Bürgermeisteramt, Pforzheimer Str Neuhausen. Abteilung Umwelt Service. Elektromagnetische Umweltverträglichkeit

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1 Immissionskataster Mobilfunk Gemeinde Neuhausen Auftraggeber: Gemeinde Neuhausen. Bürgermeisteramt Pforzheimer Str Neuhausen Berichtsnummer: KAT Bestellzeichen: Herr Oliver Korz am Unsere Zeichen: IS-USG-MUC/dr.gri Untersuchungsgebiet: Mobilfunkanlagen im Gemeindegebiet Neuhausen Dokument: 165 B MF-Kataster Neuhausen Enz od.docx Beurteilungsstand: Februar 216 Sachverständiger: Berichtsumfang: Datum: 3. Mai 216 Dr. Thomas Gritsch Telefon: 89/ Telefax: 89/ thomas.gritsch@tuev-sued.de Das Dokument besteht aus 55 Seiten Seite 1 von Seiten Die auszugsweise Wiedergabe des Dokumentes und die Verwendung zu Werbezwecken bedürfen der schriftlichen Genehmigung der TÜV SÜD Industrie Service GmbH. Abteilung Umwelt Service Elektromagnetische Umweltverträglichkeit Die Prüfergebnisse beziehen sich ausschließlich auf die untersuchten Prüfgegenstände. Stempel Dr. Thomas Gritsch Öffentlich bestellter und beeidigter Sachverständiger für Elektromagnetische Umweltverträglichkeit (EMVU) TÜV SÜD Industrie Service GmbH Sitz: München Amtsgericht München HRB USt-IdNr. DE Informationen gemäß 2 Abs. 1 DL-InfoV unter Aufsichtsrat: Karsten Xander (Vorsitzender) Geschäftsführer: Ferdinand Neuwieser (Sprecher) Dr. Ulrich Klotz Thomas Kainz Telefon: Telefax: Niederlassung München Abteilung Umwelt Service Genehmigungsmanagement Westendstraße München Deutschland

2 Seite 2 von 55 Inhaltsverzeichnis ZUSAMMENFASSUNG UND SCHLUSSFOLGERUNGEN AUFGABENSTELLUNG MOBILFUNKANLAGEN BEURTEILUNG DER BESTEHENDEN MOBILFUNKSTANDORTE Pforzheimer Str. 24 D2 O Birkenhof - E1 (Repeater) Steinegg - Liebenzeller Str. 32 E Steinegg Sendemast Sportplatz (Flurstück 1184/3) D1 D Tiefenbronn 45 m Mast Gewerbegebiet Daimlerstr. (Fl.St. 2799/6) O Tiefenbronn - Johannesstr. O Mühlhausen - 43 m Mast Friedhof (Fl.St. 624/4) D Hohenwart-Klebwald (Fl.St. 1714/2) D2 E1 O2 BOS Bad Liebenzell Monakam Langäcker 1 D1 D2 E1 O Zusammenfassung der Bewertung GRUNDLAGEN DER IMMISSIONSBERECHNUNGEN Berechnungsverfahren Fehlerabschätzung Bewertungsgrundlagen - Grenzwerte BEZUGSPUNKTE EMV-IMMISSIONSKATASTER MOBILFUNK FUNKABDECKUNG DER EINZELNEN MOBILFUNKNETZBETREIBER MOBILFUNKVERSORGUNG SCHELLBRONN Funktechnische Betrachtung A1-Wasserturm Schellbronn A2-Schwarzwaldhalle A3-ehemaliges Schul- und Rathaus Hohenwarter Str A4-25 m Mast am Friedhof A5-4 m Mast am Sportplatz A6-1 m Mast im Lus Zusammenfassend funktechnische Bewertung Immissionstechnische Betrachtung A2-Schwarzwaldhalle A3- ehem. Schul- / Rathaus Zusammenfassung Immissionsbetrachtung ANHANG Technische Daten der Mobilfunk-Sendeanlagen bei Vollausbau Einzelwerte an den Bezugspunkten tabellarisch aufgelistet Literatur Glossar Verwendete Abkürzungen... 54

3 Seite 3 von 55 Zusammenfassung und Schlussfolgerungen Die Gemeinde Neuhausen beauftragte die TÜV SÜD Industrie Service GmbH ein Mobilfunk- Immissionskataster für das Gemeindegebiet zu erstellen. Weiterhin soll für den Ortsteil Schellbronn ein geeigneter umweltverträglicher Standort zur Mobilfunk-Versorgung erarbeitet werden. Eine Bewertung der einzelnen bestehenden Standorte hinsichtlich der Erweiterungsfähigkeit und der Umweltverträglichkeit erfolgte ebenfalls im Rahmen des vorliegenden Immissionskatasters. Prozent vom Grenzwert % 5% 1% 15% Mittlere Immission Gesamtgebiet Höchster Wert (15 m Höhe) 433% Vollausbau nach StOB 14% Abb. 1: Mittlere Immission und maximaler Immissionswert für das Gemeindegebiet von Neuhausen bei Vollausbau nach Standortbescheinigung (Berechnungshöhe 15 m). Das Mobilfunk-Immissionskataster zeigt dass die höchsten Immissionswerte im Gemeindegebiet westlich des Standorts in der Pforzheimer Str. in Neuhausen auftreten. In 15 m Höhe werden hier bei Vollausbau und maximaler Sendeleistung der Anlagen wie in der StOB genehmigt im Freien maximal 597 V/m oder 14 % vom Grenzwert der 26. BImSchV erreicht. Der Durchschnitt der derzeitigen Immissionswerte im Gemeindegebiet von Neuhausen liegt derzeit bei Vollausbau nach den aktuellen Standortbescheinigungen bei 196 V/m oder 433 % vom Grenzwert 1. Derzeit weisen die zur Kontrolle durchgeführten Messungen noch eine hohe Übereinstimmung mit den Werten des Immissionskatasters auf. Das Kataster gibt aber auch bei teilweise kleineren Abweichungen immer eine Vorschau auf den ungünstigen Fall. Die Standortbewertung ergab dass von den 9 im Gemeindegebiet bzw. in dessen direkter Nachbarschaft bestehenden Mobilfunkstandorten nur zwei als nur mit Einschränkungen erweiterungsfähig eingestuft werden konnten. Alle anderen Standorte können demnach nahezu bzw. völlig problemlos erweitert werden. 1 Wert ohne Zuschlag der Messunsicherheit

4 Seite 4 von 55 Die Fa. E-Plus wurde zum von der Fa. Telefónica übernommen. Mittel- bzw. langfristig ist zu erwarten dass die Netzstruktur der beiden Netzbetreiber angepasst wird. Die Netzstruktur der beiden Betreiber ergänzt sich zum Teil gut im Gemeindegebiet von Neuhausen mit einer kleineren Zahl von Überschneidungen. Daher ist davon auszugehen dass der Standort Birkenhof vermutlich aufgegeben werden wird. Für die Verbesserung der Mobilfunkversorgung von Schellbronn wurden sechs Standortalternativen näher untersucht. Auch wenn einige wie z.b. der Wasserturm Schellbronn sehr günstige Abstrahlbedingungen aufweisen zeigten sich letztlich nur zwei Standorte (Schwarzwaldhalle und ehem. Schul- / Rathaus als funktechnisch so geeignet dass die Mobilfunkversorgung mit einem Standort möglich ist. Aus Sicht des Immissionsschutzes ist zeigte sich der Standort ehem. Schul- / Rathaus aufgrund des höheren Gebäudes besser geeignet. Alternativ wäre auch die Schwarzwaldhalle denkbar. In diesem Fall empfehlen wir jedoch nicht die Antennen auf dem Dach anzubringen sondern daneben einen höheren Funkmast zu errichten um bessere Abstrahlbedingungen zu erreichen.

5 Neuhausen Neuhausen Steinegg Steinegg Tiefenbronn Tiefenbronn Mühlhausen Hohenwart / Pforzheim Bad Liebenzell EIRP Sendeleistung in kw je Sektor Seite 5 von 55 1 Aufgabenstellung Die Gemeinde Neuhausen beauftragte die TÜV SÜD Industrie Service GmbH ein Mobilfunk- Immissionskataster für das Gemeindegebiet zu erstellen. Dazu wurden alle bestehenden Mobilfunkstandorte in ein Rechenprogramm aufgenommen. Grundlage ist dabei jeweils der laut Standortbescheinigung genehmigte Ausbauzustand. Weiterhin erfolgte eine Bewertung der Mobilfunkstandorte hinsichtlich Umweltverträglichkeit und der Eignung für eine Mitbenutzung durch andere Mobilfunkbetreiber bzw. der Erweiterung des Standorts durch zusätzliche Sendeanlagen. Ziel des Mobilfunkkatasters ist es die Strahlenimmissionsverteilung abzubilden und damit vor dem Hintergrund der bestehenden Standorte eine Grundlage für die kurzfristige Bewertung der Auswirkungen von neuen Mobilfunkanlagen auf die Immissionssituation zu schaffen. Von dieser Basis aus können in Abstimmung mit Bürgern und Mobilfunknetzbetreiber Standorte gefunden werden die technisch umsetzbar und wirtschaftlich tragbar sind und zu möglichst geringen Immissionen führen. Es erlaubt damit die engen Entscheidungsfristen die im Rahmen der freiwilligen Selbstverpflichtung der Mobilfunknetzbetreiber den Kommunen vorgegeben wurden zu erfüllen. Die Untersuchungen sollen dazu beitragen die Transparenz in der Öffentlichkeit zu verbessern und den Ausbau des Mobilfunknetzes in Hinblick auf die Immissionsbelastung der Bevölkerung mit elektromagnetischen Feldern kritisch zu begleiten. 2 Mobilfunkanlagen Derzeit existieren 4 Mobilfunkstandorte im Gemeindegebiet von Neuhausen. Weitere 5 Mobilfunkstandorte liegen in Nachbargemeinden sind aber noch für die Mobilfunkstandorte in Neuhausen relevant. Alle vier Netzbetreiber sind mit Mobilfunkanlagen vertreten wie Tab. 1 zeigt Pforzheimer Str. 24 Birkenhof Liebenzeller Str m Mast Sportplatz (Flurstück 1184/3) 45 m Mast GWG Daimlerstr (Fl.St. 2799/6) Johannesstr. 43 m Mast Friedhof (Fl.St. 624/4) Mast Hohenwart- Klebwald (BOS) (Fl.St. 1714/2) 7 m Mast Monokam Langenäcker Abb. 2: EIRP-Sendeleistung je Sektor und Standort für alle Betreiber

6 GSM9 GSM18 UMTS LTE8/18/26 GSM9 GSM18 UMTS LTE8/18/26 GSM9 GSM18 UMTS LTE8/18/26 GSM9 GSM18 UMTS LTE8/18/26 GSM9 GSM18 UMTS niedrigste Antennenhöhe LTE8/18/26 Seite 6 von 55 Mobilfunkstandorte StOB BNetzA Telekom Vodafone E-Plus Telefonica Summe Mobilfunksyste me Lfd Nr. Kurzbezeichnung Ort Nr. Datum 1 Pforzheimer Str. 24 Neuhausen m Birkenhof Neuhausen m Liebenzeller Str. 32 Steinegg m m Mast Sportplatz (Flurstück 1184/3) 45 m Mast GWG Daimlerstr (Fl.St. 2799/6) Steinegg m Tiefenbronn m Johannesstr. Tiefenbronn m m Mast Friedhof (Fl.St. 624/4) Mühlhausen m Mast Hohenwart- Klebwald (BOS) (Fl.St. 1714/2) Hohenwart / Pforzheim m m Mast Monakam Langenäcker 1 Bad Liebenzell m Einzelsummen derzeit Gesamtsysteme Tab. 1: Bilanz der Mobilfunkstandorte in Neuhausen (Stand Februar 216) Die für die Berechnung verwendeten technischen Daten der Mobilfunkanlagen finden sich im Anhang dieses Gutachtens. Die Immissionsberechnung basiert auf dem in den Standortbescheinigungen der Bundesnetzagentur genehmigten Ausbauzustand. Abb. 2 zeigt mit welcher Sendeleistung die einzelnen Standorte bestückt sind. Als Kenngröße wird hierbei die je Sektor abgestrahlte EIRP 2 -Sendeleistung herangezogen die neben der reinen Ausgangsleistung des Senders auch noch die Verluste auf den Kabelwegen sowie den Antennengewinn beinhaltet. Die höchste EIRP-Sendeleistung je Sektor weist der Standort Monakam in Liebenzell mit 52 kw auf. Die Standorte im Gemeindegebiet von Neuhausen weisen hingegen bis auf den Standort Birkenhof eine verhältnismäßig ähnliche deutlich niedrigere EIRP-Sendeleistung zwischen 114 und 144 kw auf. Weitere Standortbescheinigungen existieren zu einer Sendeanlage in Münklingen die jedoch nicht gefunden werden konnte und vermutlich nie gebaut wurde. Weiterhin wird in der Standortdatenbank der BNetzA in der Ortsmitte von Hohenwart eine Standortbescheinigung aufgeführt. 2 EIRP (Equivalent Isotropic Radiation Power) - am Antenneneingang eingespeiste Sendeleistung einschließlich des Antennengewinn entspricht der effektiv abgestrahlten Sendeleistung

7 Seite 7 von 55 Auch dieser Standort ist wenn er gebaut überhaupt wurde von außen nicht sichtbar. Der Standort im Osten von Hohenwart wird hingegen nicht als Mobilfunkmast genutzt. Abb. 3: Lage der Mobilfunksendeanlagen und der Messpunkte in Neuhausen Bei den Standorten in Neuhausen zeichnet sich derzeit noch wenig die bereits seit längeren beobachtete Tendenz ab dass die Netzbetreiber für die Standortbescheinigungen (StOB) hohe Sendeleistungen für die einzelnen Systeme beantragen in der Realität die Anlagen vorerst aber nur mit deutlich geringeren Sendeleistung betreiben. Zusätzlich werden bei LTE häufig gleich mehrere Frequenzen beantragt die aber in der Regel alternativ betrieben werden. Damit werden Standorte teilweise für andere Betreiber blockiert da an vielen Standorten die Sicherheitsabstände bereits die maximal zulässigen Werte erreichen. Die zur Kontrolle durchgeführten Messungen zeigen daher noch eine gute Übereinstimmung mit dem Kataster an. Bei Abweichungen gibt das Kataster jedoch immer eine Vorschau auf den ungünstigen Fall. Die Möglichkeiten der Erweiterung eines Mobilfunknetzes werden im Außenbereich maßgeblich von den Natur-Schutzgebieten insbesondere FFH-Schutzgebieten bestimmt. Einen Überblick zeigt Abb. 5. Demnach ist die Umgebung fast aller Ortsteile davon betroffen.

8 Seite 8 von 55 Abb. 4: Lage der Mobilfunkstandorte und Bezugspunkte auf Basis des digitalen Höhenmodells Abb. 5: Schutzgebiete im Gemeindegebiet von Neuhausen

9 Seite 9 von 55 3 Beurteilung der bestehenden Mobilfunkstandorte Für die Beurteilung der Umweltverträglichkeit und damit Erweiterungsfähigkeit von Standorten wurden folgende Kriterien angelegt: I. Schutzziel - Strahlenminimierung: 1. Die Immissionswerte elektromagnetischer Strahlung durch Mobilfunkbasisstationen sollen für die Bevölkerung vor allem in Wohngebieten so gering wie möglich gehalten werden. 2. Konsequenterweise sollen Orte mit empfindlicher Nutzung (OMEN) wie Wohnungen Kindergärten Schulen etc. mindestens in 1 m Abstand zu den Mobilfunkantennen liegen. Die jeweilig letztliche Entscheidung erfolgt jedoch im Einzelfall mit der Zielsetzung der Strahlenminimierung. 3. Die Mobilfunkstandorte sollen eine ausreichende Höhendifferenz zur benachbarten Bebauung aufweisen. 4. Die installierte Sendeleistung/Anzahl Mobilfunksysteme soll in passendem Verhältnis zu den unter Punkt 1 und 2 genannten Kriterien liegen. 5. Die Standorte sollten nicht zu weit weg von den Nutzern liegen damit die Leistungsregelung wirksam werden kann. II. Gestalterische Aspekte Wirkung Aspekte der Bauleitplanung: 6. Die Antennenanlagen sollen optisch nicht störend im Ortsbild auffallen und müssen dem Charakter der Bebauung entsprechen. Die Antennenanlagen sollen nach Möglichkeit unauffällig platziert werden. 7. Aspekte des Denkmal- und Landschaftsschutzes sind zu beachten. Die Antennenmasten müssen passende Proportionen zu den Bauten haben auf denen Sie errichtet sind. 8. Vorrangig sollen die Antennen in Gewerbegebieten oder im Außenbereich errichtet werden. Wohngebiete insbesondere reine Wohngebiete sowie die unmittelbare Nähe zu Schulen und Kindergärten sind möglichst zu meiden. Die obigen Kriterien wurden in folgendes Bewertungsschema umgesetzt das schließlich auf die Standorte im Gemeindegebiet angewendet wurde: Themen Umweltverträglichkeit Akzeptanz max. Immissionswerte (OMEN): > 8 V/m 5-8 V/m 25-5 V/m 6-25 V/m < 6 V/m Höhenunterschied zur Wohnbebauung: m 1-5 m 5-1 m 1-15 m >15 m Horizont. Sicherheitsabstand lt. StOB: Installierte EIRP-Sendeleistung: > < 5 Abstand Kindergärten Schulen Whg: m 5 m 1 m 2 m > 2 m Akzeptanz Bürger: heftiger Widerstand einige Proteste neutral mehrheitlich nahezu vollständig Wirkung Antennenanlagen optisch störend auffällig angepasst kaum sichtbar nicht sichtbar Baurecht Restriktionskriterien NSG/FFH LSG Denkmal Ortsbild kein - Schutzgebiet oder angrenzend: - Denkmalschutz - Ortsbild Gebietscharakter: reines WG allg. WG Ort außen GWG - Freistellung erforderlich: - Siedlungsbereich: Bewertungskriterien Erweiterung Anlagen möglich: nein nur eingeschränkt maßvoll problemlos

10 Seite 1 von Pforzheimer Str. 24 D2 O2 Abb. 6: Sendeanlage mit Umgebung Abb. 7: Sendeanlage Standort: Pforzheimerstr. 24 Antennenhöhe 162 m Standortbescheinigung BNetzA: Nr vom Art der Anlage: Dachstandort Eigentumsverhältnisse: unbekannt Installierte Anlagen Telekom: - Vodafone: GSM9 UMTS LTE8 E-Plus: - Telefónica: GSM9 GSM18 LTE8 Umweltverträglichkeit Akzeptanz 37 max. Immissionswerte (OMEN): 596 V/m 4 Höhenunterschied zur Wohnbebauung: 1-5 m 4 Horizont. Sicherheitsabstand lt. StOB: 142 m Installierte EIRP-Sendeleistung: 114 kw 3 Abstand Kindergärten Schulen Whg: m 5 Akzeptanz Bürger: mehrheitlich 2 Wirkung Antennenanlagen optisch auffällig 4 Baurecht 25 Restriktionskriterien 2 - Schutzgebiet oder angrenzend: nein - Denkmalschutz nein - Ortsbild ja Gebietscharakter: Ort 3 - Freistellung erforderlich: nein - Siedlungsbereich: ja Bewertung (Note 1-5) Erweiterung Anlagen möglich: nur eingeschränkt 35

11 Seite 11 von 55 1 A B C D Umweltverträglichkeit Akzeptanz Baurecht Erweiterung Anlagen möglich: Gesamtbewertung: Messergebnisse im Umfeld Messpunkt 1a (Kindergarten außen) 218 V/m Messpunkt 1b (Kindergarten 1. OG) 223 V/m Werte der Immissionsprognose im Umfeld des Standorts (StOB 215): CBC Messpunkt 1a (Kindergarten außen) Messpunkt 1b (Kindergarten 1. OG) Höchster Wert 3 (Pforzheimer Str.): 446 V/m 43 V/m 596 V/m Abb. 8: Immissionsverteilung im Umfeld des Standorts Pforzheimer Str. bei Vollausbau der Mobilfunkanlagen gemäß aktueller Standortbescheinigung. Die Abstrahlcharakteristik des Standorts ist aufgrund des geringen Höhenunterschieds zur benachbarten Bebauung ungünstig. Eine Standorterweiterung sollte nur mit starken Einschränkungen erfolgen insbesondere da der Standort bereits relativ stark ausgebaut ist. 3 Höchster Wert mit grünem Kreis und rotem Pfeil in Feldstärkeplot markiert

12 Seite 12 von Birkenhof - E1 (Repeater) Abb. 9: Sendeanlage mit Umgebung Abb. 1: Sendeanlage Standort: Birkenhof Antennenhöhe 6 m Standortbescheinigung BNetzA: Nr vom Art der Anlage: Dachstandort Eigentumsverhältnisse: privat Installierte Anlagen Telekom: - Vodafone: E-Plus: GSM18 (Repeater) Telefónica: - Umweltverträglichkeit Akzeptanz 23 max. Immissionswerte (OMEN): 68 V/m 16 Höhenunterschied zur Wohnbebauung: 1-5 m 4 Horizont. Sicherheitsabstand lt. StOB: 36 m Installierte EIRP-Sendeleistung: 1 kw 1 Abstand Kindergärten Schulen Whg: 25 m 45 Akzeptanz Bürger: nahezu vollständig 1 Wirkung Antennenanlagen optisch kaum sichtbar 15 Baurecht 15 Restriktionskriterien 2 - Schutzgebiet oder angrenzend: Naturpark - Denkmalschutz nein - Ortsbild nein Gebietscharakter: außen 1 - Freistellung erforderlich: nein - Siedlungsbereich: nein Bewertung (Note 1-5) Erweiterung Anlagen möglich: maßvoll mit Erhöhung Standort 2

13 Seite 13 von 55 1 A B C D Umweltverträglichkeit Akzeptanz Baurecht Erweiterung Anlagen möglich: Gesamtbewertung: BAB Messergebnisse im Umfeld - Werte der Immissionsprognose Höchster Wert 3 (Östlich Standort): 455 V/m Abb. 11: Immissionsverteilung im Umfeld des Standorts Birkenhof bei Vollausbau der Repeater Mobilfunkanlage nach der aktuellen Standortbescheinigung Der Standort ist umweltverträglich auf der Scheune eines allein liegenden Gehöfts angebracht. Bei der am nächsten liegenden Wohnbebauung handelt es sich um das Wohnhaus des Vermieters selbst. Die Sendeleistung des als Repeater genutzten Standorts ist sehr niedrig. Der Abstand zum Ortsgebiet beträgt mehr als 3 m. Eine Erweiterung des Standorts ist möglich. Sollte sich die Sendleistung allerdings dabei in relevanter Weise verändern sollten die Antennen höher montiert werden d.h. der Sendemast sollte erhöht werden.

14 Seite 14 von Steinegg - Liebenzeller Str. 32 E1 Abb. 12: Sendeanlage mit Umgebung Abb. 13: Sendeanlage Standort: Liebenzeller Str. 32 Antennenhöhe 1115 m Standortbescheinigung BNetzA: Nr vom Art der Anlage: Dachstandort Eigentumsverhältnisse: privat Installierte Anlagen Telekom: - Vodafone: - E-Plus: GSM9 GMS18UMTS Telefónica: Umweltverträglichkeit Akzeptanz 19 max. Immissionswerte (OMEN): 233 V/m 23 Höhenunterschied zur Wohnbebauung: > 15 m 1 Horizont. Sicherheitsabstand lt. StOB: 1885 m Installierte EIRP-Sendeleistung: 144 kw 33 Abstand Kindergärten Schulen Whg: 235 m 1 Akzeptanz Bürger: nahezu vollständig 1 Wirkung Antennenanlagen optisch angepasst 3 Baurecht 3 Restriktionskriterien 4 - Schutzgebiet oder angrenzend: Naturpark Landschaftschutzgebiet - Denkmalschutz nein - Ortsbild nein Gebietscharakter: außen 2 - Freistellung erforderlich: nein - Siedlungsbereich: nein Bewertung (Note 1-5) Erweiterung Anlagen möglich: nahezu problemlos 15

15 Seite 15 von 55 1 A B C D Umweltverträglichkeit Akzeptanz Baurecht Erweiterung Anlagen möglich: Gesamtbewertung: Messergebnisse im Umfeld: Messpunkt 4 (Hauptschule) 22 V/m Werte der Immissionsprognose im Umfeld des Standorts: ACA Messpunkt 4 (Hauptschule) Höchster Wert 3 (Wohnbebauung): 222 V/m 233 V/m Abb. 14: Immissionsverteilung im Umfeld des Standorts bei Vollausbau der Mobilfunkanlage nach der aktuellen Standortbescheinigung Der Standort befindet sich auf einem im Außenbereich liegenden Gebäude in erhöhter Position. Alle Antennen strahlen nur in nördliche Richtung ab. Der Standort liegt im Landschaftsschutzgebiet. Eine Erweiterung des Standorts ist aufgrund der Alleinlage nahezu problemlos möglich.

16 Seite 16 von Steinegg Sendemast Sportplatz (Flurstück 1184/3) D1 D2 Abb. 15: Sendeanlage mit Umgebung Abb. 16: Sendeanlage Standort: 37 m Mast Sportplatz (Flurstück 1184/3) Antennenhöhe 276 m Standortbescheinigung BNetzA: Nr vom Art der Anlage: Funkmast Eigentumsverhältnisse: unbekannt Installierte Anlagen Telekom: GSM9 UMTS LTE8 Vodafone: GSM9 UMTS LTE8 E-Plus: - Telefónica: - Umweltverträglichkeit Akzeptanz 23 max. Immissionswerte (OMEN): < 354 V/m 3 Höhenunterschied zur Wohnbebauung: > 15 m 1 Horizont. Sicherheitsabstand lt. StOB: 154 m Installierte EIRP-Sendeleistung: 134 kw 33 Abstand Kindergärten Schulen Whg: ca. 17 m 22 Akzeptanz Bürger: nahezu vollständig 1 Wirkung Antennenanlagen optisch angepasst 3 Baurecht 2 Restriktionskriterien 2 - Schutzgebiet oder angrenzend: Naturpark - Denkmalschutz nein - Ortsbild teilweise Gebietscharakter: außen 2 - Freistellung erforderlich: nein - Siedlungsbereich: nein Bewertung (Note 1-5) Erweiterung Anlagen möglich: nahezu problemlos 15

17 Seite 17 von 55 1 A B C D Umweltverträglichkeit Akzeptanz Baurecht Erweiterung Anlagen möglich: Gesamtbewertung: BBA Messergebnisse im Umfeld: Messpunkt 5 (Waldeck 5): 326 V/m Werte der Immissionsprognose im Umfeld des Standorts: Messpunkt 5 (Waldeck 5): Höchster Wert³: 331 V/m 354 V/m Abb. 17: Immissionsverteilung im Umfeld des Standorts bei Vollausbau der Mobilfunkanlagen nach StOB

18 Seite 18 von Tiefenbronn 45 m Mast Gewerbegebiet Daimlerstr. (Fl.St. 2799/6) O2 Abb. 18: Sendeanlage mit Umgebung Abb. 19: Sendeanlage Standort: Tiefenbronn Daimlerstr (Fl.St. 2799/6) Antennenhöhe 43 m Standortbescheinigung BNetzA: Nr vom Art der Anlage: Funkmast Eigentumsverhältnisse: unbekannt Installierte Anlagen Telekom: - Vodafone: - E-Plus: - Telefónica: GSM9 GSM18 Bewertung (Note 1-5) Umweltverträglichkeit Akzeptanz 14 max. Immissionswerte (OMEN): < 15 V/m 2 Höhenunterschied zur Wohnbebauung: > 15 m 1 Horizont. Sicherheitsabstand lt. StOB: 119 m Installierte EIRP-Sendeleistung: 51 kw 16 Abstand Kindergärten Schulen Whg: >2 m 1 Akzeptanz Bürger: nahezu vollständig 1 Wirkung Antennenanlagen optisch kaum sichtbar 2 Baurecht 15 Restriktionskriterien 2 - Schutzgebiet oder angrenzend: Naturpark - Denkmalschutz nein - Ortsbild nein Gebietscharakter: Gewerbegebiet 1 - Freistellung erforderlich: nein - Siedlungsbereich: ja Erweiterung Anlagen möglich: problemlos 1

19 Seite 19 von 55 1 A B C D Umweltverträglichkeit Akzeptanz Baurecht Erweiterung Anlagen möglich: Gesamtbewertung: Messergebnisse im Umfeld: Messpunkt 5 (Waldeck 5): 326 V/m Werte der Immissionsprognose im Umfeld des Standorts: AAA Messpunkt 5 (Waldeck 5): Höchster Wert³: 331 V/m 354 V/m Abb. 2: Immissionsverteilung im Umfeld der Standorte in Tiefenbronn bei Vollausbau der Mobilfunkanlagen nach StOB Die beiden Standorte der Fa. Telefonica in Tiefenbronn übernehmen eine Grundversorgungsfunktion für Steinegg und Hamberg für beschränkte Nutzerzahlen. Aufgrund der Entfernung zu den Standorten sind diese hauptsächlich in der Lage nur Gespräche abzuwickeln. Mit einer LTE8 Erweiterung des Standorts im Gewerbegebiet Tiefenbronn könnte auch für Steinegg und Hamberg eine ausreichend schnelle mobile Datenanbindung erfolgen allerdings aufgrund der Standortentfernung und damit großen Funkzelle nur für eine eingeschränkte Zahl von Nutzern. Der Standort ist aufgrund seiner Standorthöhe und Entfernung zur nächsten Wohnbebauung sehr gut geeignet und kann daher problemlos erweitert werden.

20 Seite 2 von Tiefenbronn - Johannesstr. O2 Abb. 21: Sendeanlage mit Umgebung Abb. 22: Sendeanlage Standort: Tiefenbronn Johannesstr. 6 Antennenhöhe 1235 m Standortbescheinigung BNetzA: Nr vom Art der Anlage: Dachstandort Eigentumsverhältnisse: unbekannt Installierte Anlagen Telekom: - Vodafone: - E-Plus: - Telefónica: UMTS Bewertung (Note 1-5) Umweltverträglichkeit Akzeptanz 26 max. Immissionswerte (OMEN): < 25 V/m 25 Höhenunterschied zur Wohnbebauung: 1-5 m 4 Horizont. Sicherheitsabstand lt. StOB: 495 m Installierte EIRP-Sendeleistung: 1 kw 1 Abstand Kindergärten Schulen Whg: m 5 Akzeptanz Bürger: nahezu vollständig 1 Wirkung Antennenanlagen optisch kaum sichtbar 2 Baurecht 25 Restriktionskriterien 2 - Schutzgebiet oder angrenzend: nein - Denkmalschutz nein - Ortsbild ja Gebietscharakter: Ortsgebiet 3 - Freistellung erforderlich: nein - Siedlungsbereich: ja Erweiterung Anlagen möglich: nur eingeschränkt 35

21 Seite 21 von 55 1 A B C D Umweltverträglichkeit Akzeptanz Baurecht Erweiterung Anlagen möglich: Gesamtbewertung: BBC Messergebnisse im Umfeld: Messpunkt 5 (Waldeck 5): 326 V/m Werte der Immissionsprognose im Umfeld des Standorts: Messpunkt 5 (Waldeck 5): Höchster Wert³: 331 V/m 354 V/m Die Immissionsverteilung um den Standort zeigt Abb. 2. Die Immissionswerte im Umfeld bewegen sich derzeit im Bereich um die 25 V/m. Dies ist trotzt der geringen Standorthöhe mitten in der Bebauung nur auf den derzeit noch schwachen Ausbau des Standorts zurückzuführen. Dies wird sich jedoch deutlich ändern sobald die Sendeanlagen am Standort modernisiert werden. Daher empfehlen wir nach Möglichkeit den weiteren Ausbau auf den Standort im Gewerbegebiet zu verlagern. 3.7 Mühlhausen - 43 m Mast Friedhof (Fl.St. 624/4) D2 Abb. 23: Sendeanlage mit Umgebung Abb. 24: Sendeanlage

22 Seite 22 von 55 Standort: Mühlhausen Friedhof (Fl.St. 624/4) Antennenhöhe 46 m Standortbescheinigung BNetzA: Nr vom Art der Anlage: 43 m Funkmast Eigentumsverhältnisse: unbekannt Installierte Anlagen Telekom: - Vodafone: GSM9 UMTS LTE8 E-Plus: - Telefónica: - Umweltverträglichkeit Akzeptanz 13 max. Immissionswerte (OMEN): < 1 V/m 19 Höhenunterschied zur Wohnbebauung: >15 m 1 Horizont. Sicherheitsabstand lt. StOB: 1435 m Installierte EIRP-Sendeleistung: 5 kw 15 Abstand Kindergärten Schulen Whg: >3 m 1 Akzeptanz Bürger: nahezu vollständig 1 Wirkung Antennenanlagen optisch kaum sichtbar im Wald 15 Baurecht 3 Restriktionskriterien 4 - Schutzgebiet oder angrenzend: LSG - Denkmalschutz nein - Ortsbild nein Gebietscharakter: Außenbereich 2 - Freistellung erforderlich: nein - Siedlungsbereich: ja Bewertung (Note 1-5) Erweiterung Anlagen möglich: problemlos 1 1 A B C D Umweltverträglichkeit Akzeptanz Baurecht Erweiterung Anlagen möglich: Gesamtbewertung: Messergebnisse im Umfeld: Messpunkt 5 (Waldeck 5): 326 V/m Werte der Immissionsprognose im Umfeld des Standorts: ACA Messpunkt 5 (Waldeck 5): Höchster Wert³ (Gemeindegrenze): 331 V/m 4 V/m

23 Seite 23 von 55 Abb. 25: Immissionsverteilung im Umfeld des Standorts bei Vollausbau der Mobilfunkanlage nach StOB mit höchstem Wert an Gemeindegrenze Der Standort Mühlhausen Friedhof versorgt hauptsächlich Lehningen und Mühlhausen. Für das Gemeindegebiet von Neuhausen hat er anteilig eine Versorgungsfunktion für das südöstliche Gebiet insbesondere hier für die Straßenverbindung Lehningen Neuhausen und Mühlhausen Tiefenbronn/Steinegg. Insgesamt handelt es sich aus Sicht des Immissionsschutzes um einen sehr gut gewählten Standort der daher problemlos erweitert werden kann.

24 Seite 24 von Hohenwart-Klebwald (Fl.St. 1714/2) D2 E1 O2 BOS Abb. 26: Sendeanlage mit Umgebung Abb. 27: Sendeanlage Standort: Hohenwart-Klebwald (Fl.St. 1714/2) niedrigste Antennenhöhe 3 m Standortbescheinigung BNetzA: Nr vom Art der Anlage: 55 m Funkmast Eigentumsverhältnisse: unbekannt Installierte Anlagen Telekom: - Vodafone: GSM9 UMTS LTE8/18 E-Plus: GSM9 GSM18 UMTS Telefónica: GSM18 Umweltverträglichkeit Akzeptanz 19 max. Immissionswerte (OMEN): < 251 V/m 25 Höhenunterschied zur Wohnbebauung: > 15 m 1 Horizont. Sicherheitsabstand lt. StOB: 21 m Installierte EIRP-Sendeleistung: 224 kw 5 Abstand Kindergärten Schulen Whg: > 2 m 1 Akzeptanz Bürger: nahezu vollständig 1 Wirkung Antennenanlagen optisch nicht sichtbar 1 Baurecht 35 Restriktionskriterien 5 - Schutzgebiet oder angrenzend: FFH / Biotop - Denkmalschutz nein - Ortsbild nein Gebietscharakter: Außenbereich 2 - Freistellung erforderlich: nein - Siedlungsbereich: nein Bewertung (Note 1-5) Erweiterung Anlagen möglich: problemlos 1

25 Seite 25 von 55 1 A B C D Umweltverträglichkeit Akzeptanz Baurecht Erweiterung Anlagen möglich: Gesamtbewertung: ACA Messergebnisse im Umfeld: Messpunkt 3 (Schellbronn): < 1 V/m Werte der Immissionsprognose im Umfeld des Standorts: Messpunkt 3 (Schellbronn Höchster Wert³ (Waldgebiet) 24 V/m 251 V/m Abb. 28: Immissionsverteilung im Umfeld des Standorts bei Vollausbau der Mobilfunkanlage nach StOB Der Standort liegt im Außenbereich mehr als 7 m von der nächsten Bebauung in Hohenwart. Für Schellbronn hat er nur für den südöstlichen Ortsteil eine gewisse Versorgungsfunktion. Aufgrund der Entfernung von mehr als 25 km ist diese jedoch stark reglementiert und beschränkt sich ggfs. nur auf Telefonate. Eine qualitativ hochwertige Datenverbindung ist für Schellbronn von diesem Standort nicht möglich. Aus Sicht des Immissionsschutzes ist der Standort jedoch sehr gut geeignet und kann problemlos weiter ausgebaut werden.

26 Seite 26 von Bad Liebenzell Monakam Langäcker 1 D1 D2 E1 O2 Monakam Abb. 29: Sendeanlage mit Umgebung Abb. 3: Sendeanlage Standort: Monakam Langäcker 1 niedrigste Antennenhöhe 52 m Standortbescheinigung BNetzA: Nr.3725 vom Art der Anlage: 65 m Funkmast Eigentumsverhältnisse: unbekannt Installierte Anlagen Telekom: GSM9; UMTS Vodafone: GSM9; UMTS; LTE8 E-Plus: GSM9; GSM18; UMTS Telefónica: GSM9; GSM18; UMTS Umweltverträglichkeit Akzeptanz 18 max. Immissionswerte (OMEN): < 11 V/m 2 Höhenunterschied zur Wohnbebauung: > 15 m m 1 Horizont. Sicherheitsabstand lt. StOB: 277 m Installierte EIRP-Sendeleistung: 5 kw 5 Abstand Kindergärten Schulen Whg: > 2 m 1 Akzeptanz Bürger: nahezu vollständig 1 Wirkung Antennenanlagen optisch nicht sichtbar 1 Baurecht 2 Restriktionskriterien 2 - Schutzgebiet oder angrenzend: Naturpark - Denkmalschutz nein - Ortsbild nein Gebietscharakter: Außenbereich 2 - Freistellung erforderlich: nein - Siedlungsbereich: nein Bewertung (Note 1-5) Erweiterung Anlagen möglich: problemlos 1

27 Seite 27 von 55 1 A B C D Umweltverträglichkeit Akzeptanz Baurecht Erweiterung Anlagen möglich: Gesamtbewertung: ABA Messergebnisse im Umfeld: Messpunkt 3 (Schellbronn): < 1 V/m Werte der Immissionsprognose im Umfeld des Standorts: Messpunkt 3 (Schellbronn) Höchster Wert³ (Waldgebiet) 24 V/m 223 V/m Abb. 31: Immissionsverteilung im Umfeld des Standorts bei Vollausbau der Mobilfunkanlage nach StOB Der Standort liegt im Außenbereich am Hochufer der Nagold mehr als 5 m von der nächsten Bebauung in Monakam. Für Schellbronn hat er nur für den südlichen und nordwestlichen Ortsbereich eine gewisse Versorgungsfunktion. Aufgrund der Entfernung von mehr als 3 km ist diese jedoch stark reglementiert und beschränkt sich nur auf Telefonate. Eine qualitativ hochwertige Datenverbindung ist für Schellbronn von diesem Standort nicht möglich. Aus Sicht des Immissionsschutzes ist der Standort jedoch sehr gut geeignet und kann problemlos weiter ausgebaut werden.

28 Seite 28 von Zusammenfassung der Bewertung Die Beurteilung ergab folgendes Ergebnis: Lfd. Nr. Kurzbenennung Umweltverträglichkeit Baurecht Erweiterung empfehlenswert Bewertung 4 gesamt 1 NH-Pforzheimerstr. 24 C B C 2 NH-Birkenhof B A B 3 SE-Liebenzeller Str. 31 A C A 4 SE-Sportplatz B B A 5 TB-Gewerbegebiet A A A 6 TB-Johannesstr. B B C 7 Mühlhausen-Friedhof A C A 8 Hohenwart-Klebwald A C A 9 Monakam A B A Legende: sehr gut gut eingeschränkt problematisch A B C D Die oben durchgeführte Beurteilung bezieht sich auf den derzeitigen Ausbauzustand der Mobilfunkstandorte. Finden wesentliche Änderungen oder Erweiterungen der Sendeanlagen statt ist die durchgeführte Bewertung des Standorts zu überprüfen und ggfs. anzupassen. 4 Grundlagen der Immissionsberechnungen 4.1 Berechnungsverfahren Elektromagnetische Wellen breiten sich in Luft frei aus werden aber in unebenem Gelände gebrochen und reflektiert. Deshalb benötigt man für die Immissionsberechnung ein topologisches Modell das die Geländeform berücksichtigt. Auf Basis eines digitalen Höhenmodels werden die durch die Senderstandorte im Untersuchungsgebiet verursachten Feldstärke-Immissionswerte berechnet und mit einem Auszug aus der digitalen Flurkarte hinterlegt. 4 Umweltverträglichkeit und Erweiterungsfähigkeit werden doppelt gewichtet gegenüber Baurecht

29 Seite 29 von 55 Die Berechnungen werden als "worst-case" - Abschätzung mit der auch von der Bundesnetzagentur angewandten Formel für die ideale Freiwellenausbreitung durchgeführt. Reflexionen Beugungen und Abschattungen durch Gebäude werden damit nicht berücksichtigt. Die Berechnung wird für die elektrischen Felder durchgeführt. In weitem Abstand zur Sendeanlage ab dem so genannte Fernfeldbedingung vorliegen (Abstand > 25 m) ist eine Berücksichtigung der magnetischen Feldstärke nicht erforderlich. Im Fernfeld können elektrische und magnetische Feldstärke direkt ineinander überführt werden. Das unmittelbare Nahfeld der Antenne wird nicht berücksichtigt weil sich dieser Bereich innerhalb des von der Bundesnetzagentur vorgeschriebenen Schutzabstands befindet. Die Berechnung der elektrischen Feldstärke in der Einheit V/m (Volt pro Meter) wurde in einer Höhe von 15 m über Grund durchgeführt. Die Berechnung nimmt den ungünstigsten Fall der ungehinderten Ausbreitung der elektromagnetischen Wellen an. Sie geht zudem davon aus dass alle Sendeanlagen mit maximaler Sendeleistung auf allen Kanälen arbeiten. 4.2 Fehlerabschätzung Das Rechenmodell kann die tatsächlichen Immissionen aufgrund der oben beschriebenen Einflussfaktoren nur näherungsweise beschreiben. Für einen Punkt im Untersuchungsgebiet der direkte Sichtverbindung zu den Mobilfunkanlagen hat ist ab einem Abstand von etwa 1 m mit einer Unsicherheit von ca. 4 V/m zu rechnen. Unter 1 m oder im dichter bebauten Gelände ist aufgrund möglicher Reflexionen Ablenkung des Feldes durch Metallteile wie Lampenmasten und Ungenauigkeiten in der Digitalisierung der Topographie von einer Unsicherheit bis zu 5 V/m auszugehen. Für einen Punkt im Untersuchungsgebiet der keine direkte Sichtverbindung zu den Mobilfunkanlagen hat können die tatsächlichen Werte gegenüber den prognostizierten Werten bis zu dem Faktor 2-2 (z. B. innerhalb von Gebäuden) niedriger liegen. Da in allen Punkten von der ungünstigsten Situation ausgegangen wurde wurde die Berechnungsunsicherheit nicht noch zusätzlich auf die Werte aufgeschlagen. Mittlerweile werden jedoch häufig Anlagen mit deutlich niedriger Sendeleistung (teilweise bis zum Faktor 4) betrieben wie für die StOB beantragt wurde. Oder es werden Funkdienste vorsorglich in der StOB beantragt die aber voraussichtlich in absehbarer Zeit noch nicht in Betrieb genommen werden (z.b. LTE bei verschiedenen Frequenzen). Die Immissionsprognose gibt daher in einigen Fällen höhere Werte wie die Messungen wieder da sie vom schlechtesten Fall - der ungehinderten Ausbreitung der Funkwellen - ausgeht und die beantragte Sendeleistung an den einzelnen Standorten teilweise deutlich von der tatsächlichen abweicht. Sie erlaubt jedoch eine gute Abschätzung der zukünftig zu erwartenden Immissionswerte wenn alle Sendeanlagen mit der Sendeleistung auch betrieben werden wie sie bereits beantragt und auch genehmigt wurden.

30 elektrische Feldstärke in V/m Seite 3 von Rechenwert ImmPro V/m Mobilfunk Messwert V/m 4 Abb. 32: Vergleich der Ergebnisse der Mobilfunkmessungen mit denen der Immissionsprognose Messpunkt Neuhausen Kindergarten Vorplatz Neuhausen Kindergarten Vorplatz Kindergarten Dinogruppe 1. OG Schellbronn Kapelle Hohenwarterstr. Steinegg Hauptschulgebäude Südseite Kindergarten Dinogruppe 1. OG Steinegg Waldeckstr. vor Haus Nr. 4 Hamberg Tannenweg vor Haus Nr. 6 Schellbronn Kapelle Hohenwarterstr. Sichtverbindung Mobilfunk Messwert V/m Steinegg Hauptschulgebäude Südseite Rechenwert ImmPro V/m Bemerkung zum Teil Anlage zum Teil verdeckt zum Teil Anlage zum Teil verdeckt nein <1 24 ja ja zum Teil 2 49 Steinegg Waldeckstr. vor Haus Nr. 4 Hamberg Tannenweg vor Haus Nr. 6 Anlage zum Teil durch Bäume verdeckt Tab. 2: Vergleich der Ergebnisse der Mobilfunkmessungen mit denen der Immissionsprognose 4.3 Bewertungsgrundlagen - Grenzwerte Grenzwerte zum Schutz von Gesundheitsschäden durch elektromagnetische Felder sind in Deutschland für die Allgemeinbevölkerung in der 26. Verordnung zum Immissionsschutzgesetz niedergelegt (26. BImSchV). Sie basiert auf den Empfehlung der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICNIRP). Bundesimmissionsschutzgesetz ( 26. BImSchV) Allgemeinbevölkerung [1] Aufgrund des 2 und Anhang 1 der 26. Verordnung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über elektromagnetische Felder BImSchV) vom geändert am (BGBl I vom Nr. 5 S ff.) sind im Umfeld von ortsfesten Hochfre-

31 Seite 31 von 55 quenzanlagen mit einer Sendeleistung von 1 Watt EIRP (äquivalente isotrope Strahlungsleistung) oder mehr die elektromagnetische Felder im Frequenzbereich von 9 Kilohertz bis 3 Gigahertz erzeugen unter Berücksichtigung von Immissionen durch andere Hoch- und Niederfrequenzanlagen folgende Grenzwerte für die Effektivwerte der elektrischen und magnetischen Feldstärke für den jeweiligen Frequenzbereich einzuhalten: Frequenz f [MHz] Elektrische Feldstärke E (effektiv) [V/m] Magnetische Feldstärke H (effektiv) [A/m] / f / f Tab. 3: Grenzwerte nach Anhang 1b der 26. BImSchV Für die Frequenzen des Mobilfunks (79 MHz bis 2.2 MHz) liegt der Grenzwert daher zwischen 386 V/m und 61 V/m. 5 Bezugspunkte Für die Immissionswerte im Gemeindegebiet wurde neben den farblichen flächendeckenden Darstellungen zusätzlich an ausgewählten Bezugspunkten direkt der Zahlenwert für die Feldstärke angegeben (siehe Abb. 4). Die im Folgenden aufgelisteten Bezugspunkte wurden zum einen Teil in direkter Nachbarschaft der Mobilfunkanlagen gewählt anderseits als repräsentative Punkte für einen bestimmten Ortsbereich oder sensible Einrichtungen wie Kindergärten Schulen etc.. Zusätzlich sind jeweils die höchste Immissionswerte im Umfeld von Mobilfunkanlagen sowie die Messpunkte der Messungen mit aufgenommen. Alle Bezugspunkte beziehen sich auf eine Höhe von 15 m über Boden. Nr. Bezeichnung GKS-Koordinaten Rechtswert Hochwert Höhe über N.N. in m 1 NH-Rathaus NH-Kirchgasse NH-Murgstraße NH-Rheinstr NH-Waldstr NH-Brunnenwiesen NH-Pforzheimer Str NH-Birkenhof- Wohngebäude NH-Am Wasserturm SE-Im Zimmerplatz SE-Schillerstr SE-Finkenstr

32 Seite 32 von 55 Nr. Bezeichnung GKS-Koordinaten Rechtswert Hochwert Höhe über N.N. in m 13 SE-Schauinslandstr HB-Robert-Schumann-Str HB-Kindergarten Lehningen Hohenwart SB-Ruibrunnenstr SB-Schwarzaldhalle SB-Brunnenstr SB-Schönblickstr SB-In den Dorfwiesen Monakam SB-Waldweidenweg SB-Campingplatz SB-Robinienpfad SB-Henhöferstr SB-Goldschmiedstr MP 1 NH-Kindergarten Vorplatz MP 2 NH-Kindergarten 1. OG MP 3 Schellenbronn Kirche MP 4 Steinegg Hauptschulgebäude MP 6 Hamberg Tannenweg MP5 Steinegg Waldeckstr Max BH Höchster Wert Birkenhof Max NH Höchster Wert Neuhausen Max-HW Höchster Wert Hohenwart Max-SE Höchster Wert Steinegg Max-SB Höchster Wert Schellbronn variabel variabel variabel Tab. 4: Bezugspunkte in der Immissionsprognose 6 EMV-Immissionskataster Mobilfunk Die folgenden Graphiken zeigen die Immissionsvorbelastung verursacht durch die bestehenden Mobilfunkanlagen für das gesamte Gemeindegebiet von Neuhausen berechnet für eine Höhe von 15 m über dem Boden. An ausgewählten Bezugspunkten wurde die Feldstärke gesondert berechnet und angegeben. Eine vergleichende Darstellung der dort ermittelten Werte ist den folgenden Abbildungen zu entnehmen. Die Zahlenwerte finden sich auch im Anhang.

33 1-NH-Rathaus 2-NH-Kirchgasse 3-NH-Mürgstraße 4-NH-Rheinstr. 5-NH-Waldstr. 6-NH-Brunnenwiesen 7-NH-Pforzheimer Str. 8-NH-Birkenhof- Wohngebäude 9-NH-Am Wasserturm 1-SE-Im Zimmerplatz 11-SE-Schillerstr. 12-SE-Finkenstr. 13-SE-Schauinslandstr. 14-HB-Robert-Schumann-Str. 15-HB-Kindergarten 16-Lenningen 17-Hohenwart 18-SB-Ruibrunnenstr. 19-SB-Schwarzaldhalle 2-SB-Brunnenstr. 21-SB-Schönblickstr. 22-SB-In den Dorfwiesen 23-Monokam MP 1-NH-Kindergarten Vorplatz MP 2-NH-Kindergarten 1. OG MP 3-Schellenbronn Kirche MP 4-Steinegg Hauptschulgebäude MP 6-Hamberg Tannenweg 6 MP5-Steinegg Waldeckstr. 4 Max BH-Höchster Wert Birkenhof Max NH-Höchster Wert Neuhausen Max-HW-Höchster Wert Hohenwart Max-SE-Höchster Wert Steinegg Anteil vom Grenzwert der 26. BImSchV in % 16% 15% 15% 9% 11% 6% 8% 8% 6% 8% 12% 22% 19% 23% 33% 32% 41% 4% 39% 56% 52% 52% 5% 57% 8% 75% 74% 8% 88% 91% 1% 12% 134% 1-NH-Rathaus 2-NH-Kirchgasse 3-NH-Mürgstraße 4-NH-Rheinstr. 5-NH-Waldstr. 6-NH-Brunnenwiesen 7-NH-Pforzheimer Str. 8-NH-Birkenhof- 9-NH-Am Wasserturm 1-SE-Im Zimmerplatz 11-SE-Schillerstr. 12-SE-Finkenstr. 13-SE-Schauinslandstr. 14-HB-Robert-Schumann-Str. 15-HB-Kindergarten 16-Lenningen 17-Hohenwart 18-SB-Ruibrunnenstr. 19-SB-Schwarzaldhalle 2-SB-Brunnenstr. 21-SB-Schönblickstr. 22-SB-In den Dorfwiesen 23-Monokam MP 1-NH-Kindergarten MP 2-NH-Kindergarten 1. OG MP 3-Schellenbronn Kirche MP 4-Steinegg MP 6-Hamberg Tannenweg 6 MP5-Steinegg Waldeckstr. 4 Max BH-Höchster Wert Max NH-Höchster Wert Max-HW-Höchster Wert Max-SE-Höchster Wert elektrische Feldstärke in V/m 73 V/m 147 V/m 181 V/m 141 V/m 98 V/m 66 V/m 68 V/m 41 V/m 83 V/m 51 V/m 28 V/m 37 V/m 36 V/m 25 V/m 35 V/m 11 V/m 53 V/m 247 V/m 233 V/m 178 V/m 233 V/m 172 V/m 223 V/m 252 V/m 355 V/m 391 V/m 333 V/m 331 V/m 447 V/m 44 V/m 354 V/m 456 V/m 598 V/m Seite 33 von 55 Es sei hier auch noch einmal darauf hingewiesen dass die Immissionsprognose vom ungünstigsten Fall ausgeht: Volle Sendeleistung und durch Bäume Sträucher und Gebäude ungehinderte Ausbreitung der Strahlung. Die tatsächlichen Immissionswerte insbesondere im Inneren von Gebäuden und auch an Orten im Freien wo keine Sichtverbindung zu den Sendeanlagen vorhanden ist werden daher typischerweise mindestens um den Faktor 2 bis 2 niedriger liegen Vorsorgewerte Schweiz / Österreich Mobilfunk Abb. 33: Immissionswerte der elektrischen Feldstärke E in V/m an den Bezugspunkten 16% 14% 12% 1% 8% 6% 4% 2% % Abb. 34: Anteil am Grenzwert der 26. BImSchV für die Bezugspunkte

34 Seite 34 von 55 Abb. 35: EMV-Kataster Mobilfunk Neuhausen an der Enz Stand: 2/216 Immissionsverteilung für alle Netzbetreiber max. Sendeleistung 9-Monakam Vollausbau laut aktueller Standortbescheinigung

35 Seite 35 von 55 7 Funkabdeckung der einzelnen Mobilfunknetzbetreiber Abb. 36: EMV-Kataster Mobilfunk Neuhausen Stand: 9/215 Funkabdeckung für den Mobilfunknetzbetreiber Telekom Grundlast Die Telekom kann mit ihren beiden bestehenden Standorten nur Teilbereiche des Gemeindegebiets abdecken. Eine gute Versorgung besteht nur in Steinegg und dem Südosten von Hamberg. Schellbronn und Neuhausen selbst sind hingegen nur mangelhaft versorgt. Große Lücken weisen auch das südöstliche und nordwestliche Gemeindegebiet auf. 9-Monakam Eine Mitnutzung der Standorte Friedhof Mühlhausen und des Sendemasts Hohenwart durch die Telekom würde die Versorgungssituation deutlich verbessern.

36 Seite 36 von 55 Abb. 37: EMV-Kataster Mobilfunk Neuhausen Funkabdeckung für den Mobilfunknetzbetreiber Vodafone Grundlast Vodafone kann mit seinen fünf bestehenden Standorten das Gemeindegebiet weitestgehend abdecken. Eine schlechtere Versorgungsqualität besteht jedoch in größeren Bereichen von Schellbronn. Hier wird ein weiterer Standort benötigt.. 9-Monakam

37 Seite 37 von 55 Abb. 38: EMV-Kataster Mobilfunk Neuhausen Funkabdeckung für den Mobilfunknetzbetreiber E-Plus und Telefonica 5 Grundlast E-Plus und Telefonica können die Funkversorgung über 7 Standorte sicher stellen und weisen damit das dichteste Netz mit den kleinsten Versorgungslücken auf. Einzig kleinere Bereiche von Schellbronn (Bereich Schwarzwaldhalle) sind schlechter abgedeckt. 9-Monakam Daher wäre auch für diese Betreiber einer neuer Standort im Bereich von Schellbronn hilfreich.. 5 E-Plus und Telefonica haben im Jahr 215 fusioniert so dass das Netz zusammen betrachtet werden kann.

38 Seite 38 von 55 8 Mobilfunkversorgung Schellbronn Die Gemeinde Neuhausen versucht die Funkversorgungsituation für Schellbronn zu verbessern. Dazu soll ein geeigneter Standort ermittelt werden der Immissionswerte im der Umgebung möglichst minimiert aber anderseits auch von mehreren Netzbetreibern genutzt werden kann. Von den bestehenden Standorten Hohenwart und Monakam kann mit stark gerichteten Antennen eine rudimentäre Funkversorgung für GSM9 und LTE8 für geringe Nutzerzahlen und niedrige Datengeschwindigkeiten außerhalb von Gebäude (Outdoor-Versorgung) für Teile des Ortsgebiets bereit gestellt werden. Für eine qualitativ hochwertige Versorgung auch innerhalb der Gebäude (Indoor-Versorgung) und die Abdeckung des gesamten Ortsbereichs ist jedoch ein Standort in Ortsnähe erforderlich. Abb. 39: Derzeitige Funkversorgungssituation in Schellbronn Folgende Standortalternativen wurden daher näher untersucht: 1. Wasserturm Schellbronn (Gebäudehöhe 23 m) 2. Schwarzwaldhalle (Gebäudehöhe 7 m) 3. Ehemaliges Schul- und Rathaus Anwesen Hohenwarter Straße 4 (Gebäudehöhe 135 m) m Funkmast im Bereich des Friedhofs 5. 4 m Funkmast im Bereich des Sportplatzes 6. 1 m Funkmast im Lus

39 Seite 39 von Funktechnische Betrachtung Im ersten Schritt werden die funktechnischen Vor- und Nachteile der verschiedenen Standortalternativen diskutiert sowie baurechtliche Aspekte. Zu Grunde gelegt wird hierbei ein typisches UMTS-System das versorgungstechnisch die strengsten Anforderungen stellt. Ist eine Standortalternative funktechnisch für UMTS geeignet so ist dieser auch für die anderen Systeme nutzbar. Die Standorte die hier mit mindestens befriedigend geeignet beurteilt wurden werden dann weiter auch hinsichtlich der Aspekte der Immissionsminimierung untersucht A1-Wasserturm Schellbronn mögliche Antennenhöhe (UK) max.: Höhendifferenz umliegende Bebauung: Abstand zur nächsten Bebauung: 31 m 25 m 4 m Abb. 4: UMTS-Funkversorgung für Standortalternative Wasserturm Bewertung Anzahl sinnvoll nutzbarer Antennen: 2 Erreichbare Indoor-Versorgung UMTS: 3 % - 4 % Funktechnische Eignung UMTS: Funktechnische Eignung GSM / LTE8: Zusammenfassende Bewertung Als alleiniger Standort nicht ausreichend. Zur kompletten Versorgung von Schellbronn wäre ein zweiter Standort im Südosten erforderlich. Für eine GSM / LTE8 Versorgung ist er besser geeignet jedoch liegt die Standortalternative einerseits zu sehr am Ortsrand so dass nur zwei Antennen im besten Fall Richtung Ort gerichtet werden können was die Leistungskapazität des Standorts beschränkt. nur ausreichend funktechnisch geeignet

40 Seite 4 von A2-Schwarzwaldhalle mögliche Antennenhöhe (UK) max.: Höhendifferenz umliegende Bebauung: Abstand zur nächsten Bebauung: 15 m ca. 8 m 9 m Abb. 41: UMTS-Funkversorgung für Standortalternative A2 Schwarzwaldhalle Bewertung Anzahl sinnvoll nutzbarer Antennen: 3 Erreichbare Indoor-Versorgung UMTS: 5 % -6 % Funktechnische Eignung UMTS: Funktechnische Eignung GSM / LTE8: Zusammenfassende Bewertung Als alleiniger Standort nahezu ausreichend. Zur kompletten hochwertigen Indoor- Versorgung von Schellbronn mit UMTS wäre ein zweiter Standort im Osten erforderlich. Für eine GSM / LTE8 Versorgung ist der Standort gut geeignet. funktechnisch gut geeignet

41 Seite 41 von A3-ehemaliges Schul- und Rathaus Hohenwarter Str. 4 mögliche Antennenhöhe (UK) max.: 215 m Höhendifferenz umliegende Bebauung: ca. 12 m Abstand zur nächsten Bebauung: 15 m Abb. 42: UMTS-Funkversorgung für Standortalternative A3 ehem. Schul- / Rathaus Bewertung Anzahl sinnvoll nutzbarer Antennen: 3 Erreichbare Indoor-Versorgung UMTS: 85 % -95 % Funktechnische Eignung UMTS: Funktechnische Eignung GSM / LTE8: Zusammenfassende Bewertung Als alleiniger Standort ausreichend. Für eine GSM / LTE8 Versorgung ist der Standort sehr gut geeignet. funktechnisch sehr gut geeignet

42 Seite 42 von A4-25 m Mast am Friedhof mögliche Antennenhöhe (UK) max.: Höhendifferenz umliegende Bebauung: Abstand zur nächsten Bebauung: 23 m ca. 14 m 35 m Abb. 43: UMTS-Funkversorgung für Standortalternative A4 Friedhof Bewertung Anzahl sinnvoll nutzbarer Antennen: 2 Erreichbare Indoor-Versorgung UMTS: 4 % -5 % Funktechnische Eignung UMTS: Funktechnische Eignung GSM / LTE8: Zusammenfassende Bewertung Als alleiniger Standort nicht ausreichend. Zur kompletten Versorgung von Schellbronn wäre ein zweiter Standort im Westen erforderlich. Für eine GSM / LTE8 Versorgung ist er besser geeignet jedoch liegt die Standortalternative einerseits zu sehr am Ortsrand so dass nur zwei Antennen im besten Fall Richtung Ort gerichtet werden können was die Leistungskapazität des Standorts beschränkt. nur ausreichend funktechnisch geeignet

43 Seite 43 von A5-4 m Mast am Sportplatz Die Masthöhe von 4 m ist aufgrund der umgebenden Bäume erforderlich. mögliche Antennenhöhe (UK) max.: Höhendifferenz umliegende Bebauung: Abstand zur nächsten Bebauung: 38 m ca. 28 m 35 m Abb. 44: UMTS-Funkversorgung für Standortalternative A5 Sportplatz Bewertung Anzahl sinnvoll nutzbarer Antennen: 2 bis 3 Erreichbare Indoor-Versorgung UMTS: 5 % -6 % Funktechnische Eignung UMTS: Funktechnische Eignung GSM / LTE8: Zusammenfassende Bewertung Als alleiniger Standort nicht ausreichend. Zur kompletten Versorgung von Schellbronn wäre ein zweiter Standort im Nordwesten erforderlich. Für eine GSM / LTE8 Versorgung ist er besser geeignet jedoch liegt die Standortalternative einerseits zu sehr am Ortsrand so dass nur zwei Antennen im besten Fall Richtung Ort gerichtet werden können was die Leistungskapazität des Standorts beschränkt. nur ausreichend funktechnisch geeignet

44 Seite 44 von A6-1 m Mast im Lus mögliche Antennenhöhe (UK) max.: Höhendifferenz umliegende Bebauung: Abstand zur nächsten Bebauung: 8 m m 11 m Abb. 45: UMTS-Funkversorgung für Standortalternative A6 Im Lus Bewertung Anzahl sinnvoll nutzbarer Antennen: 3 Erreichbare Indoor-Versorgung UMTS: 6 % -7 % Funktechnische Eignung UMTS: Funktechnische Eignung GSM / LTE8: Zusammenfassende Bewertung Als alleiniger Standort nicht ausreichend. Zur kompletten Versorgung von Schellbronn wäre ein zweiter Standort im Nordwesten sinnvoll (z.b. Wasserturm). Für eine GSM / LTE8 Versorgung ist er gut geeignet. befriedigend funktechnisch geeignet Zusammenfassend funktechnische Bewertung Da die Standortalternativen Wasserturm Friedhof und Sportplatz die Anforderung an eine mindestens befriedigende funktechnische Versorgung nicht erfüllen werden diese Alternativen im Folgenden nicht weiter betrachtet.

45 Seite 45 von 55 Weiterhin muss die Alternative A6 Im Lus verworfen werden da der in Frage kommende Bereich als FFH-Gebiet ausgewiesen ist und damit baurechtlich eine Standorterrichtung dort aller Voraussicht nach nicht genehmigungsfähig wäre. Bleiben also letztlich nur die beiden Alternativen Schwarzwaldhalle und ehem. Schul- / Rathausgebäude. Beide Liegenschaften befinden sich im kommunalen Eigentum. 8.2 Immissionstechnische Betrachtung Für immissionstechnische Betrachtung wurde ein komplett ausgebauter Standort mit GSM9 UMTS und LTE8 nach neuerster Technik für einen Netzbetreiber angenommen. Bei der Nutzung durch drei Betreiber würden sich die Immissionswerte ca. um den Faktor 17 erhöhen A2-Schwarzwaldhalle Auf der Schwarzwaldhalle wurde eine Antennenhöhe von 15 m (Unterkante UK) angenommen. Abb. 46: Verteilung der Feldstärke für die Standortalternative ehem. Schul-/Rathaus; der höchste Wert wird im Bereich der Unterreichenbacherstraße mit 749 V/m erreicht.

46 Seite 46 von A3- ehem. Schul- / Rathaus Auf der ehem. Schul- / Rathaus wurde eine Antennenhöhe von 215 m (Unterkante UK) angenommen. Abb. 47: Verteilung der Feldstärke für die Standortalternative ehem. Schul-/Rathaus; der höchste Wert wird im Bereich der Nagoldstraße mit 57 V/m erreicht Zusammenfassung Immissionsbetrachtung Vergleicht man die von den beiden Standortalternativen im Umfeld verursachten Immissionswerte miteinander so zeigt sich dass sowohl bei der mittleren als auch bei den maximalen Immission (Abb. 49) sich die Alternative A3 ehem. Schul-/Rathaus günstiger darstellt. Mit Alternative A3 würden in ganz Schellbronn die strengen Schweizer- und Vorsorgewerte unterschritten werden bis auf den Punkt mit der höchsten Immission. Dies ist vor allem auf die größere Antennenhöhe zurückzuführen die dort aufgrund des höheren Gebäudes realisierbar wäre. Ähnliche Werte würden sich im Umfeld des Standorts Schwarzwaldhalle erreichen lassen wenn die Antennen dort nicht auf das Dach gesetzt werden würden sondern ein höherer Funkmast in der direkten Nachbarschaft errichtet werden würde.

47 18-SB-Ruibrunnenstr. 19-SB-Schwarzaldhalle 2-SB-Brunnenstr. 21-SB-Schönblickstr. 22-SB-In den Dorfwiesen 24-SB-Waldweidenweg 25-SB-Campingplatz 26-SB-Rubinenpfad 27-SB-Henhöferstr. 28-SB-Goldschmiedstr. MP 3-Schellenbronn Kirche Max-SB-Höchster Wert Schellbronn elektrische Feldstärke in V/m 74 V/m 143 V/m 96 V/m 85 V/m 68 V/m 33 V/m 195 V/m 145 V/m 182 V/m 174 V/m 142 V/m 135 V/m 136 V/m 126 V/m 148 V/m 26 V/m 212 V/m 288 V/m 371 V/m 43 V/m 414 V/m 57 V/m 573 V/m 749 V/m Seite 47 von Vorsorgewerte Schweiz / Österreich Mobilfunk Abb. 48. Vergleich der Immissionen an den einzelnen Immissionspunkten Feldstärke in V/m Mittlere Immission Gesamtgebiet A2-Schwarzwaldhalle Vollausbau mit GSM9 UMTS LTE8 24 V/m Höchster Wert (15 m Höhe) 75 V/m A3-Schul/Rathaus Vollausbau mit GSM9 UMTS LTE8 23 V/m 51 V/m Abb. 49. Vergleich der Kennwerte der beiden Alternativen

48 Seite 48 von 55 9 Anhang 9.1 Technische Daten der Mobilfunk-Sendeanlagen bei Vollausbau Das EMV-Kataster Mobilfunk für Neuhausen basiert auf folgenden Standortparametern: Aus Datenschutzgründen entnommen

49 Seite 49 von 55 Aus Datenschutzgründen entnommen

50 Seite 5 von 55 Für die ergänzende Untersuchung für Schellbronn wurden folgende Standortparameter zugrunde gelegt:

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