Kennzahlen zur sozialen Lage in Vorarlberg 2015/2016

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1 2017 Kennzahlen zur sozialen Lage in Vorarlberg 2015/2016

2 Amt der Vorarlberger Landesregierung Landesstelle für Statistik Kennzahlen zur sozialen Lage in Vorarlberg

3 Herausgeber und Hersteller Amt der Vorarlberger Landesregierung Landesstelle für Statistik Römerstraße 15 A-6901 Bregenz Internet: Telefon: +43(0)5574/ bzw Telefax: +43(0)5574/ Redaktion DI Egon Rücker Inhalt Amt der Vorarlberger Landesregierung Bregenz, Juli 2017

4 Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort 5 Zusammenfassung der Ergebnisse 6 Arbeitsmarkt 8 Armut und soziale Eingliederung 10 Bildung Vorschulische Bildungseinrichtungen 14 Schulbildung 18 Wohnbeihilfe 22 Kinder- und Jugendhilfe 26 Mindestsicherung 30 Integrationshilfe, Sozialpsychiatrie, Sucht 34 Pflege 36

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6 Vorwort Der vorliegende Bericht zeigt auf, wie sich die Kennzahlen der Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher der verschiedenen sozialen Felder im Zeitverlauf über mehrere Jahre entwickelt haben. Diese Indikatoren sind wichtige Messinstrumente zur Darstellung der gesellschaftlichen Situation. Die vorliegenden Zahlen sind zum einen eine wichtige Bestandserhebung und zum anderen dienen sie der Sozialplanung für die kommenden Jahre. Im Fokus des Berichtes steht die Entwicklung der Personenanzahl und nicht die aufgewendete Geldleistung. Dargestellt werden Kennzahlen zum Arbeitsmarkt, Armut und soziale Eingliederung, Bildung, Mindestsicherung, Wohnbeihilfe, Pflege, Kinder- und Jugendhilfe sowie zur Integrationshilfe, Sozialpsychiatrie und Sucht. Der Bericht wird jährlich aktualisiert. Wir freuen uns, wenn auch Sie die Daten und Informationen dieses Berichts für Ihre Arbeit verwenden können. Katharina Wiesflecker Landesrätin Dr. Christian Bernhard Landesrat Mag. Karlheinz Rüdisser Landesstatthalter Dr. Bernadette Mennel Landesrätin 5

7 Zusammenfassung der Ergebnisse Der Wandel des Arbeitsmarktes resultiert in zunehmend höheren Anforderungen an die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Während in einzelnen Wirtschaftsbereichen der Bedarf an gut qualifizierten Fachkräften nicht gedeckt werden kann, geht die Nachfrage nach ungelernten Arbeitskräften weiter zurück. Die Zahl unselbständig Beschäftigter hat im Zeitraum von 2011 bis 2016 um Personen zugenommen (+7,9%). Gleichzeitig stieg aber auch die Arbeitslosigkeit um rund Personen (+15,7%). In den Jahren 2011 bis 2016 liegt Vorarlberg bei der Arbeitslosenquote durchgängig immer unter dem Bundesdurchschnitt und bei der relativen Zunahme der unselbständigen Beschäftigung durchgängig immer über dem Bundesdurchschnitt. Zuletzt im Jahr 2016 lag die Arbeitslosenquote in Vorarlberg bei 5,9% und im Bundesdurchschnitt bei 9,1%. Armut: Als armutsgefährdet gilt, wer weniger als 60 Prozent des typischen Einkommens (Median) hat. In Vorarlberg betrug die Armutsgefährdungsquote im 3-Jahresdurchschnitt 2014/2015/ ,5% (+/- 4,4 Prozentpunkte) oder zwischen und Personen. Davon waren zwischen und Kinder unter 18 Jahren. Die Schwankungen bei der Quote im Zeitverlauf liegen im Rahmen der statistischen Streuung. Kinderbetreuung unterstützt Kinder in der Entwicklung ihrer Persönlichkeit und hilft ihnen, die eigenen Möglichkeiten und Grenzen zu erfahren und zu erkunden. Kinderbetreuung stellt eine ergänzende Leistung und Hilfestellung zur Unterstützung der Eltern dar. In Vorarlberg werden die Formen Kleinkinderbetreuung (KIBE), Spielgruppen, Kindergärten, Schülerbetreuung und Tageseltern angeboten. Im Jahr 2016/17 wurden in Vorarlberg Kinder unter 6 Jahren institutionell betreut. Es wurden rund unter 3-Jährige Kinder betreut, was einem Plus von rund 200 Kindern gegenüber dem Vorjahr entspricht. Der Großteil der unter 3- Jährigen Kinder wird in KIBE betreut, die in den letzten Jahren stark ausgebaut wurden. Waren es vor 10 Jahren noch 50 KIBE mit rund Kindern so sind es derzeit 127 KIBE mit Kindern. Jedes zweite 2- Jährige Kind wird institutionell betreut. Bei den 3-Jährigen sind es rund 90% und bei den 4- und 5-Jährigen gibt es nahezu eine Vollbetreuung. Im Schuljahr 2015/16 besuchten rund Schülerinnen und Schüler in Vorarlberg eine Pflichtschule, mittlere oder höhere Schule in Vorarlberg. Davon besuchen eine Volksschule, eine Neue Mittelschule und eine AHS-Unterstufe. An den Hochschulen Vorarlbergs waren im Wintersemester 2015/ Studierende eingeschrieben. An den Schulen des Gesundheitswesens waren es 838. Die Zahl der Schülerinnen und Schüler in den Pflichtschulen nahm durch die Geburtenrückgänge in den letzten Dekaden ab. Rund die Hälfte der Schulabgänger beginnt in Vorarlberg eine Lehre. Im Jahr 2016 wurden Lehrlinge ausgebildet, um 137 Lehrlinge weniger als im Vorjahr. Jugendcoaching und Talente-Check sind Maßnahmen zur Unterstützung Jugendlicher um nach der Schulpflicht passende Bildungs- oder Berufswege einzuschlagen. Beide Angebote wurden im Jahr 2016 wie im Jahr zuvor wesentlich ausgebaut. Wohnen ist ein Grundbedürfnis und ein wesentlicher Aspekt der Lebensqualität. Die Wohnbeihilfe unterstützt die Wohnkosten mit dem Ziel, den Wohnungsaufwand, welcher durch die Errichtung, den Ankauf, die Anmietung oder Sanierung von Eigenheimen oder Wohnungen für den Eigenbedarf entstanden ist, zu lindern. Ergänzend zur Wohnbauförderung ist die Wohnbeihilfe eine weitere soziale Leistung und prüft die Haushalts- 6

8 situation in Bezug auf den anrechenbaren und den zumutbaren Wohnungsaufwand. Im Jahr 2016 wurden in Vorarlberg insgesamt Haushalte bzw Personen mittels Wohnbeihilfe unterstützt. Das entspricht rund 6,3% der Vorarlberger Haushalte oder 5,3% der Bevölkerung. 54% der Haushalte mit Wohnbeihilfebezug sind Ein-Personen-Haushalte, 21% sind Zwei-Personen-Haushalte und 12% sind Drei-Personen-Haushalte. Die öffentliche Kinder- und Jugendhilfe hat die Zielsetzung Hilfen für Kinder, Jugendliche und Eltern anzubieten. Im Mittelpunkt der Tätigkeit steht das Wohl der Kinder und Jugendlichen. Familien sollen in ihren Erziehungskompetenzen gestärkt werden. Im Bereich der gesetzlichen Vertretungen in Unterhaltsangelegenheiten blieb die Zahl der bearbeiteten Verfahren im Jahr 2016 mit knapp auf dem Niveau des Vorjahres. Bei Personen in Obsorge kam es aufgrund der Flüchtlingsbewegung in den letzten beiden Jahren zu einer Verdoppelung gegenüber Die Zahl der Gefährdungsabklärungen ist, nach einem stetigen Anstieg bis 2013, im Jahr 2016 mit einem Wert von auf dem Vorjahresniveau. Wenn Menschen in eine finanzielle Notlage geraten und ihren Bedarf an Kernleistungen mit ihrem eigenen Einkommen bzw. Vermögen nicht mehr abdecken können, unterstützen das Land Vorarlberg und die Gemeinden diese mit einer Mindestsicherung. Im Jahr 2016 gab es in Vorarlberg insgesamt Personen oder Bedarfsgemeinschaften, die eine Geldleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts bezogen haben. Im Vergleich mit dem Vorjahr stieg die Zahl der unterstützten Personen um 13%, die der Bedarfsgemeinschaften um 12%. Schon im Vorjahr wurden Steigerungen im selben Ausmaß festgestellt. Die Bezugsquote, die den Anteil der unterstützten Personen an der Bevölkerung in Privathaushalten misst, betrug im Jahr 2015 in Vorarlberg 3,1% und liegt damit auf Österreichniveau (3,3%, Q: Statistik Österreich). Klientinnen und Klienten der Integrationshilfe, der Sozialpsychiatrie und der Sucht können Leistungen wie Assistenz, Training und Unterstützung für ein möglichst eigenständiges und selbstbestimmtes Leben erhalten. So wurden im Jahr Personen in den Bereichen Gesundheitliche Rehabilitation, Teilhabe an der schulischen Ausbildung, Teilhabe am Arbeitsleben, Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und Entlastung der Familie unterstützt. In den letzten Jahren gab es große Steigerungen der Fallzahlen. Diese ergeben sich aus der schrittweisen Anpassung von Sammel- auf Einzelfallabrechnung. In Vorarlberg sichert im Betreuungs- und Pflegebereich ein vielseitiges Angebot die qualitätsvolle Versorgung pflegebedürftiger Menschen. Das Angebot ist vielschichtig und reicht von mobilen Hilfsdiensten, Hauskrankenpflege und Tagesbetreuungsangeboten bis zur 24-Stunden-Betreuung und stationären Aufnahme in Pflegeheimen. Eine große Herausforderung ist die Veränderung auf Grund der demographischen Entwicklung. Vermutlich auf Grund der starken Zunahme der Inanspruchnahme der 24-Stunden-Betreuung waren die Angebote der Tagesbetreuung, des Mobilen Hilfsdienstes und der Hauskrankenpflege leicht rückläufig. Das Angebot der Hospiz wurde hingegen verstärkt in Anspruch genommen. Im Bereich der stationären Pflege erhöhte sich die Inanspruchnahme im Jahr 2016 gegenüber 2015 um fast 3%. Die Kurzzeitpflege wurde von ca. 40 Personen mehr in Anspruch genommen. 7

9 Arbeitsmarktkennzahlen Beschäftigung Unselbständig Beschäftigte Männer Frauen Österreicher Ausländer Davon: Freie Dienstverträge Einkünfte unter der Geringfügigkeitsgrenze: Geringfügig Beschäftigte Geringfügig freie Dienstverträge Quelle: Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger Arbeitslosigkeit Vorgemerkte Arbeitslose Männer Frauen bis unter 25 Jahre bis unter 50 Jahre Jahre und älter Österreicher Ausländer Davon: Mit Migrationshintergrund n.b. n.b Männer n.b. n.b Frauen n.b. n.b Zugänge in die Arbeitslosigkeit SchulungsteilnehmerInnen Arbeitslosenquote 5,6% 5,6% 5,8% 6,0% 6,1% 5,9% Männer 5,3% 5,4% 5,6% 5,9% 6,2% 6,0% Frauen 6,0% 5,8% 6,0% 6,1% 6,1% 5,9% 15 bis unter 25 Jahre 5,4% 5,6% 5,5% 5,6% 5,8% 5,6% 25 bis unter 50 Jahre 5,4% 5,4% 5,6% 5,8% 5,9% 5,7% 50 Jahre und älter 6,3% 6,1% 6,5% 6,7% 6,9% 6,8% Stellenangebot Gemeldete offene Stellen Sofort verfügbare offene Lehrstellen Quelle: AMS Vorarlberg Erwerbsstatus nach ILO-Konzept und Arbeitszeitmodell (Selbstzuordnung) Erwerbstätigenquote (15 bis 64 Jahre) 74,2% 74,6% 74,3% 74,8% 75,1% 76,7% Männer 81,6% 80,7% 80,4% 80,2% 80,6% 82,0% Frauen 66,8% 68,5% 68,2% 69,4% 69,6% 71,2% Teilzeitquote 25,6% 26,9% 27,1% 28,0% 27,1% 28,4% Männer 6,0% 7,1% 7,6% 7,9% 7,7% 8,7% Frauen 49,7% 50,5% 50,3% 51,5% 49,9% 51,4% Bevölkerung in Privathaushalten ohne Präsenz- und Zivildiener. - Definition des Erwerbstatus nach dem ILO-Konzept Quelle: Statistik Austria, Mikrozensus-Arbeitskräfteerhebung 8

10 Arbeitsmarkt Die unselbständige Beschäftigung hat im Zeitraum von 2011 bis 2016 um Personen zugenommen (+7,9%). Gleichzeitig stieg aber auch die Arbeitslosigkeit um rund Personen (+15,7%). Die unselbständige Beschäftigung der Österreicherinnen und Österreicher ist um (+4,3%), die der Ausländerinnen und Ausländer um (+22,2%) gestiegen. Der Beschäftigungszuwachs ist somit mit rund 57% auf das ausländische Arbeitskräftepotenzial zurückzuführen. Im Zeitraum von 2011 bis 2016 ist die Arbeitslosenquote bei den Männern um -0,2%-Punkte auf 6,0% und bei den Frauen um -0,2%-Punkt auf 5,9% gesunken. Personen mit physischen und/oder psychischen Problemen, gering Qualifizierte sowie Personen über 50 Jahre haben auf dem Arbeitsmarkt mit den größten Problemen zu kämpfen. Das höchste Risiko, arbeitslos zu werden, hatten auch 2016 die Pflichtschulabsolventinnen und Pflichtschulabsolventen. So konnten 2016 rund 48% aller im Jahresdurchschnitt vorgemerkten Arbeitslosen keine über die Pflichtschule hinausgehende Berufs- oder Schulausbildung vorweisen. Von den vorgemerkten arbeitslosen Personen im Jahr 2016 hatten rund 47% einen Migrationshintergrund. In den Jahren 2011 bis 2016 liegt Vorarlberg bei der Arbeitslosenquote durchgängig immer unter dem Bundesdurchschnitt und bei der relativen Zunahme der unselbständigen Beschäftigung durchgängig immer über dem Bundesdurchschnitt. Zuletzt im Jahr 2016 lag die Arbeitslosenquote in Vorarlberg bei 5,9% und im Bundesdurchschnitt bei 9,1%, die relative Zunahme der unselbständigen Beschäftigung in Vorarlberg bei +1,8% und im Bundesdurchschnitt bei +1,5%. Der Wandel des Arbeitsmarktes resultiert in zunehmend höheren Anforderungen an die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Während in einzelnen Wirtschaftsbereichen der Bedarf an gut qualifizierten Fachkräften nicht gedeckt werden kann, geht die Nachfrage nach ungelernten Arbeitskräften weiter zurück. Dadurch wächst bei gering qualifizierten Personen die Gefahr der (Langzeit-)Arbeitslosigkeit. Die Qualifikation ist und bleibt der wichtigste Faktor für eine, vor allem dauerhafte, Integration in den Arbeitsmarkt. Deshalb stehen Menschen, denen es an Qualifikation fehlt, im Fokus einer aktiven Arbeitsmarktpolitik. Das AMS Vorarlberg stellt in enger Kooperation mit dem Land die arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen insbesondere auf die Zielgruppe der Jugendlichen und jungen Menschen, Geringqualifizierten, arbeitsmarktfernen und älteren Menschen ab. Dazu gibt es ein breit aufgestelltes Qualifizierungs- und Beschäftigungsprogramm. Eine besondere Bedeutung hat die Beschäftigungs- und Ausbildungsgarantie des Landes Vorarlberg gemeinsam mit dem AMS Vorarlberg. Jede und jeder Jugendliche im Alter von 15 bis 25 Jahre, die bzw. der länger als drei Monate ohne Arbeit ist, erhält innerhalb der nächsten drei Monate ein Beschäftigungs- oder ein Ausbildungsangebot. 9

11 Indikatoren zu Armut und sozialer Eingliederung Vorarlberg gesamt 3-Jahresdurchschnitte: Hochgerechnte Anzahl der Bevölkerung Lebensstandard Quote für Armutsgefährdung 14,5 15,2 16,6 17,1 17,5 Quote für Armuts- oder Ausgrenzungsgefährdung 19,0 19,0 20,2 21,9 22,6 Quote für erhebliche materielle Deprivation (3,0) (2,8) (2,8) (4,4) (4,0) Quote für unter 60-Jährige in Haushalten mit keiner oder sehr niedriger Erwerbsintensität (5,1) (4,9) (5,3) (6,1) (6,5) Quote für manifeste Armut (2,3) (2,6) (3,3) (4,4) (3,9) Preisbereinigtes Haushaltsmedianeinkommen * * * * * Quote für wiederholte Zahlungsprobleme (3,2) (4,0) (4,4) (4,8) (4,8) Wohnraum Quote für Überbelag (6,1) (6,7) (7,6) (10,1) (11) Quote für Wohnkostenüberbelastung (8,4) (9,1) (9,4) Quote für sehr schlechten Wohnstandard <5 <5 <5 <5 <5 Quote für Belastung durch Wohnumgebung (7,8) (6,7) (5,4) (4,4) (4,9) Erwerbsleben Quote für keine oder sehr niedrige Erwerbsintensität der Jährigen 19,3 17,3 16,0 15,9 15,2 Quote für Personen mit Haushaltserwerbseinkommen unter der Armutsgefährdungsschwelle 21,7 24,2 21,4 21,9 21,8 Quote für Unselbständige mit niedrigem Stundenlohn (12,3) 12,7 11,7 13,7 12 Bildungschancen Quote für über 25 Jährige mit Bildungsaktivität 27,4* 29,2* 31,1* 33,7* 34,7* Quote für Jährige ohne Ausbildung oder Arbeit (NEETs) (14,7) (13,0) (9,9) (9,0) (7,9) Gesundheit Quote für mehrfache gesundheitliche Beeinträchtigung 10,4 9,3 9,4 8,2 8,5 Die Schwankungsbreiten sind exakt berechenbar. Es wurden folgende Grenzen ausgewiesen: *: Präzise Schätzungen mit Schwankungsbreiten unter 15%; keine Hervorhebung: Die Schwankungsbreite ist kleiner als 1/3 des Schätzwertes; (): Schwankungsbreite liegt zwischen 1/3 und 2/3 des Schätzwertes. Das preisbereinigte Einkommen wurde auf das letzte Jahr standardisiert. Quelle: Statistik Austria, Sonderauswertung - Dreijahresdurchschnitte EU-SILC, März

12 Armut und soziale Eingliederung Die Indikatoren zur sozialen Eingliederung und Armut wurden im Auftrag des Bundesministeriums für Soziales, Arbeit und Konsumentenschutz in Abstimmung mit der Österreichischen Plattform zur Begleitung der Umsetzung des Europa 2020 Armutsziels entwickelt und dienen dem jährlichen Monitoring von Armutsentwicklungen in Österreich. Die Berichterstattung zu Eingliederungsindikatoren und Armut konzentriert sich jedoch auf die nationale Ebene. Die meisten Kennzahlen werden auf Grundlage der EU-SILC Erhebung berechnet. Ergebnisse der Bundesländer werden aufgrund der kleinen Stichprobengröße und der dadurch erhöhten Schwankungsbreiten kaum veröffentlicht. Im gemeinsamen Auftrag der Bundesländer wurde daher im Jahr 2013 eine Studie durchgeführt, bei der verschiedene Verfahren zur Verbesserung der Genauigkeit von Stichprobenschätzungen evaluiert wurden. Dabei zeigte sich u. a., dass der dreijährige Durchschnitt die effektivste Methode ist, um mit den vorhandenen Informationen und nur wenigen Annahmen möglichst belastbare Schätzungen zu erzielen. Daher wurden die Schätzwerte sowie die Schätzfehler für Vorarlberg anhand der Dreijahresdurchschnitte der Armuts- und Eingliederungsindikatoren berechnet. Die Armutsgefährdungsquote (AGQ) weist jenen Anteil an Personen an der Gesamtbevölkerung aus, deren äquivalisiertes (auf einen Einpersonenhaushalt normiert) Haushaltseinkommen 60% des Medians unterschreitet. In Vorarlberg betrug die AGQ im 3-Jahresdurchschnitt 2014/2015/ ,5% (+/- 4,4 Prozentpunkte) oder zwischen und Personen. Davon waren zwischen und Kinder unter 18 Jahren. Von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht gelten Personen, die mindestens eines der drei folgenden Kriterien erfüllen: - armutsgefährdet - jünger als 60 Jahre und leben in einem nahezu Erwerbslosenhaushalt - erheblich materiell benachteiligt In Vorarlberg sind von Armut oder sozialer Ausgrenzung im 3-Jahresdurchschnitt 2014/2015/ ,6% (+/- 4,8 Prozentpunkte) betroffen. Dies entspricht zwischen und Personen. Beide Indikatoren werden jährlich von den Mitgliedsstaaten der EU erhoben. In Österreich betrug die AGQ im 3-Jahresdurchschnitt 14,0% und die Quote für Armut und sozialer Ausgrenzung 18,5%. Vorarlberg liegt bei beiden EU-Indikatoren auf Österreichniveau. Besonders armutsgefährdet bzw. von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht sind: Ein-Eltern-Haushalte, Arbeitslose, EU-28-Staatsbürger (ohne Österreich), Personen mit maximal Pflichtschulabschluss sowie Kinder unter 18 Jahren. Für alleinlebende Frauen und Mehrpersonenhaushalte mit mindestens drei Kindern, die in der Studie zu Armut und sozialer Eingliederung in den Bundesländern ein deutlich erhöhtes Armutsgefährdungsrisiko hatten, waren keine Auswertungen möglich. Auch für Drittstaatsangehörige, Personen mit Ausgleichszulage (Mindestpension) und für Singlehaushalte mit Pension gibt es keine validen Ergebnisse für Vorarlberg. Statistisch nachweisbare, signifikante Unterschiede zur Vorarlberger Armutsgefährdungsquote lassen sich bei Ein-Eltern-Haushalten feststellen. 11

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14 Im Vergleich Vorarlberg mit Österreich wurden u. a. im Jahresschnitt bessere Ergebnisse erzielt bei: - Personen unter 60 Jahren in Haushalten mit keiner oder sehr niedriger Erwerbsintensität, - Quote für Überbelag (zu viele Personen auf zu kleinem Wohnraum), - Quote für Belastung durch Wohnumgebung wie Kriminalität, Lärm oder Umweltverschmutzung. Schlechtere Ergebnisse als in Österreich wurden u. a. erzielt bei: - Ein-Eltern-Haushalten, - Wohnkostenüberbelastung. Weitere Erläuterungen zu den Indikatoren Erhebliche materielle Deprivation: Europa 2020-Indikator zur Messung von Deprivation als Unvermögen, aus finanziellen Gründen am definierten Mindestlebensstandard teilzuhaben. Auftreten von zumindest vier von neun Problemebereichen, die sich ein Haushalt nicht leisten kann. Wiederholte Zahlungsprobleme: Es werden finanzielle Rückstände bei regelmäßigen Zahlungen wie Haus- und Wohnungskrediten, sonstigen Krediten, Miet-, Energie- und Betriebskosten berücksichtigt. Für diesen Indikator ist maßgeblich, ob solche Rückstände in den letzten zwölf Monaten zwei Mal oder öfter aufgetreten sind. Wohnkostenüberbelastung: Wenn der Wohnungsaufwand 40 Prozent des jährlich verfügbaren Haushaltseinkommens übersteigt wird von einer Wohnkostenüberbelastung gesprochen. Wohn- oder Mietbeihilfen werden in dieser Berechnung vom Wohnungsaufwand abgezogen. Einbezogen werden alle Ausgaben für Miete, Betriebskosten, Heizung, Energie und Instandhaltung, sowie Zinszahlungen für Kredite zur Schaffung oder Sanierung von Wohnraum. Sehr schlechter Wohnstandard: Ein sehr schlechter Wohnstandard liegt vor, wenn mindestens zwei Wohnprobleme bestehen wie kein WC in der Wohnung, kein Badezimmer in der Wohnung, Feuchtigkeit oder Schimmelbildung, dunkle Wohnräume. Bildungsaktivität: Diese beinhaltet schulische und berufliche Aus- oder Weiterbildung als auch Freizeitkurse. NEETs: Neets sind Personen zwischen 16 und 29 Jahren, die über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten im letzten Kalenderjahr weder in Ausbildung noch in Erwerbstätigkeit waren. Mehrfache gesundheitliche Beeinträchtigung liegt dann vor, wenn mindestens zwei der folgenden Beeinträchtigungen vorliegen: Sehr schlechter allgemeiner Gesundheitszustand in der subjektiven Einschätzung, chronische Krankheit oder starke Einschränkung bei der Verrichtung alltäglicher Arbeiten durch eine gesundheitliche Beeinträchtigung seit mindestens einem halben Jahr. 13

15 Kinder Bildung - vorschulische Bildungseinrichtungen Altersgruppe 0 bis unter 3 Jahre 2011/ / / / / /17 (Klein-)Kinderbetreuungseinrichtung Spielgruppe Kindergarten und Übungskindergarten Schülerbetreuungseinrichtung (Hort), etc Tageseltern Gesamt Davon: Anteil Kinder mit nicht deutscher Muttersprache 1 17,8% 15,0% 16,1% 17,0% 17,5% 16,3% Betreuungsquote Kinder (Klein-)Kinderbetreuungseinrichtung 14,7% 15,4% 17,2% 19,0% 21,2% 21,3% Spielgruppe 4,5% 6,1% 5,2% 4,8% 4,3% 4,1% Kindergarten und Übungskindergarten 1,1% 0,2% 0,1% 0,1% 0,1% 0,2% Schülerbetreuungseinrichtung (Hort), etc. 0,0% 0,0% 0,0% 0,1% 0,0% 0,0% Tageseltern 1,1% 1,5% 1,4% 1,5% 1,4% 1,1% Gesamt 21,4% 23,1% 23,9% 25,4% 27,0% 26,7% Altersgruppe 3 bis unter 6 Jahre 2011/ / / / / /17 (Klein-)Kinderbetreuungseinrichtung Spielgruppe Kindergarten und Übungskindergarten Schülerbetreuungseinrichtung (Hort), etc Tageseltern Gesamt Davon: Anteil Kinder mit nicht deutscher Muttersprache 1 27,0% 27,3% 27,5% 27,6% 27,5% 28,4% Anteil Kinder mit erhöhtem Förderbedarf 1 n.b. 24,5% 25,6% 24,7% 26,3% 25,0% Betreuungsquote (Klein-)Kinderbetreuungseinrichtung 10,0% 9,6% 10,8% 11,4% 12,2% 12,3% Spielgruppe 6,4% 6,3% 6,2% 5,9% 5,1% 4,8% Kindergarten und Übungskindergarten 78,5% 79,5% 79,6% 79,5% 81,3% 79,9% Schülerbetreuungseinrichtung (Hort), etc. 0,3% 0,3% 0,3% 0,2% 0,2% 0,2% Tageseltern 1,0% 1,0% 1,0% 1,0% 1,0% 0,7% Gesamt 96,1% 96,7% 97,9% 97,9% 99,8% 97,8% 1 Ohne Kinder bei Tageseltern Quelle: Amt der Vorarlberger Landesregierung, Landesstelle für Statistik 14

16 Bildung - Vorschulische Bildungseinrichtungen Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und die optimale Entwicklung der Kinder unter Gleichaltrigen gewinnen immer mehr an Bedeutung. Bis zum Jahr 2000 gab es ausschließlich institutionelle Kindergärten für Kinder im Alter ab 4 bis zum Schuleintritt, deren Besuchsquoten ab dem Jahr 1997 aufgrund der sinkenden Jahrgänge stetig zurückfielen. Ab dem Schuljahr 2001 haben vorerst noch wenige außerfamiliäre Betreuungen auf Vereinsbasis begonnen, eine Betreuung für Kinder unter vier Jahren und für Kinder im Schulalter zu übernehmen. Hier gab es bereits im Folgejahr schon bedeutende Zuwächse zu verzeichnen. Aufgrund dieser Entwicklung stehen ab dem Schuljahr 2003/04 fünf verschiedene Einrichtungstypen zur Verfügung: Kindergärten: Aufgrund des Kindergartengesetzes werden seit der Novelle 2008 Kinder im Alter zwischen 3 und 6 Jahren betreut. Diese werden überwiegend durch die Gemeinden als Erhalterinnen geführt. Neben den Gemeindekindergärten gibt es 26 private; kirchliche und betriebliche Kindergärten und zwei Übungskindergärten des Bundes in Vorarlberg. Allgemeine Kinderbetreuungseinrichtungen: Sie betreuen Kinder aller Altersgruppen, der Schwerpunkt liegt aber bei der Betreuung von Kindern von einem bis drei Jahren. Die Einrichtungen werden in Kooperation mit der Gemeinde, die den Bedarf erhebt und als Fördergeberin auftritt, meist durch Vereine geführt. Spielgruppen-Initiativen: Sie werden beinahe ausschließlich von Vereinen geführt. Die aufgenommenen Kinder sind zwei bis drei Jahre alt, einige etwas jünger oder älter. 15

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18 Schülerbetreuungseinrichtungen: Diese werden meist von Gemeinden als ganztägige Schulformen geführt. Alternativ werden auch Schülerinnen und Schüler außerhalb der Unterrichtszeit über die Mittagszeit mit Angebot eines Mittagessens betreut. Eine erweiterte Nachmittagsbetreuung wird dzt. an über 30 Schülerbetreuungseinrichtungen durch den Verein Tagesbetreuung im Auftrag der Gemeinden zusätzlich angeboten. Vereinzelt werden dort bei Bedarf auch Kinder im Nichtschulalter mitbetreut. Tageseltern (früher Tagesmütter): Für dieses Angebot wurde ein Verein gegründet. Das Alter der Kinder verteilt sich auf alle Altersjahre bis zum 15. Lebensjahr. Die vorangegangene Tabelle stellt die Entwicklung der Kinderbetreuung von 2011 bis 2016 für Kinder in den Altersgruppen 0- bis unter 3-Jährige und 3- bis unter 6-Jährige nach Einrichtungstyp dar. Der Vollständigkeit halber ist auch die Schülerbetreuung angeführt, da in diesem Altersbereich nur ausnahmsweise wegen Bedarf Kleinkinder mitbetreut werden. Bezug zu den ermittelten Betreuungsquoten ist die Wohnbevölkerung in den gleichen Altersgruppen. Bei den (Klein)-Kinderbetreuungseinrichtungen (KIBE) ist die kontinuierliche prozentuale Zunahme betreuter Kinder in beiden Altersgruppen am höchsten (von 2011 bis %). Auch bei Tageseltern wurden um 29% mehr unter 3-jährige Kinder betreut als im Jahr Bei den Spielgruppen gab es hingegen in den letzten Jahren eine Abnahme der Kinderzahlen, da das Angebot in KIBE-Einrichtungen oder Kindergärten erweitert wurde. Insgesamt ist die Kinderbetreuungsquote seit 2011 in der Altersgruppe der 0- bis unter 3-Jährigen um 5,3 Prozentpunkte auf 26,7% und in der Altersgruppe der 3 bis unter 6-Jährigen von rund 96% auf knapp unter 98% gestiegen. 17

19 Bildung - Schulbildung Schülerinnen und Schüler nach Schultyp und Geschlecht 1 Schuljahr 2006/07 Schuljahr 2015/16 Gesamt Davon in % Umgangssprache in % Geschlecht in % Gesamt Deutsch männlich Deutsch andere männlich weiblich Gesamt (absolut) ,1 51, ,1 24,9 51,4 48,6 Volksschulen ,8 51, ,6 31,4 51,1 48,9 NMS ,8 51, ,7 32,3 51,0 49,0 Sonderschulen ,1 63, ,5 36,5 65,1 34,9 PTS ,8 63, ,3 32,7 69,3 30,7 AHS ,7 45, ,1 14,9 44,8 55,2 davon Unterstufe ,4 48, ,5 15,5 48,6 51,4 Berufsschule ,4 65, ,6 9,4 65,6 34,4 BMS ,5 44, ,7 28,3 44,3 55,7 BHS ,1 42, ,6 16,4 43,6 56,4 1 Ohne Fachhochschule, ohne Pädagogische Hochschule, ohne Schulen des Gesundheitswesens. Quelle: Statistik Austria; Amt der Vorarlberger Landesregierung, Landestelle für Statistik Lehre in Vorarlberg Lehrlinge (ohne Teilqualifikationen) Ausbildungsbetriebe bestandene Lehrabschlussprüfung 83% 82% 82% 82% 81% Lehrlingsquote (Anteil an 15 Jährigen Schulabgängern) 54% 53% 50% 53% 52% Quelle: Wirtschaftskammer Vorarlberg Hochschulen 2006/ / / /16 Reifeprüfungsquote (nach dem Wohnort, Ø Jährige) 34,0% 39,1% 41,0% 38,1% Erstimmatrikulationsquote an Universitäten (Ø Jährige) 15,7% 17,6% 19,5% 18,6% Studienbeginnquote an Fachhochschulen (Ø Jährige) 6,7% 12,4% 12,4% 13,6% Studierendenquote an Universitäten (% der inländ. Bev Jahre) 15,3% 16,2% 16,2% 16,4% Studierendenquote an Fachhochschulen (% der inländ. Bev Jahre) 3,0% 3,9% 4,1% 4,4% Quelle: Statistik Austria Schülerinnen und Schüler drei Jahre nach dem Abschlussjahr ohne Abschluss der Sekundarstufe I Schuljahresbeginn 2010/ / / / / /16 absolut in Prozent 5,3% 5,4% 5,0% 4,9% 5,7% 5,2% Norm-Abschlussjahr 2007/ / / / / /13 Quelle: Statistik Austria Maßnahmen 2012/ / / /16 Talente-Check (Teilnehmerinnen und Teilnehmer) Jugendcoaching (Personen) Quelle: Amt der Vorarlberger Landesregierung 18

20 Bildung - Schulbildung Der demografische Wandel beeinflusst ganz wesentlich die Schullandschaft. Maßgebend für eine künftige Schülerzahl sind die Geburten, Zu- und Abwanderungen und die Altersverteilung der Bevölkerung. Seit dem Jahr 2006 liegt die jährliche Geburtenzahl in Vorarlberg zwischen und Kindern. Aufgrund der Geburtenentwicklung wäre die Zahl der Pflichtschülerinnen und -schüler in Vorarlberg in den vergangenen neun Jahren um rund Schülerinnen und Schüler gesunken. Die positive Wanderungsbilanz dämpfte die Entwicklung; der Rückgang beträgt Schülerinnen und Schüler. Derzeit besuchen rund Schülerinnen und Schüler in Vorarlberg eine Pflichtschule, mittlere oder höhere Schule in Vorarlberg. Davon sind in einer Volks-, Neuen Mittelschule oder in einer AHS-Unterstufe. An den Hochschulen Vorarlbergs waren im Wintersemester 2015/ Studierende eingeschrieben. An den Schulen des Gesundheitswesens waren es 838. Geschlecht Insgesamt ist die Geschlechterrelation der Schüler und Schülerinnen in unserem Schulsystem recht ausgeglichen. Im Detail zeigen sich jedoch größere Unterschiede. In den Sonderschulen, an den Berufsschulen und an den PTS sind über 65% Buben. Die größten Überhänge an Mädchen gibt es in den BHS (56% Mädchen) gefolgt von den BMS und den AHS. In den Schulzweigen zeigen sich traditionell noch größere Unterschiede. So liegt der Anteil an Buben in höheren technischen Lehranstalten sowie in gewerblichen und technischen Fachschulen um 80%. Überwiegend Mädchen sind in den HLW, höheren Schulen für Tourismus, Fachschulen für wirtschaftliche Berufe oder der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik zu finden. Im Zeitverlauf der letzten acht Jahre zeigen sich keine nennenswerten Veränderungen in der Geschlechterverteilung. Umgangssprache In Vorarlbergs Schulen beträgt der Anteil an Schülerinnen und Schülern mit nicht deutscher Umgangssprache (Ugspr.) rund 25% (Schuljahr 2015/16, ohne FHV, ohne PHV, ohne Schulen des Gesundheitswesens). Während die Gesamtschülerzahl mit nicht deutscher Ugspr. in den letzten neun Jahren um 38% oder Schülerinnen und Schüler zugenommen hat, ist die Schülerzahl mit deutscher Ugspr. um 16% oder Schülerinnen und Schüler zurückgegangen. Im Schuljahr 2015/16 besuchten rund Schülerinnen und Schüler in Vorarlberg eine Pflichtschule oder AHS-Unterstufe. Der Anteil mit nicht deutscher Ugspr. stieg in den letzten neun Jahren in den Pflichtschulen von rund 20% auf 29%. Von allen Schultypen haben Sonderschulen mit 37% die höchsten Anteile mit Kindern nicht deutscher Ugspr.. An Volksschulen, den Neuen Mittelschulen und Polytechnischen Schulen beträgt der Anteil rund 32%. Die geringsten Anteile (zwischen 9% und 16%) weisen die Berufsschulen, die AHS und die BHS auf. In den letzten acht Jahren gab es an den Schulen Vorarlbergs deutliche Zunahmen bei Schülerinnen und Schüler mit türkischer Ugspr. (+28%) und weiteren Sprachen ( oder +125% innerhalb von acht Jahren). Unter dieser Kategorie werden bis auf Deutsch, Türkisch, Bosnisch, Serbisch oder Kroatisch alle weiteren Ugspr. gezählt. 19

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22 Hochschulen An der Pädagogischen Hochschule Vorarlberg wurden im Wintersemester 2015/ Studentinnen und Studenten ausgebildet. Davon waren 74% weiblich. An der Fachhochschule Vorarlberg waren es Studierende, davon 62% männlich. In den letzten neun Jahren sind die Studierendenquoten und die Studienbeginnquote an Fachhochschulen stetig gestiegen. Die Erstimmatrikulationsquote an Universitäten sank hingegen gegenüber dem Vorjahr. Mit Einführung der Zentralmatura 2015 an den AHS sank in Vorarlberg und auch in Österreich insgesamt die Reifeprüfungsquote. Lehrlinge Insgesamt gab es in Vorarlberg im Jahr Lehrbetriebe die Lehrlinge ausgebildet haben. Das sind um 140 Lehrlinge weniger als im Vorjahr (-2%). Rund die Hälfte der Schulabgängerinnen und Schulabgänger beginnt in Vorarlberg eine Lehre. Die häufigsten Lehrberufe sind Metalltechnik, Einzelhandel und Elektrotechnik. Die Lehrabschlussprüfung haben im Jahr % der zur Prüfung angetretenen Lehrlinge bestanden. Weiterbildung In Vorarlberg haben im Jahresdurchschnitt 2014 bis 2016 rund 35% der über 25-Jährigen einen Kurs oder eine Ausbildung in den letzten 12 Monaten besucht (siehe Abschnitt Armut und soziale Eingliederung). Ohne Abschluss der Sekundarstufe I, Maßnahmen Drei Jahre nach dem Normabschlussjahr der Sekundarstufe I waren in Vorarlberg zu Beginn des Schuljahrs 2015/16 5,2% oder 228 Schülerinnen und Schüler ohne Abschluss der Sekundarstufe I. Die Zahl ist rückläufig, im Schuljahr 2014/15 waren es 5,7%. Betroffen sind überwiegend Sonderschülerinnen und Sonderschüler. NEET bezeichnet die Gruppe Jugendlicher und junger Erwachsener, die keine Schule besuchen, keiner Arbeit nachgehen und sich nicht in beruflicher Ausbildung befinden und dies auch nicht unmittelbar anstreben. In Vorarlberg ist die Quote stetig rückläufig und beträgt für die 16- bis 29-Jährigen im Jahresdurchschnitt 2014 bis 2016 rund 8% (siehe Abschnitt Armut und soziale Eingliederung). Maßnahmen Jugendcoaching, das seit 2013 flächendeckend in ganz Österreich angeboten wird, ist ein Unterstützungsangebot für Jugendliche am Ende der Schulpflicht. Es hilft ihnen, einen individuell passenden Bildungsund/oder Berufsweg einzuschlagen. Besondere Unterstützung erhalten dabei Jugendliche, die gefährdet sind, die Schule abzubrechen oder keinen Abschluss zu erlangen. Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderdarf erhalten darüber hinaus im Bedarfsfall zusätzliche Unterstützung durch Beratungsangebote des IfS. Im Jahr 2016 wurden in Vorarlberg Jugendliche betreut, das sind um 196 mehr als ein Jahr zuvor und um knapp Jugendliche mehr als vor drei Jahren. Ziel des Projektes Talente-Check (vormals ACHTplus) ist es, dass Jugendliche nach Abschluss der Pflichtschulzeit über ausreichende Kompetenzen in fachlicher als auch in sozialer und persönlicher Hinsicht verfügen, ihre Kompetenzen und Interessen kennen und wissen, welche weitere Ausbildung sie nach der Absolvierung der Schulpflicht wählen wollen. Im Schuljahr 2015/16 wurden Jugendliche betreut, das sind um 774 mehr als im vorangegangenen Schuljahr. 21

23 Wohnbeihilfe Unterstützung für leistbares Wohnen Haushaltsstruktur Ein-Personen-Haushalte Zwei-Personen-Haushalte Drei-Personen-Haushalte Vier-Personen-Haushalte Fünf-Personen-Haushalte Sechs-Personen-Haushalte Sieben-Personen-Haushalte Acht-Personen-Haushalte > Acht-Personen-Haushalte Summe Anzahl Haushaltsmitglieder Ein-Personen-Haushalte Zwei-Personen-Haushalte Drei-Personen-Haushalte Vier-Personen-Haushalte Fünf-Personen-Haushalte Sechs-Personen-Haushalte Sieben-Personen-Haushalte Acht-Personen-Haushalte > Acht-Personen-Haushalte Summe Anzahl Kinder im Haushalt Kind im Haushalt Kinder im Haushalt Kinder im Haushalt Kinder im Haushalt Kinder im Haushalt Kinder im Haushalt Kinder im Haushalt und mehr Kinder im Haushalt Jahressumme Investition abzüglich Rückersätze (Betrag in Mio. ) 25,8 27,5 29,4 28,7 1 Haushalte im jeweiligen Jahr gruppiert nach Anzahl der Haushaltsmitglieder. Die Gesamtanzahl unterscheidet sich von der im Rechenschaftsbericht angeführten Zahl, da für die Auswertung der Haushalte für den Rechenschaftsbericht eine andere Spezifikation (Auswertung der Haushalte nach Auszahlungstöpfen und nach Gemeinden) gilt. 2 Anzahl Haushalte x Anzahl Personen im Haushalt 3 Anzahl der Kinder mit der Rolle Kind Quelle: Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Wohnbauförderung 22

24 Wohnbeihilfe Wohnen ist ein Grundbedürfnis und ein wesentlicher Aspekt der Lebensqualität. Die Wohnbeihilfe unterstützt die Wohnkosten mit dem Ziel, den Wohnungsaufwand, welcher durch die Errichtung, den Ankauf, die Anmietung oder Sanierung von Eigenheimen oder Wohnungen für den Eigenbedarf entstanden ist, zu lindern. Ergänzend zur Wohnbauförderung ist die Wohnbeihilfe eine weitere soziale Leistung und prüft die Haushaltssituation in Bezug auf den anrechenbaren und den zumutbaren Wohnungsaufwand. Wer bekommt Wohnbeihilfe? Die nachstehenden Informationen erfolgen auf Basis der Wohnbeihilferichtlinie Die Wohnbeihilfe unterstützt Menschen mit einem Einkommen aus einer vollberuflichen Tätigkeit oder einem Folgeeinkommen (z.b. Rente, Arbeitslosengeldbezug, Krankengeld), deren Einkommen für die Zahlung von Mieten oder Wohnbaukrediten zu gering ist. Eine Teilzeitbeschäftigung wird nur in bestimmten Fällen anerkannt sie muss die Geringfügigkeitsgrenze hinsichtlich der Sozialversicherungspflicht überschreiten. Alleinerziehende Personen mit Kindern unter 6 Jahren bzw. mit 3 oder mehr Kindern von 6 bis 18 Jahren müssen keine Beschäftigung nachweisen. Alleinerziehende Personen mit bis zu 2 Kindern zwischen 6 und 18 Jahren müssen eine Teilzeitbeschäftigung haben. Beihilfekriterien: Österreichische Staatsbürgerschaft oder nach EU-Recht oder Staatsvertrag gleichgestellt. Personen mit sonstiger Staatsbürgerschaft, welche seit mehr als 10 Jahren in Österreich wohnhaft sind oder auf eine in der Sozialversicherung erfasste Tätigkeit von mindestens 8 Jahren verweisen können oder den Status langfristig aufenthaltsberechtigte Drittstaatsbürger oder den Status subsidiär Schutzberechtigte haben. Eigennutzung der Wohneinheit. Einkommen aus vollberuflicher Tätigkeit oder Folgeeinkommen. Teilzeitbeschäftigung kann anerkannt werden: aus gesundheitlichen Gründen mit fachärztlicher Bestätigung, aus Altersgründen oder beim beruflichen Wiedereinstieg (z.b. nach Scheidung oder längerer Arbeitslosigkeit). Keine Wohnbeihilfe erhalten Minderjährige, Schülerinnen bzw. Schüler und Studierende. Ausgenommen sind Ausbildungen, welche über das Arbeitsmarktservice mit einem Taggeld unterstützt werden. Bei Untermietverhältnissen (ausgenommen z.b. Dienstnehmerwohnung) wird keine Wohnbeihilfe gewährt. Bei Mietverhältnissen zwischen Großeltern/Eltern/Kind ist ein Mietvertrag mit Gebührenvermerk der Finanzbehörde vorzulegen. 23

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26 Wie groß darf die Wohnung sein? Es wird die tatsächliche Wohnnutzfläche berücksichtigt. Bei einer Person sind 50 m², bei zwei Personen maximal 70 m² und für jede weitere Person zusätzlich 10 m² anrechenbar. Wie wird die Wohnbeihilfe berechnet? Die Wohnbeihilfe errechnet sich aus dem anrechenbaren Wohnungsaufwand (Miete oder Kreditrückzahlungen für die Wohnraumschaffung bzw. -sanierung) abzüglich des zumutbaren Wohnungsaufwands (abhängig vom Haushaltseinkommen). Beim anrechenbaren Wohnungsaufwand wird maximal 6,80 inklusive 1,20 Betriebskostenanteil pro m² anrechenbarer Nutzfläche anerkannt. Die Höhe der Miete muss im ortsüblichen Rahmen liegen, was durch die Wohnsitzgemeinde bestätigt wird. Basis für die Berechnung des zumutbaren Wohnungsaufwandes ist das Nettoeinkommen aller im Haushalt lebenden Personen inklusive der Sonderzahlungen. Nicht zum Einkommen zählen unter anderem die Familienbeihilfe, der Familienzuschuss des Landes und das Pflegegeld nach dem Bundespflegegeldgesetz. Das Erwerbseinkommen von Kindern bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres wird bis zu einer Höhe von 800,00 nicht berücksichtigt. Unterhalts- und Alimentationszahlungen für Kinder werden bis zu einem Betrag von 150,00 nicht zum Einkommen gezählt. Begünstigungsklausel: Der Prozentsatz des Haushaltseinkommens verringert sich um 10 Prozentpunkte, wenn ein Haushaltsmitglied mindestens 55 % erwerbsunfähig ist, wenn ein Kind behindert ist oder wenn drei bzw. mehr unterhaltspflichtige Kinder im Haushalt leben. Diese Klausel kann nur einmal zur Anwendung kommen. Wo bekomme ich weitere Informationen? Zusätzliche Informationen über die Voraussetzungen bzw. über die Berechnung erhalten Sie unter 25

27 Kinder- und Jugendhilfe Gesetzliche Vertretungen in Unterhaltsangelegenheiten Bearbeitete Verfahren gesamt Neue Verfahren im laufenden Jahr 16,7% 17,4% 17,9% 16,8% 21,0% 19,4% davon: Vertretung Unterhaltsangelegenheiten Neue Verfahren im laufenden Jahr 16,1% 16,5% 17,4% 16,2% 17,0% 15,9% Kinder/Jugendliche nach Staatsbürgerschaft Österreich EU-Mitgliedsstaaten andere Kinder/Jugendliche nach Alter unter unter unter und älter Obsorge (Wahrnehmung der elterlichen Rechte und Pflichten bei Abwesenheit oder Tod) Personen gesamt Gesetzlich vorgesehene Obsorge Gerichtlich bestellte Obsorge Mehrfachleistungen möglich, daher Differenz zur Gesamtsumme 2 Incl. unbegleitete minderjährige Flüchtlinge Sicherung des Kindeswohls Gefährdungsabklärungen Neue Verfahren im laufenden Jahr 70,7% 67,3% 66,6% 67,9% 70,6% 75,3% Sonstige Erhebungen Jugendhilfe Familienrechtliche Stellungnahmen Andere Amtshilfen Maßnahmen der Erziehungshilfe gesamt Neue Maßnahmen im laufenden Jahr 31,7% 29,7% 29,1% 30,3% 31,0% 30,9% Unterstützung der Erziehung (ambulant) Neue Maßnahmen im laufenden Jahr 32,9% 29,8% 30,7% 30,7% 30,8% 30,0% Volle Erziehung in Pflegefamilie Neue Maßnahmen im laufenden Jahr 17,6% 17,1% 16,0% 13,9% 15,7% 20,2% Volle Erziehung in Einrichtung Neue Maßnahmen im laufenden Jahr 35,7% 37,4% 30,7% 39,6% 42,7% 42,9% Kinder/Jugendliche nach Staatsbürgerschaft Österreich EU-Mitgliedsstaaten andere Kinder/Jugendliche nach Alter unter unter unter und älter Kinder/Jugendliche nach Geschlecht männlich weiblich Wurde nur bis Mai 2016 geführt 4 Einführung der Familiengerichtshilfe ab 2013 Quelle: Amt der Vorarlberger Landesregierung 26

28 Kinder- und Jugendhilfe Gesetzliche Vertretungen in Unterhaltsangelegenheiten (Rechtsgrundlagen: ABGB, UVG) Die Kinder- und Jugendhilfe unterstützt den obsorgeberechtigten Elternteil, die Höhe des Kindesunterhaltsanspruchs festzustellen und sorgt dafür, dass ein entsprechender Unterhaltsbeitrag rechtsverbindlich festgesetzt wird (Vereinbarung oder gerichtliche Festsetzung) und das Kind möglichst zu dem ihm zustehenden Unterhalt kommt. Ist das Hereinbringen des Geldes nicht möglich, so gibt es unter gewissen Voraussetzungen eine Bevorschussung des Unterhaltes durch den Staat. Im Jahr 2015 zeigte sich eine leichte Steigerung. Diese ging im Jahr 2016 (-571) von insgesamt bearbeiteten Verfahren im Jahr 2015 auf Verfahren im Jahr 2016 zurück. Etwa 16% aller Verfahren waren 2016 neue Verfahren im laufenden Jahr. Hier hat sich die Zahl nach einer Steigerung im Jahr 2016 wieder im Durchschnitt der Jahre zuvor eingependelt. Der überwiegende Teil der laufenden Verfahren sind Vertretungen in Unterhaltsangelegenheiten. Hier zeigt sich nach der Steigerung im Jahr 2015 wieder eine eher rückläufige Tendenz (-180) von auf Obsorge (Rechtgrundlage: ABGB) Die Obsorge umfasst die Pflege und Erziehung, Vermögensverwaltung sowie die gesetzliche Vertretung eines minderjährigen Kindes in allen Bereichen. Nicht voll geschäftsfähige Eltern (weil minderjährig oder besachwaltert) haben nicht das Recht, das Vermögen eines Kindes zu verwalten und das Kind zu vertreten. Gefährden Eltern durch ihr Verhalten das Wohl des Kindes, so kann das Gericht zur Sicherung des Wohles des Kindes den Eltern die Obsorge teilweise oder ganz entziehen. 27

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30 Der Kinder- und Jugendhilfe kommt die Obsorge für minderjährige Kinder zu, wenn bei der Geburt kein Elternteil mit der Obsorge betraut ist, wenn das Kind gefunden wird und die Eltern nicht bekannt sind, wenn das Gericht ihr die Obsorge übertragen hat. Der Anteil der Personen, für die die KJH die Obsorge übernimmt blieb in den letzten Jahren relativ konstant bei durchschnittlich 348 Personen. Im Jahr 2015 und 2016 kam es auf Grund der Flüchtlingsbewegung die KJH ist zuständig für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (umf) und beantragt immer die gesetzlich vorgesehene Obsorge fast zu einer Verdoppelung dieses Anteils: 631 Kinder und Jugendliche wurden im Rahmen der gerichtlich vorgesehenen Obsorge betreut. Sicherung des Kindeswohls (Rechtgrundlage: KJH-G) Ergibt sich für die Kinder- und Jugendhilfe, etwa aufgrund von Mitteilungen, der Verdacht der Gefährdung eines Kindes oder eines/einer Jugendlichen, hat sie unter Berücksichtigung der Dringlichkeit eine Gefährdungsabklärung einzuleiten und durchzuführen. Wenn eine Kindeswohlgefährdung vorliegt oder droht, gewährt die Kinder- und Jugendhilfe meistens auf Grund einer Vereinbarung mit der erziehenden Person Hilfen zur Erziehung (Unterstützung der Erziehung oder volle Erziehung). In eher seltenen Fällen werden Hilfen zur Erziehung auch vom Gericht vorgeschrieben. Die Zahl der Gefährdungsabklärungen ist, nach einem stetigen Anstieg bis 2013, im Jahr 2016 mit einem Wert von 2.137, wie schon die Jahre zuvor, leicht rückläufig. Hingegen sind die prozentuellen Anteile der neuen Verfahren im laufenden Jahr mit durchschnittlich 75% gegenüber dem Jahr 2016 um 6% angestiegen. Die Zahl der Hilfen zur Erziehung reduzierte sich leicht (-65) von Hilfen zur Erziehung im Jahr 2015 zu im Jahr Die Zahl der sonstigen Erhebungen (z.b. familienrechtliche Stellungnahmen an Pflegschaftsgerichte) hat sich bei jährlich ca. 310 Fällen eingependelt. 29

31 Offene Mindestsicherung Richtsatzleistungen Haushaltsstruktur Personen Alleinstehende Alleinerziehende mit einem mj. Kind Alleinerziehende mit zwei mj. Kindern Alleinerziehende mit drei und mehr mj. Kindern Paare ohne Kinder Paare mit einem mj. Kind Paare mit zwei mj. Kindern Paare mit drei und mehr mj. Kindern Andere Gesamt Haushaltsstruktur Bedarfsgemeinschaften Alleinstehende Alleinerziehende mit einem mj. Kind Alleinerziehende mit zwei mj. Kindern Alleinerziehende mit drei und mehr mj. Kindern Paare ohne Kinder Paare mit einem mj. Kind Paare mit zwei mj. Kindern Paare mit drei und mehr mj. Kindern Andere Gesamt Durchschnittliche Bezugsdauer (Monate) von Geldleistungen innerhalb des Berichtsjahres Bedarfsgemeinschaften 5,7 5,9 6,0 6,0 6,0 6,2 Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt Personen Bezug von Geldleistungen trotz Erwerbseinkommen im Monat Oktober Anteil der Bedarfsgemeinschaften 15,2% 15,0% 16,4% 19,7% 18,9% 19,1% Staatsbürgerschaft Österreich EU-Mitgliedsstaaten Andere Davon Konventionsflüchtlinge, subsidiär Schutzberechtigte Gesamt Alter 0 unter unter unter unter unter unter unter unter und älter Gesamt Geschlecht männlich weiblich Gesamt Höchste abgeschlossen Ausbildung der Hauptantragsteller 3 Maximal Pflichtschule 63,4% 63,5% 64,5% 64,4% 65,5% 66,8% Lehre oder mittlere Schule 24,8% 25,6% 25,3% 25,1% 23,0% 19,1% Höhere Schule 2,2% 2,0% 2,0% 2,0% 2,0% 2,1% Akademie, Kolleg, Fachhochschule, Universität 1,0% 1,2% 1,0% 1,1% 1,7% 2,1% In Ausbildung oder unbekannt 8,6% 7,7% 7,2% 7,4% 7,8% 9,9% Gesamt 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% 1 Z.B. Paar mit einer volljährigen Person mit Anspruch auf Familienbeihilfe, die in einem gemeinsamen Haushalt leben. 2 Mehrere Arbeitsaufnahmen pro Person und Jahr möglich 3 Gewichteter Mittelwert ohne Bezirk Bludenz Quelle: Amt der Vorarlberger Landesregierung 30

32 Mindestsicherung Was ist die Mindestsicherung? Wenn Menschen in eine finanzielle Notlage geraten und ihren Bedarf an Kernleistungen mit ihrem eigenen Einkommen bzw. Vermögen nicht mehr abdecken können, unterstützen das Land Vorarlberg und die Gemeinden diese mit einer Mindestsicherung. Unter Kernleistungen sind zu verstehen: Lebensunterhalt (Nahrung, Bekleidung, Körperpflege, Hausrat, Heizung, Strom und weitere persönliche Bedürfnisse) Wohnen (Miete, Betriebskosten) Schutz bei Krankheit, Schwangerschaft und Entbindung (Krankenversicherung) Bestattung Wer kann eine Mindestsicherung bekommen? Personen, deren Bedarf an Kernleistungen nicht von ihnen selbst oder von anderen Personen oder Einrichtungen getragen werden können, die sich rechtmäßig in Österreich aufhalten, deren Einkommen unter dem jeweiligen Mindestsicherungssatz liegt, wobei die Kosten für Wohnen zusätzlich berücksichtigt werden (bis die tatsächlichen angemessenen Wohnkosten, ab pauschale Höchstsätze je Haushaltsgröße), die kein verwertbares Vermögen haben und die ihre eigenen Kräfte und Mittel in zumutbarem Ausmaß einsetzen (z.b. Arbeitskraft). Die Höhe der Unterstützung Für 2017 beträgt der Mindestsicherungssatz pro Monat a) für alleinstehende und alleinerziehende Personen sowie Personen in Wohngemeinschaften, deren Wohnplatz im Rahmen der Integrationshilfe finanziert wird, ,91 b) für Personen, die mit anderen Personen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, 1. pro volljähriger Person.. 473,58 2. ab der dritten leistungsberechtigten volljährigen Person, wenn diese einer anderen leistungsbeziehenden Person in der Bedarfsgemeinschaft gegenüber unterhaltsberechtigt ist und sie keinen Anspruch auf Familienbeihilfe hat, 315,73 31

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34 3. sofern sie volljährig sind, gegenüber einer anderen leistungsbeziehenden Person in der Bedarfsgemeinschaft unterhaltsberechtigt sind und einen Anspruch auf Familienbeihilfe haben, je Person. 184,01 4. sofern sie minderjährig sind und einen Anspruch auf Familienbeihilfe haben, je Kind.. 184,01 5. sofern sie minderjährig sind und keinen Anspruch auf Familienbeihilfe haben, je Kind. 315,73 c) für Personen, die mit anderen Personen in einer Wohngemeinschaft wohnen, 1. sofern sie keinen Anspruch auf Familienbeihilfe haben, 473,58 2. sofern sie einen Anspruch auf Familienbeihilfe haben,.. 184,01 Bei der Ermittlung der Leistungshöhe werden auch die Einkünfte und wirtschaftlichen Verhältnisse des im gemeinsamen Haushalt lebenden Partners berücksichtigt. Zum Einkommen zählen grundsätzlich alle Einkünfte, die der hilfsbedürftigen Person zur Verfügung stehen. Nicht eingerechnet werden Leistungen nach dem Familienlastenausgleichsgesetz insbesondere die Familienbeihilfe - sowie das Pflegegeld. Anmerkung: Novellierung der Mindestsicherungsverordnung ist in Arbeit; ab 1. Juli 2017 gelten aller Voraussicht nach neue Mindestsicherungssätze! BMS-Geldleistungen Angehörige einer Bedarfsgemeinschaft sind jene Personen, für die gemeinsam aus der bedarfsorientierten Mindestsicherung (BMS) Leistungen gewährt werden. Bedarfsgemeinschaften sind in der Regel den Haushalten sehr ähnlich. Im Jahr 2016 gab es in Vorarlberg insgesamt Personen oder Bedarfsgemeinschaften, die eine Geldleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts und/oder Wohnbedarfes bezogen haben. Im Vergleich mit dem Vorjahr stieg die Zahl der unterstützten Personen um knapp 13%. Die Bezugsquote, die den Anteil der BMS unterstützten Personen an der Bevölkerung in Privathaushalten misst, betrug im Jahr 2015 in Vorarlberg 3,1%, in Österreich 3,3%. Frauen waren mit einem Anteil von 49% etwas weniger auf Mindestsicherung angewiesen als Männer mit 51%. Paare mit minderjährigen Kindern bilden mit Personen die größte Gruppe BMS-unterstützter Personen, gefolgt von Alleinerziehenden mit unterstützten Personen und Alleinstehenden mit Personen. 48% der Beziehenden einer BMS-Geldleistung waren Österreicherinnen und Österreicher, 52% waren ausländische Staatsangehörige, wobei der Ausländeranteil an der Gesamtbevölkerung 17% beträgt. Unter 18-Jährige werden häufiger durch eine BMS-Leistung unterstützt als andere Altersgruppen (36% bei einem Bevölkerungsanteil von rund 19%). Weniger häufig angewiesen auf eine BMS-Leistung sind 60-Jährige oder ältere Personen (rd. 4% bei einem Bevölkerungsanteil von rund 22%). Die größten Gruppen der Bedarfsgemeinschaften, die BMS-Geldleistungen bezogen haben, waren Haushalte mit einer alleinstehenden Person (3.147), Haushalte von Alleinerziehenden (1.257) und Haushalte von Paaren mit minderjährigen Kindern (901). 33

35 Klientinnen und Klienten Integrationshilfe, Sozialpsychiatrie, Sucht Zeitreihe beginnend mit 2013, da die neue Erhebungsmethode mit den Vorjahren nicht vergleichbar ist Ausgewählte Leistungen 1 Gesundheitliche Rehabilitation Teilhabe an der schulischen u. beruflichen Ausbildung Teilhabe am Arbeitsleben Teilhabe am gesellschaftlichen Leben Entlastung der Familie Alter 0 unter unter unter unter unter und älter Gesamt Geschlecht männlich weiblich Gesamt Staatsbürgerschaft Österreich EU-Mitgliedsstaaten Andere Unbekannt Gesamt Mehrfachbezug von Leistungen möglich, daher keine Gesamtsumme. 2 SOVA-Verfahren, bei welchen das Staatsangehörigkeitsfeld derzeit noch kein Pflichtfeld ist. 3 Steigerung der Fallzahlen, da schrittweise Anpassung von Sammel- auf Einzelfallabrechnung; Zahlen haben daher bedingte Aussagekraft. Quelle: Amt der Vorarlberger Landesregierung 34

36 Integrationshilfe, Sozialpsychiatrie, Sucht Die Leistungen der Integrationshilfe bilden in fünf großen Handlungsfeldern eine Vielzahl von Angeboten ab, welche Klientinnen und Klienten der Integrationshilfe (Behindertenhilfe), der Sozialpsychiatrie und der Sucht Assistenz, Training und Unterstützung für ein möglichst eigenständiges und selbstbestimmtes Leben bieten. Die Hilfeleistungen werden verstärkt nach dem Grundprinzip der sozialen Teilhabe ausgerichtet. Ein Umstieg von bisherigen Leistungsangeboten hin zu Angeboten, welche den integrativen Weg unterstützen, soll mittels intensiver Hilfeplangespräche sowie individuell erarbeiteter Lösungen gemeinsam mit den Betroffenen und den jeweiligen Einrichtungen erreicht werden. Die Zeitreihe beginnt 2013, da die neue Erhebungsmethode mit den Vorjahren nicht vergleichbar ist. Im Jahr 2016 wurden Personen in folgenden Leistungsbereichen unterstützt: Gesundheitliche Rehabilitation Teilhabe an der schulischen und beruflichen Ausbildung Teilhabe am Arbeitsleben Teilhabe am gesellschaftlichen Leben Entlastung der Familie In den Bereichen gesundheitliche Rehabilitation und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gab es von 2013 auf 2014, von 2014 auf 2015 sowie von 2015 auf 2016 eine große Steigerung der Fallzahlen. Dies ergibt sich aus der schrittweisen Anpassung von Sammel- auf Einzelfallabrechnung, daher sind die Zahlen nur bedingt aussagekräftig. 35

37 Personen mit Pflegebedarf , 3 (2013), 6 Betreuungsstunden in Tagesbetreuungsangeboten Anzahl Personen Mobile Pflege- und Betreuungsdienste 2, 6 Mobiler Hilfsdienst Hauskrankenpflege Hospiz Gesamt Anzahl Personen geförderte 24h-Betreuung 6, Anzahl Betten für Daueraufnahme und Kurzzeitpflege 3, 7 Heimbetten Pflegebetten Gesamt Anzahl Pflegeheime Anzahl Personen in Daueraufnahme und Kurzzeitpflege 2, 6 Daueraufnahme Kurzzeitpflege Gesamt Anzahl Pflegetage in Pflegeheimen 6 Daueraufnahme Urlaubspflege Übergangspflege Gesamt , 7, 11 PflegegeldbezieherInnen nach Alter und älter Gesamt , 7, 11 PflegegeldbezieherInnen nach Geschlecht männlich weiblich Gesamt Quelle: Leistungserbringer 2 Quelle: Pflegedienstleistungsstatistik gem. PFG, Pflegevorsorgebericht Österreich (Erscheinung jährlich) 3 Quelle: connexia-bericht "Stationäre und teilstationäre Angebote für Menschen mit Betreuungs- und Pflegebedarf", (Vorarlberg) Erscheinung jährlich 4 Quelle: Tätigkeitsbericht Abt. IVa, FB Senioren und Pflegevorsorge 5 Quelle: "Pflegegeldbezieher in Vorarlberg"; Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger 2011: BundespflegegeldbezieherInnen + LandespflegegeldbezieherInnen ab 2012: BundespflegegeldbezieherInnen + ehemalige LandespflegegeldbezieherInnen 6 Jahressumme 7 Stichtag Personen, die Zuschüsse gemäß 21b BPGG erhalten. 9 ohne die Aufnahmearten "Wochenendbetreuung","Probewohnen" und "Krisenintervention" 10 inkl. Mehrfachzählungen 11 Abrufdatum: Februar des Folgejahres. 36

38 Pflege Neben den Pflegegeldbeziehenden sind ein Teil der Versorgungsleistungen in den Bereichen Betreuung und Pflege dargestellt. Nach dem Grundsatz so viel wie möglich ambulant, so viel wie nötig stationär sind zuerst die Entwicklungen im ambulanten Bereich und dann die Entwicklungen im stationären Bereich detailliert dargestellt. Vermutlich auf Grund der verstärkten Inanspruchnahme der 24h Betreuung sind im Jahr 2016 gegenüber dem Jahr 2015 die Angebote der Tagesbetreuung, des Mobilen Hilfsdienstes und der Hauskrankenpflege leicht rückläufig. Das Angebot der Hospiz wurde hingegen verstärkt in Anspruch genommen. Im Bereich der stationären Plätze wurde das Angebot weiter ausgebaut. Insgesamt standen im Jahr 2016 um 38 Pflegeplätze mehr zur Verfügung als im Vorjahr. Dies wirkte sich sowohl bei der Kurzzeitpflege wie auch bei der Daueraufnahme in das Pflegeheim aus. Insgesamt nahmen gegenüber dem Vorjahr um 70 Personen mehr die Angebote der stationären Einrichtungen in Anspruch. Ende 2015 bezogen insgesamt Personen ein Pflegegeld, Ende 2016 waren dies Personen. Das Pflegegeld wird nach dem erforderlichen Pflegebedarf (und unabhängig von Einkommen und Vermögen) in sieben Pflegegeldstufen gewährt. Nach dem Geschlecht betrachtet, waren Ende 2016 über 60% der pflegegeldbeziehenden Personen Frauen. Über 40% der pflegegeldbeziehenden Personen sind in der Altersgruppe der 81jährigen und älter. 37

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