Lokaler Teilhabe-Plan 7/2016 7/2018

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1 Stadt Neuötting Der Behinderten-Beauftragte Lokaler Teilhabe-Plan 7/2016 7/2018 Wir sind nicht behindert, wir werden behindert.

2 Das steht auf den Seiten: Was ist der Teilhabe-Plan So wurde der Teilhabe-Plan gemacht Die wichtigsten Ergebnisse: 1. Schule und Kindergarten 2. Unterwegs sein 3. Wohnen und Leben 4. Informationen und Beratung 5. Arbeit und Beschäftigung 6. Freizeit Mehr Barriere-Freiheit aber wie 2

3 Teilhabe heißt: Menschen mit Behinderung können überall gut mitmachen. Sie können dabei sein und gehören dazu. Sie können genauso mitmachen wie Menschen ohne Behinderung. Im Teilhabe-Plan steht: Ob Menschen mit Behinderung im Landkreis Altötting gut mitmachen können. Und was noch verbessert werden muss. Ansprech-Person: Peter Schwarz Telefon: 08671/ Fax: 08671/

4 Was ist der Teilhabe-Plan? Der Behinderten-Beirat der Stadt Neuötting prüft: - Ob Menschen mit Behinderung in Neuötting gut mitmachen können. - Was noch verbessert werden muss. Das steht in der UN-Behinderten-Rechts-Konvention. Kurz sagt man dazu auch: UN-Konvention. UN heißt Vereinte Nationen. Die UN-Konvention ist ein Vertrag. 4

5 Darin steht: Menschen mit Behinderung haben die gleichen Rechte wie Menschen ohne Behinderung. Deutschland hat den Vertrag unterschrieben. Der Vertrag ist in Deutschland gültig seit März Das heißt: Deutschland muss das machen, was im Vertrag steht: Menschen mit Behinderung sollen überall gleich-berechtigt sein. Sie sollen überall dazu-gehören können. Sie sollen selbst bestimmen können, was sie brauchen. 5

6 Dazu muss alles barriere-frei sein. Barriere-frei heißt: es gibt keine Hindernisse. Jeder kann gut mitmachen. Zum Beispiel in Bus, Bahn und auf der Straße: - Es gibt Rampen und niedrige Kanten für Rollstuhl-Fahrer - Es gibt tast-bare Weg-Führung und Ampeln mit Tönen für Menschen mit Seh-Behinderung Zum Beispiel im Internet: - Es gibt Leichte Sprache für Menschen mit Lern-Schwierigkeiten. - Es gibt Gebärden-Sprache für Menschen mit Hör-Behinderung - Es gibt Texte zum Anhören für Menschen mit Seh-Behinderung 6

7 So wurde der Teilhabe-Plan gemacht. Die Stadt Neuötting hat die Verantwortung: für die Barriere-Freiheit Das heißt Inklusion: Alle Menschen gehören dazu. Trotz aller Unterschiede. Keiner ist ausgeschlossen. Und was ist mit dem Landkreis Altötting? - Es gibt 20 Behinderten-Beauftragte. Jede Stadt oder Gemeinde hat einen. - Alle Behinderten-Beauftragten treffen sich 7

8 Was hat der Behinderten-Beirat bisher erreicht? Mehr Barriere-Freiheit durch: Stadtplatz-Erneuerung CABito: Info-Computer im Rathaus Barriere-Freiheit in der Grund- und Hauptschule: Treppenlift, Behinderten-Toilette, Rampen, Möbel für Rollstuhl-Fahrer Aktions-Tage zum 5. Mai: seit 2007 Vergabe der Preise für mehr Barriere-Freiheit: z.b. Menschen-Rettung Behinderten-Wegweiser 8

9 Der Behinderten-Beirat stellt sich vor: Karl Peter Schwarz Uta Dietl Seban Dönhuber Peter Haugeneder Horst Schwarzer Veit Hartsperger Sascha Pawolleck Michael Schoßböck Walter Maier Saniye Can Irmi Rauschecker Jürgen Gastel Reinhard Blümlhuber Konrad Göbl Sabine Kraus Josefine Schmidthuber Mathias Marx Stephan Strasser Brigitte Lindmeier Behinderten-Beauftragter der Stadt Neuötting Vorsitzende Senioren-Beirat (stellvertretend) Altlandrat Bürgermeister Neuötting stellvertretender Bürgermeister Neuötting Bezirksrat Behinderten-Beauftragter Landkreis Altötting (beratend) Behinderten-Beauftragter Altötting (beratend) Standesamts-Leiter Stadt Neuötting Stadträtin, Referentin für Familie und Integration Stadträtin, Senioren-Beauftragte der Stadt Neuötting SPD-Fraktions-Sprecher, Arbeitskreis Teilhabe Caritas Ortsverband Gemeinde-psychiatrische Tagesstätte Bay. Landesverband für die Wohlfahrt Gehörgeschädigter (BLWG) Informations- und Servicestelle VdK Sozialverband Hörgeschädigten-Verein Hörgeschädigten-Verein Bay. Blinden- und Sehbehinderten-Bund 9

10 Der Behinderten-Beirat stellt sich vor: Monika Strohmeier Christa Koblbauer Udo Sehmisch Cornelia Seemann Josefine Mayer Harald Haag Roswitha Pukowietz Klaus Denk Sonja Freiberger Oskar Hecht Dr. Rolf Eschstruth Peter Fähndrich Detlef Klatt Theresia Wimmer Heribert Schauer AWO Pfarrgemeinde-Rat ev. Pfarramt BRK-Altenheim Max-Fellermeier-Volksschule Verein für Stadtentwicklung St. Paulus Stift, Bewohner-Vertretung St. Paulus Stift, Bewohner-Vertretung St. Paulus Stift, Beratungscafé, Ambulante Dienste St. Paulus Stift, Fachdienst-Leitung Praktischer Arzt (i.r.) Innpark Seniorenzentrum, Heimleitung Dekan und Stadt-Pfarrer (Anfrage) 10

11 1. Schule und Kindergarten Lokaler Teilhabe-Plan S. 199 Schule Zuordnung: Was ist zu tun? Siehe THP S. 18 Wer kümmert sich? Wie weit sind wir? Max-Fellermeier-Schule Behinderten-Toilette Rampen Möbel für Rollstuhl-Fahrer Treppen-Lift Frau Mayer Schule des Landkreises: Behinderte und Nicht-Behinderte gehen gemeinsam in die Schule (Inklusion) Eltern-Beiräte Schul- Leitungen Weitere Beispiele Weitere Vorhaben Kindergärten und Hort Alle können mitmachen Eltern-Beiräte 11

12 2. Unterwegs sein Lokaler Teilhabe-Plan S. 153 Bus Zuordnung: Was ist zu tun? Siehe THP S. 18 Wer kümmert sich? Wie weit sind wir? S. 153 Bus Bus und Bahn für Rollstuhl-Fahrer Einstiegs-Hilfen Hinweise an Haltestellen Hinweise im Wegweiser Info-Tafel Stadtplatz Rathaus Herr Maier Tandem-Fahrten St. Paulus Stift 12

13 3. Wohnen und leben Lokaler Teilhabe-Plan Zuordnung: Was ist zu tun? Siehe THP S. 14, 15 Wer kümmert sich? Wie weit sind wir? Einkaufs-Hilfen für Seh-, Hör- und Körper- Behinderte: Regal-Höhen, Verständigung, Beschilderung Gaststätten: - Sitzplätze und Toiletten für Rollstuhl- Fahrer - Ausbau der Bahnhof-Straße: Blinden- Markierungen im Boden-Belag Nette Toilette: Kostenlose Benutzung der Toiletten in Geschäften und Gaststätten 13

14 3. Wohnen und leben Lokaler Teilhabe-Plan Zuordnung: Was ist zu tun? Siehe THP S. 16, 17 Wer kümmert sich? Wie weit sind wir? 54 neue barriere-freie Wohnungen - Baugenossenschaft Herr Maier Barriere-freier Stadt-Saal Stadt Neuötting Herr Obermaier Barriere-freier Theater-Saal St. Paulus Stift Herr Hecht Unterstützung im Wohn- und Freizeit- Bereich Beratung und Helfer OBA St. Paulus Stift 14

15 4. Information und Beratung Lokaler Teilhabe-Plan Zuordnung: Was ist zu tun? Siehe THP S. 19 Wer kümmert sich? Wie weit sind wir? Barriere-freier Zugang zu Informationen: - CABito: Info-Seiten - Einfache Sprache - Beschilderung - Computer - Wahlen - Einkaufen Beratungs-Stellen u.a. OBA in Altötting, Beratungs-Café St. Paulus Stift Neuötting Sozial-Beratung Landratsamt Dolmetscher und Anlagen für Hörgeschädigte - Für lebens-praktische Anliegen: Krankenhaus, Behörden - Veranstaltungen - Einführung in die Gebärden-Sprache 15

16 4. Information und Beratung Lokaler Teilhabe-Plan S. 125 Beratung 3 Zuordnung: Was ist zu tun? Siehe THP S Wer kümmert sich? Wie weit sind wir? Treffen und Austausch der Behinderten- Beauftragten des Landkreises Herr Pawolleck 2017: Veranstaltung aller Behinderten- Beauftragten, Selbsthilfe-Gruppen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung u.a.m. Ziel: Barriere-freier Landkreis Altötting Arbeitskreis des Landkreises 16

17 4. Information und Beratung Lokaler Teilhabe-Plan S. 125 Beratung 3 Zuordnung: Was ist zu tun? Siehe THP S. 16 Wer kümmert sich? Wie weit sind wir? Wie barriere-frei ist meine Stadt? Vorhaben einer Bürger-Befragung Arbeitskreis Behinderten-Wegweiser für die Stadt Neuötting Hr. Hecht Hr. Schwarz Vielleicht: Protest-Tag 5. Mai 2017 im Landkreis Altötting Arbeitskreis 17

18 5. Arbeit und Beschäftigung Lokaler Teilhabe-Plan Zuordnung: Was ist zu tun? Siehe THP S. 19 Wer kümmert sich? Wie weit sind wir? Schwer-Behinderte in Betrieben? Gibt es freie Stellen? Unterstützung am Arbeitsplatz Ambulante Tages-Stätte und Hinzu- Verdienst-Möglichkeiten 18

19 6. Freizeit Lokaler Teilhabe-Plan S. 166 Pause Zuordnung: Was ist zu tun? Wer kümmert sich? Barriere-Freiheit von Schwimm-Bädern, Sport-Vereinen, Kino, Theater, Volkshoch- Schule, Sport-Stätten u.a.m. Rollstuhl-Fahrer-Toiletten für den Stadt- Platz. Öffnung auch abends und am Wochenende? Öffentliche Info-Veranstaltung zum Bundes-Teilhabe-Gesetz Was bringt uns das Bundes-Teilhabe- Gesetz? Wie weit sind wir? 19

20 Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Grundgesetz Artikel 3 Absatz 3 20

21 Übersetzt in Leichte Sprache Einfügen von Bildern und geprüft von: AK WUK, St. Paulus Stift Neuötting Bilder: Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.v. Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013, Leichte-Sprache-Zeichen: Inclusion Europe, Netzwerk Leichte Sprache, Cliparts Microsoft Office, Landrats-Amt Rosenheim + andere Herausgegeben von: Stadt Neuötting, Der Behinderten-Beauftragte 21

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