Tarifabschluss erreicht
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- Eike Biermann
- vor 6 Jahren
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1 Betriebsräte ver.di Informationen für Betriebsräte aus dem Einzelhandel NRW 3. Ausgabe 2017 Tarifabschluss erreicht 1 AVE-Aktionstag 2 Die neuen Tarife Dankeschön 4 Auszubildende sind keine billigen Aushilfen 6 Landesregierung will Anlassbezug bei Sonntagsöffnungen streichen 7 Rassismus bekämpfen 8 Tarifabschluss erreicht Am 29. August ist es uns in der 5. Verhandlungsrunde gelungen einen Tarifabschluss zu erzielen, der Erhöhungen für die Realeinkommen in diesem und im kommenden Jahr vorsieht. Die etwa sozialversicherungspflichtigen und geringfügfügig Beschäftigten bekommen ab dem 01. Juli 2,3 Prozent mehr Lohn und Gehalt und ab dem 01. Mai 2018 weitere 2 Prozent. Hinzu kommt im März 2018 eine Einmalzahlung von 50 Euro. Teilzeitbeschäftigte erhalten diese Einmalzahlung anteilig. Für die Auszubildenden beträgt die Einmalzahlung 25 Euro und die Tariferhöhungen die immer auf den nächsthöheren 5-er Betrag aufgerundet werden erfolgen in gleicher Höhe jeweils immer zum Ausbildungsbeginn im September. Mit diesem Tarifabschluss sind wir im Kampf gegen die drohende Altersarmut einen Schritt weitergekommen, aber noch weit entfernt von einer wirklichen Lösung des Problems. Um eine Rente auf dem Niveau der durchschnittlichen Grundsicherung zu erhalten braucht eine Beschäftigte heute 45 ununterbrochene Beitragsjahre mit einem Gehalt von Euro. Im Einzelhandel arbeiten allerdings zwei Drittel der Beschäftigten nicht in Vollzeit und können daher häufig nicht mit einer Rente über dem Grundsicherungsniveau rechnen. Dies betrifft in unserer Branche insbesondere Frauen. Die von den Arbeitgebern als Instrument gegen die Altersarmut vorgeschlagene Einmalzahlung für betriebliche Renten hätte dieses Problem nicht gelöst, weil sie auf Kosten einer dauerhaften, tabellenwirksamen Erhöhung der Löhne und Gehälter gegangen wären. Deshalb haben wir dies über die gesamte Tarifrunde konsequent abgelehnt und konnten uns hier auch durchsetzen. Nicht durchsetzen konnten wir uns mit unserer Forderung die Tarifverträge des Einzelhandels für allgemeinverbindlich zu erklären. Mit den Arbeitgebern ist die Allgemeinverbindlichkeit (AVE) nach wie vor nicht zu machen. Dabei würden gerade die tarifgebundenen Unternehmen davon profitieren, wenn dem ruinösen Verdrängungswettbewerb Schranken gesetzt würden. Mit dem AVE-Aktionstag am 09. September haben wir vor der Bundestagswahl den Druck auf die Arbeitgeber und auch die Politik noch einmal erhöht, um für die Menschen, die im Handel arbeiten, endlich gleiche und damit faire Bedingungen zu schaffen. Dafür brauchen wir endlich eine Gesetzesänderung, die Allgemeinverbindlichkeitserklärung tatsächlich erleichtert. Seit dem 01. Mai sind allein in NRW dafür etwa Postkarten mit Unterschriften für die AVE gesammelt worden. Diese sollen nach der Bundestagswahl der neuen Bundesregierung übergeben werden. Wir werden in dieser Frage einen langen Atem beweisen. Auch danach werden wir für unser Ziel, die Allgemeinverbindlichkeit der Tarifverträge im Handel, weiterkämpfen.
2 Erfolgreicher AVE-Aktionstag in Düsseldorf Starkes Signal an Arbeitgeber und Politik Beschäftigte aus dem ganzen Bundesgebiet kamen am Samstag, den 09. September nach Düsseldorf um gemeinsam für die Allgemeinverbindlichkeit der Tarifverträge im Handel zu demonstrieren. Viele stiegen bereits mitten in der Nacht in ihre Busse, um in den Hofgarten zu fahren. Dabei waren viele Beschäftigte, die zum ersten Mal in den Streik getreten sind, wie beispielsweise die Kolleginnen und Kollegen von OBI, aber auch alte Streikhasen wie die Beschäftigten von den Amazon-Standorten. Alle gemeinsam haben sie sich dafür eingesetzt, dass dem ruinösen Verdrängungswettbewerb auch durch ihre Arbeitgeber endlich ein Ende gesetzt wird. Gerade die Beschäftigten in diesen sogenannten OT-Betrieben bekommen teilweise deutlich weniger als ihnen nach den Tarifverträgen der Branche eigentlich zusteht. Vor Ort unterstützte der ver.di-vorsitzende, Frank Bsirske, die Kolleginnen und Kollegen. Er betonte welche Gefahren durch die abnehmende Tarifbindung in der Branche drohen. So führt die Konzentration von Marktmacht, die Verdrängung von Konkurrenten und die aggressive Preispolitik zu einer Verschlechterung der Arbeitsbedingungen der Beschäftigten. Es gibt mehr prekäre Arbeitsverhältnisse und den Kolleginnen und Kollegen droht Altersarmut. Auch die ebenfalls teilnehmende Bundesarbeitsministerin, Andrea Nahles, machte in ihrer Rede deutlich, dass die aktuelle Situation im Einzelhandel nicht haltbar ist. Die Beschäftigten haben diese Signale aufgenommen sind bereit auch weiter für ihre Forderung Druck auszuüben. Es wird weiterhin nötig sein.
3 Die neuen Tarife bis ab ab Angestellte ohne kaufmännische Ausbildung im 1. Jahr der Tätigkeit 1.554, , ,00 im 2. Jahr der Tätigkeit 1.644, , ,00 im 3. Jahr der Tätigkeit 1.737, , ,00 Gehaltsgruppe I (Verkäufer, Kassierer) 1. Berufsjahr 1.690, , ,00 2. Berufsjahr 1.739, , ,00 3. Berufsjahr 1.940, , ,00 4. Berufsjahr 1.987, , ,00 5. Berufsjahr 2.180, , ,00 ab dem 6. Berufsjahr 2.471, , ,00 bis ab ab Gehaltsgruppe IV (Leiter) Gehaltsstaffel a) im 1. bis 3. Tätigkeitsjahr 3.030, , ,00 im 4. und 5. Tätigkeitsjahr 3.266, , ,00 nach dem 5. Tätigkeitsjahr 3.410, , ,00 Gehaltsstaffel b) im 1. bis 3. Tätigkeitsjahr 3.266, , ,00 im 4. und 5. Tätigkeitsjahr 3.410, , ,00 nach dem 5. Tätigkeitsjahr 3.882, , ,00 Gehaltsstaffel c) im 1. bis 3. Tätigkeitsjahr 3.410, , ,00 im 4. und 5. Tätigkeitsjahr 3.882, , ,00 nach dem 5. Tätigkeitsjahr 4.712, , ,00 Gehaltsgruppe II (Erste Kräfte) 1. und 2. Tätigkeitsjahr 2.196, , ,00 3. bis 5. Tätigkeitsjahr 2.478, , ,00 nach dem 5. Tätigkeitsjahr 2.903, , ,00 Gehaltsgruppe III (Substitute, Verwalter) Gehaltsstaffel a) im 1. bis 3. Tätigkeitsjahr 2.557, , ,00 im 4. und 5. Tätigkeitsjahr 2.734, , ,00 nach dem 5. Tätigkeitsjahr 3.020, , ,00 Gehaltsstaffel b) im 1. bis 3. Tätigkeitsjahr 2.734, , ,00 im 4. und 5. Tätigkeitsjahr 3.020, , ,00 nach dem 5. Tätigkeitsjahr 3.326, , ,00 Gehaltsstaffel c) im 1. bis 3. Tätigkeitsjahr 3.020, , ,00 im 4. und 5. Tätigkeitsjahr 3.326, , ,00 nach dem 5. Tätigkeitsjahr 3.635, , ,00 Löhne Lohngruppe II Lohnstaffel a) 1.973, , ,00 Lohnstaffel b) 2.202, , ,00 Lohnstaffel c) 2.399, , ,00 Löhne Lohngruppe III Lohnstaffel a) 2.202, , ,00 Lohnstaffel b) 2.399, , ,00 Lohnstaffel c) 2.848, , ,00 Lohnstaffel d) im 1. Tätigkeitsj , , ,00 Lohnstaffel d) ab 2. Tätigkeitsj , , ,00 Lohngruppe IV (20% auf LIII-Sätze) Lohngruppe V 2.249, , ,00 Vergütung f. Auszubildende bis ab ab Ausbildungsjahr 765,00 785,00 805,00 2. Ausbildungsjahr 850,00 870,00 890,00 3. Ausbildungsjahr 970,00 995, ,00 4. Ausbildungsjahr 1010, , ,00
4 Saturn, Bergisch-Gladbach Ikea, Kamen Toys R Us, Tarifrunde 2017 Einzelha Kaufland, Duisburg Kaufland, Schwerte Marktkauf, Loddenheide H & M, Düsseldorf Marktkauf, Ge Kaufland, Duisburg-Kaßlerfeld ESPRIT, Ratingen Streikveranstaltung Oberhausen amazon, Rheinberg
5 Kamen Steikveranstaltung Essen, Kennedyplatz Saturn, Bielefeld ndel NRW: Dankeschön! Kaufland Kaufland, Hagen Marktkauf, Gütersloh lsenkirchen Primark, Dortmund Streikveranstaltung Hofgarten Kaufland, Bergkamen Kaufland Menden real,- Köln-Gremberg Steikveranstaltung Essen Galeria Kaufhof, Duisburg - CentrO Oberhausen
6 Auszubildende sind keine billigen Aushilfen Der Handel ist die größte Ausbildungsbranche des Dienstleistungssektors. Allein in Nordrhein-Westfalen sind etwa Auszubildende im Einzelhandel beschäftigt. Allerdings sind nur knapp 500 davon bei ver.di organisiert. Im September hat nun ein neuer Jahrgang die Ausbildung aufgenommen. Um dauerhaft eine betriebliche und auch eine tarifliche Absicherung der Beschäftigten in unserer Branche gewährleisten zu können, muss sich die Zahl der organisierten jungen Menschen deutlich erhöhen. Gründe, die neuen Kolleginnen und Kollegen anzusprechen gibt es genug. Leider lässt die Qualität der Ausbildung in der Branche häufig zu wünschen übrig. Vielfach erreichen uns Klagen, dass keinen betrieblichen Ausbildungsplan gibt oder dieser nicht eingehalten wird. Zudem gibt es auch viele Auszubildende für die keine kompetenten Ausbilderinnen oder Ausbilder im Betrieb zur Verfügung stehen. Dabei ist dies eigentlich gesetzlich vorgeschrieben. Als Betriebsräte gilt es die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zu überwachen und die jungen Menschen dazu zu ermutigen, gemeinsam auf ihr Recht zu bestehen. Es beklagen sich auch immer wieder Auszubildende, dass sie für ausbildungsfremde Tätigkeiten eingesetzt werden oder keine Zeit zum Schreiben des Berichtsheftes zur Verfügung gestellt wird. Stattdessen fallen sogar wiederholt Überstunden an, die es eigentlich nur im absoluten Ausnahmefall geben darf. Auszubildende werden also häufig ausgebeutet und dafür genutzt Personalmangel auszugleichen. Stattdessen wäre gerade im Handel eine gute Ausbildung zu der auch die Aussicht auf Übernahme gehört ein wichtiges Instrument, um den von den Unternehmen immer wieder beklagten Fachkräftemangel vorzubeugen. Da die Unternehmen aber offensichtlich nicht von alleine Umdenken braucht es Druck von Seiten der Auszubildenden selber. Deshalb ist es wichtig, dass die jungen Menschen verstehen, dass sie sich gemeinsam in der Gewerkschaft zusammenschließen und auch wo genügend Auszubildenden in einem Betrieb sind - eine gemeinsame Interessenvertretung wählen müssen. Für die Auszubildenden ist das eine Jungend und Auszubildendenvertretung (JAV), die im kommenden Jahr wieder gewählt wird. Hier sind insbesondere die Betriebsräte gefragt, Jugendliche anzusprechen und zu unterstützen. Ver.di stellt speziell für die Ansprache von Auszubildenden viele verschiedene Materialien und Informationen über alles von A wie Abmahnung bis Z wie Zeugnis zur Verfügung ( info) und für die JAV-Wahl gibt es unter www. jav.info vieles zum Downloaden, Nachlesen und Weiterverbreiten. Die dramatisch geringe Zahl der Gewerkschaftsmitglieder unter den Auszubildenden sollte für jede und jeden Anlass genug sein, jeden einzelnen Jugendlichen anzusprechen und dafür zu gewinnen, dass es in ihrem Interesse ist, wenn sie sich für gute Arbeit und gute Löhne im zukünftigen Handel selbst gewerkschaftlich engagieren.
7 Landesregierung will Anlassbezug bei Sonntagsöffnungen streichen Nun ist die Katze aus dem Sack. Die Landesregierung hat ihren Gesetzentwurf zur Änderung des Ladenöffnungsgesetzes NRW vorgelegt. Im Rahmen des Artikelgesetzes mit dem schon fast als zynisch zu bezeichnenden Titel Gesetz zum Abbau unnötiger und belastender Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen Entfesselungspaket I sind drei wesentliche Änderungen vorgesehen. Zunächst soll die Zahl der möglichen Sonntagsöffnungen pro Geschäft von vier auf acht verdoppelt werden. Innerhalb einer Gemeinde sollen statt bisher 11 nun 16 verkaufsoffene Sonntage möglich sein. Dann plant die Landesregierung die Öffnung an Werktagen endgültig völlig zu liberalisieren. Samstags sollen die Geschäfte nun auch bis 24 Uhr geöffnet haben dürfen und nicht wie bisher bis 22 Uhr. Die wahrscheinlich weitreichendste Änderung ist aber die Streichung des sogenannten Anlassbezugs aus dem Gesetz zugunsten einer offenen Liste von möglichen Sachgründen, die ausreichend sein sollen, um Sonntagsöffnungen zu genehmigen. Als ver.di kritisieren wir alle drei geplanten Änderungen scharf. Bereits die vier bisher erlaubten Sonntagsöffnungen sind aus unserer Sicht ein völlig unnötiger Einschnitt in die grundgesetzlich geschützte Sonntagsruhe. Menschen brauchen grundsätzlich gemeinsame arbeitsfreie Zeit und nicht grundsätzlich mit Ausnahme von vier oder gar acht Tagen im Jahr. Jeder Sonntag an dem gearbeitet werden muss, kann nicht mit der Familie, mit den Freunden oder beispielsweise auch im Sportverein verbracht werden. Jede weitere Ausnahme von der Regel höhlt die Regel weiter aus und schafft den Weg zu einer Rund-um-die- Uhr-Gesellschaft. Die Öffnung der Geschäfte am Samstag bis Mitternacht schränkt einerseits ebenfalls die Möglichkeit ein, den Sonntag als freie Zeit wirklich zu nutzen. Denn wer erst in den frühen Morgenstunden ins Bett kommt, braucht den Sonntag um zu regenerieren und wird kaum die Kraft haben gemeinsame Freizeitaktivitäten mit Freunden und Familie zu genießen. Andererseits bedeutet ein Geschäft, welches bis Mitternacht geöffnet ist auch Sonntagsarbeit für die Beschäftigten. Schließlich muss noch aufgeräumt und auch noch abgerechnet werden. Die Landesregierung wird erklären müssen, wie sie diese Sonntagsarbeit begründet. Zuletzt ist die Streichung des Anlassbezuges in keiner Weise hinzunehmen. Zunächst ist sie juristisch äußerst fragwürdig. Schließlich hat das Bundesverwaltungsgericht erst im Mai dieses Jahres in Bezug auf eine Sonntagsöffnung im rheinland-pfälzischen Worms geurteilt, dass ein Anlassbezug auch gegeben sein muss, wenn dieser nicht explizit im Landesgesetz aufgeführt ist. Dann ist eine solche Streichung zugunsten von Sachgründen wie der Belebung oder auch der Attraktivität der Innenstädte ein wesentlicher Schritt zur völligen Aufhebung jeglicher Ausnahmen für die Sonntagsöffnungen. Schließlich können diese Gründe in jeder Stadt an jedem beliebigen Sonntag angeführt werden. Eine Besonderheit an einem bestimmten Sonntag ist somit nicht mehr notwendig. Wir werden diesem Gesetzentwurf sowohl in der anstehenden Verbändeanhörung im Kabinett als auch im anschließenden parlamentarischen Verfahren vehement widersprechen und für den Sonntagsschutz kämpfen. Eines wird die Landesregierung mit dem geplanten Gesetz jedenfalls nicht erreichen. Die im Koalitionsvertrag versprochene Rechtssicherheit für die Kommunen wird es mit einem juristisch so fragwürdigen Gesetz sicherlich nicht geben.
8 Setzkasten GmbH, Kreuzbergstraße 56, Düsseldorf Postvertriebsstück, Deutsche Post AG, Entgelt bezahlt, Betriebsräte ver.di Informationen für Betriebsräte aus dem Einzelhandel NRW Rassismus bekämpfen Im Bundestag und im Betrieb Eigentlich ist es immer noch unfassbar. Nach dem 24. September wird jetzt erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland eine Fraktion in den Bundestag einziehen, in deren Reihen sich reihenweise Nazis befinden. Alle Untersuchungen zur AfD zeigen, dass der Flügel um Björn Höcke, der das Holocaust- Mahnmal in Berlin als Mahnmal der Schande bezeichnet hat, welches nicht in die Hauptstadt gehöre, sogar die Mehrheit in der AfD-Fraktion stellen wird. Deren Menschenbild, das auf Hass gegenüber Schwächeren und auf Ausgrenzung von Menschen und Not basiert, ist für Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter nicht tragbar. Deshalb gilt es auch nach der Bundestagswahl alles daran zu setzen, dass gewerkschaftliche Werte, wie Solidarität und Internationalismus wieder stärker werden. In einer Zeit in der Angriffe auf Flüchtlingsheime fast schon zum Alltag gehören und medial kaum eine Randnotiz wert sind, aber Fremdenfeindlichkeit und Rassismus auf allen Kanälen zu sehen und zu hören ist, braucht es gerade von Gewerkschafterinnen und Gewerkschaftern entschiedene Gegenwehr auch in den eigenen Betrieben. Untersuchungen und Nachwahlbefragungen zeigen leider immer wieder, dass Rassisten und Rechtspopulisten auch von Gewerkschaftsmitgliedern gewählt werden. Deshalb ist es so wichtig und richtig, dass ver.di die Kampagne Aufstehen gegen Rassismus! unterstützt und deutlich macht, dass wir dem Verbreiten von Hass eine bundesweite Aufklärungskampagne entgegensetzen. Auch wenn der Einzug in den Bundestag nicht zu verhindern war, zählt weiter jede Stimme, wir sollten sie nutzen. Impressum: ver.di-landesbezirk NRW, Fachbereich Handel Karlstraße , Düsseldorf Redaktion: Silke Zimmer, Nils Böhlke Cartoon: Reinhard Alff Fotos: Dietrich Hackenberg Produktion: Setzkasten GmbH, Düsseldorf, Düsseldorf
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