Kommunales e-carsharing Rechtliche Rahmenbedingungen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Kommunales e-carsharing Rechtliche Rahmenbedingungen"

Transkript

1 / Kommunales e-carsharing Rechtliche Rahmenbedingungen Bayern Innovativ Continental Arena Regensburg RA Christian A. Mayer, Noerr LLP Alicante Berlin Bratislava Brüssel Budapest Bukarest Dresden Düsseldorf Frankfurt/M. London Moskau München New York Prag Warschau noerr.com

2 / Rechtsrahmen Elektromobilität 2

3 / Rechtsrahmen Ladeinfrastruktur Nach Standort der Ladeinfrastruktur Grundsätzlich eher unproblematisch, jedenfalls bei Errichtung im privaten Bereich semi-öffentlichen Bereich Die Errichtung erfolgt auf privatem Grund, deshalb kein öffentliches Straßenrecht zu beachten und Ladeinfrastruktur in den meisten (Landes-) Jurisdiktionen genehmigungsfrei (aber: Vorgaben der BauO gleichwohl einzuhalten, z.b. nicht verunstaltend, Denkmalschutz zu beachten) Problematischer: Errichtung im öffentlichen Straßenraum Sondernutzung der öffentlichen Verkehrsflächen ist erlaubnisbedürftig! Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur 2 Nr. 9 LadesäulenVO: Im Sinne dieser Verordnung [ ] ist ein Ladepunkt öffentlich zugänglich, wenn er sich entweder im öffentlichen Straßenraum oder auf privatem Grund befindet, sofern der zum Ladepunkt gehörende Parkplatz von einem unbestimmten oder nur nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreis tatsächlich befahren werden kann; Aus der Begründung: Ob ein Ladepunkt öffentlich zugänglich im Sinne dieser Verordnung ist, richtet sich nach der Zugänglichkeit zum Parkplatz, auf dem sich der Ladepunkt befindet. [ ] Ladepunkte, die sich auf privaten Carports oder privaten Garageneinfahrten befinden sind somit grundsätzlich keine öffentlich zugänglichen Ladepunkte [ ]

4 / Rechtsrahmen Ladeinfrastruktur Ergebnispapier 34, Eckpunkte für den rechtlichen Rahmen der Elektromobilität; 02/2017 Ergebnispapier 11, Rechtliche Rahmenbedingungen für Ladeinfrastruktur im Neubau und Bestand; 12/2015

5 / Betrieb Ladeinfrastruktur Reichweite des EnWG Rollen Lieferant Verteilnetzbetreiber Anschlussnehmer /-nutzer keine Rolle der Energiewirtschaft Lieferant Netzbetreiber Ladesäulenbetreiber Fahrzeugnutzer Akteure Technische Einrichtungen Belieferung Messung 10/20 kv 0,4 kv Rechtliche Einordnung Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung Kundenanlage TU Dortmund 5

6 / Betrieb Ladeinfrastruktur Ladepunktbetreiber ist Letztverbraucher; 3 Nr. 25 EnWG : Letztverbraucher natürliche oder juristische Personen, die Energie für den eigenen Verbrauch kaufen; auch der Strombezug der Ladepunkte für Elektromobile steht dem Letztverbraucher im Sinne dieses Gesetzes und den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen gleich. Begründung: Ladepunktbetrieb ist Bündelleistung aus Infrastruktur, Service, Strom und ggf. Parkleistungen. Rechtsfolgen für Ladepunktbetreiber: kein EVU; unterliegt nicht den Pflichten zur Genehmigung, zur Ausweisung Strommix etc. Recht auf Netzanschluss beim VNB ( 17 Abs. 1 EnWG). freie Wahl des Stromlieferanten ( 20 Abs. 1 EnWG). Nachgelagertes Rechtsverhältnis (Ladepunktbetreiber & Fahrzeugnutzer) außerhalb EnWG! Betrieb & Abrechnung der LIS macht Datenerfassung erforderlich Datenschutz & Datensicherheit Differenzierung nach Messeinrichtung: sektorspezifische Datenschutzbestimmungen des MsbG gelten nur für Messsysteme (Messsystem = Messeinrichtung + Kommunikationsmodul; 2 Nr. 13 MsbG) Bei einfachen Messeinrichtungen ist BDSG anwendbar (bzw. LDSG bei öffentlichen Stellen der Länder). Datenschutz ist Verbot mit Erlaubnisvorbehalt ; Gestattung Erhebung/Verarbeitung/Nutzung personenbez. Daten durch gesetzlichen Rechtfertigungstatbestand Einwilligung andere Rechtsvorschrift z. B. Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag 6

7 / Gesetz zur Bevorrechtigung des Carsharing Carsharinggesetz (CsgG) Beschluss Bundestag am ; Beschluss Bundesrat am ; Gesetz tritt am in Kraft ( 7 Abs. 1 CsgG). Begriffsbestimmung Carsharingfahrzeug ( 2 Nr. 1 CsgG) ein Kfz, dass einer unbestimmten Anzahl von Fahrern und Fahrerinnen auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung und einem die Energiekosten mit einschließenden Zeit- oder Kilometertarif oder Mischformen solcher Tarife angeboten und selbstständig reserviert und genutzt werden kann ; Carsharinganbieter ist jedes Unternehmen unabhängig seiner Rechtsformen das Carsharingfahrzeuge stationsunabhängig oder stationsbasiert zur Nutzung anbietet. Bevorrechtigungen möglich für ( 3 Abs. 2 CsgG) Parken auf öffentlichen Straßen oder Wegen; Gebühren für Parken auf öffentlichen Straßen oder Wegen. Flächen für stationsbasiertes Carsharing sind ( 5 Abs. 2 CsgG): im Wege eines diskriminierungsfreien und transparenten Auswahlverfahrens einem Carsharinganbieter nach [ 5 Abs. 3 9 CsgG] zum Zwecke der Nutzung für stationsbasierte Carsharingfahrzeuge für einen Zeitraum von längstens fünf Jahren zur Verfügung zu stellen (Sondernutzungserlaubnis). Auswahlkriterien werden durch Rechtsverordnung (BMVI, BMWi und BMUB) mit Zustimmung BR festgelegt ( 5 Abs. 4 CsgG). Auswahlkriterien sollen geeignet sein um Verringerung des motorisierten Individualverkehrs, insbesondere durch Vernetzung mit ÖPNV; Entlastung von straßenbedingten Luftschadstoffen, insbesondere durch Vorhalten Elektrofahrzeuge (EmoG). 7

8 / Warum Kommunales e-carsharing? Hohe Nachfrage nach Wohnraum in Ballungsräumen; Sozialer Wohnungsbau über Jahre vernachlässigt; Gesetzesinitiativen langwierig & weitere Zeit bis Umsetzung; Obendrein: Mangel an Baugrundstücken Folge: Aktuelle Bedarfsprognose des BMUB: neue Wohnungen pro Jahr; Steuerungsoptionen der Kommunen im Fokus, insbesondere die Instrumente des allgemeinen Städtebaurechts. Außerdem Handlungsdruck wegen Emissionen Straßenverkehr, (Klagen Dt. Umwelthilfe), aber fehlende Handlungsinstrumente Blaue Plakette, City-Maut; Post-2020-CO2-Regulierung auf EU-Ebene (weitere Verschärfung Flottengrenzwerte, Emissionshandel im Verkehrssektor?); Moderne Mobilitätskonzepte substituieren teure Stellplätze, Verringerter Stellplatzbedarf erlaubt Nachverdichtung im urbanen Raum bei gleicher verkehrlicher Erschließung, Rechtsfragen bei der Umsetzung: Zweckentfremdungsverbot/Carsharing & notw. Stellplätze Umsetzung der Mobilitätskonzepte durch städtebauliche Verträge (Planverwirklichung, 11 Abs. 1 Nr. 2 BauGB) etc. Die Antragsgegnerin musste nicht bereits Maßnahmen der Bewältigung eines Nutzungskonflikts abwägen, der bei Ziel entsprechender Nutzung des reinen Wohngebiets nicht auftreten wird. Sie durfte sich vielmehr darauf beschränken, sich für ein Modellprojekt zu entscheiden und darauf abzustellen, für den Fall eines von ihr nicht erwarteten Misserfolgs die zur Bewältigung etwaiger Konflikte dann und nicht bereits jetzt erforderlichen Maßnahmen auf städtebaupolitischer Art zu ergreifen. (OVG Münster, Urteil v ; Az.: 7a D 6/00.NE)

9 / Christian A. Mayer Rechtsanwalt Lehrbeauftragter f. Umweltrecht & Regulierung Noerr LLP Brienner Str München / Germany T F christian.mayer@noerr.com

Rechtsrahmen Elektromobilität

Rechtsrahmen Elektromobilität / Rechtsrahmen Elektromobilität Elektromobilität in den Kommunen 28.06.2017 RA Christian A. Mayer, Noerr LLP Alicante Berlin Bratislava Brüssel Budapest Bukarest Dresden Düsseldorf Frankfurt/M. London

Mehr

Rechtsrahmen Ladeinfrastruktur Errichtung & Betrieb

Rechtsrahmen Ladeinfrastruktur Errichtung & Betrieb / Rechtsrahmen Ladeinfrastruktur Errichtung & Betrieb Forum emobilität - Die neue Mobilität; IHK für München und Oberbayern 19.02.2018 RA Christian A. Mayer, Noerr LLP, München Alicante Berlin Bratislava

Mehr

Praxisbeispiele neue Quartiere FRANKLIN/Mannheim, LINCOLN/Darmstadt

Praxisbeispiele neue Quartiere FRANKLIN/Mannheim, LINCOLN/Darmstadt / Praxisbeispiele neue Quartiere FRANKLIN/Mannheim, LINCOLN/Darmstadt Forum Bauen & Mobilität; Wohnen, Energieeffizienz und Mobilität Hamburg, 28. Februar 2018 RA Christian A. Mayer Alicante Berlin Bratislava

Mehr

Luftreinhaltung aktueller Stand und kommunale Anreize zur Elektromobilität

Luftreinhaltung aktueller Stand und kommunale Anreize zur Elektromobilität / Luftreinhaltung aktueller Stand und kommunale Anreize zur Elektromobilität 5. Fachkonferenz Elektromobilität vor Ort, Kongresshalle Leipzig 28. Februar 2018 RA Christian A. Mayer Alicante Berlin Bratislava

Mehr

RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN - ELEKTROMOBILITÄT IN KOMMUNEN

RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN - ELEKTROMOBILITÄT IN KOMMUNEN Bremen, 04.02.2014 RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN - ELEKTROMOBILITÄT IN KOMMUNEN RA Christian A. Mayer, München Agenda Genehmigungsverfahren und Verträge Kommunale Satzungen Stadtentwicklung und Bauleitplanung

Mehr

Das neue Carsharinggesetz. Prof. Dr. Winfried Kluth IWE GK

Das neue Carsharinggesetz. Prof. Dr. Winfried Kluth IWE GK + Das neue Carsharinggesetz Prof. Dr. Winfried Kluth IWE GK + Hintergrund - Zielsetzung n Carsharing und Umweltschutz: Die Förderung einer nachhaltigen umwelt- und klimafreundlichen Mobilität, die Wahrung

Mehr

enreg. Institut für Energie- und Regulierungsrecht Berlin - Jahrestagung

enreg. Institut für Energie- und Regulierungsrecht Berlin - Jahrestagung / enreg. Institut für Energie- und Regulierungsrecht Berlin - Jahrestagung Das europäische Produktrecht für den Energiesektor im Gefüge der gesetzlichen Regulierung des europäischen Binnenmarktes Dr. Susanne

Mehr

H F K R E C H T S A N W Ä L T E L L P W W W. H F K. D E. Ausgewählte Rechtsfragen zur Elektro-Ladeinfrastruktur

H F K R E C H T S A N W Ä L T E L L P W W W. H F K. D E. Ausgewählte Rechtsfragen zur Elektro-Ladeinfrastruktur H F K R E C H T S A N W Ä L T E L L P W W W. H F K. D E Ausgewählte Rechtsfragen zur Elektro-Ladeinfrastruktur Vorstellung der Kanzlei HFK Rechtsanwälte LLP Bundesweit tätige Wirtschaftskanzlei Sechs Standorte

Mehr

Faktenlage aus rechtlicher Sicht - die Rahmenbedingungen (inkl. LSV) Was geht - Was ist erlaubt Was nicht und wo sind Änderungen zu erwarten?

Faktenlage aus rechtlicher Sicht - die Rahmenbedingungen (inkl. LSV) Was geht - Was ist erlaubt Was nicht und wo sind Änderungen zu erwarten? Faktenlage aus rechtlicher Sicht - die Rahmenbedingungen (inkl. LSV) Was geht - Was ist erlaubt Was nicht und wo sind Änderungen zu erwarten? Fachveranstaltung Ladeinfrastruktur, Schaufenster Elektromobilität

Mehr

Faktenlage aus rechtlicher Sicht - die Rahmenbedingungen (inkl. LSV) Was geht - Was ist erlaubt Was nicht und wo sind Änderungen zu erwarten?

Faktenlage aus rechtlicher Sicht - die Rahmenbedingungen (inkl. LSV) Was geht - Was ist erlaubt Was nicht und wo sind Änderungen zu erwarten? Faktenlage aus rechtlicher Sicht - die Rahmenbedingungen (inkl. LSV) Was geht - Was ist erlaubt Was nicht und wo sind Änderungen zu erwarten? Fachveranstaltung Ladeinfrastruktur, Schaufenster Elektromobilität

Mehr

Rechtliche Fragestellungen

Rechtliche Fragestellungen Rechtliche Fragestellungen Informationsveranstaltung Kommunale Elektromobilität parallel zur Eröffnung der Wanderausstellung Betrieb und Betreiber öffentlicher Ladeinfrastrukturen in Kommunen am 23. September

Mehr

Straßen für Menschen, nicht für Autos das Potenzial, das CarSharing für die Umgestaltung des Straßenraums bereitstellt

Straßen für Menschen, nicht für Autos das Potenzial, das CarSharing für die Umgestaltung des Straßenraums bereitstellt Straßen für Menschen, nicht für Autos das Potenzial, das CarSharing für die Umgestaltung des Straßenraums bereitstellt Fachkonferenz und Parlamentarischer Abend Verkehrswende und Straßenverkehrsrecht Landesvertretung

Mehr

WINDENERGIE & ELEKTROMOBILITÄT RECHTLICHE WEICHENSTELLUNGEN

WINDENERGIE & ELEKTROMOBILITÄT RECHTLICHE WEICHENSTELLUNGEN WINDENERGIE & ELEKTROMOBILITÄT RECHTLICHE WEICHENSTELLUNGEN Rechtsanwalt Dr. Florian Brahms, Licence en droit français Warnemünde, 08.11.2017 WINDENERGIE & ELEKTROMOBILITÄT Gliederung 1. Einleitung 2.

Mehr

Gesetz zur Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge

Gesetz zur Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge Gesetz zur Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge (Elektromobilitätsgesetz - EmoG) Bestand E-PKW 2 Ziele des Gesetzespakets Förderung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen Reduzierung

Mehr

CarSharing Die Möglichkeit für eine zügige Realisierung zur stärkeren Umweltentlastung

CarSharing Die Möglichkeit für eine zügige Realisierung zur stärkeren Umweltentlastung CarSharing Die Möglichkeit für eine zügige Realisierung zur stärkeren Umweltentlastung Fachgespräch Carsharing Grüne Landtagsfraktion Baden-Württemberg Stuttgart, 05.03.2018 Willi Loose, Geschäftsführer,

Mehr

München, 22.10.2014 ELEKTROMOBILITÄTS- GESETZ & WEITERE ANREIZE. RA Christian A. Mayer, München

München, 22.10.2014 ELEKTROMOBILITÄTS- GESETZ & WEITERE ANREIZE. RA Christian A. Mayer, München München, 22.10.2014 ELEKTROMOBILITÄTS- GESETZ & WEITERE ANREIZE RA Christian A. Mayer, München Agenda Stand Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte der Gesetzesinitiative Umsetzung der Regelungsinhalte

Mehr

Messwesen aktuelle Trends und Verpflichtungen bei der Strommessung Vortrag im Rahmen des ECG-Kundentages

Messwesen aktuelle Trends und Verpflichtungen bei der Strommessung Vortrag im Rahmen des ECG-Kundentages Messwesen aktuelle Trends und Verpflichtungen bei der Strommessung Vortrag im Rahmen des ECG-Kundentages Dipl.-Ing. Daniel Krüger 03.05.2018, WeberHaus World of Living Rheinau Referent Daniel Krüger Diplom-Ingenieur

Mehr

Rechtliche Aspekte zur Ladeinfrastruktur mit Blick auf Kommunen

Rechtliche Aspekte zur Ladeinfrastruktur mit Blick auf Kommunen Rechtliche Aspekte zur Ladeinfrastruktur mit Blick auf Kommunen Nürnberg, 08.04.2016 1 Kurzprofil BBH Becker Büttner Held gibt es seit 1991. Bei uns arbeiten Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater

Mehr

Gesetz zur Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge. (Elektromobilitätsgesetz - EmoG)

Gesetz zur Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge. (Elektromobilitätsgesetz - EmoG) Gesetz zur Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge (Elektromobilitätsgesetz - EmoG) Bestand E-PKW PKW (Quelle: KBA) Kraftstoffart/ Energiequelle Bestand Bestand * Zulassung Zulassung

Mehr

Rechtliche Einstufung von Ladestationen für Elektromobilität

Rechtliche Einstufung von Ladestationen für Elektromobilität Rechtliche Einstufung von Ladestationen Konferenz Kommunales Infrastruktur-Management am 11.06.2010 in Berlin Rechtsanwältin Diane Feller w w w. b b h o n l i n e. d e Gegründet 1970 Über uns Büros in

Mehr

Rechtliche Aspekte der Elektromobilität und Rahmenbedingungen auf kommunaler Ebene

Rechtliche Aspekte der Elektromobilität und Rahmenbedingungen auf kommunaler Ebene Rechtliche Aspekte der Elektromobilität und Rahmenbedingungen auf kommunaler Ebene Dr. Bertram Harendt, Deutsches Dialog Institut Abschlusskonferenz DieMoRheinMain 29.06.2017 im HOLM, Frankfurt am Main

Mehr

Energieversorgung von Elektrofahrzeugen

Energieversorgung von Elektrofahrzeugen Energieversorgung von Elektrofahrzeugen Ladeinfrastruktur auf Privatgrundstücken sowie Anrechenbarkeit von Elektrizität auf die Treibhausgasquote für Kraftstoffe ( 37a BImSchG) Dr. Malte Helbig Referat

Mehr

BESCHAFFUNG UND BETRIEB VON ELEKTROFAHRZEUGEN IN ÖFFENTLICHEN FLOTTEN RECHTSRAHMEN. Berlin, 20. Januar 2015

BESCHAFFUNG UND BETRIEB VON ELEKTROFAHRZEUGEN IN ÖFFENTLICHEN FLOTTEN RECHTSRAHMEN. Berlin, 20. Januar 2015 Berlin, 20. Januar 2015 BESCHAFFUNG UND BETRIEB VON ELEKTROFAHRZEUGEN IN ÖFFENTLICHEN FLOTTEN RECHTSRAHMEN RA Christian A. Mayer RA Dr. Jan-Oliver Schrotz, LL.M. Agenda Beschaffung Umweltkriterien in Beschaffungsvorgängen

Mehr

XX. Jahrestagung Institut für Berg- und Energierecht ( Digitalisierung in der Energiewirtschaft )

XX. Jahrestagung Institut für Berg- und Energierecht ( Digitalisierung in der Energiewirtschaft ) / XX. Jahrestagung Institut für Berg- und Energierecht ( Digitalisierung in der Energiewirtschaft ) Auswirkungen des Gesetzes auf tradierte Marktrollen und -prozesse 17. März 2016 Alicante Berlin Bratislava

Mehr

DIE HAFTUNG DES ÜBERTRAGUNGS- UND VERTEILNETZBETREIBERS FÜR DAS PRODUKT ELEKTRIZITÄT

DIE HAFTUNG DES ÜBERTRAGUNGS- UND VERTEILNETZBETREIBERS FÜR DAS PRODUKT ELEKTRIZITÄT Berlin, 13.10.2014 enreg. Workshop zum Energierecht DIE HAFTUNG DES ÜBERTRAGUNGS- UND VERTEILNETZBETREIBERS FÜR DAS PRODUKT ELEKTRIZITÄT Dr. Susanne Wende, LL.M. Der Fall BGH, Urteil vom 25.2.2014, Az.

Mehr

zu Punkt der 953. Sitzung des Bundesrates am 10. Februar 2017 Entwurf eines Gesetzes zur Bevorrechtigung des Carsharing (Carsharinggesetz

zu Punkt der 953. Sitzung des Bundesrates am 10. Februar 2017 Entwurf eines Gesetzes zur Bevorrechtigung des Carsharing (Carsharinggesetz Bundesrat Drucksache 804/1/16 30.01.17 E m p f e h l u n g e n der Ausschüsse Vk - In - zu Punkt der 953. Sitzung des Bundesrates am 10. Februar 2017 Entwurf eines Gesetzes zur Bevorrechtigung des Carsharing

Mehr

Neuigkeiten aus dem Mobilitätsbereich:

Neuigkeiten aus dem Mobilitätsbereich: Neuigkeiten aus dem Mobilitätsbereich: Aktuelle Informationen zur a) Evaluation des Elektromobilitätsgesetz (EmoG) b) Bundesförderung Ladeinfrastruktur 5. Gemeinsame Fachveranstaltung für Klimaschutz-,

Mehr

Dr. Mathias Mantler. Rechtsanwalt, Partner

Dr. Mathias Mantler. Rechtsanwalt, Partner Grenzen der Rekommunalisierung im Energiebereich Analyse der aktuellen Rechtsprechung und Spruchpraxis Dr. Mathias Mantler Rechtsanwalt, Partner Berlin, 21.06.2013 Inhalt 1 Einleitung 2 Modelle 3 Konzessionsvergabe

Mehr

Stellungnahme des Bundesverbandes CarSharing e. V. (bcs) zum Entwurf eines Gesetzes zur Bevorrechtigung des Carsharing (Carsharinggesetz CsgG)

Stellungnahme des Bundesverbandes CarSharing e. V. (bcs) zum Entwurf eines Gesetzes zur Bevorrechtigung des Carsharing (Carsharinggesetz CsgG) Stellungnahme des Bundesverbandes CarSharing e. V. (bcs) zum Entwurf eines Gesetzes zur Bevorrechtigung des Carsharing (Carsharinggesetz CsgG) Vorlage zur Anhörung im Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages

Mehr

Mieterstrom: Förderungen und Herausforderungen

Mieterstrom: Förderungen und Herausforderungen : Förderungen und Herausforderungen Positionen des BDEW, BDEW 29. Fachgespräch der Clearingstelle EEG/KWKG www.bdew.de Agenda Vorbemerkung zur förderung Fördervoraussetzungen nach EEG Anforderungen nach

Mehr

Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes zum Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)

Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes zum Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) stellungnahme Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes zum Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) Entwurf eines Gesetzes zum Carsharing (CsgG) 22.09.2016

Mehr

Das Digitalisierungsgesetz und was ab auf uns zukommt

Das Digitalisierungsgesetz und was ab auf uns zukommt Das Digitalisierungsgesetz und was ab 01.01.2017 auf uns zukommt 03.05.2016 NEW Niederrhein Energie und Wasser GmbH, Marc-André Müller (Abteilung U03-613 ) 1 Netzstabilität Grafik: RWE, VISA 2 Negativer

Mehr

Noerr Kindercamp am Fuschlsee

Noerr Kindercamp am Fuschlsee Noerr Kindercamp am Fuschlsee NOERR_KINDERCAMP 2 KINDERCAMP_NOERR Das Noerr KinderCamp Das Noerr KinderCamp ist ein Feriendorf aus acht bunt bemalten Wagen zum Wohnen sowie einem Dusch- und einem WC-Wagen

Mehr

Informationen zu Fördermöglichkeiten des Bundesministeriums für Verkehr und Digitale Infrastruktur (BMVI)

Informationen zu Fördermöglichkeiten des Bundesministeriums für Verkehr und Digitale Infrastruktur (BMVI) ElektroMobilität NRW: Elektrobusse im Linienverkehr Informationen zu Fördermöglichkeiten des Bundesministeriums für Verkehr und Digitale Infrastruktur (BMVI) Oliver Braune Bonn 05.10.2016 Ziele der Bundesregierung:

Mehr

HFK Rechtsanwälte LLP

HFK Rechtsanwälte LLP HFK Rechtsanwälte LLP 26. Fachgespräch der Clearingstelle EEG 21. Februar 2017 HFK Rechtsanwälte LLP Mobile Speicher und Elektromobilität Visionen und Rechtsrahmen HFK Rechtsanwälte LLP Stefan Söchtig,

Mehr

Ladepunkte für Elektromobile als Letztverbraucher von Strom oder als Teil des Stromversorgungsnetzes?

Ladepunkte für Elektromobile als Letztverbraucher von Strom oder als Teil des Stromversorgungsnetzes? Ladepunkte für Elektromobile als Letztverbraucher von Strom oder als Teil des Stromversorgungsnetzes? 2018 Deutscher Bundestag Seite 2 Ladepunkte für Elektromobile als Letztverbraucher von Strom oder als

Mehr

Schwerpunkte des BMVI zur Förderung der Elektromobilität, Umsetzung des Elektromobilitätsgesetzes

Schwerpunkte des BMVI zur Förderung der Elektromobilität, Umsetzung des Elektromobilitätsgesetzes Elektromobilität vor Ort Fachkonferenz des BMVI am 8. und 9. März 2016 in Aachen Schwerpunkte des BMVI zur Förderung der Elektromobilität, Umsetzung des Elektromobilitätsgesetzes MR Stefan Schmitt, Leiter

Mehr

BITTE WENDEN! In Richtung Zukunft. Elektro-Tankstellen in Kommunen. Elektromobil durch die Pfalz. PFALZWERKE AKTIENGESELLSCHAFT Andreas Memmer

BITTE WENDEN! In Richtung Zukunft. Elektro-Tankstellen in Kommunen. Elektromobil durch die Pfalz. PFALZWERKE AKTIENGESELLSCHAFT Andreas Memmer August 2018, Neustadt Elektromobil durch die Pfalz BITTE WENDEN! In Richtung Zukunft Elektro-Tankstellen in Kommunen PFALZWERKE AKTIENGESELLSCHAFT Andreas Memmer Elektromobilität bei den Pfalzwerken Ausblick

Mehr

Rechtliche Aspekte der Elektromobilität

Rechtliche Aspekte der Elektromobilität www.pwclegal.de Rechtliche Aspekte der Elektromobilität Hannover, Rechtliche Aspekte Verkehr Vertrieb von E-Mobilen Infrastruktur Steuern, Förderprogramme Betrieb von E-Mobilen 2 Ein Blick zurück: Vorher

Mehr

Energiedatenerfassung durch Smart Meter

Energiedatenerfassung durch Smart Meter Energiedatenerfassung durch Smart Meter Stand der aktuellen technischen und regulatorischen Entwicklung Dipl.-Ing. Stefan Lummer Goslar, den 06.06.2013 Agenda > Smart Meter: Ein Definitionsversuch > Smart

Mehr

des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur (15. Ausschuss)

des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur (15. Ausschuss) Deutscher Bundestag Drucksache 18/11770 18. Wahlperiode 29.03.2017 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur (15. Ausschuss) a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mehr

Elektromobilität: stark in den Markt

Elektromobilität: stark in den Markt Elektromobilität: stark in den Markt Forum 5: Ladeinfrastruktur und Roaming: Energienetze und Ladeinfrastruktur 16.06.2015 Hamburg Seite 2 І E-Mobilität - der aktuelle Stand E-Mobilität - der aktuelle

Mehr

Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge

Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge Mennekes, Kirchhundem 1. Dezember 2016 Dr. Matthias Dürr Leiter ElektroMobilität NRW 1 ElektroMobilität NRW - Zentraler Ansprechpartner für eine effiziente und klimaschonende

Mehr

Die Mobilität der Zukunft ist automatisiert, vernetzt und elektrisch

Die Mobilität der Zukunft ist automatisiert, vernetzt und elektrisch Die Mobilität der Zukunft ist automatisiert, vernetzt und elektrisch Forum 3: Flächendeckende Infrastrukturen für Elektromobilität Stefanie Baumann, acatech Leipzig, 04. Mai 2017 We see three key trends

Mehr

Zur Umsetzung neuer und öffentlicher Mobilität in Kommunen

Zur Umsetzung neuer und öffentlicher Mobilität in Kommunen Zur Umsetzung neuer und öffentlicher Mobilität in Kommunen Dresden, 19. November 2018 1 Kurzprofil BBH Becker Büttner Held gibt es seit 1991. Bei uns arbeiten Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater

Mehr

Konferenz Kommunales Infrastruktur- Management am in Berlin

Konferenz Kommunales Infrastruktur- Management am in Berlin Konferenz Kommunales Infrastruktur- Management am 24.06.2011 in Berlin Infrastrukturrechtliche Entwicklungen im Bereich E-Mobility Rechtsanwältin Sabine Gauggel, LL.M. w w w. b b h o n l i n e. d e Gegründet

Mehr

Rechtsrahmen und Gestaltungsoptionen für die Umsetzung neuer kommunaler Mobilitätskonzepte

Rechtsrahmen und Gestaltungsoptionen für die Umsetzung neuer kommunaler Mobilitätskonzepte Rechtsrahmen und Gestaltungsoptionen für die Umsetzung neuer kommunaler Mobilitätskonzepte Leipzig, 04. Mai 2017 1 Kurzprofil BBH Becker Büttner Held gibt es seit 1991. Bei uns arbeiten Rechtsanwälte,

Mehr

Elektromobiler Mobilitätsverbund Aachen

Elektromobiler Mobilitätsverbund Aachen Elektromobiler Mobilitätsverbund Aachen Elektromobilität in kommunaler Planung Daniel Horn 25. Oktober 2016 Gemeinsame Abschlusskonferenz der Projekte CIVITAS 2MOVE2, CIVITAS DYN@MO und emove Projektüberblick

Mehr

Hans-Jürgen Salmhofer Stabstelle Mobilitätswende & Dekarbonisierung Generalsekretariat, bmvit

Hans-Jürgen Salmhofer Stabstelle Mobilitätswende & Dekarbonisierung Generalsekretariat, bmvit 1 Rahmenbedingungen für die Errichtung von E- Ladeinfrastruktur in Bezug auf bau-, gewerbe- und wohnrechtliche Verfahren in Mehrparteienhäusern in Neubau und Bestand Hans-Jürgen Salmhofer Stabstelle Mobilitätswende

Mehr

Excellence Creating Smiles. DAS NOERR KINDERCAMP am Fuschlsee

Excellence Creating Smiles. DAS NOERR KINDERCAMP am Fuschlsee Excellence Creating Smiles DAS NOERR KINDERCAMP am Fuschlsee 1 Excellence creating smiles 2 Das Noerr Kindercamp Das Noerr KinderCamp ist ein Feriendorf aus acht bunt bemalten Wagen sowie einem Dusch-

Mehr

enreg. Workshop zum Energierecht

enreg. Workshop zum Energierecht enreg. Workshop zum Energierecht Berlin, 24.01.2011 Das Schicksal der Objektnetze de lege lata und de lege ferenda Dr. Christian Haellmigk, LL.M. (Brügge) Rechtsgrundlage für Objektnetze im Wandel De lege

Mehr

Wie kann die Zahl der Stellplätze mit Ladeinfrastruktur auf privaten Flächen erhöht werden?

Wie kann die Zahl der Stellplätze mit Ladeinfrastruktur auf privaten Flächen erhöht werden? Elektromobilität in urbanen Wohnquartieren zur Aktivierung privater Flächen Dr. Cathrin Zengerling, LL.M. Thomas Prill Wie kann die Zahl der Stellplätze mit Ladeinfrastruktur auf privaten Flächen erhöht

Mehr

Förderung Elektromobilität durch den Bund

Förderung Elektromobilität durch den Bund Förderung Elektromobilität durch den Bund Elektromobilität im kommunalen und gewerblichen Umfeld Marc Weider Programm Manager Elektromobilität NOW GmbH DIE NOW GMBH: PARTNER DER BUNDESREGIERUNG Elektromobilität

Mehr

Carsharing sichtbar fördern

Carsharing sichtbar fördern Carsharing sichtbar fördern Eckpunktepapier der Carsharing-Branche zum angekündigten Carsharing- Gesetz der Bundesregierung unter Beteiligung des InnoZ Präambel: Verkehrsentlastung in den Städten und Gemeinden

Mehr

Rahmenbedingungen für den weiteren Ausbau der Elektromobilität und der Ladeinfrastruktur

Rahmenbedingungen für den weiteren Ausbau der Elektromobilität und der Ladeinfrastruktur Rahmenbedingungen für den weiteren Ausbau der Elektromobilität und der Ladeinfrastruktur Dr. Bertram Harendt Kongress Elektromobilität im gewerblichen Umfeld, Langen, Deutschland 7. Dezember 2017 1. Deutsches

Mehr

Rechtsanwalt Christoph Bork Fachanwalt für Medizin- und Strafrecht WEIMER I BORK. Rechtsanwälte Fachanwälte

Rechtsanwalt Christoph Bork Fachanwalt für Medizin- und Strafrecht WEIMER I BORK. Rechtsanwälte Fachanwälte WEIMER I BORK Rechtsanwälte Fachanwälte Historischer Rückblick 1970: Weltweit erstes Datenschutzgesetz in Hessen 1974: zweites Datenschutzgesetz in Rheinland-Pfalz 1977: Bundesdatenschutzgesetz 1995:

Mehr

Zum Verhältnis von (BGB-)Deliktsrecht, altem und neuem Kartellrecht

Zum Verhältnis von (BGB-)Deliktsrecht, altem und neuem Kartellrecht / Zum Verhältnis von (BGB-)Deliktsrecht, altem und neuem Kartellrecht Verjährung, Zinsen und Restschadensersatzanspruch im Lichte aktueller Rechtsprechung und der 9. GWB-Novelle. 19.04.2017 Dr. Henner

Mehr

Förderprogramm Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland. Bund-Länder-Besprechung am 22. Juni 2016 im BMVI

Förderprogramm Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland. Bund-Länder-Besprechung am 22. Juni 2016 im BMVI Förderprogramm Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland Agenda 1. Übergeordnete Zielsetzung 2. Marktanreizpaket Elektromobilität 3. Förderprogramm Ladeinfrastruktur 4. Vorgehensweise 5. Zeitplan

Mehr

Legal Tech und kollek,ver Rechtsschutz

Legal Tech und kollek,ver Rechtsschutz / Legal Tech und kollek,ver Rechtsschutz Tagung Zugang zum Recht durch Legal Tech? 1. September 2017 Dr. Sophia Habbe Dr. Konrad Gieseler Alicante Berlin Bra,slava Brüssel Budapest Bukarest Dresden Düsseldorf

Mehr

CHRISTIAN ALEXANDER MAYER

CHRISTIAN ALEXANDER MAYER CHRISTIAN ALEXANDER MAYER Rechtsanwalt Associated Partner Mitglied der Practice Group Energie Mitglied der Practice Group Automobilindustrie T +49 89 28628233 christian.mayer @noerr.com Noerr LLP Brienner

Mehr

Praxisrelevante Ergebnisse der Begleit- und Wirkungsforschung Schaufenster Elektromobilität

Praxisrelevante Ergebnisse der Begleit- und Wirkungsforschung Schaufenster Elektromobilität Praxisrelevante Ergebnisse der Begleit- und Schaufenster Elektromobilität Dr. Bertram Harendt, Deutsches Dialog Institut Elektromobilität vor Ort - 4. Fachkonferenz des BMVI - München 22. Februar 2017

Mehr

Elektromobilität in Kommunen

Elektromobilität in Kommunen Elektromobilität in Kommunen Einsatzszenarios, Rahmenbedingungen und Fördermöglichkeiten Michael Ruprecht Altshausen 28.10.2016 Michael Ruprecht Elektromobilität ist vielfältig Zweiräder PKW Nutzfahrzeuge

Mehr

Smart Meter I. Diana Fricke, Referat 604 Verbraucher in der Energiewende: Prosumer oder Statist? Düsseldorf, 3.4.2014. www.bundesnetzagentur.

Smart Meter I. Diana Fricke, Referat 604 Verbraucher in der Energiewende: Prosumer oder Statist? Düsseldorf, 3.4.2014. www.bundesnetzagentur. Smart Meter I Diana Fricke, Referat 604 Verbraucher in der Energiewende: Prosumer oder Statist? Düsseldorf, 3.4.2014 www.bundesnetzagentur.de Themenübersicht 1. Aktueller Rechtsrahmen Smart Meter 2. künftiger

Mehr

Furgy Kongress Fachforum: Elektromobilität in der Grenzregion Schleswig-Holstein. Der echte Norden.

Furgy Kongress Fachforum: Elektromobilität in der Grenzregion Schleswig-Holstein. Der echte Norden. Furgy Kongress 2016 Fachforum: Elektromobilität in der Grenzregion 2020 Landeskoordination Elektromobilität Schleswig-Holstein Positionierung von Schleswig-Holstein im Zukunftsthema Elektromobilität Koordination

Mehr

Digital Day 2017 Digitalisierung/Industrie 4.0 Chancen und Risiken im Fokus. 19. Mai 2017, München

Digital Day 2017 Digitalisierung/Industrie 4.0 Chancen und Risiken im Fokus. 19. Mai 2017, München Digital Day 2017 Digitalisierung/Industrie 4.0 Chancen und Risiken im Fokus 19. Mai 2017, München / Einleitung Durch die zunehmende Digitalisierung kommt es zu einem Strukturwandel in vielen Bereichen

Mehr

Gesetz über die Bevorrechtigung von Carsharing im Freistaat Sachsen (Sächsisches Carsharinggesetz SächsCsgG)

Gesetz über die Bevorrechtigung von Carsharing im Freistaat Sachsen (Sächsisches Carsharinggesetz SächsCsgG) Sächsischer Landtag 6. Wahlperiode DRUCKSACHE 6/13747 Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Thema: Gesetz über die Bevorrechtigung von Carsharing im Freistaat Sachsen (Sächsisches Carsharinggesetz

Mehr

REWAG Regensburger Energie- und Wasserversorgung AG & Co KG. Elektromobilität

REWAG Regensburger Energie- und Wasserversorgung AG & Co KG. Elektromobilität REWAG Regensburger Energie- und Wasserversorgung AG & Co KG Elektromobilität Agenda 1. Ladesäulenprodukte 2. Übersicht Dienstleistungsvertrag 3. Förderprogramm Ladeinfrastruktur 4. Gesamtkostenübersicht

Mehr

Elektrisch in die Zukunft. Die Aktivitäten der Stadtwerke Karlsruhe im Bereich E-Mobilität

Elektrisch in die Zukunft. Die Aktivitäten der Stadtwerke Karlsruhe im Bereich E-Mobilität Elektrisch in die Zukunft Die Aktivitäten der Stadtwerke Karlsruhe im Bereich E-Mobilität Agenda 01 Warum 02 Elektromobilität 03 Aufbau 04 Backup: ist das Thema Elektromobilität für die SWK von Interesse

Mehr

Förderung der Elektromobilität in Österreich und auf europäischer Ebene

Förderung der Elektromobilität in Österreich und auf europäischer Ebene Förderung der Elektromobilität in Österreich und auf europäischer Ebene Christian Drakulic Abt. Mobilitäts- und Verkehrstechnologien, bmvit (Wien) Elektromobilität vor Ort 4. BMVI Fachkonferenz in München,

Mehr

Aktuelles zur Luftreinhaltung

Aktuelles zur Luftreinhaltung Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Aktuelles zur Luftreinhaltung Fortschreibung des Luftreinhalteplans Gießen Notwendigkeit zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans

Mehr

Förderrichtlinie des Bundes: Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge

Förderrichtlinie des Bundes: Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge Förderrichtlinie des Bundes: Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge Fachtagung Elektromobilität Ladeinfrastruktur im öffentlich zugänglichen Raum 21. März 2017 in Würzburg Dr. Olaf Münster Geschäftsstelle

Mehr

Best-Practice-Beispiele zu Kooperationen Kommune / kommunale Unternehmen

Best-Practice-Beispiele zu Kooperationen Kommune / kommunale Unternehmen Best-Practice-Beispiele zu Kooperationen Kommune / kommunale Unternehmen Kommunalkonferenz Elektromobilität in Kommunen 2012 Düsseldorf, 24. Januar 2012 RA Jan Schilling 1 Elektromobilität: Erwartungen

Mehr

Zugriff auf gemeindliche Flächen für Windkraftprojekte

Zugriff auf gemeindliche Flächen für Windkraftprojekte 23. Windenergietage 12.11.2014 Forum 5 Zugriff auf gemeindliche Flächen für Windkraftprojekte Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele Gliederung 1. Einführung 2. Anspruch auf Wegenutzung 3. Anspruch auf Leitungsverlegung

Mehr

Rechtsrahmen E-Mobilität

Rechtsrahmen E-Mobilität Rechtsrahmen E-Mobilität München, 15.03.2016 1 Kurzprofil BBH Becker Büttner Held gibt es seit 1991. Bei uns arbeiten Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Ingenieure, Berater und weitere

Mehr

Regulierung im Vergleich Verkehr, Energie und Telekommunikation. Dresden,

Regulierung im Vergleich Verkehr, Energie und Telekommunikation. Dresden, Regulierung im Vergleich Verkehr, Energie und Telekommunikation Dresden, 17.01.2012 Regulierung soll einen sicheren Betrieb der Eisenbahnen, ein attraktives Verkehrsangebot auf der Schiene sowie die Sicherstellung

Mehr

Rechtliche Rahmenbedingungen für die Energieversorgung

Rechtliche Rahmenbedingungen für die Energieversorgung Rechtliche Rahmenbedingungen für die Energieversorgung 2 Gliederung Rechtsnatur und Entstehung der Vorschriften Verbindlichkeit von EnWG, EEG und NAV Wirkung der anerkannten Regeln der Technik Bedeutung

Mehr

Optionen für bezahlbaren Wohnraum. Prof. Dr. Michael Voigtländer Kompetenzfeld Finanzmärkte und Immobilienmärkte Berlin, 10.

Optionen für bezahlbaren Wohnraum. Prof. Dr. Michael Voigtländer Kompetenzfeld Finanzmärkte und Immobilienmärkte Berlin, 10. Optionen für bezahlbaren Wohnraum Prof. Dr. Michael Voigtländer Kompetenzfeld Finanzmärkte und Immobilienmärkte Berlin, 10. Juni 2015 Kompetenzfeld Finanz- und Immobilienmärkte Kontakt Prof. Dr. Michael

Mehr

Luftreinhaltung in den Städten. 10. Internationales AVL Abgas- und Partikelemissionen Februar 2018, Ludwigsburg

Luftreinhaltung in den Städten. 10. Internationales AVL Abgas- und Partikelemissionen Februar 2018, Ludwigsburg Luftreinhaltung in den Städten 10. Internationales AVL Abgas- und Partikelemissionen 20.-21. Februar 2018, Ludwigsburg Gliederung I. Rechtliche Rahmenbedingungen II. Maßnahmen der Städte III. Aktuelle

Mehr

Die Musterstellplatzsatzung als Steuerungsinstrument in der Kommune

Die Musterstellplatzsatzung als Steuerungsinstrument in der Kommune rms GmbH Rhein-Main-Verkehrsverbund Servicegesellschaft mbh Die Musterstellplatzsatzung als Steuerungsinstrument in der Kommune 25. September 2017, Bergkamen Agenda 1. Stellplatzsatzung als Steuerungsinstrument

Mehr

Handlungskonzept Elektromobilität in Düsseldorf

Handlungskonzept Elektromobilität in Düsseldorf Handlungskonzept Elektromobilität in Düsseldorf Kommunen beraten Kommunen: Workshop Elektromobilität 13. Juni 2017 1 Rahmenbedingungen Luftreinhaltung: Überschreitung des NO x -Grenzwertes der EU Klage

Mehr

Messtechnische Fragen aus Sicht der Netzbetreiber

Messtechnische Fragen aus Sicht der Netzbetreiber Messtechnische Fragen aus Sicht der Netzbetreiber Constanze Hartmann, LL.M./ BDEW 20. Fachgespräch der Clearingstelle EEG Technische Aspekte im EEG: Messung & Technik www.bdew.de Eigenversorgung und EEG-Umlagepflicht

Mehr

Living LaB Ludwigsburg Chancen zur Umsetzung nachhaltiger Mobilitätskonzepte

Living LaB Ludwigsburg Chancen zur Umsetzung nachhaltiger Mobilitätskonzepte Living LaB Ludwigsburg Chancen zur Umsetzung nachhaltiger Mobilitätskonzepte Albert Geiger Referat Nachhaltige Stadtentwicklung UBA Forum mobil & nachhaltig Berlin, 30./31.3.2017 Die elf Themenfelder des

Mehr

Praxiserfahrungen beim Ladeinfrastruktur-Aufbau. Dipl.-Ing. (FH) Carsten Wald

Praxiserfahrungen beim Ladeinfrastruktur-Aufbau. Dipl.-Ing. (FH) Carsten Wald Dipl.-Ing. (FH) ENSO NETZ GmbH www.enso-netz.de Agenda Ladeinfrastruktur im Bauordnungsrecht Rechtsgrundlagen zur Privilegierung von Erfahrungen bei der Erschließung von Ladeinfrastrukturstandorten im

Mehr

17. Wahlperiode Drucksache 17/21105

17. Wahlperiode Drucksache 17/21105 Bayerischer Landtag 17. Wahlperiode 15.06.2018 Drucksache 17/21105 Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Markus Rinderspacher SPD vom 21.12.2018 Carsharing in Bayern Ich frage die Staatsregierung: 1. a)

Mehr

28./29. JUNI 2017/ RECHTSANWALT DR. STEFAN WIESENDAHL SEISMOLOGIE AKTUELLE RECHTSFRAGEN BEI DER GENEHMIGUNG VON WINDENERGIEANLAGEN

28./29. JUNI 2017/ RECHTSANWALT DR. STEFAN WIESENDAHL SEISMOLOGIE AKTUELLE RECHTSFRAGEN BEI DER GENEHMIGUNG VON WINDENERGIEANLAGEN 28./29. JUNI 2017/ RECHTSANWALT DR. STEFAN WIESENDAHL SEISMOLOGIE AKTUELLE RECHTSFRAGEN BEI DER GENEHMIGUNG VON WINDENERGIEANLAGEN SEISMOLOGIE AKTUELLE RECHTSFRAGEN Betrieb von Windenergieanlagen erzeugt

Mehr

DIHK-Merkblatt Elektromobilität

DIHK-Merkblatt Elektromobilität DIHK-Merkblatt Elektromobilität Elektrofahrzeuge im Unternehmen rechtssicher laden E-Mobilität 2018 Elektromobilität ist in der Wirtschaft stark im Kommen: Fast jedes fünfte Unternehmen hat sich bereits

Mehr

Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Bevorrechtigung des Carsharing (Carsharinggesetz - CsgG) - Drucksache 18/11285, Stand:

Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Bevorrechtigung des Carsharing (Carsharinggesetz - CsgG) - Drucksache 18/11285, Stand: Verkehrsclub Deutschland e.v. (VCD) Wallstraße 58 10179 Berlin Deutscher Bundestag Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur Herrn Martin Burkert, MdB Platz der Republik 1 11011 Berlin Bundesverband

Mehr

Besonders geeignet für Neu- und Quereinsteiger! KOMPAKTWISSEN STROM

Besonders geeignet für Neu- und Quereinsteiger! KOMPAKTWISSEN STROM Besonders geeignet für Neu- und Quereinsteiger! KOMPAKTWISSEN STROM Wirtschaftliches, rechtliches und technisches Wissen auf den Punkt gebracht Ihre Termine: 16. November 2016 in Berlin 7. Dezember 2016

Mehr

Elektromobilität Steiermark Landesstrategie und neue Förderung

Elektromobilität Steiermark Landesstrategie und neue Förderung Elektromobilität Steiermark Landesstrategie und neue Förderung Elektromobilität Steiermark EU Ziel für Österreich 2030: Minus 36 % Treibhausgasemissionen gegenüber 2005 Daten: Umweltbundesamt Elektromobilität

Mehr

Erste Konferenz zum Thema Elektromobilität in Kommunen bei der Stadtwerke Düsseldorf AG

Erste Konferenz zum Thema Elektromobilität in Kommunen bei der Stadtwerke Düsseldorf AG Dr. Susanne Stark Leiterin Energiewirtschaftliche Projekte Projektleiterin Elektromobilität E-mobil NRW Pilotversuch Elektromobilität in der Region Düsseldorf als Teil der Modellregion Rhein-Ruhr Erste

Mehr

CarSharing Praxisbeispiel Stade und Buxtehude

CarSharing Praxisbeispiel Stade und Buxtehude CarSharing Praxisbeispiel Stade und Buxtehude 1 CarSharing in Stade und Buxtehude 1. Allgemeines CarSharing: Was ist CarSharing? Wie funktioniert CarSharing Zahlen und Daten 2. CarSharing in Stade und

Mehr

Digital Day 2017 Digitalisierung/Industrie 4.0 Chancen und Risiken im Fokus. 19. Mai 2017, München

Digital Day 2017 Digitalisierung/Industrie 4.0 Chancen und Risiken im Fokus. 19. Mai 2017, München Digital Day 2017 Digitalisierung/Industrie 4.0 Chancen und Risiken im Fokus 19. Mai 2017, München / Einleitung Durch die zunehmende Digitalisierung kommt es zu einem Strukturwandel in vielen Bereichen

Mehr

Laden von Elektrofahrzeugen beim Arbeitgeber

Laden von Elektrofahrzeugen beim Arbeitgeber Laden von Elektrofahrzeugen beim Arbeitgeber Montabaur, 04.09.2017 1 Kurzprofil BBH Becker Büttner Held gibt es seit 1991. Bei uns arbeiten Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Ingenieure,

Mehr

Innovative Instrumente zur Gestaltung der Mobilitätswende für Kommunen durch neue gesetzliche Rahmenbedingungen

Innovative Instrumente zur Gestaltung der Mobilitätswende für Kommunen durch neue gesetzliche Rahmenbedingungen Dr. Hendrik Koch Innovative Instrumente zur Gestaltung der Mobilitätswende für Kommunen durch neue gesetzliche Rahmenbedingungen Berlin, 22.11.2017 1 Agenda 1. Ansatzpunkte zur Gestaltung von Mobilität

Mehr

Stellungnahme des VCD zum Entwurf eines Gesetzes zur Bevorrechtigung des Carsharing (Carsharinggesetz - CsgG)

Stellungnahme des VCD zum Entwurf eines Gesetzes zur Bevorrechtigung des Carsharing (Carsharinggesetz - CsgG) Verkehrsclub Deutschland e.v. (VCD) Wallstraße 58 10179 Berlin Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur BMVI Referat LA 22 Frau Anke Leue Per E-Mail: ref-la22@bmvi.bund.de Bundesverband

Mehr

Clean-Energy-Package und Auswirkungen auf die Verteilnetze / neue Rolle ACER

Clean-Energy-Package und Auswirkungen auf die Verteilnetze / neue Rolle ACER Clean-Energy-Package und Auswirkungen auf die Verteilnetze / neue Rolle ACER Fachtagung der ARGE VNB OST 07. September 2017 in Leipzig 07. September 2017 Leipzig 1 Schweizer Legal ist eine auf die Energiewirtschaft

Mehr

Mobilität findet Stadt Das Beispiel Berlin. Nicolas Zimmer I

Mobilität findet Stadt Das Beispiel Berlin. Nicolas Zimmer I Mobilität findet Stadt Das Beispiel Berlin Nicolas Zimmer I 20.11.2014 MEGATREND Umwelt- und Ressourcenschutz Azerbaijan Oil field von Martin Lopatka unter CC BY-SA 2.0 Verkehr in Indien unter CC0 3 MEGATREND

Mehr

Die Neuregelungen des Netz(teils)übergangs in EnWG

Die Neuregelungen des Netz(teils)übergangs in EnWG / Die Neuregelungen des Netz(teils)übergangs in 46 48 EnWG Workshop Die aktuellen Fragen der Konzessionsvergabe nach Neufassung der 46 ff. EnWG - enreg Berlin, 23.03.2017 Dr. Cornelia Kermel Alicante Berlin

Mehr

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr Postfach 22 12 53 80502 München Präsidentin des Bayer.

Mehr