Praxisrelevante Ergebnisse der Begleit- und Wirkungsforschung Schaufenster Elektromobilität

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1 Praxisrelevante Ergebnisse der Begleit- und Schaufenster Elektromobilität Dr. Bertram Harendt, Deutsches Dialog Institut Elektromobilität vor Ort - 4. Fachkonferenz des BMVI - München 22. Februar 2017 Seite 1

2 Agenda 1. Überblick über das Schaufensterprogramm Elektromobilität 2. Rechtlicher Rahmen für die Elektromobilität ausgewählte Themen 3. Einsatz von Elektrofahrzeugen in Flotten 4. TCO-Rechner (Gesamtwirtschaftlichkeit) 5. Nutzerbefragung zur bedarfsorientierten Ladeinfrastruktur Ergebnisse der Studie 6. Abschlussbericht Begleit- und Schaufenster Elektromobilität Seite 2

3 1. Überblick über das Schaufensterprogramm Elektromobilität Seite 3

4 Überblick über das Schaufensterprogramm Ziel: Deutsche Kompetenzen in den Bereichen Elektrofahrzeug, Energieversorgung und Verkehrssystem in regionalen Demonstrationsund Pilotvorhaben systemübergreifend zu bündeln und sichtbar zu machen. 4 Schaufenster in 6 Bundesländern 90 bundesgeförderte Projekte 40 landesgeförderte Projekte 15 assoziierte Projekte Gesamtvolumen ca. 400 Mio. (Bund 180 Mio., Länder 70 Mio., Projektpartner 150 Mio. ) Seite 4

5 Fahrzeugeinsatz in den Schaufenstern Pkw, davon ca. 90 % BEV Pedelecs 8 Leichtfahrzeuge 20 E-Motorräder 15 Kommunalfahrzeuge 65 Busse 71 Nutzfahrzeuge Seite 5

6 Einsatz von Ladeinfrastruktur in den Schaufenstern AC-Ladepunkte 105 DC-Ladepunkte 3 Induktiv-Ladepunkte Ladepunkte gesamt installiert Seite 6

7 Hauptergebnisse des Schaufensterprogramms Elektromobilität funktioniert. Eine zunehmende Anzahl von Anwendungsszenarien kommt in den Bereich der Wirtschaftlichkeit. Hemmnisse (rechtliche, Infrastruktur, Kosten, ) wurden und werden abgebaut. Das Automobil der Zukunft ist elektrisch. Seite 7

8 Ergebnispapiere der Begleit- und Seite 8

9 2. Rechtlicher Rahmen für die Elektromobilität ausgewählte Themen Seite 9

10 Bau- und Planungsrecht Mietrecht Zustimmung des Vermieters für die neue Errichtung von Ladeinfrastruktur notwendig Handlungsempfehlung: Duldungspflicht sollte neu im BGB ( 554b BGB) verankert werden. Bundesratsinitiative der Länder Bayern, Sachsen und Hessen -> Aktueller Stand: Am im Bundesrat beschlossen an den Bundestag weitergeleitet. Stellungnahme der Bundesregierung liegt vor. Seite 10

11 Bau- und Planungsrecht WEG-Recht Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft für die Errichtung von Ladeinfrastruktur notwendig Handlungsempfehlung: Klarstellung im WEG-Recht ( 22 Absatz 1 Satz 1 WEG) Entbehrlichkeit der Zustimmung Bundesratsinitiative der Länder Bayern, Sachsen und Hessen -> Aktueller Stand: Am im Bundesrat beschlossen an den Bundestag weitergeleitet. Stellungnahme der Bundesregierung liegt vor. Seite 11

12 Energierecht Neues Strommarktgesetz 2016 Betreiber von Ladeinfrastruktur sind Letztverbraucher Netzbetreiber müssen Ladepunkte für Elektromobile ebenso wie andere Letztverbraucher an ihr Netz anschließen Änderung Stromsteuer-Durchführungsverordnung (StromStV): Keine stromsteuerrechtlichen Pflichten des Versorgers, keine Anmeldung beim Hauptzollamt Seite 12

13 Bau- und Planungsrecht Stellplatzsatzung Vorrichtung für Ladeinfrastruktur kann in der Stellplatzsatzung festgeschrieben werden Wird bereits in mehreren Kommunen angewendet, z.b. Offenbach: Bei Vorhaben ab einem regulären Stellplatzbedarf von 20 Einstellplätzen sollen mindestens 25 % der Einstellplätze mit einer Stromzuleitung für die Ladung von Elektro-Fahrzeugen versehen werden. ( 6, Abschnitt 5, Stellplatzsatzung) Änderung der EU-Richtlinie 2010/31/EU in Vorbereitung (Energieeffizienz von Gebäuden) - 10 % Mindestausstattung mit Ladeinfrastruktur % Vorverkabelung Seite 13

14 Bau- und Planungsrecht Berücksichtigung von LIS in der Bauleitplanung Ergebnispapier Nr. 11 der Begleit- und Mögliche Instrumente zur Förderung von Ladeinfrastruktur: Flächennutzungsplan Bebauungsplan Städtebaulicher Vertrag Seite 14

15 Zufahrtsbeschränkungen zur Luftreinhaltung Handlungsmöglichkeiten nach dem Immissionsschutzrecht ( 40 BImSchG): Aufstellen von Luftreinhalte- oder Aktionsplänen mit verkehrsbeschränkenden Maßnahmen (aber: keine Differenzierung der Antriebsarten berücksichtigt) Straßenverkehrsrecht ( 45 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 StVO): Beschränkung oder Verbot der Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen (aber: keine Differenzierung der Antriebsarten berücksichtigt) Seite 15

16 Ergebnispapier Nr. 34 Eckpunkte für den rechtlichen Rahmen der Elektromobilität Das Ergebnispapier Nr. 34 bietet im Hinblick auf die Elektromobilität einen Überblick über folgende Rechtsthemen : Steuerrecht Bau- und Planungsrecht für den Aufbau von Ladeinfrastruktur Straßenverkehrsrecht Fahrzeugzulassung und Führerscheinregularien Energierecht Eichrechtliche Anforderungen an die Ladeinfrastruktur Datenschutzrecht Förderungen Seite 16

17 3. Einsatz von Elektrofahrzeugen in Flotten Seite 17

18 10 Thesen zur Elektromobilität in Flotten Ergebnispapier Nr. 27: Veröffentlichung im August Thesen, die auf den Erkenntnissen der Schaufensterprojekte und deren Projektleitern basieren Zentrale Schlussfolgerung: Die gewerbliche Elektromobilität ist bereits heute wirtschaftlich und rechnet sich schneller als in der privaten Nutzung. Seite 18

19 10 Thesen zur Elektromobilität in Flotten 1. These: Zuverlässigkeit und ein passendes Nutzungsprofil vorausgesetzt, sind die Anschaffungskosten der wesentliche Hinderungsgrund für die Einführung von Elektrofahrzeugen bei gewerblichen Nutzern. Seite 19

20 10 Thesen zur Elektromobilität in Flotten 3. These: Die Elektrifizierung von Flotten sollte mit vollelektrischen Fahrzeugen als Zumischung zu Verbrennerfahrzeugen erfolgen, die nach Fahranforderung optimiert eingesetzt werden. Plug-In-Hybride eignen sich hierfür nur in Ausnahmefällen. Seite 20

21 10 Thesen zur Elektromobilität in Flotten 6. These: Bei elektrischen Nutzfahrzeugen mangelt es am Fahrzeugangebot. Insbesondere in der Fahrzeugklasse zwischen 3,5 und 7,5 t zgg fehlt es an elektrischen Transportern. Bei schweren Fahrzeugen bis 40 t gibt es weiteren Forschungs- und Entwicklungsbedarf. Seite 21

22 4. TCO-Rechner (Gesamtwirtschaftlichkeit) Seite 22

23 Werkzeuge für Flottenbetreiber: Sind Elektrofahrzeuge in der Anwendung wirtschaftlich? Link zum TCO-Rechner: elektromobilitaet.org/de/content/service/tco_rechner/tco- Rechner.html Link zum Ergebnispapier Nr. 29: _details_20352.html Seite 23

24 5. Nutzerbefragung zur bedarfsorientierten Ladeinfrastruktur Ergebnisse der Studie Seite 24

25 Ergebnisse der Nutzerbefragung Standorte und Sichtbarkeit Erhöhung der Anzahl der Ladesäulen in Deutschland Erhöhung der Ladepunkte pro Standort Positionierung der Ladeinfrastruktur an frequentierten Orten, z. B. Supermärkten oder Einkaufszentren Kein Verdrängungswettkampf um Parkraum zwischen Elektroautos und Verbrennern forcieren Wiedererkennungswert von Ladesäulen wichtig Einheitliche Hinweisbeschilderung wichtig Seite 25

26 Ergebnisse der Nutzerbefragung Ladeleistung und Ladestandards Bevorzugt: Aufbau von Schnellladeinfrastruktur an Autobahnen und Bundes-/Landesstraßen Aufbau von Ladeinfrastruktur mit beiden DC- Schnellladestandards Schaffung von Ladelösungen in Städten für Menschen ohne eigenen Stellplatz Orte mit längerer Aufenthaltsdauer: viele Ladepunkten mit einer eher geringen Ladeleistung (3,7 bis 22 kw) Nutzererwartung: dreiphasiges Ladegerät mit mindestens 11 kw Leistung und eine CCS-Schnellladevorrichtung Seite 26

27 Ergebnisse der Nutzerbefragung Informationsbereitstellung, Berechtigung und Bezahlung Nutzerwunsch: einheitliche und vollständige Informationen über Ladesäulen in einer zentralen Datenbank Akzeptanz der Registrierung / Vertragsbindung nur bei Möglichkeit der überregionaler Nutzung Aktuell praxistauglichstes Authentifizierungsmedium: RFID- (Chip)karten, Zugriff mittels E-Roaming sollte angestrebt werden. EC- und Kreditkarten am stärksten favorisiert Anonyme Zahlungsmittel (Prepaid-Karten etc.) werden ebenfalls akzeptiert Seite 27

28 6. Abschlussbericht der Begleit- und Schaufenster Elektromobilität Seite 28

29 Ausblick: Abschlussbericht 2017 Der Abschlussbericht der Begleit- und wird im Frühjahr 2017 erscheinen. Abschlussbericht Beantwortung von 120 Leitfragen, die zu Beginn des Projektes von den fördermittelgebenden Ministerien zusammengestellt worden sind. Zusammenfassung und Aktualisierung von Handlungsempfehlungen: kurz- bis mittelfristige Perspektive und mittel- bis langfristige Perspektive Abonnement des Info-Briefs der Begleit- und unter Seite 29

30 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Dr. Bertram Harendt Deutsches Dialog Institut Seite 30

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