Energieversorgung von Elektrofahrzeugen
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- Ute Diefenbach
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1 Energieversorgung von Elektrofahrzeugen Ladeinfrastruktur auf Privatgrundstücken sowie Anrechenbarkeit von Elektrizität auf die Treibhausgasquote für Kraftstoffe ( 37a BImSchG) Dr. Malte Helbig Referat IG I 5 - Umwelt und Verkehr, Elektromobilität
2 Übersicht 1. Elektromobilität als Beitrag zum Klima- und Ressourcenschutz 2. Ladeinfrastruktur auf Privatgrundstücken 3. Anrechenbarkeit von Elektrizität auf die Treibhausgasquote für Kraftstoffe ( 37a BImSchG) 4. Ausblick
3 Internationale Klimaschutzziele
4 Quelle: Umweltbundesamt nationale Klimaschutzziele
5 Wo stehen wir im Verkehr? 125 EU emissions by sector in CO2e index 1990 = (Quelle: Eurostat) Verkehr Gesamt Industrie+Energie Steigende Verkehrsmengen wiegen Effizienzgewinne bei Fahrzeugen auf Deutschland: Emissionen des Verkehrs lagen 2014 höher als 1990 Anteil des Verkehrssektors an den Gesamtemissionen (EU): 19,5 %
6 Quelle: Umweltbundesamt Technologieoptionen und Differenzkosten
7 Energieeffizienzbetrachtung
8 Quelle: Umweltbundesamt Markthochlauf Elektromobilität
9 Thesen zum Klimaschutz im Verkehr Um die anspruchsvollen Klimaschutzziele in Deutschland zu erreichen, muss die Mobilität bis 2050 treibhausgasneutral sein (Dekarbonisierung der Verkehrs). Neben einer Verkehrswende mit Vermeidung, Verlagerung und Verbesserung der Effizienz ist eine Energiewende im Verkehr notwendig. Das Kernelement einer Energiewende im Verkehr ist die Elektromobilität ergänzt durch aus regenerativem Strom hergestellten Kraftstoffen. Strombasierte Kraftstoffe und Brennstoffzellenantriebe werden für die vollständige Dekarbonisierung des Verkehrs benötigt. Sie sollten insbesondere dort eingesetzt werden, wo die direkte Nutzung von Elektrizität nicht in Betracht kommt, etwa im Flug- und Schiffsverkehr, teilweise auch im Straßenverkehr (Langstrecke oder Straßengüterverkehr). Grundvoraussetzung eines Markthochlaufes der Elektromobilität ist das Vorhandensein einer ausreichenden Ladeinfrastruktur.
10 Übersicht 1. Elektromobilität als Beitrag zum Klima- und Ressourcenschutz 2. Ladeinfrastruktur auf Privatgrundstücken 3. Anrechenbarkeit von Elektrizität auf die Treibhausgasquote für Kraftstoffe ( 37a BImSchG) 4. Ausblick
11 Ladeinfrastruktur und Kundenakzeptanz
12 Ladeverhalten und Bedarfsprognose (Quelle: Nationale Plattform Elektromobilität) 70% der PKW in Deutschland stehen nachts auf einem Privatgrundstück (MiD 2008) Basisversorgung erfolgt am eigenen Stellplatz (privat oder beim Arbeitgeber): - hohe Versorgungssicherheit - geringe Kosten (Haushaltsstrom, niedrige Infrastrukturkosten) - Möglichkeit zur Netzintegration durch Laststeuerung ( 14a EnWG) Auch öffentlich-zugängliche Ladepunkte überwiegend auf Privatgrundstücken?
13 Hemmnisse 6,3 Mio. Gebäude (ca. 35 %) Kosten für nachträgliche Installation der Ladeinfrastrukturen sehr hoch (insbesondere Versorgungsleitungen und sonstige elektrische Gebäudeinfrastrukturen) Gesetzliche Rahmenbedingungen (baulicher Eingriff erfordert regelmäßig Zustimmung des Vermieters bzw. der Wohnungseigentümergemeinschaft) Anwendungsbereich Miet- und Wohnungseigentumsrecht in Ballungsgebieten hoch
14 Lösungsansätze Bautechnische Vorgaben für Neubauten und Renovierungen Gesetzliche Privilegierungstatbestände für Nutzung von Bestandsgebäuden Nachträgliche Installation erfordert Eingriff in die Bausubstanz (insb. Leitungen) Kostenintensivität des nachträglichen Eingriffs (im Vergleich zur Berücksichtigung in der Planungs- und Errichtungsphase) Zustimmungspflichtig durch Vermieter oder sonstige Wohnungseigentümer (Mietrecht/ Wohnungseigentumsrecht) Mietrecht/ Pacht ( 535 ff. BGB) und Wohnungseigentumsrecht (WohnEigG) Betrifft nachträgliche Errichtung in Bestandsgebäuden Aktueller Sachstand: Bundesregierung legt zu Beginn der kommenden LP Neuregelungsvorschläge im Zuge einer größeren Novellierung vor Novellierung der EU-GebäudeeffizienzRL (Richtlinie 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden) Privilegierungstatbestände im Miet- ( 535 ff. BGB) und Wohnungseigentumsrecht (WohnEigG)
15 Aktueller Stand Trilog zur GebäudeeffizienzRL (2010/31/EU) vom Dezember 2017 Nichtwohngebäude mit mehr als zehn Parkplätzen bei Neubau und größeren Renovierungen (25 % des Gebäudewerts/ 25 % der Gebäudehülle) mit einer Ladestation und Leerrohren für LIS für einen von fünf Stellplätzen und Wohngebäude mit mehr als zehn Parkplätzen bei Neubau und größeren Renovierungen mit Leerrohren für LIS für jeden Parkplatz ausgestattet werden müssen. Ausnahmen für KMU, öffentliche Gebäude und unverhältnismäßigen Kosten Anpassung Mietrecht und Wohnungseigentumsgesetzes (WohnEigG) Bislang keine gefestigte Rechtsprechung (AG München, AG Schöneberg) Gesetzesentwurf des Bundesrates (BR- Drs. 340/16) enthält keine Regelungen zu Kostenverteilung und Haftung Bundesregierung legt zeitnah Neuregelungsvorschläge vor Verabschiedung zeitnah, Umsetzung im Energieeinspargesetz (EnEG)
16 Weiterführende Informationen Das Ergebnispapier der Begleit- und Wirkungsforschung identifiziert notwendige Anpassungen im Rechtsrahmen und entwickelt Lösungsvorschläge zum Abbau von Hemmnissen. Mietrecht, Wohneigentumsrecht, Bau- und Planungsrecht sowie die bautechnische Unbedenklichkeit für Ladeinfrastruktur werden beleuchtet. Downloadbar unter:
17 Übersicht 1. Elektromobilität als Beitrag zum Klima- und Ressourcenschutz 2. Ladeinfrastruktur auf Privatgrundstücken 3. Anrechenbarkeit von Elektrizität auf die Treibhausgasquote für Kraftstoffe ( 37a BImSchG) 4. Ausblick
18 Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen Seit 2007 werden Biokraftstoffe in Deutschland über eine Biokraftstoffquote gefördert Umstellung im Jahr 2015 auf eine Treibhausgasquote (THG-Quote) zur Verbesserung der Klimabilanz von Kraftstoffen (insbesondere Anrechenbarkeit weiterer alternativer Kraftstoffe) Europarechtliche Vorgaben: Richtlinien 98/70 EG (Kraftstoffqualitätsrichtlinie) und 2009/28/EG (Erneuerbare-Energien-Richtlinie), insb. 10% Anteil EE im Verkehrssektor bis a BImSchG: Verpflichtung zur Treibhausgasminderung bei in Verkehr gebrachten Kraftstoffen (ab ,5 %, ab % und ab %) Erfüllung der THG-Minderung durch folgende Optionen ( 37a Abs. 5 BImSchG): - Inverkehrbringen von Biokraftstoffen (etwa Beimischung) - Strombasierte Kraftstoffe/ Power-to-X/ PtX), konkretisiert in der 37. BImSchV - Elektrischer Strom zur Verwendung in Straßenfahrzeugen (Fahrstrom), konkretisiert in der 38. BImSchV 18
19 Anrechenbarkeit Strom auf THG-Quote 38. BImSchV Anrechnung auf die THG-Verpflichtung durch Vertrag mit dem Stromlieferanten ( 37a Absatz 6 BImSchG) Höhe der Anrechnung: Durchschnittliche THG-Emissionen des Stroms in Deutschland x Anpassungsfaktor für die Antriebseffizienz ( 5 Abs. 2) x energetischen Menge Fahrstrom aus öffentlich-zugänglichen Ladepunkten ( 6) Tatsächliche Menge des abgegebenen Stroms Mitwirkung des Ladepunktbetreibers (CPO) erforderlich, Anzeige des Ladepunktbetreibers bei der BNetzA (Verpflichtung aus der LadesäulenVO) muss beigefügt werden Fahrstrom aus anderen Arten von Ladepunkten ( 7) Erfasst sind alle anderen Arten von Ladepunkten (etwa im privaten Bereich oder beim Arbeitgeber) Mangels separater Erfassung erfolgt Anrechnung eines Schätzwertes (Verbrauch 18 kwh/100 km, Jahresfahrleistung km, 80% Energieversorgung) Mitwirkung des Halters erforderlich (Zulassungsbescheinigung)
20 Übersicht 1. Elektromobilität als Beitrag zum Klima- und Ressourcenschutz 2. Ladeinfrastruktur auf Privatgrundstücken 3. Anrechenbarkeit von Elektrizität auf die Treibhausgasquote für Kraftstoffe ( 37a BImSchG) 4. Ausblick
21 Ausblick Aktuelle Diskussion: Staatlich induzierte Preisbestandteile - Hohe Strompreise bremsen die Elektromobilität - Hebel sind die staatlich veranlassten Preisbestandteile - Differenzierung im privaten Bereich? (Quelle: Agora Energiewende) Aktuelle Diskussion: Erforderlicher Netzausbau auf Niedrig- und Mittelspannungsebne? - Kurz- bis mittelfristig keine Ausbaumaßnahmen wahrscheinlich - Aktuelle Forschungsergebnisse heterogen, bdew-branchenstudie steht aus - Erforderlich sind Anreize zum netzgesteuerten Laden ( 14a EnWG)
22 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! Für weitergehende Informationen:
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