Verträglichkeits- und Begründungsgutachten für die Ansiedlung eines Getränkemarkts in Lennestadt-Elspe

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1 Verträglichkeits- und Begründungsgutachten für die Ansiedlung eines Getränkemarkts in Lennestadt-Elspe Verfasser: Dipl.-Ing. Marc Föhrer Dipl.-Ing. Tim Stein Dortmund, November 2009

2 Im Auftrag von: Detlef Schöttes Bielefelder Straße Lennestadt Auftragnehmer Stadt + Handel Dipl.-Ing.e Beckmann und Föhrer GbR Huckarder Str Dortmund Tel Fax info@stadt-handel.de

3 1 Anlass und Untersuchungsziel In Lennestadt-Elspe ist der Neubau eines Getränkemarkts geplant. Für den Fortgang der Realisierung des Vorhabens ist ein Bebauungsplanverfahren vorgesehen, in dessen Zuge die Ausweisung eines Sondergebiets für großflächigen Einzelhandel vorgesehen ist, welches neben dem geplanten Getränkemarkt den benachbarten Supermarkt einbeziehen soll. Zur Klärung der Frage der Genehmigungsfähigkeit sind daher die zu erwartenden absatzwirtschaftlichen bzw. landesplanerischen Auswirkungen des Vorhabens zu untersuchen. Dies umfasst die Aspekte des 11 (3) BauNVO, die entsprechenden landesplanerischen Zielvorgaben sowie kommunale Planvorgaben, insbesondere des sich in der Erstellung befindlichen Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Lennestadt. Ziel ist die Ableitung und Empfehlung einer städtebaulich sinnvollen und verträglichen Ergänzung für einen zukunftsfähigen Einzelhandels- und Nahversorgungsstandort in Lennestadt-Elspe. 1

4 2 Projektdaten Im Stadtteil Lennestadt-Elspe ist die Ansiedlung eines Getränkemarkts mit einer Verkaufsfläche von 400 m² vorgesehen. Im Zusammenhang mit dem bestehenden und in räumlicher Nähe befindlichen Supermarkt (rd. 700 m² VKF) soll die Ausweisung eines Sondergebiets für großflächigen Einzelhandel erfolgen. Vor diesem Hintergrund sind die Auswirkungen des gesamten Vorhabens (Supermarkt + Getränkemarkt) ins Auge zu fassen, wobei zu berücksichtigen ist, dass sich die absatzwirtschaftlichen und städtebaulichen Wirkungen des existenten Supermarktes allenfalls leicht durch eine geringe Erhöhung der Gesamtattraktivität des Standortbereiches verändern werden. Dies ist gleichwohl bei der Beurteilung der absatzwirtschaftlichen Auswirkungen durch die Ansiedlung des Getränkemarktes zu berücksichtigen. Die nachstehende Tabelle verdeutlicht die zu erwartenden Verkaufsflächen nach Ansiedlung des Getränkemarktes im geplanten Sondergebiet. Tabelle 1: Verkaufsflächen im künftigen Sondergebiet Sortimente VKF in m² Getränkemarkt NuG* gesamt Supermarkt (gemäß Stadt + Handel Bestandserfassung am ) NuG* gesamt Drogeriewaren Anteil an Gesamt-VKF in % Zoolog. Bedarf/ Tiernahrung 15 2 Food-Bereich: 93 Sonstige Sortimente 50 7 Non-Food-Bereich: 7 Supermarkt gesamt Quelle: marktübliche Annahmen anhand Bestandsdaten Stadt + Handel. Verkaufsflächen auf 5 m² gerundet. * inkl. Getränke. Nach Tabelle 1 ergibt sich für den Getränkemarkt im untersuchungsrelevanten Sortimentsbereich Getränke (=Nahrungs Nahrungs- und Genussmittel) ) eine Verkaufsfläche von rd. 400 m², für den gesamten Standortbereich als ein Vorhaben (Getränkemarkt + Supermarkt) wird im Sortimentsbereich Nahrungs- und Genussmittel (inkl. Getränke) eine Verkauf erkaufs- fläche von rd. 955 m² erreicht. Auf die restlichen Sortimente entfallen in dieser Variante rd. 145 m² VKF. Die restlichen Sortimente sind auf Grund Ihrer geringen Verkaufsflächendimensionierung und der maßgeblichen Veränderung allein im Sortimentsbereich Getränke (Nahrungs- und Genussmittel) aus fachgutachterlicher Sicht für den weiteren Untersuchungsverlauf nicht von Belang. 2

5 Durch die Auswertung fachwissenschaftlicher Grundlagen 1 sowie unter Beachtung der standortspezifischen Rahmenbedingungen für die Stadt Lennestadt und den Stadtteil Lennestadt-Elspe (gute Verkehrslage und Sichtbarkeit des Vorhabenstandortes an der Bielefelder Straße [B 55], leicht unterdurchschnittliches Kaufkraftniveau, begrenzte Mantelbevölkerung) können für den Supermarkt folgende Bestandsflächenproduktivitäten und für den Getränkemarkt folgende perspektivische Flächenproduktivitäten abgeleitet werden: Supermarkt: aktuell Euro/ m² VKF Getränkefachmarkt: Euro/ m² VKF Durch die Arrondierung des Supermarktes durch einen Getränkefachmarkt ist von einer künftig leicht erhöhten Attraktivität des Gesamtstandortes und einer leichten Zunahme der Flächenproduktivitäten des Supermarkts auszugehen, so dass die Flächenproduktivität des Supermarktes künftig bei rd Euro m²/ VKF liegen dürfte. Insofern ist in der Summe von einem Umsatzzuwachs wie folgt dargestellt auszugehen: Tabelle 2: Zusätzlich zu erwartender Umsatz durch das Planvorhaben Vorhaben Umsatzprognose in Mio. Euro Getränkemarkt 0,9 1,0 Supermarkt + 0,1 0,2 (durch Attraktivitätsgewinn) Vorhaben gesamt 1,0 1,2 Quelle: Eigene Berechnungen auf Basis Kennziffern EHI Handel aktuell 2008/2009, ständige Auswertung handelsspezifischer Fachliteratur (u. a. Lebensmittelzeitung). * inkl. Getränke. Vorhabenstandort Der Vorhabenstandort liegt unmittelbar an der Bundesstraße 55 im Stadtteil Lennestadt-Elspe am südöstlichen Rand des Siedlungsbereichs. Gemäß dem in Erstellung befindlichen Einzelhandelskonzept der Stadt Lennestadt ist der Vorhabenstandort innerhalb des Nahversorgungszentrums Lennestadt-Elspe verortet. Die Umgebung des Vorhabenstandortes ist im Norden durch Wohnbebauung und im Südden durch weitere Einzelhandelsbetriebe geprägt. 1 EHI Handel aktuell 2008/2009 (S. 315), ständige Auswertung einzelhandelsspezifischer Fachliteratur (u. a. Lebensmittelzeitung) sowie Unternehmensveröffentlichungen: Durchschnittliche Flächenproduktivität Supermärkte ( m² VKF): Euro/ m² VKF; durchschnittliche Flächenproduktivität Getränkemärkte: Euro/ m² VKF. 3

6 Abbildung 1: Vorhabenstandort Quelle: Eigene Aufnahmen Stadt + Handel, Abbildung 2: Vorhabenstandort und Nahversorgungszentrum Lennestadt-Elspe Vorhabenstandort Quelle: Eigene Darstellung auf Basis Einzelhandelskonzept der Stadt Lennestadt 2. Der Stadtteil Lennestadt-Elspe liegt im Norden der Stadt Lennestadt und weist eine Einwohnerzahl von rd Einwohnern 3 auf. Der Stadtteil wird durch die B 55 für den MIV erschlossen und stellt eine Verbindung zu den Stadtteilen Grevenbrück, Halberbracht, Oberelspe und Oedingen her. Die Anbindung an das ÖPNV-Netz erfolgt über lokale und regionale Buslinien, u. a. über die Haltestellen Elspe-Siedlung und Elspe-Markt. 2 Planquadrat Dortmund (2009): Einzelhandel in Lennestadt Vorabzug Planquadrat Dortmund (2009): Einzelhandel in Lennestadt Vorabzug

7 3 Einordnung und Bewertung des Vorhabens Im Folgenden wird das hier zu untersuchenden Vorhaben anhand der kommunalen und landesplanerischen Vorgaben untersucht und bewertet. Darüber hinaus erfolgt eine städtebauliche Einordnung und Bewertung der absatzwirtschaftlichen Auswirkungen des Vorhabens. 3.1 Einordnung in kommunale Planvorgaben Das derzeit in Erstellung befindliche Einzelhandelskonzept für die Stadt Lennestadt beinhaltet übergeordnete Ziele zur kommunalen Zentren- und Einzelhandelsentwicklung, die im Rahmen dieser Untersuchung Berücksichtigung finden müssen. Diese vor dem Hintergrund der Untersuchungsfragestellung relevanten Ziele befassen sich überwiegend mit der Steuerung der Einzelhandelsentwicklung zur Sicherung der Nahversorgung in den Stadtteilen 4. Für den Ortsteil Lennestadt-Elspe und somit auch für den Vorhabenstandort beinhaltet das Einzelhandelskonzept folgende Empfehlung: Räumliche Festlegung eines Nahversorgungszentrums im Stadtteil Lennestadt-Elspe (vgl. Abbildung 2) Sicherstellung einer traditionelle Nahversorgung im abgegrenzten Zentrum (vgl. Einzelhandelskonzept für die Stadt Lennestadt S. 94 und S. 109) Des Weiteren wird im Rahmen des Einzelhandelskonzepts für die Stadt Lennestadt festgestellt, dass für den bestehenden Einzelhandelsbesatz im Zentrum Lennestadt-Elspe eine hohe Erosionsgefahr auf Grund des Rückgangs der Kopplungsvorteile im Zentrum und der räumlichen Nähe zu Grevenbrück und dem dort insbesondere im Sortimentsbereich Nahrungs- und Genussmittel starken Einzelhandelsbesatz, besteht (vgl. Einzelhandelskonzept für die Stadt Lennestadt S. 92). Ferner wird für den Stadtteil Lennestadt-Elspe eine Kaufkrafteigenbindung im Sortimentsbereich Nahrungs- und Genussmittel von rd. 50 %. Das bedeutet, dass rd. 3,0 Mio. Kaufkraft der Einwohner von Elspe nicht im Stadtteil Lennestadt-Elspe gebunden wird und somit in andere Stadtteile z. B. rd. 22 % der Kaufkraft nach Grevenbrück abfließt. Im Sortimentsbereich Nahrungs- und Genussmittel bestehen aber auch Kaufkraftverflechtungen in den Stadtteil Lennestadt-Elspe. Hier sind insbesondere die Stadtteile Halberbracht (16,7 % der Einwohner Halberbrachts kaufen in Elspe ein), Oberelspe (66,7 %) und Oedingen (45 %) zu nennen. 4 Planquadrat Dortmund (2009): Einzelhandel in Lennestadt Vorabzug

8 Aus den vorgestellten rahmengebenden konzeptionellen Aussagen und der derzeitigen Bestandsituation lässt sich für das hier untersuchte Vorhaben festhalten, dass dieses dem gesamtstädtischen Einzelhandelskonzept weitestgehend entspricht: Das Vorhaben liegt im zentralen Versorgungsbereich des Stadtteils Lennestadt- Elspe. Das Vorhaben stellt eine Sicherung und Entwicklung der traditionellen Nahversorgung, die als Versorgungsfunktion für das Zentrum festgelegt wurde, dar. 3.2 Landesplanerische Einordnung Der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen hat in seiner Sitzung vom eine Änderung des LEPro NRW verabschiedet, wodurch die Ansiedlung von großflächigen Einzelhandelsbetrieben künftig präziser als bisher gesteuert werden soll. Zielsetzung hierbei ist die Sicherung der zentralen Versorgungsbereiche einerseits und der wohnungsnahen Grundversorgung der Bevölkerung andererseits. Hiernach sollen Einzelhandelsbetriebe, die von 11 Abs. 3 BauNVO erfasst werden und sofern sie ein zentrenrelevantes Kernsortiment aufweisen, nur noch in zentralen Versorgungsbereichen zulässig sein 5. Darüber hinaus sollen sich Vorhaben auch gem. des Umfangs in den jeweiligen zentralen Versorgungsbereich einfügen. Die bedeutet, dass der zu erwartende Umsatz in Relation zur entsprechenden Kaufkraft der Bevölkerung in dem durch das jeweilige Neben- oder Nahversorgungszentrum zu versorgenden Teilraum der Kommune zu setzen ist (sog. Umsatz- Kaufkraft-Relation) 6. Im Folgenden wird das hier zu untersuchende Vorhaben diesen beiden Prüfschritte unterzogen. Lage des Vorhabens Gemäß dem sich aktuell in Erstellung befindlichen Einzelhandelskonzept für die Stadt Lennestadt stellt sich der Vorhabenstandort als Teil des zentralen Versorgungsbereichs Nahversorgungszentrum Lennestadt-Elspe dar. Das Vorhaben entspricht demnach den landesplanerischen Anforderungen n an die Lage in einem zentralen Versorgungsbereich. 5 Vgl. 24a LEPro NRW. 6 Vgl. Nr Einzelhandelserlass NRW

9 Umfang des Vorhabens (Umsatz-Kaufkraft Kaufkraft-Relation) Als Grundlage für die Bewertung des Vorhabens wird dem zentralen Versorgungsbereich Nahversorgungszentrum Lennestadt-Elspe der Stadtteil Elspe funktional gem. LEPro NRW zugewiesen. Die sich aus dieser Zuweisung ergebene Umsatz-Kaufkraft-Relation für das hier zu untersuchende Vorhaben stellt sich wie folgt dar: Tabelle 3: Umsatz-Kaufkraft Kaufkraft-Relation Einwohner Kaufkraft Nahrungs- und Ge- G nussmittel* in Mio. Euro E Lennestadt-Elspe ,9 Umsatzprognose in Mio. Euro Getränkemarkt 0,9 1,0 Getränkemarkt + Supermarkt 3,2 3,4 Umsatz-Kaufkraftverhältnis in Spannweiten in % in den funktional zu- z geordneten Stadtteilen Getränkemarkt ~ Getränkemarkt + Supermarkt ~ Quelle: Eigene Berechnungen auf Grundlage EHI: Handel aktuell 2007/2008 sowie Einzelhandelskonzept für die Stadt Lennestadt. * inkl. Getränke Das Umsatz-Kaufkraft-Verhältnis in der Warengruppe Nahrungs- und Genussmittel, wie in der obigen Tabelle dargestellt, spiegelt die Versorgungsfunktion des Vorhabens bezogen auf den Stadtteil Elspe wider. Es ist deutlich zu erkennen, dass das Vorhaben in beiden Varianten den landesplanerischen Vorgaben, wonach der Umsatz eines Vorhabens die zugeordnete Kaufkraft nicht übersteigen darf, erfüllt. Auf Grund der geringen Verhältniszahl lässt sich des Weiteren ablesen, dass dem Vorhaben in beiden Varianten eine höchstens geringe Strahlkraft über den Stadtteil hinaus beizumessen ist. Unter Einbezug angrenzender Stadtteile in den funktional zugeordneten Versorgungsbereich des Nahversorgungszentrums Lennestadt-Elspe (z. B. Halberbracht oder Oberelspe) ergibt sich je nach Variante sogar ein deutlich geringeres Umsatz-Kaufkraft-Verhältnis. Das Vorhaben entspricht demnach den landesplanerischen Anforderungen an den Um- U fang des Vorhabens bezogen auf den zentralen Versorgungsbereich und dessen funktional zugeordnete Stadtteile. 7

10 3.3 Städtebauliche Einordnung der absatzwirtschaftlichen chen Auswirkun- gen des Vorhabens Nachfolgend werden die absatzwirtschaftlichen und städtebaulichen Auswirkungen des Vorhabens auf die Versorgungssituation in Elspe und konkret auf angrenzende Angebotsstandorte bewertet. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass sich durch das Vorhaben die Kaufkrafteigenbindung im Stadtteil Lennestadt-Elspe erhöhen wird, so dass weniger Kaufkraft in die benachbarten Stadtteile abfließen wird. Dies ist damit zu begründen, dass das Vorhaben neben dem zusätzlichen Umsatz, den der Getränkemarkt generieren wird, eine Umsatzsteigerung des bestehenden Supermarkts nach sich ziehen wird, da durch das größere Angebot und die Schließung der Angebotslücke im Segment Getränke der Angebotsstandort Lennestadt-Elspe im Vergleich zu den anderen Standorten an Standortgewicht und -attraktivität gewinnen wird. Der perspektivische Umsatz der vor Ort durch das Vorhaben (Supermarkt + Gertränkemarkt) generiert wird, dürfte bei rd. 3,2 bis 3,4 Mio. im Bereich Nahrungs- und Genussmittel (vor allem Getränke) liegen (vgl. Tabelle 3). Hieraus ergäbe sich eine Umsatzsteigerung gegenüber der Bestandssituation von rd. 1,0-1,2 Mio. (vgl. Tabelle 2). Diese Umsatzsteigerung wird zum Großteil aus einer Erhöhung der Kaufkraftbindung im Stadtteil Lennestadt-Elspe und somit aus der Kaufkraft der Einwohner Elspes gespeist. Die Kaufkrafteigenbindung in Elspe könnte unter Berücksichtigung der Umsatzumverteilungen im Stadtteil Elspe um rd. 0,9-1,1 Mio. Euro gesteigert werden. Rein rechnerisch könnte die Kaufkrafteigenbindung durch den Markteintritt des Getränkemarktes somit von rd. 63 % auf rd % gesteigert werden. Diese Steigerung korrespondiert mit den o. g. Zielsetzungen zur Sicherstellung einer traditionellen Nahversorgung im abgegrenzten Zentrum (vgl. Einzelhandelskonzept für die Stadt Lennestadt S. 94 und S. 109). In der Konsequenz ergeben sich gleichwohl Umsatzumverteilungen für die Angebotstandorte, in welche bislang Kaufkraft aus dem Stadtteil Lennestadt-Elspe geflossen ist (vgl. Einzelhandelskonzept für die Stadt Lennestadt S.39) 7. Absatzwirtschaftliche Auswirkungen sind demnach aus fachgutachterlicher Sicht in den Stadtteilen Lennestadts, die eine Kaufkraftverflechtung mit dem Stadtteil Lennestadt-Elspe und ein vergleichbares Angebot aufweisen, zu erwarten. Unter Berücksichtigung der bestehenden Kaufkraftverflechtungen ergibt sich eine Umsatzumverteilung für das Vorhaben, die sich etwa analog zu den Kaufkraftverflechtungen wie folgt auf die benachbarten Angebotsstandort innerhalb Lennestadts verteilt: 7 Planquadrat Dortmund (2009): Einzelhandel in Lennestadt Vorabzug

11 Tabelle 4: Umsatzumverteilung Lage Zentrum Lennenstadt-Elspe Bestandsumsatz* in Mio. Euro 1,0 (ohne bestehenden Supermarkt) Nahrungs-/ Genussmittel tel** in Mio. Euro E ro* in % < 0,1 ~4-6 Altenhundem 21,1 ~0,2 < 1 Meggen 4,3 ~0,1 ~ 2 Grevenbrück 11,8 0,4 0,5 4-5 Streuumsatz i. H. v. 25 % des Gesamtumsatzes - ~ 0,3 - Gesamt*** 1,0-1,2 - Quelle: Eigene Berechnungen auf Basis Einzelhandelskonzept für die Stadt Lennestadt sowie Kennziffern EHI Handel aktuell 2008/2009; ständige Auswertung handelsspezifischer Fachliteratur (u. a. Lebensmittelzeitung). * Auf 0,1 Mio. Euro gerundet. ** inkl. Getränke *** Differenzen zur Gesamtsumme rundungsbedingt. Für die Betriebe mit dem Hauptsortiment Nahrungs- und Genussmittel im Nahversorgungszentrum Lennestadt-Elspe sind grundsätzlich kaum Auswirkungen zu erwarten, da diese auf Grund der unterschiedlichen Betriebstypik es handelt sich ausschließlich um Betriebe des Lebensmittelhandwerks keine nennenswerten Umsatzumverteilungen erfahren. Eine Ausnahme bildet der außerhalb des Nahversorgungszentrums Lennestadt-Elspe an der Bielefelder Straße ansässige Getränkemarkt Verse, der auf Grund der räumlichen Nähe zum Vorhabenstandort und der betriebstypenbezogenen Überschneidung von den durch das Vorhaben ausgelösten Umsatzumverteilungswerten betroffen sein dürfte. Es ist darauf hinzuweisen, dass der Markt aktuell die durch fehlende Konkurrenz eines Getränkemarktes in Elspe leicht überdurchschnittliche Umsätze verzeichnen sollte, so dass eine Umsatzumverteilung von rd. 6 bis 8 % nicht zur Gefährdung des Einzelhandelsbetriebes führen dürfte. Der Markt weist im Übrigen keine hervorzuhebende städtebauliche Relevanz auf, da der Einzelhandelsbetrieb außerhalb des Nahversorgungszentrums in solitärer Lage verortet ist. Wie in der obigen Tabelle dargestellt ergeben sich für das Nahversorgungszentrum Grevenbrück im Sortimentsbereich Nahrungs- und Genussmittel prozentuale Umverteilungen von rd. 4-5 %. Durch die Umsatzumverteilung ist vorrangig der im Nahversorgungszentrum angesiedelte Supermarkt (Kaufpark) betroffen. Eine Beeinträchtigung des sich derzeit als sehr leistungsstark darstellenden Betriebes ist anhand der Umsatzumverteilungswerte nicht zu erwarten. Städtebaulich negative Auswirkungen auf den Bestand und die Entwicklungsmöglichkeiten des gesamten Nahversorgungszentrum Grevenbrück sind anhand der Umsatzumverteilungswerte nicht zu erwarten. Für die zentralen Versorgungsbereiche Altenhundem und Meggen ergeben sich im Sortimentsbereich Nahrungs- und Genussmittel vorhabenbedingte Umsatzumverteilungen von 9

12 max. rd. 2 % bzw. max. rd. 0,2 Mio. Euro. Vorhabenbedingte Marktaufgaben sind auf Grund des geringen Umsatzumverteilungswertes keinesfalls zu erwarten, eine Beeinträchtigung der Versorgungsfunktion oder der Entwicklung der zentralen Versorgungsbereiche kann ebenfalls ausgeschlossen werden. Berücksichtigung der Planungen eines LIDL-Lebensmitteldiscounters Lebensmitteldiscounters in Elspe: Im Stadtteil Elspe ist die Ansiedlung eines LIDL-Lebensmitteldiscounters geplant. Im Folgenden wird das Planvorhaben ergänzend zu den oben dargestellten Ausführungen unter Beachtung der absatzwirtschaftlichen und städtebaulichen Implikationen des potenziellen Markteintritts eines LIDL-Lebensmitteldiscounters bewertet: Der LIDL-Lebensmitteldiscounter wird einen Gesamtumsatz von rd. 4 Mio. Euro erzielen. Davon dürften rd. 3 Mio. Euro auf den Bereich Nahrungs- und Genussmittel entfallen. Ein geringer Anteil des Umsatzes würde zu Lasten der Bestandsbetriebe in Elspe umverteilt, ein Schätzwert dürfte bei max. 10 bis 20 % des LIDL-Umsatzes, also rd. 0,3 bis 0,6 Mio. Euro im Bereich Nahrungs- und Genussmittel liegen. Unter Berücksichtigung der lokalen Umsatzumverteilungen dürfte der Umsatz im Bereich Nahrungs- und Genussmittel in Elspe künftig somit um rd. 2,4 bis 2,7 Mio. Euro über dem heutigen Wert liegen. Daraus würde unter Berücksichtigung der Ansiedlung des geplanten Getränkemarkts eine rechnerische Kaufkraftbindung von rd. 7,0 bis 7,5 Mio. Euro im Bereich Nahrungs- und Genussmittel in Elspe resultieren. Angesichts der lokal vorhandenen Kaufkraft von 5,9 Mio. Euro resultiert hieraus ein Zentralitätswert von 118 bis 127. Dieser über 100 (Parität zwischen lokaler Kaufkraft und lokalem Umsatz) liegende Wert verdeutlicht, dass die Versorgungsfunktion Elspes im Falle der Ansiedlung eines LIDL-Lebensmitteldiscounters und des Getränkemarkts in einem noch zu vertretenden Rahmen über den Stadtteil hinausreichen würde. Insbesondere ist hierbei zu berücksichtigen, dass das Nahversorgungszentrum Elspe für die umliegenden kleineren Ortsteile (< EW), in denen derzeit und auch zukünftig keine Einzelhandelsentwicklung zu erwarten ist, eine Versorgungsfunktion gemäß dem aktuell in Erstellung befindlichen Einzelhandelskonzept für die Stadt Lennestadt erfüllen soll (vgl. Einzelhandelskonzept für die Stadt Lennestadt S. 109). Zudem würde der Betriebstypenmix durch die Ansiedlung eines Lebensmitteldiscounters und des geplanten Getränkemarkts deutlich ausdifferenziert. Es ist zu konstatieren, dass auch bei der Ansiedlung eines zusätzlichen Lebensmitteldiscounters im Stadtteil Lennestadt-Elspe die Verträglichkeit und der Bedarf für den geplanten Getränkefachmarkt gegeben ist. 10

13 4 Zusammenfassung und Bewertung In der Gesamtschau der vorgetragenen Einordnungen und Bewertungen des Vorhabens lässt sich festhalten, dass das Vorhaben den kommunalen Vorgaben entspricht und darüber hinaus, wie in dem in Erstellung befindlichen Einzelhandelkonzept empfohlen wird, eine Sicherung und Weiterentwicklung der traditionellen Nahversorgungsfunktion im Stadtteil Lennestadt-Elspe darstellt, das Vorhaben den landesplanerischen Vorgaben sowohl nach der Lage als auch nach dem Umfang entspricht, das Vorhaben keine städtebaulich negativen Auswirkungen auf angrenzende zentrale Versorgungsbereich erwarten lässt und das Vorhaben auch unter Berücksichtigung einer denkbaren Ansiedlung eines Lebensmitteldiscounters an anderer Stelle im Ortsteil angemessen zur Optimierung der Versorgung des Ortsteils beiträgt. Abschließend ist das Vorhaben vor allem auf Grund der damit einhergehenden Verbesserung der Nahversorgungsfunktion des Nahversorgungszentrums Lennestadt-Elspe zu befürworten. 11

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