Beschluss der Schiedsstelle zur Verhandlung am 25. September 2014 (Leistungstyp BEWER nach SGB XII) Bewertung und Auswirkungen

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1 Paritätischer Wohlfahrtsverband Landesverband Berlin e.v. Beschluss der Schiedsstelle zur Verhandlung am 25. September 2014 (Leistungstyp BEWER nach SGB XII) Bewertung und Auswirkungen

2 Verhandlungssituation bei der Schiedsstelle am In vier Musterverfahren wurden für durch vier Träger stellvertretend für alle neun Träger verhandelt: Verfahren 1/14: Zuordnung PK Leitung Verfahren 3/14: Ausfallwagnis Verfahren 7/14: Sachkosten Verfahren 8/14: Unternehmergewinn Seite 2

3 Schriftlicher Beschluss der Schiedsstelle (eingegangen bei der Kanzlei Dr. Nanzka am ) Die Sachkosten werden auf 6,50 EUR festgesetzt. -> Anmerkung: vom Land Berlin wurden einheitlich 5,67 EUR angeboten ( unteres Drittel ), von den Trägern als Medianwert 7,75 EUR gefordert. Ausfallwagnis und Unternehmergewinn werden zusammengefasst und auf einen Wert von 4,7% Aufschlag auf das errechnete Entgelt (Personalkosten und Sachkosten) festgesetzt. -> Anmerkung: von den Trägern gefordert wurden 7,5% Ausfallwagnis und 2,5% Unternehmergewinn. Ausgangswert der Schiedsstelle waren zusammengefasst 6%, die um einen sehr umstrittenen Wert von 1,3% korrigiert wurden. Rückwirkende Gültigkeit für den Zeitraum bis Bereits vor dem Schiedsstellenverfahren wurde mit der SenGS die Refinanzierung der Personalkosten für Leitungen mit der Quote von 1 Vollkraft Leitung zu 10 Vollkräfte Betreuung vereinbart. Seite 3

4 Annahmen für die Kalkulation der Auswirkungen des Schiedsstellenbeschlusses Grundgesamtheit in der Verhandlung (9 Träger) Plätze vereinbart in Ca Klienten, aufgrund des Erfahrungswertes, dass etwa 90% der Plätze tatsächlich belegt sind. Je Klient ca. 7 h pro Woche bewilligt. Daraus folgen ca. abgerechnete Stunden pro Jahr. Entgeltvereinbarung in 2013 im Durchschnitt bei 34,50 EUR pro h. Personalkosten je Vollkraft Betreuung Für die 9 Träger lag (nach alter Kalkulation von SenGS) bereits in 2013 eine durchschnittliche Refinanzierung für das AG-Brutto zzgl. Personalnebenkosten von knapp EUR p.a. vor. Für das Kalkulationsbeispiel wird eine Steigerung der Personalkosten auf EUR je Vollkraft (AG-Brutto zzgl. Personalnebenkosten) angenommen (+ 3,3%). Seite 4

5 Kalkulation der Auswirkungen des Schiedsstellenbeschlusses Position Sichtweise SenGS Sichtweise der Schiedsstelle PK je VK Betreuung Kalkulation Bemerkung Kalkulation Bemerkung bzw. 29,80 je h Volle Anerkennung bzw. 29,80 je h PK je VK Leitung 2,98 je h Quote 1 VK Leitung zu 10 VK Betreuung. Sachkosten 5,67 je h Fortschreibung der bisherigen pauschalen Kalkulation um 1,5% p.a. Volle Anerkennung. 2,98 je h Quote 1 VK Leitung zu 10 VK Betreuung. 6,50 je h Ca. 20% der PK sind angemessen im stationären Bereich. Supervision 0,19 je h Alt-Vereinbarung. 0,19 je h Nicht verhandelt. Ausfallwagnis -- Keine Anerkennung. 1,85 je h Zusammengefasst zu einem pauschalen Unternehmer- 0,58 je h In Abhängigkeit vom Aufschlag von 4,7%. gewinn externen Vergleich. Gemäß der bisherigen Angebote SenGS hier etwa 1,5%. Summe 39,22 je h 41,33 je h Delta zu SenGS bei ca. 2,11 je h Seite 5

6 Auswirkungen ggü. der pauschalen Fortschreibung (Einzelpositionen pro h) Anerkannte Steigerungen bereits durch SenGS PK-Steigerungen Betreuung (geschätzt ca. 3% je VK p.a.) -> ca. 0,43 pro h mehr als die pauschalen 1,5% PK Leitung zu einer Vollkräfte-Quote von 1:10 -> ca. 2,98 pro h Unternehmergewinn im externen Vergleich (in der vorliegenden Kalkulation bei 1,5%) -> ca. 0,58 pro h Gesamt ca. 3,99 pro h zusätzlich zur pauschalen Fortschreibung Zusätzliche Steigerungen durch Schiedsstellenbeschluss Sachkosten -> ca. 0,83 pro h mehr als durch SenGS anerkannt Unternehmergewinn/Ausfallwagnis -> ca. 1,27 pro h mehr als durch SenGS. anerkannt Gesamt ca. 6,09 pro h zusätzlich zur pauschalen Fortschreibung Seite 6

7 Auswirkungen pro h (grafisch) Ausfallwagnis/Unternehmergewinn Sachkosten + Supervision Personalkosten Leitungen Personalkosten Betreuung + 1,5% + 13,68% + 19,80% Seite 7

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