E-Commerce für Internethändler. Domains, Impressum, Cookies & Recht 2.0
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- Fritz Raske
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1 E-Commerce für Internethändler Domains, Impressum, Cookies & Recht 2.0 RA Dr. Clemens Thiele, LL.M. Tax (GGU) 5020 Salzburg, Imbergstraße 19 DOMAINRECHT Vereinfacht formuliert, ist die Domain das, was in der virtuellen Welt draufsteht, und der Content das, was online drin ist. 1
2 IM KENNZEICHENRECHT Konflikte um Internet Domains Markenrecht Urheberrecht 80 UrhG Namensrecht 10 MSchG 13 MSchG Domains Wettbewerbsrecht 1 UWG 2 UWG 9 UWG Firmenrecht 43 ABGB 37 UGB IM KENNZEICHENRECHT Internet Domains werden von der Rsp als Bezeichnungen angesehen, die deren Inhaber kennzeichnen und Marken- und Namensrechte anderer verletzen können. Bei tatsächlich begangener Markenrechtsverletzung darf abgemahnt werden. Dazu darf der Betroffene einen Anwalt nehmen. Dessen Kosten sind aufgrund der gesetzlichen Streitwerte hoch. 2
3 UND KENNZEICHENRECHT Sehr allgemeine Begriffe können als Marke idr nicht geschützt, aber sehrwohl als Domain registriert werden. Im Internet gilt diesbezüglich das technische Prioritätsprinzip. Domain & Kennzeichenrecht Domain = virtuelle Identität 3
4 UND KENNZEICHENRECHT Was Sie bei der Registrierung von Domains unbedingt beachten sollten, um juristische Schwierigkeiten zu vermeiden! Regel 1: Keine Marken und keine Namen von Unternehmen UND KENNZEICHENRECHT Was Sie bei der Registrierung von Domains unbedingt beachten sollten, um juristische Schwierigkeiten zu vermeiden! Regel 2: Keine Namen von Prominenten 4
5 UND KENNZEICHENRECHT Was Sie bei der Registrierung von Domains unbedingt beachten sollten, um juristische Schwierigkeiten zu vermeiden! Regel 3: Keine Titel von Zeitschriften, Filmen, Software UND KENNZEICHENRECHT Was Sie bei der Registrierung von Domains unbedingt beachten sollten, um juristische Schwierigkeiten zu vermeiden! Regel 4: Keine Städte- oder Ortsnamen 5
6 UND KENNZEICHENRECHT Was Sie bei der Registrierung von Domains unbedingt beachten sollten, um juristische Schwierigkeiten zu vermeiden! Regel 5: Keine Bezeichnungen von staatlichen Einrichtungen UND KENNZEICHENRECHT Was Sie bei der Registrierung von Domains unbedingt beachten sollten, um juristische Schwierigkeiten zu vermeiden! Regel 6: Keine Tippfehler-Domains 6
7 UND KENNZEICHENRECHT Was Sie bei der Registrierung von Domains unbedingt beachten sollten, um juristische Schwierigkeiten zu vermeiden! Regel 7: Handel nur mit "ungefährlichen" Domains E-Commerce Gesetz Überblick Begriffe Informationspflichten Vertragsabschluss im Online-Handel 7
8 Begriffe Diensteanbieter Dienst der Informationsgesellschaft Fernabsatz Provider Online Impressum Leicht und unmittelbar zugänglich 2-Click-Regel Bezeichnung (Impressum, Kontakt, Wir über uns etc.) Mindestinhalt Name oder Firma die geografische Anschrift, unter der er niedergelassen ist, Angaben, auf Grund deren die Nutzer mit ihm rasch und unmittelbar in Verbindung treten können, einschließlich seiner elektronischen Postadresse 8
9 Online-Impressum Mindestinhalt (Forts.) sofern vorhanden, die Firmenbuchnummer und das Firmenbuchgericht, soweit die Tätigkeit einer behördlichen Aufsicht unterliegt, die zuständige Aufsichtsbehörde, Zugehörigkeit zu einer Kammer oder einem Berufsverband, sofern vorhanden, die Umsatzsteuer- Identifikationsnummer. Online-Impressum Sonstiges Preisauszeichnungsregeln inkl./exkl. USt Verpackungskosten Transportkosten Berufsrechtliche Sondervorschriften DVR Nummer 9
10 Website und E-Commerce Online-Shop Vertragsschluss AGB Herkunftslandprinzip Ausnahme: Verbraucherrecht Trennungsgebot Werbung Datenschutzrecht Personenbezogene Daten Einfache, pers. Daten Sensible Daten Datenverarbeitung Ermitteln, Speichern, Übertragen etc. Analog/digital Betrieb einer Website EuGH: Lindqvist-Fall 10
11 Datenschutzrecht Grundrecht auf Datenschutz Umfassender Geheimhaltungsanspruch Verbotsprinzip (mit Ausnahmen) Unmittelbare Wirkung auch gegenüber Privaten Datenverarbeitung erlaubt bei Zustimmung des Betroffenen ausdrücklicher gesetzlicher Grundlage (z.b. Behördenhandeln) Wahrung überwiegender Interessen Dritter bzw. des Auftraggebers Lebenswichtige Interessen des Betroffenen allgemeiner Verfügbarkeit der Daten? (EuGH: Satamedia-Fall) Datenschutzrecht Beteiligte Betroffener Auftraggeber Dienstleister Anwendbares Recht EU Nicht-EU, safe harbour 11
12 Datenschutzrecht Grundsätze Transparenz Zweckgebundenheit Wesentlichkeit Notwendigkeit Gelindester Eingriff (Verhältnismäßigkeit) Datenschutzrecht Meldepflicht Datenverarbeitungsregister Standardverordnungen Formale Prüfung Befugnis Gesetz Achtung: Keine inhaltliche Prüfung! 12
13 Datenschutzrechtliche Einwilligung In AGB möglich Beispiele (Don ts) "Ich bin ausdrücklich damit einverstanden, dass meine oben genannten persönlichen Daten (Name, Anschrift, Telefonnummer, Geburtsdatum, Bankverbindung mit Bankleitzahl und Kontonummer) EDV-unterstützt verarbeitet und zum Zweck der Konsumenteninformation, sowie allfälliger Werbemaßnahmen an andere Unternehmen des B*****-Konzerns weitergegeben werden. OGH , 7 Ob 170/98w (Friends of Merkur) Der Leasingnehmer (LN) ist ausdrücklich damit einverstanden, dass die personen- und wirtschaftsbezogenen Daten aus gegenständlichem Leasingvertrag automationsunterstützt verarbeitet und zur Durchführung dieser Geschäftsverbindung herangezogen werden. Diese Daten werden auf Anfrage O *****-Abteilungen und O*****-Geschäftsstellen zur Beurteilung von Finanzierungen und zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs zur Verfügung gestellt ebenso Gläubigerschutzverbänden. Auf Widerruf des LN werden hinkünftig keine Daten an Dritte übermittelt. OGH , 2 Ob 1/09z Klausel 25: Datenschutz/Bankgeheimnis: Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass sämtliche den Kunden betreffende Daten, insbesondere aus Anträgen und Selbstauskünften, die P***** im Rahmen der Geschäftsbeziehungen mit den Kunden bekannt geworden und für nachstehend angeführte Ziele zweckmäßig sind, an Versicherungen, soweit dies zur Versicherung oder Schadensabwicklung notwendig ist; Risiko- und Haftungspartner (zb Mitantragsteller, Garanten) zur Risikobeurteilung und Erfüllung von Informationspflichten; Refinanzierungsgeber von P***** soweit notwendig; Auskunfteien, soweit dies für die Erlangung von Auskünften notwendig ist; Kreditschutzverband von 1870 bzw an die von den Banken eingerichtete Kleinkreditevidenz und Warnliste zur Wahrung von Gläubigerschutzinteressen; Vermittler, Lieferanten und das Objekt zurücknehmende Händler, soweit dies zur Abwicklung zweckmäßig ist; die Muttergesellschaft und Tochterfi men von P***** im Rahmen der Berichts-, Controlling- und Revisionswesen weitergegeben werden. Der Kunde hat Widerrufsrecht laut Datenschutzgesetz. OGH , 2 Ob 198/10x 13
14 Anforderungen an eine Zustimmungserklärung grundsätzlich gilt Formfreiheit: auch mündlich (Beweisproblem), konkludent (schlüssig isv 863 ABGB) oder als Teil der AGB möglich Willenserklärung: im zivilrechtlichen Sinn ( 861, 869 ABGB); Art hängt vom Adressaten ab, d.h. bei Konsumenten höhere Anforderungen als bei Geschäftsleuten. Klare Abgrenzung von zustimmungspflichtigen Datenübermittlungen von anderen. Empfehlung: ausdrückliche Unterschrift, getrennt von sonstigen Vereinbarungen, deutlich hervorgehoben und erhöhte Informationspflichten 14
15 Kenntnis der Sachlage: Aufklärung über Umfang der Datenarten, Inhalt der Daten, Zweck der Datenweitergabe, Empfänger der Daten (so detailliert, dass der Betroffene die konkreten Empfänger erkennen kann), insbesondere bei der Zustimmung zu Werbezwecken. für den konkreten Fall: bestimmter Zweck und exakte Bedingungen; Pauschalzustimmungen, ohne besonderen Zweck sind unzulässig. Widerrufshinweis: gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber Rsp tendiert zur Widerrufsmöglichkeit in derselben Klausel wie Zustimmung, ansonsten besteht eine Irreführungsmöglichkeit Dienstleister is der 10, 11 DSG ist, wer eine datenschutzrelevante Dienstleistung erbringt. Dienstleistervereinbarung Datengeheimnis Mitarbeiterverpflichtung Technische Sicherungen 15
16 Datenschutzrechtliche Beurteilung von Cookies 96 Abs 3 TKG idf TKG-Nov 2011 Cookie Art 5 Abs 3 EDSRL Achtung: Umsetzungsdefizite izw gilt die RL Datenschutzrechtliche Beurteilung von Cookies Diensteanbieter, Provider, TK- Unternehmen Online-Targeting Einwilligung nach allgemeinem Datenschutzrecht Besonderheiten nach EDSRL 16
17 Datenschutzrechtliche Aspekte von Google Analytics Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung mit Google Anonymisierung der IP-Adresse Widerspruchsrecht ermöglichen Datenschutzhinweis anpassen Löschung von Altdaten HERZLICHEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT! (C) 2012 RA Dr. Clemens Thiele Ergänzende Materialien auf 17
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