Mitteilung der Regierung der Bundesrepublik Deutschland an die Europäische Kommission vom

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1 Mitteilung der Regierung der Bundesrepublik Deutschland an die Europäische Kommission vom Pilotverfahren der Europäischen Kommission zu den Richtlinien 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH- Richtlinie) und 2009/147/EG über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutzrichtlinie) hier: Pilotverfahren 4051/12/ENVI: Forstwirtschaft/ Douglasienpflanzungen im FFH-Gebiet Hochspessart Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland beehrt sich, der Europäischen Kommission nach Einholung einer Stellungnahme des Landes Bayern zu der Fragestellung folgendes mitzuteilen: 1. Frage: Wurden für das Gebiet 'Hochspessart' Erhaltungsziele und Schutzmaßnahmen nach Artikel 6(1) der Richtlinie 92/43/EWG festgelegt? Wenn ja, wird um Übermittlung einer Kopie davon ersucht und um Erläuterung, wie diese eingehalten werden sollen. Für das FFH-Gebiet Hochspessart wurden Erhaltungsziele und Schutzmaßnahmen (Entwurf) nach Artikel 6 Abs.1 der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-RL) festgelegt. Die Managementplanung wird in 2013 abgeschlossen. Wesentliche Teile daraus wurden während der Entstehung sukzessive kommuniziert und dienen der Forstverwaltung bereits als Maßstab für die richtlinienkonforme Umsetzung von Natura Zur Einhaltung von Erhaltungszielen und Schutzmaßnahmen sind in Bayern umfangreiche Vorkehrungen getroffen, die nachfolgend beschrieben werden. Unmittelbar mit Bekanntwerden der vom Beschwerdeführer erhobenen Vorwürfe wurden im Februar und April 2012 umfassende forstaufsichtliche Überprüfungen durch das örtlich zuständige Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Karlstadt veranlasst. Die einzelnen Tätigkeiten wurden hinsichtlich ihrer Vereinbarkeit mit dem Verschlechterungsverbot nach Art. 6 Abs. 2 der FFH-RL sowie mit den Erhaltungszielen des Gebietes überprüft (Anlage 2). Hierbei haben sich keine Beanstandungen ergeben....

2 - 2 - Nachfolgend werden die Erhaltungsziele, die Schutzmaßnahmen und der Stand der Umsetzung erläutert. a) Gebietsbezogene Konkretisierungen der Erhaltungsziele Die Erhaltungsziele für die Natura 2000-Gebiete werden durch die Naturschutz- und Forstbehörden auf der Basis der in den Standarddatenbögen genannten Schutzgüter konkretisiert und abgestimmt. Diese gebietsbezogenen Konkretisierungen der Erhaltungsziele stellen eine nähere bzw. genauere naturschutzfachliche Interpretation der durch den Standarddatenbogen vorgegebenen Erhaltungsziele dar. Auch für das FFH-Gebiet Hochspessart wurde eine gebietsbezogene Konkretisierung der Erhaltungsziele erstellt (Anlage 3). Diese ist im Internet veröffentlicht und abrufbar unter 022_371.pdf (Stand: ). Für den Lebensraumtyp (LRT) 9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) ist das Gebietsziel (Nr. 1) und das Erhaltungsziel für den Lebensraumtyp selbst (Nr. 7) einschlägig: 1. Erhalt bzw. Wiederherstellung der großflächigen, geschlossenen bodensauren Buchenwälder des Buntsandsteins im Spessart mit repräsentativen Offenland-Komplexen und bedeutsamen Flächen für Kohärenz und Repräsentanz der Flachland-Mähwiesen auf Buntsandstein sowie der repräsentativen Neunaugen-Populationen in den Bächen. 7. Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Hainsimsen-Buchenwälder, insbesondere großflächiger, weitgehend unzerschnittener, störungsarmer, strukturreicher und vielschichtiger Bestände mit naturnaher Bestands- und Altersstruktur, lebensraumtypischer Baumartenzusammensetzung und der charakteristischen Vegetation und Tierwelt; Erhalt bzw. Wiederherstellung von charakteristischen Strukturen als Teillebensräume von Biotopkomplexbewohnern; Erhaltung von Höhlen- und Biotopbäumen sowie eines ausreichenden Alt- und Totholzanteils und der hieran gebundenen charakteristischen Arten. b) Festlegung von Schutzmaßnahmen Managementplan Der Freistaat Bayern legt nach 32 Abs. 3 S. 3 BNatSchG in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 FFH-RL für jedes einzelne Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung die Erhaltungsmaßnahmen fest, die notwendig sind, um einen günstigen Erhaltungszustand der Lebensraumtypen und/oder Arten zu gewährleisten, die maßgeblich für die Aufnahme in das Europäische Netz Natura 2000 waren (Managementplan)....

3 - 3 - Für das FFH-Gebiet Hochspessart (Wald und Offenland) wird derzeit in Federführung der Forstbehörden ein Managementplan erstellt, dessen Abschluss kurz bevor steht (geplant für 2013). Für die Waldlebensraumtypen sind Kartierung, Bewertung und Maßnahmenplanung abgeschlossen. Für die den Wald betreffenden Schutzgüter wird derzeit der detaillierte Managementplan erarbeitet; neben den Angaben für die Lebensraumtypen sind hierbei noch Fachbeiträge für die im Standarddatenbogen gelisteten Arten einzuarbeiten. Die Beiträge zu den Offenland-Schutzgütern werden derzeit ebenfalls erstellt; nach deren Vorlage wird zwischen Forst- und Naturschutzverwaltung ein Gesamtplan abgestimmt. Vor Abschluss des Managementplans wird die Maßnahmenplanung schließlich noch, wie bayernweit üblich, vor Ort allen Beteiligten am gemeinsamen Runden Tisch vorgestellt und erörtert. Hiermit ist voraussichtlich ab Frühsommer 2013 zu rechnen. Ein Auszug aus den vorläufigen Ergebnissen der Managementplanung zum LRT 9110 findet sich in der Anlage 4. c) Umsetzung und Vorkehrungen zur Einhaltung der Natura 2000-Ziele Für die Sicherung des Erhaltungszustandes gelten seit Gebietsmeldung die Vorschriften des Verschlechterungsverbotes und darüber hinaus die des Artenschutzes. Für den größten Waldbewirtschafter im Gebiet, die Bayerische Staatsforsten AöR (BaySF) sowie für die Kommunen, die ebenfalls erhebliche Waldflächen im Gebiet bewirtschaften, gilt darüber hinaus die im Waldgesetz für Bayern (BayWaldG) vorgeschriebene Vorbildlichkeit der Waldbewirtschaftung, die auch die Belange des Naturschutzes abdeckt. Die Vorbildlichkeit verpflichtet die staatlichen und kommunalen Bewirtschafter in besonderer Weise zur Berücksichtigung der Erhaltungsziele sowie zur Umsetzung notwendiger Erhaltungsmaßnahmen. Die Bayerische Forstverwaltung übt die Forstaufsicht aus und gewährleistet die Beachtung dieser waldgesetzlichen Vorgaben. Die Vereinbarung zwischen der Bayerischen Forstverwaltung und den BaySF über die Zusammenarbeit im Bereich Natura 2000 (Anlage 5) regelt die Aufgaben und Zuständigkeiten für die Umsetzung von Natura 2000 in den Bayerischen Staatswäldern. Die BaySF verpflichten sich darin, die notwendigen Erhaltungsmaßnahmen in die betriebseigene Forsteinrichtung (Anlage 9) zu übernehmen und umzusetzen. Dadurch, dass damit integrierende Bewirtschaftungspläne vorliegen, ist für forstliche Maßnahmen i. d. R. keine Verträglichkeitsabschätzung/-prüfung notwendig. Nachdem die Forsteinrichtung im Staatswald die Erhaltungsziele berücksichtigt und die notwendigen Erhaltungsmaßnahmen verbindlich umsetzt, sind die daraus abgeleiteten Bewirtschaftungsmaßnahmen i. d. R. weder als Projekte einzustufen noch sind sie dazu geeignet, das Gebiet erheblich zu beeinträchtigen....

4 - 4 - Die dortigen Waldflächen werden bewirtschaftet, in den Staats- und Kommunalwäldern wird hierfür eine betriebsinterne Forsteinrichtung durchgeführt. Diese liefert eine Inventur und Beplanung der Waldbestände im 10-Jahres-Turnus und dient als Steuerungsgrundlage für die langfristige Entwicklung der Waldbestände. Wie bereits erwähnt, berücksichtigt die Forsteinrichtung die Natura 2000-Erhaltungsziele; so ist z. B. der Douglasienanbau im Lebensraumtyp 9110 stark eingeschränkt. Die forstliche Maßnahmenplanung trägt dem Rechnung. Die Forsteinrichtungswerke werden von den BaySF aufgrund ihres betriebsinternen Charakters nicht an Dritte weitergegeben. Beispiele aus dem Forsteinrichtungswerk des Forstbetriebes Rothenburg sowie aus dem Entwurf der derzeit in Arbeit befindlichen Forsteinrichtung für den Forstbetrieb Rothenbuch werden in der Anlage 9 übersandt. Die Bayerische Forstverwaltung sorgt im Rahmen der Forstaufsicht auch für die Einhaltung von Vorgaben aus den Natura 2000-Richtlinien. Zusätzlich setzt die Bayerische Forstverwaltung an allen 47 Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Natura Gebietsbetreuer ein, was vergleichbar nur von wenigen anderen Ländern geleistet wird. Zu ihren Aufgaben gehört in allen Waldbesitzarten insbesondere die Umsetzung der Erhaltungsmaßnahmen (u. a. über das Instrument Runder Tisch ) in den einzelnen Gebieten. Die Waldbesitzer sollen freiwillig gewonnen und mit Fördermitteln unterstützt werden. Hierzu stellt der Freistaat Bayern das Bayerische Vertragsnaturschutzprogramm Wald (VNPWald) und Zuwendungen für waldbauliche Maßnahmen im Rahmen des forstlichen Förderprogrammes (WaldFÖPR) zur Verfügung. Im Staatswald gilt die o. g. Selbstverpflichtung der BaySF. Zusätzlich besteht im Staatswald für besondere Naturschutzprojekte die Möglichkeit von Zuwendungen für besondere Gemeinwohlleistungen (bgwl). Eine weitere Aufgabe der Gebietsbetreuer stellt die vorbeugende Beratung zum Verschlechterungsverbot dar. Das FFH-Gebiet liegt vollständig innerhalb eines Europäischen Vogelschutzgebietes und Teilbereiche sind darüber hinaus als Naturschutzgebiet nach 23 BNatSchG oder als Naturwaldreservat nach Art. 18 Abs. 3 bzw. Art. 19 Abs. 1 BayWaldG geschützt....

5 Frage: Wie sind die vom Beschwerdeführer genannten Tätigkeiten (großflächige Abholzung des Buchenwaldes und Einbringung von Douglasien) mit Artikel 6(2) FFH- Richtlinie vereinbar? Gibt es mögliche negative Auswirkungen der Maßnahmen auf die Erhaltungsziele des Gebietes 'Hochspessart'? Wenn nein, wird um detaillierte Begründung gebeten. Wenn ja, wurde vor Genehmigung der Maßnahmen eine FFH- Verträglichkeitsprüfung nach Artikel 6(3) der Richtlinie 92/43/EWG durchgeführt? Wenn ja, wird um Übermittlung einer Kopie dieser Prüfungen gebeten. Die vom Beschwerdeführer genannten Tätigkeiten sind mit Art. 6 Abs. 2 der FFH-RL vereinbar. Sie beziehen sich auf die Verjüngung von Eiche bzw. Douglasie. Es entstehen daraus keine negativen Auswirkungen auf die Erhaltungsziele des FFH-Gebietes Hochspessart. Dies wird im Folgenden begründet und erläutert. a) Eichenwirtschaft Den Eichen (Traubeneiche) kommt für den Erhalt der gebietstypischen Artenvielfalt im gesamten Spessart eine besondere Bedeutung zu. Größte Bedeutung haben dabei die Alt- Eichen. Auch bereits ab einem Alter von 100 bis 150 Jahren werden die Eichen aufgrund ihrer rauen Borke und der lichten Kronen für spezialisierte Arten bedeutungsvoll, u. a. für die FFH-Arten Hirschkäfer, Eremit, Bechsteinfledermaus und die Arten der Vogelschutzrichtlinie Mittelspecht, Halsbandschnäpper, Grauspecht und Mauersegler. Große Waldbereiche des Spessarts sind seit Jahrhunderten von anthropogen erhöhten Eichenanteilen in Eichen-Buchenbeständen oder Buchenbeständen mit Eichenanteilen geprägt. Aufgrund der standörtlich überragenden Dominanz und Wuchsdynamik der Buche gilt es, nachhaltig und auf ausreichender Fläche die Eichenanteile durch geeignete Verjüngungsverfahren zu sichern. Die klassische Eichensaat (i. d. R. auf 2-3 ha) unter einem lichten Schirm von Altbäumen hat sich hierbei bewährt, weil sie den lichtökologischen Erfordernissen (Lichtbaumart Eiche) Rechnung trägt und der Eiche die notwendigen Startchancen verschafft. Die vom Beschwerdeführer genannten Begriffe Kahlschlag oder Abholzen werden diesem Verfahren in keiner Weise gerecht. Die Buche samt sich natürlich an oder wird in der Eichenverjüngung durch Pflanzung ergänzt, bleibt also auch unter und zwischen den Eichenanteilen erhalten. Aus dem Schirm von Altbäumen sollen mindestens 10 Biotopund Altbäume je Hektar langfristig erhalten bleiben. Neben der langfristigen Sicherung von Habitaten (von Eiche geprägte Altbestände) dienen die Eichenverjüngungsflächen zugleich als wichtige Habitate für Grauspecht und Wespenbussard (Nahrungsflächen bis zum Dichtschluss)....

6 - 6 - Bei den vom Beschwerdeführer genannten Maßnahmen in den Abteilungen Rosselbrunn und Klarholz handelt es sich um diese geschilderten Verjüngungsverfahren. Die forstaufsichtliche Überprüfung der Maßnahmen vor Ort ergab: Abteilung Rosselbrunn: Lichtungshieb, der im Rahmen der Verjüngungsnutzung im Herbst/Winter 2011/2012 auf 2,0 ha durchgeführt wurde. Im Frühjahr 2012 wurden anschließend unter dem lockeren Buchenschirm Eichen gepflanzt. Durch die Maßnahme wurde ein nadelholzreicher Buchenmischbestand in einen Eichen-Buchen- Bestand umgebaut. Es liegen keine Verstöße gegen wald- oder naturschutzrechtliche Vorschriften vor. Abteilung Klarholz: Lichtungshieb, der im Rahmen der Verjüngungsnutzung im Jahr 2009 auf 4,4 ha durchgeführt wurde; verbleibender Überschirmungsgrad: 20 %. Darunter wurde eine Eichensaat noch im Jahr 2009 durchgeführt, zudem ist reichlich Buche aus Naturverjüngung vorhanden. Durch die Maßnahme wurde erfolgreich die Nachzucht der Eiche sichergestellt. Es liegen keine Verstöße gegen wald- oder naturschutzrechtliche Vorschriften vor. Die Anlage von insgesamt rund 25 ha Eichensaat/-pflanzungen seit 2005 im LRT 9110, das entspricht einem Anteil von 0,26 % der Gesamt-LRT-Fläche, stellt den hervorragenden Erhaltungszustand des LRT Hainsimsen-Buchenwald nicht in Frage, sondern sichert nachhaltig die gewünschten Eichenanteile. Der Vorwurf einer großflächigen Abholzung des Buchenwaldes ist unzutreffend. b) Douglasienverjüngung Die in der Baum- und Verjüngungsschicht in bislang geringen Anteilen vorhandene Baumart Douglasie (Pseudotsuga menziesii) wächst seit über 100 Jahren im Spessart, vielfach eingebettet in Buchenbeständen. Im gesamten FFH-Gebiet nimmt sie in der Baumschicht einen Anteil von rund 1,8 % ein. Sie hat den zum Zeitpunkt der Gebietsmeldung (2001 bzw. 2004) festgestellten günstigen Erhaltungszustand der Schutzgüter bisher nicht beeinträchtigt. Eine Zahl zum Zeitpunkt der Gebietsmeldung liegt nicht vor, sie wird aber von dem wiedergegebenen Inventurergebnis von 2000 bzw (1,8 %) allenfalls marginal abweichen. Die Überprüfung der aktuellen Anteile an Douglasienverjüngung im FFH-Gebiet ergab einen Flächenanteil von insgesamt rund 0,6 % in der Gesamt-LRT-Fläche. Die Douglasien- Pflanzen sind zum Großteil trupp- bis kleingruppenweise gepflanzt. Seit 2004 wurden im...

7 - 7 - FFH-Gebiet 122 Pflanzmaßnahmen auf einer Fläche von rund 63 ha, dies entspricht 0,37 % der gesamten FFH-Waldfläche, durchgeführt; schwerpunktmäßig außerhalb der LRT-Fläche. Der Anteil sowie die Verteilung der Douglasienverjüngungsflächen beeinträchtigen die Erhaltungsziele bisher nicht. Bei den vom Beschwerdeführer genannten Tätigkeiten in den Abteilungen Langgrund und Schönbusch handelt es sich um ordnungsgemäße forstwirtschaftliche Maßnahmen, welche die Erhaltungsziele im FFH-Gebiet nicht gefährden. Die forstaufsichtliche Überprüfung vor Ort ergab: Abteilung Langgrund: Auszug hiebsreifer Buchen in den Jahren 2004 bis 2007 im Rahmen der Verjüngungsnutzung auf 18,5 ha. Zwischen 2008 und 2011 Pflanzung von Douglasie in Femel- und Windwurflücken in Truppgröße auf 5 bis 7 % der Bestandesfläche, auf der übrigen Fläche ist üppige Buchen-Naturverjüngung vorhanden. Bestockungsziel: Buchen-Douglasien-Eichenbestand mit Buchennebenbestand (Douglasien-Anteil im Verjüngungsziel: 15 %). Es liegen keine Verstöße gegen waldund naturschutzrechtliche Bestimmungen vor. Abteilung Schönbusch: Im Rahmen der Verjüngungsnutzung wurden Douglasien in vergraste und lichtere Bestandsteile in Truppgröße auf insgesamt 0,4 ha gepflanzt (Gesamtbestandsfläche rund 13,4 ha). Auch hier liegen keine Verstöße gegen waldund naturschutzrechtliche Bestimmungen vor. Maßstab für die Beurteilung der genannten Pflanzmaßnahmen ist, wie dargelegt, die Entwicklung auf der gesamten LRT-Fläche. Insgesamt wurde im Ergebnis für die Schutzgüter im FFH-Gebiet trotz begrenzter Anpflanzung von Douglasien ein günstiger Erhaltungszustand bestätigt und kein Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot festgestellt. Die Gefahr des unkontrollierten Ausbreitens der Douglasie ist im FFH-Gebiet Hochspessart aufgrund der geringen Douglasienanteile und der hohen Konkurrenzkraft der Buche nicht gegeben. Die Erhaltungsziele des Gebietes sind durch die derzeitige Bewirtschaftung nicht gefährdet. Die naturnahe Waldbewirtschaftung, wie sie auch im FFH-Gebiet Hochspessart auf den bayerischen Staatswaldflächen auf vorbildliche Weise (Art. 18 BayWaldG) durchzuführen ist, berücksichtigt die speziellen Anforderungen der Natura 2000-Schutzgüter. Sie trägt den Belangen der Erhaltung bzw. Wiederherstellung und allen festgelegten, gebietsweisen Erhaltungszielen in hohem Maße Rechnung....

8 - 8 - c) Erhaltungszustand des LRT 9110 Ein günstiger Erhaltungszustand des LRT 9110 ist auch auf Ebene des Freistaats Bayern festzustellen. Im nationalen FFH-Bericht 2007 wurde der Erhaltungszustand des LRT 9110 in der kontinentalen biogeografischen Region als günstig eingeschätzt, was auch auf bayerischer Ebene zutrifft. Der Trend für das Verbreitungsgebiet (Range) wurde als stabil eingestuft. Der Trend der Fläche (Area) wurde als zunehmend eingewertet, begründet durch waldbauliche Maßnahmen, v. a. den Umbau reiner Nadelholzbestände in Misch- und Laubholzbestände, der in Bayern vor dem Hintergrund des Klimawandels derzeit massiv vorangetrieben wird. Die bayerischen Einschätzungen zum Bericht 2013 sind gerade abgeschlossen und liegen momentan als Entwurf vor. Bayern konnte keine wichtigen Veränderungen zum letzten Bericht feststellen, die Wertung des Gesamterhaltungszustands ist wieder als günstig einzustufen. 3. Frage: Wie wurde der LRT 9110 'Hainsimsen-Buchenwald' im FFH-Gebiet Spessart kartiert? Der LRT 9110 wurde gemäß der Vorgaben der Kartieranleitung (Auszug s. Anlage 6), die als bayerische Umsetzung des Habitat Manuals für die Praxis aufzufassen ist, durchgeführt. Auf Basis von Standort- und Luftbild-Vorausscheidungen auf Arbeitskarten wurden die LRT durch Kartierbegänge forstlich ausgebildeten Personals im Gelände ausgeschieden. Die Managementplanung im Wald wird von speziell geschulten Natura 2000-Kartierteams durchgeführt. Als Schwellen für die Erfassung als LRT 9110 gelten: mind. 30 % Hauptbaumarten (hier Buche), davon mind. 10 % in der Oberschicht mind. 50 % Haupt- und Nebenbaumarten (Nebenbaumarten im Wesentlichen Traubeneiche) mind. 70 % Haupt- und Neben- und Pionierbaumarten (Pionierbaumarten im Wesentlichen Waldkiefer, Sandbirke, Aspe) max. 30 % gesellschaftsfremde Baumarten (hier im Wesentlichen Fichte und Europäische Lärche) max. 20 % nicht heimische gesellschaftsfremde Baumarten (hier Douglasie, Strobe und Rosskastanie) Diese Bedingungen sind durch UND verknüpft....

9 - 9 - Überschreitet eine Fläche, auf der diese Bedingungen nicht erfüllt sind, einen Hektar, so wurde i. d. R. sonstiger Lebensraum auskartiert. Eichensaaten und -naturverjüngungen werden dann als LRT erfasst, wenn auf der jeweiligen Fläche alle o. g. Kriterien vorliegen (Beispiel: Eichensaat/-natur-verjüngungsfläche im räumlichen Zusammenhang mit der LRT- Fläche < 1 ha bzw. > 1 ha bei entsprechendem Buchenüberhalt/-anteil). Die Kartiervorgaben stehen in Einklang mit den Empfehlungen der LANA-FCK 1 (2001) und der deutschlandweit üblichen Schwelle von 70 % Lebensraumtypischer Baumarten. Ergebnis der Kartierung im FFH-Gebiet Hochspessart ist eine Fläche des LRT 9110 von ha (= 55,7 % des FFH-Gebietes) im Vergleich zur Einschätzung im Standarddatenbogen (SDB) von rund ha (38 % des FFH-Gebietes) wurde damit deutlich mehr an Lebensraumtypenfläche festgestellt als ursprünglich qualifiziert geschätzt. Die Bewertung ergab, einen Erhaltungszustand von A-. Es ist davon auszugehen, dass zum Zeitpunkt der Gebietsmeldung bereits dieser Zustand bestand, im SDB wurde er vorläufig allerdings mit B geschätzt. 4. Frage: Wie ist das Anpflanzen der Douglasien mit Artikel 22(b) der Richtlinie 92/43/EWG vereinbar? Die Douglasie wurde zu Beginn des 18. Jahrhunderts in Europa eingeführt. Die Bundesregierung hat Zweifel, dass für Pflanzenarten, die seit mehr als 100 Jahren vor Inkrafttreten der FFH-RL in weiten Bereichen Europas wachsen, die Regelungen des Art. 22 Buchst. b FFH- RL anwendbar sind. So wird die Douglasie bundesweit auf verschiedenen Standorten forstlich angebaut. Laut Bundeswaldinventur bedeckt sie 1,7 % der Waldfläche und ist damit als sehr gering verbreitet zu bewerten. Die im Rahmen der forstaufsichtlichen Prüfung durch das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Karlstadt für das FFH-Gebiet Hochspessart ermittelten Douglasienanteile im LRT 9110 liegen unterhalb der zulässigen Schwellenwerte (weniger als 1 % in der Verjüngungsschicht). Bezugsraum ist der Lebensraumtyp im Gesamtgebiet. Aufgrund der funktionalen Einheit des gesamten Hochspessarts wurden keine zusätzlichen Bewertungseinheiten ausgewiesen. Um zu vermeiden, dass durch fortgesetzte Pflanzung von Douglasie die Schwellenwerte in Zukunft überschritten werden, hat Staatsminister Helmut Brunner die Einbringung von Doug- 1 Gemeinsame bundesweite Empfehlungen der Länderarbeitsgemeinschaft Naturschutz (LANA) und der Forstchefkonferenz (FCK)...

10 lasie in Lebensraumtypen und Habitaten im Staatswald des Hochspessarts vorübergehend gestoppt (vgl. Anlagen 7a und 7b). Mit Schreiben vom an die Forstbetriebe Hammelburg, Heigenbrücken und Rothenbuch hat der Vorstand der BaySF die betroffenen Forstbetriebe angewiesen, auf Neupflanzungen von Douglasien in den Lebensraumtypflächen des FFH-Gebietes Hochspessart zu verzichten. Die Anteile nicht-lebensraumtypischer Arten, und speziell auch nichtheimischer Arten (im Sinne des Art. 22 (b) FFH-RL), sind in den bayerischen FFH-Gebieten über die Lebensraumtyp-Eigenschaft mit max. 30 % bzw. 20 % gedeckelt. Zur Wahrung eines günstigen Erhaltungszustandes (Erhaltungszustand A und B gem. Festlegung LANA/FCK) ist ein Schwellenwert von max. 10 % festgelegt: Für einen guten Zustand (= B) des Einzelmerkmals dürfen maximal 10 % nichtheimischer Baumarten in der Baumschicht bzw. der Verjüngungsschicht vorhanden sein, für einen hervorragenden Zustand (= A) maximal 1 %. Der Erhaltungszustand ergibt sich aus einem gewichteten Mittel aus mehreren Einzelmerkmalen (s. Anlage 4). Die o. g. Schwellen werden auf der Ebene der gesamten Bewertungseinheit angewandt, die oft die Fläche des betreffenden LRT im ganzen FFH-Gebiet (so auch im FFH- Gebiet Hochspessart ) umfasst. Es dürfen dabei jedoch auch kleinflächig keine Flächen entstehen, auf denen auf mehr als einem Hektar der Anteil nichtheimischer Baumarten in der Baumschicht 20 % übersteigt (Verlust der LRT-Eigenschaft), sofern nicht der dadurch entstehende LRT-Flächenverlust an anderer Stelle ausgeglichen wird. Unter den Standortsverhältnissen in Bayern und gerade in Buchenbeständen besitzt die Douglasie, das haben aktuelle Untersuchungen der Bayerischen Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (Anlage 10) ergeben, nicht das Potenzial, sich durch ihre Verjüngung unkontrolliert auszubreiten und dadurch Ökosysteme, Biotope oder Arten erheblich zu gefährden. 5. Frage: Warum wurde dem Beschwerdeführer eine Akteneinsicht in die Forstmanuale zur Klasse 1 verwehrt bzw. beabsichtigt die zuständige Behörde dies nachzuholen? Auskünfte sowie Akteneinsicht zur Umsetzung von Natura 2000 im Wald werden jederzeit gewährt. Die Anfrage des Beschwerdeführers bezog sich jedoch nicht auf Akten zu Natura 2000, sondern auf betriebsinterne Informationen von BaySF. Da das Unternehmen BaySF mit anderen Unternehmen auf dem Markt in Wettbewerb steht, werden betriebsinterne Daten nicht herausgegeben. Eine Klage auf Basis des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes ist in dieser Sache beim Verwaltungsgericht Regensburg anhängig....

11 Ergänzend wird dazu folgendes erläutert: Bei der Klassifizierung der Waldbestände in den Bayerischen Staatswäldern handelt es sich um eine Einteilung der Waldflächen auf der Basis des Naturschutzkonzeptes der BaySF (Anlage 8). Grundlage hierfür sind nicht gesetzliche Schutzkategorien, sondern eine betriebsinterne Zielsetzung. Diese betriebsinternen Daten sind nicht den von Behörden erstellten Dokumenten gleichzustellen, welche Inhalt der Paketsitzung am 27. März 2012 waren. An den Forstmanualen bestehen nach unserer Auffassung Urheberrechte sowie Betriebsund Geschäftsgeheimnisse, die einer Veröffentlichung entgegenstehen. Dazu ist zur Zeit ein Gerichtsverfahren zwischen Beschwerdeführer und BaySF auf Grundlage des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG) am Verwaltungsgericht Regensburg anhängig. Im Hinblick auf das laufende Verwaltungsgerichtsverfahren ist derzeit die Gewährung einer Akteneinsicht nicht beabsichtigt. Diese wurde seitens des Beschwerdeführers auch nicht bei BaySF beantragt. Eine einzelbestandsweise Auflistung der durch BaySF bisher ausgewiesenen Klasse 1 Bestände wurde im Zusammenhang mit einer Schriftlichen Anfrage des Abgeordneten des Bayerischen Landtags Dr. Christian Magerl veröffentlicht (siehe Drucksache des Bayerischen Landtags 16/12557 vom ). Die entsprechenden Informationen sind auch auf der Homepage der BaySF in Form einer internetbasierten Karte zu finden ( und für den Beschwerdeführer jederzeit einsehbar. Anlagen: 1.) Gemeinsame Bekanntmachung Schutz des Europäischen Netzes Natura 2000 vom ) Prüfbericht des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Karlstadt vom ) Gebietsbezogene Konkretisierung der Erhaltungsziele für das Gebiet Hochspessart 4.) Vorläufige Ergebnisse der Managementplanung zum LRT ) Vereinbarung zwischen der Bayerischen Forstverwaltung (FoV) und den Bayerischen Staatsforsten (BaySF) über die Zusammenarbeit im Bereich Natura ) Kartieranleitung für die Lebensraumtypen nach Anhang I der Fauna-Flora-Habitat- Richtlinie (BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELTSCHUTZ & BAYERISCHE LANDESANSTALT FÜR WALD UND FORSTWIRTSCHAFT, Stand: April 2004) Auszug 7a) Auszug Internetseite Greenpeace, Stand

12 - 12-7b) Antwort des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auf die Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Harald Schneider, Maria Noichl, Karin Pranghofer SPD vom ) Naturschutzkonzept der Bayerischen Staatsforsten AöR 9.) Forsteinrichtung im Staatswald in einem Natura 2000-Gebiet 10.) Invasionspotential der Douglasie in Bayern

13 Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Karlstadt Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Karlstadt Ringstraße 51, Karlstadt I. Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Postfach München Dienstgebäude Ringstraße Karlstadt Name Klaus Bernhart Christoph Langguth Telefon od Telefax od Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Unser Zeichen Karlstadt F /8, / Prüfung der Beschwerde von Greenpeace Deutschland e.v. an die Europäische Kommission Anlagen: - Datensammlung und Grafiken zu FFH Hochspessart und SPA Spessart - insbesondere Douglasie in FFH - Kartendarstellung zu Douglasien-Pflanzmaßnahmen Sehr geehrte Damen und Herren, zu der Beschwerde von Greenpeace an die Europäische Kommission wegen des Verdachts auf Verletzung habitat- und artenschutzrechtlicher Vorschriften der Vogelschutz- und FFH-Richtlinie (gem. 33 BNatSchG i.v.m. Nr. 8 der GemBek. Natura 2000) im FFH-Gebiet Hochspessart und im Vogelschutzgebiet (SPA) Spessart nehmen wir wie folgt Stellung: Die von Greenpeace e.v. in der Beschwerde an die Europäische Kommission sowie in deren Abschlussbericht über die Kartierungen im Forstbetrieb Rothenbuch erhobenen Vorwürfe beziehen sich zum einen auf die Pflanzung von Douglasie in Buchenaltbeständen (Greenpeace-Abschlussbericht S ) und zum anderen auf sog. Kahlschläge zur Begründung von Eichenwirtschaftswald (Greenpeace-Abschlussbericht S. 40, 41). Die Dokumentation von sog. Kahlschlägen im Greenpeace-Abschlussbericht umfasst den Zeitraum der letzten 50 Jahre, d.h. die Zeit seit Anfang der 60er Jahre des letzten Jahrhunderts. Seite 1 von 14 Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Karlstadt Postfach Karlstadt Telefon Telefax poststelle@aelf-ka.bayern.de Internet Öffnungszeiten Besuche und Anrufe Mo. - Fr. 08:00-12:00 Uhr Die.- Do. 13:00-16:00 Uhr und nach Vereinbarung

14 Prüfung der Sachverhalte Die Schutzvorschriften des 33 BNatSchG gelten für Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung sowie für Europäische Vogelschutzgebiete. Mit der Gebietsmeldung des FFH-Gebietes Hochspessart und des SPA-Gebietes Spessart im Jahr 2001 an die Europäische Kommission sowie der anschließenden Meldung einer modifizierten Gebietsabgrenzung mit der Nachmeldung 2004 wurden die beiden Natura 2000-Gebiete bekannt gegeben und entfalteten ihre rechtliche Wirksamkeit. Bei der Prüfung möglicher Verschlechterungen ist vom Erhaltungszustand der FFH-Lebensraumtypen gem. Anhang I der FFH-RL, insbesondere deren Habitatstrukturen und Arteninventar sowie dem Erhaltungszustand der geschützten Tier- und Pflanzenarten gem. Anhang II der FFH-RL auszugehen. Der Erhaltungszustand wurde im Rahmen der FFH-/SPA-Kartierungen nach Auftakt in 2007 (FFH) bzw (SPA) anhand der Kriterien Habitatstrukturen, Lebensraumtypisches Arteninventar (LRT 9110) bzw. Populationszustand (FFH- und SPA-Arten) sowie Beeinträchtigungen aufgenommen und bewertet. Die Ergebnisse stützen sich auf Inventurergebnisse aus systematischen Probeflächen (gem. den Kartieranleitungen und der Inventuranweisung für FFH-LRT). Die Bewertung des Erhaltungszustandes des flächenmäßig bedeutendsten Lebensraumtyps (LRT) 9110 im FFH-Gebiet Hochspessart erfolgte an Hand der Kriterien Habitatstrukturen (5 Merkmale), Artinventar (3 Merkmale) und Beeinträchtigungen. Die Gesamtbewertung des in der Diskussion stehenden Lebensraumtyps 9110, der im FFH-Gebiet Hochspessart eine Fläche von ha einnimmt, ergab die Wertstufe A- (noch hervorragender Zustand). Der Flächenanteil des Lebensraumtyps 9110 innerhalb des FFH-Gebietes beträgt 56 %. Bei der Bewertung des Merkmals Habitatstrukturen war das Teilmerkmal Entwicklungstadien das einzige mit Defiziten (bewertet mit C+). Nach den Inventurergebnissen sind lediglich 3 Entwicklungsstadien (Wachstums-, Reifungs-, Verjüngungsstadium) von acht möglichen mit Anteilen über 5 % (Schwellenwert) vorhanden. Jugend- und Altersstadium sind im Lebensraumtyp 9110 mit weniger als 5 % vertreten. Ein besonderes Augenmerk gilt es auf den Erhalt der überwiegend nur noch inselartig vorkommenden Altwaldstandorte zu lenken. Die BaySF hat im Rahmen ihrer regionalen Naturschutzkonzepte die vorhandenen Buchenaltbestände mit über 180 Jahren den sog. Klasse 1-Wäldern zugeordnet, in denen keine planmäßigen Verjüngungsmaßnahmen mehr getätigt werden sollen. Damit ist zu erwarten, dass diese Bestände in der Folge auch das Entwicklungsstadium Zerfallsphase erreichen werden. Seite 2 von 14

15 1. Beteiligung und Anbau der Douglasie im FFH-Gebiet Für die Beurteilung der Gesamtsituation der Douglasie in der Ausgangslage betreffend die gesamte FFH-Waldfläche (17.078,9 ha, d.s. 97,53 % der Gesamtfläche des FFH-Gebietes) wurden für den Staatswald Daten der BaySF aus den betreffenden Forsteinrichtungsinventuren (FE-Inventuren aus den Jahren 2000 bzw. 2004) herangezogen. Ausgewertet wurde der Anteil der Baumart Douglasie im Lebensraumtyp (LRT) 9110 Hainsimsen-Buchenwald (der LRT 9110 umfasst 99 % der Gesamt-LRT-Fläche bzw. 57% der Waldfläche) in der Baum- und Verjüngungsschicht in den abgefragten FFH-Flächenkategorien. Die Staatswaldflächen nehmen ha ein, das entspricht rd. 76 % der Gesamtfläche des FFH- Gebietes. Für die beiden Kommunalwälder (Stadt Lohr und Markt Burgsinn) im Gebiet liegen keine Inventurergebnisse mit FFH-Bezug vor. Im Vergleich dazu lässt sich aus der FFH-Inventur die Gesamtsituation nicht unmittelbar ableiten, da sich diese ausschließlich auf die Lebensraumtypen ohne den sonstigen Lebensraum Wald (slw) bezieht. Anteil der Douglasie im FFH-Gebiet - Ausgangssituation Innerhalb der FFH-Fläche im Staatswald der beteiligten BaySF-Forstbetriebe Hammelburg, Heigenbrücken und Rothenbuch (s.o.) beträgt die Fläche der Douglasie in der Baumschicht lt. FE-Inventur 273,0 ha, das entspricht 2,1 %. In der Vorausverjüngung sind 26,1 ha Douglasie vorhanden, das entspricht 0,20 % der FFH-Fläche der BaySF. Für die beiden Kommunalwälder wurde im Zuge der aktuellen Überprüfung ein Flächenanteil der Douglasie in der Baumschicht im LRT (0,2 ha) und slw (38,4 ha) von zusammen 38,6 ha ermittelt. Das entspricht 1 % von rd ha FFH-Waldfläche im Kommunalwald. In den Verjüngungsflächen des beteiligten Körperschaftswaldes beträgt der Douglasien-Anteil im LRT 0,1 ha und slw 0,48 ha, zusammen also 0,58 ha, das entspricht 0,015 % der FFH-Flächen des Kommunalwaldes. Die Summe in allen Waldbesitzarten ergibt eine Douglasien-Fläche in der Baumschicht von 311,64 ha, das entspricht rd. 1,82 % der gesamten FFH-Waldfläche. Der entsprechende Wert für die gesamte Vorausverjüngungsfläche der Douglasie beträgt 26,18 ha, das sind 0,15 % Douglasie in der Verjüngungsschicht bezogen auf die gesamte Waldfläche. Das Ergebnis zeigt insgesamt, dass der Douglasien-Anteil in der Baumschicht im FFH-Gebiet unter 2 %, in der Vorausverjüngung weniger als 0,2 % beträgt. Dabei sind die Douglasien-Anteile im Kommunalwald niedriger als im Staatswald. Seite 3 von 14

16 Anteil der Douglasie in der Baumschicht im LRT Ausgangssituation Die FFH-Inventurdaten aus 2008 sind Maßstab für die Bewertung des Bestands im LRT Bezogen auf die Gesamtfläche des LRT 9110 ergibt sich ein Douglasien-Anteil von 0,29 %. Die FE-Inventur im Staatswald weist für die betreffende LRT-Fläche der BaySF (7.389 ha, das entspricht 76 % der LRT-Fläche) eine Douglasien-Fläche von 45,0 ha aus, das entspricht 0,6 % dieser LRT-Fläche. Gegenüber der FFH-Inventur auf der gesamten Fläche des Lebensraumtyps ist dies ein höherer Anteil. Im Bereich des Kommunalwaldes beträgt die Douglasien-Fläche im LRT 9110 nur 0,2 ha. Bezogen auf ha LRT-Fläche sind dies nicht ganz 0,01%. Innerhalb der LRT-Fläche ist somit der Douglasien-Anteil im Staatswald wesentlich höher als im Bereich des Kommunalwaldes. Für den Gesamt-LRT weisen die FE-Daten eine Douglasien-Fläche von zusammen 45,2 ha aus, das entspricht 0,46 %. Anteil der Douglasie in der Verjüngung im LRT Ausgangslage Die FFH-Inventurdaten der Verjüngung sind Maßstab für die Bewertung der Verjüngung im LRT Aus den Stichprobenergebnissen (206 Punkte mit Verjüngung) errechnet sich aus der Stückzahl der Douglasien (13 Stück) in Bezug auf die Gesamtstückzahl der im Probekreis (Radius 5 m) erfassten Verjüngung (7.503 Stück) ein Anteil von 0,17 %. Die FE-Inventur im Staatswald weist für die LRT-Fläche der BaySF eine Verjüngungsfläche aus Douglasie von 11,3 ha aus, das entspricht 0,15 % der LRT-Fläche. Damit ergibt sich ein Wert, der sehr nahe beim FFH-Inventurergebnis liegt. Zu berücksichtigen ist, dass beide Inventurergebnisse nicht unmittelbar verglichen werden können, da jeweils unterschiedliche Kollektive erfasst werden. Während im Rahmen der FFH-Inventur Pflanzen zwischen 1 und 5 m erhoben wurden (Aufnahmeschwelle bei einer Mindesthöhe von 1 m, bei geschützten Exemplaren (Zaun, Einzelschutz) bei 20 cm), beziehen sich die Ergebnisse der vorliegenden FE-Inventurauswertung auf Pflanzen zwischen 20 cm und 5 m. Für den Bereich des Kommunalwaldes wurden lediglich 0,1 ha Douglasien-Verjüngung im LRT 9110 ermittelt. Dies entspricht 0,004 % der anteiligen LRT-Fläche (2.373 ha). Für die gesamte LRT-Fläche liegt der Anteil der Douglasien in der Verjüngung laut FE bei 0,12 % und damit unter dem FFH-Inventurwert. Anteil der Douglasie im sonstigen Lebensraum Wald (slw) - Ausgangslage Nach der BaySF-Inventur beträgt die Douglasien-Fläche im slw 230 ha oder 4 % der slw-fläche im Staatswald. Seite 4 von 14

17 Der Anteil ist schon deshalb höher als im LRT 9110, weil bei der Kartierung alle Bestände (> 1 ha) mit Anteilen von gesellschaftsfremden, nichtheimischen Baumarten (ng) ab 20 % als slw kartiert wurden. Im Kommunalwaldbereich wurden 38,4 ha Douglasie ermittelt, d.s. 2,5 % der slw-fläche Kommunalwald. In der Vorausverjüngung im slw der BaySF-Forstbetriebe sind 14,8 ha Douglasie oder 0,26 %, nach der aktuellen Erhebung für den Kommunalwaldbereich 0,48 ha Douglasie oder 0,03 % enthalten. Anteil der Douglasie in Habitatflächen - Ausgangslage Inventurauswertungen sind nur für die Habitatflächen der im Standarddatenbogen für das FFH- Gebiet gelisteten Fledermausarten verfügbar. Flächen- und Prozentanteile der Douglasie liegen hier näher bei den höheren Werten der FFH-Fläche als für die LRT-Fläche, da sich die Jagdhabitate auf sämtliche Waldbestände mit einem Alter über 40 Jahre innerhalb des Gebietes, also auch über den slw erstrecken. In ha Bechstein- (zugleich Mausohr-) Jagdhabitatfläche im Staatswald beträgt der Douglasien-Anteil in der Baumschicht 163 ha, d.s. 1,5 % sowie in der Verjüngungsschicht 23,2 ha, d.s. 0,22 %. Für den Kommunalwald (3.489 ha Jagdhabitatfläche) wurden in der Baumschicht 14,2 ha gemeldet, d.s. 0,4% sowie in der Verjüngungsschicht 0,4 ha, d.s. 0,01%. Die (potenziellen) Habitate mit besonderer Bedeutung für die relevanten Vogelarten (z.b. Mittelspecht) im SPA-Gebiet Spessart liegen in den älteren Buchenmischbeständen (> 140 Jahre) und Eichenmischbeständen (> 100 Jahre). Die Angaben für die Douglasien-Anteile im SPA-Gebiet aus der FE-Inventur (BaySF) beziehen sich nicht auf diese Habitatflächen, sondern auf die gesamte SPA-Fläche der BaySF von ha oder rd. 78 % der gesamten SPA-Waldfläche. 2. Umfang und Verteilung der Douglasien-Pflanzflächen Dazu wurde eine aktuelle Erhebung bei den betreffenden staatlichen und kommunalen Forstbetrieben mit Flächenanteilen im FFH-Gebiet durchgeführt. Der Erfassungszeitraum für die Douglasien-Pflanzflächen bezieht sich auf die Zeit von Dezember 2004 bis Mai 2012 (rd. 7 ½ Jahre). Von wenigen Ausnahmen abgesehen, wurden die Douglasien-Pflanzen trupp- bis kleingruppenweise über die Fläche verteilt in die Bestände eingebracht. Nach den o. g. Erhebungen wurden innerhalb des FFH-Gebietes 122 Pflanzmaßnahmen (davon 93 im Bereich des Forstbetriebes Rothenbuch) auf einer Fläche von rund 63 ha (davon 48 ha im FB Rothenbuch), d. e. 0,37 % der FFH- Waldfläche, durchgeführt. Seite 5 von 14

18 Bei der Betrachtung von Natura 2000 Lebensraumtypen werden die nur mit geringer Fläche vorkommenden prioritären LRT *9180 und *91E0 nicht einbezogen, da bei der FE-Planung für diese Waldbestände ein Douglasien-Anbau nicht in Betracht kommt. Pflanzflächen im LRT 9110 Innerhalb des LRT 9110 wurde für den Staatswald eine Douglasien-Pflanzfläche von 45,23 ha ermittelt, das entspricht 0,6 %, für den Kommunalwald eine Douglasien-Pflanzfläche von 0,85 ha oder rd. 0,04 % bezogen auf ha LRT-Waldfläche. Insgesamt haben die seit Gültigkeit des FFH-Gebietes Hochspessart angelegten Douglasien- Pflanzungen einen Anteil von 0,47 % am Gesamt-LRT Pflanzflächen im slw Im sonstigen Lebensraum Wald beträgt die für den Staatswald gemeldete Fläche 16,65 ha, das entspricht 0,29 % der Fläche, für den Kommunalwald 0,2 ha bzw. 0,01 % bezogen auf ha slw-waldfläche im Kommunalwald. Insgesamt beträgt der Anteil der Douglasien-Pflanzungen im slw 0,23 %. Pflanzflächen im Fledermaus-Habitat Für das Jagdhabitat der Bechsteinfledermaus wurden für den Staatswald 56,67 ha an Douglasien- Pflanzungen gemeldet, das entspricht 0,5 % der Habitatfläche (BaySF) von ha ; für den Kommunalwald wurden 1,05 ha Douglasien-Pflanzung bzw. 0,03 % bezogen auf ha Habitatfläche im Kommunalwald gemeldet. Insgesamt erreichen die Douglasien-Pflanzungen bezogen auf die Fledermaushabitatfläche einen Anteil von 0,41 %. Pflanzung von Douglasie in Klasse 1 -Wäldern Gemäß LMS vom , F /8 wurde außerdem geprüft, inwieweit die BaySF- Forstbetriebe Douglasien in Klasse 1- Wälder (nach BaySF-Naturschutzkonzept) eingebracht haben. Grundlage der Prüfung waren die vom AELF Karlstadt von den Forstbetrieben angeforderten Meldelisten über die seit 2005 durchgeführten Douglasien-Pflanzungen im FFH-Gebiet Hochspessart. Darüber hinaus wurden die von Greenpeace e.v. im Abschlussbericht Potenzial und Gefährdung der Urwälder von morgen auf Seite 34 unter Nr.3.2 benannten sieben Waldabteilungen mit Douglasien-Pflanzungen in alten Buchen- und Eichenbeständen einer Vorortprüfung unterzogen. Seite 6 von 14

19 Dazu ist festzustellen: Insgesamt wurden im Zuge dieser Prüfung zusammen genommen 3,5 ha (reduzierte Fläche) an Douglasien-Pflanzungen in Klasse 1- Wäldern innerhalb des FFH-Gebietes festgestellt, von den Forstbetrieben wurden dem AELF davon 3,2 ha gemeldet. Von diesen 3,2 ha wurden 0,9 ha im Forstbetrieb Hammelburg und 1,7 ha im Forstbetrieb Rothenbuch vor Inkrafttreten des jeweiligen Naturschutzkonzeptes gepflanzt. Zu den von Greenpeace benannten Beständen im Forstbetrieb Rothenbuch: In den Klasse 1 Wäldern der Abteilungen XXXV 15 Schönbusch wurden im Jahr 2010 auf etwa 0,6 ha und in XXXV 12 Hohlstein (im Zeitraum zwischen 2009 und 2010) auf etwa 0,3 ha Douglasie gepflanzt. Die in der Abteilung IX 18 Harfe (ca. 197-jähriger Buchenbestand, Klasse 1- Wald) vorgefundenen Douglasien wurden vor Inkrafttreten des Naturschutzkonzeptes gepflanzt (eine Nachweisung der betr. Maßnahmen lag dem zuständigen BaySF-Revierleiter nicht vor). Im Klasse 1- Wald der Abteilung IX 17 Puck (380-jähriger Eichenbestand) fanden sich in einer mittels Elektrozaun geschützten Eichennaturverjüngung vereinzelt Douglasien aus Naturverjüngung in Nachbarbeständen stehen ältere Douglasien-Samenbäume. Die zusammen ca. 1,0 ha umfassenden Douglasien-Pflanzungen in der Abteilung XXVII 8 Boden (ca. 183-jähriger Buchenbestand) betreffen zwar einen alten Laubholzbestand, dieser wurde bei der Erstellung des Naturschutzkonzeptes jedoch noch als Klasse 2- Wald erfasst. In den von Greenpeace im o.g. Abschlussbericht benannten Klasse 1- Wäldern der Abteilungen Schafsohl und Essigbrunn konnten keine Douglasien-Pflanzungen festgestellt werden. 3. Umfang und Verteilung der Eichensaat- und Eichenpflanzflächen Die Erhebung von Eichensaat- und Eichenpflanzflächen in Bezug auf die Betroffenheit des FFH- Lebensraumtyps 9110 erfolgte unter dem Gesichtspunkt, dass die Traubeneiche einerseits Nebenbaumart der Hauptbaumart Buche ist, andererseits die Begründung von Eichenwirtschaftswald ohne ausreichende Buchenbeteiligung in Buchenaltbeständen dazu führen kann, dass der Buchen- Lebensraumtyp 9110 in seiner Substanz geschmälert werden könnte. Die Erhebung erfolgte gleichzeitig mit der unter Nr. 2 (Douglasie) und bezieht sich auf denselben Zeitraum (Dezember 2004 bis April 2012) Eichensaat-(pflanz)-flächen im LRT 9110 Die Meldung umfasst insgesamt 25,4 ha Eichenflächen (davon 24,1 ha Eichensaaten sowie 1,3 ha Eichenpflanzungen), das entspricht 0,26 % der Gesamt-LRT-Fläche. Davon entfallen auf den Bereich des Staatswaldes 21,2 ha oder rd. 0,3 % der LRT-Fläche im Staatswald, auf den Kommunalwald entfallen 4,2 ha oder rd. 0,2% der LRT-Fläche Kommunalwald. Seite 7 von 14

20 Der größte Anteil der Eichenflächen wurde im Bereich des Forstbetriebs Rothenbuch realisiert. Eichensaat-(pflanz)-flächen im slw Die Erhebung ergab insgesamt 15,6 ha Eichensaatflächen sowie Pflanzungen, das entspricht 0,21 % des slr Waldes. Auch hier wurde die überwiegende Fläche (12,1 ha) im Staatswald angelegt. Dies entspricht 38 % der für das FFH-Gebiet gemeldeten Eichennachzuchtflächen. Eichensaat-(pflanz)-flächen im Fledermaushabitat Die Fläche der Eichensaat(pflanz)flächen bezogen auf das Bechstein-(Mausohr)Habitat beträgt 36,6 ha, das entspricht 0,26 % der Habitatfläche. Diese Fläche bezieht sich auf alle Bestände > 40 Jahre innerhalb des FFH-Gebietes (laut FFH-GIS rund ha Jagdhabitat). 4. Auswirkungen der forstwirtschaftlichen Maßnahmen auf die Erhaltungsziele der Schutzgüter des FFH-Gebietes Hochspessart sowie des Vogelschutzgebietes (SPA) Spessart 4.1 FFH-Gebiet Hochspessart Schutzgut Lebensraumtyp 9110 Hainsimsen-Buchenwald Der LRT 9110 ist mit 99 % Anteil an den Waldlebensraumtypen des FFH-Gebietes Hochspessart der flächenmäßig mit Abstand größte Lebensraumtyp. Er befindet sich nach den durchgeführten Kartierungen und Bewertungen in einem hervorragenden Erhaltungszustand (Wertstufe A- ). Für FFH-Gebiete gilt ein Verschlechterungsverbot, das mit der Gebietsmeldung an die EU in Kraft getreten ist, d.h. der Erhaltungszustand zum Zeitpunkt der Gebietsmeldung ist zu erhalten. Die Gebietsmeldung für das FFH-Gebiet Hochspessart ist Ende 2004 (zweite, abschließende Meldung) erfolgt. Die gebietsweise konkretisierten Erhaltungsziele sind der Maßstab für die Beurteilung, ob eine Verschlechterung eingetreten ist. Die konkreten Erhaltungsziele für das FFH-Gebiet Hochspessart sind beim Auftakt zur Erstellung des Managementplans im Jahre 2008 bekanntgegeben worden. Das konkrete Erhaltungsziel für den LRT 9110 im FFH-Gebiet Hochspessart ist die Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Hainsimsen-Buchenwälder, insbesondere großflächiger, weitgehend unzerschnittener, störungsarmer, strukturreicher und vielschichtiger Bestände mit naturnaher Bestands- und Altersstruktur, lebensraumtypischer Baumartenzusammensetzung und der charakteristischen Vegetation und Tierwelt. Seite 8 von 14

21 In diesem Zusammenhang ist u. a. die Frage der Beteiligung der gesellschaftsfremden, nicht heimischen Baumart Douglasie in der Baum- und Verjüngungsschicht bezogen auf die Gesamtfläche des LRT 9110 zu prüfen Douglasie im LRT 9110 Die Anteile der gesellschaftsfremden, nichtheimischen Baumart Douglasie liegen nach den durchgeführten Erhebungen in der Baumschicht mit einem Anteil von rd. 0,5 % deutlich unter der Marke von einem Prozent als Obergrenze für die Wertstufe A. In der Verjüngungsschicht liegt der Anteil der Douglasie derzeit bei rd. 0,6 % und damit ebenfalls deutlich unter einem Prozent als Obergrenze für die Wertstufe A. Bei weiterer Einbringung im selben Umfang wie in dem Zeitraum zwischen den Inventuren zu 2011 könnte der Anteil in der Verjüngungsschicht (ohne Einwuchs in die Baumschicht, s.u.) in einem Zeitraum von 10 Jahren den Anteil von 1% erreichen oder übersteigen. Ferner war auch zu prüfen, ob und in welchem Umfang die Baumart Douglasie in alte und ökologisch besonders wertvolle Laubholzbestände (Klasse 1- Wälder nach BaySF-Naturschutzkonzept) gepflanzt wurde. Insgesamt wurden 3,5 ha Douglasien-Pflanzungen in Klasse 1-Wäldern der BaySF-Forstbetriebe, das entspricht lediglich rd. 0,04 % der LRT-Fläche, festgestellt. Der hervorragende Erhaltungszustand des LRT 9110 Hainsimsen-Buchenwald ist damit zum gegenwärtigen Zeitpunkt durch die vorhandenen Anteile der Baumart Douglasie nicht in Frage gestellt. Zu bedenken gilt es jedoch, dass die bei der Feststellung der Ausgangssituation in der Verjüngung vorhandene Douglasie und die in den vergangenen 7 Jahren in älteren Baumbeständen im Rahmen von Verjüngungsmaßnahmen weit überwiegend trupp- und kleingruppenweise verteilt über die jeweilige Bestandsfläche eingebrachten Douglasien in der weiteren Bestandsentwicklung in die Baumschicht einwachsen werden Anmerkung: Ab der Höhengrenze von 5 Metern werden diese Bäume dann in der Baumschicht erfasst. In einem absehbaren Zeitraum von 10 bis 15 Jahren wird sich damit je nach dem Grad der Nutzung erntereifer Douglasien der Anteil dieser Baumart in der Baumschicht entsprechend erhöhen. Dies könnte dann zu einer Minderung der Qualität des Erhaltungszustandes des LRT 9110 führen. Sollte zudem die Einbringung von Douglasie im Rahmen der Bestandsverjüngung stetig fortgesetzt werden, könnte das eine Entwicklung noch verstärken, die letztendlich die Qualität des Schutzgutes LRT 9110 nachteilig beeinflussen und die Erfüllung der festgelegten, verbindlichen, gebietsweise konkretisierten Erhaltungsziele in Frage stellen würde Eiche im LRT 9110 und im SPA-Gebiet Spessart In den Hainsimsen-Buchenwäldern des Spessarts ist die Traubeneiche eine natürliche Begleitbaumart. In vielen von jahrhundertelanger Forstwirtschaft geprägten Beständen hat sie Anteile von 20 bis 30 % und zum Teil auch deutlich mehr. Aus naturschutzfachlicher Sicht kommt der Beteiligung der Eiche (vor allem Alt-Eiche) am Waldaufbau im Spessart eine außerordentlich hohe Bedeutung zu (FFH: Hirschkäfer, Eremit; SPA: Mittelspecht, Halsbandschnäpper, Grauspecht und einziges bayerisches Vorkommen baumbrütender Mauersegler). Seite 9 von 14

22 Die Traubeneiche muss als Nebenbaumart im LRT 9110 mit einem Mindestanteil von 1% nachhaltig vertreten sein, um einen hervorragenden Erhaltungszustand zu erhalten. In der Verjüngungsschicht ist der Mindestanteil für den Zustand A sogar bei 3%. Die Anlage von rd. 25,4 ha Eichensaat-/-pflanzungen seit 2005 im LRT 9110, das entspricht einem Anteil von 0,26 % der Gesamt-LRT-Fläche, stellt den hervorragenden Erhaltungszustand des LRT Hainsimsen-Buchenwald nicht in Frage. Bei den Eichenverjüngungsflächen konnte vor Ort die Erkenntnis gewonnen werden, dass auf nicht unerheblichen Flächen neben den gesäten/gepflanzten Eichen sich üppige Buchennaturverjüngung eingestellt hat und über Schirmhaltung und Belassen von mindestens 10 Alt- und Biotopbäumen sich damit in der Folgebestockung belangvolle Buchenanteile in der Oberschicht behaupten werden. Es entstehen daher auf diesen Flächen keine slw-flächen, sondern eichenreiche Varianten des LRT Nur über das seit Jahrhunderten im Spessart tradierte Vorgehen sind die notwendigen Traubeneichen-Anteile waldbaulich zu realisieren. Die Maßnahmen sind zur ausreichenden Beteiligung der Traubeneiche als Nebenbaumart des LRT 9110 und habitatprägende Baumart mehrerer Anhang-Arten notwendig, und dienen auch der Realisierung mehrerer Erhaltungsziele. Das FFH-Gebiet Hochspessart liegt vollständig im SPA-Gebiet Spessart. Deshalb sind bei der Würdigung der zur Frage stehenden Eichensaat- und pflanzflächen im FFH-Gebiet auch Erhaltungsziele und -maßnahmen für das SPA-Gebiet miteinzubeziehen. Wesentliche Erhaltungsziele (Auszug): Erhaltung bzw. Wiederherstellung des großflächigen, zusammenhängenden Laubwaldgebietes mit teilweise sehr alten, struktur- und höhlenreichen Eichen-, Buchen- sowie verschiedenen Mischwald-Gesellschaften mit dichtem Vorkommen des Raufußkauzes sowie als Lebensraum zahlreicher anderer Waldvogelarten. Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Populationen von Mittel-, Grau- und Schwarzspecht sowie Folgenutzern wie Raufuß- und Sperlingskauz, Halsbandschnäpper und Hohltaube, sowie ihrer Lebensräume, auch als Rast- und Nahrungshabitat für den Zwergschnäpper, insbesondere großflächiger, störungsarmer, unzerschnittener, eichenreicher Laub- und Mischwälder in strukturreichen, gestuften Beständen mit einem ausreichenden Angebot an Alt- und (stehendem und liegendem) Totholz als Brut- und Nahrungsbäume sowie Nadelholz- und Eichen-Starkbäumen als potenzielle Höhlenbäume und wipfeldürren Bäumen als Brutbäume für Mittelspecht. Erhaltung bzw. Wiederherstellung eines dauerhaften Netzes an Biotopbäumen minderer Holzqualität als Alt- und Totholzanwärter. Erhaltung bzw. Wiederherstellung von mageren inneren und äußeren Waldsäumen sowie offenen Waldstrukturen und Lichtungen als Ameisenlebensräume (Nahrungsgrundlage für den Grauspecht, Schwarzspecht) und Nahrungshabitat für Wespenbussard und Wanderfalke. Erhalt der Höhlenbäume für Folgenutzer. Erhaltung bzw. Wiederherstellung der baumbrütenden Kolonie des Mauerseglers, insbesondere eines ausreichenden Bestandes an alten, dicken und breitkronigen Eichen mit ehemaligen Spechthöhlen. Seite 10 von 14

23 Artengruppenübergreifende Maßnahmen für das SPA-Gebiet sind laut Managementplanentwurf: Erhalt von Biotopbäumen (v.a. Höhlen- und Brutbäume) Erhalt von unentbehrlichen Einzelbäumen und Einzelbeständen (z.b. (Ur-)-Alteichen im Heisterblock und vergleichbaren Bereichen) Erhalt eines Mindestanteils der Eiche in Buchen-Eichen-Mischbeständen Charakteristische Baumarten einbringen oder fördern konkret: Verjüngung der Eiche. Im Entwurf zum SPA-Managementplan wird dazu ausgeführt, dass die Verjüngung der Eiche eine langfristig, notwendige Maßnahme für den Erhalt des Mittelspechts, des Halsbandschnäppers sowie für Grauspecht und Wespenbussard ist. Große Waldbereiche des Spessarts sind von Eichen-Buchenbeständen oder Buchenbeständen mit Eichenanteilen geprägt, andererseits aber würde die Beschränkung ausschließlich auf sehr kleinflächige waldbauliche Maßnahmen und natürliche Verjüngung dieser Bestände mittel- bis langfristig nahezu ausschließlich zu Buchenreinbeständen führen. Gleichzeitig verringert sich nicht nur durch die forstliche Nutzung, sondern auch durch vitalitätsbedingte Abgänge von Eichen deren Anteil am Gesamtbestand. Deshalb ist es erforderlich, nachhaltig und auf ausreichender Fläche den Eichenanteil durch geeignete Verjüngungsverfahren entsprechend zu sichern. Das effektivste Verfahren zur Verjüngung der Eiche ist die klassische Eichensaat unter einem sehr lichten Schirm von Altbäumen. Aus diesem Schirm von Altbäumen sollen dann mindestens 10 Biotopbäume je Hektar erhalten bleiben. Neben der langfristigen Sicherung von Habitaten (von Eiche geprägte Altbestände) werden die Eichenverjüngungsflächen zugleich als wichtige Habitate für Grauspecht und Wespenbussard (Nahrungsflächen bis zum Dichtschluss) gesehen. Eichen kommt für den Erhalt der gebietstypischen Artenvielfalt im Spessart eine besondere Bedeutung zu. Höchste Bedeutung haben dabei die Alt-Eichen; doch auch bereits ab einem Alter von 100 bis 150 Jahren werden die Eichen aufgrund der rauen Borke und der lichten Kronen für spezialisierte Arten bedeutungsvoll, u.a. bestimmte Vogelarten. Die nun seit 2005 im FFH-Gebiet Hochspessart im LRT 9110 angelegten 25,4 ha und in slw angelegten 15,6 ha Eichensaat-/-pflanzflächen leisten damit letztlich einen Beitrag zur langfristigen Sicherung der o.g. SPA-Zielarten und sollten daher als Umsetzung notwendiger Erhaltungsmaßnahmen verstanden werden FFH-Gebiet Hochspessart Schutzgüter Bechsteinfledermaus, Großes Mausohr, Hirschkäfer und Eremit Die gebietsweise konkretisierten Erhaltungsziele sehen für diese Anhang II-Arten folgende Ziele vor: Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Populationen der Bechsteinfledermaus; Erhalt bzw. Wiederherstellung unzerschnittener, störungsarmer, strukturreicher, alt- und totholzreicher Wälder Seite 11 von 14

24 (insbesondere Laubwälder) mit einem ausreichend hohen Angebot an Baumhöhlen und natürlichen Spaltenquartieren (z.b. abstehende Rinde) als primärer Sommerlebensraum und Jagdhabitat; Erhaltung bzw. Wiederherstellung einer ausreichenden Anzahl anbrüchiger Bäume sowie von Bäumen mit Specht- bzw. natürlichen Baumhöhlen; Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Störungsfreiheit von Kolonien zur Zeit der Jungenaufzucht (15. April bis 31. August) Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Populationen des Hirschkäfers; Erhalt von ausreichend großen und vernetzten, teilweise nicht genutzten Eichen-Altholzbeständen mit Umtriebszeiten von mindestens 200 Jahren sowie mit ausreichend hohem Anteil an Eichen-Totholz und -Stümpfen sowie anbrüchiger Laubbäume; Erhaltung eines Netzwerks aus stehenden alten, saftenden einheimischen Eichen als Nahrungsquellen für die Imagines und Treffpunkte der Geschlechter mit ausreichend geringen Abständen untereinander; Erhaltung alter Einzelbäume in Parkanlagen, an Waldrändern und in Obstwiesen; Erhalt bzw. Wiederherstellung geeigneter Brutsubstrate in Gehölzbeständen und auch von anthropogenen Ersatzhabitaten (Meiler, Sägemehlhaufen); Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Larvalhabitate. Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Populationen des Eremiten; Erhalt großer, sehr alter Bäume mit Vorkommen des Eremiten bzw. im Umfeld von Eremiten-Vorkommen zur Sicherung der Faunentradition durch dauerhafte Bereitstellung großer Mulmhöhlen; Erhalt von Laubwäldern mit Umtriebszeiten insbesondere der Eichen von über 200 Jahren und einem ausreichend hohen Anteil an ungenutzten Altbäumen und Altbaumgruppen; Erhalt bzw. Wiederherstellung der Vernetzung der Habitate durch Altbäume, die ihr natürliches Lebensalter erreichen können. Für mehrere Arten hat der Spessart eine herausragende Bedeutung, die über andere FFH-Gebiete mit Vorkommen dieser Arten deutlich hinausgeht. So ist das Vorkommen des Eremiten im Hochspessart das größte in ganz Bayern. Die Entwicklung von Schutzmaßnahmen für Waldpopulationen des Hirschkäfers durch Tochtermann hat hier ihre Wiege. Die Bewirtschaftung der Waldbestände im FFH-Gebiet Hochspessart folgt seit mehreren Jahrzehnten sowohl im Staatswald wie auch im Kommunalwald sehr differenzierten und auch immer wieder weiter entwickelten Grundsätzen für eine naturnahe Bewirtschaftung, die der Sicherung der biologischen Vielfalt in besonderer Weise dienen, wie verschiedene wissenschaftliche Studien ergeben haben (Bußler et al. 2006) 1. Von besonderer Bedeutung ist das seit 1995 gültige Rothenbucher Alt- und Totholzkonzept. Für die Staatswälder des Spessarts stellt seit einigen Jahren das Naturschutzkonzept der BaySF eine aktuelle und verbindliche Handlungsanweisung für die Arbeit der vor Ort verantwortlichen Beschäftigten dar. Der hieraus resultierende Schutz alter und älterer Waldbestände (sog. Klasse 1- und Klasse 2-Wälder) und das Management von Totholz und Biotop- sowie Altbäumen ist geeignet, zum Erhalt der Habitate der vorgenannten Arten einen wichtigen Beitrag zu leisten. Der weitgehende Nutzungsverzicht in den ausgewiesenen Klasse 1-Wäldern stellt sicher, dass die bereits bestehenden Alters- und Zerfallsphasen lange erhalten werden oder sich diese Stadien noch entsprechend entwickeln können. Damit werden Jagdhabitate, Quartiere für Aufenthalt und Entwicklung sowie Nahrungsquellen nach Umfang und Qualität in einem günstigen Erhaltungszustand gehalten. 1 Bußler, H., Blaschke, M., Dorka, V., Loy, H. & Strätz, C. (2006): Auswirkungen des Rothenbucher Totholz- und Biotopbaumkonzepts auf die Struktur- und Artenvielfalt in Rot-Buchenwäldern. Waldökologie online 4: Seite 12 von 14

25 Die in der Baum- und Verjüngungsschicht in den in der Anlage genannten, bislang geringen Anteilen vorhandene gesellschaftsfremde, nichtheimische Baumart Douglasie, die ja seit über 100 Jahren im Spessart vielfach eingebettet in Buchenbeständen wächst, hat den zum Zeitpunkt der Gebietsauswahl festgestellten günstigen Erhaltungszustand der oben genannten Schutzgüter bisher nicht in Frage gestellt. Hinsichtlich einer weiteren Beimischung von Douglasie in bisher reine oder nahezu reine Laubwälder (Buchen-, Buchen-Eichen- und Eichen-Buchenbestände) gilt es jedoch folgendes zu berücksichtigen: Die Bechsteinfledermaus besiedelt bevorzugt reine Laubwälder. Hirschkäfer und Eremit benötigen zudem lichte, gut besonnte Laubbäume, v.a. Eichen. Douglasien-Beimischung in solchen Beständen oder eine randliche Verschattung, auch durch spätere Ausbreitung durch Naturverjüngung, wäre potenziell geeignet, die Biotoptradition und Habitatkontinuität zu beeinträchtigen. Insgesamt können wir zum jetzigen Zeitpunkt für o.g. Schutzgüter einen günstigen Erhaltungszustand bestätigen. Die Fortführung der naturnahen Waldbewirtschaftung, die den speziellen Anforderungen der betreffenden Schutzgüter gerecht wird, trägt nach unserer Einschätzung somit den Belangen der Erhaltung bzw. Wiederherstellung der genannten Tierpopulationen und ihrer Lebensräume und allen festgelegten, gebietsweisen Erhaltungszielen in hohem Maße Rechnung Vogelschutzgebiet Spessart Schutzgüter Halsbandschnäpper, Mittelspecht, Grauspecht, Sperlingskauz, Raufußkauz Die gebietsbezogenen Erhaltungsziele für das FFH-Gebiet, das vollständig innerhalb des noch deutlich größeren Europäischen Vogelschutzgebietes Spessart liegt, sind für beide Natura Gebiete von der Höheren Naturschutzbehörde bei der Regierung von Unterfranken herausgegeben und unter veröffentlicht. Die Würdigung möglicher Auswirkungen der Douglasien-Einbringung auf die Erhaltungsziele für das Vogelschutzgebiet Spessart wird auf der Grundlage einer fachlichen Stellungnahme der Bayerischen Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF) vorgenommen: Grundsätzlich ist festzustellen, dass eine kleinflächige (trupp- bis kleingruppenweise), aber mehr oder weniger systematisch über die Bestände verteilte Einbringung von Douglasie in ältere Buchenbestände innerhalb des SPA-Gebietes, also auch außerhalb der LRT-Fläche 9110 zu einem Verlust von Habitatsflächen in den bundesweit für den Halsbandschnäpper, den Mittelspecht und Grauspecht einzigartigen Laubmischwäldern des Spessarts führen würde. Bezug genommen wird auf neuere wissenschaftliche Arbeiten, die belegen, dass der Mittelspecht bereits ab einer Nadelholzbeteiligung von 3 m²/ha Grundfläche, also einem sehr geringen Flächenanteil aus seinem Habitat verdrängt wird. Wirkfaktor ist die Angst vor Eulen, auf deren Habitatqualität andererseits eine kleinflächige Nadelholzbeimischung günstige Auswirkungen hat. Erhaltungsziele und Erhaltungszustand der Schutzgüter Mittelspecht und Sperlings-/Raufußkauz müssen getrennt betrachtet werden. Eine Verrechnung von Maßnahmen, die der einen Art nützen und der anderen schaden, ist im Sinne des Art. 6 der FFH-RL nicht zulässig, da ja auch für die Erhaltung und ggfs. Wiederherstellung der günstigen Erhaltungszustände und Erfüllung der Erhal- Seite 13 von 14

26 tungsziele ggfs. separate Flächen zur Verfügung stehen, d.h. keinerlei Zwang besteht, die ggfs. notwendigen Maßnahmen für Erhalt oder Verbesserung einer Art auf Flächen für die andere Art(en) zu realisieren. Bei dem ermittelten Flächenumfang von insgesamt rd. 58 ha an Douglasien in der Verjüngungsschicht im LRT 9110 des FFH-Gebietes (das auch gleichzeitig SPA-Gebiet ist) wird im Hinblick auf den noch deutlich unter 1 % liegenden Anteil derzeit keine Veränderung beobachtet, die auf eine Verschlechterung der aktuellen Habitatausstattung im Vogelschutzgebiet Spessart schließen lässt. Eine weitere Einbringung der Baumart Douglasie innerhalb der Habitate des Mittelspechts, des Halsbandschnäppers und des Grauspechts im SPA-Gebiet Spessart birgt jedoch die Gefahr einer künftig erheblichen Verschlechterung der Erhaltungszustände der besonders geschützten Vogelarten. In den alten Laubwäldern (diese entsprechen den Klasse 1- und zum Teil den Klasse 2-Wäldern nach BaySF-Naturschutzkonzept), sowie generell in den älteren Buchen- und Eichenbeständen in den (deutlich über die Grenzen des FFH-Gebietes hinaus reichenden) SPA-Flächen, die die Kernhabitate der o.g. Vogelarten darstellen, ist in Zukunft dafür Sorge zu tragen, dass nicht durch eine fortgesetzte Einbringung von Douglasie eine Verschlechterung der Habitate eintritt. Dies gilt auch für den ca ha großen SPA-Flächenanteil im Großprivatwald mit belangvollen Anteilen von Buchenaltbeständen. Mit freundlichen Grüßen gez. Klaus Bernhart, Ltd. Forstdirektor Seite 14 von 14

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28 Dokumentation der Verschlechterung des FFH-Lebensraumtypen 9110 bodensaurer Buchenwald durch Eichenwirtschaft im Hochspessart anhand von Luftaufnahmen Michael Kunkel, März 2013, (alle Bilder von Michael Kunkel) Noch deutlicher als die vom Boden aus fotografierten Bilder zeigen Luft-aufnahmen das ganze Ausmaß und die Folgen der Eichenwirtschaft im Spessart. Hier geht es nicht einfach nur um die ökologisch sinnvolle Beteiligung einer heimischen Baumart am Waldaufbau, sondern um die brachiale Durchsetzung forstwirtschaftlicher Ziele gegen die Natur. Erreichbar sind diese nur durch rationelle und großflächige Arbeitsverfahren, wie sie für den Altersklassenwald und die daran gebundene Kahlschlagswirtschaft typisch sind. Die Luftbilder zeigen sehr aufschlussreich, wie auf diese Weise im Laufe weniger Jahrzehnte ganze Hänge abrasiert und vom natürlichen Buchenwald in das Kunstprodukt des Eichenwirtschaftswaldes umgewandelt wurden. Dieses rein wirtschaftlich motivierte Vorgehen wird in Forstkreisen viel-fach als ökologisch sinnvoll dargestellt und mit der naturschutzfachlich zweifellos großen Bedeutung der Eiche begründet. Wie zum Beweis für die Richtigkeit des eigenen Standpunktes wird dann regelmäßig auf die mit 350 bis 400 Jahren alten Eichen im sogenannten Heisterblock ver-wiesen und der Öffentlichkeit suggeriert, als ob auch die Forstwirtschaft der Zukunft solche Uraltwälder anstreben würde. Dabei ist inzwischen längst bekannt, dass die jetzt heranwachsenden Eichen aufgrund moderner Behandlungsmethoden niemals dieses hohe Alter und damit auch nicht diese herausragende ökologische Bedeutung erreichen werden. Für jedermann sichtbar und mit Informationstafeln versehen, unterhält die forstwissenschaftliche Abteilung der Technischen Universität München ganz in der Nähe der Gastwirtschaft Echterspfahl eine Versuchsfläche zu der Frage, wie sich verschiedene Behandlungsmethoden auf die Produktionsdauer und Qualitätsentwicklung der Eiche auswirken werden. Wissenschaftliche Veröffentlichungen darüber lassen vermuten, dass Eichen bei entsprechender Erziehung mit 180 bis 200 Jahren ihre forstliche Hiebsreife erreichen können und dann auch genutzt werden. Forstleute werden dann in ferner Zukunft weder von alten Buchen- noch von alten Eichenwäldern genügend Anschauungsobjekte haben und wie heute glauben, dass sie schon immer alles richtig gemacht haben. 1

29 Abteilungen Wolfsrain und Höllgrund Foto 2012 Tradition der Spessarter Eichenwirtschaft nennen die Förster die radikale Umwandlung heimischer Buchenwälder in gleichaltrige Plantagen und sind noch stolz darauf. In der Bildmitte (rot umrandet) eine noch verschonte Buchenaltholzinsel in einem Meer von Eichendickungen. Der mit 188 Jahren noch ältere Buchenbestand (gelb umrandet) wurde vor Jahren ebenfalls in eine Eichenkultur umfunktioniert. Nach Räumung des Altholzschirmes wird sich die systematische Zerstörung von Buchenbeständen dort fortsetzen. 2

30 Vom Heisterblock über das Hafenlohrtal bis nach Rothenbuch durchbrechen künstliche Eichenbestände das ursprüngliche Waldgefüge. Foto 2012 Die Fragmentierung alter Buchenwälder durch die Eichenwirtschaft hat inzwischen erschreckende Ausmaße angenommen. Mit der Umwandlung von Buchenwäldern in Eichenwirtschaftswald (weiß umrandet) wurde schon in der Vergangenheit eine rote Linie überschritten. Allein im Forstbetrieb Rothenbuch wurden inzwischen auf ca. 41 Quadratkilometern überwiegend Buchenwälder durch Eiche ersetzt. Jede zusätzliche Eichenkultur zu Lasten der Buche bedeutet daher eine Verschlechterung des FFH-Lebensraumtyps Hainsimsen-Buchenwälder. Die BaySF aber setzen diesen Weg uneinsichtig und ungehindert fort. 3

31 Abteilungen Schönrain, Klarholz, Birkwasser und Baierskopf Foto 2012 Keine Spur von naturnaher Forstwirtschaft. Angrenzend an riesige, naturferne Eichenkomplexe (weiß umrandet) werden weitere Buchenalthölzer der Eichennachzucht geopfert (siehe zerstörter Buchenbestand am rechten Bildrand). Leider kommen diese Methoden ganz überwiegend im schutzwürdigen FFH-Lebensraumtyp des Hainsimsen-Buchenwaldes zur Anwendung und weniger im nadelholzreichen Nordspessart, wo sie dem Waldumbau dienen könnten. 4

32 Abteilung Quellrain Foto 2012 So sieht auf großen Flächen der Umgang mit dem Nationalen Naturerbe Buchenwälder aus. Baumartenwechsel im Radikalverfahren mittels Eichensaat. In einigen Jahren werden auch die wenigen Altbäume über der Kulturfläche verschwunden sein, wenn nicht durch die Motorsäge, dann durch Sturm und Sonnenbrand. 5

33 Derselbe Bestand im Winter vom Boden aus Abteilungen Salzleck und Eck Foto 2012 Im natürlichen Wald ist die Eiche eine unscheinbare Mischbaumart. Aber die Forstwirtschaft zwingt sie auf großen Flächen in das unnatürliche Korsett gleichaltriger Altersklassenwälder. Nur noch der kümmerliche Rest eines 199-jährigen Buchenwaldes (rot umrandet) ist in diesem Waldbereich übriggeblieben. Jahrelang fuhr man hier auf der B8 zwischen Rohrbrunn und Marktheidenfeld an riesigen Kahlschlägen vorbei. Vor allem in den siebziger Jahren des vorigen Jahrhunderts wurde der Eichenanbau im Spessart auf die Spitze getrieben. Es schien, als wäre ein Wettstreit zwischen den Förstern ausgebrochen, wer bei den Eichenmastjahren die meisten Kulturen anlegt. Begrif- 6

34 fe wie Biodiversität oder Waldnaturschutz interessierten fast keinen der hoch gebildeten Forstbeamten. Vielmehr stand die Jagd auf starke Hirsche und dicke Keiler im Vordergrund. Ein dichtes Netz aus Eichenflächen umgibt die Spessartgemeinde Rothenbuch. Foto 2012 Es ist erschütternd, in welche fortgeschrittene Phase die Schlacht gegen die Buche bereits eingetreten ist. Der Forstbetrieb Rothenbuch ist stolz auf seine Eichenwirtschaft. Der Betriebsleiter und einige seiner Förster behaupten bei vielen Gelegenheiten, der Spessarter liebe seine Eichen. Aber alle wollen Buchenholz verbrennen und nur wenige interessieren sich für Eichenbrennholz. Bei einer Umfrage im Spessart würde sich übrigens herausstellen, dass die meisten Einwohner dieses Waldgebietes gar nicht wissen, wo die berühmten Spessarteichen stehen und wie es wirklich um sie steht. Von Hektar Staatswald im Spessart sind nur noch wenige hundert Hektar Alteichenwälder übrig. Berühmt sind diese nur wegen ihres hohen Alters von 350 bis 400 Jahren. Den Menschen wird vorgegaukelt, dass auch nachwachsende Eichen- 7

35 generationen so alt werden dürfen. Forstwissenschaftler empfehlen aber bereits jetzt Produktionszeiten von nur noch 180 Jahren, und die Praxis wird ihnen folgen. Dann ist es vorbei mit dem Zauber der alten Spessarteichen und die Buchenwälder sind dahin. Informieren sie sich mit dem Artikel Raupenfraß im Eichenwald auf dieser Internetseite über die Zukunft der Eiche im Klimawandel und was die Menschen um ihre Dörfer eventuell erleben werden. Abteilung Baierskopf Foto 2012 Über mehrere Mastjahre hinweg werden neue Eichenkulturen aneinandergereiht, bis riesige Komplexe unnatürlicher Kunstforste die Waldlandschaft prägen. Im Spessart geht es nicht um die ökologisch sinnvolle Beimischung der Eiche zur Hauptbaumart Buche, sondern um die systematische Zerstörung alter Buchenwälder in einem FFH-Gebiet. 8

36 Abteilung Schönrain Foto 2012 Wen man in einem Buchenwaldgebiet unbedingt 25 % Eichenanteil haben will, funktioniert dies nur mit naturwidrigen und zerstörerischen Methoden, nämlich einem nahezu vollständigem Abräumen aller alten Bäume und Begründung eines Altersklassenwaldes auf großen Flächen. 9

37 Abteilung Schneidgrund Foto 2012 Wo die ursprünglichen Buchenwälder nicht der Eichennachzucht (weiß umrandet) geopfert wurden, pflanzt man Douglasien in die alten Buchenwälder (orange umrandet). Der systematische Ruin der einzigartigen Buchenwald-Lebensräume ist damit vorprogrammiert. 10

38 Abteilung Bartel Foto 2012 So unnatürlich und ökologisch bedenklich wie Maisschläge in der Landwirtschaft wirken die großen Eichendickungen (weiß umrandet) im Hochspessart. Und ähnlich wie in der Landwirtschaft werden diese Hochrisiko-Wälder eines Tages mit Gift gegen Eichenschädlinge geschützt werden müssen. Es wäre nicht das erste Mal. 11

39 Abteilung Sonnhöh Foto 2012 Die Eiche, der im Klimawandel so günstige Prognosen gestellt werden, könnte allein wegen waldbaulich falscher Behandlung zum Sorgenkind werden. Möglicherweise ist es auch nur eine Frage der Zeit, bis die wärmeliebenden Eichenschädlinge, wie Schwammspinner und Eichenprozessionsspinner, von der Fränkischen Platte aus den Spessart erreichen und zu katastrophalen Zuständen führen. Hier zu sehen die stark befressenen Eichenbestände im Bereich Sonnhöh. 12

40 Abteilungen Birkwasser und Baierskopf Foto 2012 Im Eichenkunstforst muss die Strukturvielfalt naturnaher Wälder der Monotonie des gleichaltrigen, gut erschlossenen Industriewaldes weichen. 13

41 Abteilung Hochstraß Foto 2012 Alte Buchenwälder (orange umrandet) bilden in Teilen des Hochspessarts bereits die Ausnahme, weil sie durch Nadelholz und Eichenflächen ersetzt wurden. 14

42 Abteilung Denkstein Foto 2012 Dieser kleine Rest der Abteilung Denkstein (weiß umrandet) zählt mit 250 Jahren zu den ältesten Buchenwäldern Deutschlands. Er dient dem Forstbetrieb Rothenbuch schon lange als Vorzeigeobjekt für den vorbildlichen Umgang mit alten Wäldern. Dabei ist es reiner Zufall, dass diese Altholzinsel nicht in eine Eichenkultur umgewandelt wurde. Jahrzehnte schon haut man blind ganze Hangflanken mit ähnlich alten Buchenbeständen herunter. Noch heute kann man in den angrenzenden Eichenschonungen (rot umrandet) die abgesägten Stöcke des einstigen alten Waldes anschauen. Im Spessart gehört die flächige Abnutzung alter Buchenwälder zugunsten der Eiche nach wie vor zur Normalität. 15

43 Abteilungen Blosrück, Steinknuck und Metzger Foto 2012 Eiche contra Buche heißt hier das Motto. Das Naturschutzgebiet Metzger (weiß umrandet) liegt da wie die Nadel im Heuhaufen. Rings um dieses Schutzgebiet wurde Eichenkultur an Eichenkultur (rot umrandet) gereiht, bis die alten Bestände verschwunden waren. Zu den deutschlandweit ältesten Wäldern zählt der Buchenwald in der Abteilung Blosrück mit 184 Jahren (gelb umrandet). Dieser wurde innerhalb der letzten zwei bis drei Jahre mit Douglasien unterpflanzt. Alte Buchenwälder werden seit der Forstreform mit dieser gewinnbringenden Baumart systematisch umgekrempelt und ökologisch entwertet. In der Bildmitte das Naturschutzgebiet Hafenlohrtal. 16

44 Abteilung Dreistein Foto 2012 Mit 179 Jahren zählt dieser Buchenbestand zu den ältesten in Deutschland. Auf der einen Seite Nadelholz und auf der anderen Seite Eichenkulturen. Wie durch ein Wunder blieb noch ein Rest vom einstigen Buchenwald übrig. Viele solcher Beispiele kann man bei einem Überflug über den Hochspessart erkennen. 17

45 Abteilungen Klarholz und Birkwasser Foto 2012 Ein Teil der Abteilung Klarholz (164 Jahre alt) zählt deutschlandweit zu den ältesten Waldbeständen, die wir noch haben wurde im Herzen dieser Waldabteilung eine Eichenkultur angelegt (weiße Umrandung unterer Bildbereich). Bis auf wenige Bäume wurde die Fläche maschinell geräumt, anschließend eingezäunt und mit Eicheln eingesät. Dieses Vorgehen hat System, wie man an den übrigen weiß umrandeten Flächen sehen kann. Bei verschiedenen Eichelmasten verschwanden dort Altbuchenbestände und wurden durch Eichensaatflächen ersetzt, die im rechten Bildbereich zum Teil von Nadelholzanflug überwachsen werden. Im Rest des alten Buchenwaldes (gelb umrandet) wurde im Winter 2012 / 2013 bereits ein weiterer Hieb durchgeführt. Wenn der Forstbetrieb sich an einem Hang festgebissen hat, lässt er nicht mehr locker. 18

46 Abteilungen Teufels, Kohlstock und Langrain Foto 2012 Auf den weiß umrandeten Flächen stehen Eichenwälder im Alter von knapp 200 Jahren. Die rot umrandeten Flächen wurden schon vor 40 Jahren kahlgeschlagen und auf Eiche verjüngt. Die Fichten- und Douglasienbestände wurden ebenfalls vor rund 40 Jahren eingebracht. Nur einen Buchenwald, der heute 66 Jahre alt ist (gelb umrandet), hat man im Eichenrausch noch übriggelassen. Die BaySF haben bei der Eichelmast 2009 gezeigt, dass auch unter ihrer Führung kein Umdenken stattgefunden hat. Selbst im FFH-Gebiet Hochspessart geht der Kampf gegen die Buchenwälder ungebremst weiter, da man an einem unnatürlich hohen Eichenanteil von 25 % festhält. 19

47 Abteilung Spiess Foto 2012 Wahrscheinlich hatte man irgendwo noch ein paar Zentner Eicheln übrig und diese nach einem Kahlschlag auf der weiß umrandeten Fläche untergebracht. Dass man dabei den kläglichen Rest eines 213 Jahre alten Buchenbestandes in der Abt. Spiess nahezu ganz zerstörte, spielte keine Rolle und zeugt von einer unglaublichen Ignoranz gegenüber ökologischen Belangen. 20

48 Abteilungen Wallweg, Stuhl und Elsborn Foto 2012 Eichen und Nadelholz, bloß keine Buchen! Sehr große Buchenwaldflächen fielen hier der Eichenwirtschaft zum Opfer. Nur ein schmales Band des einstigen Waldes, der mit 192 Jahren zu den ältesten Buchenwäldern Deutschlands zählt, blieb übrig (weiß umrandet). Der Aderlass in den alten Wäldern des Spessarts war hier enorm. 21

49 Abteilungen Franzos, Totenkupp und Krebsloch Foto 2012 Der Kampf gegen die Buche läuft auf Hochtouren. Die weiß umrandeten Flächen teilen sich in drei Waldabteilungen auf. Von links nach rechts: Abt. Franzos (181 Jahre), Abt. Totenkupp (174 Jahre), Abt. Krebsloch (186 Jahre). Sie zählen in Deutschland zu den ältesten Buchenwäldern. Dieser Wald gehört zu den noch größten zusammenhängenden alten Buchenkomplexen im Forstbetrieb Rothenbuch. In allen drei Waldabteilungen wurden bereits großflächig, etwa 25 cm große Douglasien gepflanzt. Da auch eine Eichenkultur nicht fehlen darf, wurde vor etwa 15 Jahren ein Kahlschlag durchgeführt und die Fläche mit Eicheln eingesät (rot umrandet). Unten im Bild ein älterer Nadelholzbestand, der bereits in der Verjüngung wieder auf Nadelholz läuft. Im oberen Bildbereich sieht man weitere Eichenkulturen, die durch Kahlschläge entstanden sind. 22

50 Abteilungen Spiess, Boden und Neuforst Foto 2012 Wie eine Schlange zieht sich ein breites Band aus Eichenkulturen endlos lang durch dieses Waldgebiet (rot umrandet). Jede Eichelmast wurde ausgenutzt, um den ungezügelten Eichenwahn auszuleben. Zu allem Übel scheut sich der Forstbetrieb Rothenbuch nicht, auch noch in den verbliebenen Rest alter Buchenwälder fremdländische Baumarten zu pflanzen. In die Abt. Boden (183 Jahre) und in die Abt. Hirschtrieb (147 Jahre) wurden Douglasien unter den Schirm der alten Buchen gepflanzt und somit auf Dauer ökologisch entwertet (weiß umrandet). 23

51 Abteilung Dürrbrunn Foto 2012 Hässliche Wunden schlägt die gängige Methode der Eichennachzucht in die Waldlandschaft des Spessarts. (An der A3 unweit von Rohrbrunn.) 24

52 Abteilung Freiberg Foto 2012 Um die Ziele der Forstwirtschaft positiv darzustellen, lässt man sich so manche List einfallen. Sogar die Kahlschläge für die Eichennachzucht werden als aktiver Naturschutz verkauft. Der Naturschutzbeauftragte der BaySF bezeichnet diese Flächen als sogenannte Störflächen, die für zahlreiche Arten überlebenswichtig seien. Störflächen aber werden durch fast regelmäßig wiederkehrende Stürme und sonstige Naturereignisse erzeugt und müssen nicht künstlich geschaffen werden. Förster tragen in erster Linie Verantwortung für waldspezifische Arten und nicht für Offenlandarten. Wenn ihnen das nicht ausreichend gelingt, sind sie selbst Störenfriede, denen man einen Teil der Wälder entziehen und in Schutzgebiete umwandeln sollte. 25

53 Abteilung Hockenfloß Foto 2012 Im Zuge der Eichelmast 2009 legte man diese Saatfläche an. Zunächst wurde die Fläche größtenteils geräumt, anschließend gezäunt und eingesät. Der sogenannte Schirm aus Altbuchen soll in den ersten Jahren dazu beitragen, Graswuchs und Spätfrostschäden einzudämmen. Wenn sich die jungen Eichen nach nur wenigen Jahren etabliert haben, räumt man meist bei Schneelage den Altbestand ab, um die lichthungrigen Eichen im Wuchs zu fördern. Nur noch zehn Bäume lässt man pro Hektar stehen, um die Vorgaben des sogenannten Naturschutzkonzeptes zu erfüllen. Wind und Sonne lassen solche Feigenblätter für den Naturschutz aber bald verschwinden. Mit Wäldern, die wirklich alt werden dürfen, hat dies nichts zu tun. 26

54 Abteilungen Langgrund und Langrain Foto 2012 Die Eichenkulturen in den Abteilungen Langgrund und Langrain sind mit 2 km Länge am Stück wohl die längsten im gesamten Forstbetrieb Rothenbuch. Der erste Abschnitt wurde 1971 angelegt, der zweite Seit Jahrzehnten verschwinden auf diese Art und Weise die alten Buchenwälder des Spessarts. Der Rückgang oder gar das Aussterben von seltenen Waldarten interessierte niemanden. Pilzarten wie Stachelbärte oder Käferarten wie der Eremit waren den Forstleuten weitgehend unbekannt. Mit den Kahlschlägen für die Eichennachzucht wurden unzählige Biotopbäume gefällt. Man kann davon ausgehen, dass ganze baumbrütende Mauersegler-Kolonien ihre Brutstätten verloren. Viele Greifvögel, die ihre Horste gewöhnlich über mehrere Jahre besetzen, verloren ihr angestammtes Zuhause. Ein Waldarbeiter aus Rechtenbach erzählte, dass er nach dem Fällen eines alten Höhlenbaumes viele tote Fledermäuse vorgefunden habe. Die sich im Winterschlaf befindlichen Fledermäuse hatten den Aufschlag bei der Fällung nicht überlebt. Auch bei der Eichelmast 2009 wurden wieder Eichensaatflächen angelegt. Siehe Nachlese zur Eichelmast 2009 auf dieser Internetseite. 27

55 Ein dichtes Netz aus Eichenkulturen liegt über dem Gebiet nördlich des Hafenlohrtales von Erlenfurt über den Bischborner Hof bis nach Rothenbuch. Foto 2012 Große zusammenhängende Kunstforste aus Eiche provozieren ein gewaltiges Forstschutzproblem. Solange sich die Verantwortlichen von dieser verfehlten Eichenwirtschaft nicht distanzieren, ist ein Gifteinsatz zur Rettung der labilen Waldbestände gegen Schädlinge durch nichts gerechtfertigt. Die einheitlich hellgrünen Flächen auf dem Foto zeigen sehr große Eichenkulturen. Im Mai 2012 war es wieder einmal soweit. Eine Massenvermehrung von Eichenwickler und Frostspanner in den älteren Eichenwäldern führte zu einem starken Lichtfraß oder mancherorts sogar zum Kahlfraß. Die weißen Pfeile deuten auf die geschädigten Bestände im oberen Bereich des Bildes hin. In Extremjahren werden auch die jungen Eichenkulturen befallen und stark geschädigt. Da die Buche bei der Eichennachzucht nur eine dienende Rolle spielt, führt sie ein Schattendasein unter dem Kronendach. Im Kronenbereich selbst kann man daher von Monobeständen sprechen, die prädestiniert für Massenvermehrungen der Schädlinge sind. Gerade in Unterfranken gab es schon mehrere Gifteinsätze, bei denen man mit Hubschraubern die Schädlinge vernichtete. 28

56 Die Wälder um das Naturschutzgebiet Rohrberg Foto 2012 Selbst um eines der ältesten Waldnaturschutzgebiete Bayerns wurde die Eichennachzucht bis zum Exzess betrieben. Rings um das 8 ha kleine NSG Rohrberg (orange umrandet) standen noch im Jahr der Schutzgebietsausweisung 1928 ebenso wertvolle, urwaldähnliche Wälder. Alle weiß umrandeten Bestände - außer dem am unteren Bildrand - wurden seitdem im Kahlschlagsverfahren beseitigt und durch Eichensaatflächen ersetzt. Bei Massenvermehrungen durch Eichenwickler und Frostspanner besprühte man dieses Gebiet noch bis 1954 mit DDT und sparte auch das Naturschutzgebiet nicht aus. Erst 2012 wurden diese Flächen durch die oben genannten Forstschädlinge heimgesucht. Die braunen Kronen auf dem gezeigten Foto lassen Schlimmes befürchten, falls es in den kommenden Jahren zu einer Wiederholung kommen sollte. 29

57 Der Umgang mit Biotopbäumen im BaySF Forstbetrieb Rothenbuch am Beispiel einer Hiebsmaßnahme in der Abteilung Röhrweg (FFH-Gebiet Hochspessart ) Michael Kunkel, 2013 Beim ersten Durchgang vom Förster zum Fällen ausgezeichnet. Die Markierung wurde anschließend von Greenpeace unkenntlich gemacht (übersprüht). Auch beim zweiten Auszeichen wurde dieser Baum zum Fällen gekennzeichnet (blasser, roter Ring). Erst beim dritten Durchgang als Biotopbaum erkannt und dementsprechend mit einem V markiert. Vom Förster zum Fällen ausgezeichneter Baum mit Schwarzspechthöhle. Dieser Irrtum wurde während der Durchführung des Hiebs noch rechtzeitig erkannt und korrigiert. Statt einem V wurde hier ein gelbes Wellenband zur Markierung als Biotopbaum angebracht.

58 Dieser Baum mit Schwarzspechthöhle wurde zum Fällen ausgezeichnet. Nur durch einen glücklichen Zufall wurde er von den Forstwirten bei der Durchführung des Hiebs übersehen und blieb somit stehen. Keine Spur von dauerhafter Markierung. Nur noch schemenhaft ist hier das rote Wellenband einer früheren Markierung als Biotopbaum (Schwarzspechthöhle) zu erkennen. Deshalb wurde der Baum beim Auszeichnen zunächst nicht erkannt und erst bei einem nochmaligen Durchgang als Biotopbaum mit einem V markiert.

59 Dieser ursprünglich zum Fällen ausgezeichnete Baum wurde von Greenpeace übersprüht und dann vom Förster ein zweites Mal mit einem roten Ring gekennzeichnet. Nachdem die Forstwirte den Stammfuß für die Fällarbeiten bereits mit der Axt gereinigt hatten, erkannte man im letzten Moment, dass es sich um einen Biotopbaum handelte und markierte ihn mit einem V.

60 Dieser Baum trägt einen Vogelhorst in der Krone. Er wurde vom Förster zum Fällen ausgezeichnet. Greenpeace hat ihn rechtzeitig als Biotopbaum erkannt und als solchen mit einem grünen Wellenband gekennzeichnet. Diese Kiefer wurde ohne jeden Anlass mit einem roten Wellenband als Biotopbaum ausgewiesen.

61 Die Buche links daneben wurde trotz Schwarzspechthöhle (siehe roter Kreis am oberen Bildende) nicht als Biotopbaum erkannt. Trotz Schwarzspechthöhle und meterlanger Spalte wurde dieser Baum zum Fällen ausgezeichnet. Als Biotopbaum nicht zu übersehen und dennoch gefällt

62 Von 22 Bäumen mit Schwarzspechthöhlen (wie hier im Bild) auf der Gesamtfläche des Hiebes wurden beim ersten Durchgang nur einer als Biotopbaum gekennzeichnet aber vier zum Fällen ausgezeichnet. Weitere 17 Spechtbäume wurden nicht als Biotopbäume markiert, so auch dieser. Im Nachgang wurden dann noch sechs weitere Bäume als Biotopbäume erkannt. Einer blieb gar bis zum Schluss zum Fällen ausgezeichnet. Bei diesem gefällten Biotopbaum hatte bereits die Mulmbildung eingesetzt.

63 Gefällter Biotopbaum mit Schwarzspechthöhle Auch dieser Spaltenbaum wurde zum Fällen ausgezeichnet. Aufgrund der sehr ausgeprägten Spalte mit bereits vorhandener Mulmhöhle zählt er zu den absoluten Highlights auf der Hiebsfläche in der Waldabteilung Röhrweg.

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