Newsletter Februar 2006

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1 Die kleinen Schrri itttte derr grroßen Koalitti ion oder ein kurzzer r Überbli iick überr die wessent tli iichsst ten ((gepl lanten)) Änderungen neue bereits beschlossene oder geplante Gesetze Gesetz zur Beschränkung der Verlustverrechnung im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm Gesetz zur Abschaffung der Eigenheimzulage Gesetz zur Eindämmung missbräuchlicher Gestaltungen Entwurf eines Gesetzes zur Verringerung steuerlicher Missbräuche und Umgehungen Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung Angekündigtes Haushaltbegleitgesetz 2006 Änderrungen ab 2006 ((besschlossssen)) Fürr alle Stteuerrzahlerr Was bleibt Einkommen- und Körperschaftsteuertarif bleiben gegenüber 2005 unverändert. Keine neuen Impulse durch Tarifsenkung. Arbeitskosten für Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen in Privathaushalten 20 % der Kosten, max. 600,-- EUR direkte Steuerminderung.; Voraussetzung Vorlage Rechnung des Handwerkers, Zahlung durch Überweisung; Begünstigt sind handwerkliche Tätigkeiten, die von Mietern oder Eigentümern für eigene Wohnung in Auftrag gegeben werden (Streichen und Tapezieren, Beseitigung kleiner Schäden, Erneuerung Bodenbeläge (Parkett, Fliesen, Teppichboden), Austausch Fenster); nur Arbeitskosten, Materialkosten bleiben außer Ansatz. Zusätzlich können 20 % der Kosten, max. 600 EUR für haushaltsnahe Dienstleistungen zur Betreuung pflegebedürftiger Personen von der Steuer abgezogen werden. Bereits bisher können haushaltsnahe Dienstleistungen wie z.b. Wohnungsreinigung, Gartenarbeiten und Betreuung von Familienangehörigen im gleichen Umfang abgezogen werden (20 %, max. 600 EUR). Da die Regelungen nebeneinander gelten beträgt die Steuerminderung insgesamt also bis zu EUR. Seite 1

2 Bei Beschäftigung einer Aushilfe für haushaltsnahe Dienstleistunge 10 %, max. 510 EUR, bei normaler Anstellung 12 %, max EUR Beispiele für haushaltsnahe Dienstleistungen (hhd) sowie Erhaltungs- und Modernisierungsaufwendungen (EuM) Beispiel 1 Aufwand Steuermind. Aufwendungen Gärtner (hhd) Steuerermäßigung 20 % von max Aufwendungen für Pflegeleistung (hhd) Steuerermäßigung 20 % von max Insgesamt aber max für hhd Aufwendungen für Austausch Fenster( EuM) Steuerermäßigung 20 % Beispiel 2 Aufwendungen für Pflegeleistung (hhd) Steuerermäßigung 20 % v kein Gärtner 0 Aufwendungen für Austausch Fenster (EuM) Steuerermäßigung 20 % 400 Folge Unterscheidung hhd und EuM erforderlich! Streichung Sonderausgabenabzug für Steuerberatungskosten (Mantelbogen, Anlage Kinder, Erbschaft- und Schenkungsteuer, gesonderte und einheitliche Gewinnfeststellung bei Personengesellschaften soweit Bezug zu Einkünften besteht, bleiben die Kosten abzugsfähig) Begründung des Gesetzgebers Die derzeitige Regelung wird im Interesse der Rechtsvereinfachung, des Abbaus von Ausnahmetatbeständen und der Verbreiterung der Bemessungsgrundlage aufgehoben. Betroffen sind auch steuerliche Fachliteratur, Steuersoftware etc. Die Weitergabe von steuerlich relevanten Belegen ist Ordnungswidrigkeit (z.b. Tankquittungen, Baumarktquittungen etc.) Geldbuße bis EUR. Hinweis Wer bisher noch nicht darauf gekommen war, weiß es spätestens jetzt. Grundsätzliche Besteuerung der gesetzlichen oder betrieblichen Renten ab 2005 mit 50 %. Erhöhung des steuerpflichtigen Anteils der Rente auf 52 % ab 2006 für Neurentner Erhöhung Sonderausgabenabzug für Basisaltersversorgung (gesetzliche RV, berufsständische Versorgungswerke, landw. Alterskasse, Rürup-Rente ) auf 62 % des Höchsbetrags ( EUR); steuerfreie AG-Leistungen sind abzuziehen. Seite 2

3 Fürr Stteuerrzzahl lerr mitt Kinderrn Erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten besser absetzbar, nämlich als Betriebsausgaben oder Werbungskosten Doppelverdiener und Alleinerziehende 2/3 der Kosten für Betreuung von Kindern bis zum 14. Lebensjahr bis max EUR (6.000 EUR Kosten),dann aber keine hhd mehr Alleinverdiener-Ehepaare absetzbar sind 2/3 der Kindergartenkosten für Kinder zw. 3 und 6 Jahren, max EUR; hhd daneben möglich Private Kinderbetreuungskosten (unverändert) Wenn Alleinerziehender in Ausbildung, behindert oder krank ist, bzw. bei Ehegatten, wenn einer berufstätig und der andere in Ausbildung, behindert oder krank ist Kinder bis zum 14. Lebensjahr Kosten bis zu EUR abzf., soweit sie EUR im Jahr übersteigen Tipp Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten zur Unterbringung von nicht schulpflichtigen Kindern in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn, können diese lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei gezahlt werden. Fürr Untterrnehmerr Degressive AfA 30 % für bewegliche WG (nur 2006 und 2007) 1-%-Regelung nur noch für Fahrzeuge des notwendigen Betriebsvermögens (betriebliche Nutzung mehr als 50 %) Ist das Fahrzeug gewillkürtes Betriebsvermögen (Nutzung %) ist der Entnahmewert nach den anteiligen Kosten zu ermitteln. Das Führen eines Fahrtenbuchs soll nicht zwingend erforderlich sein ist aber für repräsentativen Zeitraum von 6 Monaten zweckmäßig um Zugehörigkeit zum notwendigen BV darzustellen, falls zweifelhaft. Alternativ PKW privat kaufen und alle beruflichen Fahrten mit der KM-Pauschale abrechnen; Fahrtenbuch hierfür nicht erforderlich (einfache Reisekostenabrechnung genügt). Keine Änderung für Fahrzeugüberlassung an Arbeitnehmer und Gesellschafter-Geschäftsführer Verdopplung der Umsatzgrenze für Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten auf EUR; Umsatzsteuer muss erst abgeführt werden, wenn der Kunde zahlt. Für Geschäftsführer und Arbeitnehmer Streichung der Steuerfreibeträge für Abfindungen (7.000 bis EUR) und Übergangsgelder ( EUR) Streichung Steuerfreibeträge für Heirats- und Geburtbeihilfen (315 EUR) Seite 3

4 Senkung der Sozialversicherungsfreiheit bei Sonn- Feiertags- und Nachtzuschlägen auf 25 EUR Stundenlohn, steuerfrei bis 50 EUR Stundenlohn Streichung der steuerfreien Auslandszuschläge Fürr Kapittal lanlegerr Aus für Steuersparfonds Betroffen sind ausschließlich Steuerstundungsmodelle, deren Attraktivität für den Anleger vor allem auf den anfänglichen Verlustzuweisungen basiert insbes. Schiffs- und Medienfonds, New Energy Fonds (Windkraftanlagen), Leasingfonds, Wertpapierhandelfonds und Videogamesfonds Grunds. auch Verluste aus selbständiger Arbeit, aus Vermietung und Verpachtung (v.a. geschlossene Immobilienfonds), Stillen Gesellschaften, Sonstige Einkünfte (v.a. Renten- und Lebensversicherungsmodelle gegen fremdfinanzierten Einmalbetrag) mit modellhaftem Verlustzuweisungscharakter. Nicht betroffen Venture Capital Fonds und Private Equitiy Die sofort mit anderen Einkünften verrechenbaren Verluste werden auf 10 % begrenzt. Darüber hinausgehende Verluste können nur mit zukünftigen Gewinnen aus derselben Beteiligung verrechnet werden! Beitritt ab Fürr IImmobi ilienbessi ittzerr Abschaffung der degressiven Gebäudeabschreibung; AfA künftig einheitlich 2 % Abschaffung der Eigenheimzulage Steuerschuldnerschaft für Umsatzsteuer bei Reinigungsleistungen (Fassade, Räume und Inventar, Teppich und Fensterputzer); gilt für jeden Unternehmer; bei Privatpersonen, wenn Vermietung von mehr als zwei Wohnungen; - Gesetzesentwurf soll ab gelten Seite 4

5 Änderrungen ab 2007 ((geplantt)) Erhöhung der Umsatzsteuer auf 19 %; Begründung Im Koalitionsvertrag Um dem beginnenden Aufschwung Zeit zur Entfaltung zu lassen wird der Mehrwertsteuersatz erst in 2007 um drei Prozentpunkte auf 19 % steigen. Tipp Private Investitionen vorziehen Weitere Einschränkungen bei Bewirtungen und Geschenken Anhebung Umsatzgrenze für EÜR auf EUR Neuregelung der Besteuerung von privaten Veräußerungsgewinnen Wegfall der Spekulationsfrist und Abgeltungssteuer von ca. 20 % Änderung der Erbschaft- und Schenkungsteuer bzgl. Ungleichbehandlung Besteuerung Grundvermögen geg. Geldvermögen Steuerfreiheit bei Übertragung von Unternehmensvermögen aber nur bzgl. Produktivem Vermögen und wenn Unternehmen 10 Jahre fortgeführt wird Wegfall Begünstigung Schenkungsteuer bei gewerblich geprägten Personengesellschaften. Evtl. rückwirkend ab 2006 Reichensteuer Nicht Gewerbliche Einkünfte über EUR bzw EUR werden mit 45 % versteuert. Betrifft Gehälter, Freiberufler, Kapitaleinkünfte, Vermietungseinkünfte. Gegenmaßnahmen diskutiert Umwandlung GmbH in GmbH & Co. KG, Verlagerung Renovierungen Kürzung Pendlerpauschale (erst ab 21. Km) Kürzung bei Arbeitszimmer (muss Mittelpunkt der gesamten beruflichen Nutzung sein) Senkung des Sparerfreibetrags auf 750 EUR/1.500 EUR Erhöhung Versicherungssteuer auf 19 % (bisher 16 % = + 18,75 %) Einführung eines Elterngeldes, max EUR für ein Jahr; Berechtigte wie bei Bundeserziehungsgeld. Erhöhung des Pauschalabgabensatzes für Minijobs bis 400 von 25 % auf 30 %. Seite 5

6 Änderrungen ab 2008 ((geplantt)) Abschaffung der Lohnsteuerklassen Geplante Unternehmensteuerreform Umfassende Unternehmensteuerreform zur Vereinheitlichung der Besteuerung Personen und Kapitalgesellschaften Zwei Reformkommissionen arbeiten an grundlegend neuen Modellen Ziel aller Modelle Senkung der Steuern für Unternehmensgewinne auf 25% bis 30 % (bisher 38,7 % bei Kapitalgesellschaften), soweit sie nicht ausgeschüttet oder entnommen werden. Evtl. Senkung Besteuerung Kapitaleinkünfte auf 25 % Arbeitslohn soll weiterhin höher besteuert werden (Grund Verlagerung ins Ausland schwierig) Fazit Geld ist etwas, das nur kurz in unserer Tasche halt macht auf dem Weg zum Finanzamt. Seite 6

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