Die Kernelemente der geplanten Gesundheitsreform lassen sich recht einfach darstellen:

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1 Gesundheitsreform 2010 der neoliberalen Regierung ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zum Abschied vom Sozialstaat! Nach langer kontroverser Diskussion, vielen Streitigkeiten in den eigenen Reihen und einer beharrlichen Weigerung der Kanzlerin, zum Thema Gesundheit eine klare Position zu beziehen, gelang es der Regierungskoalition immerhin, Anfang Juli die sogenannten Eckpunkte der Gesundheitsreform 2010 auf den Tisch zu legen. Noch ist es kein Gesetz, aber bereits die nunmehr dargebotenen Inhalte zeigen deutlich auf, dass die regierenden Parteien CDU, CSU und FDP dem eingeschlagenen Weg der Vermögensverteilung von unten nach oben treu bleiben werden. Auslöser für diese Reform war nicht in erster Linie der Versuch eines Newcomers in der obersten politischen Riege, Gesundheitsminister Rösler, sich zu profilieren, sondern vielmehr die Erkenntnis, dass die finanzielle Situation in unserem Gesundheitssystem mehr als katastrophal ist und die FDP die zu erwartenden höheren Belastungen nicht der von ihr vertretenen Klientel den Reichen, Konzernen und Großunternehmern aufbürden möchte. So werden der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bereits im nächsten Jahr deutlich über 10 Milliarden Euro fehlen, angesichts der Preisentwicklung in der Pharmaindustrie wird dieser Fehlbetrag in den folgenden Jahren sicherlich noch signifikant steigen. Da man auf die Dummheit der Wähler nicht mehr stur vertrauen kann, wurde diese Reform mit immensen Geldeinsatz in riesigen Medienkampagnen als der Heilsbringer für das Land vermarktet und natürlich wie immer bei derartigen Täuschungsmanövern in der allgemeinen Euphorie einer Fußball- Weltmeisterschaft verkündet. Die Kernelemente der geplanten Gesundheitsreform lassen sich recht einfach darstellen: 1. Der Beitragssatz zur GKV wird am von derzeit 14,9% auf 15,5% steigen. Erwerbstätige und Rentner übernehmen davon 8,2% von ihrem Einkommen, die Arbeitgeber 7,3%. 2. Der Arbeitgeberanteil wird bei 7,3% eingefroren. Somit müssen zukünftige Anstiege der Ausgaben im Gesundheitswesen ausschließlich von den Versicherten in Form eines von der jeweiligen Kasse erhobenen Zusatzbeitrages getragen werden. 3. Dieser Zusatzbeitrag wird zukünftig nicht mehr als Prozentsatz des Einkommens, sondern nur noch als eine Pauschale in beliebiger Höhe erhoben. 4. Übersteigt der durchschnittliche Zusatzbeitrag (der Durchschnitt aller Zusatzbeiträge aller Kassen) 2% des sozialversicherungspflichtigen Einkommens eines Erwerbstätigen oder Rentners, erhält er eine Kompensation: der Arbeitnehmeranteil in Höhe von 8,2% wird in diesem Fall entsprechend verringert. 5. Die dadurch entstehenden Mindereinnahmen der GKV (genauer: des Gesundheitsfonds) werden über Steuergelder ausgeglichen.

2 Was bedeutet dies für die Versicherten im Detail? Wir möchten Ihnen die sich daraus für Sie ergebenden Konsequenzen etwas ausführlicher erläutern schließlich haben Sie ein Recht darauf, Ihre zukünftige Lebenssituation möglichst objektiv und realistisch einschätzen zu können. Die versicherten Personen dürfen erst einmal bezahlen. Der Beitragssatz zur GKV wird am um 0,6% auf 15,5% angehoben davon entfallen auf die Arbeitnehmer und Rentner 8,2% ihres Einkommens. Die sowieso in einer schwächeren finanziellen Position lebenden Arbeitnehmer und Rentner bezahlen somit 0,9% mehr als die kapitalstarken Arbeitgeber. Die Regierung verkauft diese Ungerechtigkeit als Sonderbeitrag. In Summe bedeutet dies für die Mitglieder einer GKV, dass alleine durch diesen Sonderbeitrag pro Jahr 9 Milliarden an Mehrbelastung(en) zu schultern sind. Die Arbeitgeber werden aus der paritätischen Verantwortung weitgehend herausgenommen. Die jeweiligen Anteile am Beitragssatz 8,2% für Erwerbstätige und Rentner, 7,3% für Arbeitgeber wird auf diesem Niveau festgeschrieben. Diese bedeutet aber gleichzeitig, dass alle künftigen Mehrbelastungen in der GKV ausschließlich durch die Versicherten zu tragen sind. Mehrbelastungen werden mit Sicherheit auftreten, dies zeigen die permanenten Anstiege der Pharmapreise und Teuerungsraten in der Gesundheitsversorgung. Hier zeigt sich ganz deutlich, was die Regierung mit dieser Reform beabsichtigt: Auflösung der paritätischen Finanzierung unseres Gesundheitssystems, Schonung der Arbeitgeber und einkommensstarken Personen und eine Umwandlung des Gesundheitssystems von einem sozialen System für alle Bevölkerungsgruppen hin zu einem kommerzialisierten System in dem gilt: Gesundheitsleistungen nur noch im Rahmen der eigenen finanziellen Leistungsfähigkeit. Ungleiche und vor allem ungerechte Belastung der jeweiligen Einkommen Die Gestaltung der Zusatzbeiträge als Pauschalbetrag nicht als Prozentsatz vom Einkommen führt dazu, dass niedrigere Einkommen wesentlich stärker belastet werden als höhere Einkommen. Da die Zusatzbeiträge nicht mehr wie bisher einer Limitierung nach oben unterliegen, können diese zusätzlich geforderten Beiträge nahezu beliebig steigen. Die Lebenserfahrung lehrt uns eines deutlich: wo keine gesetzlichen Grenzen gesetzt sind, werden auch keine Limits eingehalten! Bisher gab es ebenfalls Zusatzbeiträge. Diese waren allerdings auf 8 Euro pro Monat (oder maximal 1% der beitragspflichtigen Einkommen der Versicherten) begrenzt, müssen jedoch auch heute bereits ausschließlich von den Beitragszahlern aufgebracht werden. Diese bereits als ungerecht anzusehende Regelung fällt ab dem vollkommen weg. Da zu erwarten ist, dass die GKV mit den Beitragseinnahmen alleine nicht auskommen wird, sind Zusatzbeiträge eigentlich schon Realität. Die Regierung möchte mit diesem System mehr Wettbewerb innerhalb der GKV erreichen. Dies mag auch tatsächlich eintreten, wobei hier zu erwarten ist, dass sich die erhobenen Zusatzbeiträge innerhalb der einzelnen Kassen nur sehr gering unterscheiden werden. Fakt ist aber ebenso: innerhalb einer Kasse sind die Zusatzbeiträge für alle Versicherten gleich, egal ob Ihr Einkommen Euro pro Monat oder Euro pro Monat beträgt! Rechnen wir kurz einmal nach: 8,3% GKV-Arbeitnehmeranteil + max. 2% vom Einkommen als Zusatzbeitrag = 10,3% GKV-Beitragssatz.

3 Bei einem Einkommen von Euro bezahlen Sie dann alleine für Ihre Krankenkasse mehr als 180 Euro pro Monat (im Jahr wären das stolze Euro). Sie arbeiten quasi mehr als einen Monat pro Jahr nur für Ihre Krankenversicherung. In diesem Modell sind sonstige Ausgaben wie Zuzahlungen, Rezeptgebühren, Praxisgebühren etc. noch nicht einmal enthalten. Der höchste Arbeitnehmer-Beitragssatz in der Geschichte unseres Landes. Um die Methodik noch einmal zu verdeutlichen: je höher das Einkommen ist, desto geringer ist die prozentuale Belastung durch den GKV-Beitrag. Die Wunderkerze: der Sozialausgleich Da man wie bereits eingangs erwähnt auf die Dummheit der Wähler allein nicht mehr bauen wollte, wurde ein Element eingeführt, dass als der alles-wieder-gerecht-macher den Bürger beruhigen soll, letztendlich aber nur zur Verwirrung beiträgt, damit man dieses offensichtliche System nicht sofort als das entlarvt, was es ist: die beginnende Einführung einer Kopfpauschale! Damit die sog. Nicht-Leistungsträger nicht sofort auf die Straße gehen, hat man den sogenannten Sozialausgleich als Gerechtigkeitsspender eingeführt. Wir versuchen einmal, dieses Konstrukt so einfach und verständlich wie möglich zu erklären (eine große Herausforderung...): Die Oberbehörde Bundesversicherungsamt (BVA) berechnet einmal pro Jahr einen Durchschnitt der erhobenen Zusatzbeiträge aller GKV. z.b. AOK=30 Euro im Jahresschnitt, TKK=25 Euro im Jahresschnitt, BARMER=35 Euro im Jahresschnitt Daraus ergibt sich nach Adam Rise ein Jahresdurchschnitt über alle GKV von 30 Euro pro Monat. Der Gesetzgeber nimmt an, dass im GKV-System alle entstehenden Kosten gedeckt sind, wenn alle Mitglieder einer GKV diesen errechneten Beitrag zahlen würden (annehmen, würde, hätte, sollte Sie sehen, wohin die Reise gehen wird...). Übersteigt dieser fiktive Durchschnittswert 2% Ihres individuellen Bruttoeinkommens pro Monat, erhalten Sie die (faktisch zu viel bezahlte) Differenz vergütet, in dem Ihr 8,3%-GKV-Beitragssatz entsprechend abgesenkt wird. Damit Sie nicht als Bittsteller zu einer Behörde müssen, um diese Erstattung zu beantragen, geschieht dies vollautomatisch. Ignorieren wir einmal alle datenschutzrechtlichen Bedenken, ergibt sich daraus ein erster Fallstrick: sollten Sie in einer GKV Mitglied sein, die im Jahresdurchschnitt 40 Euro von Ihnen als Zusatzbeitrag gefordert hat, interessiert das den Gesetzgeber nicht. Diese 10 Euro Differenz sind auf jeden Fall aus Ihrer Privatschatulle zu bezahlen. Sie können dies nur vermeiden, wenn Sie Ihre Kasse wechseln. Soweit so gut: doch woher sollen Sie wissen, dass Ihr kassenspezifischer Zusatzbeitrag über dem erst am Jahresende ermittelten Gesamtdurchschnitt liegt? Dieser kleine Gedankengang wurde von der Regierung im Eifer des Gefechtes sicherlich nur übersehen. Damit Sie diese Erstattung auch erhalten können, müssten Sie nach heutiger Gesetzeslage einen Lohnsteuerjahresausgleich oder eine Einkommenssteuererklärung abgeben. Somit kann diese Erstattung nur nachträglich erfolgen angesichts der heutigen Bearbeitungsdauer für einen LStJA können Sie leicht ausrechnen, wann Ihnen die Erstattung auf dem Konto gutgeschrieben wird.

4 Da bei einer (nachträglichen) Korrektur Ihres Beitragssatzes dem Gesundheitsfonds ja Einnahmen entgehen, gleicht der Gesetzgeber dies durch entsprechende Zahlungen aus Steuergeldern in den Gesundheitsfond aus. Betrachten wir diese kleine Nebelkerze Sozialausgleich noch einmal im Detail: Wenn Sie 15 Euro pro Monat an Zusatzbeitrag entrichten, greift der Sozialausgleich bereits ab ca Euro Monatseinkommen nicht mehr, bei 30 Euro Zusatzbeitrag erhalten Sie ab ca Euro Monatseinkommen keinen entsprechenden Ausgleich mehr. Hier wird eindeutig nach dem Motto verfahren: sozial ist, was die Reichen schont! Es gibt allerdings noch einen Aspekt, der in seiner Tragweite noch viel bedenklicher ist. Wie bereits erwähnt, werden die durch den Sozialausgleich entstehenden Mindereinnahmen im Gesundheitsfond durch Steuergelder ausgeglichen. Genauer gesagt: mit Ihren Steuergeldern! Sie werden also hier bereits ein drittes Mal zur Kasse gebeten. Wenn Steuergelder für eine Leistung ausgegeben werden (müssen), dann gefällt dies den Finanzministern in der Regel nicht besonders, erst Recht nicht, wenn es sich dabei um Sozialleistungen handelt. Eine mögliche Konsequenz (betrachten Sie die aktuellen Inhalte des Sparpakets, dann werden Sie erkennen, dass die genannten Konsequenzen nicht nur möglich sondern sehr wahrscheinlich sein werden) könnte sein, dass der Finanzminister durch verringerte Ausgleichszahlungen eine Zwangssparrunde bei der GKV einleiten wird. Da die Kosten der Leistungen und Pharmaprodukte von staatlicher Seite jedoch in keiner Weise reguliert werden, kann die GKV in diesem Fall nur noch mit Abstrichen bei der Leistung reagieren, oder weiter steigenden Zusatzbeiträgen. Dies bedeutet ganz konkret für Sie: Ihre Kosten für eine Krankenversicherung werden signifikant steigen, mittelfristig wird die Leistung, die Sie dafür erhalten, immer weiter sinken. Hier ist der Schritt zur Medizinischen Grundversorgung dann nicht mehr weit. Über 10% Ihres Monatseinkommens für eine medizinische Grundversorgung, alle darüber hinausgehenden Leistungen müssen Sie zusätzlich erwirtschaften. Können Sie das nicht, sollten Sie zukünftig lieber nicht mehr krank werden. Bisher mussten Sie beim Arztbesuch Ihre GKV-Versichertenkarte vorzeigen, zukünftig werden Sie ärztliche Leistungen, die über das absolut notwendige Minimum hinausgehen, nur noch gegen Vorlage einer aktuellen Bankauskunft erhalten. Und die Regierung behauptet immer noch vehement, es handelt sich bei dieser Reform nicht um die zugegeben geschickt versteckte - Einführung einer Kopfpauschale. Was im vorliegenden Eckpunktepapier (noch) nicht enthalten ist: welches System gilt für Erwerbslose oder Hartz IV-Bezieher? welche Regelungen werden für Studenten und Selbständige getroffen? wie werden die vorhandenen Sonderkassen (z.b. Landwirtschaft, Künstler) einbezogen? wie werden die heute freiwillig in der GKV-Versicherten integriert? Die Regierung fördert mit dieser Reform nicht nur das soziale Ungleichgewicht, sie zerstört darüber hinaus einen der wichtigsten Grundpfeiler unseres Sozialsystems und das nicht versehentlich, sondern

5 aus reinem Kalkül und in absoluter Kenntnis der sich daraus ergebenden Konsequenzen für unsere Gesellschaft. Hier wird den Bürgern ein kompletter Systemwechsel als eine kleine, unbedeutende Regulierung der Gesundheitskosten verkauft. Deshalb lehnt DIE LINKE diese Reform grundsätzlich ab, weil die GKV-Versicherten in drei Bereichen zusätzlich belastet werden: Beitragssatzerhöhung, Zusatzbeiträge und Steuergelder als Kompensation des Sozialausgleichs die Ausgestaltung der Zusatzbeiträge ungerecht und unsolidarisch ist. Die Zusatzbeiträge werden ungeachtet der Höhe des Einkommens des Versicherten als fester Betrag erhoben. hier eine deutliche Abkehr vom paritätischen Finanzierungsprinzip vorgenommen wird. Alle zukünftigen Belastungen sind ausschließlich vom Versicherten zu tragen. die Schere zwischen Arm und Reich einen weiteren großen Schritt geöffnet wird. Gerade Bürger mit niedrigem Einkommen, Erwerbslose, Studenten und Rentner wird durch die hohen Beiträge ein wesentlicher Teil Ihrer finanziellen Lebensgrundlage entzogen. Gesundheit verkommt zur Ware, wird nur noch nach individuellem Finanzstatus gewährt werden. eine immense Bürokratie neu eingeführt werden muss, um diesen Verwaltungsakt noch stemmen zu können. Die zwingend notwendige Konzentration wesentlicher Daten der Bürger in einer Behörde ist ein weiterer Schritt hin zum Gläsernen Bürger. Natürlich ist es immer einfach, einen Vorschlag zu kritisieren. Deshalb wird es Sie sicherlich auch interessieren, welche Alternativen DIE LINKE zum Thema Gesundheit anzubieten hat. Die Alternativen der Partei DIE LINKE Wir fordern einen grundlegenden Paradigmenwechsel durch Abschaffung oder zumindest signifikante Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze und der Versicherungspflichtgrenze Einbeziehung aller Einkunftsarten in die Finanzierung des Gesundheitssystems Erweiterung des Personenkreises für die GKV Wer sich mit einem kleinen Nebenjob mit 2000 Euro Jahreseinkommen begnügen kann, weil er Mieteinnahmen aus seinen Immobilien in Höhe von Euro pro Jahr und Einnahmen aus Zinsen in Höhe von Euro pro Jahr zusätzlich verfügbar hat, soll seinen GKV-Beitragssatz nicht aus wie bisher Euro berechnen müssen, sondern aus Euro. Gleiches gilt für Freiberufler, Selbständige und Beamte: es gibt keinen rationalen Grund, warum dieser Personenkreis nicht der GKV zugeordnet werden kann. DIE LINKE. fordert: Solidarische Bürgerinnen- und Bürgerversicherung einführen Die meisten Menschen wollen ein solidarisches Gesundheitssystem, in dem die Lasten auf alle Schultern verteilt werden und breite Schultern mehr tragen als schmale. Dafür steht DIE LINKE mit ihrem Konzept der solidarischen Bürgerinnen- und Bürgerversicherung:

6 EINE Versicherung für ALLE Bürger Alle in Deutschland lebenden Menschen werden ungeachtet ihres Berufes, ihrer sozialen und gesellschaftlichen Stellung und der Höhe ihres Einkommens Mitglied dieser Versicherung. Das System der PKV wird nicht mehr benötigt. Bestmögliche Versorgungsqualität Die solidarische Bürgerinnen- und Bürgerversicherung garantiert für alle Menschen eine umfassende Gesundheitsversorgung. Sämtliche erforderlichen Leistungen werden zur Verfügung gestellt und der medizinische Fortschritt wird einbezogen. Eine dauerhaft stabile Finanzierung Wir wollen, dass alle Einkommensarten einbezogen werden, das heißt neben Löhnen und Gehältern auch Einkommen aus selbständiger Arbeit, Honorare sowie Miet-, Pacht- und Kapitalerträge. Die paritätische Finanzierung wird wiederhergestellt, indem die Arbeitgeber die Hälfte der Krankenversicherungsbeiträge ihrer Beschäftigten tragen. Solidarität stärken Wer viel verdient, soll auch entsprechend mehr in das Solidarsystem einzahlen. Dafür wird die Beitragsbemessungsgrenze stufenweise angehoben und perspektivisch abgeschafft. Die Solidarität darf nicht weiter bei einem Einkommen von derzeit Euro haltmachen. Damit zahlt jeder Mensch prozentual das Gleiche. Wer keine Einkünfte hat, wird beitragsfrei versichert. Praxisgebühr und andere Zuzahlungen abschaffen Praxisgebühr, Zuzahlungen unter anderem für Krankenhausaufenthalte, Arzneimittel, Therapien belasten Geringverdiener überproportional stark und besitzen keine positive Steuerungswirkung. Es besteht die Gefahr, dass notwendige Behandlungen nicht durchgeführt werden, um Zuzahlungen zu sparen. Das ist nicht sinnvoll. Deswegen sollen alle Zuzahlungen abgeschafft werden. Eigenständiger Versicherungsanspruch Jede und Jeder erhält einen eigenen Krankenversicherungsanspruch und ist nicht von anderen abhängig. Unsere Solidarische Bürgerinnen- und Bürgerversicherung würde mit einem Beitragssatz von 10% bis 10,5% auskommen. Rechnen Sie einmal selbst nach und vergleichen Sie die beiden beschriebenen Modelle. Auch Sie werden nur zu einen Ergebnis kommen können: was immer CDU, CSU und FDP im Sinn haben bestimmt nicht das Beste für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes. Sie müssen übrigens nicht bis zur nächsten Wahl warten, um Ihre Meinung zu dieser ungerechten, unsolidarischen und gesellschaftsspaltenden Reform zu äußern. Nehmen Sie Teil an unseren regionalen und überregionalen Kundgebungen, Aktionen oder Protesten gegen die Gesundheitsreform Gesundheit ist keine Ware und darf es auch nie sein! (Rainer M. Lindner)

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