Die Gesetzliche Krankenversicherung in Zahlen. Bereich Produktentwicklung/Wettbewerb
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- Michael Hausler
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1 Die Gesetzliche Krankenversicherung in Zahlen Bereich Produktentwicklung/Wettbewerb
2 Die GKV in Zahlen 1. Gesundheitsreformgesetze der letzten Jahre 2. Überschuss- und Defizitentwicklung 3. Beitragsentwicklung 3.1 Entwicklung der Beitragsbemessungsgrenze 3.2 Entwicklung der Versicherungspflichtgrenze 3.3 Entwicklung des durchschnittlichen Allgemeinen Beitragssatzes 3.4 Entwicklung des durchschnittlichen Allgemeinen Höchstbeitrages 4. Entwicklung des Arbeitnehmeranteils 4.1 Entwicklung des maximalen Arbeitnehmeranteils 4.2 Berechnungsbeispiel für die Beitragszuschläge ab Zusatzbeiträge der Krankenkassen PW Seite 2
3 1. Gesundheitsreformgesetze der letzten Jahre 1977 Kostendämpfungsgesetz 1989 Gesundheitsreformgesetz (GRG) 1993 Gesundheitsstrukturgesetz (GSG) Stufe der Gesundheitsreform: Jan Beitragsentlastungsgesetz (BentlG) Jul GKV-Neuordnungsgesetz (NOG) 1999 Solidaritätsstärkungsgesetz (GKVSolG) Reform 2001 Wegfall des Arzneimittel-Budgets 2003 Beitragssatz-Sicherungs-Gesetz (BSichG) 2004 Gesundheitsmodernisierungs- Gesetz (GMG) 01/2005 SPV-Zusatzbeitrag für Kinderlose 07/2005 GKV-Zusatzbeitrag 0,9% allein zu tragender Zusatzbeitrag (GMG- Änderungsgesetz) 04/2007 Wettbewerbsstärkungsgesetz (WSG) 01/2009 -einheitlicher GKV-Beitragssatz -GKV-KT für Selbstständige nur noch über Wahltarif oder privat 07/2009 -Steuermittel senken den Allg.BS -KT für Selbstständige wieder über Allg. BS möglich 01/2011 GKV-FinG -Festschreibung des GKV- Beitragssatzes auf 15,5 % -einkommensunabhängiger Zusatzbeitrag ohne Begrenzung mit steuerfinanziertem Sozialausgleich PW Seite 3
4 2. Überschuss- und Defizitentwicklung in Mrd ,01 3,15 5,317 3,8 3, ,12 0,56 0,56 0,28 0,31 1,67 1,63 1,78 1,4 1, ,48-4, ,22-3, , ,96-3, , Quartal 2011 PW Seite 4
5 3.1 Entwicklung der Beitragsbemessungsgrenze in GKV- FinG Gesundheitsfonds WSG GMG GRG GSG 3. Stufe BSich G GRG ,28 (1972) Erhöhung (West) ca. 375% (2012) PW Seite 5
6 3.2 Entwicklung der Versicherungspflichtgrenze in , GRG GSG 3. Stufe GRG GM G BSichG WSG Gesundheitsfonds GKV- FinG ,28 (1972) Erhöhung (West) ca % 4.237,50 (2012) PW Seite 6
7 3.3 Entwicklung des durchschnittlichen Allgemeinen Beitragssatzes GKV + SPV incl. Zusatzbeiträge in % Pflegeversicherung ab GRG GSG 1994 Zusatzbeiträge ab in SPV für Kinderlose 0,25% ab in GKV 0,9% 3. Stufe GKV West incl.spv incl. GKV-Zusatzbeitrag 8,4 % (1972) Erhöhung GKV (West) ca. 111 % 17,7 % (2012) 1996 GRG 1998 BSichG GMG Jul Allg. Beitragssatz ab 1/2009 einheitlich ab 7/2009 durch Steuerzuschuss gesenkt WSG , ,8 14,6 GKV- FinG Gesundheitsfonds PW Seite 7
8 3.4 Entwicklung des durchschnittlichen Allgemeinen Höchstbeitrages GKV + SPV incl. Zusatzbeiträge in GR G 1990 Pflegeversicherung ab GSG Stufe GKV West incl.spv incl.gkv-zusatzbeitrag GRG 2002 Zusatzbeiträge ab in SPV für Kinderlose 0,25% ab in GKV 0,9% GM G BSich G 67,64 (1972) Erhöhung GKV (West) ca. 901 % 677,03 (2012) 2004 Jul 05 WS G ,03 642,60 558,45 Gesundheitsfonds GKV- FinG PW Seite 8
9 4.1 Entwicklung des Arbeitnehmeranteils Arbeitnehmeranteil in GKV incl. Zusatzbeitrag + SPV GKV (West); SPV ab 1995; Zusatzbeiträge: ab in SPV für Kinderlose 0,25% ab in GKV 0,9% , in Juli ,82 (1972) Erhöhung (West) ca. 966 % 360,51 (2012) PW Seite 9
10 4.1 Entwicklung des Arbeitnehmeranteils Ab 2005 erhalten gesetzlich Versicherte keinen Arbeitgeberanteil mehr auf Zusatzbeiträge in SPV und GKV in Prozent ,7 5,7 6,25 6,25 7,6 7,6 8,25 8 8,275 9,425 9,125 9,125 7,975 7,975 8,275 9,425 9,425 8, Juli Arbeitgeberanteil Arbeitnehmeranteil Kinderlose Arbeitnehmer tragen in ,25% des Gesamtbeitrags für GKV+SPV. PW Seite 10
11 4.2 Berechnungsbeispiel Zusatzbeiträge für gesetzlich Versicherte ab 2005 Januar 2005: Kinderlosenzuschlag 0,25% (SPV) Juli 2005: Allgemeiner Zusatzbeitrag 0,9% Juli 2009: Kassenindividueller Zusatzbeitrag kann erhoben werden. Als erste Kasse erhebt die Gemeinsame BKK Köln 8. Seit Jahresbeginn 2010 führen immer mehr Kassen den individuellen Zusatzbetrag ein Januar 2011: Festschreibung des allgemeinen Beitragssatzes der GKV auf 15,5 %. Künftige Defizite der Kassen sollen über einkommensunabhängige Zusatzbeiträge ohne Begrenzung (mit steuerfinanziertem Sozialausgleich) ausgeglichen werden. Diese sind von den GKV-Versicherten allein zu bezahlen. 2012: Viele Kassen wollen die Zusatzbeiträge abschaffen. PW Seite 11
12 4.2 Berechnungsbeispiel Zusatzbeiträge für gesetzlich Versicherte ab 2005 Zusatzbeiträge in der GKV Juli BBG 3487, , , , , ,00 durchschnittl. Allg. Beitragssatz GKV % 14,3 14,3 13,4 14,0 14,6 14,6 SPV % 1,7 1,7 1,7 1,95 1,95 1,95 Höchstbeitrag GKV+SPV 558,00 564,00 532,28 598,13 614,42 633,04 Kinderlosenzuschlag % 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 Höchstbeitrag Kinderlosenzuschlag 8,81 8,81 9,38 9,28 9,56 Allgemeiner Zusatzbeitrag % 0,9 0,9 0,9 0,9 Höchstbeitrag Allg. Zusatzbeitrag 31,73 33,75 33,41 34,43 *Kassenindividueller Zusatzbeitrag 37,50 74,25 76,50 Gesamtbeitrag 558,00 572,81 572,81 678,75 731,36 753,53 abzüglich AG-Anteil 279,00 282,00 266,14 299,06 307,21 316,52 AN-Anteil 279,00 290,81 306,68 379,69 424,15 437,01 Erhöhung für Arbeitnehmer gegenüber 2004 in %: Erhöhung für Arbeitnehmer gegenüber Vorjahr in %: Erhöhung für Selbstständige gegenüber 2004 in %: Erhöhung für Selbstständige gegenüber Vorjahr in %: 4,2 9,9 36,09 52,03 56,63 5,5 9,62 11,71 3,03 2,7 2,7 21,6 31,1 35,0 0,0 4,3 7,8 3,0 *1% vomeinkommen, max. bis zur BBG / Alternativ pauschal 8 ohne Einkommensprüfung Ab 2011 einkommensunabhängig, Sozialausgleich auf Basis des durchschnittlichen Zusatzbeitrags, max. 2% des beitragspflichtigen Einkommens. Seit Einführung der Zusatzbeiträge ist der Arbeitnehmer-Anteil um 56,63 Prozent gestiegen, der Beitrag für Selbstständige um 35 Prozent. PW Seite 12
13 5. Zusatzbeiträge der Krankenkassen Zusatzbeiträge BKK advita Ab ,50 (entfällt voraussichtlich ab 4/2012) BKK Hoesch 15 BKK Phoenix: Ab (entfällt voraussichtlich ab 4/2012 DAK Gesundheit: Ab (entfällt voraussichtlich ab 4/2012 Deutsche BKK: Ab (entfällt voraussichtlich) KKH-Allianz: Ab (entfällt voraussichtlich ab 3/2012) PW Seite 13
14 Rechtliche Hinweise Gerne überlassen wir Ihnen diese Präsentation zu Informationszwecken. Bitte beachten Sie aber, dass die darin enthaltenen Informationen allgemeiner Natur sind und eine Beratung im konkreten Einzelfall nicht ersetzen können. Diese Unterlage haben wir nach bestem Wissen erstellt und die Inhalte sorgfältig erarbeitet. Die Informationen werden ständig geprüft und aktualisiert. Gleichwohl kann man Fehler nie ganz ausschließen. Bitte haben Sie deshalb Verständnis dafür, dass wir keine Garantie und Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen. Infolgedessen haften wir nicht für direkte, indirekte, zufällige oder besondere Schäden, die Ihnen oder Dritten entstehen. Der Haftungsausschluss gilt nicht für vorsätzlich oder grob fahrlässiges Handeln oder bei Nichtvorhandensein zugesicherter Eigenschaften. Unsere Marken und Logos sind international markenrechtlich geschützt. Es ist nicht gestattet, diese Marken und Logos ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung zu nutzen. Inhalt, Darstellung und Struktur dieser Unterlage sind urheberrechtlich geschützt und eine Nutzung, Verwendung, Reproduktion oder Weitergabe an Dritte ganz oder teilweise ist nur mit unserer ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Zustimmung zulässig. Alle Rechte sind vorbehalten. ALTE LEIPZIGER - HALLESCHE Konzern PW Seite 14
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