Fragebogen für die schriftliche Prüfung im Fach OR I und II: Obligationenrecht Allgemeiner Teil
|
|
- Götz Solberg
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Universität Luzern Fakultät III für Rechtswissenschaft Fragebogen für die schriftliche Prüfung im Fach OR I und II: Obligationenrecht Allgemeiner Teil (Sommer 2005) Examinator: Prof. Jörg Schmid Zeitpunkt der Prüfung: 22. Juli 2005 Ort der Prüfung:... Matrikel-Nr.... Maturitätssprache... Punkte: Note: Allgemeine Hinweise zur Prüfung 1. Dieser Prüfungsfragebogen umfasst 8 Seiten (die vorliegende Seite inbegriffen). Sollte eine Seite fehlen, so melden Sie sich bitte sofort bei der Prüfungsaufsicht; nachträgliche Reklamationen können nicht berücksichtigt werden. 2. Lesen Sie bitte sämtliche Fragen sorgfältig durch, bevor Sie mit der Beantwortung beginnen. Es sind alle Fragen zu beantworten. Maximal sind 30 Punkte erreichbar. 3. Alle Antworten sind ohne gegenteiligen Hinweis bei einer einzelnen Aufgabe zu begründen und soweit möglich mit dem Gesetz zu belegen. Beschränken Sie Ihre Antworten auf das Wesentliche. Richtige Antworten werden nur bewertet, soweit sie bei den gestellten Fragen stehen. Massgebend ist die Rechtslage nach Gesetz (unter Ausschluss des Besonderen Teils des OR) und bundesgerichtlicher Rechtsprechung. 4. Als Hilfsmittel wird die Schulthess-Textausgabe «ZGB/ OR» (Hrsg. Peter Gauch, 45. Aufl., Zürich 2004) zur Verfügung gestellt. Andere Hilfsmittel sind nicht erlaubt. 5. Für die Beantwortung der Fragen stehen 2 Stunden zur Verfügung. Am Ende der Prüfung legen Sie den mit der Matrikelnummer versehenen Prüfungsfragebogen und das allfällig beschriebene Notizpapier in den Umschlag, versehen diesen ebenfalls mit Ihrer Matrikelnummer und geben ihn vor Verlassen des Raumes verschlossen der Prüfungsaufsicht ab. Falls Sie den Prüfungsfragebogen auseinander reissen, versehen Sie bitte jede Seite mit Ihrer Matrikelnummer. Gleiches gilt, falls Ausführungen auf Notizpapier für die Bewertung berücksichtigt werden sollen. 6. Bitte schreiben Sie Ihre Antworten gut leserlich auf diesen Fragebogen und lassen Sie den linken und rechten Rand für die Korrektur frei. Falls der für die Beantwortung vorgesehene Platz nicht ausreicht, können Sie auf die Rückseite des betreffenden Blattes schreiben; Sie müssen jedoch deutlich angeben, auf welche Teilfrage sich Ihre Antwort bezieht. Unleserliche Wörter oder Sätze bleiben unberücksichtigt. Unbeachtet bleibt auch ein allfälliger Entwurf, den Sie zusätzlich zur «Reinschrift» einreichen. 7. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg!
2 Prüfung OR I und II (Obligationenrecht, Allgemeiner Teil), Sommer Fall 1 Mit öffentlich beurkundetem Vertrag vom 5. Mai 2005 kaufte der Verein «Sportclub Schwand» (nachfolgend: der Verein) von Viola Vischer das Grundstück Nr. 350 (Lagerhaus und Wiese), Grundbuch Schwarzenberg, zum Preis von Fr Gemäss öffentlicher Urkunde war der Verein (Käufer) beim Vertragsabschluss durch seinen Kassier, Kasimir Karrer, vertreten. Am 31. Mai 2005 wurde der Verein als neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen; bis zum gleichen Datum sind an den Kaufpreis Fr geleistet worden; die restlichen Fr sollten gemäss Vertrag am 30. Juni 2005 bezahlt werden. Frage 1.1 [2 Punkte] Was ist eine öffentliche Beurkundung, und wo ist sie gesetzlich geregelt? (Pro memoria: Antworten begründen und belegen!) Frage 1.2 [2 Punkte] Wann verjährt die Forderung der Viola Vischer auf Fr ? (Geben Sie auch den Tag an, an dessen Abend, Uhr, die Verjährung eintritt!)
3 Prüfung OR I und II (Obligationenrecht, Allgemeiner Teil), Sommer Frage 1.3 [4 Punkte] Der Verein stellt sich heute auf den Standpunkt, er müsse die restlichen Fr nicht bezahlen. Er sei bei der Beurkundung nämlich nicht durch den Kassier Karrer, sondern durch den Präsidenten Peter Preuss vertreten gewesen. Kann der Verein, der das Lagerhaus auf dem gekauften Grundstück bereits bezogen hat, mit diesem Argument die Zahlung der Kaufpreisrestanz verweigern?
4 Prüfung OR I und II (Obligationenrecht, Allgemeiner Teil), Sommer Frage 1.4 [6 Punkte] Wir nehmen an, der Kaufvertrag sei formgültig abgeschlossen worden. Viola Vischer hat am 4. Juli 2005 die restanzliche Kaufpreisforderung von Fr mit schriftlichem Abtretungsvertrag an die Irniger Invest AG zediert, die ihr Fr dafür bezahlte. Der Verein, der davon nichts wusste, zahlte am 8. Juli 2005 Fr an Viola Vischer und bestritt ihr gegenüber die restlichen Fr mit der Begründung, er mindere den Kaufpreis um diesen Betrag wegen Mängeln der Heizung im Lagerhaus auf dem verkauften Grundstück (was nach Art. 205 OR zulässig ist und im vorliegenden Fall zu Recht erfolgte). Wie ist die Rechtslage zwischen den drei (!) Parteien?
5 Prüfung OR I und II (Obligationenrecht, Allgemeiner Teil), Sommer Frage 1.5 [2 Punkte] Was ändert sich in Frage 1.4 im Verhältnis zwischen der Viola Vischer und der Irniger Invest AG, wenn der Verein (der für Fr zu Recht die Minderung erklärt hat) am 6. Juli 2005 also vor der Zahlung von Fr an Viola Vischer zahlungsunfähig geworden ist? Fall 2 Viktor Vetter vermietet Boote und Yachten auf dem Vierwaldstättersee; Anlegestelle und Büro befinden sich in Luzern (Bootshafen Alpenquai am See). Mit schriftlichem Vertrag vom 5. Mai 2005 mietete die in Genf wohnhafte Marie Matter bei Vetter für sich und ihre Familie die grösste dort vorhandene Motoryacht (Typ Race 12A mit 4 Betten), die sie vorher in Luzern besichtigt hatte. Als Mietdauer abgemacht ist die Zeit vom Juli 2005 (zwei Wochen, in denen die Familie Matter ihre Ferien im Fünfstern-Hotel «Schweizerhof» verbringt). Den Mietzins von pauschal Fr bezahlt Frau Matter am 1. Juli 2005 dem Vetter in bar; sie ist auch im Besitz des notwendigen Bootsführerausweises. Gegenüber Vetter hat sie bei den Vertragsverhandlungen erklärt, sie und die ganze Familie seien begeisterte Bootsfahrer und möchten ihre Ferien «ganz auf dem Wasser» verbringen, um sich auf Yachtferien im Mittelmeer vorzubereiten.
6 Prüfung OR I und II (Obligationenrecht, Allgemeiner Teil), Sommer Frage 2.1 [4 Punkte] Als Marie Matter das Boot am 9. Juli 2005 in Luzern in Empfang nehmen will, erklärt Viktor Vetter, es sei noch nicht bereit; ein Angestellter, Albert Anker, habe die Yacht am Vortag in Stansstad beim Manövrieren leicht beschädigt. Das Boot werde nur von Walter Wieser, dem befreundeten Inhaber einer Werft in Stansstad, repariert und könne am 16. Juli 2005 in Stansstad von Frau Matter übernommen werden. Marie Matter ist damit gar nicht einverstanden. Sie möchte das Boot sofort (oder jedenfalls möglichst bald) in Luzern übernehmen können oder sich sonst vom Vertrag lossagen. Für jeden Tag, an dem das Boot nicht zur Verfügung steht, möchte sie sodann Fr für verpfuschte Ferien (einschliesslich unnützer Hotelkosten) haben. Wie ist die Rechtslage? [Hinweis: Lösen Sie den Fall ausschliesslich nach dem Allgemeinen Teil des OR; lassen Sie den Besonderen Teil ausser Betracht.]
7 Prüfung OR I und II (Obligationenrecht, Allgemeiner Teil), Sommer Frage 2.2 [6 Punkte] Wir nehmen an, Marie Matter habe die gemietete Yacht am 13. Juli 2005 (Datum der Fertigstellung der Reparatur durch Walter Wieser) übernommen. Bei der Bootsfahrt am 14. Juli stellt sich heraus, dass die Steuerung durch Wieser nicht richtig eingestellt worden ist. Das Boot kollidiert mit einer Boje, wodurch Mischa Matter, Maries 18-jähriger Sohn, Verletzungen erleidet (Arztkosten Fr ). Ausserdem muss das Boot nach der Kollision abgeschleppt werden, wofür die Luzerner Seepolizei (Kanton Luzern) der Frau Matter Abschleppkosten von Fr fakturiert. Können Mischa Matter die Fr Arztkosten und Marie Matter die Fr Abschleppkosten von irgendeiner Seite wieder «hereinholen»? Nehmen Sie auch zur Verjährung der (allfälligen) Forderungen Stellung.
8 Prüfung OR I und II (Obligationenrecht, Allgemeiner Teil), Sommer Frage 2.3 [4 Punkte] Ändert sich in Frage 2.2 etwas, wenn Viktor Vetter an der Wand seines Büros (neben dem Tisch, an dem er seine Kunden bedient) ein A4-formatiges Blatt angeschlagen hat, das den Titel «Allgemeine Mietbedingungen für Boote und Yachten» trägt und folgende Klausel enthält: «Der Vermieter haftet nicht für Schäden, ausser für solche, die er persönlich durch Absicht oder Grobfahrlässigkeit verschuldet hat.» (Ende des Fragebogens)
OR III: Obligationenrecht Besonderer Teil
Rechtswissenschaftliche Fakultät Fragebogen für die schriftliche Prüfung im Fach OR III: Obligationenrecht Besonderer Teil (Frühjahrssemester 2011) Examinator: Zeitpunkt der Prüfung: Prof. Jörg Schmid
MehrRechtswissenschaftliche Fakultät. OR I und II: Obligationenrecht Allgemeiner Teil
Rechtswissenschaftliche Fakultät Fragebogen für die schriftliche Prüfung im Fach OR I und II: Obligationenrecht Allgemeiner Teil (Herbstsemester 2016) Examinator Datum/Zeit der Prüfung Prof. Jörg Schmid
MehrFragebogen für die schriftliche Prüfung im Fach ZGB III: Sachenrecht und Grundlagen des Erbrechts
Universität Luzern Fakultät III für Rechtswissenschaft Fragebogen für die schriftliche Prüfung im Fach ZGB III: Sachenrecht und Grundlagen des Erbrechts (Sommer 2007) Examinatoren: Prof. Jörg Schmid und
MehrRechtswissenschaftliche Fakultät. ZGB III: Sachenrecht und Grundlagen des Erbrechts
Rechtswissenschaftliche Fakultät Fragebogen für die schriftliche Prüfung im Fach ZGB III: Sachenrecht und Grundlagen des Erbrechts (Herbstsemester 2014) Examinatoren Datum/Zeit der Prüfung Prof. Paul Eitel
MehrFragebogen für die schriftliche Prüfung im Fach ZGB III: Sachenrecht und Grundlagen des Erbrechts
Universität Luzern Fakultät III für Rechtswissenschaft Fragebogen für die schriftliche Prüfung im Fach ZGB III: Sachenrecht und Grundlagen des Erbrechts (Sommer 2005) Examinatoren: Prof. Jörg Schmid und
MehrRechtswissenschaftliche Fakultät. ZGB III: Sachenrecht und Grundlagen des Erbrechts
Rechtswissenschaftliche Fakultät Fragebogen für die schriftliche Prüfung im Fach ZGB III: Sachenrecht und Grundlagen des Erbrechts (Frühlingssemester 2016) Examinator/in Datum/Zeit der Prüfung Prof. Dr.
MehrRechtwissenschaftliche Fakultät. ZGB I und II
Rechtwissenschaftliche Fakultät Fragebogen für die schriftliche Prüfung im Fach: ZGB I und II (Frühjahrssemester 2008) Examinator/in: Prof. Dr. Regina Aebi-Müller; Prof. Dr. Paul Eitel Zeitpunkt der Prüfung:
MehrVertragsgestaltung: Der Kaufvertrag. Dr. Naoki D. Takei
Vertragsgestaltung: Der Kaufvertrag Dr. Naoki D. Takei Inhalt/ Arten Inhalt: Verpflichtung des Verkäufers, dem Käufer gegen Bezahlung des Kaufpreises den Kaufgegenstand zu übergeben und ihm daran Eigentum
MehrThema Ich ziehe in eine Wohnung / Miete
Thema Wohnen Lösungen Thema Ich ziehe in eine Wohnung / Miete 1. Ben und Jennifer sind seit einiger Zeit ein Paar und beschliessen deshalb, eine gemeinsame Wohnung zu mieten. Sie haben Glück und finden
MehrRechtswissenschaftliche Fakultät ZGB I + II
Rechtswissenschaftliche Fakultät Fragebogen für die schriftliche Prüfung im Fach ZGB I + II (Herbstsemester 2009) Examinator/in Prof. Aebi-Müller, Prof. Eitel Datum/Zeit der Prüfung 15. Januar 2010, 12.00-14.00
MehrArt. 257g OR. 3. Meldepflicht bei Mängeln. Sachverhalt
8 3. Meldepflicht bei Mängeln Art. 257g OR 3. Meldepflicht bei Mängeln Erfolgt nach Austrocknung eines Wasserschadens und Ersatz der Bodenbeläge keine Meldung der Mieterschaft betreffend Mängel, wird bei
MehrKAUFVERTRAG GESCHÄFT UND MIETVERTRAG
KAUFVERTRAG GESCHÄFT UND MIETVERTRAG zwischen ABC, (Strasse, Ort) (nachstehend Verkäufer und Vermieter genannt und XYZ, (Strasse, Ort) (nachstehend Käufer und Mieter genannt) 1. Kaufvertrag 1.1. Der Verkäufer
MehrS C H E N K U N G S V E R T R A G *******************************************
Ord.-Nr. Gemeinde Oberdorf - betreffend - UEBERTRAGUNG VON GRUNDEIGENTUM (Art. 657 ZGB, Art. 243 OR, Art. 64 GBV) S C H E N K U N G S V E R T R A G ******************************************* Die unterzeichnete
MehrTU Bergakademie Freiberg Studiengang... Fakultät für Wirtschaftswissenschaften
TU Bergakademie Freiberg Studiengang... Fakultät für Wirtschaftswissenschaften Matrikel-Nr.:... PRÜFUNG Finanzbuchführung Bewertung Prüfer: Prof. Dr. D. Jacob Ort: Freiberg, AUD 1001 Tag: 20.09.2011 Aufgabe
Mehra) Bis zu welchem Datum müssen sie spätestens ihre jetzigen Wohnungen gekündigt haben, wenn sie selber keine Nachmieter suchen wollen?
Thema Wohnen Lösungen 1. Ben und Jennifer sind seit einiger Zeit ein Paar und beschliessen deshalb, eine gemein-same Wohnung zu mieten. Sie haben Glück und finden eine geeignete Dreizimmer- Wohnung auf
MehrStandard-Brief zum Thema Leasing
Dezember 2002 ACHTUNG: Seit dem 1.1.2003 gilt für neu abgeschlossene Leasingverträge das Konsumkredit-Gesetz. Leasingverträge, die nach dem 1. Januar 2003 abgeschlossen werden, können nicht mehr nach Mietrecht
MehrFragebogen für die schriftliche Prüfung im Fach: Staatsrecht I/II
Universität Luzern Fakultät III für Rechtswissenschaft Fragebogen für die schriftliche Prüfung im Fach: Staatsrecht I/II (Version für das Studienjahr 2004/2005) Examinator/in: Prof. H. Seiler Zeitpunkt
MehrRecht Wesen Beispiel Objektives Recht
Thema 3: Blick auf das Recht I: Einleitung 1. Objektives und subjektives Recht Recht Wesen Beispiel Objektives Recht Subjektives Recht OR 184 Abs. 1: "Durch den Kaufvertrag verpflichtet sich der Verkäufer,
MehrFragebogen für die schriftliche Prüfung im Fach ZGB I und II
Universität Luzern Fakultät III für Rechtswissenschaft Fragebogen für die schriftliche Prüfung im Fach ZGB I und II (Frühjahr 2005) Examinatoren: Prof. Jörg Schmid (Einleitungstitel und Personenrecht)
MehrVerjährung und Rechtskraft
Modul 2 Nur eine Unterschrift, nur ein Klick?! Verträge- Rechte und Pflichten Baustein: V7 Verjährung und Rechtskraft Ziel: Sensibilisierung, Vermittlung von Kenntnissen Kurzbeschreibung: Die Teilnehmer
MehrKaufvertrag für ein gebrauchtes Kraftfahrzeug
Kaufvertrag für ein gebrauchtes Kraftfahrzeug Exemplar für den 1. Zwischen den vorbezeichneten Vertragspartnern ist heute dieser Kaufvertrag geschlossen worden: Der verkauft hiermit an den das nachstehend
MehrK R EIS S C H R E I BEN DER VERWAI,TUNGSKOMMISSION DES OBERGERICHTES DES KANTONS ZUERICH. an die Notaria.te
K R EIS S C H R E I BEN DER VERWAI,TUNGSKOMMISSION DES OBERGERICHTES DES KANTONS ZUERICH an die Notaria.te betreffend die Ermittlung und Formulierung von,jillenserklärungen vom 28. April 1965 Den Inspektionsberichten
MehrRechtswissenschaftliche Fakultät. OR I und II: Obligationenrecht Allgemeiner Teil
Rechtswissenschaftliche Fakultät Fragebogen für die schriftliche Prüfung im Fach OR I und II: Obligationenrecht Allgemeiner Teil (Frühlingssemester 2016) Examinator Datum/Zeit der Prüfung Prof. Jörg Schmid
MehrPrüfungsdauer 90 Minuten Max. Punkte 90 Punkte
Prüfungsdauer 90 Minuten Max. Punkte 90 Punkte Übersicht Bezeichnung Richtzeit Maximal Aufgabe 1 Immobiliarsachenrecht / Obligationenrecht 27 Minuten 27 Punkte Aufgabe 2 Erbrecht / Sachenrecht 14 Minuten
MehrRechtswissenschaftliche Fakultät. Recht der beruflichen Vorsorge
Rechtswissenschaftliche Fakultät Fragebogen für die schriftliche Prüfung im Fach Recht der beruflichen Vorsorge (Herbstsemester 2014) Examinator/in Datum/Zeit der Prüfung Prof. Dr. Gabriela Riemer-Kafka
MehrRESERVATIONSVEREINBARUNG RUNG. Mustervertrag. Autoren und Herausgeber. zwischen. Verkäufer/Verkäuferin
Mustervertrag RESERVATIONSVEREINBARUNG RUNG zwischen Verkäufer/Verkäuferin Name/Firma... Vorname... Sitz... Geburtsdatum..... Adresse... Bürger von PLZ/Ort. Zivilstand.. Tel. P. Tel. G Fax Natel. - nachfolgend
Mehr4. Fehlende Unterschrift 13
4. Fehlende Unterschrift 13 Art. 269d OR 4. Fehlende Unterschrift Eine fehlende Unterschrift auf dem Mietzinsänderungsformular kann nicht durch ein unterzeichnetes Begleitschreiben ersetzt werden. Die
MehrKaufvertrag für ein gebrauchtes Kraftfahrzeug
Kaufvertrag für ein gebrauchtes Kraftfahrzeug VER 1. Zwischen den vorbezeichneten Vertragspartnern ist heute dieser Kaufvertrag geschlossen worden: Der verkauft hiermit an den das nachstehend beschriebene
MehrThüringer Landesverwaltungsamt - Zuständige Stelle nach 73 BBiG -
Thüringer Landesverwaltungsamt - Zuständige Stelle nach 73 BBiG - Seitenzahl 5 (mit Deckblatt) Kennziffer Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Fachangestellter für Bürokommunikation am 7. Mai 2010 3. Prüfungsarbeit:
MehrVerjährung und Rechtskraft
Modul 2 Nur eine Unterschrift, nur ein Klick?! Verträge- Rechte und Pflichten Baustein: V7 Verjährung und Rechtskraft Ziel: Sensibilisierung, Vermittlung von Kenntnissen Kurzbeschreibung: Die Teilnehmer
MehrAnhörungsfragebogen des Insolvenzgerichts
Amtsgericht Aktenzeichen Anhörungsfragebogen des Insolvenzgerichts A. Allgemeine Angaben Firma / Name des Schuldners: Rechtsform: Geschäftszweig (Gegenstand des Unternehmens): Geschäftsanschrift (Zentrale):
Mehra) Der Gläubiger muss einen Schuldtitel mit vollstreckungsfähigem Inhalt gegen den Schuldner erwirkt haben (2P)
Zivilprozessrecht mit Lösungen (50 Punkte) Aufgabe 1 (9 Punkte) Schuldner Müller hat gegen den Drittschuldner Meier eine Forderung in Höhe von 6.000,00. Die Gläubiger Bauer und Dreier haben dies erfahren
MehrTU Bergakademie Freiberg Studiengang... Fakultät für Wirtschaftswissenschaften. nicht programmierbarer Taschenrechner
TU Bergakademie Freiberg Studiengang... Fakultät für Wirtschaftswissenschaften Matrikel-Nr.:... PRÜFUNG Finanzbuchführung Bewertung Prüfer: Prof. Dr. D. Jacob Aufgabe 1 2 3 4 5 6 7 8 Σ Note Punkte Tag:
MehrRechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Sommer 2014
Rechtsanwaltskammer Kassel - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Abschlussprüfung Sommer 2014 Ausbildungsberuf: Prüfungsfach: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter/Rechtsanwaltsund Notarfachangestellte
MehrKaufvertrag. Keller Maschinen AG, Basel, Schweiz, nachfolgend Verkäufer,
zwischen Kaufvertrag Keller Maschinen AG, Basel, Schweiz, nachfolgend Verkäufer, und RT Müller GmbH, Hamburg, Deutschland nachfolgend Käufer. I. Pflichten des Verkäufers A. Kaufgegenstand Der Verkäufer
MehrMietvertrag. Arbeitsauftrag 1: Arbeitsauftrag 2: Arbeitsauftrag 3:
Mietvertrag Der Mietvertrag regelt die Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter. Im Mietvertrag wird der Zeitpunkt des Antritts bzw. der Rückgabe der Wohnung genau geregelt. Der Mieter ist verpflichtet,
MehrRechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Winter 2012/2013
Rechtsanwaltskammer Kassel - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Abschlussprüfung Winter 2012/2013 Ausbildungsberuf: Prüfungsfach: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter/Rechtsanwaltsund Notarfachangestellte
MehrMietvertrag. Name., Vorname(n)..., wohnhaft in L-..., Name..., Vorname(n)...,
Mietvertrag Zwischen den Unterzeichneten: Name....., Vorname(n)..., wohnhaft in L-..., nachfolgend der Vermieter genannt, und Name., Vorname(n)..., wohnhaft in L-..., nachfolgend der Mieter genannt, wird
MehrInhaltsübersicht. Zur Reihe «Recht im Alltag» 5. Vorwort 7. Einleitung: Generelle Hinweise zu Gesetzen 23
Inhaltsübersicht Zur Reihe «Recht im Alltag» 5 Vorwort 7 Einleitung: Generelle Hinweise zu Gesetzen 23 Teil 1: Miete 31 A. Begriffe 32 B. Vor dem Vertragsabschluss 33 C. Abschluss und Inhalt Mietvertrag
Mehr110/BI. vom (XXV.GP)
110/BI vom 20.10.2016 (XXV.GP) 1 von 4 Parlamentarische Bürgerinitiative betreffend Nur wer beauftragt, zahlt - Bestellerprinzip für Immobilienmaklerprovisionen Seitens der Einbringerinnen wird das Vorliegen
MehrKann K von V die Übertragung des Eigentums am Grundstück verlangen?
Fall 7: Scheingeschäft beim Notar Sachverhalt V und K sind sich über den Verkauf eines dem V gehörenden Baugrundstücks am Bodensee zum Preis von 300.000 EUR einig. Um Steuern und Notarkosten zu sparen,
Mehra) Bis zu welchem Datum müssen sie spätestens ihre jetzigen Wohnungen gekündigt haben, wenn sie selber keine Nachmieter suchen wollen?
Thema Wohnen 1. Ben und Jennifer sind seit einiger Zeit ein Paar und beschliessen deshalb, eine gemeinsame Wohnung zu mieten. Sie haben Glück und finden eine geeignete Dreizimmer-Wohnung auf den 1.Oktober
MehrKonversationsübung im Bürgerlichen Recht * Sommersemester 2005 * Lösungsskizze Fall 20
Anspruch des P gegen S aus 441 IV, I, 437 Nr. 2 1 auf Rückzahlung des zu viel gezahlten Kaufpreises P könnte einen Anspruch auf Erstattung des zu viel gezahlten Kaufpreises auf Grund von Minderung haben.
MehrVERTRAG: PLATZIERUNG VON JUGENDLICHEN
PFLEGEKINDER-AKTION SCHWEIZ VERTRAG: PLATZIERUNG VON JUGENDLICHEN VERTRAGSPARTEIEN Jugendliche/r: Name:... Vorname:... Geburtsdatum:... Konfession:... Wohnhaft bei:... Heimatort/Nationalität:... Eltern:
MehrDienstag, Uhr Uhr Türöffnung, Prüfungsplatz einrichten Uhr Uhr Mittagspause*
Prüfungsprogramm Prüfungsort Eulachhallen AG Wartstrasse 73, 8400 Winterthur Datum Beginn Ende Fach Dienstag, 6.9.2016 08.45 Uhr 09.30 Uhr Türöffnung, Prüfungsplatz einrichten 09.30 Uhr 13.00 Uhr 13.00
MehrAG BGB AT I. AG 7 Fall 1: Grundstückskauf
AG BGB AT I Fall 1: Grundstückskauf Sachverhalt Fall 1: Der Grundstückskauf V hat sich mit K schriftlich darüber geeinigt, dass K ein Grundstück des V zum Preis von 200.000,- kaufen sollte. Beide vereinbaren,
Mehr5. Luzerner Tag des Stockwerkeigentums 2015
Rechtswissenschaftliche Fakultät Weiterbildung Recht TAGUNG 5. Luzerner Tag des Stockwerkeigentums 2015 Studien- und Festtagung! DIENSTAG, 24. NOVEMBER 2015 09.30 16.30 UHR HOTEL SCHWEIZERHOF LUZERN, SCHWEIZERHOFQUAI,
Mehrtwin SL twin SP twin active max 2 Personen max 2 Personen max 2 Personen Isenrietstr. 16 CH-8617 Mönchaltorf
REISEMOBILVERMIETUNG alles inklusive GARAGE twin titel twin active twin SP twin SL matrix titel M 650 SK M 670 SC M 680 SL M 680 SP 2x titel sport A 576 DK A 660 DP max 6 Personen S 571 SP S 572 SL S 573
MehrWOHNWAGENVERMIETUNG. alles inklusive. Tel. +41 (0)44 948 13 39 Fax +41 (0)44 948 19 07. Isenrietstr. 16 CH-8617 Mönchaltorf. www.8617.ch. info@8617.
WOHNWAGENVERMIETUNG alles inklusive GARAGE titel Adria 361 LH 390 PS 542 PK 552 UL max 2 Personen max 4 Personen max 6 Personen max 4 Personen 2x Preisliste Preisänderungen und Modellwechsel vorbehalten.
MehrNachname Vorname Matrikelnummer Platznummer
Klausur: Buchführung 1/5 Nachname Vorname Matrikelnummer Platznummer Allgemeine Hinweise: Notieren Sie sowohl auf dieser Seite als auch auf der Lösungsvorlage Ihren Nachnamen, Vornamen, Matrikelnummer
MehrAusschluss der Sachmängelhaftung beim Verkauf durch eine Privatperson
Ausschluss der Sachmängelhaftung beim Verkauf durch eine Privatperson Aus gegebenem Anlass wollen wir nochmals auf die ganz offensichtlich nur wenig bekannte Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom
Mehr1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Firma handymann Stand: November 2015 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen Folgende Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend: AGB) in ihrer zum Zeitpunkt des Auftrags/Vertrags-Abschlusses
MehrReglement für die Schiff-Standplätze
Seite 1/5 S1.03.2 Reglement für die Schiff-Standplätze vom 04. November 2003 Die Bestimmungen dieses Reglements gelten sowohl für weibliche als auch für männliche Personen, unabhängig davon, ob im Einzelnen
MehrDIE VERMIETUNG WESPA-NAME
DIE VERMIETUNG WESPA-NAME MIETVERTRAG DIE KOSTEN Mietpreis: EUR 30,00 für max. 3 Stunden EUR 6,00 pro weitere angefangene Stunde max. Tagespauschale EUR 80,00 Im Preis ist inkludiert: Vespa Primavera 50
MehrKAUFVERTRAG FÜR EIN GEBRAUCHTES KRAFTFAHRZEUG (Nichtzutreffendes* streichen, Hinweise und Vertragsbestimmungen durchlesen!)
KAUFVERTRAG FÜR EIN GEBRAUCHTES KRAFTFAHRZEUG (Nichtzutreffendes* streichen, Hinweise und Vertragsbestimmungen durchlesen!) verkauft hiermit das nachstehend beschriebene Kraftfahrzeug unter Ausschluss
MehrSchadensanzeige - Haftpflichtversicherung
Marscheider Telefon: 0 91 91 / 1 59 40 Schadensanzeige - Haftpflichtversicherung Versicherer: Versicherungs-Nr.: Schaden-Nr.: Vers.-Nehmer: Schadentag: Uhrzeit: Schadenort: Bankverbindung des VN: Kto.-Nr.
MehrHinweis: Der Einfachheit halber werden nur männliche Formen verwendet, wobei die weiblichen mit gemeint sind.
Vermietungsreglement Hinweis: Der Einfachheit halber werden nur männliche Formen verwendet, wobei die weiblichen mit gemeint sind. I. Vermietung von Wohnraum Art. 1 Grundsatz Die Vermietung von Wohnungen
MehrMai aktuell. Überstunden und Überzeit
Mai 2016 aktuell Überstunden und Überzeit Editorial Überstunden und Überzeit was ist der Unterschied? In unserer anwaltlichen Beratungstätigkeit sind wir häufig mit Fragen zum Thema Überstunden/ Überzeit
MehrBotschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 62
Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 62 zum Entwurf eines Grossratsbeschlusses über die Genehmigung einer Bürgschaftsverpflichtung zugunsten der Hochschule für Soziale Arbeit Luzern 27. Juni
MehrSchadenanzeige Haftpflichtversicherung
Versicherer Versicherungsschein-Nr. Schaden-Nr. Versicherungsnehmer Name, Vorname Straße PLZ, Wohnort Telefon-Nr. E-Mail Sollte einmal der Platz nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein gesondertes Blatt
MehrUntermietvertrag für Wohnung
Untermietvertrag für Wohnung 1. Vertragsparteien 1.1 Hauptmieter/in Vorname, Name: Adresse: Postleitzahl, Ort: Telefon: E-Mail: vertreten durch: 1.2 Untermieter/in Vorname, Name: Adresse: Postleitzahl,
MehrSchriftliche Vordiplomprüfung Betriebsökonomie/Wirtschaftsinformatik FH Serie C LÖSUNGEN
Schriftliche Vordiplomprüfung Betriebsökonomie/Wirtschaftsinformatik FH Serie C LÖSUNGEN Fach: Zeit: Wirtschaftsrecht 180 Minuten Punkte: 100 Hinweise - Schreiben Sie auf jedes Blatt Ihren Namen und beschriften
MehrExamen: Güter- und Erbrecht 2. Session 2011
Examen: Güter- und Erbrecht 2. Session 2011 Prof. A. Rumo-Jungo Prüfungsdauer: 2 Std Bemerkungen : 1. Der vorliegende Prüfungsbogen enthält 5 Fälle mit Teilfragen und eine Beilage (Stauffer/Schätzle, Tafel
MehrTU Bergakademie Freiberg Studiengang... Fakultät für Wirtschaftswissenschaften
TU Bergakademie Freiberg Studiengang... Fakultät für Wirtschaftswissenschaften Matrikel-Nr.:... PRÜFUNG Finanzbuchführung Bewertung Prüfer: Ort: Prof. Dr. D. Jacob Freiberg Aufgabe 1 2 3 4 5 6 Σ Note Punkte
MehrSofort Start Unternehmergesellschaft
Kaufvertrag Unternehmergesellschaft - UG Nummer XXX der Urkundenrolle für 2016 V e r h a n d e l t zu am Vor mir, dem unterzeichnenden Notar im Bezirk des Oberlandesgerichts mit Amtssitz in, erschienen
MehrEinjährige beschränkte Europagarantie für AmazonBasics
Garantie Einjährige beschränkte Europagarantie für AmazonBasics Diese beschränkte Garantie gewährt Amazon EU S.à.r.l., 5 Rue Plaetis, L-2338 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg (Lux. Reg.-Nr. B 101818,
MehrMietvertrag. im Folgenden Mieter genannt
Mietvertrag Zwischen dem und Landkreis Teltow-Fläming vertreten durch die Landrätin Am Nuthefließ 2 14943 Luckenwalde im Folgenden Vermieter genannt wird nachstehender Mietvertrag geschlossen. 1 Mietgegenstand
MehrDie Wohneigentumsförderung in der beruflichen Vorsorge (WEF)
Merkblatt (gültig ab 1.1.2007) Die Wohneigentumsförderung in der beruflichen Vorsorge (WEF) Dieses Papier fasst nur das Wichtigste aus den gesetzlichen Grundlagen zusammen. Ausschlaggebend im Einzelfall
MehrBeispiele Erlöschen. Folie 279. Vorlesung BGB-AT Prof. Dr. Florian Jacoby
Beispiele Erlöschen 1. Der Ladenangestellte S kündigt sein Arbeitsvertrag bei V. 2. V versetzt den Ladenangestellten S in die Zentrale und widerruft dessen Gattungsvollmacht. 3. V stirbt, a) Der Generalbevollmächtigte
Mehr4. Vorzeitige Rückgabe des Mietobjektes
14 4. Vorzeitige Rückgabe des Mietobjektes Art. 264 OR 4. Vorzeitige Rückgabe des Mietobjektes Artikel 264 OR räumt den Mietenden ein unentziehbares Recht zur frühzeitigen Rückgabe des Mietobjektes ein.
MehrSchadenanzeige Allgemeine Haftpflichtversicherung
Mannheimer Versicherung AG Schadenanzeige Allgemeine Haftpflichtversicherung Bitte Versicherungsschein-/Schadennummer angeben: Bitte beantworten Sie alle Fragen genau und teilen Sie uns umgehend alles
MehrK A U F V E R T R A G
Entwurf vom 29.04.2015 Musterkaufvertrag: K A U F V E R T R A G Zwischen Ruhender Nachlass nach Roman Herbert Gerner geb. am 10.03.1935, gest. am 17.06.2013 liechtensteinischer Staatsangehöriger unverheiratet
MehrALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ALOIS GRUBER, 05.04.1933 LKW-BAUSTELLEN-REIFENWASCHANLAGEN A-5611 GROSSARL 17 1 1. Präambel: Herr Alois Gruber (Verkäufer) hat Reifenwaschanlagen entwickelt und dazu Bauanleitungen
MehrZivilgericht des Kantons Basel-Stadt Formulare
Zivilgericht des Kantons Basel-Stadt Formulare Zivilgericht Basel-Stadt Bäumleingasse 5 Postfach 964 4001 Basel Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege nach Art. 119 ZPO bereits laufendes Verfahren Nr..
MehrZentrale Aufnahmeprüfung für die Handelsmittelschulen des Kantons Zürich
Zentrale Aufnahmeprüfung für die Handelsmittelschulen des Kantons Zürich Aufnahmeprüfung 2013 Für Kandidatinnen und Kandidaten mit herkömmlichem Lehrmittel Mathematik Name:... Nummer:... Dauer der Prüfung:
MehrReglement Tageskarte Gemeinde Dänikon vom 2. August 2011
Reglement Tageskarte Gemeinde Dänikon vom. August 0 Reglement Tageskarte Gemeinde Dänikon 0.08.0 Seite Inhaltsverzeichnis A. Allgemeine Bestimmungen Art. Geltungsbereich... Seite Art. Sprachform... Seite
MehrTag der ersten Zulassung Das Kraftfahrzeug wird verkauft wie besichtigt und probegefahren unter Ausschluß jeder Gewährung
Vertrag über den Verkauf eines gebrauchten Kraftfahrzeuges Bitte füllen Sie den Kaufvertrag vollständig aus und beachten Sie umseitige wichtige Hinweise! Verkäufer Käufer Kraftfahrzeug Amtliches Kennzeichen
MehrSTEUERBERATERKAMMER HAMBURG. Zwischenprüfung Oktober für Auszubildende zur/zum Steuerfachangestellten
STEUERBERATERKAMMER HAMBURG Zwischenprüfung Oktober 2016 für Auszubildende zur/zum Steuerfachangestellten Fach: Zeit: 60 Minuten Hilfsmittel: Aktuelle Wirtschaftsgesetze, Taschenrechner Punkte: 50 ARBEITSRECHT
MehrIV. Übertragung und Vererbung kaufmännischer Unternehmen. 1. Haftung des Erwerbers eines Handelsgeschäftes für Altschulden
IV. Übertragung und Vererbung kaufmännischer Unternehmen 1. Haftung des Erwerbers eines Handelsgeschäftes für Altschulden Nach 25 Abs.1 HGB haftet der Erwerber eines Handelsgeschäfts für die in dem Geschäft
MehrFragebogen Kaufvertrag
Notar Dr. Johann Frank Marienstraße 8 92224 Amberg Telefon: 09621/4724-0 Telefax: 09621/4724-40 Email: info@notar-dr-frank.de Internet: www.notar-dr-frank.de Bürozeiten: Mo-Do. 8.00-12.00 Uhr und 14.00-17.00
MehrEigentumswohnung in begehrter Lage Hamburg-Eppendorf
Eigentumswohnung in begehrter Lage Hamburg-Eppendorf Die Adresse: Appener Weg 3 B, 20251 Hamburg-Eppendorf Die Wohnung: Das Grundbuch: 2 Zimmer, ca. 76 m² Wohn-/ Nutzfläche Eppendorf Das Baujahr: 1979
MehrDiplomprüfung für Steuerexpertinnen und Steuerexperten Aufgaben
Diese Prüfung umfasst 7 Seiten. 90 Minuten 90 Punkte 6 Aufgaben Richtzeit Maximale Punktzahl Aufgabe 1 Sachenrecht / Obligationenrecht 14 Minuten 14 Punkte Aufgabe 2 Erbrecht 23 Minuten 23 Punkte Aufgabe
MehrRechtswissenschaftliche Fakultät. Arbeitsrecht
Rechtswissenschaftliche Fakultät Fragebogen für die schriftliche Prüfung im Fach Arbeitsrecht (Herbstsemester 2012) Examinator/in Datum/Zeit der Prüfung Ass.-Prof. Dr. Marc Hürzeler 18. Januar 2013, 09:00h
MehrRechtswissenschaftliche Fakultät ZGB I + II
Rechtswissenschaftliche Fakultät Fragebogen für die schriftliche Prüfung im Fach ZGB I + II Frühjahrssemester 2013 Examinator/in Datum/Zeit der Prüfung Prof. Dr. iur. Regina Aebi-Müller 17. Juni 2013,
Mehr4 Zimmer als Praxis oder Büro in Giebichenstein Nähe Peißnitz *provisionsfrei*
Email: Web: - 1-4 Zimmer als Praxis oder Büro in Giebichenstein Nähe Peißnitz *provisionsfrei* Preise Kaltmiete Warmmiete Nebenkosten Mietpreis/m² Provision Kaution 498 EUR 718 EUR 220 EUR 5 EUR provisionsfrei
MehrARBEITSVERTRAG FÜR DAS IM VERKAUF TEILZEITBESCHÄFTIGTE PERSONAL DES DETAILHANDELS. zwischen : 1... nachstehend Arbeitgeber genannt.
ARBEITSVERTRAG FÜR DAS IM VERKAUF TEILZEITBESCHÄFTIGTE PERSONAL DES DETAILHANDELS zwischen :... nachstehend Arbeitgeber genannt und... geboren am :... wohnhaft in :... AHV Nr. :... nachstehend Mitarbeiter
Mehr28. Juni bis 6. Oktober 2013. auf dem Dach der Bundeskunsthalle 17. Mai bis 6. Oktober 2013
28. Juni bis 6. Oktober 2013 auf dem Dach der Bundeskunsthalle 17. Mai bis 6. Oktober 2013 Kleopatra, Ägyptens letzter Herrscherin, widmet die Bundeskunsthalle 2013 eine umfangreiche Ausstellung und einen
MehrBEISPIEL 2 BACHELORPRÜFUNG
HOCHSCHULE DARMSTADT UNIVERSITY OF APPLIED SCIENCES Fachbereich Bauingenieurwesen - Studienschwerpunkt B BEISPIEL 2 BACHELORPRÜFUNG Modul: 3105 Baubetrieb B / 31101 Baubetrieb 3 Datum: xx.xx.xxxx Zugelassene
MehrBauplatz in ruhiger, zentraler Lage von Schnaittach
- 1 - Bauplatz in ruhiger, zentraler Lage von Schnaittach Preise Kaufpreis Kaufpreis/m² Provision 94.720 EUR 185 EUR 3,57% vom Kaufpreis (inkl. MwSt.) Lage Postleitzahl 91220 Ort Bundesland Land Gebiet
MehrHerbsttagung November Mercure Hotel Waldhof 17 in Bielefeld
Herbsttagung 2009 3. November 2009 Mercure Hotel Waldhof 17 in Bielefeld Insolvenzrecht / RA Sandra Rostek Gliederung I. Ausgewählte Wirkungen der Verfahrenseröffnung II. III. Bargeschäfte 3 I. Ausgewählte
MehrErläuterungen Kaufvertrag
Erläuterungen Kaufvertrag Begriff Erläuterung Beurkundung erfolgt im Termin durch den Notar mittels Verlesung und Erläuterung des Kaufvertrags; erst damit sind die Beteiligten an ihren Vertrag gebunden;
MehrCredit-Prüfung im Bundessteuerrecht
Credit-Prüfung im Bundessteuerrecht Prüfungsdatum: Prüfungsort: Hilfsmittel: Freitag, 1. Juli 2005, 1100 1300 Uhr Hauptgebäude Universität, Hörsaal Nr. 210 AULA DBG, MWStG, StG, VStG, VStV, OR (deutsche,
MehrZwischen...Name...,...Ort,... Straße..., als Vermieter und...name...,... Ort...,...Straße..., sowie...name...,...ort...,...straße..., als Mieter.
Wohnraummietvertrag Zwischen...Name...,...Ort,... Straße..., als Vermieter und...name...,... Ort...,...Straße..., sowie...name...,...ort...,...straße..., als Mieter. 1 Mieträume Der Vermieter vermietet
MehrKAUFVERTRAG [KAUFGEGENSTAND] ABGESCHLOSSEN ZWISCHEN. Flughafen Wien Aktiengesellschaft Postfach 1, 1300 Wien-Flughafen Sitz in Schwechat FN 42984m
KAUFVERTRAG [KAUFGEGENSTAND] ABGESCHLOSSEN ZWISCHEN Flughafen Wien Aktiengesellschaft Postfach 1, 1300 Wien-Flughafen Sitz in Schwechat FN 42984m im Folgenden kurz VERKÄUFER genannt, einerseits und [Name]
MehrKaufvertrag. Öffentliche Beurkundung
Öffentliche Beurkundung Kaufvertrag Die Politische Gemeinde Hüntwangen, besondere Rechtsform, mit Sitz in Hüntwangen ZH, UID CHE-114.859.727, Dorfstrasse 41, 8194 Hüntwangen, als Alleineigentümerin, heute
Mehrder infoservice für kunden des Jobcenters dortmund ihre BetrieBskostenaBreChnung
argumente der infoservice für kunden des Jobcenters dortmund ihre BetrieBskostenaBreChnung Was gehört zu den Betriebskosten? 1x im Jahr ist es soweit. Ihr Vermieter erstellt eine Jahresabrechnung für die
MehrDiplom-Volkswirt Jörn W. Libbertz IMMOBILIEN-BÜRO
V E R M I E T U N G S A U F G A B E Nr. 9072 Ladengeschäft Eppendorfer Baum 26 20249 HAMBURG Seite 1 von 6 Lage: In unmittelbarer Zentrumsnähe in bester Lauflage liegt dieses Mietobjekt. Alle öffentlichen
MehrGRUNDSTÜCKERWERB DURCH PERSONEN IM AUSLAND
GRUNDSTÜCKERWERB DURCH PERSONEN IM AUSLAND Fragebogen für Gesuche um Erteilung von Grundsatzbewilligungen gemäss Artikel 5 des kantonalen Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken
MehrVertraglicher Eigentumserwerb
Bei Mobilien durch Einigung über Übergabe 929,854I Bei Grundstücken durch Einigung (=Auflassung) und Eintragung g 873, 925 Was ist mit Gebäuden Bei Mobilien durch Einigung über Übergabe 929,854I Bei Mobilien
MehrKlausuren für das 2. Examen. A 804 Aktenauszug Kautelarklausur. Beratung Kleinhoff. 1. Vermerk:
Klausuren für das 2. Examen A 804 Aktenauszug Kautelarklausur Beratung Kleinhoff 05.05.2014 Ina Munzel/Ralf Stoffregen Peter Klar Dr. Monika Schröder Bruchweg 18 50670 Köln Telefon 0221 9876-0 Telefax
Mehr