Amtsblatt für den Landkreis Günzburg Nr. 44 vom 30. Oktober 2015

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1 Landratsamt Günzburg Dienstgebäude: Landratsamt Günzburg Dienststelle Krumbach Herausgeber und Druck An der Kapuzinermauer 1, Günzburg Telefon ( ) 95-0, Telefax ( ) Kreishaus, Robert-Steiger-Str. 5, Krumbach Telefon ( ) , Telefax ( ) Landratsamt Günzburg, erscheint in der Regel jeden Freitag monatlicher Abonnementpreis 1,- EUR, Einzelnummer 0,25 EUR Amtsblatt für den Landkreis Günzburg Nr. 44 vom 30. Oktober 2015 Inhaltsverzeichnis Lfd. Nr. Inhalt Seite Sitzung des Kreisausschusses Sitzung des Schul-, Kultur- und Sportausschusses Verleihung der Verdienstmedaille des Landkreises Günzburg Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung des Landkreises Günzburg Sprechtage des Landratsamtes Günzburg in Krumbach im November Außensprechtag des Bezirks Schwaben 175 Das Amtsblatt kann auch im Internet unter abgerufen werden. 172 Fremdbeiträge, die durch eigene Unterschrift als solche kenntlich gemacht wurden, liegen außerhalb der Verantwortung der Redaktion des Landkreises Günzburg

2 Nr Sitzung des Kreisausschusses Am Montag, , 14:00 Uhr, findet im Sitzungssaal des Landratsamtes Günzburg (Neubau, Zi.-Nr. 101), An der Kapuzinermauer 1, Günzburg, die 17. Sitzung des Kreisausschusses des Landkreises Günzburg statt. T a g e s o r d n u n g: Öffentlicher Teil: 1. Eröffnung der Sitzung 2. Kreisstraße GZ 8; Sanierungsmaßnahmen an der Kreisstraße von Mindelzell nach Hasberg bzw. bis zur Landkreisgrenze 3. Kreisstraße GZ 17; Vorstellung des Ausbaus der Kreisstraße zwischen Deubach und Wettenhausen 4. Abstufung einer Teilstrecke der Staatsstraße 2028 in Offingen zur Kreisstraße GZ 28 und Umbenennung der Kreisstraße GZ 14 zur Kreisstraße GZ Kreisstraße GZ 6; Änderung der Ortsdurchfahrtsgrenze in der Gemeinde Wiesenbach Ortsteil Oberwiesenbach 6. Sonstiges Im Anschluss daran findet eine nichtöffentliche Sitzung statt. Az Günzburg, Nr Sitzung des Schul-, Kultur- und Sportausschusses Am Montag, , 14:45 Uhr, findet im Sitzungssaal des Landratsamtes Günzburg (Neubau, Zi.-Nr. 101), An der Kapuzinermauer 1, Günzburg, die 11. Sitzung des Schul-, Kultur- und Sportausschusses des Landkreises Günzburg statt. T a g e s o r d n u n g: Öffentlicher Teil: 1. Eröffnung der Sitzung 2. Bekanntgabe der nichtöffentlichen Beschlüsse 2.1. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse, Schulen des Landkreises Günzburg; Vergabe von Reinigungsdienstleistungen 3. Zuschüsse des Landkreises Günzburg zur Förderung der Denkmalpflege 4. Zuwendungen an die Veranstalter des Musikalischen Frühlings Zuschussantrag des Fördervereins KUNST Bayerisch-Schwaben e.v. 6. Schülerzahlenstatistik der Realschulen und Gymnasien im Landkreis Günzburg sowie der Joseph-Bernhart- Fachakademie für Sozialpädagogik und der Beruflichen Oberschule (Fachoberschule und Berufsoberschule) in Krumbach für das Schuljahr 2015/16 7. Übersichten über die Wohnorte der Schülerinnen und Schüler der Realschulen und Gymnasien im Landkreis Günzburg in den Schuljahren 2015/16 und 2014/15 8. Sonstiges 173

3 Im Anschluss daran findet eine nichtöffentliche Sitzung statt. Az Günzburg, Nr. 145 Verleihung der Verdienstmedaille des Landkreises Günzburg In dankbarer Anerkennung ihrer Verdienste um den Landkreis Günzburg wurden - Frau Mine Waltenberger-Olbrich, Thannhausen und - Herrn Hans Reichhart, Jettingen-Scheppach, die Verdienstmedaille des Landkreises Günzburg verliehen. Mit dieser Auszeichnung wurde das langjährige kommunalpolitische Engagement der beiden amtierenden Kreisräte gewürdigt. Az Günzburg, Nr Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung des Landkreises Günzburg Der Landkreis Günzburg erlässt die diesem Amtsblatt als Anhang beigefügte 8. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung des Landkreises Günzburg, die der Kreistag in seiner Sitzung vom 26. Oktober 2015 beschlossen hat. Nr. EBA Az. 636 Nr. 147 Sprechtage des Landratsamtes Günzburg in Krumbach im November 2015 Das Landratsamt Günzburg hält im November 2015 seine Sprechstunden wie folgt ab: Schuldnerberatung (Dipl.-Sozialpädagoge (FH) Martin Wiedemann) Dienststelle Krumbach, Kreishaus, Robert-Steiger-Straße 5, Krumbach, Zi.-Nr. 18, Tel.-Nr / mittwochs, jeweils von bis Uhr und nach telefonischer Vereinbarung unter Tel.-Nr / Schwangerenberatung (Herr Kastner) Dienststelle Krumbach, Kreishaus, Robert-Steiger-Straße 5, Krumbach, Zi.-Nr. 17, Tel.-Nr / Termine nach telefonischer Voranmeldung (Tel.: 08282/ oder 08221/ ) Kreisfachberater für Gartenkultur und Landespflege (Gartenrat Josef Stocker oder Gartenbautechniker Peter Paintner) Kreislehrgarten in Krumbach, Mindelheimer Straße 71, Tel.-Nr /7862 Mittwoch, und Mittwoch, jeweils von Uhr bis Uhr Az /2 Günzburg,

4 Bekanntmachungen anderer Behörden Nr. 148 Außensprechtag des Bezirks Schwaben Kostenlose Beratung zu Fragen zur Hilfe zur Pflege und zur Eingliederungshilfe für behinderte Menschen Der Bezirk Schwaben führt regelmäßig Außensprechtage im Landkreis Günzburg durch. Der nächste Sprechtag findet - in Günzburg am Donnerstag, 5. November 2015, von Uhr, im Landratsamt Günzburg, An der Kapuzinermauer 1, Günzburg, Zi.-Nr. 150 (Besprechungsraum), 1. Obergeschoss - in Krumbach am Donnerstag, 26. November 2015, von Uhr im Kreishaus Krumbach, Robert-Steiger-Straße 3, Krumbach, Besprechungszimmer statt. Kontaktadresse: Bezirk Schwaben, eine Terminabsprache ist möglich unter Tel.-Nr. 0821/ (Frau Grimm) oder per an Buergerberatung@bezirk-schwaben.de. Augsburg, Bezirk Schwaben Pressestelle Hubert Hafner Landrat 175

5 Anhang zum Amtsblatt für den Landkreis Günzburg Nr. 44 vom 30. Oktober Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung des Landkreises Günzburg vom 5. April 2005 Der Landkreis Günzburg erlässt aufgrund des Art. 7 Abs. 2 und 5 des Bayerischen Abfallwirtschaftsgesetzes BayAbfG in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. August 1996 (GVBl S. 396 ber. Seite 449, BayRS UG), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Juli 2013 (GVBl S. 461) i. V. m. Art. 1, 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes KAG in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264, BayRS I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. März 2014 (GVBl S. 70), folgende Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung des Landkreises Günzburg vom 5. April 2005 (Amtsblatt für den Landkreis Günzburg Nr. 14 vom 8. April 2005), zuletzt geändert durch Satzung vom 17. Dezember 2014 (Amtsblatt für den Landkreis Günzburg Nr. 51 vom 19. Dezember 2014): (1) 2 Abs. 2 Satz 2 wird wie folgt geändert: 1 Das Wort Wertmüll- wird ersetzt durch das Wort Grüngut-. (2) 3 Abs. 3 wird wie folgt geändert: Die Worte Wertmüll- bzw. Restmüllbehältnisse im 1. Halbsatz werden ersetzt durch die Worte Bioabfallbzw. Restmüllbehältnisse ; das Wort Wertmüll- im 2. Halbsatz wird ersetzt durch das Wort Grüngut-. (3) 4 Abs. 1 wird wie folgt geändert: Der Betrag 6,00 wird ersetzt durch den Betrag 5,00, der Betrag 3,00 wird ersetzt durch den Betrag 2,50. (4) 4 Abs. 2 Satz 1 Ziffern 1 bis 6 werden wie folgt geändert: Ziffer 1: der Betrag 4,30 wird ersetzt durch den Betrag 3,70, Ziffer 2: der Betrag 6,40 wird ersetzt durch den Betrag 5,60, Ziffer 3: der Betrag 12,80 wird ersetzt durch den Betrag 11,20, Ziffer 4: der Betrag 25,60 wird ersetzt durch den Betrag 22,40, Ziffer 5: der Betrag 117,00 wird ersetzt durch den Betrag 103,00, Ziffer 6: der Betrag 267,00 wird ersetzt durch den Betrag 233,00. (5) 4 Abs. 3 Unterabsatz 1 wird wie folgt geändert: Der Betrag 5,00 wird ersetzt durch den Betrag 4,00. (6) 4 Abs. 3 Unterabsatz 2 wird wie folgt geändert: Das Wort Wertmüllsäcken wird ersetzt durch das Wort Grüngutsäcken, die Worte für Grüngut werden gestrichen. (7) 4 Abs. 3 Unterabsatz 3 wird wie folgt geändert: Der Betrag 15,00 wird ersetzt durch den Betrag 19,00. (8) 4 Abs. 4 wird wie folgt geändert: Der Betrag 6,00 wird ersetzt durch den Betrag 4,00 und der Betrag 12,00 wird ersetzt durch den Betrag 8,00.

6 (9) 4 Abs. 6 wird wie folgt ergänzt: Folgender Unterabsatz 3 wird eingefügt: Die Anlieferung von Sperrmüll bis l pro Tag und Anlieferung an Wertstoffentsorgungseinrichtungen, die vom Landkreis Günzburg betrieben werden ist Die Anlieferung von Sperrmüll bis l pro Tag und Anlieferung an der Abfallentsorgungsanlage Burgau ist gebührenfrei. gebührenfrei. Werden die Freimengen überschritten, wird für die Mehrmenge eine Gebühr in Höhe von 5,00 je angefangene 100 l berechnet. (10) 4 Abs. 7 wird wie folgt geändert: Der Betrag 1,39 wird ersetzt durch den Betrag 1,30 und der Betrag 13,90 wird ersetzt durch den Betrag 13,00. (11) 4 Abs. 8 Ziffer 1 Buchstabe a) erhält folgende Formulierung: pro angefangene 10 kg Abfall zur Beseitigung für die Deponie der Klassen I und II gemäß Deponieverordnung 1,39 (Mindestgebühr 13,90 ) Der Abfallerzeuger, bei Sammelentsorgung der Einsammler, hat dem Deponiebetreiber rechtzeitig vor der ersten Anlieferung die grundlegende Charakterisierung des Abfalls vorzulegen. Die Probenahme muss nach der LAGA-Mitteilung 32 PN 98 erfolgen. Die Art der Verpackung und die Verpackungsgrößen können vom Kreisabfallwirtschaftsbetrieb vorgegeben werden. (12) 4 Abs. 8 Ziffer 1 Buchstabe b) erhält folgende Formulierung: Der bisherige Buchstabe b) wird zu Buchstabe c). Buchstabe b) erhält folgende Formulierung: pro angefangene 10 kg Abfall zur Beseitigung für die thermische Behandlung bei Anlieferung an der Abfallentsorgungsanlage Burgau 1,30 (Mindestgebühr 13,00 ) pro angefangene 10 kg Abfall zur Beseitigung für die thermische Behandlung bei Anlieferung am Müllkraftwerk Weißenhorn 1,10 (Mindestgebühr 11,00 ) (13) 4 Abs. 8 Ziffer 1 Buchstabe c) wird wie folgt geändert: Der bisherige Buchstabe c) wird zu Buchstabe d). In Buchstabe c) wird der Betrag 5,00 ersetzt durch den Betrag 4,00.

7 (14) 4 Abs. 8 Ziffer 1 Buchstabe d) wird wie folgt geändert: Der bisherige Text des Buchstaben d) wird zum Text des Buchstaben e) und die Angabe 18 Zoll wird ersetzt durch die Angabe 22 Zoll. (15) 4 Abs. 8 Ziffer 2 wird wie folgt geändert: Der Text in den Buchstaben a) und b) entfällt. Der bisherige Buchstabe c) wird zu Buchstabe a). Die Text asbesthaltige Baustoffe (ASN ) wird ersetzt durch den Text festgebundener asbesthaltiger Baustoffe (ASN *). Der bisherige Buchstabe d) wird zu Buchstabe b). Der Buchstabe c) erhält folgende Formulierung: pro angefangene 10 kg künstlicher Mineralfaserabfälle (ASN *, ASN ) 2,20 (Mindestgebühr 22,00 ) Der Buchstabe e) entfällt. (16) 4 Abs. 8 Ziffer 7 wird wie folgt geändert: Nach der Mengenangabe 250 l werden die Worte je Öffnungstag eingefügt. (17) 4 Abs. 9 wird wie folgt geändert: In Satz 2, 1. Spiegelstrich werden die Worte bzw. vor der weiteren Behandlung in der Pyrolyseanlage gestrichen. Der Betrag 6,40 wird ersetzt durch den Betrag 9,00. Der Text des 2. Spiegelstrichs entfällt und wird durch den Text des 3. Spiegelstrichs ersetzt. Der bisherige Text des 4. Spiegelstrichs wird zum Text des 3. Spiegelstrichs, wobei Absatz 2 des 4. Spiegelstrichs entfällt. Der bisherige Text des 5. Spiegelstrichs wird zum Text des 4. Spiegelstrichs; hinter dem Wort wurden wird ein Strichpunkt gesetzt. Der Text (z. B. Zuordnungswerte, die für die Deponierung auf einer Deponie der Deponieklassen I oder II des Anhangs 3 Tabelle 2 der Deponieverordnung einzuhalten sind) wird gestrichen. In Satz 4 wird der Betrag 6,40 ersetzt durch den Betrag 9,00. Folgender Satz 5 wird ergänzt: Anfallende Gebühren von Aufsichts- und Überwachungsbehörden werden dem Abfallerzeuger weiterberechnet. 2 1 Abs. 1 bis 17 dieser Änderungssatzung treten am 1. Januar 2016 in Kraft. Günzburg, 26. Oktober 2015 Hafner Landrat

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