Informationen zum Opferentschädigungsgesetz (OEG) Gemeinsame Dienststelle SER (OEG) Stand April 2015
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- Peter Dresdner
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1 Informationen zum Opferentschädigungsgesetz (OEG) Gemeinsame Dienststelle SER (OEG) Stand April
2 Gesetzliche Entwicklung Inkrafttreten Härteregelung 10a für Schäden in der Zeit vom bis bei DDR-Fällen vom bis Ausländer Erweiterung der Anspruchsberechtigung Einbeziehung Auslandstaten Einmalzahlungen, Heilbehandlung Gemeinsame Dienststelle SER (OEG) Stand April
3 Wer hat Anspruch auf Entschädigung? Wer als Opfer eines vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriffs gesundheitlich geschädigt wird. Die Hinterbliebenen eines Geschädigten werden ebenso entschädigt. Gemeinsame Dienststelle SER (OEG) Stand April
4 Wann liegt ein vorsätzlicher Angriff vor? vorsätzliche Körperverletzungs- und Tötungshandlungen Sexualdelikte Bedrohungen, die zu Flucht und dabei erlittenen Verletzungen führen Misshandlung und Vernachlässigung von Kindern Vorsätzliche Beibringung von Gift Fahrlässige Herbeiführung einer Gefahr für Leib und Leben z.b. Brandstiftung Gemeinsame Dienststelle SER (OEG) Stand April
5 Misshandlungen Gewalttaten gegen Kinder sind vorsätzliche rechtswidrige Angriffe nach dem OEG z.b. tätliche Übergriffe, Körperverletzungsdelikte sexueller Missbrauch Schütteltrauma Gemeinsame Dienststelle SER (OEG) Stand April
6 Vernachlässigung von Kindern... wird nach der Rechtsprechung des BSG in den Schutzbereich des OEG einbezogen, wenn... die zugrunde liegende Tat oder Unterlassung geeignet ist, schwere gesundheitliche Schäden hervorzurufen die Opfer einer besonderen schutzwürdigen Gruppe (z.b. Kinder) angehören und es sich um eine Straftat nach 225 StGB handelt Gemeinsame Dienststelle SER (OEG) Stand April
7 Vernachlässigung von Kindern nach BSG-Rechtsprechung OEG-Anspruch, wenn Handlungen bei Gesamtwürdigung aller Umstände in ihrer Gefährlichkeit und den Folgen denen eines sexuellen Kindesmissbrauchs vergleichbar sind. Nahrungsentzug unterlassene medizinische Versorgung unzureichende Bekleidung Gemeinsame Dienststelle SER (OEG) Stand April
8 Vernachlässig. von Kindern -kein OEG-Anspruch ungünstige familiäre Lebensumstände, Milieu-Schädigung fehlende emotionale Zuwendung fehlende innere Einstellung zum Kind fehlende Böswilligkeit, da z. B. Ursache für Verhalten Alkohol und Drogensuchterkrankung der Eltern. Gemeinsame Dienststelle SER (OEG) Stand April
9 Vernachlässigung von Kindern... Unterschiede OEG - Kindswohlgefährdung SGB VIII OEG vorsätzlicher rechtswidriger Angriff SGB VIII setzt keine Böswilligkeit voraus Ziel Vermeidung einer in der Zukunft liegenden Gefährdung des Kindes Problem: Nachweise für schädigende Ereignisse erforderlich Gemeinsame Dienststelle SER (OEG) Stand April
10 Schockschäden bei vorsätzlichem Angriff wenn bei einem Dritten, d.h. einer nicht unmittelbar angegriffenen Person eine Gesundheitsstörung ausgelöst wird. Voraussetzungen: Tatzeuge: unmittelbarer örtlicher und zeitlicher Zusammenhang nicht Tatzeuge: emotionale Sonderbeziehung zum Opfer (Ehegatte, Kinder, Eltern) Gemeinsame Dienststelle SER (OEG) Stand April
11 Keine Angriffe im Sinne von 1 Abs.1 OEG Mobbing Unterlassene Hilfeleistung nach 323 c StGB Tätlicher Angriff durch Benutzung mit KFZ 1 Abs.11 OEG Bloße Bedrohung Die Entdeckung eines Einbruches Gemeinsame Dienststelle SER (OEG) Stand April
12 Stalking Nach der Rechtsprechung des BSG setzt die Anerkennung als Stalking Opfer nach dem OEG eine unmittelbar auf den Körper wirkende Gewaltanwendung voraus. Massive Stalking-Handlungen reichen nicht aus, auch wenn sie gegen gerichtliche Auflagen verstossen. Gemeinsame Dienststelle SER (OEG) Stand April
13 Sexueller Missbrauch Sexueller Missbrauch bei Kindern unter 14 Jahren stellt immer einen tätlichen Angriff im Sinne des 1 Abs.1 OEG Auch gewaltloser sexueller Missbrauch bei Kindern unter 14 Jahren ist immer geschützt. Sexueller Missbrauch bei Jugendlichen bis Vollendung des 16. Lebensjahres 182 StGB Ausnutzung Zwangslage und Entgelt Ausnutzung Einsichtsfähigkeit des Opfers Gemeinsame Dienststelle SER (OEG) Stand April
14 Sexueller Missbrauch vor dem Härtefall Der Grad der Schädigungsfolgen muss im Entscheidungszeitraum 50 betragen Es muss zusätzlich Bedürftigkeit nachgewiesen werden. Bei einer Rentnerin mit einem GdS um 50 stehen bei einem Bruttorenteneinkommen ab 1361 keine Leistungen mehr zu. Ab einem Einkommen von 1123 wird der übersteigende Betrag auf die Grundrente von 238 angerechnet. Gemeinsame Dienststelle SER (OEG) Stand April
15 Versagungsgründe Leistungen nach dem OEG sind zu versagen, wenn 2 Abs. 1: der Geschädigte die Schädigung mitverursacht hat gleichwertiger Tatbeitrag (Provokation) Unbilligkeit: es aus sonstigen in dem eigenen Verhalten des Anspruchssteller liegenden Gründe unbillig wäre, Entschädigung zu gewähren. sich leichtfertig in Gefahr begeben, bzw. sich der Gefahr nicht entziehen. Gemeinsame Dienststelle SER (OEG) Stand April
16 Versagungsgrund 2 Abs.1 -Mitverursachung A wurde durch eigenes Verschulden in eine Schlägerei hineingezogen und verletzt. Es muss deshalb eine Mitverursachung unterstellt werden. Ein Geschädigter hat eine Schädigung stets verursacht, wenn er Täter einer Straftat war und ihn ein Schuldvorwurf trifft. Bei Provokationen ist zu berücksichtigen, dass bei sogenannten Übermaßtaten keine Versagungsgrund im Sinne von 2 Abs.1 OEG angenommen werden kann. Gemeinsame Dienststelle SER (OEG) Stand April
17 Versagungsgrund 2 Abs.1 Unbilligkeit Frau B zieht trotz mehrfacher körperlichen Misshandlungen durch ihren Freund bei diesem erneut in die Wohnung ein. Es kommt wieder zu einer Misshandlung mit erheblichen Verletzungen. Es muss deshalb unterstellt werden, dass sie sich leichtfertig in Gefahr begeben hat und daher die Gewährung von Versorgung unbillig wäre. Gemeinsame Dienststelle SER (OEG) Stand April
18 Versagungsgründe gemäß 2 Abs. 2 Leistungen nach dem OEG können versagt werden, wenn der Geschädigte es unterlassen hat das Mögliche zur Aufklärung des Sachverhalts oder zur Verfolgung des Täters beizutragen. z. B. unterlassene Strafanzeige bei der Polizei Gemeinsame Dienststelle SER (OEG) Stand April
19 Anspruchsberechtigter Personenkreis der Ausländer Staatsangehörige von EU Staaten haben Ansprüche wie Deutsche Ausländer aus anderen Staaten haben Ansprüche wie Deutsche wenn Gegenseitigkeit im Herkunftsland besteht. Sonstige Ausländer aus anderen Staaten haben innerhalb der ersten drei Jahre nur Anspruch auf einkommensunabhängige Leistungen. Gemeinsame Dienststelle SER (OEG) Stand April
20 Rechtmäßiger Aufenthalt im Sinne des OEG Aufenthaltserlaubnis Aufenthaltsgestattung nach 55 AsylVfG Duldung aus humanitären Gründen oder wenn aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen die Abschiebung ausgesetzt ist. Gemeinsame Dienststelle SER (OEG) Stand April
21 Nachweis schädigendes Ereignis das schädigende Ereignis (Gewalttat, Missbrauch) muss nachgewiesen sein. Anforderung der polizeilichen Ermittlungsakte, bzw. der Strafakten glaubhafte eigene Angaben Zeugenaussagen Unterlagen Akten Jugendamt Gemeinsame Dienststelle SER (OEG) Stand April
22 Objektive Beweislast Nach dem im Sozialrecht geltenden Grundsatz der objektiven Beweislast, geht das Nichtbewiesensein der anspruchsbegründenden Tatsachen (= vorsätzlicher Angriff) zu Lasten dessen, der hieraus ein Recht ableiten will. Ablehnung des Antrages Gemeinsame Dienststelle SER (OEG) Stand April
23 Beweismaßstäbe im Soz. Entschädigungsrecht Vollbeweis Wahrscheinlichkeit so hoch, dass keine vernünftigen Zweifel am schädigenden Vorgang bestehen Beweiserleichterungen Glaubhaftmachung KOV-VfG Nachweis wenn keine anderen Beweismittel vorhanden sind. Wahrscheinlichkeit des ursächlichen Zusammenhangs zwischen Schädigung und Gesundheitsstörung Problemfälle: sexueller Missbrauch Gemeinsame Dienststelle SER (OEG) Stand April
24 Verfahren - OEG Entscheidung (wenn Nachweis OEG-Tatbestand erbracht ist) Anforderung von Befunden bei Hausarzt, Fachärzten, Krankenhäusern, Rehakliniken, Krankenkassen und Pflegekassen Zuleitung an den Ärztlichen Dienst zur Begutachtung - Kausalitätsbeurteilung Bescheiderteilung Widerspruch Klagemöglichkeit Gemeinsame Dienststelle SER (OEG) Stand April
25 Kausalitätsbegriff Die Anerkennung einer Gesundheitsstörung als Folge einer Schädigung nach dem OEG erfordert die Wahrscheinlichkeit eines ursächlichen Zusammenhanges zwischen der Tat (rechtswidrigem Angriff) und der vorliegenden Gesundheitsstörung Abgrenzung Vorschäden Nachschäden Gemeinsame Dienststelle SER (OEG) Stand April
26 Anspruch auf Heilbehandlung nach dem OEG Der Leistungskatalog deckt sich im Wesentlichen mit den Regelungen in der Gesetzl. KV Weitergehende Leistungen Heilbehandlung wird ohne Zuzahlung gewährt. Zahnersatz doppelter Festzuschuss KK zahlt nur einfachen Festzuschuss. In besonderen Fällen können auch Kosten bei einem nicht anerkannten Kassentherapeuten übernommen werden. Psychotherapeutenliste des Sozialministeriums Traumaambulanz-Modellprojekte in Reutlingen und Offenburg Gemeinsame Dienststelle SER (OEG) Stand April
27 Leistungen nach OEG einkommensunabhängig Grundrente - gestaffelt nach dem Grad der Schädigung (GdS) ab 30 bis 100 (mtl. Grundrente129.- bis ) Pflegezulage - 6 Pflegezulagestufen - und ggf. Übernahme der Kosten für häusliche oder Heimpflege Schwerstbeschädigtenzulage Pauschbetrag für außergewöhnlichen Kleiderund Wäscheverschleiß Gemeinsame Dienststelle SER (OEG) Stand April
28 Leistungen nach OEG einkommensabhängig Ausgleichsrente Berufsschadensausgleich für die Abgeltung wirtschaftlicher Folgen der Schädigung (schädigungsbedingte Berufsaufgabe, Minderverdienst) Berechnung Berufsschadensausgleich: Gegenüberstellung des Vergleichseinkommen aus der Besoldungstabelle A 5 bis A 14, welcher der Beschädigte ohne die Schädigung wahrscheinlich angehört hätte mit dem tatsächlich erzielten Einkommen. Bei besonderen Berufserfolgen A 6 bis A 16 Gemeinsame Dienststelle SER (OEG) Stand April
29 Hinterbliebenenversorgung Anspruchsberechtigte: Witwen Waisen Eltern (Voraussetzungen oder 60 Lj vollendet, erwerbsunfähig, einkommensabhängig) Art der Hinterbliebenenansprüche Grundrente Ausgleichsrente bei Witwen Schadensausgleich Sterbe- und Bestattungsgeld Gemeinsame Dienststelle SER (OEG) Stand April
30 Versorgung bei Taten im Ausland ab Geschädigte haben Anspruch auf Heilbehandlung Einmalzahlung abgestuft je nach GdS von 714 bis Hinterbliebene haben ebenfalls Ansprüche auf Einmalleistungen Anrechnung von Leistungen aus anderen öffentlichen und privaten Versorgungssystemen Gemeinsame Dienststelle SER (OEG) Stand April
31 Leistungsausschlüsse Nach dem OEG bestehen keine Ansprüche auf Sachschäden oder Vermögensschäden Ausnahme: am Körper getragene Hilfsmittel, z. B. Brillen, Kontaktlinsen, Zahnersatz Schmerzensgeld Gemeinsame Dienststelle SER (OEG) Stand April
32 Leistungsbeginn Die Versorgung beginnt dem 60 Abs.1 BVG grundsätzlich mit dem Antragsmonat. Nach 60 Abs.1 Satz 2 BVG beginnt die Versorgung rückwirkend mit dem Eintritt der Schädigung, wenn der Antrag innerhalb eines Jahres gestellt wird. Nach 60 Abs.1 Satz 3 BVG verlängert sich diese Frist um den Zeitraum, in dem das Opfer an einer rechtzeitigen Antragstellúng unverschuldet gehindert war. Gemeinsame Dienststelle SER (OEG) Stand April
33 Leistungsbeginn, unverschuldete Verhinderung Nach 60 Abs.1 Satz 3 liegt eine unverschuldete Verhinderung vor, wenn der Antrag durch ein jugendliches Opfer bis zur Vollendung des 21. Lebensjahr gestellt wird. (Hemmung) Frühester Antragsbeginn ist dann das 15. Lebensjahr, weil ab Vollendung des 15 Lebensjahres erst ein rechtswirksamer Antrag durch das Opfer selbst gestellt werden kann. ( 35 SGB I) Das Wissen der Eltern über die Tat beendet die verlängerte Überlegungsfrist. Gemeinsame Dienststelle SER (OEG) Stand April
34 Erstattungsanspruch des Jugendamtes Grundrente für Beschädigte und Waise Bei der Beschädigtengrundrente, der Waisengrundrente handelt e sich um keine zweckidentische Leistung im Sinne des 90 Abs.1 Satz 3 SGB VIII. Es wird immer wieder diskutiert, dass die Waisengrundrente Unterhaltscharakter habe und somit als zweckidentische Leistung zu betrachten sei. Die Grundrenten werden durch das Versorgungsamt ausbezahlt und stehen für Erstattungsansprüche nicht zur Verfügung. Gemeinsame Dienststelle SER (OEG) Stand April
35 Erstattungsanspruch des Jugendamtes Ausgleichsrente für Beschädigte und Waise Eine Kongruenz zwischen Ausgleichsrente und Leistungen nach dem SGB VIII besteht bei den Leistungen, bei denen als Annex auch Leistungen zum Unterhalt gewährt werden: 13 Abs.3 Satz 2 (sozialpädagogischen Wohnformen) 19 Abs.3 SGB VIII (Gemeinsame Wohnf. f. Alleinerz) 21 Satz 2 (Unterbringung zur Schulpflicht) 39 SGB VIII, 42 SGB VIII Leistungen zur Erziehung gem. 27 ff wie Vollzeitpflege nach 33 und Heimerziehung nach 34 SGB VIII. Gemeinsame Dienststelle SER (OEG) Stand April
36 Erstattungsanspruch des Jugendamtes Pflegezulage nach 35 BVG Eine zweckidentische Leistung kann nur angenommen werden, wenn im Rahmen der Jugendhilfe tatsächlich erhöhte Pflegeleistungen gewährt werden. Schwerstbeschädigtenzulage nach 31 Abs.5 BVG Eine zweckidentische Leistung kann unterstellt werden, wenn schädigungsbedingte Mehraufwendungen im Rahmen der Jugendhilfe gewährt werden. Gemeinsame Dienststelle SER (OEG) Stand April
37 Überlegungen für eine Antragstellung Strafrechtlich nachgewiesener sexueller Mißbrauch und vorliegende Gesundheitsstörungen im Entscheidungszeitraum Antrag angezeigt Sexueller Mißbrauch ohne strafrechtliche Verfolgung aber Nachweise in Form von Aussagen gegenüber Ärzten und Vertrauenspersonen und vorliegende Gesundheitsstörungen Antrag angezeigt Sexueller Mißbrauch: Nachweis ausschließlich über eine Erinnerung durch Therapie Antrag wird in der Regel abgelehnt. Körperliche Mißhandlung und Züchtigung: Nachweis sehr schwierig Abgrenzung zu anderen Gesundheitsstörungen. Liegen im Entscheidungszeitraum überhaupt Gesundheitsstörungen vor. Gemeinsame Dienststelle SER (OEG) Stand April
38 Überlegungen für eine Antragstellung Probleme bei der Sachaufklärung, fehlende Einwilligung zur Beiziehung ärztlicher Unterlagen Zurückstellung der Antragsbearbeitung beantragen(in der Regel bis zu einem Jahr problemlos) In Sonderfällen Rücksprache mit dem Sachbearbeiter Entscheidung nach Aktenlage, Entscheidung kann im Rahmen des 44 SGB X korrigiert werden. 4 Jahre Rückwirkung. Gilt nicht für Kriegsopferfürsorge Fehlende Mitwirkung wegen befürchtetem Schadenersatz Beim sexuellen Mißbrauch im Nahbereich der Familie ggf.mit Bearbeiter klären, ob gegenüber Schädiger auf die Einleitung eines Schadenersatzverfahrens verzichtet werden kann Gemeinsame Dienststelle SER (OEG) Stand April
39 Opferschutzstiftung Baden-Württemberg Vermögensschäden, Schmerzensgeld und sonstige Hilfen können bei Vorliegen besonderer Sachverhalte ggf. aus der gewährt werden. Landesstiftung Opferschutz Neckarstr Stuttgart Gemeinsame Dienststelle SER (OEG) Stand April
40 Schadenersatz gem. 5 OEG i. V. mit 81 a BVG Schadenersatzansprüche werden gegen Schädiger geltend gemacht. Bei Fällen des sexuellen Missbrauchs innerhalb des familiären Umfeldes wird regelmäßig im Interesse des Opfers auf die Geltendmachung von Schadenersatz verzichtet. Verjährung von Schadenersatzansprüchen nach 30 Jahren seit Inkrafttreten des StormG zum Gemeinsame Dienststelle SER (OEG) Stand April
41 Örtliche Zuständigkeit Bei Opfern, die in Baden-Württemberg wohnen, richtet sich die Zuständigkeit nach dem für den aktuellen Wohnsitz zuständigen Landratsamt Bei Opfern, aus anderen Bundesländern, die in Baden Württemberg geschädigt wurden, wird der Fall von dem Landratsamt geführt, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tatort liegt. Bei Opfern aus Baden-Württemberg, die im Ausland wohnen ist das LRA Böblingen-Außenstelle Versorgungsamt in Stuttgart zuständig. Gemeinsame Dienststelle SER (OEG) Stand April
42 Sonstige Fragen (1/2) Nachzahlungen aus Beschädigten- und Hinterbliebenengrundrente sind kein Einkommen im Sinne des 82 SGB XII Nach 25 f BVG geht die verbleibende und nicht verbrauchte Nachzahlung nach einem Jahr in das berücksichtigungsfähige Vermögen über. Urteil des BVerwG vom durch Gesetzesänderung des 25 f Abs.1 Satz 2 BVG überholt. Gemeinsame Dienststelle SER (OEG) Stand April
43 Sonstige Fragen (2/2) Versorgungsausgleich aus OEG Rente Aus der OEG-Rente ist kein Versorgungsausgleich zu berechnen ( 1587 BGB- BGH FamRZ 83,262) Berechnung von Unterhaltsleistungen für Ehegatten und Kinder Die OEG-Rente ist als Einkommen zu berücksichtigen Vor der Verteilung der für den allgemeinen Lebensunterhalt bestimmten Mittel sind schädigungsbedingte Mehraufwendungen sind abzusetzen (BGH FamRZ 1981, 338 =NJW /1314 Gemeinsame Dienststelle SER (OEG) Stand April
44 Statistische Daten (2013) Ausgaben für das OEG 1,3 Mio Rentenberechtigte 274 Erstanträge 449 Gemeinsame Dienststelle SER (OEG) Stand April
45 Erstattungsansprüche des Jugendamtes gegenüber der Kriegsopferfürsorge Rundschreiben des BMAS vom Rundschreiben des LKT Nr. 260/2008 vom Gemeinsame Dienststelle SER (OEG) Stand April
46 Leistungen der Kriegsopferfürsorge Jugendamt erbringt Leistungen trotz vorrangiger Verpflichtung des KOF-Trägers für die Leistungsgewährung, weil KOF- Träger keine Möglichkeiten der Hilfesteuerung hat. Der Nachrang des Jugendamtes wird durch die Durchführung eines Kostenerstattungsverfahrens nach 104 SGB X wieder hergestellt. Gemeinsame Dienststelle SER (OEG) Stand April
47 Erstattungsanspruch gem. 104 SGB X Kriterien müssen nebeneinander erfüllt sein Zugehörigkeit zum Personenkreis des OEG Zeitgleiche und von der Zweckbestimmung vergleichbare Leistung (Zeitliche und sachliche Kongruenz) Wirtschaftliche Kausalität zwischen erbrachter Leistung und erlittener Schädigung Medizinische Kausalität zwischen Schädigung und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Gemeinsame Dienststelle SER (OEG) Stand April
48 Probleme bei der Bearbeitung der Erstattungsansprüche Fehlende Vergleichbarkeit zwischen Leistungen nach dem SGB VIII und den Leistungen nach der KOF keine sachliche Kongruenz Feststellung einer wirtschaftlichen Kausalität im Sinne von 25 a BVG für die im Rahmen des SGB VIII erbrachten Leistungen Gemeinsame Dienststelle SER (OEG) Stand April
49 Erstattungsanspruch bei Beschädigten Leistungen nach 27 bis 35 SGB VIII Kinder, die selbst Opfer z. B. durch sexuelle Übergriffe Opfer geworden sind und somit Beschädigte im Sinne des OEG sind, haben keinen Anspruch auf eine Erziehungsbeihilfe nach 27 BVG Es gibt somit für diesen Personenkreis keine zweckidentische Leistung im Bereich der KOF für die Jugendhilfeleistungen nach 27 bis 35 SGB VIII Für einen Erstattungsanspruch fehlt es somit an einer sachlichen Kongruenz. Gemeinsame Dienststelle SER (OEG) Stand April
50 Erstattungsanspruch bei Waisen Leistungen nach SGB VIII Waisen nach dem OEG haben einen Anspruch auf Erziehungsbeihilfe gem. 27 BVG Beim Anspruch auf Erziehungsbeihilfe nach 27 BVG handelt es sich somit um eine zweckidentische Leistung, bei der eine sachliche Kongruenz mit den Leistungen nach 27 ff SGB VIII gegeben ist. Das Vorliegen einer wirtschaftlichen Kausalität im Sinne von 25 Abs.1 BVG ist Voraussetzung für eine Anerkennung d. Erstattungsanspruches Gemeinsame Dienststelle SER (OEG) Stand April
51 Prüfung der medizinischen Kausalität bei Bei Leistungen der Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben, oder Teilnahme am Gemeinschaftsleben, zur Pflege bzw. Leistungen zur Eingliederungshilfe ist das Vorliegen einer Krankheit bzw. Behinderung erforderlich. In diesen Fällen muss der medizinische Kausalzusammenhang gegeben sein Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Erholungshilfe gem. 27 b BVG Wohnungshilfe gem. 27c BVG Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft Gemeinsame Dienststelle SER (OEG) Stand April
52 Wirtschaftliche Kausalität im Sinne von 25 Abs. 1 BVG Eine wirtschaftliche Kausalität liegt vor bei Beschädigten wenn sie wegen den Schädigungsfolgen den Bedarf nicht decken können. nicht das Schädigungsereignis ist maßgebend. bei Hinterbliebenen (Witwen und Waisen) wenn sie wegen dem Verlust der Angehörigen nicht in der Lage sind, den Bedarf durch Einkommen zu decken. Gemeinsame Dienststelle SER (OEG) Stand April
53 Prüfung der wirtschaftlichen Kausalität Beschädigte (1/2) Unwiderlegbare Rechtsvermutung 25 a Abs.2 Satz 3 BVG Eine wirtschaftliche Kausalität wird unterstellt bei GdS 100 mit gleichzeitigem Anspruch auf BSA oder Pflegezulage - Anspruch auf BSA besteht aber frühestens ab dem 18. Lebensjahr Bei Schwerbeschädigte GdS 50 ab Vollendung 60 Lebensjahres. Gemeinsame Dienststelle SER (OEG) Stand April
54 Prüfung der wirtschaftlichen Kausalität Beschädigte (2/2) Widerlegbare Rechtsvermutung Das Vorliegen einer wirtschaftlichen Kausalität wird durch den Gesetzgeber vermutet, sofern nicht das Gegenteil offenkundig bzw. nachgewiesen wird. Gruppe Schwerbeschädigte GdS 50 bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Gruppe Schwerbeschädigte GdS 50 vor Vollendung 60. Lebensjahr. Bei diesen Gruppen ist regelhaft zu vermuten, dass Kausalität zwischen Schädigung und Leistung vorliegt Gemeinsame Dienststelle SER (OEG) Stand April
55 Prüfung der wirtschaftlichen Kausalität Beschädigte im Kindes- und Jugendalter Nur bei Fällen mit Anspruch auf Pflegezulage greift die unwiderlegbare Rechtsvermutung des 25 Abs.1 Nr. 3 Alternative 2 BVG Bei den Fällen mit einem GdS 50 oder auch unter 50 wird die wirtschaftliche Kausalität geprüft. Sie wird aber regelhaft vermutet. Nur bei Fällen mit Gesundheit. Vorschäden oder aus schwierigen sozialen Verhältnissen kann die Rechtsvermutung widerlegt werden. Das Kind hätte sich ohne OEG-Schaden nicht selbst versorgen können. Abwägung der Ursachen nach der Kausalitätstheorie. Gemeinsame Dienststelle SER (OEG) Stand April
56 Gründe für die Widerlegung der Rechtsvermutung bei der wirtschaftlichen Kausalitätsprüfung Bezug von Jugendhilfe vor der Schädigung Vernachlässigung durch die Eltern Trennung der Eltern, Vorerkrankungen Gemeinsame Dienststelle SER (OEG) Stand April
57 Prüfung der wirtschaftlichen Kausalität bei Witwen und Waisen unwiderlegbare Rechtsvermutung- 25 a Abs.2 Satz 3 Nr. 3 BVG Voll erwerbsgeminderte oder erwerbsunfähige Hinterbliebene. Gilt nicht bei Waisen im vollzeitschulpflichtigen Alter Oder Hinterbliebene, die das 60 Lebensjahr vollendet haben. Widerlegbare Rechtsvermutung Es muss nachgewiesen werden, dass der Verstorbene der Ernährer der Familie war. Haushaltsführung reicht aus. Gemeinsame Dienststelle SER (OEG) Stand April
58 Leistungen nach 26 BVG, 26 a BVG berufl. Reha. Leistungen an Arbeitgeber Ausbildungszuschüsse, Eingliederungszuschuss, Zuschuss Arbeits-hilfen Leistungen für Bildungsmaßnahmen Schulbildung, Maßnahmen in Werkstätten Leistungen zur Erlangung oder Erhaltung eines Arbeitsplatzes Leistungen zur Gründung einer selbständigen Existenz Gemeinsame Dienststelle SER (OEG) Stand April
59 Weitere Leistungen nach 26 BVG 26 b) BVG Krankenhilfe, z. B. Zuzahlungen 26 c) Hilfe zur Pflege 26 d) Haushaltshilfe 26 e) Altenhilfe 27 Erziehungsbeihilfe Gemeinsame Dienststelle SER (OEG) Stand April
60 Leistungen nach 26 c BVG, Hilfe zur Pflege Übernahme der ungedeckten Heimkosten. Die wirtschaftliche Kausalität wird unterstellt. bei Beschädigen (GdS 50) nach Vollendung des 60 Lj ohne Anspruch auf Pflegezulage gem. 35 BVG Bei Hinterbliebenen nach Vollendung des 60 Lebensjahres Gemeinsame Dienststelle SER (OEG) Stand April
61 Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt gem. 27a BVG Grundsicherungsleistung im Alter und bei Erwerbsminderung nach 41 bis 46 a SGB XII ist nachrangig zur Hilfe zum Lebensunterhalt gem. 27 a BVG. Grundsicherung für Arbeitssuchende und Familienangehörige(SGB II) ist nachrangig zur Leistung des 27a BVG. Bei Hilfen nach dem Dritten Kapitel SGB XII werden in der Regel auch die Leistungen nach 27a BVG an den Regelbedarfen gem 27a Abs.3 SGB XII und an den Mehrbedarfen nach 30 bis 36 SGB XII bemessen. Gemeinsame Dienststelle SER (OEG) Stand April
62 Erholungshilfe gem. 27 b BVG Wird zur Erhaltung des Gesundheitszustandes und der Arbeitsfähigkeit gewährt Bei Schwerbeschädigten, bei denen die wirtschaftliche Kausalität widerlegbar vermutet wird, ist diese im Regelfall zu unterstellen Bei Hinterbliebenen und Schwerbeschädigten wird die medizinische Kausalität unterstellt. Die Leistung kann als Sach- und Geldleistung gewährt werden. Gemeinsame Dienststelle SER (OEG) Stand April
63 Hilfe in besonderen Lebenslagen gem. 27 d Abs.1 Nr. 3 BVG im Verhältnis zum SGB VIII Urteil des Bay. Verwaltungsgerichtshofes vom Urteil des VG Bayreuth vom Kongruente Leistungen 22 24, 35 a Abs.1 3 SGB VIII und Leistungen nach 41 SGB VIII sind hinsichtlich Leistungsart und Umfang mit den Leistungen nach 27 d Abs. 1 Nr. 3 und Abs.3 BVG kongruent und deckungsgleich Nicht kongruente Leistungen Leistungen der Erziehungshilfe sind nicht kongruent mit Leistungen der Eingliederungshilfe nach 27 d Abs.1 Nr. 3 BVG BVG Gemeinsame Dienststelle SER (OEG) Stand April
64 Hilfe in besonderen Lebenslagen gem. 27 d Abs.2 BVG im Verhältnis zum SGB VIII Kostenübernahme für atypische Fälle nach 27 d Abs.2 Rundschreiben Landkreistag vom Möglichkeit der Kostenübernahme für nicht ausdrücklich gesetzlich genannte Tatbestände, wie z. B. schädigungsbed. Wohnungswechsel, Hilfe in Frauenhäusern oder Zufluchtstätten Keine Aufstockung anderer Sozialleistungen Kostenübernahme zur Überwindung sozialer Schwierigkeiten Verordnung zu 69 SGB XII ( Nr. 1-6) gilt entsprechend. Beschaffung einer Wohnung, Erhaltung eines Arbeitsplatzes etc. Die Leistungen werden gegenüber allen anderen Leistungen nachrangig gewährt. Gemeinsame Dienststelle SER (OEG) Stand April
65 Blindenhilfe gem. 27 d Abs.1 Nr. 4 BVG Die Blindenhilfe ist einkommens- und vermögensabhängig Bei Überschreiten der Einkommensgrenze und des Vermögensschonbetrages besteht wieder Anspruch auf Landesblindengeld. Gemeinsame Dienststelle SER (OEG) Stand April
66 Örtliche Zuständigkeit Rechtsgrundlage 6 Abs.2 OEG Nach der hierzu ergangenen VO der Landesregierung richtet sich die örtliche Zuständigkeit nach dem Wohnort oder gewöhnlichen Aufenthalt des Versorgungsberechtigten Vereinbarung des Städte und Landkreise Bad.-Württemb. Anwendung des Herkunftsprinzips bei stationären Leistungen und beim ambulant betreuten Wohnen. Gemeinsame Dienststelle SER (OEG) Stand April
67 Gemeinsame Dienststelle SER (OEG) Stand April
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