OEG Entschädigung von Opfern interpersoneller Gewalt

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1 OEG Entschädigung von Opfern interpersoneller Gewalt Studie zum Opferentschädigungsgesetz und der Verfahrenspraxis im Raum Fulda Prof. Dr. Beate Blättner, B.Sc. Anna Grundel

2 Projektüberblick Projektleitung: Prof. Dr. Beate Blättner Mitarbeiterin : B.Sc. Anna Grundel Laufzeit: Datenzugang: Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Fulda (AVS) Methoden: Datenerhebung aus Akten des AVS, Experteninterviews (qualitativ) Hessisches Amt für Versorgung und Soziales

3 Projektüberblick Reichweite: Fulda (Stadt/Landkreis), Main-Kinzig Kreis, Landkreis Hersfeld-Rotenburg Alle Akten die 2008 abgeschlossen wurden (n = 216) Seite 3

4 Ziele der Studie 1. Formen interpersoneller Gewalt abbilden, die in Anträgen nach dem OEG dokumentiert sind. 2. Gründe für Bewilligung oder Versagung von Anträgen erkennen. 3. Folgen von Gewalt erkennen (gesundheitlich, sozial, ökonomisch). 4. Nutzen des OEG für Gewaltbetroffene einschätzen.

5 Überblick OEG Als Sondergesetz des SGB im Rahmen des Bundesversorgungsgesetzes angesiedelt ( 1 BVG) Ziel ist die Soziale Sicherung von Gewaltopfern und deren Angehörigen. Berechtigte sind Personen sind Opfer von Gewaltkriminalität die schwere Folgen erlitten haben (Kausalität). Leistungen bemessen sich nach dem Grad der Schädigungsfolgen. Leistungen können sein: Heilbehandlung, Grundrente, Berufsschadensausgleich und Pflegeleistungen. Seite 5

6 Überblick OEG Es muss ein Antrag gestellt werden. Ein tätlicher Angriff im Sinne des OEG muss nachgewiesen sein. Es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen. Der Anspruch auf finanzielle Unterstützung wird alle 2 Jahre überprüft Seite 6

7 Ergebnisse zu: Sozio-Demografie Gewaltformen Tatorten Antragserfolg Bearbeitungszeiten

8 Sozio-Demografie Opferstatistik: BMI (2009): Polizeiliche Kriminalstatistik 2008.

9 Gewaltformen Gewaltformen in den Anträgen Psychische Gewalt; 46 Kombination; 40 Sexualisierte Gewalt; 32 Körperliche Gewalt; 171 Unbek.; 24 Öffentl. Gewalt; 164 Häusl. Gewalt; 28 Häusliche Gewalt betraf in den Akten Frauen und Kinder unter 14 Jahren. Zwei Anträge wurden primär auf Grund von psychischer Gewalt gestellt (Stalking).

10 Tatorte Zu rund 60 % war der Tatort öffentlicher Art. Zu 26 % eine private Wohnung oder deren Umgebung. Häusliche Gewalt: fast ausschließlich innerhalb von privaten Wohnungen (n=24). Öffentliche Gewalt zu 71% in öffentlicher Umgebung. Tatort Ausprägung Häufigkeit Prozent Öffentlicher Raum 88 42,1 Kneipe/ Disko 37 17,7 Arbeitsplatz 14 6,7 Nachbarschaft 8 3,8 Privatwohnung 47 22,5 Keine Angaben 15 7,2 Gesamt ,0

11 Antragserfolg 57 bewilligte Anträge: 49 Fälle ö. Gew. und 8 Fälle h. Gew. In 18 von 57 Fällen konnten Regresszahlungen durch den Täter/ die Täterin erreicht werden.

12 Bearbeitungszeit 100 Bearbeitungszeiten von bewilligten und von abgelehnten Anträgen Anzahl der Fälle weniger als 1 Jahr 1-2 jahre 2-3 jahre 3-4 Jahre 5-6 jahre 6-7 jahre Bearbeitungszeit in Jahren abgelehnt bewilligt Durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt 13 Monate. Bewilligungen dauerten im Schnitt 6 Monate länger als Ablehnungen.

13 Beurteilung des Nutzens für Opfer von Gewaltkriminalität: Kritik und Verbesserungsvorschläge

14 Probleme aus Gesundheitswiss. Sicht 1. Wenige Gewaltbetroffene profitieren von Entschädigungsleistungen durch das OEG. 2. Problematisch ist dabei v.a. die fehlende Anerkennung des erlittenen Unrechts durch eine öffentliche Instanz. 3. Psychische Gewalt (insb. Stalking) ist nicht als Tätlichkeit im Sinne des OEG anerkannt trotz nachweislicher Folgeschäden. 4. Es gibt keine Möglichkeit Soforthilfe bei psychologischem Behandlungsbedarf und Frührehabilitation zu leisten (GKV vs. OEG).

15 Hilfe vs. Entschädigung Nach Vorbild des Opferhilfegesetz (OHG) in der Schweiz Glaubwürdiger Bericht, Beweissicherung Verhindert Viktimisierung Ärztliche Doku. Anerkennung erlittenen Unrechts, Schutzstrategie Gesundheitsförderung durch Empowerment Soforthilfe und Casemanagement Prävention langfristiger Folgen Nachweis langfristiger Folgen durch Gewalt Ressourcenorientierte Entschädigung reduziert Kosten Rehabilitation und sozialer Ausgleich

16 Weitere Ergebnisse: Der ausführliche Ergebnisbericht ist auf der Webseite der Hochschule Fulda unter folgendem Link zu finden: Quellen: BMI (2009), Polizeiliche Kriminalstatistik pdf; Zugriff Bundesverfassung Art. 124, Opferhilfe (BV-SR 101) und Opferhilfegesetz (OHG-SR 312.5) Keupp (1994): Psychologisches Handeln in der Risikogesellschaft. Gemeindepsychologie Perspektiven. Quintessenz Verlag, München Seite 16

OEG Entschädigung von Opfern interpersoneller Gewalt

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