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- Gudrun Kopp
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1 Sonnensteinstraße 20 Direktionen der allgemeinbildenden Pflichtschulen, der allgemeinbildenden höheren Schulen, der berufsbildenden, mittleren und höheren Schulen, der Lehranstalten für Lehrer- und Erzieherbildung, der Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik, der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik Kolleg für Sozialpädagogik sowie der Berufsschulen in Oberösterreich 4040 Linz Bearbeiterin: Fr. AD Alexandra Mayrhofer Tel: : 0732 / Fax: 0732 / lsr@lsr-ooe.gv.at Ihr Zeichen vom Unser Zeichen vom B9-16/ Aktion "Österreichs Jugend lernt ihre Bundeshauptstadt kennen" Fortführung im Schuljahr 2017/2018 Sehr geehrte Damen und Herren! Das Bundesministerium für Bildung teilt mit Schreiben BMB /0004-I/3a/2017 vom mit, dass auch im Schuljahr 2107/18 die Aktion Österreichs Jugend lernt ihre Bundeshauptstadt kennen fortgesetzt wird. Die Aktion ist eine seit mehr als 60 Jahren geförderte Einrichtung, die es Schulgruppen der 7. bis 13. Schulstufe aus ganz Österreich ermöglicht mit sehr geringem finanziellem Aufwand die Bundeshauptstadt kennen zu lernen. Gerade deshalb muss auf besondere Wirtschaftlichkeit und personelle Ressourcen Augenmerk gelegt werden. Um eine entsprechende Planung und Vorbereitung gewährleisten zu können, ist es notwendig, dass die Voranmeldungen mit dem Onlineformular innerhalb der Frist vom 1. März bis 30. April 2017 für das Schuljahr 2017/18 durchgeführt werden. Erforderliche Informationen: Schulkennzahl Schulbezeichnung Schuladresse, Tel.-Nr. Voraussichtliche Anzahl der SchülerInnen und LehrerInnen (RollstuhlfahrerInnen) Wunschtermine und Sperrtermine berücksichtigen Wunschheim DVR Parteienverkehr Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr
2 Aufenthalt Unterkunft wird vom BMB in Jugendgästehäusern organisiert: Mehrbettzimmer für SchülerInnen und Doppelzimmer für Begleitpersonen, Einzelzimmer für Begleitpersonen sind gegen Aufpreis möglich. Vollverpflegung ist vorgesehen. Programmablauf Zum angegebenen Zeitpunkt wird der Ablauf mit dem/der Betreuer/in des BMB besprochen. Hier erfolgt auch der Erhalt der Fahrkarten für die SchülerInnen. Begleitpersonen erwerben bitte die Wochennetzkarten selbstständig (Kostenersatz durch BMB über die Rechnung). Der organisierte Programmablauf (zwei Führungseinheiten pro Tag) ist genau einzuhalten. Österreichs Jugend lernt ihre Bundeshauptstadt kennen WIEN AKTION AUSSCHREIBUNG für das Schuljahr 2017/2018 Die vom Bundesministerium für Bildung organisierte Aktion»Österreichs Jugend lernt ihre Bundeshauptstadt kennen«dient der staatsbürgerlichen Erziehung sowie der kulturellen und politischen Bildung der österreichischen Jugend. Durch den verhältnismäßig geringen finanziellen Aufwand ist die Teilnahme für alle SchülerInnen möglich. Das Gesamtprogramm setzt sich aus dem zentralen Basisprogramm, das die Grundlage des Wien-Besuchs bildet, und dem Erweiterungsprogramm zusammen. Beide sind deutlich gekennzeichnet. Aus diesen beiden Programmeinheiten müssen jeweils mindestens fünf Punkte ausgewählt und auf dem Meldebogen vermerkt werden. Daraus wird vom BMB ein Organisationsplan mit insgesamt zehn Bildungseinheiten erstellt, in dem die Wünsche nach Maßgabe der Möglichkeiten berücksichtigt werden. Die Führungen des Basisteils dauern in der Regel Minuten. Die vom BMB erstellten Programme sind (auch in ihrer zeitlichen Abfolge) genau einzuhalten. Anmeldung Teilnahmeberechtigt sind SchülerInnen der Schulstufe. Die Anmeldefrist ist mit 1. März bis 30. April 2017 für das Schuljahr 2017/18 festgesetzt. Die Anmeldung unter ist innerhalb dieses Zeitraumes an das BMB, Wien-Aktion, zu richten. Bitte Schulkennzahl, Schulbezeichnung, Schuladresse, Tel.-Nr., voraussichtliche Anzahl der SchülerInnen und LehrerInnen und RollstuhlfahrerInnen angeben. Schriftverkehr ist ausschließlich mit dem BMB, Wien-Aktion, Postfach 65, 1010 Wien, zu führen. Seite 2 von 5
3 Im Online-Anmeldeverfahren ist für alle teilnehmenden Klassen einer Schule eine gemeinsame Anmeldung für einen Termin vorgesehen. Aus diesem Grund ist für jede Schule nur eine Anmeldung im Online-Anmeldeverfahren möglich. In begründeten Ausnahmefällen kann ein zweiter Termin vergeben werden, wobei in diesem Fall die Anmeldung der Klasse(n) via zu erfolgen hat. a. Feiertage bzw. Ferienwochen: Sämtliche Wochen, die einen gesetzlichen Feiertag beinhalten, müssen nicht als Sperrtermine angegeben werden, da diese Wochen nur bei Angabe als Wunschtermin zugeteilt werden. In Wochen, in denen der Montag gesetzlicher Feiertag ist (Ostermontag, Pfingstmontag), ist die Anreise frühestens an diesem Tag möglich, wobei in diesem Fall das Programm Dienstagvormittag beginnt und der Teilnahmebetrag um 20,-- pro Person reduziert wird. In Wochen, in denen der Donnerstag gesetzlicher Feiertag ist, wird bei einer Abreise am Donnerstag der Teilnahmebetrag um 20,-- pro Person, bei einer Abreise am Mittwoch um 40,-- pro Person reduziert. In Wochen, in denen der Freitag gesetzlicher Feiertag ist, wird bei einer Abreise am Donnerstag der Teilnahmebetrag um 20,-- pro Person reduziert. Nicht zugeteilt werden die erste Woche des Schuljahres und die Woche der Semesterferien sowie die Woche mit dem Festtag des Landespatrons im jeweiligen Bundesland, sofern dieser nicht auf einen Samstag oder Sonntag fällt. Die letzte Unterrichtswoche des Schuljahres wird ebenso nur bei Angabe als Wunschtermin zugeteilt, wobei in dieser Woche bei Abreise am Donnerstag der Teilnahmebetrag um 20,- - pro Person reduziert wird. b. Programm: Das Programm ist auf die Zeit von Montagfrüh bis Freitagnachmittag ausgelegt (Anreise am Sonntag, Abreise am Freitag nach Programmende), wobei in Wochen mit einem gesetzlichen Feiertag Einschränkungen möglich sind. Das Programmangebot besteht grundsätzlich aus zehn Bildungseinheiten, welche aus den Programmpunkten im»leitfaden zur Wien- Aktion«ausgewählt werden können. Selbstorganisierte Führungen müssen unbedingt am Meldebogen vermerkt werden! Für jede Gruppe ist die Organisation eines Theaterbesuches vorgesehen (z. B. Volksoper, Theater in der Josefstadt, Volkstheater etc.). Die Reservierung und Abrechnung von Karten kann auch von der Gruppe selbst direkt bei den Theaterinstitutionen vorgenommen werden. In diesem Fall ist ein entsprechender Vermerk anzubringen. Das vom BMB organisierte Wochenprogramm wird ca. 6 Wochen vor Anreise versandt. Seite 3 von 5
4 c. Storno: Die Anmeldung zur Aktion»Österreichs Jugend lernt ihre Bundeshauptstadt kennen«wird mit der Übermittlung des ausgefüllten Meldebogens verbindlich. Bei Stornierung von Reisen durch die Schule müssen etwaige daraus resultierende Stornierungsgebühren (z. B. der Heime) von der Schule getragen werden. Bei Stornierung bis zu 2 Monaten vor dem Ankunftstag fallen keine Gebühren an, bis zu 21 Tagen vor Ankunft sind 10%, vom 20. Tag bis zum 15. Tag sind 25% und ab dem 14. Tag bis zu einem Tag vor dem vorgesehenen Ankunftstag sind 50% des Gesamtbetrages zu entrichten. Bei Stornierung am vorgesehenen Ankunftstag sind 100% der Teilnahmegebühr zu bezahlen. Eine Rücknahme von zugeteilten Theaterkarten ist nicht möglich. Diese müssen in Rechnung gestellt werden. An- und Abreise Das Eintreffen der Gruppen ist am Sonntag (Ausnahme: Montag, falls gesetzlicher Feiertag) zwischen und Uhr vorgesehen. Die voraussichtliche Ankunftszeit ist auf dem Meldebogen anzuführen. Das Abholen der Gruppen vom Bahnhof ist nicht vorgesehen. Die Abreise hat spätestens am Freitag nach dem Abendessen zu erfolgen. Eine zusätzliche Übernachtung von Freitag auf Samstag ist nur nach vorhergehender Absprache mit dem Heim möglich und muss von der Gruppe auch direkt mit dem Heim verrechnet werden. Für verkürzten Aufenthalt (spätere Anreise bzw. vorzeitige Abreise) kann keine Preisreduktion in Anspruch genommen werden. Bei Anreise mit eigenem Autobus ist auf dem Meldebogen anzugeben, ob dieser Bus für die Abwicklung des Wochenprogramms zur Verfügung steht. Ist dies der Fall, wird pro Schülerin / Schüler ein Betrag von 6, (Preis der Netzkarte»Wien-Aktion«), für ReiseleiterIn und Begleitpersonen 16,20 rückvergütet. Nehmen mehrere Klassen in derselben Woche an der Aktion teil, wird ersucht im Voraus anzugeben, welche Klassen gemeinsam einen Bus benützen. Die Kosten für Unterbringung und Verpflegung eines Busfahrers oder einer Busfahrerin sind direkt mit der Heimleitung zu vereinbaren und zu verrechnen. Fahrkarten: Allen jugendlichen TeilnehmerInnen wird mit Programmbeginn eine Netzkarte der Wiener Linien zur Verfügung gestellt. Die Begleitpersonen werden gebeten, eine Wochen-netzkarte der Wiener Linien zu erwerben. Die Kosten werden bei der Verrechnung ersetzt. Ein Ersatz der Fahrtkosten der Begleitpersonen am Anreisetag (z. B. vom Bahnhof zum Heim) ist nicht möglich. SchülerInnen bis zum vollendeten 19. Lebensjahr können an Sonn- und Feiertagen die öffentlichen Verkehrsmittel in Wien kostenlos benützen (Schülerausweis erforderlich). Unterkunft Die Zuteilung der Unterkünfte erfolgt ausschließlich durch das BMB in einer einfachen Unterbringung in Jugendherbergen bzw. Jugendgästehäusern. Für Jugendliche: Mehrbettzimmer, Stockbetten, Etagenduschen. Seite 4 von 5
5 Für die Begleitpersonen der Gruppe: Grundsätzlich ist die Vergabe von Doppelzimmern vorgesehen. Es wird versucht, gegen Aufpreis Einzelzimmerwünsche zu erfüllen, wobei kein Anspruch darauf besteht. Der Wunsch nach Einzelzimmern ist im Meldebogen anzugeben. Vorgesehen sind drei Mahlzeiten pro Tag. Bei vorzeitiger Abreise wird ein Lunchpaket zur Verfügung gestellt. Teilnahmegebühr und Leistungen Die Teilnahmegebühr beträgt pro Person (Jugendliche und Begleitpersonen) 161,. In reduzierten Wochen beträgt die Gebühr 141,. Sie setzt sich zusammen aus den Kosten für: Unterkunft, Verpflegung, alle im Programm enthaltenen Besichtigungen, eine Netzkarte der Wiener Linien und eine Theaterkarte (werden die Theaterkarten von der Schule selbst organisiert und bezahlt, verringert sich der jeweilige Teilnahmebetrag um 23, ). Die Gesamtteilnahmegebühr ist sofort nach Erhalt der Rechnung auf das Konto des BMB zu erlegen. Hinweise für die Reiseleitung Die Teilnahmegebühr gilt für alle TeilnehmerInnen, wobei Lehrpersonen eine Vergütung gemäß den derzeit gültigen Bestimmungen der Reisegebührenvorschrift erhalten. Es wird ersucht, die mit den Unterlagen übermittelte(n) TeilnehmerInnenliste(n) auszufüllen und den BetreuerInnen bei der ersten Kontaktnahme zu übergeben. Die ReiseleiterInnen sind dem BMB für den klaglosen Ablauf der Aktionswoche hinsichtlich Einhaltung des Programms und Disziplin der TeilnehmerInnen verantwortlich, insbesondere wird auf die Beachtung der jeweiligen Heimordnungen verwiesen. Bezüglich der Aufsichtspflicht der LehrerInnen wird auf die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen verwiesen (insbesondere auf das Rundschreiben BMBF Nr.15/2005). Für teilnehmende SchülerInnen bzw. LehrerInnen besteht von Gesetzes wegen Versicherungsschutz bei Unfall (Mitnahme der E-Card empfohlen). Mit freundlichen Grüßen Für den Amtsführenden Präsidenten HR Dr. Sonnberger Seite 5 von 5
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