11. Jahrgang Blankenfelde-Mahlow, Nr. 6 Seite Beschlüsse der Gemeindevertretung vom
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1 Amtsblatt der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow 11. Jahrgang Blankenfelde-Mahlow, Nr. 6 Seite 1 Inhalt Seite 1. Beschlüsse der Gemeindevertretung vom Beschlüsse der Gemeindevertretung vom Herausgeber: Gemeinde Blankenfelde-Mahlow, Der Bürgermeister, Karl-Marx-Straße 4, Blankenfelde-Mahlow Das Amtsblatt der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow erscheint nach Bedarf und ist kostenfrei zu den bekannten Öffnungszeiten an den folgenden Stellen erhältlich: Gemeindeverwaltung Blankenfelde-Mahlow, Karl-Marx-Straße 4 Bürgerservice, Vereinshaus Mahlow, Immanuel-Kant-Straße 3-5 in Mahlow, Bürgerhaus Bruno Taut Dahlewitz, Am Bahnhofsschlag 1 in Dahlewitz, in den Bibliotheken der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow, Zossener Damm 1 b in Blankenfelde, Am Bahnhofsschlag 1 in Dahlewitz und Fliederweg 10 in Mahlow.
2 Amtliche Bekanntmachungen 1. Die Gemeindevertretung hat in ihrer 4. Sitzung am folgende Beschlüsse gefasst: Neubenennung von Ausschussmitgliedern und Berufung sachkundige Einwohner Herr Scharp gibt bekannt, dass die Fraktion SPD mit Wirkung vom für den Ausschuss Leitbild Herrn Michael Schwuchow für Frau Vera Hellberg benennt. Die Gemeindevertretung beruft auf Vorschlag der Fraktion SPD Herrn Frank Ceglarek als sachkundigen Einwohner in den Ausschuss für Finanzen und Bürgerhaushalt. Abstimmungsergebnis: Ja: 28 / Nein: 0 / Enthaltung: 0 zugestimmt Ausbau Berliner Damm in Mahlow mit östlichem Radweg oder Gehweg Die Gemeindevertretung beauftragt die Verwaltung, für den bevorstehenden Straßenausbau des Berliner Damms in Mahlow mit dem Land Brandenburg Kostenteilungsvereinbarungen abzuschließen, mit denen ausschließlich Kosten durch die Gemeinde übernommen werden, die für Anlagen aufzuwenden sind, die gemäß Planfeststellungsbeschluss in der Baulast der Gemeinde liegen. In den Nachtragshaushalt 2016 werden Kosten in Höhe von für die von der Gemeinde insgesamt bei der Baumaßnahme zu tragenden Kosten eingestellt. Abstimmungsergebnis: Ja: 22 / Nein: 3 / Enthaltung: 3 zugestimmt Beschlussnummer: GV 18/4/2016 Anmietung von Räumen in der Kaserne zur Beschulung und Kindertagesbetreuung von Flüchtlingskindern Die Gemeindevertretung beschließt die Anmietung von Räumlichkeiten im Jühnsdorfer Weg 71 zur Beschulung und Kindertagesbetreuung von Flüchtlingskindern zunächst für eine Laufzeit von zwei Jahren, danach verlängert sich der Mietvertrag um ein weiteres Jahres, längstens bis zum Ablauf des Betreibervertrages (längstens bis zum ). Angemietet werden 391,54 m² zzgl. 159,8 m² Terrassenflächen zu einem monatlichen Bruttomietpreis von 6.000,00. Abstimmungsergebnis: Ja: 21 / Nein: 5 / Enthaltung: 2 zugestimmt Beschlussnummer: 21/4/2016 Entscheidung über die Gewinnausschüttung der WOBAB im Jahr 2017 Die Gemeindevertretung beschließt, auf die Gewinnausschüttung der WOBAB in Höhe von im Jahr 2017 zu verzichten. Abstimmungsergebnis: Ja: 27 / Nein: 2 / Enthaltung: 0 zugestimmt Beschlussnummer: GV 22/4/2016 Ausbau Dresdner Bahn Grundsatzentscheidung zur EÜ Berliner Straße Die Gemeindevertretung beschließt: Seite 2 von 6
3 Variante 1 a: Die Gemeinde stimmt der Anlage eines einseitigen, getrennten Geh- und Radweges auf der Südseite der Berliner Straße zu und wird dem Grunde nach keine Einwendung gegen den Bau einer zweiten privaten Zufahrt für das Flurstück 24/2 der Flur 8 in Mahlow erheben. Die DB Netz AG soll als Vorhabenträger mit dem Eigentümer des Grundstückes klären, ob und in welchem Umfang der Bau einer zweiten Grundstückszufahrt erforderlich ist oder ob ggf. eine andere, wirtschaftlichere Lösung im Umgang mit dem auf dem Grundstück ansässigen Gewerbebetrieb gefunden werden kann. Abstimmungsergebnis: Ja: 18 / Nein: 7 / Enthaltung: 3 zugestimmt Beschlussnummer: GV 12/4/2016 Ausbau Dresdner Bahn Grundsatzentscheidung zur EÜ L792 Die Gemeindevertretung beschließt: Zum separaten Tunnel für Fußgänger und Radfahrer: Die Gemeinde stimmt der von der DB Netz AG in einer Machbarkeitsstudie erarbeiteten Planvariante zur Errichtung eines von der Fahrbahn der Landesstraße separierten Fußgänger- und Radfahrertunnels zur Querung der Dresdner Bahn zu. Abstimmungsergebnis: Ja: 18 / Nein: 6 / Enthaltung: 5 zugestimmt Zur generellen Führung des Radverkehrs auf der L792: Die Gemeindevertretung lehnt die ständig wechselnde Führung des Radverkehrs zwischen Fahrbahn und Seitenbereichen ab. Der Gemeindevertretung fordert aus Gründen der Verkehrssicherheit, Radfahrer grundsätzlich auf einer von der Fahrbahn getrennten Verkehrsanlage - ggf. unter Inkaufnahme von Grunderwerb zu führen. Abstimmungsergebnis: Ja: 24 / Nein: 2 / Enthaltung: 3 zugestimmt Zur Führung des Radverkehrs auf einer Fahrradstraße/ Anlieger frei in der Heimstättenstraße: Die Gemeindevertretung lehnt die Errichtung einer zwischen Heimstättenstraße und Trebbiner Straße durchgängigen Fahrradstraße/ Anlieger frei (Rad Zweirichtungsverkehr, motorisiert Einrichtungsverkehr) aus Gründen der Verkehrssicherheit ab. Abstimmungsergebnis: Ja: 22 / Nein: 3 / Enthaltung: 4 zugestimmt Zur Führung des Radverkehrs auf einer Fahrradstraße/Anlieger frei im Berliner Damm/Mahlower Straße: Die Gemeindevertretung lehnt die Errichtung einer Fahrradstraße/ Anlieger frei zwischen der Mahlower Straße und dem Berliner Damm oberhalb des Trogbauwerks aus Gründen der Verkehrssicherheit ab. Die Radfahrer sind auf einem Radweg zu führen; die anliegenden Grundstücke (Flurstück 107, 108 und 320 der Flur 9) über eine separate Anliegerstraße zu erschließen. Abstimmungsergebnis: Ja: 22 / Nein: 3 / Enthaltung: 4 zugestimmt Seite 3 von 6
4 Forderung einer Radfahrerbrücke parallel zur Eisenbahnbrücke: Die Gemeindevertretung nimmt den in der Machbarkeitsstudie aufgezeigten Vorschlag einer Brücke für Radfahrer in Verlängerung des Radweges auf dem Berliner Damm auf. Hierbei handelt es sich nach Auffassung der Gemeindevertretung um eine sichere Führung der Radfahrer entlang der L792 und der Mahlower Straße, ohne dass ein mehrfaches Queren der Fahrbahn vor und nach dem Trogbauwerk notwendig ist. Gerade in Hinblick auf die hohe Anzahl Schutzbedürftiger (Rad fahrende Schüler) begrüßt die Gemeinde den Vorschlag und fordert dessen Umsetzung. Abstimmungsergebnis: Ja: 19 / Nein: 6 / Enthaltung: 4 zugestimmt Zur Umsetzung eines behindertengerechten Zugangs auf der Ostseite des S-Bahnhofs Mahlow: Die Gemeindevertretung forciert die in der Machbarkeitsstudie aufgezeigte Möglichkeit zur Schaffung eines behindertengerechten Zugangs auf der Ostseite des S-Bahnhof Mahlow nicht weiter. Sämtliche Zustimmungen und Empfehlungen der Gemeinde erfolgen grundsätzlich unter dem Vorbehalt, dass die noch zu erarbeitende Entwurfs-/ Genehmigungsplanung regelkonform nach den Vorgaben der RAST 06 und ERA 2010 erstellt wird. Abstimmungsergebnis: Ja: 23 / Nein: 2 / Enthaltung: 4 zugestimmt Beschlussnummer: GV 13/4/2016 Ausbau Dresdner Bahn Grundsatzentscheidung zur EÜ Tunnelweg Die Gemeindevertretung beschließt: Die Gemeindevertretung stimmt der von der DB Netz AG in einer Machbarkeitsstudie erarbeiteten Planvariante zur geradlinigen Führung des Geh- und Radweges in der Eisenbahnüberführung (EÜ) Tunnelweg zwischen Erich-Klausener-Straße und Moselstraße zu. Dabei erfolgt die Zustimmung unter dem Vorbehalt, dass die noch zu erarbeitende Entwurfs-/ Genehmigungsplanung regelkonform nach den Vorgaben der RAST06 und ERA2010 erarbeitet und ein getrennter Geh- und Radweg geplant wird. Abstimmungsergebnis: Ja: 21 / Nein: 4 / Enthaltung: 4 zugestimmt Beschlussnummer: GV 14/4/2016 Ausbau Dresdner Bahn Grundsatzentscheidung zur EÜ Karl-Marx-Straße Zur Geh- und Radwegführung Die Gemeindevertretung beschließt, den Bau je eines getrennten Geh- und Radweges auf der Nordund der Südseite der Fahrbahn der Karl-Marx-Straße als zukünftige Verkehrslösung für die EÜ Karl- Marx-Straße vorzusehen. Die Entscheidung ist der DB Netz AG mitzuteilen. Entsprechende Planunterlagen sind durch die Gemeinde ausarbeiten zu lassen und der DB Netz AG zu übergeben. Abstimmungsergebnis: Ja: 7 / Nein: 18 / Enthaltung: 4 abgelehnt Die Gemeindevertretung beschließt, den Bau eines einseitig getrennten Geh- und Radweges (im Zweirichtungsverkehr) mit zusätzlichem Gehweg für die Umsteigebeziehung Fernbahn und S-Bahn auf der Südseite der Fahrbahn der Karl-Marx-Straße als zukünftige Verkehrslösung für die EÜ Karl-Marx- Seite 4 von 6
5 Straße vorzusehen. Die Entscheidung ist der DB Netz AG mitzuteilen. Entsprechende Planunterlagen sind durch die Gemeinde ausarbeiten zu lassen und der DB Netz AG zu übergeben. Abstimmungsergebnis: Ja: 16 / Nein: 9 / Enthaltung: 4 zugestimmt Zum Kreuzungsbereich Karl-Marx-Straße/ Moselstraße: Die Gemeindevertretung beschließt, den Bau eines Minikreisverkehrs mit separater Buswendemöglichkeit als zukünftige Verkehrslösung für den Kreuzungsbereich Karl-Marx-Straße/ Moselstraße vorzusehen. Die Entscheidung ist der DB Netz AG mitzuteilen. Entsprechende Planunterlagen sind durch die Gemeinde ausarbeiten zu lassen und der DB Netz AG zu übergeben. Abstimmungsergebnis: Ja: 16 / Nein: 8 / Enthaltung: 5 zugestimmt Zur Buswendemöglichkeit bei der Entscheidung für einen Minikreisverkehr Die Gemeindevertretung beschließt, den Bau einer Buswendemöglichkeit im Kreuzungsbereich Blankenfelder Weg/ Glasower Damm und die Ertüchtigung der Karl-Marx-Straße als Vorzugsvariante vorzusehen. Die Entscheidung ist der DB Netz AG mitzuteilen. Abstimmungsergebnis: Ja: 21 / Nein: 3 / Enthaltung: 5 zugestimmt Beschlussnummer: GV 15/4/2016 Beschluss über das Abwägungsprotokoll zur ersten Offenlegung der ersten Änderung des Flächennutzungsplanes (Stand Juni 2015) und über die erneute Offenlegung der ersten Änderung des Flächennutzungsplanes (Stand Januar 2016) der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow 1. das Abwägungsprotokoll (Anlage 1) zur ersten Offenlegung der ersten Änderung des Flächennutzungsplanes (Stand Juni 2015). 2. die zweite Offenlegung des Entwurfes des Flächennutzungsplanes (Stand Januar 2016) (Anlage 2a und 2b) sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch) i.v.m. 4a Abs. 3 BauGB. Dabei sollen Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden. Abstimmungsergebnis: Ja: 27 / Nein: 0 / Enthaltung: 0 zugestimmt Beschlussnummer: GV 7/4/2016 Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan DA19 Großflächiger Einzelhandel - Mittelstraße Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans DA19 Großflächiger Einzelhandel - Mittelstraße im Geltungsbereich der Flurstücke 159, 821 und 872 (teilweise), Flur 5, Gemarkung Dahlewitz. Das Plangebiet besitzt eine Größe von etwa m² (ca. 1,2 ha). Die Ausarbeitung der notwendigen Planungen wird von der Gemeinde auf den Vorhabenträger übertragen. Auf der Grundlage des 11 Abs. 1 Nr. 1 BauGB ist ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen. Abstimmungsergebnis: Ja: 27 / Nein: 1 / Enthaltung: 1 zugestimmt Beschlussnummer: GV 9/4/2016 Seite 5 von 6
6 Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden für das Bebauungsplanverfahren Bebauungsplan DA19 Großflächiger Einzelhandel- Mittelstraße in Dahlewitz Die Gemeindevertretung beschließt, auf Grundlage des vorliegenden Entwurfs ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß 4 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan DA19 Großflächiger Einzelhandel Mittelstraße durchzuführen. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen und die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 1 BauGB am Verfahren zu beteiligen. Abstimmungsergebnis: Ja: 29 / Nein: 0 / Enthaltung: 0 zugestimmt Beschlussnummer: GV 16/4/2016 Beschluss zum Durchführungsvertrag und zur Offenlegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans DA18 Erweiterung Gewerbefläche Hildebrandt & Bartsch Die Gemeindevertretung nimmt das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan DA 18 Erweiterung Gewerbefläche Hildebrandt & Bartsch zur Kenntnis und beschließt, 1. die eingegangenen Belange (Anregungen, Bedenken) gemäß dem Abwägungsprotokoll zu behandeln 2. den heute vorgelegten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans DA 18 Erweiterung Gewerbefläche Hildebrandt & Bartsch zu billigen 3. den Bebauungsplanentwurf einschließlich Entwurfsbegründung gemäß 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen 4. die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs durchzuführen 5. den Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan DA 18 zwischen der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow und der Firma Kruse Immobilien GmbH abzuschließen. Abstimmungsergebnis: Ja: 28 / Nein: 1 / Enthaltung: 0 zugestimmt Beschlussnummer: GV 19/4/ Die Gemeindevertretung hat in ihrer 5. Sitzung am folgende Beschlüsse gefasst: Keine Beschlüsse! Seite 6 von 6
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