Abstimmung vom 24. September 2017

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1 Abstimmung vom 24. September

2 Sehr geehrte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger Die Kirchenpflege unterbreitet Ihnen die nachstehende Vorlage zur Abstimmung am 24. September Das Geschäft wurde an der Kirchgemeindeversammlung vom 31. Mai 2017 mit 50 Ja-Stimmen und 30 Nein-Stimmen deutlich angenommen. Da der Antrag auf Urnenabstimmung von rund einem Drittel der anwesenden Stimmberechtigten angenommen wurde, muss noch eine nachträgliche Urnenabstimmung durchgeführt werden. Die Kirchenpflege hat für diese Abstimmung den nächstmöglichen Termin gewählt: 24. September Details zum Geschäft können Sie der Weisung entnehmen. Bitte geben Sie Ihre Stimme zu der Vorlage ab. Die Kirchenpflege empfiehlt Ihnen Zustimmung. Kath. Kirchenpflege Pfäffikon ZH Hans W. Jäckle Präsident Cornelia Sommer Aktuarin Inhaltsverzeichnis 1. Bewilligung eines Baukredites von CHF für den Neubau des Pfarrhauses mit neuer Heizungsanlage, Photovoltaik und neuer Umgebungsgestaltung 2

3 Bewilligung eines Baukredites von CHF für den Neubau des Pfarrhauses mit neuer Heizungsanlage, Photovoltaik und neuer Umgebungsgestaltung Antrag Der Baukredit von CHF für den Neubau des Pfarrhauses mit neuer Heizungsanlage, Photovoltaik und neuer Umgebungsgestaltung wird genehmigt. Bericht Die Vorlage in Kürze Das geplante neue Pfarreizentrum ist eine Investition für die nächsten 50 Jahre. Zwei Generationen unserer Pfarreiangehörigen werden diese Investition nutzen können. Das neue Pfarreizentrum ersetzt das über 50-jährige Pfarrhaus, das seit 1995 nicht mehr als Pfarrhaus sondern als Büro- und Verwaltungsgebäude genutzt wird. Das gesamte Bauprojekt umfasst nicht nur den Ersatz des alten Pfarrhauses sondern auch den Ersatz der alten Ölheizung und die von den kantonalen Behörden angeordneten Schutzmassnahmen gegen Hochwasser (300-Jahr Ereignis). Die Realisierung des Hochwasserschutzes bedingt auch eine neue Umgebungsgestaltung mit neuer Anordnung der Parkplätze. An der Kirchgemeindeversammlung vom 31. Mai 2017 wurde der Baukredit von CHF für den Neubau des Pfarrhauses mit neuer Heizungsanlage, Photovoltaik und neuer Umgebungsgestaltung mit 50 Ja-Stimmen und 30 Nein-Stimmen deutlich angenommen. Da der Antrag auf Urnenabstimmung von rund einem Drittel der anwesenden Stimmberechtigten angenommen wurde, muss noch eine nachträgliche Urnenabstimmung durchgeführt werden. Die Kirchenpflege hat für diese Abstimmung den nächstmöglichen Termin gewählt: 24. September Da mit dem neuen Rechnungsmodel HRM2 diese Investition nicht mehr jährlich mit 10 % abgeschrieben werden muss sondern über die Nutzungsdauer, wird die Jahresrechnung der Kirchgemeinde nicht überbelastet. Eine Steuererhöhung wird deshalb nicht notwendig sein. 3

4 1. Ausgangslage Das heutige Pfarrhaus wurde 1962/63 gebaut. Es ist ein Zwischenbau zwischen Kirche und dem im Jahr 1994 neu erstellten Erweiterungsbau mit Wohnungen für Angestellte der Pfarrei und Gästezimmern. Mit dem Bezug des Erweiterungsbaus konnte die Pfarrwohnung aufgehoben werden. Das Pfarrhaus wird seitdem ausschliesslich für Empfang, Büroräume, Besprechungszimmer, Archive, Lager und Werkstatt genutzt. Das Pfarrhaus wurde nur notdürftig an die neuen Nutzungen angepasst. Eine energetische Sanierung (Fassade, Dach, Heizung) ist schon längst notwendig. Das Gebäude ist in einem Alter, in dem eine Pinselrenovation nicht mehr ausreicht. Eine Gesamtsanierung ist notwendig geworden. Erste Abklärungen durch die Kirchenpflege haben ergeben, dass die Kosten für eine umfassende Sanierung oder einen Ersatzneubau in etwa gleich gross sein werden. Da das jetzige Gebäude u.a. wegen bautechnischer Mängel und wegen seiner Halbgeschossigkeit nicht befriedigend saniert werden kann, hat sich die Kirchenpflege für den Abbruch des Pfarrhauses und einen Neubau entschieden. An der Kirchgemeindeversammlung vom 25. Mai 2016 wurde der Projektierungskredits von CHF für den Neubau des Pfarrhauses genehmigt. An der Kirchgemeindeversammlung vom 31. Mai 2017 wurde der Baukredit von CHF 4'732'800 mit 50 Ja-Stimmen und 30 Nein-Stimmen deutlich angenommen. Da der Antrag auf Urnenabstimmung von rund einem Drittel der anwesenden Stimmberechtigten angenommen wurde, muss noch diese nachträgliche Urnenabstimmung durchgeführt werden. 2. Raumprogramm Das neue Pfarrhaus soll wieder zu einem richtigen Pfarrhaus werden. Das heisst, dass im obersten Geschoss eine kleine und eine grosse Wohnung vorgesehen werden. Im neuen Gebäude sollen alle Raumnutzungen, wie sie im alten Pfarrhaus vorhanden sind, wieder Platz finden. Konkret sind dies: das Sekretariat mit Empfang, vier Einzelbüros, ein Sitzungszimmer, ein Besprechungszimmer, ein Aufenthaltsraum für Mitarbeitende und Besucher/innen, Arbeitsplätze für die Hauswartung (inkl. Putz-, Wasch- und Abstellräume) sowie das Archiv. Das neue Pfarrhaus muss gemäss den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes rollstuhlgängig gestaltet werden. Das bedeutet, dass mindestens ein Zugang zum Gebäude sowie die Zugänge zum Empfang, dem Besprechungszimmer und den Büros behindertengerecht sein müssen. Ein Lift ist deshalb zwingend notwendig. 4

5 3. Planersubmission und Projektstudien Die Kirchenpflege hat anfangs 2014 mit Überlegungen betreffend Sanierung des Pfarrhauses begonnen. Mit Beschluss vom 18. Juni 2014 hat die Kirchenpflege eine Baukommission eingesetzt. Aufgrund der hohen Kosten einer Renovation wurde im Verlauf der Diskussionen auch die Idee eines Neubaus in Betracht gezogen. Am 30. Juni 2015 beschloss die Kirchenpflege, die Firma BBS Ingenieure AG für die externe Baubegleitung beizuziehen, da es bei öffentlich-rechtlichen Bauprojekten sehr viele Formalitäten zu beachten gilt. Es erfolgte schliesslich eine öffentlichrechtliche Ausschreibung, durch welche Generalplanerteams eingeladen wurden, ihr Interesse für den Neubau des Pfarrhauses anzumelden. Aus dem Interessentenkreis wurden fünf Teams ausgewählt, um einen Projektvorschlag für einen Neubau einzureichen. Die Baukommission hat diese Projektvorschläge im Detail studiert und an ihrer Sitzung vom 5. April 2016 der Kirchenpflege den Antrag gestellt, dem Team der apb architekten ag den Auftrag zur Ausarbeitung eines konkreten Projektes zu vergeben. An der Orientierungsversammlung vom 11. Mai 2016 wurde der Projektvorschlag durch das Architektenteam und die Kirchenpflege der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Kirchgemeindeversammlung hat am 25. Mai den beantragten Projektierungskredit von CHF 250'000 für den Neubau des Pfarrhauses genehmigt. 4. Das Projekt Erarbeitung des Bauprojektes Die Erarbeitung des Bauprojekts durch das Generalplanerteam erfolgte in enger Zusammenarbeit mit der begleitenden Baukommission. Nach der Vergabe des Projektierungsauftrages wurden an insgesamt sieben Sitzungen Details des Projektes besprochen, diverse Abklärungen getroffen und in das Projekt eingearbeitet. Die Baukommission hat am 7. März 2017 dem Projekt zugestimmt. Am 29. März 2017 hat die Kirchenpflege das Projekt genehmigt und zuhanden der Kirchgemeindeversammlung verabschiedet. Erläuterung der wesentlichen Elemente des Projektes Das neue Pfarrhaus wird als Ersatzneubau errichtet. Das neue Gebäudevolumen orientiert sich in der Höhe an der Firsthöhe der Seitenkapelle und ordnet sich der Kirche in seiner Gestaltung unter. ber eine gross ügige erglasung mit überkragendem rdges hoss ffnet si h der Bauk r er um or lat. Durch die neue Eingangssituation zum Pfarrhaus und die neue Platzgestaltung wird der Raum zwischen den drei Gebäudekörpern aufgewertet und zum zentralen Treffpunkt für Mitarbeitende und Besucher. Neben der Bürostruktur im Garten- und Erdgeschoss beinhaltet das neue Pfarrhaus im Dachgeschoss eine kleine und eine grosse Wohnung. 5

6 x 30 x x 26 5 x x 27 x kath. Kirche Schärackerstrasse Umgebung Küche WC Inv. Du./WC Mitarbeiter Waschküche Putzraum Abstellraum Technik/Heizung WC Damen WC Herren Archiv Bistro Sitzplatz Korridor Bistro Kopierer Abstellraum Werkstatt Büro mit Schalter Backoffice Büro Hauswart + Lernende Korridor Windfang Grundriss Gartengeschoss 6

7 x 27 x 17 Treppenhaus EG Technik Lüftung Abstellraum Sitzung Besprechung Korridor Seelsorge 1 Seelsorge 2 Seelsorge 3 Seelsorge 4 Grundriss Erdgeschoss Dusche/WC Zimmer Treppenhaus DG Küche/Essen Küche/Wohnen/Essen Korridor Bad/WC Zimmer Zimmer Grundriss Dachgeschoss 7

8 Küche/Wohnen/Essen Bad/WC Zimmer Zimmer Korridor Besprechung Korridor Kopierer Abstellraum Korridor Längsschnitt Küche/Essen Zimmer Sitzung Besprechung Waschküche Abstellraum Büro Hauswart + Lernende Querschnitt 8

9 Fassade Süd Fassade West 9

10 Fassade Nord Fassade Ost 10

11 Visualisierung 5. Kosten Kostenvoranschlag Gemäss des Kostenvoranschlags der apb architekten ag vom 7. März 2017 ist mit den folgenden Kosten für den Neubau des Pfarrhauses mit neuer Heizungsanlage, Photovoltaik und neuer Umgebungsgestaltung zu rechnen: BKP 1 Abbruch/Anpassungen CHF BKP 2 Gebäude CHF BKP 4 Umgebung CHF BKP 4 Hochwasserschutz CHF BKP 7 Provisorien CHF BKP 8 Wärmeerzeugung inkl. Photovoltaikanlage CHF BKP 9 Ausstattung CHF Total Kosten ±10%, inkl. MwSt. CHF Projektierungskredit CHF Baukredit, inkl. MwSt. CHF Im Kostenvoranschlag sind der Projektierungskredit in Höhe von CHF 250'000 und Reserven für Unvorhergesehenes in der H he von CHF enthalten. 11

12 Zu erwartende Beiträge Gemäss des Baubeitragsreglements der römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich (Kantonalkirche) kann mit einem Beitragssatz von 8% an die beitragsberechtigten Bauten gerechnet werden. Der Synodalrat entscheidet erst nach der Bauabrechnung über den definitiven Kostenbeitrag. Im Moment kann der Beitrag nur ges hät t werden ( a. CHF ). Die Gemeinde Pfäffikon unterstützt die Erstellung von Photovoltaikanlagen jährlich mit CHF Je na h Zeit unkt der Projekteingabe und dem Kontostand dieser F rdermassnahme kann mit einem Beitrag von a. CHF gere hnet werden. Zusammenstellung der voraussichtlichen Nettokosten Bruttokosten gemäss Kostenvoranschlag CHF abzüglich voraussichtliche Beiträge: Beitrag der Kantonalkirche, ca. CHF Beitrag an Photovoltaikanlage, ca. CHF Total voraussichtliche Nettokosten CHF Da die oben ausgeführten Beiträge erst nach der Kreditbewilligung resp. Bauabrechnung rechtskräftig zugesichert werden, ist deshalb der Bruttobaukredit von CHF u bewilligen. Die Zusammenstellung der voraussi htli hen Nettokosten eigt jedo h, dass die Investitionsre hnung netto nur mit CHF belastet wird. 6. Folgekosten Die Folgekosten beinhalten Abschreibungen und Verzinsung der Investitionen und die Aufwendung für Unterhalt und Betrieb. Die Berechnungen wurden nach dem neuen Rechnungsmodell HRM2 vorgenommen und zeigen folgendes Bild: Abschreibungen (ABS) Kategorie ABS-Dauer Investition ABS-Kosten Investition 33 Jahre CHF CHF Berechnung Zinssatz Marktzinssatz für 15 Jahre fixes Darlehen 0.5 % Benutzungsdauer 33 Jahre Durchschnittlicher Jahreszinssatz 3.0 % Jährliche Folgekosten Abschreibungskosten je Jahr CHF Durchschnittlicher Zinssatz gerundet 3.00 % CHF CHF Mietzinsertrag der Wohnungen CHF Einsparung Heizkosten CHF Total jährliche Folgekosten CHF Die betrieblichen Folgekosten (Reinigung, Ver- und Entsorgung, weiterer betrieblicher Unterhalt) und personelle Folgekosten (Hauswart, Reinigung) wurden nicht einberechnet, da diese Aufwendungen bereits auf der bestehenden Anlage anfallen. 12

13 7. Zeitplan 31. Mai 2017 Kirchgemeindeversammlung 24. September 2017 Urnenabstimmung Sofern an der Urnenabstimmung am September 2017 der Baukredit genehmigt wird, ist vorgesehen, das Architektenteam der apb architekten ag mit der Detailprojektierung und der Realisierung des Bauvorhabens zu beauftragen. Da kantonale Entscheide erforderlich sind, wurden die Unterlagen per Mitte April 2017 den entsprechenden Stellen eingereicht. Die amtliche Publikation inkl. Stellen der Bauvisiere erfolgt nach der Genehmigung des Baukredits und dem Ablauf der entsprechenden Rekursfrist ca. anfangs November Die eigentlichen Bauarbeiten werden im Sommer 2018 starten. Der Abschluss und die Inbetriebnahme ist auf Frühjahr 2020 vorgesehen. Baubegleitung Das Projekt wird von der bestehenden Baukommission unter der Leitung des Präsidenten der Kirchenpflege begleitet. Der Baukommission soll die Kompetenz zur Ausschreibung und Vergabe der erforderlichen Leistungen und Arbeiten zur Realisierung des Bauvorhabens im Rahmen des bewilligten Objektkredites erteilt werden. Mit der externen Baubegleitung und der Wahrung der Interessen der Kirchgemeinde soll das Büro BBS Ingenieure AG in Winterthur beauftragt werden. 8. Antrag Die Kirchenpflege ist vom vorliegenden Bauprojekt überzeugt und beantragt Zustimmung. Referent Hans W. Jäckle, Präsident der Baukommission und der Kirchenpflege Abschied der Rechnungsprüfungskommission Die Rechnungsprüfungskommission beantragt Zustimmung. Kirchgemeindeversammlung vom 31. Mai 2017 Dieses Geschäft wurde an der Kirchgemeindeversammlung vom 31. Mai 2017 genehmigt. An dieser Kirchgemeindeversammlung wurde gemäss Art. 10 der Kirchgemeindeordnung eine nachträgliche Urnenabstimmung verlangt. Dieses Geschäft gelangt deshalb unverändert an die Urnenabstimmung. 13

14 Kath. Kirchenpflege Schärackerstrasse Pfäffikon ZH Telefon Sekretariat: Mail: 14

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