Amtsblatt. für die Stadt Fürstenwalde/Spree

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1 Amtsblatt für die Stadt Fürstenwalde/Spree 17. Jahrgang Freitag, Inhaltsverzeichnis Amtlicher Teil 1. Bekanntmachung der Stadt Fürstenwalde/Spree über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 24. September 2017 Seite: 2 2. Neueinteilung des Wahlgebiets der Stadt Fürstenwalde/Spree Seite: 4 Bekanntmachungen anderer Stellen Seite 1

2 17. Jahrgang Freitag, Amtlicher Teil 1. Bekanntmachung der Stadt Fürstenwalde/Spree über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 24. September Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Stadt Fürstenwalde/Spree wird von Montag, 04. September 2017 bis Freitag, 08. September 2017 (20. bis 16. Tag vor der Wahl) während folgender Öffnungszeiten Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag in/im Uhr Uhr Uhr Uhr und Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr und Uhr Uhr Uhr Uhr Stadt Fürstenwalde/Spree, Bürgerbüro, Erdgeschoss, Am Markt 4, Fürstenwalde/Spree für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß 51 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt; die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. 2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum 16. Tag vor der Wahl, spätestens am Freitag, 08. September 2017 bis Uhr bei der Stadt Fürstenwalde/Spree, Bürgerbüro, Am Markt 4, Fürstenwalde/Spree Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden. 3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten spätestens bis zum 03. September 2017 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. Seite 2

3 17. Jahrgang Freitag, Amtlicher Teil 4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 63 - Frankfurt (Oder) - Oder-Spree durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen. 5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag 5.1 eine in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Person 5.2 eine nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Person, wenn a) sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 03. September 2017) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 08. September 2017) versäumt hat, b) ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung entstanden ist, c) ihr Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden ist und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist. Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis Mittwoch, 20. September 2017 (Postversand) und Donnerstag, 21. September 2017 (nur persönliche Abholung) elektronisch und schriftlich beantragt werden. Weiterhin können bis Freitag, 22. September 2017, 18 Uhr noch Wahlscheine mündlich (persönlich) beantragt werden. Im F nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage, Uhr, gestellt werden. Versichert eine wahlberechtigte Person glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstabe a bis c angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltage, Uhr, stellen. Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Behinderte Wahlberechtigte können sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Seite 3

4 17. Jahrgang Freitag, Amtlicher Teil 6. Mit dem Wahlschein erhält die wahlberechtigte Person zugleich - einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises, - einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag, - einen amtlichen roten Wahlbriefumschlag mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zu übersenden ist und - ein Merkblatt für die Briefwahl. Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für eine andere Person ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen. Bei der Briefwahl muss der Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle abgesendet werden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag bis 18 Uhr eingeht. Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden. Fürstenwalde/Spree, Hans-Ulrich Hengst Bürgermeister Ende des amtlichen Teils 2. Neueinteilung des Wahlgebiets der Stadt Fürstenwalde/Spree Wir möchten Sie darüber informieren, dass in diesem Jahr 4 zusätzliche Wahlbezirke (davon 2 in Fürstenwalde Mitte und 2 in Fürstenwalde-Süd) gebildet wurden. In Fürstenwalde-Süd und - Mitte sind die Einwohnerzahlen stark gestiegen. Aus diesem Grund machte es sich erforderlich das komplette Wahlgebiet neu einzuteilen. Somit werden zur Bundestagswahl am insgesamt 32 Wahllokale und 4 Briefwahllokale gebildet. Einige n wurden auf Grund ihrer Länge und der Einwohnerzahlen geteilt. Seite 4

5 17. Jahrgang Freitag, Wahlbezirk 1 Wahlraum: Molkenberg Molkenberger Kulturraum Molkenberg, Dorfstraße, Molkenberg Wahlbezirk 2 Wahlraum: nicht Beerfelder Buchholzer Fürstenwalder Hangelsberger Weg Jänickendorfer Parkring Parkstraße Siebweg Gaststätte Seeblick, Nebengebäude, Parkstraße 10, Trebus Wahlbezirk 3 Wahlraum: Katholisches Gymnasium Bernhardinum, Trebuser 45 Am Berghang Amselweg Birkenweg Drosselweg Ernst-Thälmann- Fichtenwinkel Finkenweg Hegelstraße Kiefernweg Lina-Radke-Weg 87A, 87B, A Seite 5

6 17. Jahrgang Freitag, Meisenweg Nachtignweg Onkel-Toms-Hütte Palmnicken Privatweg Rathenaustraße Rotkehlchenweg Schäferweg Schellingstraße Trebuser 6E, 7 46 Vogelsang Vogelweg Weinbergsgrund Werner-Seelenbinder- Wilhelm-Rabe- Wahlbezirk 4 Wahlraum: Sonnengrundschule, Trebuser 46a Dr.-Goltz- 7 10F Friedrich-Ludwig-Jahn-Ring Jahnstraße Richard-Soland-Ring Richard-Strauss- 15A, 15B, Wahlbezirk 5 Wahlraum: Sonnengrundschule, Trebuser 46a Am Heizwerk An der Bahn Dr.-Cupei- Dr.-Theodor-Neubauer- Ernst-Grube- Seite 6

7 17. Jahrgang Freitag, Ernst-Thälmann , Julius-Pintsch-Ring Magnus-Poser- Trebuser 1 5C, 50 Wahlbezirk 6 Wahlraum: Kindertagesstätte Kunterbunt, Friedrich-Ludwig-Jahn-Ring 33 Auf den Weinbergen Buchholzer Chaussee Seite 7 Dr.-Goltz- 1 6, 11 18, 22 Ernst-Thälmann , Fichtestraße Friesenstraße Hölderlinstraße Jahnstraße 1 11, Kantstraße Karl-Liebknecht Mannheimer Otto-Ulinski- Richard-Strauss , Steinhöfeler Chaussee Triftstraße Wahlbezirk 7 Wahlraum: Sigmund-Jähn-Grundschule, Wladislaw-Wolkow- 36 nicht Ehrenfried-Jopp- 9, Karl-Cheret- Karl-Liebknecht- 1 19, Nordstraße Richard-Strauss- Strausberger Verdistraße Wriezener 1 11, 20B

8 17. Jahrgang Freitag, Wahlbezirk 8 Wahlraum: Juri-Gagarin-Oberschule, Juri-Gagarin- 40 Große Freizeit Haydnstraße Julian-Marchlewski- 1 4, Juri-Gagarin- Wladimir-Komarow- 1 8, 42, 42A 47 Wladislaw-Wolkow- Wahlbezirk 9 Wahlraum: Juri-Gagarin-Oberschule, Juri-Gagarin- 40 An der Oderbruchbahn Borodinstraße Daheim Galileo-Galilei- Georgi-Dobrowolski- Johannes-Kepler- Konstantin-E.-Ziolkowski-Ring Laubenkolonie Nord-Ost Nikolaus-Kopernikus- Nord-Ost Rawitscher Siedlerweg Wladimir-Komarow- 9 19, 20 29E, Wahlbezirk 10 Wahlraum: Sigmund-Jähn-Grundschule, Wladislaw-Wolkow- 36 nicht Ausbau-Ost Beethovenstraße Buggenhagener Buschgarten Seite 8

9 17. Jahrgang Freitag, Ehrenfried-Jopp , Johann-Sebastian-Bach- Julian-Marchlewski Justus-Jonas- Käthe-Kollwitz- Küstriner Martin-Luther- Melanchtonstraße Morgenländerweg Mozartstraße Richard-Wagner- Tschaikowskistraße Zum Gleis Wahlbezirk 11 Wahlraum: Gaststätte Heidekrug, Diestelweg 2 nicht Ampferweg Ausbau-West Brombeerweg Clematisweg Diestelweg Erikaweg Försterei Kleine Heide Ginsterweg Große Tränke Hangelsberger Chaussee Heidenelkenweg Irisweg Wahlbezirk 12 Wahlraum: nicht Freie Oberschule Fürstenwalde Rahnschule, Goetheplatz 15A Altstadt Altstädter Platz Seite 9

10 17. Jahrgang Freitag, Am Niederlagetor Berliner Dr.-Wilhelm-Külz , Goetheplatz Henry-Hall- Hinter der Kleingartenanlage Sembritzkistraße Wiesengrund Wobringstraße Wahlbezirk 13 Wahlraum: Fürstenwalder Hof, 1. Obergeschoss, Gartenstraße Am Bahnhof Am Kaiserhof Am Stadtpark Dr.-Wilhelm-Külz- 3-9, Eisenbahnstraße 16-37, Friedrich-Engels- Karl-Marx- Mittelstraße Otto-Nuschke- Parke Robert-Havemann- Wahlbezirk 14 Wahlraum: Altes Rathaus (Festsaal), Am Markt 1 Am Markt Am Schloßturm Domgasse Domplatz Domstraße Eisenbahnstraße 5 15, Seite 10

11 17. Jahrgang Freitag, Fischerstraße Kehrwiederstraße Kunstpfeifergasse Mühlenbrücken Mühlenstraße Rathausstraße Schloßstraße Tuchmacherstraße Wassergasse Wahlbezirk 15 Wahlraum: Fürstenwalder Hof, 1. Obergeschoss, Gartenstraße Alte Neuendorfer Bergstraße Briesener Buckower Feldstraße Gartenstraße 1 14, Seelower Seilerplatz Seilerstraße Trianonstraße Wahlbezirk 16 Wahlraum: Casa Reha Seniorenpflegeheim Am Dom, Reinheimer 18F Artur-Becker- Fiete-Schulze- Frankfurter 3 24, Geschwister-Scholl- Reinheimer Seite 11

12 17. Jahrgang Freitag, Wahlbezirk 17 Wahlraum: Theodor-Fontane-Grundschule, Windmühlenstraße 11 Bischofstraße Clausiusstraße Seite 12 Gartenstraße 14A 17B, 23A 36 Gröbenstraße Grünstraße 1 18 Holzstraße Kirchhofstraße Lebuser Töpferstraße Waldstraße Windmühlenstraße Wahlbezirk 18 Wahlraum: Geschwister-Scholl-Gymnasium, Frankfurter 70 Frankfurter Grünstraße Neue Gartenstraße Ulanenring Wahlbezirk 19 Wahlraum: EWE-Sporth, Frankfurter 67 Blumenstraße Frankfurter 28-66A Friedrich-Ebert- Fuchskörnung Heinrich-Heine- Heinrich-Mann- Herderstraße

13 17. Jahrgang Freitag, Mandelstraße Turmstraße Wilhelmstraße Wahlbezirk 20 Wahlraum: Kindertagesstätte Nesthäkchen, Am Rechenzentrum 1 Albert-Kleeberg- Am Wasserturm Berkenbrücker Chaussee Forsthaus Beerenbusch Gewerbeparkring Lindenstraße Luisenstraße Thomas-Edison- Uferstraße Wahlbezirk 21 Wahlraum: Gaststätte Waldschlösschen, Spreenhagener 4 nicht Kiesweg Luchweg Spreenhagener Waldweg Ziegeleiweg Wahlbezirk 22 Wahlraum: Kindertagesstätte Pusteblume, Lotichiusstraße 31 Hans-Thoma- Lea-Grundig-Weg Leistikow- Lützowring Rudolf-Breitscheid- 5 20, 23 Seite 13

14 17. Jahrgang Freitag, Wahlbezirk 23 Wahlraum: Kindertagesstätte Pusteblume, Lotichiusstraße 31 Bettina-von-Arnim- Breitenbachstraße Erich-Weinert-Siedlung Erich-Weinert- Seite 14 Fritz-Reuter- 1 5, Heinrich-Zille- Klaus-Groth- Lenaustraße Lotichiusstraße Rauener 1-21, Rosenstraße Rückertstraße 4, Rudolf-Breitscheid- 2, 2A, 26 38, 39 Schubertstraße Wahlbezirk 24 Wahlraum: Kleingartenanlage Zur guten Hoffnung, nicht Johannes-R.-Becher- 25 Alexisstraße Alter Postweg Bergschlösschenweg Friedhofstraße Fritz-Reuter Georg-Büchner- Gerhart-Hauptmann- Gottfried-Bürger- Gottfried-Keller- Hans-Sachs- Johannes-R.-Becher- Lange Laubenkolonie Gute Hoffnung Liliencronweg

15 17. Jahrgang Freitag, Luise-Hensel- Rauener Richard-Tauber- Rückertstraße 8 11 Theodor-Storm- Uhlandstraße Wilhelm-Busch- Wahlbezirk 25 Wahlraum: Korczak Schule, August-Bebel- 1-4, Zugang auch über Gellertstraße möglich August-Bebel Dr.-Semmelweis- Friedrich-Naumann-Platz Gellertstraße Gersdorfstraße 1 15, Hauffstraße Kleiststraße Körnerstraße Lange 12 17, 25, Lessingstraße Marie-Harrer- Petersdorfer Puschkinstraße Rosa-Luxemburg- 1 1A, Rückertstraße 1 3A, 19 Tieckstraße Wielandstraße Wahlbezirk 26 Wahlraum: Kindertagesstätte Regenbogen, Paul-Frost-Ring 42 Breite Buchenweg Seite 15

16 17. Jahrgang Freitag, Erlenweg Grenzstraße Grüner Grund Kastanienweg Pappelweg Rauener Kirchweg Robinienweg Wacholderstraße Wahlbezirk 27 Wahlraum: Sporth, Ferdinand-Bauer- 22 nicht Akazienweg Albert-Genz- Alte Petersdorfer An der Autobahn An der Kohlenbahn August-Bebel , Auto-Focus Clara-Grunwald-Weg Ferdinand-Bauer- Gersdorfstraße Goethestraße Kastanienweg 1A 9, 10, Kirchstraße Kurt-Wendt- Kurze- Lange Martha-Ulfert-Weg 1-10, 68 77, 77A 77C Rauener Kirchweg 1 25, 25A, 25B, Schillerstraße Schlehenweg Wahlbezirk 28 Wahlraum: Kindertagesstätte Regenbogen, Paul-Frost-Ring 42 nicht Seite 16

17 17. Jahrgang Freitag, Alte Petersdorfer 12 22, 71 88A Ebereschenstraße Lange Paul-Frost-Ring Wahlbezirk 29 Wahlraum: Altenpflege-Wohnheim Katharina von Bora, Langewahler 2 Am Waldemarplatz August-Bebel , Fenchelweg Gärtnerstraße Langewahler 1 22B, 59C 70 Mitschurinstraße Neue Querstraße Rosa-Luxemburg- 1B 37 Spreestraße Waldemarplatz Waldemarstraße Wahlbezirk 30 Wahlraum: Hort Wirbelwind, Heuweg 1 Am Bahndamm Bahnhofstraße 2-10, 10B, 10C, Charlotte-Apel- Frieda-Engel- Heuweg Kabelwerkstraße Krausestraße Langewahler Lily-Braun- 22C, 23 58D Seite 17

18 17. Jahrgang Freitag, Lise-Meitner- Poststraße Reifenwerkstraße Tränkeweg Wahlbezirk 31 Wahlraum: Gerhard-Goßmann-Grundschule, Bahnhofstraße 22 Alte Langewahler Chaussee August-Bebel- 58A 84 Bahnhofstraße Beerenweg Feldweg Friedenstraße Gutswiesen Gutswiesenweg Heckenweg Heideweg Neu Golmer Weg Ringstraße Roteichenstraße Saarower Chaussee Sandweg Steinweg Ulmenring Weideweg 12 32, 32A Wahlbezirk 32 Wahlraum: Kindertagesstätte Anne Frank, Splettstößerstraße 4 Beeskower Chaussee Carl-Maria-von-Weber- Lortzingstraße Seite 18

19 17. Jahrgang Freitag, Platz der Republik Platz der Solidarität Platz des Gedenkens Puschkinplatz Ring der Freundschaft Robert-Koch- Smetanastraße Splettstößerstraße der Einheit Szymanowskistraße Waldrandsiedlung Wilhelm-Röntgen- Ende des Amtsblattes Seite 19

20 17. Jahrgang Freitag, Impressum Amtsblatt für die Stadt Fürstenwalde/Spree Herausgeber des Amtsblattes: Stadt Fürstenwalde/Spree, DER BÜRGERMEISTER Am Markt 4, Fürstenwalde/Spree, Telefon: 03361/557-0, Telefax: 03361/ Redaktion, Satz, Druck und Vertrieb: Stadt Fürstenwalde/Spree, Fachgruppe Verwaltungsservice Am Markt 4, Fürstenwalde/Spree, Telefon: 03361/ , Telefax: 03361/ Herstellung: Eigendruck Kostenlose Bezugsmöglichkeiten: Internet: als Newsletter oder zum Download Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf, aber mindestens 1x im Monat und liegt unter anderem zur Selbstabholung bereit: 1. Stadtverwaltung Fürstenwalde/Spree, Bürgerbüro, Am Markt 4, Fürstenwalde/Spree 2. Stadtbibliothek Fürstenwalde/Spree, Kulturfabrik, Domplatz 7, Fürstenwalde/Spree 3. Tourist-Information Fürstenwalde/Spree, Mühlenstraße 1, Fürstenwalde/Spree Einzelbestellung oder Abonnement: Einzelpreis 0,50 Euro, Jahresabonnement gegen Erstattung einer Jahresgebühr in Höhe von 12,00 Euro, zahlbar im Voraus nach Erhalt der Rechnung. Neu- und Abbestellungen richten Sie bitte an o. g. Adresse. Die Aufnahme eines Abonnements ist bei anteiligem Abonnementpreis jederzeit möglich. Kündigungen müssen schriftlich bis zum 25. des Monats für den kommenden Monat an o. g. Adresse erfolgen. Seite 20

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