Amtsblatt für die Stadt Herzberg (Elster)

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Amtsblatt für die Stadt Herzberg (Elster)"

Transkript

1 Amtsblatt für die Stadt Herzberg (Elster) mit Bekanntmachungen der Stadt Herzberg (Elster), der Ortsteile Arnsnesta, Borken, Buckau, Fermerswalde, Friedersdorf, Gräfendorf, Löhsten, Mahdel, Osteroda, Rahnisdorf und Züllsdorf Jahrgang 24 Herzberg (Elster), den 16. Mai 2014 Nummer 10

2 Herzberg Nr. 10/2014 Amtliche Bekanntmachungen Nächste Sitzung des Ortsbeirates des Ortsteiles Züllsdorf Seite 2 Nächste Sitzung des Ortsbeirates des Ortsteiles Borken Seite 2 Nächste Sitzung des Ortsbeirates des Ortsteiles Friedersdorf Seite 2 Nächste Sitzung des Ortsbeirates des Ortsteiles Gräfendorf Seite 2 Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 29 Stadt Herzberg (Elster) Bebauung am Radelandweg Seite 2 Bekanntmachung über die Sitzung des Wahlausschusses der Stadt Herzberg (Elster) zur Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses Seite 3 Gemeinsame Wahlbekanntmachung für die Wahlen zum Europäischen Parlament und der Kommunalwahlen mit den Wahlen des Kreistages, der Stadtverordnetenversammlung und des Ortsbeirates am 25. Mai 2014 Seite 4 Nächste Sitzung des Ortsbeirates des Ortsteiles Züllsdorf Sitzungstermin: Ort, Raum: Freitag, , 18:00 Uhr Gasthof Zur Tanne Nächste Sitzung des Ortsbeirates des Ortsteiles Gräfendorf Sitzungstermin: Ort, Raum: Dienstag, , 19:30 Uhr Gaststätte Zum Ponyhof Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1 Eröffnen der Beratung, Feststellen der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit 2 Bestätigung der Tagesordnung 3 Einwohnerfragestunde 4 Einwendungen gegen die Niederschrift vom Planen eines Sommerfestes am Anfragen der Mitglieder des Ortsbeirates 7 Informationen und Mitteilungen des Ortsbeirates Grundmann Vorsitzender des Ortsbeirates Oecknigk Bürgermeister Nächste Sitzung des Ortsbeirates des Ortsteiles Borken Sitzungstermin: Ort, Raum: Montag, , 19:30 Uhr Gaststätte Becker Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1 Eröffnung der Beratung, Feststellen der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit 2 Bestätigung der Tagesordnung 3 Einwohnerfragestunde 4 Einwendungen gegen die Niederschrift vom Stand Vorbereitung Dorffest Anfragen der Mitglieder des Ortsbeirates 7 Informationen des Ortsvorstehers Apitz Vorsitzender des Ortsbeirates Oecknigk Bürgermeister Nächste Sitzung des Ortsbeirates des Ortsteiles Friedersdorf Sitzungstermin: Ort, Raum: Mittwoch, , 19:30 Uhr Dorfgemeinschaftshaus Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1 Eröffnung der Beratung, Feststellen der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit 2 Bestätigung der Tagesordnung 3 Einwohnerfragestunde 4 Einwendungen gegen die Niederschrift vom Vorbereitung Dorffest 6 Anfragen der Mitglieder des Ortsbeirates 7 Informationen des Ortsvorstehers Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1 Eröffnung der Beratung, Feststellen der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit 2 Bestätigung der Tagesordnung 3 Einwohnerfragestunde (einschl. der Mitglieder des Ortsbeirates) 4 Einwendungen gegen die Niederschrift vom Auswertung der Europa- und Kommunalwahl am Informationen des Ortsvorstehers Jakwert Vorsitzender des Ortsbeirates Oecknigk Bürgermeister Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 29 Stadt Herzberg (Elster) Bebauung am Radelandweg Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Herzberg (Elster) hat in Ihrer Sitzung am den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 29 der Stadt Herzberg (Elster) bestätigt und gemäß 13a BauGB in Verbindung mit 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes wurde bereits im Jahr 2008 im beschleunigten Verfahren gemäß 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 BauGB begonnen und jetzt fortgeführt. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 29 Stadt Herzberg (Elster) mit der Begründung liegt vom bis einschließlich im Bauamt im Bürgerzentrum der Stadt Herzberg (Elster), Uferstraße 6 während der Dienstzeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus: Montag und Mittwoch von 7.00 Uhr bis Uhr Dienstag von 7.00 Uhr bis Uhr Donnerstag von 7.00 Uhr bis Uhr Freitag von 7.00 Uhr bis Uhr Gleichzeitig erfolgt während dieser Zeit eine Veröffentlichung auf der Internetseite ( der Stadt Herzberg (Elster) unter der Rubrik Aktuelles/Infos aus dem Rathaus. Auskünfte und Erläuterungen zum Entwurf und zu den allgemeinen Zielen und Zwecken sowie zu den wesentlichen Auswirkungen der Planung werden im Bauamt durch die Stadtplanung erteilt. Während der Auslagefrist kann jedermann Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 29 Stadt Herzberg (Elster) unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) zur Einleitung einer Normenkontrolle, der einen Bebauungsplan zum Gegenstand hat, unzulässig ist, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Herzberg (Elster), den Kukla Vorsitzende des Ortsbeirates Oecknigk Bürgermeister M. Oecknigk Bürgermeister

3 Nr. 10/ Herzberg

4 Herzberg Nr. 10/2014 Gemeinsame Wahlbekanntmachung für die Wahlen zum Europäischen Parlament und der Kommunalwahlen mit den Wahlen des Kreistages, der Stadtverordnetenversammlung Ende der amtlichen Bekanntmachungen und des Ortsbeirates am 25. Mai Am Sonntag, dem 25. Mai 2014 finden die Wahlen zum Europäischen Parlament (Europawahl) und die Kommunalwahlen im Land Brandenburg statt. Die Wahl dauert von 8.00 bis Uhr. 2. Auf den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis spätestens am 4. Mai 2014 zugestellt wurden, sind der Wahlbezirk und das Wahllokal angegeben, in dem der Wahlberechtigte wählen kann. Bis auf die Wahllokale in den Ortsteilen Borken, Buckau, Löhsten, Mahdel und Züllsdorf sind alle anderen Wahllokale barrierefrei. Es wird empfohlen, dass Wahlberechtigte, die in ihrer Bewegungsfähigkeit so gehindert sind, dass sie das Wahllokal nicht betreten können, von der Briefwahl Gebrauch machen. 3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahllokal des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler werden gebeten, ihre Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung dient zur Prüfung der Wahlberechtigung und soll bei der Wahl abgegeben werden. Auf Verlangen des Wahlvorstandes hat sich der Wähler über seine Person auszuweisen. 4. Die Europawahl, die Wahlen zum Kreistag, zur Stadtverordnetenversammlung und zusätzlich in den Ortsteilen Arnsnesta, Borken, Buckau, Fermerswalde, Friedersdorf, Gräfendorf, Löhsten, Mahdel, Osteroda, Rahnisdorf und Züllsdorf zu den Ortsbeiräten finden gleichzeitig statt. 5. Gewählt wird mit amtlich hergestellten Stimmzetteln, die den Wählern beim Betreten des Wahlraumes (Wahllokal) ausgehändigt werden. Für jede Wahl wird mit einem besonderen Stimmzettel gewählt. Die Stimmzettel unterscheiden sich wie folgt: a) für die Wahl zum Europäischen Parlament: weißer Stimmzettel mit schwarzem Aufdruck, b) für die Wahl zum Kreistag: beiger Stimmzettel mit schwarzem Aufdruck, c) für die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung: rosa Stimmzettel mit schwarzem Aufdruck, d) für die Wahl zum Ortsbeirat: hellgrüner Stimmzettel mit schwarzem Aufdruck. Der Stimmzettel enthält: a) für die Wahl zum Europäischen Parlament die im Land Brandenburg zugelassenen Wahlvorschläge, b) für die Wahl zum Kreistag die für den Wahlkreis I des Landkreises Elbe-Elster zugelassenen Wahlvorschläge, c) für die Wahl der Stadtverordnetenversammlung die für das Wahlgebiet Stadt Herzberg (Elster) zugelassenen Wahlvorschläge und d) für die Wahl zum Ortsbeirat die für die unter Nr. 4 genannten Ortsteile als jeweiliges Wahlgebietzugelassenen Wahlvorschläge. 6. Im Wahllokal hängt je ein Muster des Stimmzettels für die Wahl zum Europäischen Parlament und für die Wahlen zum Kreistag und zur Stadtverordnetenversammlung aus. In den Wahllokalen, die in den unter Nr. 4 genannten Ortsteilen eingerichtet sind, hängt zusätzlich ein Muster des Stimmzettels für die Wahl zum Ortsbeirat im jeweiligen Ortsteil aus. 7. Jeder Wähler kann für die Wahl zum Europäischen Parlament eine Stimme vergeben. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer die Bezeichnung der Partei und ihre Kurzbezeichnung bzw. die Bezeichnung der sonstigen politischen Vereinigung und ihr Kennwort sowie jeweils die ersten 10 Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge und rechts von der Bezeichnung des zugelassenen Wahlvorschlagsberechtigten einen Kreis für die Kennzeichnung. Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einem Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Wahlvorschlag sie gelten soll. Blinde und sehbehinderte Menschen können sich zur Kennzeichnung ihres Stimmzettels einer Wahlschablone bedienen. Die Wahlschablone wird unentgeltlich zur Verfügung gestellt und ist anzufordern beim Blinden- und Sehbehinderten-Verband Brandenburg e.v. Straße der Jugend Cottbus Tel.: /Fax: / bsvb@bsvb.de Für die Wahl zum Kreistag und zur Stadtverordnetenversammlung und zusätzlich in den unter Nr. 4. genannten Ortsteilen zur Wahl des Ortsbeirates kann der Wähler jeweils drei Stimmen vergeben. Er kann einem Bewerber alle drei Stimmen geben; er kann seine Stimme auch verschiedenen Bewerbern eines Wahlvorschlages geben, ohne an die Reihenfolge innerhalb des Wahlvorschlages gebunden zu sein. Es ist auch möglich, seine Stimmen an Bewerber verschiedener Wahlvorschläge zu vergeben. Bitte beachten Sie bei der Stimmabgabe, dass nicht mehr als drei Stimmen abgegeben werden, sonst ist Ihr Stimmzettel ungültig! Kennzeichnen Sie durch das Ankreuzen zweifelsfrei den/die Bewerber, dem/denen Sie ihre Stimme geben wollen. Sollten Sie weniger als drei Stimmen vergeben, so sind die Stimmen, die Sie nicht vergeben haben, ungültig. Versehen Sie zum Beispiel Ihren Stimmzettel nur mit einem Kreuz, sind zwei Stimmen ungültig. 8. Der Stimmzettel muss vom Wähler unbeobachtet durch Nutzung der Wahlkabine oder in einem Nebenraum, der vom Wahlraum betretbar und einsehbar ist, gekennzeichnet werden. 9. Die Wahlhandlung sowie die nach Ende der Wahlzeit anschließend erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses in den Wahlbezirken sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt zum Wahllokal, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. 10. Wähler, die einen Wahlschein haben für die Wahl a) zum Europäischen Parlament können an der Wahl im Landkreis Elbe-Elster durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk (Wahllokal) dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl, b) zum Kreistag im Wahlkreis I können an der Wahl in diesem Wahlkreis durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk (Wahllokal) dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl, c) zur Stadtverordnetenversammlung können an der Wahl im Wahlgebiet Stadt Herzberg (Elster) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk (Wahllokal) oder durch Briefwahl, d) zur Stadtverordnetenversammlung und zum Ortsbeirat können an der Wahl durch Stimmabgabe nur in dem Wahlbezirk (Wahllokal) des jeweiligen unter Nr. 4 genannten Ortsteils oder durch Briefwahl teilnehmen. Die wahlberechtigte Person, die keinen Wahlschein besitzt, kann ihre Stimme nur in dem für sie auf der Wahlbenachrichtigung angegebenen zuständigen Wahllokal abgeben. 11. Wahlberechtigte Personen, die durch Briefwahl wählen wollen, müssen sich von der zuständigen Wahlbehörde Stadt Herzberg (Elster), Markt 1, Herzberg (Elster), Einwohnermeldeamt, Zimmer 303, für jede Wahl einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen Wahlbriefumschlag beschaffen. Der Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein muss so rechtzeitig an die auf dem jeweiligen Wahlbriefumschlag angegebene Stelle übersandt werden, dass er dort spätestens am Wahltag bis Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der jeweils auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle am Wahltag bis Uhr abgegeben werden. Nach Eingang des Wahlbriefs bei dem jeweiligen Wahlleiter darf er nicht mehr zurückgegeben werden. Holt die wahlberechtigte Person den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen persönlich bei der Wahlbehörde ab, so kann sie die Briefwahl an Ort und Stelle ausüben. Die Abholung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur bei plötzlicher Erkrankung zulässig, wenn die Empfangsberechtigung durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird und diese Unterlagen der wahlberechtigten Person nicht mehr rechtzeitig per Post übersandt oder amtlich überbracht werden können. 12. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Das gilt auch für Wahlberechtigte, die zugleich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind ( 6 Abs. 4 des Europawahlgesetzes). Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Auch der Versuch ist strafbar ( 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). Herzberg (Elster), den 09. Mai 2014 Oecknigk Bürgermeister als Wahlbehörde

5 Nr. 10/ Herzberg Informationen aus der Stadt Herzberg (Elster) einschließlich Ortsteile Die Stadtverwaltung Herzberg (Elster) bleibt am geschlossen. Es wird auf die nächsten regulären Sprechzeiten verwiesen. Oecknigk Bürgermeister Einladung zur Einwohnerversammlung im Ortsteil Mahdel der Stadt Herzberg (Elster) Hiermit lade ich alle Bürgerinnen und Bürger zur Einwohnerversammlung recht herzlich am: um: Uhr im Gemeindehaus Mahdel ein. Oecknigk Bürgermeister Verpachtung Kiosk im Schwimmbad Herzberg Die Stadt Herzberg (Elster) sucht für den Kiosk im Schwimmbad in Herzberg ab Anfang Mai 2014 einen neuen Pächter. Bewerbungen sind an die Stadt Herzberg, Markt 1, Abt. Liegenschaften zu richten. Besichtigungen können nach vorheriger Abstimmung unter Tel vorgenommen werden. Das Ordnungsamt informiert! Verordnungen zu Lärm- und Ruhestörungen Beschwerden wegen Ruhestörungen Mit Beginn der Gartenarbeiten, dem jährlichen Angrillen im Hof bzw. vor der Haustür, Feiern in den Gartenanlagen oder in Wohnanlagen, muss sich das Ordnungsamt mit zahlreichen Beschwerden wegen Ruhestörungen auseinandersetzen. Viele Ruhestörungen beruhen auf der Unkenntnis über die Bestimmungen des Lärmschutzes. Vermeiden Sie unnötige Streitereien und Ärger mit Nachbarn, Behörden und Gerichten, beachten Sie bitte nachfolgende Hinweise: Auszug: Im 10 des Landesimmissionsschutzgesetzes des Landes Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Juli 1999, in der jeweils gültigen Fassung, heißt es: (1) Von 22 Uhr bis 6 Uhr sind Betätigungen verboten, welche die Nachtruhe zu stören geeignet sind. (2) Das Verbot des Absatzes 1 gilt nicht für 1. Maßnahmen zur Verhütung oder Beseitigung einer Notlage, 2. den Betrieb von Anlagen, die aufgrund einer Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, einer Planfeststellung nach dem Abfallrecht oder dem Bundesberggesetz oder aufgrund eines zugelassenen Betriebsplanes nach dem Bundesberggesetz betrieben werden oder solchen gleichgestellt sind, 3. Ernte- und Bestellungsarbeiten zwischen 5 Uhr und 6 Uhr sowie zwischen 22 Uhr und 23 Uhr und 4. Außengastronomie zwischen 22 Uhr und 24 Uhr. In Wohngebieten sowie in Gebieten mit überwiegender Wohnbebauung: an Freitagen, Samstagen sowie vor gesetzlichen Feiertagen zwischen 22 Uhr und 24 Uhr; von Sonntag bis Donnerstag zwischen 22 Uhr und 23 Uhr 11 Benutzung von Tongeräten (1) Geräte, die der Erzeugung oder Wiedergabe von Schall oder Schallzeichen dienen (Tongeräte), insbesondere Lautsprecher, Tonwiedergabegeräte, Musikinstrumente, Knallgeräte und ähnliche Geräte, dürfen nur in solcher Lautstärke benutzt werden, daß unbeteiligte Personen nicht erheblich belästigt werden Nach einem Urteil vom der AG Düsseldorf gehören dazu auch Ehestreitigkeiten zur Nachtzeit. Die mögliche Hellhörigkeit eines Hauses verpflichtet jeden Einzelnen im besonderen Maße rücksichtsvoll zu sein. Dem Wohnungsinhaber obliegt die besondere Sorgfaltspflicht stets zu gewährleisten, dass in seiner Wohnung ruhestörender Lärm unterbleibt. Sofern andere Hauseigentümer unzumutbar gestört werden können, darf laute Musik auch tagsüber nur über Kopfhörer gehört werden. Renovierungen sind so zu organisieren, dass geräuschvolle Arbeiten werktags vor Uhr erledigt werden. Heimwerkmaschinen mit entsprechendem Lärmpegel, der zu Störungen führt, dürfen nach Uhr nicht mehr genutzt werden. Häufig äußern Beschwerdeführer ihr Unverständnis, dass der Nachbar den ganzen Tag zu Hause verbringt, seinen Rasen mit Motormäher aber erst nach Uhr mäht. Es ist verboten in allgemeine und besondere Wohngebiete usw. Elektro- und Benzinmotore an Sonnund Feiertagen sowie an Werktagen zwischen und 7.00 Uhr zu benutzen. Zu den Werktagen gehören die Tage von Montag bis einschließlich Samstag. Die Ruhezeiten gelten nicht, wenn der Einsatz aufgrund der aufgeführten Geräte oder Maschinen zur Abwendung einer Gefahr, bei Unwetter oder Schneefall oder zur Abwehr einer sonstigen Gefahr für Menschen, Umwelt oder Sachgüter erforderlich ist. Beachten Sie bitte auch, dass Verstöße gegen diese Regel mit einer Geldbuße von bis zu geahndet werden kann. Checkliste Ruhezeiten für in Wohngebieten genutzte Geräte. Maschinen und Werktags Werktags Werktags Werktags Sonn- und Geräte von 20 Uhr von 7 Uhr von 13 Uhr von 17 Uhr feiertags bis 7 Uhr bis 9 Uhr bis 15 Uhr bis 7 Uhr ganztägig Baustellenkreissäge-Maschine X X Beton- und Mörtelmischer X X Bohrgeräte X X Fahrzeugkühlaggregat X X Förder- und Spritzmaschine für Beton und Mörtel X X Förderband X X

6 Herzberg Nr. 10/2014 Maschinen und Werktags Werktags Werktags Werktags Sonn- und Geräte von 20 Uhr von 7 Uhr von 13 Uhr von 17 Uhr feiertags bis 7 Uhr bis 9 Uhr bis 15 Uhr bis 7 Uhr ganztägig Freischneider X X X X X Fugenschneider X X Grabenfräse X X Grader (< 500 Kilowatt) X X Gras- oder Rasentrimmer/ Graskantenschneider (mit Verbrennungsmotor) X X X X X Rasentrimmer/Rasenkantenschneider (ohneverbrennungsmotor) X X Heckenschere X X Hochdruckwasserstrahlmaschine X X Hydraulikhammer X X Kehrmaschine X X kombiniertes Hochdruckspülund Saugfahrzeug X X Kompressor ( < 350 Kilowatt) X X Kraftstromerzeuger X X Laubbläser X X X X X Laubsammler X X X X X Mobilkran X X Motorhacke (< 3 Kilowatt) X X Muldenfahrzeug (< 500 Kilowatt) X X Müllsammelfahrzeug X X Planiermaschine (< 500 Kilowatt) X X Rasenmäher X X rollbarer Müllbehälter X X Saugfahrzeug X X Schneefräse (selbstfahrend, ausgenommen Anbaugeräte X X Schredder/Zerkleinerer X X tragbare Motorkettensäge X X Transportbetonmischer X X Turmdrehkran X X Verdichtungsmaschinein der Bauart von: - Vibrationswalzenund nicht vibrierendewalzen, Rüttelplatten und Vibrationsstampfer X X - Explosionsstampfer X X Vertikutierer X X Wasserpumpe (nicht für Unterwasserbetrieb) X X Feiern und Grillen auf dem Balkon und im Garten Sie steht und wieder bevor: Die beliebte Grillsaison. Sonne und Wärme und laue Abende sind für viele unserer Bürger Anlass im Familienkreis oder mit Freunden Grillabende und Feste zu feiern. Anrufe im Ordnungsamt zeigen: Häufig gibt es dann Streit und Probleme mit dem Nachbarn. Diese fühlen sich durch Grillgeruch oder Lärm belästigt. Zur Erläuterung: In Brandenburg bestehen gesetzliche Grundlagen, die das Grillen in den Sommermonaten regeln. Das Grillen ist verboten, wenn dadurch unbeteiligte Nachbarn erheblich belästigt werden. Bei der Beurteilung der Frage, ob das Grillen auf dem Balkon oder im Garten erlaubt oder verboten ist, wird dann auf den Umfang der Grilltätigkeit abzustellen sein. Nach Vorschriften des BGB muss der Nachbar Grillen dulden, wenn er dadurch nur unwesentlich beeinträchtigt wird. Leider ist die Rechtssprechung der Gerichte recht uneinheitlich. So kann nach Auffassung des Bayrischen Obersten Landesgerichts (2 Z BR 6/99) das Grillen im Garten einer Wohnungseigentumslage zwar nicht generell verboten werden. Notwendig sei aber eine Regelung, die das Grillen zeitlich und örtlich begrenzte (fünfmal im Jahr). Lärm durch Partys im Freien: Tagsüber muss ein Wohnungsnachbar dulden, dass auf dem Balkon nebenan oder im mitgemieteten Garten Feste mit üblicher Geräuschbelästigung gefeiert wird. Ab Uhr hat jeder Mieter allerdings Anspruch auf ungestörte Nachtruhe, das heißt, er kann den Wohnungsnachbarn auffordern, das Fest in die Wohnung zu verlagern und Zimmerlautstärke einzuhalten. Notfalls kann er auch die Polizei wegen Ruhestörung alarmieren.

7 Nr. 10/ Herzberg Im Falle ständiger Überschreitungen kann ein Mieter auch den Vermieter auffordern, den Mitmieter wegen Störungen des Hausfriedens abzumahnen. Wie die Erfahrung zeigt, beruhen viele Ruhestörungen auf Rücksichtslosigkeit gegenüber Mitmenschen, Gedankenlosigkeit oder auf Unkenntnis über die Bestimmungen des Lärmschutzes. Ich verweise Insbesondere auf die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. Verordnung zur Durchführung des Bundes- und Immissionsschutzgesetzes 32 BImSchV). Siehe Checkliste Ruhezeiten für in Wohngebieten genutzte Geräte. Die Betriebsregelungen gelten in reinen, allgemeinen und besonderen Wohngebieten, Kleinsiedlungsgebieten, Sondergebieten, die der Erholung dienen, Kur- und Klinikgebieten, Gebieten für die Fremdenbeherbergung, auf dem Gelände von Krankenhäusern und Pflegeanstalten. Immer wieder gibt es Anfragen zum Rasenmähen. Rasenmäher dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen und werktags nicht zwischen Uhr und Uhr betrieben werden Es spielt keine Rolle, ob der Rasenmäher mit Verbrennungs- oder Elektromotor betrieben wird. Arbeiten an Sonn- und Feiertagen Nach dem Gesetz über Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz FTG) vom 21. März 1991 (GVBl. I. S. 44), in der zurzeit gültigen Fassung sind die Sonn- und Feiertages der allgemeinen Arbeitsruhe. An diesem Tag sind grundsätzlich alle öffentlichen Arbeiten, also in der Öffentlichkeit stattfindende oder durch Dritte wahrzunehmbare Arbeiten und Handlungen verboten, die geeignet sind, die äußere Ruhe zu stören. Der Zweck der Vorschrift liegt darin, Sonn- und Feiertage von äußerlich in Erscheinung tretender normaler Werktagsarbeit freizuhalten. Nicht erforderlich ist, dass die Arbeit mit körperlichen Anstrengungen verbunden ist. Maßgeblich ist vielmehr die mit der Werktagsarbeit verbundene Unruhe, die akustisch, visuell, durch Geruchsbelästigung oder in anderer Art und Arbeiten, wie Bohren, Sägen, Hämmern, verboten. Grundsätzlich sollte jeder Bürger im Stadtgebiet einschließlich in den Ortsteilen Rücksicht auf seine Nachbarn nehmen und die oben stehenden Hinweise zu den Lärmschutzvorschriften beachten. Das Ordnungsamt informierte bereits dazu noch einmal zur Erinnerung. Schon zum ist die frühere Rasenmäherlärm-Verordnung durch eine neue Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung abgelöst worden. Davon tangiert sind listenmäßig aufgeführte Maschinen bzw. Geräte, u. a. auch der Rasenmäher. Demnach dürfen in reinen, allgemeinen und besonderen Wohngebieten ( 3, 4 und 4a Baunutzungs-Verordnung BauNVO), in Kleinsiedlungsgebieten ( 2 BauNVO), also praktisch in allen Ortsbereichen, solche Maschinen / Geräte an Sonn- und Feiertragen grundsätzlich überhaupt nicht und an Werktagen zwischen abends Uhr bis morgens Uhr ebenfalls nicht betrieben werden. Für besonders laute Gerätegruppen gibt es darüber hinaus weitere zeitliche Betriebseinschränkungen. Sie sind an Werktagen auch zusätzlich nicht von 7.00 bis 9.00 Uhr, von bis Uhr und von Uhr einzusetzen. Es handelt sich dabei um Freischneider, Grastrimmer / Graskantenschneider, Laubbläser sowie Laubsauger. Zuwiderhandlungen stellen nach 9 Abs. 2 Nr. 1 der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung Ordnungswidrigkeiten dar, die gemäß 117 Ordnungswidrigkeitengesetz (OwiG) mit einer Geldbuße bis zu geahndet werden kann. Unabhängig von diesen rechtlichen Vorgaben sollte man im Rahmen eines guten nachbarschaftlichen Miteinander also etwa bis Uhr diese Geräte abschalten, da doch zahlreiche Bürgerinnen und Bürger, insbesondere ältere Menschen sowie Kleinkinder diese Stunden zur Ruhe bzw. zu einem kurzen Schlaf nutzen. Wohl gemerkt: Das ist keine gesetzliche Verpflichtung, sondern viel mehr ein gut gemeinter Ratschlag! Wenn er allgemein beherzigt wird, wäre ein Grund zu unnötigem Ärger aus der Welt geschafft. Sven Ziehe Leiter Ordnungsamt Einweihung der Wege im Stadtpark Die Hauptverbindungswege im Stadtpark der Stadt Herzberg (Elster) wurden saniert und sollen am 22. Mai 2014 ab 16 Uhr feierlich eingeweiht werden. Hierzu sind alle anwohnende Bürgerinnen und Bürger, Gäste sowie Medienvertreter recht herzlich in den Stadtpark eingeladen! Die Befestigung des Nord-, Promenaden- und Schanzenweges war der erste Bauabschnitt zur Neugestaltung des Parks. Bürgermeister, Michael Oecknigk Jede Stimme zählt! Jetzt für Herzberg (Elster) bei der Fanta-Spielplatzinitiative im Internet abstimmen! Nachdem in einem ersten Bauabschnitt die Hauptverbindungswege im Stadtpark befestigt wurden, soll nun der Spielplatz im Park neu gestaltet werden. Mit der Aufstellung neuer Spielgeräte soll der Spielplatz wieder ein Anziehungspunkt für unsere Kinder werden. Erste Gestaltungsvorschläge für den Spielplatz haben die Auszubildenden zum Assistenten für Innenarchitektur des Oberstufenzentrums Herzberg (Elster) im Rahmen einer Projektwoche gemacht. Unter der Leitung von Herrn Wolfgang Hübsch wurden Konzepte zur zukünftigen Gestaltung des Spielplatzes erarbeitet und vorgestellt. Zur finanziellen Unterstützung hat sich die Stadt bei der Fanta-Spielplatzinitiative beworben, bei der unter dem Motto 100 Spielplätze in 100 Tagen 100 sanierungsbedürftige Spielplätze gefördert werden. Auf die Plätze 1 bis 3 warten je Euro, auf die Plätze 4 bis 20 je Euro. Die Plätze 21 bis 100 erhalten jeweils ein kreatives Spielelement. Die Sieger werden im Rahmen einer öffentlichen Abstimmung ermittelt, die vom 12. Mai 2014 bis zum 12. Juni 2014 stattfindet. Und so geht es: Bis Donnerstag, 12. Juni können die Herzberger, ihre Gäste und Freunde im Internet für den Spielplatz abstimmen, allerdings jeder nur einmal am Tag. Die 100 Spielplätze, die bundesweit am meisten Stimmen erhalten, bekommen Geld aus der Initiative. Nun sind Sie gefragt! Stimmen Sie für den Spielplatz im Stadtpark der Stadt Herzberg (Elster) unter oder unter ab. Für Fragen steht Ihnen gern Frau Lehmann, Stadtplanung (telefonisch unter oder per stadtplanung@stadt-herzberg.de) zur Verfügung.

8 Herzberg Nr. 10/2014 Marktschreier-Veranstaltung Termin: Mi., von 8 bis 18 Uhr Ort: Marktplatz, Stadt Herzberg (Elster) Hierzu ein kleiner Vorgeschmack auf das, was Sie erwartet: Direktverkauf vom Lkw, zu sensationellen niedrigen Preisen Paste/Nudeln, Käse, Wurst, Parmaschinken, Italienische Mortadella, Kuchen/Gebäck, Panatone, Rot- und Weißwein, Kaffee, riesiges Sortiment von italienischen Körben und Klapptaschen, Schmuck, Geschenkartikel, Vorwerk Staubsauger u. v. m. Für das leibliche Wohl steht ein Getränkewagen zur Verfügung. Ein Besuch der sich lohnt, einkaufen einmal ganz anders, mit viel Spaß & Witz!!! Veranstaltungsbüro Colombo Tarik El Khouri Baerwaldstr. 52, Berlin Büro: Tel. + Fax Homepage: Gewinnnummern Entenrennen 2014 Die Kultur- und Bildungsverwaltung der Stadt Herzberg (Elster) möchte darauf aufmerksam machen, dass alle Preise von der Ententombola des Tierparkfestes 2014 jetzt zur Abholung im Kulturamt bereit liegen. Bitte sehen Sie Ihre Lose nach, es lohnt sich! Haben Sie noch Fragen? Dann rufen Sie uns an. Kulturamt der Stadt, Tel oder oder Platz Nummer Preis ,00 in bar, Sparkasse Elbe-Elster Fahrrad Weingut-Erlebniswochenende, 2 Personen, Katharinenhof, Weingut-Schauf Guntersblum am Rhein teiliges Reiseset (100,00 ), Lausitzer Rundschau Profi-Darts-Spiel (50,00 ), Getränke Dahms Gutschein (50,00 ) + 1 Produkt, Friseur Michaela Gutschein (50,00 ) + 1 Produkt, Friseur Michaela Gutschein (40,00 ) + 1 Produkt, Friseur Michaela Gutschein (40,00 ) + 1 Produkt, Friseur Michaela Gutschein (25,00 ) + 1 Produkt, Friseur Michaela Gutschein (25,00 ) + 1 Produkt, Friseur Michaela Gutschein für 1 Fahrzeugreinigung (50,00 ), DAC Falkenberg Gutschein für 1 Fahrt nach Hamburg zum Musical, Reisebüro Jaich Gutschein (15,00 ), Landgaststätte Gräfendorf Eintrittskarten Zirkus Horrors, Familie Sperlich Eintrittskarten Chorfest Choral trifft Jazz, Landkreis EE Eintrittskarten Chorfest Choral trifft Jazz, Landkreis EE Eintrittskarten Chorfest Choral trifft Jazz, Landkreis EE Eintrittskarten Chorfest Choral trifft Jazz, Landkreis EE Eintrittskarten Chorfest Choral trifft Jazz, Landkreis EE Eintrittskarten Graun-Wettbewerb des musikalischen Nachwuchs, Landkreis EE Eintrittskarten Graun-Wettbewerb des musikalischen Nachwuchs, Landkreis EE Eintrittskarten Graun-Wettbewerb des musikalischen Nachwuchs, Landkreis EE Eintrittskarten Graun-Wettbewerb des musikalischen Nachwuchs, Landkreis EE Eintrittskarten Graun-Wettbewerb des musikalischen Nachwuchs, Landkreis EE Eintrittskarten Das besondere Konzert mit ONAIR, Landkreis EE Eintrittskarten Das besondere Konzert mit ONAIR, Landkreis EE Eintrittskarten Das besondere Konzert mit ONAIR, Landkreis EE Eintrittskarten Das besondere Konzert mit ONAIR, Landkreis EE Eintrittskarten Das besondere Konzert mit ONAIR, Landkreis EE Eintrittskarten Eröffnungsveranstaltung des 16. Puppentheaterfestivals, Landkreis EE Eintrittskarten Eröffnungsveranstaltung des 16. Puppentheaterfestivals, Landkreis EE Eintrittskarten Eröffnungsveranstaltung des 16. Puppentheaterfestivals, Landkreis EE Eintrittskarten Eröffnungsveranstaltung des 16. Puppentheaterfestivals, Landkreis EE Eintrittskarten Eröffnungsveranstaltung des 16. Puppentheaterfestivals, Landkreis EE Eintrittskarten für Lange Nacht des Puppenspiels, Landkreis EE Eintrittskarten für Lange Nacht des Puppenspiels, Landkreis EE

9 Nr. 10/ Herzberg Platz Nummer Preis Eintrittskarten für Lange Nacht des Puppenspiels, Landkreis EE Eintrittskarten für Lange Nacht des Puppenspiels, Landkreis EE Eintrittskarten für Lange Nacht des Puppenspiels, Landkreis EE Eintrittskarten Kasper-Café im Kreismuseum Bad Liebenwerda, Landkreis EE Eintrittskarten Kasper-Café im Kreismuseum Bad Liebenwerda, Landkreis EE Eintrittskarten Festival der Graunschen Musik der Sparkassenstiftung, Landkreis EE Eintrittskarten Festival der Graunschen Musik der Sparkassenstiftung, Landkreis EE Eintrittskarten Festival der Graunschen Musik der Sparkassenstiftung, Landkreis EE Eintrittskarten Festival der Graunschen Musik der Sparkassenstiftung, Landkreis EE Eintrittskarten Festival der Graunschen Musik der Sparkassenstiftung, Landkreis EE Eintrittskarten Lautten Compagney Berlin, Landkreis EE Eintrittskarten Lautten Compagney Berlin, Landkreis EE Eintrittskarten Uraufführung der Oper Orpheus an der Elster, Landkreis EE Eintrittskarten Uraufführung der Oper Orpheus an der Elster, Landkreis EE Eintrittskarten Uraufführung der Oper Orpheus an der Elster, Landkreis EE Eintrittskarten Uraufführung der Oper Orpheus an der Elster, Landkreis EE Eintrittskarten Uraufführung der Oper Orpheus an der Elster, Landkreis EE Eintrittskarten Batzdorfer Hofkapelle, Landkreis EE Eintrittskarten Batzdorfer Hofkapelle, Landkreis EE Gutschein (50,00 ), Kosmetiksalon Fugmann Gutschein (50,00 ), Kosmetiksalon Fugmann Gutschein (25,00 ), Porzellan GmbH Annaburg Freikarten zum Fassbieranstich Oktoberfest München, Eisdiele Winter Freikarten zum Fassbieranstich Oktoberfest München, Eisdiele Winter Freikarten zum Fassbieranstich Oktoberfest München, Eisdiele Winter Freikarten zum Fassbieranstich Oktoberfest München, Eisdiele Winter Freikarten zum Fassbieranstich Oktoberfest München, Eisdiele Winter Überraschungspräsent, Remondis Herzberg Überraschungspräsent, Remondis Herzberg Überraschungspräsent, Remondis Herzberg bedrucktes Polo-Shirt nach Wahl, Druckerei Loske Poster bedruckt mit individuellen Motiven, Druckerei Loske Rucksack bedruckt, Druckerei Loske Gutscheine für je 1 h Bowling (25,00 ), Kultur- und Heimatverein Züllsdorf e. V Gutscheine für je 1 h Bowling (25,00 ), Kultur- und Heimatverein Züllsdorf e. V Gutscheine für je 1 h Bowling (25,00 ), Kultur- und Heimatverein Züllsdorf e. V Gutscheine für je 1 h Bowling (25,00 ), Kultur- und Heimatverein Züllsdorf e. V Gutscheine für je 1 h Bowling (25,00 ), Kultur- und Heimatverein Züllsdorf e. V Eintrittskarten Kabarett Barhocker, Agrargenossenschaft Grochwitz Eintrittskarten für Seniorennachmittag, Agrargenossenschaft Grochwitz Gutschein (25,00 ), Salon Hauptvogel Gutschein (25,00 ), Salon Hauptvogel Gutschein für 1 ayurvedischen Kochabend, Oase Das Gesundheitszentrum, W. Endtmann Gutschein für 1 Massage (50,00 ), Oase Das Gesundheitszentrum, W. Endtmann Sehrgutschein Fitness inkl. Sauna, Oase Das Gesundheitszentrum, W. Endtmann Eintrittskarten (Kinder) Klein-Erzgebirge Oederan Eintrittskarten (Kinder) Klein-Erzgebirge Oederan Eintrittskarten (Kinder) Klein-Erzgebirge Oederan Gutscheine für je 1 Erwachsenen für die Ausstellung Modellbahnland Erzgebirge, Annaberger Modellbahn GmbH Gutscheine für je 1 Erwachsenen für die Ausstellung Modellbahnland Erzgebirge, Annaberger Modellbahn GmbH Kosmetikgutschein (30,00 ), Nagel- und Kosmetikstudio Kerstin Fröhde, Falkenberg Kosmetikgutschein (30,00 ), Nagel- und Kosmetikstudio Kerstin Fröhde, Falkenberg Gutschein für AuqaVita Torgau, Stadtwerke Torgau Gutschein für 1h Ayurveda-Massage, Praxis I. Kastner-Endtmann Ernährungsanalyse (40,00 ), Oase für Naturheilkunde Herzberg Gutschein (10,00 ), G. Zetzmann teiliges Kissenset (25,00 ), Drunter & Drüber Herzberg Gutschein (15,00 ), Drunter & Drüber Herzberg Tageskarte Fitness oder Sauna, Oase Das Gesundheitszentrum, W. Endtmann Gutschein für 1 h Bowling, Kultur- und Heimatverein Züllsdorf e. V Gutscheine für die Sommer-Rodelbahn, Gert Fordtran, Zwenkau Gutschein für 1 Tasse bedruckt mit individuellem Motiv, Druckerei Loske Weinpräsent, Weingut V. Schwaab, M. Böcker Weinpräsent, Weingut V. Schwaab, M. Böcker Überraschungstüte (10,00 ) Überraschungstüte (10,00 )

10 Herzberg Nr. 10/2014 Platz Nummer Preis Überraschungstüte (10,00 ) Überraschungstüte (10,00 ) Überraschungstüte (10,00 ) Überraschungstüte (10,00 ) Überraschungstüte (10,00 ) Überraschungstüte (10,00 ) Überraschungstüte (10,00 ) Überraschungstüte (10,00 ) Überraschungstüte (10,00 ) Überraschungstüte (10,00 ) Überraschungstüte (10,00 ) Überraschungstüte (10,00 ) Überraschungstüte (10,00 ) Überraschungstüte (10,00 ) Überraschungstüte (10,00 ) Überraschungstüte (10,00 ) Überraschungstüte (10,00 ) Überraschungstüte (10,00 ) Bierglas Bierglas Bierglas Bierglas Bierglas Gutschein für AquaVita Torgau (20,00 ), Stadtwerke Torgau Gutschein für AquaVita Torgau (20,00 ), Stadtwerke Torgau Gutschein für AquaVita Torgau (20,00 ), Stadtwerke Torgau Gutschein für AquaVita Torgau (20,00 ), Stadtwerke Torgau Gutschein für AquaVita Torgau (20,00 ), Stadtwerke Torgau Gutschein für die Waldeisenbahn Muskau, WEM Muskau Gutschein für die Waldeisenbahn Muskau, WEM Muskau Gutschein für die Waldeisenbahn Muskau, WEM Muskau Gutschein (10,00 ), G. Zetzmann Gutschein (10,00 ), G. Zetzmann Kosmetikgutschein (30,00 ), Hair-Design Ralph Krall Förster Kosmetikgutschein (30,00 ), Hair-Design Ralph Krall Förster Wellness-Gutschein (30,00 ), Stefanie Stoye Weinpräsent Weinpräsent Weinpräsent Weinpräsent Weinpräsent Weinpräsent Weinpräsent Weinpräsent Die Tierwelt im Kinderbuch-Illustrationen von Heinz-Helge Schulze Nach einer Ausbildung zum Gebrauchswerber und dem Studium der Theaterkunstmalerei an der Fachhochschule für bildende Künste in Dresden ging Heinz-Helge Schulze zunächst nach Berlin an die Deutsche Staatsoper, wo er für die Gestaltung der Kulissen zuständig war. Seit 1979 arbeitete Schulze als freiberuflicher Illustrator für namhafte Zeitschriften wie z. B. Trommel, Frösi oder auch ABC-Zeitung. Aber auch in Zeitschriften wie der Für Dich, oder dem Satiremagazin Eulenspiegel gestaltete er die Kinderseiten. Bereits 5 Jahre später, 1984, verschob Schulze den Fokus seiner Arbeit auf das Illustrieren von Kinderbüchern. Er arbeitete unter Anderem für Verlage wie dem Kinderbuchverlag Berlin, dem Junge-Welt-Buchverlag oder dem Altberliner Verlag. IMPRESSUM Amtsblatt für die Stadt Herzberg (Elster) mit Bekanntmachungen der Stadt Herzberg (Elster), der Ortsteile Arnsnesta, Borken, Buckau, Fermerswalde, Friedersdorf, Gräfendorf, Löhsten, Mahdel, Osteroda, Rahnisdorf und Züllsdorf - Herausgeber: Stadt Herzberg (Elster), vertreten durch den Bürgermeister Michael Oecknigk, Herzberg, Markt 1 - Druck und Verlag: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, Herzberg/Elster, An den Steinenden 10, Telefon /4 89-0, Fax: , Fax Redaktion: vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Barschtipan - Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Stadt Herzberg (Elster), vertreten durch den Bürgermeister Michael Oecknigk, Herzberg, Markt 1 - Verantwortlich für den Anzeigenteil: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Barschtipan - Anzeigenannahme/Beilagen: Frau Köhler, Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon: ( ) , Telefax: ( ) , Funk: 01 71/ Für den Inhalt der Rubrik Amtliche Bekanntmachungen anderer Behörden sind diese selbst verantwortlich. Die Verteilung erfolgt kostenlos durch den Verlag an alle Haushalte. Außerhalb des Verbreitungsgebietes kann das Amtsblatt zum Abopreis von 63,70 Euro (inklusive MwSt. und Versand) oder per PDF zu einem Preis von 1,50 Euro pro Ausgabe über den Verlag bezogen werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur der Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.

11 Nr. 10/ Herzberg Musikalische Schauspieler-Lesung E. A. Poe Schauerromantik, die unter die Haut geht und mitreißt Am , um 20:00 Uhr, im Bürgerzentrum/Saal Stefan Schael E. A. Poe - Vorgetragen von Stefan Schael - Schauerromantik des Horror- und Schreckensautors E. A. Poe, begleitet von musikalischen Effekten und bei flackerndem Kerzenlicht eindringlich vorgetragen von Schauspieler und Stimmkünstler Stefan Schael. Stefan Schael schlüpft in die Rolle einer Figur aus des Dichters Feder und erzeugt durch seine faszinierende Stimme und die gestalterische Kraft derselben Gänsehautatmosphäre. Ein interessanter Wandertag Am 10. März führte die Klasse 1b der Elsterlandgrundschule einen Wandertag zu der Gärtnerei der Elsterwerkstätten durch. Zunächst hieß es seine Kondition beim Wandern der Strecke zu beweisen. Nach einigen Sprinteinlagen und Beobachtungen in der Natur erreichten wir unser Ziel. Dort wurden wir herzlich empfangen. Nach einer Stärkung führte uns Frau Mahlo durch die Gärtnerei und erklärte alles. Keine Frage der Kinder blieb unbeantwortet. Schließlich durfte jeder in einen Blumentopf Sonnenblumensamen legen. In der Schule wurden sie gegossen und gepflegt, sodass jeder ein schönes Geschenk für die Mutti zum Muttertag hatte. Mit vielen tollen Eindrücken kehrten wir zurück zur Schule. Auf diesem Wege möchten wir uns recht herzlich für den schönen Tag bedanken. Die Klasse 1b und D. Lehmann Es handelt sich um eine sehr eindringliche und packende Darbietung, die auf sehr ausgefeilte Art und Weise eine gekonnte Symbiose aus Text, Ton, audiovisuellen Effekten und schauspielerischer Finesse darstellt. Er widmet sich den Werken Grube und Pendel (nach einer Pause), Der Rabe und Das schwatzende Herz. Eintrittskarten erhalten Sie in der Stadtbibliothek Herzberg und im Tourismuspunkt (Seitenkapelle) Kirchstraße. weitere Informationen unter Neue Ausstellung in der Galerie im Bürgerzentrum Herzberg Unter dem Titel Die Tierwelt im Kinderbuch werden vom 22. Mai bis 28. Juni 2014 Illustrationen des bekannten Kinderbuch- und Sachbuchillustrators Heinz-Helge Schulze gezeigt. Ausstellungseröffnung ist am Donnerstag, dem 22. Mai 2014, um 19:00 Uhr, in der Galerie im Bürgerzentrum Herzberg, Uferstr. 6 Laudatio: Lothar Günther Dazu laden wir Sie, Ihre Familien, Freunde und Natur-interessierte herzlichst ein. Die Ausstellung kann zu den Öffnungszeiten der Bibliothek und nach telefonischer Absprache unter besucht werden. Weitere Informationen erhalten Sie unter Osterferien bei strahlendem Sonnenschein Vor den Feiertagen durften wir aus Papier kleine verschiedene Frühlingsboten basteln oder in der Turnhalle zu sportlichen Wettkämpfen antreten. Am Donnerstag fuhren wir gestaffelt mit dem Bus nach Dahme ins Kino. Dort schauten wir und Bibi und Tina oder Das Abenteuer von Mr. Peabody und Sherman an. Nach den Osterfeiertagen trafen sich wieder viele Kinder bei uns im Hort. Der Dienstag war der körperlichen Ertüchtigung gewidmet. Wir liefen Richtung Grochwitz, dort teilten wir uns in zwei Gruppen. Die erste Gruppe konnte bei Herrn Endtmann in der Fitness-Oase an den verschiedenen Geräten trainieren und gewann einen Eindruck davon, was in der Rückenschule an Übungen erfolgt. Die zweite Gruppe meldete sich im Tierpark zum Arbeitseinsatz. Wir harkten Laub, Zweige und Unkraut zusammen, damit unser Tierpark zu seinem großen Fest glänzt! Nach etwa einer Stunde wechselten die Gruppen und zum Mittagessen ging es wieder zurück zum Hort. Ein Höhepunkt unserer Ferien war die Fahrt in die Torgauer Schwimmhalle. Dort konnten wir uns so richtig austoben, waren anschließend aber auch ganz schön müde. Und so manchen fielen auf der Rückfahrt im Bus die Augen zu. Die nächste Ausgabe des Amtsblatts erscheint am Freitag, 30. Mai Redaktions- und Annahmeschluss ist am Donnerstag, 22. Mai Ganz im Zeichen unserer Lieblinge stand der vorletzte Ferientag. Wir durften unsere Haustiere oder Bilder von ihnen mitbringen. Natürlich gefiel allen Kindern, dass sie die Tiere richtig anfassen konnten. Der Golden Retriever Balu von Lucia Beyer fühlte sich bei uns Kindern sichtlich wohl. Er genoss es, von uns gestreichelt zu werden. Etwas aufgeregter waren die Zwergkaninchen und Meerschweinchen. Aber der Zwerghamster von Jonas Barz ließ sich geduldig von uns anfassen. Lea Morwitz zeigte uns ein Foto von ihrem Nymphensittich Bubi, der schon einmal für mehrere Tage das Leben in Freiheit ausprobiert hatte, glücklicherweise aber eingefangen werden konnte und zu Lea zurückkehrte.

12 Herzberg Nr. 10/2014 Am letzten Tag hieß es, alles gründlich aufzuräumen. Das Spielzeug in den Horträumen wurde sortiert und unsere Roller und Fahrzeuge für draußen erhielten eine gründliche Wäsche. Die Sandkästen harkten wir, sammelten Papier auf, kehrten Sand und Laub zusammen. Bei strahlendem Sonnenschein kamen wir ganz schön ins schwitzen. Am Nachmittag konnten wir noch kleine Hefeteilchen backen und verzehren. Es waren sonnige, abwechslungsreiche Ferien, die uns für die letzte Etappe des Schuljahres gestärkt haben. Das Erzieherteam des städtischen Hortes Fit for Fun Johannes Clajus Grund- und Oberschule Zu Besuch bei den Ämtern im Rathaus Fahrzeugwäsche Bei Frau Jage über den Schreibtisch geschaut Wettkämpfe in der Turnhalle Schüler erkunden die Stadtverwaltung Nachdem die Schüler der 6. Klasse der Grund- und Oberschule Johannes Clajus sich im Unterricht für Politische Bildung mit dem Thema Unsere Kommune beschäftigt hatten, planten sie einen Besuch bei der Stadtverwaltung in Herzberg. Dazu informierten sich die 12-Jährigen im Amtsblatt und der aktuellen Presse, welche Baumaßnahmen für die Zukunft geplant sind. In Diskussionen ergaben sich dennoch einige Fragen, die wir den Mitarbeitern in verschiedenen Ämtern der Stadt stellen wollten. Dazu begleitete uns Frau Jage am bei unserem Rundgang durch Rathaus und Bürgerzentrum. Wir erfuhren den aktuellen Stand z. B. zum Hochwasserschutz, dem Spielplatz im Stadtpark oder dem Kiosk im Schwimmbad. An dieser Stelle möchten wir uns herzlich für den interessanten Einblick bedanken! Die Schüler der 6. Klasse Klein- und Familienanzeigen JETZT auch ONLINE gestalten und schalten! Frühjahrsputz im Hort

13 Nr. 10/ Herzberg Ortsteil Arnsnesta Zügig gehen die Bauarbeiten an der Kreisstraße voran Die Bauarbeiter der Fa. Eurovia und die Pflasterfirma Richter aus Schweinitz arbeiten schnell und gut. Mit dem Gehweg des 1. Bauabschnittes sind die Arbeiter fertig. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite werden die Grundstückseinfahrten vorbereitet. In den kommenden Tagen soll der Asphalt eingebracht werden. Ortsteil Borken Dorffest 2014 in Borken Programmablauf: Samstag, Ab Uhr Kegeln Uhr Eröffnung Kaffeetafel Uhr Unterhaltungsprogramm Uhr Disco (DJ Kaktus) Sonntag, Uhr Feuerwehrausscheid Uhr Kaffeetafel Uhr Unterhaltungsprogramm An allen Tagen ist für Verpflegung und Getränke gesorgt. Sonntag Mittag-Essen aus der Gulaschkanone. Informationen anderer Behörden Gemeinsam Aktiv - im Jugendhaus Herzberg Am wurde der Grundstein für die Zusammenarbeit des Projektes Land in Sicht - Gleiche Chancen für Alleinerziehende und dem Jugendhaus Herzberg in Form eines Workshops zum Thema Gesundes Fast Food für Kinder gelegt. Nachdem die ProjektteilnehmerInnen sich im Vorfeld mit dem theoretischen Teil befassten und ihre eigenen Essgewohnheiten auf den Prüfstand stellten, ging es am Nachmittag zur Praxis in das Jugendhaus Herzberg wo wir herzlich von der Jugendkoordinatorin Frau Henschke empfangen wurden. Wir feiern! 20 Jahre Jugendclub und 20 Jahre Frauenfußball Weiße Birke und dazu sind Sie herzlich eingeladen. Am Samstag, 24. Mai 2014, ab Uhr am Festplatz beginnt der Festtag mit Kaffee und Kuchen. Ab Uhr können sich die Kinder austoben, Kinderspaß für kleine und große Kinder, Hüpfburg Um Uhr beginnt ein Fußballspiel - Lumpenfußball. Ab Uhr bis Uhr können die Erwachsenen um Preise kegeln. Ab Uhr legt DJ Stammi Partymusik auf. Für Speisen und Getränken ist gesorgt. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Regina Köhler Jugendclub Arnsnesta Ortsvorsteherin i. A. Anja Sandmann-Lemm Angekommen, ging es gleich zur Sache. Es wurde fleißig gerührt, geschnitten und belegt, sodass nach nur kurzer Zeit Mütter, Väter und Kinder sich die erste selbstgemachte Pizza schmecken lassen konnten. Zusätzlich bot das Jugendhaus den Kinder von 3 bis 11 Jahren jede Menge Platz und Angebote zum Austoben und Spielen, was den Erwachsenen Freiraum für Gespräche bot. Schnell wurde von beiden Seiten signalisiert, dass weitere Aktionen gemeinsam geplant und durchgeführt werden.

14 Herzberg Nr. 10/2014 Somit beteiligt sich u. a. das Projekt Land in Sicht an der 48-Stunden-Aktion, welche das Haus noch attraktiver für Kinder und Jugendliche machen soll. Des Weiteren wird am 28. Mai gemeinsam ein kleiner Minimännertag organisiert, der mit einem Grillabend seinen Höhepunkt findet. Auch hier werden die TeilnehmerInnen sich mit gesunden und regionalen Produkten beschäftigen und viele Leckereien herstellen. Geschafft, aber mit zufriedenen Gesichtern und gefüllten Bäuchen ging der gemeinsame Workshop zu Ende. Land in Sicht - Gleiche Chancen für Alleinerziehende wird durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Brandenburg gefördert. Kulturreise Landkreis Elbe-Elster mit vielen Termininfos Kompakter Überblick über das Konzert- und Veranstaltungsangebot der Region Das Jahr 2014 bietet für den Landkreis Elbe-Elster die einmalige Chance, stärker als bisher auf sich aufmerksam zu machen. Grund ist die Erste Brandenburgische Landesausstellung Preußen und Sachsen. Szenen einer Nachbarschaft, die vom 7. Juni bis zum 2. November im Schloss Doberlug zu sehen sein wird. Der Landkreis bringt sich dabei mit vielen regionalen Partnern von den Kommunen bis zu den Vereinen intensiv mit ein. Erkennbar ist das unter den Stichworten Die Region feiert und Kultursommer, hinter denen sich eine Vielzahl von Erlebnisangeboten für die ganze Familie verbergen. Um die Orientierung bei der Fülle von Angeboten zu erleichtern, gibt es die Datenbank Kulturreise Landkreis Elbe-Elster, die unter wurde. Mit dem Portal stellt das Kulturamt des Landkreises Elbe-Elster in Zusammenarbeit mit der Sparkassenstiftung Zukunft Elbe-Elster-Land ein Medium zur Verfügung, das in konzentrierter Form einen Überblick über das besondere Konzert- und Veranstaltungsangebot der Region liefert. Nach Angaben von Kulturamtsleiter Andreas Pöschl soll das Onlineangebot Lust auf einen mit kulturellen Höhepunkten versehenen Ausflug in unsere abwechslungsreiche Natur- und Kulturlandschaft machen und zum Wiederkommen in das Elbe-Elster-Land animieren. Startseite der Online-Datenbank Kulturreise Landkreis Elbe-Elster Torsten Hoffgaard Pressereferent Einladung zum Benefizkonzert des Landespolizeiorchesters Musiker spielen am 16. Juni in der Klosterkirche Mühlberg/Erlös kommt der Arbeit des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge zugute. Der Landrat und Kreisvorsitzende des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge, Christian Heinrich-Jaschinski, lädt zusammen mit der Bürgermeisterin der Stadt Mühlberg, Hannelore Brendel, am 16. Juni zum Benefizkonzert des Landespolizeiorchesters Brandenburg unter Leitung seines Chefdirigenten Christian Köhler in die Mühlberger Klosterkirche ein. Das Orchester spielt verschiedene Stücke großer Meister. Der Erlös soll der segensreichen Arbeit des Volksbundes zugute kommen. Der Einlass erfolgt ab Uhr. Konzertbeginn ist um 17 Uhr. Im Auftrag Torsten Hoffgaard Pressereferent EnviaM ruft zum Wettbewerb Pauke sucht Cello auf Kreismusikschule geht mit 27 Schülerinnen und Schülern in Cottbus an den Start Die envia Mitteldeutsche Energie AG, der Verband deutscher Musikschulen (VdM) und die Musikschulen in Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt suchen alljährlich mit dem Wettbewerb enviam musik aus kommunen junge musikalische Talente und fördern das Musizieren im Ensemble. Nachdem im vergangenen Jahr der Landes-Wettbewerb Brandenburg in der Kreismusikschule Gebrüder Graun in Finsterwalde stattfand, wird er diesmal im Konservatorium Cottbus am 14. Juni 2014 ausgetragen. Nach Auskunft von Musikschulleiter Thomas Prager, der im vergangenen Jahr in Finsterwalde den Juryvorsitz innehatte, nehmen unter dem Motto Pauke sucht Cello insgesamt 27 junge Talente aus dem Landkreis in acht Ensembles der Kreismusikschule Gebrüder Graun teil und stellen sich den Mitbewerbern aus ganz Brandenburg. Die Schülerinnen und Schüler der Kreismusikschule kommen aus den Regionalstellen Elsterwerda, Finsterwalde und Herzberg. Mit von der Partie sind The Jazzy Saxophones, T n T, TrumpiQuart, Juniors, Schlossgeister, 2 Engel für Prager, die Weberknechte und ein Trompetentrio der Kreismusikschule. Betreut werden die Wettbewerbsteilnehmer von den Musikschulpädagogen Miriam Kreher, Kathrin Bergener, Andreas Bergener, Lars Weber, Max Ender und Thomas Brünnich. Die erste Runde des Wettbewerbs Pauke sucht Cello enviam musik aus kommunen findet als Regionalausscheid in Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt statt. In einem Auswahlvorspiel werden die jeweils ersten drei Preisträger jeder Altersgruppe (AG) sowie der Gesamtsieger des Regionalwettbewerbs ermittelt. Die Preisverleihung findet am Tag des Wettbewerbs statt. Die Delegierung zum Finale erfolgt nur für ein Ensemble (entweder AG I oder AG II). Der Ensemblewettbewerb findet als Auswahlvorspiel vor einer Jury statt. Die Jury setzt sich aus Vertretern des Verbandes deutscher Musikschulen (VdM), der Landesverbände der Musikschulen, der Deutschen Streicherphilharmonie (DSP), der austragenden Musikschule und ihrer Träger-Kommune, des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR), des Rundfunks Berlin Brandenburg (rbb) und der envia Mitteldeutsche Energie AG zusammen. Es warten ein Preisgeld von bis zu Euro sowie Sonderpreise und Workshops auf die jungen Künstler. Die Vorspiele finden öffentlich und bei freiem Eintritt statt. Weitere Informationen unter Sorgten beim Paukenschlag zur Landesausstellung Ende März für abwechslungsreiche Unterhaltung im Refektorium: die Weberknechte, die auch beim Wettbewerb enviam musik aus kommunen am 14. Juni in Cottbus starten: Leon Henze, Moritz Bubner, Musikschullehrer Lars Weber, Tobias Ertle, Jannik Zimmermann und Friedrich Körner. Im Auftrag Torsten Hoffgaard Pressereferent Besuchen Sie uns im Internet

15 Nr. 10/ Herzberg Aus dem Notizbuch des Bürgermeisters Die am kommenden Wochenende mit der Kommunalwahl endende aktuelle Legislaturperiode gibt Anlass Resümee zu ziehen und hoffnungsvoll voraus zu schauen. Trotz zunehmender Finanzabhängigkeiten und extremer gestiegener Bürokratie, in Anbetracht zweier sogenannter Jahrhunderthochwasser einhergehend mit einem unvergleichbaren Anstieg des Grundwassers sowie starken Winterperioden mit enormen Heiz- und Winterdienstkosten und der besonderen Herausforderung der unterschiedlichen Tagungs- und Verwaltungsstandorte durch den Bau des Bürgerzentrums, waren die erzielten Ergebnisse der Stadtverordnetenversammlung in den letzten fünfeinhalb Jahren als sehr positiv zu werten. Klar ist der Wunsch nach mehr Investitionen, für bessere Entwicklungen in allen Bereichen der Stadt und aller Ortsteile sowie zufriedenstellende Lebensbedingungen für alle Bürgerinnen und Bürgern die Triebfeder für Stadtverordnete und Verwaltungsmitarbeiter. Doch bei derartig schwierigen Bedingungen ist das Machbare und etwas mehr erreicht worden. Allein dafür können wir dankbar sein. Ein wichtiger Auftrag bleibt meines Erachtens ein besseres Miteinander. Dies betrifft nicht nur das Verhältnis der Stadtverordneten untereinander und zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung, es geht die ganze Bürgerschaft in Herzberg an. Rücksicht, Toleranz und Akzeptanz sind Werte, die wir alle mehr aufpolieren müssen. Die Welt dreht sich weiter, in allen Lebensbereichen gibt es teils harte, jedoch unausweichliche Veränderungen, denen wir uns alle stellen müssen, ob wir wollen oder nicht. Umso wichtiger ist es, dass wir mehr und qualifizierter uns miteinander austauschen. Nicht übereinander, sondern mehr miteinander reden muss unser Ziel sein. Unlängst veröffentlichte der Sender rbb eine statistische Erhebung, dass in Brandenburg der Zusammenhalt der Menschen hier am stärksten im Vergleich zu allen anderen Bundesländern sei. Ich habe Grund diese Erhebung zu bezweifeln, wenn ich häufig miterlebe, dass man zum Beispiel älteren und behinderten Menschen nicht so viel Beachtung schenkt, die sie verdient hätten, dass unseren ausländischen Mitbürgern und Gästen mit Argwohn begegnet wird und dass selbst unter gleichaltrigen vor allem jüngeren Menschen ein rüder Umgangston herrscht. Dieser rauhe Umgang mündet bedenkenswert in Selbstüberschätzung und Gewalt. Die Kleinkriminalität ist eine der Folgen des unausgereiften Miteinanders. Die maßlose Rechthaberei und die Arroganz gegen Erzieher, Lehrer, Polizei, Rettungskräfte und Verwaltung, also Menschen, die für die staatlichen Ziele zur gesellschaftlichen Entwicklung und Ordnung da sind, führen uns früher oder später ins gesellschaftliche Chaos. Hier haben wir alle ein großes Betätigungsfeld und wird für die unterschiedlichen Fraktionen der neuen Stadtverordnetenversammlung auch zur Aufgabe. Es gilt nicht nur vor der Wahl mit tollen Versprechungen und frohem Lächeln auf sich aufmerksam zu machen sondern dann in der kommunalpolitischen Verantwortung für die Bürger und die Bitternisse des Alltags da zu sein. Da hilft auch nicht der Fingerzeig auf den Bürgermeister und seine Verwaltung, vielmehr persönlicher und politischer Einsatz und Engagement für die Lösung der anstehenden Probleme. Wir haben mit unserer Stadt und den uns umgebenden Dörfern große und leider auch niederschmetternde Geschichte erlebt. Daran wurde zur 825-Jahr-Feier sehr deutlich erinnert. Die Lehren aus der Geschichte sind für mich Ansporn, das Vergangene zu wahren und Lehren für die zukünftige Entwicklung daraus zu ziehen. Dabei sind gegebene Chancen zu nutzen. Ich nenne hier als Beispiel die Diskussion zur Melanchthonstadt. Von der Kultusministerin bis zu Wissenschaftlern der uns begleitenden Uni Potsdam ist man angetan von meiner Idee. Der Landesgeschäftsführer der AG Städte mit historischen Stadtkernen schrieb einen ermutigenden Brief. Für mich ist es ein Imagegewinn für Herzberg, gerade in der Vorbereitung zum Reformationsjubiläum. Ich habe mir sehr wohl überlegt, warum ich mich zur Mitarbeit im Bundeslenkungsauschuss Luther 2017 als einziger Bürgermeister Brandenburgs, bereit erkläre. Das Vertrauen der Kultusministerin gilt für mich als Ansporn, für unser Bundesland, für die Region und letztlich für Herzberg von dem großen kirchlichen und gesellschaftlichen Jubiläum und seinen Lehren zu partizipieren. Da hindern mich nicht parteiliche Zuordnungen oder persönliche Animositäten. Ich will einen guten Beitrag leisten. Dabei würde mir der Titel Melanchthonstadt für unsere Heimatstadt Herzberg sehr helfen. Wer daran jedoch Bedingungen knüpft, der muss sich selbst mit einbringen. Die Forderungen zur historischen Aufarbeitung, nach Konzepten und transparenten Diskussionen müssen mit aktiven Eigenbeiträgen erfüllt werden. Die Frage nach den Kosten beantworte ich gern mit der Gegenfrage: Wie hoch wohl die Verluste seien, wenn nach einer zur erwartenden Gebietsreform Herzberg vielleicht nicht mehr Kreisstadt ist und wir Ortseingangsschilder neu bezeichnen müssen? Auf diese Frage und der sogenannten Polizeireform hält man in Potsdam wohl bis zur Landtagswahl den sprichwörtlichen Deckel drauf. Im Übrigen zur letztgenannten Thematik hat möglicherweise manch einer sich blenden lassen, dass wir als sicherster Landkreis weniger Polizei benötigten. Beim Tierparkfest wurde mit Absprache der Verantwortlichen in unserer Polizeidirektion ein Maximum der zur Verfügung stehenden Polizisten in Einsatz gebracht. Darüber hinaus hat der Tierparkfestverein einen Sicherheitsdienst für mehrere Tausend Euro gebunden, die maßgeblich mit für Ordnung und Sicherheit gesorgt haben. Denen gelten allen mein großer Respekt und mein herzlicher Dank. Dennoch wurden am Rande des Traditionsfestes Sachbeschädigungen durchgeführt und sogar Besucher brutal überfallen und ausgeraubt, andere genötigt und bedroht. Hier ist entgegen unsinniger Äußerungen nicht das städtische Ordnungsamt zuständig, sonst könnten wir ja auch die Bundeswehrsoldaten aus Holzdorf einsetzen. Quatsch! Die vorhandenen Sicherheitskräfte dürfen nicht weiniger werden, also mehr Polizei oder mehr Ausgaben für den Wachschutz. Oder besser: alle sind couragiert bei der Sache und lassen weiterhin nicht zu, dass Einzelne durch ihr Fehlverhalten die ganze Arbeit und das schöne Fest zerstören, nur weil sie sich nicht an Normen und Regeln halten (wollen). Ergo: das gute Miteinander ist gefragt. Wie in der Gesellschaft so auch in den Gremien der Kommunalpolitik müssen wir uns tragen lassen von Toleranz, Respekt und Solidarität. Dabei haben die Wählerinnen und Wähler am kommenden Sonntag die Aufgabe, die Richtigen in die Stadtverordnetenversammlung und Ortsbeiräte zu wählen. Das gilt auch für den Kreistag und das Europäische Parlament. Insofern wünsche ich allen eine gute Wahl. Frei wählen ist übrigens ein hohes Gut der freiheitlichen Demokratie - nutzen Sie es und gehen Sie wählen! Michael Oecknigk Bürgermeister

16 Herzberg Nr. 10/2014 Tipps, Vereine, Veranstaltungen Pokalfinale 2014 am in Herzberg - wir kommen! Der nächste Blutspendetermin findet am in der Zeit von bis Uhr in Herzberg Oberschule Johannes Clajus, Kaxdorfer Weg 16 statt. Projekttag bei der Freiwilligen Feuerwehr Am waren die Schüler der 8. Klasse aus der Johannes Clajus Schule im rahmen eines Projektages bei der Freiwilligen Feuerwehr Herzberg zu Gast. Neben der Entstehung von Bränden wurde auch das Verhalten bei Feuer und das Bedienen eines Feuerlöschers durch den Ortswehrführer Christian Schurbert erklärt. Angelehnt an den Chemie- und Physikunterricht wurde der Umgang von brennbaren Stoffen, sowie der Aufbau und das Löschen eines Feuers so näher gebracht. Den Schülern wurden aber auch die Aufgaben der Feuerwehr und die Technik auf den Einsatzfahrzeugen dargestellt. Auch auf das Berufsbild des Feuerwehrmann wurde eingegangen. Den Abschluss des Projekttages bildete ein gemeinsames Grillen bei der Feuerwehr. Björn Horn Förderverein des Philipp Melanchthon Gymnasiums Am 20. Mai, um Uhr lädt der Förderverein des Philipp Melanchthon Gymnasiums zur Lesung Mord und Totschlag zwischen Elbe und Elster mit Dr. Gert Wille in den Kunstraum der Schule ein. Bereits im Vorfeld beschäftigen sich die Schüler der Kunstkurse des Gymnasiums mit Kriminalfällen unserer Region und stellen z. B. szenisch den Franzosenmord von Jagsal nach. Am Samstag, fand in Luckau das Pokalvorrundenspiel statt. Angetreten waren in dieser Staffel der HC Spreewald und der HV Ruhland/Schwarzheide. Die Mädchen mussten ohne große Pause gleich zweimal hintereinander 2 x 15 min gegen Gegnerinnen antreten, gegen die sie in den letzten Spielen verloren hatten. Spiel 1 war die Partie gegen den HV Spreewald. Die hervorragende Ballabwehr durch Torfrau Jessica motivierte den Rest der Mannschaft, die offensichtlich immer etwas Zeit nach dem Anpfiff benötigt, um ins Spiel zu finden. Die Chancenverwertung war gut aber noch nicht optimal. Das Ergebnis von 5 : 2 zur Halbzeit zeigte, das die Spreewälderinnen ebenso um den Sieg kämpften. In der 2. Halbzeit fand die für den Sieg notwendige Steigerung im Angriff statt, so dass das Spiel 12 : 7 für Herzberg endete. Es spielten Torfrau Jessica, Marie, Leonie (2T), Clara (3T), Tamara(1T), Emma, Erin (5T), Sarah und Pia. Spiel 2 folgte nach einer Pause von 15 min gegen die Spielerinnen von Ruhland/Schwarzheide. In allen Spielen der letzten 2 Jahren ging diese Mannschaft als Sieger hervor. Endlich kam die Chance der Revanche. Die erste Halbzeit endete 5 : 6 für die Gegnerinnen. In der 2. Halbzeit wurden noch einmal alle Kräfte mobilisiert, um den Einzug ins Pokalfinale als Staffelerste zu erreichen. Sarah erhielt in der 2. Halbzeit die erste Zeitsperre ihrer Laufbahn, Pia überbrückte diese Zeit mit sehr guten Abwehrleistungen. Emma zeigte zusammen mit Clara klasse Zuspielkombinationen und Erin verwandelte diesmal alle 5 Siebenmeter in Tore. Der Block von Leonie und Sarah hielt einige Würfe auf das Tor ab. Die Mädchen schafften es mit einer geschlossenen Mannschaftsleistung, die Partie zu drehen und so endete das Spiel 12 : 9 für Herzberg. Eine tolle Leistung, vor allem, da auch schon das erste Spiel gegen den HV Spreewald kräfteaufreibend verlaufen war. Die Tore warfen Erin (5T), Leonie (1T) und Clara (6T). Kostenloses Tennisschnuppern für Jung & Alt! Bis Ende des Jahres ohne Aufnahmegebühr Zu dem Verbandsspielen 2014 ist der Herzberger Tennisclub Grün- Weiß e. V. (HTC) mit drei Mannschaften am Start. Um auch zukünftig den Herausforderern in Süd-Brandenburg und Berlin Paroli bieten zu können, sucht der Verein ständig Verstärkung in allen Altersklassen. Aber nicht nur als Punktspieler, auch im Freizeitbereich wird beim HTC viel geboten. Und deshalb kann man auch in diesem Jahr dreimal kostenlos am Schnuppertraining teilnehmen. Und wer sich dann für eine Mitgliedschaft entscheidet, spart bis zum Ende des Jahres sogar die Aufnahmegebühr! Zu den folgenden Trainingszeiten besteht die Möglichkeit, die Bälle übers Netz zu jagen. Dazu können die Aktiven und Trainer vor Ort direkt angesprochen werden oder ein Termin unter Tel bzw. per tc-herzberg@web.de vereinbart werden. talentinos (6-12 Jahre) dienstags ab 15:30 Uhr Jungen (ab 12 Jahre) montags ab 16:00 Uhr

17 Nr. 10/ Herzberg Mädchen (ab 12 Jahre) mittwochs ab 15:00 Uhr Herren dienstags und donnerstags ab 17:00 Uhr Damen mittwochs ab 17:00 Uhr Senioren montags ab 17:00 Uhr Ort: Tennisanlage in der Badstraße (Bitte Schuhe mit nahezu glatter Sohle anziehen!). Mehr Informationen zu Deutschland spielt Tennis! und den Angeboten des HTC finden Sie im Internet unter bzw. Andreas Groth Mitglied des Vorstands - Öffentlichkeitsarbeit Euro für den Herzberger Tennisclub - Jede Stimme zählt! Wer möchte nicht auch mal wie ein Profi diese Bälle übers Netz schlagen? (Foto: Groth) Weitere Informationen zum Herzberger Tennisclub unter: Andreas Groth Mitglied des Vorstands -Öffentlichkeitsarbeit- Die meisten Herzberger Schleifchen gehen nach Elsterwerda Wie über Tennisvereine in ganz Deutschland beim Aktionstag Deutschland spielt Tennis startete auch der Herzberger Tennisclub Grün-Weiß e. V. am vergangenen Sams- tag in die Sommersaison Bei bestem Tenniswetter wurde das jährliche, vom Herz- berger Autohaus Berger unterstützte BMW- Schleifchenturnier 2014 ausgetragen. Auch in diesem Jahr war die Teilnehmerzahl wieder hoch. 22 Spieler, darunter 9 Kinder ab 10 Jahren haben in diesem Jahr die Herausforderung angenommen, in gemeinsamen Doppelpaarungen die meisten Schleifchen zu sammeln. Ein Schleifchen (= Siegpunkt) erhält, wer mit sei- nem Doppelpartner, der aus einem guten und einem schlechter gesetzten Spieler besteht, nach jeweils 20 Minuten als Sieger vom Platz geht. Besonders erfreulich war, dass auch drei tennisbegeisterte Nichtmitglieder mit am Start waren und viel Spaß beim Spielen hatten. Angetreten als Elsterwerdaer Gastspielerin sammelte Kathleen Berger vom gleichnamigen Autohaus mit ihren Partnern die meisten Schleifchen und sorgte so erstmalig für das Kuriosum, als Sponsor das eigene Turnier gewinnen zu können. Für die zweite große Überraschung sorgte der 12-jährige Tim Striedinger aus Stechau, der bisher nur in der Freizeit mal einen Tennisschläger in der Hand hatte. Mit vier gewonnenen Schleifchen verpasste er nur aufgrund eines schlechteren Punkteverhältnisses das Treppchen. Sein Interesse war dann aber so groß, dass er ab sofort zum Schnuppertraining kommen wird. Sein potenzieller Trainer Pedro Förster war auch mit am Start und wurde nach Kay Friedrich Dritter. Für alle Beteiligten war es wieder ein gelungener Saisonauftakt und eine gute Werbung für den Tennissport in Herzberg. Unterstützen Sie den HTC. Mit Ihrer Stimme können Sie dem Herzberger Tennisclub eine Spende in Höhe von Euro sichern Ab sofort können Sie auf für den Herzberger Tennisclub Grün-Weiß e. V. im Rahmen der Aktion DiBaDu und Dein Verein abstimmen. Bei dieser Aktion werden deutschlandweit insgesamt Euro an gemeinnützige Vereine gespendet. Dabei zählt jede Stimme, denn die dort registrierten Vereine die bis 3. Juni 2014 die meisten Stimmen sammeln, erhalten eine Spende in Höhe von Euro. Der Herzberger Tennisclub ist ein Erlebnis für alle Generationen. Ob in Familie oder als Freizeit- oder Mannschaftssportler - hier kann jeder seinen persönlichen Spaß und Erfolg erleben. Als talentino-club begeistern wir schon die Jüngsten, unsere Familienturniere erfreuen sich großem Interesse und mit unseren Senioren spielen wir erfolgreich überregional Tennis. Mit den EUR der Ing-Diba AG möchten wir unsere Mannschaften mit neuer Sportkleidung ausstatten und die Trainingsmaterialien erneuern. Machen Sie mit und unterstützen Sie unsere lokale Vereinsarbeit. Alle Informationen zur Aktion finden Sie unter bzw. auf unserer Vereinsseite Hintergrund zur Aktion DiBaDu und Dein Verein : Mit der Aktion DiBaDu und dein Verein unterstützt die ING-DiBa mit einer Gesamtsumme von Euro bereits zum dritten Mal das Ehrenamt und die gemeinnützige Vereinsarbeit in Deutschland. Die Bank engagiert sich mit dem Programm FAIRantwortung seit 2005 in verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen. Mehr Informationen finden Sie unter: Andreas Groth Mitglied des Vorstands -Öffentlichkeitsarbeit- Classic Kegeln Elbe Elster, Kreisliga U14 Kreismeister der Saison 2013/2014 wurden die Nachwuchskegler vom ESV Lok Falkenberg v. l. n. r. Zweiter Kay Friedrich, Siegerin Kathleen Berger, Dritter Pedro Förster (Groth) In der Saison 2013/2014, spielten um den begehrten Kreismeistertitel, 6 Mannschaften. Diesmal meldeten sich auch 2 Mannschaften vom SV Lok Uebigau und 1 Mannschaft aus Züllsdorf an.

18 Herzberg Nr. 10/2014 Um den Kreismeistertitel ging es besonders spannend zwischen den amtierenden Kreismeister (Saison 2012/13) ESV Lok Elsterwerda und dem ESV Lok Falkenberg zu. Beide Mannschaften konnten ihre Gegner klar bezwingen, sodass die Spiele Gegeneinander ausschlaggebend waren. Hier hatten die Falkenberger in Elsterwerda und zuhause jeweils die Nase knapp vorn. Somit wurde der ESV Lok Falkenberg mit 20 : 0-Punkten ungeschlagener Kreismeister. Beste Einzelspieler bei der männlichen U14 war Max Schmidt (ESV Lok Falkenberg) und bei den weiblichen, Jasmin Mohr (ESV Lok Elsterwerda). Tabelle: 1. ESV Lok Falkenberg 20 : 0 Punkte 2. ESV Lok Elsterwerda 16 : 4 3. SG Medizin Herzberg 12 : 8 4. SV Lok Uebigau 1. 4 : SV Lok Uebigau 2. 4 : KHV Züllsdorf 4 : 16 Staffelleiter Kreisliga U14 Dieter Bäckta Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Mahdel/Frauenhorst Der Bürgermeister der Stadt Herzberg (Elster) als Jagdnotvorstand der Jagdgenossenschaft Mahdel/Frauenhorst lädt alle Jagdgenossen der Jagdgenossenschaft Mahdel/Frauenhorst zur Genossenschaftsversammlung ein. Termin: Beginn: Uhr Ort: Mahdel Nr. 2, Feuerwehrgerätehaus Die Versammlung ist eine geschlossene Veranstaltung der Jagdgenossenschaft, an der nur die Eigentümer bejagbarer Flächen der Gemarkungen Mahdel und Frauenhorst teilnehmen dürfen. Kommen Sie bitte rechtzeitig, damit jeder Jagdgenosse Einsicht in das Jagdkataster nehmen kann und seine Angaben in die Anwesenheitsliste eingetragen werden können. Tagesordnung: 1 Begrüßung und Eröffnung 2 Feststellung der ordentlichen Ladung und Beschlussfähigkeit 3 Bekanntgabe und Bestätigung der Tagesordnung 4 Jagdessen 5 Erläuterungen durch den Jagdnotvorstand 6 Jahresbericht zur Tätigkeit des Vorstandes 2012/13 7 Kassenbericht 2012/13 8 Bericht der Kassenprüfer 9 Entlastung des Vorstandes und des Kassenführers 10 Beschluss über die Auszahlung des Reinertrages aus der Jagdpacht 11 Jahresbericht zur Tätigkeit des Vorstandes 2013/14 12 Kassenbericht 2013/14 13 Bericht der Kassenprüfer 14 Entlastung des Vorstandes und des Kassenführers 15 Beschluss über die Auszahlung des Reinertrages aus der Jagdpacht 16 Beschluss über den Haushaltsplan 2014/15 17 Wahl von Jagdvorstand, Schrift- und Kassenführer 18 Wahl der Kassenprüfer Die Jagdgenossen haben sich durch einen gültigen Grundbuchauszug auszuweisen. Für die Vertretung eines Jagdgenossen ist eine Vollmacht erforderlich. Das Vollmachtsformular erhalten Sie bei der Stadt Herzberg (Elster), Kämmerei, Herr Krüger (Tel ). Herzberg (Elster), Der Bürgermeister der Stadt Herzberg (Elster) als Jagdnotvorstand der Jagdgenossenschaft Mahdel/Frauenhorst Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Herzberg (Elster) Der Bürgermeister der Stadt Herzberg (Elster) als Jagdnotvorstand der Jagdgenossenschaft Herzberg (Elster) lädt alle Eigentümer von bejagbaren Flächen, welche sich im Gebiet der Jagdgenossenschaft (Gemarkungen Herzberg, Bicking, Grochwitz und Neunaundorf) befinden, zu der am Mittwoch, dem 25. Juni 2014 stattfindenden Jahreshauptversammlung ein. Es wird darauf hingewiesen, dass Eigentumsnachweise über die vertretenen Grundflächen vorzulegen sind. Beginn: Uhr Tagungsort ist das Bürgerzentrum der Stadt Herzberg, Uferstr. 6 (Saal). Tagesordnung: 1 Begrüßung und Eröffnung 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit 3 Verlesen und Bestätigung der Tagesordnung 4 Erläuterungen durch den Jagdnotvorstand 5 Rechenschaftsbericht des Vorstandes 6 Verlesen des Haushaltsplanes 2014/ Verlesen des Kassenberichtes 2013/ Bericht der Kassenprüfung 9 Diskussion 10 Entlastung des Vorstandes und des Kassenführers 11 Beschluss über die Auszahlung des Reinertrages aus der Jagdpacht 12 Wahl von Jagdvorstand, Schrift- und Kassenführer 13 Wahl der Kassenprüfer Herzberg (Elster), Der Bürgermeister der Stadt Herzberg (Elster) als Jagdnotvorstand der Jagdgenossenschaft Herzberg (Elster) Info für unsere Leser Ihre persönliche Ansprechpartnerin für: Geschäftsanzeigen Infobroschüren Beilagen-Werbung Flyer Kontakt Regina Köhler Mobil: (01 71) Telefon: ( ) Telefax: ( ) regina.koehler@wittich-herzberg.de Verlag + Druck LInus WIttIch KG An den Steinenden Herzberg (Elster)

19 Nr. 10/ Herzberg

20 Herzberg Nr. 10/2014 Einzigartig. Partnerschaftlich 10 Jahre Lokale Bündnisse für Familie Bundesweiter Aktionstag auch am FamilienCampus LAUSITZ Schipkau OT Klettwitz. An mehr als 325 Orten in ganz Deutschland werden vom 10. bis 25. Mai 2014 das Engagement für Familienfreundlichkeit im Fokus einer Aktionsreihe des Lokalen Bündnisses für Familie stehen. Getragen und unterstützt wird das Bündnis durch das Klinikum Niederlausitz. Direkt am Internationalen Tag der Familie, dem 15. Mai 2014, öffnet der FamilienCampus LAUSITZ in Schipkau für alle Familien seine Pforten und lädt Groß und Klein von 14 bis 17 Uhr zum kostenlosen Aktionsschnuppern ein. Der Internationale Tag der Familie wurde 1993 durch einen Beschluss der UN-Generalversammlung eingeführt und auf den 15. Mai datiert. Der Tag soll das Bewusstsein dafür schärfen, die Familie als grundlegende Einheit der Gesellschaft wahrzunehmen und die öffentliche Unterstützung für Familien zu verstärken. Die Initiative Lokale Bündnisse für Familie wurde erst Anfang 2004 vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ins Leben gerufen. Ein Lokales Bündnis für Familie ist der Zusammenschluss verschiedener gesellschaftlicher Gruppen sowie Akteurinnen und Akteure mit dem Ziel, die Lebens- und Arbeitsbedingungen für Familien vor Ort durch konkrete Projekte zu verbessern und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen. Als regionaler Begegnungsort mit Beratungs-, Bildungs- und Betreuungsangeboten für alle Familienangehörigen ist der Familien- Campus LAUSITZ wie geschaffen, um diesem Tag gebührenden Aktionsraum zu bieten. Das Team der CampusFamilie sowie zahlreiche Kooperationspartner laden Familien aus nah und fern zum kostenlosen Angebotsschnuppern ein. So sind zum Beispiel der Hoch- und Niedrigseilgarten von Horizont für Anfänger und Fortgeschrittene geöffnet. Groß und Klein können mit den Künstlern der Kreativwerkstatt Gnüchtel einzigartige Traumfänger basteln und an einer Führung über das PferdeGut teilnehmen. Der Eintritt ist auch beim KinderKino des Gerontopsychiatrisch-Geriatrischen Verbundes OSL e. V. in den Räumlichkeiten der ElternAkademie frei. Ebenso unentgeltlich wird für das leibliche Wohl vor Ort gesorgt - mit gutem Kaffee, leckerem Kuchen und einem schmackhaften Süppchen. Zusätzlich bietet am FamilienCampus LAUSITZ die neue Firma Cornflakesland eine Gratisverkostung des Sortiments an. Wissenswertes Derzeit engagieren sich im Lokalen Bündnis für Familie mehr als Akteurinnen und Akteure, darunter über Unternehmen, in rund Projekten. Rund 670 Lokale Bündnisse sind in der Initiative bereits aktiv (Stand April 2014). In den Kreisen, Städten und Gemeinden mit einem Lokalen Bündnis leben rund 56 Millionen Menschen. Das Bundesfamilienministerium hat eine Servicestelle eingerichtet, die den Aufbau und die Weiterentwicklung der Lokalen Bündnisse bundesweit koordiniert und unterstützt. Die Servicestelle wird aus Mitteln des Bundesfamilienministeriums und des Europäischen Sozialfonds finanziert. Mehr Informationen unter Ansprechpartner: Ringo Jünigk Dipl.-Kommunikationswirt Stabsleiter Marketing/Öffentlichkeitsarbeit Klinikum Campus GmbH Krankenhausstraße Schipkau OT Klettwitz Telefon: Telefax: ringo.juenigk@klinikum-niederlausitz.de Internet Immer noch Trotzanfälle - Elternbrief 22: 2 Jahre und 8 Monate Lukas will eine Banane essen. Papa schält ihm eine und will sie ihm geben, doch Lukas brüllt. Er wollte die Banane doch selber schälen! Er ist so verzweifelt, dass er jetzt gar keine Banane mehr will, weder mit noch ohne Schale, und schlägt sogar nach Papa. Der bewahrt ruhe, bietet seinem tobenden Kind einen Joghurt an, den es erst heftig ablehnt. Aber dann kann Lukas doch nicht widerstehen. Es gelingt nicht immer, ein trotzendes Kind abzulenken, und manchmal reicht auch die Geduld nicht. Angesichts von so viel Wut und Gebrüll kann man leicht die Fassung verlieren. Doch Zurückbrüllen ist keine Lösung. Kinder lernen durch Nachahmen. Ein ruhiger Hinweis Jetzt hab ich die Banane leider schon geschält, beim nächsten Mal kannst Du das machen, versprochen! hilft am ehesten. Dieser Elternbrief gibt für brenzlige Situationen hilfreiche Tipps und beschäftigt sich darüber hinaus mit den Themen Kinder helfen gerne, Alle Dinge brauchen ihren Platz, Hilfe mein Kind tyrannisiert mich und Wenn die Entwicklung anders verläuft. Lesen Sie mehr in diesem Elternbrief! Interessierte Eltern können diesen und alle weiteren Briefe kostenfrei über die Internetpräsenz des Arbeitskreises Neue Erziehung oder per an ane@ane.de, über eine Sammelbestellung in Ihrer Kita oder per Telefon bestellen. Die Elternbriefe kommen altersentsprechend bis zum 8. Geburtstag in regelmäßigen Abständen nach Hause, auch für Geschwisterkinder. Sabine Spelda Elternbriefe Brandenburg

21 Nr. 10/ Herzberg Katholische Gemeinde Herzberg Gottesdienste Samstag, Wallfahrt nach Rosenthal Sonntag, Uhr Hl. Messe Donnerstag, Uhr Hl. Messe Sonntag, Uhr Hl. Messe Donnerstag, , (Hochfest Christi Himmelfahrt) Uhr Hl. Messe in Mühlberg für die ganze Pfarrei, anschl. Brunch Veranstaltungen Donnerstag, Silvia Marx Gemeindereferentin Dekanats - Senioren - Nachmittag Uhr Maiandacht anschl. Kaffee und buntes Programm Evangelisches Pfarramt Herzberg Gottesdienste Sonntag, 18. Mai 2014, Kantate 8.30 Uhr in Frauenhorst, Gottesdienst Uhr in Herzberg, Stadtkirche St. Marien, Gottesdienst mit Abendmahl und Bläsern Uhr in Gräfendorf, Gottesdienst Sonntag, 25. Mai 2014, Rogate 8.30 Uhr in Friedrichsluga, Gottesdienst 9.30 Uhr in Herzberg, Seniorenheim A. Schweitzer, Gottesdienst mit Pfr. i. R. Uhle Uhr in Herzberg, Stadtkirche St. Marien, Gottesdienst Uhr in Mahdel, Gottesdienst Donnerstag, 29. Mai 2014, Christi Himmelfahrt Uhr in Frauenhorst, zentraler Gottesdienst für alle Gemeinden mit Chor Gemeindeveranstaltungen Kinderkirchennacht Sonnabend, 17. Mai und Sonntag, 18. Mai, Mühlberg, Kinderkirchennacht für Kinder der 1. bis 6. Klasse, es wurde wieder ein tolles Programm zusammengestellt, Anmeldeschluss 16. Mai 2014! Konfirmandenunterricht Freitag, 23. Mai, 16 Uhr, Herzberg, Gemeindezentrum Magisterstr. 2 Sonnabend, 31. Mai, 10 bis 18 Uhr, Gemeindezentrum Magisterstr. 2, Abendmahlsvorbereitung Zu Pfingsten werden konfirmiert: Jannek Barnowski Eric Böhme Niklas Büschke Heiko Harzheim Johann Maurice Heinert Maurice Jage Chris Mahlo Gustav Schmöhl

22 Herzberg Nr. 10/2014 Vortrag Freitag, 23. Mai, Uhr, Herzberg, Gemeindesaal Magisterstr. 2, öffentlicher Vortrag Große Irrtümer in der Geschichte der Stadt Herzberg, Eintritt frei, um eine Spende für die Gemeinde wird freundlich gebeten Fahrradtour grenzenlos radeln mitteldeutsche Kirchenstraße Sonnabend, 24. Mai einmal durch die Annaburger Heide - problemlos über die Grenzen der Landkreise, der Bundesländer und des Militärgebietes - von Annaburg nach Züllsdorf - von Züllsdorf nach Buckau - von Buckau nach Mahdel - von Mahdel nach Annaburg Start: Sa., 24. Mai, 10 Uhr an der Annaburger Kirche, die Fahrt ist kostenlos, Essen und Trinken kosten einen Obulus, der den Kirchengemeinden zugute kommt, Rückkehr gegen 16 Uhr. Peter und der Wolf ein musikalisches Märchen von Sergej Prokofjew bearbeitet für Orgel und Sprecher Sprecherin: Jutta Noetzel Orgel: Gerhard Noetzel Kleinkinderkreis Sonnabend, 31. Mai, 9 Uhr, Herzberg, Gemeindezentrum Magisterstr. 2, Kleinkinderkreis für Kinder von 3 bis 6 Jahren mit Kindergärtnerin Andrea Wegner Kirchenmusik Kantorei dienstags, 20. und 27. Mai, Uhr, Herzberg, Gemeindesaal Magisterstr. 2 Neue Sängerinnen und Sänger sind herzlich willkommen. Sonntag, 18. Mai 2014, 16 Uhr Montag, 19. Mai 2014, 10 Uhr St. Marienkirche Herzberg Der Eintritt ist frei, Spenden am Ausgang zur Unkostendeckung sind willkommen! Regionalbläserchor Nord Konzert in Buckau Sonnabend, 17. Mai, 16 Uhr, Dorfkirche Buckau Kaffee und Kuchen im Festzelt, großes Bläserkonzert begleitet vom Pauker und Trommler Jens Leupold aus Herzberg Benefiz für die Sanierung der Dorfkirche Buckau Musikalisches Märchen Peter und der Wolf Sonntag, 18. Mai, 16 Uhr, Herzberg, Stadtkirche St. Marien, das berühmte musikalische Märchen Peter und der Wolf von Sergej Prokofjew in einer Bearbeitung für sinfonische Orgel, Sprecher: Jutta Noetzel, Orgel: Gerhard Noetzel Montag, 19. Mai, 10 Uhr, Herzberg, Stadtkirche St. Marien, Peter und der Wolf - diese Aufführung ist speziell für Kindergruppen vorgesehen Sonstiges Eine-Welt-Laden in der Seitenkapelle der Herzberger Stadtkirche St. Marien Hier gibt es fair gehandelte Produkte, Kaffee, Tee, Süßigkeiten, kleine Geschenke. Die Menschen, die diese Produkte produzieren, werden ihrer Leistung entsprechend bezahlt. In unserer Region, wo wir wissen, wie Menschen mit Dumping-Löhnen in den Ruin getrieben werden, soll diese Möglichkeit bekannter und vielleicht irgendwann selbstverständlich werden. Öffnungszeiten: Mo. - Fr., Uhr, Tel: Dr. J. Noetzel Pfarrerin G. Noetzel Kantor

23 Nr. 10/ Herzberg Evang. Kirchenkreis Bad Liebenwerda Evangelisches Pfarramt Rehfeld Gottesdienste am 25. Mai :00 Uhr in Züllsdorf 11:00 Uhr in Fermerswalde Miech Pfarrer Evangelisches Pfarramt Schönewalde Gottesdienst am 25. Mai :15 Uhr in Arnsnesta Homa Pfarrer Evangelisches Pfarramt Uebigau Gottesdienst am 18. Mai :00 Uhr in Gräfendorf Walther Pfarrer Pixelio/Wilehlmine Wulff Grabsteine Grabanlagen Steinmetzbetrieb NATURSTEINE HAUSBURG Kleinrössen 21 Tel /21270 Gottesdienste der Christlichen Gemeinde in Herzberg, Schliebener Str. 56 Wir treffen uns jeden Sonntag Uhr zur Abendsmahlfeier Uhr zur Verkündigung von Gottes Wort Gott spricht: Und ihr werdet mich suchen und finden, denn ihr werdet nach mir fragen mit eurem ganzen Herzen; und ich werde mich von euch finden lassen. Jeremia 29,13. Anzeigen Aus unserem Leben bist du gegangen, in unserem Herzen bleibst du. Woran Angehörige denken sollten Bestattungshaus Hans-Jürgen Barz Hauptstelle Herzberg Torgauer Str. 38, Am Friedhof Tel /62 49 Tag und Nacht für Sie zu erreichen! Der letzte Weg ist der Weg des Vertrauens. - Anzeige - Der Verlust eines geliebten Menschen ist stets ein schmerzlicher Einschnitt. Den Meisten dürfte es schwerfallen, in der akuten Trauer an bürokratische Dinge zu denken. Dennoch sind Behördengänge zu erledigen, persönliche Papiere des Verstorbenen zusammenzutragen sowie Banken und Institutionen zu informieren. Eine Checkliste auf der Website unter der Rubrik Ratgeber unterstützt die Hinterbliebenen dabei, nichts Wichtiges zu versäumen. (djd/pt) PIXELIO/Angelina Ströbel Schalten Sie eine Traueranzeige in Ihrem Amts- oder Mitteilungsblatt zum Gedenken. Verlag +Druck LINUS WITTICH KG In den schweren Stunden des Abschieds sind wir immer für Sie da.. Bestattungsinstitut Detlev Will Inh. H. Will Herzberg Torgauer Str. 62 Tel / Erledigung sämtlicher Formalitäten - Tag und Nacht erreichbar

24 Herzberg Nr. 10/2014 Über 1500 neue Brautkleider je 298 Wählen Sie in Ruhe Ihr Traumkleid aus über 1500 vorrätigen hochwertigen neuen Brautkleidern bekannter deutscher und internationaler Markenhersteller zum Outlet-Festpreis. Große Auswahl an passendem Zubehör, Festmode und Anzügen. Für einen Anprobetermin erreichen Sie uns unter: / oder 0163/ alles TAGESAKTUELL MONTAG SONNTAG Orts- und stadtteilbezogene, tagesaktuelle Informationen aus Vereinen, Institutionen und Unternehmen crossmedial Geschäftsanzeigen Privatanzeigen Branchenbuch Bannerwerbung Veranstaltungskalender Links zu kommunalen Diensten Wettervorschau weitere nützliche Informationslinks Garten & Landschaftsbau Raumausstatter Gebäudereiniger Fliesenleger Estrichleger Abriss Entkernungsarbeiten Haushaltsauflösung Entsorgungsleistung Falko Kummer Mühlberger Str. 1A Falkenberg Tel / Funk 01 70/ Fax / falko-service@t-online.de Bitte veröffentlichen Sie meine private Kleinanzeige in folgenden Amts- und Mitteilungsblatt in der jeweils nächstmöglichen Ausgabe: Bitte pro Kästchen nur ein Zeichen eintragen und hinter jedem Wort/Satzzeichen ein Kästchen als Zwischenraum frei lassen. Kürzungen behält sich der Verlag vor. KEIN Größenmuster, gilt nur für private Kleinanzeigen. Bitte NICHT für Familienanzeigen (Danksagungen, Grüße etc.) oder geschäftliche Anzeigen verwenden. Kosten bis hier inkl. MwSt.: je Ausgabe 5 EUR Wir verkaufen keine Hamburger. Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.v. Werner-Hilpert-Straße Kassel Telefon: Spendenkonto: Commerzbank Kassel: BLZ Bitte denken Sie daran, Ihre genaue Anschrift zu vermerken: Name, Vorname Straße und Hausnummer PLZ / Ort Telefonnummer (für evtl. Rückfragen keine Weitergabe an Dritte) Ort/Datum 1. Unterschrift für Auftragserteilung SEPA-Lastschrift Gläubiger-ID: DE Ich/Wir ermächtige/n die Verlag + Druck LINUS WTTICH KG, eine einmalige Zahlung in Höhe des aus obigen Auftrag resultierenden Gesamtbetrages von meinen/unseren Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein/weisen wir unser Kreditinstitut an, die von Verlag + Druck LINUS WITTICH KG auf mein/unser Konto gezogene Lastschrift einzulösen. Die Mandatsreferenz wird separat mitgeteilt. Hinweis: Ich kann/wir können innerhalb von 8 Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/unseren Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Bargeld liegt bei Bankeinzug Kreditinstitut Bankleitzahl Kosten bis hier inkl. MwSt.: je Ausgabe 10 EUR Chiffre gewünscht, Achtung: Bei Chiffre-Anzeigen entstehen Zusatzkosten von 6,50 EUR. Kontonummer IBAN Ort/Datum 2. Unterschrift für SEPA-Mandat Coupon bitte per Post, Telefax oder zurücksenden an: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, An den Steinenden 10, Herzberg Telefax: / oder privatanzeigen@wittich-herzberg.de Telefon für Rückfragen: / Für eine private Kleinanzeige wird keine separate Rechnung erstellt!

25 Nr. 10/ Herzberg ADAC VERTRETUNG in Herzberg! Radelandweg 2 Tel /60 56 Edgar und Ramona Buchwald Mo. - Fr Uhr (oder nach Vereinbarung!) Schadensbegutachtung Zeitwertermittlung Wenn es zum gekommen ist! ADAC-Sachverständiger

26 Herzberg Nr. 10/2014 Inh. Mike Beyer Tel Friedersdorf Nr Herzberg/E., OT Friedersdorf Funk , BEYER-Herzberg@t-online.de Bauunternehmen Silla Friedersdorf Nr Herzberg Neubau, Trockenbau, Vollwärmeschutz Innen- und Außenputz, Fliesenarbeiten, Pflasterarbeiten Tel. ( ) Fax ( ) Funk (01 71) Besuchen Sie uns im Internet Haus- und Grundstücksservice Reparaturservice Winterdienst Kevin Hube Gräfendorfer Str Herzberg (Elster) Telefon: 03535/ Fax: 03535/ Mobil: 0171/ info@kevinhube.de Internet: Der Mann für jede Jahreszeit! Wir pflegen Ihr Grundstück. Herzberger Hausmeister Service Haus- und Frankfurter Straße 16 Grundstückspflege Herzberg Rasenmähen Telefon Kleintransporte 03535/ Reparaturen aller Art 0170/ Inh. Oliver Kaupp Inh. Oliver Kaupp Breitenbachstraße Lützenhardt Nördlicher Schwarzwald Telefon / Fax / Ruhe tanken und Wohlfühlatmosphäre genießen... Wochenpauschale HP 7 Übernachtungen mit Halbpension 1x festliches 6-Gang-Menü Verwöhnwochenende Die kleine Auszeit Immer von Donnerstag oder Freitag bis Sonntag 2 oder 3 Übernachtungen mit HP 1x festliches 6-Gang-Menü 1x Kaffee und Kuchen 1x Fl. Sekt und Obstteller p. P. p. P. ab 355, 2 Nächte ab 154, Schwarzwaldversucherle Immer von Sonntag bis 4 Nächte Donnerstag oder Freitag p. P. 4 oder 5 Übernachtungen mit Halbpension ab 205, Weitere Angebote finden Sie auf unserer Homepage oder fordern Sie unseren ausführlichen Hausprospekt an.

27

28 Herzberg Nr. 10/2014 Unser Mann für den Kreistag Elbe-Elster Am 25. Mai 2014 Für ElbE-ElstEr. Listenplatz 11 auf der Kreistagsliste WAS? ICH KANN STEUERN SPAREN? Ihre Einkommensteuererklärung wird von uns gefertigt. Wir beantragen für Sie auch Ihr Kindergeld und Ihre Lohnsteuerermäßigung Wir betreuen Sie hierbei von A - Z im Rahmen einer Mitgliedschaft ausschließlich bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, Renten und Unterhaltsleistungen, auch bei selbstgenutztem Wohneigentum. Beratungsstellen: Buchhain, Genossenschaftsstr Herzberg, Schliebener Str. 23, Sprechst. Mo-Fr Uhr Tel /314 Ansprechpartner Peter Uthmann kostenloses Info-Tel Internet: Hallo Erdgas-Kunden! NEU! Wechseln Sie jetzt zu SpreeGas und sichern Sie sich den neuen günstigen regiobest- Festpreis mit langfristiger Preisgarantie! w Stabiler Gaspreis bis * Unsere Beraterin Gerlinde Pusch berechnet Ihnen gern Ihren persönlichen Preisvorteil. * Ausgenommen sind Änderungen bei Steuern und Abgaben. Dieser Anteil ist teilweise verbrauchsabhängig und beträgt derzeit bis zu 26 % (Gerlinde Pusch) Kandidaten der Ländlichen Wählergruppe in der Stadtverordnetenversammlung Herzberg. Wir machen uns stark für die Interessen der Ortsteile Helmut Boche, Rolf Johl Kersten Franke Regina Köhler Ulrich Grundmann, Helmut Hauchwitz Grit Starke Christiane Peterseim Andrea Kukla Eva Röhner Bernd Schulze Dirk Laurig - Anzeige - Mahdel, Löhsten, Arnsnesta, Züllsdorf, Borken, Fermerswalde, Friedersdorf, Rahnisdorf, Buckau, Osteroda, z.b. für: - Haushaltsentschuldung - Erhalt der freiwilligen Aufgaben (Schwimmbad, Bibliothek, Tierpark, Kegelbahn etc.) - Mehr Sicherheit im Schülerverkehr - dauerhafter Erhalt der örtlichen Einrichtungen (u.a. Dorfgemeinschaftshaus, Jugendclub, Freizeitplatz, Spielplatz, Feuerwehr, Friedhof etc.) - Angemessene Investitionen in den Ortsteilen - Straßen- und Radwegebau Um diese Ziele zu erreichen ist eine starke Ländliche Wählergruppe in der Stadtverordnetenversammlung Herzberg notwendig. Wir setzen uns auch für die Interessen von Gräfendorf ein. Wählen Sie dafür die Kandidaten der Ländlichen Wählergruppe. Für den Inhalt der Wahlwerbung sind die Bewerber selbst verantwortlich.

Stadt Rottenburg am Neckar

Stadt Rottenburg am Neckar Stadt Rottenburg am Neckar Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl zum Europäischen Parlament Europawahl und der Wahl des Gemeinderats, der Ortschaftsräte und des Kreistags am 25. Mai 2014

Mehr

A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück

A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück 40. Jahrgang Nummer 7 08.05.2014 INHALTSVERZEICHNIS 30/2014 Wahlbekanntmachung über die am 25.05.2014 in der Bundesrepublik Deutschland stattfindenden Wahl zum

Mehr

AMTSBLATT. Amt Altdöbern

AMTSBLATT. Amt Altdöbern AMTSBLATT für das Amt Altdöbern Jahrgang 22 Altdöbern, den 30. April 2014 6 2 Amtsblatt Altdöbern Nr. 6/2014 A M T L I C H E R T E I L HERAUSGEBER: Amt Altdöbern Marktstr. 1 03229 Altdöbern Verantwortlich

Mehr

Wahlbekanntmachung II.

Wahlbekanntmachung II. Wahlbekanntmachung I. Am Sonntag, dem 25. Mai 2014, finden in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum Europäischen Parlament und in Rheinland-Pfalz zugleich die Kommunalwahlen einschließlich der Wahl

Mehr

4. Jahrgang Mittwoch, den 13. August 2014 Nummer 8/2014 Woche 33. Inhaltsverzeichnis. Amtliche Bekanntmachungen

4. Jahrgang Mittwoch, den 13. August 2014 Nummer 8/2014 Woche 33. Inhaltsverzeichnis. Amtliche Bekanntmachungen 4. Jahrgang Mittwoch, den 13. August 2014 Nummer 8/2014 Woche 33 Inhaltsverzeichnis Bekanntmachung der Wahlbehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen

Mehr

der Verwaltungsgemeinschaft GREUSSEN

der Verwaltungsgemeinschaft GREUSSEN AMTSBLATT der Verwaltungsgemeinschaft GREUSSEN Greußen/Grüningen Clingen Niederbösa Topfstedt Trebra Wasserthaleben Westgreußen Jahrgang 17 Donnerstag, den 28.05.2009 Nummer 10/09 10.00-18.00 Uhr Betriebsführungen,

Mehr

04. Ausgabe 29. März Jahrgang. Öffentliche Bekanntmachungen zur Kommunalwahl am 22. April 2012

04. Ausgabe 29. März Jahrgang. Öffentliche Bekanntmachungen zur Kommunalwahl am 22. April 2012 Amtsblatt Kommunales Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Oberes Sprottental Mitgliedsgemeinden sind: Heukewalde - Jonaswalde - Löbichau - Nöbdenitz - Posterstein - Thonhausen - Vollmershain -

Mehr

einschließlich der Wahlen der Ortsvorsteherinnen/Ortsvorsteher - Bürgermeisterinnen/Bürgermeister

einschließlich der Wahlen der Ortsvorsteherinnen/Ortsvorsteher - Bürgermeisterinnen/Bürgermeister Verbandsgemeindeverwaltung Annweiler am Trifels Bekanntmachung Nr.: 29/2009 Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in die Wählerverzeichnisse und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum

Mehr

Bundestagswahl am Wahlbekanntmachung zur Bundestagswahl - Muster Stimmzettel Bundestagswahl Wahlkreis 229 Passau

Bundestagswahl am Wahlbekanntmachung zur Bundestagswahl - Muster Stimmzettel Bundestagswahl Wahlkreis 229 Passau A M T S B L A T T DER STADT PASSAU P A S S A U Leben an drei Flüssen 26.08.2013 Nummer 24 INHALT Landtags- und Bezirkswahlen, Volksentscheide am 15.09.2013 - Wahlbekanntmachung zur Landtags- und zur Bezirkswahl

Mehr

AMTSBLATT für die Stadt Leuna

AMTSBLATT für die Stadt Leuna AMTSBLATT für die Stadt Leuna 5. Jahrgang Leuna, den 08. Mai 2014 Nummer 20 I N H A L T 1. Bekanntmachung der Wahl zum Europäischen Parlament Wahlbekanntmachung der Stadt Leuna 1 2. Wahlbekanntmachung

Mehr

Amtsblatt der Stadt Stolpen mit den Ortsteilen Stolpen, Langenwolmsdorf, Helmsdorf, Lauterbach, Rennersdorf-Neudörfel und Heeselicht

Amtsblatt der Stadt Stolpen mit den Ortsteilen Stolpen, Langenwolmsdorf, Helmsdorf, Lauterbach, Rennersdorf-Neudörfel und Heeselicht Stolpner Anzeiger Amtsblatt der Stadt mit den Ortsteilen, Langenwolmsdorf, Helmsdorf, Lauterbach, Rennersdorf-Neudörfel und Heeselicht Jahrgang 25 Freitag, den 6. Juni 2014 Wahlergebnisse der Stadtratswahl

Mehr

Wann findet die Wahl zum Europäischen Parlament auf dem Gebiet der Tschechischen Republik statt? ( 3 WahlG)

Wann findet die Wahl zum Europäischen Parlament auf dem Gebiet der Tschechischen Republik statt? ( 3 WahlG) Informationen für Bürger anderer EU-Mitgliedstaaten über die Bedingungen für die Teilnahme an der Wahl zum Europäischen Parlament auf dem Gebiet der Tschechischen Republik Die Wahl zum Europäischen Parlament

Mehr

Wahlordnung für den Ausländerbeirat der Universitätsstadt Gießen vom ) Wahlgrundsätze

Wahlordnung für den Ausländerbeirat der Universitätsstadt Gießen vom ) Wahlgrundsätze Wahlordnung für den Ausländerbeirat der Universitätsstadt Gießen vom 12.06.1986 1) 1 Wahlgrundsätze (1) Die Mitglieder des Ausländerbeirates werden von den wahlberechtigten Ausländer/innen in freier, allgemeiner,

Mehr

V e r o r d n u n g über die Bekämpfung des Lärms in der Gemeinde Siegsdorf (Lärmschutzverordnung -LSV-)

V e r o r d n u n g über die Bekämpfung des Lärms in der Gemeinde Siegsdorf (Lärmschutzverordnung -LSV-) Seite 1 V e r o r d n u n g über die Bekämpfung des Lärms in der ( -LSV-) 1. Gemeinderatsbeschluss: 27. Februar 2012 2. Veröffentlichung: 30. März 2012 3. Inkrafttreten: 01. April 2012 4. Geltungsdauer:

Mehr

AMTSBLATT. Jahrgang Ausgegeben zu Senden am Ausgabe 2. Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Senden

AMTSBLATT. Jahrgang Ausgegeben zu Senden am Ausgabe 2. Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Senden AMTSBLATT DER GEMEINDE SENDEN Jahrgang 2009 Ausgegeben zu Senden am 22.01.2009 Ausgabe 2 Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Senden Herausgeber: Der Bürgermeister der Gemeinde Senden Bestellungen

Mehr

Amtsblatt. der Stadt Datteln. 50. Jahrgang 05. März 2015 Nr. 3

Amtsblatt. der Stadt Datteln. 50. Jahrgang 05. März 2015 Nr. 3 Amtsblatt der Stadt Datteln 50. Jahrgang 05. März 2015 Nr. 3 Inhalt: 1. Sitzung des Wahlausschusses am 12.03.2015 2. 46. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Datteln für den Bereich des Campingplatzes

Mehr

Hamburgisches Gesetz zum Schutz gegen Lärm (Hamburgisches Lärmschutzgesetz - HmbLärmSchG) Vom 30. November 2010

Hamburgisches Gesetz zum Schutz gegen Lärm (Hamburgisches Lärmschutzgesetz - HmbLärmSchG) Vom 30. November 2010 Hamburgisches Gesetz zum Schutz gegen Lärm (Hamburgisches Lärmschutzgesetz - HmbLärmSchG) Vom 30. November 2010 Fundstelle: HmbGVBl. 2010, S. 621 letzte berücksichtigte Änderung: 4a neu eingefügt durch

Mehr

Verordnung der Gemeinde Eching über die zeitliche Beschränkung ruhestörender Haus- und Gartenarbeiten, über die Benutzung von Musikinstrumenten,

Verordnung der Gemeinde Eching über die zeitliche Beschränkung ruhestörender Haus- und Gartenarbeiten, über die Benutzung von Musikinstrumenten, Verordnung der Gemeinde Eching über die zeitliche Beschränkung ruhestörender Haus- und Gartenarbeiten, über die Benutzung von Musikinstrumenten, Tonübertragungs- und Tonwiedergabegeräten und über die Veranstaltung

Mehr

Wahlordnung des Jugendgemeinderats der Stadt Sindelfingen Gemeinderat am

Wahlordnung des Jugendgemeinderats der Stadt Sindelfingen Gemeinderat am Wahlordnung des Jugendgemeinderats der Stadt Sindelfingen Gemeinderat am 21.04.2015 Die weibliche Form ist der männlichen Form in dieser Wahlordnung gleichgestellt. Allein aus Gründen der besseren Lesbarkeit

Mehr

Verordnung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn über die Verhinderung von Lärm (Lärmschutzverordnung)

Verordnung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn über die Verhinderung von Lärm (Lärmschutzverordnung) Stadt Ostseebad Kühlungsborn 1 von 4 Lärmschutzverordnung Verordnung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn über die Verhinderung von Lärm (Lärmschutzverordnung) Auf der Grundlage des 17 Abs. 1 und 3 in Verbindung

Mehr

Verordnung zur Einführung der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung Vom 29. August 2002

Verordnung zur Einführung der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung Vom 29. August 2002 Verordnung zur Einführung der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung Vom 29. August 2002 Es verordnet 1. auf Grund der 23 Abs. 1, 32 und 37 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Lärm und Geruch bei der Gartennutzung. Was ist erlaubt? Was ist verboten? Amt für Umwelt und Natur

Lärm und Geruch bei der Gartennutzung. Was ist erlaubt? Was ist verboten? Amt für Umwelt und Natur Lärm und Geruch bei der Gartennutzung Was ist erlaubt? Was ist verboten? Informationen für Kleingärtner/ innen und Gartenbesitzer/ innen in Gießen Amt für Umwelt und Natur Der Garten Der Garten, "ein umhegter

Mehr

Amtsblatt. 7. Jahrgang Rangsdorf, Nr. 9 Seite 1

Amtsblatt. 7. Jahrgang Rangsdorf, Nr. 9 Seite 1 für die Gemeinde Rangsdorf 7. Jahrgang Rangsdorf, 08.05.2009 Nr. 9 Seite 1 Inhalt 1. Öffentliche Bekanntmachung - Bekanntmachung über die Wahlzeit, Wahlbezirke/Wahlräume, Auslegung des Wählerverzeichnisses,

Mehr

Egelner Mulde Nachrichten

Egelner Mulde Nachrichten Egelner Mulde Nachrichten Herausgeber: Druckerei H. Lohmann mit Amtlichen Mitteilungen der Gemeinden Bördeaue, Börde-Hakel, Borne, Wolmirsleben und der Stadt Egeln sowie der Verbandsgemeinde Egelner Mulde

Mehr

Lärm ein alltägliches Problem. Geräte und Maschinen

Lärm ein alltägliches Problem. Geräte und Maschinen Stadt Salzgitter - Fachgebiet Umwelt - Stand September 2014 M E R K B L A T T L Ä R M Lärm ein alltägliches Problem Das Problem ist vielen bekannt: was für den Einen ein musikalisches Hörvergnügen ist,

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Büren

Amtsblatt für die Stadt Büren Amtsblatt für die Stadt Büren 8. Jahrgang 15.02.2016 Nr. 4 / S. 1 Inhalt 1. Aufstellung der 89. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Büren im Bereich Hoppenberg Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Mehr

Vom 29. Oktober Aufgrund des 17 Abs. 1 und 3 in Verbindung mit 20 Abs. 3 des Sicherheits- und

Vom 29. Oktober Aufgrund des 17 Abs. 1 und 3 in Verbindung mit 20 Abs. 3 des Sicherheits- und Stadtverordnung der Hansestadt Rostock zur Bekämpfung des Lärms im Seebad Warnemünde (Amts- und Mitteilungsblatt der Hansestadt Rostock Nr. 27 vom 9. Dezember 1998) Vom 29. Oktober 1998 Aufgrund des 17

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Büren

Amtsblatt für die Stadt Büren Amtsblatt für die Stadt Büren 5. Jahrgang 28.10.2013 Nr. 16 / S. 1 Inhalt 1. Erlass einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen

Mehr

Baunach -13- Nr. 3/08

Baunach -13- Nr. 3/08 Baunach - 12 - Nr. 3/08 Baunach -13- Nr. 3/08 Baunach -14- Nr. 3/08 Städtischer Jugendarbeiter Jan Schmierer (Dipl.-Soz.päd.) Telefon Mobil: 0151-58157974 Sprechzeiten: Donnerstags... von 14.00 Uhr -15.00

Mehr

Wahlbekanntmachung für die Europawahl am 25. Mai 2014 in Berlin Bekanntmachung vom 21. Januar LWL - Tel.: , intern

Wahlbekanntmachung für die Europawahl am 25. Mai 2014 in Berlin Bekanntmachung vom 21. Januar LWL - Tel.: , intern Die Landeswahlleiterin Wahlbekanntmachung für die Europawahl am 25. Mai 2014 in Berlin Bekanntmachung vom 21. Januar 2014 - LWL - Tel.: 90 21-36 31, intern 9 21-36 31 Gemäß 31 Abs. 1 Europawahlordnung

Mehr

Stadt Wasserburg am Inn

Stadt Wasserburg am Inn Stadt Wasserburg am Inn Verordnung der Stadt Wasserburg a. Inn über die zeitliche Beschränkung der ruhestörenden Haus- und Gartenarbeiten sowie die Benutzung von Musikinstrumenten, Tonübertragungsgeräten

Mehr

Zugestellt durch Österr. Post AG Amtliche Mitteilung WER NICHT WÄHLT, HAT KEINE STIMME.

Zugestellt durch Österr. Post AG Amtliche Mitteilung WER NICHT WÄHLT, HAT KEINE STIMME. Zugestellt durch Österr. Post AG Amtliche Mitteilung WER NICHT WÄHLT, HAT KEINE STIMME. Am 28. Februar 2016 finden in allen 278 Städten und Gemeinden Tirols mit Ausnahme der Landeshauptstadt Innsbruck

Mehr

Kennzeichnungspflicht nach der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung 32. BImSchV

Kennzeichnungspflicht nach der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung 32. BImSchV Kennzeichnungspflicht nach der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung 32. BImSchV Umweltbundesamt Fachgebiet I 3.4 Matthias Hintzsche Telefon: 030 / 8903-2265 matthias.hintzsche@uba.de Kennzeichnungspflicht

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Bad Lippspringe

Amtsblatt für die Stadt Bad Lippspringe für die Stadt Bad Lippspringe 13. Jahrgang 21. Oktober 2013 Nummer 13 / Seite 1 Inhaltsverzeichnis 32/2013 Bekanntmachung zur Durchführung von Reinigungsarbeiten auf dem Waldfriedhof zu Allerheiligen und

Mehr

Amtsverordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung im Amt Dorf Mecklenburg- Bad Kleinen

Amtsverordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung im Amt Dorf Mecklenburg- Bad Kleinen Amtsverordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung im Amt Dorf Mecklenburg- Bad Kleinen Auf der Grundlage des 17 Abs. 1 und 3 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-

Mehr

Wahlbekanntmachung für die unmittelbaren Wahlen zum Senat und zu den Fakultätsräten im Wintersemester 2015/2016

Wahlbekanntmachung für die unmittelbaren Wahlen zum Senat und zu den Fakultätsräten im Wintersemester 2015/2016 Wahlbekanntmachung für die unmittelbaren Wahlen zum Senat und zu den Fakultätsräten im Wintersemester 2015/2016 gemäß 11 der Wahlordnung der Technischen Universität Clausthal (WO) in der Fassung des Senatsbeschlusses

Mehr

Wahlbekanntmachung. Ja Lindenweg 10, Auw bei Prüm 0001 Bleialf Bürgerhaus Bleialf, Eingang Bücherei,

Wahlbekanntmachung. Ja Lindenweg 10, Auw bei Prüm 0001 Bleialf Bürgerhaus Bleialf, Eingang Bücherei, Wahlbekanntmachung 1. Am Sonntag, dem 22. September 2013 findet die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag statt. Die Wahl dauert von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr. 2. Die Gemeinden bilden folgende Wahlbezirke: Wahlbezirk:

Mehr

Lärmschutzreglement der Politischen Gemeinde Buchs

Lärmschutzreglement der Politischen Gemeinde Buchs Lärmschutzreglement der Politischen Gemeinde Buchs Gestützt auf 5 des Gemeindegesetzes vom 23. August 1979 (sgs 151.2) und 10 des Polizeigesetzes (sgs 451.1) erlässt der Gemeinderat Buchs folgendes Reglement:

Mehr

Antrag auf Genehmigung einer Ausnahme gemäß 9 Landesimmissionsschutzgesetzes (LImschG) Nachtarbeit (22:00 Uhr bis 06:00 Uhr)

Antrag auf Genehmigung einer Ausnahme gemäß 9 Landesimmissionsschutzgesetzes (LImschG) Nachtarbeit (22:00 Uhr bis 06:00 Uhr) 1 Absender: Tel.: 0209/169 4253 + 8594, Fax.: 0209/169 4812 Stadt Gelsenkirchen Referat Umwelt 60/UK Goldbergstr. 84 45875 Gelsenkirchen Antrag auf Genehmigung einer Ausnahme gemäß 9 Landesimmissionsschutzgesetzes

Mehr

32. Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung - 32. BImSchV)

32. Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung - 32. BImSchV) 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung - 32. BImSchV) 32. BImSchV Ausfertigungsdatum: 29.08.2002 Vollzitat: "Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Northeim

Amtsblatt für die Stadt Northeim Amtsblatt für die Stadt Northeim Jahrgang 2012 Northeim, 25.06.2012 Nr. 27/2012 Inhalt Seite Satzung über die Rechtsstellung der Gleichstellungsbeauftragen 2 4. öffentliche Sitzung des Ortsrates Höckelheim

Mehr

Auszug aus der Niederschrift: 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung

Auszug aus der Niederschrift: 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung STADT PERLEBERG Stadtverordnetenversammlung Beschlussauszug 21.04.2015 Sitzung: Auszug aus der Niederschrift: 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung Sitzungsdatum: 19.02.2015 Zu TOP 01.: Eröffnung

Mehr

Häufig gestellte Fragen zur Landtagswahl am 19. September 2004

Häufig gestellte Fragen zur Landtagswahl am 19. September 2004 Häufig gestellte Fragen zur Landtagswahl am 19. September 2004 Fragen: 1. Wahl allgemein 1.1 Welche Aufgabe hat der Sächsische Landtag? 1.2 Nach welchem System wird der Sächsische Landtag gewählt? 1.3

Mehr

Wie funktioniert Briefwahl?

Wie funktioniert Briefwahl? Wie funktioniert Briefwahl? Wer Briefwahl machen will, braucht hierzu verschiedene Dinge: Wahlschein: Das ist eine Art Urkunde, die zum Wählen per Briefwahl berechtigt. Ohne Wahlschein geht praktisch nichts.

Mehr

Amtsblatt. Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Recklinghausen, Recklinghausen

Amtsblatt. Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Recklinghausen, Recklinghausen Amtsblatt für die Stadt Recklinghausen Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Recklinghausen, 45655 Recklinghausen Das Amtsblatt wird während der Öffnungszeiten im Stadthaus A, Bürgerbüro kostenlos abgegeben.

Mehr

KOMMUNALWAHL IN NIEDERSACHSEN AM Wählen - einfach erklärt

KOMMUNALWAHL IN NIEDERSACHSEN AM Wählen - einfach erklärt KOMMUNALWAHL IN NIEDERSACHSEN AM 11.09.2016 Wählen - einfach erklärt 1 Liebe Leserinnen und Leser! Am Sonntag, dem 11. September 2016 wird in Niedersachsen gewählt. Sie können dabei mitbestimmen, wer bei

Mehr

Gesetz über die Sonn- und Feiertage (FeiertG LSA)

Gesetz über die Sonn- und Feiertage (FeiertG LSA) Feiertagsgesetz Sachsen-Anhalt FeiertG LSA 1040 Gesetz über die Sonn- und Feiertage (FeiertG LSA) In der Fassung der Bekanntmachung vom 25. August 2004 (GVBL 2004 S. 538) Der Landtag von Sachsen-Anhalt

Mehr

Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Wahlvorstandes für die Wahl des Schulpersonalrates ( 1 Abs 5 WOLPersVG)

Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Wahlvorstandes für die Wahl des Schulpersonalrates ( 1 Abs 5 WOLPersVG) Muster 1 D e r W a h l v o r s t a n d d e s, den (Name der Schule/des Seminars) (Ort) (Datum) Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Wahlvorstandes für die Wahl des Schulpersonalrates ( 1 Abs 5 WOLPersVG)

Mehr

Wahl der Abgeordneten des 7. Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland am 7. Juni 2009

Wahl der Abgeordneten des 7. Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland am 7. Juni 2009 Wahl der Abgeordneten des 7. Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland am 7. Juni 2009 Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen Bekanntmachung des Landeswahlleiters des Freistaates

Mehr

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite AMTSBLATT Nr. 39 vom 13.10.2006 Auskunft erteilt: Frau Druck I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Datum Inhalt Seite 06.10.06 Bekanntmachung über die 1. Nachtragshaushalts- 537 satzung

Mehr

Gefahrenabwehrverordnung für den Bereich des Freizeitgeländes Bühl. Gefahrenabwehrverordnung für den Bereich des Freizeitgeländes Bühl

Gefahrenabwehrverordnung für den Bereich des Freizeitgeländes Bühl. Gefahrenabwehrverordnung für den Bereich des Freizeitgeländes Bühl Gefahrenabwehrverordnung für den Bereich des Freizeitgeländes Bühl Aufgrund der 71, 74 und 77 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) in der Fassung vom 14. Januar 2005

Mehr

Thüringer Kommunalwahlen Informationen für Wählerinnen und Wähler Bürgermeisterwahlen 2016

Thüringer Kommunalwahlen Informationen für Wählerinnen und Wähler Bürgermeisterwahlen 2016 Thüringer Ministerium Stand: 7. April 2016 für Inneres und Kommunales Thüringer Kommunalwahlen Informationen für Wählerinnen und Wähler Bürgermeisterwahlen 2016 Am 5. Juni 2016 wird in den meisten kreisangehörigen

Mehr

WAHLORDNUNG für die Wahl der Vertreter der Wohnungsbaugenossenschaft Torgau eg

WAHLORDNUNG für die Wahl der Vertreter der Wohnungsbaugenossenschaft Torgau eg WAHLORDNUNG für die Wahl der Vertreter der Wohnungsbaugenossenschaft Torgau eg 1 Wahlvorstand (1) Zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl von Vertretern und Ersatzvertretern zur Vertreterversammlung

Mehr

Amts- und Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft

Amts- und Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Amts- und Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft 15. Jahrgang Freitag, den 5. September 2008 Nummer 9 Rilke, Rainer Maria (1875-1926) Herbsttag Herr: Es ist Zeit. Der Sommer war sehr groß. Leg deinen

Mehr

- 1 - Inhaltsverzeichnis. 1 Allgemeine Bestimmungen. (2) Gewählt wird nach dem Grundsatz einer Personenwahl. Jede/r Wahlberechtigte hat eine Stimme.

- 1 - Inhaltsverzeichnis. 1 Allgemeine Bestimmungen. (2) Gewählt wird nach dem Grundsatz einer Personenwahl. Jede/r Wahlberechtigte hat eine Stimme. - 1 - Wahlordnung für den Integrationsrat der Stadt Emden vom 20.12.2001 (Amtsblatt Reg.-Bez. Weser-Ems 2002 S. 170 / in Kraft seit 26.01.2002) (Änderung v. 05.10.2006 Amtsblatt 2006 S. 194 / in Kraft

Mehr

[1] Studierendenschaft der Universität Koblenz-Landau, Campus Landau. Gemäß 108 Abs. 3 Nr. 2 des Hochschulgesetzes vom 21. Juli 2003 (GVBl S.

[1] Studierendenschaft der Universität Koblenz-Landau, Campus Landau. Gemäß 108 Abs. 3 Nr. 2 des Hochschulgesetzes vom 21. Juli 2003 (GVBl S. [1] Studierendenschaft der Universität Koblenz-Landau, Campus Landau Wahlordnung Gemäß 108 Abs. 3 Nr. 2 des Hochschulgesetzes vom 21. Juli 2003 (GVBl S. 167), hat der Präsident mit Schreiben vom (im Mitteilungsblatt

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Bad Lippspringe

Amtsblatt für die Stadt Bad Lippspringe für die 13. Jahrgang 25. Juli 2013 Nummer 09 / Seite 1 Inhaltsverzeichnis 23/2013 Bekanntmachung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen in

Mehr

Wahltag. Landtag. Dein Tag.

Wahltag. Landtag. Dein Tag. Information für Erstwähler NÖ Landtag 3.3.2013 Der Tag, an dem Du Niederösterreich wählen kannst. Wahltag. Landtag. Dein Tag. www.landtag-noe.at wen oder was wähle ich eigentlich? Wer darf wählen? Alle,

Mehr

Satzung über das Wahlverfahren zu den Elternvertretungen für die Kindertageseinrichtungen im Altmarkkreis Salzwedel

Satzung über das Wahlverfahren zu den Elternvertretungen für die Kindertageseinrichtungen im Altmarkkreis Salzwedel Altmarkkreis Salzwedel Satzung über das Wahlverfahren zu den Elternvertretungen für die Kindertageseinrichtungen im Altmarkkreis Salzwedel Gemäß 19 Abs. 5 Satz 5 des Gesetzes zur Förderung und Betreuung

Mehr

Gemeindebote. Amtlicher Teil. Abstimmungsbekanntmachung

Gemeindebote. Amtlicher Teil. Abstimmungsbekanntmachung Gemeindebote Amtlicher Teil Amtsblatt der Gemeinde mit den Ortsteilen Breunsdorf, Deutzen, Großzössen, Kahnsdorf, Kieritzsch, Lippendorf, Lobstädt Gemeinde Abstimmungsbekanntmachung 1. Am Sonntag, dem

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung des Wahlergebnisses der Neuwahl des Oberbürgermeisters am 17. Januar 2010 in Pirna

Öffentliche Bekanntmachung des Wahlergebnisses der Neuwahl des Oberbürgermeisters am 17. Januar 2010 in Pirna Öffentliche Bekanntmachung des Wahlergebnisses der Neuwahl des Oberbürgermeisters am 17. Januar 2010 in Pirna Der Gemeindewahlausschuss der Stadt Pirna hat in seiner öffentlichen Sitzung am Montag, dem

Mehr

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Bestwig

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Bestwig Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Bestwig 30. Jahrgang Herausgegeben zu Bestwig am 17.12.2004 Nummer 10 Amtsblatt für den Bereich der Gemeinde Bestwig Herausgeber und Verleger: Der Bürgermeister

Mehr

Thüringer Feiertagsgesetz Vom 21. Dezember 1994 (GVBl. S. 1221) Geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 24. Oktober 2001 (GVBl. S.

Thüringer Feiertagsgesetz Vom 21. Dezember 1994 (GVBl. S. 1221) Geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 24. Oktober 2001 (GVBl. S. Thüringer Feiertagsgesetz Vom 21. Dezember 1994 (GVBl. S. 1221) Geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 24. Oktober 2001 (GVBl. S. 265) 1 Allgemeines (1) Die Sonntage, die gesetzlichen Feiertage nach

Mehr

1/3. Satzung der Stadt Landau in der Pfalz über die Einrichtung eines Ausländerbeirates

1/3. Satzung der Stadt Landau in der Pfalz über die Einrichtung eines Ausländerbeirates 1 Allgemeine Verwaltung 1/3 Satzung der Stadt Landau in der Pfalz über die Einrichtung eines Ausländerbeirates Der Stadtrat der Stadt Landau in der Pfalz hat am 30. August 1994 auf Grund des 24 und des

Mehr

Landesgesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage Vom 15. Juli 1970 Zuletzt geändert durch Gesetz vom (GVBl. 2003, S.

Landesgesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage Vom 15. Juli 1970 Zuletzt geändert durch Gesetz vom (GVBl. 2003, S. Landesgesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage Vom 15. Juli 1970 Zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.12.2003 (GVBl. 2003, S. 396) 1 Allgemeines (1) Die Sonntage, die gesetzlichen Feiertage und die

Mehr

WAHLORDNUNG DER STUDENTENSCHAFT DER HOCHSCHULE DER BILDENDEN KÜNSTE SAAR

WAHLORDNUNG DER STUDENTENSCHAFT DER HOCHSCHULE DER BILDENDEN KÜNSTE SAAR WAHLORDNUNG DER STUDENTENSCHAFT DER HOCHSCHULE DER BILDENDEN KÜNSTE SAAR Die Studentenschaft der Hochschule der Bildenden Künste Saar gibt sich gemäß 44 des Gesetzes über die Hochschule der Bildenden Künste

Mehr

Amtsblatt. der Stadt Datteln. 51. Jahrgang 26. Juli 2016 Nr. 11

Amtsblatt. der Stadt Datteln. 51. Jahrgang 26. Juli 2016 Nr. 11 Amtsblatt der Stadt Datteln 51. Jahrgang 26. Juli 2016 Nr. 11 Inhalt: 1. Tagesordnung für die Sitzung des Rates am Freitag, 29. Juli 2016, 10.00 Uhr in der Stadthalle, Kolpingstraße 1, 45711 Datteln 2.

Mehr

Europa- und Kommunalwahlen 2014 Der Wahlleiter

Europa- und Kommunalwahlen 2014 Der Wahlleiter Europa- und Kommunalwahlen 2014 Der Wahlleiter Seite 1 von 12 Europa- und Kommunalwahl 2014 Impressum Herausgeber Landeshauptstadt Erfurt Stadtverwaltung Redaktion Personal- und Organisationsamt Abteilung

Mehr

Amtsblatt des Amtes Mittelholstein Kreis Rendsburg-Eckernförde

Amtsblatt des Amtes Mittelholstein Kreis Rendsburg-Eckernförde Amtsblatt des Amtes Mittelholstein Kreis Rendsburg-Eckernförde Jahrgang 2013 27.08.2013 Nr. 14 Das Amtsblatt erscheint dienstags und freitags wenn Veröffentlichungen vorliegen und ist kostenlos beim Amt

Mehr

Der Bischof von Speyer

Der Bischof von Speyer Der Bischof von Speyer Ordnung für die Wahl der Pfarrgremien im Bistum Speyer (WOPG) 1 Wahlbezirke... 1 2 Wahlausschuss... 1 3 Wählerverzeichnis... 2 4 Wahlvorschläge... 2 5 Kandidatenliste... 2 6 Wahltermin

Mehr

AMTSBLATT DER GEMEINDE LEGDEN

AMTSBLATT DER GEMEINDE LEGDEN AMTSBLATT DER GEMEINDE LEGDEN 19. Jahrgang Herausgegeben in Legden am 24. Juli 2015 Nummer 7/2015 Lfd. Nr. Datum Inhalt Seite 20 24.07.2015 36. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Legden Konzentrationszonen

Mehr

Wahlordnung für die Wahl der Mitglieder des Integrationsrates der Stadt Iserlohn

Wahlordnung für die Wahl der Mitglieder des Integrationsrates der Stadt Iserlohn Wahlordnung für die Wahl der Mitglieder des Integrationsrates der Stadt Iserlohn 1 Allgemeine Grundsätze Für die Wahl gelten 27 Gemeindeordnung (GO NRW) sowie die 2, 5 Abs. 1, 9 bis 13, 24 bis 27, 29,

Mehr

Wahlordnung für die Wahl des Seniorenbeirates der Stadt Bergisch Gladbach

Wahlordnung für die Wahl des Seniorenbeirates der Stadt Bergisch Gladbach Wahlordnung für die Wahl des Seniorenbeirates der Stadt Bergisch Gladbach 1 Wahlgebiet Wahlgebiet ist das Gebiet der Stadt Bergisch Gladbach. Das Wahlgebiet kann in Stimmbezirke eingeteilt werden. 2 Wahlorgane

Mehr

Übersicht über Formblattmuster für die Personalratswahl

Übersicht über Formblattmuster für die Personalratswahl Übersicht über Formblattmuster für die Personalratswahl Nr. Anzahl Blätter 1 Mitteilung an die Mitglieder des Wahlvorstandes über ihre Bestellung.. 1 2 Bekanntmachung der Mitglieder des Wahlvorstandes

Mehr

Nr.17/2015 vom 12. Juni Jahrgang. Inhaltsverzeichnis: (Seite)

Nr.17/2015 vom 12. Juni Jahrgang. Inhaltsverzeichnis: (Seite) Nr.17/2015 vom 12. Juni 2015 23. Jahrgang Inhaltsverzeichnis: (Seite) Bekanntmachungen 2 Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 106 Auf dem Einert 1. Änderung vom 03.06.2015 5 Aufstellung des Bebauungsplanes

Mehr

Niederschrift über die Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Wahl zum Deutschen Bundestag am 22. September 2013 im Wahlbezirk

Niederschrift über die Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Wahl zum Deutschen Bundestag am 22. September 2013 im Wahlbezirk Niederschrift über die Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Wahl zum Deutschen Bundestag am 22. September 2013 im Wahlbezirk Gemeinde: Wahlkreis: Land: Berlin Wahlbezirk: ( Nummer) 1. Wahlvorstand

Mehr

1 Geltungsbereich und Grundlagen

1 Geltungsbereich und Grundlagen Ordnung für die Wahl der Landesleitung der Bereitschaften des DRK Landesverband Sachsen e. V. (Wahlordnung) 1 Geltungsbereich und Grundlagen Diese Wahlordnung gilt für die Wahl der Landesleitung der Bereitschaften

Mehr

Jahrgang: 2010 Nr. 15 Ausgabetag: Bekanntmachung des Jahresabschlusses der Städtischen Betriebe Monheim zum

Jahrgang: 2010 Nr. 15 Ausgabetag: Bekanntmachung des Jahresabschlusses der Städtischen Betriebe Monheim zum Amtsblatt Inhalt: Lfd. Nr. Titel der Bekanntmachung 1 Bekanntmachung des Jahresabschlusses der Städtischen Betriebe Monheim zum 31.12.2008 2 Änderung Bebauungsplan 24B - Sandstraße Baumberger Chaussee

Mehr

Wahlordnung des Landesfeuerwehrverbandes Sachsen-Anhalt e. V.

Wahlordnung des Landesfeuerwehrverbandes Sachsen-Anhalt e. V. Wahlordnung des Landesfeuerwehrverbandes Sachsen-Anhalt e. V. vom 16. November 2013 Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich... 3 2 Vorbereitung der Wahl... 3 3 Vorschlagsrecht... 3 4 Termine und Fristen...

Mehr

Stadt Wilhelmshaven Der Oberbürgermeister Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen gem. 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Stadt Wilhelmshaven Der Oberbürgermeister Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen gem. 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Stadt Wilhelmshaven Der Oberbürgermeister Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen gem. 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Der Rat der Stadt Wilhelmshaven hat in seiner Sitzung am 16.07.2014 die 74. Änderung

Mehr

Datum Inhalt Seite Ersatzbestimmung für die ausgeschiedene Stadtverordnete Christel Wegmann...2

Datum Inhalt Seite Ersatzbestimmung für die ausgeschiedene Stadtverordnete Christel Wegmann...2 Werbung/Anzeigen $076%/$77 GHU6WDGW5KHGH +HUDXVJHEHU'HU% UJHUPHLVWHUGHU6WDGW5KHGH 2. Jahrgang Ausgabe 12/2005 Rhede,15.08.2005 Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Rhede, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben

Mehr

Erster Abschnitt Allgemeines

Erster Abschnitt Allgemeines Hessisches Feiertagsgesetz Vom 17. September 1952 (GVBI. S. 145) In der Fassung vom 29. Dezember 1971 (GVBI. I S. 344) Zuletzt geändert am 11. Oktober 1994 (GVBl. I S. 596) Erster Abschnitt Allgemeines

Mehr

Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald

Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald 21. Jahrgang Lübben (Spreewald), den 18.11.2014 Nummer 31 Inhaltsverzeichnis Seite Öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises Dahme-Spreewald Erste Satzung

Mehr

Wahl zum 17. Landtag Rheinland-Pfalz. Bekanntmachung der Kreiswahlleiterin für die Wahlkreise 35 Ludwigshafen I und 36 Ludwigshafen II

Wahl zum 17. Landtag Rheinland-Pfalz. Bekanntmachung der Kreiswahlleiterin für die Wahlkreise 35 Ludwigshafen I und 36 Ludwigshafen II Wahl zum 17. Landtag Rheinland-Pfalz Bekanntmachung der Kreiswahlleiterin für die Wahlkreise 35 Ludwigshafen I und 36 Ludwigshafen II Aufforderung zur Einreichung von Wahlkreisvorschlägen Am Sonntag, dem

Mehr

Gemeinde Rieseby Der Gemeindewahlleiter B e k a n n t m a c h u n g über das Recht auf Einsichtnahme in das Abstimmungsverzeichnis und die Erteilung v

Gemeinde Rieseby Der Gemeindewahlleiter B e k a n n t m a c h u n g über das Recht auf Einsichtnahme in das Abstimmungsverzeichnis und die Erteilung v Amtsblatt des Amtes Schlei-Ostsee Kreis Rendsburg-Eckernförde Jahrgang 2015 03.02.2015 Nr. 01 Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf und ist kostenlos beim Amt Schlei-Ostsee, Holm 13, 24340 Eckernförde und

Mehr

Wählen ist wichtig. Und bei der nächsten Wahl sind Sie dabei. Wenn Sie die Wahlhilfe des Behindertenbeauftragten

Wählen ist wichtig. Und bei der nächsten Wahl sind Sie dabei. Wenn Sie die Wahlhilfe des Behindertenbeauftragten Wählen ist wichtig Und bei der nächsten Wahl sind Sie dabei. Wenn Sie die Wahlhilfe des Behindertenbeauftragten des Landes Niedersachsen und seiner Partner gelesen haben, wissen Sie wie Wählen funktioniert.

Mehr

Bekanntmachung der Stadt Erkrath. Kommunalwahlen 2014

Bekanntmachung der Stadt Erkrath. Kommunalwahlen 2014 Bekanntmachung der Stadt Erkrath Kommunalwahlen 2014 Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die im Jahr 2014 stattfindende Wahl der Vertretung der Stadt Erkrath Gemäß 24 der Kommunalwahlordnung

Mehr

2 Aufgaben des Wahlvorstandes

2 Aufgaben des Wahlvorstandes WAHLORDNUNG 1 Wahlvorstand 1. Zur Durchführung der Wahl von Vertretern und Ersatzvertretern zur Vertreterversammlung sowie für alle damit zusammenhängenden Entscheidungen wird ein Wahlvorstand bestellt.

Mehr

DIE EUROPAWAHL 2014 IN DEUTSCHLAND NUTZEN SIE IHRE STIMME!

DIE EUROPAWAHL 2014 IN DEUTSCHLAND NUTZEN SIE IHRE STIMME! DIE EUROPAWAHL 2014 IN DEUTSCHLAND NUTZEN SIE IHRE STIMME! Als einziges Organ der Europäischen Union wird das Europäische Parlament (EP) alle fünf Jahre demokratisch von den Bürgerinnen und Bürgern der

Mehr

Amts- und Mitteilungsblatt der Großen Kreisstadt Oelsnitz/Vogtl. und der Gemeinden Bösenbrunn, Eichigt und Triebel/Vogtl.

Amts- und Mitteilungsblatt der Großen Kreisstadt Oelsnitz/Vogtl. und der Gemeinden Bösenbrunn, Eichigt und Triebel/Vogtl. Amts- und Mitteilungsblatt der Großen Kreisstadt Oelsnitz/Vogtl. und der Gemeinden Bösenbrunn, Eichigt und Triebel/Vogtl. Sperkentipp im Mai 2014 11.05. 14:00 Treff des Skatclub Oelsnitz/Vogtl. e.v., Spartenheim

Mehr

AMTSBLATT für die Stadt Leuna

AMTSBLATT für die Stadt Leuna AMTSBLATT für die Stadt Leuna 4. Jahrgang Leuna, den 05. Juni 2013 Nummer 26 I N H A L T 1. Bekanntmachung der Beschlüsse der 33. Sitzung des Stadtrates der Stadt Leuna vom 30. Mai 2013 1 2. Bekanntmachung

Mehr

Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin (LImSchG Bln)

Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin (LImSchG Bln) Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin (LImSchG Bln) Vom 5. Dezember 2005* Inhaltsübersicht Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen 2 Immissionsschutzpflichten

Mehr

Lärmschutz im Garten Rasenmäher, Laubbläser & Co.

Lärmschutz im Garten Rasenmäher, Laubbläser & Co. Lärmschutz im Garten Rasenmäher, Laubbläser & Co. www.umwelt.nrw.de www.umgebungslaerm.nrw.de Anspannung statt Entspannung Wenn Lärm die Oase stört Sommerzeit ist auch Gartenzeit. Der eigene Garten ist

Mehr

Neujahrsparty. Kreativnachmittag

Neujahrsparty. Kreativnachmittag Neujahrsparty Datum: 09.01.2017 Heute wollen wir gemeinsam das neue Jahr feiern! Bei guter Musik können wir klönen, tanzen und gemeinsam lachen. Bitte bringt eure Lieblings CD s mit. Kreativnachmittag

Mehr

Die Stadt im Internet:

Die Stadt im Internet: 14. Jahrgang Mittenwalde, den 16. März 2016 Nummer 3 Woche 11 Die Stadt im Internet: www.mittenwalde.de 2 16. März 2016 Nr. 3 Woche 11 AMTSBLATT für die Stadt Mittenwalde AMTLICHER TEIL Inhaltsverzeichnis

Mehr

Wahlordnung zur Vertreterversammlung der GREENPEACE energy eg

Wahlordnung zur Vertreterversammlung der GREENPEACE energy eg Wahlordnung zur Vertreterversammlung der GREENPEACE energy eg Stand: 18.12.2001 1 Wahlturnus, Zahl der Vertreter (1) Gemäß 13 Abs. 3 Satz 2 der Satzung findet die Wahl zur Vertreterversammlung alle vier

Mehr

Geschäftsordnung des Landesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen in der Freien und Hansestadt Hamburg

Geschäftsordnung des Landesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen in der Freien und Hansestadt Hamburg Geschäftsordnung des Landesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen in der Freien und Hansestadt Hamburg Der Landesausschuss der Zahnärzte und Krankenkassen in der Freien und Hansestadt Hamburg hat

Mehr

Jahrgang 3 Nr. 14. Inhalt:

Jahrgang 3 Nr. 14. Inhalt: 02.06.2014. Jahrgang 3 Nr. 14 Inhalt: 1. Bebauungsplan Nr. 100 A Stadtteilzentrum Annen, nördlich der Annenstraße, 1. Änderung - Entwurfsbeschluss und Beschluss über die öffentliche Auslegung... 2 2. Bebauungsplan

Mehr

GROßE KREISSTADT HERRENBERG. Ordnung zur Wahl der ausländischen Mitglieder des Ausländerbeirats der Stadt Herrenberg (Ausländerwahlordnung)

GROßE KREISSTADT HERRENBERG. Ordnung zur Wahl der ausländischen Mitglieder des Ausländerbeirats der Stadt Herrenberg (Ausländerwahlordnung) 103.310 GROßE KREISSTADT HERRENBERG Ordnung zur Wahl der ausländischen Mitglieder des Ausländerbeirats der Stadt Herrenberg (Ausländerwahlordnung) (Gemeinderatsbeschluß vom 2. Juli 1991) 1 Demokratische

Mehr

Landtags-Wahl so geht das!

Landtags-Wahl so geht das! www.thueringen.de Landtags-Wahl so geht das! Die Landtags-Wahl in Thüringen am 14. September 2014 einfach verstehen! Ein Wahl-Hilfe-Heft Damit Sie gut informiert sind. Und wissen, wie Sie wählen müssen!

Mehr