Gemeinde Heeslingen Bebauungsplan Nr. 27 Sondergebiet Verbrauchermarkt Bremer Straße. hier: Vorprüfung der FFH-Verträglichkeit

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1 Gemeinde Heeslingen Bebauungsplan Nr. 27 Sondergebiet Verbrauchermarkt Bremer Straße (Samtgemeinde Zeven, Landkreis Rotenburg (Wümme)) hier: Vorprüfung der FFH-Verträglichkeit Im Auftrag von: Auftragnehmer: Planungsgemeinschaft Nord (PGN) Große Straße Rotenburg (Wümme) Sachbearbeitung: Dipl. Biol. Dorothee Lehmann Tel.: ENTWURF Rotenburg (Wümme), den Dorothee Lehmann

2 2 INHALTSVERZEICHNIS 1. Anlass und Umfang der Vorprüfung Beschreibung des potenziell betroffenen Schutzgebietes und seiner Erhaltungsziele Standard-Datenbogen / vollständige Gebietsdaten Gebietsbezogene Erhaltungsziele (Quelle: Landkreis Rotenburg (Wümme)) Ergebnisse des FFH-Monitorings (BMS - Umweltplanung 2008) Relevante Wirkfaktoren und Prognose möglicher Beeinträchtigungen Wirkfaktoren/ Wirkpfade Mögliche Beeinträchtigungen durch Lärm, Licht oder sonstige Beunruhigung Ergebnis der Vorprüfung der FFH - Verträglichkeit Relevanz anderer Pläne und Projekte Gesamtergebnis ANLAGE 1: Abgrenzung Plangebiet und FFH-Gebiet 030 westlich Heeslingen ANLAGE 2: Monitoring Biotoptypen, Quelle: NLWKN Lüneburg ANLAGE 3: Monitoring Lebensraumtypen und Erhaltungszustand, Quelle: NLWKN Lüneburg

3 3 1. ANLASS UND UMFANG DER VORPRÜFUNG Die Gemeinde Heeslingen stellt zurzeit den Bebauungsplan Nr. 27 Sondergebiet Verbrauchermarkt Bremer Straße auf. Nördlich des Plangebietes verläuft die Grenze des FFH- Gebietes Oste mit Nebenflüssen (Gebietsnummer DE , landesinterne Nummer 030). Die Abgrenzung des Natura 2000-Gebietes westlich Heeslingen auf Höhe des Plangebietes ist Anlage 1 zu entnehmen. Der Landkreis Rotenburg (Wümme) hat aufgrund der relativ geringen Entfernung des Plangebietes zum FFH-Gebiet (ca. 40 m) die Vorprüfung der FFH-Verträglichkeit des durch die Planung ermöglichten Vorhabens gefordert. Die Prüfpflicht für Pläne oder Projekte ergibt sich aus 34c NNatG. Bei der Anwendung des 34 c ist der Runderlass des Niedersächsischen Umweltministeriums vom Europäisches ökologisches Netz Natura 2000 zu beachten. Es ist hier zu prüfen, ob aufgrund der durch die Planung ermöglichten Nutzungen Auswirkungen auf das FFH-Gebiet 030 zu erwarten sind, die erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzgebietes auslösen könnten. Die Vorprüfung der FFH-Verträglichkeit orientiert sich am Leitfaden zur FFH-Verträglichkeitsprüfung im Bundesfernstraßenbau 2004 des BM für Verkehr-, Bau- und Wohnungswesen. Danach ist die FFH-Vorprüfung ausschließlich auf der Grundlage vorhandener Unterlagen und Daten zum Vorkommen von Arten und Lebensgemeinschaften sowie akzeptierter Erfahrungswerte zur Reichweite und Intensität von Beeinträchtigungen vorzunehmen. Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küstenschutz und Naturschutz (NLWKN Bst. Lüneburg) hat als Grundlage zur Prüfung der FFH-Verträglichkeit den Monitoringbericht mit Kartenanlagen für das FFH-Gebiet 030 Oste mit Nebenbächen Gebietsteil Oste von der Bevermündung bis Sittensen zur Verfügung - gestellt. Das FFH- Monitoring wurde durch das Planungsbüro BMS Umweltplanung (Osnabrück) durchgeführt und im Jahre 2008 abgeschlossen. Ausschnitte aus dem Monitoring-Kartenmaterial sind als Anlage 2 und 3 dieser Vorprüfung der FFH-Verträglichkeit beigefügt. Für die Vorprüfung zur FFH-Verträglichkeit wird der südseitig der Oste liegende Talabschnitt nördlich, nordwestlich und nordöstlich des Plangebietes als prüfrelevantes Teilgebiet festgelegt.

4 4 2. BESCHREIBUNG DES POTENZIELL BETROFFENEN SCHUTZGEBIETES UND SEINER ERHALTUNGSZIELE 2.1 Standard-Datenbogen / vollständige Gebietsdaten Die vollständigen Gebietsdaten (Erstmeldung auf Bundeslandebene) liegen in aktualisierter Fassung mit Sachstand vom März 2008 vor. FFH Lebensraumtypen Erhaltungszustand A: sehr gut, Erhaltungszustand B: gut, Erhaltungszustand C: mittel-schlecht FFH-Code Bezeichnung Erhaltungszustand 2310 Trockene Sandheiden mit Calluna und Genista B 2330 Binnendünen mit Magerrasen B 3150 Natürl. nährstoffreiche Seen B 3160 Dystrophe Seen und Teiche B 3260 Fließgewässer mit flutender Wasservegetation B 4010 Feuchtheiden mit Glockenheide A 4030 Trockene europäische Heiden B 6230 Artenreiche Borstgrasrasen B 6410 Pfeifengraswiesen B 6430 Feuchte Hochstaudenfluren B 6510 Magere Flachlandmähwiesen B 7110 Lebende Hochmoore A 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore A 7150 Torfmoor-Schlenken A 9110 Hainsimsen-Buchenwald B 9120 Atlantischer saurere Buchenwald mit Stechpalme und Eibe B 9130 Waldmeister-Buchenwald B 9160 Feuchter Eichen-Hainbuchenwald B 9190 Bodensaure Eichenwälder auf Sand B 91D0 Moorwälder A 91E0 Auenwälder mit Erle, Esche und Weide A Arten nach Anhängen der FFH-Richtlinie Erhaltungszustand für die Populationen: A: sehr gut, B: gut, C: mittel-schlecht Taxon Name Erhaltungszustand Fische Steinbeißer C Fische Groppe C Fische Flussneunauge C Fische Bachneunauge C Fisceh Rapfen C Fische Lachs - Säugetiere Fischotter B Amphibien Kammolch C Libellen Grüne Mosaikjungfer - Libellen Große Moosjungfer C Libellen Grüne Keiljungfer C Bewertung des Gebiets: Eines der größten und wertvollsten Fließgewässerkomplexe der niedersächsischen Geestgebiete. Repräsentative Vorkommen zahlreicher FFH-Arten und FFH- Lebensraumtypen, u.a. große Vorkommen von Erlen-Eschen-Auwäldern. Gefährdung des Gebiets: Gewässerverschmutzung, Gewässerunterhaltung und -ausbau. Fischbesatz, Wassersport; Artenverarmung der Auewiesen durch intensive Nutzung, Neuansaat, starke Entwässerung, Nutzungsaufgabe u.a. Fremdholzbestände in Wäldern. Aufforstungen.

5 5 2.2 Ergebnisse des FFH-Monitorings (BMS - Umweltplanung 2008) Im Rahmen der Bearbeitung des FFH-Gebietes 030 wurde der Gebietsteilraum Von der Bevermündung bis Sittensen in 12 Teilgebiete aufgeteilt. Der für die Prüfung der FFH- Verträglichkeit relevante Bereich liegt im Teilgebiet 105 (Oste zwischen Zeven und Volkensen). Im Folgenden sind die Beschreibungen des Monitoring-Berichtes des Büros BMS Umweltplanung (Osnabrück), bezogenen auf Aussagen zum Teilgebiet 105, zusammengefasst (vgl. dazu auch Anlagen 2 und 3 zur Vorprüfung). Bestandserfassung von Biotoptypen und FFH-Lebensraumtypen im Teilgebiet (TG)105 Das Teilgebiet 105 stellt einen der größten Abschnitte im Gebietsteilraum Von der Bevermündung bis Sittensen dar. In Bezug auf Biotop- und Lebensraumstrukturen ist es sehr heterogen geprägt. Bereichsweise weist es einen höheren Anteil an Intensivgrünland sowie Äckern und halbruderalen Gras- und Staudenfluren auf, die in der Osteniederung mit teils kleinräumigen Komplexen aus Feucht- und Nassgrünland abwechseln. Hervorzuheben sind relativ großflächige Vorkommen beweideter basenreicher Sandmagerrasen. Bei Brauel, Offensen, Heeslingen und Freyersen sind größere Waldkomplexe mit Hartholz- Auwald im Überflutungsbereich, Erlen- und Eschen-Auwald, bzw. Quellwald, Eichen-Mischwald, seltener auch Buchenmischwald sowie Hybridpappelforsten und Nadelforsten vorhanden. Unter den 12 Teilgebieten weist das TG 105 den höchsten Flächenanteil an Erlen- und Eschen-Auwald und Hartholz-Auwald (WHA) auf. Obgleich die Oste eher als kleiner Geestfluss zu bezeichnen ist und Hartholz-Auwälder in den Gebietsmeldungen nicht aufgeführt sind, handelt es sich eindeutig um den Lebensraumtyp 91F0. Die Hartholz-Auwälder stocken alle auf regelmäßig überschwemmten Gley-Standorten. Dies war bisher nicht bekannt. Als Hartholz-Auwälder wurden Bestände kartiert, die offenkundig mehr oder weniger regelmäßig überflutet werden. Teilweise bestehen fließende Übergänge zu feuchtem Eichen-Hainbuchenwald (FFH-LRT 9160). Entwicklungsflächen (E) für den Hartholz-Auwald befinden sich nur in zwei Teilgebieten, darunter im TG 105. Die Hartholz-Auwälder erreichen an der Oste aus landesweiter Sicht nicht unbedeutende Flächengrößen. Die beiden FFH-LRT Erlen- und Eschen-Auwald (91D0) und Hartholz-Auwald (91F0) haben nicht nur die größte Verbreitung im TG 105, sondern sind auch überwiegend gut bis hervorragend erhalten. Dagegen die umfassen Wälder der Talkanten zwar auch größere, überwiegend aber schlecht erhaltene Vorkommen von Eichenwäldern (FFH-LRT 9190). Die Oste selbst gehört im TG 105 zum FFH-LRT 3260, der größtenteils einem guten, im Bereich von Heeslingen streckenweise nur einem schlechten Erhaltungszustand aufweist.

6 6 2.3 Gebietsbezogene Erhaltungsziele (Quelle: Landkreis Rotenburg (Wümme)) Hinweise für die Erhaltung und Entwicklung der im Standard-Datenbogen (2008) genannten Lebensraumtypen und Arten im gemäß der FFH-Richtlinie der EU (92/43/EWG) gemeldeten FFH-Gebiet. Allgemeine Erhaltungsziele - Schutz und Entwicklung naturnaher Fliessgewässer einschließlich deren Altwässer mit flutender Wasservegetation, Röhrichten, Seggenriedern, Uferhochstaudenfluren und gewässerbegleitenden Gehölzbeständen mit Bedeutung als Lebensraum für Fischotter, Rapfen, Steinbeisser, Groppe, Bachneunauge und Grüner Keiljungfer - Schutz und Entwicklung naturnaher Waldkomplexe der Niederungen mit Erlen- Eschenwäldern, Erlenbruchwäldern, feuchten Eichen-Hainbuchenwäldern sowie Buchen und Eichenmischwäldern an den Talrändern - Schutz und Entwicklung von Feuchtheiden, Übergangs- und Schwingrasenmooren, renaturierungsfähiger Hochmoore sowie Birken-Moorwälder an den Talrändern. - Schutz und Entwicklung artenreicher Grünlandbestände, insbesondere auf feuchten Standorten, mit Bedeutung als Lebensraum gefährdeter Arten - Schutz und Entwicklung von Heiden, Mager- und Borstgrasrasen, insbesondere auf Binnendünen und am Talrand - Schutz und Entwicklung von Kleingewässern als Lebensraum des Kammmolchs. Spezielle Erhaltungsziele für die im Gebiet vorhandenen Lebensraumtypen des Anhangs I und Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie Prioritäre Lebensraumtypen (Auswahl bezogen auf den potenziellen Einwirkbereich nördlich des Plangebietes); vollständige Übersicht im Anhang 91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) - Erhaltung/ Förderung naturnaher, feuchter bis nasser Erlen-, Eschen- und Weidenwälder aller Altersstufen in Quellbereichen, an Bächen und Flüssen mit einem naturnahen Wasserhaushalt, standortgerechten, autochthonen Baumarten, einem hohen Anteil an Altund Totholz, Höhlenbäumen sowie spezifischen Habitatstrukturen (Flutrinnen, Tümpel, Verlichtungen) einschließlich ihrer typischen Tier- und Pflanzenarten. 2.2 Übrige Lebensraumtypen: 3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion - Erhaltung/ Förderung naturnaher Fließgewässer mit unverbauten Ufern, vielfältigen Sedimentstrukturen (in der Regel Wechsel zwischen feinsandigen, kiesigen und grobsteinigen Bereichen), guter Wasserqualität, natürlicher Dynamik des Abflussgeschehens, einem durchgängigen, unbegradigtem Verlauf und zumindest abschnittsweise naturnahem Auwald- und Gehölzsaum sowie gut entwickelter flutender Wasservegetation an besonnten Stellen einschließlich der typischen Tier- und Pflanzenarten. 91 F0 Hartholzauenwälder mit Quercus robur, Ulmus laevis, Ulmus minor, Fraxinus exelsior oder Fraxinus angustifolia (Ulmenium minoris) --- Erhaltungsziele sind bisher nicht formuliert ---

7 7 Tier- und Pflanzenarten Prioritäre Tier- und Pflanzenarten: keine Vorkommen bekannt Übrige Tier- und Pflanzenarten Säugetiere Fischotter (Lutra lutra) - Erhaltung/Förderung einer vitalen, langfristig überlebensfähigen Population der Art. U.a. Sicherung und Entwicklung naturnaher Gewässer und Auen (natürliche Gewässerdynamik mit strukturreichen Gewässerrändern, Weich- und Hartholzauen(bereichen) an Fließgewässern, hohe Gewässergüte). Förderung der Wandermöglichkeit des Fischotters entlang von Fließgewässern (z.b. Bermen, Umfluter). Fische und Rundmäuler Rapfen (Aspius aspius) großen zusammenhängenden Stromsystemen mit intakten Flussauen mit kiesig, strömenden Abschnitten und strukturreichen Uferzonen sowie naturraumtypischer Fischbiozönose. Steinbeißer (Cobitis taenia) besonnten Gewässern im Tiefland mit vielfältigen Uferstrukturen, abschnittsweiser Wasservegetation, gering durchströmten Flachwasserbereichen und sich umlagerndem sandigem Gewässerbett sowie naturraumtypischer Fischbiozönose. Groppe (Cottus gobio) unbegradigten, schnellfließenden, sauerstoffreichen und sommerkühlen Gewässern (kleine Flüsse, Bäche; Gewässergüte II oder besser) im Berg- und Tiefland mit vielfältigen Sedimentstrukturen (kiesiges, steiniges Substrat), unverbauten Ufern und Verstecken unter Wurzeln, Steinen Holz bzw. flutender Wasservegetation sowie naturraumtypischer Fischbiozönose. Bachneunauge (Lampetra planeri) unbegradigten, sauerstoffreichen und sommerkühlen Fließgewässern (kleine Flüsse, Bäche; Gewässergüte bis II) im Berg- und Tiefland; Laich- und Aufwuchshabitate mit vielfältigen Sedimentstrukturen und Unterwasservegetation (kiesige und sandige, flache Abschnitte mit mittelstarker Strömung) sowie naturraumtypischer Fischbiozönose. Wirbellose Tiere Grüne Keiljungfer (Ophiogomphus cecilia [serpentinus]) - Erhaltung/ Förderung naturnaher Fließgewässer mit stabiler Gewässersohle als Lebensraum der Libellen-Larven. Schonung der Gewässersohle durch eine angepasste Unterhaltung. Vermeidung des Eintrags von Bodenpartikeln in das Gewässersystem. Reduzierung der Mobilisierung von Bodenpartikeln innerhalb von Gewässern des Einzugsgebietes und weitgehende Unterbindung des Eintrags dieser Sedimente in die naturnahen Gewässer.

8 8 3. RELEVANTE WIRKFAKTOREN UND PROGNOSE MÖGLICHER BEEIN- TRÄCHTIGUNGEN Die Darstellung der zu erwartenden Wirkfaktoren oder Wirkprozesse berücksichtigt die durch das Bauvorhaben ermöglichten Auswirkungen soweit diese abschätzbar sind und richtet sich aus auf die Anhang-II-Arten der FFH-Richtlinie (Fischotter, Fisch- und Libellenarten), bezogen auf die Oste als (potenzieller) Lebensraum dieser Arten und die FFH-LRT 3260 und 91E0 sowie auf die Entwicklungsfläche (E) für den FFH-LRT 91F Wirkfaktoren/ Wirkpfade Inanspruchnahme von Flächen/ Flächenreduzierung: Eine Inanspruchnahme von Flächen innerhalb der offiziellen Grenzen des FFH-Gebietes erfolgt nicht. Der Faktor Flächeninanspruchnahme ist nicht prüfrelevant. Wasser: Beeinträchtigungen der FFH-LRT 3260 und 91E0 und der Entwicklungsfläche (E) für den FFH-LRT 91F0 über den Wirkpfad Wasser sind vorhabensbedingt ausgeschlossen. Eine Zuführung von Oberflächenwasser aus dem Plangebiet in die Osteaue oder in die Oste erfolgt nicht. Da sich keinerlei Auswirkungen auf die Gewässerdynamik oder Wasserbeschaffenheit der Oste ergeben, ist die Gefahr einer Beeinträchtigung des potenziellen Lebensraums für die o.g. Anhang-II-Arten der FFH-Richtlinie ausgeschlossen. Veränderungen des Grundwasserstandes in der Aue aufgrund der im Plangebiet ermöglichten Nutzungen erfolgen nicht. Das Plangebiet liegt außerhalb der Flussaue. Bestand und Entwicklung des FFH-LRT 91E0 sowie die Entwicklung des FFH-LRT 91F0 sind von Gewässer- und Auendynamik der Oste abhängig. Die im Plangebiet ermöglichten Nutzungen haben darauf keinen Einfluss. Alle Erhaltungsziele bleiben planungsunabhängig erreichbar. Wasser ist als Wirkfaktor oder Wirkpfad in Bezug auf die FFH-Lebensraumtypen 3260 und 91E0, die Entwicklungsfläche 91F0 sowie die Anhang-II-Arten als nicht prüfrelevant einzustufen. Luft: Beeinträchtigungen des FFH-LRT 91E0 und der Entwicklungsfläche 91F0 über den Wirkpfad Luft sind vorhabensbedingt ausgeschlossen. Von den im Plangebiet ermöglichten Nutzungen gehen keine Emissionen aus, die den Waldbestand gefährden könnten. Luft ist als Wirkfaktor oder Wirkpfad in Bezug auf den FFH-Lebensraumtyp 91E0 und die Entwicklungsfläche 91F0 als nicht prüfrelevant einzustufen. Licht, Lärm, Beunruhigung: Es ist zu prüfen, ob von dem Vorhaben Auswirkungen in Form von Licht, Lärm oder Beunruhigung ausgehen, die ggf. in Bezug auf die Anhang-II-Art Fischotter zu Beeinträchtigungen führen könnten.

9 9 3.2 Mögliche Beeinträchtigungen durch Lärm, Licht oder sonstige Beunruhigung Oste als Lebensraum für den Fischotter Der im Rahmen dieser Vorprüfung der FFH-Verträglichkeit infragestehende Abschnitt der Oste bei Heeslingen ist, wie der gesamte Flusslauf einschließlich einiger Nebengewässer, Lebensraum des Fischotters. Der Südrand der Flussaue weist auf Höhe des Plangebietes einen lockeren bis dichten alten Gehölzbestand auf, der den Fluss ausreichend abschirmt. Zwischen dem Plangebiet und dem FFH-Gebiet liegt darüber hinaus ein breites Waldgebiet, das nach Nordwesten eine wirksame Pufferzone bildet und somit auch speziell den Erlen-Eschen- Auwald nordwestlich des Plangebietes als potenziellen Aufenthaltsort des Fischotters schützt. Von den geplanten Nutzungen in der östlichen Hälfte des Plangebietes, einem Marktgebäude, das sich ausschließlich zur Bremer Straße hin öffnet (vgl. Anlage 1), gehen keine störenden Auswirkungen aus, die die vorhandene Geräuschkulisse aus Lärmemissionen des bis an die Grenze des FFH-Gebiets heranreichenden vorhandenen Verbrauchermarkts mit offen liegendem Parkplatz sowie Lärmemissionen der Landesstraße in nennenswerter Weise verstärken würden. Das FFH-Gebiet wird gegen Lärmemissionen des geplanten Vorhabens durch das Gebäude selbst und/ oder durch Wald abgeschirmt. Das gilt gleichermaßen für Licht als mögliche Quelle der Beunruhigung. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass von den zukünftigen Nutzungen im Plangebiet keine Einwirkungen in Form von Licht, Lärm oder sonstigen Beunruhigung ausgehen, die als erhebliche Beeinträchtigung des Flussabschnitts der Oste zu bezeichnen wären. Die Lebensraumfunktionen der Oste für den Fischotter werden nicht eingeschränkt. Allgemeine und spezielle Erhaltungsziele für Tierarten des Anhangs II der FFH- Richtlinie (vgl. 2.3), hier: Fischotter - Schutz und Entwicklung naturnaher Fliessgewässer einschließlich deren Altwässer mit flutender Wasservegetation, Röhrichten, Seggenriedern, Uferhochstaudenfluren und gewässerbegleitenden Gehölzbeständen mit Bedeutung als Lebensraum für Fischotter, Rapfen, Steinbeisser, Groppe, Bachneunauge und Grüner Keiljungfer - Fischotter: Erhaltung/ Förderung einer vitalen, langfristig überlebensfähigen Population der Art. U.a. Sicherung und Entwicklung naturnaher Gewässer und Auen (natürliche Gewässerdynamik mit strukturreichen Gewässerrändern, Weich- und Hartholzauen(bereichen) an Fließgewässern, hohe Gewässergüte). Förderung der Wandermöglichkeit des Fischotters entlang von Fließgewässern (z.b. Bermen, Umfluter). Die genannten Strukturen sind auf Höhe des Plangebietes südseitig des Flusses bereits weitgehend vorhanden. Einer Weiterentwicklung des Gebiets im Sinn der Lebensraumoptimierung für die Art Fischotter stehen die durch den Bauungsplan möglichten Vorhaben nicht entgegen und schränken die Entwicklungsmöglichkeiten auch in keiner Weise ein. Schutz und Entwicklung von Fluss und Flussaue im Sinne des Fischotterschutzes sind in diesem Falle ausschließlich von den Nutzungen der Aueflächen selbst, der Auendynamik, der Einleitungen in die Oste und der Unterhaltung der Oste abhängig. 3.3 Ergebnis der Vorprüfung der FFH - Verträglichkeit Nach Darlegung der möglichen Wirkfaktoren und Beurteilung möglicher Auswirkungen auf die gemäß FFH-Richtlinie zu überprüfenden Lebensräume und Anhang-II-Arten im FFH- Gebiet 030 Oste mit Nebenflüssen ist mit erheblichen Beeinträchtigungen von FFH-

10 10 Lebensräumen oder Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie durch die im Plangebiet ermöglichten Nutzungen nicht zu rechnen. Die allgemeinen und speziellen Erhaltungsziele für das FFH-Gebiet 030 bzw. für die Anhang-II-Arten des Gebiets bleiben vollständig erreichbar und umsetzbar. Die aufgrund der Bauleitplanung ermöglichten Nutzungen des Plangebietes Vorhaben führen zu keinen erheblichen Beeinträchtigungen des Natura 2000-Gebietes. 3.4 Relevanz anderer Pläne und Projekte Andere Pläne und Projekte, die auf ein mögliches Zusammenwirken mit dem Bauleitplanverfahren zu prüfen wären, sind nicht bekannt. Da die durch die Planung ermöglichten Vorhaben selbst zu keinen Beeinträchtigungen des Natura 2000-Schutzgebietes führen werden, würden gemäß des Leitfadens zur FFH-Verträglichkeitsprüfung im Bundesfernstraßenbau andere Projekte oder Pläne keine Relevanz besitzen. Die FFH-Verträglichkeit wäre im Rahmen dieser anderen Planvorhaben eigenständig zu prüfen. 3.5 Gesamtergebnis Es haben sich keinerlei Erkenntnisse ergeben, dass aufgrund der durch die Bauleitplanung ermöglichten Vorhaben direkt oder indirekt erhebliche Beeinträchtigungen von Funktionen des Natura 2000-Gebietes 030 Oste mit Nebenbächen im Bereich der Oste bei Heeslingen oder Einschränkungen der Erhaltungs- und Entwicklungsziele des Gebietes zu erwarten sind. Eine FFH-Verträglichkeitsprüfung ist nicht erforderlich.

11 11 Landkreis Rotenburg (Wümme) ANHANG Hinweise für die Erhaltung und Entwicklung der im Standard-Datenbogen (Stand: 03/2008) genannten Lebensraumtypen und Arten im gemäß der FFH-Richtlinie der EU (92/43/EWG) gemeldeten FFH-Gebiet - ENTWURF- Oste mit Nebenbächen Landesinterne Nr. 30 EU-Kennziffer DE Spezielle Erhaltungsziele für die im Gebiet vorhandenen Lebensraumtypen des Anhangs I und Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie 2.1 Prioritäre Lebensraumtypen: 6230 Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden - Erhaltung/ Förderung arten- und strukturreicher, überwiegend gehölzfreier Borstgras- Rasen (teilweise auch mit alten Baumgruppen oder Wacholderbeständen) auf nährstoffarmen, trocken bis feuchten Standorten einschließlich ihrer typischen Tier- und Pflanzenarten. 91D0 Moorwälder - Erhaltung/ Förderung naturnaher torfmoosreicher Birken- und Birken-Kiefernwälder auf nährstoffarmen, nassen Moorböden mit allen Altersphasen in mosaikartigem Wechsel, mit standortgerechten, autochthonen Baumarten, einem hohem Alt- und Totholzanteil, Höhlenbäumen, natürlich entstandenen Lichtungen und strukturreichen Waldrändern einschließlich ihrer typischen Tier- und Pflanzenarten. 91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) - Erhaltung/ Förderung naturnaher, feuchter bis nasser Erlen-, Eschen- und Weidenwälder aller Altersstufen in Quellbereichen, an Bächen und Flüssen mit einem naturnahen Wasserhaushalt, standortgerechten, autochthonen Baumarten, einem hohen Anteil an Altund Totholz, Höhlenbäumen sowie spezifischen Habitatstrukturen (Flutrinnen, Tümpel, Verlichtungen) einschließlich ihrer typischen Tier- und Pflanzenarten. 2.2 Übrige Lebensraumtypen: 2310 Trockene Sandheiden mit Calluna und Genista [Dünen im Binnenland] - Erhaltung/ Förderung von Dünen des Binnenlandes mit gut entwickelten, nicht oder wenig verbuschten, örtlich auch von Wacholdern oder Baumgruppen durchsetzten Zwergstrauchheiden mit Dominanz von Besenheide (eingestreut auch Englischer und/ oder Behaarter Ginster, teilweise auch Dominanz von Heidel- oder Preiselbeere) sowie einem Mosaik unterschiedlicher Altersstadien mit offenen Sandstellen, niedrig- und hochwüchsigen Heidebeständen, einschließlich ihrer typischen Tier- und Pflanzenarten.

12 Dünen mit offenen Grasflächen mit Corynephorus und Agrostis [Dünen im Binnenland] - Erhaltung/ Förderung von Dünen des Binnenlandes mit gut entwickelten, nicht oder wenig verbuschten, von offenen Sandstellen durchsetzten Sandtrockenrasen einschließlich ihrer typischen Tier- und Pflanzenarten Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions - Erhaltung/Förderung naturnaher Stillgewässer mit klarem bis leicht getrübtem, eutrophem Wasser sowie gut entwickelter Wasser- und Verlandungsvegetation einschließlich ihrer typischen Tier- und Pflanzenarten, u.a. mit Vorkommen submerser Großlaichkraut-Gesellschaften und/oder Froschbiss-Gesellschaften Dystrophe Seen und Teiche - Erhaltung/Förderung naturnaher dystropher Stillgewässer mit torfmoosreicher Verlandungsvegetation einschließlich ihrer typischen Tier- und Pflanzenarten Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion - Erhaltung/ Förderung naturnaher Fließgewässer mit unverbauten Ufern, vielfältigen Sedimentstrukturen (in der Regel Wechsel zwischen feinsandigen, kiesigen und grobsteinigen Bereichen), guter Wasserqualität, natürlicher Dynamik des Abflussgeschehens, einem durchgängigen, unbegradigtem Verlauf und zumindest abschnittsweise naturnahem Auwald- und Gehölzsaum sowie gut entwickelter flutender Wasservegetation an besonnten Stellen einschließlich der typischen Tier- und Pflanzenarten Feuchte Heiden des nordatlantischen Raumes mit Erica tetralix - Erhaltung/ Förderung naturnaher bis halbnatürlicher Feucht- bzw. Moorheiden mit hohem Anteil von Glockenheide und weiteren Moor- und Heidearten (z.b. Torfmoose, Moorlilie, Lungen-Enzian, Schnabelried, Besenheide) einschließlich ihrer typischen Tier- und weiteren Pflanzenarten Trockene europäische Heiden - Erhaltung/ Förderung von strukturreichen, teils gehölzfreien, teils auch von Wacholdern oder Baumgruppen durchsetzten Zwergstrauchheiden mit Dominanz von Besenheide (eingestreut Englischer und/ oder Behaarter Ginster, teilweise auch Dominanz von Krähenbeere, Heidel- oder Preiselbeere) sowie einem aus geeigneter Pflege resultierendem Mosaik unterschiedlicher Altersstadien mit offenen Sandflächen, niedrig- und hochwüchsigen Heidebeständen, einschließlich ihrer typischen Tier- und Pflanzenarten Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonig-schluffigen Böden (Molinion caeruleae) - Erhaltung/ Förderung nährstoffarmer, ungedüngter, kalkarmer oder kalkreicher, vorwiegend gemähter Feuchtwiesen mit zahlreichen Vorkommen von charakteristischen Pflanzenarten der Pfeifengraswiesen einschließlich ihrer typischen Tier- und sonstigen Pflanzenarten Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe - Erhaltung/ Förderung artenreicher Hochstaudenfluren (einschließlich ihrer Vergesellschaftungen mit Röhrichten) an Gewässerufern und feuchten Waldrändern mit ihren typischen Tier- und Pflanzenarten.

13 Magere Flachlandmähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) - Erhaltung/ Förderung artenreicher, wenig gedüngter, vorwiegend gemähter Wiesen auf mäßig feuchten bis mäßig trockenen Standorten, teilweise im Komplex mit Feuchtgrünland oder Magerrasen, einschließlich ihren typischen Tier- und Pflanzenarten Noch renaturierungsfähige degradierte Hochmoore - Erhaltung und Förderung der Renaturierung von durch Nutzungseinflüsse degenerierten Hochmooren mit möglichst nassen, nährstoffarmen, weitgehend waldfreien Teilflächen, die durch typische, torfbildende Hochmoorvegetation gekennzeichnet sind, und naturnahen Moorrandbereichen, einschließlich ihrer typischen Tier- und Pflanzenarten Übergangs- und Schwingrasenmoore - Erhaltung/Förderung von naturnahen, waldfreien Übergangs- und Schwingrasenmooren, u.a. mit torfmoosreichen Seggen- und Wollgras-Rieden, auf sehr nassen, nährstoffarmen Standorten, meist im Komplex mit nährstoffarmen Stillgewässern und anderen Moortypen, einschließlich ihrer typischen Tier- und Pflanzenarten Torfmoor-Schlenken (Rhynchosporion) - Erhaltung/Förderung von nassen, nährstoffarmen Torf- und/oder Sandflächen mit Schnabelried-Gesellschaften im Komplex mit Hoch- und Übergangsmooren, Feuchtheiden und/oder nährstoffarmen Stillgewässern einschließlich ihrer typischen Tier- und Pflanzenarten Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) - Erhaltung/ Förderung naturnaher, strukturreicher Buchenwälder auf bodensauren Standorten mit allen Altersphasen in mosaikartigem Wechsel, mit standortgerechten, autochthonen Baumarten, einem hohem Tot- und Altholzanteil, Höhlenbäumen, natürlich entstandenen Lichtungen und vielgestaltigen Waldrändern einschließlich ihrer typischen Tier- und Pflanzenarten Atlantischer, saurer Buchenwald mit Unterholz aus Stechpalme und gelegentlich Eibe (Quercion robori-petraeae oder Ilici-Fagenion) - Erhaltung/ Förderung naturnaher, strukturreicher Buchen- und Buchen-Eichenwälder mit Unterwuchs aus Stechpalme auf bodensauren Standorten, mit allen Altersphasen in mosaikartigem Wechsel, standortgerechten, autochthonen Baumarten, einem hohem Totund Altholzanteil, Höhlenbäumen, natürlich entstandenen Lichtungen und vielgestaltigen Waldrändern einschließlich ihrer typischen Tier- und Pflanzenarten Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) - Erhaltung/ Förderung naturnaher, strukturreicher Buchenwälder auf mehr oder weniger basenreichen Standorten mit allen Altersphasen in mosaikartigem Wechsel, standortgerechten, autochthonen Baumarten, einem hohem Tot- und Altholzanteil, Höhlenbäumen, natürlich entstandenen Lichtungen und vielgestaltigen Waldrändern einschließlich ihrer typischen Tier- und Pflanzenarten Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Eichen-Hainbuchenwald (Carpinion betuli)] - Erhaltung/Förderung naturnaher bzw. halbnatürlicher, strukturreicher Eichenmischwälder auf feuchten bis nassen Standorten mit allen Altersphasen in mosaikartigem Wechsel, mit standortgerechten, autochthonen Baumarten, einem hohem Tot- und Altholzanteil,

14 14 Höhlenbäumen, natürlich entstandenen Lichtungen und vielgestaltigen Waldrändern einschließlich ihrer typischen Tier- und Pflanzenarten Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Quercus robur - Erhaltung/ Förderung naturnaher bzw. halbnatürlicher, strukturreicher Eichenmischwälder auf nährstoffarmen Sandböden mit allen Altersphasen in mosaikartigem Wechsel, mit standortgerechten, autochthonen Baumarten, einem hohem Tot- und Altholzanteil, Höhlenbäumen und vielgestaltigen Waldrändern einschließlich ihrer typischen Tier- und Pflanzenarten. 2.3 Prioritäre Tier- und Pflanzenarten: Übrige Tier- und Pflanzenarten: Säugetiere Fischotter (Lutra lutra) - Erhaltung/Förderung einer vitalen, langfristig überlebensfähigen Population der Art. U.a. Sicherung und Entwicklung naturnaher Gewässer und Auen (natürliche Gewässerdynamik mit strukturreichen Gewässerrändern, Weich- und Hartholzauen(bereichen) an Fließgewässern, hohe Gewässergüte). Förderung der Wandermöglichkeit des Fischotters entlang von Fließgewässern (z.b. Bermen, Umfluter). Fische und Rundmäuler Rapfen (Aspius aspius) großen zusammenhängenden Stromsystemen mit intakten Flussauen mit kiesig, strömenden Abschnitten und strukturreichen Uferzonen sowie naturraumtypischer Fischbiozönose. Steinbeißer (Cobitis taenia) besonnten Gewässern im Tiefland mit vielfältigen Uferstrukturen, abschnittsweiser Wasservegetation, gering durchströmten Flachwasserbereichen und sich umlagerndem sandigem Gewässerbett sowie naturraumtypischer Fischbiozönose. Groppe (Cottus gobio) unbegradigten, schnellfließenden, sauerstoffreichen und sommerkühlen Gewässern (kleine Flüsse, Bäche; Gewässergüte II oder besser) im Berg- und Tiefland mit vielfältigen Sedimentstrukturen (kiesiges, steiniges Substrat), unverbauten Ufern und Verstecken unter Wurzeln, Steinen Holz bzw. flutender Wasservegetation sowie naturraumtypischer Fischbiozönose. Bachneunauge (Lampetra planeri) unbegradigten, sauerstoffreichen und sommerkühlen Fließgewässern (kleine Flüsse, Bäche; Gewässergüte bis II) im Berg- und Tiefland; Laich- und Aufwuchshabitate mit vielfältigen Sedimentstrukturen und Unterwasservegetation (kiesige und sandige, flache Abschnitte mit mittelstarker Strömung) sowie naturraumtypischer Fischbiozönose.

15 15 Flussneunauge (Lampetra fluviatilis) - Erhalt/ Förderung einer vitalen, langfristig überlebensfähigen Population in bis zu den Laichgewässern durchgängigen, unverbauten und unbelasteten, von Ebbe und Flut geprägten, vielfältig strukturierten Flussunterläufen und -mündungsbereichen mit Flachwasserzonen, Prielen, Neben- und Altarmen; Laichgebiete flache Flussabschnitte mit strukturreichem, kiesig-steinigem Grund, mittelstarker Strömung und besonnter Lage sowie stabile, feinsandige Sedimentbänke als Aufwuchsgebiete. Amphibien Kammmolch (Triturus cristatus) - Erhalt/ Förderung einer vitalen, langfristig, überlebensfähigen Population im südwestlichen Teil des Beverner Waldes, sowie im vorgelagerten Weideland, in Komplex aus mehreren zusammenhängenden, unbeschatteten, fischfreien oder in mittelgroßem bis großem Einzelgewässer mit ausgedehnten Flachwasserzonen sowie submerser und emerser Vegetation in strukturreicher Umgebung mit geeigneten Landhabitaten (Brachland, Wald, extensives Grünland, Hecken) und Verbund zu weiteren Vorkommen. Wirbellose Tiere Grüne Keiljungfer (Ophiogomphus cecilia [serpentinus]) - Erhaltung/ Förderung naturnaher Fließgewässer mit stabiler Gewässersohle als Lebensraum der Libellen-Larven. Schonung der Gewässersohle durch eine angepasste Unterhaltung. Vermeidung des Eintrags von Bodenpartikeln in das Gewässersystem. Reduzierung der Mobilisierung von Bodenpartikeln innerhalb von Gewässern des Einzugsgebietes und weitgehende Unterbindung des Eintrags dieser Sedimente in die naturnahen Gewässer. Große Moosjungfer (Leucorrhinia pectoralis) - Erhaltung/ Förderung von besonnten Niedermoor-Weihern und Torfstichen mit flutenden Vegetationsbeständen (vor allem aus Torfmoosen) und von Weihern in der natürlicherweise stark vernässten, mesotrophen Randbereichen von Hochmooren (Lagg-Zone) sowie anderer mooriger Gewässer. Verhinderung des völligen Zuwachsens der Larven-Gewässer mit Torfmoosen.

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