SOPS Transfusionskette SOP-31 Version Nr.: 2 vom Dok. Nr.: 31-Jehowas doc Seite 1 von 9

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "SOPS Transfusionskette SOP-31 Version Nr.: 2 vom Dok. Nr.: 31-Jehowas doc Seite 1 von 9"

Transkript

1 Version Nr.: 2 vom Dok. Nr.: 31-Jehowas doc Seite 1 von 9 1 Titel Vorgehen bei Zeugen Jehowas 2 Ziel und Zweck Regelung des Vorgehens bei Zeugen Jehowas im Falle einer bestehenden oder möglichen vitalen Transfusionsindikation. 3 Geltungsbereich in den Landeskrankenhäusern Feldkirch, Rankweil, Gaisbühel, Maria-Rast 4 Verantwortungen für Freigabe der SOP: für Änderungen der SOP: für Verteilung der SOP auf Abteilung: für Schulung und Prüfung gemäß der SOP: für Überprüfung der schriftl. Kenntnisnahme: für schriftliche Kenntnisnahme der SOP: für die Ausführung gemäß der SOP: Chefarzt des LKHF Transfusionsbeauftragte des LKHF Transfusionsverantwortlicher der Abt. Transfusionsansbeauftragte- u. -verantwortliche Transfusionsansbeauftragte- u. -verantwortliche jeweiliger transfundierender Arzt jeweiliger transfundierender Arzt 5 Rückverfolgbarkeit Gültig ab: Ersetzt die Version: (Erstausgabe) 6 Änderungshinweise keine 7 Verteiler über Intranet 8 Verantwortung für den Inhalt und die Freigabe: Erstellt Geprüft Freigegeben Name OA Dr. Georg Pfanner OÄ Dr. Petra Hobisch Prim. Prof. Dr. Heinz Drexel Position Transfusionsbeauftragter Stv. Transfusionsbeauftragte Chefarzt Datum Unterschrift Original-Unterschrift im Original-Ordner vorliegend Original-Unterschrift im Original-Ordner vorliegend Original-Unterschrift im Original-Ordner vorliegend

2 Version Nr.: 2 vom Dok. Nr.: 31-Jehowas doc Seite 2 von 9 9 Vorbemerkung 1 Die Zeugen Jehowas verweigern aus religiös-ethischen Gründen die Übertragung folgender Fremdblutpräparationen: [Zitat aus Patientenverfügung und Vollmacht :... ich VERWEIGERE in jedem Fall und unter allen Umständen eindeutig und entschieden homologes Blut (Blut anderer Personen) und gelagertes autologes Blut (Eigenblutkonserven) ] 9.1 Fremdblut in allen Präparationen (Vollblut, EK, TK, FFP, GFP, Granulozyten-Konz.) 9.2 gelagertes Eigenblut (Eigenblutspende, Eigenplasmaspende) 10 Vorbemerkung 2 Die Einstimmung in die Therapie mit Arzneispezialitäten aus menschlichem Blut ist jedem Zeugen Jehowas persönlich freigestellt (und ist von diesem gesondert im Schriftsück Patientenverfügung und Vollmacht festgehalten): [Zitat aus Patientenverfügung und Vollmacht :...Ich AKZEPTIERE aufgrund meines Gewissens kleinere Blutbestandteile oder therapeutische Produkte, die kleinere Blutbestandteile enthalten (Zutreffendes mit Ja, Nichtzutreffendes mit Nein gekennzeichnet) ] 10.1 Arzneispezialitäten aus menschlichem Blut (s. SOP-32) 10.2 Arzneispezialitäten, die kleine Mengen Albumin enthalten Eythropoetin, Streptokinase, etc. 11 Vorbemerkung 3 Möglichkeiten der Fremdbluteinsparung bei Zeugen Jehowas [Zitat aus Patientenverfügung und Vollmacht :...ich AKZEPTIERE und wünsche alternative, blutlose medizinische Behandlung, die mein eigenes Blut aufbauen und erhalten, Blutverluste vermeiden oder minimieren, verlorenes Blutvolumen ersetzen und/oder Blutungen stoppen. Zum Beispiel sind Volumenexpander wie Dextran, Kochsalzlösung, Ringelösung oder Hydroxyethylstärke für mich als Volumenersatz annehmbar. Ich AKZEPTIERE aufgund meines Gewissens in Verbindung mit autologem Blut (Zutreffendes mit Ja, Nichtzutreffendes mit Nein gekennzeichnet) ] 11.1 Hämodilution (akute normovolämische Hämodilution) unter folgender Voraussetzung: [Zitat aus Patientenverfügung und Vollmacht :...Verdünnung meines Blutes in einem geschlossenen extrakorporalen Kreis, der ständig mit meinem Kleislaufsystem verbunden ist, wenn diese Maßnahme keine Lagerung des Blutes und nur kurze Unterbrechungen des Blutflusses erforderlich macht. Die dafür verwendeten Einrichtungen dürfen nicht mit gelagertem Blut geladen bzw. gestartet werden. ] 11.2 Cellsaver, postoperative Retransfusion von Drainageblut unter folgender Voraussetzung: [Zitat aus Patientenverfügung und Vollmacht :

3 Version Nr.: 2 vom Dok. Nr.: 31-Jehowas doc Seite 3 von 9...Intraoperative oder postoperative Blutrückgewinnung - eine gleichzeitige Rückgewinnung und Reinfusion von Blut, das während oder nach der Operation aus Blutgefäßen austritt. Die dafür verwendeten Einrichtungen (z.b. Cell Saver) dürfen nicht mit gelagertem Blut geladen bzw. gestartet werden. Es darf dabei nur zu kurzen Unterbrechungen des Blutflusses kommen und ich gestatte keine Lagerung des Blutes. ] 11.3 Einsatz von Erythropoetin in Kombination von parenteralem Eisen zur supra-maximalen Stimulation der Erythropoese 11.4 Ausschöpfung der Kompensationsgrenzen (s. Leitlinien zur Therapie mit zellulären und plasmatischen Blutbestandteilen ) 11.5 In näherer Zukunft Einsatz künstlicher Sauerstoffträger (Fluorcarbone) 12 Vorbemerkung 4 juridische Betrachtungen: 12.1 Dokument zur ärztlichen Versorgung Dieses Dokument tragen Zeugen Jehowas i.d.r. bei sich: [Zitat aus Dokument zur ärztlichen Versorgung :... Ich erkläre hiermit mein Einverständnis, als Patient nach allen Regeln der ärztlichen Kunst versorgt zu werden, mit folgender Einschränkung: Ich will auf keinen Fall, daß mir Bluttransfusionen ( von Vollblut, Konzentrat aus roten Blutkörperchen, von Plasma, weißen Blutkörperchen und Blutplättchen) gegeben werden, selbst wenn Ärzte das zur Erhaltung meines Lebens oder meiner Gesundheit für erforderlich halten. Mit der Infusion von blutfrei aufgebauten Plasmaexpandern bin ich einverstanden. Ich befreie die Ärzte, Anästhesisten, Kankenhäuser und deren Personal von jeglicher Verantwortung für Schäden, die bei kunstgerechter Versorgung auf meine Ablehnung von Bluttransfusionen zurückgeführt werden könnten. Es ist meine religiöse Entscheidung. Ich habe sie im Jahre getroffen und sie seitdem in Übereinstimmung mit meiner Glaubensüberzeugung als Zeuge Jehowas vertreten.... Auch im Fall meiner Bewußtlosigkeit soll meine vorstehende Willensentscheidung unverändert gültig sein.... Sollte ich bewußtlos sein, ist das für mich keine unvorhergesehene Situation, in der jemand über eine mögliche Änderung meines Willens Mutmaßungen anzustellen hätte. Um weiter zu gewährleisten, daß mein im Dokument zum Ausdruck gebrachter Wille beachtet wird, habe ich eine Vertrauensperson bevollmächtigt, meinen Willen durchzusetzen. Meine Willenserklärung soll auch für meine gesetzlichen Vertreter oder Erben verbindend sein. Mein Auftrag zur ärztlichen Versorgung ist somit wie vorstehend beschrieben limitiert. Meine Gewissensentscheidung wird durch die Verfassung der Republik

4 Version Nr.: 2 vom Dok. Nr.: 31-Jehowas doc Seite 4 von 9 Österreich geschützt: Zu den Rechten aller Menschen gehört das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Das schließt das Selbstbestimmungrecht der Patienten über seinen Körper ein. Ich weise dazu auf folgende Zitate aus der österreichischen Rechtsordnung und aus einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofes hin: Artikel 2 MRK; 110 Abs. 1 StGB: Das Recht jedes Menschen auf das Leben wird gesetzlich geschützt. Wer einen anderen ohne dessen Einwilligung, wenn auch nach den Regeln der medizinischen Wissenschaft behandelt, ist... zu bestrafen. Entscheidung des Obersten Gerichtshofes vom , 9 Os 121/84: Ein... (konkretes) Persönlichkeitsrecht ist... das Recht des Menschen, über die Zulassung von Eingriffen in seine körperliche Integrität zu entscheiden. Als Ausfluß dieses fundamentalen Rechtes jedes Menschen auf den eigenen Köper bedarf... jeder ärztliche Eingriff in die körperliche Integrität der (ausdrücklichen oder schlüssigen) Einwilligung des Betroffenen. ] Mit dieser Willenserklärung als Patient ( Dokument zur ärztlichen Versorgung ) gibt der Zeuge Jehowas den Auftrag, als Patient nach allen Regeln der ärztlichen Kunst versorgt zu werden, jedoch mit der Einschränkung, daß auf keinen Fall Bluttransfusionen gegeben werden Das Dokument enthält einen Hinweis auf die Rechtslage in Österreich Das Dokument enthält eine ausdrückliche Haftungsbefreiung sowohl des behandelnden Arztes als auch des Trägers der Behandlungseinrichtung für alle auf die Behandlungseinschränkung allenfalls zurückzuführenden Schäden (eine kunstgerechte Versorgung vorausgesetzt!) Um Zweifel hinsichtlich der Ernsthaftigkeit dieser Erklärung auszuschließen, ist die Unterschrift meist durch einen Notar beglaubigt und Raum für eine regelmäßige Erneuerung der Unterschrift vorgesehen Patientenverfügung und Vollmacht (s. Zitate unter Pkt. 9-11) Dieses sehr umfangreiche Dokument soll zusätzlich die Berücksichtigung der Behandlungswünsche gewährleisten Teil 1 des Dokuments enthält konkrete Behandlungsanweisungen und geht hierbei auf viele Detailfragen ein, welche von einzelnen Zeugen Jehowas durchaus unterschiedlich gesehen werden, etwa die Verwendung kleiner Blutbestandteile, Hämodilution oder die Verwendung von Cell-Savern etc Das Dokument enthält weiters s.g. Lebensende-Entscheidungen oder auch Anweisungen hinsichtich Organsspenden bzw. Organtransplantationen Im Teil 2 kann ein persönlicher Vertreter für Entscheidungen, die die medizinische Behandlung betreffen, bestellt werden - dies auch durch Erteilung einer schriftlichen Hauptvollmacht (Bestellung eines Sachwalters und stellvertretenden Sachwalters). Weiters ist Raum zur Erteilung einer

5 Version Nr.: 2 vom Dok. Nr.: 31-Jehowas doc Seite 5 von 9 Untervollmacht (Bestellung eines Unterbevollmächtigten) Das Dokument ist in der Regel beglaubigt

6 Version Nr.: 2 vom Dok. Nr.: 31-Jehowas doc Seite 6 von Beide Dokumente sollen für den Fall der Dispositionsunfähigkeit entweder infolge eines Unfalles oder auch im Zuge einer Narkose den Willen des Patienten dokumentieren und damit alle Spekulationen über eine allfällige Willensänderung ausschließen Die bevollmächtigten Personen (Sachwalter, stellvertr. Sachwalter) sind befugt, den Willen des Patienten im Falle der Dispositionsunfähigkeit deutlich zu artikulieren Die bevollmächtigten Personen (Sachwalter, stellvertr. Sachwalter) sind befugt, alle mündlichen und schriftlichen Informationen, die die physische oder geistige Gesundheit des Patienten betreffen (einschließlich der Krankengeschichte oder Krankenhausaufzeichnungen) zu verlangen, einzusehen und zu erhalten, sowie der Weitergabe dieser Informationen zuzustimmen. (Die Ärzte sind diesbezüglich der Schweigepflicht entbunden) 12.6 Die Verwaltung einer medizinischen Einrichtung und das medizinische Personal sind in diesem Dokument angewiesen,...wenn sich die Krankenanstalt außer stande sieht, den in den Behandlungsanweisungen festgelegten oder dem Sachwalter bekannten Wünschen zu entsprechen, und eine Überstellung erforderlich ist, damit die (Wünsche) berücksichtigt werden können,... mit dem Sachwalter zusammenzuarbeiten und ihn zu unterstützen, indem eine rasche Überstellung in ein anderes Krankenhaus veranlaßt wird, in dem die Behandlung gemäß den Wünschen des Patienten durchgeführt werden kann. Weiters beinhaltet das Dokument die Anweisung, alle medizinischen Aufzeichnungen, einschließlich einer Kopie der Dokumente Patientenverfügung und Vollmacht und Dokument zur ärztlichen Versorgung an eine eventuelle andere Krankenanstalt zu übermitteln Beide Dokumente sind ausdrücklich auf den Fall der Dispositionsunfähigkeit des Patienten beschränkt 12.8 Entscheid der Bundesgerichtshofes vom :...Auch im Falle einer Bewußtlosigkeit oder mangelnder eigener Dispositionsfähigkeit ist das Selbstbesimmungsrecht des Patienten zu achten, so daß gegen dessen Willen eine ärztliche Behandlung weder eingeleitet noch fortgesetzt werden darf. Bei der Ermittlung des mutmaßlichen Patientenwillens sind vor allem frühere mündliche oder schriftliche Äußerungen zu berücksichtigen, falls diese nicht eindeutig sind, ist auf die religiöse Überzeugung sowie die sonstigen persönlichen Wertvorstellungen zurückzugreifen Die von Patienten geäußerte Behandlungseinschränkung ist in der österreichischen Rechtslehre und Judikatur anerkannt. (LG Ibk : Gegen den erklärten Willen des Behandelten ist eine Heilbehandlung allemal unzulässig. ) Patientenverfügung für Minderjährige und Personen, für die ein Sachwalter bestellt wurde mündige Minderjährige : Personen, die das 14. Lebensjahr bereits vollendet, das 19. Lebensjahr jedoch noch nicht vollendet haben

7 Version Nr.: 2 vom Dok. Nr.: 31-Jehowas doc Seite 7 von Personen, denen ein gesetzlichen Vertreter nach 173 ABGB als Sachwalter bestellt ist Dieses notariell beglaubigte Dokument bindet die behandelnden Ärzte in gleicher Weise wie dies für die o.g. Dokumente (12.1, 12.2) ausgeführt ist. 13 Vorgehen bei vitaler Transfusionsindikation oder vorhersehbarer, möglicher vitaler Transfusionsindikation (vor Operationen mit möglicherweise vital bedrohlichem Blutverlust) 13.1 Definition: Eine vitale Transfusionsindikation liegt dann vor, wenn die Unterlassung der Transfusion einer Blutpräparation (oder eines Blutpoduktes) das Leben des Patienten gefährdet Dispositionsfähiger (wacher), volljähriger mündiger und minderjähriger mündiger (s. Pkt ) Patient u. dispositionsfähiger (wacher) Patient, für den ein Sachwalter nach 173 ABGB bestellt wurde (s. Pkt ) Sichtung und Aufbewahrung der i.d.r. vorhandenen Dokumente Dokument zur ärztliche Versorgung (s. 12.1), Patientenverfügung und Vollmacht (s.12.2) und Patientenverfügung für Minderjährige und Personen, für die ein Sachwalter bestellt wurde (s ) in der Krankengeschichte Aufklärung des Patienten mittels Perimed Aufklärungsblatt Übertragung von Fremdblut und Fremdblutbestandteilen bzw. mittels des Formblattes Patienten-Information vor Operationen mit einer Transfusionswahrscheinlichkeit von über 10% Vollständiges Ausfüllen des Merkblattes Gesprächsnotiz unter Ärztliche Anmerkungen zum Aufklärungsgespräch (Hinweis auf die unter angeführten Dokumente ausreichend) Unterschrift von Patient und aufklärendem Arzt unter Absatz (Perimed Aufklärungsblatt) Im Falle einer Ablehnung der Fremdblutübertragung Behandlungsvertrag (für elektive Eingriffe) Der Umstand der Behandlungseinschränkung durch den Zeugen Jehowas (Verbot der Gabe von Fremdblut, Fremdblutpräparationen, etc. - s.pkt. 9-11) ist in jedem Fall zu respektieren Es ist jedem Arzt freigestellt, unter diesem Umstand der Behandlungseinschränkung, bei einem geplanten Eingriff eine weitere Behandlung durchzuführen oder sie auch abzulehnen Vermerk der Entscheidung des Arztes in der Krankengeschichte Bei Vorliegen einer vitalen Transfusionsindikation liegt es im Gewissensentscheid

8 Version Nr.: 2 vom Dok. Nr.: 31-Jehowas doc Seite 8 von 9 des Arztes (nach Ausschöpfung aller medizinisch gesicherter fremdblutvermeidenden Maßnahmen) unter Abwägung zweier Rechtsgüter (Selbstbestimmungsrecht des Patienten s. Pkt und Verpflichtung zum Schutz des Lebens ) eine Fremdblutgabe zu indizieren oder nicht Nicht mehr dispositionsfähiger (komatöser oder bereits narkotisierter) volljähriger mündiger oder minderjähriger mündiger (s. Pkt ) Patient und nicht mehr dispositionsfähiger Patient, für den ein Sachwalter nach 173 ABGB bestellt wurde (s. Pkt ) Sichtung und Aufbewahrung der i.d.r. vorhandenen Dokumente Dokument zur ärztliche Versorgung (s. 12.1), Patientenverfügung und Vollmacht (s.12.2) und Patientenverfügung für Minderjährige und Personen, für die ein Sachwalter bestellt wurde (s ) in der Krankengeschichte Wenn aus zeitlichen Gründen möglich: Aufklärung des Sachwalters (oder stellvertr. Sachwalters) mittels Perimed Aufklärungsblatt Übertragung von Fremdblut und Fremdblutbestandteilen bzw. mittels des Formblattes Patienten-Information vor Operationen mit einer Transfusionswahrscheinlichkeit von über 10% Vollständiges Ausfüllen des Merkblattes Gesprächsnotiz unter Ärztliche Anmerkungen zum Aufklärungsgespräch (Hinweis auf die unter angeführten Dokumente ausreichend) Unterschrift von Sachwalter (oder stellvetr. Sachwalter) und aufklärendem Arzt unter Absatz Im Falle einer Ablehnung der Fremdblutübertragung Aufklärung des Sachwalters (oder stellvertr. Sachwalters) mittels Perimed - Aufklärungsblättern Eigenblutspende-Hämodilution, Rückgewinnung und Rückübertragung von Eigenblut während und nach einer Operation Vollständiges Ausfüllen des Merkblattes Gesprächsnotiz unter Ärztliche Anmerkungen zum Aufklärungsgespräch (Hinweis auf die unter angeführten Dokumente ausreichend) Unterschrift von Sachwalter (oder stellvertr. Sachwalter) und aufklärendem Arzt Absatz (Perimed Aufklärungsblatt) Im Falle einer Ablehnung der Fremdblutübertragung Behandlungsvertrag (für elektive Eingriffe) Der Umstand der Behandlungseinschränkung durch den Zeugen Jehowas (Verbot der Gabe von Fremdblut, Fremdblutpräparationen, etc. - s.pkt. 9-11)

9 Version Nr.: 2 vom Dok. Nr.: 31-Jehowas doc Seite 9 von 9 ist in jedem Fall zu respektieren Es ist jedem Arzt freigestellt, unter diesem Umstand der Behandlungseinschränkung, bei einem geplanten Eingriff eine weitere Behandlung durchzuführen oder sie auch abzulehnen Vermerk der Entscheidung des Arztes in der Krankengeschichte Bei Vorliegen einer vitalen Transfusionsindikation liegt es im Gewissensentscheid des Arztes (nach Ausschöpfung aller medizinisch gesicherter fremdblutvermeidenden Maßnahmen) unter Abwägung zweier Rechtsgüter (Selbstbestimmungsrecht des Patienten s. Pkt und Verpflichtung zum Schutz des Lebens ) eine Fremdblutgabe zu indizieren oder nicht Vorgehen bei minderjährigen, nicht mündigen Patienten: sofortige Kontaktaufnahme mit den Erziehungsberechtigten sofortige Kontaktaufnahme mit dem zugehörigen Journal-Richter Journaldienst am Bezirksgericht Feldkirch: Tel Teil-Entmündigung der Erziehungsberechtigten durch den zuständigen Journal-Richter (Entzug des partiellen Sorgerechtes für die Zeitdauer der medizinischen Behandlung) Vermerk der durchgeführten Teil-Entmündigung auf dem Perimed Aufklärungsblatt Übertragung von Fremdblut und Fremdblutbestandteilen Vermerk der durchgeführten Teil-Entmündigung in Krankenakte Der behandelnde Arzt hat somit vom Staate Österreich die Erlaubnis, lebensrettende Transfusionen durchzuführen.

SOPS Tranfusionskette SOP-6 Version Nr.: 1 vom Dok. Nr.: 6-SEROLOG DOC Seite 1 von 5

SOPS Tranfusionskette SOP-6 Version Nr.: 1 vom Dok. Nr.: 6-SEROLOG DOC Seite 1 von 5 Version Nr.: 1 vom 07.02.1997 Dok. Nr.: 6-SEROLOG-12.11.2006.DOC Seite 1 von 5 1 Titel Auswahl von Blutprodukten unter Berücksichtigung blutgruppenserologischer Befunde 2 Ziel und Zweck Standardisierung

Mehr

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung aus ärztlicher Sicht

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung aus ärztlicher Sicht Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung aus ärztlicher Sicht Dr. Markus Miller Facharzt für Innere Medizin, Lungenheilkunde, Schlafmedizin, Notfallmedizin Stiftungsklinik Weißenhorn Rechtliche Voraussetzungen

Mehr

Gesundheitssorge im Rahmen der Betreuung

Gesundheitssorge im Rahmen der Betreuung Gesundheitssorge im Rahmen der Betreuung Die Würde des Menschen ist unantastbar es sei denn, er ist altersdement oder sonst sehr pflegebedürftig. Susanne Moritz (wissenschaftl. Mitarbeiterin Uni Regensburg)

Mehr

Der Betreuer als Vollstrecker des Patientenwillens

Der Betreuer als Vollstrecker des Patientenwillens Der Betreuer als Vollstrecker des Patientenwillens Entscheidungen über Leben und Tod unter Berücksichtigung von 1901a, 1901b und 1904BGB Gekürzte Fassung Zunächst prüft der Arzt, ob überhaupt eine Behandlung

Mehr

Was Sie tun können, um richtig vorzusorgen Durch einen Unfall, eine schwere Krankheit oder Altersabbau kann jeder Mensch in eine Situation kommen, in

Was Sie tun können, um richtig vorzusorgen Durch einen Unfall, eine schwere Krankheit oder Altersabbau kann jeder Mensch in eine Situation kommen, in 1BUJFOUFOWFSGÛHVOH 7PSTPSHFWPMMNBDIU #FUSFVVOHTWFSGÛHVOH Was Sie tun können, um richtig vorzusorgen Durch einen Unfall, eine schwere Krankheit oder Altersabbau kann jeder Mensch in eine Situation kommen,

Mehr

Umgang mit Patientenverfügung

Umgang mit Patientenverfügung LEITLINIEN Umgang mit Patientenverfügung Die vorliegende Leitlinie wurde durch den Träger erstmals am 21. August 2012 und in der vorliegenden Fassung am 7. November 2016 verbindlich in Kraft gesetzt. 2

Mehr

Was ist eine Patientenverfügung und warum brauchen wir sie?

Was ist eine Patientenverfügung und warum brauchen wir sie? Die Patientenverfügung Selbstbestimmung aus medizinischer und rechtlicher Sicht Gemeinsames Kolloquium der Ärztekammer Nordrhein und der Rheinischen Notarkammer Die Patientenverfügung aus notarieller Sicht

Mehr

Patientenverfügung und. grenzenlose Selbstbestimmung?

Patientenverfügung und. grenzenlose Selbstbestimmung? Patientenverfügung und mutmaßlicher Wille grenzenlose Selbstbestimmung? Prof. Dr. Dagmar Brosey Überblick 3. BtÄndG 1901 a BGB 1901 b BGB 1904 BGB 287 Abs. 3 FamFG 298 FamFG Die Struktur des Vortrages

Mehr

Was tun, wenn Patienten nicht mehr für sich entscheiden können?

Was tun, wenn Patienten nicht mehr für sich entscheiden können? Was tun, wenn Patienten nicht mehr für sich entscheiden können? Mag. Nikolaus Herdega, MSc Ärztekammer für OÖ KAD-Stellvertreter Bereichsleiter Spitalsärzterecht & Kassenrecht 1 Einwilligung/Ablehnung

Mehr

Worauf es ankommt bei Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen. Prof. Dr. jur. Thomas Weiß. 9. Gesundheitspflege-Kongress. Hamburg

Worauf es ankommt bei Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen. Prof. Dr. jur. Thomas Weiß. 9. Gesundheitspflege-Kongress. Hamburg 9. Gesundheitspflege-Kongress Hamburg Worauf es ankommt bei Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen 26.11.2011 Prof. Dr. jur. Thomas Weiß Menschenwürde und persönliche Freiheitsrechte Recht auf Leben

Mehr

Patientenverfügung + Vorsorgevollmacht

Patientenverfügung + Vorsorgevollmacht Steuerberatung Wirtschaftsprüfung Rechtsberatung Wirtschaftsberatung Belegdepot Patientenverfügung + Vorsorgevollmacht Referent: Michael Weil, Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht 1 Überblick Osthessischer

Mehr

Das neue Betreuungsgesetz - die neue Rechtslage zur Patientenverfügung

Das neue Betreuungsgesetz - die neue Rechtslage zur Patientenverfügung Ernährung 2010 - Mitten in der Medizin - 17.-19. 19. Juni 2010, Congress Center Leipzig Das neue Betreuungsgesetz - die neue Rechtslage zur Patientenverfügung Prof. Dr. Bernd-Rüdiger diger Kern Universität

Mehr

Formular der Christlichen Patientenvorsorge durch Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Behandlungswünsch und Patientenverfügung

Formular der Christlichen Patientenvorsorge durch Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Behandlungswünsch und Patientenverfügung Formular der Christlichen Patientenvorsorge durch Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Behandlungswünsch und Patientenverfügung (In Anlehnung an das Formular der Deutschen Bischofskonferenz und des

Mehr

Folgen des neuen Rechts für die Patientenverfügung

Folgen des neuen Rechts für die Patientenverfügung 10.09.2012 Folgen des neuen Rechts für die Patientenverfügung Dr. iur. Margot Michel Seite 1 Selbstbestimmungsrecht Recht, über den eigenen Körper selbst zu entscheiden umfasst das Recht, lebensrettende

Mehr

Patientenverfügung Vorsorge- und Betreuungsvollmacht

Patientenverfügung Vorsorge- und Betreuungsvollmacht Patientenverfügung Vorsorge- und Betreuungsvollmacht Malte Jörg Uffeln Mag.rer.publ. Rechtsanwalt und Mediator (DAA) Lehrbeauftragter www.uffeln.eu Patientenverfügung individuelle, formfreie Erklärung

Mehr

VORSORGEVOLLMACHT. 1. Was ist eine Vorsorgevollmacht?

VORSORGEVOLLMACHT. 1. Was ist eine Vorsorgevollmacht? Dr. Thomas Krapf Dr. Hansjörg Mader Andreas-Hofer-Str. 13 A-6020 Innsbruck Tel. +43 512/57 18 57 Fax +43 512/57 05 91 kanzlei@mader-krapf.at www.mader-krapf.at VORSORGEVOLLMACHT Im Laufe ihres Lebens kommen

Mehr

Drittes Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts

Drittes Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts Bundesrat Drucksache 593/09 BRFuss 19.06.09 Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages R - G Drittes Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts Der Deutsche Bundestag hat in seiner 227. Sitzung am 18. Juni

Mehr

Patientenverfügung Rechtliche Aspekte

Patientenverfügung Rechtliche Aspekte Patientenverfügung Rechtliche Aspekte Sabine Beßler, Leiterin Stab und Recht am Möglichkeiten der Patientenvorsorge Wer handelt und entscheidet für mich, wenn ich es selbst nicht mehr kann? Wie stelle

Mehr

Wozu dient eine Patientenverfügung?

Wozu dient eine Patientenverfügung? Patientenverfügung 2 Wozu dient eine Patientenverfügung? In einer Patientenverfügung können Sie schriftlich für den Fall Ihrer Entscheidungsunfähigkeit festlegen, ob und wie Sie in bestimmten Situationen

Mehr

Das neue Gesetz zur Regelung von Patientenverfügungen. Juristische Aspekte

Das neue Gesetz zur Regelung von Patientenverfügungen. Juristische Aspekte Das neue Gesetz zur Regelung von Patientenverfügungen Juristische Aspekte Assessorin Cordelia Lange Referat Recht I. Was besagt das neue Gesetz? 1. Gesetzgebungsverfahren 2. Gegenstand und Voraussetzungen

Mehr

Empfohlenes Vorgehen hinsichtlich der Frage, ob lebensverlängernde Maßnahmen erfolgen bzw. unterbleiben sollen:

Empfohlenes Vorgehen hinsichtlich der Frage, ob lebensverlängernde Maßnahmen erfolgen bzw. unterbleiben sollen: Empfohlenes Vorgehen hinsichtlich der Frage, ob lebensverlängernde Maßnahmen erfolgen bzw. unterbleiben sollen: 1. Vorliegen einer eigenen, in einer Patientenverfügung niedergelegten Entscheidung des betroffenen

Mehr

Vorsorgevollmacht. Klinikum Herford / Schwarzenmoorstraße 70 / Herford / Tel.: /94-0 Rev.-Nr.

Vorsorgevollmacht. Klinikum Herford / Schwarzenmoorstraße 70 / Herford / Tel.: /94-0  Rev.-Nr. Vorsorgevollmacht Erarbeitet vom Klinischen Komitee im Klinikum Herford. Im Komitee sind sowohl Ärzte als auch Mitarbeitende der Pflegedienste, Theologen und ein Jurist vertreten. Der Text entspricht den

Mehr

Handlungsempfehlung für den Umgang mit PatientInnen, die den Zeugen Jehovas angehören

Handlungsempfehlung für den Umgang mit PatientInnen, die den Zeugen Jehovas angehören Handlungsempfehlung für den Umgang mit PatientInnen, die den Zeugen Jehovas angehören erstellt durch das Ethik-Komitee Marienhaus Klinikum St. Elisabeth Klinik Saarlouis Marienhaus Klinikum St. Michael

Mehr

Vorsorgevollmacht und Betreuungsrecht Claudia Stockmann Caritasverband Meschede e.v.

Vorsorgevollmacht und Betreuungsrecht Claudia Stockmann Caritasverband Meschede e.v. Vorsorgevollmacht und Betreuungsrecht 1 Betreuungsrecht - 1992 löste das Betreuungsrecht das bis dahin bestehende Vormundschaftsrecht ab - Keine Entmündigung mehr - Wenn ein Mensch sein Leben nicht mehr

Mehr

Patientenverfügung Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung. Dr. Stephanie Müller-Bromley

Patientenverfügung Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung. Dr. Stephanie Müller-Bromley Patientenverfügung Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Dr. Stephanie Müller-Bromley Herzlich Willkommen! I. Einleitung II. Patientenverfügung nach deutschem und nach portugiesischem Recht III. Vorsorgevollmacht

Mehr

D7/d Patientenverfügung. Was ist eine Patientenverfügung?

D7/d Patientenverfügung. Was ist eine Patientenverfügung? D7/d68483 Patientenverfügung Was ist eine Patientenverfügung? Mit einer Patientenverfügung kann man dem Arzt Anweisungen für die Behandlung geben, für den Fall, dass man im Zeitpunkt der Behandlung nicht

Mehr

Diese Patientenverfügung wird gemäß Patientenverfügungs-Gesetz (BGBl. I Nr. 55/2006) errichtet.

Diese Patientenverfügung wird gemäß Patientenverfügungs-Gesetz (BGBl. I Nr. 55/2006) errichtet. Pat-Verfuegung_end 10.07.2006 14:01 Uhr Seite 1 Patientenverfügung Diese Patientenverfügung wird gemäß Patientenverfügungs-Gesetz (BGBl. I Nr. 55/2006) errichtet. Meine Patientenverfügung: Im Vollbesitz

Mehr

Patientenverfügung. Name: Vorname: Geburtsdatum: PLZ, Ort: Straße: Telefon:

Patientenverfügung. Name: Vorname: Geburtsdatum: PLZ, Ort: Straße: Telefon: Patientenverfügung Name: Vorname: Geburtsdatum: PLZ, Ort: Straße: Telefon: 1 1. Meine Werte und Wünsche, mein Lebensbild Mein Leben empfinde ich als Geschenk. Wenn eines Tages mein Leben dem Ende zugeht,

Mehr

Vorsorge - was geht mich das an?

Vorsorge - was geht mich das an? Vorsorge - was geht mich das an? Hinweise zur Erstellung einer persönlichen Vollmacht bzw. Patientenverfügung Vorsorge - was geht mich das an? Durch Unfall, Krankheit usw. kann sich das Leben von heute

Mehr

Gesetzliche Regelung zur Patientenverfügung tritt zum in Kraft

Gesetzliche Regelung zur Patientenverfügung tritt zum in Kraft Gesetzliche Regelung zur Patientenverfügung tritt zum 01.09.2009 in Kraft Die Frage der gesetzlichen Regelung von Patientenverfügungen wurde seit Jahren kontrovers diskutiert. Am 18.06.2009 hat nunmehr

Mehr

PATIENTENVERFÜGUNG. ... (Name, Vorname, Geburtsdatum) ... (Anschrift)

PATIENTENVERFÜGUNG. ... (Name, Vorname, Geburtsdatum) ... (Anschrift) PATIENTENVERFÜGUNG Für den Fall, dass ich,............ in einen Zustand gerate, In welchem ich meine Urteils- und Entscheidungsfähigkeit unwiederbringlich aufgrund von Bewusstlosigkeit oder Bewusstseinstrübung

Mehr

Entscheidungen vor dem Hintergrund des Patientenrechtegesetzes

Entscheidungen vor dem Hintergrund des Patientenrechtegesetzes Entscheidungen vor dem Hintergrund des Patientenrechtegesetzes Juristische Aspekte Johannes Schopohl 9. Landespsychotherapeutentag Berlin Berlin, 9. März 2013 Überblick 1. Juristischer Hintergrund von

Mehr

PATIENTENVERFÜGUNG. ... (Name, Vorname, Geburtsdatum) ... (Anschrift)

PATIENTENVERFÜGUNG. ... (Name, Vorname, Geburtsdatum) ... (Anschrift) PATIENTENVERFÜGUNG Für den Fall, dass ich,............ in einen Zustand gerate, In welchem ich meine Urteils- und Entscheidungsfähigkeit unwiederbringlich aufgrund von Bewusstlosigkeit oder Bewusstseinstrübung

Mehr

Gesetzliche Betreuungen in Düsseldorf (Stand )

Gesetzliche Betreuungen in Düsseldorf (Stand ) Gesetzliche Betreuungen in Düsseldorf (Stand 30.06.2013) 6.720; 1,1% Einwohner Betreuungen 592.393; 98,9% 02.12.2013 Amt / 51/6.5 Betreuungsstelle 1 Vorsorgemöglichkeiten zur Wahrung des Selbstbestimmungsrechts

Mehr

Darstellung der wesentlichen Positionen in den Gesetzentwürfen von MdB Stünker u.a., MdB Zöller u.a. und MdB Bosbach u.a. zur Patientenverfügung:

Darstellung der wesentlichen Positionen in den Gesetzentwürfen von MdB Stünker u.a., MdB Zöller u.a. und MdB Bosbach u.a. zur Patientenverfügung: Stand: Juli 2007 Darstellung der wesentlichen Positionen in den Gesetzentwürfen von MdB Stünker u.a., MdB Zöller u.a. und MdB Bosbach u.a. zur Patientenverfügung: Entwurf MdB Stünker Entwurf MdB Zöller

Mehr

W I E S I C H E R S I N D T R A N S F U S I O N E N???

W I E S I C H E R S I N D T R A N S F U S I O N E N??? W I E S I C H E R S I N D T R A N S F U S I O N E N??? U n e r w ü n s c h t e A r z n e i m i t t e l W i r k u n g e n U A W s der Arzneimittel aus Blut Univ. - Prof. Dr. med. Marcell U. Heim, Magdeburg

Mehr

BEREITS ERSCHIENEN. The Fall. - Prophezeiung eines Untergangs * * * Umstieg auf. Microsoft Word leicht gemacht * * * DIE VORSORGEVOLLMACHT

BEREITS ERSCHIENEN. The Fall. - Prophezeiung eines Untergangs * * * Umstieg auf. Microsoft Word leicht gemacht * * * DIE VORSORGEVOLLMACHT 1 BEREITS ERSCHIENEN The Fall - Prophezeiung eines Untergangs * * * Umstieg auf Microsoft Word 2007 leicht gemacht * * * DIE VORSORGEVOLLMACHT 2 DIE VORSORGEVOLLMACHT Marcel Niggemann 3 2008 Marcel Niggemann.

Mehr

Die wichtigsten Änderungen: 1901a BGB Patientenverfügung

Die wichtigsten Änderungen: 1901a BGB Patientenverfügung Arbeitsstelle Rechtliche Betreuung DCV, SkF, SKM SKM - Katholischer Verband für soziale Dienste in Deutschland - Bundesverband e.v. Blumenstraße 20, 50670 Köln 0221/913928-86 dannhaeuser@skmev.de MERKBLATT

Mehr

Entscheidungen am Lebensende

Entscheidungen am Lebensende Wintersemester 2016/17 Vorlesung Ethik in der Medizin Entscheidungen am Lebensende Prof. Dr. Alfred Simon Institut für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin Entscheidungen am Lebensende Inhalt Zulässige

Mehr

DIE PATIENTENVERFÜGUNG

DIE PATIENTENVERFÜGUNG VORSORGEVOLLMACHT und PATIENTENVERFÜGUNG 07.07.2010 DIE PATIENTENVERFÜGUNG Andreas M. Böhm Rechtsanwalt & Württ. Notariatsassessor Allgemeines zur Patientenverfügung Die Patientenverfügung ist eine schriftliche

Mehr

Patientenverfügungen. Vorsorge in Gesundheitsfragen

Patientenverfügungen. Vorsorge in Gesundheitsfragen Patientenverfügungen Vorsorge in Gesundheitsfragen Gliederung Was ist eine Patientenverfügung? Was ist beim Abfassen zu beachten? Wie wird eine Patientenverfügung vom Arzt umgesetzt? Weitere häufig gestellte

Mehr

Psychiatrische Patientenverfügung

Psychiatrische Patientenverfügung Psychiatrische Patientenverfügung Damit der eigene Wille zählt und nicht Fremde es für Sie tun 5.11.2015, Ethik-Forum Eduard Felber, Pflegedirektor 1 KOMPETENT UND GEMEINSAM FÜR LEBENSQUALITÄT Inhalt Warum

Mehr

Therapiebegrenzung am Lebensende: Ethische (und rechtliche) Grundlagen der Entscheidungsfindung

Therapiebegrenzung am Lebensende: Ethische (und rechtliche) Grundlagen der Entscheidungsfindung Therapiebegrenzung am Lebensende: Ethische (und rechtliche) Grundlagen der Entscheidungsfindung Georg Marckmann Ludwig-Maximilians-Universität München Institut für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin

Mehr

Patientenverfügung - 1 -

Patientenverfügung - 1 - Patientenverfügung - 1 - Patientenverfügung Von Vorname Nachname Geburtsdatum PLZ Wohnort Straße, Haus-Nr. Telefon 1. Meine Werte und Wünsche, mein Lebensbild Am Ende meines Lebens erwarte ich von allen,

Mehr

Formular der Christlichen Patientenvorsorge

Formular der Christlichen Patientenvorsorge Formular der Christlichen Patientenvorsorge Vorname Nachname Geburtsdatum Straße, Hausnummer PLZ, Wohnort Telefon / Mobil Teil A: Benennung einer Vertrauensperson I. Vorsorgevollmacht in Gesundheits- und

Mehr

GESUNDHEITSVOLLMACHT (Formulierungsvorschlag)

GESUNDHEITSVOLLMACHT (Formulierungsvorschlag) Ich GESUNDHEITSVOLLMACHT (Formulierungsvorschlag) erteile hiermit 1. 2.... je einzeln die widerrufliche Vollmacht, mich bei sämtlichen Gesundheitsangelegenheiten zu vertreten. Die behandelnden Ärzte sind

Mehr

Selbstbestimmung bis zum Lebensende. Veranstaltung am

Selbstbestimmung bis zum Lebensende. Veranstaltung am Selbstbestimmung bis zum Lebensende Veranstaltung am 21.06.2011 Selbstbestimmung bis zum Lebensende Nadine Schier Rechtsanwältin Königstr. 5a 23847 Rethwisch 04539/8885170 info@kanzlei-schier.de Gliederung

Mehr

Informationsveranstaltung: Patientenvorsorge

Informationsveranstaltung: Patientenvorsorge Informationsveranstaltung: Patientenvorsorge 22.11.2011 Heiko Jung, Dipl.-Theol. Referent für theologische Grundsatzfragen Rheinischer Verein für Katholische Arbeiterkolonien Kapitelstr. 3 52066 Aachen

Mehr

Betreuung, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung. Merkblatt

Betreuung, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung. Merkblatt D R. C H R I S T O P H D Ö B E R E I N E R N O T A R 84137 Vilsbiburg, Stadtplatz 32/I Telefon (08741) 94948-0 Telefax (08741) 3577 notar@notariat-doebereiner.de Betreuung, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung

Mehr

Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung

Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung Urk.R.Nr. /2008 Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung I. Vorsorgevollmacht Hiermit bevollmächtige ich,..., geborene..., geboren am... wohnhaft...,..., geboren am... wohnhaft... -nachfolgend "der Bevollmächtigte

Mehr

Tübingen-Lustnau / Dettenhausen

Tübingen-Lustnau / Dettenhausen II Urkundenrolle 2016 Nr.. Notariat Tübingen-Lustnau Tübingen-Lustnau / Dettenhausen Geschehen am i. W.: Vor mir, Notarin Barbara Haußmann, beim Notariat Tübingen-Lustnau ist in 72074 Tübingen-Lustnau,

Mehr

Vorsorgevollmacht. Ich, (Vollmachtgeber/in) bevollmächtige hiermit widerruflich. evtl. weitere Person 2. - beide jeweils einzelvertretungsberechtigt -

Vorsorgevollmacht. Ich, (Vollmachtgeber/in) bevollmächtige hiermit widerruflich. evtl. weitere Person 2. - beide jeweils einzelvertretungsberechtigt - Vorsorgevollmacht Ich, (Vollmachtgeber/in) Name, Vorname Geburtsdatum, Geburtsort Adresse, Telefon, Telefax bevollmächtige hiermit widerruflich (bevollmächtigte Person/en) 1. Name, Vorname, Geburtsdatum

Mehr

CD Christiane Druml

CD Christiane Druml Christiane Druml christiane.druml@meduniwien.ac.at Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen Mutmasslicher Wille, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht Beratung Klinische Ethikkomitees Exkurs: Ernährung Probleme

Mehr

PATIENTENVERFÜGUNG. Name: Vorname: Geburtsort: Ausweis: Adresse: Errichtungsdatum:

PATIENTENVERFÜGUNG. Name: Vorname: Geburtsort: Ausweis: Adresse:   Errichtungsdatum: PATIENTENVERFÜGUNG Name: Vorname: Geburtsort: SVNr.: Geburtsdatum: Ausweis: Adresse: Telefon: Mobil: E-Mail: Errichtungsdatum: Internationale Gesellschaft für Sterbebegleitung und Lebensbeistand e.v. Hospizbewegung

Mehr

Patientenverfügung. Name / Vorname. geboren am. Bürger(in) / Staatsangehörige(r) von. wohnhaft in

Patientenverfügung. Name / Vorname. geboren am. Bürger(in) / Staatsangehörige(r) von. wohnhaft in Patientenverfügung Von Name / Vorname geboren am Bürger(in) / Staatsangehörige(r) von wohnhaft in Ist meine Urteils- und Entscheidungsfähigkeit wegen Krankheit oder Unfalls beeinträchtigt, so dass ich

Mehr

Vorname, Name:... Anschrift:... Geburtsdatum:... Geburtsort:... Vorname, Name:... Anschrift:... Geburtsdatum:... Geburtsort:... Vorname, Name:...

Vorname, Name:... Anschrift:... Geburtsdatum:... Geburtsort:... Vorname, Name:... Anschrift:... Geburtsdatum:... Geburtsort:... Vorname, Name:... Das große Vorsorge-Handbuch44Vorsorgevollmacht Vorsorgevollmacht Für den Fall, dass ich, Vorname, Name:... Anschrift:... Geburtsdatum:... Geburtsort:... dauerhaft oder vorübergehend durch eine körperliche,

Mehr

Patientenverfügung. Vorsorge: Meine Patientenverfügung

Patientenverfügung. Vorsorge: Meine Patientenverfügung Patientenverfügung Vorsorge: Meine Patientenverfügung Meine PATIENTENVERFÜGUNG Diese Patientenverfügung wird gemäß Patientenverfügungs-Gesetz (BGBl. Nr. 55/2006) errichtet. Im Vollbesitz meiner geistigen

Mehr

Vorsorgevollmacht. ohne Zwang und aus freiem Willen gemäß 1896 Abs. 2 BGB folgende. Vorsorgevollmacht:

Vorsorgevollmacht. ohne Zwang und aus freiem Willen gemäß 1896 Abs. 2 BGB folgende. Vorsorgevollmacht: Vorsorgevollmacht Hiermit erteile ich: (Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum, Geburtsort) ohne Zwang und aus freiem Willen gemäß 1896 Abs. 2 BGB folgende Vorsorgevollmacht: Herr/Frau (Name, Vorname, Adresse,

Mehr

2010 Die Patientenverfügung Erfahrungen und Anforderungen aus medizinischer und rechtlicher Sicht

2010 Die Patientenverfügung Erfahrungen und Anforderungen aus medizinischer und rechtlicher Sicht 2010 Die Patientenverfügung Erfahrungen und Anforderungen aus medizinischer und rechtlicher Sicht Gemeinsames Kolloquium der Ärztekammer Nordrhein und der Rheinischen Notarkammer Die Patientenverfügung

Mehr

Patientenverfügung Betreuungsverfügung (General)Vollmacht

Patientenverfügung Betreuungsverfügung (General)Vollmacht Patientenverfügung Betreuungsverfügung (General)Vollmacht Erfurt 11.Juni 2013 Dr. Achim Spenner Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter Erklärung der Begriffe: Patientenverfügung, Betreuungsverfügung,

Mehr

Patientenverfügung Standard

Patientenverfügung Standard VORTIVA Bitte in Großbuchstaben ausfüllen Zutreffendes bitte ankreuzen. Weitergehende Wünsche bitte in einer Anlage verzeichnen. Ich 1. Person (P1) 2. Person (P2) verfüge schon jetzt für den Fall, dass

Mehr

10 Tipps für jede Vorsorgevollmacht. und die Verbindung zur Patientenverfügung. Jürgen Kors

10 Tipps für jede Vorsorgevollmacht. und die Verbindung zur Patientenverfügung. Jürgen Kors 10 Tipps für jede Vorsorgevollmacht und die Verbindung zur Patientenverfügung Jürgen Kors gesetzliche Regelung ( 1896 BGB): Kann ein Volljähriger auf Grund einer... Krankheit oder Behinderung seine Angelegenheiten

Mehr

Leitlinie zur Ermittlung des Patientenwillens und zum Umgang mit Patientenverfügungen für Mitarbeiter des Universitätsklinikums Ulm, entwickelt von

Leitlinie zur Ermittlung des Patientenwillens und zum Umgang mit Patientenverfügungen für Mitarbeiter des Universitätsklinikums Ulm, entwickelt von Leitlinie zur Ermittlung des Patientenwillens und zum Umgang mit Patientenverfügungen für Mitarbeiter des Universitätsklinikums Ulm, entwickelt von der Arbeitsgruppe Patientenverfügung 1 1. Einleitung/Präambel

Mehr

Die Patientenverfügung

Die Patientenverfügung Die Patientenverfügung April 2007 Mag. Deniz Holy, akad. KH-Managerin Ombudsfrau Krankenhaus Hietzing mit Neurologischem Zentrum Rosenhügel Historisches Beginn der 90er Jahre: Überlegungen zur Schaffung

Mehr

Wille und Wohl des Betroffenen in der rechtlichen Betreuung

Wille und Wohl des Betroffenen in der rechtlichen Betreuung Wille und Wohl des Betroffenen in der rechtlichen Betreuung Der rechtliche Rahmen Frank Merker, Vorsitzender Richter am Landgericht Cottbus Der Wille des Betroffenen Die freie Willensbestimmung 2 Kriterien

Mehr

Vollmachten und Betreuung

Vollmachten und Betreuung Vollmachten und Betreuung Judith Kellner Rechtsanwältin, Mediatorin und Testamentsvollstreckerin MITGLIED IM KRANKEN- UND ALTENPFLEGE- VEREIN MANNHEIM Seite 1 Agenda Vollmachten Betreuungsvollmacht Generalvollmacht

Mehr

Anforderungen an Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung im Zusammenhang mit dem Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen

Anforderungen an Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung im Zusammenhang mit dem Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen Anforderungen an Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung im Zusammenhang mit dem Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen Beschluss vom 6. Juli 2016 - XII ZB 61/16 Der u.a. für Betreuungssachen zuständige

Mehr

Vorsorgliche Verfügung für die medizinische Betreuung (Patiententestament)

Vorsorgliche Verfügung für die medizinische Betreuung (Patiententestament) Vorsorgliche Verfügung für die medizinische Betreuung (Patiententestament) Name, Vorname Anschrift Geburtsdatum Hinweis: Bitte Zutreffendes ankreuzen und Nichtzutreffendes durchstreichen! Ich bitte um

Mehr

Musterschreiben I N H A L T S VE R Z E I C H N I S. Muster-Schreiben für eine: Christliche Patientenverfügung Anzahl: 1 Musterschreiben Extra: -

Musterschreiben I N H A L T S VE R Z E I C H N I S. Muster-Schreiben für eine: Christliche Patientenverfügung Anzahl: 1 Musterschreiben Extra: - Musterschreiben I N H A L T S VE R Z E I C H N I S Muster-Schreiben für eine: Christliche Patientenverfügung Anzahl: 1 Musterschreiben Extra: - A U S F Ü L L H I L F E Das Musterschreiben enthält Elemente,

Mehr

Antrag auf Ausführung und Abrechnung von molekulargenetischen Untersuchungen bei monogenen Erkrankungen

Antrag auf Ausführung und Abrechnung von molekulargenetischen Untersuchungen bei monogenen Erkrankungen Kassenärztliche Vereinigung Berlin Abteilung Qualitätssicherung Masurenallee 6A 14057 Berlin Praxisstempel Telefon (030) 31003-307, Fax (030) 31003-305 Antrag auf Ausführung und Abrechnung von molekulargenetischen

Mehr

Lai'dtagsdirekiion B ngelangt am 15. JUNI f t taf. des SPÖ Landtagsklubs (Erstantragstellerin LAbg. Gabi Schiessling) betreffend

Lai'dtagsdirekiion B ngelangt am 15. JUNI f t taf. des SPÖ Landtagsklubs (Erstantragstellerin LAbg. Gabi Schiessling) betreffend ANTRAG Lai'dtagsdirekiion B ngelangt am 15. JUNI 2015 2f t taf Landtagsklub Tirol des SPÖ Landtagsklubs (Erstantragstellerin LAbg. Gabi Schiessling) betreffend Aufklärungs- und Informationskampagne des

Mehr

Patienten helfen Der Letter des NÖ Patientenanwalts

Patienten helfen Der Letter des NÖ Patientenanwalts Meine Mutter wurde nicht so behandelt, wie ich das wollte Missverstandenes Selbstbestimmungsrecht Dr. Gerald Bachinger NÖ Patienten- und Pflegeanwalt Dezember 2001 Wenn Patienten oder Heimbewohner ihren

Mehr

Patientenverfügung. Vorsorgevollmacht mit Betreuungsverfügung. Hospizverein Würzburg e.v., Neutorstraße 9, Würzburg Telefon: 0931 /

Patientenverfügung. Vorsorgevollmacht mit Betreuungsverfügung. Hospizverein Würzburg e.v., Neutorstraße 9, Würzburg Telefon: 0931 / Patientenverfügung Vorsorgevollmacht mit Betreuungsverfügung Hospizverein Würzburg e.v., Neutorstraße 9, 97070 Würzburg Telefon: 0931 / 5 33 44 Wichtige Hinweise Jede volljährige Person, die im Vollbesitz

Mehr

Patientenverfügung. Was ist eine Patientenverfügung?

Patientenverfügung. Was ist eine Patientenverfügung? Patientenverfügung Was ist eine Patientenverfügung? In einer Patientenverfügung können Sie schriftlich für den Fall Ihrer Entscheidungsunfähigkeit im Voraus festlegen, ob und wie Sie in bestimmten Situationen

Mehr

Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Patientenverfügung

Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Patientenverfügung Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Patientenverfügung Niederschrift von: Name, Vorname: Geburtsdatum: Anschrift:. Vorsorgevollmacht (Seiten Nr. 1 und 2). Betreuungsverfügung (Seiten Nr. 3 und 4). Patientenverfügung

Mehr

Wofür muss ich Vorsorge treffen und wie kann ich es machen?

Wofür muss ich Vorsorge treffen und wie kann ich es machen? Folie 1 Wofür muss ich Vorsorge treffen und wie kann ich es machen? Folie 2 Vortrag bei der Hospizbewegung Dormagen e.v. am 23.11.2016 Folie 3 Themen Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Patientenverfügung

Mehr

Patienten- Information. Patientenverfügung Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung

Patienten- Information. Patientenverfügung Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Patienten- Information Patientenverfügung Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung PDer Notfall sollte Sie auch in rechtlicher Hinsicht a ve nicht unvorbereitet treffen. Eine plötzliche oder altersbedingte

Mehr

INHALT. Vorwort... 7 Einleitung... 9

INHALT. Vorwort... 7 Einleitung... 9 INHALT Vorwort... 7 Einleitung... 9 Kapitel 1: Der Verlust der Geschäftsfähigkeit und wie Sie vorsorgen können... 11 Geschäftsfähigkeit... 12 Verlust der Geschäftsfähigkeit... 12 Lösung Sachwalterschaft?...

Mehr

Patientenverfügung. Vorsorgevollmacht mit Betreuungsverfügung. Hospizverein Würzburg e.v., Neutorstraße 9, Würzburg Telefon: 0931 /

Patientenverfügung. Vorsorgevollmacht mit Betreuungsverfügung. Hospizverein Würzburg e.v., Neutorstraße 9, Würzburg Telefon: 0931 / Patientenverfügung Vorsorgevollmacht mit Betreuungsverfügung 2015 Hospizverein Würzburg e.v. Hospizverein Würzburg e.v., Neutorstraße 9, 97070 Würzburg Telefon: 0931 / 5 33 44 Wichtige Hinweise Jede volljährige

Mehr

Neues aus dem Recht. Zwangsbehandlung, Selbstbestimmung und Betreuung bei psychischer Erkrankung

Neues aus dem Recht. Zwangsbehandlung, Selbstbestimmung und Betreuung bei psychischer Erkrankung Angehörigenwochenende 20. + 21.04.13 in Bad Salzhausen Neues aus dem Recht Zwangsbehandlung, Selbstbestimmung und Betreuung bei psychischer Erkrankung Michael Goetz, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht,

Mehr

Wien, den K/r/krank06

Wien, den K/r/krank06 3/SN-223/ME XXII. GP - Stellungnahme zum Entwurf elektronisch übermittelt 1 von 5 PER TELEFAX und PER E-MAIL An das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen Radetzkystraße 2 1030 Wien roland.koenig@bmgf.gv.at

Mehr

Vorsorgeverfügungen Rechtsanwalt Rudolf Assion, Kaiserstrasse 42 in Mainz

Vorsorgeverfügungen Rechtsanwalt Rudolf Assion, Kaiserstrasse 42 in Mainz Herzlich Willkommen zum Thema Vorsorgeverfügungen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Rudolf Assion -Mitglied der LAG für Betreuungsangelegenheiten in Rh-Pf -Präsident des Landesverbandes der Berufs-

Mehr

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung Wer entscheidet, wenn der Patient es selbst nicht mehr kann? Das Grundgesetzt regelt in Art. 1 Abs. 1, dass die Würde des Menschen unantastbar ist und in Art. 2

Mehr

Rechtliche Vorsorge für s Alter. Betreuungsverfügung Patientenverfügung Vorsorgevollmacht Testament

Rechtliche Vorsorge für s Alter. Betreuungsverfügung Patientenverfügung Vorsorgevollmacht Testament Rechtliche Vorsorge für s Alter Betreuungsverfügung Patientenverfügung Vorsorgevollmacht Testament Hinweis Es handelt sich hier um rechtlich komplizierte Vorgänge, die erhebliche Auswirkungen auf Ihr Leben

Mehr

Vorsorgevollmacht. 1. Gesundheit. Ich, Vorname Name (im Folgenden: Vollmachtgeber) Straße Hausnummer, Postleitzahl Ort. Telefon Fax -Adresse

Vorsorgevollmacht. 1. Gesundheit. Ich, Vorname Name (im Folgenden: Vollmachtgeber) Straße Hausnummer, Postleitzahl Ort. Telefon Fax  -Adresse Vorsorgevollmacht Ich, Vorname Name (im Folgenden: Vollmachtgeber) Geburtsdatum Geburtsort Straße Hausnummer, Postleitzahl Ort Telefon Fax E-Mail-Adresse bevollmächtigte hiermit Vorname Name (im Folgenden:

Mehr

Vorsorgevollmacht. Name (ggf. Geburtsname): Vorname: Geburtsdatum: Strasse: Wohnort: Telefon:

Vorsorgevollmacht. Name (ggf. Geburtsname): Vorname: Geburtsdatum: Strasse: Wohnort: Telefon: Vorsorgevollmacht Meine Personalien Wohnort: Sobald infolge einer schweren körperlichen oder psychischen Erkrankung oder einer Behinderung meine Entscheidungsfähigkeit zeitweise oder dauerhaft eingeschränkt

Mehr

Meine Patientenverfügung

Meine Patientenverfügung Meine Patientenverfügung Meine persönlichen Daten Name: Geburtsname: Vorname: Geburtsdatum: Geburtsort: _ Straße: PLZ/Wohnort: Für den Fall, dass ich meinen Willen, nicht mehr bilden oder verständlich

Mehr

Patientenverfügung bei Demenz Juristische Aspekte. Kloster Irsee

Patientenverfügung bei Demenz Juristische Aspekte. Kloster Irsee Dr. Hans-Joachim Heßler Patientenverfügung bei Demenz Juristische Aspekte Kloster Irsee 12.11.2015 Indikation Patientenwille Voraussetzungen für ärztliches Handeln Therapie Patientenwille: Maßstab medizinischen

Mehr

Vorsorge ist Vertrauenssache. Dr. Daniel Malin öffentl. Notar

Vorsorge ist Vertrauenssache. Dr. Daniel Malin öffentl. Notar Vorsorge ist Vertrauenssache Dr. Daniel Malin öffentl. Notar Was ist, wenn ich geistig nicht mehr in der Lage bin, notwendige Entscheidungen alleine zu treffen oder mich um alltägliche Dinge zu kümmern?

Mehr

q Mit der Thematik und der Bedeutung einer Patientenverfügung

q Mit der Thematik und der Bedeutung einer Patientenverfügung Patientenverfügung mit Gesundheitsvollmacht VII. Medizinische Aufklärung oder Information Mit der Thematik und der Bedeutung einer Patientenverfügung habe ich mich bereits befasst, und zwar im Rahmen von

Mehr

Deklaration von Helsinki (1996)

Deklaration von Helsinki (1996) Deklaration von Helsinki (1996) WELTÄRZTEBUND - THE WORLD MEDICAL ASSOCIATION, INC Beschlossen auf der 18. Generalversammlung in Helsinki, Juni 1964, revidiert von der 29. Generalversammlung in Tokio,

Mehr

Bezirksregierung Münster Dezernat 24 Domplatz Münster Fax: +49 (251)

Bezirksregierung Münster Dezernat 24 Domplatz Münster Fax: +49 (251) Bezirksregierungen Münster Anzeige gemäß 67 Abs. 1 u. 2 AMG für die erlaubnisfreie Herstellung von Arzneimitteln durch Ärzte und zur Ausübung der Heilkunde bei Menschen befugten Personen gemäß 13 Abs.

Mehr

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht ärztliche Aspekte (Zusammenfassung des Vortrags, Dr. med. Josef W. Landes)

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht ärztliche Aspekte (Zusammenfassung des Vortrags, Dr. med. Josef W. Landes) Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht ärztliche Aspekte (Zusammenfassung des Vortrags, Dr. med. Josef W. Landes) 7 Abs. 1 (Muster-)Berufsordnung für die deutschen Ärzte: Jede medizinische Behandlung

Mehr

Die Patientenverfügung

Die Patientenverfügung 14 Möglichkeiten der Vorsorge Zwei Fallbeispiele, die zeigen, dass jeder Mensch durch Krankheit, Unfall oder zunehmendes Alter in eine Situation geraten kann, in der er nicht mehr Wünsche äußern oder Entscheidungen

Mehr

Christliche Patientenvorsorge

Christliche Patientenvorsorge Christliche Patientenvorsorge durch Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Behandlungswünsche und Patientenverfügung Formular der Deutschen Bischofskonferenz und des Rates der Evangelischen Kirche in

Mehr

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht Wintersemester 2014/15 Vorlesung Ethik in der Medizin Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht PD Dr. Alfred Simon Institut für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin Rückblick Indikation + Einwilligung

Mehr

Die Patientenverfügung Rechtsanwalt Dr. Holger Heinen Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Erbrecht

Die Patientenverfügung Rechtsanwalt Dr. Holger Heinen Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Erbrecht Die Patientenverfügung Rechtsanwalt Dr. Holger Heinen Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Erbrecht Allround Sports Kleve, den 21. Januar 2016 Inhalt 1. Was versteht man unter einer Patientenverfügung?

Mehr

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung 12. Bürger-Info-Tag der Notarkammer Frankfurt a.m. Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung Notarin Bettina Schmidt Rechtsanwältin Sonja Reiff KANZLEI SCHMIDT & KOLLEGEN Rechtsanwälte Notarin Frankfurt

Mehr