Hochwasserschutz bei der Bauleitplanung
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- Harald Bösch
- vor 6 Jahren
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1 Hochwasserschutz bei der Bauleitplanung Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Zuge der Flexibilisierung der Biogasverstromung Hans Carstensen Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord Stresemannstraße Koblenz Tel.: hans.carstensen@sgdnord.rlp.de
2 Zuge der Flexibilisierung der Biogasverstromung 1. Was ist genehmigungspflichtig 2. Änderung genehmigungsbedürftiger Anlagen 3. Fallbeispiel Ablauf des Anzeige- /Genehmigungsverfahrens 2
3 Zuge der Flexibilisierung der Biogasverstromung Genehmigung nach BImSchG Baugenehmigung Betriebserlaubnis standort- und objektbezogen komplett und umfassend gilt für und gegen jedermann 3
4 Zuge der Flexibilisierung der Biogasverstromung genehmigungsbedürftig sind: (4. BImSchV) 1. > 1,2 Mio Nm³ Biogas-Erzeugung ( ) 2. > 50 t/d Abfalleinsatz ( ) 3. > 3 t Gaslagerung ( ) 4. > 1 MW FWL Motorleistung ( ) 5. > m³ Güllelagerung (8.13 oder 9.36) 4
5 Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von aktuell: Änderungen an bestehenden Anlagen im Zuge der Flexibilisierung der Biogasverstromung Genehmigungsbedürftigkeit von Gülle/NaWaRo- nach Anhang 1 der 4. BImSchV: Nr. Anlagenbeschreibung Verfahrens -art Anlage gemäß Art. 10 der RL 2010/75/E U 8.6 Anlagen zur biologischen Behandlung, soweit nicht durch Nummer 8.5 oder 8.7 erfasst, von Gülle, soweit die Behandlung ausschließlich zur Verwertung durch anaerobe Vergärung (Biogaserzeugung) erfolgt, mit einer Durchsatzkapazität von Tonnen oder mehr je Tag, G E weniger als 100 Tonnen je Tag, soweit die Produktionskapazität von Rohgas 1,2 Mio. Normkubikmeter je Jahr oder mehr beträgt; V unterhalb einer Produktionskapazität von 1,2 Mio. Nm 3 /a ist eine Baugenehmigung erforderlich, die von der örtlich zuständigen Kreisverwaltung erteilt wird. 5
6 aktuell: Änderungen an bestehenden Anlagen im Zuge der Flexibilisierung der Biogasverstromung 2. Änderung genehmigungsbedürftiger Anlagen Änderungen der Lage (z.b. Erweiterung des Betriebsgeländes, Verlagerung von Einrichtungen auf dem Betriebsgelände), der Beschaffenheit (z.b. zusätzliche oder andere technische Einrichtungen, Neu- oder Umbau von Gebäuden) oder des Betriebes (z.b. andere Inputstoffe, höhere Durchsatzleistung, geänderte technische Abläufe) einer immissionsschutzrechtlich genehmigten Anlage, die sich auf die Schutzgüter nach 1 BImSchG auswirken können (Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Atmosphäre, Kultur- und sonstige Sachgüter, erfordern mindestens eine vorherige Änderungsanzeige nach 15 BImSchG bei der zuständigen Behörde. Wesentliche Änderungen bedürfen einer Änderungsgenehmigung nach 16 Abs. 1 BImSchG. 6
7 Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von aktuell: Änderungen an bestehenden Anlagen im Zuge der Flexibilisierung der Biogasverstromung Die Änderungsanzeige - was prüft die Behörde und was nicht? Auf eine Änderungsanzeige hin prüft die Immissionsschutzbehörde nur, ob für die Änderung ein Änderungsgenehmigungsverfahren erforderlich ist. Die Behörde prüft aber nicht, ob das Vorhaben an sich zulässig ist (z.b. nach Baurecht). Die Entscheidung über die Änderungsanzeige hat keine Konzentrationswirkung. Der Vorhabensträger muss sich selbst vergewissern/erkundigen ob für das Vorhaben noch andere behördliche Genehmigungen erforderlich sind (z.b. Baugenehmigung, veterinärrechtliche Zulassung) und diese selbst bei den jeweils zuständigen Behörden beantragen. Vor- und Nachteile des Änderungsanzeigeverfahrens: Vorteile: kürzere Bearbeitungsdauer (1 Monat ab Vollständigkeit der Unterlagen), Kostenersparnis 7
8 Wann sind Änderungen genehmigungsbedürftig? Nach 16 Abs. 1 BImSchG sind folgende Änderungen in jedem Fall genehmigungsbedürftig: Änderungen (Leistungssteigerung, Erweiterungen um Anlagenkomponenten), die für sich alleine betrachtet eine nach dem Anhang 1 zur 4. BImSchV genehmigungsbedürftige Anlage darstellen (Beispiel: zusätzliche Gasspeicherkapazität von 3 t oder mehr), wesentliche Änderungen, d.h. Änderungen, die nach Einschätzung der Behörde nachteilige Auswirkungen hervorrufen können, die eine genaue Prüfung in einem Genehmigungsverfahren erfordern. 8
9 Bisher baurechtlich genehmigte Fall 1 - als genehmigt geltende Altanlage : Bestand die Anlage bereits vor dem und erlaubte die Baugenehmigung schon damals eine Produktionskapazität von 1,2 Mio. Nm 3 /a Biogas oder mehr, so gilt die Anlage heute als immissionsschutzrechtlich genehmigt. Betrieb ist bei der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbehörde anzuzeigen ( 67 Abs. 2 BImSchG, Künftige Änderungen an der Anlage sind genehmigungsrechtlich nach Immissionsschutzrecht abzuwickeln. 9
10 Zuge der Flexibilisierung der Biogasverstromung Fall 2 - Hineinwachsen in die Genehmigungsbedürftigkeit: Soll eine bisher baurechtlich Genehmigte Biogasanlage nach dem in die immissionsschutzrechtliche Genehmigungsbedürftigkeit hineinwachsen (Erhöhung der Produktionskapazität auf 1,2 Mio. Nm 3 /a Biogas oder mehr), so wird eine immissionsschutzrechtliche Neugenehmigung erforderlich. Häufige Änderungen an im Zuge der Flexibilisierung der Biogasverstromung Änderung am Gasspeicher (insb. Erhöhung des Speichervolumens), Änderungen am BHKW, Änderungen an der Anlagensteuerung, Power-To-Heat -Module etc. Häufig werden im Zuge der Flexibilisierung auch noch weitere Änderungen an der Anlage angegangen (z.b. Erhöhung des Gärrestlagervolumens, Erneuerung der Gasfackel etc.). 10
11 Das Änderungsgenehmigungsverfahren die UVP-Vorprüfung und ihre Auswirkung auf das Genehmigungsverfahren Nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist vor Beginn eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens für die Neuerrichtung aber auch für die Änderung von durch die Genehmigungsbehörde eine überschlägige Prüfung der Umweltauswirkungen des Vorhabens vorzunehmen. Die beiden Arten der Vorprüfung (Zahlenangaben für Gülle/NaWaRo-): S-Prüfung (für Anlagen mit einer Durchsatzleistung von weniger als 50 t/d): standortbezogene Prüfung, ob auf Grund besonderer örtlicher Gegebenheiten (z.b. Lage im Wasser- oder Naturschutzgebiet) erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen zu erwarten sind, A-Prüfung (bei Anlagen mit einer Durchsatzleistung von 50 t/d oder mehr: allgemeine Vorprüfung, ob das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann. Wenn eine UVP erforderlich ist, wird das Genehmigungsverfahren als förmliches Verfahren (mit Öffentlichkeitsbeteiligung) durchgeführt. Das Ergebnis der Vorprüfung wird im Internet und im Staatsanzeiger für Rheinland- Pfalz bekanntgemacht 11
12 aktuell: Änderungen an bestehenden Anlagen im Zuge der Flexibilisierung der Biogasverstromung Ablauf eines Genehmigungsverfahrens BERATUNGSPHASE ANTRAGSVORBEREITUNG SCOPING-TERMIN Beratung/Information zu: Art des Verfahrens und Verfahrensablauf Umfang der Antragsunterlagen Zuständigkeiten/ Ansprechpartner Ggf. Notwendigkeit und Umfang der UVP PRÜFUNG UND VORBEREITUNGSPHASE VOLLSTÄNDIGKEITSPRÜFUNG VORBEREITUNG DES BETEILIGUNGSVERFAHRENS Prüfung der Antragsunterlagen auf Vollständigkeit und Plausibilität Ggf. Überarbeitung der Unterlagen und erneute Prüfung Vorbereitung von Bekanntmachung, Auslegung und Erörterungstermin 12
13 Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von aktuell: Änderungen an bestehenden Anlagen im Zuge der Flexibilisierung der Biogasverstromung BETEILIGUNG DER BETEILIGUNG DER ÖFFENTLICHKEIT FACHBEHÖRDEN UND TÖB BEKANNTMACHUNG: FACH- BEHÖRDEN STAATSANZEIGER ÖRTLICHE TAGESZEITUNG GGF. INTERNET GENEHMI- GUNGS- BEHÖRDE TÖB AUSLEGUNG (1 MONAT): GENEHMIGUNGSBEHÖRDE VORORT EINWENDUNGSMÖGLICHKEIT DER ÖFFENTLICHKEIT WÄHREND DER AUSLEGUNGSZEIT PLUS 2 WOCHEN TÖB FACH- BEHÖRDEN FACH- BEHÖRDEN EINWENDUNGEN BETEILIGUNGSPHASE EÖT GENEHMI- GUNGS- BEHÖRDE ANTRAG- STELLER FACH- BEHÖRDEN 13
14 aktuell: Änderungen an bestehenden Anlagen im Zuge der Flexibilisierung der Biogasverstromung FACHLICHE PRÜFUNG UMWELT- VERTRÄGLICHKEITS PRÜFUNG ENTSCHEIDUNGSPHASE BESCHEID ZUSTELLUNG ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG BEKANNTGABEPHASE AUSLEGUNG (1 MONAT): GENEHMIGUNGSBEHÖRDE VOR ORT 14
15 3. Fallbeispiel Ablauf des Anzeige-/Genehmigungsverfahrens Beispiel Biogasanlage Eifel, 500 kw el. Inbetriebnahmezeitpunkt: August 2008 Die wesentlichen Anlagenbauteile sind: Fahrsiloanlage Vorgrube (Lagervolumen: 283 m³) Pumpstation Fermenter (Gärvolumen: m³, Gasspeichervolumen 832 m³) Feststoffdosierer Nachgärer (Gärvolumen: m³, Gasspeichervolumen 832 m³, beheizt) Gärrestelager (Lagervolumen: m³, Gasspeichervolumen m³) BHKW, MWM Motor, ca Betriebsstunden Notfackel Nahwärmenetz ( anderer Eigentümer und Betreiber als die Biogasanlage) 15
16 Anlage Bezeichnung: Biogasanlage 4. BImSchV-Nr.: Durchsatzkapazität: Produktionskapazität Rohgas: Eingesetzte Stoffe: 49 t/d 2,50 Mio. Nm³/a Rindergülle, NaWaRo Anlage nach IED RL: nein Anlage nach StörfallV: nein (Biogasmenge: kg) PRTR-Berichts- Pflicht: nein Emissionserklärungspflicht: nein 16
17 Nebeneinrichtung (AN) BHKW 4. BImSchV-Nr. : FWL: thermische Leistung: Abwärmenutzung: elektrische Leistung: eingesetzte Brennstoffe: Anlage nach IED-RL Anlage nach StörfallV: PRTR-Berichts-Pflicht: Emissionserklärungspflicht: 1,5 MW 700 kw Nahwärmenetz 500 kw Biogas nein nein nein ja Lage Gemarkung Flur Flurstück Koordinaten (UTM): Ostwert: 32xxxxxx Nordwert: 54xxxxx 17
18 Geplante Umbauten im Rahmen der Flexibilisierung ( Fahrplanbetrieb ) 1. neues BHKW mit 980 KW 2. Gasleitung, Trocknung, Entschwefelung m3 Wärmepufferspeicher mit Einbindung 18
19 Geplante Umbauten im Rahmen der Flexibilisierung ( Fahrplanbetrieb ) Zum frühestmöglichen Zeitpunkt klären: Zuständige Behörden? Genehmigungsfähigkeit? Notwendige Planänderungen Antragsunterlagen, Gutachten 19
20 Geplante Umbauten im Rahmen der Flexibilisierung ( Fahrplanbetrieb ) 1. neues BHKW mit 980 KW FWL Änderungen der Lage (z.b. Erweiterung des Betriebsgeländes, Verlagerung von Einrichtungen auf dem Betriebsgelände), der Beschaffenheit (z.b. zusätzliche oder andere technische Einrichtungen, Neu- oder Umbau vo Gebäuden) oder des Betriebes (z.b. andere Inputstoffe, höhere Durchsatzleistung, geänderte technische Abläufe) einer immissionsschutzrechtlich genehmigten Anlage, die sich auf die Schutzgüter nach 1 BImSchG auswirken können (Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Atmosphäre, Kulturund sonstige Sachgüter, erfordern mindestens eine vorherige Änderungsanzeige nach 15 BImSchG bei der zuständigen Behörde. Wesentliche Änderungen bedürfen einer Änderungsgenehmigung nach 16 Abs. 1 BImSchG. 20
21 Geplante Umbauten im Rahmen der Flexibilisierung ( Fahrplanbetrieb ) 1. neues BHKW mit 980 KW FWL genehmigungsbedürftig sind: > 1,2 Mio Nm³ Biogas-Erzeugung > 50 t/d Abfalleinsatz > 3 t Gaslagerung > 1 MW FWL Motorleistung > m³ Güllelagerung 21
22 Geplante Umbauten im Rahmen der Flexibilisierung (Fahrplanbetrieb) 1. neues BHKW mit 980 KW FWL Änderungen, die eine genaue Prüfung im Genehmigungsverfahren erfordern, Beispiel Geruchsimmission (Lärm analog) 22
23 Geplante Umbauten im Rahmen der Flexibilisierung (Fahrplanbetrieb) 1. neues BHKW mit 980 KW FWL Nach 62 (1) LBauO genehmigungsfrei: 1. Gebäude a) bis zu 10 m³ im Außenbereich, 2. Feuerungs- und andere Energieerzeugungsanlagen b) Abgaskamine bis 10 m über Grund, c) BHKW in Gebäuden, 23
24 Geplante Umbauten im Rahmen der Flexibilisierung ( Fahrplanbetrieb ) 2. Gasleitung, Trocknung, Entschwefelung Änderungen der Lage (z.b. Erweiterung des Betriebsgeländes, Verlagerung von Einrichtungen auf dem Betriebsgelände), der Beschaffenheit (z.b. zusätzliche oder andere technische Einrichtungen, Neu- oder Umbau von Gebäuden) oder des Betriebes (z.b. andere Inputstoffe, höhere Durchsatzleistung, geänderte technische Abläufe) einer immissionsschutzrechtlich genehmigten Anlage, die sich auf die Schutzgüter nach 1 BImSchG auswirken können (Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Atmosphäre, Kultur- und sonstige Sachgüter, erfordern mindestens eine vorherige Änderungsanzeige nach 15 BImSchG bei der zuständigen Behörde. Wesentliche Änderungen bedürfen einer Änderungsgenehmigung nach 16 Abs. 1 BImSchG. 24
25 Geplante Umbauten im Rahmen der Flexibilisierung ( Fahrplanbetrieb ) 2. Gasleitung, Trocknung, Entschwefelung StörfallVO? Keine Baugenehmigung Anzeige nach VAwS? Anzeige nach EnWG? 25
26 Geplante Umbauten im Rahmen der Flexibilisierung (Fahrplanbetrieb) m3 Wärmepufferspeicher mit Einbindung Änderungen der Lage (z.b. Erweiterung des Betriebsgeländes, Verlagerung von Einrichtungen auf dem Betriebsgelände), der Beschaffenheit (z.b. zusätzliche oder andere technische Einrichtungen, Neu- oder Umbau von Gebäuden) oder des Betriebes (z.b. andere Inputstoffe, höhere Durchsatzleistung, geänderte technische Abläufe) einer immissionsschutzrechtlich genehmigten Anlage, die sich auf die Schutzgüter nach 1 BImSchG auswirken können (Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Atmosphäre, Kultur- und sonstige Sachgüter, erfordern mindestens eine vorherige Änderungsanzeige nach 15 BImSchG bei der zuständigen Behörde. Wesentliche Änderungen bedürfen einer Änderungsgenehmigung nach 16 Abs. 1 BImSchG. 26
27 Geplante Umbauten im Rahmen der Flexibilisierung (Fahrplanbetrieb) m3 Wärmepufferspeicher mit Einbindung Nach 62 (1) LBauO genehmigungsfrei: 4. Behälter c) Behälter bis 50 m³??? 27
28 Hinweis zur Änderungsanzeige: Im Rahmen des Anzeigeverfahrens nach 15 BImSchG werden die Zulässigkeit des Vorhabens nach anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften sowie die Belange des Arbeitsschutzes nicht geprüft. Insbesondere ist mit diesem Bescheid keine Entscheidung über die baurechtliche Zulässigkeit des Vorhabens verbunden. Die Anlagenbetreiberin hat sich vor Durchführung der Änderung selbst bei der örtlich zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde darüber zu informieren, ob das Vorhaben einer Baugenehmigung bedarf und eine ggf. erforderliche Baugenehmigung dort zu beantragen. 28
29 Abklärung bekannter kritischer Punkte Baugebietsausweisung, Lage zum Gewässer, zur Straße, zum Wald, zu Wohnbebauung Schutzgebiete Wasser, Naturschutz, Biotope, Erschließung, Zufahrt Besonders Wichtig ist vor Beginn des Verfahrens die Klärung, ob wasserrechtliche Erlaubnisse erforderlich werden (z.b. für Grundwasserentnahme, Versickerung von Niederschlagswasser oder Einleitung von Niederschlagswasser in ein Oberflächengewässer). Der Genehmigungsantrag nach BImSchG und der Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis sollten unbedingt gleichzeitig gestellt werden, denn die Verfahren laufen zwar bei verschiedenen Behörden, müssen aber koordiniert werden. 29
30 30
31 Keine Planvorlageberechtigung, aber Formulare! 31
32 Was Vorhabensträger für einen zügigen Verfahrensablauf tun können sorgfältige Erarbeitung der Antragsunterlagen durch ein erfahrenes Planungsbüro, vorherige Abklärung bekannter kritischer Punkte (z.b. Baurecht, Erschließung), ggf. Vorstellung des Vorhabens bei der Ortsgemeinde, zügige Bearbeitung von Rückfragen von Fachbehörden. 32
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34 VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT Hans Carstensen Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord Stresemannstraße Koblenz 34
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