Das Emissionsregister Oberflächengewässer in 3 Stufen
|
|
- Pia Graf
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Das Emissionsregister Oberflächengewässer in 3 Stufen Aktualisierte Version Dezember 2009 Wirtschaftskammer Österreich, Bundessparte Industrie Wiedner Hauptstr. 63, 1045 Wien Tel.: , bsi@wko.at
2 Einleitung Dieses vorliegende Dokument der WKÖ - Bundessparte Industrie soll Unternehmen helfen, den Umgang mit der am 2. Februar 2009 in Kraft getretenen Emissionsregister-Verordnung Oberflächenwasserkörper (EmRegV-OW - BGBl. II Nr. 29/2009) besser zu verstehen. Die aktualisierte Version wurde inhaltlich von Verantwortlichen des BMLFUW überprüft. Adressat der Verordnung ist stets, wenn nicht anders angeführt, der Wasserberechtigte. Aufgrund von unterschiedlichen Benennungen (zb nach dem Abfall- oder Gewerberecht) sind damit auch Inhaber oder Betreiber von (Wasserbenutzungs)anlagen gemeint. Die Umsetzung im EDM-System (Elektronisches Daten Management ist noch nicht abgeschlossen. Daher können derzeit noch keine konkreten Aussagen zu Aussehen und Bedienbarkeit der web-basierten Oberflächen gemacht werden. Ein vorläufiger Zeitplan im Text gibt Auskunft über die Vorgehensweise der kommenden Monate. Bitte beachten Sie: Diese Zusammenfassung ersetzt nicht die konkrete Auseinandersetzung mit den Inhalten der Emissionsregisterverordnung. Sämtliche Inhalte wurden zwar sorgfältig geprüft, es kann jedoch keine Garantie für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben übernommen werden. Die betriebliche Umsetzung in 3 Stufen Stufe 1: Ermitteln der Registerpflicht Registerpflichtig sind diejenigen Wasserberechtigten, die folgende Merkmale aufweisen: PRTR-Anlagen (Direkt- und Indirekteinleiter) Anmerkungen der Randleiste beziehen sich, wenn nicht anders angegeben, auf Bestimmungen der EmRegV-OW. Bestimmte Betriebe aus der Lebens- und Futtermittelbranche mit EW 60 > (Diese Betriebe sind jedoch nur mit ihren Stammdaten im Register zu erfassen, Ermittlungspflichten für Schadstofffrachten gibt es nicht. Betroffen sind nur Direkteinleiter) Abfall(mit)verbrennungsanlagen mit einer Nennkapazität > 2 Tonnen Abfälle/h (Direkt- und Indirekteinleiter) Betriebe, die laut ihrem Bescheid einen Stoff emittieren dürfen, für den das entsprechende Umweltziele im betroffenen Gewässerabschnitt nicht erreicht werden kann 1. Nur die Meldung von Messungen gemäß Bescheidvorgaben ist erforderlich. Einträge können auch von Einwirkungen aus wasserrechtlich bewilligten Parkplätzen stammen! (Nur Direkteinleiter) Registerpflichtige: Siehe dazu 2 PRTR-Anlagen sind Anlagen laut Art. 2 Z. 3 ivm Anhang I PRTR-VO 166/2006/EG. Referenzfrachtkriterium: Siehe dazu 2 Abs. 2 bis 4) 1 Anm: Aus Gründen der Einfachheit werden diese in der Folge Registerpflichtige aufgrund des Referenzfrachtkriteriums genannt. Diese werden wie alle übrigen Registerpflichtigen vom BMLFUW gemäß 4 Abs. 5 über ihre Registerpflicht verständigt.
3 Stufe 2: Welche Daten sind zu ermitteln? Grundsätzlich unterscheidet man zwei Gruppen von Daten, die der Registerpflichtige als Bewegungsdaten in das Register zu melden hat: Kategorie A Stoffe, die im Regelfall bereits jetzt schon aufgrund der einschlägigen Abwasseremissionsverordnungen im wasserrechtlichen Bescheid enthalten sind. Kategorie B Stoffe, die branchenspezifisch (PRTR-, prioritäre bzw. sonstige Stoffe) ausgewählt und in der Anlage A aufgelistet sind. Diese Stoffe wurden bisher in Österreich nur fallweise in Bescheiden berücksichtigt. Kategorie B Stoffe finden sich in Anlage A Tabelle 2 Spalte IV und V, wo sie bestimmten Herkunftsbereichen (Branchen) zugeordnet sind Aufgabe der Behörde ist es, neben den Stammdaten auch die relevanten Stoffe der Kategorie A und B unter Berücksichtigung der bewilligten Teilströme (siehe unten) in der Eingabemaske des elektronischen Registers abzubilden. Registerpflichtige Unternehmen haben als Bewegungsdaten die entsprechenden Frachten (incl. zusätzlicher Angaben) einzutragen. Abbildung 1: Beispiel für die Kategorie B Stoffe bestimmter Chemieanlagen: Prioritäre Stoffe der Wasserrahmen-RL in Spalte IV; sonstige Stoffe in Spalte V. Die Meldung von Jahresfrachten in das Register ist nicht generell mit einer Messverpflichtung verbunden, sondern bezieht sich in erster Linie auf die Verfügbarkeit von Informationen. Einzelmessung ergeben sich z.b. bereits aus Bescheid- Verpflichtungen. Berechnungen können aufgrund von bekannten Emissionsfaktoren, Massenbilanzen oder Analysenergebnissen gemacht werden. Entscheidungskriterien, wann gemessen werden muss, gibt generell 5, insbesondere Abs. 4 und 5.
4 Ist auch dies nicht verfügbar, so können geeignete und fachkundige Betriebsangehörige oder befugte Sachverständige Abschätzungen tätigen. Als Zusatzangaben zu den jeweiligen Frachtangaben sind daher anzugeben: M Messung ( measuring ) C Berechnung ( calculation ) E Abschätzung ( estimation ) A Abwesend lt. 5 Abs. 4 Z 1 N Nicht bestimmbar lt. 5 Abs. 4 Z 2 Abbildung 2: Art der Ermittlung der Emissionen: Angabe im elektronischen Register. In welchen Fällen muss verpflichtend gemessen werden? Alle Stoffe, die in Bescheiden geregelt sind (d.h. für die eine Emissionsbegrenzung gilt), sind mittels Messung zu ermitteln. Die Bedingungen dafür finden sich in den Bescheiden, wie zb Messintervalle. Zusätzlich haben PRTR-Betriebe und Abfall(mit)verbrennungsanlagen eine Einzelmessverpflichtung für prioritäre Stoffe (Stoffe der Anl. A Tab. 2 Spalte IV) unter folgenden Voraussetzungen: Einzelmessung zumindest in den ersten 2 von 6 Jahren erforderlich ja Stoff der Spalte IV Anl A Tab 2 (zugehörige Branchen-Zuordnung ) Prüfung von Entstehen/Auftreten von Stoff im (Ab)wasser auf Basis vollständiger Informationen (z.b. Einsatz-Stoffe, Sicherheitsdatenblätter, Prozesskenntnisse, ) Prüfung: Analytische Bestimmbarkeit (Bestimmungsgrenze) des Stoffes im Zeitraum zumindest eines Berichtsjahres Entstehen, Auftreten ausgeschlossen Stoff nicht analytisch bestimmbar Einzelmessung nicht erforderlich; Meldung A Einzelmessung ab 2. jahr nicht erforderlich Meldung N Einzelmessung in allen 6 Jahren erforderlich ja Prüfung durch Behörde: Liegt die den Stoff emittierende Punktquelle im Einzugsgebiet einer Messstelle (Anlage C.3), für die das Signifikanzkriterium gilt: Errechnete Gesamtkonzentration eines Stoffes im Oberflächengewässer > 50 % des Nennwertes des Stoffes Errechnete emittierte Konz. nicht > 50 % Nennwert Berechnung Jahresfracht auf Basis Jahr Abbildung 3: Ermittlung von Stoff-Einzelmessverpflichtungen für Registerpflichtige PRTR- und Abfall(mit)verbrennungsanlagen
5 Wie kann das Signifikanzkriterium nach 5 in Anspruch genommen werden? Hintergrund: Dem Signifikanzkriterium liegt folgende Überlegung zugrunde: Wenn die Summe der gemessenen Jahresfrachten eines Stoffes (aus allen bekannten EmReg-Punktquellen eines definierten Messstellen-Einzugsgebietes) nicht größer als 50 % der Schwellenfracht ist (Anm: Diese wird berechnet aus Nennwert und Niederwasserführung an der zur Beurteilung herangezogenen Messstelle und repräsentiert die Fracht, die bei Einhaltung des Umweltqualitätszieles gerade noch zulässig ist), dann ist rein rechnerisch der gute Zustand des Oberflächengewässers durch die 5 Abs. 4. Emission des bestimmten Stoffes grundsätzlich nicht gefährdet. Da ein Überschreiten des Umweltqualitätsziels nicht zu befürchten ist, können emittierende Betriebe nach zwei Jahren die Einzelmessungen (als genaueste Ermittlungsmethode) bis zum Ende des sechsjährigen Berichtszyklus einstellen. Dies hat enorme Kosteneinsparungen auf Seiten der Unternehmen zur Folge. Errechnet wird die Formel durch die Behörden auf der Datenbasis des ersten Beobachtungsjahres, die im zweiten Jahr in das Register eingetragen wird. Somit kann zu Beginn des dritten Beobachtungsjahres vom Registerpflichtigen im elektronischen Register (EDM Portal) eingesehen werden, welche Stoffe ab nun nicht mehr gemessen werden müssen. Kurz gefasst bedeutet dies: Das Emissionsregister kennt einen Beobachtungszeitraum von sechs Jahren (gleicher Zyklus wie in der wasserwirtschaftlichen Planung). In den ersten beiden Jahren eines Zyklus gibt es stets umfangreiche Messverpflichtungen, ab dem dritten Jahr nur mehr für jene Emissionen, die sich signifikant auf den Gewässerzustand auswirken. In welcher Form sind sonstige Wasserinhaltsstoffe der Spalte V Anlage A Tabelle 2 zu bestimmten? Diese Stoffe können je nach Vorliegen verfügbarer Daten stets berechnet oder abgeschätzt werden, sofern sie nicht im Bescheid geregelt sind. Natürlich können diese Stoffe nach fachlichen Überlegungen ebenso ausgeschlossen werden, wie Stoffe der Spalte IV. Registerpflichtige aufgrund des Referenzfrachtkriteriums müssen diese Stoffe nicht angeben. Wie oft müssen bestimmte Stoffe im Laufe eines Jahres gemessen werden? Der Messzeitraum ist immer das Berichtsjahr, das vom 1. Jänner bis zum 31. Dezember dauert. In dieser Zeit sind die Stoffkonzentrationen für prioritäre Stoffe (Spalte IV) je nach Größe des betreffenden Teilstromes 3, 6 oder 12 Mal durch Einzelmessungen zu bestimmen. Die Größe des Teilstromes ergibt sich aus Angaben de(s)r entsprechenden Bescheide(s) und wird im elektronischen Register angegeben. Genauere Auskunft zur Berechnung des Signifikanzkriteriums (nicht Aufgabe des Registerpflichtigen!) gibt Umweltqualitätsnormen sind Grenzwerte von Stoffen für den guten Zustand eines Gewässers nach den Definitionen der Wasserrahmen-Richtlinie. Jährliche Mindesthäufigkeiten für Messungen finden sich in Anlage C.2 Tabelle 1. Genauere Ausführungen zu den Ermittlungsmethoden für Jahresfrachten (Methode A und B) sind in Anlage C.1 angeführt Zu welchen genauen Zeitpunkten Einzelmessungen stattfinden sollten, erläutert die Verordnung nicht, sinnvollerweise sollten Messungen so durchgeführt werden, dass sie repräsentativ für die tatsächliche Jahresfracht sind.
6 Messungen ausschließlich bei Volllast (und Multiplikation mit der Jahresabwassermenge) würden beispielsweise dazu führen, dass die ermittelten Gesamtemissionen der Anlage weit höher als die tatsächlichen Emissionen sind. Wenn die Häufigkeit der Konzentrationsmessung für bestimmte Stoffe im Bewilligungsbescheid festgelegt wurde, gelten natürlich diese Häufigkeiten vorrangig. Sofern in Bewilligungsbescheiden geringere Häufigkeiten als in der einschlägigen Abwasseremissionsverordnung angegeben sind, gelten jene der Abwasseremissionsverordnung. Grob zusammengefasst ergibt die Multiplikation der Jahres(ab)wassermenge (des Teilstroms) mit dem arithmetischen Mittel der Konzentrationen (ermittelt aus den Messungen) die Jahresfracht eines Stoffes. Diese ist in das Register zu melden. Alternativ dazu kann auch zuerst die Tagesfracht und aus ihr die Jahresfracht ermittelt werden, wobei die besser geeignete Methode heranzuziehen ist. Wie können die neu hinzu gekommenen Einzelmessungen der prioritären Stoffe von Unternehmen durchgeführt werden? Die Einzelmessverpflichtung ist im Rahmen der Eigenüberwachung umzusetzen. Das bedeutet, dass Unternehmen selbst die Analysen durchführen können, sofern sie die geforderten Analysenmethoden anwenden. Es kann natürlich auch ein externes Labor beauftragt werden, mit dem idealerweise ein Jahresplan für Beprobung und Messung erarbeitet wird. Zu Ermittlung der Jahresfracht eines Stoffes bedarf es wie bereits erwähnt der Jahres(ab)wassermenge (des Teilstroms). Kontinuierliche Einleitungen mit einer maximal zulässigen Tages(ab)wassermenge von mehr als 50 m 3 und Anhang C /d haben die Mengen durch ein entsprechendes Messgerät zu ermitteln, sofern die Art der Erfassung nicht schon in einem Bescheid geregelt ist. Unterhalb dieser Grenze - oder bei Chargenbetrieb können auch Alternativen gewählt werden. Was müssen Indirekteinleiter zusätzlich beachten? Eine Liste der aktuellen Analysenmethoden ist in Anlage C.2 Tabelle 2 angeführt. Genauere Ausführungen zu den Ermittlungsmethoden der Jahres(ab)wassermenge finden sich in 6 Abs. 3 Indirekteinleiter haben zusätzliche Meldeverpflichtungen zu erfüllen, wenn sie einen Stoff der Kategorie A oder B emittieren, der Teil eines Summenparameters TOC, TN b, P oder Cl 2 ist. In diesem Fall muss auch die Gesamtfracht des jeweiligen Summenparameters angegeben werden. Ob zur Ermittlung dieser Kläranlagenzulauffrachten Einzelmessungen erforderlich sind, oder diese berechnet oder abgeschätzt werden können, ist strittig. Die entsprechende Passage in der Verordnung spricht von einer Ermittlung (= Messen, Berechnen oder Schätzen), während das BMLFUW 3 nach aktuellen Aussagen von einer Messverpflichtung ausgeht. Oft werden diese Parameter zu Abrechnungszwecken oder aufgrund des Bescheides ohnehin gemessen. Die genauen Bestimmungen zu Indirekteinleitern finden sich in 5 Abs. 7 2 Gesamter organisch gebundener Kohlenstoff (TOC), Gesamter gebundener Stickstoff (TNb), Gesamtphosphor (P) oder Chlorid (Cl) 3 Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
7 Stufe 3: Auf welche Weise sind die Daten in das Emissionsregister zu melden? Wie erfolgt die Eingabe in das elektronische Formular? Im Regelfall verfügen die Registerpflichtigen nach EmReg bereits über einen EDM-Zugang infolge anderer Berichtspflichten (PRTR, AVV, AWG, ). Dieser EDM-Zugang kann und muss auch für die Meldung gemäß EmReg-V genutzt werden. Unter dem Punkt Meldewesen können die Registerpflichtigen die Funktion EMREG-OW durch Anklicken aktivieren. Wenn in Einzelfällen noch kein EDM-Zugang gegeben ist, werden dem Registerpflichtigen mit der Mitteilung über seine Pflicht auch ein Benutzername und mit gesonderter Post ein Passwort zugeteilt. Behördliche Angaben im Formular sind zu überprüfen und gegebenenfalls Korrekturvorschläge zu machen. In den Punkten NACE-Code und Verortung des Einleitepunktes haben die Registerpflichtigen auch Stammdaten zu ergänzen. Das Hauptgewicht der Meldung des Registerpflichtigen liegt in der Meldung der Jahresfrachten emittierter Stoffe. (Ebenso ev. Auskünfte zu Roh-, Arbeits- und Hilfsstoffen nach Aufforderung durch die prüfende Stelle.) Achtung: Für die erste Befüllung des Registers mit Daten gelten, wie in der Zeittabelle beschrieben, andere Zeitpunkte! Nach welchem Zeitplan ist das Register mit Daten zu befüllen? September/Oktober 2009 Eingabe der Stammdaten durch Landeshauptmann und Bundesminister November 2009 Information über die Registerpflicht wird per Post zugesendet Dezember 2009 Kontrolle und Ergänzung der eingegebenen Stammdaten durch die Registerpflichtigen 1. Jänner 2010 Beginn der Ermittlung der Bewegungsdaten (Kat A und B Stoffe) für das Beobachtungsjahr 2010 Februar 2010 Fakultative Plausibilitätsprüfung der eingegebenen Daten aus 2009 durch den Bundesminister März 2010 Veröffentlichung der ausgewerteten Daten aus 2009 im WISA - Wasserinformationssystem Austria. Betriebsdaten werden nur auf Wunsch des Unternehmens der Europäischen Kommission oder der Öffentlichkeit zugänglich gemacht April 2010 Zeitraum für die Meldung von Bewegungsdaten durch Registerpflichtige (Nur Bescheiddaten aus 2009! Noch keine Ergebnisse aus zusätzlichen Messverpflichtungen!). 31. Dezember 2010 Ende des Beobachtungsjahres Jänner 2011 Beginn des Beobachtungsjahres April 2011 Zeitraum für die Meldung von Bewegungsdaten durch Registerpflichtige (Kat A und B Stoffe) Wie korrespondiert die PRTR-Meldung mit der EmReg-Meldung? Aufgrund der EG-PRTR-Verordnung ist bereits seit dem Jahr 2008 eine Meldeverpflichtung für PRTR-Betriebe erforderlich, die ebenfalls die Freisetzung von Schadstoffen in Gewässer umfasst. Details zur PRTR-Meldung sind der E-PRTR- Begleitverordnung (BGBl. II Nr. 380/2007) zu entnehmen.
8 Der Umfang der Schadstoffmeldungen ist in der EmRegV-OW höher. Dadurch können Bewegungsdaten aus dem EmReg in die PRTR-Meldung übernommen werden. Zur Eindämmung der bürokratischen Lasten für Betriebe wurde vom BMLFUW zugesagt, dass eine vom Registerpflichtigen gesteuerte, elektronische Verknüpfung der beiden Register eingerichtet wird. Nach Abgabe der EmReg-Meldung soll somit der wasserrelevante Berichtsteil der PRTR-Meldung so weit als möglich automatisch vorausgefüllt werden. Registerpflichtige haben dann die Angaben nur noch zu bestätigen. Aufgrund der noch fehlenden Programmierschritte wird der elektronische Abgleich zwischen PRTR und EmReg frühestens 2012erfolgen. Was hat es mit der Teilstromdarstellung auf sich? Mit der Eintragung der Stammdaten durch die Behörden ist auch die Abbildung der gültigen Bescheide im EDM-System verbunden. Im Normalfall werden in Österreich sogenannte Teilströme je nach Herkunftsbereich genehmigt. Diese werden nun auch im elektronischen System abgebildet. Zu jedem Teilstrom wird also die zugehörige Stoffliste (Kategorie A und B) abgebildet, der Registerpflichtige trägt nur die Jahresfrachten (des Teilstroms) und zusätzliche Informationen ein.
9 Zusammenfassende allgemeine Empfehlungen Bevor Sie mit der Detailplanung und Implementierung der Registerpflichten im Betrieb beginnen, bedenken Sie bitte: Das Ziel des Emissionsregisters ist, generelle Aussagen über das Emissionsverhalten von großen Emittenten zu erhalten, um diese Daten zur wasserwirtschaftlichen Planung und zu Erfüllung von gemeinschaftlichen Berichtspflichten zu verwenden. Messverpflichtungen sind nur dann erforderlich, wenn diese bereits in einem Bescheid vorgegeben sind oder wenn es sich um branchenspezifische prioritäre Stoffe handelt. Die Verordnung umfasst laut Anlage 128 Stoffe (prioritäre Stoffe aus der Wasserrahmenrichtlinie, PRTR-Stoffe der EG-PRTR-Verordnung und sonstige Stoffe). Relevant für einen Registerpflichtigen sind jedoch nur jene Stoffe, die branchenspezifisch nach Anlage A Tabelle 2 tatsächlich zuzuordnen sind. Die Probenahmen sollten so erfolgen, dass dadurch der Betrieb repräsentativ dargestellt werden kann. Weder für Betriebe (betriebliche Emissionsbilanz), noch für die wasserwirtschaftliche Planung ist es hilfreich, wenn die übermittelten Werte von der Realität deutlich nach unten oder oben abweichen. Aufgrund von unterschiedlichen regionalen Vollzugspraktiken in der Vergangenheit besteht die Gefahr, dass sich die Bescheid-Situation eines Betriebes im EDM-System gar nicht eindeutig abbilden lässt (zb mangelhafte Darstellung von Teilströmen oder sich überdeckende Bescheide). Es kann aber auch zu Auffassungsunterschieden zwischen registerpflichtigen Betrieben und Behörden hinsichtlich der Bescheid- Interpretation kommen. Im Anlassfall ist daher anzuraten, den Dialog mit Behörden, dem BMLFUW und der Interessensvertretung zu suchen. Durch einen rund eineinhalb Jahre dauernden Stakeholder-Prozess konnten zahlreiche Erleichterungen für industrielle Emittenten erreicht werden. Aufgrund der trotzdem sehr komplexen Materie wird angeregt, sich rechtzeitig mit allen Aspekten des Emissionsregisters vertraut zu machen. Ein mit dem BMLFUW vereinbarter Revisionsprozess zur weiteren Straffung und Vereinfachung des Registers soll 2012 starten. Da etwa von Registerpflichtigen aus der Industrie und dem kommunalen Bereich ausgegangen werden muss, kann es in den ersten Jahren zu Engpässen bei den Laborkapazitäten in Österreich und den Nachbarländern kommen. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit einschlägigen Labors ist anzuraten!
Aufgrund des 30a Abs. 2 Z. 2 Wasserrechtsgesetz (WRG 1959) %*%O]XOHW]WJHlQGHUW
(QWZXUI 9HURUGQXQJ GHV %XQGHVPLQLVWHUV I U /DQG XQG )RUVWZLUWVFKDIW 8PZHOW XQG :DVVHUZLUWVFKDIW EHU GLH )HVWOHJXQJ GHV =LHO]XVWDQGHV I U 2EHUIOlFKHQJHZlVVHU 4XDOLWlWV]LHOYHURUGQXQJ&KHPLH2EHUIOlFKHQJHZlVVHU±4=92&KHPLH2*
MehrV O R B E M E R K U N G E N
Aktuelle Version des Dokuments: 0.35 Dokument generiert am: 02.09.2015 V O R B E M E R K U N G E N A K T U E L L E R M O D U S : V E R Ö F F E N T L I C H U N G Eintragung der Zusammenfassung 1 Vollständige
MehrDer Europäische Abfallkatalog ab 2002
Der Europäische Abfallkatalog ab 2002 Dr. Hans-Dietrich Zerbe und Esther Frambach Zum 1.1.1999 wurde die bis dahin geltende Bezeichnung von Abfällen nach dem LAGA - Abfallartenkatalog im Rahmen der europäischen
MehrWirtschaftsverband Erdöl- und Erdgasgewinnung e.v.
Seite 1 von 6 Vorbemerkung Die Druckbehälterverordnung (DruckbehälterV) wurde mit In-Kraft-Treten der Druckgeräteverordnung (14. GSGV) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zurückgezogen. Während
MehrBußgeldkatalog. im Zusammenhang mit Verstößen bei der Abfallverbringung
katalog im Zusammenhang mit Verstößen bei der Abfallverbringung Stand: September 2012 Der katalog wurde erarbeitet von einem Ad-hoc-Arbeitskreis unter Vorsitz des Landes Schleswig-Holstein und auf der
MehrWISO Kaufmann, WISO Lohn & Gehalt Lohnfortzahlung/Erstattung Version / Datum V
Software WISO Kaufmann, WISO Lohn & Gehalt Thema Lohnfortzahlung/Erstattung Version / Datum V 13.0.4500 Wie können die Werte für eine Lohnfortzahlung / Erstattung ermittelt werden? Um die Werte für die
MehrFACHLICHE ANLEITUNG. Recycling-Baustoffverordnung: Registrierungs- und Aufzeichnungspflichten BESITZERIN: ERSTELL-DATUM: VERSION: V1.
FACHLICHE ANLEITUNG Recycling-Baustoffverordnung: Registrierungs- und Aufzeichnungspflichten BESITZERIN: ERSTELL-DATUM: 16.12.2015 VERSION: V1.0 ABTEILUNG V/2, BMLFUW 2015 ZAReg/eBilanzen Seite 1 von 13
MehrBank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft
Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft 1. Nachtrag vom 13.01.2010 gemäß Art. 16 der Richtline 2003/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 und 6 Kapitalmarktgesetz
MehrA K T U E L L E R M O D U S : V E R Ö F F E N T L I C H U N G
Aktuelle Version des Dokuments: 0.31 Dokument generiert am: 27.05.2015 VORBEMERKUNGEN A K T U E L L E R M O D U S : V E R Ö F F E N T L I C H U N G Eintragung der Zusammenfassung 1 Vollständige Darstellung
MehrBUBE Betriebliche Umweltdatenberichterstattung
BUBE Betriebliche Umweltdatenberichterstattung Bund-/Länder Kooperation VKoopUIS Schnelleinstieg für Betreiber Version 1.02 (Stand 28.02.2010) Internetadresse: https://www.bube.bund.de Achtung: Dokument
MehrGesetzliche Anforderungen Abwasser
Leonardo da Vinci Projekt Nachhaltigkeit in der gewerblichen Wäscherei Module 1 Wasserverwendung Kapitel 6 a Gesetzliche Anforderungen Abwasser Modul 1 Wasserverwendung Kapitel 6 a gesetzliche Anforderungen
MehrGemeinschaftsregister der Futtermittelzusatzstoffe gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003
Gemeinschaftsregister der Futtermittelzusatzstoffe gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 Erläuterungen (Stand: Veröffentlichung im Noember 2006) [Rev. 6] Direktion D Tiergesundheit und Tierschutz Referat
MehrDie zweite Stufe der EU-Lärmkartierung gemäß Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm
Die zweite Stufe der EU-Lärmkartierung gemäß Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Lärmkartierung nach 47c Bundes-Immissionsschutzgesetz) Dr. Christian Beckert Referat
MehrPraxiswissen Umweltmanagement Martin Myska, Ralph Meß
Praxiswissen Umweltmanagement Martin Myska, Ralph Meß EMAS-Umwelterklärung Leitfaden zur Umsetzung Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet
MehrDirekte und indirekte Einbringung von Stoffen in das Grundwasser wasserrechtliche Rahmenbedingungen. GUNTER OSSEGGER Abteilung IV 1
Direkte und indirekte Einbringung von Stoffen in das Grundwasser wasserrechtliche Rahmenbedingungen GUNTER OSSEGGER Abteilung IV 1 Grundwasserschutz als Ziel (1) WRG-Novelle 1959, BGBl. Nr. 54/1959 30
MehrHandbuch OEE Anlage. Viktor Bitter
/ Handbuch OEE Anlage Viktor Bitter info@oeehelp.de 26.09.2014 Inhaltsverzeichnis 1 Versionshistorie... 2 2 Beschreibung... 2 3 Systemvoraussetzungen... 2 4 Erste Schritte... 3 5 Eingabe der Daten... 4
MehrRechtliche Umsetzung der in Artikel 11 Abs. 3 EG-WRRL aufgeführten grundlegenden Maßnahmen (Land Schleswig-Holstein) Landesrecht (Schleswig-Holstein)
MNP Eider Anlage 2b_SH Rechtliche Umsetzung der in Artikel 11 Abs. 3 EG-WRRL aufgeführten grundlegenden Maßnahmen (Land Schleswig-Holstein) EU-Richtlinien Art. 11 Abs. 3 Buchstabe a): Maßnahmen zur Umsetzung
MehrSonstige Marktregeln Strom
Sonstige Marktregeln Strom Kapitel 11 Datenformat zur Übermittlung von Verbrauchsdaten intelligenter Messgeräte vom Netzbetreiber an den Lieferanten gemäß 2 DAVID-VO Version 1.0 Dokumentenhistorie Version
MehrRechtsanwalt Nils Fröhlich Abteilung Umweltpolitik 18. Juni 2013
IE-Richtlinie Umsetzung in Deutschland und Auswirkungen auf die Unternehmen Rechtsanwalt Nils Fröhlich Abteilung Umweltpolitik 18. Juni 2013 Spitzenverband der niedersächsischen Wirtschaft 1 1. IVU Richtlinie
MehrAbrechnung Dienstnehmer mit Urlaubsersatzleistung
Abrechnung Dienstnehmer mit Urlaubsersatzleistung In diesem Punkt werden leider häufig Fehler gemacht daher nachfolgend die von uns empfohlene Vorgehensweise. Abmeldung Krankenkasse Zuerst ist der Dienstnehmer
MehrESF Vom Antrag zum Verwendungsnachweis
ESF 2014 2020 Vom Antrag zum Verwendungsnachweis Was ist neu? Übersicht Finanzierungsarten in der Förderperiode 2014 2020 Teilnehmerstammdaten in der Förderperiode 2014 2020 Eingabe der Teilnehmer- und
MehrRechtliche Umsetzung der in Artikel 11 Abs. 3 EG-WRRL aufgeführten grundlegenden Maßnahmen (Landesrecht MV)
Anlage 2b: Rechtliche Umsetzung der in Artikel 11 Abs. 3 EG-WRRL aufgeführten grundlegenden Maßnahmen ( MV) EU-Richtlinien Art. 11 Abs. 3 Buchstabe a): Maßnahmen zur Umsetzung gemeinschaftlicher Wasserschutzvorschriften
MehrRechtliche Umsetzung der in Artikel 11 Abs. 3 EG-WRRL aufgeführten grundlegenden Maßnahmen (Land Mecklenburg-Vorpommern)
Anlage 3-2 Rechtliche Umsetzung der in Artikel 11 Abs. 3 EG-WRRL aufgeführten grundlegenden Maßnahmen (Land Mecklenburg-Vorpommern) EU-Richtlinien Landesrecht Mecklenburg-Vorpommern Art. 11 Abs. 3 Buchstabe
MehrEinstufung wassergefährdender Stoffe - Erfahrungen aus dem Vollzug in Hessen -
Regierungspräsidium Darmstadt Einstufung wassergefährdender Stoffe - Erfahrungen aus dem Vollzug in Hessen - Referent: Dipl. Ing. Gerd Hofmann MBA Regierungspräsidium Darmstadt Abteilung Arbeitsschutz
MehrLAWA-AO Technische Anleitung zur Oberflächengewässerverordnung
LAWA-AO Technische Anleitung zur Oberflächengewässerverordnung Arbeitspapier 2 Berücksichtigung der Bioverfügbarkeit bei der Beurteilung von Überschreitungen der Umweltqualitätsnormen von Blei und Nickel
MehrHinweise und Ausfüllhilfe zum Verwendungsnachweis. Stand Dezember 2014
Hinweise und Ausfüllhilfe zum Verwendungsnachweis Stand Dezember 2014 Verwendungsnachweis (VN) und Zwischennachweis (ZN) werden in der KUMASTA-Förderdatenbank erstellt und postalisch mit gültiger Unterschrift
MehrWie erstellen Sie eine Gefährdungsbeurteilung mit diesem Programm?
Gerüstbau Druckversion als -->PDF Wie erstellen Sie eine Gefährdungsbeurteilung mit diesem Programm? Wir empfehlen Ihnen, diese Anleitung vor Bearbeitung der Gefährdungsbeurteilung auszudrucken. Wählen
MehrMICROS Fidelio Suite8
MICROS Fidelio Suite8 Kurtaxe Dresden Die aktuellste Version wird immer auf unserer Website http://www.micros-fidelio.de/de-de/support/faqs.aspx zur Verfügung stehen. 16.01.2014 Inhalt Einleitung... 3
MehrRundschreiben Nr. 12/2016 Schnittstelle zur ZBFS Informationen für Classic-Anwender fidelis.personal.classic
fidelis.personal.classic-anwender: Rundschreiben Nr. 12/2016 [Stand: 10.03.2016, KW 10] Rundschreiben Nr. 12/2016 Schnittstelle zur ZBFS Informationen für Classic-Anwender fidelis.personal.classic fidelis.personal.classic:
Mehr[ Überprüfungen gemäß 134 WRG in Tirol ]
[ Überprüfungen gemäß 134 WRG in Tirol ] Im Informationsschreiben der Abteilung Wasser-, Forst- und Energierecht vom 14.11.2012, Zl. IIIa1- W-111/88, wurden rechtliche Aspekte zu Überprüfungen gemäß 134
MehrINFOBLATT VO (EU) Nr. 165/2014 / VO (EWG) Nr. 3821/85. Einleitung
/ Einleitung Inhaltlich entspricht der Artikel 34 der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 weitgehend dem bisherigen Artikel 15 der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 idgf. Art. 34 der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 übernimmt
MehrTrinkwasseruntersuchungsstellen - Zulassung und weitere Anforderungen
AQS-Jahrestagung 2015/2016 Trinkwasseruntersuchungsstellen - Zulassung und weitere Anforderungen Martina Bauer 15 Abs. 4 TrinkwV*: Zulassung Die nach 14, 14a Abs. 1, 16 Abs. 2 und 3, 19, 20 und 20a TrinkwV
MehrU M W E L T I N S P E K T I O N S B E R I C H T
U M W E L T I N S P E K T I O N S B E R I C H T Datum der VorOrt Umweltinspektion (UI): 29.04.2015 Für die Umweltinspektion federführend zuständige Behörde(n) (Name, Email): Bürgermeister der Stadt Salzburg,
MehrFachgespräch Emissionsüberwachung Merkblatt
Merkblatt zur Kalibrierung von automatischen Messeinrichtungen für Stickoxide (NO x ) und Kohlenmonoxid (CO) nach EN 14181 Die DIN EN 14181 Qualitätssicherung für automatische Messeinrichtungen fordert
MehrGesetzliche Grundlagen REACH, CLP und GefStoffVO
Gesetzliche Grundlagen REACH, CLP und GefStoffVO Dr. Marcus Moreno-Horn Bundesstelle für Chemikalien Inhalt Zusammenspiel REACH, CLP und GefStoffVO Das Sicherheitsdatenblatt und die Absätze des Artikels
MehrÄnderungen und Vereinfachungen der abfallrechtlichen Überwachung ab
Stand: 09/06 Änderungen und Vereinfachungen der abfallrechtlichen Überwachung ab 01.02.2007 - HINWEISE I - Am 01.02.2007 treten in Kraft: das Gesetz zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung,
MehrChess League Manager - Funktionen für Mannschaftsführer Schachverband Schleswig-Holstein - Stand vom
Chess League Manager - Funktionen für Mannschaftsführer Einleitung... 2 01 CLM starten... 3 02 Dokumentation... 4 03 Benutzername und Passwort eingeben... 5 04 Anmeldung nicht erfolgreich... 6 05 Anmeldung
MehrMERKBLATT DER ABFALLBEAUFTRAGTE
MERKBLATT DER ABFALLBEAUFTRAGTE im Sinne des 11 AWG 2002 In Betrieben mit mehr als 100 Arbeitnehmern ist ein fachlich qualifizierter Abfallbeauftragter sowie ein Stellvertreter zu bestellen. Die Bestellung
MehrHandbuch ECDL 2003 Professional Modul 2: Tabellenkalkulation Kopieren, Einfügen und Verknüpfen von Daten
Handbuch ECDL 2003 Professional Modul 2: Tabellenkalkulation Kopieren, Einfügen und Verknüpfen von Daten Dateiname: ecdl_p2_02_02_documentation.doc Speicherdatum: 08.12.2004 ECDL 2003 Professional Modul
MehrHilfe zur Internet-Weserdatenbank der Geschäftsstelle Weser
Hilfe zur Internet-Weserdatenbank der Geschäftsstelle Weser (Stand: 28.01.2009) Inhaltsverzeichnis 1. Anwendung Weserdatenbank Einleitung Startseite Auswahl einer Parametergruppe Auswahl der Region Auswahl
MehrWarme Kante für Fenster und Fassade
Seite 1 von 7 Dipl.-Phys. ift Rosenheim Einfache Berücksichtigung im wärmetechnischen Nachweis 1 Einleitung Entsprechend der Produktnorm für Fenster EN 14351-1 [1] (Fassaden EN 13830 [2]) erfolgt die Berechnung
MehrUmsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Bayern
Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Bayern Vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung zur Fortschreibung der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme Veranstaltungen zum Informationsaustausch zur Maßnahmenplanung
MehrG e s e t z vom , mit dem das Kärntner Kulturpflanzenschutzgesetz geändert wird
G e s e t z vom 26.5.2011, mit dem das Kärntner Kulturpflanzenschutzgesetz geändert wird Der Landtag von Kärnten hat in Ausführung des Pflanzenschutzgesetzes 2011, BGBl. I Nr. 10/2011, beschlossen: Artikel
Mehr(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN
12.12.2014 DE L 355/1 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 1316/2014 DER KOMMISSION vom 11. Dezember 2014 zur des Wirkstoffs Bacillus amyloliquefaciens subsp.
MehrVerweisung auf Normen
Institute Setting Standards. Creating Value. S+ Shop 21.05.2015 856492-7, BO Online NV dressederlieferadresse, Lieferadresse 12,2472-Lieferadressenort Register 2014 Verweisung auf Normen Register jener
MehrAFRAC-Stellungnahme 1
Dezember 2015 Stellungnahme Bilanzierung von CO 2 -Emissionszertifikaten gemäß UGB Das Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) ist der privatorganisierte und von zuständigen Behörden
MehrFAQ: Wie kann ich mich registrieren?:
FAQ: Wie kann ich mich registrieren?: Einleitung: Bei pharnate.com können sich sowohl Privat als auch Firmenkunden registrieren und Bilder erwerben. Firmenkunden können bei der Registrierung abweichende
MehrNeue Wege im Grundwasserschutz
Neue Wege im Grundwasserschutz Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz Anlass Wasserrechtliche Grundlagen und Vollzug Vorsorgewerte Schutz von Mensch und Natur Änderung der Grundwasserverordnung Konkretisierung
MehrINFORMATION ZUM VERTRIEB VON EU-AIF IN ÖSTERREICH ( 31 AIFMG/ART. 32 AIFMD)
INFORMATION ZUM VERTRIEB VON EU-AIF IN ÖSTERREICH ( 31 AIFMG/ART. 32 AIFMD) Stand: 17. März 2014 STAND 17.03.2014 SEITE 1 INHALTSVERZEICHNIS EINLEITENDE BEMERKUNGEN... 3 I. VORAUSSETZUNGEN FÜR DEN VERTRIEB
Mehr6 Bundessozialministerium und Rentenversicherung nehmen seit Jahren falsche Rentenberechnungen in Kauf (Kapitel 1113 Titelgruppe 02)
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Einzelplan 11) 6 Bundessozialministerium und Rentenversicherung nehmen seit Jahren falsche Rentenberechnungen in Kauf (Kapitel 1113 Titelgruppe 02) 6.0 Das Bundessozialministerium
MehrUmgebungslärm-Aktionsplan Österreich Teil A2 Zusammenfassende Darstellung der Daten
Umgebungslärm-Aktionsplan Österreich 2008 Teil A2 Zusammenfassende Darstellung der Daten IMPRESSUM Medieninhaber und Herausgeber: Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
MehrSpendenabsetzbarkeit ab einfach automatisch. Ein Service für Spenderinnen und Spender.
Spendenabsetzbarkeit ab 1. 1. 2017 einfach automatisch Ein Service für Spenderinnen und Spender. Steuern sparen leicht gemacht Die Spendenabsetzbarkeit wird mit 1.1.2017 neu geregelt. Ihre Spenden werden
MehrHilfe zum PDF Formular Editor
Hilfe zum PDF Formular Editor Mit diesem Programm können Sie die Felder vom einen PDF Formular automatisch befüllen lassen. Die Daten können aus einer Excel Datei und/oder aus der Coffee Datenbank stammen.
MehrRegistrierung am Elterninformationssysytem: ClaXss Infoline
elektronisches ElternInformationsSystem (EIS) Klicken Sie auf das Logo oder geben Sie in Ihrem Browser folgende Adresse ein: https://kommunalersprien.schule-eltern.info/infoline/claxss Diese Anleitung
MehrSoftware WISO Hausverwalter 2017 So geht s: Wie erfasse ich einen Einzelwirtschaftsplan? Version / Datum V 1.0 /
Software WISO Hausverwalter 2017 Thema So geht s: Wie erfasse ich einen Einzelwirtschaftsplan? Version / Datum V 1.0 / 20.06.2016 Ein Wirtschaftsplan beinhaltet die zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Wien Senat 5 GZ. RV/2184-W/10 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des O, 3292, vom 15. Jänner 2011 gegen die Bescheide des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs
Mehr3 BetrSichV: Konkretisierungen der Pflicht aus 5 ArbSchG
Anlage 9 3 BetrSichV: Konkretisierungen der Pflicht aus 5 ArbSchG Vorgabe von Beurteilungsmaßstäben: 1. Anhänge 1-5 BetrSichV 2. 16 GefStoffV (Ermittlungspflicht des Arbeitgebers bzgl. Umgang mit Gefahrstoffen)
MehrE-Vergabe in Österreich: Theorie und Realität
: Theorie und Realität WKÖ E-Day 15-1 - Übersicht Das EU-Richtlinienpaket 2014: Im Westen wenig Neues - 2 - Das EU-Richtlinienpaket 2014 28.3.2014: Drei neue Vergaberichtlinien Richtlinie klassischer Bereich
Mehr1) Warum ist die Lage einer Verteilung für das Ergebnis einer statistischen Analyse von Bedeutung?
86 8. Lageparameter Leitfragen 1) Warum ist die Lage einer Verteilung für das Ergebnis einer statistischen Analyse von Bedeutung? 2) Was ist der Unterschied zwischen Parametern der Lage und der Streuung?
MehrÜberwachungsprogramm gemäß 52a Bundes-Immissionsschutzgesetz und 9 Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung
Überwachungsprogramm gemäß 52a Bundes-Immissionsschutzgesetz und 9 Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung Gemäß 52a Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und 9 Industriekläranlagen-Zulassungs-
Mehrit4sport GmbH DOKUMENTATION PHOENIX II - VEREINSACCOUNT Version 1.0 HVW Stand
it4sport GmbH DOKUMENTATION PHOENIX II - VEREINSACCOUNT Version 1.0 HVW Stand 01.09.2015 1 INHALTSVERZEICHNIS 2 Dokumentenumfang... 3 3 Wie kommt man in den Vereinsaccount... 3 4 Die Rolle Vereinsaccount
MehrLeitfaden zur Registrierung von Betrieben nach der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene
Leitfaden zur Registrierung von Betrieben nach der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene 1. Einleitung Die Verordnungen (EG) Nr. 882/2004 4 und Nr. 852/2004 5 verpflichten alle Lebensmittelunternehmer,
MehrElektronisches Datenmanagement im Lebensministerium
Elektronisches Datenmanagement im Lebensministerium Mag. Franz Mochty Abt. VI/4 Seite 1 31.10.2006 EDM in der Umwelt- und Abfallwirtschaft Seite 2 09.10.2006 1 BMLFUW eras ZAR elektronisches Register von
MehrAufbau und Beurteilung der Prüfung (Gültig für Prüfungstermine vor dem 1.1.2016)
Aufbau und Beurteilung der Prüfung (Gültig für Prüfungstermine vor dem 1.1.2016) Die Prüfung zur VO Rechnungswesen findet in EDV-gestützter Form unter Verwendung des Softwaretools Questionmark Perception
MehrMultimomentaufnahme. Fachhochschule Köln Campus Gummersbach Arbeitsorganisation Dr. Kopp. Multimomentaufnahme. Arbeitsorganisation
1 Gliederung der Präsentation - Definition - Zeitstudien Einordnung - Prinzip und Verfahrensformen - Genereller Ablauf - Planung von MM-Studien 2 Definition multum momentum viel Augenblick Die besteht
MehrVerordnung über die Untersuchung gefährlicher Ereignisse im Eisenbahnbetrieb
Verordnung über die Untersuchung gefährlicher Ereignisse im Eisenbahnbetrieb (Eisenbahn-Unfalluntersuchungsverordnung EUV) vom 5. Juli 2007 (BGBl I S. 1305) Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
MehrErgänzung zu den TAB 2007*
Ergänzung zu den TAB 2007* Umsetzung des 33 Abs. 2 EEG 2009 und des 4 Abs. 3a KWK-G 2009 zum 1. Januar 2009: Auswirkungen auf Zählerplatz Ausgabe: Oktober 2009 *Technische Anschlussbedingungen für den
MehrP R E S S E I N F O R M A T I O N. Saubere Flüsse durch effiziente Kläranlagen
P R E S S E I N F O R M A T I O N 25/2010 Saubere Flüsse durch effiziente Kläranlagen DWA-Leistungsvergleich kommunaler Kläranlagen stellt Phosphor in den Mittelpunkt Bonn/Hennef, 24. November 2010 Algenwachstum,
MehrVerordnung des Bundesamtes für Eich und Vermessungswesen, mit der die Eichvorschriften für Nichtselbsttätige Waagen geändert werden
Entwurf Verordnung des Bundesamtes für Eich und Vermessungswesen, mit der die Eichvorschriften für Nichtselbsttätige Waagen geändert werden Auf Grund der 39 Abs. 1 Z 1 und 46 Abs. 1 des Maß- und Eichgesetzes
MehrTrinkwasseruntersuchungsstellen und Berichtspflichten nach TrinkwV
AQS-Jahrestagung 2014/2015 Trinkwasseruntersuchungsstellen und Berichtspflichten nach TrinkwV Inge Eversberg 1. Zulassung von Trinkwasseruntersuchungsstellen 15 Abs. 4 TrinkwV: Die nach 14, 16 Abs. 2 und
Mehr1.Wozu Datenquellen? Berechtigungen einstellen...3
Datenquellen Inhalt 1.Wozu Datenquellen?...3 2.Berechtigungen einstellen...3 Allgemeine Berechtigung für Datenquellen...3 Spezielle Berechtigungen für Datenquellen-Typen...3 1.Anlegen der Datenquelle...5
MehrErgänzung zu den TAB 2007*
Adresse: Stadtwerke Dinkelsbühl Rudolf Schmidt Strasse 7 91550 Dinkelsbühl Ergänzung zu den TAB 2007* Umsetzung des 33 Abs. 2 EEG 2009 und des 4 Abs. 3a KWK-G 2009 zum 1. Januar 2009: Auswirkungen auf
MehrInformationspflichten beim ersten Geschäftskontakt
Merkblatt Informationspflichten beim ersten Geschäftskontakt Nach 11 der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (VersVermV) haben Versicherungsvermittler und -berater die Pflicht, dem
MehrGehen Sie zunächst in den Punkt Gebäude und legen über einen Klick auf Neuer Eintrag Ihre Einheit an. Wählen Sie hierfür den Typ Eigentumswohnung.
Software WISO Vermieter 2015 Thema Einrichten einer Eigentumswohnung Version / Datum V 2.0 / 12.10.2015 Schritt 1: Anlegen des Gebäudes Schritt 2: Anlegen der Wohnung (Basis) Schritt 3: Anlegen der Mietverträge
MehrREACH in der Praxis UBA Fachworkshop
1 REACH in der Praxis UBA Fachworkshop Kommunikationsformate und Anfragen-Management 26. April 2016 Eva Hink, Senior Consultant 1cc GmbH 2 März 2015 WER WIR SIND Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen
MehrBonn, 22. Januar 2010 Rc/Ne/pa
An die zugelassenen Umweltgutachter, Umweltgutachterorganisationen und Fachkenntnisbescheinigungsinhaber Bonn, 22. Januar 2010 Rc/Ne/pa Informationen für Umweltgutachter 1/2010 Sehr geehrte Damen und Herren,
MehrLeseprobe. Investition und Finanzierung
Investition und Finanzierung Kapitel 2 - Investitionsrechnung 2.1 Methoden der Investitionsrechnung 2.2 Statische Investitionsrechnung - Kosten- und Gewinnvergleichsverfahren 2.2.1 Kostenvergleichsverfahren
MehrMD-VD /11 Wien, 26. Mai 2011
19/SN-284/ME XXIV. GP - Stellungnahme zu Entwurf (elektr. übermittelte Version) 1 von 5 Amt der Wiener Landesregierung Dienststelle: Magistratsdirektion Geschäftsbereich Recht Verfassungsdienst und EU-Angelegenheiten
MehrBerechnung des Verpackungsmaterials mit AX 2009
Voraussetzungen: Konfigurationsschlüssel: Der Konfigurationsschlüssel muss aktiviert sein. Einstellungen: Der Lagerparameter Verpackungsmaterialgebühren berechnen muss aktiviert werden. (Lagerverwaltung\Einstellungen\Parameter)
MehrA BFRAGEN IN M ICROSOFT A CCESS
A BFRAGEN IN M ICROSOFT A CCESS Was macht eine Abfrage? Eine Abfrage speichert keine Daten, sondern nur die Vorschrift, welche Daten wie angezeigt und ausgewertet werden sollen. Abfragen können Daten aus
MehrUmsetzung des 33 Abs. 2 EEG 2009 und des 4 Abs. 3a KWK G 2009 zum 01. Januar 2009:
Ergänzung zu den TAB 2007* Umsetzung des 33 Abs. 2 EEG 2009 und des 4 Abs. 3a KWK G 2009 zum 01. Januar 2009: Auswirkungen auf Zählerplatz und Messung Ausgabe: Oktober 2009 * Technische Anschlussbedingungen
MehrVereinbarung zur Vermeidung von Tragetaschen
Vereinbarung 2016 2025 zur Vermeidung von Tragetaschen Vereinbarung 2016 2025 zur Vermeidung von Tragetaschen zwischen Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Österreichische
MehrStand und Planung der Umsetzung von INSPIRE in Bezug auf Baden-Württemberg
Stand und Planung der Umsetzung von INSPIRE Die vorliegende Zusammenstellung wird vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) und dem GDI-Kompetenzzentrum im Landesamt für Geoinformation
MehrVerfahren zur Umsetzung der Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV) - Anerkennung von Ärzten und Psychologen -
Verfahren zur Umsetzung der Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV) - Anerkennung von Ärzten und Psychologen - Eisenbahn-Bundesamt Referat 34 - GA 3461 - Heinemannstraße 6 Version 06 Stand: 26.01.2016
MehrGemeinsame Ausführungsordnung zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken und zum Protokoll zu diesem Abkommen
Gemeinsame Ausführungsordnung zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken und zum Protokoll zu diesem Abkommen SR 0.232.112.21; AS 1996 2810 Änderungen der Ausführungsordnung
MehrUmsetzung von Art. 8 Energieeffizienzrichtlinie Das neue Energiedienstleistungsgesetz
Umsetzung von Art. 8 Energieeffizienzrichtlinie Das neue Energiedienstleistungsgesetz Referent: Veranstaltung: Datum: Jennifer Kratz Regionale EnergieAgentur e.v. 27.04.2015 Agenda Vorgaben der Energieeffizienzrichtlinie
MehrVergessen Sie bitte nicht sich nach jedem Besuch im GymNet wieder über die Schaltfläche "Logout" abzumelden.
Anlage 2 Bedienungsanleitung Bestandserhebung Online Das Online-Portal für die Bestandserhebung im Bereich des vielseitigen TURNEN erreichen Sie über die Internet-Seite des Turnverbandes Mittelrhein (www.tvm.org).
MehrHINTERGRUND Februar 2012
HINTERGRUND Februar 2012 Ökodesign-Richtlinie und Energieverbrauchskennzeichnung 1 Verordnung (EU) Nr. 932/2012 der Kommission vom 3. Oktober 2012 zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen
MehrITPM.VAKcheck. Dokumentation
Dokumentation Version 1.5.0 09.2008 1 Inhaltsverzeichnis 1 Inhaltsverzeichnis... 2 2 Einführung... 2 3 Voraussetzungen... 2 4 Start des Programms... 3 4.1 Kontenpflege... 4 4.2 Datenbank... 5 4.3 LogDatei...
MehrB E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 362. Sitzung am 22. September 2015
B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 362. Sitzung am 22. September 2015 zu Empfehlungen zur Vereinbarung des Umfangs des nicht vorhersehbaren Anstiegs des morbiditätsbedingten
MehrMit Word Rechenaufgaben durchfu hren
Mit Word Rechenaufgaben durchfu hren Word 2000, 2002/XP, 2003, 2007, 2010 1 Frage: Ich habe einmal gelesen, dass man mit Word addieren kann. Wie muss ich vorgehen? Antwort: Microsoft Word besitzt eine
MehrVereinbarung über das Verfahren der gegenseitigen Anerkennung der Zulassung für Lokomotiven und personenbefördernde Eisenbahnfahrzeuge
Eisenbahn-Bundesamt bm~.'lno Vereinbarung über das Verfahren der gegenseitigen Anerkennung der Zulassung für Lokomotiven und personenbefördernde Eisenbahnfahrzeuge zwischen den nationalen Eisenbahnsicherheitsbehörden
MehrDas neue Einstufungsverfahren für Stoffe in Wassergefährdungsklassen
Das neue Einstufungsverfahren für Stoffe in Wassergefährdungsklassen im Rahmen der Informationsveranstaltung 10./11. Oktober 2013 in Berlin Die neue Bundesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden
MehrExemplar für Prüfer/innen
Exemplar für Prüfer/innen Kompensationsprüfung zur standardisierten kompetenzorientierten schriftlichen Reifeprüfung AHS Juni 2015 Mathematik Kompensationsprüfung Angabe für Prüfer/innen Hinweise zur Kompensationsprüfung
MehrTelefonnummer zur Klärung technischer Fragen: Ausfüllhilfe für die jährliche Strukturerhebung im Dienstleistungsbereich
Ausfüllhilfe für die jährliche Strukturerhebung im Dienstleistungsbereich Sie haben https://erhebungsportal.estatistik.de aufgerufen: Klicken Sie hier auf die rote Registerkarte Statistikdaten melden.
MehrZweite Fachtagung des HKNR Workshop 4: EVU & Stromkennzeichnung Impulsvortrag
Zweite Fachtagung des HKNR Workshop 4: EVU & Stromkennzeichnung Impulsvortrag Winfried Vaudlet (EnBW Energie Baden-Württemberg AG) V2/ 30.01.2014 Energie braucht Impulse Agenda Gesetzliche Grundlagen Praktische
MehrVom 17. Juli 2000 (ABl. EU Nr. L 192 S. 36 ) Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat folgende Entscheidung erlassen: Artikel 1
Entscheidung der Kommission über den Aufbau eines Europäischen Schadstoffemissionsregisters (EPER) gemäß Artikel 15 der Richtlinie 96/61/EG des Rates über die integrierte Vermeidung und Verminderung der
MehrINTERNET-IMPRESSUM. Welchen Pflichten unterliegen Finanzanlagenvermittler?
Ein Merkblatt Ihrer IHK INTERNET-IMPRESSUM INTERNET-IMPRESSUM Welchen Pflichten unterliegen Finanzanlagenvermittler? Zusätzliche Angaben für Finanzanlagenvermittler erforderlich: Finanzanlagenvermittler
MehrNeues aus der Rechtssetzung
Neues aus der Rechtssetzung und mangelhafte Umsetzung von älteren Verordnungen Fortbildungsveranstaltung des TBV Oberfranken 17.03.2010 Himmelkron Dr. Iris Fuchs Regierung von Oberfranken Novellierung
MehrHandelsNavi Betriebsvergleich
Anleitung zur Monatsmeldung via DATEV HandelsNavi Stand 01.08.2014 Inhaltsverzeichnis 1. Die DATEV-Schnittstelle...2 2. Online-Melde-Formular im HandelsNavi...2 3. Rohertrag (netto) in % zum Bruttoumsatz...4
Mehr