Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 13 / Antrag. Stellungnahme. 13. Wahlperiode der Abg. Norbert Zeller u. a. SPD.

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1 13. Wahlperiode Antrag der Abg. Norbert Zeller u. a. SPD und Stellungnahme des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Einführung des Unterrichtsfaches Naturwissenschaft und Technik (NwT) Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. welche Anforderungen der Bildungsplan an das Unterrichtsfach NwT stellt, und wie diese von Schulen bzw. von den Lehrerinnen und Lehrern und Schülerinnen und Schüler umgesetzt werden sollen; 2. wie der Transfer von Inhalten zwischen den Basisfächern (Biologie, Chemie, Physik) und NwT erfolgen soll, insbesondere dann, wenn die Schülerinnen und Schüler bei der Profilformen nicht getrennt unterrichtet werden, und ob es im Interesse eines ertragreichen Unterrichts nicht sinnvoller wäre, den nach den Profilen getrennten Unterricht in den Basisfächern beizubehalten; 3. wie viele Lehrerstunden für das Fach NwT vorgesehen sind und ob entsprechend dem Bildungsplan auch Teamarbeit angedacht ist; wenn ja, wie die Stunden für Teamarbeit verrechnet werden; 4. welche Maßnahmen ergriffen werden, um die interessierten Lehrerinnen und Lehrer für NwT zu qualifizieren, und wie gewährleistet wird, dass alle Interessenten berücksichtigt werden; 5. wie die Fortbildung der Lehrkräfte bisher abläuft und ob es zutrifft, dass einigen Lehrkräften die Teilnahme an entsprechenden Fortbildungsmaßnahmen mit dem Hinweis auf fehlende finanzielle Ressourcen verwehrt wird; Eingegangen: / Ausgegeben: Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter:

2 6. aus welchen Gründen das Fortbildungskonzept, das die Fachhochschule für Technik in Esslingen in Zusammenarbeit mit Südwestmetall entwickelt hat, nicht weiter verfolgt wird; 7. welche räumlich-sächlichen Veränderungen im Zuge der Einführung von NwT notwendig sind, und wie diese finanziert und in den Schulbaurichtlinien verankert werden; 8. ob es zutrifft, dass personelle Ressourcen nur dann effizient eingesetzt werden, wenn die sachlichen Voraussetzungen gegeben sind Zeller, Bayer, Dr. Caroli, Käppeler, Queitsch, Rudolf, Wintruff SPD Begründung Ab dem Schuljahr 2007/2008 wird in den Klassen 8 bis 10 des achtjährigen Gymnasiums im naturwissenschaftlichen Profil ein neues Fach als vierstündiges Hauptfach eingerichtet: Naturwissenschaft und Technik (NwT). Die Einrichtung von NwT soll den naturwissenschaftlich-technischen Bereich am Gymnasium stärken. Gleichzeitig stehen die Gymnasien mit dem neuen Fach vor einer weiteren Herausforderung. Doch gerade aus den Schulen mehren sich kritische Stimmen, die auf die unzureichenden Vorbereitungen auf das Fach NwT hinweisen. Sie sehen nicht nur personelle und räumlich-sächliche Probleme auf sich zukommen. Darüber hinaus ist vielerorts nicht klar, wie mit den Anforderungen des Bildungsplans umzugehen ist. Es geht die Sorge um, dass die Inhalte der Basisfächer ausgedünnt, gleichzeitig aber an das Fach NwT übermäßige Erwartungen gestellt werden. Vor diesem Hintergrund gilt es, mögliche Fehlentwicklungen frühzeitig zu erkennen und aus dem Weg zu räumen. Dieser Antrag möchte deshalb einige grundlegende Voraussetzungen und mögliche Problembereiche thematisieren. Stellungnahme Mit Schreiben vom 22. Dezember 2005 Nr NWT/7 nimmt das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. welche Anforderungen der Bildungsplan an das Unterrichtsfach NwT stellt, und wie diese von Schulen bzw. von den Lehrerinnen und Lehrern und Schülerinnen und Schülern umgesetzt werden sollen; Im Bildungsplan (Gymnasium) ist der Bildungs- und Erziehungsauftrag des Faches NwT wie folgt beschrieben (Zitat): Naturwissenschaftliches Arbeiten und Denken ist integraler Bestandteil einer zeitgemäßen Bildung. Naturwissenschaftliche Bildung umfasst Kennt- 2

3 nisse, Kompetenzen und Einstellungen, die die Schülerinnen und Schüler in ihrer Neugier unterstützen und zu Problemlösestrategien hinführen. Technische Bildung ermöglicht zusätzlich Verständnis für technische Strukturen und Abläufe und zeigt Lösungen für gesellschaftliche Fragen auf. Der Teil II Kompetenzen und Inhalte der Bildungsstandards im Fach NwT ist in Prinzipien, Betrachtungsbereiche und Mess- und Arbeitsmethoden gegliedert. Die Betrachtungsbereiche Mensch, Umwelt, Technik und Erde und Weltraum entstammen der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler. Daraus ergeben sich die folgenden Anforderungen an den Unterricht: Die Auswahl der Unterrichtsthemen hat vorrangig lebensweltliche Fragestellungen der Schülerinnen und Schüler im Blick und folgt nicht der Fachsystematik einer naturwissenschaftlichen Disziplin. Im Fach NwT werden Themen fächerverbindend behandelt, d. h. Themen werden unter den Fachperspektiven und mit den Methoden der naturwissenschaftlichen Basisfächer bearbeitet und die Ergebnisse zu einer mehrperspektivischen, ganzheitlichen Sicht zusammengeführt. Die Verknüpfung mit den Basisfächern erfolgt im Wesentlichen über das Aufgreifen von Fachmethoden, die die Fächer Biologie, Physik und Chemie bereitstellen. Dies trägt nicht nur zur Festigung des in diesen Fächern Erlernten bei, sondern ermöglicht darüber hinaus durch die Verknüpfung mit Fragen der praktischen Anwendung sinnstiftende Erfahrungen im naturwissenschaftlichen Unterricht. Um die Kompetenzen und Inhalte zu vermitteln, kommen im Fach NwT handlungsorientierten, schülerzentrierten Methoden, einschließlich Projektarbeit (z. B. auch zur Herstellung von Produkten), besondere Bedeutung zu. Daher kann nach der Verordnung über die Notenbildung eine der mindestens vier anzufertigenden Klassenarbeiten pro Schuljahr durch eine Facharbeit ersetzt werden. Ein zentrales Anliegen der Bildungsreform 2004 in Baden-Württemberg ist die Entwicklung einer neuen Lernkultur, die darauf zielt, die Schülerinnen und Schüler zum selbstständigen, verantwortungsvollen und lebenslangen Lernen anzuleiten. Für den naturwissenschaftlichen Unterricht bedeutet dies, in allen Altersstufen und in allen Fächern einen stärkeren Akzent auf Verstehen und Anwenden zu legen und die Schülerinnen und Schüler zu befähigen, ihre Kenntnisse im Alltag anzuwenden. Daraus ergeben sich Anforderungen an die Schülerinnen und Schüler, die wie folgt zusammengefasst werden können: Umfang und zeitliche Belastung entsprechend einem vierstündigen Kernfach. Selbstständiges Arbeiten und erhöhte Eigenverantwortung für das Lernergebnis. Kommunikative und organisatorische Fähigkeiten, die durch Arbeit im Team gefördert und gefordert werden. Häusliche Arbeit beinhaltet auch praktische Aufgaben und Tätigkeiten. Transfer naturwissenschaftlicher und technischer Grundlagen auf neue Aufgabenstellungen (Problemlösendes und finales Denken). Besuch außerschulischer Lernorte (im Rahmen schulischer Veranstaltungen). Die Anforderungen an die Lehrerinnen und Lehrer im Fach NwT unterscheiden sich hinsichtlich der Beherrschung eines breiten Methodenrepertoires, einschließlich Projektarbeit und Anwendung neuer Medien, der Fähigkeit zur Präsentation mit Experimenten und naturwissenschaftlich-technischen Gerä- 3

4 ten nicht von den Anforderungen in anderen naturwissenschaftlichen Fächern. Von den Lehrerinnen und Lehren wird weiter erwartet, dass Sie über exemplarische Kenntnisse einer mittelstufengemäßen Technikdidaktik verfügen und in Teams zusammenarbeiten (siehe auch Frage 3). 2. wie der Transfer von Inhalten zwischen den Basisfächern (Biologie, Chemie, Physik) und NwT erfolgen soll, insbesondere dann, wenn die Schüler/ -innen beider Profilformen nicht getrennt unterrichtet werden, und ob es im Interesse eines ertragreichen Unterrichts nicht sinnvoller wäre, den nach den Profilen getrennten Unterricht in den Basisfächern beizubehalten; Wie bei Ziff. 1. ausgeführt, erfolgt die Verbindung des Unterrichts in NwT mit den Basisfächern im Wesentlichen durch das Aufgreifen der Fachmethoden, die Biologie-, Physik- und Chemieunterricht in ihren Kerncurricula bereitstellen. Darüber hinaus ist das Schulcurriculum, in dem die einzelne Schule für alle Lehrkräfte verbindlich auch fachübergreifende und fächerverbindende Gegenstände festlegen kann, ein wichtiges Instrument zur inhaltlichen Verbindung des Unterrichts in verschiedenen Fächern. Eine solide naturwissenschaftliche Grundbildung erfordert in allen Profilen einen gleichwertigen Unterricht in den Basisfächern auch im Hinblick auf die Wahl der Fächer und Kurse dieser Fächer in der gymnasialen Oberstufe. Dabei ist es der einzelnen Schule im Rahmen ihrer pädagogischen Verantwortung anheim gestellt, in den Klassenstufen 8, 9 und 10 die Klassen unter dem Gesichtpunkt der Profilzugehörigkeit neu zusammenzustellen, wobei pädagogische und schulorganisatorische Gesichtspunkte zu berücksichtigen sind. Für die Bildung von Klassen mit Schülerinnen und Schüler verschiedener Profile sprechen die größere Vielfalt der Interessen innerhalb einer Klasse und eine weniger stark ausgeprägte Differenzierung der Klassen einer Stufe. 3. wie viele Lehrerstunden für das Fach NwT vorgesehen sind und ob entsprechend dem Bildungsplan auch Teamarbeit angedacht ist; wenn ja, wie die Stunden für Teamarbeit verrechnet werden; Für das Fach NwT sind nach der Kontingentstundentafel in den Klassen 8 bis 10 zusammen zwölf Wochenstunden vorgesehen. Entsprechend der derzeitigen Regelung für das naturwissenschaftliche Praktikum in den Klassenstufen 9 bis 11 wird künftig für NwT-Klassen mit mehr als 20 Schülerinnen und Schülern eine zusätzliche Wochenstunde zugewiesen. Für die Vorbereitung des Unterrichts im Fach NwT wird die Zusammenarbeit in fächergemischten Lehrer-Teams (Physik-, Chemie-, Biologie- und ggf. Geographielehrer) empfohlen. Dies unterstützt die Betrachtung der Unterrichtsthemen aus verschiedenen Fachperspektiven, deren Verknüpfung für den Unterricht in diesem Fach von besonderer Bedeutung ist. Folgende Organisationsformen des Unterrichts sind an Versuchsschulen realisiert: Fächergemischte Teams von zwei bis drei Lehrern teilen sich den Unterricht in einer Klasse nach Absprache und bringen so nach Bedarf verschiedene Fachkompetenzen ein. Nach vorausgehender Absprache unterrichten die Lehrer des Teams einer Klassenstufe jeweils eine Klasse ganzjährig. Die Fachkollegen arbeiten sich gegenseitig zu. Bei Semester- und Trimesterlösungen unterrichten die Lehrer gleiche Inhalte in wechselnden Klassen. Gleichzeitiger Unterricht der NwT-Lerngruppen oder Klassen einer Stufe ermöglicht einen flexiblen Einsatz der Lehrkräfte. 4

5 Die Wahl der Organisationsform obliegt der Schulleitung und den mit dem Unterricht in NwT beauftragten Lehrkräften. Die dargestellten Organisationsformen unterstützen und entlasten den einzelnen Lehrer bei der Vorbereitung und Durchführung des Unterrichts, es sind daher keine Stunden für Teamarbeit zu verrechnen. 4. welche Maßnahmen ergriffen werden, um die interessierten Lehrerinnen und Lehrer für NwT zu qualifizieren, und wie gewährleistet wird, dass alle Interessenten berücksichtigt werden; Zur Qualifizierung interessierter Lehrerinnen und Lehrer wurde ein umfangreiches Fortbildungskonzept erarbeitet. Es besteht aus regionalen Fortbildungen, schulinternen Fortbildungen und Fortbildungen unter Einbindung externer Partner, insbesondere aus Industrie und Wissenschaft. Einen Schwerpunkt dieser Zusammenarbeit bildet das Kontaktstudium Naturwissenschaft und Technik mit dem thematischen Schwerpunkt im Bereich Technik, das mit dem Schuljahr 2006/2007 beginnen soll. Das Kontaktstudium basiert auf einem blended learning Konzept. Es erfolgt internetgestützt, wobei die häusliche Arbeit am Computer und an Studienbriefen ergänzt wird durch Präsenzphasen, bei denen die praktische Arbeit und das Experimentieren im Vordergrund stehen. Zusätzlich können zwischen den Teilnehmer/-innen Erfahrungen ausgetauscht, didaktische Konzepte erarbeitet sowie persönliche Kontakte geknüpft werden. Die Fortbildungen werden mehrere Jahre angeboten, so dass Lehrerinnen und Lehrer bzw. Schulteams die regionalen Fortbildungen besuchen können bzw. jedem Gymnasium die Möglichkeit eröffnet wird, eine Lehrerin oder einen Lehrer zum Kontaktstudium zu melden. Neben den Angeboten der Fortbildung im Fach NwT nehmen die neuen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen die Veränderungen auf, die sich aufgrund der neuen Bildungspläne in den Schulen ergeben haben und die derzeit umgesetzt werden. Insbesondere wurde das Fach NwT an den Seminaren als zusätzliches Ausbildungsfach in etwa gleichem Umfang wie die anderen Fächer etabliert und ist für alle Referendarinnen und Referendare mit mindestens einem naturwissenschaftlichen Fach obligatorisch. 5. wie die Fortbildung der Lehrkräfte bisher abläuft und ob es zutrifft, dass einigen Lehrkräften die Teilnahme an entsprechenden Fortbildungsmaßnahmen mit dem Hinweis auf fehlende finanzielle Ressourcen verwehrt wird; Es werden zentrale Veranstaltungen an der Landesakademie für Fortbildung und Personalentwicklung an Schulen angeboten, die sich an die Multiplikatorinnen und Multiplikatoren für die regionale Fortbildung wenden, zusätzlich Veranstaltungen an der Landesakademie und dem Landesschulzentrum für Umwelterziehung, die allen interessierten Lehrerinnen und Lehrern offen stehen. Die regionalen Fortbildungen, die die grundlegenden Fachmethoden vermitteln, werden flächendeckend angeboten. Sie haben innerhalb der gymnasialen Fortbildung einen sehr hohen Stellenwert. Eine Erhebung bei den Regierungspräsidien ergab, dass es vereinzelt zu Ablehnungen von interessierten Lehrerinnen und Lehrern kam. Die Bewerberinnen und Bewerber erfüllten in diesen Fällen nicht die Eingangsvoraussetzungen oder die Anzahl der Meldungen überstieg die Kapazität der Veranstaltung. 6. aus welchen Gründen das Fortbildungskonzept, das die Fachhochschule für Technik in Esslingen in Zusammenarbeit mit Südwestmetall entwickelt hat, nicht weiter verfolgt wird; Bei dem Angebot der Fachhochschule für Technik Esslingen handelt es sich um ein dreisemestriges Zusatzstudium, das der vertiefenden Qualifizierung 5

6 einiger Lehrerinnen und Lehrer an Schulen mit stark ausgeprägtem naturwissenschaftlich-technischen Profil dienen würde. Das Konzept wird derzeit nicht weiterverfolgt, da die Qualifizierung im Teilbereich Technik sicherstellen muss, dass landesweit den Lehrerinnen und Lehrern die Möglichkeit geboten wird, eine passgenau auf die Bildungsstandards abgestimmte Basisqualifikation zu erhalten. 7. welche räumlich-sächlichen Veränderungen im Zuge der Einführung von NwT notwendig sind, und wie diese finanziert und in den Schulbaurichtlinien verankert werden; Die Bereitstellung des erforderlichen Schulraums ist gemäß 48 Abs. 2 des Schulgesetzes grundsätzlich Aufgabe des kommunalen Schulträgers, also der Gemeinden, Städte und Landkreise. Sofern der kommunale Schulträger den erforderlichen Schulraum baut, kann er hierfür im Rahmen der kommunalen Schulbauförderung vom Land Zuschüsse erhalten. Die näheren Voraussetzungen zur Gewährung des Landeszuschusses sind in den Schulbauförderungsrichtlinien und den dort als Anlage beigefügten Schemata zur Ermittlung des Raumbedarfs allgemein bildender und beruflicher Schulen (Modellraumprogramme) geregelt. Sie sind im Wesentlichen die Grundlage für die Berechnung des Landeszuschusses. Das Modellraumprogramm für allgemein bildende Gymnasien sieht im naturwissen-schaftlichen Bereich (Naturphänomene, Physik, Chemie und Biologie) als Fachräume Lehrübungsräume, Lehrsäle, Praktikumsräume sowie Experimentier- und Sammlungsräume vor. Je nach den örtlichen Verhältnissen und Bedürfnissen kann anstelle eines Lehrsaals ein zusätzlicher Lehrübungsraum vorgesehen werden. Die Ermittlung des Fachraumbedarfs erfolgt unter Berücksichtigung der Zahl der Klassen, die diese Fachräume benötigen, und des Umfangs des Unterrichts nach der Kontingentstundentafel des naturwissenschaftlichen Bereichs. Bei Fachräumen wird derzeit von einer Belegungsdauer je Raum von 30 bis 32 Wochenstunden ausgegangen. Bei verstärktem Unterricht am Nachmittag wäre jedoch auch eine Belegungsdauer von 34 bis 36 Wochenstunden vertretbar. Unter diesen Voraussetzungen können im Allgemeinen die räumlichen Voraussetzungen für einen ordnungsgemäßen und modernen naturwissenschaftlichen Unterricht geschaffen werden. Diese Feststellung gilt jedoch nur dann, wenn die betroffenen Gymnasien über die im Modellraumprogramm vorgesehenen naturwissenschaftlichen Fachräume tatsächlich verfügen. Sofern an einem Gymnasium nicht alle erforderlichen Fachräume vorhanden sein sollten und der Schulträger bereit wäre, diese zu bauen, könnten die hierfür entstehenden Baukosten im Rahmen der kommunalen Schulbauförderung bezuschusst werden. Da der Unterricht in den Naturwissenschaften und im Fach NWT verstärkt praktische Arbeitsweisen und technische Anwendungen beinhaltet, ist nicht nur die Ausstattung der Fachräume, sondern auch die der Lehrmittelsammlungen anzupassen. Die dafür notwendigen Aufwendungen sind abhängig vom bisherigen Ausstattungsstand der Schule. In der Regel können die notwendigen Ergänzungen der vorhandenen naturwissenschaftlichen Sammlungen im Rahmen budgetierter Schulhaushalte in einem Zeitraum von mehreren Jahren beschafft werden. 8. ob es zutrifft, dass personelle Ressourcen nur dann effizient eingesetzt werden, wenn die sachlichen Voraussetzungen gegeben sind. In allen Schularten und Unterrichtsfächern setzt ein ertragreicher Unterricht eine entsprechende sächliche Ausstattung der Schule und qualifizierte Lehr- 6

7 kräfte voraus. Wie dargelegt, ist Vorsorge getroffen, dass bis zur flächendeckenden Einführung des Faches NwT die Lehrkräfte durch Fortbildungsangebote vorbereitet sind und die Schulträger die räumlichen Voraussetzungen falls nötig schaffen können. In Vertretung Halder Ministerialdirektor 7

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