Einrichtung von beruflichen Gymnasien sozialpädagogischer
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- Innozenz Brauer
- vor 8 Jahren
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1 14. Wahlperiode Antrag der Abg. Renate Rastätter u. a. GRÜNE und Stellungnahme des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Einrichtung von beruflichen Gymnasien sozialpädagogischer Richtung Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen, I. zu berichten, 1. inwieweit und in welchen Bereichen die Landesregierung einen wachsenden Bedarf an sozialen Dienstleistungen in Baden-Württemberg sieht; 2. inwieweit es dazu sinnvoll und notwendig ist, insbesondere im Bereich des beruflichen Schulwesens neue Bildungsgänge einzuführen bzw. neue Profile zuzulassen, die gezielter auf Berufe und Studiengänge im Bereich des sozialen Dienstleistungssektors vorbereiten und welchen Stellenwert dabei die Einführung von sozialpädagogischen Gymnasien einnimmt; 3. in welche Richtung das bislang an den einzigen beiden sozialpädagogischen Gymnasien in Lahr und Radolfzell bestehende Profil weiterentwickelt werden soll und welche konzeptionellen Überlegungen es dazu derzeit gibt; 4. welche staatlichen beruflichen Schulen und welche privaten Träger an welchen Standorten zum kommenden Schuljahr 2008/2009 Anträge auf Genehmigung eines sozialpädagogischen Gymnasiums gestellt haben; 5. wie die Landesregierung die Nachfrage nach sozialpädagogischen Gymnasien bewertet und inwieweit sie darin die Ursache sieht, dass private sozialpädagogische Gymnasien seit 2005 wie Pilze aus dem Boden geschossen sind; Eingegangen: / Ausgegeben: Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter:
2 6. inwieweit die Landesregierung ein Problem darin sieht, dass Schülerinnen und Schüler aus Realschulen, die sich für ein sozialpädagogisches Gymnasium entscheiden möchten, derzeit faktisch gezwungen sind, ein Schulgeld von mindestens 260, monatlich zu bezahlen, weil sie auf ein privates sozialpädagogisches Gymnasium ausweichen müssen; 7. inwieweit die Landesregierung in zumutbarer Nähe aller Schülerinnen und Schüler mit einem mittleren Bildungsabschluss die Einrichtung eines so - zialpädagogischen Gymnasiums an einer staatlichen beruflichen Schule zulassen möchte, wie viele Standorte dafür vorgesehen sind und welchen Zeitplan es dazu gibt; 8. wie die Landesregierung mit den Anträgen der staatlichen beruflichen Schulen und der privaten Träger zum kommenden Schuljahr 2008/2009 umgehen wird; 9. inwieweit die Landesregierung dazu bereit ist, auf die hohe fachliche, pädagogische, sowie schulorganisatorische Kompetenz der staatlichen beruflichen Schulen zu bauen und sie in die konzeptionelle Entwicklung des sozialpädagogischen Gymnasialprofils einzubinden, sowie bei Vorliegen eines qualifizierten Antrags bereits im kommenden Schuljahr eine Genehmigung für die Einrichtung eines sozialpädagogischen Profils zu erteilen, das entsprechend fortentwickelt werden kann; II. einen Stufenplan vorzulegen, der die Einrichtung von beruflichen Gymnasien sozialpädagogischer Richtung in zumutbarer Nähe von Absolventinnen und Absolventen mit mittlerem Bildungsabschluss vorsieht, in den bereits zum Schuljahr 2008/2009 mit der Genehmigung von Anträgen staatlicher beruflicher Schulen eingestiegen wird Rastätter, Sckerl, Schlachter, Neuenhaus, Mielich, Bauer, Lehmann GRÜNE Begründung Wir haben in unserer Gesellschaft einen wachsenden Bedarf an sozialen Dienstleistungen, der durch die demografische Entwicklung noch stark ansteigen wird. Zum einen betrifft dies neue Bildungsaufgaben, u. a. Führungsaufgaben im Kindergarten, sowie die Einbeziehung der Sozialpädagogik in die Ganztagsschule, zum anderen aber auch neue Aufgaben im Sozial- und Pflegebereich. Sozialpädagogische Gymnasien können einen wichtigen Beitrag zur frühzeitigen Gewinnung und Qualifizierung des künftigen Fachpersonals leisten. Die Nachfrage seitens der Schülerinnen und Schüler ist enorm. Eine Umfrage von Zehntklässlerinnen an Karlsruher Realschulen hat gezeigt, dass rund 80 Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen Interesse an einem sozialpädagogischen Gymnasium haben. Bislang gibt es nur zwei staatliche sozialpädagogische beruflichen Gymnasien in Baden-Württemberg in Lahr und Radolfzell, die bereits vor über 30 Jahren eingerichtet wurden. Während in anderen Bereichen der Bedarf an qualifizierten Fachkräften durch Einrichtung besonderer beruflicher Gymnasialzüge Rechnung getragen wurde (Biotechnologisches Gymnasium, Gestaltungs- und Medientechnik, Informationstechnik, Technik und Management) 2
3 gibt es im Bereich der sozialpädagogischen gymnasialen Profilierung eine dramatisch ansteigende Lücke. In diese Lücke stoßen derzeit private Träger vor. Private sozialpädagogische Gymnasien schießen wie Pilze aus dem Boden. Allein seit dem Jahr 2005/2006 wurden 13 private sozialpädagogische Gymnasien in Baden-Württemberg eingerichtet. Von den 17 sozialpädagogischen Gymnasien in Baden-Württemberg sind somit 15 in privater Trägerschaft. Weitere private Träger stehen in den Startlöchern und haben Anträge zum kommenden Schuljahr gestellt. Derzeit stellt das Kultusministerium konzeptionelle Überlegungen an, ob überhaupt sozialpädagogische Gymnasien eingerichtet werden sollen und wie gegebenenfalls eine fachliche profilierte Profilierung aussehen könnte. Durch diese Aussage, sowie die Tatsache, dass bislang noch keine Genehmigung für einen Antrag einer staatlichen beruflichen Schule erteilt wurde, muss befürchtet werden, dass es für das Schuljahr 2008/2009 keine Genehmigung geben und erneut ausschließlich eine Ausweitung privater sozialpädagogischer Gymnasien erfolgen wird. Aus bildungspolitischen und sozialpolitischen Gründen ist es aus Sicht der GRÜNEN nicht vertretbar, dass Schülerinnen und Schüler auf Jahre hinaus kein staatliches schulisches Angebot vorfinden und gezwungen sind, Schulgeld zu bezahlen, wenn sie sich für ein sozialpädagogisches berufliches Gymnasium entscheiden. Der Zugang zu Bildung und Ausbildung darf nicht vom Einkommen der Eltern abhängen. Schülerinnen und Schüler, die über den Weg der Realschule die Hochschulreife erwerben wollen, müssen den gleichen Zugang zur gebührenfreien gymnasialen Oberstufe erhalten wie Schülerinnen und Schüler der allgemein bildenden Gymnasien oder der anderen beruflichen Gymnasien. Deshalb muss sichergestellt sein, dass die Schülerinnen und Schüler in zumutbarer Entfernung ein gebührenfreies beruf - liches sozialpädagogisches Gymnasium an einer staatlichen Schule besuchen können. Das Beispiel der Johanna-Wittum-Schule in Pforzheim zeigt, dass es bereits im kommenden Schuljahr möglich wäre, ein qualitativ anspruchsvolles so - zialpädagogisches Gymnasium einzurichten. Diese große berufliche Schule erfüllt dazu alle Voraussetzungen. Das entsprechende Fachpersonal ist vorhanden, da die Schule sowohl eine Fachschule für Sozialpädagogik (Ausbildung für Erzieherin/Erzieher) als auch eine Oberstufe (ernährungswissenschaftliches und biotechnologisches Gymnasium) besitzt. Außerdem kann die Johanna-Wittum-Schule das neue gymnasiale Profil durch Substitution kos - tenneutral umsetzen. Die vom Kultusministerium beabsichtigte Neukonzeption des sozialpädagogischen Gymnasiums rechtfertigt in keiner Weise, dass eine Genehmigung zum kommenden Schuljahr nicht erteilt wird. Gerade die beruflichen Schulen verfügen über die Fähigkeit, Neuordnungen im laufenden Betrieb umzusetzen, da sie zeitnah und flexibel auf gesellschaftliche und wirtschaftliche Herausforderungen und Veränderungen reagieren müssen, um ihren Absolventinnen und Absolventen optimale berufliche Perspektiven zu ermöglichen. Im Übrigen beginnen alle privaten sozialpädagogischen Gymnasien auch im neuen Schuljahr mit der bisherigen Konzeption und stellen erst dann um, wenn die neue Konzeption vom Kultusministerium entwickelt ist. Die beabsichtigte Neukonzeption darf also nicht einseitig die staatlichen Schulen, sowie die Schülerinnen und Schüler, die dieses gymnasiale Profil wählen möchten, benachteiligen. 3
4 Stellungnahme Mit Schreiben vom 23. April 2008 Nr /12 nimmt das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport im Einvernehmen mit dem Sozialministerium zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen, I. zu berichten, 1. inwieweit und in welchen Bereichen die Landesregierung einen wachsenden Bedarf an sozialen Dienstleistungen in Baden-Württemberg sieht; Dienstleistungen im Sozial- und Gesundheitswesen werden personenbezogen, also in der Regel vor Ort und damit sehr häufig in kommunaler Zuständigkeit erbracht. Sozialen Dienstleistungen kommt aus Sicht der Landesregierung eine essentielle Bedeutung für die Verwirklichung sozialer Rechte, der Sicherung der Menschenwürde und zur Realisierung von Zielen des gesellschaftlichen Ausgleichs, der Solidarität und des sozialen Zusammenhalts zu. Sozialdienstleistungen dienen u. a. der Förderung der Entwicklung von Menschen, unterstützen die Möglichkeiten eines selbstbestimmten Lebens und einer gleichberechtigten Teilhabe. Sie ergänzen mitunter Leistungen, die in der Familie erbracht werden und helfen Familien bei der Bewältigung schwieriger Lebenssituationen. Mit Inkrafttreten des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II) am 1. Januar 2005 hat der Bundesgesetzgeber die Zusammenführung von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe in eine neue Grundsicherung für Arbeitsuchende vorgenommen. Hier wurden in 16 SGB II flankierende soziale Leistungen aufgeführt. Für die Integration in den Arbeitsmarkt bedarf es nicht allein berufsqualifizierender oder beschäftigungsfördernder Maßnahmen, sondern ergänzend sozialer Leistungen wie z. B. Kinderbetreuung, Schuldnerberatung, Suchtberatung, psychosozialer Beratung und der Wohnungslosenhilfe. Diese Aufgabenfelder wurden den Kommunen zugeordnet und gewinnen an Bedeutung. Gerade im Zuge des von Bund und Ländern beschlossenen Ausbaus der Kleinkindbetreuung muss bis 2013 entsprechend dem jährlichen Ausbaufortschritt mit einem wachsenden Bedarf an sozialpädagogischen Fachkräften in den Betreuungseinrichtungen gerechnet werden. Auch der damit verbundene Ausbau der Kindertagespflege bietet solchen Fachkräften zunehmend Betätigungsfelder (z. B. Qualifizierung- und Fortbildung sowie Beratung und fachliche Begleitung von Kindertagespflegepersonen). Ebenso bedarf die Veränderung der Familienstrukturen gerade auch im Bereich der Jugendhilfe z. B. beim Kinderschutz sowohl quantitativ und qualitativ selbst bei zurückgehenden Zahlen von Jugendlichen und Kindern vermehrt sozialpädagogischer Fachkräfte. 2. inwieweit es dazu sinnvoll und notwendig ist, insbesondere im Bereich des beruflichen Schulwesens neue Bildungsgänge einzuführen bzw. neue Profile zuzulassen, die gezielter auf Berufe und Studiengänge im Bereich des sozialen Dienstleistungssektors vorbereiten und welchen Stellenwert dabei die Einführung von sozialpädagogischen Gymnasien einnimmt; 3. in welche Richtung das bislang an den einzigen beiden sozialpädagogischen Gymnasien in Lahr und Radolfzell bestehende Profil weiterentwickelt werden soll und welche konzeptionellen Überlegungen es dazu derzeit gibt; 4
5 Derzeit wird eine Konzeption zur zielgerichteten inhaltlichen Weiterent - wicklung des beruflichen Gymnasiums sozialpädagogischer Richtung erarbeitet, um insbesondere den geänderten aktuellen Anforderungen der Gesellschaft von frühkindlicher Förderung bis zur Pflege im Alter Rechnung zu tragen, die Qualität des beruflichen Gymnasiums dieser Richtung weiterhin zu sichern und auf ein solides zeitgemäßes Fundament zu stellen. Die Weiterentwicklung soll mit einer Änderung der Bezeichnung dieser Gymnasialrichtung verbunden sein. Es ist geplant, die Richtung des beruflichen Gymnasiums von berufliches Gymnasium sozialpädagogischer Richtung in berufliches Gymnasium sozialwissenschaftlicher Richtung umzubenennen. Darüber hinaus sind in diesem Zusammenhang Änderungen im Fächerkanon sowie Lehrplanarbeiten im Profilbereich vorgesehen. Die Konzeptentwicklung wird im Herbst 2008 abgeschlossen sein. Lehrpläne für das sozialwissenschaftliche Gymnasium werden im Schuljahr 2008/2009 erarbeitet. 4. welche staatlichen beruflichen Schulen und welche privaten Träger an welchen Standorten zum kommenden Schuljahr 2008/2009 Anträge auf Genehmigung eines sozialpädagogischen Gymnasiums gestellt haben; Es wird davon ausgegangen, dass mit dem Begriff staatliche berufliche Schulen die öffentlichen beruflichen Schulen gemeint sind, die in der gemeinsamen Trägerschaft des Landes und der Stadt- und Landkreise stehen; staat - liche Schulen stehen dagegen allein in der Trägerschaft des Landes (im Land gibt es nur zwei staatliche berufliche Schulen). Anträge auf Einrichtung neuer beruflicher Bildungsgänge an öffentlichen beruflichen Schulen sind generell von den jeweiligen kommunalen Schulträgern, den Stadt- bzw. Landkreisen zu stellen. Entsprechende Anträge von kommunalen Schulträgern liegen dem Kultusministerium nicht vor. Zum Schuljahr 2008/2009 haben jedoch einige öffentliche berufliche Schulen ihr Interesse an der Einrichtung eines sozialpädagogischen Gymnasiums angezeigt. Die nachfolgenden privaten Träger haben für das Schuljahr 2008/2009 einen Antrag auf Genehmigung von beruflichen Gymnasien mit sozialpädagogischer Richtung gestellt: Regierungs- Privater Träger Standort präsidium Stuttgart Gemeinnütziges Institut für Berufsbildung Dr. Engel GmbH Göppingen Karlruhe Internationaler Bund Mannheim Karlruhe Internationaler Bund Karlsruhe Tübingen Kolping-Bildungswerk Württemberg e.v. Riedlingen Tübingen Bernd Blindow Schulen Friedrichshafen Friedrichshafen 5. wie die Landesregierung die Nachfrage nach sozialpädagogischen Gymnasien bewertet und inwieweit sie darin die Ursache sieht, dass private sozialpädagogische Gymnasien seit 2005 wie Pilze aus dem Boden geschossen sind; Die Landesregierung hat im Rahmen der ressourcenmäßigen Möglichkeiten die beruflichen Gymnasien kontinuierlich weiterentwickelt und ausgebaut, wobei in den vergangenen Jahren ein Schwerpunkt bei den biotechnologischen Gymnasien und den verschiedenen Profilen des technischen Gymnasiums lag. In Fortsetzung dieser Linie und angesichts der steigenden Nachfrage im Bereich der sozialen Berufe wird das bestehende sozialpädagogische Gymnasium konzeptionell zu einem zukunftsweisenden sozialwissenschaftlichen Gymnasium weiterentwickelt. 5
6 Bei den privaten sozialpädagogischen Gymnasien ist Voraussetzung für die Genehmigung als Ersatzschule nach Artikel 7 Abs. 4 Grundgesetz (GG) und 5 Absatz 1 Privatschulgesetz (PSchG), dass die private Schule in ihren Lehrzielen und Einrichtungen sowie in der wissenschaftlichen Ausbildung ihrer Lehrkräfte nicht hinter den öffentlichen Schulen zurücksteht und eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird. Im Gegensatz zu öffentlichen Schulen, die nach dem Schulgesetz nur genehmigt werden, wenn ein öffentliches Bedürfnis vorliegt, darf bei der Genehmigung privater Schulen aufgrund der verfassungsrechtlich garantierten Errichtungsfreiheit eine Bedürfnisprüfung nicht vorgenommen werden. 6. inwieweit die Landesregierung ein Problem darin sieht, dass Schülerinnen und Schüler aus Realschulen, die sich für ein sozialpädagogisches Gymnasium entscheiden möchten, derzeit faktisch gezwungen sind, ein Schulgeld von mindestens 260, monatlich zu bezahlen, weil sie auf ein privates sozialpädagogisches Gymnasium ausweichen müssen; Schülerinnen und Schüler, die die Aufnahmevoraussetzungen erfüllen, können grundsätzlich alle Bildungsgänge an den öffentlichen beruflichen Schulen kostenfrei besuchen. An allen öffentlichen beruflichen Gymnasien kann die allgemeine Hochschulreife erreicht werden, welche zur Aufnahme auch eines Studienganges der Sozialwissenschaften berechtigt. An den öffentlichen beruflichen Gymnasien stehen jedes Jahr trotz anfänglich hoher Bewerberzahlen letztlich noch freie Schulplätze zur Verfügung. So sind beispielsweise allein an den insgesamt 36 öffentlichen beruflichen Gymnasien ernährungswissenschaftlicher Richtung in der Eingangsklasse im laufenden Schuljahr noch 127 freie Schulplätze vorhanden. 7. inwieweit die Landesregierung in zumutbarer Nähe aller Schülerinnen und Schüler mit einem mittleren Bildungsabschluss die Einrichtung eines so - zialpädagogischen Gymnasiums an einer staatlichen beruflichen Schule zulassen möchte, wie viele Standorte dafür vorgesehen sind und welchen Zeitplan es dazu gibt; Im Zusammenhang mit der geplanten Umstellung vom sozialpädagogischen zum sozialwissenschaftlichen Gymnasium zum Schuljahr 2009/2010 soll im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen eine Standortplanung und -auswahl erfolgen. 8. wie die Landesregierung mit den Anträgen der staatlichen beruflichen Schulen und der privaten Träger zum kommenden Schuljahr 2008/2009 umgehen wird; Zu erwartende Anträge öffentlicher Schulträger werden zurückgestellt bis die Konzeptentwicklung abgeschlossen ist und die unter Ziffer I. 7. erwähnte Standortplanung und -auswahl erfolgt ist. 9. inwieweit die Landesregierung dazu bereit ist, auf die hohe fachliche, pädagogische sowie schulorganisatorische Kompetenz der staatlichen beruflichen Schulen zu bauen und sie in die konzeptionelle Entwicklung des sozialpädagogischen Gymnasialprofils einzubinden, sowie bei Vorliegen eines qualifizierten Antrags bereits im kommenden Schuljahr eine Genehmigung für die Einrichtung eines sozialpädagogischen Profils zu erteilen, das entsprechend fortentwickelt werden kann; Die Kompetenz und die Erfahrungen der Schulen, die seit vielen Jahren ein sozialpädagogisches Gymnasium anbieten, werden sowohl bei der Erarbeitung des Konzepts als auch bei den entsprechenden Lehrplanarbeiten einbezogen. 6
7 Im Übrigen wird auf die Ausführungen zu den Ziffern I. 7. und I. 8. Bezug genommen. II. einen Stufenplan vorzulegen, der die Einrichtung von beruflichen Gymnasien sozialpädagogischer Richtung in zumutbarer Nähe von Absolventinnen und Absolventen mit mittlerem Bildungsabschluss vorsieht, in den bereits zum Schuljahr 2008/2009 mit der Genehmigung von Anträgen staatlicher beruflicher Schulen eingestiegen wird. Es wird auf die Antworten zu den Ziffern I. 7. und I. 8. Bezug genommen. Rau Minister für Kultus, Jugend und Sport 7
6. wie hoch der prozentuale Anteil der Schülerinnen und Schüler an den Abendgymnasien
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