Compliance Summit des BUJ, Wenn der Staatsanwalt zweimal klingelt

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1 Compliance Summit des BUJ, Wenn der Staatsanwalt zweimal klingelt Dr. Stefan Brügmann, HSH Nordbank

2 Agenda 1. Rechtliche Grundlagen 2. LG Hamburg vom aus Sicht der Betroffenen 3. Besondere praktische Herausforderungen 4. Prüfung des Durchsuchungsbeschlusses 5. Fazit

3 1. Rechtliche Grundlagen 102 StPO Durchsuchung beim Verdächtigen 103 StPO Durchsuchung bei anderen Personen 95 StPO Herausgabepflicht 97 StPO Beschlagnahmefreie Gegenstände 160a StPO Schutz zeugnisverweigerungsberechtigter Berufsgeheimnisträger

4 Agenda 1. Rechtliche Grundlagen 2. LG Hamburg vom aus Sicht der Betroffenen 3. Besondere praktische Herausforderungen 4. Prüfung des Durchsuchungsbeschlusses 5. Fazit

5 2. LG Hamburg vom aus Sicht der Betroffenen Rechtliche Wirkung versus tatsächliche Wirkung LG Mannheim vom Praktische Auswirkung auf neuere interne Untersuchung

6 Agenda 1. Rechtliche Grundlagen 2. LG Hamburg vom aus Sicht der Betroffenen 3. Besondere praktische Herausforderungen 4. Prüfung des Durchsuchungsbeschlusses 5. Fazit

7 3. Besondere praktische Herausforderungen Einbeziehung von Providern Äußerer Eindruck der Untersuchung (parkende Fahrzeuge, Bewaffnung und Uniformierung der Vollzugsbeamten) Datenträger rechtzeitig vorbereiten Zuständigkeiten festlegen

8 3. Besondere praktische Herausforderungen Ungeplante Spontanbefragungen vermeiden Beamte stets begleiten Kopien selbst erstellen Umgang mit der Presse

9 3. Besondere praktische Herausforderungen Kommunikation intern (bitte auf den jeweiligen Einzelfall anpassen) Präsenz von Ermittlungsbehörden in den Räumlichkeiten der HSH Nordbank in Hamburg und Kiel Am heutigen Morgen haben Staatsanwaltschaft und Ermittlungsbehörden an den Standorten Kiel und Hamburg Zugang zu unseren Geschäftsräumen im Zusammenhang mit einer Untersuchung gegen Dritte erhalten. Bei diesen Ermittlungen gegen Dritte geht es um Die Ermittlungen richten sich nicht gegen die HSH Nordbank und nicht gegen aktive oder ehemalige Mitarbeiter, Vorstände oder Organe des Hauses Die HSH Nordbank kooperiert vollumfänglich mit den Behörden. Gleichzeitig möchten wir Sie auf wichtige Informationen und Verhaltensregeln im Zusammenhang mit dem Ablauf von Durchsuchungs- und Beschlagnahmemaßnahmen in den Räumen der HSH Nordbank sowie auf die in KLARA (5.8.5) hinterlegte Anweisung Vorgehen bei Ermittlungen, Auskunftsersuchen und Aussagegenehmigungen im Zusammenhang mit Strafverfolgungs-, Finanzbehörden und Gerichten hinweisen

10 3. Besondere praktische Herausforderungen Professionelle Gelassenheit Informationen und Schulungen der Mitarbeiter Niederschrift sorgfältig abgleichen Keinen Haftgrund liefern

11 Agenda 1. Rechtliche Grundlagen 2. LG Hamburg vom aus Sicht der Betroffenen 3. Besondere praktische Herausforderungen 4. Prüfung des Durchsuchungsbeschlusses 5. Fazit

12 4. Prüfung des Durchsuchungsbeschlusses Formvorgabe - schriftlich, nicht älter als 6 Monate Örtliche Zuständigkeit - Amtsgericht, in dessen Bezirk die antragstellende Ermittlungsbehörde ihren Sitz hat Anordnungsbefugnis / Richterliche Anordnungsbefugnis - durch den Richter angeordnet, von Ihm zu unterschreiben

13 4. Prüfung des Durchsuchungsbeschlusses Anordnungsbefugnis / Bei Gefahr im Verzug - nicht erforderlich ist eine gerichtliche Durchsuchungsanordnung bei Gefahr im Verzug Inhaltliche Anforderungen / Rechtsgrundlage - die Paragraphen der StPO sind zu benennen, derentwegen durchsucht wird Inhaltliche Anforderungen / Erforderliche Angaben zum Tatvorwurf - die Straftat, die Anlass zur Durchsuchung gibt und die Person, gegen die ermittelt wird, muss bezeichnet werden - tatsächliche Angaben über die aufzuklärenden Straftaten - bei einer Durchsuchung bei einem Dritten (z.b. Kreditinstitut) eine knappe Fassung der Angaben als zulässig ansehen

14 4. Prüfung des Durchsuchungsbeschlusses Welche Angaben zu Ziel und Zweck muss der Durchsuchungsbeschluss enthalten? - Ziel und Zweck der Durchsuchung müssen beschrieben werden Erforderliche Angaben zum Durchsuchungsgegenstand - die zu durchsuchenden Räume müssen bestimmt bezeichnet werden Beschreibung der gesuchten Beweismittel - müssen nicht im Einzelnen konkret beschrieben werden, müssen jedoch zumindest annäherungsweise ggf. in Form beispielhafter Angaben beschrieben werden

15 4. Prüfung des Durchsuchungsbeschlusses Auffindungsvermutung - nein, im Falle der Durchsuchung beim Beschuldigten - ja, bei der Durchsuchung beim Dritten Verhältnismäßigkeit - Durchsuchung beim Dritten: Die Frage der Verhältnismäßigkeit muss im Beschluss zumindest angesprochen werden

16 Agenda 1. Rechtliche Grundlagen 2. LG Hamburg vom aus Sicht der Betroffenen 3. Besondere praktische Herausforderungen 4. Prüfung des Durchsuchungsbeschlusses 5. Fazit

17 5. Fazit Kooperation lohnt sich immer Perception is reality Hoffnung auf den BGH zum Schutz der Wirksamkeit von internen Untersuchungen

18 Ansprechpartner: Dr. Stefan Brügmann Tel: +49 (0) Fax:+49 (0) HSH Nordbank AG Gerhart-Hauptmann-Platz Hamburg

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