Lernstandskontrollfragen:
|
|
- Imke Amsel
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Fachbereich Bauingenieurwesen Modul Brandschutz, Wintersemester 08/09 (Lehrauftrag: Dipl.-Ing. Chlond, Prof. Dr. Knublauch) Lernstandskontrollfragen: Hinweis: Die Fragen gehen teilweise über den vorgetragenen Stoff hinaus und können daher nur im Zuge einer eigenen Nacharbeit unter Hinzunahme insbesondere von frei verfügbaren Bauvorschriften gelöst werden. Diese Vertiefung ist beabsichtigt. Solche Fragen sind daher nicht vollständig prüfungsrelevant. Es wird empfohlen, die Fragen in kleinen Gruppen durchzusehen und zu besprechen. Notfalls an die Lehrbeauftragten (z.b. Grundlagen des vorbeugenden Brandschutzes: Nennen Sie Beispiele für Maßnahmen des baulichen Brandschutzes innerhalb des vorbeugenden Brandschutzes. Welche vorbeugenden Maßnahmen gehören in den Bereich des anlagentechnischen Brandschutzes, was in den betrieblichen/organisatorischen Brandschutz? Brandentstehung und Ausbreitung Warum gibt es keinen ungiftigen Brandrauch? Unter welchen Gesichtspunkten (für wen oder was) ist Rauch beim Verbrennen von PVC-Kabeln schädlicher als beim Verbrennen von Holz oder Benzin? Warum verhält sich ein Baustoff in der Zündphase / dem Entstehungsbrand je nach Einbaulage (Wandbekleidung, Fußbodenbelag, Deckenbekleidung) ggf. völlig unterschiedlich? Warum dürften die Unterschiede nach dem flash over eher kleiner werden, so dass Baustoffe unabhängig von der Einbaulage ihren Beitrag zum Brand leisten? Dass nichtbrennbare Baustoffe (Klasse A DIN ) keinen nennenswerten Brandbeitrag zu leisten vermögen sagt der Name. Dürfen sie aber "qualmen" oder Rauch entwickeln? Wenn Sie dies nicht auswendig wissen: Wo (technische Regel) und mit welchen Mitteln/Festlegungen wird dies im Prinzip geregelt? Wird die Qualmentwicklung oder die Toxizität der Rauchgase "normalentflammbarer Baustoffe" irgendwo begrenzt? Dürfen "schwerentflammbare Baustoffe" brennend abtropfen? Sind sie selbstverlöschend? Was wissen Sie über die Baustoffklasse DIN 4102-B3- leichtentflammbar? Was ist die bauaufsichtliche Benennung für einen Baustoff der Klasse B 1? Kennen Sie die übrigen bauaufsichtlichen Benennungen der Baustoffklassen nach DIN ? In deutschen Regeln sind die oben skizzierten Nebenerscheinungen zum Vorgang des Brennens innerhalb der Klassifizierung abschließend geregelt. In den Normen der Reihe DIN EN (ISO) werden Nebenerscheinungen separat beurteilt. Was sagt Ihnen z.b. die Bezeichnung C-s3,d0 nach DIN EN zur Einordnung in die deutschen Begriffe nichtbrennbar, schwerentflammbar, normalentflammbar? Wofür stehen die Buchstaben s und d? Die Regelanforderung für die Verwendung von Baustoffen heißt Klasse B 2, normalentflammbar. Es gibt bestimmte Sonderregelungen, bei denen zwingend bei Bauteilen nichtbrennbare Baustoffe (Klasse A) oder schwerentflammbare Bekleidungen und Verkleidungen gefordert werden. Nennen Sie Beispiele für solche Sonderregelungen.
2 Feuerwiderstand von Bauteilen Was sind Gründe dafür, dass der Eintritt eines "flash over" tatsächliche sicherheitstechnisch zwei unterschiedliche Brandphasen mit sehr unterschiedlichen Schutzstrategien trennt? Warum helfen jenseits des flash over im Kern nur noch vorbeugende bauliche Maßnahmen, jedoch kaum noch anlagentechnische oder organisatorische? Der zentrale genormte Begriff für das Bauteilverhalten im Vollbrand heißt bekanntlich Feuerwiderstandsklasse. Bestimmte Feuerwiderstandsklassen werden in bauaufsichtlichen Vorschriften (überwiegend in anderen Bundesländern) mit Worten übersetzt, die feuerhemmend, hochfeuerhemmend und feuerbeständig heißen. Listen Sie den Zusammenhang zwischen diesen Worten und den Feuerwiderstandsklassen auf. Die Wirkung von Feuer auf Bauteile (Erwärmung, Verformung, Abbrand, Verlust von Festigkeit, statisches Versagen, Bildung von Öffnungen und Rissen) ist in ihrem zeitlichen Verlauf konkret nur für den Brandfall Einheitstemperaturkurve ETK/ISO-Normbrandkurve (DIN ) bekannt. Wann und ob ein bestimmtes, aus dem Normbrand bekanntes Ereignis auch "in Wirklichkeit" bei einem Schadensfeuer eintritt ist dagegen kaum bekannt. Welche Größe (Namen/Kurzzeichen) kann bei der Einschätzung helfen, ob ein Bauteil tatsächlich in einem Schadensfeuer versagt oder überleben wird? (Hinweis: Siehe DIN ). Welche Erwartung hat man hinsichtlich dieser Größe, wenn die Erfahrung lehrt, dass üblicherweise F 90-Bauteile "feuerbeständig" im Sinne des Wortes sind. Warum könnten ggf. in einer Produktionshalle auch F 30-oder F 0-Bauteile einen Brand "überleben" und damit im Wortsinn "feuerbeständig" sein? DIN stellt ein Berechnungsverfahren aus Daten des Gebäudes und der Nutzung für die in der Vorfrage gesuchte Größe zur Verfügung. Suchen Sie in der Norm nach der Grundformel! Der Feuerwiderstand von Bauteilen wird durch eine Zeitdauer in Minuten (z.b.: "30") beschrieben. Warum kann ich mir nicht sicher sein, dass diese Zeitangabe (z.b. 30 Minuten) in einem wirklichen Schadensfall auch tatsächlich für Rettung und Löscharbeiten zur Verfügung steht? Die Feuerwiderstandsklassen nach DIN 4102 enthalten in der Bezeichnung auch einen Buchstaben (F, T, L, K, R, W usw.) Nennen Sie beispielhaft technische Besonderheiten von unterschiedlichen Bauteilarten, warum die Prüfergebnisse nach DIN 4102 an einem (z.b. F 90-)Bauteil (z.b. einer Wand) nicht übertragen werden können auf das Verhalten eines Tür (z.b. T 90) oder einer Lüftungsleitung (z.b. L 90). Warum müssen also alle Bauteilarten nach jeweils getrennten Normen geprüft und klassifiziert werden? Das Bauteil Unterdecke unter einer Rohdecke (also als Abschluss eines Deckenhohlraumes gegen Raum oder Flur) kann für ganz unterschiedliche Beanspruchung und Schutzziele eingesetzt werden. Drei wurden in der Vorlesung genannt. Welche? Naturgemäß gehört dann zu jeder Beanspruchungsart/jedem Schutzziel eine eigene Unterdeckenbauart von ggf. unterschiedlichen Herstellern!? Welches Risiko wird durch den Einbau eines Kabelschotts der Klasse S abgesichert? (In welche Bauteile werden Kabelschotts eingebaut?) Was ist der Unterschied zum Begriff des Funktionserhaltes von elektrischen Leitungen der Klasse E? Welches Risiko wird durch den Einbau einer Brandschutzklappe der Klasse K abgesichert? (In welche Bauteile werden Klappen eingebaut?) Folgerichtig werden Brandschutzklappen durch die Brandkenngröße Temperatur vor Ort ausgelöst. Wie kann dann der Verschleppung von (kaltem) Rauch über Lüftungsleitungen vorgebeugt werden? Feuerschutzabschlüsse müssen in Deutschland neben dem Feuerwiderstand eine weitere unverzichtbare Eigenschaft haben. Welche? Was ist der mechanische(!) Kernbestandteil des Teiles oder Beschlages, der diese unverzichtbare Eigenschaft tatsächlich zu realisieren hilft? Die gleiche Eigenschaft haben auch Rauchschutztüren, nicht jedoch dichtschließende Türen zu erfüllen.
3 Was sagt Ihnen das (europäische) Kurzzeichen R E I M 90? Bei den Verglasungen kennen wir die für Wärmestrahlung durchlässigen G-Verglasungen nach nationaler DIN-Norm. Welcher der zuvor genannten vier europäischen Buchstaben R, E, I oder M würde die Besonderheit einer solchen Verglasung klassifizieren helfen? Das Sicherheitssystem der Landesbauordnungen Was sagt Ihnen im Zusammenhang mit Bauordnungen der Begriff Musterbauordnung (MBO)? Viele Anforderungen werden nur mit der Formulierung: Die allgemein anerkannten Regeln der Technik sind zu beachten umschrieben, von denen auch abgewichen werden kann, wenn eine andere Lösung in gleicher Weise die Schutzziele erfüllt. Sind DIN-Normen in diesem Zusammenhang immer bauaufsichtlich verbindlich? Regeln des DIN oder anderer Verfasser können vom zuständigen Bundesland zur Technischen Baubestimmung erklärt werden. Was ändert sich dann für die Verbindlichkeit dieser Regel? In welchen Listen würden Sie nachschauen, ob und in welchem Umfang eine Regel für verbindlich erklärt wurde. Hinweis: Im privaten Recht gelten ggf. andere Regeln für die Anwendung von Normen? Die Bauordnung unterscheidet hinsichtlich der Brandschutzanforderungen Gebäudeklassen/Gebäude unterschiedlicher Höhe. Was sind Gebäude geringer Höhe, was sind Hochhäuser, was sind Sonderbauten? Welche Überlegungen zur Sicherheit legen eine solche Aufteilung nahe? Warum müssen Gebäude mittlerer Höhe an befahrbaren Straßen liegen und sind an reinen Wohnwegen unzulässig (schauen Sie in 4 (1) BauO NRW!)? Die Bauordnungen verfolgen konkrete Schutzziele, die zunächst mit Hilfe von Anforderungen an Bauteile umgesetzt werden. Schauen Sie in 29 BauO NRW und nennen Sie Beispiele, für welche Wände keine Anforderungen gestellt werden. Bauteile erleiden im Brand konkrete Zerstörungen, die die Weiterverwendung des Bauteils nach dem Brand in Frage stellen (wirtschaftlicher Totalschaden). Welche Bedeutung hat diese Situation für den gesetzlich vorgeschriebenen vorbeugenden Brandschutz? Brandwände sind zunächst Wände, geprüft im Labor nach DIN Danach sind sie F 90-A mit zusätzlicher Stoßfestigkeit. Im Gebäude müssen sie jedoch weitere Anforderungen erfüllen, um das Schutzziel Bildung von Brandabschnitten zu erreichen. Nennen Sie Beispiele für die Gründung, die Abmessungen und die Ausbildung an den Rändern oder bei Gebäuden über Eck. (Hinweis: Solche Vorschriften an Rändern können auch bei Treppenräumen greifen, deren Wände von der Bauart einer Brandwand sein müssen.) Warum wird die Größe zulässiger Brandabschnitte, z.b. auf 40 m * 40 m = m², beschränkt? Warum erscheint es plausibel, nach Einbau einer Sprinkleranlage die zulässige Größe zu verdoppeln? Im Normalfall braucht ein "zweiter Rettungsweg" nur mit den Hilfsmitteln der Feuerwehr zu funktionieren. Welche Einrichtungen auf dem Grundstück helfen sicherzustellen, dass die Hilfsmittel
4 bei Gebäuden eingesetzt werden können, bei denen der zweite Rettungsweg innerhalb des Gebäudes in mehr als 8 m Höhe an einer Fenster-Öffnung endet. Fehlen solche Einrichtungen dürfen solche Gebäude nicht errichtet werden. Es sind nur Gebäude geringer Höhe zulässig. Auch solche Gebäude müssen einen Zugang für die Feuerwehr haben. Wie lang darf dieser nichtbefahrbare Weg maximal sein? Wo beginnt dieser Weg, der am Haus endet? Sowohl in dem Begriff notwendige Treppe als auch im Begriff notwendiger Treppenraum sind nach der BauO NRW eine Reihe von konkreten technischen Anforderungen versteckt. Die Begriffe sind also nicht unbestimmte Rechtsbegriffe sondern, vergleichbar dem Begriff feuerbeständig, technisch konkret. Suchen Sie in 37 BauO NRW beispielhaft nach den erforderlichen Eigenschaften von notwendigen Treppenräumen. Rettungswege bestehen aus Abschnitten, die von Fliehenden fallweise zu durchlaufen sind: Gänge im Raum, Flure, notwendige Flure, Treppenräume, Wege durch ein Foyer, Ausgang ins Freie, das Freie. Die Abschnitte werden durch Türen unterteilt. Türen, an denen man vorbei gehen muss, begleiten aber auch Rettungswege seitlich. Ordnen Sie die Begriffe dichtschließende Tür, rauchdichte und selbstschließende Tür, Feuerschutzabschluss T 30 bzw. T 90, ggf. den Sonderfall T 30-RS, in das Rettungswegskonzept sinnvoll ein. (Beispiel für den Einbauort einer Rauchschutztür RS, einer T30- RS, einer T 30, einer T 90) Gehört die Schleuse mit F 90-Wänden und Decke und 2 mal T 30 als Verbindung zwischen einer Tiefgarage und dem Keller eines Wohnhauses in dieses Rettungswegskonzept oder hat diese Lösung einen anderen Zweck? Die Landesbauordnung hat mit den konkreten Regelvorschriften ein mittleres Brandpotential zum Hintergrund, bei dem normale Verhältnisse bei Feuerwehr, Löschwasserversorgung, Brandlasten und Brandabschnittsgrößen vorausgesetzt werden. Auf welchen Weg erfolgt rechtsformal die "Öffnung" zu den Gebäuden besonderer Art oder Nutzung (Sonderbauten), um dort besondere Anforderungen durchzusetzen aber auch Erleichterungen zu gestatten? (Suchen Sie den Öffnungsparagrafen in der BauO NRW!) Welche Gebäude benötigen Feuerwehrzufahrten/ -umfahrten und Aufstellorte für bestimmte Fahrzeuge? Warum? Nennen Sie Sonderbauten bei denen "zweite Rettungswege" immer baulich, also in Form von Treppen in Treppenräumen, vorhanden sein müssen. Das Hochschulgebäude hat in den Treppenräumen oder in deren Vorräumen trockene Steigleitungen. Für wen? Warum? Woher kommt das Wasser in diese Leitungen? Für einige Typen von Sonderbauen gibt es eigene Bauvorschriften. Nennen Sie einige für NRW. Wo schauen Sie nach, ob eine konkrete Vorschrift für Ihre Baumaßnahme, (z.b. dem Hotel oder der Verkaufsstätte) gültig ist? Gilt die IndBauR auch für eine gewerbliche Autowerkstatt? Ist der ALDI-Laden mit rund 700 m² Verkaufsfläche nach der Verkaufsstättenverordnung VkVO zu beurteilen? Die IndBauR unterscheidet (bei kleineren Hallen) zwischen Öffnungen, die eine Rauchableitung ins Freie ermöglichen und (bei großen Hallen) (natürliche oder motorische) Rauchabzugsanlagen. Was sind die Schutzziele? Wie werden die Lösungen für den Brandfall in Betrieb genommen? Die zulässigen Flächen von Brandabschnitten nach IndBauR, dort Tabellen 1 oder 9, steigen zwischen K 1 und K 2 erheblich aber zwischen K 3.4 und K 4 sprunghaft an. Ist dies plausibel?
5 Rauch- und Wärmeabzug Nennen Sie Ziele für den Rauchabzug. Zu welchem Zeitpunkt und durch wen oder was sollten Rauchabzugsgeräte/-einrichtungen ausgelöst werden? Gibt es Unterschiede für die Begriffe Öffnungen, die eine Rauchableitung ins Freie ermöglichen und (bei großen Hallen) (natürliche oder motorische) Rauchabzugsanlagen? Nennen Sie Ziele für den Wärmeabzug. Zu welchem Zeitpunkt und durch wen oder was sollten Flächen für Wärmeabzüge ausgelöst werden? Was sind Flächen für den Wärmeabzug? Hinweis: Schauen Sie in DIN Abschnitt 8.2 nach. Auf welche Weise lässt sich eine raucharme Schicht erreichen? Nennen Sie die wichtigsten Komponenten der Planung. Rauchabzugsanlagen bestehen aus Rauchabzugsgeräten und welchen weiteren Bestandteilen/Komponenten? Viele solcher Komponenten/Geräte sind zugleich Bauprodukte. Wie wird deren Eignung/Brauchbarkeit/Verwendbarkeit festgestellt? Es gibt Fälle, bei denen es ausreicht, Rauch gegen Ende des Brandes durch eine Rauchabzugsöffnung oder NRA herauszulüften (Kaltentrauchung). Bitte Beispiele aus baurechtlichen Vorschriften. (Die Größe solcher Rauchabzüge wird fallweise nach ihrer geometrischen oder aerodynamischen Öffnungsfläche festgelegt. Warum derart unterschiedliche Begriffe?) In anderen Fällen darf Rauch von Anfang an Räume nicht vollständig verqualmen. Hier kann sogar die Lüftungsanlage (als MRA) wertvolle Dienste Leisten. Bitte Beispiele aus baurechtlichen Vorschriften. In welcher Reihenfolge sollen gleichzeitig vorhandene Sprinkler- und RWA-Anlagen auslösen? Brandmeldeanlagen Welche Brandkenngrößen eignen sich zur automatischen Erkennung eines Brandes? Nennen Sie (wenigstens) ein wichtiges Branderkennungsprinzip eines Rauchmelders. Durch welche Einflüsse können bei Rauchmeldern Falschalarme ausgelöst werden? Für die Vermeidung von Falschalarmen benennt DIN drei Betriebsarten. Was steckt dahinter? Welche Maßnahmen sollten durch eine Brandmeldeanlage im Falle ihrer Auslösung eingeleitet oder veranlasst werden (möglichst viele Beispiele)? Brandschutz und Baugenehmigungsverfahren Wer sind die an Bau Beteiligten? Gehören Bauaufsichtsbehörden und Sachverständige dazu? Bestimmte Wohngebäude, kleine Sonderbauten und große Sonderbauten (siehe 68 BauO NRW) werden hinsichtlich des Brandschutzes ganz unterschiedlich geprüft. In welchen Fällen reicht die Erklärung des Entwurfsverfasser (Architekten) dass alles in Ordnung ist, in welchen muss ein staatlich anerkannter Sachverständiger eine Erklärung abgeben und in welchen bedarf es einer eigenen Bauvorlage durch einen Fachplaner (Brandschutzkonzept) als Voraussetzung der behördlichen Prüfung?
6 Bauvorlagen dürfen nur von bauvorlageberechtigten Personen erstellt werden. Wer ist für Brandschutzkonzepte im Regelfall bauvorlageberechtigt? Brandschutzkonzepte folgen regelmäßig einem formalen Gliederungsschema. Wo wird dies geregelt? Manchmal muss von Vorschriften im konkreten Einzelfall abgewichen werden. Dabei unterscheidet man zwischen Abweichungen von den materiellen (gesetzlichen) Vorschriften der Bauordnung (oder deren Folge-Verordnungen), wie z.b. die Anforderung F 90-AB, und Abweichungen von den anerkannten Regeln der Technik/Technischen Baubestimmungen, insbesondere Eigenschaften konkreter Bauprodukte (z.b. Abweichung von den Maßangaben zugelassener Feuerschutzabschlüsse oder Abweichungen von Normvorschriften). Unter welchen Voraussetzungen darf man bei der Bauausführung abweichen? Zur Bauüberwachung durch die Bauaufsichtsbehörde sind unterschiedliche Schriftstücke zu erstellen oder bereit zu halten. Nennen Sie Beispiele. Bei bestehenden Gebäuden wird zwischen wiederkehrenden Prüfungen durch die Bauaufsichtsbehörden (betroffen sind z.b. Schulen) und der Brandschau durch die Feuerwehr unterschieden. Kennen Sie den Unterschied hinsichtlich der Ziele? (in 5 FSHG nachsehen; was sind in diesem Zusammenhang Bauzustandsbesichtigungen nach 82 BauO NRW?) Nicht nur Gebäude werden wiederkehrend geprüft, sondern auch ganz bestimmte Anlagen auf ihre technische Funktionsfähigkeit. Machen Sie sich die Unterschiede klar (TPrüfVO). Fachbauleiter Brandschutz In welchen Beziehungen steht der Fachbauleiter zum Bauherrn, zum Entwurfsverfasser, dem Fachplaner (Brandschutzkonzept), dem Ausführungsplaner, dem Unternehmer und der Bauaufsichtsbehörde? Wer bezahlt den Fachbauleiter? Ein Teil der Aufgaben des Fachbauleiters besteht darin dafür zu sorgen, dass Bauprodukte richtig verwendet/eingebaut werden, die Verwendbarkeitsnachweise vorliegen und beachtet werden. Daher die nachfolgenden Fragen über das Inverkehrbringen von Bauprodukten: Was sind die Hauptmerkmale geregelter Bauprodukte, nicht geregelter Bauprodukte und sonstiger Bauprodukte im Sinne von 20 (1) BauO NRW? Im Brandschutz ist eine bestimmte Technische Baubestimmung (Norm DIN ) voll von sonstigen Bauprodukten. Müssen solche Produkte gekennzeichnet (z.b. mit Ü ) werden? Das Brandverhalten von Baustoffen oder anderen Bauprodukten ist fallweise durch die "allgemein bauaufsichtliche Zulassung" beurkundet. Nehmen Sie eine beliebige Zulassung zur Hand und beantworten die folgenden Fragen: a) Wie kann vom Bauherrn als Antragsteller einer Genehmigung die Bauaufsichtsbehörde überzeugt werden, dass das Produkt gebrauchstauglich ist? (Hinweis: Abschnitt "allgemeine Bestimmungen" lesen!) b) Wie kann der Hersteller eines Bauproduktes Kunden und Behörden davon überzeugen, dass das konkrete Produkt mit dem früher geprüften Prototypen übereinstimmt? c) Wie kann der Hersteller oder der Errichter den Bauleiter, die Behördenvertreter bei Bauzustandsbesichtigungen oder die Sachkundigen bei wiederkehrenden Prüfungen im fertigen Gebäude davon überzeugen, dass tatsächlich ein brauchbares Produkt/Bauart eingebaut wurde? Was ist die Bauregelliste? Wer gibt sie heraus? Wer ist der wichtigste Adressat (Hersteller, Verarbeiter, Behörden, Bauherren, Heimwerker)?
7 Kennen Sie noch die Übereinstimmungsnachweise ÜH, ÜHP und ÜZ. Suchen Sie nach den Ausstellern und den Voraussetzungen dafür, dass die Nachweise ausgestellt werden können! Wer stellt die Übereinstimmungsbestätigung aus? (Schauen Sie auf das letzte Blatt einer beliebigen Zulassung!) Bauprodukte mit Ü-Zeichen dürfen verwendet werden. Im CE-Zeichen werden zusätzlich Klassenbezeichnungen oder andere Leistungsstufen des Produktes angegeben. Hieraus kann folgen, dass ein Bauprodukt mit CE-Zeichen tatsächlich nicht verwendet werden darf, wenn die Klasse oder eine Leistungsstufe nicht erfüllt wird. Warum ist dies so? Der Ingenieur in bestehenden Gebäuden Nennen Sie Beispiele für Anlagen, die einer wiederkehrenden Prüfung nach TPrüfVO unterliegen. Wer bezahlt solche Prüfungen? Es werden Sachverständige oder Sachkundige unterschieden. Was ist die Voraussetzung, dass Personen solche Tätigkeiten übernehmen dürfen. Wer ist über festgestellte Mängel zu informieren? Wann wird die Bauaufsichtsbehörde eingeschaltet? Nennen Sie die Inhalte und Zielgruppen der unterschiedlichen Brandschutzordnungen. Wer ist regelmäßig der Verfasser? Brandschutzordnungen bedürfen auch der regelmäßigen Information der oder der Einübung mit den Zielgruppen. Wie könnte ein solches Einüben vor sich gehen? Wann/in welchen Zeitabständen sollte dies geschehen. Durch wen? Wer haftet generell für die Einhaltung der Brandschutzauflagen? Dieser kann sich einer Fachkraft (Brandschutzbeauftragter) bedienen. Suchen Sie (z.b. in der Industriebaurichtlinie oder der Beherbergungsstättenverordnung) nach einer Grenze, oberhalb der regelmäßig ein Brandschutzbeauftragter bestellt werden muss. Suchen Sie analog nach den Grenzen für Brandschutzordnungen oder Feuerwehrplänen. Was sind wichtige Inhalte von ausgehängten Rettungswegplänen. An welchen Stellen/in welchen Räumen sind sie anzubringen (Beispiele). Macht es Sinn, den immer gleichen Plan in Kopien 20 Mal an unterschiedlichen Stellen anzubringen oder werden ortsbezogen passende Varianten benötigt? Was heißt passend? Was sind wichtige Inhalte von Feuerwehrplänen? Wo werden solche Pläne aufbewahrt? Für welche baulichen Anlagen werden Feuerwehrpläne regelmäßig erstellt (Beispiele)?
Nennen Sie Beispiel für Maßnahmen des baulichen Brandschutzes innerhalb des vorbeugenden Brandschutzes.
Hochschule Bochum Wahlpflichtfach Brandschutz, Wintersemester 2012/2013 (Lehrauftrag: Dipl.-Ing. Adam T. Chlond) Lernstandskontrollfragen Hinweis: Die Fragen gehen teilweise über den vorgetragenen Stoff
MehrBrandschutz- Neuerungen und Brandschutznachweise BayBO
Brandschutz Neuerungen und Brandschutznachweise BayBO Versicherungskammer Bayern Dipl.Ing. Florian Ramsl Seite 1 Art. 2 (4) Sonderbauten 8. Gaststätten mit mehr als 40 Gastplätzen in Gebäuden oder mehr
MehrMuster - Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Muster-Beherbergungsstättenverordnung MBeVO)
1 Fachkommission Bauaufsicht der Bauministerkonferenz Muster - Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Muster-Beherbergungsstättenverordnung MBeVO) - Fassung Dezember 2000 - (zuletzt
MehrRettungswege. Inhalte Vorlesung: Prinzip der Rettungswege (erster u. zweiter Rettungsweg) Anforderungen an Rettungswege geregelter Bauten
Rettungswege Inhalte Vorlesung: Prinzip der Rettungswege (erster u. zweiter Rettungsweg) Anforderungen an Rettungswege geregelter Bauten 1 2 Rettungswege Rettung für wen? wie? 3 Rettungswege Rettung für
MehrBrandenburgische Verordnung 1*) über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenbau-Verordnung - BbgBeBauV)
Brandenburgische Verordnung 1*) über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenbau-Verordnung - BbgBeBauV) Vom 15. Juni 2001 (GVBl.II/01 S.216) Auf Grund des 88 Abs. 1 Nr. 1 und
MehrTABELLE 1 KOMBINATIONSMÖGLICHKEITEN ZWISCHEN FEUERWIDERSTANDSKLASSE UND BAUSTOFFKLASSE
TABELLE 1 KOMBINATIONSMÖGLICHKEITEN ZWISCHEN FEUERWIDERSTANDSKLASSE UND BAUSTOFFKLASSE Quelle: Oberste Bauaufsichtsbehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern Baustoff- Kurzzeichen FH HFH FB nach
MehrVerordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenverordnung - BStättV) 1 Vom 2. Juli 2007
Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenverordnung - BStättV) 1 Vom 2. Juli 2007 Stand: letzte berücksichtigte Änderung: 14 geänd. ( 5 V v. 8.7.2009, 332) Auf
MehrVerordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten. (Beherbungsstättenverordnung BeVO)
BeVO Nichtamtliche Lesefassung Stand: 05.08.2005 Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbungsstättenverordnung BeVO) Vom 5. August 2003 Auf Grund von 80 Absatz 1 Nummer 14 sowie
MehrBrandenburgische Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenbau-Verordnung - BbgBeBauV) *
LAND BRANDENBURG Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung Brandenburgische Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenbau-Verordnung - BbgBeBauV) * Vom 15. Juni
MehrHandlungsempfehlungen zum vorbeugenden Brandschutz für den Bau und Betrieb von Discountermärkten in der Größe von m² in Schleswig-Holstein
Handlungsempfehlungen zum vorbeugenden Brandschutz für den Bau und Betrieb von Discountermärkten in der Größe von 800 2.000 m² in Schleswig-Holstein Stand: August 2010 Allgemeines Die in Deutschland verbreitete
MehrLandratsamt Kelheim Brandschutzvorschriften der BayBO 2008
Brandschutzvorschriften der BayBO 2008 Grundlagen Begriffe Anforderungen an Bauteile/Baustoffe Rettungswege Bayerische Bauordnung 2008 Verfahrensrecht Materielles Recht verfahrensfreie Bauvorhaben vereinfachtes
MehrInhalt: Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenverordnung - BStättV)
Inhalt: Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenverordnung - BStättV) Drucken Erlass vom 1 Anwendungsbereich 2 Begriffe und allgemeinen Anforderungen 3 Rettungswege
MehrEuropäische Klassifizierung von Feuerschutzabschlüssen - Ausschreibung u. Abnahme -
Europäische Klassifizierung von Feuerschutzabschlüssen - Ausschreibung u. Abnahme - 23.04.2015 Europäische Klassifizierung von Feuerschutzabschlüssen Ausschreibung und Abnahme Folie 1 Rauchschutztür Entrauchungsleitung
MehrAnhang 2: Schematische Übersicht zur Prüfung des Brandschutzes durch die Bauaufsichtsbehörden bei den verschiedenen Genehmigungsverfahren der BauO NRW
Anhang 2: Schematische Übersicht zur Prüfung des durch die Bauaufsichtsbehörden bei den verschiedenen Genehmigungsverfahren der BauO NRW Anwendungsbereich Im Bereich eines B-Plans bedürfen geringer und
MehrBauherrin/Bauherr (Name, Anschrift)
63.059 100 09.14 Brandschutznachweis zum Bauantrag vom: ( 11 BauVorlVO) Bauherrin/Bauherr (Name, Anschrift) Eingang Aktenzeichen Grundstück (Ort, Straße, Haus-Nr.) Gemarkung, Flur, Flurstücke Vorhaben
MehrF R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Amt für Bauordnung und Hochbau
F R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Amt für Bauordnung und Hochbau B a u p r ü f d i e n s t (BPD) 6/2011 Anforderungen an den Bau und Betrieb von
MehrPrüfung des Lüftungsgesuchs Was zu beachten ist. Ansprechpartner: Claus Czekalla, Oliver Krüger
Prüfung des Lüftungsgesuchs Was zu beachten ist Ansprechpartner: Claus Czekalla, Oliver Krüger Prüfung des Lüftungsgesuchs Grundlagen: Bauordnung des Landes NRW BauO NRW besonders 3, 42 Baugenehmigung
MehrPrüfungen, die nicht durch die PrüfVO geregelt sind
Jahresfachtagung 2010 Die neue PrüfVO Auswirkungen auf die Prais Dipl.-Ing. 1/20 Andreas Holler Jahresfachtagung 2010 Inhalt Die neue PrüfVO Änderungen gegenüber der TPrüfVO Auswirkungen auf die Prais
MehrEuropa kommt! auch beim Brandschutz Lutz Battran
Europa kommt! auch beim Brandschutz Lutz Battran Grlage über die Verwendbarkeit von Bauprodukten Bauarten, die aufgr baurechtlicher Vorgaben Anforderungen erfüllen müssen, war bisher hauptsächlich die
MehrAufgaben der Gemeinde. Landesbauordnung - BauO NRW -
Landesbauordnung - BauO NRW - Schutzziele, die durch diese Vorschrift erreicht werden sollen, sind: - Personenschutz - Nachbarschutz - Sachgüterschutz - Umweltschutz. 5 Beteiligung der Brandschutzdienststellen
MehrKleine Verkaufsstätten
Brandschutztechnische Anforderungen an Kleine Verkaufsstätten 14 14 Dieses gemeinsame Merkblatt des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport, des Landesfeuerwehrverbandes Niedersachsen, der
MehrInformation. Empfehlungen für. brandschutztechnische. Anforderungen. an Kindergärten. Informationspapier VB 03. Februar Informationspapier VB 03
Information Feuerwehr STADT SCHWERTE Februar 2009 Empfehlungen für brandschutztechnische Anforderungen an Kindergärten Stadt Schwerte Feuerwehr Rathausstr. 31 Lohbachstrasse 8 58239 Schwerte Telefon: 0
MehrDie Schutzziele des. Ansichten eines. Frieder Kircher Leitender Branddirektor
Die Schutzziele des Brandschutzes vom Hotel bis zur Ferienwohnung Ansichten eines Brandschutzexperten Zur Person 1967 Eintritt FF Wiesloch 1975 Studium Bauingenieurwesen Karlsruhe Institute of Technologie
MehrÄnderung der Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung
Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg Sachgebiet B 1/Ha Änderung der Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung Im Gemeinsamen Amtsblatt von Baden Württemberg (GABl) vom 27. Juli 2005 wurden auf Seite
MehrBrandschutz in Deutschland
Gliederung I. die Säulen der Brandschutzorganisation II. III. IV. das föderale Prinzip Mustervorschriften/ Sonderbauverordnungen Schutzziele V. materielle Anforderungen, beispielhaft VI. Genehmigungsverfahren,
MehrTechnisches Baurecht in Baden-Württemberg
Behälterbau Seite 1/5 Technisches Baurecht in Baden-Württemberg 0 Inhalt 0 Inhalt 1 1 Allgemeines 1 2 Baurecht Baden-Württemberg 1 3 Verwendete Unterlagen 4 3.1 Baurecht Baden-Württemberg 4 3.2 Sonstige
MehrFachplanerin / Fachplaner
Ergänzung zum Lageplan und zu den Bauzeichnungen, insbesondere zur Brandschutzproblematik Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen Bauherrin/Bauherr Antragstellerin/Antragsteller Fachplanerin / Fachplaner
Mehr38 & 39. Notwendige Flure und Gänge. Aufzüge
38 & 39 Notwendige Flure und Gänge & Aufzüge 38: Notwendige Flure und Gänge (1) Notwendige Flure sind Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen zu Treppenräumen notwendiger Treppen oder zu Ausgängen
MehrBrandschutz im Bild. Aktuelle Anforderungen an den vorbeugenden baulichen Brandschutz für Bauvorhaben, Bauteile, Baustoffe
Brandschutz im Bild Aktuelle Anforderungen an den vorbeugenden baulichen Brandschutz für Bauvorhaben, Bauteile, Baustoffe von Frieder Kircher, Brandassessor Dipl.-Ing. (FH) M.Eng. Sebastian Wiederer Grundwerk
MehrGebäude bis zur BauO VVBbgBO geringer Höhe Hochhausgrenze Nr. Art des Bauteils und Lage des Dämmstoffes Nr. H 7m 7m < H 22m
BRANDENBURG Gebäude bis zur BauO VVBbgBO geringer Höhe Hochhausgrenze Nr. Art des Bauteils und Lage des Dämmstoffes Nr. H 7m 7m < H 22m 1. Wände 1.1 Tragende und aussteifende Wände 24 24.1. 1.1.1. Tragende
MehrBrandschutz im Bestand als Integrale Planungsaufgabe. Aufgabenstellung bei bestehenden Bauwerken. Brandschutz und Intelligente Gebäudetechnologien
Gliederung und Inhalte Herausforderungen der Gesetze und Richtlinien Grundlagen des Bauordnungsrechts Aufgabenstellung bei Neubauten Aufgabenstellung bei bestehenden Bauwerken Brandschutz und Intelligente
MehrLAR 11/2005 BayBO 01/2013. Brandschutztag Dätwyler und PUK 16. April 2015 Augsburg
LAR 11/2005 BayBO 01/2013 Brandschutztag Dätwyler und PUK 16. April 2015 Augsburg Folie 1 Referent Dipl.-Ing. (FH) Michael Ulman VDI Prüfsachverständiger für sicherheitstechnische Anlagen TÜV SÜD Industrie
MehrHoch hinaus - Mehrgeschossiger Holzbau
IZH Institut des Zimmerer- und Holzbaugewerbes 1. Hessischer Baugipfel Darmstadt 02.11.2006 Hoch hinaus - Mehrgeschossiger Holzbau Brandschutztechnische Aspekte und Konzepte für mehrgeschossige Holzhäuser
MehrI. Angaben zum Objekt, Bauvorhaben
Hinweis: Musterformular, welches individuell vom jeweiligen Sachkundigen als Unternehmer nach Art. 52 BayBO angepasst werden kann Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen durch Sachkundige nach der
MehrBrandschutznachweise Brandschutzkonzepte für Sonderbauten
Brandschutznachweise Brandschutzkonzepte für Sonderbauten Qualitätsanforderungen an die Prüfgrundlagen des PrüfSV Dr. Bernhard Ziemann bziemann@tuev-nor.de 1 Inhalt 1. Allgemeine Schutzziele des Brandschutzes
MehrVom 29. Juni Schutzziel
Richtlinie über den Brandschutz bei der Lagerung von Sekundärstoffen aus Kunststoff (Kunststofflager-Richtlinie - KLR) * Bekanntmachung des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr 1. Schutzziel
MehrBrandheiße Themen: PrüfVO Was hat sich geändert?
Brandheiße Themen: PrüfVO Was hat sich geändert? Was bedeuten die Änderungen für Betreiber und Bauherren? (Verschiebung hin zum Betreiber? PrüfVO, BetrSichV) Was gilt für bestehende Anlagen? Folie 1 Was
MehrTÜV Rheinland Group Ingeniertechnische Betrachtung des Gesamtbrandschutzes als Bewertungsgrundlage für den Betreiber und Versicherer
TÜV Rheinland Group Ingeniertechnische Betrachtung des Gesamtbrandschutzes als Bewertungsgrundlage für den Betreiber und Versicherer Gunther Sohn TÜV Anlagentechnik GmbH Elektro- u. Gebäudetechnik ++49
MehrFeuer und Flamme für Wohngemeinschaften. Brandschutz ist kein Luxus, sondern Notwendigkeit.
Thomas Gulitz Seestraße 3 45891 Gelsenkirchen Telefon: 0209 1704235 E-Mail: thomas.gulitz@gelsenkirchen.de Feuer und Flamme für Wohngemeinschaften. Brandschutz ist kein Luxus, sondern Notwendigkeit. am
MehrZutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen Stand: Gemarkung(en) Flur(en) Flurstück(e) Gebäude mittlerer Höhe
Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen Stand: 06.02.2003 Brandschutznachweis zum Bauantrag vom als Ergänzung zu den Bauzeichnungen und zur Baubeschreibung Vorhaben Eingangsvermerk Aktenzeichen Bauherrin
MehrUniversität Siegen FB Bauingenieurwesen Prüfung Brandschutz Uni-/Master-Studiengang (2,0 h) Prof. Dr.-Ing. Falke
Universität Siegen FB Bauingenieurwesen Prüfung Brandschutz Uni-/Master-Studiengang (2,0 h) Prof. Dr.-Ing. Falke 26.09.2008 Name, Vorname: Matr.-Nr.: Aufgabe 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 Σ
MehrBrandschutzanforderungen. Gebäudeklassen. BauO GK 1 GK 2 GK 3 GK 4 GK 5. Nr. Art des Bauteils und Lage des Dämmstoffes
BERLIN Gebäudeklassen Nr. Art des Bauteils und Lage des Dämmstoffes BauO GK 1 GK 2 GK 3 GK 4 GK 5 1. Wände 1.1 Tragende und aussteifende Wände und Stützen 27 1.1.1. Tragende Wände allgemein ohne FW FH
Mehr2. Bodensee Brandschutzfachtag. in der Inselhalle Lindau 12. November 2010
2. Bodensee Brandschutzfachtag in der Inselhalle Lindau 12. November 2010 Neuerung in der LBO Baden-Württemberg Auswirkungen und Systematik bezüglich des vorbeugenden Brandschutzes Ralf Kludt Dipl.-Ing.
MehrFachstudium M.Sc. Brandschutz I Wintersemester 15/16 1 Allgemeine Hinweise zur Veranstaltung 2 Bauordnungsrechtliche Schutzziele
Fachstudium M.Sc. Brandschutz I Wintersemester 15/16 1 Allgemeine Hinweise zur Veranstaltung 2 Bauordnungsrechtliche Schutzziele Allgemeine Hinweise Fachstudium konstruktiver Ingenieurbau M.Sc. Brandschutz
MehrBrandschutz bei der Dämmung der Fassade, desdaches und der oberster Geschossdecke. brennbarer Dämmstoffe
Brandschutz bei der Dämmung der Fassade, desdaches und der oberster Geschossdecke -Grenzen und Einsatzmöglichkeiten brennbarer Dämmstoffe Wolfgang Klemm Landeshauptstadt München - Branddirektion Baustoffanforderung
MehrAnlage. Allgemeine Ausführungsverordnung des Innenministeriums zur Landesbauordnung (LBOAVO)
Anlage Allgemeine Ausführungsverordnung des Innenministeriums zur Landesbauordnung (LBOAVO) Vom 17. November 1995 (GBl. S. 836), geändert durch Verordnung vom 30. Mai 1996 (GBl. S. 419) und durch Artikel
MehrInhaltsverzeichnis alphabetisch
Inhaltsverzeichnis alphabetisch A Alarmplan... 23 Anforderungen an Türen im Treppenraum... 27 Angstreaktion/Panik können/angstreaktion/panik... 90 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)... 29 Arbeitsstättenverordnung
MehrInhalt: Verordnung über die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen nach Bauordnungsrecht (TechPrüfV0)
Inhalt: Verordnung über die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen nach Bauordnungsrecht (TechPrüfV0) Drucken Erlass vom Änderungen 1 Geltungsbereich 2 Prüfungen 3 Bestehende Anlagen und Einrichtungen
MehrAbweichungen von der Bauordnung Chancen und Verpflichtungen
Brandassessor, Dipl.-Ing. Christian Töpfel VDI Energieberater (HWK) Abweichungen von der Bauordnung Chancen und Verpflichtungen Brandschutz und Bauordnung In 20 Artikeln der Bayerischen Bauordnung sind
MehrInformationen zur Einführung des europäischen Klassifizierungssystems für den Brandschutz (im nichtamtlichen Teil der Bauregelliste)
Informationen zur Einführung des europäischen Klassifizierungssystems für den Brandschutz (im nichtamtlichen Teil der Bauregelliste) Dipl.-Ing. Irene Herzog, DIBt 1. Allgemeines Zur Harmonisierung technischer
MehrHeiße Bemessung von Mauerwerk nach Eurocode 6. Dipl.-Ing. Andreas Schlundt September 2013
Heiße Bemessung von Mauerwerk nach Eurocode 6 Dipl.-Ing. Andreas Schlundt September 2013 Themen 2 1. Einleitung 2. Bauaufsichtliche Regelungen 3. Anwendungsbereich 4. Feuerwiderstandsdauer von Wänden Berlin
MehrThüringer Verordnung über den Bau und Betrieb von Verkaufsstätten (Thüringer Verkaufsstättenverordnung ThürVStVO -)
1 Thüringer Verordnung über den Bau und Betrieb von Verkaufsstätten (Thüringer Verkaufsstättenverordnung ThürVStVO -) vom 13. Juni 1997 (GVBl. S. 242) Inhaltsübersicht ERSTER ABSCHNITT: Allgemeine Vorschriften
MehrTSD-FACHARTIKEL WOHNUNGSABSCHLUSSTÜREN Was die E DIN offen lässt
TSD-FACHARTIKEL 19.12.2014 WOHNUNGSABSCHLUSSTÜREN Was die E DIN 18105 offen lässt Mit dem Entwurf zur DIN 18105 - Eigenschaften und Anforderungen an Wohnungsabschlusstüren - bleiben die Regelungen zum
MehrArbeitsblätter MLAR 2005
Die Richtlinie als Arbeitsunterlage Als Grundlage dient die Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie MLAR Redaktionsstand 2005) Stand:
MehrDER RAUCH MUSS RAUS! Aber sicher! Der Ratgeber zum Thema: Funktionserhalt von RWA- Anlagen. Beratung Projektierung Lieferung Montage Service
DER RAUCH MUSS RAUS! Beratung Projektierung Lieferung Montage Service Brandschutz-Technik und Rauchabzug GmbH Langbehnstraße 13 22761 Hamburg Telefon (040) 89 71 200 Telefax (040) 89 02 373 Internet www.btr-hamburg.de
MehrBegründung zur Änderung der Betriebs-Verordnung - BetrVO Auszug aus der Vorlage Nr. 16/254 vom 28. Juni 2010
- BetrVO Auszug aus der Vorlage Nr. 16/254 vom 28. Juni 2010 A. Begründung: a) Allgemeines Die geltende Betriebs-Verordnung richtet sich einerseits an Betreiberinnen und Betreiber bestimmter baulicher
Mehr1. Aufstell-, Bewegungsflächen und Zuwegung für die Feuerwehr ( 4 NBauO)
Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen Brandschutznachweis als Ergänzung zum Lageplan und zu den Bauzeichnungen Bauherrin/Bauherr: Eingangsvermerk Aktenzeichen Grundstück (Ort, Straße, Haus-Nr.):
MehrBrandschutz Sorgen Sie vor!
FICHTNER Sorgen Sie vor! Bei uns brennt es nie! Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang
MehrBrandschutz im Bestand
Brandschutz im Bestand zwischen Sanierungspflicht und Kompensationsmöglichkeiten Forum Arbeitssicherheit der HIS- Hochschul-Informations-System GmbH am 03.Dezember 2012 in der Johann- Wolfgang- von Goethe
MehrCE-Kennzeichnung und Leistungsnachweis Was mache ich damit auf der Baustelle?
CE-Kennzeichnung und Leistungsnachweis Was mache ich damit auf der Baustelle? Dipl.-Ing. Thomas Krause-Czeranka Dipl.-Ing. Guido Müller Agenda Einführung Gesetzliche Grundlagen CE-Kennzeichnung + Leistungserklärung
MehrDie Muster Leitungsanlagen- Richtlinie Fassung November 2005
Peter Krüger 26. Februar 2015 - Hamburg Die Muster Leitungsanlagen- Richtlinie Fassung November 2005 Erfahrungen und Erkenntnisse Brandschutztage Fa. Dätwyler / PUK Agenda Grundlagen Brandlasten Brandfortleitung
MehrArbeitskreis Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz
Arbeitskreis Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz Sitzungsergebnis Oktober 2014 Empfehlungen zur Risikoeinschätzung von Brandlasten in Rettungswegen (2014-5) Die baurechtlichen Vorgaben zur zulässigen
MehrBrandschutz im Baudenkmal
Brandschutz im Baudenkmal Wie viel Feuerwehr braucht die Feuerwehr? Dipl.-Ing. (FH) Michael Schwabe Inhalt Schutzziele des Brandschutzes Grundprinzipien des baulichen Brandschutzes Standsicherheit der
MehrSachverständigenbüro SVB POST
Inhaltsverzeichnis 1. Querungen / Verlegungen elektrischer Leitungen in notwendigen Fluren und Treppenräumen 1.1 Was sind notwendige Treppenräume? 1.2 Was sind notwendige Flure? 1.3 Querung / Verlegungen
MehrBaulicher Brandschutz Landesbauordnung RLP / MBO
Baulicher Brandschutz Landesbauordnung RLP / MBO Inhalte Vorlesung: Begriffe Gebäudeklassen Schutzziele in der Bauordnung Anforderungen an Baustoffe und Bauteile Brandwände / Brandabschnitte 1 Baulicher
MehrKommentar zur Landesbauordnung Rheinland-Pfalz
Kommentar zur Landesbauordnung Rheinland-Pfalz Herausgegeben von Dr. jur. Curt M. Jeromin, Fachanwalt für Verwaltungsrecht Bearbeitet von Dr. Curt M. Jeromin, Rechtsanwalt (Andernach) Georg Schmidt, Vizepräsident
MehrOIB-Richtlinien Brandschutz
OIB-Richtlinien Brandschutz Änderungen in der Ausgabe 2015 HR Arch.(r) Dipl.- Ing. Franz Vogler Bmstr. Ing. Karl Poschalko 12.04.2016 Gebäudeklassen Gebäudeklasse 1 OIB-Richtlinie 2 maximal zwei Wohnungen
MehrBrandschutz Aufgaben und Herausforderungen
Brandschutz Aufgaben und Herausforderungen Ing. Peter Kovacs Leiter des Objektmanagements in der MA 34 Vorstandsvorsitzender-Stv. der Facility Management Austria Leiter des AK Facility Management im Österreichischen
MehrVerordnung über den Bau und Betrieb von Verkaufsstätten (Verkaufsstättenverordnung - VkVO) *)
Verkaufsstättenverordnung Seite 1 Lesefassung Verordnung über den Bau und Betrieb von Verkaufsstätten (Verkaufsstättenverordnung - VkVO) *) Vom 26. Juni 1998 (GVBl. S. 198) *) Die Verpflichtung aus der
MehrRichtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (Leitungsanlagen-Richtlinie - LAR NRW) *)
1 Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (Leitungsanlagen-Richtlinie - LAR NRW) *) - Fassung März 2000 - RdErl. v. 20.8.2001 (MBl. NRW. S. 1253) Inhalt 1 Geltungsbereich
MehrEinfamilienhaus mit Deckenabschottungsprinzip
Informationen zu Gebäudetypen Ein-/ Zweifamilienhaus in Baden-Württemberg Einfamilienhaus Zweifamilienhaus Definition LBO, Gebäudetyp Ein-/ Zweifamilienhaus: Gebäude geringer Höhe sind Gebäude, bei denen
MehrEinfamilienhaus mit Deckenabschottungsprinzip
Informationen zu Gebäudetypen Ein-/ Zweifamilienhaus in Nordrhein-Westfalen Einfamilienhaus Zweifamilienhaus Definition BauO NRW, Gebäudetyp Ein-/ Zweifamilienhaus: Gebäude geringer Höhe sind Gebäude,
MehrVerordnung des Wirtschaftsministeriums über den Bau und Betrieb von Verkaufsstätten (Verkaufsstättenverordnung-VkVO) Vom 11. Februar 1997 (GBl. S.
Verordnung des Wirtschaftsministeriums über den Bau und Betrieb von Verkaufsstätten (Verkaufsstättenverordnung-VkVO) Vom 11. Februar 1997 (GBl. S. 84) INHALTSÜBERSICHT Anwendungsbereich...1 Begriffe...2
MehrAnlage zur Akkreditierungsurkunde D PL
Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Anlage zur Akkreditierungsurkunde D PL 11142 01 04 nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 Gültigkeitsdauer: 19.12.2014 bis 18.12.2019 Ausstellungsdatum: 19.01.2015 Urkundeninhaber:
MehrFachbauleitung Brandschutz
Fachbauleitung Brandschutz Vortragender: Michael Lischewski Fachbauleitung Brandschutz Seite 1 Brandschutzkonzept Das Brandschutzkonzept stellt die Grundlage aller erforderlichen baulichen und technischen
MehrPlanerischer Brandschutz Brandschutz in der TGA
Planerischer Brandschutz Brandschutz in der TGA PD Dr.-Ing. habil. des Stefan Wirth Formatvorlage Untertitelmasters durch Klicken bearbeiten 1) 2) 3) 4) Einleitung (Wie sieht die Praxis aus?) Rechtliche
MehrRechtliche Grundlage. Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung vom 10. Februar 1998 für das Land Nordrhein-Westfalen (FSHG NRW) I K O M S...
Rechtliche Grundlage Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung vom 10. Februar 1998 für das Land Nordrhein-Westfalen (FSHG NRW) Rechtliche Grundlagen Feuerschutzgesetz - FSHG I. Abschnitt - Aufgaben
MehrVom 21. Februar 2003*) (GVBl. II S. 140) zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 19. Dezember 2006 (GVBl. II/07 S. 23)
LAND BRANDENBURG Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr Verordnung über bauaufsichtliche Anforderungen an Krankenhäuser und Pflegeheime im Land Brandenburg (Brandenburgische Krankenhaus-
MehrVerkaufsstätten. Dipl.- Ing.(FH) M.Eng.(TU) Thomas Höhne 17.12.2015
n Vorlesungsinhalte: - ungeregelte VkStätt - geregelte VkStätt - Brandabschnitte (Brandwände / Ladenstraßen) - Decken - geregelte VkStätt, Bsp. K in KL 1 n Wesentliche geregelte Sonderbauten; LBauO 50
MehrBrandschutz im Genehmigungsverfahren
Brandschutz im Genehmigungsverfahren im Hause oemig + partner Westring 455 24106 Kiel Mail: info@oemig-u-partner.de Web: www.oemig-u-partner.de Seminarablauf Teil 1 Erfordernis von Brandschutznachweisen
MehrEinfamilienhaus mit Deckenabschottungsprinzip
Informationen zu Gebäudetypen Ein-/ Zweifamilienhaus in Niedersachsen Einfamilienhaus Zweifamilienhaus Definition NBauO, Gebäudetyp Ein-/ Zweifamilienhaus: Gebäude geringer Höhe sind Gebäude, in denen
Mehr- Elektronische Post -
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung, Postfach 31 29, 65021 Wiesbaden Geschäftszeichen
MehrBrandschutz im Holzbau: Teamwork schafft Sicherheit
Brandschutz im Holzbau: Teamwork schafft Sicherheit Reinhard Eberl-Pacan MODERNER HOLZBAU HERAUSFORDERUNGEN Brandschutz Akademie Berlin Fasanenstraße 44 in 10719 Berlin-Wilmersdorf Tel. +49 700 900 950
MehrNeue Normen an der Feuerfront
Seite 1 von 7 ift Rosenheim Brandschutzfassaden mit erweitertem Anwendungsbereich 1 Einleitung Für Vorhangfassaden gibt es in Europa seit Ende 2006 eine Produktnorm, die EN 13830. Der Brandschutz kam dabei
MehrBrandschutzkonzept und Bemessung der Entrauchung eines Veranstaltungssaales für ein Mustergebäude - Hotel
Brandschutzkonzept und Bemessung der Entrauchung eines Veranstaltungssaales für ein Mustergebäude - Hotel Dipl. Ing. Westendstr. 199 Heinrich Stadlbauer D-80686 München Leiter Gebäudetechnik Tel. (0 89)
MehrDas kleine Baurecht Lexikon für Errichter von Aufzugsschachtentlüftungssystemen.
Das kleine Baurecht Lexikon für Errichter von Aufzugsschachtentlüftungssystemen www.bluekit.eu Kurzerklärungen zu rechtlichen Fachbegriffen der Inhalt ist auf das Wesentliche beschränkt und erhebt keinen
MehrVerordnung des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur über den Bau und Betrieb von Verkaufsstätten (Verkaufsstättenverordnung - VkVO)
Verordnung des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur über den Bau und Betrieb von Verkaufsstätten (Verkaufsstättenverordnung - VkVO) Vom 11. Februar 1997 (GBl. Nr. 4 S. 84) zuletzt geändert durch
MehrBHE Bundesverband Sicherheitstechnik e.v.
BHE Bundesverband Sicherheitstechnik e.v. Hinweise zur Umsetzung von brandschutztechnischen Anforderungen an Leitungsanlagen bei der Alarmierung durch Brandmeldeanlagen (BMA), Hausalarmanlagen (HAA) und
MehrHE- Gruppenbetreuung - Schematische Beispiele 1)
HE- ruppenbetreuung - Schematische Beispiele 1) Die im Folgenden gezeigten Abbildungen sind schematische Darstellungen der brandschutztechnischen Konzeption von ruppeneinheiten insbesondere hinsichtlich
MehrAktuelle bauordnungsrechtliche Fragen beim Brandschutz
Andreas Bell Aktuelle bauordnungsrechtliche Fragen beim Brandschutz I. Änderungen in der BayBO zum 01.01.2013 Sonderbautatbestände Änderung der BayBO zum 01.01.2013 in Art. 2 Abs. 4 Sonderbautatbestände:
MehrInformationen über die Sachverständigen für baulichen Brandschutz
Informationen über die Sachverständigen für baulichen Brandschutz 1. Wo sind die Aufgaben und die Tätigkeiten der Sachverständigen für baulichen Brandschutz geregelt? Sachverständige für baulichen Brandschutz
MehrNiedersächsische Bauordnung: NBauO
Niedersächsische Bauordnung: NBauO Textausgabe von Ulrich Große-Suchsdorf, Hans Karsten Schmaltz, Dr. Arnd Stiel 6. Auflage Verlag C.H. Beck München 014 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978
MehrAllgemeine Fachbegriffe
Allgemeine Fachbegriffe Einleitung Sie beabsichtigen, das Dachgeschoss auszubauen, Ihr bestehendes Wohngebäude um einen Anbau zu erweitern, die vorhandene Bausubstanz zu sanieren oder Sie wollen sich ein
MehrVorbeugender Brandschutz
Vorbeugender Brandschutz BAUVORHABEN BAUHERR PLANUNG : UMBAU UND ERWEITERUNG DES VERBRAUCHERMARKTES IN 21441 GARSTEDT, BAHNHOFSTR. 79 : IMMOBILIENGESELLSCHAFT EDEKA NORD MBH : ARCHITEKTURBÜRO WILFRIED
MehrBauordnungsamt und Feuerwehr. Merkblatt. Empfehlungen für. Brandschutztechnische. Anforderungen an Kindergärten
Bauordnungsamt und Feuerwehr Merkblatt Empfehlungen für Brandschutztechnische Anforderungen an Kindergärten Herausgeber: Der Oberbürgermeister der Stadt Hamm, Bauordnungsamt und Feuerwehr Stand Dezember
MehrBrandschutz in Gründerzeithäusern - Probleme und Lösungen aus der Praxis
Brandschutz in Gründerzeithäusern - Probleme und Lösungen aus der Praxis Datum: 27.05.2009 Vortrag von: Brandrat Thorsten Ante, Stadt Leipzig, Branddirektion 1 Gliederung des Vortrages Charakteristika
MehrBrandschutz bei öffentlichen Holzbauwerke
Brandschutz bei öffentlichen Holzbauwerke Referentin: Romana Scheidl Dipl.Ing. (FH) Folie 1 Risk-Management. Folie 2 Ihre Partner im Risk-Management Ehegartner Ludwig 8RM/1 Raab Wolfgang Risk-Management
MehrDIN EN 179. Unabhängig davon, ob die Tür verriegelt ist oder nur die Falle die Tür verschließt.
DIN EN 179 max. 15 Z 250 X 120 Mindestmaß des rückläufi gen Drückerendes maximaler Überstand Mindestlänge Abstand von der Stirnkante der Tür max. 30 U min. 40 W 100 (150) Die Norm hat Gültigkeit seit 2004.
MehrVerordnung über den Bau und Betrieb von Verkaufsstätten (Verkaufsstättenverordnung - VkV) Vom 6. November 1997 (GVBl. S. 751)
Seite 1 von 14 Verordnung über den Bau und Betrieb von Verkaufsstätten (Verkaufsstättenverordnung - VkV) Vom 6. November 1997 (GVBl. S. 751) zuletzt geändert durch 5 Nr. 1 der VO vom 03.08.2001 (GVBl.
MehrForschungslabor für Haustechnik Karl-Benz-Straße Dachau
Forschungslabor für Haustechnik Karl-Benz-Straße 15 85221 Dachau Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle nach Landesbauordnung und Bauproduktengesetz Tel: (08131) 333 959 14 Fax: (08131) 333 959
Mehr