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1 Nr INHALT EDITORIAL...1 Christine Löb: arg ab startet Kommunikationsoffensive arg ab-infokasten NEUES VON DER arg ab...1 Kooperation Rheinland-Pfalz/Saarland Kooperation Hessen Treffen der Korruptionsbeauftragten FALLBEISPIEL...3 Botox Wussten Sie schon? DAS INTERVIEW...4 Staatsanwalt Alexander Badle KURZ NOTIERT...5 Bericht Tagung kkh/allianz Bericht Tagung EUROFORUM Beschluss OLG Braunschweig Bericht vom GKV-Spitzenverband Stichwort: Apothekenabschlag SERVICE...8 arg ab - Zahlen, Daten, Fakten Literaturhinweise Termine IMPRESSUM...8 NEUES VON DER arg ab KOOPERATION IN RHEINLAND-PFALZ UND SAARLAND Gemeinsam für Transparenz und gegen Abrechnungsbetrug Abrechnungsmanipulationen sind in einem zunehmend komplexeren Gesundheitssystem nur schwer aufzudecken und nachzuweisen. Daher haben sich jetzt kassenartenübergreifend alle Krankenkassen in Rheinland-Pfalz und dem Saarland auf eine enge Zusammenarbeit verständigt. In einem Kooperationsvertrag verpflichten sie sich, gemeinsam gegen Falschabrechnungen und Abrechnungsbetrug vorzugehen. Alle relevante Information zur Konkretisierung des Ausgangsverdachts werden zukünftig ausgetauscht, die Schadenssummen zusammengetragen und Schadensregulierungen sowie Vertragsstrafen vereinbart. Weiteres Ziel: Analyse der bisherigen Fälle, um so Strategien für eine künftig noch wirksamere Bekämpfung von Manipulationsversuchen zu entwickeln. Vereinbart wurde, eng und umfassend mit den Strafverfolgungs- und Aufsichtsbehörden, den Verbänden der Leistungserbringer und anderen Beteiligten zusammenzuarbeiten. Wichtig ist die länderübergreifende Kooperation gerade vor dem Hintergrund, dass die Trägerstrukturen der Leistungserbringer sich häufig über die Landesgrenzen hinweg erstrecken. Im BKK System sind 32 Krankenkassen der vom Landesverband Rheinland-Pfalz angebotenen Rahmenvereinbarung beigetreten. Die arg ab ist mit allen Mitgliedskassen dabei. Insbesondere mit der pronova BKK hat die arg ab somit eine große Kasse mit vielen Versicherten in Rheinland-Pfalz an Bord. Bereits in einem Fall, in dem die arg ab Anzeigenerstatter gegen ein Fitness-Studio ist, konnte sie kassenartenübergreifend die Federführung übernehmen. EDITORIAL Liebe Leserinnen und Leser, die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit allen Leistungserbringern und unseren Vertragspartnern ist uns wichtig. Sie sichert eine optimale Versorgung unserer Versicherten und das ist schließlich unser Kerngeschäft. Andererseits müssen wir Fehlverhalten im Gesundheitswesen bekämpfen. In Zeiten von knappen Ressourcen führt jede Form von Verschwendung, von Korruption und Betrug dazu, das dringend benötigten Gelder in dunklen Kanälen versickern und nicht mehr für die Versorgung unserer Versicherten zur Verfügung stehen. Gegen schwarze Schafe gehen wir an zum Schutze unserer ehrlichen Vertragspartner und Versicherten. Rund 190 Fälle befinden sich zur Zeit in der Bearbeitung der arg ab. Bei 56 Fällen sind auch Verfahren bei den Staatsanwaltschaften im Bundesgebiet anhängig. Die Summe der Schadensregulierungen wird auch in den nächsten Monaten kontinuierlich ansteigen. Unser Ziel ist es, die arg ab weiter zu stärken und auszubauen und sie zu einem festen Bestandteil bei der Aufdeckung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen zu positionieren. Nur durch die Bündelung von Fällen und Hinweisen und kontinuierlicher Informationspolitik sind wir erfolgreich. Tue Gutes und rede darüber. Deshalb wollen wir unsere Kommunikation verbessern. Die erste Newsletter ist Teil davon, weitere Servicematerialien für Sie werden folgen. Die Ausweitung unserer Kooperationen, Schwerpunktaktionen mit Mitgliedern und Mitmach- Aktionen mit Kassen, die noch nicht der arg ab beigetreten sind, haben wir fest eingeplant. Viele Grüße, Christine Löb Geschäftsführerin der arg ab arg ab: Die arg ab ist die Arbeitsgemeinschaft gegen Abrechnungsbetrug. Gegründet zum 1. Juli 2008 sind derzeit 12 Betriebskrankenkassen mit rund 1,5 Millionen Versicherten Mitglied der arg ab. Unser Service: Wir übernehmen für Sie -je nach Ihrem Bedarf- die vollständige Fallabwicklung von A-Z, die Recherche der tatsächlichen Umstände, die rechtliche Bewertung, Datenabfrage bei den Kassen, Unterstützung bei der Analyse, Schadensregulierung, Anzeige bei der Staatsanwaltschaft und alle anderen anfallenden Arbeiten.

2 KOOPERATION IN HESSEN Fachkonferenz Abrechnungsbetrug und Fehlverhalten bildete Auftakt einer kassenartenübergreifenden Zusammenarbeit in Hessen Eine äußerst gute Resonanz fand die Initiative der BAHN BKK zur Vernetzung der unterschiedlichen Player der GKV-Kassenlandschaft zum Thema Abrechnungsbetrug und Fehlverhalten am 20./21. April 2010 in Hessen. Im Konsens aller Teilnehmer wurde ein Round Table gebildet, dessen Teilnehmer nunmehr die offiziell konstituierende Sitzung für September 2010 vorbereiten. Mit dabei: Frau Holle Grote von der arg ab. Die nächsten Schritte beinhalten die Feststellung einer Geschäftsordnung sowie Bildung inhaltlicher Schwerpunkte. TREFFEN DER arg ab-korruptionsexperten Am 30. März tagte der Arbeitsausschuss der arg ab. Intensiv erörterten die Teilnehmer Konzepte, um den Kurs der arg ab in diesem Jahr fachlich zu verstetigen. Die Diskussion des Themas Standardisierte Fallerfassung verdeutlichte Handlungsbedarf: Beispielsweise wird die arg ab ihren Mitgliedskassen die Kennzahlen - jeweils kassenbezogen - zur Verfügung stellen. Zudem ist es wichtig, den Begriff des durchgesetzten Schadens zu qualifizieren. Ansonsten sind nur schlecht Rückschlüsse auf die Differenz zwischen der einer Kasse zustehenden Forderungshöhe und dem tatsächlich realisierten Gedbetrag möglich. Es ist aber wichtig zu verdeutlichen, dass auch bei aufgedeckten Abrechnungsmanipulationen durch Leistungserbringer die Krankenkassen häufig nur einen Bruchteil ihres tatsächlich entstandenen Schadens zurückerhalten. Die arg ab wird dieses Thema unter anderem in den GKV- Spitzenverband einbringen. Um den Erfolgskurs der arg ab in 2010 und darüber hinaus fortzusetzen, erörterte der Arbeitsausschuss nach Präsentation von Thomas Isenberg (spectrum K) Details eines Kommunikations- und Marketingkonzepts. Dieses wird kontinuierlich aktuellen Bedarfslagen angepasst, erste Schritte der Umsetzung (wie z.b. dieser Newsletter) sind eingeleitet. Die Mitgliederversammlung wir hierüber weiterführende Beschlüsse fassen. TIPP: Details zur inhaltlichen Diskussion sowie Inhalte des Protokolls stellt die arg ab ihren Mitgliedern und auch weiteren Interessierten auf Nachfrage zur Verfügung.

3 FALLBEISPIEL DAS GESCHÄFT MIT BOTOX Botox, oder korrekter: der Wirkstoff Botulinumtoxin wird in der Medizin seit mehr als zwanzig Jahren erfolgreich eingesetzt, um Lidkrämpfe, einen Schiefhals oder Muskel-Spastiken zu behandeln. Das Nervengift löst nicht nur Verkrampfungen, es lindert auch die chronischen Schmerzen, die dadurch entstanden sind. Doch Vorsicht: Abgesehen von der Diskussion um Botox als Faltenwegspritzer ist Botox oftmals teurer als andere Maßnahmen und Medikamente. Apotheker haben grundsätzliches Interesse an der Abrechnung von Verordnungen über Arzneimittel. Einige Apotheken bieten von daher Kliniken und Ärzten die direkte Belieferung an. Insbesondere kann hier mit einem vermeintlichen Qualitätsmerkmal gearbeitet werden: Botox ist kühlpflichtig. Liefert der Apotheker direkt, soll angeblich die Kühlkette sichergestellt werden. Genauso gut könnten Apotheker allerdings dem Patienten eine sichere Kühltasche mitgeben. Fahren Apotheker Arzneimittel an Patienten aus, dann geht es dabei nicht nur um die reine Patientenliebe sondern auch darum, Geld zu verdienen. Berufsrechtliche Regeln werden dabei oftmals ignoriert: Gibt der Arzt die Verordnung direkt an den Apotheker, verstoßen beide gegen ihre jeweilige Berufsordnung (Arzt: 34 Abs. 5 Musterberufsordnung, Apotheker 14 Berufsordnung und 11 Apothekengesetz (ApoG)). Apotheker und Ärzte dürfen keine Absprachen dahingehend treffen, die eine bevorzugte Lieferung bestimmter Arzneimittel oder die Zuweisung von Verschreibungen zum Gegenstand hätten. Natürlich haben Versicherte Anspruch auf die entsprechende Versorgung mit Arzneimitteln. Damit die Kasse aber die Kosten trägt, muss ein wirksamer Kaufvertrag zustande kommen. Dies erfolgt regelmäßig dadurch, dass der Patient das Rezept in der Apotheke vorlegt. Diese kann er selber auswählen. Der Patient fungiert hierbei quasi als Beauftragter der Kasse. Nur der Versicherte bzw. ein wiederum von ihm Beauftragter (z.b. ein Familienangehöriger, der Arzt kann nicht Beauftragter sein) kann einen wirksamen Kaufvertrag schließen, der die Kasse zur Zahlung verpflichtet. Ausnahmen von dieser Regel gibt es natürlich auch, z.b. bei radioaktiven Substanzen etc. (vgl. 47 AMG). TIPP: Sprechen Sie gerne mit uns bei der arg ab. Wir helfen Ihnen, Ihre Daten konkret auf mögliche Fälle zu analysieren, Missstände aufzudecken und bei Bedarf gemeinsam zu verfolgen....wussten SIE SCHON? Dubiose Nebengeschäfte Ärzte als Pillenhändler In unterschiedlicher Intensität kommt es vor: Findige Ärzte umgehen das Verbot, nach der Diagnose dem Patienten direkt passende Mittelchen zu verkaufen. So wird beispielsweise ein Raum ihrer Praxis umdeklariert als Praxisparalleles Institut ein eigenes Gewerbe, oftmals geführt auf den Namen des Ehepartners oder einer Arzthelferin. Ob Vitaminpräparate oder Nahrungsergänzungmittel die Grenze zum Legalen ist oftmals fließend. TIPP: Gerne gehen wir Ihren Hinweisen oder denen Ihrer Versicherten nach. Nennen Sie bitte Ihren Versicherten oder aber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Ihres Hauses unsere Servicenummer. Hinweis-Telefon: ; Telefax: oder: hinweise@argab.de

4 DAS INTERVIEW: Staatsanwalt Alexander Badle, Zentralstelle zur Bekämpfung von Vermögensstraftaten und Korruption im Gesundheitswesen, Frankfurt am Main, Hessen arg ab-news: Herr Staatsanwalt Badle, Sie sind bekannt für Ihr engagiertes Eintreten gegen Abrechungsbetrug und Korruption im Gesundheitswesen. Was ist Ihr Erfolgsrezept? Staatsanwalt Badle: Unser Erfolg basiert u.a. auf der Entwicklung von Konzepten für die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren aus diesem Teilbereich der Wirtschaftskrimalität. Hierbei ist die Zusammenarbeit mit den Krankenkassen und den Kassenärztlichen Vereinigungen ein wichtiger Baustein, da von diesen die meisten Verdachtsmitteilungen und Strafanzeigen erstattet werden. Es hilft uns enorm, gut aufbereitete Verdachtsmitteilungen zu erhalten. Und dies selbst dann, wenn im konkreten Einzelfall der Schaden nicht besonders hoch zu sein scheint. Nur so können wir von der Mikro- auf die Makroebene gelangen. Und Sie, die Krankenkassen, können dabei sowohl Ihrem gesetzlichen Auftrag nachkommen als auch für eine effiziente Verwendung der Beiträge ihrer Versicherten eintreten. Wenn dann im Einzelfall gar Sanktionen und/oder Schadensregulierungen erfolgen umso besser! arg ab-news: Investitionen in Strukturen der Abrechnungsbetrugsbekämpfung zahlen sich aber nicht immer schnell aus. Und auch Gerichtsverfahren und Schadensregulierungen dauern oftmals Monate und Jahre, bevor ein Ergebnis vorliegt. Staatsanwalt Badle: Ja, das ist so. Man muss erstmal einiges investieren und braucht einen langen Atem. Es handelt sich um einen Teilbereich der Wirtschaftskriminalität und dort gestalten sich Ermittlungen meist sehr zeit- und arbeitsintensiv. Aber die Aktivitäten der Korruptionsbeauftragten und der arg ab sind ein klarer Wettbewerbsvorteil, auch in der öffentlichen Wahrnehmung. Die Staatsanwaltschaften sind in diesem Bereich strategische Partner der Krankenkassen. Ich sehe in meiner Arbeit, dass auch der große Teil der Leistungsanbieter und ihrer Organisationen es im Grunde schätzt, wenn Kassen und auch Staatsanwaltschaften mehr als früher ein Auge auf die Korrektheit der Abrechnungen der Leistungserbringer haben. Langfristig schafft Transparenz Vertrauen ein hohes Gut im Gesundheitswesen. arg ab-news: Apropos Vertrauen: Wie sehen Sie denn hier die Rolle des Vertragsarztes im Gesundheitswesen, beispielsweise im Lichte des aktuellen Urteils des Oberlandesgerichts Braunschweig? Staatsanwalt Badle: Die Diskussion zur Rolle des Vertragsarztes ist derzeit in der Entwicklung. Beispielsweise hat das Oberlandesgericht Braunschweig mit Beschluss vom 23. Februar 2010 die Stellung des niedergelassenen Vertragsarztes als Beauftragter der gesetzlichen Krankenkassen bejaht. Sehr interessant finde ich die Begründung zur nicht hinreichend nachgewiesenen Unrechtsvereinbarung. Hier macht das Gericht deutlich, dass eine etwaige Strafbarkeit nach 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr) an den Nachweis einer konkreten Unrechtsvereinbarung hohe Anforderungen stellt. Das Problem des Nachweises einer Unrechtsvereinbarung wird sich auch und insbesondere im Bereich des Pharmamarketings ganz massiv stellen. arg ab-news: Wie sehen Sie die zukünftige Entwicklung des Tatort Gesundheitsmarkt? Staatsanwalt Badle: Ich gehe davon aus, dass der finanzielle Druck im Gesundheitswesen einen Anstieg der strafrechtlich relevanten Sachverhalte zur Folge haben wird. Gleichzeitig wird die Aufdeckung von Straftaten zunehmen, da die Fehlverhaltensbekämpfungsstellen der Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen immer professioneller arbeiten. Fälle aus dem Bereich Kran-

5 kenhausversorgung werden meines Erachtens zunehmen und alle Verfahrensbeteiligte vor besondere Herausforderungen stellen. Notwendig ist zudem eine Klärung der Frage der Strafbarkeit niedergelassener Vertragsärzte nach der Wettbewerbsvorschrift des 299 StGB, ggf. durch eine Initiative des Gesetzgebers. Dies könnte dann nachhaltige Veränderungen für die Kooperation zwischen niedergelassenen Vertragsärzten mit sonstigen Leistungserbringern und der Industrie zur Folge haben. Das öffentliche Interesse an dem gesamten Themenkomplex Abrechnungsbetrug bzw. Korruption im Gesundheitswesen wird aufgrund der hohen Dichte an Berichterstattung in den Medien weiter zunehmen. Dies leistet einen wichtigen Beitrag dazu, dass alle Beteiligten geeignete Konzepte für die effektive und effiziente Bekämpfung dieses Bereichs der Wirtschaftskriminalität entwickeln. arg ab-news: Herr Staatsanwalt, herzlichen Dank für das Gespräch! KURZ NOTIERT BERICHT TAGUNG KKH-ALLIANZ Am 17./18. Februar 2010 fand die 4. Fachtagung der KKH-Allianz über Betrug im Gesundheitswesen in Hannover statt. Vertreter der arg ab waren vor Ort und knüpften gute Kontakte zu den Teilnehmern und Dozenten. Über folgende Themen wurde gesprochen: Die Kooperation von Ärztinnen und Ärzten mit anderen Gesundheitsdienstleistern Die Fallpraxis der Wettbewerbszentrale (von Peter Brammen Assessor jur., Wettbewerbszentrale Hamburg) Betrugs- und Korruptionsbekämpfung aus Sicht eines Leistungserbringerverbandes (von Jakob S. Baschab Hauptgeschäftsführer, Bundesinnung für Hörgeräteakustiker, Mainz) Betrug und Korruption im Gesundheitswesen Grundprobleme aus Sicht der Strafrechtsdogmatik und ihre Folgen für die Praxis (von Prof. Dr. jur. Hendrik Schneider, Lehrstuhl für Strafrecht u.a,uni Leipzig) Abrechnungsbetrug zum Nachteil der GKV Beispiele aus dem Saarland Zusammenarbeit mit der GKV (von Christoph Hollinger, Kriminalhauptkommissar, Landespolizeidirektion Saarbrücken) Die Strafbarkeit von Korruptionsdelikten bei niedergelassenen Vertragsärzten (von Carsten Krick, OberStA bei der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz) Korruptive Praktiken im deutschen Gesundheitswesen (von Dr. jur. Matthias Braasch, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Kriminologie der Uni Gießen) Schwierigkeiten bei der Honorarabrechnung von Ärzten Verlockung zum Abrechnungsbetrug? (von Dr.jur. Gernot Steinhilper, Rechtsanwalt und ehemaliger Justitiar der KV WL) Interessenkonflikte im Gesundheitswesen: Das Einfallstor für Korruption (von Dr. med. Angela Spelsberg, Mitglied im Vorstand von Transparency International Deutschland) TIPP: Unser Service für Sie: Gerne informieren wir Sie detaillierter über die Inhalte der jeweiligen Fachvorträge. Schicken Sie einfach eine Mail an: argab@argab.de BERICHT TAGUNG EUROFORUM Bis zu 20 Milliarden Euro verschwinden laut Transparency International jährlich im Gesundheitswesen. Themen der letzten EUROFORUM-Tagung am 3./4. März 2010 in Berlin waren: ausgewählte Fallbeispiele aus der Arbeit der Zentralstelle bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt, die Kontrolle von

6 Selektivverträgen mit Ärzten, das Thema Ambulantes Operieren als Einfallstor für Korruption, Fragen der Datenübermittlung und -auswertung versus Anforderungen des Datenschutzes u.a. Detailliertere Hintergründe der Tagung erhalten Sie direkt beim Veranstalter oder aber gerne auf Nachfrage bei der arg ab. BESCHLUSS OLG BRAUNSCHWEIG Erstmals hat ein Oberlandesgericht entschieden, dass sich Vertragsärzte der gesetzlichen Krankenkassen nach den Korruptionsvorschriften strafbar machen können. Hier die Zusammenfassung des Beschlusses des Oberlandesgerichts Braunschweig vom 23. Februar 2010 in Stichworten: Bestechungsdelikte betreffen grundsätzlich Amtsträger. Darüber hinaus wird nach 299 StGB bestraft, wer im geschäftlichen Verkehr an Bestechung / Bestechlichkeit beteiligt ist. Diskussionspunkt: Ist der niedergelassene Arzt Beauftragter eines geschäftlichen Betriebes? Hierzu gibt es unterschiedliche Rechtsauffassungen. Das OLG Braunschweig ist das erste Gericht, das in dem jetzt vorliegenden Beschluss bejaht hat, dass der niedergelassene Arzt als Beauftragter der Krankenkassen anzusehen ist. Das OLG sieht den Vertragsarzt als Beauftragten der Krankenkasse an, da die Versorgung der Versicherten mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln immer einer ärztlichen Verordnung bedarf. Da dem Arzt die Entscheidung über Art und Menge der Arzneimittel obliegt, nimmt er maßgeblich eine betriebliche Entscheidung der Krankenkasse wahr, die entsprechend der Verordnung zur Zahlung verpflichtet wird. Das Gericht legt die vom Bundesgerichtshof (BGH) entwickelte Rechtsprechung des 266 StGB (Untreue) zugrunde. Hier ist höchstrichterlich entschieden, dass der Vertragsarzt gegenüber der Krankenkasse bei der Verordnung von Arzneimitteln eine Vermögensbetreuungspflicht hat, er also wirtschaftlich, medizinisch notwenig und angemessen zu verordnen hat. Ob sich die Rechtsauffassung des Senats durchsetzen wird, ist zurzeit unklar. Zu widersprüchlich jeweils mit guten Argumenten sind die Auffassung in Literatur und Rechtsprechung. Fest steht nach Auffassung der arg ab, dass es ein nicht hinnehmbarer Unterschied in der strafrechtlichen Bewertung ist, ob ein Krankenhausarzt (als Angestellter im öffentlichen Dienst Amtsträger) sich von einem Pharmaunternehmen bestechen lässt oder ein niedergelassener Arzt. Krankenhausärzte sind Amtsträger, die Strafbarkeit ergibt sich aus Korruptionsdelikten. Der niedergelassene Arzt hingegen wäre allenfalls wegen Untreue strafbar. Von daher setzt sich die arg ab dafür ein, entweder den 299 auf niedergelassene Ärzte auszuweiten oder eine komplette Neuregelung gesetzlich zu verankern. Auf jeden Fall muss es strafrechtlich sanktioniert werden, wenn ein niedergelassener Arzt Geld oder sonstige Bonifikationen für die Verordnung bestimmter Arzneimittel bekommt. BERICHT VOM GKV-SPITZENVERBAND: Prävention & Fehlverhaltensbekämpfung arg ab unterstützt Arbeitsgruppe Abrechnungsmanipulationen beim GKV-Spitzenverband Die arg ab wirkt in einer fachübergreifenden Referentengruppe beim GKV-Spitzenverband zum Thema Fehlverhaltensbekämpfung und Prävention mit. Denn es ist wichtig, nicht erst tätig zu werden, wenn die fehlerhafte Abrechnung passiert ist,

7 sondern Abrechnungsprävention zu betreiben und im Vorfeld Abrechnungsmanipulation zu erschweren, Abrechnungssystematiken fachbereichsübergreifend zu bewerten und ggf. anzupassen, Know-how aus den Bereichen Prävention und Fehlverhalten zusammenzuführen. TIPP: Im neuen GKV-Leitfaden Prävention werden klare Kriterien für die Qualität aller Präventionskurse eingeführt. Zusätzlich gibt es auf das jeweilige Handlungsfeld bezogene spezielle Kriterien. Beispiele für diese übergreifenden Kriterien sind: Strukturqualität: der Anbieter von Präventionsleistungen muss einen staatlich anerkannte Berufsausbildung oder Studienabschluss vorweisen können. Konzeptqualität: das Konzept der Präventionsmaßnahme muss bestimmte Kriterien wie Teilnehmerunterlagen, Definition der Zielgruppe, Nachweis der Wirksamkeit im Rahmen einer wissenschaftlichen Evaluation erfüllen. Prozessqualität: Für die Durchführung der Maßnahme müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein: Festlegungen für Gruppengröße, Anzahl der Einheiten und jeweilige Dauer der Einheiten. TIPP: Das Musterformular Teilnahmeerklärung / Antrag auf Bezuschussung wurde überarbeitet. Beispielsweise ist eine frühere Manipulationsvariante Verrechnung der Kursgebühr mit Mitgliedsbeiträgen jetzt durch die Bestätigung, dass eine Mitgliedschaft bei dem Anbieter nicht besteht, ausgeschlossen. TIPP: Neu wird eine Verpflichtungserklärung des Anbieters sein. Sie soll den Anbieter schriftlich auf die Einhaltung des Prüfleitfadens verpflichten, den Krankenkassen erstmalig Sanktionsrechte bei Verstößen einräumen sowie entsprechende Regressmöglichkeiten vorsehen. TIPP: Die Bezuschussung erfolgt zukünftig ausschließlich an den Versicherten, so dass Konstruktionen, wie Abtretung des Zuschusses an einen Dritten, ausgeschlossen sind. TIPP: Ebenso muss der Versicherte einen Nachweis (Kontoauszug oder Quittung) bei der Krankenkasse über die geleistete Zahlung für den Kurs vorlegen. STICHWORT: APOTHEKENABSCHLAG Aktueller Sachstand zu den Verhandlungen zum Apothekenabschlag nach 130 SGB V Gemäß 130 SGB V erhalten die Krankenkassen bei Abrechnungen mit Apotheken für verschreibungspflichtige Arzneimittel einen Abschlag von derzeit 2,30. Der Gesetzesgeber forderte den GKV-Spitzenverband und den Apothekerverband (DAV) auf, den Abschlag für das Jahr 2009 neu zu verhandeln. Da sich die Partner des Rahmenvertrages im Jahr 2009 nicht einigen konnten, wurde ein Schiedsverfahren eingeleitet. Daraufhin hat die Schiedsstelle nach 129 SGB V am 21. Dezember 2009 den Apothekenabschlag für verschreibungspflichtige Fertigarzneimittel auf 1,75 festgesetzt. Nun hat der GKV Spitzenverband gegen diesen Schiedsspruch Klage beim LSG Berlin eingelegt. Somit bleibt es vorerst bei einem Apothekenabschlag von 2,30, bis eine endgültige Entscheidung durch das Klageverfahren erreicht ist. TIPP: Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Sie auf jeden Fall Rückstellungen für das Jahr 2009 bilden sollten. Anhand der Anzahl der Packungen x 0,55 ( 2,30-1,75) können Sie sich die Rückstellungssumme ausrechnen.

8 ARG AB - ZAHLEN, DATEN, FAKTEN Die arg ab ist die Arbeitsgemeinschaft gegen Abrechnungsbetrug. Gegründet zum 1. Juli 2008 befinden sich inzwischen rund 190 Fälle in der Bearbeitung der arg ab. 56 davon sind bei den Staatsanwaltschaften im Bundesgebiet im laufenden Verfahren. Die Summe der Schadensregulierungen wird auch in den nächsten Monaten wachsen. Mitglieder der arg ab sind derzeit folgende 12 Kassen mit insgesamt rund 1,5 Millionen Versicherten: BKK ALP plus, BKK Basell, BKK DEMAG KRAUS- MAFFEI, BKK Deutsche Bank AG, BKK für Heilberufe, BKK Victoria D.A.S, BKK Westfalen-Lippe, E.ON BKK, GBK Köln, Novitas BKK, pronova BKK, Vaillant BKK. TIPP: Nutzen Sie gerne unseren Service! Und: Sofern Ihre Kasse noch nicht bei der arg ab Mitglied ist, kommen Sie mit uns auch hierüber gern in den Dialog. Wir freuen uns auf Sie! SERVICE LITERATUR-HINWEISE Fiori, Wolfgang/ Bunzemeier, Holger u.a. Abrechnungsbetrug der Krankenhäuser Tatsache oder Fiktion?, Das Krankenhaus 2010, Meier, Bernd-Dieter / Homann, Denise Welke, Wanja Andreas Die Verfolgungspraxis der Staatsanwaltschaften und Gerichte bei Vermögensstraftaten im System der gesetzlichen Krankenversicherung, MschrKrim 2009, Zur Zulässigkeit der Übermittlung von Sozialdaten durch Sozialleistungsträger im Rahmen von Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche von Pflegediensten wegen Abrechnungsbetrugs, DÖV 2010, TERMINE Düsseldorf, 21. Mai 2010, Uhr arg ab Lenkungsausschuss und Mitgliederversammlung arg ab Schiess Straße Düsseldorf Tel Fax argab@argab.de IMPRESSUM V.i.S.d.P. Christine Löb, Geschäftsführerin der arg ab Redaktion: Holle Grote, arg ab holle.grote@argab.de Thomas Isenberg, spectrum K thomas.isenberg@spectrumk.de Redaktionbeirat: Frank Kammerer, pronova BKK Claudia van Lienden, BKK DEMAG KRAUSS-MAFFEI Jörg-Peter Ortlieb, arg ab Wir bedanken uns bei den Mitgliedern des Redaktionsbeirats für ihre Hinweise, Unterstützung bei der Themenauswahl und ihre Anregungen zur Fortentwicklung des Newsletters!

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