Protokoll der Betriebsversammlung
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- Brigitte Lichtenberg
- vor 6 Jahren
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1 Datum: Donnerstag, Beginn: 14:00 Uhr Ort: Praxisraum Werk 3 Ende: 15:40 Uhr Tagesordnung: Teilnehmer: Gäste: 1. Begrüßung 2. Tätigkeitsbericht des Betriebsrats (im Folgenden BR ) 3. Auftragslage TT / Prognose ERA-Leistungszulage 5. Verschiedenes Belegschaft Werk 3 gemäß Teilnehmerliste Dirk Rullich (Gewerkschaftssekretär IG Metall Olpe) Zu 1: Begrüßung Die Belegschaft wurde durch die BR-Vorsitzende Anne Knour begrüßt und die eröffnet. Es sind 62 Kolleginnen und Kollegen erschienen. Zu 2: Tätigkeitbericht des Betriebsrats 2.1 Betriebsvereinbarungen 2011 Die in diesem Jahr beschlossenen Betriebsvereinbarungen wurden von Anne Knour erörtert. Dies waren: BV Arbeitszeit Produktion, Mai bzw. November 2011 gemäß EMTV 5 I Abs. 5ff BV Auszahlungszeitpunkt Gehälter Verwaltung, April 2011 gemäß EMTV 15 I Abs. 11 BV Arbeitszeit Verwaltung, Juni 2011 gemäß EMTV 5 I Abs. 1ff BV Weihnachtsgeld, Oktober 2011 gemäß ETV 13. ME 2.1 b)ff Noch zu vereinbaren: Brückentage 2012 Details zu diesen Punkten können aus der Präsentation Taetigkeitsbericht_BR_2011.pdf Seiten 4 bis 8 entnommen werden. 2.2 ERA-Reklamationen Im Zuge des ERA-Eingruppierungsverfahrens aller Arbeitsplätze wurden 110 getroffene Eingruppierungen reklamiert. Im Falle einer Reklamation musste die paritätische Kommission (PaKo gemäß 7 ERA-ETV), bei TT bestehend aus M. Berg und T. Hofmeister (Arbeitgebervertreter), sowie A. Knour und A. Riekes (Arbeitnehmervertreter) über die Fälle entscheiden. Dies passierte im April _Protokoll_.doc Seite 1 von 5
2 Die Ergebnisse der Reklamationen wurden in Summen geschildert. Von den 110 vorgelegenen Reklamationen wurden 15 Fälle akzeptiert und die Arbeitsplätze neu eingruppiert, 15 Fälle akzeptiert, was aber keine neue Eingruppierung zur Folge hatte, 70 Fälle abgelehnt und zu 10 Fällen noch keine endgültige Einigung erzielt. Dirk Rullich wies darauf hin, dass der Mitarbeiter (im Folgenden MA ), bei dem eine Reklamation akzeptiert und dadurch die ERA-Eingruppierung angehoben wurde, ein Recht auf rückwirkende Auszahlung des höheren Gehalts ab dem Zeitpunkt der ursprünglich reklamierten Beurteilung hat. Außerdem empfiehlt er, die gültige Arbeitsplatzbeschreibung jährlich auf Aktualität zu überprüfen und ggf. erweitern zu lassen, wenn sich der Aufgabenbereich gravierend ändert. Dies ist in dem Fall mit dem Vorgesetzten zu besprechen. 2.3 Teilnahme an BR-Konferenzen Der BR nimmt regelmäßig an BR-Konferenzen zu verschiedenen Themen teil. In 2011 waren dies u.a.: Rechtsprechungen zum BetrVG Fragen der Sozialversicherung Arbeitsvertragsrecht Altersteilzeit Arbeitssicherheit gem. DGUV Vorschrift 2 Integration von Schwerbehinderten 2.4 Besuche Werk 4 und NL Golzow Vertreter vom BR haben Werk 4 und NL Golzow besucht, mit dem Ziel, den Austausch mit den Kollegen zu verbessern und die Arbeitsbedingungen vor Ort kennenzulernen. In diesem Zuge wurden die ERA-Eingruppierungen und andere Belange mit den Kollegen besprochen. Es ist geplant, die anderen NL ebenfalls zu besuchen. Termine werden abgestimmt. Zu 3: Auftragslage TT / Prognose 2012 Dieser Punkt musste aufgrund der abgesagten Teilnahme seitens der GL entfallen. Der Geschäftsbericht wird im Rahmen der Weihnachtsfeier gehalten. Zu 4: ERA-Leistungszulage Jeder MA im Zeitentgelt (also bei TT alle MA), hat lt. ERA Tarifvertrag 10 Anspruch auf Leistungszulage. Zurzeit zahlt TT jedem MA den vorgesehenen Durchschnittswert von 10 %, ohne eine persönliche Eingruppierung vorgenommen zu haben _Protokoll_.doc Seite 2 von 5
3 Der Tarifvertrag sagt aber, dass jeder MA das Recht auf eine persönliche Leistungsbeurteilung hat. Diese wird von einem vom Arbeitgeber Beauftragten (i.d.r. der Vorgesetzte) vorgenommen und muss einmal im Kalenderjahr, spätestens alle 18 Monate, aktualisiert werden. Die Leistungsbeurteilung erfolgt nach festegelegten Kriterien, die mit Punkten bewertet werden. Aus der Multiplikation dieser Punkte werden mit dem Faktor 0,625 ergibt sich die Leistungszulage in %. Über den genauen Vorgang der Leistungsbeurteilung hat Dirk Rullich, der Vertreter der IG Metall Olpe, referiert. Die Details sind der Präsentation Leistungsbeurteilung für BV Tracto.pdf zu entnehmen. Besonders zu erwähnen ist, dass der durchschnittliche Prozentsatz der Leistungszulage im Unternehmen bei mindestens 9% liegen muss. Sollte dies nicht der Fall sein, müssen die Leistungszulagen beriebsübergreifend angehoben werden, bis der Durchschnitt bei 9 % liegt. Der umgekehrte Fall kann eintreten, wenn die Leistungszulage über 11% liegt. Dann hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, die Leistungszulagen zu senken, bis der Durchschnitt bei 11% liegt. Die betriebsübergreifende Anhebung oder Senkung erfolgt durch entsprechende Korrektur des Faktors (0,625). Nach Angaben von Dirk Rullich ist diese generelle Anhebung oder Senkung in keinem der Betriebe, die die Leistungsbeurteilung bereits gemacht haben, nötig gewesen. Es wurde erklärt, dass es möglich ist, die persönliche Leistungsbeurteilung für einzelne Beschäftigte zu machen, wenn diese darauf bestehen. Andererseits hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, eine Leistungsbeurteilung aller tariflich bezahlten Mitarbeiter einzuleiten. Der BR hat diesbezüglich kein Initiavrecht, d.h. er kann die Leistungsbeurteilung nicht verlangen, hat aber bei der Durchführung ein tarifliches Mitbestimmungsrecht. Nach Wissen des BR ist eine generelle Leistungsbeurteilung seitens der GL vorerst nicht angedacht. Es wurde noch einmal darauf hingewiesen, dass das Prozedere der Leistungsbeurteilung nur bei den Kolleginnen und Kollegen angewandt werden kann, die auch nach Tarif entlohnt werden, d. h. nicht bei den AT-Angestellten. Laut Aussage von Dirk Rullich sollte eine solche Leistungsbeurteilung für einen gesamten Betrieb wie TT die Dauer von ca. 4 Monaten nicht überschreiten. Der BR wies darauf hin, dass die für die Leistungsbeurteilung zuständigen Vorgesetzten ausreichend geschult werden müssen und darüber auch Einvernehmen mit der GL herrscht. Seitens der Werksleitung herrscht Zustimmung zum Thema persönliche Leistungszulage, um so die Wertschätzung der MA aufzeigen zu können _Protokoll_.doc Seite 3 von 5
4 Gewissermaßen könne dies auch als Ausgleich der ERA-Arbeitsplatzbeschreibung gesehen werden. Es wurde darauf hingewiesen, dass eine persönliche Leistungsbeurteilung nur aus Initiative der betroffenen MA oder als generelle Leistungsbeurteilung aller Beschäftigten aus Initiative der GL erfolgen kann. Der BR hat kein Initiativrecht. Zu 5: Verschiedenes 5.1 Kommunikation zwischen Belegschaft und BR Grundsätzlich ist zu sagen, dass in Zukunft die regelmäßig stattfindet. In welchem Rahmen und in welcher Häufigkeit muss je nach anstehenden Themen entschieden werden. Eventuell wird angedacht, eine Veranstaltung pro Werk und eine Veranstaltung werksübergreifend, z.b. im Kur- und Bürgerhaus, einzuberufen. Auch die Idee einer werksübergreifenden Versammlung fand Zuspruch. Der Vorschlag, dass ein Belegschafts-Stammtisch oder Sprechstunden in den einzelnen Werken anberaumt werden, stieß auf mäßiges Interesse und wurde vorerst verworfen. Des Weiteren wird momentan daran gearbeitet, eine BR-Community im Intranet zu erstellen. Dort sind aktuell die Protokolle der en, incl. der verwendeten Präsentationen, sowie die aktuell gültigen Betriebsvereinbarungen zu finden. Es folgen noch die für TT geltenden Tarifverträge. Es gibt auch verschiedene Gremien, die bei TT noch als zusätzliche Bindeglieder zwischen Belegschaft und BR gebildet werden können: Jugendauszubildendenvertretung (JAV) Wahlberechtigt sind Jugendliche unter 18 Jahren und Azubis unter 25 Jahren. Bei TT sind zurzeit. 33 Auszubildende beschäftigt, was bedeutet, dass drei Vertreter (JAVi) gewählt werden können. Als JAVi gewählt werden können alle Beschäftigten unter 25 Jahren. Die JAV vertritt die speziellen Belange der Jugendlichen und entsendet einen Vertreter zu BR-Sitzungen. Sollte von Seiten der Jugendlichen bei TT der Wunsch bestehen, eine Jugendvertretung zu bilden bzw. sich ausreichend Kandidaten bereiterklären, werden sie gebeten, sich zwecks Organisation und Durchführung der Wahl an den BR zu wenden. Schwerbehindertenvertretung (SBV) Wahlberechtigt sind alle schwerbehinderten oder gleichgestellten regelmäßig Beschäftigten (bei TT insgesamt 7). Es kann ein Vertreter aus den eigenen Reihen oder aus der gesamten Belegschaft gewählt werden _Protokoll_.doc Seite 4 von 5
5 Falls die betroffenen Kollegen eine SBV gründen wollen, möchten sich bitte an den BR wenden. IGM-Vertrauensperson IG Metall-Vertrauensleute fungieren als zusätzliche Bindeglieder zwischen den Beschäftigten und BR. Sie sind die Interessenvertreter und Sprecher der IGM- Mitglieder im Unternehmen und werden von diesen gewählt. z.b. jeweils eine Person für bestimmte Bereiche oder Abteilungen, gewählt werden. Vertrauensleute stellen neben dem BR als grundlegende gesetzliche Interessensvertretung zusätzliche Gremien dar, die sich für die speziellen Anliegen intensiv einsetzen. Bei Interesse vermittelt der BR gerne. 5.2 Spendensammlung 2011 Es wurde abgefragt, ob eine Spendensammlung erwünscht ist. Dies wurde mehrheitlich bejaht. Die Spenden werden in diesem Jahr zu gleichen Teilen aufgeteilt und gehen an die Bongaschule in Südafrika und dem Warenkorb Arche im Pfarrzentrum Lennestadt. 5.3 Enttäuschung über Absage GL Es herrschte Enttäuschung über die terminlich begründete Absage der Teilnahme an der seitens der GL. Stellenweise erscheint dies als mangelndes Interesse an den Belangen, Meinungen und Wünschen der Beschäftigten. Außerdem hatte man sich die Möglichkeit eines Dialogs erhofft, was im Rahmen der Weihnachtsfeier nicht umsetzbar ist. Lennestadt, den (Betriebsratsvorsitzende) (Schriftführer) _Protokoll_.doc Seite 5 von 5
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