Betrifft: Renaissance der Kernkraft in der Schweiz Bezug: Ihre dringliche Anfrage vom 23. Februar 2007, Zl

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1 Bregenz, am 9. März 2007 An die Landtagsabgeordneten Dr Thomas Winsauer, Dr Adi Concin, Josef Türtscher ÖVP-Landtagsklub Landhaus 6900 Bregenz Betrifft: Renaissance der Kernkraft in der Schweiz Bezug: Ihre dringliche Anfrage vom 23. Februar 2007, Zl Sehr geehrte Herren Landtagsabgeordnete, Ihre dringliche Anfrage gemäß 54 der Geschäftsordnung des Vorarlberger Landtags beantworte ich im Einvernehmen mit Herrn Landesrat Ing Erich Schwärzler wie folgt: 1. Wie beurteilen Sie die Aussagen von Schweizer Regierungspolitikern, die sich dezidiert für den Neubau von Kernkraftwerken in der Schweiz bzw. generell für den Ausbau der Kernenergie aussprechen? Der Schweizer Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 21. Februar 2007 eine Neuausrichtung der Schweizer Energiepolitik beschlossen. Die Strategie stützt sich auf drei Säulen: Energieeffizienz, erneuerbare Energien und Großkraftwerke. Als Übergangslösung sollen Gaskombikraftwerke gebaut werden, die ihren CO2- Ausstoss vollständig kompensieren müssen. Die bestehenden Kernkraftwerke sollen ersetzt oder durch Neubauten ergänzt werden. Die Atomenergie birgt unwägbare Risiken und Gefahren beim Betrieb von Atomkraftwerken und bei der Endlagerung von atomaren Abfällen. Der Weg bei allen energiepolitischen Maßnahmen der Zukunft muss national und international klar lauten: Energieeinsparung und Energieffizienz sowie Erneuerbar statt nuklear. Somit ist der Ausstieg aus der Kernenergie das einzig richtige Signal an eine vernünftige Energiezukunft. Vor diesem Hintergrund lehnen wir die neue Schweizer Energiestrategie, insoweit sie sich für die verstärkte Nutzung der Atomenergie ausspricht, ab. Das Land

2 - 2 - Vorarlberg wird daher alle (völker)rechtlichen und politischen Möglichkeiten ausschöpfen, damit aus dieser äußerst problematischen Entscheidung des Schweizer Bundesrates keine negativen Auswirkungen für die Vorarlberger Bevölkerung zu befürchten sind. Wir hoffen dabei auch auf die volle Unterstützung durch die Bundesregierung. Vorarlberg hat sich schon lange vor der Katastrophe von Tschernobyl gegen die Nutzung der Atomenergie ausgesprochen. Bei der Zwentendorf-Volksabstimmung 1978 verzeichnete Vorarlberg mit 85 Prozent den höchsten Nein-Stimmenanteil. Als logische Folge daraus hat sich in Vorarlberg ein starkes Bewusstsein für eine nachhaltige und Ressourcen schonende Energiepolitik in Richtung Nutzung der Wasserkraft sowie von Solarenergie und der Biomasse entwickelt. Dieser Zukunftsweg zeigt im Land Erfolg und wird konsequent fortgesetzt. 2. Wie beurteilen Sie die Argumentation, dass es sich beim Ausbau der Atomenergie um eine Überbrückung der drohenden Energielücke handelt? Im Auftrag des Schweizer Bundesamtes für Energie wurde die Studie Energieperspektiven mit dem Zeithorizont 2035 erarbeitet. Hintergrund für diese Studie ist ua, dass die fünf derzeit betriebenen Schweizer Kernkraftwerke in absehbarer Zeit an das Ende ihrer Laufzeit gelangen. Von Seiten der zuständigen Schweizer Vertreter wurde im Rahmen des bilateralen Nuklearexpertentreffens Österreich-Schweiz im Jahr 2005 für die Kernkraftwerke Mühleberg und Beznau eine voraussichtliche Laufzeit von 50 Jahren (bis 2020), für die Kernkraftwerke Gösgen und Leibstadt eine von 60 Jahren (bis 2040) angegeben. Die Szenarienrechnungen in den Schweizer Energieperspektiven 2035 gehen davon aus, dass ab 2018 im durchschnittlichen Winterhalbjahr die inländische Stromproduktion die Nachfrage nicht mehr decken kann (Stromlücke). Es gibt mehrere Möglichkeiten diese Stromlücke zu schließen und in den Schweizer Energieperspektiven werden folgende Varianten diskutiert: Gaskraftwerke, Kernkraft, Erneuerbare, Kraftwärmekopplung zentral und dezentral, Import und Mischvarianten. Die Variante der Kernkraft ist nur eine der möglichen Varianten, allerdings gibt es hierbei keine Kostenwahrheit und es ist dabei auch die Frage der Endlagerung des Atommülls nicht geklärt. Wie bereits in der Antwort zur Frage 1 dargelegt, heißt der vernünftige Weg bei allen energiepolitischen Maßnahmen der Zukunft Energieeinsparung und Energieffizienz sowie Erneuerbar statt nuklear. Die Entscheidung des

3 - 3 - Schweizer Bundesrates, die drohende Energielücke auch durch den Bau neuer Kernkraftwerke zu schließen, halten wir daher für ein falsches Signal. 3. Welche Möglichkeiten hat Vorarlberg, sich gegen den Bau neuer Atomkraftwerke im Nachbarland Schweiz zur Wehr zu setzen? Aus Sicht des Landes Vorarlberg bestehen folgende (völker)rechtlichen Möglichkeiten, sich gegen den Ausbau der Atomkraft in der Schweiz zur Wehr zu setzen: a) Verfahren nach dem Schweizer Kernenergiegesetz Das Bewilligungsverfahren nach dem neuen Schweizer Kernenergiegesetz, welches im Jänner 2005 in Kraft getreten ist, umfasst die Rahmen-, die Bauund die Betriebsbewilligung. Im Rahmenbewilligungsverfahren sind zum einen die Standortkantone sowie die in unmittelbarer Nähe des vorgesehenen Standorts gelegenen Nachbarkantone und Nachbarländer an der Vorbereitung des Rahmenbewilligungsentscheids zu beteiligen. Ihre Anliegen sind zu berücksichtigen, soweit dies das Projekt nicht unverhältnismäßig beeinträchtigt. Weiters kann jeder begründete Einwendungen erheben und Parteien auch solche mit Wohnsitz im Ausland können Einsprache erheben. Die durch den Bundesrat zu erteilende Rahmenbewilligung, in der auch über die Einwendungen und Einsprachen entschieden wird, ist von der Bundesversammlung zu genehmigen. Dagegen kann durch das Schweizer Stimmvolk das sogenannte Fakultative Referendum ergriffen werden, dies umfasst das Vorliegen von Unterschriften oder die Unterstützung durch acht Kantone. Die Bau- und die Betriebsbewilligung wird vom Department für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation erteilt. Dagegen können die Betroffenen und der Standortkanton bis vor das Bundesgericht Beschwerde einlegen. Das Land Vorarlberg, aber auch NGO s und Einzelpersonen haben damit die Möglichkeit, sich im Rahmen der Verfahren nach dem Schweizer Kernenergiegesetz gegen neue Kernkraftwerke in der Schweiz zur Wehr zu setzen. Landesseits werden diese Möglichkeiten vollumfänglich ausgeschöpft. b) Nuklearinformationsübereinkommen

4 - 4 - Weiters besteht zwischen Österreich und der Schweiz ein im Jahr 2001 in Kraft getretenes völkerrechtliches Abkommen über den frühzeitigen Austausch von Informationen aus dem Bereich der nuklearen Sicherheit und des Strahlenschutzes (Nuklearinformationsübereinkommen). Gemäß Artikel 6 dieses Abkommens sind bei atomrechtlichen Bewilligungsverfahren für Kernanlagen die Gesuchsunterlagen der anderen Vertragspartei rechtzeitig zugänglich zu machen. Stellungnahmen der Vertragspartei werden in die laufenden Prüfungen einbezogen. Das Land Vorarlberg wird von den zuständigen Bundesvertretern in den Informationsaustausch vollumfänglich einbezogen. c) Alpenkonvention Was die Alpenkonvention betrifft, enthält Artikel 9 des Energieprotokolls Bestimmungen zur Kernkraft. Darin verpflichten sich die Vertragsparteien zu einem umfassenden Informationsaustausch im Rahmen der internationalen Übereinkünfte über Kernkraftwerke, welche Auswirkungen auf den Alpenraum haben oder haben könnten, mit dem Ziel eines dauerhaften Schutzes der Gesundheit der Menschen, des Tier- und Pflanzenbestands, ihrer Lebensgemeinschaften, Lebensräume und deren Wechselbeziehungen. Die Schweiz hat allerdings bisher nur die Rahmenkonvention und keines der Zusatzprotokolle ratifiziert. Somit sind die Bestimmungen des Energieprotokolls nicht formell anwendbar. Nach Artikel 2 Abs 2 lit k der Rahmenkonvention verpflichten sich die Vertragsparteien jedoch zu einer natur- und landschaftsschonenden sowie umweltverträglichen Energieerzeugung und gemäß Artikel 4 Abs 2 zur gegenseitigen Information über geplante Maßnahmen mit besonderen Auswirkungen für den Alpenraum. d) Espoo-Konvention Schließlich ist das Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Espoo-Konvention) zu erwähnen, dessen Vertragsparteien sowohl die Schweiz wie auch Österreich sind. Die Espoo- Konvention verlangt, dass ua über Kernkraftwerke, die voraussichtlich erhebliche, grenzüberschreitende nachteilige Auswirkungen haben, ein Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung geschaffen wird.

5 - 5 - Allerdings umfassen die Espoo-Verpflichtungen lediglich die Benachrichtigung der betroffenen Vertragspartei über das Vorhaben, die Information und Stellungnahmemöglichkeit der Öffentlichkeit zum Vorhaben sowie ggf Konsultationen der Vertragsparteien über das Vorhaben. Da die Schweiz wie aus anderen Fällen bekannt ist die Espoo-Konvention in der Form umgesetzt hat, dass radiologische Auswirkungen nicht Teil der Umweltverträglichkeitsprüfung sind, kann die Durchführung einer grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung nicht als gesichert angesehen werden. e) Forderung an die Bundesregierung Außerdem hat das Land Vorarlberg den Bundeskanzler, die Außenministerin und den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft mit Schreiben vom 23. Februar 2007 aufgefordert, alle notwendigen rechtlichen und politischen Schritte zu unternehmen, um den Bau neuer Kernkraftwerke in der Schweiz zu verhindern. 4. Sind direkte Kontakte mit Schweizer Regierungsvertretern geplant, um gegen den eingeschlagenen schweizerischen Pro-Atom-Kurs zu protestieren? Das Land Vorarlberg wird auch die bilateralen Möglichkeiten wahrnehmen, im Rahmen der regelmäßigen Treffen mit den Regierungen verschiedener Schweizer Kantone sowie der Internationalen Bodenseekonferenz und der Arbeitsgemeinschaft der Alpenländer im direkten Kontakt mit Schweizer Regierungsvertretern seine Position zum Beschluss des Schweizer Bundesrats über eine Neuausrichtung der Schweizer Energiepolitik darzulegen und sich dabei gegen einen Neubau von Kernkraftwerken in der Schweiz auszusprechen. Weiters werden die direkten Kontakte mit Schweizer Behördenvertretern, welche im Rahmen des in der Antwort zur Frage 3 angeführten Nuklearinformationsübereinkommens regelmäßig auch unter Beteiligung der zuständigen Bundesvertreter bestehen, fortgesetzt und intensiviert. Darüberhinaus gehen wird davon aus, dass der Bundeskanzler und die Bundesregierung in den Kontakten mit den Schweizer Regierungsvertretern die klare Position des Landes Vorarlberg miteinbringen werden.

6 Sind Sie der Meinung, dass eine drohende Energielücke auch durch den verstärkten Ausbau von alternativen Energiequellen überbrückt werden kann? Wenn ja, wie? Wie bereits in der Antwort zu Frage 2 dargelegt, werden in den Schweizer Energiestrategien 2035 mehrere Varianten zur Schließung der Energie- bzw Stromlücke diskutiert. Dazu gibt es auch eine Variante mit erneuerbaren Energieträgern. Hierzu wird ausgeführt, dass dies zwar als technisch machbar angesehen wird, aber an die Grenzen der Potenziale stoße. Als möglich wird die Variante erneuerbare Energieträger gesehen, wenn gleichzeitig sehr forcierte Maßnahmen zur Verbrauchsreduktion bzw Effizienzsteigerung gesetzt werden. Der erfolgreiche Weg für eine zukunftsfähige Energiepolitik beinhaltet sowohl die Energieeinsparung und Energieeffizienz als auch die bestmögliche Nutzung erneuerbarer Energieträger und eine verstärkte Forschungstätigkeit zur Erschließung neuer nachhaltiger Energiequellen. 6. Welches sind die wesentlichsten Gründe und Risiken, die dazu führen könnten, dass in Österreich oder in Vorarlberg eine Energielücke droht? Auf Grund aktueller Prognosen ist davon auszugehen, dass der Energieverbrauch in Österreich und in Vorarlberg steigen wird. Daher hat das Land Vorarlberg das Projekt Energiezukunft Vorarlberg gestartet, um neben dem derzeitigen Energiekonzept klare Strategien für die Energiefragen der Zukunft zu erarbeiten. Es geht dabei vor allem darum, alle Möglichkeiten der Energieeinsparung und Energieeffizienz sowie der Nutzung erneuerbarer Energieträger auszuschöpfen. Mit freundlichen Grüßen

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