für die Zahnärztlichen Dienste in Niedersachsen
|
|
- Gotthilf Bretz
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 LEITFADEN für die Zahnärztlichen Dienste in Niedersachsen zur standardisierten Befunderhebung und Dokumentation der Untersuchungen und gruppenprophylaktischen Maßnahmen nach 21 SGB V Stand: Mai 2011
2 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 2 Vorwort Voraussetzungen für die Untersuchungen Gesetzliche Grundlagen Instrumente/Arbeitsbedingungen Hygiene (Grundlagen und Organisation der Infektionsprävention) Einverständniserklärung der Eltern/Datenschutz Erhebungsinstrumente Erläuterung und Bewertung Allgemeine Angaben zum Kind Fakultativ ergänzende Angaben Befunderhebung (Definition der Diagnosekriterien) Buchstabencodierung dmf/dmf-index Kariesstatus des Gebisses Sanierungsgrad Kariesrisiko nach DAJ-Kriterien Zahn-/Kieferfehlstellungen/Kieferorthopädische Befunderhebung Angaben zur Mundhygiene und zum Zahnfleisch Dokumentation Vorbemerkungen Dokumentation für die DAJ Dokumentation für das Niedersächsische Landesgesundheitsamt Dokumentationsbögen für die Jahresstatistik der Jugendzahnpflege Niedersachsen Erläuterungen zu den Dokumentationsbögen Anhang...31 Beispiel: Hygieneplan Musterschreiben Internetverzeichnis...39 Impressum
3 Vorwort Der vorliegende Leitfaden ist in Kooperation des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes (NLGA) mit der Landesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Jugendzahnpflege in Niedersachsen e. V. (LAGJ) und der Landesstelle Niedersachsen des Bundesverbandes der Zahnärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes e. V. (BZÖG) entstanden, um die kinderund jugendzahnärztlichen Dienste bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu unterstützen. Der Leitfaden ist als Empfehlung zu verstehen und soll eine einheitliche Arbeitsgrundlage für eine standardisierte Befunderhebung bieten und die Kommunen bei der Umsetzung ihrer Aufgaben, der Durchführung, Kontrolle und Optimierung der Gruppenprophylaxe unterstützen. Er bildet außerdem eine Grundlage für eine vergleichbare Gesundheitsberichterstattung auf kommunaler und Landesebene. Bei Vergleichbarkeit ist die Gesundheitsberichterstattung ein Instrument zur Erkennung von Handlungsbedarf und ermöglicht die Evaluation von durchgeführten Maßnahmen. Die gesetzliche Grundlage, der 21 des fünften Sozialgesetzbuches (SGB V), gibt seit 1990 die Rahmenbedingungen für die Gruppenprophylaxe durch den zahnärztlichen Gesundheitsdienst vor. Seit der Gesundheitsreform der Gesetzlichen Krankenkassen 2000 muss die Gruppenprophylaxe in Bereichen mit besonderem Unterstützungsbedarf (benachteiligte Sozialräume) bis zum 16. Lebensjahr der Kinder erfolgen (SGB V 21). Es ist Aufgabe der Kommunen solche Bedarfe festzustellen. Dies ist möglich über die Daten der zahnärztlichen Untersuchungen sowie über Angaben aus offiziellen amtlichen Statistiken. Durch die Prophylaxemaßnahmen gemäß SGB V, insbesondere die zahnärztlichen Untersuchung, können Trends und Häufigkeiten von Zahnerkrankungen aufgezeigt werden. Die Ergebnisse der zahnärztlichen Untersuchungen durch den öffentlichen Gesundheitsdienst bilden somit ein wichtiges Steuerungselement für die zielgruppen- und lebensraumorientierte Gesundheitsplanung und die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Chancengleichheit für alle Kinder und Jugendlichen unabhängig von ihrem sozialen Status. Grundlage dafür sind landeseinheitliche Diagnosekriterien sowie einheitliche Dokumentations- und Auswertungsparameter. Der Leitfaden berücksichtigt dabei auch die Anforderungen der Deutschen Arbeitsgemeinschaft der Jugendzahnpflege (DAJ), die für die Zahnärztlichen Dienste als Leistungsnachweis gegenüber den Gesetzlichen Krankenkassen verpflichtend sind. Nach Einschätzung der Kooperationspartner sind nicht nur die Maßnahmen der Gruppenprophylaxe, sondern auch die Ergebnisse der zahnärztlichen Untersuchungen wichtig, um Aussagen über die Effektivität der Maßnahmen und den Versorgungsbedarf treffen zu können.
4 Das NLGA führt zur Unterstützung der Gesundheitsberichterstattung auf kommunaler und Landesebene jährlich Auswertungen durch. Die Zusammenstellung, der den Angaben zugrunde liegenden Kriterien und Definitionen in einem Leitfaden soll auch die Validität und Plausibilität der Daten erhöhen. In diesem Rahmen wurden auch die Dokumentationsbögen der Jahresstatistik des Öffentlichen Gesundheitsdienstes Niedersachsens überarbeitet und mit dem Leitfaden in Übereinstimmung gebracht. Die vorliegenden Empfehlungen sind als Beitrag zur Qualitätssicherung zu verstehen und berücksichtigen aktuelle wissenschaftliche Empfehlungen und Leitlinien. Sie sollen auch künftig an neue wissenschaftliche Erkenntnisse angepasst werden. Dieser Leitfaden ist insofern keine Alles-oder-nichts-Lösung, sondern ein kontinuierlicher Entwicklungsprozess; Verbesserungsvorschläge und Anregungen werden daher künftig gerne berücksichtigt. Die aufgeführten Muster von Informations- und Mitteilungsschreiben sind als Anregung und Unterstützung bei der Organisation und Durchführung der zahnärztlichen Untersuchungen in den Kreisen und kreisfreien Städten Niedersachsens gedacht. Mit freundlichen Grüßen Dr. Andrea Barth Landesarbeitsgemeinschaft für Jugendzahnpflege Niedersachsen e. V. Dr. Brigitte Brunner-Strepp Bundesverband der Zahnärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes e. V. Dr. Elke Bruns-Philipps Niedersächsisches Landesgesundheitsamt 4
5 1 Voraussetzungen für die Untersuchungen 1.1 Gesetzliche Grundlagen Die gruppenprophylaktische Betreuung von Kindern und Jugendlichen ist seit dem als eine Leistung im Sozialgesetzbuch ( 21 SGB V) festgeschrieben. Danach haben die Krankenkassen im Zusammenwirken mit den Zahnärzten/innen und den für die Zahngesundheitspflege in den Ländern zuständigen Stellen gemeinsam und einheitlich Maßnahmen zur Erkennung und Verhütung von Zahnerkrankungen bei Versicherten, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zu fördern und sich an den Kosten der Durchführung zu beteiligen. Sie haben auf flächendeckende Maßnahmen hinzuwirken. In Schulen und Behinderteneinrichtungen, in denen das durchschnittliche Kariesrisiko der Schüler überproportional hoch ist, werden die Maßnahmen bis zum 16. Lebensjahr durchgeführt. Diese Maßnahmen sollen vorrangig in Gruppen, insbesondere in Kindergärten und Schulen, durchgeführt werden. Sie sollen sich besonders auf die Untersuchung der Mundhöhle, Erhebung des Zahnstatus, Zahnschmelzhärtung, Ernährungsberatung und Mundhygiene erstrecken. Für Kinder mit besonders hohem Kariesrisiko sind spezifische Programme zu entwickeln. Grundlage für die Umsetzung der gruppenprophylaktischen Maßnahmen bildet in Niedersachsen die Landesrahmenvereinbarung zur Förderung der Gruppenprophylaxe insbesondere in Kindergärten und Schulen, die von dem Landesverband der Krankenkassen und den Ersatzkassen mit den zuständigen Stellen nach 21 Absatz 2 Satz 1 SGB V geschlossen wurde (rückwirkend zum in Kraft getreten). Nach dem Niedersächsischen Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst, das am 1. Januar 2007 in Kraft getreten ist, nehmen die Landkreise und kreisfreien Städte die Aufgaben der zuständigen Stellen für die Zahngesundheitspflege nach 21 Abs. Satz 1 des Fünften Buchs des Sozialgesetzbuchs wahr. Außerdem setzen sich die Landkreise und kreisfreien Städte dafür ein, sozial benachteiligte Personengruppen in die Gesundheitsversorgung mit einzubeziehen und so mit präventiven und gesundheitsfördernden Maßnahmen zu versorgen ( 4 NGöGD). 5
6 1.2 Instrumente/Arbeitsbedingungen In den Kindergärten und Schulen stehen keine zahnärztlichen Sprechzimmer mit Behandlungsstühlen zur Verfügung. Aufgrund dieser besonderen räumlichen Gegebenheiten, muss die Zahnärztin/der Zahnarzt auf alternative Lösungen (Stuhl/Liege und Schreibtisch) zurückgreifen. Außerdem ist wichtig, dass gegebenenfalls die zahnmedizinische Fachangestellte dem Untersucher/der Untersucherin direkt gegenüber sitzt, um den Untersuchungsbefund akustisch gut aufnehmen und richtig dokumentieren zu können. Wesentlich sind ausreichende Lichtverhältnisse zur Inspektion der Mundhöhle. Folgende Eigenschaften sollte die Untersuchungslampe erfüllen: spezielle Halterung zur Fixierung der Lampe flexibler bzw. verstellbarer Arm, um die Lampe an die Größe des Kindes anpassen zu können leichte Bedienbarkeit Kaltlichtlampe einfache Reinigung transportabel Erfüllung der aktuellen Medizinnormen und CE-Prüfung: EN 60601, EN 60598, EN (Ersatz für DIN ) o Dort werden folgende Lux-Werte gefordert: Allgemeine Untersuchungsleuchten: lx Zahnärztliche Untersuchungen: Mundhöhle > lx; Umfeld lx; Raumbeleuchtung 500 lx Als Lichtquelle kann eingesetzt werden: z. B. eine Untersuchungslampe der Firma Haeberle oder der Firma Rupprich. Zur besseren Ausleuchtung des Mundes bei den nicht immer kooperativen Kindern, kann zusätzlich eine kleine Taschenlampe benutzt werden. Zu dem zahnmedizinischen Untersuchungsbesteck gehören ein zahnärztlicher Mundspiegel (22 mm plan) und ggf. eine stumpfe Sonde, um Fremdkörper (z. B. Speisereste) aus den Fissuren zu entfernen. Diese sollte jedoch vorsichtig eingesetzt werden, um Verletzungen des Zahnschmelzes und die Verbreitung von Keimen zu vermeiden. Vor der Fluoridierung kann, zur Trocknung der Zähne, ein Zellstoffspatel benutzt werden. Zur nachfolgenden Applikation des Fluorids sind je nach Präparat Spritzen mit einer stumpfen Kanüle oder Wattestäbchen zu empfehlen. 6
7 Zur Übersicht: - Spiegel - Sonde - Lichtquelle Nicht vergrößernder, unzerkratzter Spiegel (oberflächenverspiegelt), z. B. 22 mm plan Stumpf, nur zum Entfernen von Speiseresten, kontrolliert/sparsam im Kindergarten einsetzen z. B. Halogen- Untersuchungsleuchte/Kaltlichtleuchte Instrumentenbox mit sterilisierten Instrumenten - Instrumentenbox unsteril Für die Fluoridierung: - Zellstoffspatel - Wattestäbchen oder - zur Trocknung der Zähne vor der Applikation - zur Applizierung des Fluorids Spritze mit stumpfer Kanüle - Fluoridpräparat (Abfrage nach Allergien und Einverständnis der Eltern) - z.b. Duraphat Lack von Colgate, elmex fluid der Firma GABA (Inhaltsstoffe: Dectaflur, Olaflur, gereinigtes Wasser, Saccharin, Pfefferminzöl, Krauseminzöl, Anisöl, Levomenthol, Vanillin) oder elmex gelee -> Wenn gegen Bestandteile des Präparats eine Überempfindlichkeit vorliegt, sollte von der Fluoridierung abgeraten werden. - Alternativ: Fluoridlösung Fluoridin N 5 der Firma Voco (Inhaltsstoffe: Natriumfluorid, Kolophonium, Ethanol, Siliciumdioxid, Ethylcellulose, Natriumcyclamat, Saccharin, Eisenoxid, Himbeeraroma) -> Nicht zu verwenden bei Überempfindlichkeit gegen einen der oben genannten Inhaltsstoffe oder bei Asthma bronchiale! Wichtig: Einverständniserklärung der Eltern für Fluoridierung und Abfrage nach Allergien! Herstellerlisten von Präparaten zur Fluoridierung sind zu finden auf der Internseite der DAJ unter: 7
8 1.3 Hygiene (Grundlagen und Organisation der Infektionsprävention) Zu den Hygienemaßnahmen im Rahmen der gruppenprophylaktischen Untersuchungen und der Fluoridapplikation gehören 1 : Während der Untersuchung sollte kein Schmuck (z. B: Ringe, Uhren) an den Händen und Unterarmen getragen werden. Des Weiteren wird empfohlen, dass die Fingernägel wegen der Gefahr der Handschuhperforation nicht länger als die Fingerkuppe sein sollten. Eine hygienische Händedesinfektion ist vor jeder Untersuchung und nach ihrem Abschluss erforderlich, unabhängig davon, ob Handschuhe getragen werden sollen oder getragen wurden. Wenn Kontakt mit Blut, Speichel oder anderen Körperflüssigkeiten zu erwarten ist, sind Einmalhandschuhe zu tragen. Dies gilt auch, wenn die Arbeitsperson Verletzungen an den Händen hat oder Krankheitserreger verbreiten könnte. Um das Risiko von Hautschäden und Atemwegserkrankungen zu verringern, sollten ungepuderte Handschuhe verwendet werden. Das Weiterverwenden der Handschuhe ist akzeptabel, wenn das Handschuhmaterial zum Waschen, Trocknen und Desinfizieren laut Angabe des Herstellers geeignet ist. Es dürfen keine Perforationen bestehen und es darf nur Speichelkontakt stattgefunden haben. Bei Blutkontakt ist der Handschuh zu wechseln. Bei Gefahr der wechselseitigen Infektionsübertragung sollte ein dicht anliegender Mund-Nasen-Schutz (einfache OP-Maske/Halbmaske) getragen werden. Grundsatz der Nichtkontamination: Die berufliche Arbeit ist so zu gestalten, dass Kontaminationen und Infektionen gar nicht erst auftreten. Dazu gehören unter anderem Greifdisziplin, rationelles Instrumentarium und unfallfreie Entsorgung. Kontaminierte Flächen, z. B. auf dem Schultisch, sind vor Arbeitsbeginn mit Mitteln aus der aktuellen Liste der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zu reinigen und zu desinfizieren 2. Dies sollte, um allergischen Reaktionen vorzubeugen, nicht durch Vernebelung aus einer Sprühflasche aufgetragen werden, sondern mit einem satt getränkten Einmaltuch aus einem mit Desinfektionsmittel gefüllten Vorratsbehälter. Ein trockenes Nachwischen ist nicht erlaubt, deswegen muss das Abtrocknen des Desinfektionsmittels abgewartet werden. 1 Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert Koch- Institut: Infektionsprävention in der Zahnheilkunde Anforderungen an die Hygiene,
9 Um spezifische Infektionsübertragungen zu verringern, gehören Schutzimpfungen zu den wirksamsten präventiven Maßnahmen. Sie sind sowohl aus Gründen des Arbeitsschutzes als auch der Infektionsprävention gegenüber dem Patienten von Bedeutung. Bei der regelmäßigen Untersuchung von Kindern sind der Impfstatus gegenüber Bordetella pertussis, Masernvirus, Mumpsvirus, Rötelnvirus und Varizella-Zoster-Virus zu überprüfen. Bei fehlendem Immunschutz ist eine Impfung sinnvoll. Regelmäßig zur Jahresmitte werden alle relevanten Informationen zur Durchführung von Schutzimpfungen von der Ständigen Impfkommission (STIKO) im Epidemiologischen Bulletin des Robert Koch-Instituts (RKI) veröffentlicht. Abfallprodukte von den Untersuchungen und der Fluoridapplikationen sind in dichten Einwegbehältnissen/Müllsäcken zu sammeln, die vor dem Transport verschlossen werden. Instrumentenwartung/-desinfektion Grundlage für die Anforderungen an die Aufbereitung von Medizinprodukten sind das Medizinproduktgesetz (MPG), die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (s. insbesondere 4 MPBetreibV) sowie die Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten. Zur Wartung gehören Reinigung und Desinfektion aller eingesetzten Instrumente und sonstigen Arbeitsmittel, soweit diese nicht als Einmalartikel gesichert in den Abfall gehen. Instrumente, die den Körper nicht durchdringen und nicht in Berührung mit Wunden kommen, brauchen bei der Anwendung nicht steril zu sein. Es ist aber erforderlich, dass sie so gereinigt und desinfiziert sind, dass die Erreger übertragbarer Krankheiten abgetötet sind. Thermische Verfahren sind grundsätzlich für die Aufbereitung von Medizinprodukten in Reinigungs- und Desinfektionsgeräten vorzuziehen, manuelle Verfahren (Eintauchdesinfektion) sind aber auch zulässig. Geeignete Desinfektionsverfahren müssen bakterizid, fungizid und zusätzlich begrenzt viruzid (inklusive HBV, HCV, HIV) wirksam sein. Geeignete Desinfektionsverfahren wurden durch den Verbund für Angewandte Hygiene (VAH) nach den Anforderungen der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) und der Deutschen Vereinigung zur Verhütung und Bekämpfung von Viruserkankungen (DVV) zertifiziert
10 Medizinprodukte, die für eine erneute Verwendung wiederaufbereitet werden sollen, sind auf der Basis einer Risikobewertung als unkritisch, semikritisch oder kritisch einzustufen. Hygieneplan Die Bundeszahnärztekammer hat zusammen mit dem Deutschen Arbeitskreis für Hygiene in der Zahnmedizin (DAHZ) einen Hygieneplan für Zahnärzte entwickelt ( Er berücksichtigt alle aktuellen Erkenntnisse und Erfordernisse zur Umsetzung der Hygiene in der Zahnarztpraxis. Dazu gehören unter anderem Anforderungen aus dem Medizinproduktegesetz, der Medizinprodukte-Betreiberverordnung und die Empfehlung des Robert Koch- Instituts von Die im Hygieneplan festzulegenden Maßnahmen dienen in der Regel dem Schutz der Patienten, des Personals und Dritter vor Infektionsgefahren. Es sind für die einzelnen Arbeitsbereiche und Tätigkeiten Verhaltensregeln, Maßnahmen zur Reinigung, Desinfektion und Sterilisation, zur Ver- und Entsorgung, zum Tragen von Schutzausrüstung sowie Anweisungen für Notfälle und für die arbeitsmedizinische Vorsorge festzulegen. Hygieneplan und Betriebsanweisungen (Verfahrensanweisungen, Arbeitsanweisungen) können kombiniert werden. Der Rahmenhygieneplan muss an den eigenen Tätigkeitsbereich angepasst, regelmäßig auf Aktualität überprüft und bei Bedarf geändert werden. Ein Beispiel eines Hygieneplans ist im Anhang zu finden. Rechtliche Rahmenbedingungen Die Gesetze und Verordnungen von Bund und Ländern sowie das autonome Recht der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung bilden die gesetzlichen Rahmenbedingungen. Die gesetzliche Aufgabe des Robert Koch-Instituts (RKI) ist die Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten. Dies umfasst unter anderem die Empfehlungen zur Infektionsprävention, die zwar keine unmittelbare rechtliche Verbindlichkeit besitzen, jedoch als sogenannte antizipierte wissenschaftliche Sachverständigengutachten gelten und den aktuellen Standard von Medizin, Wissenschaft und Technik wiedergeben. Somit können 10
11 sie nicht nur von fachlicher, sondern auch in rechtlicher Hinsicht von Bedeutung sein, beispielsweise bei strafrechtlichen Verfahren Weitere Informationen sind zu finden in: - der Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert Koch-Institut (RKI): Infektionsprävention in der Zahnheilkunde Anforderungen an die Hygiene, 2006, - der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und dem Deutschen Arbeitskreis für Hygiene in der Zahnarztpraxis (DAHZ): Hygieneplan/Betriebsanweisungen für die Zahnarztpraxis und - und dem aktuellen Hygieneleitfaden von der DAHZ (8. Ausgabe 2010). 4 Becker, Jürgen, Hilger, Richard: Grundlagen und Organisation der Infektionsprävention, in: Farbatlanten der Zahnmedizin, Band 16, Grundlagen und Organisation der Infektionsprävention, Georg Thieme Verlag, Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert Koch- Institut: Infektionsprävention in der Zahnheilkunde Anforderungen an die Hygiene, Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und Deutscher Arbeitskreis für Hygiene in der Zahnarztpraxis (DAHZ): Hygieneplan/Betriebsanweisungen für die Zahnarztpraxis 7 Deutscher Arbeitskreis für Hygiene in der Zahnmedizin (Hrsg.):Hygieneleitfaden, 8. Ausgabe
12 1.4 Einverständniserklärung der Eltern/Datenschutz Im Rahmen der zahnärztlichen Untersuchungen halten wir eine Einverständniserklärung der Eltern im Kindergarten, in der Schule sowie explizit für die Fluoridierung für nötig. Vor der Durchführung einer Fluoridierung ist zwingend nach einem Vorhandensein von Allergien schriftlich zu fragen. Musterschreiben sind im Anhang zu finden. Einverständniserklärungen, bereitgestellt durch die LAGZ Sachsen, sind zu finden im Internet unter: 12
13 2 Erhebungsinstrumente Erläuterung und Bewertung 2.1 Allgemeine Angaben zum Kind - Nachname und Vorname - Alter (Geburtsmonat und Geburtsjahr) - Geschlecht - Einrichtungsname - Einrichtungsart Fakultativ ergänzende Angaben - Migrationshintergrund ja/nein 2.2 Befunderhebung (Definition der Diagnosekriterien) Buchstabencodierung Im Milchgebiss: M Milchzahn Zur Kennzeichnung der ersten Dentition wird der Buchstabe M verwendet. Der Befund wird in Kleinbuchstaben notiert. Buchstabe Bedeutung Erläuterung s kariesfrei Erläuterung wie im bleibenden Gebiss d kariös Erläuterung wie im bleibenden Gebiss f gefüllt Erläuterung wie im bleibenden Gebiss e extrahiert wegen Karies Es wird ausschließlich der Zahnverlust infolge einer kariösen Erkrankung notiert. Im beginnenden Wechselgebiss ist nicht immer eindeutig feststellbar, ob ein Zahn aus kariösen Gründen extrahiert wurde oder aus physiologischen Gründen verloren gegangen ist. In Zweifelsfällen sollte der Vorbefund beachtet und gegebenenfalls bleibender Zahn noch nicht durchgebrochen registriert werden (Leitfaden Brandenburg). i Initialkaries Erläuterung wie im bleibenden Gebiss u Zähne noch nicht durchgebrochen Erläuterung wie im bleibenden Gebiss (nur bei unter 3 Jährigen möglich) t Trauma Erläuterung wie im bleibenden Gebiss h Hypoplasie Erläuterung wie im bleibenden Gebiss o Fistel Es handelt sich um kariöse Milchzähne, deren Cavum pulpae infolge eines Entzündungsgeschehens der Pulpa eröffnet wurde und bei denen eine definitive konservierende Behandlung nicht mehr möglich ist. Diese Zähne werden teilweise als Platzhalter belassen, solange sie keine klinischen Beschwerden verursachen, obwohl eine Extraktion angezeigt wäre (Leitfaden Brandenburg). 13
14 v versiegelt Erläuterung wie im bleibenden Gebiss x Nichtanlage Wenn ein Zahn weit über den jeweiligen Zeitpunkt des Durchbruchs noch nicht in der Mundhöhle vorhanden ist, besteht der Verdacht auf Nichtanlage. n nicht zu beurteilen Erläuterung wie im bleibenden Gebiss Im bleibenden Gebiss: B bleibender Zahn Zur Kennzeichnung der zweiten Dentition wird der Buchstabe B verwendet. Der Befund wird in Großbuchstaben notiert. Buchstabe Bedeutung Erläuterung S naturgesund Es handelt sich um einen naturgesunden Zahn, der visuell und gegebenenfalls instrumentell keine Anzeichen von behandelter oder unbehandelter Karies aufweist. (WHO) D kariös Als kariös gelten Zähne, bei denen entweder eine deutliche Kavität sichtbar ist oder eine Opazität in der Umgebung des Areals auf eine Unterminierung bzw. Demineralisation schließen lässt bzw. ein Defekt durch vorsichtiges Tasten mit der Sonde festgestellt werden kann. Bei Approximalflächen, die nicht direkt visuell kontrolliert werden können, kann die Durchleuchtung herangezogen werden: Ist approximal ein charakteristischer Schatten oder ein Verlust an Transluzenz zu beobachten, gilt dies als Indikator für eine Karies an dieser Fläche. Zähne werden nicht mit D registriert, wenn lediglich optische Anzeichen einer Demineralisation festgestellt werden, da Verfärbungen allein auch an gesunden Zähnen vorkommen können (Leitfaden Schleswig Holstein). F gefüllt Gefüllte Zähne, die wegen Karies definitiv oder temporär mit einer Füllung versehen wurden. Das Symbol F gilt auch für Zähne mit einer erweiterten Versiegelung und kariesbedingte Kronen (ggf. den Grund der Überkronung erfragen). Wurde ein Zahn aus anderen Gründen gefüllt (z. B. wegen Trauma/Fraktur, Hypoplasie/Missbildung oder aus ästhetischen Gesichtspunkten) wird er nicht als F gewertet (Leitfaden Schleswig-Holstein). E I U extrahiert wegen Karies Initialkaries bleibender Zahn noch nicht durchgebrochen Es wird ausschließlich der Zahnverlust infolge von Karies notiert. Vorbefund beachten! Bei Initialkaries zeigt sich eine weißlich, kreidig verfärbte raue Schmelzoberfläche an den Glattflächen und /oder bräunlich verfärbte Fissuren/Grübchen. Dabei handelt es sich um einen Zahn, der noch nicht vollständig in die Mundhöhle durchgebrochen ist, d. h. die Zahnkrone ist noch nicht mit mehr als zwei Dritteln ihrer Fläche sichtbar. 14
15 V T Fissurenversiegelung Trauma Als Fissurenversiegelung gilt jede Form der Fissurenversiegelung unabhängig vom verwendeten Material. Es ist unerheblich, ob nur Teile oder das gesamte Fissurensystem eines Zahnes versiegelt sind. Registriert werden Kronenfrakturen (mit Schädigungen des Zahnschmelzes bzw. des Zahnschmelzes und des Dentins mit oder ohne Pulpabeteiligung) inkl. der posttraumatischen Rekonstruktionen sowie devitale Zähne. Eine Füllung, die nur gelegt wurde, um nach einer posttraumatischen Trepanation den Zugang zum Wurzelkanal zu verschließen, wird als T und nicht als F registriert. H Y Hypoplasie Extraktion aus sonstigen Gründen (nur bleibendes Gebiss) Es handelt sich hier um einen Zahn, der genetisch bedingt bzw. als Folge von Noxen eine gestörte Schmelzentwicklung aufweist. Derartige Defekte (bräunliche Verfärbungen in der Oberflächenstruktur, Tüpfel, Rillen, flächenhafte Läsionen) können in seltenen Fällen auch im Dentin beobachtet werden. Hypoplastische Zähne, die aus diesem Grund gefüllt wurden, werden als gesund und mit S gekennzeichnet (Leitfaden Brandenburg). z. B. Platzmangel im Rahmen einer KFO-Behandlung N nicht zu beurteilen Zahn kann nicht beurteilt werden. Sonderfälle Buchstabe Bedeutung Erläuterung X überzählige Zähne Nichtanlagen In der entsprechenden Position wird nur ein Zahn aufgeführt. Der/die Untersucher/-in entscheidet, welcher Zahn der Legitime ist. Doppelanlagen können in den Befundmasken nicht berücksichtigt werden, diese können z. B. im Bemerkungsfeld eingetragen werden. Wenn ein Zahn weit über den physiologischen Zeitpunkt des Durchbruchs noch nicht in der Mundhöhle vorhanden ist, besteht der Verdacht auf Nichtanlage. 15
16 2.2.3 dmf/dmf-index International wird als Maßzahl für die Zahngesundheit der DMF-T-Wert genutzt. Diese Maßzahl entspricht der durchschnittlichen Summe der kariösen (decayed), aufgrund von Karies fehlenden (missing) und gefüllten (filled) Zähne (teeth) pro Gebiss. Das heißt, der DMF-T-Wert stellt die Schädigung eines Gebisses durch Karies dar. Die WHO stützt auf diese Maßzahl ihre Vergleiche und Zielvorstellungen bezüglich der Zahngesundheit. Die Befunde für den DMF-T-Wert werden für die bleibenden Zähne mit Großbuchstaben, der für die Milchzähne mit kleinen Buchstaben notiert. Da der einzelne Zahn als kleinste Beurteilungseinheit ein zu grobes Raster darstellt, wurde um genauere Aussagen zu ermöglichen, die Bewertung der einzelnen Zahnflächen eingeführt. So kann zwischen dem DMF-T/dmf-t-Wert und dem DMF-S/dmf-s-Wert unterschieden (S=Surfaces) werden. Komponenten der Zahnindizes: Im Milchgebiss: Im bleibenden Gebiss: Bedeutung d-t d-s D-T D-S decayed (kariös) m-t M-T missing (fehlend auf Grund von Karies) f-t f-s F-T F-S filled (gefüllt/überkront) dmf(t)-wert = d+m+f Maximalwert: 20 dmf(s) = 88 (maximal) DMF(T)-Wert = D+M+F Maximalwert: 28 DMF(S) = 128 (maximal) 16
17 Beurteilung der Befunde Der Erhebung des DMFT(T)/dmf(t)-Indexes sollten folgenden Kriterien von Prof. Pieper, Marburg zu Grunde liegen: Beurteilung kariöser Zähne die D-Komponente des Index Bei der Diagnose fortgeschrittener Läsionen, die als deutliche Kavitationen zu erkennen sind, ergeben sich kaum Probleme. Initiale kariöse Läsionen hingegen können häufig nicht zuverlässig beurteilt werden. Abhängig von der Lokalisation sind folgende diagnostische Besonderheiten zu beachten: 1. Grübchen und Fissuren an den okklusalen, bukkalen und lingualen/palatinalen Zahnflächen werden primär visuell beurteilt und gelten als kariös, wenn entweder eine deutliche Kavität sichtbar ist oder eine Opazität in der Umgebung des Areals auf eine Unterminierung bzw. Demineralisation schließen lässt. Die Sonde darf nur vorsichtig eingesetzt werden, um entweder Fremdkörper (z.b. Körner) aus den Fissuren zu entfernen oder extrem sanft die Oberfläche abzutasten, um Erweichungen festzustellen. 2. Bukkale/labiale oder linguale/palatinale Glattflächen gelten als kariös, wenn ein kariös bedingter Defekt sichtbar ist oder durch vorsichtiges Tasten mit der Sonde festgestellt werden kann. Die Zähne werden nicht mit D registriert, wenn lediglich optische Anzeichen einer Demineralisation festgestellt werden, da Verfärbungen allein auch an gesunden Zähnen vorkommen können. 3. Bei den Approximalflächen unterscheiden wir solche, die einer direkten Betrachtung z. B. durch Fehlen des Nachbarzahnes zugänglich sind von solchen, die nicht direkt visuell kontrolliert werden können. Im ersten Fall gelten dieselben Kriterien wie bei labialen und bukkalen Glattflächen. Für die Areale, die sich nicht direkt visuell beurteilen lassen, kann die Durchleuchtung als brauchbares Hilfsmittel zur Entdeckung approximaler Läsionen herangezogen werden. Ist approximal ein charakteristischer Schatten oder ein Verlust an Transluzenz zu beobachten, gilt dies als Indikator für eine Karies an dieser Fläche. Wird nach den oben genannten Kriterien an einem Zahn eine Karies festgestellt, so wird nach dem DMF-T-Index dieser Zahn mit D registriert. 17
18 Beurteilung fehlender Zähne die M-Komponente des Index Diese Komponente bezieht sich ausschließlich auf jene Zähne, die wegen kariöser Zerstörung extrahiert wurden. Es ist von größter Bedeutung, zwischen dem Zahnverlust wegen Karies einerseits sowie Zahnextraktionen aus sonstigen Gründen andererseits zu unterscheiden. Das Symbol E steht nur für Zahnverlust auf Grund von Karies. Fehlt ein Zahn z. B. wegen Trauma, kieferorthopädischer Behandlung, Nichtanlage oder anderen nicht pathologische Gründen, wird er nicht mit E gekennzeichnet. Vor allem erste Prämolaren werden oft im Zuge kieferorthopädischer Behandlungen entfernt und deshalb nicht in den DMF-T- Index aufgenommen. Wegen der typischen Symmetrie solcher Extraktionen bereitet eine solche Festlegung auch nur selten Schwierigkeiten. Der Untersucher sollte sich in Zweifelsfällen immer beim jeweiligen Probanden über den Grund des Zahnverlustes informieren. Beurteilung gefüllter Zähne die F-Komponente des Index Die F- Komponente steht für Zähne, die wegen Karies definitiv oder temporär mit einer Füllung versehen wurden. Dabei ist es wichtig, zwischen Zähnen zu unterscheiden, die wegen Karies oder aus anderen Gründen (z. B. Trauma, Hypoplasie oder Missbildung) Füllungen aufweisen. Ist ein Zahn gleichzeitig gefüllt und an einer anderen Stelle kariös, so wird in diese Fällen der Zahn als kariös (und nicht als gefüllt) notiert. Das Symbol F gilt ebenfalls für Zähne, die wegen Karies überkront wurden. Restaurationen, die aus ästhetischen Gesichtspunkten (Fraktur, Missbildung) eingegliedert oder aufgebaut wurden, werden nicht mit F codiert. Deshalb muss der Untersucher insbesondere bei überkronten Frontzähnen den Grund der Überkronung vom Patienten erfragen. Prophylaktische Fissurenversiegelungen werden prinzipiell als solche angesehen und nicht als Füllung gewertet. Die Codierung erfolgt dann mit V. Dabei ist es unerheblich, ob nur Teile oder das gesamte Fissurensystem eines Zahnes mit Kunststoff versiegelt sind. Besteht jedoch die Vermutung, der Versiegler wurde als Füllungsmaterial wie z.b. bei erweiterten Fissurenversiegelungen und nicht zur Prophylaxe verwendet, wird der entsprechende Zahn mit F markiert. In Zweifelsfällen muss man den Patienten befragen. 8 Die Bilder der Kalibrierung für die DAJ-Studie 2009 werden als extra Datei zum Download bereit gestellt. 8 K. Pieper: Leitfaden für Untersucherinnen und Untersucher von K. Pieper 18
19 2.2.4 Weitere Indizes SiC-Index Studien belegen eine erhebliche Verbesserung der Zahngesundheit bei Kindern und Jugendlichen. Jedoch zeigt sich eine deutliche Polarisierung in Bezug auf das Kariesrisiko. Um die Verteilung der Werte vollständig abbilden zu können, sollten sinnvolle Maße für die Streuung angegeben werden. Der SiC-Index (= Significant Caries Index), eingeführt durch BRATHALL im Jahr 2000,dient der genaueren Betrachtung der Jugendlichen mit dem höchsten Kariesbefall. Er eignet sich, um die Entwicklung der Zahngesundheit in Risikogruppen abzubilden. Er wird berechnet, in dem der Mittelwert des Drittels der Kinder mit den höchsten DMF-T- Werten gebildet wird. Basis der Berechnungen ist eine Liste mit den individuellen DMF-T- Werten, die dann nach ihrer Größe sortiert werden. Alternativ kann auch eine Liste mit der relativen Häufigkeitsverteilung der DMF-T-Werte für die Berechnungen herangezogen werden. Der Relation zwischen mittleren DMF-T und SiC-Werten liegen folgende Regeln zugrunde: 1. Der SiC-Index ist immer größer oder gleich dem DMF-T-Mittelwert. 2. Der SiC-Index ist immer kleiner oder gleich dem (DMF-T x 3). Der SiC hat zum Ziel, intensiv zu betreuende Sozialräume, Stadtteile oder Einrichtungen (Schulen) zu identifizieren. Der SiC-Grenzwert sollte, sofern es möglich ist, abhängig von den epidemiologischen Zahlen der betreffenden Region festgelegt werden. Sofern möglich, können in Gesamtschulen die SiC-Indizes für die einzelnen Schulzweige getrennt berechnet werden. 9 Weitere Informationen und ein Programm zur Berechnung des SiC-Index befinden sich auf den Seiten der WHO unter: Manual: Excel-Tabelle zur Kalkulation: 9 Zahnärztlicher Gesundheitsdienst, K. Pieper, Der Significant Caries Index (SIC), 1/05 19
20 ICDAS Das ICDAS (=International Caries Assessment and Detection System) ist ein von der EU entwickeltes visuelles Kariesdiagnosesystem, mit dem Veränderungen der Zahnhartsubstanzen bereits im frühen Stadium erfasst werden können. Es stützt sich auf bisherige evidenzbasierte Methoden und berücksichtigt kariöse Veränderungen an Okklusal- und Glattflächen der Zähne, an den Wurzeloberflächen sowie an Restaurationen und Versiegelungen. Diese Methode ist hauptsächlich relevant um Studien auf internationaler Ebene durchzuführen, zu veröffentlichen und zu vergleichen. Sie wird hier aus Gründen der Vollständigkeit erwähnt Nähere Informationen sind zu finden unter: 10 Anahita Jablonski-Momeni, Richard Stoll, Das International Caries Detection and Assessment System (ICDAS-II) - Vorstellung eines visuellen Verfahrens der Kariesdiagnose, in: Dentalhygiene Journal, 2/ Stefanie Rolfsen, Korrelation des International Caries Detection and Assessment System (ICDAS-II) zur okkusalen Kariesdiagnose mit Laserfloureszenzmessungen eine In-vitro-Studie,
21 2.2.5 Kariesstatus des Gebisses Naturgesundes Gebiss karies- und füllungsfreies Gebiss (ohne kariesbedingt fehlende Zähne) dmf-t = 0 +, DMF-T = 0 Saniertes Gebiss D-T + d-t = 0 F-T + f-t > 0 M-T + m-t > 0 oder Behandlungsbedürftiges Gebiss D-T oder d-t > Sanierungsgrad Sanierungsgrad bezogen auf die Zähne: sanierte Zähne x 100 Summe der kariösen + gefüllten Zähne Der Sanierungsgrad in % beinhaltet lt. Definition des Institutes der Deutschen Zahnärzte den Quotienten aus gefüllten / (gefüllte + kariöse Zähne) x 100. Sanierungsgrad bezogen auf die Kinder: Anzahl der Kinder mit saniertem Gebiss x 100 Anzahl aller Kinder der untersuchten Gruppe Kinder mit gleichzeitig sanierten und kariösen Zähnen gelten als behandlungsbedürftig Kariesrisiko nach DAJ-Kriterien Definition von Risikogruppen in Altersdifferenzierung nach der DAJ: Alter: bis 3 Jahre: nicht kariesfrei, dmf(t) > 0 bis 4 Jahre: dmf(t) > 2 bis 5 Jahre: dmf/t > Jahre: dmf/ DMF(t/T) > 5 oder D(T) > Jahre: dmf/dmf(t/t) > 7 oder D(t) > Jahre: DFM(S) an Approximal-/ Glattflächen > 0 Beschlossen in der DAJ-Vorstandssitzung am
22 2.1.5 Zahn-/Kieferfehlstellungen/Kieferorthopädische Befunderhebung Die zahnärztlichen Untersuchungen durch den öffentlichen Gesundheitsdienst schließen auch die Erhebung von kieferorthopädischen Daten mit ein. Wenn ein Kind/Jugendlicher unbehandelte dentofaziale Anomalien aufweist, wird den Eltern in der Regel eine Behandlungsempfehlung zur weiteren Diagnostik durch den Kieferorthopäden/kieferorthopädisch tätigen Zahnarzt mitgegeben. Außerdem sollte notiert werden, ob sich das Kind bereits in einer kieferorthopädischen Behandlung befindet. Da sich bisher in Deutschland kein einheitlicher Standard für die Erhebung dentofazialer Anomalien im Rahmen von kinder- und jugendzahnärztlichen Untersuchungen durch den öffentlichen Gesundheitsdienst durchgesetzt hat, wird hier eine Befunderhebung nach Leitsymptomen empfohlen. Zu dokumentieren sind: - Platzmangel - Platzüberschuss - ausgeprägte sagittale Stufe - lateraler Kreuzbiss (laterale Okklusionsstörung) - frontaler Kreuzbiss (mandibuläre Prognathie) - offener Biss - tiefer Biss/Deckbiss (Steil/invertiert stehende Schneidezähne) 22
23 2.1.6 Angaben zur Mundhygiene und zum Zahnfleisch Die Angaben zur Mundhygiene und zum Zahnfleisch sind fakultativ. Wesentlich für die Durchführung und Begründung präventiver Maßnahmen ist die Erfassung von Kindern mit schlechter Mundhygiene. Mundhygienestatus Mundhygiene sehr gut Mundhygiene gut Mundhygiene schlecht keine Bewertung keine Zahnbeläge vereinzelte Zahnbeläge massive Zahnbeläge Weitere mögliche Angaben: Gingivitis: Zahnstein: ja/nein ja/nein Lippenbändchen, Zungenbändchen 23
24 3 Dokumentation 3.1 Vorbemerkungen Die Gruppenprophylaxe sollte grundsätzlich in Kindertagesstätten und Schulen durchgeführt werden. Dadurch können die Kinder flächendeckend unabhängig von ihrer sozialen Lage in ihrem gewohnten Umfeld betreut werden (Setting-Ansatz). Außerdem wird die Kombination und Verteilung verhaltens- und verhältnispräventiver Maßnahmen ermöglicht, die an die Lebensumwelt, die Sprache und an die Bedürfnisse der Kinder angepasst werden können. Besonders Kinder mit erhöhten Gesundheitsrisiken und/oder sozialbedingt ungünstigen Gesundheitschancen können dort gezielt angesprochen werden Zur Gruppenprophylaxe gehören gemäß 21 des SGB V die Untersuchung der Mundhöhle, Erhebung des Zahnstatus, Zahnschmelzhärtung, Ernährungsberatung und Mundhygiene. Inhalte der Gruppenprophylaxe (in Anlehnung an die Landesrahmenvereinbarung Niedersachsen vom ) Maßnahmen zur Durchführung in Kindergärten oder ähnlichen Einrichtungen - flächendeckende Aufklärung zur Mundhygiene und zur gesunden Ernährung inkl. Demonstration und praktischem Üben des Zähneputzens mit kontrollierter Plaqueentfernung, - Ernährungshinweise/-spiele, - Informationsveranstaltungen für Eltern und Erzieher/innen - Ausgabe von Informations- und Aufklärungsmaterial - regelmäßige zahnärztliche Untersuchungen der Gruppen - Maßnahmen zur Zahnschmelzhärtung (Fluoridierung) - Intensivprophylaxe für Kinder mit hohem Kariesrisiko Maßnahmen zur Durchführung in Schulen (für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres) - Aufklärung über Mundhygiene - regelmäßiges Demonstrieren und praktisches Üben des Zähneputzens mit kontrollierter Plaqueentfernung - Altersgerechte Ernährungsberatung - Informationsveranstaltung für Eltern und Lehrpersonen - Ausgabe von Informations- und Aufklärungsmaterial - regelmäßige zahnärztliche Untersuchungen in Gruppen - Maßnahmen zur Zahnschmelzhärtung (Fluoridierung), Fluoridlack oder Fluoridspülung - Intensivprophylaxe für Kinder mit hohem Kariesrisiko Weitere prophylaktische Maßnahmen außerhalb von Kindergärten und Schulen zur Verhütung von Zahnerkrankungen - Für Kinder, die keinen Kindergarten oder eine ähnliche Einrichtung besuchen, sollen gruppenprophylaktische Maßnahmen angeboten werden. 12 Konzept der Spitzenverbände der Krankenkassen zur Weiterentwicklung der Maßnahmen nach 21 Abs. 1 SGB V, D. Heidemann: Check-Up und Prävention. Urban & Fischer, 4. Auflage 24
25 3.2 Dokumentation für die DAJ Um die geforderte Dokumentation und Erfolgskontrolle der gruppenprophylaktischen Maßnahmen nach 21 des SGB V zu erleichtern, stellt die Deutsche Arbeitsgemeinschaft für Jugendzahnpflege (DAJ) für die Durchführenden der Gruppenprophylaxe Dokumentationsbögen (A2-Bögen) zur Verfügung. Diese Dokumentation zeigt schuljahresbezogen die vielfältigen Prophylaxeaktivitäten auf, die vorwiegend in Kindergärten und Schulen stattfinden und sowohl theoretische als auch praktische Prophylaxeimpulse umfassen: Fluoridierungsmaßnahmen, zahnärztliche Untersuchungen (vormals so genannte Reihenuntersuchungen) oder Elterninformationsveranstaltungen, Besuche von Kindergruppen in der zahnärztlichen Praxis bzw. bei den zahnärztlichen Diensten. Fortbildungsveranstaltungen, z. B. für Erzieher/innen und Lehrer/innen werden bei der Dokumentation ebenfalls berücksichtigt. Die Dokumentation wird jährlich, basierend auf Berichten der Landesarbeitsgemeinschaften (A3-Bogen), von der DAJ zusammengeführt und veröffentlicht. Darüber hinaus gibt die DAJ in Abständen von einigen Jahren Epidemiologische Begleituntersuchungen in Auftrag, mit denen der Zahnstatus der Kinder und Jugendlichen in Deutschland erhoben wird. Die Untersuchungen finden bundesweit stichprobenartig in bestimmten Jahrgängen nach festgelegten Kriterien statt. Sie ermöglichen es, Veränderungen im Zeitverlauf in den einzelnen Bundesländern und bundesweit darzustellen. Weitere Informationen über die DAJ sind unter zu finden und die aktuellen Dokumente stehen im dortigen Downloadbereich (siehe: Unser Service -> Downloads) zur Verfügung. 25
26 3.3 Dokumentation für das Niedersächsische Landesgesundheitsamt Dokumentationsbögen für die Jahresstatistik der Jugendzahnpflege Niedersachsen Das Niedersächsische Landesgesundheitsamt (NLGA) erhebt im Rahmen der Jahresstatistik für den Öffentlichen Gesundheitsdienst auf freiwilliger Basis seit 2001 jährlich die Daten der Jugendzahnpflege in Niedersachsen in dem heute vorliegenden Umfang. Diese Auswertungen sollen die Vergleiche von Kommunen untereinander für das Qualitätsmanagement und die Bedarfsfeststellung ermöglichen sowie die Gesundheitsberichterstattung auf kommunaler und Landesebene unterstützen. Im Rahmen der Erstellung des Leitfadens wurde auch der Dokumentationsbogen für die Jahresstatistik überarbeitet und aktualisiert. Es ist zusätzlich eine Unterscheidung der Kindergartengruppen in Krippengruppen und Gruppen für über Dreijährige vorgenommen worden, da die Zahl der Krippengruppen zunimmt und diese Zielgruppen und ihre Eltern in die gruppenprophylaktischen Maßnahmen einbezogen werden sollten. Der aktuelle Dokumentationsbogen wird vom NLGA jährlich vor Beginn eines neuen Erhebungsjahres (Schuljahres) an die Kommunen und die Zahnärztlichen Dienste verschickt. Weiterhin wird das Dokument im Internetportal des NLGA im geschützten ÖGD-Bereich zum Download bereitgestellt. Um das Ausfüllen des Bogens zu erleichtern, werden im folgenden Kapitel die einzelnen Felder des Dokumentationsbogens erläutert.
27 3.3.2 Erläuterungen zu den Dokumentationsbögen Die verwendete Nummerierung für die nachfolgenden Erläuterungen entspricht der der Dokumentationsbögen. Übersicht der Blätter: Tab.: 23 Gemeldete Einrichtungen und Kinder im Schuljahr 2009/2010 Tab.: 24a Tab.: 24b Tab.: 25a Tab.: 25b Tab.: 26 Tab.: 27 Erstuntersuchungen bis zur Erfüllung der Schulpflicht im Schuljahr 2009/2010 nach Einrichtungen Erstuntersuchungen bis zur Erfüllung der Schulpflicht im Schuljahr 2009/2010 nach Anzahl Kinder Erfassung von dmf-t/dmft-indizes, Sanierungsgrad und Kindern mit hohem Kariesrisiko nach Altersstufen Erfassung vom dmf-t/dmft-indizes, Sanierungsgrad und Kindern mit hohem Kariesrisiko nach Altersstufen Prophylaxemaßnahmen Sonstige Prophylaxeangebote Kritik und Anmerkungen zur Jahresstatistik Blatt: Gemeldete Einrichtungen und Kinder im Berichtsjahr - Die Zahl der Einrichtungen/Schüler der allgemeinbildenden Schulen werden aus den Daten des Niedersächsischen Statistischen Landesamtes bezogen. - Tabelle 23: Gemeldete Einrichtungen und Kinder im Schuljahr 2009/2010 laut Auskunft der Schulverwaltung bzw. des Kreisjugendamtes Feldname Kinderkrippengruppen Kindergärten Erläuterung/Definition Anzahl der Gruppen, sowohl in gesonderten Gruppen als auch an Kindergärten angeschlossene Gruppen, Kinder 0-3 Jahre Alle Formen: inklusive integrative/heilpädagogische Kindergärten, sowie altersübergreifende Gruppen Sonstige Betreuungseinrichtungen außerhalb des allgemeinbildenden Schulsystems z. B. Hort 27
28 Blatt: Durchführung der Jugendzahnpflege durch die untere Gesundheitsbehörde; Kariesprävalenz und Kariesrisiko bei Erstuntersuchungen bis zur Erfüllung der Schulpflicht Tabelle 24a: Erstuntersuchungen bis zur Erfüllung der Schulpflicht im Schuljahr 2009/2010 nach Einrichtungen Die untersuchten Einrichtungen werden nach der Schulgliederung gezählt. Zum Beispiel eine Hauptschule mit Förderschulzweig wird als Hauptschule und als Förderschule gezählt ( bei der Förderschule ist es unwesentlich, welchen Schwerpunkt sie hat). Feldname Kinderkrippengruppen Kindergarten Grundschule/ Schulkindergarten Förderschule Klasse Erläuterung/Definition 0-3 Jahre, sowohl in gesonderten Gruppen als auch angeschlossen (alle Formen) wird als eine Einrichtung, unabhängig von der Gruppenanzahl, gezählt Eine Grundschule mit angegliedertem Schulkindergarten wird als eine Einrichtung gezählt Förderschulen sind allgemeinbildende Schulen (für z. B. Lernbehinderte, geistig Behinderte, sonstige Behinderte) Tabelle 24b: Erstuntersuchungen bis zur Erfüllung der Schulpflicht im Schuljahr 2009/2010 nach Anzahl der Kinder Es gibt keine Unterscheidung zwischen Milchzähnen und bleibenden Zähnen Feldname Naturgesundes Gebiss Saniertes Gebiss Erläuterung/Definition karies- und füllungsfreie Gebisse (ohne kariesbedingt fehlende Zähne), dmf-dmf-t= 0 D-T + d-t = 0 F-T + f-t > 0 oder M-T + m-t > 0 Kariöses Gebiss d-t/d-t > 0 Zahn-/Kiefer-Fehlstellungen Leitsymptome, siehe Kapitel
29 Blatt: 25a 25 Durchführung der Jugendzahnpflege durch die untere Gesundheitsbehörde; Erfassung von dmf-t/dmft-indizes, Sanierungsgrad und Kindern mit hohem Kariesrisiko nach Alterstufen oder einrichtungsbezogen Tablle 25a: dmf-t/dmft_indizes, Sanierungsgrad und Kinder mit hohem Kariesrisiko nach Alterstufen, im Schuljahr 2009/2010 Feldname Anz. Kinder mit hohem Kariesrisiko gem. DAJ Erläuterung/Definition Ein hohes Kariesrisiko besteht, wenn mindestens ein Grenzwert (DMF-T oder dmf-t) überschritten wird: Definition von Risikogruppen in Altersdifferenzierung. Beschlossen in der DAJ-Vorstandssitzung vom Alter Kriterium bis 3 Jahre Nicht kariesfrei dmf(t) > 0 bis 4 Jahre dmf(t) > 2 bis 5 Jahre dmf(t) > Jahre Dmf/DMF(t/T) > 5 oder D(T) > Jahre dmf/dmf(t/t) > 5 oder D(T) > Jahre DMF(S) an Approximal- / Glattflächen > 0 Blatt: 25b Tabelle 25b: dmf-t/dmft-indizes, Sanierungsgrad und Kinder mit hohem Kariesrisiko nach Einrichtungen, im Schuljahr 2009/2010 Näheres zu DMFT-Indizes: siehe Kapitel Blatt: Durchführung der Jugendzahnpflege durch die untere Gesundheitsbehörde; Prophylaxemaßnahmen Tabelle 26: Prophylaxemaßnahmen im Schuljahr 2009/2010 Feldname Theoretische und/oder praktische Prophylaxeimpulse Prophylaxepraxis Erläuterung/Definition Gezählt werden Lang- und Kurzimpulse jeglicher Art (inkl. Fluoridierungsmaßnahmen). Setzt persönlichen Kontakt durch Mitarbeiter des Jugendzahnärztlichen Dienstes voraus. Die Abgabe / Versendung von Prophylaxematerial / Infobriefen an eine Einrichtung ist kein eigenständiger Prophylaxeimpuls (DAJ). 14 Putzübungen, Fluoridierungsmaßnahmen durch Zahnärzte oder Prophylaxefachkräfte 14 DAJ, Grundsätze für Maßnahmen zur Förderung der Mundgesundheit, Grundsätze beschlossen am , letztmalig geändert am
30 Blatt: Durchführung der Jugendzahnpflege durch die untere Gesundheitsbehörde; Sonstige Prophylaxeangebote (außerhalb der Reihenuntersuchungen) Tabelle 27: Sonstige Prophylaxeangebote des Gesundheitsamtes im Schuljahr 2009/2010 Feldname Elternveranstaltung Besuch von Kindergruppen in zahnärztlicher Praxis/ im zahnärztlichen Dienst Informationsveranstaltung für Erzieher-/Lehrer/innen Fortbildungsveranstaltung für Erzieher-/Lehrer/innen Prophylaxeinformation für werdende u. Kleinkind- Mütter außerhalb von Einrichtungen Erläuterung/Definiton Veranstaltungen im Rahmen der Elternarbeit einzutragen ist die Anzahl der Kinder/Jugendlichen kurzzeitiges Angebot (circa 1-2 Stunden) ganz-/halbtägiges Programm/Veranstaltung Gruppenveranstaltungen, Beratungseinheiten mit offiziellem Charakter Sonstige Veranstaltungen z. B. Tage der offenen Tür, Aktionen zum Tag der Gesundheit 30
31 Anhang 31
32 Beispiel: Hygieneplan 32
33 Musterschreiben Beispiel: Einverständniserklärung für die zahnärztlichen Untersuchungen in der Grundschule 33
34 Beispiel: Informationsschreiben für die Zahnschmelzerhärtung mit Fluorid in der Schule 34
35 Beispiel: Einverständniserklärung zur Durchführung von Fluoridierungsmaßnahmen mit Fluoridlack DURAPHAT (Quelle: ) 35
36 Beispiel: Einverständniserklärung zur Durchführung von Fluoridierungsmaßnahmen mit elmex fluid (Quelle: ) 36
37 Beispiel: Einverständniserklärung zur Durchführung von Fluoridierungsmaßnahmen mit elmex geleé (Quelle: ) 37
38 Beispiel: Einverständniserklärung zur Durchführung von Fluoridierungsmaßnahmen mit Fluoridlack Fluoridin N5 (Quelle: ) 38
39 Internetverzeichnis
40 Impressum Dr. Andrea Barth Landesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Jugendzahnpflege in Niedersachsen e. V. Vahrenwalder Straße Hannover Dr. Brigitte Brunner-Strepp Gesundheitsdienst für Landkreis und Stadt Osnabrück Team Zahngesundheit Am Schölerberg Osnabrück Dr. Elke Bruns-Philipps Abteilung 4 Spezielle Fachaufgaben des Öffentlichen Gesundheitsdienstes Niedersächsisches Landesgesundheitsamt Roesebeckerstr Hannover 40
Standardisierte zahnärztliche Untersuchung und Dokumentation der Zahngesundheit
Standardisierte zahnärztliche Untersuchung und Dokumentation der Zahngesundheit Dr. Brigitte BrunnerStrepp Janina Marie Frisch RobertKochTagung dmf/dmfindex KFO Befunderhebung Niedersächsisches Gesetz
MehrRichtlinien des Bundesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen über Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen (Individualprophylaxe)
Richtlinien des Bundesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen über Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen (Individualprophylaxe) in der Fassung vom 4. Juni 2003 veröffentlicht im Bundesanzeiger
MehrZahngesundheítsbericht 2012/13
Zahngesundheítsbericht 2012/13 Stadt Herne Fachbereich Gesundheit Zahngesundheitsdienst Dr. Peter Reuter Gesamtuntersuchungszahlen 2012/13 Altersgruppe 3-16 Jahre Herne-Mitte/Sodingen * * * *lediglich
MehrErgebnisse der jährlichen Reihenuntersuchungen
Ergebnisse der jährlichen Reihenuntersuchungen Zähneputzen zeigt Erfolge Anlässlich des Tages der Zahngesundheit berichtet das Gesundheitsamt Ostalbkreis über die Ergebnisse der zahnärztlichen Untersuchungen
MehrBARMER GEK Zahnreport 2014 Sachsen
1 BARMER GEK Zahnreport 2014 Sachsen Gute Zähne sind kein Selbstläufer Netzwerkarbeit für Gesunde Zähne - Landesarbeitsgemeinschaft für Jugendzahnpflege des Freistaates Sachsen e.v. (LAGZ) Pressekonferenz
MehrKaries-Schutz für Kinder
Karies-Schutz für Kinder F I S S U R E N V E R S I E G E L U N G Fissuren Was sind Fissuren? Fissuren sind Rillen und Furchen in den Kauflächen der Backenzähne. Sie sind so klein, dass sie von der Zahnbürste
MehrMaßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen insbesondere in Kindergärten und Schulen nach 21 SGB V in Hamburg
RAHMENVEREINBARUNG Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen insbesondere in Kindergärten und Schulen nach 21 SGB V in Hamburg Die AOK Die Krankenkasse für Hamburg - zugleich für die Bundesknappschaft,
MehrKinder- und Jugend- Gesundheitsbericht 2010 für die Steiermark
Kinder- und Jugend- Gesundheitsbericht 2010 für die Steiermark Gesundheitsziel: Rahmenbedingungen für ein gesundes Leben schaffen Voraussetzungen zur Stärkung der Zahngesundheit schaffen Kapitel 23: Zahngesundheit
MehrInformationen für Eltern. über Kariesprophylaxe und Fissurenversiegelung bei Kindern und Jugendlichen
Informationen für Eltern über Kariesprophylaxe und Fissurenversiegelung bei Kindern und Jugendlichen Kinderprophylaxe auf Krankenschein Liebe Eltern, liebe Kinder, wir wünschen jedem Kind lebenslang gesunde
MehrAnteil naturgesunder, behandlungsbedürftiger und sanierter 3-,4- und 5jähriger Kinder für 2010/2011 75,4 19,9. Alter: 3 Alter:4 Alter:5
Vierte Querschnittsuntersuchung zur Mundgesundheit 3 5 jähriger Kindergartenkinder in vier Landkreisen und drei kreisfreien Städten in Hessen 21/211 Dürr,K.-G., Füllkrug, A., Graf,P., Hartmann,Th., Hesse,U.,
MehrProphylaxe. Zähne lebenslang gesund erhalten. Lust auf schöne Zähne
Prophylaxe Zähne lebenslang gesund erhalten. Lust auf schöne Zähne Prophylaxe Prophylaxe ein Leben lang Gepflegte natürliche Zähne sind der schönste Schmuck eines Gesichts, sie verleihen einem Lächeln
MehrWelche Erkrankungen gibt es in der Zahnmedizin?
PROPHYLAXE in der ZAHNHEILKUNDE - Vorlesung Prävention und Gesundheitsförderung im Bereich der Zahnheilkunde: Erfolge sind möglich! m Dienstag 1. Juli 2008 - Abt. Medizinische Psychologie Arbeitsbereich
MehrChancengleichheit für alle
Chancengleichheit für alle Gesunde Städte Netzwerk Symposium, Rostock 22. Mai 2014 Jugendzahnpflege als ein zugehendes Betreuungsangebot Foto: thinkstock 2 Zahnärztliche Gruppenprophylaxe: Die Gruppenprophylaxe
MehrDr. Olivia Schallmayer Professionelle Zahnreinigung Prophylaxe, Prävention
Praxis für Zahnmedizin Dr. Olivia Schallmayer Professionelle Zahnreinigung Prophylaxe, Prävention Prophylaxe bedeutet gesunde Zähne und gesundes Zahnfleisch Die Therapie und die Prävention von Karies (=Zahnfäule)
MehrZahnärztlicher Gesundheitsbericht 2011/2012. Vorpommern-Greifswald, Standort GW
Zahnärztlicher Gesundheitsbericht 2011/2012 Vorpommern-Greifswald, Standort GW Im zurückliegenden Berichtzeitraum 2011/12 konnten die Kindergarten-, Grund- und Sonderschulkinder durch die gute Zusammenarbeit
MehrHerzlich Willkommen zum Workshop 3 Zahngesundheit bei Kleinkindern
Herzlich Willkommen zum Workshop 3 Zahngesundheit bei Kleinkindern Evelin Fuchs, ausgebildete Zahnmedizinische Fachassistentin Elternberatung Mundgesundheit - für die Arbeitsgemeinschaft Jugendzahnpflege
MehrBeschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Qualitätsmanagement-Richtlinie vertragszahnärztliche Versorgung
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Qualitätsmanagement-Richtlinie vertragszahnärztliche Versorgung Vom 17. November 2006 Der Gemeinsame Bundesausschuss in der Besetzung nach 91 Abs.
MehrArbeitsplatz Krankenhaus
44. Berliner Krankenhaus-Seminar BKS, 19. Januar 2011 Mitarbeitersicherheit am Arbeitsplatz Krankenhaus Dr. Claus Backhaus Neuer Kamp 1 20375 Hamburg 44. Berliner Krankenhaus-Seminar Dr. Claus Backhaus
MehrR a h m e n v e r e i n b a r u n g der Landesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Jugendzahnpflege in Mecklenburg-Vorpommern e. V.
R a h m e n v e r e i n b a r u n g der Landesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Jugendzahnpflege in Mecklenburg-Vorpommern e. V. (LAJ) 1. Die Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern, Schwerin 2. Die
MehrRichtlinie. (Qualitätsmanagement-Richtlinie vertragszahnärztliche Versorgung)
Richtlinie des Gemeinsamen Bundesauschusses über grundsätzliche Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement in der vertragszahnärztlichen Versorgung (Qualitätsmanagement-Richtlinie vertragszahnärztliche
MehrZahnthema kompakt. Bonusregelung beim Zahnersatz
Zahnthema kompakt Bonusregelung beim Zahnersatz Mit Bonus mehr Geld. Auch für Kinder ab dem 12. Lebensjahr. Bonusregelung die Lizenz zum Geldsparen Bereits 1989 wurde ein kleines, unscheinbares Heftchen
MehrPflege-Transparenzvereinbarung stationär (PTVS)
Pflege-Transparenzvereinbarung stationär (PTVS) PTVS - 2008 PTVS - 2013 Vereinbarung nach 115 Abs. 1a Satz 6 SGB XI über die Kriterien der Veröffentlichung sowie die Bewertungssystematik der Qualitätsprüfungen
MehrAb wann soll ich mit meinem Kind zum ersten Mal zum Zahnarzt gehen?
Ab wann soll ich mit meinem Kind zum ersten Mal zum Zahnarzt gehen? Ab wann soll ich mit meinem Kind zum ersten Mal zum Zahnarzt gehen, und was sollte ich beachten? Oft stellt der Zahnarzt fest, dass schon
MehrRichtlinie. des Gemeinsamen Bundesausschusses. zur Umsetzung der Regelungen in 62 für schwerwiegend chronisch Erkrankte ( Chroniker-Richtlinie )
Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Umsetzung der Regelungen in 62 für schwerwiegend chronisch Erkrankte ( Chroniker-Richtlinie ) in der Fassung vom 22. Januar 2004 veröffentlicht im Bundesanzeiger
MehrDas NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung. Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Fragen und Antworten
Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr Fragen und Antworten Stand: Juni 2015 1 Grundsatzfragen zum neuen Leistungspaket 1.1
MehrVeneers. Veneers für ein perfektes Aussehen. Lust auf schöne Zähne
Veneers Veneers für ein perfektes Aussehen. Lust auf schöne Zähne Veneers Die Ästhetik Ihrer Frontzähne Der erste Eindruck, den man bewusst oder unbewusst von einem Menschen hat, hängt unter anderem von
MehrÄnderungen der MPBetreibV 2014
Änderungen der MPBetreibV 2014 3 Instandhaltung von Medizinprodukten (1) Die Instandhaltung von Medizinprodukten umfasst insbesondere Instandhaltungsmaßnahmen und die Instandsetzung. Instandhaltungsmaßnahmen
MehrVereinbarung über privatzahnärztliche Leistungen bei der kieferorthopädischen Behandlung
Vereinbarung über privatzahnärztliche Leistungen bei der kieferorthopädischen Behandlung Zwischen Zahlungspflichtige/-r und Zahnärztin I Zahnarzt für Patient (falls abweichend vom Zahlungspflichtigen)
MehrUmsetzung der Hygienerichtlinien
Umsetzung der Hygienerichtlinien Andrea Percht, MBA Hygienefachkraft allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige für f r Hygiene Richtlinien Diese Leitlinie wurde auf Basis des Medizinproduktegesetzes
MehrNiedersächsisches Kultusministerium. Die wichtigsten Fragen und Antworten zur inklusiven Schule. - Leichte Sprache - Niedersachsen
Niedersächsisches Kultusministerium Die wichtigsten Fragen und Antworten zur inklusiven Schule - Leichte Sprache - Niedersachsen Liebe Eltern, Liebe Schüler und Schülerinnen! Inklusion in der Schule bedeutet:
MehrDECKBLATT. Selbstauskunft von Einrichtungen für ambulantes Operieren
DECKBLATT (diese Seite bitte nicht an HLPUG senden!) Selbstauskunft von Einrichtungen für ambulantes Operieren für die Erhebung der Qualität des Hygienemanagements auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes
MehrZahn gesundheit von Pflegebedürftigen
Zahn gesundheit von Pflegebedürftigen Eine Aufgabe für die gesamte Familie Mundgesundheit: wichtig für Pflegebedürftige Gesunde Zähne tragen gerade auch im Alter wesentlich bei zur Gesundheit und zum Wohlbefinden!
MehrAufbereitung von Medizinprodukten
R K I - R I C H T L I N I E N Aufbereitung von Medizinprodukten Erläuterungen zu der Übersicht Nachfolgend veröffentlichen wir eine Übersicht zur Aufbereitung von Medizinprodukten der Gruppen semikritisch
MehrBundeskinderschutzgesetz
Bundeskinderschutzgesetz Der Inhalt in Kürze 1 Stand: 06.03.2012 Eckpfeiler des Bundeskinderschutzgesetzes Aktiver Kinderschutz durch Frühe Hilfen und verlässliche Netzwerke Aktiver Kinderschutz durch
Mehrzum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes
Breitenbachstraße 1, 60487 Frankfurt am Main Telefon: (069) 7919-0 Telefax: (069) 7919-227 bgl@bgl-ev.de www.bgl-ev.de Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes
MehrINFORMATIONEN ZUR NACHSORGE VON ZAHNIMPLANTATEN
INFORMATIONEN ZUR NACHSORGE VON ZAHNIMPLANTATEN WORIN BESTEHT DIE NACHSORGE? Straumann-Implantate sind eine moderne Möglichkeit für Zahnersatz, wenn ein oder mehrere Zähne fehlen. Diese bekannte und hochwertige
MehrInlays. Einlagefüllungen (Inlays) natürlich perfekt. Lust auf schöne Zähne
Inlays Einlagefüllungen (Inlays) natürlich perfekt. Lust auf schöne Zähne Inlays Einlagefüllungen Ein Loch im Zahn kann heute auf verschiedene Arten gefüllt werden. Bei kleinen Defekten eignen sich plastische
MehrLetzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge
Zusatzbeiträge - Gesundheitsfonds Foto: D. Claus Einige n verlangten 2010 Zusatzbeiträge von ihren Versicherten. Die positive wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2011 ermöglichte den n die Rücknahme der
MehrProClinical A1500/C600
Effektives Zähneputzen für eine bessere Mundgesundheit ProClinical A1500/C600 30 Tage Geld zurück Garantie Wie Sie Ihre Zähne und Ihr Zahnfleisch effektiv putzen Wie putzen Sie Ihre Zähne? Wissen Sie,
MehrTragende Gründe. zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie:
Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie: Umsetzung der STIKO-Empfehlungen / Neue Influenza A (H1N1) Vom 17. Dezember 009 Inhaltsverzeichnis
MehrBitte. lesch.informiert: Prophylaxe und Mundhygiene
Bitte lächeln! lesch.informiert: Prophylaxe und Mundhygiene lesch.dentalpraxis Individualprophylaxe für Erwachsene Um die eigenen Zähne lange gesund und schön zu erhalten, reicht die Zahnpflege zu Hause
Mehrneue zähne fester biss
neue zähne fester biss zahngesundheitszentrum InformatIon zu zahnersätzen DiE technische SEitE DEr ZaHNMEDiZiN SPEzIaLISIErt auf zahnersätze die zahn ErHaLtEndEn LEIStunGEn SInd bei uns natürlich Standard.
MehrElternfragebogen. Wir bitten Sie, die ausgefüllten Fragebögen ohne Absenderangabe bis zum 12. Januar 2013 an folgende Adresse zurück zu senden:
Sehr geehrte Eltern, um eine optimale Betreuung unserer Kinder zu erreichen, führen wir in unserer Gemeinde eine Elternbefragung durch. Nur wenn wir die Wünsche unserer Familien konkret kennen, können
MehrInhaltsverzeichnis Vorwort 3. 1) Wie entstehen Zahnschmerzen? 4
Inhaltsverzeichnis Vorwort 3 1) Wie entstehen Zahnschmerzen? 4 2) Was ist die Ursache für Zahnschmerzen und wie wird die Diagnose gestellt? 8 2.1.1) Wann müssen Sie mit Ihren Schmerzen zum Zahnarzt? 9
MehrKieferorthopädische Behandlung
Kieferorthopädische Behandlung Kiefer- oder Zahnfehlstellung. Gesunde Zähne! Sehr geehrte Versicherte, sehr geehrter Versicherter, Kiefer- oder Zahnfehlstellungen lassen sich in der Regel korrigieren.
MehrMitarbeiterbefragung zur Führungsqualität und Mitarbeitermotivation in Ihrem Betrieb
Mitarbeiterbefragung zur Führungsqualität und Mitarbeitermotivation in Ihrem Betrieb Einleitung Liebe Chefs! Nutzen Sie die Aktion des Handwerk Magazins, um Ihre Führungsqualitäten zu erkennen. Durch eine
MehrSurveillance-Begleitforschungsprojekt des Robert Koch-Instituts: Diagnostik von gleichzeitigen Erkrankungen an HIV/AIDS und Tuberkulose
Surveillance-Begleitforschungsprojekt des Robert Koch-Instituts: Diagnostik von gleichzeitigen Erkrankungen an HIV/AIDS und Tuberkulose Leitfaden zur Erhebung Ziel der Erhebung Ziel dieser Erhebung ist
MehrWAS finde ich WO im Beipackzettel
WAS finde ich WO im Beipackzettel Sie haben eine Frage zu Ihrem? Meist finden Sie die Antwort im Beipackzettel (offiziell "Gebrauchsinformation" genannt). Der Aufbau der Beipackzettel ist von den Behörden
MehrEinleitende Bemerkungen
Einleitende Bemerkungen EU-FORMBLATT LENKFREIE TAGE / KONTROLLGERÄT MANUELLER NACHTRAG ENTSCHEIDUNGSHILFE FÜR FAHRPERSONAL VON VERORDNUNGS-FAHRZEUGEN 1 BEI TÄTIGKEITEN IM INNERSTAATLICHEN VERKEHR Zur Frage,
MehrWann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt?
DGSV-Kongress 2009 Wann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt? Sybille Andrée Betriebswirtin für und Sozialmanagement (FH-SRH) Prokuristin HSD Händschke Software
MehrElternbefragung der Kindertagesstätte...
Elternbefragung der Kindertagesstätte... Sehr geehrte Eltern, um bedarfsgerecht planen und unsere Einrichtung Ihren Wünschen und Bedürfnissen entsprechend gestalten zu können, führen wir derzeit diese
MehrVerordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)
Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Vom 20. Dezember 2001, BGBl. I S. 3854 geändert am 4. Dezember 2002, BGBl I S. 4456 zuletzt geändert am 13. Februar 2004, BGBl I S. 216
MehrE l t e r n f r a g e b o g e n
E l t e r n f r a g e b o g e n Sehr geehrte Eltern, um eine optimale Betreuung unserer Kinder zu erreichen, führen wir bei der Stadt Lauf a.d.pegnitz diese Elternbefragung durch. Nur wenn wir die Wünsche
MehrLeitfaden zur Ermittlung der Anzahl der Sicherheitsbeauftragten im öffentlichen Dienst
Leitfaden zur Ermittlung der Anzahl der Sicherheitsbeauftragten im öffentlichen Dienst -Stand: Dezember 2013-1. Einleitung 2. Vorgehensweise im Betrieb 3. Praxisbeispiel 1. Einleitung In 22 Sozialgesetzbuch
Mehr5. Isolierungsmaßnahmen
5. Isolierungsmaßnahmen 5.8. Durch Blut- u. andere Körperflüssigkeiten übertragbare Erreger 5.8.1. HBV, HCV, HDV Hepatitis B Erreger: Hepatitis B-Virus (HBV) gehört zu der Gruppe der Hepadna-Viren Instrumente),
MehrINFORMATION. INFORMATION (überarbeitet) Warnwirkung von Feuerwehrschutzkleidung
Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband INFORMATION INFORMATION (überarbeitet) Abgestimmt mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern und dem LandesFeuerwehrVerband Bayern e.v. Gesetzliche
MehrSEPA-Anleitung zum Release 3.09
Hier folgt nun eine kurze Information was sich mit dem neuen Release 3.08 zum Thema SEPA alles ändert. Bitte diese Anleitung sorgfältig lesen, damit bei der Umsetzung keine Fragen aufkommen. Bitte vor
MehrModerne Behandlung des Grauen Stars
Katarakt Moderne Behandlung des Grauen Stars Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient, Bei Ihnen wurde eine Trübung der Augenlinse festgestellt, die umgangssprachlich auch Grauer Star genannt wird.
MehrDie Beschreibung bezieht sich auf die Version Dreamweaver 4.0. In der Version MX ist die Sitedefinition leicht geändert worden.
In einer Website haben Seiten oft das gleiche Layout. Speziell beim Einsatz von Tabellen, in denen die Navigation auf der linken oder rechten Seite, oben oder unten eingesetzt wird. Diese Anteile der Website
MehrImplantate. Modernste Zahnmedizin für perfekte Ästhetik. Lust auf schöne Zähne
Implantate Modernste Zahnmedizin für perfekte Ästhetik. Lust auf schöne Zähne Implantate Künstliche Zahnwurzeln Von den meisten Patienten wird festsitzender Zahnersatz gegenüber herausnehmbaren Versorgungen
MehrLeseauszug DGQ-Band 14-26
Leseauszug DGQ-Band 14-26 Einleitung Dieser Band liefert einen Ansatz zur Einführung von Prozessmanagement in kleinen und mittleren Organisationen (KMO) 1. Die Erfolgskriterien für eine Einführung werden
MehrZiel- und Qualitätsorientierung. Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII
Ziel- und Qualitätsorientierung Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII Qualität? In der Alltagssprache ist Qualität oft ein Ausdruck für die Güte einer
MehrDiese Broschüre fasst die wichtigsten Informationen zusammen, damit Sie einen Entscheid treffen können.
Aufklärung über die Weiterverwendung/Nutzung von biologischem Material und/oder gesundheitsbezogen Daten für die biomedizinische Forschung. (Version V-2.0 vom 16.07.2014, Biobanken) Sehr geehrte Patientin,
MehrZahnärztliche Versorgung in Nordrhein-Westfalen
März 2010 NRW kurz und informativ Zahnärztliche Versorgung in Nordrhein-Westfalen Barbara Zitzmann Rund 13.251 Zahnärzte und Zahnärztinnen kümmerten sich 2008 um die zahnärztliche Versorgung der nordrhein-westfälischen
MehrMitteilung der Kommission. Muster für eine Erklärung über die zur Einstufung als KMU erforderlichen Angaben (2003/C 118/03)
20.5.2003 Amtsblatt der Europäischen Union C 118/5 Mitteilung der Kommission Muster für eine Erklärung über die zur Einstufung als KMU erforderlichen Angaben (2003/C 118/03) Durch diese Mitteilung soll
MehrOutlook 2000 Thema - Archivierung
interne Schulungsunterlagen Outlook 2000 Thema - Inhaltsverzeichnis 1. Allgemein... 3 2. Grundeinstellungen für die Auto in Outlook... 3 3. Auto für die Postfach-Ordner einstellen... 4 4. Manuelles Archivieren
MehrSonderpädagogische Förderung für den Förderbereich Lernen an den Berufskollegs in Nordrhein-Westfalen
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/844 10.09.2012 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 293 vom 25. Juli 2012 der Abgeordneten Ina Scharrenbach CDU Drucksache 16/449
Mehr3.2.3 Zahnmedizinische Prävention
3.2.3 Zahnmedizinische Prävention Die Kariesprophylaxe bei Kindern ist einer der großen Erfolge präventiver Medizin. Ziel zahnmedizinischer Prävention ist der Erhalt gesunder Zähne. Dadurch sollen der
MehrImplantate. Modernste Zahnmedizin für perfekte Ästhetik. Lust auf schöne Zähne
Implantate Modernste Zahnmedizin für perfekte Ästhetik. Lust auf schöne Zähne Implantate Künstliche Zahnwurzeln Implantate sind heute in vielen Fällen geeignet, den Traum eigener, fest verankerter Zähne
MehrGeFüGe Instrument I07 Mitarbeiterbefragung Arbeitsfähigkeit Stand: 31.07.2006
GeFüGe Instrument I07 Stand: 31.07.2006 Inhaltsverzeichnis STICHWORT:... 3 KURZBESCHREIBUNG:... 3 EINSATZBEREICH:... 3 AUFWAND:... 3 HINWEISE ZUR EINFÜHRUNG:... 3 INTEGRATION GESUNDHEITSFÖRDERLICHKEIT:...
MehrVerordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)
05.07.2005 Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Februar 2004 (BGBl. I S. 216)
MehrPräsentation vom 13.10.2011 im Rahmen der Fachberatertagung der Unfallkasse NRW in Haltern.
Präsentation vom 13.10.2011 im Rahmen der Fachberatertagung der Unfallkasse NRW in Haltern. Martin Kraft, VMS, Deutsche Verkehrswacht. Kontakt: mk@dvw-ev.de 1 Entgegen dem allgemeinen Trend beim Unfallgeschehen
Mehr-> Wir können bei Ihnen alle Behandlungen mit aufwendigen Maßnahmen, Spezialgeräten und hochwertigen Materialien, entsprechend den Kriterien
Behandlungen auf Chip-Karte oder Rechnung? Seit dem 01.07.1999 haben leider nur noch die Freiwillig Versicherten in der Gesetzlichen Krankenkasse das Recht, sich bei ihrem Arzt und Zahnarzt als "Privatpatient"
MehrHilfe zur Urlaubsplanung und Zeiterfassung
Hilfe zur Urlaubsplanung und Zeiterfassung Urlaubs- und Arbeitsplanung: Mit der Urlaubs- und Arbeitsplanung kann jeder Mitarbeiter in Coffee seine Zeiten eintragen. Die Eintragung kann mit dem Status anfragen,
MehrSchulungseinheit 1 Fachliche Grundlagen und Standards
Schulungseinheit 1 Fachliche Grundlagen und Standards Seite 1/10 Folie 2 Begrüßung Schulungsziel: Zielgruppe: Zeitrahmen: Schulungsinhalt: Teilnehmer lernen Begriffe aus dem Bereich der Hygiene und des
MehrZulassung nach MID (Measurement Instruments Directive)
Anwender - I n f o MID-Zulassung H 00.01 / 12.08 Zulassung nach MID (Measurement Instruments Directive) Inhaltsverzeichnis 1. Hinweis 2. Gesetzesgrundlage 3. Inhalte 4. Zählerkennzeichnung/Zulassungszeichen
MehrIm Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:
Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf
MehrName der Organisation (off. rechtl. Bezeichnung) Straße PLZ/Ort Branche Projektverantwortlicher Funktion/Bereich E-Mail* Telefon
Hinweis: Bei Begriffen, für die es sowohl eine weibliche als auch eine männliche Form gibt, wird in diesem Dokument aus Gründen der besseren Lesbarkeit auf eine Unterscheidung verzichtet. Entsprechende
MehrStudie über die Bewertung von Wissen in kleinen und mittleren Unternehmen in Schleswig-Holstein
Studie über die Bewertung von Wissen in kleinen und mittleren Unternehmen in Schleswig-Holstein Sehr geehrte Damen und Herren, in der heutigen Wissensgesellschaft sind die zentralen Ressourcen erfolgreicher
MehrHinweise zum Ausfüllen der Zeiterfassung
Hinweise zum Ausfüllen der Zeiterfassung Generelle Hinweise zu Excel Ab Version VSA 4.50 wird die dezimale Schreibweise für Zeiteingaben verwendet. Die Zeiterfassung, die Sie erhalten haben wurde für Excel
MehrUmgang mit Explantaten
Umgang mit Explantaten Aktuelle Entwicklung Implantate / Explantate Warum wird dieses Thema plötzlich so wichtig? Wem gehört das Explantat? Was muß berücksichtigt werden? Welche Aufgabe betrifft die ZSVA?
MehrHilfedatei der Oden$-Börse Stand Juni 2014
Hilfedatei der Oden$-Börse Stand Juni 2014 Inhalt 1. Einleitung... 2 2. Die Anmeldung... 2 2.1 Die Erstregistrierung... 3 2.2 Die Mitgliedsnummer anfordern... 4 3. Die Funktionen für Nutzer... 5 3.1 Arbeiten
MehrGKV-Spitzenverband 1. Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene
Vereinbarung nach 115 Abs. 1a Satz 6 SGB XI über die Kriterien der Veröffentlichung sowie die Bewertungssystematik der Qualitätsprüfungen nach 114 Abs. 1 SGB XI sowie gleichwertiger Prüfergebnisse in der
MehrSchritt für Schritt zur Krankenstandsstatistik
Schritt für Schritt zur Krankenstandsstatistik Eine Anleitung zur Nutzung der Excel-Tabellen zur Erhebung des Krankenstands. Entwickelt durch: Kooperationsprojekt Arbeitsschutz in der ambulanten Pflege
MehrLeitlinie Kommentar Arbeitshilfe. Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung. Hygienemanagement
Leitlinie Kommentar Arbeitshilfe Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung Stand der Revision: 25.11.2015 Inhaltsverzeichnis I Zweckbestimmung und Geltungsbereich... 3 II Regulatorische
MehrNebenberuflich Geld verdienen als Tagesmutter interna
Nebenberuflich Geld verdienen als Tagesmutter interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Vorwort... 7 So wird man Tagespflegeperson... 8 Pflegeerlaubniss... 8 Qualifikation... 9 Räumlichkeiten... 11 Die Aufgaben
Mehr20 Anhang. 20. 1 Antrag auf Frühförderung
20 Anhang 20. 1 Antrag auf Frühförderung 20. 2 Arbeitsbeschreibung der Frühförderinnen am LIH Salzburg 20. 3 Organisations- und Durchführungsrichtlinien der mobilen Frühförderung, Steiermark 20.
MehrOutlook. sysplus.ch outlook - mail-grundlagen Seite 1/8. Mail-Grundlagen. Posteingang
sysplus.ch outlook - mail-grundlagen Seite 1/8 Outlook Mail-Grundlagen Posteingang Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um zum Posteingang zu gelangen. Man kann links im Outlook-Fenster auf die Schaltfläche
MehrContent Management System mit INTREXX 2002.
Content Management System mit INTREXX 2002. Welche Vorteile hat ein CM-System mit INTREXX? Sie haben bereits INTREXX im Einsatz? Dann liegt es auf der Hand, dass Sie ein CM-System zur Pflege Ihrer Webseite,
MehrAnwendungsbeispiele. Neuerungen in den E-Mails. Webling ist ein Produkt der Firma:
Anwendungsbeispiele Neuerungen in den E-Mails Webling ist ein Produkt der Firma: Inhaltsverzeichnis 1 Neuerungen in den E- Mails 2 Was gibt es neues? 3 E- Mail Designs 4 Bilder in E- Mails einfügen 1 Neuerungen
MehrMitarbeiterbefragung als PE- und OE-Instrument
Mitarbeiterbefragung als PE- und OE-Instrument 1. Was nützt die Mitarbeiterbefragung? Eine Mitarbeiterbefragung hat den Sinn, die Sichtweisen der im Unternehmen tätigen Menschen zu erkennen und für die
MehrEin neues System für die Allokation von Spenderlungen. LAS Information für Patienten in Deutschland
Ein neues System für die Allokation von Spenderlungen LAS Information für Patienten in Deutschland Ein neues System für die Allokation von Spenderlungen Aufgrund des immensen Mangels an Spenderorganen
MehrAnleitung Scharbefragung
Projekt Evaline Anleitung Scharbefragung v.1.2 Inhalt Anleitung Scharbefragung... 1 1 Einleitung... 2 1.1 Vorlagen... 2 1.2 Journal... 2 2 Befragung Veranstaltungen / Angebote... 3 2.1 Methode... 3 2.2
MehrAmbulante und stationäre Behandlung von pathologischen Glücksspielern: Entwicklung in Bayern 2006-2012
Kurzbericht, Juli 2014 IFT Institut für Therapieforschung Parzivalstraße 25 80804 München www.ift.de Wissenschaftlicher Leiter Prof. Dr. Ludwig Kraus Ambulante und stationäre Behandlung von pathologischen
MehrDas große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten
Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während
MehrDNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:
DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen
MehrDatenübernahme von HKO 5.9 zur. Advolux Kanzleisoftware
Datenübernahme von HKO 5.9 zur Advolux Kanzleisoftware Die Datenübernahme (DÜ) von HKO 5.9 zu Advolux Kanzleisoftware ist aufgrund der von Update zu Update veränderten Datenbank (DB)-Strukturen in HKO
MehrGründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit
Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit politische Lage verlassen sich auf Familie persönliche, finanzielle Lage meinen, sich Vorsorge leisten zu können meinen, sie seien zu alt nicht mit
MehrLEITFADEN ZUR SCHÄTZUNG DER BEITRAGSNACHWEISE
STOTAX GEHALT UND LOHN Stollfuß Medien LEITFADEN ZUR SCHÄTZUNG DER BEITRAGSNACHWEISE Stand 09.12.2009 Seit dem Januar 2006 hat der Gesetzgeber die Fälligkeit der SV-Beiträge vorgezogen. So kann es vorkommen,
MehrPädagogik. Melanie Schewtschenko. Eingewöhnung und Übergang in die Kinderkrippe. Warum ist die Beteiligung der Eltern so wichtig?
Pädagogik Melanie Schewtschenko Eingewöhnung und Übergang in die Kinderkrippe Warum ist die Beteiligung der Eltern so wichtig? Studienarbeit Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung.2 2. Warum ist Eingewöhnung
Mehr