Signalverarbeitung. Informationen für Bewerber/innen um die Professur

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1 Informationen für Bewerber/innen um die Professur Signalverarbeitung Johannes Kepler Universität Linz, Altenberger Straße 69, 4040 Linz, Österreich, DVR

2 I. DIE JOHANNES KEPLER UNIVERSITÄT LINZ (ÖSTERREICH) 3 II. DIE TECHNISCH-NATURWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT 4 III. DIE BEREICHE INFORMATIONSELEKTRONIK UND MECHATRONIK 5 IV. ANFORDERUNGEN AN DIE STELLE SIGNALVERARBEITUNG 6 1. Forschung Lehre Weitere Anforderungen Bewerbungsunterlagen Auskünfte V. AUSSTATTUNG Personalausstattung Räumliche Ausstattung Dotierung VI. GESETZLICHER RAHMEN Anstellungsverhältnis Pensionsrechtliche Situation VII. GEHALT 12 Professur für Signalverarbeitung Seite 2

3 I. Die Johannes Kepler Universität Linz (Österreich) Die Johannes Kepler Universität Linz (JKU Linz, ist eine junge europäische Universität mit spezifischen Schwerpunkten im Bereich der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften, der Rechtswissenschaften sowie der Natur- und Technischen Wissenschaften. Sie hat sich in den vier Jahrzehnten ihres Bestehens durch ihre vielfältige Forschungs- und Lehrleistung als in Wirtschaft und Forschung anerkannte Institution national sowie international etabliert. Sie entstand aus einer speziellen Kombination von Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Rechtswissenschaften und technisch-naturwissenschaftlichen Studien- und Forschungsrichtungen. Die interdisziplinäre Zusammenarbeit und eine enge Nähe zu Wirtschaft und Gesellschaft bestimmen ihre Grundausrichtung. Getragen vom Prinzip der Einheit von Forschung und Lehre erbringt die JKU Linz in diesen Disziplinen durch Kreation und Transfer von Wissen Dienstleistungen mit hohem Nutzen für Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur. Ihre Kernzielgruppen sind Studierende, die Scientific Community sowie Organisationen des privaten und öffentlichen Lebens. Als die größte Forschungs- und Lehrinstitution in Oberösterreich, und somit als ein Zentrum für Wissenstransfer, trägt die Universität zum Erhalt und zur Entwicklung der dynamischen Wirtschaftsregion Oberösterreich bei. Sie nimmt an Kompetenzzentren teil und entwickelt Spin-Off-Programme, die Firmenneugründungen unterstützen. Die JKU hat in ihrem Leitbild und Strategiekonzept die Grundlinien ihrer künftigen Entwicklung festgelegt. Eine ihrer Besonderheiten liegt in der Zusammenfassung der drei Fakultäten Sozial- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Rechtswissenschaftliche Fakultät Technisch-Naturwissenschaftliche Fakultät auf einem m² großen Campusgelände im Norden der Stadt Linz. Professur für Signalverarbeitung Seite 3

4 II. Die Technisch-Naturwissenschaftliche Fakultät Die Technisch-Naturwissenschaftliche Fakultät umfasst 57 Institute, die in folgenden Fächergruppen in Grundlagenforschung sowie anwendungsorientierter Forschung tätig sind: Informatik Mechatronik Chemie und Kunststofftechnik Mathematik Physik An der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät bestehen die Exzellenzschwerpunkte: Chemical Design and Process Development Computational Science and Engineering Mechatronik Nanoscience and -technology Pervasive Computing sowie die Aufbauschwerpunkte: Biosystemanalyse Informationselektronik Ebenso ist die Technisch-Naturwissenschaftliche Fakultät am bereichsübergreifenden Exzellenzschwerpunkt Informations- und Kommunikationssysteme sowie den bereichsübergreifenden Aufbauschwerpunkten Gender Studies und Soziale und Interkulturelle Kompetenz beteiligt. Im Zuge der Erstellung des neuen Entwicklungsplans der JKU findet derzeit eine Überarbeitung ihrer Exzellenzfelder mit dem Ziel der Profilschärfung statt. Die technisch-naturwissenschaftlichen Studienrichtungen garantieren eine praxisorientierte, moderne Ausbildung in: Studienrichtungen (Stand: WS 2010/2011) Belegte Studien im 1. Semester Belegte Studien, gesamt Informatik (Bachelor/Masterstudien bzw. Diplom Professur für Signalverarbeitung Seite 4

5 studium auslaufend) Mechatronik (Bachelor-/Masterstudien bzw. Diplomstudium auslaufend) Technische Mathematik (Bachelor-/Masterstudien bzw. Diplomstudium auslaufend) Technische Physik (Bachelor-/Masterstudien bzw. Diplomstudium auslaufend) Technische Chemie (Bachelor-/Masterstudien bzw. Diplomstudium auslaufend) Wirtschaftsingenieurwesen Technische Chemie (WITECH) (Masterstudium bzw. Diplomstudium auslaufend) Biologische Chemie (interuniversitäres Studium mit der Univ. Budweis, Bachelor-/Masterstudien) Lehramtsstudium an höheren Schulen (Chemie, Physik, Mathematik, Informatik/Informatikmanagement) (Diplomstudium) Molekulare Biologie (interuniversitäres Studium mit der Univ. Salzburg, Bachelor-/Masterstudium) Informationselektronik (Bachelor-/Masterstudium) Kunststofftechnik (Bachelor-/Masterstudium) Wirtschaftsingenieurwesen in Kunststofftechnik (Masterstudium) Doktoratsstudium der Technischen Wissenschaften Doktoratsstudium der Naturwissenschaften 9 54 III. Die Bereiche Informationselektronik und Mechatronik Die Professur für Signalverarbeitung soll sowohl den Ausbau des Aufbauschwerpunkts Informationselektronik stärken, als auch am Exzellenzschwerpunkt Mechatronik und im Fachbereich Informatik mitwirken. Am Aufbauschwerpunkt Informationselektronik sind derzeit folgende Institute der Informatik, Mechatronik und Physik beteiligt Institut für Design und Regelung Mechatronischer Systeme Institut für Elektrische Antriebe und Leistungselektronik Institut für Elektrische Messtechnik Institut für Mikroelektronik und Mikrosensorik Institut für Nachrichtentechnik und Hochfrequenzsysteme Institut für Regelungstechnik und Prozessautomatisierung Professur für Signalverarbeitung Seite 5

6 Institut für Halbleiterphysik Institut für Experimentalphysik Institut für Computer Architektur Institut für Formale Modelle und Verifikation Institut für Informationsverarbeitung und Mikroprozessortechnik Institut für Integrierte Schaltungen Institut für Pervasive Computing Institut für Systemsoftware Institut für Telekooperation Institut für Computational Perception Institut für Bioinformatik IV. Anforderungen an die Stelle Signalverarbeitung 1. Forschung Die Stelle wird am neu zu gründenden Institut für Signalverarbeitung begründet und ist dem Aufbauschwerpunkt Informationselektronik zugeordnet. Der/die Stelleninhaber/in soll zur Entwicklung des Schwerpunkts Informationselektronik beitragen und mit den übrigen Schwerpunkten der JKU Linz, besonders mit dem Exzellenzschwerpunkt Mechatronik, soweit wie möglich kooperieren und zu deren Förderung beitragen. Mit der Stelle ist die Leitung des neu zu gründenden Instituts für Signalverarbeitung verbunden. Erwartet werden wissenschaftliche Exzellenz und ein anspruchsvolles Forschungsprogramm auf einem oder mehreren der folgenden Gebiete: Anwendungen der Signalverarbeitung (z.b. in informationstechnischen und nachrichtentechnischen Systemen) Echtzeitfähige Signalverarbeitung (z. B. Algorithmik, Pattern Recognition, Zeitreihenanalyse, Schätz- und Detektionsverfahren) Architekturen der digitalen Signalverarbeitung mit Aspekten zur HW- Implementierung (z. B. effizientes Testen, ASICs, FPGAs) Besonderes Augenmerk in den Forschungsarbeiten soll dabei auf dem Hardware- Aspekt liegen, der sowohl die Systemkonzeption, den Entwurf und die Realisierung der spezifischen digitalen Signalverarbeitung betrifft. Die Herausforderungen liegen dabei in der Verbindung von wissenschaftlichem Verständnis mit breit gefächertem interdisziplinärem Anwendungswissen, um geeignete Prinzipien und Methoden im Hinblick auf neuartige Anwendungen zu entwickeln. Zur Beurteilung der Qualifikation werden insbesondere folgende Kriterien herangezogen: 1. Habilitation in einem Fach, das eines oder mehrere der oben genannten Gebiete umfasst, oder eine der Habilitation gleichwertige wissenschaftliche Qualifikation. Professur für Signalverarbeitung Seite 6

7 2. Forschungskompetenz in einem oder mehreren der genannten Gebiete, und zwar sowohl im Bereich der Grundlagenforschung als auch bei der Umsetzung der Forschungsergebnisse in die Praxis. 3. Qualität und Quantität der vorhandenen Publikationen und/oder Patente im Bereich Signalverarbeitung. 4. Einbettung in die internationale wissenschaftliche Community. 5. Erfahrungen an Universitäten und/oder wissenschaftlichen oder industriellen Forschungseinrichtungen im In- und Ausland. 6. Mitarbeit an bzw. Leitung von geförderten und industriellen Forschungsprojekten oder gruppen. 7. Wissenschaftliche Vortragstätigkeit. 8. Geplante Forschungsvorhaben im Bereich Signalverarbeitung. 2. Lehre Die JKU bekennt sich zur forschungsgeleiteten Lehre. Die Lehre (gegebenenfalls auch in multimedialer Form) der ausgeschriebenen Stelle umfasst grundlegende und weiterführende Lehrveranstaltungen in den Bachelor- und Masterstudiengängen Informationselektronik, Informatik und Mechatronik. Wünschenswert sind Kooperationen mit ausländischen Universitäten zur Förderung des Austausches von Studierenden. Auf Grund der Internationalisierung der Ausbildung wird eine Lehr- und Vortragstätigkeit sowohl in deutscher wie auch in englischer Sprache erwartet. Zur Beurteilung der Qualifikation werden insbesondere folgende Kriterien herangezogen: 1. Lehrerfahrung in Pflicht- und Wahlfächern der Elektrotechnik, Elektronik oder Informatik. 2. Erfahrung in der Betreuung von Diplomarbeiten/Masterarbeiten und Dissertationen. 3. Eventuell vorliegende Evaluierungsergebnisse im Bereich der Lehre. 4. Tätigkeiten als Lehrende/r an in- und ausländischen Universitäten, sonstigen Einrichtungen des tertiären Bildungssektors oder im industriellen Umfeld. 3. Weitere Anforderungen Erwartet werden die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen im In- und Ausland sowie Kooperationen mit Industrieunternehmen. Diese Zusammenarbeit soll auch die Einwerbung von Drittmitteln zum Ziel haben. Die Mitwir- Professur für Signalverarbeitung Seite 7

8 kung an den Aktivitäten des Aufbauschwerpunktes Informationselektronik und der Exzellenzschwerpunkte der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der JKU wird erwartet. Vorausgesetzt werden die Fähigkeit zur Leitung des Instituts für Signalverarbeitung, die Bereitschaft zur Durchführung administrativer Aufgaben und die Mitarbeit in Gremien im Rahmen der akademischen Selbstverwaltung. Laut Frauenförderungsplan stellen Erfahrung in Personalentwicklung und Frauenförderung sowie die Teilnahme an Gender Mainstreaming Projekten auch relevante Auswahlkriterien dar. Diesbezügliche Unterlagen sind, sofern vorhanden, beizulegen. Zur Beurteilung der Qualifikation in diesen Bereichen werden insbesondere folgende Kriterien herangezogen: 1. Forschungskooperationen mit Industrie und Wirtschaft 2. Erfahrung in der Leitung von Organisationseinheiten 3. Industrieerfahrung 4. Erfahrung im Bereich der akademischen Selbstverwaltung 5. Erfahrung in Personalentwicklung und Frauenförderung 4. Bewerbungsunterlagen Bewerber/innen auf die Professur Signalverarbeitung werden gebeten, folgende Bewerbungsunterlagen ausschließlich in elektronischer Form beizubringen und an zu senden: 1. Motivationsschreiben 2. Formblatt 3. Tabellarischer Lebenslauf 4. Zeugnisse (Doktorat, Habilitation) Professur für Signalverarbeitung Seite 8

9 Forschung Lehre 1. Nachweis der Habilitation oder einer der Habilitation gleichwertigen wissenschaftlichen Qualifikation. 2. Publikationsliste, gegliedert nach Monographien, referierten Zeitschriftenbeiträgen, referierten Konferenzbeiträgen, referierten Workshopbeiträgen und sonstigen Publikationen und Patentliste. 3. Die fünf wichtigsten Publikationen im Volltext (als separate Dokumente). 4. Liste der eingeladenen Vorträge. 5. Auflistung der Tätigkeit an Universitäten und/oder wissenschaftlichen oder industriellen Forschungseinrichtungen im In- und Ausland (Angabe von Institution, Art der Tätigkeit, Dauer). 6. Auflistung der Mitarbeit an bzw. Leitung von geförderten und industriellen Forschungsprojekten oder -gruppen (Angabe der Funktion, Projektvolumen, Auftrag- bzw. Fördergeber, Dauer, ProjektleiterIn bzw. Anzahl der MitarbeiterInnen in Vollzeitäquivalenten bei Leitung des Projekts). 7. Exposé über geplante Forschungsvorhaben (max. 3-5 Seiten). 8. Tätigkeiten als Herausgeber von Zeitschriften und Mitgliedschaft in Editorial Boards sowie Aktivitäten im Rahmen der Organisation von Konferenzen als Mitglied von Programm- oder Organisationskomitees. 9. Reviewer-Tätigkeit für Zeitschriften, Konferenzen und Forschungsprojekte. 10. Auszeichnungen und Preise. 1. Bisherige Lehrerfahrung (Liste der bisher gehaltenen/mitbetreuten Lehrveranstaltungen (Name, Umfang, Art der Lehrveranstaltung, Jahr)). 2. Liste der bisher betreuten/mitbetreuten Dissertationen (Name des/der Doktorand/in, Thema, Jahr, ggf. Erstbetreuer/in). 3. Liste der bisher betreuten/mitbetreuten Diplomarbeiten und/oder Masterarbeiten (Thema, Jahr). 4. Evaluierungsergebnisse im Bereich der Lehre, falls vorhanden (Lehrveranstaltung, Jahr). 5. Liste der Tätigkeiten als Lehrende/r an in- und ausländischen Universitäten, sonstigen Einrichtungen des tertiären Bildungssektors oder im industriellen Umfeld. Sonstiges 1. Internationale fachbezogene Erfahrung Professur für Signalverarbeitung Seite 9

10 2. Erfahrung in der Leitung von Organisationseinheiten (Angabe der Funktionen, Dauer). 3. Nachweis von Tätigkeiten in der Industrie (Angabe der Funktionen, Dauer). 4. Erfahrung im Bereich der akademischen Selbstverwaltung (Angabe der Tätigkeiten, Dauer). 5. Erfahrung in Personalentwicklung und Frauenförderung. 6. Sonstige Aktivitäten und Befähigungen. 5. Auskünfte Für eventuelle Fragen steht Univ.Prof. Dr. Bernhard Zagar zur Verfügung: +43 (732) , V. Ausstattung 1. Personalausstattung Folgende Stellen werden dem Institut für Signalverarbeitung zugewiesen: 1 Professor/in 1 wiss. Mitarbeiter/in mit Doktorat (100 %, B1, befristet auf 6 Jahre) 2 wiss. Mitarbeiter/innen mit Diplom (100%, B1, befristet auf 4 Jahre) 1 Techniker/in (100 %) 1 Sekretär/in (50 %,IIIa) 2. Räumliche Ausstattung Dem Institut werden geeignete Räume im Science Park für alle Mitarbeiter/innen zur Verfügung gestellt. 3. Dotierung Für die Ausgaben für den Betrieb (Büroaufwand, Telefon- und Reisekosten, Verbrauchsmittel) wird dem Institut ein standardisiertes Grundbudget von zurzeit 1.000,-- je wissenschaftlicher Arbeitskraft zugewiesen. VI. Gesetzlicher Rahmen Mit dem Universitätsgesetz 2002 ( wurde das österreichische Universitätswesen ab grundlegend neu gestaltet: Professur für Signalverarbeitung Seite 10

11 Die Universitäten sind seither selbständige vollrechtsfähige Anstalten öffentlichen Rechts mit unternehmensähnlicher Struktur. Sie werden auf Basis dreijähriger Leistungsvereinbarungen mit dem Staat finanziert, verfügen über ein Globalbudget und unterliegen keinem Weisungsverhältnis zum Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung. Anstellungsverhältnis 1. Anstellungsverhältnis Ab unterliegen sämtliche Anstellungsverhältnisse einschließlich der Professuren dem Privatangestellten-Gesetz. Die Berufung als Universitätsprofessor/in stellt daher den Abschluss eines Arbeitsvertrages mit der Universität dar, für den das Angestellten-Gesetz mit den damit verbundenen arbeits-, sozial- und pensionsrechtlichen Bestimmungen sowie der Kollektivvertrag für die ArbeitnehmerInnen der Universitäten den rechtlichen Rahmen darstellen. Gemäß Universitätsgesetz 2002 und Kollektivvertrag für die ArbeitnehmerInnen der Universitäten besteht für Universitätsprofessor/inn/en ein erhöhter Kündigungsschutz. 2. Pensionsrechtliche Situation a. Pension Entsprechend der dienstrechtlichen Zuordnung als Angestellte/r berechnet sich der Pensionsanspruch nach den allgemeinen österreichischen Bestimmungen der Angestellten. Für diese gilt eine Höchstbemessungsgrundlage in der Höhe von (Stand ) für die Einzahlung der Pensionsbeiträge sowie die Berechnung des höchsten erreichbaren Pensionsanspruches. Der tatsächliche Pensionsanspruch ist von verschiedenen Voraussetzungen (Erreichen eines bestimmten Lebensalters, Vorliegen einer Mindestanzahl von Versicherungsmonaten, Durchrechnungszeitraum, Gesamtzahl der Versicherungsjahre) abhängig und daher nur jeweils individuell abschätzbar. b. Betriebspensionskasse für Universitätsprofessor/inn/en Nach UG 2002 ist eine besondere Pensionskassenregelung für UniversitätsprofessorInnen vorgesehen, die durch Kollektivvertrag vereinbart wird. Die Beitragsleistung durch die Universität beträgt in den ersten beiden Jahren nach Inkrafttreten des Kollektivvertrages für die ArbeitnehmerInnen der Universitäten ( bis ) 7,27 %, ab % des im Kollektivvertrag jeweils vorgesehenen Mindestgehaltes. Freiwillige über das kollektivertragliche Mindestgehalt hinausgehende Gehaltszahlungen sind nicht Gegenstand der Berechnungsgrundlage der Beitragsleistungen. Professur für Signalverarbeitung Seite 11

12 VII. Gehalt Seit der Reform des Dienstrechts für UniversitätslehrerInnen im Jahr 2001 besteht eine völlig flache Gehaltsregelung (mit Ausnahme der jährlich zwischen den Kollektivvertragspartnern abzuschließenden Gehaltserhöhungen). Zusätzlich können vom Rektorat Leistungsprämien - etwa auf Basis von besonderen Belastungen oder Leistungen - befristet zuerkannt werden. Die Höhe des Mindestgehaltes für die Verwendungsgruppe A 1 (Professur) ist im Kollektivvertrag für die ArbeitnehmerInnen der Universitäten festgelegt und beträgt Euro ,- brutto pro Jahr. Die Auszahlung erfolgt in 14 gleichen Teilen, wobei zwei Teile als Sonderzahlung zur Anweisung gelangen. Die Vereinbarungen eines über das kollektivvertraglich festgelegte Mindestgehalt im konkret abzuschließenden Arbeitsvertrag ist möglich. Für die Stelle der Professur Signalverarbeitung ist eine auf freiwilliger Basis beruhende Vereinbarung eines Gehaltes, das über dem kollektivvertraglich vorgesehenen Mindestgehalt liegt, vorgesehen. Abhängig von der derzeitigen Position (gegenwärtiges Gehalt) beträgt der Rahmen des jährlichen Bruttogehaltes (kollektivvertragliches Mindestgehalt zuzüglich freiwillige Mehrzahlung) ,- bis ,-. Der Nettobetrag hängt auch von persönlichen Faktoren ab; als Richtwert kann man davon ausgehen, dass ein Jahresgehalt von ,- Brutto zu einem jährlichen Nettobetrag von ca ,- führt. Professur für Signalverarbeitung Seite 12

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