Amtsblatt. Informationen Monat März 2017 Informacije za měsac nalětnik hamtske łopjeno. Trjebin Slepo. Dźěwin

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Amtsblatt. Informationen Monat März 2017 Informacije za měsac nalětnik hamtske łopjeno. Trjebin Slepo. Dźěwin"

Transkript

1 geme s g in tun l a rw Ve Groß Düben Dźěwin sch Schleife aft Trebendorf Trjebin Slepo Amtsblatt hamtske łopjeno Informationen Monat März 2017 Informacije za měsac nalětnik 2017 Ausgabedatum / wudaće wot: Aus dem Inhalt: Seite 4 Einladungen Wassermonitoring und LEAG Bürgersprechstunde Rohne * Aktuelles * Aktuelles * Aktuelles *Aktuelles *Aktuelles * Seite 6 Tourenplan Abwasser Rohne, Schleife Seite 9 Einladungen Jagdgenossenschaften Schleife und Rohne/Mulkwitz Seite 15 Einladung zum Tag der offenen Tür FFw Groß Düben Seiten 26 bis 28 Amtstierärztliche Allgemeinverfügung Beobachtungsgebiet Geflügelpest Nächste Ausgabe: am Redaktionsschluss: am Neuwahl der Ortswehrleitung der Freiwilligen Feuerwehr Trebendorf Übergabe der Feuerwehr-Fahne von Kamerad Bernd Kowalick nach 30 Dienstjahren an den neu gewählten Ortswehrleiter Thomas Husse Impressum: Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen Teil der Wudawaćel a zamołwity za hamtski dźěl Gemeinde Schleife: Bürgermeister Reinhard Bork gmejna Slepo: wjesnjanosta Reinhard Bork Gemeinde Groß Düben: Bürgermeister Helmut Krautz gmejna Dźěwin. wjesnjanosta Helmut Krautz Gemeinde Trebendorf: Bürgermeisterin Kerstin Antonius gmejna Trjebin: wjesnjanostka Kerstin Antonius

2 28.Jahrg., 26.Jahrg.,29.März 22.März Seite 2 Gemeinde Schleife Bürgermeister Herr Bork Seite 2 Schleife Gemeinde Groß Düben buergermeister@schleife-slepo.de / Sprechzeiten im Gemeindeamt Groß Düben Fax: sekretariat@schleife-slepo.de post@schleife-slepo.de / / oder /729-0 Dienstag (vorbehaltlich evtl. Änderungen): Uhr Frau Bastian Uhr Bürgermeister Helmut Krautz ga-gross-dueben@kin-sachsen.de Hauptamt Frau Mudra Frau Sergon Frau Mücke Frau Mücke Frau Bastian Herr Stechemesser Frau Schuster hauptamt@schleife-slepo.de gewerbeamt@schleife-slepo.de meldeamt@schleife-slepo.de standesamt@schleife-slepo.de liegenschaften@schleife-slepo.de verwaltung.hauptamt@schleife-slepo.de abwasser@schleife-slepo.de / / / / / / / Kämmerei Frau Petrick Frau Piehl Frau Hendrischk Frau Grosa Frau Rathner kaemmerei@schleife-slepo.de kassenleiter@schleife-slepo.de kasse@schleife-slepo.de abm@schleife-slepo.de steuern@schleife-slepo.de / / / / / Sekretariat Frau Lehmann Amt für Planen, Bauen und Bergbau Herr Seidlich planung.bergbau@schleife-slepo.de Herr Mrusek bauamt.bergbau@schleife-slepo.de Frau Ladusch bearbeiter.bergbau@schleife-slepo.de Frau Dreißig bauamt@schleife-slepo.de Internetseite: / / / / Internetseite. Sprechzeiten in der Feuerwehr Halbendorf Jeden letzten Donnerstag im Monat von bis Uhr durch Ortsvorsteher André Ahr Bankverbindung: Empfänger: Gemeinde Groß Düben Bank: Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien BIC: WELADED1GRL IBAN: DE Kita Spatzennest Groß Düben Tel.: / Fax: / Kita Storchennest Halbendorf Tel.: / kita-grossdueben@web.de kita-storchennest-hd@freenet.de Eisstadion/Squash Horlitzaweg 11B, Groß Düben Ansprechpartnerin: Tel.: Bungalowvermietung Waldsee Groß Düben Ansprechpartnerin: Frau Lysk Tel.: / / Sprechzeiten des Gemeindeamtes in Schleife: Montag: geschlossen Dienstag: Uhr bis Uhr und Uhr bis Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: Uhr bis Uhr und Uhr bis Uhr Freitag: Uhr bis Uhr und zusätzlich: Meldeamt jeden 1. Samstag im Monat Uhr bis Uhr Entsorgung Kleinkläranlagen in Groß Düben: Fa. Umweltdienste Waldhufen Tel.: / Funk: / Halbendorf: Fa. Wasserverband Lausitz Betriebsführungs GmbH Tel.: / Tel. bei Havarie: / Bürgersprechzeiten Alte Schule Rohne Alle zwei Monate, von Uhr durch Frau Ladusch. Mittwoch, den nächste Sprechzeit Bürgersprechzeiten Alte Schule Mulkwitz Jeden 1. Dienstag im Monat von Uhr durch Frau Grosa. Bankverbindung: Empfänger: Gemeinde Schleife Bank: Sparkasse-Oberlausitz-Niederschlesien BIC: WELADED1GRL IBAN: DE Bibliothek Schleife (in der Oberschule Schleife) Öffnungszeiten: Mo Uhr Die Uhr Do Uhr Kindertagesstätten Kita Pfiffikus Schleife Tel.: / kita-pfiffikus-schleife@gmx.de Kita Milenka Rohne: Tel.: / kita-rohne@t-online.de Oberschule Schleife Tel.: / Fax: / info.msschleife@t-online.de Grundschule Schleife Tel.: / Fax: gs-schleife@web.de Friedensrichter der VG Schleife Der Friedensrichter, Edwin Neubauer, ist werktags telefonisch unter / oder per Mail an edwin.neubauer@dvag.de erreichbar. Revierförsterin Frau Annett Hornschuh / oder 01 75/ Entsorgung Kleinkläranlagen Stadtwerke Weißwasser GmbH Tel.: / Frau Lysk / / Gemeinde Trebendorf Gemeindeamt Trebendorf Tiergartenstraße Trebendorf Tel.: / Fax: / Bürgermeisterin: Kerstin Antonius Tel.: 01 52/ buergermeister-trebendorf@gmx.de Sprechzeit der Bürgermeisterin: jeden Donnerstag von bis Uhr Büro Bergbau Tel.: / Fax: / bearbeiter.bergbau.trebendorf@web.de Sprechzeit Bearbeiter Bergbau: jeden Donnerstag von bis Uhr und nach Vereinbarung Internetseite: Bankverbindung: Empfänger: Gemeinde Trebendorf Bank: Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien BIC: WELADED1GRL IBAN: DE Kita Trebendorf Tel.: / Fax: / KTS.Trebendorf@gmx.de Haus der Vereine Tel.: / hdv-trebendorf@gmx.de Tel. bei Havarie: / Sorbisches Kulturzentrum Schleife Tel.: / Soziales Zentrum St. Barbara Strugaaue 3, Schleife Tel.: / Störungshotline Marienberg GmbH / Entsorgung Kleinkläranlagen Fa. Umweltdienste Waldhufen Fax: / Zentrale Abwasserentsorgung Stadtwerke Weißwasser GmbH Tel.: / Funk: / Störungshotline: Tel.: /

3 Seite 3 28.Jahrg., 26.Jahrg.,29.März 22.März Seite 2 Schleife Gemeinde Schleife Hier informiert der Bürgermeister Liebe Bürgerinnen und Bürger, in den zurückliegenden Wochen wurde in den Dörfern unseres Kirchspiels wieder gezampert und damit eine schöne, alte Tradition gepflegt. Das Zampern ist ein fester Bestandteil unseres jährlichen Veranstaltungskalenders. Es ist erfreulich zu sehen und anerkennenswert zugleich, dass dieser überlieferte Brauch vor allem von der jüngeren Generation, beginnend bereits in den Kindergärten und in der Grundschule, mit Leben erfüllt wird. Mit großer Freude an der Sache haben bereits die Kleinsten Geld eingezampert, um sich im Kindergarten einige Wünsche außer der Reihe erfüllen zu können. Im Erwachsenenbereich finanzieren die Vereine mit den Spenden der Bürger die jährlichen Höhepunkte im Dorfleben, die dem Zusammenhalt und dem Miteinander in unseren Ortsteilen dienen. In unserer Gemeinde waren wiederum die Faschingsveranstaltung und der Kinderfasching die Höhepunkte der Saison. Das tolle Programm am Faschings-Sonnabend erfreute auch in diesem Jahr wieder die Besucher, die aus allen Dörfern unseres Kirchspiels ins SKC gekommen waren, und am Sonntag konnten sich die Eltern und Großeltern davon überzeugen, mit welcher Begeisterung die Kinder bei der Sache waren. Deshalb gilt mein besonderer Dank den Mitgliedern und Freunden des Vereins Brauchtum e.v. für die Organisation dieser Veranstaltungen ebenso wie den Mitwirkenden auf der Bühne und hinter dem Vorhang, die uns wieder sehr viel Freude bereitet haben. In diesem Jahr kam erschwerend hinzu, dass der Verein auf Grund der geschlossenen Gaststätte zusätzlich die Versorgung mit absichern musste. Ich danke allen Bürgerinnen und Bürgern, die mit ihren Geldund Sachspenden die Veranstaltungen in unseren Dörfern unterstützen und somit dazu beitragen, diese Tradition zu erhalten. Bestätigung der Wehrleiter In unserer Feuerwehrsatzung ist festgelegt: Der Gemeindewehrleiter und sein Stellvertreter werden nach der Wahl durch die Hauptversammlung und nach Zustimmung durch den Gemeinderat vom Bürgermeister bestellt. Für die Ortswehren gilt das sinngemäß ebenso. In der Hauptversammlung der Gemeinde-Feuerwehr Schleife wurden am Detlef Slabina zum Gemeindewehrleiter und Jörg Tschammer zum stellvertretenden Gemeindewehrleiter gewählt bzw. für weitere 5 Jahre in ihrem Amt bestätigt. Am 21. Januar 2017 fand die Jahreshauptversammlung unserer Ortswehr in Rohne statt. Andreas Pudel wurde zum Wehrleiter und Thomas Kasper zum stellvertretenden Ortswehrleiter gewählt. Am 27. Januar 2017 wurde die Jahreshauptversammlung der Ortswehr Schleife durchgeführt. Hier wurde Mario Klar als Wehrleiter wiedergewählt und Jens Schönekehs von seinen Kameraden zum stellvertretenden Ortswehrleiter gewählt. In der Sitzung am 07. März hat nun der Gemeinderat dem Wahlergebnis zugestimmt und die Wehrleitungen offiziell bestätigt. Somit konnte ich den gewählten Kameraden die Bestellungsurkunden überreichen. Ich freue mich und bin den Kameraden zugleich dankbar, dass sie sich bereit erklärt haben, als Wehrleiter und Stellvertreter zusätzliche Verantwortung zu übernehmen. An dieser Stelle möchte ich ausdrücklich würdigen, dass die Feuerwehr- Kameraden ihre Freizeit für die Sicherheit unserer Bürger und deren Hab und Gut sowie für die Sicherheit unserer kommunalen Einrichtungen opfern. Allen Angehörigen unserer Freiwilligen Feuerwehr, und hier beziehe ich die Mitglieder der First- Responder- Gruppe mit ein, danke ich sehr herzlich für ihre ehrenamtliche Arbeit, sei es nun bei Einsätzen, Hilfeleistungen oder bei der Ausbildung. Die Leistungen unserer Feuerwehrleute werden auch in der breiten Öffentlichkeit unserer Gemeinde und unseres Kirchspiels zunehmend wahrgenommen. Das kam nicht zuletzt mit der besonderen Würdigung des ehrenamtlichen Engagements im Zusammenhang mit der Ausrichtung des Gottesdienstes zum Florianstag in unserer Kirche zum Ausdruck. Der Dienst unserer Kameradinnen und Kameraden ist der Dienst am Nächsten. Das kam deutlich in der Bürgerschaft an. Deshalb freue ich mich auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit. In diesem Sinne, Gut Wehr Kameraden! Reformationsmobil Am 06. und 07. April wird das Reformationsmobil auf unserer Festwiese in Schleife Station machen. Alle Bürgerinnen und Bürger haben somit die Chance, sich über diese wegweisende Epoche der deutschen Geschichte und über Martin Luther zu informieren. Die Reformation hat unser Land nachhaltig geprägt und wirkt in vielen Lebensbereichen bis heute, also noch 500 Jahre nach den unmittelbaren Ereignissen nach. Der Reformator, ein einfacher Mönch, aber ein wortgewaltiger Mann, hat mit seinen 95 Thesen eine Revolution ausgelöst. Martin Luther ist eine der bedeutendsten Persönlichkeiten unserer Geschichte. Er hat mit seinem Wirken die deutsche Sprache und Schrift entscheidend geprägt.

4 Seite 4 Der Besuch des Informationsmobils ist also allen Einwohnern, insbesondere der jüngeren Generation, nur zu empfehlen. Schleife Einladung Alle Einwohner sind recht herzlich zur Ostergrüße Informationsveranstaltung Liebe Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde, der Verwaltungsgemeinschaft und des Kirchspiels Schleife, für das bevorstehende Osterfest wünsche ich Ihnen erholsame Feiertage im Kreise Ihrer Angehörigen. Freuen Sie s i c h m i t I h re n Pate n k i n d e r n, m a c h e n S i e e i n e n Osterspaziergang und genießen Sie die erwachende Natur. Es grüßt Sie sehr herzlich Ihr Bürgermeister am 04. Mai 2017 um Uhr in den Saal des Sorbischen Kulturzentrums in Schleife eingeladen. Tagesordnung: Reinhard Bork *** Informationen des Ortschaftsrates Schleife In der Märzzusammenkunft des Ortschaftsrates Schleife wurde ich beauftragt, die wesentlichsten Gesprächspunkte der jeweiligen Monatssitzungen im Informationsblatt bekannt zu machen. Wir verbinden damit die Hoffnung, dass sich doch noch mehr Gäste an den Treffen beteiligen, wenn Sie als Bürger merken, dass es eben doch oft um Dinge geht, die für ein gut funktionierendes dörfliches Zusammenleben von Bedeutung sind. Und je mehr sich in die Gesprächsrunden einbringen, desto zielgenauer und auch gewichtiger können dann unsere Anliegen und Vorschläge an den Gemeinderat sein. Und wenn Sie sich vielleicht in diesem Gremium mit Ihrem Anliegen nicht richtig wahrgenommen fühlen, weil ja die Gemeinderäte und die Verwaltung oft eine Vielzahl von Themen zu behandeln und auch zu verantworten haben, dann nutzen Sie doch unser Angebot und vielleicht kann bei speziellerer Erläuterung genau Ihres Anliegens im kleineren Kreis dann doch noch Hilfe für sie ermöglicht werden. Besonders begrüßen würden wir, wenn sich mehr Frauen in unsere Beratungsangebote einbringen würden und daraus vielleicht auch bei der kommenden Wahl ein größerer Anteil weiblicher Gemeinderäte erwachsen würde. Ich glaube, dass bei vielen Themen die Sicht der Frauen und Mädchen für konstruktivere und präzisere Diskussionen und auch Ergebnisse sorgen könnte. Es sollte einen Versuch wert sein, liebe Frauen. Vielleicht ist der geplante Familientag im August der richtige Einstieg. Denn das Ziel dieses geplanten kleinen Festes soll sein, die ortsansässigen Familien mit Kindern und Enkeln mit denen, die leider nicht mehr hier zu Hause sind, wieder einmal zusammen zu bringen. Sportliches, Vergnügliches und natürlich auch Wissenswertes aus dem Kirchspiel soll alle Gäste erwarten, wobei das leibliche Wohl und der Tratsch mit alten und vielleicht neuen Bekannten natürlich nicht vergessen sein soll. Neben unseren Vereinen können wir Helfer gut gebrauchen und Frauen sind einfach gute Planerinnen, das weiß jede Familie zu schätzen und wir hoffen auf Ihr Mittun. Ein weiteres Thema war die so wichtige Zukunftstechnologie der Breitbandversorgung. 3. Begrüßung durch den Bürgermeister Auswertung des Wassermonitorings im Raum Trebendorf/Schleife für die Jahre 2015 und 2016 durch das Büro GUB Fragen/Anmerkungen Reinhard Bork Bürgermeister LEAG-Bürgersprechstunde Rohne Die nächste Bürgersprechstunde im LEAG-Bürgerbüro in der Alten Schule in Rohne findet an folgendem Tag von Uhr statt: Mittwoch, den Der OR ist zu der Auffassung gelangt, dass die Alternative zur Glasfaserverlegung, das Vektoring der Telekom, die von uns favorisierte Variante darstellt. Der Verbleib des Netzes im Eigentum der Telekom bedeutet aus unserer Sicht keinen Nachteil, sondern den Vorteil, dass eventuell notwendige Erweiterungen oder Serviceleistungen dann ja von der TK geleistet werden und nicht als Kosten für ein eigenes Netz zu Buche schlagen. Auch sehen wir in dieser Variante die Möglichkeit, allen Bürgerinnen und Bürgern, auch ohne jetzigen Anschluss an das bestehende Antennennetz und vor allen Dingen damit auch für Rohne und Mulkwitz ohne zusätzlichen Funkstreckenbau, die Anbindung zu ermöglichen. Auch ist das Angebot der TK natürlich weitaus vielfältiger, auch was die zusätzlichen Fernsehangebote betrifft, und kann somit von jedem Nutzer passgenau für seine Ansprüche zu einem selbst gestalteten Kostenpunkt gebucht werden. Bereits im vergangenen Jahr war der Bau von 16 Wohneinheiten für begleitetes Wohnen in Schleife durch den Martinshof Rothenburg angekündigt und vorgestellt worden, für das nach unserem Wissen durchaus großer Bedarf besteht. Sowohl Baurecht als auch Finanzierung, so hieß es im August 2016, seien geregelt und somit wurde dieses Vorhaben gegenüber dem eines weiteren Anbieters favorisiert. Leider kam es nicht zur Umsetzung des Planes, was dazu führt, dass ältere Menschen, die ihr Leben in Schleife verbracht haben, in entsprechende

5 Seite 5 Betreuungsmöglichkeiten im Umland ausweichen müssen. Wir finden, dass rasches Handeln nötig ist, damit zu den Mühen des Alters nicht auch noch der Verlust der gewohnten Umgebung hinzukommt. Alle Möglichkeiten auszuloten und uns dafür einzusetzen, möglichst rasch eine Möglichkeit für unsere älteren Bürger zu schaffen, in Schleife bleiben zu können und angemessen betreut zu werden, das sollten uns unsere älteren Bürger und ihre Familien wert sein. Ein weiteres Thema war das kleine Jubiläum des Sorbischen Kulturzentrums Schleife. Frau Panoscha hat in den vergangenen 20 Jahren mit ihrem Team dafür gesorgt, dass Schleife national und auch über die Landesgrenzen hinaus einen Namen erworben hat, der für kulturelle und ethnische Vielfalt steht und mit dem verbunden wird, dass das, was von diesem Fleckchen Erde berichtet wird, von seinen Menschen auch gelebt wird. Wir sind der Überzeugung, dass auch den Verantwortungsträgern in Dresden und Berlin inzwischen immer ein klares Bild vor Augen steht, wenn es um die Vergabe von Fördermöglichkeiten geht und Schleife sich um diese Mittel bewirbt. Und weil es Frau Panoscha mit ihrem Team geschafft hat, für alle bisherigen Zuwendungen sichtbare Beweise für deren Sinnhaftigkeit und Wirksamkeit zu präsentieren, profitieren wir alle von diesem Ruf, den wir diesem Wirken verdanken. Und dass Stephanie Bierholdt diese Arbeit nun in ganz toller Weise und sehr fachkundig auf touristischer Ebene unterstützt, ist sozusagen Gold wert! Da die künftige Finanzierung der Mitarbeiter derzeit leider nicht als sicher angesehen werden kann, sollte unserer Meinung nach schon jetzt nach Wegen gesucht werden, neben Frau Panoscha auch weitere Beschäftigte für das SKC finanzierbar zu machen, um die so wichtige Außenwirkung des gesamten Objektes zu sichern. Der OR Schleife möchte anregen, nach Wegen zu suchen, eventuell Mittel im ja knappen Haushalt einzustellen, die die bisherige Unterstützung von DOMOWINA und Stiftung ersetzen könnte, wenn es denn notwendig werden sollte. Diese beiden Gremien haben Großes geleistet und auch wenn wir hoffen, dass die künftigen Möglichkeiten seitens des neuen Vertragspartners LEAG nicht von den bisherigen abweichen, sollten wir an eventuell nötigen Ersatz denken und wie er geleistet werden könnte. Zum Schluss noch ein Punkt, der trotz aller Mühen und Schwierigkeiten Anlass zu optimistischem Blick in die Zukunft geben sollte. Fast unbemerkt sind die Bauarbeiten am DeutschSorbischen-Schulkomplex in Gang gekommen und nach der bereits erfolgten Einebnung steht der Errichtung der ersten Bauteile nichts mehr im Wege. Wir sind der Auffassung, dass dieses zukunftsweisende Bauwerk, das für unseren Standort und die künftigen Generationen unserer Orte von so immenser Bedeutung ist, einen offiziellen Baustart verdient. Wir würden diesen gern vorbereiten und allen über so Schleife lange Zeit und so wesentlich Beteiligten, vom Landrat Bernd Lange über unseren Abgeordneten Lothar Bienst, Manfred Hermasch als Unterstützer im Bereich der bilingualen Ausbildungsstrecke, Hartmut Dainz und Ronald Fabian im Bereich der Sportanlagen, und natürlich dem Träger der Schule, der Gemeinde Schleife mit ihrem Bürgermeister Herrn Bork, um nur einige zu nennen, alle jenen sollte Gelegenheit gegeben werden, die bisher so engagiert geleisteten Arbeitsschritte noch einmal reflektieren zu können. Und den Schülern sollte von Beginn an deutlich sein, welch grandiose Leistung hier für sie und ihre Ausbildung vollbracht wurde und ihnen so eine Möglichkeit zur Identifizierung mit ihrer künftigen Ausbildungsstätte gegeben werden. Wir werden die genannten Punkte wie immer in der nächsten Gemeinderatssitzung im Bericht der OR vortragen, wollen aber künftig diesen Weg der Information für Sie beschreiten, um auch denen unsere Themen und Bemühungen zur Kenntnis zu bringen, die verhindert sind, daran teilzunehmen. Vielleicht haben wir Sie aber auch neugierig machen können und wir sehen uns bei der nächsten Zusammenkunft des OR Schleife, wir würden uns freuen. Wolfgang Goldstein Ortsvorsteher Schleife *** Informationen des Ortschaftsrates Rohne Hexenbrennen in Rohne Am 30. April 2017 um 20:00 Uhr findet das Hexenbrennen in Rohne, hinter dem Trucker Schuppen statt. Familie Nickel übernimmt die Versorgung bei dieser Veranstaltung. Treffpunkt zum Fackelumzug ist schon um 19:30 Uhr am Gerätehaus der Feuerwehr Rohne. Zum traditionellen Aufstellen des Maibaumes treffen sich alle Helfer am 01. Mai 2017 um 09:00 Uhr am Gerätehaus der Feuerwehr. Die Mitglieder vom Dorfklub und die Kameraden der Feuerwehr freuen sich auf ihre Gäste und hoffen auf tatkräftige Unterstützung beim Aufstellen des Maibaumes. Annahme von Reisig und Baumschnitt: Auch in diesem Jahr haben die Einwohner wieder die Möglichkeit Reisig und Baumabschnitte (bitte keine Wurzeln) zum Hexenbrennen abzugeben. Die Annahme erfolgt nur innerhalb der nachfolgenden Termine. Freitag, den von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr Sonnabend, den von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr Matthias Jainsch Ortsvorsteher Rohne *** Informationen des Hauptamtes Abwasserentsorgung 2017 in der Gemeinde Schleife Mit Beschluss 58/2016 des Gemeinderates Schleife vom erfolgt die dezentrale Schmutzwasserentsorgung in den Ortsteilen Schleife, Rohne und Mulkwitz in den Jahren 2017 und 2018 durch die Stadtwerke Weißwasser GmbH, Straße des Friedens 13-19, Weißwasser.

6 Seite 6 Schleife Tourenplan Ortsteil Rohne Entsorgungstag Straße Hausnummern Forstweg 78, 78a, 101, Gartenstraße 27, 27a, b, 40a, 93a, 94, 94a, 94b + 94d Gartenstraße 94c Mühlroser Weg d, 92b, 92c Mühlweg 1, 1a, Mühlweg 2, 2b, 3, 4, 4a, 5, 6, 6a, Mulkwitzer Weg 83a, 94d+94e Mulkwitzer Weg 95, 110a, 111a, 111c, 112, 113, 113a, 113c, 119a Dorfstraße Schäferstraße 88, Schleifer Grenzweg 106c, 107, 107a, Schulweg Spremberger Weg Spremberger Weg 65, 71+71a, Teichweg 96, Tischlereiweg 113b, 115, 115a Trebendorfer Weg a, 16, 17, a, 20, Trebendorfer Weg 22, 22a, 22b, 22c, 23, 24, 24a, 25, Trebendorfer Weg 28, 81, 116, 116a, 116b, 116c Trebendorfer Weg 117, a, 119, 120, 122, 123, 124, 125 Tourenplan Ortsteil Schleife Entsorgungstag Straße Hausnummern Spremberger Straße Am Dorfteich 1 + 2, Alter Postweg 4, 6, Am Großteich 1a + 1b Am Großteich 1c + 1d, 2a, 2b Dazu einige Informationen Eine Benachrichtigung über den Entsorgungstermin erfolgt nicht! Der Termin ist dem Tourenplan zu entnehmen. In begründeten Fällen kann der Entsorgungstermin verlegt werden. Dazu setzten Sie sich bitte mit der Stadtwerke Weißwasser GmbH in Verbindung. Ansprechpartnerinnen sind Frau Peggy Hubatsch und Frau Annelore Mücke Telefon oder entsorgung@stadtwerke-weisswasser.de Störungshotline Stadtwerke: Anfahrtskosten bei Leerfahrten werden durch die Stadtwerke Weißwasser GmbH berechnet! Die Anwesenheit von Personen ist bei Zugänglichkeit und Ausweisung der Entsorgungsanlage auf dem Grundstück nicht notwendig. Die Angabe der zu entsorgenden Schmutzwassermenge ist durch den Grundstückseigentümer zu sichern. Grundlage für die Entsorgung und Berechnung der Schmutzwassermenge sind die im Haushalt gemeldeten Personen am Entsorgungsnachweis ist der Gebührenbescheid. Dieser ist vom Grundstückseigentümer der Anlage aufzubewahren. Die Abgabe im Gemeindeamt entfällt.

7 Seite 7 Schleife Hinweise für abflusslose Gruben Die Entsorgung der abflusslosen Grube ist vom Grundstückseigentümer selbstständig bei der Stadtwerke Weißwasser GmbH anzumelden. Der Trinkwasserverbrauch (Abrechnung der Stadtwerke Weißwasser GmbH) ist zwecks Abgleich bis im Gemeindeamt Schleife einzureichen. Hinweise für Biologische Kleinkläranlagen Durchzuführende Wartungen sind entsprechend der Bauartzulassung des Deutschen Institutes für Bautechnik Berlin (DIBt) mit Ihrer Wartungsfirma abzustimmen. Der Wartungsvertrag ist diesbezüglich anzupassen. Die Entsorgung des Klärschlammes aus der biologischen Kläranlage erfolgt nach Aufforderung der Wartungsfirma. Die Entsorgung hat der Grundstückseigentümer selbständig bei der Stadtwerken Weißwasser GmbH anzumelden. Es sind alle Wartungsprotokolle des Jahres 2017 bis zum beim Gemeindeamt Schleife abzugeben! Monika Schuster Sachbearbeiterin *** Die nächste öffentliche Sitzung des Gemeinderates Schleife findet am Dienstag, den um Uhr im Saal des Sorbischen Kulturzentrums statt. Tagesordnung: Begrüßung durch den Bürgermeister Protokollkontrolle vom Bericht des Bürgermeisters Bericht zu Baumaßnahmen und Bergbau Information zur Abrechnung Wirtschaftsplan Kommunalwald 2016 Beratung und Beschluss zur 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung Beratung und Beschluss zur Vergabe von Beratungsleistungen zum Breitbandausbau Beratung und Beschluss über die nachträgliche Aufnahme von Flurstücken in das Straßenbestandsverzeichnis der Gemeinde Schleife (öffentliche Widmung) Information der Ortschaftsräte Fragestunde für die Bürger Steuerangelegenheiten (nicht öffentlich) Personalangelegenheiten (nicht öffentlich) Reinhard Bork Bürgermeister Die nächste öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates Schleife findet am Montag, den um Uhr im Versammlungsraum des Sozialen Netzwerkes (Neustädter Straße) statt. Die nächste öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses Schleife findet am Donnerstag, den um Uhr im Gemeindeamt Schleife, Friedensstraße 83, statt. Tagesordnung: Begrüßung durch den Bürgermeister Protokollkontrolle vom Beratung zur Zukunft der Turnhalle Schulstraße Beratung zu Baumaßnahmen Beratung zu Bauanträgen Fragen und Hinweise der Bürger Reinhard Bork Bürgermeister Die nächste öffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses Schleife findet am Dienstag, den um Uhr im Gemeindeamt Schleife, Friedensstraße 83, statt. Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den Bürgermeister 2. Protokollkontrolle vom Beratung zum Beitritt in den Verein Touristische Gebietsgemeinschaft Neisseland e.v. 4. Beratung zur 2. Satzung zur Änderung der Feuerwehrsatzung 5. Beratung zur 1. Änderung der Friedhofssatzung 6. Fragen und Hinweise der Bürger Tagesordnung: Begrüßung Protokollkontrolle Informationen aus dem Gemeinderat/den Ausschüssen Fragen, Hinweise und Informationen der Bürger Wolfgang Goldstein Ortsvorsteher Reinhard Bork Bürgermeister

8 Seite 8 Die nächste öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates Rohne findet am Mittwoch, den um Uhr auf dem Njepila-Hof in Rohne statt. Tagesordnung: Schleife Die nächste öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates Mulkwitz findet am Mittwoch, den um Uhr in der Alten Schule in Mulkwitz statt. Tagesordnung: Begrüßung Protokollkontrolle Bericht aus Gemeinderat und Ausschüssen Anfragen der Bürger Sonstiges (Geburtstage, Termine usw.) Protokollkontrolle Bericht aus Gemeinderat und Ausschüssen Allgemeine Informationen Diskussion und Hinweise der Bürger Manuela Wolf Ortsvorsteherin Matthias Jainsch Ortsvorsteher Öffentliche Bekanntmachung Beschluss TA 01 / 2017 Beschluss 16 / 2017 Beschluss zur Vergabe der Leistungen des SIGE-Koordinators zum Vorhaben Zentrale Abwasserentsorgung Schleife 1.BA/ 2.BA 2017 Beschluss über die Annahme und Verwendung einer Spende Der Technische Ausschuss Schleife beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am die Leistungen des SIGEKoordinators zum Vorhaben Zentrale Abwasserentsorgung Schleife 1.BA/ 2.BA 2017 an das Ingenieurbüro Böttcher Mühlenweg 1b Döbern zu einem Bruttopreis von 7.500,00 zu vergeben. Der Gemeinderat Schleife beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am die Sachspende von Wolfgang Goldstein in Höhe von 236,66 anzunehmen und für die Auszeichnungsveranstaltung zum Schleife Ehrenpreis 2016 zu verwenden. Schleife, den Reinhard Bork Bürgermeister Schleife, den *** Beschluss VA 01 / 2017 Reinhard Bork Bürgermeister *** Beschluss 14 / 2017 Beschluss über die Forsteinrichtung Der Gemeinderat Schleife beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am die Forsteinrichtung für den Kommunalwald in der vorgestellten Form. Beschluss über den Pachtvertrag zum Restaurant Zur Schlangenkrone Der Verwaltungsausschuss Schleife beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am den Pachtvertrag zum Restaurant Zur Schlangenkrone mit Herrn Kamber Kamberi, wohnhaft in der Reinickendorfer Straße 63 in Berlin, ab dem zu schließen. Schleife, den *** Beschluss 15 / 2017 Beschluss über die Annahme und Verwendung einer Spende Der Gemeinderat Schleife beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am die Spende von Fred Conrad in Höhe von 500,00 anzunehmen und für die Kita Schleife zu verwenden. *** Reinhard Bork Bürgermeister ***

9 Seite 9 Schleife Einladung Einladung der Niederschlesischen Jagdgenossenschaft Schleife Die Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Rohne/Mulkwitz findet am Freitag, den um Uhr auf dem Njepila-Hof in Rohne statt. Die nächste Vollversammlung der Niederschlesischen Jagdgenossenschaft Schleife findet am Mittwoch, den um Uhr in der Sportklause in Schleife Die Eigentümer von land- und forstwirtschaftlichen Flächen in Rohne und Mulkwitz sind dazu recht herzlich eingeladen. statt. Alle Mitglieder sind dazu recht herzlich eingeladen. Tagesordnung: Begrüßung Rechenschaftsbericht des Jagdvorstandes Kassenbericht des Kassenführers Revisionsprüfung Beschluss über die Entlastung des Kassenführers Beschluss über die Entlastung des Vorstandes Aussprache und Beschluss zum Reinerlös 2016/17 Aussprache und Beschluss zum Haushalt 2017/18 Bericht der Jagdpächter zum letzten Jagdjahr Diskussion zu den Berichten Aussprache und Beschluss zur Kremser Fahrt, Kegelabend, Schießen mit anschließendem Grillen. Aussprache und Beschluss für Zweckgebundene Spende Aussprache und Beschluss zum Antrag SR 2 Brigade Sponsoring Sonstige Angelegenheiten Schlusswort Mit freundlichem Gruß Tagesordnung: Eröffnung Bericht des Jagdvorstandes Bericht des Kassenwartes Revisionsbericht Bericht der Jagdpächter Aussprache Entlastung des Vorstandes Zuwendungen Diskussion über den Tauschvertrag mit LEAG Abstimmung über die Neuverpachtung der Jagdflächen der Jagdgenossenschaft Rohne/Mulkwitz ab 2017 Abstimmung über den Jagdpachtpreis Haushaltsplan 2017/2018 Semisch Jagdvorsteher Jugendfeuerwehr Schleife Die Jugendfeuerwehr Schleife informiert Mathias Lampe Jagdvorsteher Dienste im April: Fundsachen Im Schalterraum der Volksbank Raiffeisenbank wurden im Februar 2017 eine Brille und ein Ohrring gefunden. Montag, , Uhr, : Spiel und Spaß Montag, , Uhr, : Fahrzeug- und Gerätekunde Sonntag, , Hexenbrennen Die genannten Fundsachen können zu den Sprechzeiten im Gemeindeamt Schleife abgeholt werden. Nach wie vor suchen wir NACHWUCHS! Es ist mehr als nur ein Hobby, mach mit! Für die Zukunft unserer Sicherheit. Melde dich zu einem Dienst bei uns und sieh dir an, was wir alles machen. Fragen auch an Stephan (stellv.jugendwart) oder Daniel Sandra Lehmann Sachbearbeiterin Thomas Krautz (Tel ) Jugendwart Weiterhin wurde am an der Sporthalle Schleife ein Schlüssel und an den Gartenanlagen im Jahnring ein Fahrrad gefunden. Gemeinde Schleife im Internet! Besuchen Sie uns auch auf:

10 Seite 10 Gemeinde Groß Düben Groß Düben Stunden dafür gesorgt haben, dass die Geh-und Radwege passierbar waren. Vor allem die Kinder und unsere älteren Mitbürger sind, glaube ich, dankbar dafür. Friedhof Auf dem Friedhof in Groß Düben sind in der Nacht vom zum die Dachrinnen und Fallrohre gestohlen worden. Der Diebstahl ist der Polizei angezeigt worden, die nun ermittelt. Falls Sie Hinweise geben können, bitte ich Sie, sich an uns oder die Polizei zu wenden. Hier informiert der Bürgermeister Werte Bürger, hier einige Informationen zum Geschehen in unserer Gemeinde. Waldbesitzerversammlung am fand eine Waldbesitzerversammlung im Gasthof Köppen statt, zu der das Forstamt eingeladen hatte. Von den 85 eingeladenen Waldbesitzern waren ein Viertel der Einladung gefolgt. Die zuständige Revierförsterin Frau Hornschuh und Herr Moggert vom Staatsbetrieb Sachsenforst haben den Anwesenden Waldbesitzern einen Vortrag über den Wald, indem es über Waldumbau,Waldpflege, Forstliche Förderung und über die Verkehrssicherungspflicht geht, gehalten. Fragen der Anwesenden wurden fachgerecht beantwortet. Winterschmutz Karneval In beiden Ortsteilen fanden Faschings- und Karnevalsveranstaltungen statt. Die Organisatoren und Mitwirkenden haben sich wieder große Mühe gegeben, um den anwesenden Närrinnen und Narren einige vergnügliche Stunden zu bereiten. Der Karnevalsverein Groß Düben hat außerdem an Karnevalsumzügen in Bad Muskau und Cottbus teilgenommen. Herzlichen Dank dafür. Mit freundlichen Grüßen Ihr Bürgermeister Helmut Krautz Der Winter hat wohl für diese Saison ausgespielt, aber einiges an Schmutz hinterlassen. In diesem Zusammenhang möchte ich Sie bitten, diesen zu beräumen, damit unsere Ortschaften in einen sauberen Zustand versetzt werden. Für die Beräumung des Schnees auf den Gehwegen möchte ich allen denen danken, die in vielen Nachruf In Trauer und Dankbarkeit nehmen wir mit Bedauern zur Kenntnis, dass unsere ehemalige Gemeindeschwester und langjähriges Ratsmitglied Frau Gertrud Heisler verstorben ist. Wir werden sie in ehrendem Gedenken stets in Erinnerung behalten. Unser Mitgefühl gehört den Angehörigen. Gemeinde Groß Düben Der Bürgermeister Gemeinderat Groß Düben

11 Seite 11 Groß Düben

12 Die nächste öffentliche Sitzung des Gemeinderates Groß Düben findet am Donnerstag, den um Uhr in der Freiwilligen Feuerwehr Groß Düben statt. Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Protokollkontrolle vom Bericht des Bürgermeisters 4. Beratung zur 2. Satzung zur Änderung der Feuerwehrsatzung 5. Beratung und Beschluss zur Vergabe von Beratungsleistungen zum Breitbandausbau 6. Information zur Abrechnung Wirtschaftsplan Kommunalwald Beratung und Beschluss über Zuschüsse für Bauwillige 8. Informationen des Amtes für Planen, Bauen und Bergbau 9. Anfragen der Bürger 10. Personalangelegenheiten (nicht öffentlich) Seite 12 Groß Düben Die nächste öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates Halbendorf findet am Montag, den um Uhr in der Feuerwehr in Halbendorf statt. Tagesordnung: Protokollkontrolle Vorbereitung der Gemeinderatssitzung Informationen, Anfragen Anfragen der Bürger André Ahr Ortsvorsteher Öffentliche Bekanntmachung Beschluss 02 / 2017 Helmut Krautz Bürgermeister Die nächste öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates Groß Düben findet am Montag, den um Uhr in der Freiwilligen Feuerwehr Groß Düben statt. Tagesordnung: Begrüßung durch die Ortsvorsteherin Protokollkontrolle Vorbereitung der Gemeinderatssitzung Informationen Bürgeranfragen Alle Bürger sind recht herzlich eingeladen. Für Fragen und Anregungen steht ab jetzt auch ein Briefkasten am Dorfladen bereit. Natürlich können diese auch weiterhin gern über ortschaftsrat.grossdueben@web.de an uns gesendet werden. Beschluss über die Haushaltssatzung und den Haushaltplan zum Doppelhaushalt 2017/2018 Der Gemeinderat Groß Düben beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan zum Doppelhaushalt 2017/2018 der Gemeinde Groß Düben in der vorliegenden Form. (Beschlussvorschlag 1) Die Auslegung des Entwurfs der Haushaltssatzung erfolgte in der Zeit vom Es gab keine Einwände von Seiten der Einwohner und Abgabenpflichtigen gemäß 76 SächsGemO. Groß Düben, den Helmut Krautz Bürgermeister * Auslegung Haushaltssatzung und Haushaltsplan zum Doppelhaushalt 2017/2018 Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan zum Doppelhaushalt 2017/2018 der Gemeinde Groß Düben liegen in der Zeit von Montag, Mittwoch, Katrin Pullmann Ortsvorsteherin zu den Dienstzeiten: Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 08:00-11:00 Uhr und 13:00-15:30 Uhr 08:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr 08:00-11:00 Uhr und 13:00-15:30 Uhr 08:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr 08:00-11:00 Uhr

13 Seite 13 Groß Düben im Gemeindeamt Schleife zur Einsicht aus. Carmen Petrick Kämmerin * Haushaltssatzung der Gemeinde Groß Düben für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 Aufgrund von 74 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der jeweils geltenden Fassung hat der Gemeinderat in der Sitzung am folgende Haushaltssatzung erlassen: 1 Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2017 und 2018, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird (2017) (2018) im Ergebnishaushalt mit dem - Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf - Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf - Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen (Sonderergebnis) auf - Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des Sonderergebnisses aus Vorjahren auf - Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen einschließlich der Abdeckung von Fehlbeträgen des Sonderergebnisses aus Vorjahren (veranschlagtes Sonderergebnis) auf Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf - Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf - Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen (ordentliches Ergebnis) auf - Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren auf - Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen einschließlich der Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren (veranschlagtes ordentliches Ergebnis) auf - Gesamtbetrag des ordentlichen Ergebnisses auf - Gesamtbetrag des Sonderergebnisses auf - Gesamtergebnis auf im Finanzhaushalt mit dem - Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit als Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

14 Seite 14 - Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf Groß Düben Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf - Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf Saldo aus Finanzierungsmittelüberschuss oder fehlbetrag und Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit als Änderung des Finanzierungsmittelbestandes auf Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag als Saldo aus Zahlungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag aus laufender Verwaltungstätigkeit und dem Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf festgesetzt. 2 Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wirdauf festgesetzt. (2017) und (2018) 3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. 4 Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird auf festgesetzt (2017) u (2018) 5 Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt: (2017) (2018) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 307,5 v.h. 307,5 v.h. für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 412,5 v.h. 412,5 v.h. Gewerbesteuer auf 390,0 v.h. 390,0 v.h. Groß Düben, den Hinweis nach 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) Unterschrift Bürgermeister (Siegel) * Die rechtsaufsichtsamtliche Genehmigung wurde erteilt am: AZ: 1400/ Veröffentlichung: Amtsblatt der VG Nr. 3/2017 * Nach 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht wenn: 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, 4. vor Ablauf der in 4 Abs. 4 SächsGemO genannten Frist a) die Rechtsaufsichtbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. ***

15 Seite 15 Groß Düben Tag der offenen Tür 2017 Bereits zum 6. Mal findet am Sonntag, den 23. April 2017 ab 11:00 Uhr der Tag der offenen Tür im Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Groß Düben statt. Zahlreiche Überraschungen für Groß und Klein werden an diesem Tag geboten. Für das leibliche Wohl ist wie immer bestens gesorgt. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Freiwillige Feuerwehr Groß Düben Wann: Sonntag, den 23. April 2017 Ab: 11:00 Uhr Wo: Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Groß Düben Für das leibliche Wohl ist wie immer bestens gesorgt. Die Freiwillige Feuerwehr Groß Düben bedankt sich recht herzlich im Namen ihrer Löschzwerge, bei der Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien Filiale Schleife, für die Spende in Höhe von 427,0 aus dem Verkauf der Heimatkalender Wehrleitung

16 Seite 16 Gemeinde Trebendorf Hier informiert die Bürgermeisterin Liebe Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde, von Herrn Dr. Fritz Jaeckel, als Vertreter der Sächsischen Staatskanzlei haben wir zwischenzeitlich eine Antwort auf unser Schreiben vom Dezember 2016 erhalten. Ebenso wie wir wünscht er sich eine zügige Entscheidung des Unternehmens über die Erweiterung des Tagebaus. Diese Entscheidung wird laut Aussage der LEAG im I. Halbjahr 2017 erwartet und ist unverzichtbar, um wieder zu einer ordnungsgemäßen Planung und Vertragsgestaltung übergehen zu können. Dies betrifft auch das Thema der Kommunalberatung. In Bezug auf die hohen Gewerbesteuerrückforderungen durch Vattenfall wird sich nach seiner Aussage das zuständige Referat im Sächsischen Staatsministerium für Finanzen wie vereinbart in Kürze mit uns in Verbindung setzen. Bis zum heutigen Tage ist dies jedoch nicht erfolgt. Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Trebendorf am 11. Februar 2017 Begrüßung und Rechenschaftsberichte Die Kameraden der Wehrleitung Bernd Kowalick, Rainer Fabian, Francy Gärtig, Stefan Kowalick und Andreas Fabian legten in der Jahreshauptversammlung mit ihren Berichten Rechenschaft über ihre geleistete Arbeit im Jahr 2016 ab. Zusammenfassend wurde Folgendes berichtet: Das Jahr 2016 hatte für die Trebendorfer Feuerwehr größtenteils positive Ereignisse und Ergebnisse. Die FFw Trebendorf steht auf soliden Beinen. Diesen Erfolg hat sich die FFw jahrelang erarbeitet und erstritten. Die Zeiten haben sich verändert, es ist schwerer geworden junge Kameradinnen und Kameraden zu gewinnen. Sehr positiv sind der sehr gute Zusammenhalt und die Kameradschaft untereinander. Die Trebendorfer Wehr zählt 46 Kameradinnen und Kameraden: 30 Aktive Kameraden 16 Alters- und Ehrenabteilung davon 15 Atemschutzgeräteträger außerdem zählen dazu 12 Kinder und Jugendliche in der Jugendfeuerwehr Dank an die ehemalige Ortswehrleitung FFw Trebendorf Trebendorf Die FFw Trebendorf war Organisator und Unterstützer von Arbeitseinsätzen, Bildungsveranstaltungen, Festen, Wettkämpfen und dem Erhalt der sorbischen Bräuche und Sitten. Sie brachten sich damit rege in das Dorfleben ein. Die Jugendfeuerwehr feiert in diesem Jahr ihr 50stes Jubiläum. Unter der Regie von Francy und Jens sind die jungen Kameradinnen und Kameraden sehr aktiv und konnten bereits zahlreiche Siege bei Wettkämpfen und Kreismeisterschaften vorweisen. Damit wird die Jugend wird für die FFw begeistert. Jedes Jahr findet ein Jugendwettkampf in Trebendorf statt. In der FFw sind die Wettkampfmännermannschaft und die Oldiemannschaft eine feste Größe. Jedes Jahr findet mindestens ein Wettkampf auf dem Sportplatz statt. Die Dienstdurchführungen erfolgten nach den aufgestellten Plänen und Trainingsstunden. Die Kameradinnen und Kameraden habe eine sehr gute und intensive Aus- und Fortbildung. Die Technik und Ausrüstung in der FFw sind mit der Schutzausrüstung gut aufgestellt. Als Problem wurden vom Wehrleiter die Risse am Gerätehaus und die Stellplätze für die Fahrzeuge angesprochen Insgesamt gab es in 2016 Einsatzstunden. 23 Einsätze mit 297 Die Wehrleitung sprach allen Kameradinnen und Kameraden, Sponsoren, Vereinen und der Gemeinde ihren Dank aus. Im Anschluss erfolgten gemäß der Tagesordnung die Glückwünsche zu den Beförderungen und Jubiläen. Diskussionen In der Diskussionsrunde habe ich als Bürgermeisterin meinen herzlichen Dank an die Wehrleitung und die Kameradinnen und Kameraden der FFw Trebendorf für ihre ehrenamtliche Einsatzbereitschaft und Unterstützung im Dorfleben ausgesprochen. Sie sind in der Gemeinde eine sehr starke Stütze. Ich wünschte Ihnen weiter Kraft, Energie, unfallfreie Einsätze und eine gute Zusammenarbeit mit der Gemeinde.

17 Seite 17 Trebendorf Wahl der neuen Ortswehrleitung Trebendorf Vor diesem Tagesordnungspunkt bedankte ich mich bei der ehemaligen Wehrleitung, insbesondere beim amtierenden Ortswehrleiter Bernd Kowalick und seinem Stellvertreter Rainer Fabian, welche nach 30 Jahren ihr ehrwürdiges Amt an Jüngere abgeben. Sie beide haben eine sehr gute Arbeit geleistet und intensiv zur sehr guten Entwicklung der Trebendorfer Wehr beigetragen. Die Wahl wurde nach Abstimmung als offene Wahl durchgeführt und es stand die neue Ortswehrleitung Trebendorf: Ortswehrleiter Thomas Husse Stellvertreter Stefan Kowalick Jugendwart Francy Gärtig Stellvertreter Jens Mäkelburg Gerätewart Christian Struck Stellvertreter Christian Vieweg Die neue tatkräftige Ortswehrleitung wurde von mir beglückwünscht, verbunden mit den Wünschen für viel Erfolg und eine fortführende, gemeinsame gute Zusammenarbeit. Fotos: ni Gratulation an die neugewählte Ortswehrleitung der FFw Trebendorf Fotos: R. Mäkelburg Zampern in Trebendorf

18 Wichtige Termine vormerken Frühlingsfest der Trebendorfer Senioren am 30. März 2017 in der Gaststätte Kastanienhof Ostereiermalen & Frühlingsbasteln in Familie am 08. April 2017 im Haus der Vereine Ostereierverzieren am 09. April 2017 im Vereinshaus Mühlrose Kinderfußballturnier auf dem Trebendorfer Sportplatz am 22. April 2017 Frühlingskonzert mit dem Stadtchor Weißwasser am 23. April 2017 im Haus der Vereine Seite 18 Trebendorf Am Dienstag, den 23. Mai 2017 findet eine Einwohnerversammlung u. a. mit dem Thema Vorstellung der Ergebnisse der Überwachungsmessungen zu Lärm- und Staubimmissionen in Trebendorf/Mühlrose 2016 durch LEAG und aktuellen Themen statt. Die Einladung mit Tagesordnung finden Sie im nächsten Amtsblatt April Zum Osterfest wünsche ich Ihnen frühlingshaftes Wetter & angenehme Stunden im Kreis der Familie, verbunden mit der Ruhe & Zeit zur Entspannung und die Wahrung der sorbischen Sitten & Bräuche! Viele liebe Ostergrüße von Ihrer Bürgermeisterin Kerstin Antonius Am Donnerstag, den 13. April 2017 findet keine Bürgermeistersprechstunde im Gemeindeamt Trebendorf statt.

19 Seite 19 Auf Grund einer Anfrage in der Gemeinderatssitzung am zur Ausfertigung der Jahresabrechnung 2016 Vorauszahlung 2017 der Abwassergebühren zentral hier einige Erklärungen: In der Grafik ist dargestellt, wie sich die Zahlenaufstellung des Kassenzeichens zusammensetzt. Begonnen wird mit dem Mandat zweistellig (03) für die Gemeinde Trebendorf. Es folgt das Personenkennzeichen 10-stellig für den Trebendorf Grundstückseigentümer und endet mit der 4-stelligen Objektzahl für das jeweilige Grundstücksobjekt. Die Vergabe der Objektzahl beginnt für jedes Grundstück mit der Angabe von Weitere Grundstücksobjekte für den gleichen Grundstückseigentümer werden mit 0001 fortlaufend weiter geführt. Die Kassenzeichen erscheinen auf allen Seiten des Bescheides und werden seit 2010 angewandt. Gemeinde Trebendorf mit OT Mühlrose gmejna Trjebin z wj dz Miloraz Landkreis Görlitz Gemeinde Trebendorf Friedensstraße Schleife Frau Marlene Musterfrau Alte Dorfstraße Trebendorf 03 Sachbearbeiter/-in: Telefon: Telefax: Öffnungszeiten: Frau Schuster / / abwasser@schleife-slepo.de Di., Do Uhr Di Uhr Do Uhr Fr Uhr Datum Kassenzeichen: der Mandant: Gemeinde Trebendorf der Grundstückseigentümer - bei Zahlung und Schriftwechsel unbedingt angeben das Grundstücksobjekt aktuell Bitte zahlen Sie die Forderungen 161 Abwassergebühren zentral Objekt 0032 auf eines der genannten Konten zu den jeweiligen Fälligkeiten ein. Es wird die Einzugsermächtigung mit dem Bescheid angeboten! oder aktuell Die Forderungen 161 Abwassergebühren zentral Objekt 0032 werden mit einer SEPA-Lastschrift zum Mandat M zu der Gläubiger-ID: DE00 ZZZ vom Konto IBAN: DE BIC: WELADED1GRL Kontoinhaber: Marlene Musterfrau zu den jeweiligen Fälligkeiten eingezogen.

20 Die nächste öffentliche Sitzung des Gemeinderates Trebendorf findet am Mittwoch, den um Uhr im Haus der Vereine in Trebendorf statt. Seite 20 Trebendorf Öffentliche Bekanntmachung Beschluss 07 / 2017 Tagesordnung: 1. Begrüßung durch die Bürgermeisterin 2. Fragen und Änderungen zum Protokoll vom Verpflichtung eines Gemeinderates 4. Bericht der Bürgermeisterin 5. Berichte zu Bauvorhaben und Bergbau 6. Informationen des Ortschaftsrates 7. Beratung und Beschluss über die Annahme und Verwendung von Spenden 8. Beratung und Beschluss über die Kalkulation und die Entgelte Kita-Speisung 9. Beratung und Beschluss über das Haushaltsstrukturkonzept der Gemeinde Trebendorf 10. Beratung und Beschluss über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan zum Doppelhaushalt 2017/ Wahl des Gemeindewahlausschusses 12. Anfragen der Bürger 13. Anfragen der Gemeinderäte Beschluss über die Festsetzung des Termins zur Bürgermeisterwahl der Gemeinde Trebendorf Der Gemeinderat Trebendorf beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am den Termin zur Bürgermeisterwahl der Gemeinde Trebendorf auf den und eines etwaigen 2. Wahlgangs auf den festzusetzen. Trebendorf, den Kerstin Antonius Bürgermeisterin *** Fundsache Kerstin Antonius Bürgermeisterin Die nächste öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates Mühlrose findet am Donnerstag, den um Uhr auf dem Dreiseitenhof in Mühlrose statt. An der Bushaltestelle in Trebendorf, gegenüber der Gaststätte Kastanienhof, wurde in der Zeit vom bis eine Brille gefunden. Diese kann zu den Sprechzeiten im Gemeindeamt Schleife abgeholt werden. Sandra Lehmann Sachbearbeiterin Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den Ortsvorsteher 2. Fragen und Änderung zum Protokoll vom Tätigkeitsbericht des Kultur- und Sportvereins Mühlrose 4. Dreiseitenhof Mühlrose 5. Bericht Bergbau 6. Informationen und Anfragen der Ortschaftsräte 7. Informationen und Anfragen der Bürger Die nächste Bürgersprechstunde des Ortschaftsrates Mühlrose findet am um Uhr auf dem Dreiseitenhof Mühlrose statt. LEAG-Bürgersprechstunde Trebendorf Die nächsten Bürgersprechstunden im LEAG - Bürgerbüro in der ehemaligen Schule Trebendorf finden an folgenden Tagen von Uhr statt: - Donnerstag, den Donnerstag, den Waldemar Locke Ortsvorsteher

21 Seite 21 Trebendorf Jahreshauptversammlung Freiwillige Feuerwehr Trebendorf Alle Jahre wieder, Tag der Abrechnung und das im positiven Sinne. So trafen sich unsere Kameradinnen, Kameraden, unsere Bürgermeisterin, Gäste aus Potsdam, vom Feuerwehrverband, Kameraden der FFw Mühlrose und Freunde der Feuerwehr am in unserer Gaststätte zur Jahreshauptversammlung unserer Wehr. Wie gewohnt gab jedes Mitglied der Wehrleitung seinen Rechenschaftsbericht ab, für einige von ihnen war es der letzte. Denn mit Bernd Kowalick als Wehrleiter, Rainer Fabian als stellvertretendem Wehrleiter und Andreas Fabian als Gerätewart gaben gleich 3 Kameraden ihren Weiterhin wurden ausgezeichnet: Toni Mäkelburg, Paul Mäkelburg und Robert Scholz für 10 Jahre aktiven Feuerwehrdienst, René Mettke und Christian Kucher für 5 Jahre aktiven Feuerwehrdienst. René Scherer wurden als Feuerwehranwärter, Carsten Röhle, Manfred Kucher, Frank Gärtig, Holger Mäkelburg und Bernd Manthei als Ehrenmitglieder in unsere Reihen aufgenommen. Gut Wehr! Posten der Wehrleitung an jüngere Nachfolger ab. Nach etlichen Glückwünschen wurde dann die neue Wehrleitung gewählt. Zum Wehrleiter wurden Thomas Husse, zum Stellvertreter Stefan Kowalick, zum Gerätewart Christian Struck und zum Stellvertreter Christian Vieweg gewählt. Zur alten wie auch neuen Wehrleitung gehören weiterhin Jugendwartin Francy Gärtig und Stellvertreter Jens Mäkelburg. Wir danken unserem Bernd und Rainer für 30 aufopferungsvolle Jahre und Andreas Fabian für seine geleistete Arbeit als Gerätewart, natürlich werden sie unserer Wehr weiterhin erhalten bleiben, aber wohl eher bei unserer Alters- und Ehrenabteilung Graue Panther. Termine April - 1. Mai Mai Hexenbrennen Maibaum stellen Wettkampf 50 Jahre Jugendfeuerwehr Trebendorf August Oldie Pokal

22 50 Seite 22 Trebendorf Jahre Jugendfeuerwehr Trebendorf Hallo Freunde der Feuerwehr, in unserer Feuerwehr steht dieses Jahr ein ganz besonderes Jubiläum an. Unsere Jugendfeuerwehr feiert ihr 50 jähriges Bestehen. Aus diesem Anlass ndet am Samstag, den der Trebendorf Cup der Jugendfeuerwehren statt. Beginn ist um Uhr auf der Trainingsbahn an der Grünen Aue, am Waldweg in Trebendorf. Für Essen und Getränke ist natürlich gesorgt. Wir würden uns freuen, wenn ihr uns den Nachmittag über begleitet und den Abend mit uns gemeinsam ausklingen lasst. Jugendwartin F.Gärtig Freiwillige Feuerwehr Trebendorf

23 Seite 23 Verwaltungsgemeinschaft Verwaltungsgemeinschaft Öffentliche Bekanntmachung Auslegung Haushaltssatzung und Haushaltsplan zum Doppelhaushalt 2017/2018 Beschluss 01 / 2017 Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan zum Doppelhaushalt 2017/2018 des Zweckverbandes Erholungsgebiet Halbendorfer See liegen in der Zeit von Beschluss über die Haushaltssatzung 2017/2018 Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Erholungsgebiet Halbendorfer See beschließt in ihrer öffentlichen Sitzung am die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für den Doppelhaushalt 2017/2018 in der vorgelegten Form. Montag, Mittwoch, zu den Dienstzeiten: Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Die Auslegung des Entwurfs der Haushaltssatzung erfolgte in der Zeit vom Es gab keine Einwände von Seiten der Einwohner und Abgabenpflichtigen gemäß 76 SächsGemO. Schleife, den :00-11:00 Uhr und 13:00-15:30 Uhr 08:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr 08:00-11:00 Uhr und 13:00-15:30 Uhr 08:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr 08:00-11:00 Uhr im Gemeindeamt Schleife zur Einsicht aus. Carmen Petrick Kämmerin Reinhard Bork Verbandsvorsitzender * * Haushaltssatzung des Zweckverbandes Erholungsgebiet Halbendorfer See für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 Aufgrund von 74 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der jeweils geltenden Fassung hat die Verbandsversammlung in der Sitzung am folgende Haushaltssatzung erlassen: 1 Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2017 und 2018, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird (2017) (2018) im Ergebnishaushalt mit dem - Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf - Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf - Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen (Sonderergebnis) auf - Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen (ordentliches Ergebnis) auf - Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren auf - Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen einschließlich der Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren (veranschlagtes ordentliches Ergebnis) auf

24 Seite 24 Verwaltungsgemeinschaft - Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des Sonderergebnisses aus Vorjahren auf - Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen einschließlich der Abdeckung von Fehlbeträgen des Sonderergebnisses aus Vorjahren (veranschlagtes Sonderergebnis) auf Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf - Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag als Saldo aus Zahlungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag aus laufender Verwaltungstätigkeit und dem Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf - Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf - Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf - Saldo aus Finanzierungsmittelüberschuss oder fehlbetrag und Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit als Änderung des Finanzierungsmittelbestandes auf Gesamtbetrag des ordentlichen Ergebnisses auf - Gesamtbetrag des Sonderergebnisses auf - Gesamtergebnis auf im Finanzhaushalt mit dem - Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit als Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf festgesetzt. 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. 3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. 4 Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird auf festgesetzt. Schleife, den Unterschrift Verbandsvorsitzender (Siegel) Die rechtsaufsichtsamtliche Genehmigung wurde erteilt am: AZ: 1400/ /2017 Veröffentlichung: Amtsblatt der VG Nr. 3/2017 * (2017) u (2018)

25 Seite 25 Verwaltungsgemeinschaft Hinweis nach 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) Nach 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht wenn: 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, 4. vor Ablauf der in 4 Abs. 4 SächsGemO genannten Frist a) die Rechtsaufsichtbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. *** Abbrennen von Feuerwerken Feuerwerkskörper der Klasse II (Silvesterartikel) dürfen gemäß 23 Abs. 1 der 1. Sprengstoffverordnung (1. SprengV) in der Zeit vom 02.Januar bis 30.Dezember eines Jahres nicht abgebrannt werden. Wer ein Feuerwerk beabsichtigt abzubrennen, hat dies gem. 23 Abs. 2 der 1.SprengV zwei Wochen vorher der zuständigen Behörde (Gemeinde) anzuzeigen. Der Antrag soll enthalten: 1. Name und Anschrift der für das Abbrennen verantwortlichen Person (über 18 Jahre) 2. Ort, Art, Anlass und Umfang sowie Beginn und Ende des Feuerwerks 3. Entfernung zu besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen im Umkreis von 200m 4. Sicherungsmaßnahmen zum Schutz der Nachbarschaft und Allgemeinheit Die Ausnahmegenehmigung kann die Gemeinde als zuständige Behörde nach 24 Abs 1 Satz 1 der 1. SprengV erteilen. Die Gebühr für diese Ausnahmegenehmigung ist gem. Sprengstoffkostenverordnung (SprengKostV) Pkt. 20f auf 31,00 festgesetzt. Ordnungswidrig handelt, gem. 46 Pkt. 8 der 1. SprengV, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen eine Vorschrift des 23 Abs.1 über die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände oder des 23 Abs. 2 über die Anzeige eines beabsichtigten Feuerwerks zuwiderhandelt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Sergon Gewerbeamt *** Landratsamt PRESSEMITTEILUNG des Regiebetriebes Abfallwirtschaft Zahlungserinnerung für Abfallgebühren zur Fälligkeit Der Regiebetrieb Abfallwirtschaft erinnert daran, dass die Abfallgebühren für das II. Quartal bis zum zu entrichten sind. Bitte überweisen Sie offene Beträge mit Angabe der Kundennummer an folgende Bankverbindung: - Zahlungsempfänger Landkreis Görlitz - IBAN DE BIC WELADED1GRL Bei Zahlungsschwierigkeiten ist die Vereinbarung einer schriftlichen Ratenzahlung oder Stundung mit dem Regiebetrieb Abfallwirtschaft möglich. Sie können den Regiebetrieb Abfallwirtschaft zudem beauftragen, die Abfallgebühren von Ihrem Konto abzubuchen. Das Formular SEPA-Lastschriftmandat steht Ihnen auf der Homepage oder aw.landkreis.gr unter Landratsamt, Regiebetrieb Abfallwirtschaft, Formulare zur Verfügung. Bitte senden Sie das Formular im Original mit einer handschriftlichen Unterschrift und per Post (keine , kein Fax) an: Regiebetrieb Abfallwirtschaft, Muskauer Straße 51, Niesky Ansprechpartner: Frau Kahlert SGL Rechnungswesen Frau Kärger Frau Przybyl SB Buchhaltung Fax: Internet: 03588/ info@aw-goerlitz.de ***

26 Seite 26 An alle Halter von Geflügel1 und gehaltenen Vögeln2, Hunden und Katzen sowie Jagdausübungsberechtigte in den genannten Gebieten Verwaltungsgemeinschaft Landratsamt 17. März.2017 Vollzug des Gesetzes zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen (TierGesG) i.d.f.v. 18. Juli 2016 (BGBl. I. S. 1666), der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (GeflPestSchV) i.d.f.v. 29. Juni 2016 (BGBl. I S. 1564) sowie des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsgesetz (SächsAGTierGesG) i.d.f.v. 9. Juli 2014 (SächsGVBI. S. 386) Tierseuchenrechtliche Maßnahmen zum Schutz vor der Verschleppung der Klassischen Geflügelpest Nachweis von hochpathogenem H5N8 Virus bei Wildvögeln Hier: Festlegung Beobachtungsgebiet Lohsa im Landkreis Görlitz Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt des Landkreises Görlitz (LÜVA GR) erlässt folgende Amtstierärztliche Allgemeinverfügung I. Das blau umrandete und nachstehend beschriebene Gebiet gemäß der Anlage beigefügten Karte wird bis auf Widerruf als Beobachtungsgebiet Lohsa im Landkreis Görlitz festgelegt. Beobachtungsgebiet Landkreisgrenze Bautzen/Brandenburg entlang Gemeindegrenze Gablenz Gemeindegrenze Weißwasser Gemeindegrenze Boxberg B 156 Grundwasserableiter Richtung Kringelsdorf K 8472 Richtung Dürrbach Dürrbacher Straße S 121 bis Landkreisgrenze Landkreis-grenze Bautzen II. Schutzmaßregeln im Beobachtungsgebiet: II.1. Sämtliches Geflügel1 ist in geschlossenen Ställen oder unter einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung zu halten; II.2. Aus dem Beobachtungsgebiet dürfen gehaltene Vögel2 nicht verbracht werden. II.3. Gehaltene Vögel2 dürfen nicht zur Aufstockung des Wildbestandes freigelassen werden; II.4. Federwild3 darf nur mit Genehmigung oder auf Anordnung des LÜVA GR gejagt werden; II.5. Wer einen Hund oder eine Katze hält, hat sicherzustellen, dass diese nicht frei umherlaufen; III. Sofortige Vollziehung: Die sofortige Vollziehung der unter Ziffer II. bis III.5. angeordneten Maßnahmen wird im öffentlichen Interesse angeordnet. IV. Bekanntgabe: Diese Allgemeinverfügung gilt ab dem 17. März 2017 als bekannt gegeben. V. Begründung: V.1. Aktuell Bei einem am am Speicherbecken Lohsa in der Gemeinde Lohsa im Landkreis Bautzen tot aufgefundenen, zur Untersuchung eingesandten Seeadler wurde der Ausbruch der Geflügelpest bei einem Wildvogel mit Befund vom amtlich festgestellt. Das einzurichtende Beobachtungsgebiet erstreckt sich auf Teile des Landkreises Görlitz. V.2. Auszug aus der aktuellen Risikoeinschätzung des FriedrichLöffler-Institutes vom 13. Februar 2017: Einschätzung der Situation Das Auftreten von HPAIV H5N8 in 26 europäischen Staaten (hier in der chronologischen Folge ihrer Meldung: Ungarn, Polen, Kroatien, Schweiz, Österreich, Deutschland, Dänemark, Niederlande, Schweden, Finnland, Frankreich, Rumänien, Serbien, Großbritannien, Griechenland, Bulgarien, Montenegro, Slowakische Republik, Italien, Irland, Tschechische Republik, Slowenien, Spanien, Portugal, Mazedonien, Belgien) und die schnelle Verbreitung weisen darauf hin, dass die räumliche Ausbreitung der Infektion weiterhin mit großer Dynamik erfolgt. Täglich kommen aus verschiedenen Teilen Europas weitere Funde hinzu, häufig sind auch gehaltene Vögel in zoologischen Gärten oder Tierparks betroffen. Mittlerweile haben in Deutschland die Fälle bei Wildvögeln sowie Ausbrüche bei gehaltenen Vögeln (69) ein nie zuvor gekanntes Ausmaß angenommen. WILDVÖGEL Während HPAIV H5N8 im Geschehen 2014/2015 nur vereinzelt bei gesund erscheinenden Wildvögeln (drei Stockenten, eine Krickente und eine Möwe) gefunden wurde, kommt es aktuell überwiegend bei Wasservögeln und Vogelarten, die sich auch von Aas ernähren, z.b. Bussarden, Seeadlern und Möwen, zu einer Häufung von Todesfällen. Bisher sind in Deutschland 47 verschiedene Vogelarten betroffen, darunter Arten aus den Vogelgruppen Tauchenten, Taucher, Möwen, Schwäne, vereinzelt Gründelenten (Stockente), Gänse, Greifvögel und auch aasfressende Singvogelarten (z.b. Krähen). Aufgrund von HPAIV H5-Funden auch bei gesunden Wasservögeln oder in deren Kot, ist zu vermuten, dass Wildvögel das Virus ausscheiden können ohne zu erkranken oder zu verenden. Es ist davon auszugehen, dass die Epidemie unter wilden Wasservogelarten weiterhin fortbesteht, bei der anhand der Totfunde nur die Spitze des Eisbergs erkennbar ist.

27 Seite 27 Symptomlos infizierte Wildvögel und solche, die sich in der Inkubationszeit befinden, sind weiterhin mobile Virusträger, Viele Wasservogelarten (z.b. Gänse, Schwäne, einige Entenarten) bewegen sich zwischen Ackerflächen (insbesondere Grünland, Maisstoppel sowie Wintersaaten von Raps und Getreide), auf denen sie tagsüber Nahrung aufnehmen, und Rastgewässern, die sie abends und nachts aufsuchen. Sie können das Virus mit dem Kot ausscheiden und die aufgesuchten Landflächen und Gewässer kontaminieren. Darüber hinaus können tote Wasservögel von Prädatoren (Säugetiere wie Fuchs und Marder, aber auch Greifvögel und Krähen) geöffnet und Körperteile oder Innereien, die hohe Viruslasten tragen, verschleppt werden, so dass mit einer beträchtlichen Umweltkontamination gerechnet werden muss. Personen, die kontaminierte Flächen betreten, und Fahrzeuge, die sie befahren, können das Virus weiterverbreiten und auch in Geflügel haltende Betriebe eintragen. Bei anhaltendem Frost ist mit der weiteren Dynamik an Vogelbewegungen zu rechnen. Viele Wasservogelarten sind Kälteflüchter, d.h. sie suchen eisfreie Gewässer auf. Unter solchen Witterungsbedingungen kann es zu einer Ausweitung des Infektionsgeschehens bei Wildvögeln im Binnenland und in Südeuropa kommen.... Die unter Ziffer II. angeordneten Schutzmaßnahmen basieren auf 56 GeflPestSchV. Die klassische Geflügelpest, Aviäre Influenza, ist eine sich schnell ausbreitende, verlustreiche Erkrankung, die durch ein Virus hervorgerufen wird. Sie ist eine Seuche im Sinne des Tiergesundheitsgesetzes. Das Virus ist in der Wildvogelpopulation weit verbreitet. Möglicherweise handelt es sich um eine HPAIV H5N8 Epidemie bei Wildvögeln in Eurasien. Im Vergleich zu dem 2014/2015 in Europa beobachteten Virus ist derzeit ein vermehrtes Wasservogelsterben in Zusammenhang mit den aktuellen H5N8-Nachweisen festzustellen. [...] Aufgrund der aktuellen Verbreitung von HPAIV H5N8 bei Wildvögeln in Polen, Ungarn, Schweiz, Österreich und Deutschland ist von einem hohen Eintragsrisiko durch direkte und indirekte Kontakte zwischen Wildvögeln und Nutzgeflügel auszugehen, insbesondere bei Haltungen in der Nähe von Wasservogelrast- und sammelplätzen. Es gibt Anhaltspunkte für eine Veränderung des Virus. Bisher sind keine Fälle von HPAIV H5N8 Infektionen beim Menschen bekannt. Verlässliche Aussagen zur Virulenz des Erregers für den Menschen sind derzeit noch nicht möglich, da sich das Virus verändert haben könnte, lässt eine abweichende Risikobewertung durch das LÜVA zurzeit nicht zu. Der rege Tierverkehr und die hohe Empfänglichkeit der Geflügelbestände gegenüber der Krankheit in Verbindung mit den großen wirtschaftlichen Schäden erfordern bei Seuchenausbruch ein schnelles Handeln in der Bekämpfung. Durch die angeordneten Maßnahmen wird die Gefahr einer Verschleppung des Erregers vermindert. Die getroffenen Maßnahmen zur Bekämpfung sind gerechtfertigt und erfolgen in der Europäischen Gemeinschaft nach gleichen Grundsätzen. Bei Seuchenverdacht sind umgehend alle Vorkehrungen zu treffen, damit die Krankheit sofort wirksam bekämpft werden kann. Eine Ausbreitung des Erregers ist mit allen notwendigen Maßnahmen zu verhindern. Der Erreger der klassischen Geflügelpest kann sowohl durch direkten Kontakt der Tiere oder mittelbar durch Vektoren (z.b. Menschen) und Vehikel (Futter, Fahrzeuge, Transportbehältnisse, Verpackungsmaterial u.a) übertragen werden. Wegen der großen Auswirkungen auf Tierhaltung und Handel und Verwaltungsgemeinschaft wegen des klassischen Seuchencharakters der Geflügelpest sind allerstrengste Maßnahmen ohne Zweifel geboten. Nur durch sofort eingeleitete Maßnahmen kann es gelingen, die Verbreitung der Seuche zu verhindern bzw. einzudämmen. Bei der Abwägung, ob im vorliegenden Fall ein milderes Mittel ausreicht, um eine mögliche Verschleppung des Ansteckungsstoffes oder die Entstehung eines Seuchengeschehens wirksam zu verhindern, sind die Tierdichte in der hiesigen Region sowie die Eigenschaften des Erregers, insbesondere die Möglichkeit, sich durch Tierpassagen zu vollpathogenen Influenzaviren zu verändern, sowie die Interessen der Tierhalter in die Entscheidungsfindung eingeflossen. Durch die angeordneten Schutzmaßnahmen soll eine Weiterverbreitung der Tierseuche verhindert und eine Gesundheitsgefährdung empfänglicher Tiere in engerer und weiterer Umgebung ausgeschlossen werden. Die hier gemäß 55, 56, 62 GeflPestSchV getroffenen Anordnungen sind nicht nur zwingend erforderlich und geeignet, sondern auch verhältnismäßig, da auf Grund der tierseuchenrechtlichen Bestimmungen weder andere Maßnahmen gefordert werden können, noch die Tierhalter mehr als unbedingt notwendig in ihrem Bestimmungsrecht über die Tierhaltung beeinträchtigt werden. Nach Abwägung der betroffenen Belange muss dem öffentlichen Interesse an einer Verhinderung der Entstehung dieser gefährlichen Seuche der Vorrang gegeben werden. Das Interesse der betroffene Geflügelhalter muss trotz der ihnen gegenüber bestehenden Härten zurückstehen. Begründung der sofortigen Vollziehung: Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine hoch ansteckende Tierseuche. Futter, Einstreu und Dung sind Träger des Ansteckungsstoffes oder können es zumindest sein. Da die sich aus den Maßnahmen dieser Verfügung ergebene Schutzfunktion ein höheres Rechtsgut für die Allgemeinheit darstellen als private wirtschaftliche Belange, ist im öffentlichen Interesse die sofortige Vollziehung dieser Maßnahmen anzuordnen. Im Sinne einer effektiven Tierseuchenbekämpfung überwiegt hier das öffentliche Interesse daran, dass auch während eines evtl. Widerspruchsverfahrens notwendige, wirksame und rechtzeitige Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen durchgeführt werden können; dieses Interesse ist hier höher zu bewerten als das Interesse, bis zum Abschluss einer evtl. rechtlichen Überprüfung dieser Allgemeinverfügung diese nicht befolgen zu müssen. Auf Grund der Gefahr einer unkontrollierten Weiterverbreitung dieser Tierseuche wird gemäß 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwG0) die sofortige Vollziehung angeordnet. Die angeordneten Maßnahmen sind erforderlich und geeignet, die Ausbreitung der Geflügelpest zum derzeitigen Kenntnisstand wirksam zu verhindern und die Seuche zu bekämpfen. In Anbetracht der besonderen Bedeutung der Geflügelpest und aufgrund des grundsätzlichen Zoonosecharakters auch für den Menschen sind sie angemessen. Im Übrigen ist die Anordnung der sofortigen Vollziehung auch aus Gründen der Effektivität der Gesamtmaßnahme erforderlich. VII. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Amtstierärztliche Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur

28 Seite 28 Niederschrift Widerspruch beim Landkreis Görlitz, Bahnhofstraße 24, Görlitz erhoben werden. Die Widerspruchsfrist wird auch gewahrt, wenn der Widerspruch bei der Landesdirektion Sachsen, Altchemnitzer Straße 41 in Chemnitz, oder den Dienststellen der Landesdirektion Sachsen in Dresden. Stauffenbergallee 2, Dresden, oder in Leipzig. Braustraße 2, Leipzig eingelegt wird. i.v. Dr. med. vet. Ralph Schönfelder Amtstierarzt Leiter des LÜVA GR Leiter des Operativen Stabes Tierseuchen Geflügel: Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse, die in Gefangenschaft aufgezogen oder gehalten werden (vgl. 1 Abs. 2 Nr. 2 GeflPestSchV) Gehaltene Vögel: Geflügel oder in Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Arten (vgl. 1 Abs. 2 Nr. 1 GeflPestSchV) Federwild: Vögel freilebender Arten, die für den menschlichen Verzehr gejagt werden (vgl. 1 Abs. 2 Nr. 4 GeflPestSchV) Verwaltungsgemeinschaft Anlage 1: Karte Hinweise: 1. Jeder, der in dem in Punkt I. genannten Gebiet Geflügel (Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel) hält, hat dies unverzüglich unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift und der Art und Anzahl des Geflügels, der Nutzungsart und ihres Standortes, bezogen auf die jeweilige Art beim LÜVA GR anzuzeigen, sofern dies noch nicht erfolgt ist. Zusätzlich ist dem LÜVA GR anzuzeigen, ob die Haltung des Geflügels in Ställen oder im Freien erfolgt. 2. Gemäß 37 TierGesG hat eine mögliche Anfechtung o g. Anordnungen kraft Gesetz keine aufschiebende Wirkung.

29 Seite 29 Verwaltungsgemeinschaft LEADER-Region Lausitzer Seenland Lokale Aktionsgruppe (LAG) Der Vorsitzende Projektaufruf der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) für das Lausitzer Seenland: Am startete der 4. Projektaufruf für Maßnahmen zur Umsetzung der LEADER-Entwicklungsstrategie im Lausitzer Seenland. In der LEADER-Region Lausitzer Seenland können sich ab dem Bürger, Unternehmen, Vereine und Kommunen um die Förderung von Projekten bewerben. Die Bewerbung für eine Förderung von Projekten innerhalb des 4. Projektaufrufs kann bis zum erfolgen. Im Jahr 2017 sind zwei weitere Aufrufe geplant. Zur LEADER-Region Lausitzer Seenland gehören die Städte bzw. Gemeinden Boxberg, Elsterheide, Groß Düben, Hoyerswerda, Lauta, Lohsa, Kreba-Neudorf, Rietschen, Schleife, Spreetal und Trebendorf. Bis 2020 steht der Region für die Projektförderung ein Budget von ca. 9,3 Mio. zur Verfügung. Im Ergebnis der vergangenen drei Aufrufe aus den Jahren 2015 und 2016 konnten von der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) bereits 37 Projekte für eine Förderung mit öffentlichen Mitteln vorgeschlagen werden. Schwerpunkte der Projektförderung waren bisher: - die Verbesserung der touristischen Infrastruktur, - die Schaffung von zeitgemäßem Wohnraum in den Dörfern durch die Um- oder Wiedernutzung von Gebäuden, - Beiträge zur Verbesserung der Lebensqualität auf dem Lande durch die Entwicklung von Einrichtungen für die Dorfgemeinschaft, durch die Wahrung des Kulturerbes oder Erlebnis- und Bildungsangebote für Einwohner und Gäste. Die Auswahl, welche Projekte mit den zur Verfügung stehenden Fördermitteln für eine Förderung vorgeschlagen werden, trifft die LAG. Entscheidungsgrundlagen dafür sind: 1. der Projektfragebogen, 2. die Vorgaben im Aktionsplan der Entwicklungsstrategie mit den Förderkonditionen, 3. die Bewertungsmatrix zur Auswahl der Projekte. Diese Unterlagen finden Sie auf der Internetseite der Region: Es können von der LAG nur Projektvorschläge geprüft und bewertet werden, für die zum Stichtag der vollständig ausgefüllte Projektfragebogen mit allen erforderlichen Anlagen vorliegt. Der Stichtag für die Einreichung von Projekten ist der Für diesen Stichtag steht für die Förderung aller Maßnahmen ein Budget von 1,33 Mio. zu Verfügung. Darin enthalten sind finanzielle Mittel für die Förderung der Fischereiwirtschaft in Höhe von Bei der Verwendung des Budgets dürfen entsprechend der regionalen Schwerpunktsetzung die Teilbudgets für die vier strategischen Zielsetzungen bis 2020 nicht überschritten werden. Die Mitgliederversammlung der LAG zur Projektauswahl der eingegangenen qualifizierten Projekte findet am statt. Für die Projekte, die eine Förderempfehlung der LAG erhalten haben, muss innerhalb von 63 Werktagen der Projektförderantrag im jeweiligen Landratsamt gestellt werden. Für Fragen zur Förderrichtlinie LEADER, zur LEADER-Entwicklungsstrategie mit den Förderkonditionen und den Projektauswahlkriterien, zum Verfahren der Förderantragstellung informieren Sie sich bitte auf unserer Internetseite oder wenden Sie sich an unser LEADER-Regionalmanagement: Frau Sophia Kockot, Tel.: ; Mail: sophia.kockot@sweco-gmbh.de oder Herr Dr. Reiner Erdmann, Tel.: ; Mail: reiner.erdmann@sweco-gmbh.de. STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN Vorsitzender LEADER-Region: Herr D. Wolf Stadt Hoyerswerda Altes Rathaus Markt Hoyerswerda

30 Seite 30 Redaktionsschluss April Mai Juni Verwaltungsgemeinschaft Ausgabedatum April Mai Kleiner Sorbisch-Kurs - Mały kurs serbšćiny Quelle: Wörtersammlung des Njepila-Vereins Rohne, herausgegeben am anlässlich des 250. Geburtstages von Hanzo Njepila Juni

31 Die SorbischEcke Seite 31 Verwaltungsgemeinschaft Der Text der Sorbisch-Ecke steht heute im Schleifer Sorbisch, eine Übersetzung darunter. serbski róžk H ow Slěpem su to byli gólice, což su z jastrownymi nałogami měli wěkše dźěło. Srjejdź jastrowneje nocy su šli wen spiwać tež, dyž jo sněg ležał a temperatury byli jeno krotko nad nulu. W katolskich serbskich wósadach pak maje muske a gólce nadawk, ćinjesć ludźom póselstwo, až Krystusa jo z rowa stanuł. Ho dźewjeć wósadach se zestajeje procesiony tych rajtowarjow aby šćižerjow, a spiwajuce a batujuce ćěnje wót jeneje wjeski do drugeje. Z jastrownym rajtowanim jo wjele dźěła. Musyš se kónja hobstarać, njemaš-lik jogo sam doma. To njej tak lochko, glatog až trjobaje jěšći druge ca muske tež kónja a teliko jich w hokolinje njesajdźi. Pón musyš tydźenje ćed tym zasej zachopić rajtować, aby se jastrownicu cuł na kónju wěsty. Partnera do pórika musyš se tež namakać šćižerje rajtuje ćece dwaj pódla se. A z drugimi muskimi chójdźiš kuždy tydźeń na proby spiwanja, aby jastrownicu šycko derje klincyło. Kónja musyš hupyšnić: Trjobaš hušywanu šnorku ći hopyši, módru jastrownu šabraku, a griwy musyš na copki plesć aby do nich kwićeńka tykać. Sam musyš być tež rjany: Cylinder, cerna suknja hobleka, běłe rukawicy, cerne chólowy a škórni z kóže słušaje k prawemu nadobnemu šćižerjoj. Dny ćed jastrami kónja a chlěw hoglědaš, šycko rjedźiš a ćigotujoš. Pón jastrownicu rano stawaš jědyrno, hupucujoš kónja, šycko hupyšniš a zesydnjoš. Pón rajtujoš k cerkwi, dźož se twój procesion zetka a z drugimi pór módlitwow hubatujoš, aby šycko glucnje a derje šło. Faral dawa žognowanje na puć, a šycke kónje a šćižerje zachopje z tym rjanym serbskim katolskim nałogom. Ducy pó jsach se batujo a huspiwaje se kerliše. Dyž ćirajtujo procesion do kóńcneje wjeski, wóstrje je huwitaje šycke zwóny cerkwje. Ludźe stoje ći drogach a južon cakaje na spiwanje jastrownych rajtowarjow. Dyž su kerliše huspiwane, batuje šycke ći cerkwi. Póten dźeje glucnje šycke na hobjed, což jim rychtuje hojsne žeńske ći sebi doma. Pó tej ćestawce jo cas za dompuć. Ći cerkwi jo zasej hužognowanje a spiwarje se póraje domoj. Tajka jo jastrowna njedźela ći katolskich serbow. Póselstwo jo: Kryst jo z rowa stanuł, haleluja, haleluja! Juliana Kaulfürst H ier in Schleife waren es immer die Mädchen, die mit Osterbräuchen mehr Arbeit ha en. Inmi en der Osternacht gingen sie hinaus und sangen auch bei Schnee und niedrigen Temperaturen. Bei den katholischen Sorben haben dagegen die Männer und Jungen die Aufgabe, die frohe Osterbotscha zu verkünden. In neun Gemeinden werden Osterreiter-Prozessionen zusammengestellt, und singend und betend ziehen diese von einem Dorf zum anderen. Mit dem Osterreiten hat man viel Arbeit: Man muss sich ein Pferd besorgen, sofern man es nicht selbst zu Hause hat. Das ist nicht leicht, da noch andere ca Männer auch Pferde brauchen. Dann muss man Wochen vorher wieder anfangen, Reitstunden zu nehmen, um sich am Ostersonntag auf dem Pferd sicher zu fühlen. Ein Reitpartner muss auch gefunden werden, denn man reitet in Paaren. Und jede Woche geht man zur Gesangsprobe. Das Pferd muss man schmücken: Man braucht eine bes ckte Schleife für den Schweif, eine blaue Oster-Schabracke, und die Mähne sollte schön zu Zöpfen geflochten oder mit Blumen besteckt werden. Auch der Reiter selbst muss sich schön und würdevoll machen: Zylinder, Gehrock, weiße Handschuhe, schwarze Hose und Leders efel gehören dazu. Die Tage vor Ostern gehst du in den Stall zum Pferd und bereitest alles vor. Am Ostermorgen stehst du zei g auf, putzt das Pferd, schmückst alles und sitzt auf. Dann reitest du zur Kirche, wo sich die Prozession tri, und betest mit den anderen Männern dafür, dass alles gut gehen möge. Der Pfarrer gibt den Osterreitern den Segen und verabschiedet sie, und dann beginnt der Ri zur Nachbargemeinde. Während man durch die Dörfer reitet, wird gebetet und Kirchenlieder gesungen. Wenn dann die Prozession im Bes mmungs-dorf ankommt, wird sie mit vollem Glockengeläut begrüßt. An den Straßen stehen die Menschen und warten schon auf den Gesang der Osterreiter. Sind die Kirchenlieder gesungen, beten alle an der Kirche. Danach geht man glücklich zum Mi agessen, welches die Frauen im Ort bei sich im Hause vorbereiten. Nach dieser Pause ist wieder Zeit für den Heimweg; an der Kirche wird abermals der Segen erteilt und die Osterreiter kehren wieder heim. So ist der Ostersonntag bei den katholischen Sorben. Die Botscha ist: Christus ist von den Toten auferstanden, haleluja, haleluja!

32 Seite 32 Vereinsarbeit/ Allgemeines SV Lok Schleife e.v. Vereinsarbeit/Allgemeines So habe ich denn bewiesen, dass Regierung umso schlaffer wird, je mehr die Behörden zunehmen. Rousseau Jahnring 15, Schleife Abteilung Handball Spielansetzungen - Heimspiele Männer Männer 1 16:00 Uhr 18:00 Uhr Jugend C-m 12:15 Uhr SV Lok Schleife 2 SV Lok Schleife 1 - TBSV Neugersdorf 2 - NSV GW Görlitz 1 SG Schleife-Rietschen - SG Cunewalde/Sohland Das Spiel ist der Weg der Kinder zur Erkenntnis der Welt, in der sie leben! Trebendorf & Umgebung: Neue Termine Eltern-Kind-Gruppe Liebe Eltern, wir möchten mit euch und euren Kindern (0-3 Jahre) gemeinsam singen, spielen, erkunden und krea v werden. Wir haben viel Zeit für Fragen oder einfach zum Austauschen über eure lieben Kleinen. Wir freuen uns auf euer Kommen! Ort: Zeit: Termine: Kita Lutki in Trebendorf (Sportplatzstr. 2) Jeden 2. Donnerstag Uhr Kontakt Projekt Begg (Ak va - Sozialraum Lausitz) Telefon begg@ak va-lausitz.de Facebook. Beziehungen erleben gestalten genießen

33 Seite 33 Vereinsarbeit/Allgemeines Bernhard Polleschner 17.April Oktober 2003 Bernhard Polleschner wurde in Mulkwitz geboren. Schon frühzeitig gehörte der Sport zu seinem Leben. Im Sommer fuhr er mit dem Fahrrad zur Mittelschule nach Bad Muskau. In den späteren Jahren unternahm er auch große Radtouren durch Deutschland. Radfahren und die Leichtathletik waren seine Sportarten, die er aktiv betrieb wurde die Abteilung Leichtathletik des SV Lok Schleife gegründet. Bernhard Polleschner wurde der 1. Abteilungsleiter. An den Landesmeisterschaften der Leichtathletik nahm er als Senior mehrfach teil. Er hielt den Landesrekord Sachsens über 5000m in der AK M 80, aufgestellt am in Chemnitz. Seine Rekordzeit betrug 28:31,6 min. Bis zu Jahre 2008 war er auch Rekordhalter über 3000m des Landes Sachsen in der AK M 80, seine Zeit 19:17,5 min. Für seine Leistungen wurde er mit der Ehrennadel des Leichtathletik-Verbandes Sachsen in Gold geehrt. Beim ältesten Mannschaftscrosslauf in Deutschland, im Prießnitzgrund, der am 6.April 1913 erstmals Foto: Dieter Gloge, 1997 durchgeführt wurde, stellte er mit zwei weiteren Senioren einen Altersrekord auf. Der Altersrekord der Starter betrug zusammen 253 Lebensjahre. Der Altersrekord wurde am 6.April 1998 erzielt und wurde im gleichen Jahr in das Guinessbuch der Rekorde aufgenommen. Nach 1990 nahm er auch am Weltcup der Senioren im Radsport teil. Dieser Cup wird in St. Johann im Lande Österreich ausgetragen. Bei mehr als zehn erfolgreichen Teilnahmen brachte er immer einen Pokal mit nach Hause. Noch ein Jahr vor seinem Tod war er mit seinem Rennrad erfolgreich dabei. Seine körperliche und geistige Frische behielt Bernhard Polleschner bis zum Ende seines Lebens. Seit dem Jahre 2006 wird der Schleifer Läufertag als Bernhard-PolleschnerGedenklauf ausgetragen. Der Schleifer Läufertag 2017 findet am 17. Juni statt. Mit der Teilnahme am Schleifer Läufertag ehren wir einen der bekanntesten Sportler. Blochberger

34 Seite 34 Vereinsarbeit/Allgemeines Ha o Bi ardfreunde Wir treffen uns jeden Dienstag ab 17:00 Uhr im Vereinshaus Mühlrose zum Kegelbillard. Wer Lust hat zuzuschauen oder selbst mitzuspielen, ist herzlich willkommen. Die Mühlroser Billardfreunde Danke an den Heimatverein Halbendorf Der Heimatverein in Halbendorf hat den Kindern der Kindertageseinrichtung in Halbendorf eine großzügige Spende in Form eines Krippenwagens übergeben. Wir, die Kinder und Erzieherinnen der Kita Storchennest in Halbendorf, bedanken uns ganz herzlich beim Heimatverein Halbendorf für dieses tolle und gelungene Geschenk. Dieser Krippenwagen ist eine große Arbeitserleichterung für uns. Nun können wir entspannt und ausdauernd die Natur genießen, ohne Angst haben zu müssen, dass unsere Kleinsten den Weg nicht bewäl gen können. Wir bedanken uns für die langjährige und erfolgreiche Zusammenarbeit mit dem Heimatverein, bei dem wir uns zum Halbendorfer Ostereiermarkt, am 9. April, mit einem kleinen Programm erkenntlich zeigen können. Die Kinder und Erzieherinnen der Kita Storchennest

35 Seite 35 Vereinsarbeit/Allgemeines Sorbischer Kulturtourismus e.v. Zwjazk za serbski kulturny turizm z.t. Informationen Der Verein Sorbischer Kulturtourismus e.v., der seine Geschäftsstelle im Sorbischen Kulturzentrum in Schleife hat, arbeitet mit sechs Tourismusverbänden und touristischen Gebietsgemeinschaften der Ober- und Niederlausitz zusammen. Der Verein setzt sich für die Stärkung der Kultur und Sprache der Sorben/Wenden als ein Alleinstellungsmerkmal, die Bekanntmachung der sorbischen/wendischen Bräuche und Traditionen sowie die Einbringung sorbischer Angebote in den Tourismus ein. Hauptarbeitsfelder des Vereins, der auch mit Unterstützung der Stiftung für das sorbische Volk eine Projektmanagerin beschäftigt, sind die Weiterentwicklung des Themenweges Sorbische Impressionen in der Ober- und Niederlausitz (ca. 490 km) mit den gleichnamigen Radwegen in der Niederlausitz (ca. 240 km) und der Oberlausitz (ca. 60 km), die Vervollständigung der Internetseiten des Vereins unter sowie die Öffentlichkeitsarbeit auf Messen, in touristischen Printprodukten und der Tagespresse. Im Juli 2016 wurde der Domowina-Regionalverband Niederlausitz e.v. Mitglied im Verein Sorbischer Kulturtourismus (SKT), der damit insgesamt 19 Mitglieder hat, davon sind 7 Vereine, 4 Unternehmen und 8 Einzelpersonen. Erst Anfang 2016 war der Vorstand neu gewählt worden, mit dem Vorsitzenden Marko Kowar. Da dieser seit Januar 2017 neuer Geschäftsführer der Domowina ist, stand bei der Jahreshauptversammlung des SKT am 03. März 2017 auf dem Njepila-Hof in Rohne wieder eine Vorstandswahl auf der Tagesordnung. Manfred Hermasch stellte sich erneut dem Amt des Vorsitzenden und wurde gewählt. Projekte sollen weiterverfolgt und Aktivitäten zusammengeführt werden, erklärte er. Neu im Vorstand sind Stephanie Bierholdt, Claudia Maria Steglich, als Vertreterin der Touristischen Gebietsgemeinschaft Heide und Teiche im Bautzener Land e.v. und Peter Bresan, als Vertreter der Domowina Claudia M. Steglich, Manfred Hermasch, Peter Bresan, Stephanie Bierholdt (von links), Foto: W. Kotissek Auf seinen Internetseiten informiert der SKT über die Kultur der Sorben/Wenden in der Lausitz und die Möglichkeiten, diese kennen zu lernen. Rund 26 % der Gesamtaufrufe 2016 (45.607) wurden zu Gastgebern und Unterkünften, rund 19 % zu Brauchtum und Volkskunst registriert (Quelle: Google Analytics). 13 % der Aufrufe galten den buchbaren Angeboten. Davon bestand das größte Interesse für Angebote, die individuell wahrgenommen werden können. Man kann sich aber auch über Angebote für Gruppen, in Form einer Busreise oder Gästeführung informieren sollen die Internetseiten ergänzt werden, u.a. um den Bereich darstellende Kunst, z.b. mit den Holzskulpturen von Thomas Schwarz im Kirchspiel Schleife, den Wandreliefs von Jörg Tausch im Sorbischen Kulturzentrum Schleife, den Ex-Sorabia-Wortstelen am Bärwalder See und entlang des Radweges bis zum Findlingspark Nochten, den Figuren im Kur- und Sagenpark in Burg und dem Pfad der kleinen Götter im Erlebnispark Teichland. Ines Kunzendorf Projektmanagerin SKT e.v.

36 Seite 36 Vereinsarbeit/Allgemeines Neue Ensembleleiterin Während der stattgefundenen Jahreshauptversammlung des Sorbischen Folkloreensembles Schleife wurde für die kommenden zwei Jahre der Vorstand gewählt. Bereits seit 2013 wurde zielgerichtet an einer Übergabe des Vorsitzes an jüngere Vorstandsmitglieder gearbeitet. Nun übernimmt Stephanie Bierholdt (Foto) die Leitung. Stellvertretender Vorsitzender ist Enrico Krautz und Kassenwart Elke Jekal. Weiter Vorstandsmitglieder mit speziellen Aufgaben sind Maria Pötschke, Kathleen Fechner, Manuela Mohr und der bisherige Vereinschef Wolfgang Kotissek. Traditionelles Ostereier bemalen Der Trebendorfer Frauenverein lädt Kinder und Eltern herzlich zum sorbischen Ostereier bemalen ein. Eigene Utensilien, wie Eier und Federn, sollten mitgebracht werden. Wann: um 14:30 Uhr Wo: im Haus der Vereine Trebendorf Der Seniorenverein Trebendorf informiert Liebe Seniorinnen und Senioren von Trebendorf, am Donnerstag den findet ab Uhr im Gasthaus Kastanienhof in Trebendorf unser Frühlingsfest statt. Bei Kaffee und Kuchen laden wir herzlich ein. Ein kleines Kulturprogramm wird geboten. Wir wollen einen gemütlichen Nachmittag verbringen. Der Seniorenverein freut sich auf zahlreiche Gäste. Der Vorstand Trebendorf e.v.

37 Seite 37 Vereinsarbeit/Allgemeines 22. Halbendorfer Ostereiermarkt Am Sonntag, dem 09. April 2017 ab laden die Ortsgruppe der Domowina und der Heimatverein Halbendorf zum Ostereiermarkt in die Alte Schule Halbendorf ein. Im Mittelpunkt steht die Kunst des Verzierens sorbischer Ostereier. Jeder Besucher kann sich Anregungen für seine eigenen Bemühungen holen oder kleine Kunstwerke erwerben. Im Angebot haben wir auch unser beliebtes Anfängermalset, welches man gleich zu Hause ausprobieren kann. Verschiedene Händler werden Waren zum Osterfest anbieten. Alle kleinen Besucher können beim Waleien (15:30 Uhr) auf dem Schulhof ihre Geschicklichkeit unter Beweis stellen und sich an unserer Haustierschau erfreuen. Kulturell umrahmt wird die Veranstaltung ab Uhr mit einem Programm des Kinder- und Jugendensembles Schleife der KiTa Halbendorf des Sorbischen Folkloreensembles Schleife. Damit wir von Wetterunbilden unabhängig sind, findet das Kulturprogramm in einem beheizten Festzelt vor dem Schuleingang statt. Eine ausreichende Versorgung, auch mit Kaffee und Kuchen, ist vorbereitet, so dass einem schönen Frühlingssonntagnachmittag nichts im Wege steht. Der Eintritt zum Halbendorfer Ostereiermarkt ist wie immer frei! Domowina Ortsgruppe und Heimatverein Halbendorf e.v

38 Seite 38 Vereinsarbeit/Allgemeines SV LOK SCHLEIFE Handball - Faustball - Fitness - Fußball - Kegeln - Leichtathletik MITGLIEDERVERSAMMLUNG Sehr geehrte Mitglieder, liebe Spor reunde der Vorstand des SV Lok Schleife e.v. hat auf Grundlage unserer Satzung 13 beschlossen, die ordentliche Mitgliederversammlung für: Freitag, den 28. April 2017 Beginn: Uhr Ort: Sportplatz Am Jahnring (Vereinslokal Sämann) einzuberufen. Zu dieser ordentlichen Mitgliederversammlung laden wir Euch hiermit recht herzlich ein. TAGESORDNUNG Eröffnung und Begrüßung Bes mmung Versammlungsleiter Bestä gung der Tagesordnung Wahl der Redak onskommission Mandatsprüfungskommission Rechenscha sbericht des Vorstandes Jahresrückblick der Abteilungen Bericht der Kassenprüfer Finanzbericht Diskussion und Anfragen Bestä gung der Berichte und Beschluss zur Entlastung des Vorstandes Vorstellung der Wahlkommission Wahl des Vorstandes Schlusswort Mit sportlichen Grüßen Der Vorstand AusbildungsKontakt-Messe April2017, 12 Uhr - 17 Uhr Besucherzentrum Excursio Welzow, Heinrich-Heine-Straße 2 Kontakt: Lausitz Energie Braunkohle AG, Telefon: / oder /

39 Seite 39 SV Lok Schleife e.v. Vereinsarbeit/Allgemeines Jahnring 15, Schleife Abteilung Fußball Spielansetzungen April Männermannschaft - Kreisoberliga Datum Sa Sa Sa So Uhrzeit Heim 15:00 SV Lok Schleife 15:00 Oderwitz 15:00 SV Lok Schleife 15:00 Oppach Gast Friedersdorf SV Lok Schleife Weißwasser SV Lok Schleife 2. Männermannschaft - 1. Kreisklasse Datum Sa Sa Sa Uhrzeit 13:00 13:00 15:00 Heim SV Lok Schleife Horka Kromlau Gast Skerbersdorf SV Lok Schleife SV Lok Schleife Frauen - Kreisliga Datum So So So Uhrzeit 10:30 10:30 10:30 Heim SV Lok Schleife SV Lok Schleife SV Lok Schleife Gast Görlitz 2. Obercunnersdorf Holtendorf Heimspiele unserer Nachwuchsmannschaften Datum Sa Sa So So Uhrzeit 10:00 11:00 09:30 11:00 Heim F - Jugend D - Jugend E - Jugend C - Jugend Gast Rietschen Weißwasser 2. Weißwasser 3. Trebendorf Alle Mannscha en würden sich über zahlreiche Zuschauer im und außerhalb des Kirchspieles sehr freuen und selbstverständlich ist wie immer bei allen Spielen bzw. Turnieren für Speisen und Getränke bestens gesorgt.

40 Seite 40 Vereinsarbeit/Allgemeines Die SV Lok Schleife Abteilung Fußball wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern im und außerhalb des Kirchspieles für das bevorstehende Osterfest friedliche und erholsame Feiertage. Hallo Mädels und Jungs werdet Fußballer/in bei der SV Lok Die Jugendabteilung des SV Lok Schleife sucht wieder Mädels und Jungs, die Spaß am Sport und Lust auf Fußball haben. Wir bieten euch eine starke Gemeinscha unter Anleitung von fachlichen engagierten Trainern, die sich für euch einsetzen, sowie ein angenehmes und entspanntes Umfeld. Dabei steht der Spaß am Sport zusammen mit Freunden immer im Vordergrund. Jeder Interessierte ist herzlich willkommen sich am Sportplatz in Schleife am Jahnring selbst ein Bild zu machen. Training Bambini's 4-6 Jahre : Montag Uhr Uhr Ansprechpartner: Herr Pohling 0172/ Training F - Jugend 7-8 Jahre : Montag und Mi woch 16:30 18:00 Uhr Ansprechpartner: Herr Kowalick 0174/ Training E - Jugend 9-10 Jahre : Dienstag und Freitag 16:00 17:30 Uhr Ansprechpartner: Herr Zuchold 0173/ Training D Jugend Jahre : Montag und Donnerstag 17:00 18:30 Uhr Ansprechpartner: Herr Gahner 0157/ Training C Jugend Jahre : Dienstag und Freitag 17:00 18:30 Uhr Ansprechpartner: Herr Manthei 0174/ Bei Fragen helfen wir euch gerne weiter: Und sollte sich der eine oder andere nicht so recht trauen, dann bringt einfach noch eine/n Freund/-in mit und schon geht alles viel leichter. Jugendleiter: Ronny Schuster Tel: /70353 Abteilungsleiter Fußball: Oliver Tschernick Tel: 0174/

41 28.Jahrg., 29 März 2017 Seite 41 Vereinsarbeit/Allgemeines 6. & 7. April 2017 in Schleife / Festplatz Öffentliche Ausstellung täglich Uhr Reformation, Bibel und die Weltreligionen Vorträge / Aktionen Donnerstag, Uhr Spiel & Spaß für Kinder & Familien Uhr Entstehung der Bibel Uhr Reformation und Martin Luther Freitag, Uhr Drucken wie Gutenberg für Kinder & Familien Uhr Weltreligionen Besuch kostenlos! eife - Sl hl o ep Sc Eine Kooperation der Kommune Schleife, der Evangelisch-Freikirchlichen Gemeinde und der Evangelischen Kirchengemeinde Schleife/Slepo.

42 Seite Jahre Musikschule Fröhlich in Bad Muskau und Umgebung! Ein Kurzporträt: Uwe Kamenz Musikschule Fröhlich (Inhaber seit 1992) Vereinsarbeit/Allgemeines Kontaktdaten für nähere Informa onen: Uwe Kamenz Berliner Chaussee 56, Bad Muskau Geboren wurde Uwe Kamenz 1962 in Bad Muskau und ist seiner Heimat auch treu geblieben. Seit seiner Kindheit macht er Musik. Er ha e als Kind eine klassische Klavierausbildung und machte später den Oberstufenabschluss auf der Bassgitarre. Darauf folgten natürlich auch noch andere Instrumente wie Gitarre, Akkordeon, Mundharmonika usw. Was er in die Hand nahm, brachte er zum Klingen und ha e Freude dabei. Er sang und singt in verschiedenen Chören, spielte und spielt in verschiedenen Bands, ist als Chorleiter und Bandleader tä g. Musik war und ist seine größte Leidenscha, die er nach der Wende auch zu seinem Beruf machte. Anfang 1992 lernte er das Franchisesystem Musikschule Fröhlich mit Sitz in Eschenburg / Hessen kennen und unterschrieb bei dessen Gründer Herrn Dieter Fröhlich seinen Franchisevertrag. Seit diesem Tag setzt er alles daran, seinen Schülerinnen und Schülern hier in seiner Heimat die Freude an der Musik und am Musizieren nahe zu bringen, will sie mit seiner Leidenscha anstecken - ob im Unterricht, in den Trainingslagern oder bei Au ri en. Unterstützt wird er dabei von seiner Ehefrau Bri a Kamenz, die vorwiegend die jüngeren Kinder ab 3 1/2 Jahren unterrichtet. Dank der guten Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden, Kindertagesstä en und Schulen ist es möglich, den Unterricht bis zum Ende der 4. Klasse direkt in den Bildungsstä en der Kinder durchzuführen. Dies erspart den Eltern und Kindern Zeit und zusätzliche Wege. Die jüngsten Musiker sind 3 1/2 Jahre, die ältesten Ü 60. Jeder findet in der Musikschule Fröhlich eine musikalische Heimat, ob in der eigenen Unterrichtsgruppe, im Schülerorchester, dem Ü40-Club oder der Muskauer Harmonika-Big-Band. Bei vielen großen Veranstaltungen oder auch ganz kleinen Feiern im Kreise der Familie sind die Musiker dabei und geben ihr Können zur Freude der Zuhörer zum Besten. Alleine, zu zweit, zu oder auch als großes Orchester mit Rhythmusgruppe wird Musik aus allen Genre gespielt. Für jeden Musiker und für jeden Zuhörer ist was dabei. Das gemeinsame Musizieren und Singen soll trotz dem natürlich notwendigem Üben Freude machen und Menschen verbinden. Das ist das Wich gste für Uwe Kamenz in seiner Musikschule. Musik macht fröhlich! das war schon das Mo o von Uwe Kamenz, bevor er die Musikschule Fröhlich überhaupt kannte und das will er auch an viele Andere weiter geben. Spielansetzungen April 2017 SV Fortuna Trebendorf e.v. Sportplatzstraße Trebendorf 1. Männermannschaft - Landesklasse Ost Datum So So So So Uhrzeit 15:00 15:00 15:00 15:00 Heim Fortuna Trebendorf 1 LSV Neustadt Spree Fortuna Trebendorf R/W Bad Muskau Gast Dresden Laubegast 06 Fortuna Trebendorf 1 FC Oberl. Neugersdorf Fortuna Trebendorf 1 2. Männermannschaft - Kreisklasse Datum So So Sa Uhrzeit 12:30 12:30 15:00 Heim Fortuna Trebendorf 2 Fortuna Trebendorf 2 SV Reichwalde Gast SpG Horka B/W Kromlau Fortuna Trebendorf 2

43 Seite 43 Vereinsarbeit/Allgemeines

44 Seite 44 Vereinsarbeit/Allgemeines Nalětni koncert w Trjebinje Am Sonntag, den 23. April 2017 ndet um Uhr im Haus der Vereine in Trebendorf unser traditionelles Frühlingskonzert statt. Es singt und musiziert der Stadtchor Weißwasser e.v. Alle Einwohner des Kirchspiels sind dazu recht herzlich eingeladen. Kartenvorverkauf ( ) 3,- für Kaffee+Kuchen (4,- Tageskasse) Karten erhältlich: Haus der Vereine (Tel /910020) A. Balzke (Tel /70309) P. Zeisig (Tel /70207) Witajće k nam! Domowina OG Trebendorf

45 Seite 45 Vereinsarbeit/Allgemeines Vizemeister SV Fortuna Trebendorf Am fand in Dresden - Wildsdruff die Landesmeisterschaft der Ü60 statt. Das Team vom Fortuna Trebendorf konnte gegen Mannschaften wie Riesa und Dresden den zweiten Platz erringen. Somit wurde das Team unter Trainer Roland Rübesam und Teamleiter Hagen Beyer Vizemeister Glückwunsch auch an Detlef Rose von Trebendorf, er wurde in das AltstarTeam gewählt. Teilnehmende Mannschaften SÄCHSISCHER FUSSBALL-VERBAND e.v. Ausschusss Breitensport BSG Stahl Riesa SV Fortuna Trebendorf SpG Post SV Dresden / Radeberger SV SpG SC 1911 Großröhrsdorf SpVgg. Knappensee SpG Rothenburg/Ludwigsdorf/Weißwass SV Fortuna Trebendorf - SpG Post SV Dresden / Radeberger SV 4: 0 SpG Rothenburg/Ludwigsdorf/Weißwasser - SV Fortuna Trebendorf 1: 1 SV Fortuna Trebendorf - SpG SC 1911 Großröhrsdorf 1: 0 SV Fortuna Trebendorf - BSG Stahl Riesa 2: 2 SpVgg. Knappensee - SV Fortuna Trebendorf 1: 1 Abschlussplatzierung SpVgg. Knappensee SV Fortuna Trebendorf BSG Stahl Riesa SpG Rothenburg/Ludwigsdorf/Weißwasser SpG Post SV Dresden / Radeberger SV SpG SC 1911 Großröhrsdorf

46 Seite 46 Vereinsarbeit/Allgemeines Sportgala 2017 Zwei Trebendorfer mit Auszeichnung Niesky/Weißwasser Einmal im Jahr, nämlich Mi e März, schlüpfen Sportler nicht in ihre Trikots, sondern in edles Zwirn und elegante Abendkleidung. Gemeinsam mit zahlreichen Vertretern aus Poli k, Wirtscha sowie hunderten Gästen feiern sie eine Ballnacht der besonderen Art im Bürgerhaus Niesky. Am Sonnabend erhielten Springreiter Philipp Schober aus Rothenburg, Läuferin Jasmin Beer und die Lausitzer Füchse aus Weißwasser den Titel in den Kategorien Beste Sportlerin, Bester Sportler und Beste Mannscha Den Pokal für besondere Leistungen von der Sparkasse bekam Hans-Joachim Richter vom RSV Frischauf Jenkendorf überreicht. Für den Einsatz im Ehrenamt folgten Auszeichnungen für Dirk Naumburger (SG Kreba-Neudorf), Wilfried Hülse (SV Groß Düben), Norbert Pinger (SV Stahl Krauschwitz), Uwe Rost (SV Fortuna Trebendorf), Wolfgang Zech (SV Fortuna Trebendorf), Lutz Hennig (RV Wehrkirch Horka), Eberhard Wudi (TSG Kra werk Boxberg Weißwasser), Astrid Püschel (ASSV Horka), Oliver Baseler (Tischtennisfreunde Weißwasser) und Karsten Helbig (TSC Kristall Weißwasser). Die Auszeichnung nahm vor: Arnim Christgen (Vizepräsident Kreissportbund), Thomas Jurk (SPD) und Michael Kretschmer (CDU)

47 Seite 47 Vereinsarbeit/Allgemeines Wir gratulieren unseren Bürgerinnen und Bürgern zum Geburtstag: Schleife Rohne Wettig, Wolfgang Petrick, Monika Bastian, Dora Kuboth, Astrid Hantschke, Erika Rißmann, Edeltraud Krüger, Hans Wolf, Axel Groß Düben Noack, Anneliese Brocke, Lothar Halbendorf Dubrawa, Gerda 80 Mühlrose Krause, Hans-Peter Der Sozialverband VdK Sachsen e. V. Ortsverband Weißwasser informiert Jeden 2. Montag im Monat führt der Sozialverband VdK, OV Weißwasser seine Sozialberatungssprechstunden am Boulevard 2. Ebene durch. Mitglieder und Interessenten haben die Möglichkeit, sich z.b. zu Renten-, und Behindertenrecht, Gesetzliche Kranken-, Pflege-, und Unfallversicherung, Arbeitslosenversicherung und Grundsicherung beraten zu lassen. 30. März Frühlingsfest der Senioren aus Mühlrose im Gasthaus Kastanienhof in Trebendorf 01. und* 02. April* 20. Serbske jutrowne wiki w Slepom 20. Sorbischer Ostereiermarkt in Schleife 08. April* Traditionelles Ostereier bemalen im Haus der Vereine in Trebendorf 08. April Gemeinsames Ostereiermalen mit Kindern, Eltern und Großeltern auf dem Njepila-Hof Rohne 09. April* 22. Halbendorfer Ostereiermarkt in der Alten Schule Halbendorf 09. April Ostereierverzieren in Mühlrose Kultur- und Sportverein Mühlrose 13. April Tischabendmahlsfeier mit Wein Evangelische Kirchengemeinde Schleife 14. April Sterbestunde Evangelische Kirchengemeinde Schleife 15. April 81. Hallenfaustballturnier SV Lok Schleife 16. April Osterandacht Friedhof Rohne um Uhr Domowina Ortsgruppe Rohne 16. April Osterfrühstück auf dem Njepila-Hof in Rohne Förderverein Njepila Hof e.v. 16. April Familiengottesdienst Evangelische Kirchengemeinde Schleife 22. April Kinderfußballturnier in Trebendorf SV Fortuna Trebendorf e.v. 22. April Girlande wickeln in Mühlrose Kultur- und Sportverein Mühlrose 23. April Frühlingskonzert mit dem Stadtchor Weißwasser Domowina Trebendorf Nächster Termin ist der Terminvergabe unter / oder persönlich zu den Ehrenamtssprechstunden (1. und 3. Donnerstag von Uhr) (2. und 4. Donnerstag von Uhr) außerhalb dieser Zeit / (Frau Neumann) * Weitere Informationen im Inneren des Blattes Auszug aus dem Veranstaltungskalender 2017

48 Seite 48 Vereinsarbeit/Allgemeines Evangelische Kirchengemeinde Schleife Liebe Bewohnerinnen und Bewohner des Schleifer Kirchspiels, wir sind gemeinsam auf dem Weg. Auf dem Weg durch die Passions- und Osterzeit in unseren Dörfern. Ganz besonders ist dabei die Karwoche, die Tage vor Ostern. Klar, es muss noch viel vorbereitet werden zu Hause: Geputzt und eingekauft werden und obendrein kommt noch das Eiermalen hinzu. Doch die Karwoche ist für mich auch eine Woche der Stille und der Besinnung. Jeder Tag hat seinen eigenen Charakter. Davon erzählt auch das Bild, das Sie anbei sehen: Zunächst sind da die Palmenzweige Symbol für die freudige Begrüßung Jesu in Jerusalem am Palmsonntag. Doch Jesus weiß, dass es bei der Freude nicht bleibt. Ausdruck hierfür sind die Passionsandachten, die wir von Montag bis Mittwoch jeden Abend in unserer Kirche feiern. Es folgt der Gründonnerstag das letzte Mahl Jesu mit seinen Freunden: Kelch und Brotteller sind die Symbole dafür. Für den Karfreitag steht das Kreuz: die Sterbestunde Jesu. Es folgt der stille Samstag, an diesem Tag schweigen auch in unserem Kirchspiel die Glocken. Und dann kommt die Osternacht: Zur Mitternacht läuten die Glocken die freudige Botschaft: Dass der Tod nicht das letzte Wort hat. Dass Jesus Christus auferstanden ist von den Toten. Das leere Grab ist Symbol dafür. Und die Menschen machen sich auf den Weg, um diese Botschaft zu verkünden. Auch bei uns am Ostermorgen. Da singen die Ostersängerinnen um 5.30 Uhr vor unserer Kirche und um 7.00 Uhr feiern wir auf dem Friedhof in Rohne die frohe Botschaft: Knjez je stanył. Wón je woprawdźe stanył. / Der Herr ist auferstanden, er ist wahrhaftig auferstanden! Jeder Tag dieser intensiven Woche enthält Impulse, um im Glauben zu wachsen, in der Hoffnung stark zu werden und in der Liebe nicht nachzulassen. Seien Sie herzlich eingeladen! Es grüßt Sie in den Frühling hinein, Ihre Pfarrerin Jadwiga Mahling Herzliche Einladung zu den Gottesdiensten und Veranstaltungen der Passions- und Osterzeit in der Schleifer Kirche Uhr Gottesdienst / Kindergottesdienst Zeitumstellung beachten! Uhr Uhr 06. / Uhr Abendmahlsgottesdienst Buchpremiere Die Zukunft hat schon begonnen Reformationsmobil am Festplatz Schleife Gottesdienst am Palmsonntag Uhr Passionsandachten Gründonnerstag Hausabendmahlsfeiern in den Dörfern Uhr Abendmahlsfeier im Soz. Zentrum Uhr (!) Tischabendmahlsfeier / Kirche Hausabendmahl auf den Dörfern Zu Hausabendmahlsfeiern auf den Dörfern wird am Gründonnerstag (13.04.) eingeladen. Bitte melden Sie dem Kirchenbüro, wo diese gewünscht werden. Weitere Informationen erhalten Sie in den Abkündigungen, in den Aushängen und bei Ihrem Kirchenältesten Ständige Angebote dienstags Uhr Abendgebet in der Kirche mittwochs Uhr Junge Gemeinde Pfarrhaus donnerstags Uhr Andacht im Sozialen Zentrum 06. & 07. April Schleife / Festplatz Uhr Uhr Karfreitag Uhr Uhr Gottesdienst mit Abendmahl Andacht zur Sterbestunde Jesu Osterfest Uhr Uhr Uhr Uhr Ostersingen an den Singebänken / Kirche Auferstehungsfeier auf Friedhof Rohne Familien-Fest-Gottesdienst Abendmahlsgottesdienst Ein kompetentes Team bietet multimedial aufgearbeitete Fakten und Informationen rund um die Reformation, die Bibel und die Weltreligionen an. Kompaktes Wissen in moderner Präsentation. Kostenloser Eintritt Uhr Uhr Gottesdienst Gottesdienst / Kindergottesdienst Konfirmanden-Treff am Freitag um Uhr am Reformationsmobil in Schleife

49 Seite 49 Vereinsarbeit/Allgemeines Evangelische Kirchengemeinde Schleife Friedensstr. 68, D Schleife Tel.:( ) / Fax: ( ) Pfarrerin Jadwiga Mahling j.mahling@kkvsol.net / Tel.: ( ) Freier Tag: immer montags, bitte sprechen Sie Ihre Nachricht auf den Anrufbeantworter. Sprechzeit: Donnerstag Uhr, oder nach Vereinbarung. Kirchenbüro: Dienstag Uhr, Donnerstag Uhr ev.kg.schleife@gmx.de / Buchpremiere: Mittwoch Uhr Kirche Schleife OSTERSINGEN BEI SONNENAUFGANG AUF DEN SINGEBÄNKEN AN DER SCHLEIFER KIRCHE Autor Dieter Liebig präsentiert sein Buch Die Zukunft hat schon begonnen Knjez je stanył. Wón je woprawdźe stanył. Der Herr ist auferstanden. Er ist wahrhaftig auferstanden. Darin zeichnet er ein Soziogramm der Gemeinden Reichwalde, Boxberg, Nochten und Schleife in Zeiten exzessiver Braunkohleförderung ( ). Ostersonntag zwischen 5.30 Uhr und 6.30 Uhr Mädchen und Frauen aus unseren Dörfern treffen sich auf den Singebänken an unserer Kirche, um mit alten wendischen Liedern die Auferstehung Jesu zu verkündigen. Deutscher Evangelischer Kirchentag (DEKT) Einladung vom 24. bis 28. Mai 2017 zum DEKT nach Berlin. Ab sofort steht das gesamte Programm unter zur Einsicht bereit. LUTHER AUFS MAUL GESCHAUT Mitfahrgelegenheit! 60 Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft, Kultur und Religion beziehen Stellung zu Aussagen Martin Luthers. Nachzulesen und Nachzuhören unter: Am 28. Mai findet der zentrale Feiergottesdienst zum Reformationsjubiläum open air in Wittenberg statt. Von Schleife aus bestehen Mitfahrgelegenheiten, um an diesem bedeutenden Ereignis teilzunehmen. Interessierte Bürger melden sich bitte im Pfarrbüro(Tel.: / 76211,.ev.kg.schleife@gmx.de) Kirche mit Kindern Kidstreff dienstags 04. und Kl Uhr / Kl Uhr Sorbische Pfadfinder / Serbscy skawća Mittwoch 05. und Uhr Kindergottesdienst / Uhr Ostersonntag 16.April Uhr Familien-Fest- Gottesdienst

50 Seite 50 Vereinsarbeit/Allgemeines Serbski kulturny centrum Slepo Sorbisches Kulturzentrum Schleife Friedensstr. 65, Schleife, Tel.: /77230 Öffnungszeiten der Ausstellung Dienstag bis Freitag: Uhr Sonntag: Uhr Ostertage: Uhr Erika Röseberg-Zosel Weißwasser Die Ausstellung ist bis zum 30. April 2017 zu sehen. Frau Röseberg-Zosel verziert seit ihrer Kindheit Eier mit sorbischen Motiven. Von ihrem Vater übernahm sie die Begeisterung für die Wachstechnik und von ihrer Mutter das Empfinden für Farben. Später erlangte sie auch Perfektion in der Kratztechnik. Ihre Kenntnisse und Erfahrungen, aber vor allem ihre Freude und Begeisterung am Ostereierverzieren hat sie an ihre Kinder und Enkel weitergegeben. Frau Röseberg-Zosel arrangierte mit viel Liebe zum Detail, Freude und Stolz auf ihre Familie außergewöhnliche Ostereier in der Kratztechnik ihres Sohnes Siegfried Neumann, ein liebevoll gekratztes Eichhörnchenei ihrer Schwiegertochter Katja Schmidt/Röseberg, Bossiertechnik-Eier ihres Sohnes Olaf Röseberg, mit Blumenmotiven verzierte Gänseeier ihres Ehemanns, ein sehr gelungenes Bossiertechnik-Gänseei ihres Enkels Erik und sehr beeindruckende Preisträgerkollektionen in der mehrfarbigen Wachsbatiktechnik ihres Sohnes Reinhard Neumann. Frau Erika Röseberg-Zosel selbst beherrscht perfekt die Wachsbatik- und Wachsbossiertechnik, was verzierte Eier vom Huhn bis zum Strauß verdeutlichen, und ebenso faszinieren die Besucher ihre filigran gekratzten Eier mit Blüten- und Tiermotiven. Ihre Teilnahme an internationalen Ostereiermärkten weckte die Sammlerleidenschaft in ihr. So sind in dieser Ausstellung auch Ostereier z.b. aus Finnland, Rumänien, der Ukraine und China zu sehen.. Ostereier verzieren zu können, sieht Frau Röseberg-Zosel als ein Geschenk. Das Malen gibt ihr innerer Ruhe und Gelassenheit, das Betrachten des fertigen Eies gibt Zufriedenheit und beim Verschenken bereitet sie ihren Lieben eine große Freude. Das Ostereierverzieren und das Osterwasserholen haben Frau Röseberg-Zosel jung gehalten, sagt sie. Insgesamt ist es eine sehr facettenreiche Ausstellung, die Freunde und Bewunderer sorbischer und internationaler Kunst am Ei begeistern wird. Seien Sie herzlichst eingeladen! Das Sorbische Kulturzentrum wünscht allen Einwohnern des Kirchspiels Schleife sowie seinen Gästen ein frohes Osterfest! Serbski kulturny centrum Slepo Sorbisches Kulturzentrum Schleife Friedensstraße Schleife Tel.: /77230 Fax: /

51 Seite 51 Vereinsarbeit/Allgemeines Am 1. und 2. April 2017 jeweils von bis Uhr lädt das Sorbische Kulturzentrum Schleife herzlichst zum 20. Sorbischen Ostereiermarkt ein. 35 Ostereiermaler/innen aus der Lausitz lassen sich beim Verzieren der ovalen Kunstwerke über die Schulter schauen, freuen sich auf interessante Gespräche mit Besuchern und bieten ihre Arbeiten natürlich auch zum Kauf an. Alle vier in der Lausitz üblichen Techniken des Ostereierverzierens werden vertreten sein: die Wachsbatik- und die Wachsbossiertechnik ebenso wie die Kratztechnik und die inzwischen selten gewordene Ätztechnik. Ein kleines sorbisches Folkloreprogramm wird den Markt kulturell umrahmen. VVK: 18,00 AK: 21,00 Serbski kulturny centrum Slepo Sorbisches Kulturzentrum Schleife Friedensstraße Schleife Tel.: /77230 Fax: /

52 Seite 52 Vereinsarbeit/Allgemeines Neu im Sorbischen Kulturzentrum erhältlich: Carolin Buscha aus Schwarzkollm zeigt die neu eingetroffenen Brotbeutel mit dem Motiv Slepjanske Hanki Preis: 5,00 Serbski kulturny centrum Slepo Sorbisches Kulturzentrum Schleife Friedensstraße Schleife Tel.: /77230 Fax: /

Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung Öffentliche Bekanntmachung Der Rechtssichtsbehörde der Stadt Radeberg, dem Landratsamt Bautzen, wurde am 28.02.2013 gemäß 76 Abs. 2 SächsGemO der vom Stadtrat am 27.02.2013 gefasste Beschluss zur Feststellung

Mehr

Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung Amtliche Bekanntmachung Bekanntmachung und Offenlegung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Gemeinde Großenlüder für das Haushaltsjahr 2011 und des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Gemeindewerke

Mehr

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite AMTSBLATT Nr. 28 vom 17.07.2009 Auskunft erteilt: Frau Druck I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Datum Inhalt Seite 13.07.09 Bekanntmachung über die Haushaltssatzung der 332 Ortsgemeinde

Mehr

1. Nachtragshaushaltssatzung Stadt Marlow für das Haushaltsjahr 2014. 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

1. Nachtragshaushaltssatzung Stadt Marlow für das Haushaltsjahr 2014. 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Stadt Marlow Der Bürgermeister Am Markt 1 18337 Marlow Amtliche Bekanntmachung Nr.: I/10-0054-14 1. Nachtragshaushaltssatzung Stadt Marlow für das Haushaltsjahr 2014 Aufgrund des 48 i. V. m. 47 Kommunalverfassung

Mehr

Haushaltssatzung. der Stadt Wörth am Rhein für die Jahre 2015 und 2016 vom 26. Februar 2015

Haushaltssatzung. der Stadt Wörth am Rhein für die Jahre 2015 und 2016 vom 26. Februar 2015 Haushaltssatzung der Stadt Wörth am Rhein für die Jahre 2015 und 2016 vom 26. Februar 2015 Der Stadtrat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153),

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Bad Lippspringe

Amtsblatt für die Stadt Bad Lippspringe für die Stadt Bad Lippspringe 12. Jahrgang 24. April 2012 Nummer 05 / Seite 1 Inhaltsverzeichnis 012/2012 Wahlbekanntmachung über die am 13. Mai 2012 stattfindende Landtagswahl NRW 013/2012 Bekanntmachung

Mehr

Haushaltssatzung der Stadt Marlow

Haushaltssatzung der Stadt Marlow Stadt Marlow Der Bürgermeister Am Markt 1 18337 Marlow Amtliche Bekanntmachung Nr.: I/10-0006-15 Haushaltssatzung der Stadt Marlow für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des

Mehr

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite AMTSBLATT Nr. 17 vom 07.05.2004 Auskunft erteilt: Frau Druck I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Datum Inhalt Seite 29.04.04 Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Kirchheimbolanden

Mehr

Beschlüsse der 9. Sitzung des Gemeinderates am 28.10.2014

Beschlüsse der 9. Sitzung des Gemeinderates am 28.10.2014 Beschlüsse der 9. Sitzung des Gemeinderates am 28.10.2014 Beschlussnummer: 09/115-2014 Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in Verbindung mit 25 Verwaltungskostensatzung

Mehr

Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde St.Goar-Oberwesel für das Jahr 2015 vom 05.01.2015

Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde St.Goar-Oberwesel für das Jahr 2015 vom 05.01.2015 Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde St.Goar-Oberwesel für das Jahr 2015 vom 05.01.2015 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland- Pfalz in der Fassung

Mehr

H a u s h a l t s s a t z u n g 2 0 1 5

H a u s h a l t s s a t z u n g 2 0 1 5 H a u s h a l t s s a t z u n g 2 0 1 5 I. Haushaltssatzung Auf Grund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert

Mehr

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wissen für das Jahr 2014 vom 28.05.2014

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wissen für das Jahr 2014 vom 28.05.2014 Die Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wissen für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung hat folgenden Wortlaut: Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wissen

Mehr

Amtsblatt. für den Landkreis Teltow-Fläming. 18. Jahrgang Luckenwalde, 22. Februar 2010 Nr. 5

Amtsblatt. für den Landkreis Teltow-Fläming. 18. Jahrgang Luckenwalde, 22. Februar 2010 Nr. 5 für den Landkreis Teltow-Fläming 18. Jahrgang Luckenwalde, 22. Februar 2010 Nr. 5 Inhaltsverzeichnis Amtlicher Teil Haushaltssatzung des Landkreises Teltow-Fläming für das Haushaltsjahr 2009...3 Bekanntmachungsanordnung...

Mehr

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Heide

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Heide Stadt Heide Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Heide 2015 Nr. 5 Mittwoch, 18. Februar 2015 von Seite 29 bis 35 Inhalt dieser Ausgabe: AMTLICHER TEIL Haushaltssatzung KDWV Seite 30 Eichung von Messgeräten

Mehr

H A U S H A L T S S A T Z U N G. der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2013 und 2014

H A U S H A L T S S A T Z U N G. der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 I. H A U S H A L T S S A T Z U N G der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 Aufgrund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005

Mehr

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bad Karlshafen Nr. 6/2015

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bad Karlshafen Nr. 6/2015 Amtliche Bekanntmachung der Nr. 6/2015 Haushaltssatzung und Wirtschaftsplan und Bekanntmachung der Haushaltssatzung und des Wirtschaftsplans der für das Haushaltsjahr 2014 1. Haushaltssatzung Aufgrund

Mehr

AMTSBLATT. Nr. 24/2015 Ausgegeben am 14.08.2015 Seite 175. Inhalt:

AMTSBLATT. Nr. 24/2015 Ausgegeben am 14.08.2015 Seite 175. Inhalt: AMTSBLATT Nr. 24/2015 Ausgegeben am 14.08.2015 Seite 175 Inhalt: 1. Bekanntmachung der Feststellung des Jahresabschlusses der Vulkanpark GmbH für das Haushaltsjahr 2014 sowie der Auslegungsfrist g Herausgegeben

Mehr

AMTSBLATT. Nr. 03/2015 Ausgegeben am 16.01.2015 Seite 14. Inhalt:

AMTSBLATT. Nr. 03/2015 Ausgegeben am 16.01.2015 Seite 14. Inhalt: AMTSBLATT Nr. 03/2015 Ausgegeben am 16.01.2015 Seite 14 Inhalt: g Herausgegeben und gedruckt von der Kreisverwaltung Mayen- Koblenz, Bahnhofstraße 9, 56068 Koblenz g Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf.

Mehr

H A U S H A L T S S A T Z U N G. der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2015 und 2016

H A U S H A L T S S A T Z U N G. der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 I. H A U S H A L T S S A T Z U N G der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 Aufgrund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005

Mehr

Karl-Lochner-Straße 8, 67071 Ludwigshafen am Rhein Telefon: 0621 67005-0 AMTSBLATT FÜR ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Karl-Lochner-Straße 8, 67071 Ludwigshafen am Rhein Telefon: 0621 67005-0 AMTSBLATT FÜR ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN KINDERZENTRUM LUDWIGSHAFEN AM RHEIN Zweckverband, Körperschaft des Öffentlichen Rechts Sozialpädiatrisches Zentrum mit Frühförderung Sonderkindergarten Integrative Kindertagesstätten Tagesförderstätte

Mehr

AMTSBLATT. Nr. 09/2015 Ausgegeben am 13.03.2015 Seite 69. Inhalt:

AMTSBLATT. Nr. 09/2015 Ausgegeben am 13.03.2015 Seite 69. Inhalt: AMTSBLATT Nr. 09/2015 Ausgegeben am 13.03.2015 Seite 69 Inhalt: 1. Bekanntmachung der Tagesordnung einer öffentlichen/ nicht öffentlichen Sitzung des Kreisausschusses des Landkreises Mayen-Koblenz am 16.03.2015

Mehr

H a u s h a l t s s a t z u n g des Zweckverbandes Konversion Flugplatz Mendig für das Haushaltsjahr 2015 vom 06.01.2015

H a u s h a l t s s a t z u n g des Zweckverbandes Konversion Flugplatz Mendig für das Haushaltsjahr 2015 vom 06.01.2015 H a u s h a l t s s a t z u n g des Zweckverbandes Konversion Flugplatz Mendig für das Haushaltsjahr 2015 vom 06.01.2015 Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Konversion Flugplatz Mendig hat auf Grund

Mehr

Ö f f e n t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g HAUSHALTSSATZUNG DER STADT ANDERNACH FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2015 VOM 16.12.2014

Ö f f e n t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g HAUSHALTSSATZUNG DER STADT ANDERNACH FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2015 VOM 16.12.2014 Ö f f e n t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g HAUSHALTSSATZUNG DER STADT ANDERNACH FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2015 VOM 16.12.2014 Der Stadtrat der Stadt Andernach hat aufgrund der 95 ff. der Gemeindeordnung

Mehr

BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Lancken-Granitz

BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Lancken-Granitz BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Lancken-Granitz Haushaltssatzung der Gemeinde Lancken-Granitz für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 45 ff der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach

Mehr

1 Haushaltssatzung des Städtebaulichen Sondervermögens Altstadt für das Haushaltsjahr 2015

1 Haushaltssatzung des Städtebaulichen Sondervermögens Altstadt für das Haushaltsjahr 2015 Veröffentlichung: 17.04.2015 Inkrafttreten: 18.04.2015 1 Haushaltssatzung des Städtebaulichen Sondervermögens Altstadt für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Mehr

Haushaltssatzung der Gemeinde Böhl-Iggelheim für das Jahr 2014. 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Haushaltssatzung der Gemeinde Böhl-Iggelheim für das Jahr 2014. 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Haushaltssatzung der Gemeinde Böhl-Iggelheim für das Jahr 2014 Der Gemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S.153), zuletzt geändert durch

Mehr

AMTSBLATT des Landkreises Südliche Weinstraße

AMTSBLATT des Landkreises Südliche Weinstraße Jahrgang Nummer Datum 2015 14 21.04.2015 I N H A L T Öffentliche Bekanntmachung betr. Haushaltsplan und Haushaltssatzung des Zweckverbandes Paul-Moor-Schule für das Haushaltsjahr 2015 Seite 38-41 Öffentliche

Mehr

Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 - Altstadt -

Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 - Altstadt - Veröffentlichung: 20.12.2013 Inkrafttreten: 21.12.2013 Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 - Altstadt - Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss

Mehr

Amtsblatt. für den Salzlandkreis. - Amtliches Verkündungsblatt - 23. Jahrgang Bernburg (Saale), 11. April 2012 Nummer 14 I N H A L T

Amtsblatt. für den Salzlandkreis. - Amtliches Verkündungsblatt - 23. Jahrgang Bernburg (Saale), 11. April 2012 Nummer 14 I N H A L T Amtsblatt für den Salzlandkreis - Amtliches Verkündungsblatt - 23. Jahrgang Bernburg (Saale), 11. April 2012 Nummer 14 I N H A L T A. Amtliche Bekanntmachungen des Salzlandkreises Sitzung des Haushalts-

Mehr

Haushaltssatzung der Stadt Landau in der Pfalz für das Haushaltsjahr 2011

Haushaltssatzung der Stadt Landau in der Pfalz für das Haushaltsjahr 2011 Haushaltssatzung der Stadt Landau in der Pfalz für das Haushaltsjahr 2011 Der Stadtrat hat auf Grund der 95 ff der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S 153), zuletzt geändert durch

Mehr

AMTSBLATT. Ausgegeben in Steinfurt am 19. Mai 2015 Nr. 16/2015. INHALT Datum Titel Seite. 91 13.05.2015 Öffentliche Zustellung von Bescheiden 142

AMTSBLATT. Ausgegeben in Steinfurt am 19. Mai 2015 Nr. 16/2015. INHALT Datum Titel Seite. 91 13.05.2015 Öffentliche Zustellung von Bescheiden 142 347 AMTSBLATT Ausgegeben in Steinfurt am 19. Mai 2015 Nr. 16/2015 Lfd. Nr. INHALT Datum Titel Seite 91 13.05.2015 Öffentliche Zustellung von Bescheiden 142 92 15.05.2015 Bekanntmachung der Sitzung des

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Zossen. 8. Jahrgang Zossen, 21. Dezember 2011 Nr. 21

Amtsblatt für die Stadt Zossen. 8. Jahrgang Zossen, 21. Dezember 2011 Nr. 21 für die Stadt Zossen 8. Jahrgang Zossen, 21. Dezember 2011 Nr. 21 Inhaltsverzeichnis zum Amtsblatt für die Stadt Zossen 21. Dezember 2011 Stadt Zossen mit ihren Ortsteilen: Glienick, Horstfelde, Schünow,

Mehr

1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Haushaltssatzung der Gemeinde Böhl-Iggelheim für das Jahr 2015 vom 26.02.2015 Der Gemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S.153), zuletzt

Mehr

Haushaltssatzung. der Gemeinde Altrip für das Haushaltsjahr

Haushaltssatzung. der Gemeinde Altrip für das Haushaltsjahr 1 Haushaltssatzung der Gemeinde Altrip für das Haushaltsjahr 2014 Der Gemeinderat hat aufgrund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert

Mehr

1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Dierdorf für das Jahr 2012 vom 06.11.2012

1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Dierdorf für das Jahr 2012 vom 06.11.2012 1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Dierdorf für das Jahr 2012 vom 06.11.2012 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994

Mehr

B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Verbände Seite. Eröffnungsbilanz der Stadt Weener (Ems) zum 01.01.

B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Verbände Seite. Eröffnungsbilanz der Stadt Weener (Ems) zum 01.01. Landkreis Leer Amtsblatt Nr. 10 Montag, 01.06.2015 A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Verbände Seite Stadt Weener Eröffnungsbilanz

Mehr

Jahrgang 2013 Leinefelde-Worbis, den 28.02.2013 Nr. 4. A. Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Leinefelde-Worbis

Jahrgang 2013 Leinefelde-Worbis, den 28.02.2013 Nr. 4. A. Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Leinefelde-Worbis Amtsblatt für die Stadt Leinefelde-Worbis mit ihren Ortsteilen Beuren, Birkungen, Breitenbach, Breitenholz, Kaltohmfeld, Kirchohmfeld, Leinefelde, Wintzingerode, Worbis Jahrgang 2013 Leinefelde-Worbis,

Mehr

Haushaltssatzung der Gemeinde Gager für das Haushaltsjahr 2015

Haushaltssatzung der Gemeinde Gager für das Haushaltsjahr 2015 Haushaltssatzung der Gemeinde Gager für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 45 ff der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Gager vom 20.04.2015

Mehr

1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2015/2016

1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2015/2016 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2015/2016 vom 14. Dezember 2015 Der Stadtrat hat aufgrund des 98 der Gemeindeordnung für Rheinland Pfalz in der Fassung vom 31. Januar

Mehr

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Gebhardshain für das Jahr 2015 vom 31.07.2015

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Gebhardshain für das Jahr 2015 vom 31.07.2015 Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Gebhardshain für das Jahr 2015 vom 31.07.2015 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153) in der

Mehr

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN Jahrgang 21 Amtliche Bekanntmachung der Stadt Leichlingen INHALTSVERZEICHNIS 15 Beteiligung der Öffentlichkeit an Planungsmaßnahmen der Stadt Leichlingen im Bereich des

Mehr

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Stebach für das Jahr 2015 vom 25.11.2014

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Stebach für das Jahr 2015 vom 25.11.2014 Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Dierdorf Rubrik: Amtliche Bekanntmachungen aus den Gemeinden Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Stebach für das Jahr 2015 vom 25.11.2014 Der Ortsgemeinderat

Mehr

Beratungsfolge Termin TOP Anw. Für Gegen Enth. Zahl/Vertr. Gemeindevertretung 17.02.2014 10 8 7 1 0 10

Beratungsfolge Termin TOP Anw. Für Gegen Enth. Zahl/Vertr. Gemeindevertretung 17.02.2014 10 8 7 1 0 10 Der Amtsdirektor für die Gemeinde Mühlenberge Beschluss X öffentlich nichtöffentlich Beschluss-Nr. 0005/14 Beratungsfolge Termin TOP Anw. Für Gegen Enth. Zahl/Vertr. Gemeindevertretung 17.02.2014 10 8

Mehr

Niederschrift. Anwesend sind:

Niederschrift. Anwesend sind: Niederschrift über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Brodersby am 14. Dezember 2010, um 19.00 Uhr in der Gastwirtschaft Missunder Fährhaus in Brodersby Anwesend sind: Bürgermeister

Mehr

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Gebhardshain für das Jahr 2010 vom 06.05.2010

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Gebhardshain für das Jahr 2010 vom 06.05.2010 Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Gebhardshain für das Jahr 2010 vom 06.05.2010 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl.

Mehr

Haushaltssatzung. der Gemeinde Essingen. für das Haushaltsjahr 2014. vom 24. Juli 2014

Haushaltssatzung. der Gemeinde Essingen. für das Haushaltsjahr 2014. vom 24. Juli 2014 Haushaltssatzung der Gemeinde Essingen für das Haushaltsjahr 2014 vom 24. Juli 2014 Der Gemeinderat hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153),

Mehr

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Gönnersdorf für das Jahr 2015. vom 15. Juni 2015

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Gönnersdorf für das Jahr 2015. vom 15. Juni 2015 Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Gönnersdorf für das Jahr 2015 vom 15. Juni 2015 Der Ortsgemeinderat hat auf Grund der 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen, die

Mehr

Niederschrift. über die Sitzung des Marktgemeinderates Eschau. am: Montag 18. April 2011 Rathaus Eschau (Sitzungssaal) Herr Georg Belian

Niederschrift. über die Sitzung des Marktgemeinderates Eschau. am: Montag 18. April 2011 Rathaus Eschau (Sitzungssaal) Herr Georg Belian Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates Eschau am: Montag 18. April 2011 im: Rathaus Eschau (Sitzungssaal) Beginn: Ende: Vorsitzender: Schriftführer: 19.30 Uhr 21.00 Uhr 1. Bürgermeister

Mehr

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Gebhardshain für das Jahr 2014 vom 02.07.2014

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Gebhardshain für das Jahr 2014 vom 02.07.2014 Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Gebhardshain für das Jahr 2014 vom 02.07.2014 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153) in der

Mehr

AMTSBLATT. der Stadt Neustadt an der Weinstraße. Inhalt : Öffentliche Bekanntmachungen : Haushaltssatzung für das Jahr 2015

AMTSBLATT. der Stadt Neustadt an der Weinstraße. Inhalt : Öffentliche Bekanntmachungen : Haushaltssatzung für das Jahr 2015 AMTSBLATT der Stadt Neustadt an der Weinstraße Herausgabe, Verlag und Druck: Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße Hauptabteilung Sachgebiet Öffentlichkeitsarbeit und Gremien Marktplatz 1 67433 Neustadt

Mehr

1. Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Stadtwerke Braunfels für das Wirtschaftsjahr 2014

1. Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Stadtwerke Braunfels für das Wirtschaftsjahr 2014 1. Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Stadtwerke Braunfels für das Wirtschaftsjahr 2014 Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Braunfels hat in Ihrer Sitzung am 10.04.2014 gemäß 10 Absatz 2 Ziffer 4

Mehr

Protokoll über die Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Röfingen am 06.07.2015 im Sitzungssaal des Rathauses Röfingen.

Protokoll über die Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Röfingen am 06.07.2015 im Sitzungssaal des Rathauses Röfingen. Protokoll über die Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Röfingen am 06.07.2015 im Sitzungssaal des Rathauses Röfingen. TAGESORDNUNG ÖFFENTLICHER TEIL: 1. Bauanträge 2. Baumaßnahmen in der Grundschule

Mehr

Datum Wochen Band DVD Band eingelegt Protokoll kontr. Recovery kontr. Tag Nr. RW Sign. Sign. Sign.

Datum Wochen Band DVD Band eingelegt Protokoll kontr. Recovery kontr. Tag Nr. RW Sign. Sign. Sign. Monat: Januar Anzahl Bänder: 9 01.01.2015 Donnerstag Do DO 02.01.2015 Freitag Fr FR 03.01.2015 Samstag 04.01.2015 Sonntag 05.01.2015 Montag Mo1 MO 06.01.2015 Dienstag Di DI 07.01.2015 Mittwoch Mi MI 08.01.2015

Mehr

AMTSBLATT. Ausgegeben in Steinfurt am 07. September 2015 Nr. 33/2015. INHALT Datum Titel Seite

AMTSBLATT. Ausgegeben in Steinfurt am 07. September 2015 Nr. 33/2015. INHALT Datum Titel Seite 347 AMTSBLATT Ausgegeben in Steinfurt am 07. September 2015 Nr. 33/2015 Lfd. Nr. INHALT Datum Titel Seite 160 07.09.2015 Bekanntmachung der Sitzung des Wahlausschusses am Dienstag, 15.09.2015 um 16:30

Mehr

Haushaltssatzung 2014 der Gemeinde Ostseebad Göhren

Haushaltssatzung 2014 der Gemeinde Ostseebad Göhren BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Ostseebad Göhren Haushaltssatzung 2014 der Gemeinde Ostseebad Göhren Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung

Mehr

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG. Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG. Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung 1. Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 Aufgrund des 98 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung

Mehr

BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Ostseebad Göhren

BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Ostseebad Göhren BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Ostseebad Göhren 1. Aufgrund der 45 ff. der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 15.03.2010 und mit Genehmigung

Mehr

Amtsblatt FÜR ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Nr. 21 / Ausgabe vom 16.05.2014

Amtsblatt FÜR ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Nr. 21 / Ausgabe vom 16.05.2014 Amtsblatt FÜR ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Nr. 21 / Ausgabe vom 16.05.2014 Herausgeber: Stadtverwaltung Worms, Bereich 1, Abt. 1.02 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Marktplatz 2, 67547 Worms, Tel.: (06241)

Mehr

Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee für die amtsangehörigen Gemeinden Bad Saarow * Diensdorf-Radlow * Langewahl * Reichenwalde * Wendisch Rietz

Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee für die amtsangehörigen Gemeinden Bad Saarow * Diensdorf-Radlow * Langewahl * Reichenwalde * Wendisch Rietz Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee für die amtsangehörigen Gemeinden Bad Saarow * Diensdorf-Radlow * Langewahl * Reichenwalde * Wendisch Rietz 14. Jahrgang Bad Saarow, 06.03.2014 Nr. 03 Sprechzeiten des

Mehr

Verlässliche Grundschule. mit Mittagessen. und. Hausaufgabenbetreuung

Verlässliche Grundschule. mit Mittagessen. und. Hausaufgabenbetreuung Verlässliche Grundschule mit Mittagessen und Hausaufgabenbetreuung Neue Angebote der verlässlichen Grundschule ab September 2014 Die Gemeinde Klettgau erweitert das Betreuungsangebot der verlässlichen

Mehr

Projektgruppe 11 - Empfehlungen für die Erstellung einer Haushaltssatzung und eines Haushaltsplans -

Projektgruppe 11 - Empfehlungen für die Erstellung einer Haushaltssatzung und eines Haushaltsplans - Haushaltssatzung der Gemeinde... für das Jahr... 1) vom... Der Gemeinderat hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom... zuletzt geändert durch Gesetz vom... folgende Haushaltssatzung

Mehr

Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Nortorfer Land Kreis Rendsburg-Eckernförde

Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Nortorfer Land Kreis Rendsburg-Eckernförde Zugleich amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Nortorf, des Schulverbandes Nortorf der Gemeinden Bargstedt, Bokel, Borgdorf-Seedorf, Brammer, Dätgen, Eisendorf, Ellerdorf, Emkendorf, Gnutz, Groß Vollstedt,

Mehr

N i e d e r s c h r i f t

N i e d e r s c h r i f t N i e d e r s c h r i f t über die öffentliche und nichtöffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates Bärweiler vom 07. Januar 2015 Sitzungsort: Haus am Dorfplatz Anwesend: Schriftführer/in: Es fehlen: Vorsitzender:

Mehr

Haushaltssatzung für das Jahr 2012 der Stadt Speyer vom 27.06.2012

Haushaltssatzung für das Jahr 2012 der Stadt Speyer vom 27.06.2012 Haushaltssatzung für das Jahr 2012 der Stadt Speyer vom 27.06.2012 Der Stadtrat hat aufgrund der 95 ff. der Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) in der jeweils geltenden

Mehr

Bekanntmachung Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Weißenthurm für das Jahr 2014 vom 11. Dezember 2013

Bekanntmachung Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Weißenthurm für das Jahr 2014 vom 11. Dezember 2013 Bekanntmachung Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Weißenthurm für das Jahr 2014 vom 11. Dezember 2013 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz, in der Fassung vom

Mehr

Nichtamtliche Lesefassung. Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Baabe für das Haushaltsjahr 2014

Nichtamtliche Lesefassung. Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Baabe für das Haushaltsjahr 2014 Nichtamtliche Lesefassung Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Baabe für das Haushaltsjahr 2014 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung

Mehr

Muster 1 (zu 6 ThürKommDoppikG)

Muster 1 (zu 6 ThürKommDoppikG) Haushaltssatzung der Gemeinde... für das Haushaltsjahr... 1) Der Gemeinderat hat auf Grund des 6 ThürKommDoppikG in der Fassung vom... zuletzt geändert durch Gesetz vom... folgende Haushaltssatzung beschlossen:

Mehr

Muster 2 (zu 9 ThürKommDoppikG)

Muster 2 (zu 9 ThürKommDoppikG) Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde... für das Haushaltsjahr... Der Gemeinderat hat auf Grund des 9 ThürKommDoppikG in der Fassung vom... zuletzt geändert durch Gesetz vom... folgende Nachtragshaushaltssatzung

Mehr

Haushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2015/2016

Haushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2015/2016 Haushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2015/2016 vom 01. April 2015 Der Stadtrat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland - Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153),

Mehr

Ö f f e n t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g HAUSHALTSSATZUNG DER STADT ANDERNACH FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2014 VOM 05.12.2013

Ö f f e n t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g HAUSHALTSSATZUNG DER STADT ANDERNACH FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2014 VOM 05.12.2013 Der Stadtrat der Stadt Andernach hat aufgrund der 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der jeweils gültigen Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Aufsichts-

Mehr

Haushaltssatzung der Hansestadt Wismar für das Haushaltsjahr 2014

Haushaltssatzung der Hansestadt Wismar für das Haushaltsjahr 2014 Veröffentlichung: 14.07.2013 Inkrafttreten: 15.07.2013 Haushaltssatzung der Hansestadt Wismar für das Haushaltsjahr 2014 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach

Mehr

2. im Finanzhaushalt - die ordentlichen Einzahlungen auf 1.953.800,-- Euro

2. im Finanzhaushalt - die ordentlichen Einzahlungen auf 1.953.800,-- Euro Haushaltssatzung der Ortsgemeinde S i m m e r t a l für das Haushaltsjahr 2015 vom Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Simmertal hat in seiner Sitzung am aufgrund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz

Mehr

(Lesefassung) Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Sellin für das Haushaltsjahr 2013

(Lesefassung) Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Sellin für das Haushaltsjahr 2013 (Lesefassung) Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Sellin für das Haushaltsjahr 2013 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung

Mehr

Niederschrift. über die Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Krempermoor. Sitzungstermin: Montag, 18.03.2013. Krempermoor, Feuerwehrgerätehaus

Niederschrift. über die Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Krempermoor. Sitzungstermin: Montag, 18.03.2013. Krempermoor, Feuerwehrgerätehaus Gemeinde Krempermoor Niederschrift über die Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Krempermoor Sitzungstermin: Montag, 18.03.2013 Sitzungsbeginn: 19:30 Uhr Sitzungsende: 20:40 Uhr Ort, Raum: Krempermoor,

Mehr

Bekanntmachung der Stadt Altena (Westf.) Haushaltssatzung der Stadt Altena (Westf.) für das Haushaltsjahr 2015

Bekanntmachung der Stadt Altena (Westf.) Haushaltssatzung der Stadt Altena (Westf.) für das Haushaltsjahr 2015 Bekanntmachung der Stadt Altena (Westf.) Haushaltssatzung der Stadt Altena (Westf.) für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der

Mehr

2. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2014

2. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2014 2. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2014 vom 16. Dezember 2014 Der Stadtrat hat aufgrund des 98 der Gemeindeordnung für Rheinland Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994

Mehr

Amtsblatt des Landkreises Germersheim

Amtsblatt des Landkreises Germersheim Amtsblatt des Landkreises Germersheim Ausgabe 14/2012 vom 7. Mai 2012 Inhalt: 1. Bekanntmachung der Kreisverwaltung Germersheim: Sitzung des Kreisausschusses am Montag, 14. Mai 2012, 14.30 Uhr, in der

Mehr

Veröffentlichung der Stadtsparkasse Schwerte - Aufgebot eines Sparkassenbuches

Veröffentlichung der Stadtsparkasse Schwerte - Aufgebot eines Sparkassenbuches 6/08 Amtsblatt der 11.07.2008 Inhalt Seite 75. 76. 77. 78. 79. 80. 81. 82. 83. 84. Veröffentlichung der Stadtsparkasse Schwerte - Aufgebot eines Sparkassenbuches Veröffentlichung der Stadtsparkasse Schwerte

Mehr

Stadt Lindau (Bodensee)

Stadt Lindau (Bodensee) Stadt Lindau (Bodensee) Arr it/abt: 20 Vorlage für: am: Az.: 941/F 410.2 Datum: 03.12.2014 Drucksache: 1-131/2014 Hauptausschuss Finanzausschuss Bau- u. Umweltausschuss Kulturausschuss X öffentliche Sitzung

Mehr

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Waldfischbach-Burgalben für die Jahre 2013 und 2014 vom 01.07.2013

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Waldfischbach-Burgalben für die Jahre 2013 und 2014 vom 01.07.2013 Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Waldfischbach-Burgalben für die Jahre 2013 und 2014 vom 01.07.2013 Der Gemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994

Mehr

Satzung des Vereins Die Benderstraße

Satzung des Vereins Die Benderstraße Satzung des Vereins Die Benderstraße 1 Name, Zweck und Sitz der Gemeinschaft In dem Verein Die Benderstraße schließen sich diejenigen Bürger zusammen, die an einer prosperierenden, erfolgreichen und lebenswerten

Mehr

Neues von der Seniorengruppe Strehlen

Neues von der Seniorengruppe Strehlen Newsletter 03/2014 Inhalt Unsere heutigen Themen sind: 1. Aktuelles vom Verein Neues vom Projekt Anlaufstellen für ältere Menschen Neues von der Seniorengruppe Strehlen 2. Weiterbildung Seniorenbegleiter/innen

Mehr

Landkreis Esslingen. Aktualisiertes Änderungsverzeichnis zum Haushaltsplanentwurf

Landkreis Esslingen. Aktualisiertes Änderungsverzeichnis zum Haushaltsplanentwurf Anlage 1 zur Vorlage Nr. 178a/2014 Landkreis Esslingen Aktualisiertes Änderungsverzeichnis zum Haushaltsplanentwurf 2015 - Stand 05.12.2014 - Erläuterungen zu Spalte 10: 1 = Änderungen aufgrund neuer Berechnungen

Mehr

Ehrenordnung der Gemeinde Helmstadt-Bargen Präambel

Ehrenordnung der Gemeinde Helmstadt-Bargen Präambel BÜRGERMEISTERAMT HELMSTADT-BARGEN Rhein-Neckar-Kreis Ehrenordnung der Gemeinde Helmstadt-Bargen Präambel Gemeinderat und Verwaltung der Gemeinde Helmstadt-Bargen sind sich ihrer Verpflichtung bewusst,

Mehr

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Neu-Anspach

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Neu-Anspach Amtliche Bekanntmachung der Stadt Neu-Anspach I. Haushaltssatzung der Stadt Neu-Anspach für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 Aufgrund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung vom 07.03.2005 (GVBl. S.

Mehr

Jahrgang 2015 Herausgegeben zu Winterberg am 03.06.2015 Nr. 7

Jahrgang 2015 Herausgegeben zu Winterberg am 03.06.2015 Nr. 7 Jahrgang 2015 Herausgegeben zu Winterberg am 03.06.2015 Nr. 7 Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Winterberg, Fichtenweg 10, 59955 Winterberg Bezugsmöglichkeiten: Das Amtsblatt liegt kostenlos im Dienstgebäude

Mehr

Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2010 und 2011

Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Ockfen für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz

Mehr

Haushaltssatzung der Stadt Langelsheim für das Haushaltsjahr 2007

Haushaltssatzung der Stadt Langelsheim für das Haushaltsjahr 2007 für den LANDKREIS GOSLAR Im 1. Halbjahr 2007 erscheinen die Amtsblätter jeweils am: 25.01., 22.02., 29.03., 26.04., 31.05. und 28.06. Das Amtsblatt kann auch im Internet des Landkreises Goslar unter: www.landkreis-goslar.de

Mehr

Haushaltssatzung des Landkreises Nordwestmecklenburg für das Haushaltsjahr 2015

Haushaltssatzung des Landkreises Nordwestmecklenburg für das Haushaltsjahr 2015 Haushaltssatzung des Landkreises Nordwestmecklenburg für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss des Kreistages vom 18.12.2014

Mehr

7. Jahrgang Ausgabetag 19.03.2014 Nummer: 10. Inhaltsverzeichnis. Herausgeber: Stadt Hürth Der Bürgermeister

7. Jahrgang Ausgabetag 19.03.2014 Nummer: 10. Inhaltsverzeichnis. Herausgeber: Stadt Hürth Der Bürgermeister Amtsblatt 7. Jahrgang Ausgabetag 19.03.2014 Nummer: 10 Inhaltsverzeichnis 24. HAUSHALTSSATZUNG DER STADT HÜRTH FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2014 Seite/n 62-64 Herausgeber: Bezug: Stadt Hürth Der Bürgermeister

Mehr

AMTSBLATT für den Landkreis Rhön-Grabfeld

AMTSBLATT für den Landkreis Rhön-Grabfeld AMTSBLATT für den Landkreis Rhön-Grabfeld Herausgegeben vom Landkreis Rhön-Grabfeld Bad Neustadt a. d. Saale, 12.03.2015 Nummer 4 Neufassung der Verbandssatzung des Zweckverbandes Fränkisches Freilandmuseum

Mehr

Inhalt dieser Ausgabe:

Inhalt dieser Ausgabe: Herausgeber: Der Bürgermeister der Stadt Coesfeld Ausgabe: in der Regel am 15. jeden Monats und bei Bedarf Bezug: einzeln kostenlos im Bürgerbüro, in der Nebenstelle Lette sowie bei den örtlichen Banken

Mehr

Haushaltssatzung. der Gemeinde Bornheim. für das Haushaltsjahr 2009. vom 20. Mai 2009

Haushaltssatzung. der Gemeinde Bornheim. für das Haushaltsjahr 2009. vom 20. Mai 2009 Haushaltssatzung der Gemeinde Bornheim für das Haushaltsjahr 2009 vom 20. Mai 2009 Der Gemeinderat hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153),

Mehr

Lebenshilfe Center Siegen. www.lebenshilfe-center.de. www.lebenshilfe-nrw.de. Programm. Januar bis März 2016. Gemeinsam Zusammen Stark

Lebenshilfe Center Siegen. www.lebenshilfe-center.de. www.lebenshilfe-nrw.de. Programm. Januar bis März 2016. Gemeinsam Zusammen Stark Lebenshilfe Center Siegen www.lebenshilfe-nrw.de www.lebenshilfe-center.de Programm Lebenshilfe Center Siegen Januar bis März 2016 Lebenshilfe Center Siegen Ihr Kontakt zu uns Dieses Programm informiert

Mehr

Amtsblatt. Inhalt. festgesetzt.

Amtsblatt. Inhalt. festgesetzt. 59 Amtsblatt für den Landkreis Uelzen 44. Jahrgang 15. Mai 2015 Nr. 9 Inhalt Bekanntmachung der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden Haushaltssatzung der Stadt Bad Bevensen...59 Bekanntmachung Jahresabschluss

Mehr

STADT VELTEN. Haushaltssatzung der Stadt Velten für das Haushaltsjahr 2015

STADT VELTEN. Haushaltssatzung der Stadt Velten für das Haushaltsjahr 2015 Stadt Velten STADT VELTEN Haushaltssatzung der Stadt Velten für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund des 67 der Kommunalverfassung für das Land Brandenburg (BbgKVerf) in der Fassung des Kommunalrechtsreformgesetzes

Mehr

Sitzung der Gemeindevertretung Barnekow

Sitzung der Gemeindevertretung Barnekow Gemeinde Barnekow Die Bürgermeisterin N i e d e r s c h r i f t Sitzung der Gemeindevertretung Barnekow Sitzungstermin: Dienstag, 08.05.2012 Sitzungsbeginn: 18:30 Uhr Sitzungsende: 20:30 Uhr Ort, Raum:

Mehr

Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Städtisches Bestattungswesen Meißen

Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Städtisches Bestattungswesen Meißen Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Städtisches Bestattungswesen Meißen Auf der Grundlage von 4 Abs. 1 i.v.m. 91 Abs.1 Nr. 1 und 95 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen SächsGemO in der Fassung

Mehr

Anmeldung zur flexiblen Nachmittagsbetreuung der Kinder-Stadtkirche e.v. für Schüler der Südendschule

Anmeldung zur flexiblen Nachmittagsbetreuung der Kinder-Stadtkirche e.v. für Schüler der Südendschule Anmeldung zur flexiblen Nachmittagsbetreuung der Kinder-Stadtkirche e.v. für Schüler der Südendschule Hiermit melde ich meinen Sohn / meine Tochter (Stand: September 2015) Name, Vorname Geburtsdatum Strasse

Mehr

Amtsblatt für den Landkreis Hameln-Pyrmont

Amtsblatt für den Landkreis Hameln-Pyrmont Amtsblatt für den Landkreis Hameln-Pyrmont Nr. 12/2010 vom 17.09.2010 A Bekanntmachungen des Landkreises Hameln-Pyrmont 3 3 B Bekanntmachungen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden 3 Stadt Hameln 3

Mehr