Integration. Familien. Chancengleichheit. Vielfalt als Chance

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1 Vielfalt als Chance Konzept zur Förderung der Chancengleichheit von Frau und Mann, Familien sowie Integration von Migrantinnen und Migranten Familien Integration Chancengleichheit 1 Departement Inneres und Kultur Amt für Gesellschaft

2 INHALT I Ausgangslage 1 Zentrale Organisationseinheit: Amt für Gesellschaft 3 2 Aufgaben und Dienstleistungen des Amtes für Gesellschaft Auftrag und Aufgabengebiete Dienstleistungen Zusammenarbeit, Vernetzung und Kommunikation 5 3 Rahmenbedingungen Rechtsgrundlagen und Leitbilder Übergeordnete Haltung 7 4 Zusammenspiel von Strategie und Förderrichtlinien 8 II Förderrichtlinien 5 Ziele der Förderrichtlinien 9 6 Fördergrundsätze 9 7 Förderformen 10 8 Finanzielle Unterstützung Fördervoraussetzungen Förderverfahren 12 III Strategie IV Anhang Anhang 20 Zusammenstellung der wesentlichen rechtlichen Grundlagen

3 AUSGANGSLAGE 1 Zentrale Organisationseinheit: Amt für Gesellschaft Seit dem 1. Juni 2012 sind die ehemaligen Fachstellen Familien und Gleichstellung, Asyl und Integration sowie Bürgerrecht und Zivilstand im Amt für Gesellschaft (AfG) zusammengelegt. Neu versteht sich das AfG als eine Einheit, die gemeinsam die zentralen gesellschaftlichen Bereiche Chancengleichheit von Frau und Mann, Familien, Integration von Migrantinnen und Migranten, Asyl sowie Bürgerrecht und Zivilstand angehen will. Durch die Schaffung einer grösseren Einheit können mehr Synergien genutzt, die Ziele der einzelnen Bereiche aufeinander abgestimmt, die Flexibilität erhöht, der Wissenstransfer optimiert und die Fähigkeiten der Mitarbeitenden besser eingesetzt werden. Damit kann sich das Amt für Gesellschaft noch stärker als Kompetenzzentrum für gesellschaftliche Fragen positionieren. Prospekt Amt für Gesellschaft 2 Aufgaben und Dienstleistungen des Amtes für Gesellschaft 2.1 Auftrag und Aufgabengebiete Der Auftrag des AfG umfasst folgende Aufgabengebiete: A Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen in den Bereichen Asyl, Bürgerrecht und Zivilstand. Das bedeutet... im Bereich Asyl: Erstunterbringung und Betreuung von Asylsuchenden und Schutzbedürftigen, Koordination der Sozialhilfe zwischen Bund, Kanton und Gemeinden, Rückkehrberatungen von Asylsuchenden und Flüchtlingen. im Bereich Bürgerrecht: Bearbeitung von Einbürgerungen und Bürgerrechtsentlassungen; Koordination der Verfahren zwischen Bund, Kanton und Gemeinden. im Bereich Zivilstand: Beaufsichtigung der regionalen Zivilstandsämter, Namensänderungsentscheide. B Förderung der Chancengleichheit von Frau und Mann, der Familien sowie der Integration von Migrantinnen und Migranten. Dabei wird angestrebt, dass... es eine gerechte Verteilung von Zugangs- und Lebenschancen für Frauen und Männer im Beruf, in der Ausbildung, in der Familie, im Privaten und in der Politik gibt. die Gesellschaft die Familien stützt und geeignete Rahmenbedingungen für Eltern, Kinder und Jugendliche schafft. Integration als gesellschaftlicher Prozess zwischen Zugewanderten und der einheimischen Bevölkerung verstanden und in gemeinsamer Verantwortung getragen wird. 3

4 Das vorliegende Förderkonzept konzentriert sich auf das Aufgabengebiet des AfG, welches die Förderung der Chancengleichheit von Frau und Mann, der Familien sowie der Integration von Migrantinnen und Migranten beinhaltet. Aufgabenbereich A Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen in den Bereichen Asyl, Bürgerrecht und Zivilstand Grundlagen: gesetzliche Vorgaben Das Förderkonzept ist die Grundlage für den Aufgabenbereich B Aufgabenbereich B Förderung der Chancengleichheit von Frau und Mann, Familien sowie die Integration von Migrantinnen und Migranten Grundlagen: Leitbilder Förderkonzept 2.2 Dienstleistungen und Selbstverständnis Die Dienstleistungen des AfG sind sehr vielfältig: Information, Sensibilisierung Koordination von Angeboten Interessenvertretung in diversen Gremien Vernetzung Wissenstransfer, Wissensvermittlung Weiterbildung Beratung Entwicklung von Konzepten Grundlagenarbeit, Studien Entwicklung und Durchführung von Projekten Verleihung von Preisen Das AfG ist in seinem Selbstverständnis eine Stelle, die Akteure und Interessierte vernetzt und befähigt, die Entwicklung von Projektideen unterstützt sowie durch Kooperation und Mitfinanzierung Projekte oder Angebote von Dritten ermöglicht. Das AfG stösst Themen an und kann auch eigene Projekte und Angebote realisieren. Verwaltungsintern sieht sich das AfG als Kompetenzzentrum und als eine Art Seismographen, indem es Informationen und Anregungen mit Bezug auf die Förderthemen den anderen Departementen zur Verfügung stellt. Zudem bietet das AfG ihnen alle seine Dienstleistungen an. Im Rahmen der vorhandenen Ressourcen kann es auch Projekte anderer Departemente, welche Anliegen des AfG verfolgen, personell und finanziell unterstützen. 4

5 2.3 Zusammenarbeit, Vernetzung und Kommunikation Der Zusammenschluss der Fachstellen im AfG geht mit einer vernetzten Denkund Herangehensweise an die zentralen gesellschaftlichen Herausforderungen einher. Bei zahlreichen Themen der Bereiche Chancengleichheit von Frau und Mann, Familien sowie Integration von Migrantinnen und Migranten wird deutlich, wie stark sich diese in der Lebensrealität überschneiden und wie wichtig deshalb eine gesamtheitliche Betrachtung der Handlungsfelder ist. Themen wie Erwerbsarbeit, Betreuung, Gesundheit etc. können stets aus Familien-, Gleichstellungs- oder Integrationssicht angeschaut und bearbeitet werden. Idealerweise wird jeweils ein mehrdimensionaler Zugang gewählt, so dass die Themen breiter behandelt und die vorhandenen Synergien besser nutzbar gemacht werden. Vor diesem Hintergrund ist es zielführend, für alle Förderbereiche eine gemeinsame Strategie und gemeinsame Förderrichtlinien zu entwickeln. Entsprechend den gemeinsamen Themen sind auch die Ziel- und Anspruchsgruppen des AfG teilweise identisch. Von den Förderthemen des AfG sind die Bevölkerung, verschiedene Organisationen und Institutionen sowie die Verwaltung betroffen. Zu den wichtigsten Vernetzungspartnern des AfG gehören nebst den verschiedenen Anbietern insbesondere die Gemeinden sowie die anderen Departemente der kantonalen Verwaltung. Je nach Thema ist auch eine Zusammenarbeit auf nationaler Ebene notwendig. Mit der politisch festgelegten Fokussierung auf die Förderthemen Chancengleichheit von Frau und Mann, Familien sowie Integration von Migrantinnen und Migranten findet zudem auch eine thematische Einschränkung statt. Es bedarf daher einer grösstmöglichen Offenheit für weitere zentrale gesellschaftliche Themen wie Alter, Behinderung oder Generationen und einer besonderen Sensibilität für die Schnittstellen. Schliesslich wird auf eine transparente Arbeitsweise nach innen und aussen grosses Gewicht gelegt. Dazu dienen, nebst klaren internen Regelungen, die Förderrichtlinien (siehe Teil II) sowie eine gute Öffentlichkeitsarbeit. All dies bedingt eine breite Vernetzung und eine kontinuierliche Kontaktpflege. Nebst dem bestehenden Netzwerk, das sich beispielsweise durch eine projektbezogene Zusammenarbeit ergibt, sieht das AfG zwei ständige Gremien zur Vernetzung vor. A Begleitkommission (regierungsrätliche Kommission) Die bestehende Begleitkommission Familien und Gleichstellung wird hinsichtlich ihrer thematischen Zuständigkeit erweitert (zusätzlich Integration). Ihre Funktions- und Arbeitsweise ermöglichen einen starken Einbezug der Mitglieder in den operativen Betrieb des AfG. Als «Praxisgruppe» nimmt die Begleitkommission die Rolle eines Sparring-Partners für das AfG wahr. Die Mitglieder der Gruppe sind in den Themenfeldern des AfG engagiert. In der Gruppe werden Fragestellungen und Probleme diskutiert, Projekte besprochen oder entwickelt und künftige Herausforderungen wahrgenommen und erörtert. Die Kommissionsmit- 5

6 glieder können vom AfG auch einzeln in Anspruch genommen werden (Pool). Dabei sind der fachliche Austausch, der Aussenblick und die Vernetzung zentral. B Interdepartementale Vernetzungsgruppe Die Rahmenbedingungen für Familien, für Migrantinnen und Migranten sowie für das Selbstverständnis von Frau oder Mann werden primär dort gesetzt, wo das Leben tatsächlich stattfindet. Sie sind also Teil der Gesundheitspolitik, der Bildungs- und Wirtschaftspolitik, Sozialpolitik usw., wofür sich u.a. die verschiedenen Departemente des Kantons engagieren. In diesem Sinne hält das AfG die drei Querschnittthemen Chancengleichheit von Frau und Mann, Familien sowie Integration von Migranntinnen und Migranten im Blick und «hütet» diese innerhalb der Verwaltung. Die deshalb sehr wichtige Vernetzung unter den verschiedenen Verwaltungseinheiten soll mit der Bildung eines ständigen interdepartementalen Gremiums institutionalisiert werden. Ziel ist es, die Vernetzung, Information sowie den Wissenstransfer zwischen den Verwaltungseinheiten sicherzustellen und punktuelle Kooperationen zu ermöglichen. Dies mit Blick auf die gegenseitige Nutzung bestehender Ressourcen und Vermeidung von Doppelspurigkeiten oder Zusatzschlaufen. Vernetzung innerhalb der Verwaltung in den gemeinsamen Themenfeldern Fachstelle Sozialhilfe und Sozialarbeit Amt für Gesellschaft Familien / Kind / Jugend Integration von Migrantinnen/ Migranten Migrationsamt Amt für Gesundheit Chancengleichheit Frau / Mann Amt für Wirtschaft Amt für Volksschule und Sport 6

7 3 Rahmenbedingungen Für erfolgreiche Angebote und Projekte bedarf es guter Rahmenbedingungen. Dazu gehört ein solides Fundament in Form von gesetzlichen Grundlagen und Leitbildern, welche das AfG für sein Wirken legitimieren und einen klaren Rahmen schaffen. 3.1 Rechtsgrundlagen und Leitbilder Für die Förderung von Chancengleichheit, Familien und Integration besteht heute kein gesetzlicher Förderauftrag im kantonalen Recht. Die wesentlichen Rechtsgrundlagen auf Bundes- und Kantonsebene für die drei Bereiche sind im Anhang aufgeführt. Dagegen ist das AfG hinsichtlich der Leitbilder gut aufgestellt. Die Leitgedanken des Kantons in den Bereichen Chancengleichheit, Familien sowie Integration werden in den untenstehenden drei Grundlagendokumenten zum Ausdruck gebracht. Sie stecken den Rahmen für die Aufgaben und Aktivitäten des AfG ab: Familienleitbild von Appenzell Ausserrhoden vom 15. Dezember 2009 Grundlagenpapier der Gleichstellungsarbeit vom November 2009 «Gemeinsam leben in Appenzell Ausserrhoden» Konzept für die Integration von Migrantinnen und Migranten im Kanton Appenzell Ausserrhoden vom 23. Februar Übergeordnete Haltung Vor dem Hintergrund der obgenannten Grundlagendokumente mit Leitbildcharakter kann folgende übergeordnete Haltung für die Förderung der Chancengleichheit von Frau und Mann, Familien sowie Integration von Migrantinnen und Migranten formuliert werden: Um langfristig das Zusammenleben aller in einer sich beständig ändernden Gesellschaft bestmöglich zu gestalten, ist Vielfalt als Chance wahrzunehmen. Mit Blick auf die Ressourcen der hier lebenden Menschen sollen diese befähigt und ermutigt werden, ihren Teil zum gesellschaftlichen Miteinander beizutragen. Das AfG versteht es daher als seine Aufgabe, eine aktive Rolle einzunehmen und für die Bevölkerung gute Rahmenbedingungen zu schaffen,... 7 für eine offene Gesellschaft, in der Vielfalt als Bereicherung wahrgenommen wird. für eine verantwortungsvolle Gesellschaft, in der Gleichbehandlung eine Selbstverständlichkeit ist. für eine chancengerechte Gesellschaft, in der allen Gruppen der Bevölkerung der Zugang zu gesellschaftlichen Lebensbereichen und Institutionen offen ist, unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Alter, sozio-ökonomischem und kulturellem Milieu. für eine verantwortungsbewusste Gesellschaft, in der die Wahrnehmung der individuellen Selbstverantwortung hoch gehalten, aber auch ermöglicht wird. für eine sich wandelnde Gesellschaft, die eine zukunftsorientierte Balance zwischen dem Bewahren von Bestehendem und der Öffnung gegenüber Neuem findet.

8 4 Zusammenspiel von Strategie und Förderrichtlinien Zusätzlich zu den langfristig bestehenden Förderrichtlinien wird regelmässig ein Prozess in Gang gesetzt, mit dem strategische Handlungsfelder und Ziele für die nächsten Jahre unter Einbezug eines breiten Teilnehmendenkreises (Vertreterinnen und Vertreter von Fachorganisationen, Wirtschaft, Politik, Verwaltung sowie der Bevölkerung) festgelegt werden. Während die Strategie festlegt, was für Ziele für einen bestimmten Zeitraum prioritär verfolgt und in welchen Handlungsfeldern Massnahmen (Angebote und Projekte) umgesetzt werden sollen, sind die Förderrichtlinien die Grundlage dafür, wie die Vorhaben für Angebote und Projekte auszuwählen und zu beurteilen sind. Schliesslich werden die zu realisierenden Angebote und Projekte von Dritten wie auch vom AfG wahrgenommen (wer). In welchem Verhältnis stehen die Förderrichtlinien zur Strategie und zu den verschiedenen Angeboten und Projekten des Amtes für Gesellschaft? Die nachfolgende Grafik soll dies verdeutlichen: Zusammenspiel Förderrichtlinien und Strategie Inhalte Vision Haltung Leitbilder Was Wie Strategie Strategie Ziele Massnahmen Angebote und Projekte Amt für Gesellschaft Wer Dritte Fördergrundsätze Förderformen Fördervoraussetzungen Förderverfahren Förderrichtlinien 8

9 Förderrichtlinien 5 Ziele der Förderrichtlinien Zur Erreichung der strategischen Ziele unterstützt das AfG Projekte und Angebote von Dritten oder es initiiert eigene Projekte zur Förderung der Chancengleichheit von Frau und Mann, Familien sowie Integration von Migrantinnen und Migranten. Die Förderrichtlinien legen die Grundsätze und Voraussetzungen (Kriterien) für die Auswahl der Angebote und Projekte fest. Mit den Fördergrundsätzen in Kapitel 6 bringt das AfG seine Haltung zum Ausdruck, welche seiner Fördertätigkeit zu Grunde liegt. Im Kapitel 7 der Förderformen wird aufgezeigt, mit welchen Massnahmen und Mitteln das AfG Vorhaben und Projekte von Dritten unterstützen kann. Die Fördervoraussetzungen in Kapitel 8 benennen die Kriterien für die Prüfung von Fördergesuchen. Im gleichen Kapitel wird das Förderverfahren transparent gemacht, indem die zentralen Bedingungen und Abläufe für die Einreichung und Behandlung von Gesuchen festgelegt werden. 6 Fördergrundsätze Strategische Schwerpunkte setzen Wir benennen periodisch strategische Schwerpunkte auf der Grundlage unserer Leitbilder. Damit möchten wir unsere Aktivitäten bündeln, Synergien nutzen und die Wirksamkeit erhöhen. Dennoch soll die Möglichkeit bestehen, an bisherigen Themen dranzubleiben oder auf neue Entwicklungen zu reagieren. Offen für alle Wir laden Einzelpersonen, lose Gruppierungen, Vereine, Institutionen, Behörden etc. ein, aktiv an der Gestaltung der Gesellschaft mitzudenken und mitzuwirken. Innovative Ideen und Projekte Wir wollen Innovationen ermöglichen, neue Bedürfnisse und zukünftige Herausforderungen frühzeitig erkennen. Dabei ist uns bewusst, dass es eine bestimmte Risikobereitschaft braucht, um neue Ideen zu wagen, etwas auszuprobieren oder früh auf eine Tendenz zu reagieren. Lernen und vorwärts kommen Wir begegnen unserem Umfeld mit wachen Sinnen, entwickeln uns und sind vorwärtsgerichtet. Aus Ideen, Projekten und Umsetzungen lernen wir. Und vor allem möchten wir Projekte von Dritten begleiten und unterstützen. 9

10 Kooperation und Vernetzung Wir unterstützen und befähigen andere, Massnahmen umzusetzen und Angebote/ Projekte zu planen und zu realisieren. Damit können wir bestehendes Know-how erschliessen und eine grössere Breitenwirkung erzielen. Zur Erfüllung unserer Aufgaben suchen wir kantonal und interkantonal die Kooperation mit Dritten. Wir führen Personen und Gruppen mit gleichen Interessen zusammen. Verlässlichkeit und Fairness Wir sind ein verlässlicher und fairer Partner. Dies umfasst die ganze Spannbreite von einer umsichtigen Planung über eine zuverlässige Begleitung bis hin zum Abschluss der Zusammenarbeit. Wirkung nach aussen und innen Unser Engagement soll in erster Linie in der Bevölkerung spürbar sein und ihr zugute kommen. Daneben ist es auch unsere Aufgabe, gegen innen zu wirken und verwaltungsintern Dienstleistungen anzubieten. 7 Förderformen Das AfG unterstützt Projekte und Angebote Dritter (Vereine, Organisationen, Interessenverbände etc.). Gefördert werden beispielsweise Vernetzungstreffen für Migrantinnen und Migranten, ein Mentoring-Projekt zur Förderung politischer Partizipation oder Informationsveranstaltungen für junge Eltern. Die Unterstützung seitens des AfG kann auf unterschiedliche Art gewährt werden: A Mitfinanzierung von Projekten und Angeboten Die Voraussetzungen und das Vorgehen für eine finanzielle Unterstützung sind im Kapitel 8 geregelt. B Personelle Unterstützung von Projekten und Angeboten Im Rahmen der Personalressourcen bietet das AfG auch Beratung und Begleitung, Koordination und Mitarbeit an. Beispielsweise: Vermittlung von Kontakten: Für die Organisation einer Veranstaltung vermitteln wir Fachpersonen für Referate, Moderationen oder Podiumsgespräche. Vermittlung von Fachwissen: An einer Veranstaltung können wir über themenspezifische Angebote informieren und Wissen vermitteln. Coaching: Für die Planung eines Projekts können wir Hand bieten und den Planungsprozess fachlich begleiten. 10

11 8 Finanzielle Unterstützung Das AfG kann Projekte und Angebote Dritter mitfinanzieren. Diese Vorhaben können sämtliche Dienstleistungen beinhalten, die auch das AfG selbst anbietet (siehe Kapitel 2.2). Zur Beurteilung der Gesuche stützt sich das AfG auf die unten aufgeführten Fördervoraussetzungen ab. Die Voraussetzungen kommen grundsätzlich auch zur Anwendung, wenn von Dritten ein grösseres personelles Engagement des AfG beantragt wird, und sie gelten sinngemäss auch für die eigenen Aktivitäten des AfG. 8.1 Fördervoraussetzungen Die verbindlichen Voraussetzungen müssen zwingend erfüllt sein, die unterstützenden Kriterien nicht. Für den Entscheid ist das Gesamtbild massgebend. Verbindliche Voraussetzungen Grundhaltung Ist das Projekt/Vorhaben mit der Grundhaltung kompatibel? Das Vorhaben stimmt mit der übergeordneten Haltung des Kantons sowie den Leitgedanken der Förderbereiche (Kapitel 3.2) überein. Bezug zum Kanton Hat das Projekt/Vorhaben einen Bezug zum Kanton? Der Bezug zum Kanton muss klar erkennbar sein. Das bedeutet auch, dass vom Vorhaben nicht nur Einzelpersonen, sondern mindestens eine Bevölkerungsgruppe des Kantons profitieren oder davon angesprochen werden. Relevanz Ist das Projekt/Vorhaben relevant? Das Vorhaben bezieht sich auf ein vorhandenes und nachvollziehbares Bedürfnis der Bevölkerung oder einer Bevölkerungsgruppe in einem oder in mehreren Bereichen von Chancengleichheit, Familien und Integration. Der Beitrag an das öffentliche und gesellschaftliche Leben ist erkennbar. Qualität Genügt das Projekt/Vorhaben grundlegenden qualitativen Ansprüchen? Unter Qualität sind folgende Aspekte zu verstehen: Strukturqualität: das Vorhaben hat klare Ziele und geeignete Rahmenbedingungen (Räumlichkeiten, personelle Qualifikationen, Finanzierung etc.); Prozessqualität: die Abläufe und Meilensteine des Projekts/Vorhabens sind realistisch, verhältnismässig und durchführbar; Ergebnisqualität / Wirksamkeit: die angestrebten Ziele werden mit den vorgesehenen Mitteln erreicht. Unterstützende Kriterien Bezug zur Strategie Hat das Projekt/Vorhaben einen Bezug zur Strategie? Das Vorhaben hat einen thematischen Bezug zur aktuellen Strategie und unterstützt die Erreichung derer Ziele. Innovationsgehalt Hat das Projekt/Vorhaben einen innovativen Charakter? Mit dem Vorhaben wird etwas Neues ausprobiert oder ein noch unbekannter Zugang zu etwas Bekanntem erschlossen. Ausstrahlung Verfügt das Projekt/Vorhaben über Ausstrahlung? Das Vorhaben gibt Impulse, die über das eigentliche Vorhaben hinaus wirken oder Modellcharakter haben. 11

12 8.2 Förderverfahren Dieses Kapitel enthält wichtige an die Gesuchstellenden und das AfG gerichtete Bestimmungen im Zusammenhang mit der Einreichung bzw. Behandlung von Fördergesuchen. Das Amt für Gesellschaft... Ausschreibung, Öffentlichkeitsarbeit macht bekannt, dass Gesuche eingereicht werden können und betreibt Öffentlichkeitsarbeit für die eigenen Projekte sowie seine Fördertätigkeit. Die Unterstützungsleistungen an Dritte werden im Rahmen des Tätigkeitsberichtes des AfG öffentlich gemacht. Zur Verfügung stehende Fördermittel fördert im Rahmen und unter dem Vorbehalt des durch den Kantonsrat verabschiedeten Budgets. Einsatz der Mittel... nimmt im Sinne der im Kapitel 2.3 erläuterten vernetzten Denkweise des AfG bewusst keine fixe anteilsmässige Verteilung der Fördermittel auf die Bereiche Chancengleichheit von Frau und Mann, Familien sowie Integration von Migrantinnen und Migranten vor (vorbehältlich der Bundesvorgaben im Bereich Integration). Grundsätze zur Beitragshöhe (minimal, maximal) bemisst die finanziellen Beiträge an Dritte nach der Relevanz des Vorhabens, der Finanzkraft der Durchführenden und der Höhe der Gesamtkosten. Art der Förderbeiträge leistet finanzielle Unterstützung an Dritte mittels einmaliger oder wiederkehrender finanzieller Förderbeiträge (Projektbeiträge, Infrastrukturbeiträge, Defizitgarantie, etc.). Um gegenseitig eine hohe Planungssicherheit zu gewährleisten, werden für wiederkehrende Förderbeiträge, Beiträge für mehrjährige Projekte und/ oder für hohe Förderbeiträge in der Regel Leistungsvereinbarungen abgeschlossen. 12

13 Die Gesuchstellenden Verhältnis von Eigen- und Fremdleistungen beachten, dass ein ausgewogenes Verhältnis von Fremd- und Eigenleistungen besteht. Mit der Kombination von Eigenmitteln, Kantonsbeiträgen und weiteren Drittmitteln wird eine breite Abstützung des Projekts sichergestellt. Eigenleistungen können auch in Form von Arbeit geleistet werden. Es wird deshalb darauf verzichtet, einen Höchstanteil für die finanzielle Beteiligung des AfG an Projekten festzulegen. Ausschlusskriterien stellen keine Unterstützungsgesuche für gewinnorientierte, religiös oder weltanschaulich einseitige sowie rein parteipolitisch ausgerichtete Aktivitäten. Auflagen und Bedingungen haben keinen Rechtsanspruch auf Unterstützungsleistungen des AfG. Die finanziellen Leistungen seitens des AfG können an Bedingungen geknüpft bzw. mit Auflagen verbunden werden. Art und Umfang der Berichterstattung über die Projekte / Angebote werden im Einzellfall festgelegt. Hinweis auf Mitfinanzierung machen bei Umsetzung ihres Vorhabens und bei der Werbung stets sichtbar, dass sie vom AfG unterstützt werden. Termin und Inhalt können Gesuche jederzeit einreichen und verwenden für die Gesuchstellung das vom AfG zur Verfügung gestellte Formular, welches Minimalangaben enthält. 13

14 Strategie Vorbemerkungen Um die strategischen Ziele zu entwickeln, wurden über schriftliche Befragungen, Interviews und Workshops Vertreterinnen und Vertreter aus der Bevölkerung, den Gemeinden, dem Kanton sowie von verschiedenen Institutionen einbezogen. Die aus diesem Strategieprozess gewonnen Leitsätze sind: Bestehendes stärken, multiplizieren, optimieren generationenübergreifend denken und handeln für Anerkennung, Wertschätzung und Einbeziehung von Vielfalt sensibilisieren nachhaltige und effektive Angebote unterstützen dem Nachholbedarf in den Bereichen Integration von Migrantinnen und Migranten sowie der Chancengleichheit von Frau und Mann die nötige Aufmerksamkeit schenken als AfG eine ermöglichende und vernetzende Rolle einnehmen Die Strategie folgt im Aufbau der neuen AfG-Denk- und Funktionsweise, d.h. die Handlungsfelder beziehen sich immer auf alle drei Förderthemen, ebenso die je Handlungsfeld festgelegten Ziele. Die Ziele setzen dem AfG für die nächsten vier Jahre den Rahmen hinsichtlich der Themen, Zielgruppen und Aktivitäten. Wir stellen fest, dass praktisch sämtliche Ziele alle drei Förderbereiche umfassen und so zur Chancengleichheit von Frau und Mann, von Familien, Kindern, Jugendlichen sowie Migrantinnen und Migranten beitragen. In diesem Sinne werden die Förderbereiche Chancengleichheit von Frau und Mann, Familien sowie Integration von Migranntinnen und Migranten mit einem Symbol dargestellt. Nur wenn alle drei Bereiche gemeint sind, erscheinen alle Flächen eingefärbt. Die fünf Handlungsfelder im Überblick Handlungsfeld 1 Handlungsfeld 2 Vielfalt leben und erleben Arbeits- und Lebenswelt in Balance bringen Handlungsfeld 3 Starke Familien Handlungsfeld 4 Gesellschaft MitWirkung Handlungsfeld 5 Netzwerk schafft Mehrwert 14

15 Handlungsfeld 1 Vielfalt leben und erleben Eine moderne Gesellschaft ist vielfältig. Die Vielfalt zeigt sich in unterschiedlichen Familienformen und Lebensmustern, Lebensphasen, kultureller und ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Mann- oder Frausein, Gesundheit und vielem mehr. Die Unterschiede und die verschiedenen Bedürfnisse können zwar zu Konflikten führen, sie bieten stets aber auch Chancen. Wir sind überzeugt, dass sich Vielfalt positiv auf die soziale, kulturelle und wirtschaftliche Entwicklung unseres Kantons auswirkt. Es gilt die vorhandene Vielfalt zu erkennen und zu nutzen, um vorhandene Potentiale auszuschöpfen, ein Klima der Akzeptanz zu schaffen und letztlich den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken. Ziele Die Einwohnerinnen und Einwohner sind im Hinblick auf die gesellschaftliche Vielfalt (bezüglich Geschlecht, Lebensformen, Herkunft / Ethnie) sensibilisiert. Zwischen interessierten Kreisen findet ein aktiver Austausch statt. Innerhalb der Verwaltung (Kanton, Gemeinden) sind die Chancen und Herausforderungen gesellschaftlicher Vielfalt reflektiert und die Mitarbeitenden verfügen über interkulturelle Kompetenzen sowie Gender-Kompetenzen. 1 Die Institutionen der Regelstrukturen triagieren Ratsuchende kompetent. Die Einwohnerinnen und Einwohner nutzen die Angebote zur Information und Beratung (bezüglich Geschlecht, Lebensformen, Herkunft / Ethnie). 1 Unter Regelstrukturen werden Angebote und Dienstleistungen verstanden, die von der öffentlichen Hand geführt und finanziert werden und sich an ein breites Zielpublikum wenden. 15

16 Handlungsfeld 2 Arbeits- und Lebenswelt in Balance bringen Die Balance zu halten zwischen Arbeits- und Lebenswelt ist für viele eine Herausforderung: für junge Erwachsene, die in den Beruf einsteigen; für Familien mit Kindern, die Beruf, Karriere und das Leben in der Familie vereinbaren möchten; für Arbeitnehmende, die ältere Familienangehörige betreuen; für belastete oder kranke Arbeitnehmende, die auf ihre Gesundheit achten müssen etc. Wir sind überzeugt, dass erfolgreiche Berufsbiografien nicht alleine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu verantworten haben. Ebenso gefordert sind die Unternehmen private, soziale, kulturelle und gesundheitliche Aspekte bei der Ausgestaltung der Arbeitsplätze, der Arbeitszeitmodelle, der Arbeitsorganisation u.s.w. zu berücksichtigen. Ziele Im Kanton setzen sich die Arbeitgebenden für die Erhöhung des Angebots an zeitgemässen Arbeitsplätzen ein, die den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eine gute Vereinbarkeit von Arbeits- und Lebenswelt ermöglichen. Spezifische Bedürfnisse junger Erwachsener bezüglich der Balance zwischen Arbeits- und Lebenswelt sind bekannt. Die Beteiligten der Arbeitswelt insbesondere junge Erwachsene sind für Arbeitsmodelle und Strukturen sensibilisiert, welche die Vereinbarkeit von Arbeits- und Lebenswelt fördern. Die Arbeitsmarktfähigkeit der Migrantinnen und Migranten wird erhöht. 16

17 Handlungsfeld 3 Starke Familien Familien sind von grundlegender Bedeutung für das menschliche Zusammenleben. Von ihren Leistungen hat die ganze Gesellschaft einen Nutzen und deshalb bedürfen diese der Anerkennung und Unterstützung. Neben dem zentralen Thema der Vereinbarkeit von Familie und Beruf braucht es auch Anstrengungen in der frühen Förderung von Kindern bezüglich Akzeptanz für verschiedene Rollenverständnisse von Vätern und Müttern sowie ein Engagement in der Elternbildung. Wir möchten Familien unterstützen und Rahmenbedingungen schaffen, innerhalb derer Kinder von ihren Eltern so gut wie möglich aufgezogen werden können und optimale Startbedingungen für ein selbstverantwortliches Leben haben. Ziele Im Kanton besteht ein bedarfsgerechtes, familienergänzendes Kinderbetreuungsangebot (Kinderkrippen, Tageseltern). Zur Stärkung der elterlichen Erziehungskompetenzen erhöht der Kanton die zielgruppenspezifischen Elternbildungsangebote. Der Zugang für Migrationsfamilien zu Elternberatungsstellen ist erleichtert. Die Einwohnerinnen und Einwohner sowie die Verwaltung (Kanton, Gemeinden) sind für familiengerechte und generationenübergreifende Wohn- und Lebensformen sensibilisiert. 17

18 Handlungsfeld 4 Gesellschaft MitWirkung Die klassische politische Partizipation findet bei Abstimmungen an der Urne statt. Aber daneben gibt es zahlreiche andere Formen der Partizipation, in der Einwohnerinnen und Einwohnern unabhängig von Alter, Herkunft oder Stimmberechtigung an Entscheidungsprozessen oder Handlungsabläufen teilhaben können. Mit geeigneten Partizipationsformen kann es zum Beispiel gelingen, nicht nur Angebote für Jugendliche, sondern mit Jugendlichen zu schaffen. Wir möchten Mitwirkung bei den zentralen gesellschaftlichen Fragen wie auch bei den Aufgaben des AfG ermöglichen und fördern. Ziele Die Einwohnerinnen und Einwohner sowie die Verwaltung (Kanton, Gemeinden) sind sensibilisiert und erkennen die Vorteile, welche die gesellschaftliche und politische Partizipation aller Bevölkerungsteile bringen. m Kanton besteht ein bedarfsgerechtes, flächendeckendes Sprachförderangebot für fremdsprachige Migrantinnen und Migranten. Neuzuziehende sind über die Angebote und Akteure in den Förderbereichen sowie über die Lebensweise im Kanton und in den Gemeinden informiert. Bei Neuzuziehenden aus dem Ausland ist der Integrationsförderbedarf geklärt, und es werden Empfehlungen zum Besuch von Integrationsangeboten gemacht. Das AfG bezieht die Anspruchsgruppen aktiv in seine Arbeit mit ein. 18

19 Handlungsfeld 5 Netzwerk schafft Mehrwert Das AfG nimmt grundsätzlich eine ermöglichende und vernetzende Rolle ein. Zum einen bedeutet dies: Eine Übersicht über bestehende Angebote schaffen, interessierte Personen und Organisationen vermitteln, andere zur Zusammenarbeit ermutigen, Angebote koordinieren, Projektbeiträge sprechen oder beispielsweise bei Bedarf eine Projektbegleitung anbieten. Zum anderen benötigt dies im Hintergrund Grundlagenarbeit, Beobachtung der zentralen gesellschaftlichen Entwicklungen sowie regelmässige Standortbestimmungen. Wir informieren, vernetzen und unterstützen unsere Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartner im Hinblick auf effektive und effiziente Angebote in den Bereichen Chancengleichheit von Frau und Mann, Familien sowie Integration von Migrantinnen und Migranten. Ziele Das AfG hat sich verwaltungsintern und extern als Kompetenzzentrum positioniert. Das AfG schafft eine Übersicht über die förderthemen-spezifischen Angebote im Kanton und verfügt über definierte Kennzahlen, um die relevanten gesellschaftlichen Entwicklungen im Kanton zu beobachten, zu erkennen und zu interpretieren. Innerhalb der kantonalen Verwaltung sowie zwischen Kanton und Gemeinden besteht ein regelmässiger Fach- und Informationsaustausch zu den Querschnittthemen Chancengleichheit von Frau und Mann, Familien sowie Integration von Migrantinnen und Migranten. Die Gemeinden haben eine Ansprechperson für die Förderthemen bezeichnet. Das Förderkonzept des AfG insbesondere das Angebot für finanzielle Projektbeiträge / Projektbegleitung ist den verschiedenen Anspruchsgruppen bekannt (Gemeinden, Fachinstitutionen, Öffentlichkeit). Herisau, 1. Januar 2013 Departement Inneres und Kultur, Amt für Gesellschaft 19

20 Anhang Zusammenstellung der wesentlichen rechtlichen Grundlagen Familien Bundesverfassung Art. 11 (Schutz der Kinder und Jugendlichen) Art. 14 (Recht auf Ehe und Familie) Art. 67 (Förderung von Kindern und Jugendlichen) Bundesgesetz über die Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (SR Kinder- und Jugendförderungsgesetz) Chancengleichheit Bundesverfassung Art. 8 Abs. 3 (Rechtsgleichheit) Internationales Recht Übereinkommen zur Beseitigung jeder Diskriminierung der Frau (CEDAW) Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (SR Gleichstellungsgesetz GlG) Integration Bundesverfassung Art. 8 (Rechtsgleichheit) Art. 10 (persönliche Freiheit) Art. 15 (Glaubens- und Gewissensfreiheit) Art. 18 (Sprachenfreiheit) Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (142.20, AuG) Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern ( , VIntA) Kantonsverfassung Kantonsverfassung Art. 10 (Ehe und Zusammenleben) Art. 6 (Gleichstellung von Mann und Frau) Art. 25 (Sozialziele) Personalgesetz (bgs ) Art. 36 (Erziehung im Rahmen Art. 6 (Chancengleichheit) der Frühförderung) Einführungsgesetz zum Bundesgesetz Art. 38 (Erwachsenenbildung) über die Berufsbil- Art. 41 (Familien, Jugend und dung (bgs ) Betagte) Art. 2 (gerechte Zugangschancen und Chancengleihheit Frau/ Mann) Personalverordnung Personalverordnung (bgs ) (bgs ) Art. 4 (Berücksichtigung Verantwortung Art. 4 (Gleichbehandlung von für Familie) Frauen und Männern) Gesetz über die Landwirtschaft (bgs 920.1) Art. 1 (Förderung der Lebens- und Arbeitsbedingungen der bäuerlichen Familien) Kantonsverfassung Art. 5 (Diskriminierung) Art. 7 (Glaubens- und Gewissensfreiheit) Art. 8 (Schutz vor staatlicher Willkür) Art. 9 (persönliche Freiheit) Art. 105 (Stimmrecht für AusländerInnen) Sozialhilfegesetz (bgs 851.1) Art. 17 (Massnahmen zur sozialen Integration) Verordnung zum Asylwesen (bgs ) Art. 16 (Integrationsleistungen für vorläufig Aufgenommene) Schulverordnung (bgs 411.1) Art. 9 (Förderangebote für fremdsprachige Kinder) Verordnung zu den Förderangeboten in den Gemeinden (bgs ) Art. 3 (Integrative Massnahmen) Art.13 u. 14 (Grundsätze und Massnahmen) Gesundheitsgesetz (bgs 811.1) Art. 15 (besondere Massnahmen für Jugendliche und junge Erwachsene sowie alters- und geschlechtsspezifische Massnahmen) 20

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