Zehn Jahre Patientenschlichtung. Ordinationsratgeber. Nachbericht Wintersymposium. Ausgabe Nr. 1/2017 Preis: 2, Seite 5. Seite 16.

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1 Ausgabe Nr. 1/2017 Preis: 2, Zehn Jahre Patientenschlichtung Seite 5 Ordinationsratgeber Seite 16 Nachbericht Wintersymposium Seite 17 P.B.B. 12Z039143M LZÄK für NÖ Kremser Gasse St. Pölten

2 D-A-CH-Zahn 2017 Zahnärztekongress Juni 2017 Bad Ischl - Österreich TEAM ON TOP Parodontologie, Implantologie interdisziplinär RISIKO - PATIENT!?! Patronanz DACH Österreichische Gesellschaft für Implantologie Thomas Bernhart Ralf Rössler Stefan Acham Ralf Smeets Gerald Krennmair James Deschner Ludwig Ackermann Petra Rugani Gabriele Dvorak Alle Informationen unter: powered by

3 Editorial Stille Erfolge große Wirkung Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Erlauben Sie mir, diesmal auf einen ganz stillen Geburtstag hinzuweisen, der trotzdem große Auswirkungen auf die Kollegenschaft in unserem Bundesland hat: Vor ziemlich genau einem Jahr ist es gelungen, eine Vereinbarung mit der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse über die Anzahl der Zahnbehandlungsstühle in kasseneigenen Ambulatorien herbeizuführen. Dieser Vereinbarung, Sie erinnern sich vielleicht, gingen jahrelange gerichtsanhängige Streitigkeiten voraus. Diese Verfahren, die zuständigkeitshalber von der Österreichischen Zahnärztekammer geführt wurden, machten hierzulande böses Blut und verursachten, dass Verhandlungen auf Landesebene mit der NÖGKK oftmals schwierig zu führen waren, denn die Kasse unterschied in der täglichen Arbeit nicht so sehr zwischen ÖZÄK und LZÄK für NÖ. Letztes Jahr versuchte ich in langen Gesprächen und Verhandlungen, insbesondere mit Obmann Gerhard Hutter, eine gute Lösung für alle herbeizuführen. Ich nahm ebenfalls Verbindung zum Generaldirektor der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse, Mag. Jan Pazourek auf, um auch mit ihm einen gemeinsamen Lösungsvorschlag zu erarbeiten. Und siehe da, es gelang ein für die Kollegenschaft sehr guter Kompromiss. Gemeinsam konnten wir in relativ kurzer Zeit eine Vereinbarung mit der ÖZÄK, vertreten durch KAD Dr. Krainhöfner und dem damaligen Präsidenten OMR DDr. Westermayer, aushandeln. Die Anzahl der Zahnbehandlungsstühle in den Kassenambulatorien im Land wurde auf 32 beschränkt, und zwar für die kommenden 10 Jahre. Im Gegenzug stellte die ÖZÄK alle diesbezüglichen Verfahren gegen die NÖGKK ein. Verglichen mit den insgesamt etwa Stühlen in den niederösterreichischen Zahnarztpraxen sind 32 Behandlungseinheiten inklusive der so genannten Prophylaxestühle! eine denkbar geringe Zahl, zumal die Kasse zurzeit überhaupt nur 29 davon in Anspruch nimmt. Eine wirtschaftliche Gefährdung unseres Berufsstandes kann ich darin jedoch nicht erkennen. Vielmehr sind die derzeit viel zu niedrigen Kassentarife schuld an etwaigen wirtschaftlichen Schwierigkeiten in unseren Ordinationen. Ich freue mich, dass die Vereinbarung getroffen wurde und dass zwischen unseren beiden Institutionen wieder ein normaler Umgangston herrscht. Außer unseren Anwälten zieht letztlich niemand einen Vorteil aus einem möglichen Rechtsstreit und wir geben auch einen großen Teil unserer Souveränität ab, wenn wir die Gerichte Entscheidungen über die Zusammenarbeit in unserem Land treffen lassen. Auch in diesem Bereich hat sich gezeigt, dass der niederösterreichische Weg, nämlich Gespräche und Verhandlungen zu führen, zielorientierter ist, als den Gerichtsweg zu beschreiten. Ich möchte jedoch auch nicht unerwähnt lassen, dass die Verfahren, die die ÖZÄK in diesem Zusammenhang geführt hat, auch viel Positives für weitere Verhandlungen österreichweit gebracht haben. Ihr OMR DDr. Hannes Gruber Präsident der LZÄK für NÖ 3

4 Kurz-News Editorial 03 Stille Erfolge große Wirkung OMR DDr. Hannes Gruber Thema 05 Zehn Jahre Patientenschlichtung 17 Nachbericht Wintersymposium Service 04 Kurz-News 11 Notdienstplan 14 Ausschreibungen allgemein 16 Ordinationsratgeber 20 Fortbildungstermine 22 People 23 Kontaktdaten, Impressum Unsere Kontaktdaten: Landeszahnärztekammer für Niederösterreich Kremser Gasse 20, 3100 St. Pölten Antrittsbesuch bei Gesundheitslandesrat Maurice Androsch Ein Arbeitsgespräch bei Gesundheitslandesrat Androsch, welches die zahnärztliche Versorgung der Zukunft zum Thema hatte, nutzte Präs. OMR DDr. Gruber auch dazu, sein neues Vorstandsteam vorzustellen. Die bisher gute Zusammenarbeit soll auch in Zukunft fortgesetzt werden, waren sich die Funktionäre einig. Info aus 1. Hand Kostenrückerstattung bei Wahlzahnärzten Auf Anfrage des Wahlzahnärztereferates der LZÄK für NÖ wurde durch den Abteilungsleiter des Hauptverbandes bestätigt, dass nach derzeitigem Informationsstand im Rahmen der Verhandlungen zum Finanzausgleiches kein Entfall der Kostenerstattung für Leistungen von Wahlzahnärzten geplant ist. Auch seitens der NÖGKK wurde versichert, dass es diesbezüglich für Zahnärzte zu keiner Verschlechterung kommen wird. Patienten für PAss-Ausbildung gesucht Sehr geehrte Zahnärztinnen und Zahnärzte! Damit die zukünftigen Prophylaxeassistentinnen ihre praktischen Fertigkeiten während der Ausbildung verbessern können, werden regelmäßig Patienten für kostenlose Mundhygienesitzungen in St. Pölten gesucht. Sollten Sie Personen kennen, die sich dafür gerne zur Verfügung stellen würden, wird um Kontaktaufnahme unter ersucht. Grenzwert bei Heilkostenplänen Der Grenzwert, ab dem die Erstellung eines schriftlichen Heilkostenplanes verbindlich ist, wird ab 2017 mit 1.680, angesetzt. Tel.: +43 (0) /3100 Fax: +43 (0) /3109 office@noe.zahnaerztekammer.at Montag, Dienstag und Donnerstag Mittwoch Freitag 9:00 15:00 Uhr 9:00 16:00 Uhr 9:00 12:00 Uhr Auflösung Austria Tabak Die Krankenkasse der Austria Tabak wurde aufgelöst, weshalb ab alle Agenden auf die NÖGKK übergegangen sind. 4

5 Thema Zehn Jahre Patientenschlichtungsstelle Eine Institution, die sich um Patientenbeschwerden kümmerte, gab es bereits in der Fachgruppe und später auch in der Kurie der Zahnärzte in der Ärztekammer für NÖ. Allerdings betreuten die Fachärzte für Zahn,- Mund- und Kieferheilkunde nur die fachlichen Bereiche zuständig für Patientenbeschwerden war die Ärztekammer selbst. Erst seit der Trennung der beiden Berufsgruppen wurden im 41 Zahnärztegesetz und durch die Schlichtungsordnung der Österreichischen Zahnärztekammer die Organisation und das Regelwerk für die Schlichtungsstellen exakt festgelegt. Seit nunmehr zehn Jahren werden Patientenschlichtungen von den jeweiligen Landeszahnärztekammern durchgeführt. Zur außergerichtlichen Streitbeilegung zwischen Patienten und Kammermitgliedern leistet die Schlichtungsstelle einen wertvollen Beitrag, vor allem, um Gerichtsverfahren zu verhindern. Zunächst ist zu erwähnen, dass kein betroffener Zahnarzt verpflichtet ist, an einem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Das Initialschreiben der Schlichtungsstelle enthält immer den Hinweis, dass die grundsätzliche Zustimmung zu dem Schlichtungsverfahren Voraussetzung ist, bevor weitere Schritte gesetzt, Stellungnahmen eingeholt oder Gutachten erstellt werden. Erhalten Sie so einen Brief, sollten Sie in jedem Fall Ihre Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung nachweislich benachrichtigen, um einen möglichen Vorfall ordnungsgemäß gemeldet zu haben. Der ordentliche Rechtsweg oder eigene Verhandlungen mit dem Patienten bzw. der Versicherung sind ebenfalls zulässig. Nach Prüfung der Aktenlage und gegebenenfalls Einholung eines Gutachtens wird ein sogenannter Schlichtungsvorschlag erarbeitet. Dieser kann, muss aber nicht von den Parteien angenommen werden. Der Zahnarzt leitet den Schlichtungsvorschlag am besten zuerst an seine Haftpflichtversicherung weiter und wartet die Rückmeldung ab, bevor er seine Zustimmung oder Ablehnung erklärt. Danach gibt es noch die Möglichkeit, die Bundespatientenschlichtungsstelle der ÖZÄK zu berufen. In diesem Zusammenhang ist erwähnenswert, dass viele Beschwerden durch ein nochmaliges Zahnarzt-Patienten- Gespräch vermeidbar wären. Oft führen leicht behebbare Punkte, wie Druckstellen bei Prothesen oder abweisendes Verhalten der Assistentinnen zu der schriftlichen Beschwerde bzw. zur Einleitung eines Schlichtungsverfahrens. In den letzten Jahren hat auch die Dokumentation immer mehr Bedeutung erlangt und ist außerdem durch die Digitalisierung unkomplizierter zu bewerkstelligen. Auch wenn in der täglichen Praxis die Zeit für die Aufklärung und die Dokumentation meist knapp bemessen ist, sollte nach Möglichkeit, allein aus Selbstschutzgründen, die Zeit dafür investiert werden. Selbstverständlich ist es auch möglich, direkt mit der eigenen Haftpflichtversicherung eine Schadensregulierung abzuwickeln, da viele Versicherungen über eigene Schlichtungsstellen verfügen. 5

6 Thema 10 Jahre Schlichtungsstelle ein unverzichtbarer Beitrag zur Sicherung von Patientenrechten Mag. Michael Prunbauer NÖ Patienten- und Pflegeanwaltschaft Patientenbeschwerden über Behandlungen bei Zahnärzten haben seit Bestehen der außergerichtlich tätigen Patientenanwaltschaften eine wichtige Rolle gespielt. In der Beschwerdestatistik belegten Zahnärzte seit dem Jahr 2004 insgesamt sechsmal den ersten Platz in der Rubrik niedergelassene Ärzte. In den übrigen Jahren zwischen 2004 und 2015 war das Fachgebiet das am zweithäufigsten beschwerte im niedergelassenen Bereich. Dies lässt keinen Rückschluss auf die Qualität der erbrachten Leistungen zu, sondern korreliert mit der Beobachtung, dass schneidende Fächer (wie etwa auch Chirurgie oder Orthopädie) häufiger beschwert werden als andere, da für Patienten Probleme in der Behandlung leichter ersichtlich sind. Ist das Problem einmal entstanden, bedarf es der Lösung, die primär nicht im Rahmen eines Gerichtsverfahrens liegen kann, bei dem sich Patient und Zahnarzt per se und unvermeidlich als Gegner gegenüberstehen und bei dem für beide Seiten ein mitunter erhebliches Kostenrisiko besteht. Hier haben sich die Schlichtungsstellen der Landesärztekammern und der Landeszahnärztekammern zu einem unverzichtbaren Instrument der Konfliktbereinigung zwischen Patienten und Ärzten entwickelt. Sie bieten für Patienten ein niederschwelliges, außergerichtliches und kostenloses Verfahren an, das ein Gerichtsverfahren zwar nicht verunmöglicht, aber in den meisten Fällen im beidseitigen Interesse vermeidet. Auf den ersten Blick kritisch zu sehen ist, dass der Vertreter der Patientenanwaltschaft stimmberechtigtes Mitglied der Kommission ist, anders als bei der Patientenschiedsstelle der Ärztekammer für NÖ, wo der Patientenanwalt ausschließlich auf Seiten der Partei (des Patienten) auftritt. Wie die Praxis der letzten zehn Jahre zeigt, legt die Schlichtungskommission den Fokus auf die Ausarbeitung eines auf Fachargumenten beruhenden Lösungsvorschlages, der die Argumente beider Seiten berücksichtigt und abwägt. In die Empfehlung der Kommission fließen damit sowohl die Sicht der Patientenvertretung als auch der zahnärztlichen Vertretung, insbesondere jedoch die Einschätzung des Gutachters und die rechtliche Würdigung des Sachverhaltes ein. Wesentlich für die Akzeptanz der Lösungsvorschläge durch die betroffenen Parteien ist eine gelungene Kommunikation. Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Zustimmung beider Parteien zu einem Lösungsvorschlag umso eher gegeben ist, als es gelingt, die dem Vorschlag zu Grunde liegenden Argumente verständlich zu machen. Die Wahl möglichst einfacher und auch für einen medizinischen bzw. rechtlichen Laien verständlicher Sprache ist dabei unbedingt erforderlich, was aber bei sowohl medizinischen als auch rechtlich oft komplexen Sachverhalten nicht immer leicht ist. Die Zusammenarbeit in der Kommission zwischen Vertretern der Landeszahnärztekammer, Gutachtern und Patientenanwaltschaft hat sich bestens bewährt, sodass Konflikte in vielen Fällen außergerichtlich bereinigt werden konnten. Die umsichtige und verbindende Vorsitzführung durch OMR Dr. Bors hat sicher dazu ihren Beitrag geleistet. Nach zehn Jahren ist aber auch der Zeitpunkt gekommen, zurückzublicken, Verbesserungsmöglichkeiten zu erkennen und das außergerichtliche Beschwerdemanagement weiterzuentwickeln, etwa mit einem Update der Schlichtungsordnung. So sind beispielsweise in der Rechtsordnung bestehende Rechte auf Parteiengehör und Herausgabe des der Entscheidung zu Grunde liegenden Gutachtens in der Schlichtungsordnung unzureichend abgebildet. Hier ist eine Anpassung in Hinblick auf ein transparenteres Verfahren zu fordern. Der Nutzen der außergerichtlichen Schlichtungsstellen liegt nach zehn Jahren auf der Hand, konnten doch in vielen Fällen ein gerichtliches Verfahren vermieden und Entschädigungen für Patienten erreicht werden. Das Patientenrecht auf außergerichtliches Beschwerdemanagement (Artikel 29 Patientencharta, Artikel 13 European Charter of Patients` Rights) wurde mit Einrichtung der Schlichtungsstelle mit Leben erfüllt. Heute ist die Schlichtungsstelle bei der Wahrung von Patientenrechten bei der zahnärztlichen Versorgung nicht mehr wegzudenken. Für die Zukunft ist der Schlichtungsstelle eine Fortsetzung ihrer Erfolgsgeschichte im Sinne der Patienten zu wünschen. 6

7 Service Landespatientenschlichtungsstelle Plädoyer für eine umfassende Dokumentation Zwei Dinge vorab: Natürlich ist niemand begeistert, wenn es zu einer Meinungsverschiedenheit mit einer Patientin oder einem Patienten kommt. Und natürlich ist der Papierkram nicht der Grund, warum jemand den zahnärztlichen Beruf ergreift. Dennoch: Wenn das eine eintritt, ist es gut, das andere in Ordnung zu wissen. Niemand will es, aber es kommt vor: Die Patientin oder der Patient sind mit einer Behandlung nicht zufrieden oder es gibt ein Missverständnis rund um eine Honorarrechnung. Beides ist unerfreulich, beides ist aber auch in einer langjährigen Berufstätigkeit wohl nicht zu vermeiden. Es mag am Überangebot amerikanischer TV-Serien liegen oder an irreführenden Berichten über Schadensersatzzahlungen in unglaublicher Höhe: Es scheint, als ob die Drohung mit dem Anwalt heute leichter über die Lippen geht. Erfreulicherweise gibt es bei Uneinigkeit im zahnärztlichen Bereich noch ein Instrument vor der Klage: die Patientenschlichtungsstelle. Seit einigen Jahren übe ich nun die Funktion einer Beisitzerin bei den Sitzungen der Landes-Patientenschlichtungsstelle aus und übernehme die Funktion der Vertreterin der Zahnärzteschaft. Gemeinsam mit OMR Dr. Alois Bors, der den Vorsitz führt, und Mag. Michael Prunbauer von der Patienten- und Pflegeanwaltschaft (PPA), der als Vertreter der Patienten verhandelt, versuchen wir, einen gerechten Vergleich zu finden, mit dem sowohl der jeweilige Patient als auch unsere Kollegen leben können. Gegebenenfalls wird Primarius DDr. Peter Gmach als Sachverständiger hinzugezogen. Der Vergleich ist das Ziel jeder Verhandlung, denn in einem solchen Fall kann keine Klage mehr geführt werden. Behandlung sowie ein unterschriebener Heilkostenplan sind die unerlässliche Basis für einen erfolgreichen Vergleich und damit die Vermeidung eines gerichtlichen Prozesses, der meist ein Vielfaches kosten würde und weitere unangenehme Folgen haben kann. Ich möchte daher an dieser Stelle einen Appell (oder, wenn Sie so wollen, ein Plädoyer) an alle meine Kolleginnen und Kollegen richten: Eine vollständige und umfassende Dokumentation Ihrer Behandlungen hilft bei Streitigkeiten, die vor der Schlichtungsstelle landen (übrigens auch, wenn diese nicht mehr reicht und es doch zur Klage kommt). Meine Erfahrung mit diesem übrigens höchst sinnvollen Instrument der versöhnlichen Auseinandersetzung mit unseren Patienten zeigt mir, dass Kolleginnen und Kollegen immer dann besser ausgestiegen sind, wenn die Dokumentation vollständig, plausibel und damit eindeutig war. Ja, es ist Papierkram, und ja, es ist nicht der einzige Papierkram, der in unserer täglichen Praxisarbeit anfällt, aber im Falle eines Falles es ist wichtig, mit Hilfe dieses Papierkrams die unstrittige Qualität der eigenen Arbeit nachweisen zu können. Im Rahmen meiner Tätigkeit habe ich beobachtet, dass sich ein roter Faden durch fast alle Fälle zieht, an deren Bearbeitung ich mitwirken durfte: Je besser die Dokumentation, desto besser das Ergebnis für den Zahnarzt bzw. die Zahnärztin. Weil die Verhandlungen in erster Linie nach der Aktenlage geführt werden (nur bei Unklarheiten werden Arzt und Patient zu einem persönlichen Gespräch ein-, aber niemals vorgeladen), ist die Qualität der Dokumentation für den Ausgang des Vergleichs von höchster Wichtigkeit. Die Schlichtungsstelle kann nur beweisbare Argumente in Betracht ziehen, im Gegensatz zu einem Gericht darf keine Wertung ( wem glaubt der Richter mehr? ) vorgenommen werden. Eine genaue Aufzeichnung der durchgeführten 7

8 Thema Die Patientenberatungs- und Schlichtungsstelle Wurzelbehandlung beim Zahnarzt ging ins Auge KURIER vom 2. Nov Ärztin zog Frau falschen Zahn: Patientin kämpft um ihr Recht KRONENZEITUNG vom 10. Nov Zwei Zeitungsartikel vom voletzten Monat. Zahnärzte im Besonderen Fehler (wenn auch nur vermeintliche), die bei der Zahnbehandlung vorkommen, tauchen immer wieder in den Medien auf. Die Kommentare dazu sind nicht immer besser gesagt, ganz selten, wohlwollend. Beide Artikel enthalten für Beschwerden typische Aussagen: Im Kurier wird die Patientin mit der Bemerkung über den Zahnarzt zitiert: Er hätte sich nur entschuldigen brauchen, dann wäre alles okay gewesen. Ganz allgemein: Ein Patient, der sich gut betreut fühlt, toleriert oft sehr viel. Wenn aber die sogenannte Chemie zwischen Patient und Behandler nicht mehr ganz stimmt, steigt die Neigung zur Unzufriedenheit wodurch eher eine Beschwerde ausgelöst wird. Oft nützt schon eine Erklärung der Situation oder die Aufklärung über die Behandlungsart und -methode, um den Unmut abzubauen. Aus diesem Grund wird Patienten in der Beratung durch die Schlichtungsstelle primär das nochmalige Gespräch mit dem Zahnarzt empfohlen. Im Anhang zum 2. Artikel rät ein Rechtsanwalt: Beim Verdacht auf einen ärztlichen Kunstfehler empfehle ich sofort einen Anwalt zu konsultieren. (Gemeint ist natürlich Behandlungsfehler.) In diese Kategorie der Patientenbeeinflussung durch Dritte fällt auch, wenn ein Nachbehandler sich über eine Arbeit, die er im Mund des Patienten sieht, kritisch äußert. Die Hoffnung, eine nicht 100%ig passende Krone auf Kosten der Versicherung des Vorbehandlers erneuern zu können, erfüllt sich ganz sicher nicht. Ganz abgesehen von der ethischen Fragwürdigkeit solchen Handelns ist eine Neuanfertigung in diesem Fall durch die Haftpflichtversicherung nicht gedeckt. Die Versicherung kann in der Regel nur für den erwiesenen Behandlungsfehler beansprucht werden. Dazu ist außerdem festzustellen, dass die Versicherungen zunehmend Schwierigkeiten bei der Schadensabdeckung machen und eine Rechtsschutzversicherung möglichst bei einer anderen Versicherungsgesellschaft sehr empfehlenswert ist. Auch ein potenter Versicherungsmakler hat sich als Vorteil erwiesen. Beschwerde geführt wird einerseits wegen vermeintlich falscher oder schlechter Behandlung, übermäßiger Schmerzen und dergleichen. Andererseits sind Form, Farbe, Stellung ganz allgemein das Aussehen oder die Passgenauigkeit und Verwendbarkeit einer zahntechnischen Arbeit die Ursache für Unzufriedenheit. Im Rahmen des Behandlungsvertrags schuldet der Zahnarzt Diagnostik, Aufklärung und Beratung nach den Regeln der ärztlichen Kunst, wofür der aktuell anerkannte Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft maßgeblich ist. Wird diese Vorgabe nicht erfüllt, liegt ein Behandlungsfehler vor. Passt eine Krone, Brücke, Prothese also eine technische Arbeit nicht, so tritt die gesetzliche Regelung der Gewährleistung in Kraft. Die Berufshaftpflichtversicherung deckt den Schadensersatz, das Schmerzengeld usw. beim Behandlungsfehler ab. Für die Gewährleistung ist der Zahnarzt selbst zuständig. Unterschieden muss darüber hinaus auch noch werden, ob ein eingetretenes unerwünschtes Ereignis als Komplikation oder als schicksalhafter Verlauf zu werten ist, bei dem keine Schadensersatzpflicht besteht. Kann eine Beschwerde nicht im Vorfeld durch eine Beratung ausgeräumt werden, so wird unter Zuhilfenahme eines gerichtlich beeideten Sachverständigen der Sachverhalt aufgeklärt und objektiviert. In der Sitzung der Schlichtungskommission wird daraufhin in enger Zusammenarbeit mit der Patientenanwaltschaft (laut gesetzlicher Vorgabe in der Schlichtungskommission vertreten) ein Vorschlag zur Streitbeilegung erarbeitet. Dass dabei die Erwartungen des Patienten, aber auch die Vorstellungen des Zahnarztes oft nicht erfüllt werden können, ist unvermeidlich. Nach dem Gesetz ist die Schlichtungsstelle wohl bei der Zahnärztekammer eingerichtet, sie ist in diesem speziellen Bereich aber nicht Schutz und Vertretung der Interessen der Zahnärzte. Diese werden in der Sitzung durch die von der 8

9 Thema Kammer bestellte Referentin für Patientenschlichtung wahrgenommen. Jedoch durch die Vermeidung des Auftrittes erzürnter Patienten in der Öffentlichkeit oder vor ordentlichen Gerichten ist die Beschwerdestelle mittelbar sehr wohl für die Kolleginnen und Kollegen tätig. Ein besonderer Bereich sind Honorarstreitigkeiten: Die autonomen Honorarrichtlinien der Österreichischen Zahnärztekammer sind eine Orientierungshilfe bei der Gestaltung der Privatleistungstarife und auch für die Bewertung durch die Schlichtungsstelle. Mit der Grenzwertverordnung setzt die ÖZÄK jenen Betrag (derzeit 1.680, ) fest, ab dem ein schriftlicher Heilkostenplan verpflichtend ist. Das Recht der freien Honorargestaltung bleibt davon unbeeinflusst, wenn der Patient vorneweg entsprechend aufgeklärt und informiert wurde und der Behandlung und Honorarhöhe zugestimmt hat. Die Schriftform und die Unterschrift des Patienten sind hier unbedingt erforderlich. Eine sehr exakte und ausführliche Dokumentation aller Vorgänge vom Patientenwunsch bzw. dem Grund des Ordinationsbesuches über Diagnose und Gebisszustand, Aufklärung und Besprechung geplanter Behandlungen und eventueller Alternativen bis zu allen Schritten der Therapie ist ebenfalls unbedingt notwendig. Zusammengefasst kann gesagt werden: Der Vertrauensverlust des Patienten ist meist der Auslöser einer Beschwerde. Für die Empfehlung der Schlichtungskommission ist ausschlaggebend ob wenn überhaupt eine Beschwerde berechtigt ist es sich um eine Komplikation bzw. einen schicksalhaften Verlauf, einen Behandlungsfehler oder eine Gewährleistung handelt. Honorarstreitigkeiten sind oft eine Rechenaufgabe und eine Angelegenheit der Dokumentation des mit dem Patienten vor der Behandlung Besprochenen. Patientenschlichtung Gedanken eines Gutachters Obwohl sich das Verfahren bei der Schlichtungsstelle einer Landeszahnärztekammer (z.b. jener für Niederösterreich) im vorprozessualen Stadium befindet, sind die Anforderungen an einen externen Gutachter die gleichen, die auch ein ordentliches Gericht stellt bis hin zur Haftung des Gutachters für seine Aussagen. Die Tätigkeit des Gutachters kann daher durchaus als gefahrengeneigt bezeichnet werden. Welche Fragen werden nun an einen Gutachter gestellt? Generell muss der Gutachter dahingehend antworten, ob es sich beim jeweiligen Fall um einen möglichen Behandlungsfehler, eine Komplikation oder einen schicksalshaften Verlauf handelt; eine Besonderheit im Bereich der Zahnmedizin kann die Frage nach einer etwaigen Gewährleistung wegen eines Mangels an einem involvierten Werkstück darstellen. Der Maßstab der Schlüsse, die der Gutachter ziehen muss, ist die Anforderung an die gebotene Sorgfalt des Durchschnittsarztes, gemessen am Stand der medizinischen Wissenschaften. Diese Definition zeigt deutlich, dass sich das System ebenso wie die zahnärztliche Profession ständig weiterentwickeln. Natürlich gibt es, je nach Fachgebiet, Beschwerden seitens der Patienten, die häufiger auftreten als andere. Hier ist die Endodontie wegen erfolgloser Wurzelbehandlung oder viae falsae zu erwähnen, im chirurgischen Fach Schädigungen nach Weisheitszahnextraktionen sowie Früh- oder Spätverluste bei Implantaten. Im prothetischen Fach geht es natürlich hauptsächlich um kosmetische Beschwerden, insbesondere im Zusammenhang mit missglückten Bissnahmen. Das größte Risiko für den Zahnarzt bzw. die Zahnärztin besteht in der Parodontologie. Beschwerden über nicht erkannte bzw. nicht behandelte Parodontopathien nehmen deutlich zu. Hier ist der Behandler im Streitfall mit einigen Schwierigkeiten konfrontiert: Neben der langen Verjährungsfrist wird an dieser Stelle eindringlich auf das Risiko der Beweislastumkehr hingewiesen. Selbst wenn diese Leistung von den Kassen nicht honoriert wird, ist eine routinemäßig durchgeführte und dokumentierte parodontale Grunduntersuchung in jedem Fall sehr empfehlenswert. Womit wir bei einer der wichtigsten Erfahrungen einer Sachverständigenlaufbahn angekommen sind: die Wichtigkeit einer vollständigen und lückenlosen Dokumentation. Es kann jeder Kollegin und jedem Kollegen nur empfohlen, werden, eine ausreichende zahn- und parodontalbezogene Anamnese, eine Allgemein- und Sozialanamnese samt aktueller Medikation zu dokumentieren. Eine Beurteilung der Röntgenbilder hinsichtlich HNH und Kiefergelenk sowie Vermerke hinsichtlich einzelner Behandlungsschritte sind ebenfalls höchst sinnvoll und das nicht nur für den Streitfall. 9

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11 NOTDIENSTE Jänner bis April 2017 Notdienstzeiten: 9:00 13:00 Uhr Bei Bedarf bitte herausnehmen und in Ihrer Ordination aushängen!

12 Notdienste Jänner bis April JÄNNER Dr. Grzegorz Berecki Schubertstraße Poysdorf 02552/34 44 DDr. Manfred Baatz Hauptstraße St. Andrä vor dem Hagenthale 02242/ DDr. Kamil Drazdil Steiner Landstraße Krems an der Donau 02732/ Dr. Andreas Garschall Badnerstraße Bad Vöslau 02252/ Dr. Oana-Madalina Graur-Berjawi Hauptstraße Hausmening 07475/ MUDr. Franz Martin Past Johann-Wegscheiderstraße Ternitz 02630/ Dr. Alejandro Perez-Alvarez Bahnhofstraße Gmünd 02852/ Dr. Christine Schmidl Conrad Lester-Hof 2/1/ Wilhelmsburg 02746/23 30 MR Dr. Gerhard Spiegl Raabserstraße Horn 02982/22 90 Dr. Dana Vulpescu Himberger Straße 5/1/ Schwechat 01/ Dr. Ursula Mohl Nr Altenmarkt an der Triesting 02673/70 03 Dr. Manfred Pichler Im Naturpark Horn 02982/23 95 Dr. Adnan Redzic Nelkengasse Lanzenkirchen 02627/ Dr. Ingrid Schuster Markt Frankenfels 02725/70 05 Dr. Gertrude Weissinger Nr Rappottenstein 02828/ FEBRUAR DDr. Andreas Brunthaler Bahnstraße Pulkau 02946/ DDr. Martina Hawlan Hauptstraße Hainfeld 02764/23 44 Dr. Brigitta Holzapfel Heinemannstraße 6a 3500 Krems an der Donau 02732/ Dr. Lilly Krebs Josefsthalstraße Tribuswinkel 02252/ Dr. Karl Müller-Bruckschwaiger Neuer Markt Zwettl 02822/ FEBRUAR Dr. Doris Kolarik Josef Dunkl-Straße Mistelbach 02572/ MÄRZ Dr. Raphael Atanasov Waidhofner Straße Dobersberg 02843/28 80 Dr. Sylvia Aixberger Hauptstraße Bad Vöslau 02252/ DDr. Birkan Chahin Im Markt Gaming 07485/ Dr. Veronika Khemiri Bundesstraße Schwarzenau 02849/ Dr. Barbara Lengger Hauptstraße Kreuzbrunn 1/ Mauerbach 01/ Dr. Bettina Muckenhuber Landhaus-Boulevard 11a/ St. Pölten 02742/ Dr. Michael Paur Hauptstraße Gloggnitz 02662/ Dr. Maria Pichler Kaiserstraße Zistersdorf 02532/25 15 DDr. Peter Prandl Mühlweg Großweikersdorf 02955/ Dr. Christian Reisinger Kamarithstraße Amstetten 07472/ Dr. Ctibor Stefan Weiss Wiener Straße 4-8/II/ Himberg 02235/ Dr. Romana Leutner-Salize Hafenstraße 23/ Krems an der Donau 02732/ Dr. Martin Neumüller Schwadorfer Straße Ebergassing 02234/ Dr. Elisabeth Rauch Stockerauer Straße Korneuburg 02262/ DDr. Andras Vegh Triesterstraße Neunkirchen 02635/ FEBRUAR Dr. Paul Biberhofer Kirchengasse Trumau 02253/71 50 Dr. Eugen Blufstein Bahnstraße Lassee 02213/22 17 Dr. Martina Mondl-Scheurer Promenadegasse Kaltenleutgeben 02238/ Dr. David Movsesian Hauptplatz Wullersdorf 02951/ Dr. Gabriele Reicher Sonnengasse Lunz am See 07486/85 00 Dr. Mohammed Nidal Al-Habbal Hauptstraße Herrnbaumgarten 02555/ Dr. Heidi Maria Altrichter Südhang Allhartsberg 07448/ Dr. Edeltraud Bauer-Zacek Rathausplatz St. Pölten 02742/ DDr. Birkan Chahin Im Markt Gaming 07485/ DDr. Ronald Hillbrunner Raiffeisengürtel 29A 2460 Bruck an der Leitha 02162/ Dr. Rainer Loitzl Hans Wallner-Straße Reichenau an der Rax 02666/ Dr. Anja Pflüger Jasomirgottgasse Tulln 02272/64644 Dr. Gabriela Radl Hauptstraße Guntramsdorf 02236/ DDr. Stefan Rodinger Rathausplatz Mautern 02732/ JÄNNER Dr. Karin Dangl-Grünwald Austraße Obergrafendorf 02747/24 68 Dr. Witold Marian Demut Wiener Straße Schwechat 0676/ Dr. Gertrud Großauer Bachgasse Sitzenberg-Reidling 02276/ Dr. Erich Liska Hauptstraße Hautzendorf 02245/ Dr. Dorota Miraszewska Oberer Stadtplatz Waidhofen an der Ybbs 07442/ Dr. Arnold Nadlinger Monte Cuccoli Straße Waidhofen an der Ybbs 07442/ Dr. Ernst Nimmrichter Hauptstraße Ruprechtshofen 02756/23 02 Dr. Katharina Oberrauter-Losert Schlosspark 5/1/ Wolkersdorf im Weinviertel 02245/30 66 MR DDr. Herbert Roch Uferstraße Gloggnitz 02662/ DDr. Elisabeth Zitzelsberger Hauergasse Hainburg an der Donau 02165/ FEBRUAR Dr. Julia Teresa Berger Teesdorferstraße Günselsdorf 02256/ Dr. Reinhard Finger Kühnringerstraße Eggenburg 02984/44 10 Dr. Erich Gusenleitner-Reif Schulring Aschbach-Markt 07476/ DDr. Georg Hartl Julius Raab Promenade St. Pölten 02742/ Dr. Astrid Hörmann Zwettler Straße Groß Gerungs 02812/86 54 Dr. Michaela Riegler Tribamerweg Kirchschlag in der Buckligen Welt 02646/22 80 Dr. Renate Schmidl Neuwirth-Siedlung Waidhofen an der Thaya 02842/ Dr. Mevlüt Simsek Maximilianstraße 52/ St. Pölten 02742/ Dr. Robert Stögerer Kirchenplatz Langenlois 02734/34 31 Dr. Martin Weissensteiner Höllriglstraße Haag 07434/ MÄRZ Dr. Jörg-Josef Aichberger Dunkelsteiner Str Ternitz 02630/ Dr. Thomas Beer Moritz-Schadek-Gasse Waidhofen an der Thaya 02842/ Dr. Eugen Blufstein Bahnstraße Lassee 02213/22 17 DDr. Eva Maria Kelemen Pfarrsiedlung Hadersdorf am Kamp 02735/22 18 Dr. Brigitte Käsmayer Theresiengasse 5/ Baden 02252/

13 Dr. Laleh Nikpour Nouri J. Widhalm-Straße Retz 02942/ Dr. Christopher Ritt Marktplatz St. Peter in der Au-Dorf 07477/ Dr. Helmuth Sommer Domgasse St. Pölten 02742/ Dr. Ingeborg Steininger Kirchenplatz Ybbs an der Donau 07412/ Dr. Gabriele Urbanetz Wultendorf Nr Staatz-Wultendorf 02524/ MÄRZ DDr. Michael Bilek Bahnhofstraße Hoheneich 02852/ MR Dr. Michaela Höbarth-Haydn Kellerstraße 15/3/ Neumarkt an der Ybbs 07412/ Dr. Florian Lach Mistelbacherstraße Ernstbrunn 02576/22 61 Dr. Friedrich Lechner Waldmüllergasse Neunkirchen 02635/ Dr. Martina Mondl-Scheurer Promenadegasse Kaltenleutgeben 02238/ MÄRZ Dr. Bernhard Mann Anton-Bruckner-Straße APRIL 3550 Langenlois 02734/22 28 Dr. Alexander Blufstein Linzer Straße Arbesbach 02813/72 70 Dr. Karin Dangl-Grünwald Austraße Obergrafendorf 02747/24 68 Dr. Tarek Kanaan Schlossberggasse Zistersdorf 02532/ Dr. Veronika Khemiri Bundesstraße Schwarzenau 02849/ Dr. David Movsesian Hauptplatz Wullersdorf 02951/ Dr. Gorazd Persoglio Zöbingerstraße Langenlois 02734/23 24 Dr. Evelyn Raab - Kronister Bahnhofstraße 41/TOP Deutsch-Wagram 02247/36 46 Dr. Gabriela Radl Hauptstraße Guntramsdorf 02236/ Dr. Walter Salaberger Lindengasse Gresten 07487/27 00 Dr. Martina Tischler Alleegasse Pitten 02627/ Dr. David Rosenthaler Thörringplatz Pöchlarn 02757/26 04 Dr. Mirko Rozic Nr Kirchberg am Walde 02854/65 75 DDr. Andrea Sochor Wiener Straße 12/ St. Pölten 02742/ Dr. Ursula Völkel Anton-Bruckner-Gasse Klosterneuburg 02243/ APRIL Dr. Karin Anna-Maria Dosti Marktplatz Pottendorf 02623/ DDr. Michael Koschatzky Hauptplatz 5/ Matzen 02289/ Dr. Helga Krist-Riener 29. Straße 1/1a 3331 Kematen 07448/42 09 DDr. Iva Kudelka St. Pöltner Straße 18/1/ Kirchberg an der Pielach 02722/76 00 Dr. Tomas Micek Hauptplatz Hollabrunn 02952/ DDr. Birkan Chahin Im Markt Gaming 07485/ DDr. Alex Dem Getreideplatz Fischamend-Dorf 02232/ Dr. Friedrich Lechner Waldmüllergasse Neunkirchen 02635/ Dr. Ulrike Linthaler Mariazeller Straße Traisen 02762/ Dr. Ewald Peter Luftensteiner Nr Rastenfeld 02826/262 Dr. Gerhard Mann Hauptstraße St. Andrä vor dem Hagenthale 02242/ DDr. Wolfgang Manschiebel Kremser Straße Paudorf 02736/72 57 Dr. Peter Oedendorfer Wr. Neustädter Straße Kottingbrunn 02252/ Dr. Ovidiu-Eugen Sas Hauptstraße Auersthal 02288/23 35 Dr. Johannes Karl Widmayer Kremser Straße Retz 02942/24 83 Dr. Alejandro Perez-Alvarez Bahnhofstraße Gmünd 02852/ Dr. Harald Plattner Waidhofnerstraße Rosenau am Sonntagberg 07448/39 10 Dr. Maria Ransmayr Ludwig-Kaiser-Straße 19, RH Pressbaum 02233/ Dr. Stefan Schragl Schwarzottstraße 2a, MSC Neunkirchen 02635/ Dr. Elisabeth Treer Edelmühlgasse Au am Leithaberge 02168/82 18 Wir sind für Sie da! Dr. Ingeborg Rizzi Mariazellerstraße Traisen 02762/ DDr. Stefan Rodinger Rathausplatz Mautern an der Donau 02732/ Dr. Valerica Scarlat Dr. Anton Krabichler-Platz Groß-Enzersdorf 02249/37 90 MR Dr. Gerhard Spiegl Raabserstraße Horn 02982/22 90 Dr. Andrei-Onoriu Tutelea Behamberg Behamberg 07252/ APRIL Dr. Artur Baraev Staatsbahnstraße Laa an der Thaya 02522/ Dr. Nikolae Barsan Kirchenplatz Orth an der Donau 02212/29 50 Dr. Erich Gusenleitner-Reif Schulring Aschbach-Markt 07476/ Dr. Walter Hacker Wiener Straße Pottendorf 02623/ DDr. Marianne Hahn Markt Edlitz 02644/ Dr. Barbara Schmid-Renner Nr Heiligenkreuz 02258/85 80 Dr. Franz Schweiger Jubiläumsstraße Herzogenburg 02782/ Dr. Oliver Steinwendtner Sparkassenstraße Gföhl 02716/63 80 DDr. Andras Vegh Triesterstraße Neunkirchen 02635/ Dr. Hermann Wegscheider Dr.-Rudolf-Kraus-Platz Groß-Siegharts 02847/ APRIL Dr. Gernot Flicker Stockerauer Straße Spillern 02266/ DDr. Monika Gottschalk-Baron Wiener Straße Gänserndorf 02282/83 37 DDr. Georg Hartl Julius Raab Promenade St. Pölten 02742/ Dr. Klaus Peter Kammerer Nibelungenstraße Persenbeug 07412/ Dr. Werner Lasinger Körnermarkt Gföhl 02716/

14 Ausschreibungen allgemein Freie Kassenplanstellen für Angehörige des zahnärztlichen Berufes und Dentisten Bezirk Gmünd Weitra: vakant seit (Nachfolge für Dr. Lieselotte MAYER) Bezirk Waidhofen/Thaya Groß-Siegharts: vakant seit (Nachfolge für Dr. Alfons WEISS, MSc) Groß-Siegharts wird mit reduzierten Mindestordinationszeiten (mindestens 10 Stunden an 2 Tagen) ausgeschrieben. Bezirk Neunkirchen Puchberg am Schneeberg: vakant seit (Nachfolge für Dr. Manfred HACKL) Bezirk Gänserndorf Dürnkrut: vakant seit (Nachfolge für Dr. Massoud SAFAI-SIAHKALI) Bezirk Gänserndorf Groß-Enzersdorf: vakant per (Nachfolge für Dr. Valerica SCARLAT) Bezirk Mödling Wiener Neudorf: vakant per (Nachfolge für MR Dr. Roland MERICH) Bezirk Korneuburg Stockerau: vakant per (Nachfolge für Dr. Regina WEILBUCHNER) Bezirk Hollabrunn Zellerndorf: vakant per (Nachfolge für MR Dr. Harald GASS) Bezirk Tulln Zwentendorf: vakant per (Nachfolge für Dr. Rudolf FRANK) Bezirk St. Pölten Land Markersdorf an der Pielach: vakant per (Nachfolge für Dr. Arthur Franz Josef PICHLER) Bezirk Scheibbs Wieselburg: vakant per (Nachfolge für Dr. Elisabeth PISCHINGER) Bezirk Gmünd Gmünd: vakant per (Nachfolge für Dr. Alejandro PEREZ-ALVAREZ) Ende der Bewerbungsfrist: 20. Feburar Wachauer Frühjahrsymposium 2017 Avance Hotel Steigenberger, Krems > Mai 2017 Zukunftstechnologien in der Zahnheilkunde Anmeldeinformationen: schriftlich an: ÖGZMK NÖ, Kremser Gasse 20, 3100 St. Pölten Fax: / oegzmknoe.office@kstp.at Homepage: Nähere Informationen erhalten Sie im Sekretariat der ÖGZMK NÖ bei Frau Sarah Eder unter der Telefonnummer 0664/ (Mo., Di., Do., 9 13 Uhr). ZVR

15 Ausschreibungen allgemein (Datum des Einlangens der Bewerbungsunterlagen bei der LZÄK für NÖ, Kremser Gasse 20, 3100 St. Pölten) Die rechtsverbindliche Ausschreibung von Kassenplanstellen im Auftrag der niederösterreichischen Krankenversicherungsträger (NÖGKK), der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) und der Versicherungsanstalt der Eisenbahnen (VA) erfolgt einmal pro Quartal zum 20. des jeweiligen ersten Quartalsmonats im Internet (noe.zahnaerztekammer.at, Ausschreibungen + Invertragnahmen). Die Vertragsstelle verpflichtet zur Führung einer Ordination im Mindestausmaß von 20 Stunden (mit Ausnahme von Groß Siegharts) pro Woche und zur elektronischen Abrechnung. Auf die Vergabe der ausgeschriebenen Kassenplanstellen finden die gemeinsamen Niederlassungsrichtlinien und Erläuterungen der Landeszahnärztekammer für NÖ und der NÖ Gebietskrankenkasse Anwendung. Sofern gemäß 11 der gemeinsamen Niederlassungsrichtlinien ein Hearing durchzuführen ist und ein geladener Bewerber in der Folge zum vereinbarten Termin nicht erscheint, wird dies grundsätzlich als Zurückziehen der Bewerbung betrachtet. Als Termin für das Hearing bzw. ein allfälliges Vorstellungsgespräch für die ausgeschriebenen Kassenplanstellen wurde Dienstag, 7. März 2017, ab 13:00 Uhr in der NÖ Gebietskrankenkasse, Kremser Landstraße 3, 3100 St. Pölten festgesetzt. Für nähere Auskünfte kontaktieren Sie uns bitte unter der Tel.-Nr.: /3102, Mag. Markus Kriegler, oder unter office@noe.zahnaerztekammer.at. Abschluss von neuen Kassenverträgen St. Andrä v.d. Hagenthale (Bez. Tulln) Bisheriger Vertragsinhaber: Dr. Gerhard MANN Nachfolger: DDDr. Astrid REICHWEIN Tulln (Bez. Tulln) Bisheriger Vertragsinhaber: MR Dr. Annemarie STÖGER Nachfolger: Dr. Anja PFLÜGER Poysdorf (Bez. Mistelbach) Bisheriger Vertragsinhaber: ZA Jan HULIK Nachfolger: Dr. Christoph KARLSBÖCK Heiligenkreuz (Bez. Baden) Bisheriger Vertragsinhaber: Dr. Maria STIFT Nachfolger: Dr. Barbara SCHMID-RENNER Eggenburg (Bez. Horn) Bisheriger Vertragsinhaber: DDr. Gerald JAHL Nachfolger: Dr. Alejandro PEREZ-ALVAREZ Abschluss von neuen Kassenverträgen-KFO Bez. Krems Land (Versorgungsregion NÖ Mitte) Neuer Vertragsinhaber: Dr. Werner LASINGER Jene Zahnärzte, die den Zuschlag für eine Kassenplanstelle erhalten, müssen an einem Informationstag der NÖGKK teilnehmen (9:00 bis ca. 13:00 Uhr). Vertragsbeginn: bzw Informationstag: Mitgliederstand der LZÄK für NÖ Gesamtstand Kassen-Zahnärzte 453 Wahlzahnärzte 153 angestellte Zahnärzte 50 Wohnsitzzahnärzte 85 Stand: 1. Jänner

16 Service Eine Assistentin wird schwanger Berufsbegleitende Tipps für den Praxisbetreiber Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! In dieser Ausgabe befassen wir uns mit dem Thema Schwangerschaft. Im Falle einer Schwangerschaft einer Assistentin gilt es, einiges zu beachten: Gesetzliche Grundlagen: ArbeitnehmerInnen-Schutzgesetz Mutterschutz-Evaluierung 1. Die Mitarbeiterin ist verpflichtet den Arbeitgeber möglichst früh über die Schwangerschaft zu informieren. Dabei sollte eine Bestätigung des betreuenden Gynäkologen vorliegen, aus der auch hervorgeht, wann der voraussichtliche Geburtstermin ist. 2. Die Schwangerschaft ist dem zuständigen Arbeitsinspektorat zu melden. Verzeichnis der Bezirke der Arbeitsinspektorate: Arbeitsinspektorat Krems: Donaulände 49, 3500 Krems zuständig für die Stadt Krems, die Verwaltungsbezirke Gmünd, Horn, Krems, Waidhofen/Thaya und Zwettl Arbeitsinspektorat St. Pölten, Daniel-Gran-Straße 10, 3100 St. Pölten zuständig für die Städte St. Pölten und Waidhofen/Ybbs, die Verwaltungsbezirke Amstetten, Lilienfeld, Melk, St. Pölten und Scheibbs Arbeitsinspektorat Wr. Neustadt: Engelbrechtgasse 8, 2700 Wr. Neustadt zuständig für die Stadt Wr. Neustadt, die Verwaltungsbezirke Baden, Neunkirchen und Wr. Neustadt Arbeitsinspektorat für den 5. Aufsichtsbezirk: Belvederegasse 32, 1040 Wien zuständig für die Verwaltungsbezirke Bruck/Leitha, Mödling, Tulln und das südlich der Donau gelegene Gebiet des Verwaltungsbezirkes Wien Umgebung Arbeitsinspektorat für den 6. Aufsichtsbezirk: Fichtegasse 11, 1010 Wien zuständig für die Verwaltungsbezirke Gänserndorf, Hollabrunn, Korneuburg und Mistelbach; das nördlich der Donau gelegene Gebiet des Verwaltungsbezirkes Wien Umgebung Die Meldung enthält: Name und Alter der Assistentin Arbeitsplatzadresse (Ordination) Voraussichtlichen Geburtstermin Eine Kopie der Meldung geht an die Assistentin. Tätigkeiten der Mitarbeiterin, die in der Schwangerschaft verboten sind. (Mutterschutzgesetz 4): Generelles Assistieren (Vermeidung von Tröpfcheninfektionen) Zahnsteinentfernung (Mundhygiene) Hantieren mit Amalgam Arbeiten im Strahlenbereich Aufbereiten von verunreinigten Instrumenten Achtung: Ab der 20. Schwangerschaftswoche sind Arbeiten, die nur im Stehen verrichtet werden können, maximal vier Stunden am Tag erlaubt. Die 40-Stunden-Woche ist einzuhalten (Arbeitszeiten-Aufzeichnungen führen). Die tägliche Arbeitszeit von 9 Stunden darf nicht überschritten werden. Schaffen Sie eine geeignete Möglichkeit, sich bei Bedarf hinlegen zu können. -Anfragen: office@noe.zahnaerztekammer.at Vorschau für die nächste NÖZZ: Kündigungsschutz Prim. MR Dr. Sven Orechovsky Referent für Qualitätssicherung und betriebstechnische Auflagen 16

17 Service Umstellung Quartalsinformation/Beilage Kontoinformation Mit Inbetriebnahme eines neuen EDV-Systems kommt es zu einer Umstellung der standardisierten Zustellung der Beitragsvorschreibungen der ÄK für NÖ Wohlfahrtsfonds. Die bisherigen Quartalsinformationen an Kassenzahnärzte und angestellte Zahnärzte werden nicht mehr zugestellt. Für 2017 wird die Jahresvorschreibungsübersicht der Wohlfahrtsfondsbeiträge und Kammerumlagen an Ärzte/ Zahnärzte, die ihre Anstellung bei der Landesregierung haben, voraussichtlich Ende 2016, an alle übrigen Ärzte/ Zahnärzte voraussichtlich Anfang 2017 verschickt. Nach Ablauf des Beitragsjahres erfolgen eine Jahresendaufstellung (Kontoinformation) und eine detaillierte Zahlungsaufstellung. Diese werden für das Beitragsjahr 2016 voraussichtlich im Februar 2017 an alle Ärzte/Zahnärzte übermittelt. Ärztekammer für NÖ Wohlfahrtsfonds Wipplingerstraße Wien Im Falle einer unterjährigen Änderung der Vorschreibungswerte wird eine adaptierte Jahresvorschreibungsübersicht 2017 ausgesendet. Ordinationsgründungs- & Schließungsseminar 2016 Die beiden Seminare unterstützen die Kollegenschaft beim Neueinstieg in die Praxis und auch bei der Planung in Richtung des entspannten Ruhestandes. Zusätzlich profitieren bei dieser Veranstaltung beide Seiten vom kollegialen Austausch zwischen den Generationen und sie ermöglicht den direkten unkomplizierten Kontakt miteinander. Das Ordinationsgründungs- bzw. Schließungsseminar der LZÄK für NÖ am 12. November 2016 in St. Pölten war wieder ein großer Erfolg. Es stand heuer unter dem Motto Hilfestellung für Neueinsteiger entspannt in Richtung Ruhestand und 35 zukünftige Ordinationsgründer sowie 56 Kollegen, die ihre Praxis in nächster Zukunft übergeben möchten, trafen in einem anregendem Rahmen zusammen. Dieses Zahlenverhältnis darf man auch gerne symbolisch für die Entwicklung der österreichischen Zahnärzteschaft im niedergelassenen Bereich sehen: Es gibt zurzeit bei Weitem mehr Ordinaitionsschließungen als -gründugnen. An der enormen Nachfrage nach diesem Format unseres umfangreichen Veranstaltungsprogrammes merkt man, wie groß der Bedarf bzw. das Interesse an dem kollegialen Austausch zwischen den Generationen geworden ist, so Präsident OMR DDr. Hannes Gruber. Wie jedes Jahr kamen Zahnärztinnen und Zahnärzte aus dem gesamten Bundesgebiet extra für dieses Seminar, das von der LZÄK für NÖ seit Jahren erfolgreich angeboten wird, in die Landeshauptstadt Niederösterreichs. Die Interessierten reisten aus Wien, dem Burgenland, Oberösterreich, aus der Steiermark, aus Salzburg und aus Kärnten an. Präsident OMR DDr. Hannes Gruber, Vizepräsident Prim. MR Dr. Sven Orechovsky und DDr. Sabine Pfaffeneder-Mantai, Referentin für Berufseinsteiger & Öffentlichkeitsarbeit, moderierten die Veranstaltung und begleiteten die Kolleginnen und Kollegen wie gewohnt mit Verve durch den gesamten Tag. Dieses Jahr boten unsere fachkundigen Vortragenden wieder detaillierte Vorträge zu finanziellen Belangen, rechtlichen Aspekten, Wohlfahrtsfonds, Steuer, Niederlassung und Qualitätssicherung sowie zum Bereich Wahlzahnärzte der interessierten Zuhörerschaft an. Das positive Feedback der Teilnehmerinnen und Teilnehmer lässt uns stolz auf ein gelungenes Ordinationsgründungs- & Schließungsseminar 2016 zurückblicken und das Organisationskomitee bedankt sich ganz besonders beim Sponsor Pluradent Austria für die großzügige Unterstützung. DDr. Sabine Pfaffeneder-Mantai 17

18 Service Wintersymposium 2017 Prophylaxe am Semmering Mit ein wenig schlechtem Gewissen sind die letzten Weihnachtskekse vertilgt und der Jahreswechsel absolviert: höchste Zeit, dass man sich wieder ernsthafteren Dingen zuwendet. Da kommt das traditionelle Wintersymposium der ÖGZMK Niederösterreich wie gerufen. In diesem Jahr übrigens unter der Überschrift: Prophylaxe in der Zahnheilkunde. Panhans In seiner Eigenschaft als Präsident der ÖGZMK NÖ freute sich Dr. Wolfgang Gruber, auch in diesem Jahr etwa 100 Zahnärztinnen und Zahnärzte auf dem Zauberberg begrüßen zu dürfen. Am 13. und 14. Jänner 2017 versammelten sich Kolleginnen und Kollegen nicht nur aus Niederösterreich, um, prophylaxetechnisch auf den letzten Stand gebracht, mit neuem Schwung das Jahr zu beginnen. Tatsächlich konnte das Wintersymposium 2017, wie in den vergangenen Jahren auch, mit einer hochkarätigen österreichischen und internationalen Referentenriege aufwarten: Den Anfang machten Univ.-Prof. Dr. Christof Dörfer und Dr. Sonja Sälzer, PhD, von der Christian-Albrechts-Universität Kiel, die höchst spannend über mechanisches Biofilmmanagement referierten. Diese Vorlage nahm Dr. Steffen Rieger vom zahnmedizinischen Fortbildungszentrum Stuttgart mit seinem Vortrag über chemisches Biofilmmanagement auf und Prof. Dr. Markus Altenburger von der Uni-Klinik Freiburg beendete den ersten Vortragstag mit dem Thema Fluoride. Der zweite Tag stand unter dem Motto Gegenwart und Zukunft : Prof. Dr. Adrian Lussi von der Uni-Klinik Bern ortete Wurzelkaries. Einen Blick in die Zukunft erlaubten den interessierten Zuhörern Ass.-Prof. Priv.-Doz. Dr. Ines Kapferer-Seebacher, MSc, von der Uni-Klinik Innsbruck mit ihrem Referat über die Rolle des Immunsystems und Dr. Priv.-Doz. DDr. Christiane Gleissner von der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz, die die Frage aufwarf und gleich beantwortete, ob Prophylaxe in Abhängigkeit vom Geschlecht zu sehen sei. Eine weitere Herangehensweise im wahrsten Sinn des Wortes fand Dr. Klaus-Dieter Bastendorf mit seinem Vortrag Strahlen und nicht Kratzen. Den Abschluss machte der wissenschaftliche Leiter der Veranstaltung, Univ.-Prof. Dr. Johannes Einwag, Direktor des zahnmedizinischen Fortbildungszentrums Stuttgart und Fortbildungsreferent der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg, der das Thema der Prophylaxe in unterschiedlichen Altersgruppen in ein Kochbuch verpackte. Gut besucht wie jedes Jahr, und auch wieder sehr informativ war die Dentalausstellung des Veranstaltungssponsors M+W Dental. Sie ist schon traditionell der passende Hintergrund für viele Gespräche und fachlichen Meinungsaustausch zwischen den Referaten. Und natürlich durfte auch in diesem Jahr ein Fixpunkt der Veranstaltung nicht fehlen: der traditionelle Ausflug auf das Liechtensteinhaus mit seinen lukullischen Angeboten und die anschließende Rodelpartie. Wie jedes Jahr war auch heuer die aktuelle Wetterlage ein vieldiskutiertes Thema die bunte Schar der Stammgäste beim Wintersymposium auf dem Semmering ist hierbei ja durchaus Kummer gewohnt. Umso wichtiger war es, dass se das Wetter auch in diesem Jahr so Nahmen, wie s eben kam. Namens der ÖGZMK NÖ bedankt sich deren Präsident Dr. Wolfgang Gruber ganz herzlich nicht nur bei allen Besucherinnen und Besuchern für eine wieder besonders gelungene Veranstaltung, sondern ganz besonders auch bei all jenen, die dazu beigetragen haben, dass organisatorisch alles so wunderbar geklappt hat. Wir alle freuen uns schon auf das Wintersymposiums im nächsten Jahr! 18

19 Ihre I.W.C.-Austria-Labors in Niederösterreich Preinsbacher Straße 5, 3300 Amstetten Tel / WIR MACHEN IHRE PATIENTEN GLÜCKLICH Leidenschaft für Zahntechnik konsequent. Mit Erfahrung, Liebe zu Details Team für Sie. Wir zaubern nicht, wir vertrauen auf meisterliches Handwerk. Zahnärztliche Ordination, komplett ausgestattet, vollklimatisiert, 2 Behandlungseinheiten, sehr gute Lage und Umsatz, alle Kassen, in 3812 Gr.-Siegharts krankheitshalber sofort gegen sehr faire Ablöse abzugeben. Mobil: 0650/ , ordi.weiss@aon.at Suche sowohl Vertretung für normale Kassenplanstelle als auch kieferorthopädische Vertretung für KFO-Vertragsplanstelle im südlichen Niederösterreich in Pitten (14 km südlich von Wr. Neustadt) bei Interesse bitte: 0699/ oder martina@dr-tischler.at 19

20 Fortbildungstermine Introseminar für die Seminarreihe KFO aus der Praxis für die Praxis Termin: Mi., 25. Jänner 2017 Ort: InterCityHotel, 1070 Wien, Mariahilfer Straße 22 Organisation: Dr. Robert Scherngell, MSc Information/Anmeldung: 0699/ (Violeta Topic) Homepage: Jahreskongress der ÖGMKG Termin: Di., 31. Jänner, bis Fr., 3. Februar 2017 Thema: Wie viel Technik braucht die MKG-Chirurgie Ort: Kur- und Kongresszentrum 5630 Bad Hofgastein, Tauernplatz 1 Information/Anmeldung: Homepage: Internationale kieferorthopädische Fortbildungstagung Termin: Sa., 4. März, bis Sa., 11. März 2017 Ort: K3 Kitzkongress, 6370 Kitzbühel, Josef-Herold-Straße 12 Organisation: ÖGKFO Information/Anmeldung: Ärztezentrale Med.-Info 01/ Homepage: Kärntner Seensymposium Termin: Do., 4. Mai, bis Sa., 6. Mai 2017 Ort: Velden am Wörthersee, Casino Organisation: ÖGZMK KTN in Zusammenarbeit mit dem ZIV Information/Anmeldung: (Frau Brenner) Homepage: Wachauer Frühjahrsymposium Termin: Do., 18. Mai, bis Sa., 20. Mai 2017 Thema: Zukunftstechnologien in der Zahnheilkunde Ort: Hotel Steigenberger, 3500 Krems Organisation: ÖGZMK NÖ Information/Anmeldung: 0664/ oegzmknoe.office@kstp.at

21 Fortbildungstermine D-A-CH-ZAHN 2017 Termin: Fr., 2. Juni, bis Sa., 3. Juni 2017 Thema: Team on Top, Parodontologie, Implantologie intersdisziplinär; Risiko - Patient? Ort: Kongresshaus, Bad Ischl Organisation: ÖGZMK OÖ Information/Anmeldung: 0316/ (Ing. Clemens Keil) info@d-a-ch-zahn.com Österreichischer Zahnärztekongress Termin: Do., 28. September, bis Sa., 30. September 2017 Thema: Wissen Strategien Lösungen Ort: Innsbruck, Congress Organisation: Verein Tiroler Zahnärzte Information/Anmeldung: Homepage: Herbstsymposium Termin: Fr., 13. Oktober, und Sa., 14. Oktober 2017 Ort: City Hotel Design & Classic, St. Pölten Organisation: ÖGZMK NÖ Information/Anmeldung: 0664/ oegzmknoe.office@kstp.at Ordinationsgründungs- bzw. -schließungsseminar Termin: Sa., 25. November 2017 Thema: Hilfestellung für Neueinsteiger bzw. entspannt in Richtung Ruhestand Ort: Hotel Metropol, St. Pölten Organisation: NÖFA Information/Anmeldung: (Verena Prirschl) office@noe.zahnaerztekammer.at Wintersymposium 2018 Termin: Fr., 12. Jänner, und Sa., 13. Jänner 2018 Ort: Hotel Panhans, Semmering Organisation: ÖGZMK NÖ Information/Anmeldung: 0664/ oegzmknoe.office@kstp.at 21

22 People Vorstand OMR DDr. Hannes Gruber Präsident der LZÄK für NÖ Prim. MR Dr. Sven Orechovsky Vizepräsident MR Dr. Hans Kellner, MDSc Finanzreferent Landesausschuss OMR Dr. Alois Bors DDr. Karin Hager DDr. Gustav Krischkovsky Dr. Wolfgang Gruber DDr. Sabine Pfaffeneder-Mantai Dr. Friedrich Lechner Referenten DDr. Doris Mautner DDr. Thomas Felkai -Kontakt: Die Mailadresse ergibt sich aus 22

23 Ihre Ansprechpartner in der Kammer Mag. Markus Kriegler Jurist Verena Prirschl Sekretariat Sarah Eder Sekretariat Regina Berger Sekretariat Tel.: /3102 Fax: /3109 Tel.: /3100 Fax: /3109 Tel.: /3112 Fax: /3109 Tel.: /3107 Fax: /3109 Bezirkszahnärztevertreter Amstetten DDr. Gerda Seiler Tel.: 07434/ Baden Dr. Karin Dosti Tel.: 02623/ Bruck/Leitha + Schwechat Prim. DDr. Peter Gmach Tel.: 02162/ Gänserndorf DDr. Michael Koschatzky Tel.: 02289/29 31 Gmünd Dr. Rudolf Gloser Tel.: 02862/ Hollabrunn OMR Dr. Karl Bauer Tel.: 02952/29 52 Horn MR Dr. Gerhard Spiegl Tel.: 02982/22 90 Korneuburg MR Dr. Ronald Palman Tel.: 02264/73 16 Krems Dr. Romana Leutner-Salize Tel.: 0664/ Lilienfeld Dr. Ulrike Linthaler Tel.: 02762/ Melk MR Dr. Michaela Höbarth-Haydn Tel.: 07412/ Mistelbach Dr. Michail Woloch Tel.: 02572/41 41 Mödling Dr. Alfred Gabriel Tel.: 0699/ Neunkirchen MR DDr. Herbert Roch Tel.: 02662/ Scheibbs Dr. Elisabeth Pischinger Tel.: 07416/ St. Pölten + Purkersorf Dr. Wolfgang Gruber Tel.: 02782/ Tulln + Klosterneuburg Prim. MR Dr. Sven Orechovsky Tel.: 02278/ Waidhofen/Thaya Dr. Raphael Atanasov Tel.: 02843/28 80 Wr. Neustadt Dr. Wolf Bialonczyk Tel.: 02622/ Zwettl MR Dr. Hans Kellner, MDSc Tel.: 02872/74 00 Regionalzahnärztevertreterin für MKG-tätige Zahnärzte Göstling DDr. Judith Mark Tel.: 07484/ IMPRESSUM Medieninhaber und Herausgeber Landeszahnärztekammer für NÖ, Kremser Gasse 20, 3100 St. Pölten Auflage 1000 Exemplare Erscheinungsweise viermal jährlich Offenlegung gemäß 25 Mediengesetz Medieninhaber von NOEZZ ist die Landeszahnärztekammer für NÖ, Präsident MR DDr. Hannes Gruber, Kremser Gasse 20, 3100 St. Pölten NOEZZ ist das offizielle Mitteilungsblatt der Landeszahnärztekammer für NÖ für ihre Mitglieder Druckerei Wograndl, 7210 Mattersburg Redaktion Das Team der Landeszahnärztekammer für NÖ Anzeigenverwaltung Sarah Eder, Tel.: /3112 Gestaltung/Satz Landeszahnärztekammer für NÖ, Verena Prirschl Lektorat Schreibwerkstatt, 1030 Wien, co.at Porträtfotos Marius Höfinger, Rathausplatz 18, 3130 Herzogenburg Titelbild istockphoto standret Bilder Seite 4 Amt der NÖ Landesregierung, Seite 5 Christian Rummel, Seite 7 photobac, Seite 18 Panhans Fotos Anna Stöcher, istockphoto, LZÄK für NÖ Verlags- und Herstellungsort 3100 St. Pölten. Der Verlag haftet nicht für unverlangt eingesandte Manuskripte und Fotos. Nachrichten werden nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr veröffentlicht. Namentlich oder mit einem Kürzel gekennzeichnete Artikel, Leserbriefe und sonstige Beiträge sind die persönliche und/oder wissenschaftliche Meinung des Verfassers und müssen daher nicht mit der Meinung der Redaktion übereinstimmen. Diese Beiträge fallen somit in den persönlichen Verantwortungsbereich des Verfassers. Die Redaktion nimmt sich das Recht vor, Leserbriefe zu kürzen. Der Verlag behält sich das ausschließliche Recht der Verbreitung, Übersetzung und jeglicher Wiedergabe auch von Teilen dieser Zeitung durch Nachdruck, auch auszugsweise, Fotokopie, EDV-Einspeicherung vor. Soweit in dieser Ausgabe der NOEZZ personenbezogene Bezeichnungen nur in weiblicher oder männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. 23

24 Sie hassen überhöhte Preise Sie hassen verspätete Lieferungen Sie hassen falsche Lieferungen Sie werden uns lieben heute und in Zukunft vertrauen können

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