V.2 Wohnungsnot und Wohnungslosigkeit

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1 V.2 Wohnungsnot und Wohnungslosigkeit Wohnungslosigkeit bedeutet nicht zwingend Obdachlosigkeit und ein Leben auf der Straße, sondern das Fehlen einer eigenen Wohnung. 747 Wohnungslose Menschen leben in behelfsmäßigen Behausungen wie Wohnwagen, kommen bei Verwandten oder Bekannten unter, ziehen in Billighotels oder Pensionen, leben in kommunalen Not- und Obdachlosenunterkünften oder gänzlich auf der Straße. Sie sind vielen Widrigkeiten schutzlos ausgesetzt, die nicht nur die Lebensqualität erheblich einschränken und zu sozialer Isolation führen, sondern mitunter auch die körperliche und seelische Unversehrtheit gefährden. Es fehlt an privatem Rückzugsraum, an der Sicherheit, zu wissen, wo man in den nächsten Wochen schlafen wird; manchmal fehlt es sogar an einer ausreichenden Ernährung, dem Schutz vor Witterung oder einer umfassenden medizinischen Versorgung. Hinzu kommen Stigmatisierung und Diskriminierung und nicht selten auch Gewalterfahrungen. 748 Nach Schätzungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W) waren im Jahr 2014 rund Menschen ohne eigene Wohnung, davon lebten geschätzte Menschen gänzlich ohne Unterkunft auf der Straße (siehe Indikator A08, Kapitel C.II.8). 749 Dies ist ein deutlicher Anstieg seit dem Jahr 2006, in dem nach Schätzung der BAG W Menschen wohnungslos waren. Der Anteil der unter 18-Jährigen lag im Jahr 2014 bei 9 Prozent. Es sind eher Männer (72 Prozent) als Frauen wohnungslos (28 Prozent). Die Dauer der Wohnungslosigkeit steigt mit dem Lebensalter. 50- bis 59-jährige Wohnungslose sind zu rund 18 Prozent bereits länger als fünf Jahre ohne eigene Wohnung, bei den über 60-Jährigen sind es bereits rund 24 Prozent. 750 Die größte Gruppe unter den Wohnungslosen sind Männer im mittleren Erwachsenenalter (siehe Tabelle B.V.2.1). Im Jahr 2013 waren 45 Prozent aller Wohnungslosen der Altersgruppe zwischen 30 und 49 Jahren zuzurechnen, was einem Rückgang um 5 Prozentpunkte seit 2007 entspricht und vor allem einem Zuwachs der jungen Wohnungslosen geschuldet ist. Von Es wird die Definition der BAG W zugrunde gelegt, vgl. Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband Gesamtverband e.v. (2016): S Vgl. Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2013b) S. 392 mit einer Definition Wohnungsnotfall nach BAG Wohnungslosenhilfe e.v. 749 Hier und im Folgenden, sofern nicht anders benannt: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband Gesamtverband e.v. (2016): S. 82 ff. sowie Statistik der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe ( Die Erhebung der BAG W ist in strengem statistischen Sinne nicht repräsentativ, stellt jedoch die einzige bundesweite verfügbare Datenquelle dar. 750 Die Differenzierung der Schätzzahlen nach Geschlecht und Kindern beziehen sich auf die Gesamtzahl wohnungsloser Menschen im ordnungsrechtlichen Sektor (Kommunen) und im frei-gemeinnützigen Sektor (Hilfeeinrichtungen der Wohnungslosenhilfe), d. h. alle Wohnungslosen in Deutschland. Weitere demographische Differenzierungen sind bei dieser Schätzgröße nicht möglich. Weitergehende Differenzierungen sind mit Daten des von der BAG Wohnungslosenhilfe betriebenen Dokumentationssystems zur Wohnungslosigkeit (DzW) möglich. Diese beziehen sich allerdings nur auf die Klientel im frei-gemeinnützigen Sektor, die bei Hilfeeinrichtungen der Wohnungslosenhilfe anhängig ist. Darunter befinden sich alle Kategorien von Wohnungsnotfällen (u. a. Wohnungslose, von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen etc.). Daher können Daten aus dem DzW nicht auf die demographische Struktur aller Wohnungslosen in Deutschland übertragen werden. Soweit Daten aus dem DZW verwendet werden, ist daher diese Quelle gekennzeichnet als DzW 2015.

2 bis 2013 ist der Anteil der Wohnungslosen unter 30 Jahren von 27 auf fast 33 Prozent gestiegen. Insbesondere von den weiblichen Wohnungslosen gehört ein hoher Anteil zu dieser Altersgruppe. Eine besonders prekäre Situation besteht im Alter, da sich die beeinträchtigenden Faktoren aus den Lebenslagen Wohnungslosigkeit und Alter gegenseitig verstärken. Eine Fallstudie für eine Teilgruppe von in Einrichtungen betreuten älteren Männern stellt für die dort befragten Personen fest, dass sich bei der überwiegenden Zahl früh im Leben beginnende Beeinträchtigungen nachweisen lassen, die dann im Lauf des Lebens zunehmen; hingegen gibt es nur eine kleine Minderheit, die erst spät im Leben von sozialen Abstiegsprozessen, die bis zur Wohnungslosigkeit führen, betroffen sind. 751 Zwar ist nach Berechnungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe die Gruppe der über 60-Jährigen mit 7,6 Prozent der Wohnungslosen die kleinste Gruppe, 752 doch besteht im Falle der Betroffenheit die Gefahr der Verfestigung: Jeder Vierte der über 60-Jährigen ist bereits fünf Jahre oder länger wohnungslos. Zudem steigt mit dem Alter der Anteil derjenigen, die sozial isoliert sind und keine oder nur eingeschränkte soziale Kontakte pflegen. 753 Tabelle B.V.2.1: Anteil an allen wohnungslosen Personen nach Alter und Geschlecht (in Prozent) Männer Frauen Gesamt bis 25 Jahre 18,2 24,3 19,7 25 bis 29 Jahre 13,1 13,04 13,1 30 bis 39 Jahre 22,4 22,0 23,0 40 bis 49 Jahre 22,0 20,1 21,5 50 bis 59 Jahre 16,7 15,0 16,3 ab 60 Jahre 6,7 5,6 6,4 Gesamt 100,0 100,0 100,0 Quelle: BAG Wohnungslosenhilfe: DzW, Jahresstatistik Der überwiegende Anteil der Wohnungslosen ist erwerbsfähig (85,5 Prozent). Der Anteil der Menschen mit Migrationshintergrund liegt nach der Schätzung bei über 30 Prozent; im Vergleich zu ihrem Anteil an der Gesamtbevölkerung (20 Prozent im Jahr 2014) 754 sind sie damit überrepräsentiert Brem / Seeberger (2010): S Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (2014). 753 Rosenke (2014). 754 Statistisches Bundesamt (2016b): S Dokumentationssystems zur Wohnungslosigkeit, Datenstand 2015.

3 Der Bildungsstand der überwiegenden Mehrheit (69 Prozent) der Wohnungslosen ist eher niedrig, und mehr als die Hälfte (rund 55 Prozent) besitzt keine abgeschlossene Berufsausbildung. Viele Wohnungslose sind überschuldet in dem Sinne, dass die Summe ihrer monatlichen Zahlungsverpflichtungen ihr monatliches Gesamteinkommen übersteigt. Dies gilt für 60 Prozent aller Wohnungslosen, für wohnungslose Männer (rund 61 Prozent) stärker als für wohnungslose Frauen (fast 55 Prozent). 756 Wohnungsnot und Wohnungslosigkeit gehen auf viele sehr unterschiedliche Ursachen zurück, die sich häufig gegenseitig verstärken und eine Problemlösung erschweren. Auf der persönlichen Ebene können Faktoren wie wirtschaftliche Notlagen (z. B. durch verfestigte Arbeitslosigkeit, Überschuldung), familiäre Probleme (Scheidung, Trennung, starke Differenzen zwischen Eltern und Kindern, häusliche Gewalt) und Suchtprobleme mögliche Ursachen sein, die in die Wohnungslosigkeit führen können. Aber auch psychische Erkrankungen spielen nach neueren Erkenntnissen eine wichtige Rolle. 757 Nach den Erkenntnissen der BAG W gingen der Wohnungslosigkeit von rund 20 Prozent der Betroffenen eine Räumung (meist wegen Mietschulden) voraus; bei 27 Prozent erfolgte eine Kündigung durch den Vermieter. 48 Prozent der Wohnungslosen sind auf eigene Initiative ausgezogen, darunter knapp 30 Prozent ohne zu kündigen. Auslöser des letzten Wohnungsverlustes waren bei etwa 15 Prozent der Wohnungslosen eine Trennung vom Partner, bei den jüngeren Wohnungslosen der Auszug aus dem Elternhaus (10 Prozent). Miet- und Energieschulden haben in den letzten Jahren eine immer größere Bedeutung als Anlass von Wohnungslosigkeit erlangt und sind in mehr als 18 Prozent der Fälle Auslöser eines Wohnungsverlustes. 758 Strukturelle Gründe für Wohnungslosigkeit sind auch mit regional zum Teil stark steigenden Mietkosten aufgrund fehlenden Wohnraums vor im Bereich kleiner Wohnungen verknüpft, die gerade für Bezieher von niedrigen Einkommen problematisch sind. (vgl. hierzu auch die Ausführungen in Kapitel B.II.5 dieses Berichtes). Nicht selten kommt eine allgemeine Überforderung bei der Bewältigung des Lebens als Ursache für einen Wohnungsnotfall hinzu. Besonders problematisch ist, dass die Wohnungslosigkeit selbst eine Hürde darstellt, diese Probleme anzugehen und zu überwinden. Eine besondere Schwierigkeit ergibt sich dadurch, dass die Betroffenen häufig selbst auf Zahlungserinnerungen und Mahnungen nicht reagiert haben und sich erst an die Behörden wenden, wenn bereits Fristen in Gang gesetzt sind und die Räumung der Wohnung bzw. Sperrung der Energieversorgung unmittelbar droht. Zumindest bei Räumungsklagen wird das örtlich zuständige Sozialamt durch das angerufene Gericht automatisch in Kenntnis gesetzt. 756 Alle Daten auf Grundlage des Dokumentationssystems zur Wohnungslosigkeit, Datenstand Vgl. Brönner et al. (2013). 758 Alle Daten auf Grundlage des Dokumentationssystems zur Wohnungslosigkeit der BAG W, Datenstand 2015

4 Maßnahmen der Bundesregierung Die Kommunen in Deutschland sind nach Ordnungsrecht (Ordnungsbehördengesetze der Länder) verpflichtet, Obdachlosigkeit zumindest durch ein vorübergehendes, aber menschenwürdiges Obdach zu beseitigen. Damit wird eine Mindestnotversorgung mit Unterkunft in der Regel in Form von Gemeinschaftsunterkünften gewährleistet, die nicht nur im Winter überlebenswichtig für viele wohnungslose Menschen ist. Die Qualität der Einrichtungen ist regional zum Teil sehr unterschiedlich, da es bundesweit keine gesetzlichen Mindeststandards gibt. In einigen Gemeinden besteht Nachholbedarf bei der Qualität der Ausstattung. 759 Die Bundesregierung verfolgt jedoch vor allem einen präventiven Ansatz, um Obdachlosigkeit und Wohnungsnot zu verhindern. Dem im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankerten Grundsatz der Menschenwürde in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip folgend, wird Personen und Haushalten geholfen, die - aus welchen Gründen auch immer - in eine Notlage geraten sind, die sie aus eigener Kraft nicht überwinden können. Wer hilfebedürftig ist, hat einen Rechtsanspruch auf umfassende Unterstützung. Das bestehende Mindestsicherungssystem mit der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) und der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), bietet hilfebedürftigen Menschen Schutz vor den schlimmsten Auswirkungen von Armut. Dazu zählt auch drohende bzw. eintretende Obdachlosigkeit, die durch das Mindestsicherungssystem in zahlreichen Fällen verhindert wird. Insbesondere können die Kommunen und Jobcenter unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag Mietschulden oder auch Energiekostenrückstände sehr kurzfristig als Darlehensleistung übernehmen und zur Verhinderung von Kündigung oder Versorgungsunterbrechung auch unmittelbar an Vermieter oder Energieversorger zahlen (sogenannte Direktzahlungen). Darüber hinaus sieht das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch für besondere Bedarfslagen, die nicht den Lebensunterhalt im engeren Sinne betreffen, individuelle Hilfen vor, die dazu dienen, diese Notlagen zu überwinden. Dies sind u.a. auch Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (Achtes Kapitel SGB XII). Diese Leistungsangebote können nicht nur für SGB XII- sondern auch SGB II-Leistungsberechtigte in Betracht kommen. Die Hilfe umfasst alle notwendigen Maßnahmen, um die besonderen Schwierigkeiten, die einer Integration in die Gesellschaft entgegenstehen, zu beseitigen - insbesondere auch solche, die im Zusammenhang mit Obdachlosigkeit auftreten. Hierzu gehören vor allem Beratung und persönliche Betreuung der Hilfesuchenden und ihrer Angehörigen, Hilfe bei der Beschaffung einer Wohnung, Maßnahmen zur Erlangung eines Arbeitsplatzes und Hilfen zur Bewältigung des Alltagslebens. 759 Vgl. hierzu: Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (2013)

5 Die Hilfen werden von den Behörden in den Ländern und hier insbesondere den örtlichen und überörtlichen Trägern der Sozialhilfe durchgeführt. Dies geschieht oftmals in Kooperation zwischen Jobcentern und freien Trägern. Zusammen geben die bundesrechtlichen Regelungen des Sozialrechts für existenzsichernde Leistungen und Hilfen in besonderen Lebenslagen den Leistungsbehörden vor Ort daher umfassende gesetzliche Grundlagen an die Hand, um auch im konkreten Einzelfall Obdachlosigkeit und Wohnungsnot zu verhindern oder zu beseitigen. Nach Auskunft der BAG Wohnungslosenhilfe gibt es deutschlandweit etwa 120 Fachstellen zur Verhinderung von Wohnungsverlusten. Sie arbeiten auf der gesetzlichen Grundlage von SGB II und SGB XII und können ggf. aufgelaufene Mietschulden als Darlehen oder Beihilfe übernehmen, um den Wohnungsverlust abzuwenden. Sie sind regional in Deutschland noch sehr ungleich verteilt. Darüber hinaus gibt es im Rahmen des umfangreichen örtlichen Hilfesystems freier und öffentlicher Träger für Wohnungsnotfälle Beratungsstellen, Tagesaufenthalte in Verbindung mit Straßensozialarbeit und Heime für Wohnungslose sowie kommunale Aufnahmeeinrichtungen zur Notversorgung. Das Hilfesystem weist eine hochgradige Differenzierung auf und kann inzwischen auch solche Teilgruppen unter den wohnungslosen Menschen erreichen, die bisher keinen oder nur sehr schwer Zugang zu den vielfältigen Hilfen in Wohnungsnotfällen finden. Bundesweit gibt es neben den staatlichen Stellen ca soziale Dienste und Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe (Beratungsstellen, Tagesaufenthalte in Verbindung mit Straßensozialarbeit und Heime für Wohnungslose), fast ausschließlich in freier Trägerschaft. Die sozialen Dienste streben vor allem die Versorgung mit einer eigenen Wohnung an, aber auch die Einbeziehung in die Krankenversicherung und bieten Unterstützung bei der Beantragung von Mindestsicherungsleistungen, um die Einkommenssituation der Betroffenen zu verbessern. Die besondere Herausforderung bei wohnungslosen oder von Wohnungslosigkeit bedrohten Menschen besteht im schwierigen Zugang zur betroffenen Personengruppe. Beispielsweise möchte nicht jede betroffene Person die vorhandenen Hilfen, ob nun durch staatliche Institutionen oder über die Freien Träger, annehmen. Die Bundesregierung unterstützt in diesem Zusammenhang seit vielen Jahren die Arbeit der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe, einer auf Bundesebene agierenden Arbeitsgemeinschaft der Sozialorganisationen sowie der privaten und öffentlich-rechtlichen Träger von sozialen Diensten und Einrichtungen für wohnungslose und von Wohnungsverlust bedrohte Personen. Die BAG W erhält für Ihre Arbeit von der Bundesregierung jährliche Zuwendungen, die im Jahr 2016 rund Euro betrugen. Da keine bundesweite amtliche Statistik zum Umfang der Wohnungslosigkeit in Deutschland existiert, stützt sich die Bundesregierung auf die Schätzungen der BAG-W. Grundlage der methodischen Annahmen dieser Schätzungen ist die Studie Sicherung der Wohnungsversorgung

6 für wirtschaftlich oder sozial benachteiligte Haushalte aus dem Jahr Allerdings haben sich seitdem große Veränderungen des Wohnungsmarktes, der Einkommensverteilung und der Demografie ergeben. Die Bundesregierung wird daher ein Bund-Länder-Gespräch initiieren und in diesem auf eine bundeseinheitliche Statistik d. h. eine Statistik der Länder nach einheitlichen Parametern hinwirken. Je nach Ausgang dieser Gespräche wird die Bundesregierung eine Machbarkeitsstudie in Auftrag geben, um zu erforschen, auf welcher Methodik zukünftige Schätzungen von Wohnungslosigkeit basieren können. Unterstützung erfahren Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohten Menschen auch durch den Europäischen Hilfsfonds für die besonders benachteiligten Personen (EHAP). Ziel des EHAP in Deutschland ist die Förderung des sozialen Zusammenhalts und der sozialen Eingliederung von armutsgefährdeten und von sozialer Ausgrenzung bedrohten Personen, indem für die Zielgruppe vor allem vorhandene Angebote des regulären Hilfesystems erschlossen werden. Der EHAP fungiert dabei als Brücke zur sozialen Integration. Auf der individuellen Ebene wirkt das Programm durch aufsuchende und begleitende Beratung der Zielgruppe und auf der strukturellen Ebene durch Anknüpfung der EHAP-Projekte an kommunale Strukturen und vorhandene Angebote vor Ort. Der EHAP hat ein Finanzvolumen von rd. 93 Mio. Euro. In einer ersten EHAP-Förderrunde werden seit November 2015 bundesweit 83 Projekte in ganz Deutschland bis Ende 2018 gefördert. Eine zweite EHAP-Förderrunde ist abhängig von den Ergebnissen der Programm-Evaluation ab 2018 möglich. Über EHAP-Mittel geförderte Aktivitäten umfassen in erster Linie flankierende Maßnahmen wie die Bereitstellung von Beratungskräften zur Verbesserung der sozialen Eingliederung. Eine materielle Unterstützung der benachteiligten Menschen selbst ist nicht vorgesehen. Insbesondere soll der Zugang zu bestehenden Unterstützungsangeboten wie sozialpsychiatrischen Diensten, Leistungen der Jugendämter und der Wohnungslosenhilfe sowie der Migrationsberatung verbessert werden.

7 II.8 Wohnungslosigkeit (A08) Wohnungslosigkeit ist ein eindeutiges Merkmal einer existenziellen Bedrohung. Sie ist oft Folge einer massiven persönlichen und familialen Krise und geht mit finanziellen, gesundheitlichen und anderen Belastungen einher. Wohnungslos ist, wer nicht über einen mietvertraglich abgesicherten Wohnraum verfügt oder Eigentümer eines solchen ist und ihn selbst nutzt. Von Wohnungslosigkeit betroffen sind demnach Personen: im ordnungsrechtlichen Sinn, die aufgrund ordnungsrechtlicher Maßnahmen ohne Mietvertrag, d. h. lediglich mit Nutzungsverträgen in Wohnraum eingewiesen oder in Notunterkünften untergebracht werden; im sozialhilferechtlichen Sinn, die ohne Mietvertrag untergebracht sind, wobei die Kosten nach Sozialgesetzbuch XII und/oder SGB II übernommen werden; die sich in Heimen, Anstalten, Notübernachtungen, Asylen oder Frauenhäusern aufhalten, weil keine Wohnung zur Verfügung steht; die als Selbstzahler in Billigpensionen leben; die bei Verwandten, Freunden und Bekannten vorübergehend unterkommen die ohne jegliche Unterkunft sind bzw. auf der Straße leben; denen Wohnungslosigkeit droht (diese werden nachrichtlich ausgewiesen). Die Bundesregierung führt selbst keine Statistik zur Zahl der wohnungslosen Menschen. Sie wird jedoch ein Bund-Länder-Gespräch initiieren und in diesem auf eine bundeseinheitliche Statistik hinwirken und je nach Ausgang der diesbezüglichen Gespräche eine Machbarkeitsstudie in Auftrag geben, um alternative (insbesondere methodische) Herangehensweisen zur Schätzung von Wohnungslosigkeit zu eruieren. Ungeachtet dessen gibt es eine Reihe von Erhebungen und Analysen auf Landes- oder kommunaler Ebene. Der Indikator weist die Entwicklung der Wohnungslosigkeit anhand von Schätzungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W) aus. Die regelmäßigen Schätzungen der BAG W beruhen auf Beobachtung der Veränderungen des Wohnungs- und Arbeitsmarktes, der Zuwanderung, der Sozialhilfebedürftigkeit sowie regionaler Wohnungslosenstatistiken und eigenen Blitzumfragen. Der Indikator wird differenziert nach Kindern und Erwachsenen, Geschlecht und Haushaltstyp dargestellt.

8 Tabelle C.II.8.1: Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Personen In Personen Wohnungslose gesamt Wohnungslose (ohne Aussiedler) davon Kinder davon Erwachsene davon Frauen Männer Mehrpersonengemeinschaften Alleinstehende davon ohne jede Unterkunft auf der Straße wohnungslose Aussiedler von Wohnungslosigkeit bedroht // Aufgrund der zur Verfügung stehenden Datenbasis kann für die Jahre 2003 bis 2010 keine Differenzierung der Zahl der erwachsenen Wohnungslosen nach Geschlecht vorgenommen werden. Zum Anteil von Frauen und Männern unter alleinstehenden Wohnungslosen siehe die Statistikberichte der BAG Wohnungslosenhilfe unter 2 // Ab 2011 werden Aussiedlerzahlen wegen Geringfügigkeit nicht mehr ausgewiesen. Quelle: Jährliche Schätzung des Umfangs der Wohnungsnotfälle der BAG Wohnungslosenhilfe e.v. Nach einem Rückgang der Zahl der Wohnungslosen von Personen im Jahr 2006 auf Personen im Jahr 2010 und einer im Zeitverlauf relativ konstanten Zahl von etwas mehr als Personen, die von Wohnungslosigkeit bedroht sind, ist nach Schätzung der BAG W für beide Formen von Wohnungsnotfällen seit 2010 wieder ein Anstieg zu beobachten. Für 2014 schätzt die BAG W die Zahl der von Wohnungslosigkeit betroffenen Personen auf Insbesondere die Zahl der alleinstehenden Wohnungslosen stieg im Berichtszeitraum von geschätzten Personen (2012) auf Personen (2014) um 29 Prozent deutlich an. Der Anteil der erwachsenen Männer liegt bei 72 Prozent ( ); der Frauenanteil liegt bei 28 Prozent (86.000) und ist seit 2012 um 3 Prozent gestiegen. Der Anteil wohnungsloser Menschen mit Migrationshintergrund liegt mit 31 Prozent bei knapp einem Drittel. Nur ein Teil der als wohnungslos gezählten Personen hat gar keine Unterkunft und lebt auf der Straße. Ihre Zahl ist seit 2012 um 50 Prozent auf ca in 2014 angestiegen. 794 Alle anderen als wohnungslos gezählten Personen leben in Heimen, Einrichtungen des Justizvollzugs, Frauenhäusern, Billigpensionen oder kommen vorübergehend bei Verwandten und Bekannten unter. 794 Vgl. zur europäischen Einordnung der Wohnungslosenzahlen: FEANTSA (European Federation of National Organisations Working with the Homeless) (2014): European Observatory on Homelessness: Extent and Profile of Homelessness in European Member States: A Statistical Update, Brüssel.

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