Leistungsauftrag. Zivilschutzorganisation des. Gemeindeverbandes öffentliche Sicherheit Bielersee Süd-West (ZSO BSW)

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1 Leistungsauftrag für die Zivilschutzorganisation des Gemeindeverbandes öffentliche Sicherheit Bielersee Süd-West (ZSO BSW) ~ 1 ~ Version 3.0 /

2 Inhaltsverzeichnis Seite 1) Zuständigkeitsbereich 3 2) Gesetzliche Grundlagen 3 3) Führung und Organisation 4 4) Leistungsumfang und Standards ) Ständige Aufträge 4.2) Vorbereitung für Hilfe bei Katastrophen und Notlagen 4.3) Einsätze bei Katastrophen und Notlagen 4.4) Kanton 5) Einsätze zur Wiederinstandstellung 8 6) Einsätze zu Gunsten der Gemeinschaft EzG 8 7) Grenzen des Leistungsprofils 8 8) Anhänge 8 9) Glossar Abkürzungen 9 ~ 2 ~ Version 3.0 /

3 1. Zuständigkeitsbereich Der Zuständigkeitsbereich der Zivilschutzorganisation Bielersee Süd-West, nachfolgend ZSO-BSW genannt, erstreckt sich auf das Verbandgebiet der 19 Gemeinden des Gemeindeverbandes Bielersee Süd-West. Namentlich sind dies: Brüttelen Bühl Epsach Erlach Finsterhennen Gals Gampelen Hagneck Ins Lüscherz, Mörigen Müntschemier Siselen Sutz-Lattrigen Täuffelen-Gerolfingen Treiten Tschugg Vinelz Walperswil 2. Gesetzliche, Vertragliche Grundlagen und Vereinbarungen Die Tätigkeit der ZSO BSW basiert auf folgenden Grundlagen: Bund: Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und Zivilschutz (BZG) Verordnung über den Zivilschutz Weitere Bundes- Verordnungen und Weisungen Kanton: Kantonales Bevölkerungsschutz und Zivilschutzgesetz (KBZG) Kantonale Zivilschutzverordnung (KZSV) Einführungsverordnung (Ev BZG) Weitere kantonale Verordnungen und Weisungen Weisung Amt für Bevölkerungsschutz Sport und Militär des Kanton Bern (BSM) / Gebäude Versicherung des Kanton Bern (GVB): Feuerwehr Zivilschutz Leistungsvereinbarung: Erhöhte Bereitschaft des Zivilschutzes Leistungsvereinbarung mit der Kantonspolizei Bern (KAPO BE) im Bereich Ersteinsatz (ealarm) Region: Leistungsvereinbarungen mit Ausbildungszentren Leistungsvereinbarungen mit regionalen Führungsorganen Leistungsvereinbarungen mit regionalen Partnern Bedürfnisse des Gemeindeverbandes und dessen Gemeinden Leistungsvereinbarung im Bereich Unterhalt von Zivilschutzanlagen mit gewissen Verbandsgemeinden ~ 3 ~ Version 3.0 /

4 3. Führung und Organisation Die ZSO Bielersee Süd-West ist dem Gemeindeverband Bielersee Süd-West unterstellt. Die ZSO Bielersee Süd-West wird durch den Zivilschutzkommandanten geführt. 4. Leistungsumfang und Standards 4.1. Ständige Aufträge Leistungsumfang Alarmstelle der Gemeinden (betrifft im Moment nur die Gemeinde Täuffelen- Gerolfingen, kann aber durch Beschluss und Verträge der einzelnen Gemeinden mit der ZSO neu geregelt werden) Organisation und Führung sicherstellen Standards Organisiert und betreibt die Alarmstelle der in der ZSO Bielersee Süd-West zusammengeschlossenen Anschlussgemeinden gemäss den Weisungen Alarmierung der Bevölkerung; WAB Die ZSO besteht aus der Zivilschutzverwaltung und der Milizorganisation. Sie verfügt jederzeit über eine, auf den gesetzlichen Grundlagen basierende Aufbauorganisation. Die zur Erfüllung des Leistungsauftrages notwendigen vollamtlichen Stellen sind besetzt. Der Bestand der Zivilschutzorganisation wird in aktiv Eingeteilte und in die Personalreserve gegliedert. Der Bestand an Aktiven richtet sich nach Ziffer 4.2. Die Angehörigen des Zivilschutzes (AdZS) werden nach Bedarf über Ereignisse, Neuerungen und Änderungen, die sie betreffen, informiert. Verwaltung der ZSO sicherstellen Die Geschäftsstelle ZS (bei uns noch Zivilschutzstelle) erledigt administrative Belange (Anfragen, Gesuche, Befreiungen usw.) spätestens innerhalb von 30 Arbeitstagen. Die jährliche Grunddatenbewirtschaftung erfolgt gemäss kantonalen Vorgaben. Die Geschäftsstelle ZS kann berechtigten Personen über den Ausbildungsstand der Eingeteilten Auskunft geben. Die Verwaltung erstattet jährlich Bericht im Rahmen des Jahresberichts. Aus- und Weiterbildung sicherstellen Die Aus- und Weiterbildung ist im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und den eigenen Bedürfnissen sichergestellt. ZS-Anlagen bewirtschaften Die Werterhaltung und Bewirtschaftung der ZS-Anlagen ist sichergestellt. Je nach Verwendungsbedarf können ZS- Anlagen in eine tiefere Bereitschaft gestellt werden. ~ 4 ~ Version 3.0 /

5 Öffentliche Schutzräume bewirtschaften (betrifft nur die Schutzräume in ZSA nach Vorgaben BABS, z.b. KP/BSA Erlach, Rebenweg) Periodische Schutzraumkontrolle Durchführen Die Instandhaltung und Bewirtschaftung der öffentlichen Schutzräume ist sichergestellt. liegt z.z. in der Obliegenheit der jeweiligen Gemeinde und kann unter gewissen Voraussetzungen an die ZSO abgetreten werden [Stellenpozente] Material bewirtschaften Der Materialbedarf und das Materialinventar werden jährlich überprüft und an den Bestand der ZSO (inkl. Reserve) angepasst. (unter Berücksichtigung der an die ZSO gestellten Anforderungen und zu erfüllenden Leistungen) Die Materialbewirtschaftung ist sichergestellt. Teile des Materials für die Aufwuchsphase können in eine reduzierte Bereitschaftsstufe gestellt werden. Planungen, Unterlagen Minimal sind die folgenden Einsatzplanungen erstellt und aktuell: Nothilfeordner Zivilschutz (Aufgebot ZS) Mitteltabelle Zivilschutz Plan Infrastruktur Zivilschutz Produkte der Führungs- und Infowand Einrichtungspläne bezeichneter Kommandoposten für Einsatzleitungen Übersichtsplan Schutzräume Einrichtungsskizze pro Schutzraum Zusammenarbeit Der Kontakt zu kommunalen Fachstellen, welche Schnittstellen zur ZSO aufweisen, ist sichergestellt. Adäquat ist der Kontakt zu den entsprechenden Schnittstellen in den Anschlussgemeinden ebenfalls sichergestellt. Die enge Zusammenarbeit mit dem RFO Bielersee Süd-West, dem GFO Aarberg und mit den Feuerwehren, Gampelen, Ins, Jolimont, Täuffelen und Regio Aarberg ist sichergestellt Vorbereitungen für die Hilfe bei Katastrophen und in Notlagen Leistungsumfang Standards Personelle Ressourcen sicherstellen Ein minimaler Personalbestand von 190 aktiven AdZS und 150 AdZS in Reserve (mit Grundausbildung ohne Wiederholungskurse) und gemäss Organigramm organisiert, ist sichergestellt. ~ 5 ~ Version 3.0 /

6 Aufgebot Das Aufgebot der ZSO oder von Teilen ist mit Alarmierungsmitteln (ealarm, REZ, Mobile) oder Aufgebotszetteln vorbereitet. Materialverfügbarkeit Das für Katastrophen und Notlagen bestimmte Material ist jederzeit einsatzbereit. Ausbildung sicherstellen Die aktiven AdZS haben die Grundausbildung absolviert und werden gemäss kantonalen Vorgaben weitergebildet. Die Weiterbildung beinhaltet unter anderem auch Übungen mit Partnern des Bevölkerungsschutzes. ZS-Anlagen bereitstellen (dies bedingt vor allem eine gewisse Flexibilität der Armee, weil die Anlagen aus kommerziellen Gründen in einigen Gemeinden an diese vermietet wird) Sirenenanlagen betreiben (betrifft im Moment nur die Gemeinde Täuffelen- Gerolfingen) Einzelne ZS-Anlagen sind wie folgt in einer erhöhten Betriebsbereitschaft zu halten, so dass im Verbandsgebiet Innerhalb 4 Stunden nach dem Einrücken der AdZS, eine von zwei ZSA mit einer Aufnahmekapazität von 200 Personen bezogen werden kann. (Erlach oder Täuffelen) Innerhalb von 24 Stunden weitere zwei ZSA mit einer Aufnahmekapazität von weiteren 100 Personen bezogen werden können. (Ins und Müntschemier) Die Sirenen werden jährlich durch den Sirenentest kontrolliert. Mängel an den Sirenenanlagen sind umgehend, bei Totalausfall aber längstens innerhalb von 3 Monaten zu beheben. Die Beschallungsabdeckung der Sirenen wird jährlich überprüft. Beschallungslücken werden mit Massnahmen in Koordination mit den Vertragsgemeinden, dem BSM und dem BABS geschlossen Einsätze bei Katastrophen und Notlagen Leistungsumfang Zivilschutzkommando: Einsatzleitung sicherstellen Mitteleinsatz koordinieren Standards Der Zivilschutzkommandant (ZS Kdt) bestimmt den Einsatzleiter ZS, sofern er den Einsatz nicht selbst leiten kann. (Koordination RFO) Der Einsatzleiter ZS ermittelt laufend und in Zusammenarbeit mit dem Einsatzkoordinator Front (EK Front) und dem Regionalen Führungsorgan Bielersee Süd-West die Bedürfnisse an ZS-Mitteln. Er veranlasst das Aufgebot und überwacht die Ablösungen der AdZS. Geschäftsstelle ZS: Aufgebote ausführen (ist in unserer aktuellen Organisation Setzt das Aufbieten der AdZS nach Vorgaben des Einsatzleiters ZS um. ~ 6 ~ Version 3.0 /

7 durch Doppelbesetzung der Aufgaben nicht möglich!) Kontrollführung sicherstellen Stellt die Erfassung und Abrechnung der Dienstleistungen der AdZS sicher. Führungsunterstützung: Einsatzstab nachrichtendienstlich und übermittlungstechnisch unterstützen Einsatzleitung ZS nachrichtendienstlich und übermittlungstechnisch unterstützen Betreuung: Personen-Sammelstelle übernehmen und führen Betreuungsstelle einrichten und führen Freiwillig Helfende koordinieren Öffentliches Gesundheitswesen unterstützen Kulturgüterschutz (KGS): Einsatzleitung im fachtechnischen Bereich beraten Kulturgüter sicherstellen Kulturgüter inventarisieren Unterstützung: Partnerorganisationen des Bevölkerungsschutzes im Einsatz unterstützen und ablösen Innerhalb 2 Stunden nach Aufgebot ist ein Kommandoposten (KP) betriebsbereit. Innerhalb 6 Stunden nach Aufgebot sind 5 Personen aus dem Bereich Führungsunterstützung im Einsatz. Die personelle Unterstützung mit einem Bestand von 8-10 Personen ist in Koordination mit dem RFO Bielersee Süd-West während 5 Tagen sichergestellt. Innerhalb 6 Stunden nach Aufgebot übernehmen und betreiben 10 Betreuer eine vom EK Front oder einem anderen Einsatzleiter (EL) bestimmte Personen- Sammelstelle im Schaden- oder Katastrophenraum. Innerhalb 6 Stunden nach Aufgebot können 200 Personen betreut werden. Innerhalb 1 Stunde nach Anforderung können freiwillig Helfende namentlich erfasst, ausgerüstet und eingesetzt werden. Innerhalb 72 Stunden können Institutionen des öffentlichen Gesundheitswesens personell unterstützt werden. Innerhalb 2 Stunden nach Aufgebot sind 2 sachverständige Spezialisten im Einsatz. Die personelle Unterstützung mit einem Bestand von 4 Personen ist während 5 Tagen sichergestellt. Zu evakuierendes Kulturgut identifizieren, kennzeichnen, auflisten und gemäss Entscheid Eigentümer für die Weiterleitung bereitstellen. Innerhalb 2 Stunde nach Aufgebot ist ein Ersteinsatzteam mit 10 AdZS in der Bereitstellungsanlage (BSA) Täuffelen einsatzbereit. Innerhalb 4 Stunden sind 15 AdZS zur Unterstützung in der BSA Täuffelen einsatzbereit. Nach Bedarf ist innerhalb 12 Stunden nach Aufgebot 1 weiterer ~ 7 ~ Version 3.0 /

8 Logistik: Verpflegung sicherstellen Schutzbauten bereitstellen und betreiben Material bereitstellen und verteilen Reparaturstelle betreiben Transportkapazität sicherstellen Unterstützungszug zu 25 AdZS in der BSA Erlach einsatzbereit. Innerhalb 2 Stunden nach Aufgebot sind 4 Personen in der Küche der ZSA Täuffelen Oberstufenzentrum (ehem. SanHist) für die Verpflegungszubereitung bereit. Innerhalb 6 Stunden nach Aufgebot können bis 200 Personen mit einer Erstverpflegung versorgt werden. Innerhalb 8 Stunden nach Aufgebot können 200 Personen mit einer warmen Mahlzeit verpflegt werden. Innerhalb 4 Stunden nach Aufgebot ist eine ZS-Anlage mit einer Aufnahmekapazität von 200 Personen bezugsbereit. Die Ausgabe von ZS-Material ist während der gesamten Einsatzdauer sichergestellt. Innerhalb 6 Stunden nach Aufgebot ist eine Reparaturstelle eingerichtet und wird durch zwei Personen betrieben. Die Transporte zwischen den im Einsatz stehenden Einheiten sind innerhalb 4 Stunden nach Aufgebot sichergestellt 4.4. Kanton Leistungsumfang Erhöhte Einsatzbereitschaft BSM Standards Der Kanton ist nach Art. 12 Abs. 2 KZSV berechtigt, die Zivilschutzorganisationen (ZSO) zu Einsätzen zu verpflichten. Weitere Details siehe Anhang 3 5. Einsätze zur Wiederinstandstellung Einsätze für Instandstellungen resultieren aus einer Katastrophe oder einer Notlage. Sie erfolgen im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen von Bund und Kanton. 6. Einsätze zugunsten der Gemeinschaft (EzG) Einsätze zugunsten der Gemeinschaft haben gemäss den gesetzlichen Vorgaben von Bund und Kanton zu erfolgen. 7. Anhänge 1 Übersicht der öffentlichen Zivilschutzbauten im Verbandgebiet 2 Weisung BSM & GVB Ablösung der FW 3 Weisung AZB Erhöhte ZS-Bereitschaft ~ 8 ~ Version 3.0 /

9 8. Glossar Abkürzungen ABC-Schutz AdBetreu AdZS AZ BSA BSM BZG EK EL Ev BZG GFO GVB KBZG KP Kp Kdt KAPO BE KZSV PEH RFO ZS ZS Kdt ZSA ZSO ZSO-BSW Schutz vor Atomaren, Biologischen und Chemischen Gefahren bzw. ABC-Waffen Angehöriger der Betreuung Angehöriger des Zivilschutzes Ausbildungszentrum Bereitstellungsanlage Kantonales Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz Einsatzkoordinator Einsatzleiter Einführungsverordnung zum Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz Gemeindeführungsorgan Gebäudeversicherung des Kanton Bern Kantonales Bevölkerungsschutz- und Zivilschutzgesetz Kommandoposten Kompaniekommandant Kantonspolizei Bern Kantonale Zivilschutzverordnung Psychologische Erste Hilfe Regionales Führungsorgan Zivilschutz Zivilschutzkommandant Zivilschutzanlage Zivilschutzorganisation Zivilschutzorganisation Bielersee Süd-West Genehmigt durch den Verbandsrat am 16. Oktober 2014 Tritt in Kraft am 01. Januar 2015 ~ 9 ~ Version 3.0 /

10 Anhang Übersicht der öffentlichen Schutzbauten Gemeinde Objektnummer Strassenname Schutzraumart Fassungsvermögen Zusätzliche Nutzung durch Militär Brüttelen 2045 Mühlegasse Kat. 4 - Öffentliche Schutzbauten 387 Bühl Zälgli Kat. 4 - Öffentliche Schutzbauten 99 Bühl Hinterdorf Kat. 4 - Öffentliche Schutzbauten 48 Bühl Oberfeld Kat. 4 - Öffentliche Schutzbauten 21 Epsach 1599 Oberdorfstrasse Kat. 4 - Öffentliche Schutzbauten 240 Erlach 724 Rebenweg Kat. 4 - Öffentliche Schutzbauten 269 M Finsterhennen 1350 Brüelmattenweg Kat. 4 - Öffentliche Schutzbauten 270 Gals 1669 Kreuzweg Kat. 4 - Öffentliche Schutzbauten 100 Gals 1156 Alte Rieder Kat. 4 - Öffentliche Schutzbauten 100 Gals 1224 Alte Rieder Kat. 4 - Öffentliche Schutzbauten 100 Gals 1170 Alte Rieder Kat. 4 - Öffentliche Schutzbauten 100 Gampelen 1443 Leinacherweg Kat. 4 - Öffentliche Schutzbauten 387 Gampelen 1509 Rebenweg Kat. 4 - Öffentliche Schutzbauten 100 Gampelen Tannenhof Kat. 4 - Öffentliche Schutzbauten 92 Hagneck Hauptstrasse Kat. 4 - Öffentliche Schutzbauten 145 Ins Rötschmattenweg Kat. 4 - Öffentliche Schutzbauten 176 M Ins 227 Gampelengasse Kat. 4 - Öffentliche Schutzbauten 244 Ins 876 Im Gostel Kat. 4 - Öffentliche Schutzbauten 150 Ins 504 Brüttelengasse Kat. 4 - Öffentliche Schutzbauten 102 Ins 367 Im Gostel Kat. 4 - Öffentliche Schutzbauten 133 Lüscherz 1941 Baumgarten Kat. 4 - Öffentliche Schutzbauten 189 Mörigen 966 Schulstrasse Kat. 4 - Öffentliche Schutzbauten 462 Müntschemier 1563 Sportplatzweg Kat. 4 - Öffentliche Schutzbauten 600 M Müntschemier Treitengasse Kat. 4 - Öffentliche Schutzbauten 178 Siselen 1944 Schulhausstrasse Kat. 4 - Öffentliche Schutzbauten 235 Siselen Hinterdorfstrasse Kat. 4 - Öffentliche Schutzbauten 186 Sutz-Lattrigen 891 Grünweg Kat. 4 - Öffentliche Schutzbauten 396 Täuffelen 62 Burgerstrasse Kat. 4 - Öffentliche Schutzbauten 300 M Täuffelen Knospenweg Kat. 4 - Öffentliche Schutzbauten 237 Treiten Hauptstrasse Kat. 4 - Öffentliche Schutzbauten 235 Tschugg Gesellschaftsmatte Kat. 4 - Öffentliche Schutzbauten 235 Vinelz 1313 Dorfstrasse Kat. 4 - Öffentliche Schutzbauten 150 Vinelz 2160 Dorfstrasse Kat. 4 - Öffentliche Schutzbauten 153 Walperswil 1107 Eggenstrasse Kat. 4 - Öffentliche Schutzbauten 360 Walperswil Hauptstrasse Kat. 4 - Öffentliche Schutzbauten 100 Total 7'279 Stand:

11 Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär (BSM) Office de la sécurité civile, du sport et des affaires militaires OSSM Weisung über den Einsatz der Feuerwehr und des Zivilschutzes bei Katastrophen und in Notlagen Die Gebäudeversicherung Bern (GVB) und das Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär des Kantons Bern (BSM), gestützt auf Art. 29 Abs. 3 der Feuerschutz- und Feuerwehrverordnung vom 11.Mai 1994 und Art. 58 der Verordnung über den Bevölkerungsschutz (BeV) vom 27. Oktober 2004 erlassen folgende Weisung: 1. Zielsetzungen Leistungsprofil der Partner Überprüfung der kommunalen Leistungsaufträge Massvolle Belastung der EKV Die Feuerwehren sind als Teil der Blaulichtorganisationen für den Ersteinsatz zuständig, bis zum Zeitpunkt, wo eine unmittelbare Gefährdung von Menschen, Tieren oder Sachwerten ausgeschlossen werden kann. Teile des Zivilschutzes können für deren Unterstützung sofort beigezogen werden. Die Langzeiteinsätze zur Wiederherstellung geordneter Verhältnisse sind dem Zivilschutz oder Dritten vorbehalten. Die Gemeinden haben die Leistungsvereinbarungen der Feuerwehr und des Zivilschutzes hinsichtlich der Aufgabenteilung, der Zusammenarbeit Feuerwehr - Zivilschutz und der zeitgerechten Ablösung zu überprüfen und gegebenenfalls so anzupassen, dass im Interesse massvoller Einsatzkosten - insbesondere bei Katastrophen und in Notlagen - im richtigen Zeitpunkt das richtige Mittel zum Einsatz kommt. Der kommunale Einsatz der Mittel bei Katastrophen und in Notlagen soll sich am spezifischen Leistungsprofil des Partners orientieren und soweit koordiniert werden, dass die Belastung der Einsatzkostenversicherung (EKV) auf das Notwendigste beschränkt werden kann. Die Gemeinden sollen von zusätzlichen Kosten infolge Leistungskürzungen der EKV möglichst verschont werden. 2. Recht Kanton und Gemeinde Kommunale Autonomie Die Aufgabenerfüllung der Feuerwehr bei Katastrophen und in Notlagen richtet sich nach folgenden kantonalen Rechtserlassen: - Feuerschutz- und Feuerwehrgesetz vom Kant. Bevölkerungsschutz- und Zivilschutzgesetz vom Feuerschutz- und Feuerwehrverordnung vom Verordnung über den Bevölkerungsschutz vom Feuerwehrweisungen vom Pflichten der Feuerwehren im Schadenfall vom Im Weiteren sind die Leistungsaufträge des zuständigen politischen Organs der Gemeinde/n und die kommunalen Reglemente massgebend. Die Gemeinden entscheiden selbständig über den Einsatz ihrer Mittel. 3. Aufgabenerfüllung Feuerwehr Die Aufgaben der Feuerwehr konzentrieren sich bei Elementarereignissen auf das RETTEN von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Situationen, auf das HALTEN von Gebäuden und Infrastrukturen, auf die Alarmierung von Nachbarfeuerwehren sowie auf die Verhinderung oder Minderung von FOLGESCHÄDEN für Umwelt und Sachwerte. Der Einsatz zu Gunsten weiterer Ereignisse (Brände, Unfallrettungen, etc.) muss jederzeit sichergestellt sein. Die Bergung von Fahrzeugen, das Auspumpen der Keller, die Verhinderung der Ausbreitung giftiger Stoffe, etc. gehören zum Leistungsprofil der Feuerwehr, nicht aber die Aufräum- oder Wiederinstandstellungsarbeiten (Geschieberäumung, Entsorgung Sonderabfälle und Kehricht, Notinfrastrukturen, etc.) zugunsten Privater oder der öffentlichen Hand.

12 - 2 - Zivilschutz Kantonale Unterstützung Die Kommandi von Feuerwehren und Zivilschutz stellen die nahtlose Übergabe sicher und regeln das Aufgebot des Zivilschutzes Der Zivilschutz ist das Langzeit-Einsatzelement der Gemeinde und verfügt mit den Unterstützungszügen und weiteren Elementen über geeignete Mittel zur Ablösung der Feuerwehr. Der Zivilschutzkommandant ist dafür verantwortlich, dass die Ablösung zeitlich und personell dem Bedarf entsprechend gewährleistet ist. Für die Sicherstellung der Einsatzbereitschaft des Zivilschutzes sind vorsorgliche Absprachen zu treffen, einschliesslich der Regelung des Aufgebots und allfällig gemeinsamer Ausbildungen. Im Einsatz bietet er seinen Dienstleistungen aktiv an. Die Aufgaben des Zivilschutzes konzentrieren sich auf die Führungsunterstützung zu Gunsten der Behörde, Räumungs- und Instandstellungsarbeiten zu Gunsten der öffentlichen Hand, die Wiederherstellung einer behelfsmässigen Infrastruktur, logistische Aufgaben und die Betreuung und Unterstützung der betroffenen Bevölkerung. Seine Beiträge zur Schadens- und Mittelübersicht erleichtern die Lagebeurteilung und erhöhen die Führungsfähigkeit. Im Rahmen der kantonalen Formationen stehen Führungskoordinatoren für subsidiäre Unterstützungsaufgaben bereit. Das Personal rekrutiert sich aus erfahrenen Kaderangehörigen der Feuerwehr (Inspektoren, Instruktoren) und der zivilen Führungsorgane (Stabsangehörige, ZS- Kommandanten). Der Einsatz umfasst folgende Aufgaben: - Beratung, Betreuung oder Verstärkung von zivilen Führungsorganen - Mittelkoordination - Logistische und nachrichtendienstliche Unterstützung im KP Rück. Die kommunalen Führungsorgane können die Unterstützung beim Kantonalen Führungsorgan (KFO) oder bei der Regionalen Einsatzzentrale der Kantonspolizei (REZ) anfordern. Die Eigenverantwortung der Gemeinde bleibt unangetastet. 4. Ablösung / Zeitliche Aspekte Feuerwehr Zivilschutz Kant. Unterstützung Die Feuerwehr ist das Einsatzelement der ersten Stunden. Sie schliesst Einsätze auf Mannschaftsstufe in der Regel innert 24 Stunden nach Auslösung der Alarmierung ab und übergibt dann an den Zivilschutz. Der Kadereinsatz zur Begleitung des anlaufenden Zivilschutzeinsatzes richtet sich situativ nach dem Bedarf. Angesichts besonderer Erfordernisse der Schadensbewältigung sind länger dauernde Einsätze möglich, bedingen aber einen formellen Beschluss des Gemeinderates oder des zuständigen kommunalen Führungsorgans. Die Notwendigkeit solcher Entscheide muss gegenüber der EKV begründet werden. Der Zivilschutz stellt innert Stunden eine erste Führungsunterstützung für die kommunalen Führungsorgane sicher und leistet logistische Unterstützung zugunsten seiner Partner, entsprechend dem kommunalen Leistungsauftrag. Die Vorgabe für die Ablösung der Feuerwehr ist klar definiert. Das Kommando ZSO stellt die Einsatzbereitschaft der Zivilschutzorganisation innert 24 Stunden sicher. Der Einsatz kann sich nach Bedarf über Tage bis Wochen erstrecken und auch überörtliche Ablösungen beinhalten. Die Durchhaltefähigkeit pro ZSO muss im Grundsatz 7 Tage umfassen. Die Anforderung kantonaler Unterstützung ist rund um die Uhr über die REZ sichergestellt.

13 Finanzielle Konsequenzen EKV Feuerwehr Zivilschutz Die Ausschüttungen der EKV sind pro Jahr und pro Ereignis auf höchstens CHF 6 Mio. beschränkt. Obschon sich der Handlungsspielraum der EKV mit der Anpassung der Verordnung EKV bezogen auf das Einzelereignis verbessert hat, sind Überlegungen zur Wirtschaftlichkeit des Mitteleinsatzes künftig verstärkt erforderlich. Die Gemeinden tragen als Hauptträgerin der Feuerwehr die Kosten der von ihr angeordneten Einsätze. Für die Phase RETTEN-HALTEN- SCHÜTZEN-FOLGESCHÄDEN VERMEIDEN können die Aufwendungen bei der EKV geltend gemacht werden, in der Regel für die ersten 24 Stunden und für den länger dauernden Kadereinsatz beim Übergang der Führung an den ZS. Hat der Feuerwehreinsatz länger gedauert, sind mit der Abrechnung eine Begründung der Notwendigkeit und der entsprechende Beschluss des Gemeinderates oder des zuständigen Führungsorgans (Protokollauszug) einzureichen. Vorbehalten bleiben gegenseitige Hilfeleistungen ohne Entschädigungsansprüche zwischen den Gemeinden. Sämtliche Einsatzangebote müssen auf der zuständigen Stufe beantragt, geprüft und genehmigt werden, ansonsten werden keine Kosten übernommen. Die Gemeinde kann die Feuerwehr für Rückführungen, Aufräum- und Wiederinstandstellungsarbeiten auch länger einsetzen, muss aber die Kosten dieses Einsatzes selber tragen. Die Diensttage des Zivilschutzes werden über die Erwerbsersatzordnung abgerechnet. Die der Gemeinde verbleibenden Restkosten (Sold, Verpflegung, Transporte, Unterbringung, etc.) können ohne Einschränkung nach Aufwand bei der EKV angemeldet werden, nicht aber die Kosten für Material und Maschinen für Instandstellungen. Die Einsatz- und Räumungskosten sind von Anfang klar auszuscheiden und entsprechend zu deklarieren. Das zuständige Führungsorgan bezeichnet dafür bei Einsatzbeginn einen Verantwortlichen und legt Beginn und Ende der einzelnen Phasen gem. Bevölkerungsschutzverordnung vom , Art 6, Abs. 2 und 3 fest. 6. Absprachen und Koordinationsmassnahmen Anlaufstellen Das Kantonale Führungsorgan (KFO) koordiniert die Umsetzung dieser Weisung. 7. Schlussbestimmungen Inkrafttreten Diese Weisung tritt per in Kraft. Bern, 01. Oktober 2007 Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär Der Geschäftsleiter: Adrian Ambühl Gebäudeversicherung Bern Leiter Prävention und Intervention: Christoph Lienert Leiter Abteilung Feuerwehr: Hans Ulrich Grossniklaus

14 Erhöhte Bereitschaft (Bevölkerungsschutz & Militär) Polizei- und Militärdirektion - Kanton... Seite 1 von Kanton Bern Polizei- und Militärdirektion Erhöhte Bereitschaft Der Kanton ist nach Art. 12 Abs. 2 KZSV berechtigt, die Zivilschutzorganisationen (ZSO) zu Einsätzen zu verpflichten. Angesichts der sich häufenden Ereignisse (v.a. Naturkatastrophen) ist mit vermehrten Einsätzen zu rechnen. Damit die ZSO nicht permanent bereit sein müssen, auf Aufgebot hin überörtliche Hilfe zu leisten, ist das System der erhöhten Bereitschaft eingeführt worden. Wenn ein Ereignis eintritt, das überörtliche Hilfe erfordert, wird sich der Fachbereich Planung und Einsatz (P+E) an die ZSO mit erhöhter Einsatzbereitschaft wenden, damit die vorgesehene Organisation entsprechende Hilfeleistung erbringen kann. Die übrigen ZSO kommen in einem solchen Fall erst in einer dritten Staffel zum Einsatz. Dieses Vorgehen ermöglicht es, schnell, unkompliziert und mit einem minimalen Verwaltungsaufwand wirksame Hilfe vor Ort zu bringen. Die Fachpersonen der Abteilung Zivil- und Bevölkerungsschutz (AZB) unterstützen die ZSO mit erhöhter Einsatzbereitschaft, sobald diese für einen Einsatz vorgesehen ist. Definition Erhöhte Bereitschaft: 30 AdZS (inkl. Kader) in 8 Stunden, weitere 30 AdZS (inkl. Kader) in 24 Stunden Kontakt Ruedi von Känel Fachbereichsleiter Planung und Einsatz / Kdt Kantonale Formation BSM Bern Papiermühlestrasse 17v 3000 Bern 22 Tel Fax Kontakt Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär BSM Abteilung Zivil- und Bevölkerungsschutz Papiermühlestrasse 17v Postfach 3000 Bern 22 Tel Fax Kontakt per Kontaktformular Öffnungszeiten Schalter Montag bis Freitag h h (Freitag bis um h)

15 Erhöhte Bereitschaft (Bevölkerungsschutz & Militär) Polizei- und Militärdirektion - Kanton... Seite 2 von Telefon Montag bis Freitag (Freitag bis um h) Kontaktstelle für französisch sprechende Kunden OSSM Jura bernois Rue des Fossés La Neuveville Tel Fax Öffnungszeiten Montag - Freitag h h Kontakt per Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern

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