Landeshauptstadt München Schul- und Kultusreferat

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1 Landeshauptstadt München Schul- und Kultusreferat Herrn Markus Auerbach Vors. des Bezirksausschusses des 24. Stadtbezirks Feldmoching- Hasenbergl Bernhardstr München Elisabeth Weiß- Söllner Stadtschulrätin Chancengleichheit bei der Aufnahme an Gymnasien für Kinder aus dem 24. Stadtbezirk Feldmoching- Hasenbergl BA- Antrags- Nr / B des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 24 - Feldmoching- Hasenbergl vom Sehr geehrter Herr Auerbach, sehr geehrte Damen und Herren, beim Antrag Nr / B des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 24 - Feldmoching- Hasenbergl vom handelt es sich um eine laufende Angelegenheit der Verwaltung im Sinne des 22 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Landeshauptstadt München; einer stadtratsmäßigen Behandlung bedarf es daher nicht. Das Schulreferat nimmt dazu wie folgt Stellung: Der Antrag zielt auf eine Modifikation der Aufnahmekriterien zugunsten der Schülerinnen und Schüler des 24. Stadtbezirks mit der Begründung, dass die dort lebenden Kinder aufgrund der Absenz eines wohnortnahen Gynmnasiums bei der Aufnahme benachteiligt seien. 1. Stadtspezifische Vorgaben Der Stadtrat der Landeshauptstadt München hat am eine Satzung für die Gymnasien in städtischer Trägerschaft beschlossen, welche die Bildung von insgesamt 50 Eingangsklassen mit jeweils bis zu 30 neu aufzunehmenden Schülerinnen/Schülern festlegt. Hintergrund dieses Beschlusses war zum einen die im Rahmen der Haushaltskonso - lidierung zu realisierende Minimierung bzw. Begrenzung der Personalkosten angesichts einer unbefriedigenden Refinanzierung seitens des Freistaates Bayern durch Lehrpersonalkostenzuschüsse in Höhe von 40 % der real anfallenden Kosten. Zum anderen bestand damals und noch einige Jahre später ein Ungleichgewicht der Einschreibungen bei staatlichen und städtischen Gymnasien zuungunsten der städtischen Gymnasien, die wesentlich mehr Schülerinnen und Schüler aufzunehmen Fachabteilung hatten f. Gymnasien als es ihrem prozentualen Anteil an den öffentlichen Gymnasien in München und Schulen entsprochen besonderer Art hätte. Dr. Wilhelm Nutzinger Neuhauser Str München Telefon: (089) Telefax: (089)

2 Seite 2 Die Einführung der sechsstufigen Realschule sowie des achtjährigen Gymnasiums hat nicht zu einer Reduzierung der Übertrittsquote beim Übergang Grund- /Hauptschule auf das Gymnasium geführt, sondern im Gegenteil im Verbunde mit der steigenden Anzahl von Grundschülerinnen und Grundschülern zu einem Anwachsen der Schülerzahlen an den Gymnasien. Infolgedessen waren und sind alle städtischen Gymnasien und Stadtbezirke - jeweils abhängig von der spezifischen und wechselnden Aufnahmesituation - von der Abweisungsproblematik betroffen. Die Landeshauptstadt München hat darauf am mit einem Grundsatzbe - schluss zur gymnasialen Versorgung reagiert, der unter anderem die Finanzierung von drei neuen staatlichen Gymnasien, die Erweiterung von zwei bestehenden staatlichen Gymnasien sowie die Untersuchung aller staatlichen Gymnasien im Hinblick auf Erweiterungsmöglichkeiten vorsieht. Aus bildungspolitischer Sicht soll insbesondere der Münchener Norden dabei bedacht werden. 2. Zur konkreten Situation: 2.1. Schulrechtliche Vorgaben Was nun die Situation der Schülerinnen und Schüler im 24. Stadtbezirk betrifft, so sieht das Schulreferat zwar die besonderen Schwierigkeiten bezüglich der Versorgung, ist aber an folgende Regelungen bezüglich der Aufnahme in Art. 44 Abs. 3 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) sowie in 4 Abs. 4 Satz 1 und Abs. 6 der Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (GSO) gebunden: Die Einschreibung an einem Gymnasium stellt keine Aufnahme dar. Diese erfolgt erst zu Beginn des Schuljahres. Sind mehr Kinder an einem Gymnasium angemeldet worden, als Plätze zur Verfügung stehen, so ist ein Auswahlverfahren durchzuführen, das vorrangig auf die Entfernung zwischen Wohnort und Schule abstellt. Wenn aus Kapazitätsgründen nicht alle Kinder an dem Gymnasium, an dem sie sich angemeldet haben, aufgenommen werden können, so bemühen sich die Schulleitungen der staatli - chen und städtischen Gymnasien um einen örtlichen Ausgleich. Dieser gilt als erfolgt, wenn ein gymnasialer Platz benannt werden kann, der sowohl innerhalb als auch außerhalb des Stadtgebietes gelegen sein und von der gewünschten Ausbildungsrich - tung, Sprachenfolge und sonstigen schulischen Angeboten abweichen kann. Natürlich können sich auch die Eltern selbst um eine Alternative bemühen. Wenn dieser örtliche Ausgleich nicht gelingt, ist die/der Ministerialbeauftragte einzuschalten, die/der dann zuweist. Ein Aufnahmeprivileg, das dann auch alle anderen Kinder in allen anderen Stadtbezir - ken für sich in Anspruch nehmen könnten, ist für die Schülerinnen und Schüler des 24. Stadtbezirks somit nicht möglich, da die Aufnahme an das Gymnasium keiner Sprengelbindung unterliegt. Die städtischen Schulleitungen haben sich wie in den Jahren zuvor an diese Regelungen gehalten. Die Schulleitungen haben sich darum bemüht, nicht aufgenommene Schülerinnen und Schüler an anderen Gymnasien unterzubringen. Wo dies nicht gelungen ist, hat die/der Ministerialbeauftragte Zuweisungen vorgenommen, so dass alle Kinder versorgt werden konnten. Das Schulreferat versucht in jedem Jahr, die Bildung der Eingangsklassen so vorzunehmen, dass sich die aus der Abweisungsproblematik ergebenden Belastungen im Rahmen der räumlichen Gegebenheiten und der Maximalzahl der zu bildenden Eingangsklassen in etwa gleich verteilen. So war es in den vergangenen Jahren durch Steuerung möglich, im Rahmen der

3 Seite 3 Kapazitätsgrenzen zusätzliche Ausbildungsplätze an einigen Gymnasien (z.b. Städt. Luisengymnasium, Städt. Sophie- Scholl- Gymnasium, Städt. Willi- Graf- Gymnasium) zu schaffen, die aber nicht immer voll in Anspruch genommen worden sind. Diese Möglichkeit war ab dem Schuljahr 2007/2008 aufgrund des steilen Anstiegs der Anmeldezahlen, der erstmals dazu geführt hat, dass neben städtischen auch staatliche Gymnasien abweisen mussten, leider nicht gegeben: Das Städt. Willi- Graf- Gymnasium, das Städt. Lion- Feuchtwanger- Gymnasium, das Städt. St.- Anna- Gymnasium und das Staatl. Oskar- von- Miller- Gymnasium mussten abweisen, das Städt. Luisengymnasium, das Städt. Sophie- Scholl- Gymnasium, das Staatl. Gymnasium München- Moosach, das Staatl. Gisela- Gymnasium und das Staatl. Luitpold- Gymnasium haben bis zur Kapazitätsgrenze aufgenommen. Daraus resultierten bei den Einschreibungen 2007 und 2008 auch Schwierigkeiten bei der Unterbringung der Kinder im 24. Stadtbezirk, auf welche die Landeshauptstadt München u. a. mit dem Bau eines neuen Gymnasiums im Münchner Norden, dessen Errichtung der Freistaat Bayern soeben genehmigt hat, und der Überprüfung von Ausbaumöglichkeiten an dafür geeigneten staatlichen Gymnasien, wofür die Planungsschritte bereits erfolgen, reagieren will. 2.2 Schülereinzugsbereiche des 24. Stadtbezirks Die nachstehende Tabelle gibt Aufschluss über die Verteilung der Schülerinnen und Schüler aus dem 24. Stadtbezirk auf die Gymnasien in München. Schülereinzugsbereich Stadtbezirk 24 Eingangsklassen 5. Jahrgangsstufe Gymnasium Anmeldungen gesamt SB 24 SB 10 in % SB 11 in % SB in% SB 9 in % SB 4 in % SB 12 in % ges. % andere SB in % 2002/ , ,3 39,8 13 7, ,8 5 3,0 93,4 11 6,6 2003/ , ,9 41,6 1 0, ,3 6 4,4 92,0 11 8,0 2004/ , ,2 33,1 2 1, ,1 11 6,5 89, ,1 2005/ , ,1 40,4 13 7, ,0 7 4,1 90,1 17 9,9 2006/ ,7 17 9,9 35, , ,2 16 9,4 95,9 8 4,7 2007/ ,0 13 8,0 37,0 7 4, , ,1 93,8 10 6,2 2008/ , ,7 45,8 2 1, ,3 16 9,5 92,9 12 7,1 (SB 10 und SB 11 grenzen unmittelbar an SB 24 an) Aufnehmende Gymnasien: Stadtbezirk 10: aufnehmende Gymnasien in anderen Stadtbezirken: Stadtbezirk 02_0 3 03_0 4 04_0 5 Staatl. Gymnasium München- Moosach AEG 18 1 DAG 6 1 Stadtbezirk 11: EGG _0 6 06_07 Städt. Lion- Feuchtwanger- Gymnasium LPG _0 8 08_09 LWG Stadtbezirk 9: MIG 14 1 Städt. Adolf- Weber- Gymnasium MPG 21 1 Städt. Käthe- Kollwitz- Gymnasium MTG 5 1 Staatl. Rupprecht- Gymnasi- PEG

4 Seite 4 um THG Stadtbezirk 4: WBG Städt. Sophie- Scholl- Gymnasium WHG 13 1 Städt. Willi- Graf- Gymnasium WIG 1 1 Staatl. Gisela- Gymnasium MJS BBG 21 1 Stadtbezirk 12: LUG Staatl. Maximiliansgymnasi - um TLG Staatl. Oskar- von- Miller- Gymnasium Summe Gymnasien in anderen Stadtbezirken, die keine Schüler/innen aus dem 24. Stadtbezirk aufgenommen haben: Stadtbezirk Staatl. Asam- Gymnasium Staatl. Gymnasium Fürstenried- West 21 Staatl. Karlsgymnasium 6 Staatl. Klenze- Gymnasium Städt. Elsa- Brändström- Gymnaisum Städt. Heinrich- Heine- Gymnasium Städt. Louise- Schroeder- Gymnasium 23 1 Städt. St.- Anna- Gymnasium 19 Städt. Thomas- Mann- Gymnasium 16 Städt. Werner- von- Siemens- Gymnasium Aus der obigen Darstellung ergibt sich Folgendes: - Die überwiegende Mehrheit der Kinder besucht die beiden in den Nachbarstadtbezirken 10 und 11 gelegenen Gymnasien oder die fünf gut erreichbaren Gymnasien des 4. bzw. 12. Stadtbezirks. - Der Besuch von Gymnasien in anderen Stadtbezirken hängt offensichtlich überwiegend mit der gewünschten Ausbildungsrichtung und/oder Fremdsprachenfolge zusammen (Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium, Humanistisches Gymnasium, Musisches Gymnasium, Gymnasium mit Französisch als 1. Fremdsprache). - Eine überdurchschnittliche Benachteilung der Kinder des 24. Stadtbezirks lässt sich auch bei gegebenem Raummangel im Vergleich zu den Kindern aus anderen Stadtbezirken nicht nachweisen.. 3. Schulwegkosten Erhöhte Kosten für den Schulweg werden angesichts obiger Darstellung der Schülereinzugsbe- reiche nicht regelmäßig anfallen. Im Falle unzumutbarer Belastung sieht Art. 3 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über die Kostenfreiheit des Schulwegs die Möglichkeit der Erstattung der Kosten der notwendigen Beförderung vor, soweit die nachgewiesenen Gesamtkosten der Beförderung eine Familienbelastungsgrenze von 370 je Schuljahr übersteigen. 4. Fazit

5 Seite 5 Der Wunsch nach einer intensiveren ortsnahen Versorgung mit gymnasialen Plätzen ist für das Schulreferat zwar nachvollziehbar. Die vorgeschlagene Lösung einer Privilegierung ist jedoch aus schulrechtlichen Gründen nicht realisierbar. Die Landeshauptstadt München ist bestrebt, das Schulraumdefizit durch Neu- und Erweiterungsbauten zu beheben. Die Schülerinnen und Schüler des 24. Stadtbezirks sind gegenüber Kindern aus anderen Stadtbezirken nicht unzumutbar benachteiligt.... Damit ist der Antrag Nr / B des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 24 - Feldmoching- Hasenbergl vom satzungsgemäß behandelt. Mit freundlichen Grüßen Elisabeth Weiß- Söllner

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