Schul- und Kultusreferat
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- Emilia Huber
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1 Telefon Telefax Schul- und Kultusreferat Fachabteilung 4 Grund-, Haupt- und Förderschulen Anhörungsverfahren zur Änderung der Volksschulorganisation in der Landeshauptstadt München; Sprengeländerung der Hauptschulen - Hauptschule an der Haldenbergerstraße 27 - Hauptschule an der Leipziger Straße 7 - Hauptschule an der Franz-Nißl-Straße 55 Sitzungsvorlage Nr / V O Anlage Beschluss des Schulausschusses des Stadtrates vom 18. Juli (SB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag der Referentin Anhörungsverfahren der Regierung von Oberbayern Rechtsgrundlage Für öffentliche Volksschulen, die nach Art. 32 Abs. 1 Bayer. Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) nur als staatliche Schulen errichtet werden können, setzt die Regierung von Oberbayern durch Rechtsverordnung (Art. 26 Abs. 1 BayEUG) ein räumlich abgegrenztes Gebiet als Schulsprengel fest (Art. 32 Abs. 5 BayEUG). Einer Sprengelfestsetzung geht jeweils ein Anhörungsverfahren voraus, mit dem das nach Art. 26 Abs. 2 BayEUG erforderliche Benehmen mit dem zuständigen (Schul)-Aufwandsträger hergestellt wird. Für öffentliche Volksschulen tragen gemäß Art. 8 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 Ziffer 1 Bayer. Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG) die Kommunen den Schulaufwand. Dieser umfasst den für den ordnungsgemäßen Schulbetrieb und Unterricht erforderlichen Sachaufwand sowie den Aufwand für das Hauspersonal (Art. 3 Abs. 1 Satz 2 BaySchFG). Träger des Personalaufwands (Lehr- und Verwaltungspersonal) für öffentliche Volksschulen ist der Staat (Art. 6 Bay- SchFG). 1.2 Anhörungsverfahren
2 Seite 2 Mit Schreiben vom hat das Staatliche Schulamt-Fachliche Leitung in der Landeshauptstadt München mitgeteilt, dass es von der Regierung von Oberbayern mit der Durchführung des Anhörungsverfahrens für eine Sprengeländerung der Hauptschule an der Haldenbergerstraße und der benachbarten Hauptschulen an der Leipziger Straße und an der Franz-Nißl-Straße beauftragt worden ist. Zur Begründung teilt das Staatliche Schulamt mit: Die Hauptschule Haldenbergerstraße leidet seit Jahren an einem kontinuierlichen Schülerrückgang. Für das Schuljahr 2006/07 wird mit folgenden Schülerzahlen geplant: Jahrgangsstufe 5 a - 23, 5 b - 24, 6 a - 18, 6 b - 17, 7 a - 19, 7 b - 18, 8 a - 17, 8 b - 17, 9 a - 18, 9 b - 18, insgesamt 189 Schülerinnen und Schüler Bei einem weiteren Rückgang der Schülerzahl droht der Hauptschule an der Haldenbergerstraße zumindest in einzelnen Jahrgangsstufen Einzügigkeit, was im Hinblick auf die Vorgaben des amtlichen Lehrplans zu vermeiden ist. Die Schule könnte ggf. ihr Unterrichtsangebot nicht mehr in erforderlichem Umfang aufrecht erhalten. Dies beträfe insbesondere das zentrale Leitfach der Hauptschule, nämlich das Lernfeld Arbeit-Wirtschaft- Technik mit seinen praktischen Fächern. Zwar befindet sich im bisherigen Sprengel ein geplantes Neubaugebiet (Meilergelände) mit 200 Wohneinheiten (30 % Sozialer Wohnungsbau, Fertigstellung bis 2011), das jedoch in den nächsten Jahren voraussichtlich zu keiner gesicherten 2-Zügigkeit der Hauptschule Haldenbergerstraße führen wird. In einer gemeinsamen Vorbesprechung zwischen Schulreferat, betroffenen Elternbeiratsvorsitzenden und Schulleitungen, Bezirksausschussmitgliedern, Regierung von Oberbayern und Staatlichem Schulamt am wurden die Notwendigkeit und Möglichkeiten einer Sprengelausweitung erörtert. Die benachbarte Hauptschule Leipziger Straße mit voraussichtlich 462 Schülerinnen und Schülern im Schuljahr 2006/07 wird durch die Sprengelreduzierung nur unwesentlich berührt. Im Gebiet 1 wohnen derzeit 16 betroffene Schülerinnen und Schüler. Im Gebiet 2 besuchen derzeit 9 Schülerinnen und Schüler die Hauptschule Leipziger Straße. Im Gebiet 3, das ebenfalls zur Hauptschule Leipziger Straße gehört, befindet sich ein Neubaugebiet (In den Kirschen/Franz-Schrank-Straße) mit 250 Wohneinheiten, 30 % Sozialer Wohnungsbau, Staatsbedienstetenwohnungen. Die Prognose für 10-jährige Kinder liegt 2006/07 bei 5 Kindern, 2007/08 bei 7, 2008/09 bei 7, 2009/10 bei 8, 2011/12 bei 8, 2012/13 bei 9. Derzeit besuchen 3 Schülerinnen und Schüler aus diesem Gebiet die Hauptschule Leipziger Straße. Bei dieser Sprengeländerung wird auch eine Bereinigung des Gebietes 4 vorgenommen, in dem der Grundschulsprengel Haldenbergerstraße zum Sprengel der Hauptschule Franz-Nißl-Straße (derzeit 2 Schüler) gehört. Die Sprengeländerung betrifft erstmals die 5. Jahrgangsstufe. Schülerinnen und Schüler der sechsten und der folgenden Jahrgangsstufen können entweder an der bisherigen Schule verbleiben oder auf Wunsch der Eltern an die Hauptschule Haldenbergerstraße wechseln. Damit eine Sprengeländerung auch sinnvoll ist, müssen alle Teilgebiete einbezogen werden. Betroffen wären nach derzeitigem Stand 30 Schülerinnen und Schüler verteilt auf 10 Klassen. Die neuen Sprengelbeschreibungen lauten: Volksschule München an der Haldenbergerstraße 27 (Hauptschule) Bahnlinie München-Dachau - kürzeste Linie von der Bahnlinie München-Dachau zur Angerlohstraße - Angerlohstraße - Untere Angerlohe - kürzeste Linie nach Osten zur Ein-
3 Seite 3 mündung Waldhornstraße/Weiherweg - kürzeste Linie nach Norden zur Ringbahnlinie Milbertshofen-Olching (östl. Haus-Nr. 210) - Ringbahnlinie Milbertshofen-Olching - Dachauer Straße (Mitte) - Bahnlinie Freising-München - Allacher Straße (Mitte) - Wintrichring (Mitte) - Maria-Ward-Straße - Linie entlang des Nymphenburger Schlosses zum Nymphenburger Kanal - Nymphenburger Kanal - Bahnlinie München-Freising - Verdistraße (Mitte) - Bahnlinie München-Dachau. Volksschule München an der Leipziger Straße 7 (Hauptschule) Landshuter Allee (Mitte) - Dachauer Straße (Mitte) - Baldurstraße (nicht zugehörig) - Nederlinger (Mitte) - Allacher Straße (Mitte) - Bahnlinie München-Freising - Dachauer Straße (Mitte) - Bahnlinie Allach-Milbertshofen - kürzeste Linie von der Bahnlinie Allach-Milbertshofen zur Landshuter Allee - Landshuter Allee (Mitte). Volksschule München an der Franz-Nißl-Straße 55 (Hauptschule) Stadtgrenze - Linie von der Stadtgrenze bis Kuppelfeldstraße - Kuppelfeldstraße (nicht zugehörig) - Würmkanal - entlang dem Kalterbach - Gesseltshausener Straße (nach Westen) - Gesseltshausener Straße (Mitte) -kürzeste Linie nach Süden zur Karlsfelder Straße - Karlsfelder Straße (nicht zugehörig) - Kaiserhölzlstraße (nicht zugehörig) - Röhrichtstraße (nicht zugehörig) - Kaiserhölzlstraße (nicht zugehörig) - Ferchenbachstraße (nicht zugehörig) - Reigersbachstraße (nicht zugehörig) - Ringbahnlinie Milbertshofen- Olching bis einschließlich Ludwigsfelder Straße kürzeste Linie nach Süden zur Einmündung Waldhornstraße/Weiherweg - kürzeste Linie nach Westen zur Untere Angerlohe - Untere Angerlohe (nicht zugehörig) - kürzeste Liie von der Angerlohstraße zur Bahnlinie Dachau-München - Bahnlinie Dachau-München - Verdistraße (Mitte) - Bahnlinie Freising-München - Nymphenburger Kanal - Loichingerstraße (nicht zugehörig) - Pippinger Straße (nicht zugehörig) - Bassermannstraße (nicht zugehörig) - Alte Allee - Peter-Kreuder-Straße (nicht zugehörig) - Bahnlinie München-Augsburg - Bergsonstraße - Mooswiesenstraße - Autobahn München-Stuttgart - Stadtgrenze. Die Landeshauptstadt München wurde als zuständiger Schulaufwandsträger um Stellungnahme zu den beabsichtigten Sprengeländerungen gebeten. 2 Stellungnahme des Schulreferats 2.1 Raumsituation in der Schulanlage an der Haldenbergerstraße 27 In der Schulanlage an der Haldenbergerstraße 27, in der insgesamt 22 Klassenzimmer zur Verfügung stehen, sind eine Hauptschule und eine Grundschule untergebracht, so dass die zur Anhörung gestellte Vergrößerung des Sprengels der Hauptschule immer im Zusammenhang mit dem Raumbedarf der Grundschule beurteilt werden muss Hauptschule an der Haldenbergerstraße Der Hauptschule stehen nach einer am von beiden die Schulanlage nutzenden Schulleitungen einvernehmlich getroffenen Übereinkunft ab dem Schuljahr 2006/07 insgesamt 10 Klassenzimmer zur Verfügung, so dass die räumliche Versorgung aller 10 Klassen, die für das neue Schuljahr gebildet wurden bzw. langfristig jährlich zu erwarten sind, gewährleistet ist.
4 Seite 4 Die bisherigen Klassenstärken liegen jeweils so niedrig, dass die wenigen aus den vier umzusprengelnden Teilgebieten zu erwartenden Kinder in die bestehenden Klassen integriert werden können ohne dass es zu einer Klassenmehrung kommt: Jgst. Klassen Schüler = freie Kapazitäten für insgesamt 30 Kinder aus allen fünf Jahrgangsstufen aus den Teilgebieten Grundsätzlich ist zur Bestrebung, die Zweizügigkeit der Hauptschule an der Haldenbergerstraße zu sichern, aus der Sicht des Schulaufwandsträgers festzustellen, dass sie nicht nur aus pädagogischen Gründen erforderlich erscheint, sondern auch im Hinblick auf die effiziente Nutzung der von der Landeshauptstadt München in die Ausstattung der Schule, insbesondere der Fachlehrsäle investierten Finanzmittel Grundschule an der Haldenbergerstraße Der Grundschule werden ab dem Schuljahr 2006/07 für insgesamt 12 Klassen (im Vorjahr 11 Klassen) 12 Klassenzimmer zur Verfügung stehen. Es wird davon ausgegangen, dass die Schule über eine durchgehende Dreizügigkeit hinaus nicht anwachsen wird, so dass die räumliche Versorgung langfristig gesichert sein wird. 2.2 Hauptschule an der Leipziger Straße Die Abwanderung von 28 Kindern ab dem Schuljahr 2006/07 - verteilt auf 16 Klassen in fünf Jahrgangsstufen - wird den Bestand der Hauptschule an der Leipziger Straße nicht gefährden. Darüber hinaus führt die Hauptschule an der Leipziger Straße im kommenden Schuljahr 2006/07 einen voll ausgebauten M-Zug mit insgesamt 6 Klassen und 112 Schülerinnen und Schülern. 2.3 Hauptschule an der Franz-Nißl-Straße Der Bestand der Schule wird durch den Weggang von lediglich 2 Kindern nicht gefährdet. 2.4 Schulweg Der Schulweg für die Schülerinnen und Schüler, die bisher zum Sprengel der Hauptschule an der Leipziger Straße gehören, würde sich nicht unzumutbar verändern.
5 Seite 5 3 Gespräch am Runden Tisch Das Schulreferat hat am die von der geplanten Umsprengelung betroffenen Schulleitungen und Elternbeiräte, Vertreter der Fachlichen Leitung des Staatlichen Schulamtes in der Landeshauptstadt München, der Regierung von Oberbayern sowie der Bezirksausschüsse des Stadtbezirke 10 - Moosach und 23 - Allach-Untermenzing zu einem Runden Tisch geladen. Die Vertreter des Staatlichen Schulamtes erläuterten die pädagogische Notwendigkeit der Sicherstellung einer durchgehenden Zweizügigkeit an der Hauptschule an der Haldenbergerstraße und legten anhand der sich aus den Bereichen 1, 2 und 4 ergebenden Schülerzahlen dar, dass der Bestand der beiden Hauptschulen, zu deren Lasten die Vergrößerung erreicht werden soll, nicht gefährdet sei. Der Leiter der Hauptschule an der Leipziger Straße und die Vorsitzende des Bezirksausschusses 10 - Moosach sprachen sich zur Bestandssicherung einerseits für den Verbleib des Teilgebiets1 im bisherigen Sprengel HS Leipziger Straße aus, andererseits plädierten sie dafür, das Teilgebiet 3, das bei den ursprünglichen Planungen noch nicht für eine Umsprengelung vorgesehen war, ebenfalls der Hauptschule an der Haldenbergerstraße zuzuordnen. Die Vorsitzende des Bezirksausschusses 23 - Allach-Untermenzing erklärte, dass angesichts der äußerts geringen Zahl von Kindern im Teilgebiet 4, die den Sprengel der Hauptschule an der Franz-Nißl-Straße verlassen würde, von seiten des Stadtteilgremiums keine Einwände zu erwarten seien. Das Schulreferat verdeutlichte die Notwendigkeit, dass mit der Vergrößerung des Einzugsgebiets der Hauptschule an der Haldenbergerstraße keine Klassenmehrung verbunden sein darf, da ansonsten die Versorgung der ebenfalls in der Schulanlage untergebrachten Grundschule mit ausreichend Schulraum, zu der es als Schulaufwandsträger verpflichtet ist, nicht mehr gewährleistet werden könnte.
6 Seite 6 4 Empfehlung des Schulreferats an den Stadtrat Das Schulreferat kann dem Schulausschuss des Stadtrats die Zustimmung zur geplanten Sprengeländerung in dem von der Regierung von Oberbayern vorgeschlagenen Umfang aus folgenden Gründen empfehlen: - Die aus pädagogischen Gründen dringend notwendige durchgehende Zweizügigkeit der Hauptschule an der Haldenbergerstraße kann sichergestellt werden. - Die Vergrößerung des Einzugsgebiets der Hauptschule an der Haldenbergerstraße bedeutet keine Klassenmehrung bzw. erhöhten Raumbedarf - der unter Berücksichtigung der in der selben Schulanlage untergebrachten Grundschule nicht zur Verfügung gestellt werden könnte - da alle umzusprengelnden Kinder in den bestehenden sehr kleinen Klassen integriert werden können. - Durch die Umsprengelung wird der Bestand der beiden betroffenen Hauptschulen nicht gefährdet. - Der Schulweg der von Umsprengelung betroffenen Kinder wird sich nicht verschlechtern. 5 Stellungnahmen der Bezirksausschüsse der Stadtbezirke 10 - Moosach und 23 - Allach/Untermenzing Der Bezirksausschuss des Stadtbezirks 23 - Allach-Untermenzing hat sich in seiner Sitzung am mit der Angelegenheit befasst und der geplanten Sprengeländerung einstimmig zugestimmt. Dem Bezirksausschuss des 10. Stadtbezirks - Moosach wurde die Vorlage zur satzungsgemäßen Anhörung in seiner Sitzung am zugeleitet. Die Stellungnahme des Bezirksausschusses wird in der Sitzung bekannt gegeben. Die Korreferentin, Frau Stadträtin Brunner, und die Verwaltungsbeirätinnen, Frau Stadträtin Koller, Frau Stadträtin Oberloher, Frau Stadträtin Stock und Frau Stadträtin Wittmann, haben Abdruck erhalten. II. Antrag der Referentin 1. Der Schulausschuss stimmt der von der Regierung von Oberbayern im Anhörungsverfahren dargestellten Sprengeländerung der Hauptschule an der Haldenbergerstraße zur Sicherstellung einer durchgehenden Zweizügigkeit sowie den damit verbundenen Sprengeländerungen für die Hauptschulen an der Leipziger Straße und an der Franz-Nißl-Straße ab dem Schuljahr 2006/07 zu.
7 Seite 7 2. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. III. Beschluss nach Antrag Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Die Vorsitzende Die Referentin Christine Strobl Elisabeth Weiß-Söllner 2. Bürgermeisterin Stadtschulrätin IV. Abdruck von I mit III. über den Stenographischen Sitzungsdienst an das Direktorium - Dokumentationsstelle an das Direktorium - HA II an die Stadtkämmerei an das Revisionsamt an den Bezirksausschuss 10 an den Bezirksausschuss 23 mit der Bitte um Kenntnisnahme. V. Wv Schulreferat - F 4, Implerstraße 9 Schulreferat F 4 Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdruckes mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. An.
8 Seite 8 mit der Bitte um Kenntnisnahme. Am... I.A.
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