Einladung zur. Gemeindeversammlung. vom 24. März 2014, Uhr in der reformierten Kirche Pfäffikon ZH

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1 Einladung zur Gemeindeversammlung vom 24. März 2014, Uhr in der reformierten Kirche Pfäffikon ZH

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3 Traktanden Seite Anträge des Gemeinderates: 1. Projekt Schulraumerweiterung Mettlen Bewilligung des Objektkredits von 3,87 Mio. Franken für den Rückbau der bestehenden Turnhalle und die Realisierung eines Neubaus zur Schaffung von Schulraum (nur Vorberatung, Beschlussfassung an der Urnenabstimmung vom 18. Mai 2014) 2. Familienergänzende Betreuung von Kindern im Vorschulalter Neuregelung der finanziellen Leistungen der Gemeinde (nur Vorberatung, Beschlussfassung an der Urnenabstimmung vom 18. Mai 2014) 4 12 Zu allen Geschäften sind schriftliche Anträge und Berichte abgefasst worden. Die Akten zu den einzelnen Geschäften und das Stimmregister liegen ab 10. März 2014 in der Gemeinderatskanzlei zur Einsicht auf. Gemeinderat Pfäffikon ZH und die antragstellenden Behörden Pfäffikon, 24. Februar

4 1. Projekt Schulraumerweiterung Mettlen Bewilligung des Objektkredits von 3,87 Mio. Franken für den Rückbau der bestehenden Turnhalle und die Realisierung eines Neubaus zur Schaffung von Schulraum (nur Vorberatung, Beschlussfassung an der Urnenabstimmung vom 18. Mai 2014) Antrag 1. Das Bauprojekt über die Erweiterung der Schulhausanlage Mettlen samt Kostenvoranschlag vom 29. November 2013 wird genehmigt. 2. Für den Rückbau der bestehenden Turnhalle und die Realisierung eines Neubaus zur Schaffung von Schulraum wird ein Kredit von Fr bewilligt. 3. Der Kostenvoranschlag weist einen Genauigkeitsgrad von +/- 10 % auf. Der Kredit erhöht oder reduziert sich im Rahmen der Baukostenentwicklung seit der Aufstellung des Kostenvoranschlages bis zur Bauvollendung. 4. Der Kredit geht zu Lasten der Investitionsrechnung, Konto (Projekt 3866). 5. Der Antrag wird der Gemeindeversammlung, gestützt auf Artikel 7 der Gemeindeordnung, zur Vorberatung unterbreitet. Die Urnenabstimmung ist am 18. Mai 2014 vorgesehen. 6. Mit dem Vollzug dieses Beschlusses wird der Gemeinderat beauftragt. Bericht Die Vorlage in Kürze Bedingt durch die bauliche Entwicklung der Gemeinde Pfäffikon, die stetig steigenden Schülerzahlen sowie die neuen kantonalen Vorgaben hat die Schulpflege in den Jahren 2010/2011 ein Schulraumkonzept erstellen lassen. Die Erkenntnisse daraus sind, dass mittelfristig zusätzlicher Schulraum benötigt wird und grosse Investitionen in den Werterhalt der Liegenschaften sowie in notwendige, energetische Massnahmen unabdingbar sind. Es besteht ein unmittelbarer Handlungsbedarf. Als prioritäre Massnahme ist die alte Turnhalle der Oberstufe Mettlen rückzubauen und an deren Stelle ein Neubau mit zusätzlichem Schulraum zu errichten. Der Ersatzbau entspricht in etwa dem heutigen Kubus der bestehenden Turnhalle. Der Neubau wird von der bestehenden Schulanlage (Singsaaltrakt) visuell um 1.00 m abgetrennt. Die Gemeindeversammlung hat am 25. März 2013 das von der Schulpflege geforderte Raumkonzept gutgeheissen und einen Projektierungskredit von Fr bewilligt. In der Zwischenzeit wurde das Bauprojekt samt Kostenvoranschlag (Genauigkeitsgrad +/- 10 %) erarbeitet. Das Resultat ist die Kreditvorlage über Fr Ausgangslage Verschiedene kantonale Vorgaben für die Schulen, wie die pädagogischen Rahmenbedingungen, die Schulbaurichtlinien und das Volksschulgesetz, wurden in den vergangenen Jahren überarbeitet und haben zu Anpassungen der Raumbedürfnisse geführt. Die Pflicht, ein der Nachfrage entsprechendes Angebot an Tagesstrukturen anzubieten, verlangt ebenfalls zusätzlichen Raum. 4

5 Ausgehend von von diesen diesen Grundsätzen, Grundsätzen, haben haben sich sich die die Schulpflege Schulpflege und und der der Gemeinderat Gemeinderat die die Ausgehend Frage gestellt, wie sich das bestehende Angebot der Schulräume zu den inskünftig benötigfrage gestellt, wie sich das bestehende Angebot der Schulräume zu den inskünftig ten Bedürfnissen verhält.verhält. Der Gemeinderat hat daher Juli 2010 Planung für ein langbenötigten Bedürfnissen Der Gemeinderat hatim daher im Julidie 2010 die Planung für ein fristiges Schulraumkonzept eingeleitet und das Planungsbüro Jauch Zumsteg Pfyl AG, AG, 8045 langfristiges Schulraumkonzept eingeleitet und das Planungsbüro Jauch Zumsteg Pfyl Zürich, mit der Ausarbeitung des Konzeptes beauftragt. Am 6. September 2011 hat der 8045 Zürich, mit der Ausarbeitung des Konzeptes beauftragt. Am 6. September 2011 hatgeder meinderat vom Schulraumkonzept, welches diedie Schulbehörde genehmigt hat,hat, in zustimmengemeinderat vom Schulraumkonzept, welches Schulbehörde genehmigt in dem Sinn Kenntnis zustimmendem Sinngenommen. Kenntnis genommen. Die Schüler/innen-Zahlen Schüler/innen-Zahlen haben haben sich sich in in den den letzten letzten Jahren Jahren stärker stärker als als erwartet erwartet nach nach oben oben Die entwickelt. Dies bringt die Schulpflege in Zugzwang, weshalb sie zusammen mit der Arbeitsentwickelt (siehe nachstehende Grafik). Dies bringt die Schulpflege in Zugzwang, weshalb gruppe Schulraumerweiterung MettlenSchulraumerweiterung die SchulraumplanungMettlen weiter die vorantreiben muss. Als sie zusammen mit der Arbeitsgruppe Schulraumplanung erste Massnahme ist die alte Turnhalle der Oberstufe Mettlen rückzubauen und an weiter vorantreiben muss. Als erste Massnahme ist die alte Turnhalle der Oberstufederen Mettlen Stelle ein Neubau mitderen zusätzlichem zuzusätzlichem errichten. rückzubauen und an Stelle einschulraum Neubau mit Schulraum zu errichten. Die Gemeindeversammlung Gemeindeversammlung hat hat am am März März einen einen Kredit Kredit von von Fr. Fr für für die die Die Ausarbeitung eines Bauprojektes bewilligt. Am 30. April 2013 hat der Gemeinderat den Ausarbeitung eines Bauprojektes bewilligt. Am 30. April 2013 hat der Gemeinderat den Planungsauftrag an die bw bw architekten, dipl.dipl. Arch. FH/SIA, Wiesenstrasse 11,11, 8008 Zürich, erplanungsauftrag an die architekten, Arch. FH/SIA, Wiesenstrasse 8008 Zürich, teilt. erteilt. 2. Das Projekt Lage 1. Das Projekt Lage 5

6 Visualisierung Architektur Der neue zweistöckige Kubus wird in seiner Form und seinen geometrischen Zügen gewollt von der bestehenden Schulhausanlage abgesetzt und vom Singsaaltrakt visuell um 1.00 m abgetrennt. Die Fassade des bestehenden Singsaaltrakts ist mit einem Abrieb in einem erdigen Farbton versehen. Diese Struktur und Farbgebung wird im Neubau mit seiner verputzten Kompaktwärmedämmung wiedergegeben. Die Architektur und das Raumkonzept sind so geplant, dass ein Durchgang zum bestehenden Singsaaltrakt weiterhin gewährleistet ist und im Falle eines späteren Dachstockausbaus die Verbindung über das Obergeschoss des Neubaus aktiviert werden kann. Der behindertengerecht ausgebildete Haupteingang wird auf der Westseite erstellt. Für die Tagesstruktur wird ein separater Zugang auf der Ostseite errichtet. Über den nordseitigen Zugang erfolgt die Anlieferung für den Mittagstisch. Die jeweiligen Stockwerke können sowohl über das Treppenhaus als auch über die Liftanlage erreicht werden. Raumkonzept Untergeschoss: Die auf der Nordseite vorhandene Rampe ins Untergeschoss bleibt bestehen. Die im Erdreich vorhandenen äusseren Kellerwände samt Fundation können erhalten bleiben. Um alle Lasten des darüber liegenden Neubaus aufnehmen zu können, wird in der Längsachse eine neue Kellermauer erstellt. Im künftigen Untergeschoss sind Technikraum, Lager für Hauswartung und Tagesstruktur, Sammlung sowie ein Putzraum vorgesehen. Technikraum ca. 75 m² Lager allgemein ca. 156 m² Lager Tagesstruktur ca. 20 m² Sammlung ca. 20 m² Putzraum ca. 14 m² 6

7 Erdgeschoss: Im Erdgeschoss werden mit grossen Fensterfronten in lichtdurchfluteten Räumlichkeiten die Tagesstrukturen für die Schuleinheit Mettlen samt Küche, vorschulaltersgerechten Toilettenanlagen, Garderobe sowie Büro für die Leitung untergebracht. Angrenzend wird ein den aktuellen Anforderungen entsprechendes Naturkundezimmer inklusive Sammlung erstellt. Des Weiteren befinden sich im EG der behindertengerechte Zugang zum Neubau, der Eingangsbereich samt Schmutzschleuse, eine Verbindungstüre zum bestehenden Singsaaltrakt, ein Lieferanteneingang (u.a. Mittagstisch) sowie die Toilettenanlagen (Knaben-, Mädchen- und Behinderten-WC) und ein Reduit/Lager. Tagesstrukturen ca. 148 m² Naturkundezimmer inkl. Sammlung ca. 106 m² WC-Anlagen ca. 30 m² Reduit/Lager ca. 4 m² 7

8 Obergeschoss: Im Obergeschoss werden zwei Klassenzimmer, ein Psychomotorikraum, ein Gruppenraum und ein Reduit/Lager realisiert. Schulzimmer 1 ca. 96 m² Schulzimmer 2 ca. 86 m² Psychomotorik ca. 73 m² Gruppenraum ca. 39 m² Reduit/Lager ca. 4 m² 8

9 Energiegewinnung /Photovoltaikanlage / Lüftung Aufgrund der bereits vorhandenen Wärmeerzeugung im bestehenden Schulhaustrakt wird das Neubauvolumen an die bestehende Gasheizung angeschlossen. Die Gemeinde hat bei den Gemeindewerken abgeklärt, ob auf dem Dach des neuen Schulraums eine Photovoltaikanlage realisiert werden kann. Die Werkkommission stellt sich grundsätzlich positiv zu diesem Vorhaben. Eine Photovoltaikanlage soll dann realisiert werden, wenn die Zusage des Bundes für die Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) vorliegt. Alle bisherigen Schulanlagen sind ohne Komfortlüftung ausgestattet. Die Schule verzichtet beim Neubau auf den Einbau einer Komfortlüftung und somit auch auf das Erlangen eines allfälligen Minergie- Labels. Akustik Der Schallschutz wird nach den geltenden Vorschriften gewährleistet. Die entsprechend notwendigen baulichen Massnahmen sind in das Projekt eingeflossen. Bauvorschriften Das Projekt ist baubewilligungsreif. Der bauliche Brandschutz ist gewährleistet und die energetischen Vorschriften werden eingehalten. Einrichtung Die beiden Schul- und das Naturkundezimmer werden mit interaktiven Wandtafeln versehen. Für das Naturkundezimmer sind Spezialwaschtische notwendig. Ferner werden Schul- und Naturkundezimmer sowie der Psychomotorikraum mit Fenster-Arbeitsplätzen ausgestattet. Für ausreichend Stauvolumen sind in den jeweiligen Räumen Einbauschränke vorgesehen. In den Tagesstrukturen werden Bänke entlang der Fensterfronten als Sitzmöglichkeit angeboten. Im Psychomotorikraum sind örtliche Turnmatten, Sprossenwand, Kletterringe etc. eingeplant. Elektroanlagen/Beleuchtung Die neuen Räumlichkeiten werden ab der im Jahre 2008 neu erstellten Hauptverteilung mit Strom versorgt. Für eine energieeffiziente und nachhaltige Nutzung wird eine Tageslicht- und präsenzabhängige Lichtsteuerung eingesetzt. In den Schulzimmern und den Nassbereichen sind Fluoreszenzleuchten vorgesehen. Im Eingangsbereich, im Treppenhaus und in den Tagesstrukturen sind Einbauspots und Pendelleuchten angedacht. Beschattung Die Steuerung der geplanten Vertikalstoren erfolgt über Wind-/Sonnen- und Regenwächter und kann von Hand eigenständig je Raum übersteuert werden. Wegen des benachbarten Sport- und Spielplatzes werden Storen aus Stoff eingesetzt. 3. Kosten Die Gesamtkosten für den Rückbau der bestehenden Turnhalle und die Realisierung des Neubaus zur Schaffung von Schulraum belaufen sich auf Fr (inkl. MwSt.). Der Kostenvoranschlag hat einen Genauigkeitsgrad von +/- 10 %. Die Kosten erhöhen oder reduzieren sich im Rahmen der Baukostenentwicklung seit der Aufstellung des Kostenvoranschlages (Stand November 2013) bis zur Bauvollendung. 9

10 Vorbereitungsarbeiten/Rückbau Fr Gebäude Fr Honorare Fr Betriebseinrichtungen Fr Umgebung Fr Baunebenkosten Fr Baureserve Fr Ausstattung Fr Total Fr Der Gemeinderat hat bewusst darauf verzichtet, in den verschiedenen Positionen des Kostenvoranschlages Reserven einzuberechnen. Stattdessen will er sie gesondert ausweisen. Dieses Vorgehen gewährleistet höhere Ausgabentransparenz, indem später bei der Kreditabrechnung unter dieser Position allfällige Zusatzinvestitionen ausgewiesen und begründet werden müssen. 4. Folgekosten Die Folgekosten beinhalten Abschreibungen und Verzinsung der Investitionen und die Aufwendungen für den Unterhalt und den Betrieb. Die Berechnungen wurden nach dem neuen kantonalen Rechnungsmodell HRM2 vorgenommen. Sie zeigen folgendes Bild: Abschreibungen (ABS) Kategorie Hochbauten, Grundstück, Mobiliar ABS- Dauer 33 Jahre Investition ABS-Kosten Fr Fr Berechnung Zinssatz Marktzinssatz für 15 Jahre fixes Darlehen 2.20 % Kalkulatorischer Zinssatz während der restlichen Benutzungsdauer 5.00 % Benutzungsdauer 33 Jahre Durchschnittlicher Jahreszinssatz 3.73 % Jährliche Folgekosten Abschreibungskosten je Jahr Durchschnittlicher Zinssatz gerundet Fr % Fr Fr Betriebliche Folgekoten 2.00 % Fr Fr Total jährliche Folgekosten Fr Einfache Staatssteuer (1.00 %) Fr Jährliche Kosten in Steuerprozent (inkl. Abschreibung und Zins) 1.0 % 10

11 5. Zeitplan 7. Januar 2014 Gemeinderat, definitive Verabschiedung der gesamten Vorlage Januar 2014 Orientierung der Öffentlichkeit und Baubewilligungsverfahren starten 24. März 2014 vorberatende Gemeindeversammlung April 2014 Ausführungsprojekt und Submission 18. Mai 2014 Urnenabstimmung Juli 2014 Rückbau, Bauplatzinstallation, Baubeginn Hochbau Schuljahr 2015/16 Inbetriebnahme des neuen Schulraums 6. Antrag Die Arbeitsgruppe Schulraumerweiterung Mettlen hat das Bauprojekt in enger Zusammenarbeit mit der Schule und dem Gemeinderat entwickelt und ausgearbeitet. Mit der Umnutzung der alten Turnhalle Mettlen wird ein wichtiger Grundstein für die Umsetzung der gesamten Schulraumplanung gesetzt. Die Schulpflege und der Gemeinderat sind vom vorliegenden Bauprojekt überzeugt und beantragen Zustimmung. Referenten Hanspeter Hugentobler, Schulpräsident Pius Amstutz, Liegenschaftenvorstand Abschied der Rechnungsprüfungskommission Die Rechnungsprüfungskommission beantragt Zustimmung. 11

12 2. Familienergänzende Betreuung von Kindern im Vorschulalter Neuregelung der finanziellen Leistungen der Gemeinde (nur Vorberatung, Beschlussfassung an der Urnenabstimmung vom 18. Mai 2014) Antrag 1. Für einkommensabhängige Elternbeiträge an die Kosten familienergänzender Betreuung von Kindern im Vorschulalter wird ein Rahmenkredit von jährlich Fr bewilligt. Der Rahmenkredit wird jeweils auf den 1. Januar der Teuerung gemäss Zürcher Städteindex der Konsumentenpreise angepasst (Stand August 2012: 99.0 Punkte). 2. Bei der familienergänzenden Betreuung von Kindern im Vorschulalter ist gesamthaft ein Kostendeckungsgrad durch die Eltern von rund 80 % zu erzielen. 3. Dem Gemeinderat werden die folgenden Kompetenzen übertragen: im Sinne von Ziffer 1 dieses Beschlusses über diese finanziellen Mittel zu verfügen; Dritte mit dem Erbringen von familienergänzenden Betreuungsangeboten zu beauftragen und entsprechende Leistungsaufträge abzuschliessen; die erforderlichen Beitragsreglemente und Tarifordnungen zu erlassen. 4. Der Antrag wird der Gemeindeversammlung, gestützt auf Artikel 7 der Gemeindeordnung, zur Vorberatung unterbreitet. Die Urnenabstimmung ist am 18. Mai 2014 vorgesehen. Bericht Die Vorlage in Kürze Im Juni 2010 haben die Stimmberechtigten des Kantons Zürich eine neue Bestimmung zur familienergänzenden Betreuung gutgeheissen. Der neue 18 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes verpflichtet die Gemeinden, für ein bedarfsgerechtes Angebot an familienergänzender Betreuung von Kindern im Vorschulalter zu sorgen. Auch die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Gemeinde Pfäffikon haben diese neue Regelung mit 61 % Ja-Stimmen angenommen. Kleinfamilien, aber auch alleinerziehende Elternteile, sind heute weit verbreitet. Gerade auch für Personen mit niedrigerem Einkommen soll es möglich sein, Familie und Berufstätigkeit verbinden zu können und so die wirtschaftliche Existenzgrundlage mittelfristig zu sichern. Generell können Erfahrungen in einer familienergänzenden Betreuung für Kinder auch sozial wertvoll sein. In der Gemeinde Pfäffikon betreibt der Verein Chinderhuus Pfäffikon seit 40 Jahren eine Krippe für Kinder im Vorschulalter. Weitere Kinder werden von Tagesfamilien betreut. Seit Juli 2013 hat eine zweite Krippe namens Lilu in Pfäffikon ihren Betrieb aufgenommen. Die Gemeinde bezahlte im Jahr 2012 für die Unterstützung des Vereins Chinderhuus (22 Plätze), des Tagesfamilienvereins und an Eltern mit niedrigerem Einkommen gesamthaft rund Fr

13 Der Gemeinderat beantragt den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern, die jährlich wiederkehrenden Ausgaben von maximal Fr zu bewilligen. Wird das vorliegende Geschäft durch die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger abgelehnt, bleibt der gesetzliche Auftrag dennoch bestehen. Sozialbehörde und Gemeinderat wären gefordert, die Ablehnungsgründe zu analysieren, die Vorlage zu überarbeiten und diese dem Souverän wiederum zu unterbreiten. 1. Ausgangslage Im Juni 2010 haben die Stimmberechtigten des Kantons Zürich die folgende Bestimmung gutgeheissen (neuer 18 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes): Die Gemeinden sorgen für ein bedarfsgerechtes Angebot an familienergänzender Betreuung von Kindern im Vorschulalter. Sie legen die Elternbeiträge fest und leisten eigene Beiträge. Sie können bei der Festlegung der Gebühren die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Eltern berücksichtigen. Die Gebühren dürfen höchstens kostendeckend sein. Auch in Pfäffikon haben 61 % der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger für diese neue Regelung gestimmt: Der Auf- und Ausbau von familienergänzenden Tagesstrukturen ist durch den gesellschaftlichen Wandel nötig geworden. Tatsache ist, dass das traditionelle Familienmodell seit längerer Zeit durch unterschiedliche Formen ergänzt wird. Kleinfamilien, aber auch alleinerziehende Elternteile sind heute stark verbreitet. Andere Bezugspersonen leben oft weit entfernt. Dies führt dazu, dass viele Kinder nicht mehr ausschliesslich in der Familie betreut werden können. Gerade auch für Personen mit niedrigerem Einkommen soll es möglich sein, Familie und Berufstätigkeit verbinden zu können und so die wirtschaftliche Existenzgrundlage zu sichern. In der Gemeinde Pfäffikon betreibt der Verein Chinderhuus Pfäffikon seit 40 Jahren eine Krippe für Kinder im Vorschulalter. Das Chinderhuus führt zurzeit zwei Gruppen mit total 22 Plätzen. Es besteht eine Warteliste. Rund 80 % der betreuten Kinder wohnen in Pfäffikon. Seit Juli 2013 hat eine zweite Krippe namens Lilu in Pfäffikon ihren Betrieb aufgenommen, die weitere 11, später allenfalls 22 Plätze anbietet. Zurzeit sind in Pfäffikon rund 33 Krippenplätze vorhanden. Weitere Kinder im Vorschulalter werden bei Tagesfamilien betreut. Die Gemeinde bezahlte im Jahr 2012 für die Unterstützung des Vereins Chinderhuus, des Tagesfamilienvereins und an einkommensschwächere Eltern gesamthaft rund Fr Die Schule Pfäffikon bietet aufgrund des im Jahr 2005 revidierten Volksschulgesetzes seit 2010 schulergänzende Betreuung für Kinder ab dem Kindergarten an. 13

14 2. Betreuungsangebote Im Gegensatz zu den schulergänzenden Tagesstrukturen gibt es bei der vorschulischen Betreuung bereits einige private Anbieter. Alle Krippen haben sich an die Vorschriften der kantonalen Krippenrichtlinien zu halten, Die Richtlinien enthalten vor allem Vorgaben zu den Räumlichkeiten, zum Betreuungsverhältnis (Anzahl Betreuungspersonen) und zu den Ausbildungs-Anforderungen an das Betreuungspersonal. Krippen müssen eine Bewilligung einholen und werden regelmässig überprüft. In Pfäffikon bieten private Betreiber vorschulische Betreuung an. Der Gemeinderat will deshalb seinem gesetzlichen Auftrag nachkommen, indem er Eltern mit einkommensabhängigen Beiträgen unterstützt. Der Besuch einer Kinderkrippe soll für Kinder von Eltern mit niedrigerem Einkommen möglich sein. Dies wird gewährleistet, indem die Gemeinde aus den Mitteln des Rahmenkredits den Eltern, je nach Einkommen und Vermögen, Beiträge an die Betreuungskosten gewährt (Subjektfinanzierung). Bisher leistete die Gemeinde sowohl Beiträge an den Betrieb des Chinderhuus (Objektfinanzierung) als auch Beiträge an die Betreuungskosten von einkommensschwächeren Eltern (Subjektfinanzierung). 3. Bedarfsumfrage und Platzzahlen Anfang 2013 führte die Gemeinde Pfäffikon eine Umfrage bei allen Eltern mit Kindern bis vier Jahre durch. Von den antwortenden 138 Eltern haben etwas mehr als die Hälfte, nämlich 75, angegeben, grundsätzlich Bedarf an familienergänzender Betreuung zu haben. Das sind mehr Eltern als diejenigen, welche angegeben hatten, heute bereits Betreuung in Anspruch zu nehmen. Die von den Eltern gemeldeten Bedarfszahlen ergeben durchschnittlich 53 Plätze pro Wochentag. Selbstverständlich kann nicht davon ausgegangen werden, dass alle Eltern die in der Umfrage angegebenen Betreuungstage dann auch tatsächlich in Anspruch nehmen werden. Zudem sollen nicht alle Eltern mit Beiträgen der Gemeinde unterstützt werden. Für den zukünftigen Kreditbedarf ist der Gemeinderat von den Ergebnissen der Umfrage und von der heutigen Betreuungssituation (Betreuung in Krippen und bei Tagesfamilien) ausgegangen. Die Kreditkalkulation geht von 44 Plätzen aus. Pfäffikon ist eine aufstrebende Gemeinde mit laufend steigenden Einwohner- und Familienzahlen. Die Erfahrungen zeigen, dass eine Mehrheit von Eltern ihre Kinder rund zwei Tage pro Woche betreuen lässt. 4. Kosten und Tarife Mit den einkommensabhängigen Elternbeiträgen sollen auch Pfäffiker Eltern mit niedrigerem Einkommen die Möglichkeit haben, ihre Kinder in einer Krippe in Pfäffikon oder in einer formell anerkannten Tagesfamilie betreuen zu lassen. Um Beiträge zu erhalten, müssen Eltern eine Erwerbstätigkeit nachweisen können. Vorgesehen ist ein Mindestpensum von 20 % für alleinerziehende Elternteile und 120 % für Zwei- Eltern-Haushalte. Der Anspruch auf Beiträge stützt sich auf die Angaben zu Einkommen und Vermögen in der Steuererklärung. 14

15 Die Berechnung der Beiträge erfolgt aus der Steuererklärung, mit den folgenden Anpassungen: Steuerbares Einkommen - ohne Abzüge für Vorsorge 3a - Abzüge für Liegenschaftenunterhalt beschränkt auf die Pauschale von max. 20 % des Eigenmietwerts Plus 10 % des steuerbaren Vermögens - abzüglich Freibetrag von Fr pro Elternteil Für selbständig Erwerbende ohne BVG sind im Sinne einer gleichen Behandlung besondere Regelungen zu treffen. Wo die tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse wesentlich von den im steuerbaren Einkommen abgebildeten Verhältnissen abweichen, kann die Gemeinde aber jederzeit die Einreichung von weiteren Belegen verlangen und eine Einschätzung gemäss den eingereichten Unterlagen vornehmen. Die Kalkulation für den vorgelegten Rahmenkredit basiert auf Normrechnungen und -tarifen. Gesamthaft wird von einem Kostendeckungsgrad von 80 % ausgegangen. Das bedeutet, dass gesamthaft rund 80 % der Betreuungskosten durch die Eltern selbst und 20 % durch Beiträge der Gemeinde getragen werden sollen. Ab einer massgeblichen Berechnungsgrundlage von Fr werden keine Beiträge mehr ausgerichtet. Bei einer massgeblichen Berechnungsgrundlage bis Fr betragen die Beiträge der Gemeinde bis zu 85 % der Betreuungskosten. Beispiel: Zwei-Eltern-Familie, Mieter Zwei Kinder, je zwei Tage pro Woche extern betreut Erwerbseinkommen 1 Erwerbseinkommen 2 Total Erwerb = Total Einkünfte Steuerdaten Massgebliche Berechnungsgrundlage Fr. 73' Fr. 73' Fr. 21' Fr. 21' Fr. 94' Fr. 94' Abzug Säule 3a Fr. 3' Fr Nicht zulässig Andere Abzüge 1 inkl. Kinderabzug Fr. 41' Fr. 41' Total Abzüge Fr. 44' Fr. 41' Einkommen Fr. 50' Fr. 53' Steuerbares Vermögen Fr. 16' Fr % des steuerbaren Vermögens über 75'000 pro Elternteil Berechnungsgrundlage Fr. 53' z.b. Berufsauslagen, Kinderabzüge, Versicherungsprämien 15

16 Ausgehend von einem Tagessatz von Fr , bezahlt diese Familie ca. Fr selber und erhält ca. Fr von der Gemeinde. Kostenanteil der Eltern Einkommensabhängige Elternbeiträge Fr. 18 Fr. 33 Fr. 48 Fr. 63 Fr. 78 Fr. 93 Fr. 108 Fr. 123 bis Fr. 15'000 Fr. 15'001 bis Fr. 27'500 Fr. 27'501 bis Fr. 40'000 Fr. 40'001 bis Fr. 52'500 Fr. 52'501 bis Fr. 65'000 Fr. 65'001 bis Fr. 77'500 Massgebliche Berechnungsgrundlage Fr. 77'501 bis Fr. 90'000 ab Fr. 90'001 Bei 44 Plätzen rechnet die Gemeinde mit Beiträgen von Fr pro Jahr. Um den genehmigten Kredit und den Kostendeckungsgrad von 80 % einzuhalten, muss der Gemeinderat Beitragsanpassungen vornehmen können. Die Kostenkontrolle erfolgt jeweils über die Jahresrechnung. Der Gemeinderat kann bei Bedarf mit Kinderkrippen Leistungsvereinbarungen abschliessen. 5. Antrag Der Gemeinderat beantragt den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern, für einkommensabhängige Elternbeiträge an die Kosten familienergänzender Betreuung von Kindern im Vorschulalter einen Rahmenkredit von jährlich Fr zu genehmigen und die Kompetenzen zur Umsetzung an den Gemeinderat zu delegieren. Referentin Karin Hügli Schweizer, Sozialvorsteherin Abschied der Rechnungsprüfungskommission Die Rechnungsprüfungskommission beantragt Zustimmung. 16

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18 GEMEINDEVERWALTUNG Hochstrasse 1, 8330 Pfäffikon ZH Tel / Fax gemeinde@pfaeffikon.ch P.P Pfäffikon ZH

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