Eifel. aktuell. Komm, lieber Mai. Internet.

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1 Eifel aktuell Jahrgang 40 (113) Samstag, den 11. Mai 2013 Ausgabe 19/2013 Bürgerzeitung für den VERBANDSGEMEINDE Bereich der ARZFELD Komm, lieber Mai Komm, lieber Mai, und mache die Bäume wieder grün und lass mir an dem Bache die kleinen Veilchen blühn. Wie möcht ich doch so gerne ein Veilchen wieder sehen, ach, lieber Mai, wie gerne einmal spazierengehn! Zwar Wintertage haben wohl auch der Freuden viel, man kann im Schnee frisch traben und treibt manch Abendspiel; baut Häuserchen von Karten, spielt Blindekuh und Pfand, auch gibt s wohl Schlittenfahrten aufs liebe, freie Land. Doch wenn die Vöglein singen Und wir dann froh und flinn Auf grünem Rasen springen Das ist ein ander Ding D rum komm und bring vor Allem uns viele Veilchen mit Bring auch viel Nachtigallen Und viele Kuckucks Lied. von Christian Adolph Overbeck ( ) Internet

2 Arzfeld Ausgabe 19/2013 Stellenausschreibung Bei der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine unbefristete zu besetzen. Vollzeitstelle im Fachbereich Bürgerdienste Unser Stellenangebot richtet sich an Interessenten mit der Qualifikation als Verwaltungsfachangestellte/r oder als Verwaltungsfachwirt/in. Aufgabenschwerpunkte sind: - Tätigkeiten im Bereich Sozial-/Rentenversicherung - Aufgaben nach dem SGB XII, Sachbearbeitung Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung, Bearbeitung von Widerspruchsangelegenheiten - Aufgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Die Zuweisung weiterer Aufgaben im Rahmen des Geschäftsverteilungsplanes bleibt ausdrücklich vorbehalten. Die Mitarbeit in diesem publikumsintensiven Bereich erfordert neben den einschlägigen Rechtskenntnissen insbesondere soziales Gespür, Einfühlungsvermögen und Verständnis für die Belange der Hilfesuchenden. Interessenten sollten darüber hinaus motiviert sein, Aufgaben eigeninitiativ und engagiert anzugehen, durchsetzungsfähig, belastbar und teamfähig sein und über gute kommunikative Fähigkeiten verfügen. Die Vergütung richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Haben Sie Interesse? Dann senden Sie uns Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bis Frauen und Männer haben bei uns gleiche Chancen. Bewerbungen von schwer behinderten Menschen und Gleichgestellten berücksichtigen wir entsprechend den Zielsetzungen des Schwerbehindertenrechts. Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld Sachgebiet Personal/Organisation Luxemburger Straße Arzfeld Redaktionsschlussvorverlegung Auf Grund der Feiertage im Mai 2013 sind die redaktionellen Textbeiträge für das Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Arzfeld für die - Woche 21/2013 vom 25. Mai 2013 bereits bis Donnerstag, 16. Mai 2013, Uhr, - Woche 22/2013 vom 1. Juni 2013 bereits bis Donnerstag, 23. Mai 2013, Uhr, der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld über das CMS-System zu übermitteln oder aber an mitteilungsblatt@vg-arzfeld.de zu senden. Es wird um Beachtung gebeten.

3 Arzfeld Ausgabe 19/2013 Verbandsgemeindewerke Arzfeld während der Dienstzeiten Telefon 06550/974-0 Fax 06550/ außerhalb der Dienstzeiten für Abwasseranlagen Telefon 0170/ KNE-Kommunale Netze Eifel AöR Betriebsführer für die Wasserversorgung Eifelkreis Bitburg-Prüm Telefon 06551/ Ärztlicher Bereitschaftsdienst Der Ärztliche Bereitschaftsdienst am kommenden Wochenende für den Bereich Prüm einschl. Arztbezirke Arzfeld, Bleialf, Daleiden, Pronsfeld, Schönecken und Waxweiler wird durchgeführt von Samstagmorgen, 08:00 Uhr, bis Montagmorgen, 08:00 Uhr, und Bereitschaftsdienst am kommenden Mittwoch, von Uhr, bis Donnerstagmorgen, Uhr einheitliche Rufnummer: 01805/ Bei bedrohlichen Erkrankungen oder Unfällen rufen Sie bitte die Notrufnummer des Rettungsdienstes: 112. Für den Bereich der Arztbezirke Neuerburg, Bettingen, Körperich und Mettendorf einheitliche Rufnummer: 01805/ Zahnärztlicher Dienst Einheitliche zahnärztliche Notrufnummer für den Eifelkreis Bitburg-Prüm: 01805/ (12 ct/min. aus dem deutschen Festnetz) Weitere Informationen zum zahnärztlichen Notfalldienst können Sie unter nachlesen. Eine Inanspruchnahme des zahnärztlichen Notdienstes ist nur nach telefonischer Vereinbarung möglich. Apothekenbereitschaftsdienst Die dienstbereiten Apotheken erfragen Sie unter folgenden Nummern: deutsches Festnetz: PLZ (0,14 EUR/Min.) Mobilfunknetz: PLZ (max. 0,42 EUR/Min.) Unter PLZ bitte die Postleitzahl ihres Wohnortes wählen. Ebenfalls ist der Apothekenbereitschaftsdienst auf der Internetseite der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz unter abrufbar. Apotheken-Notdienst haben von Uhr bis Uhr folgende Apotheken: Samstag, 11. Mai 2013 Enztal-Apotheke... Tel.: 06564/ Poststr. 3, Neuerburg Burg-Apotheke... Tel.: 06553/ Alter Markt 9, Schönecken Sonntag, 12. Mai 2013 Adler-Apotheke... Tel.: 06551/2300 Hahnstr. 3, Prüm Löwen-Apotheke... Tel.: 06561/ Brodenheckstr. 24, Bitburg Notruf/Feuerwehr Feuerwehr Polizei Wochenenddienst der Tierärzte Samstag/Sonntag, 11./12. Mai 2013 Tierärztliche Gemeinschaftspraxis Dres. Dahmen - Dünner, Prüm... Tel /95240 Tierarzt Hessing, Lützkampen... Tel / Kranken- und Rettungswagen Der Kranken- und Rettungswagen des Deutschen Roten Kreuzes (Rettungswache Arzfeld) ist unter der Rufnummer 112 (vorwahlfrei) zu erreichen. Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Telefonnummer: 06550/974-0 Telefaxnummer: 06550/ info@vg-arzfeld.de Internet: montags bis freitags Uhr bis Uhr montags bis mittwochs Uhr bis Uhr donnerstags Uhr bis Uhr Öffnungszeiten des Sozialamtes montags bis freitags Uhr bis Uhr donnerstags Uhr bis Uhr Öffnungszeiten Einwohnermeldeamt und Örtliche Ordnungsbehörde montags bis freitags Uhr bis Uhr montags und dienstags Uhr bis Uhr donnerstags Uhr bis Uhr Unabhängig von diesen Öffnungszeiten besteht natürlich auch die Möglichkeit mit den betroffenen Mitarbeitern fernmündlich Terminabsprachen zu treffen. Wir bitten die Bevölkerung um Beachtung. -Adresse für Veröffentlichungen im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Arzfeld: mitteilungsblatt@vg-arzfeld.de Faxnummer für Veröffentlichungen im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Arzfeld: 06550/ Redaktionsschluss für die kommende Woche ist freitags um Uhr! Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag! In der Zeit vom 11. Mai Mai 2013 feiern folgende Mitbürgerinnen und Mitbürger der Verbandsgemeinde Arzfeld Geburtstag. Die Ortsgemeinden und die Verbandsgemeinde gratulieren den Jubilarinnen und dem Jubilar herzlich und wünschen ihnen alles Gute, persönliches Wohlergehen und Gottes Segen! Helena Schilz, Siedlungsstraße 24, Arzfeld geb. am 11. Mai 1933 Margaretha Zwicker, Luxemburger Straße 43, Arzfeld geb. am 12. Mai 1928 Maria Nickels, Dahner Straße 11, Daleiden geb. am 13. Mai 1920 Alois Wolter, In der Elkes 11, Daleiden geb. am 14. Mai 1933 Elisabeth Nemitz, Euscheider Straße 2, Üttfeld geb. am 15. Mai 1920 In eigener Sache Wenn Sie keine Bürgerzeitung bekommen haben... Reklamationen wegen Nichtzustellung der Bürgerzeitung nimmt der Verlag entgegen unter folgenden Nummern: 06502/ oder Die neue -Adresse für Reklamationen ist: abo@wittich-foehren.de 80 Jahre 85 Jahre 93 Jahre 80 Jahre 93 Jahre

4 Arzfeld Ausgabe 19/2013 Nutzung des Bürgerbusses Zunächst bis zum 1. Juni 2015 wird es in der Verbandsgemeinde Arzfeld einen so genannten Bürgerbus geben. Der Bürgerbus soll es vorwiegend älteren und behinderten Menschen, die keine eigene Fahrmöglichkeit haben, ermöglichen Einrichtungen des täglichen Lebens wie Einkaufsmärkte, Ärzte und anderes aufzusuchen. Der Bürgerbus steht an den Wochentagen Montag, Mittwoch und Freitag zur Verfügung. Gefahren wird der Bürgerbus von ehrenamtlichen Bürgerinnen und Bürgern der Verbandsgemeinde. Die Beförderung ist kostenlos. Es besteht die Möglichkeit im Bus dem Projekt eine Spende zukommen zu lassen. Wer also dringende Erledigungen verrichten muss, kann sich jeweils bis zum Vortag, Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Tel.: 06550/ oder -123 melden. Hier werden dann die Touren für den nächsten Tag zusammengestellt. Fahrten mit dem Bürgerbus werden nur innerhalb der Verbandsgemeinde Arzfeld unternommen. Für darüber hinaus gehende Erledigungen wird an die örtlichen Taxiunternehmen verwiesen oder es erfolgt eine Beförderung bis zur nächsten Linie des öffentlichen Personennahverkehrs. Ich würde mich freuen wenn dieser Beitrag zur Mobilität in der Verbandsgemeinde rege wahrgenommen würde. Sie brauchen sich nicht zu scheuen das Angebot anzunehmen. Andreas Kruppert, Bürgermeister Urlaub und Erholung im Dreiländereck Tourist-Information Arzfeld Luxemburger Str. 5, D Arzfeld Büro im Gemeindehaus in Arzfeld Tel / o , Fax 06550/ ti@islek.info Internet: Öffnungszeiten: Büro in Arzfeld Montag bis Freitag von bis Uhr Für Mitteilungen nach Geschäftsschluss ist ein Anrufbeantworter eingeschaltet. Büro Waxweiler im Haus des Gastes Telefon 06554/811 - Fax 06554/823 gemeinde.waxweiler@t-online.de Internet: Montag, Dienstag und Freitag und Donnerstag von bis Uhr von bis Uhr von bis Uhr Internet Waxweiler: Freier Zugang zu den o. g. Öffnungszeiten Römermuseum - WALESWILERE: sh. o. g. Öffnungszeiten Devonium Waxweiler (Eingang über Haus des Gastes) devonium@waxweiler.com Internet: Montag, Dienstag und Freitag von bis Uhr und von bis Uhr Donnerstag von bis Uhr Eintritt Erwachsene: 2,50 EUR (inkl. einer Lupe) Kinder: 2,00 EUR (inkl. einer Lupe) Gruppenangebote, Ermäßigung auf Anfrage Führungen sind nach Voranmeldung auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich. Postagentur und Tourist Info Daleiden Die Tourist Info in der Postagentur Daleiden während der Öffnungszeiten der Postagentur zu erreichen und geöffnet. Hier können Sie die neusten Prospekte, Touristinformationen und auch Bücher heimischer Autoren sowie die neuesten Wanderkarten erwerben. Tel.: 06550/929508, Fax 06550/929509, T-Info@Daleiden.de Öffnungszeiten der Postagentur und Tourist-Info täglich von Uhr bis Uhr und Mo., Di., Do., Fr. von Uhr bis Uhr Ein Auszug aus dem Veranstaltungskalender aktiv 2013 Weitere Informationen auch im Internet unter info und oder Veranstaltungen Museum in der Wartehalle in Lützkampen, OT Welchenhausen Frühjahrsausstellung: Zeit-Los und der Zeit verhaftet (Skulpturen, kinetische Objekte, Bild- Kästen) von Norbert HUPPERTZ (Medell, DG Belgien), freier Eintritt; ständig geöffnet - Dauer der Ausstellung bis Anfang Juli. Informationen unter Haus der Landschaft und Geschichte in Lützkampen, Ortsteil Stupbach Dokumentation über das Brauchtum in der Westeifel, Eintritt ist frei. Weitere Infos unter: durchgehend geöffnet Waldpark Eifel in Irrhausen Hochseil-Abenteuer-Welt, Wander- und Nordic-Walking Strecken, Erlebnisführungen, GPS-Schnitzeljagd, Angeln, verschiedene Spielplätze, mobiler Fahrradverleih, Fußball-, Zelt- und Grillplatz, Mietmobilheime, Bogenschießen Informationen unter Tel oder So., Museumstag - Hause des Gastes in Waxweiler 11:00 Uhr Die Museen feiern den 36. Internationalen Museumstag Mo., Wanderung des Eifelvereins OG Dasburg- Daleiden e.v. 10:00 Uhr Treffpunkt: Marktplatz Daleiden, 1. Islekwandern: Daleiden - Olmscheid, ca. 12 km, Wanderführer: Inge Kammers und Alfred Candels, Tel. 633 Di., Wanderung in der Islek Wanderwoche 10:00 Uhr Treffpunkt: Zinnenplatz in Neuerburg, Wanderstrecke ca. 14 km um das historische Burgstädtchen Neuerburg, Wanderführer: Walter Simon, Tel /2292 Mi., Wanderung in der Islek Wanderwoche 10:00 Uhr Treffpunkt: Dorfplatz Irrhausen, zum Malerpastor von Eschfeld, Wanderstrecke ca. 14,5 km Wanderführer: Alfons Willmes, Tel / :00 Uhr Mittwochswanderung Waxweiler Treffpunkt: Wartehalle am Kanal, kleine Wanderung in der Umgebung von Waxweiler Wanderführer: Thekla Fandel und Fred Leibrich Do., Wanderung in der Islek Wanderwoche 10:00 Uhr Treffpunkt: Bürgerhaus in Waxweiler, durch Täler und über Höhen - Tageswanderung zum Abschluss der ISLEK Wanderwoche Mai 2013, Wanderstrecke ca. 14 km, Wanderführer: Johann Jakobs, Tel /7326 Mo., Echternacher Springprozession in Waxweiler 09:00 Uhr Pfingstmontag beginnt die Pilgung mit einem Pilgerhochamt in der Pfarrkirche St. Johannes in Waxweiler Sa., Wanderung des Eifelvereins OG Dasburg- Daleiden e. V. 09:30 Uhr Treffpunkt: Marktplatz Daleiden, Fahrt nach Prüm (Linie 407), Teilnahme an einer Wanderung zur 125-Jahr-Feier des Eifelvereins, Information: H. Hoffmann, Tel Sa., Jugendfeuerwehrfest in Üttfeld 19:00 Uhr 20 Jahre Jugendfeuerwehr Üttfeld, Beginn ist am Samstagabend mit dem Dämmerschoppen am Feuerwehrhaus, Sonntag geht es dann mit den Wettkämpfen der Jugendfeuerwehr weiter.

5 Arzfeld Ausgabe 19/2013 Der Ortsgemeinderat fasste folgenden Beschluss: 1. Der Ortsgemeinderat beschließt die Umsetzung der in dem Kartenausschnitt dargestellten Routenvorschläge. 2. Die Finanzierung des Eigenanteiles der Ortsgemeinde erfolgt über die Jagdgenossenschaft über das Produkt Unterhaltung Wirtschaftswege. Sofern erforderlich werden entsprechende Haushaltsmittel spätestens mit einem Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 eingestellt. Verschiedenes Annahme von Spenden Der Rat beschloss die Annahme folgender Spenden: - Spende Vereinsring für das Haus der Jugend - Spende Musikverein Daleiden für Schaukästen im Schulwald Herzlichen Glückwunsch 50 Herzlichen Glückwunsch Die Eheleute Erich und Erna Wolter, Karschelt 8, Dahnen, begehen am 13. Mai 2013 das Fest der Goldenen Hochzeit. Zu diesem seltenen Festtag gratulieren wir mit allen Bewohnern recht herzlich und wünschen dem Jubelpaar alles Gute und Gottes Segen. Dahnen/Arzfeld, 13. Mai 2013 Für die Ortsgemeinde Dahnen Peter Philippe, Ortsbürgermeister Für die Verbandsgemeinde Arzfeld Andreas Kruppert, Bürgermeister Unterrichtung der Einwohner aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Daleiden am 6. März 2013 Umsetzung des lokalen Wanderwegenetzes Im Rahmen des Projektes Qualitätsoffensive der touristischen Landschaftsnutzung wurde gemeinsam mit den Ortsgemeinden das zukünftige Angebot an örtlichen Wanderrouten erarbeitet. Die erarbeiteten Routenverläufe sind in Karten- und Tabellenform dieser Niederschrift als Anlage beigefügt. Nach dem derzeitigen Planungsstand hat die Ortsgemeinde Daleiden einen Anteil von 40,1 km an örtlichen Wanderwegen. Wie in den Arbeitskreissitzungen besprochen müssen diese ausgewiesenen Wanderwege nach einem einheitlichen Mindeststandard markiert werden. Eine lückenlose und eindeutige Markierung der Wege muss gewährleistet sein. Für die Jagdgenossenschaft ergibt sich aus diesem Wanderwegekonzept der eindeutige Vorteil, dass der Km-Anteil an Wanderwegen erheblich reduziert und damit die Beeinträchtigungen der Jagd zurückgehen werden. Am 13. Mai 2013 feiert Herrn Jakob Hecker, Reipeldinger Straße 17, Daleiden, seinen 90. Geburtstag. Zu diesem seltenen Festtag gratulieren wir dem Jubilar recht herzlich und wünschen ihm alles Gute, persönliches Wohlergehen und Gottes Segen! Daleiden/Arzfeld, 13. Mai 2013 Für die Ortsgemeinde Daleiden Walter Reichert, Ortsbürgermeister Für die Verbandsgemeinde Arzfeld Andreas Kruppert, Bürgermeister Euscheid Ortsbürgermeister: Rainer Probst, Tel / Unterrichtung der Einwohner aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Euscheid am 25. Februar 2013 Aufstellung einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Südlicher Tannenweg gemäß 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 3 BauGB Verwaltungsseitig wurden nochmals die einzelnen Beweggründe für den vorgesehenen Erlass der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung im Bereich Südlicher Tannenweg dargelegt und das hierzu angestrebte rechtliche Verfahren zur Baurechtsbeschaffung erläutert. Beratung und Beschlussfassung über einen Entwurf Der Vertreter der Verwaltung erläuterte ausführlich den ausgearbeiteten Satzungsplanentwurf. Der Rat fasste folgenden Beschluss: Dem Satzungsentwurf zum Erlass der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Südlicher Tannenweg in der vorgelegten Form wird zugestimmt. Beratung und Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung gemäß 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB in Verbindung mit 3 Abs. 2 BauGB Das Verfahren zur öffentlichen Auslegung wurde erläutert und beschlossen. Beschluss: Die öffentliche Auslegung ist wie getragen durchzuführen. Beratung und Beschlussfassung über die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB Das Verfahren zur Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde erläutert und ebenfalls beschlossen. Beschluss: Das Beteiligungsverfahren ist wie getragen durchzuführen. Verschiedenes Hausnummerierung Buchenweg Durch den Erlass einer Ergänzungssatzung wurden im Buchenweg der Ortsgemeinde Euscheid zwei neue Baustellen geschaffen.

6 Arzfeld Ausgabe 19/2013 Die Parzellierung der Baugrundstücke erfolgt im Rahmen des laufenden Flurbereinigungsverfahrens. Da keine freien Hausnummern in diesem Straßenzug vorhanden sind, werden die Hausnummern 1 und 1a an die beiden neuen Baustellen vergeben. Mitgliedschaft Islek Energie AöR Nach ausgiebiger Diskussion wurde vom Rat festgelegt den Punkt Beitrittbeschluss in die Islek Energie AöR in der nächsten Sitzung nochmals auf die Tagesordnung aufzunehmen. In dieser Sitzung soll der zuständige Sachbearbeiter der Verwaltung den Rat ausführlich über den Sinn und Zweck bzw. die Ziele der Islek Engerie AöR informieren. Der Rat fasst in der nächsten Sitzung eine erneute Beschlussfassung über eine Mitgliedschaft in der Islek Energie AöR. Jagdgenossenschaft Harspelt Bekanntmachung Es wird darauf hingewiesen, dass der Jagdpachtvertrag über den gemeinschaftlichen Jagdbezirk Harspelt in der Zeit vom 13. Mai 2013 bis 26. Mai 2013 täglich von Uhr bis Uhr in der Wohnung des unterzeichnenden Jagdvorstehers zur Einsicht der Jagdgenossen öffentlich ausliegt Harspelt, 29. April 2013 Josef Heinz, Jagdvorsteher Ortsbürgermeister: Klaus Dingels, Tel /297 Unterrichtung der Einwohner aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Herzfeld am 21. Februar 2013 Aufstellung eines Bebauungsplanes Kfz-Werkstatt und Handel Dingels Schwarzbach gemäß 2 BauGB Das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der berührten Behörden bzw. sonstigen Träger öffentlicher Belange im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Kfz-Werkstatt und Handel Dingels, Herzfeld-Schwarzbach ist den Ratsmitgliedern mit der Einladung zu der heutigen Sitzung zugestellt worden. Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Anregungen im Rahmen der nach 4 Abs. 1 BauGB erfolgten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und von Privatpersonen wurden einzeln und in ihrer Gesamtheit verlesen und erläutert. Die einzelnen Stellungnahmen sowie die Beschlussvorschläge, die sich der Ortsgemeinderat zu Eigen machte, und die erforderlichen Begründungen sind dieser Niederschrift als Anlage beigeheftet. Dem Ortsgemeinderat wurden alle Stellungnahmen bzw. alle Beschlussvorlagen wie vorgetragen zur Abstimmung gestellt und der Gemeinderat stimmt diesen zu. Der Ortsgemeinderat stimmte ebenfalls der Gesamtplanung wie vorgetragen zu. Beratung und Beschlussfassung über die geäußerten Anregungen im Rahmen der nach 3 Abs. 1 BauGB erfolgten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit Anregungen aus der Öffentlichkeit liegen nicht vor. Beratung und Beschlussfassung über die Offenlage gemäß 3 Abs. 2 BauGB und über die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 2 BauGB im Rahmen der Offenlage Vom Vertreter der Verwaltung wurde dem Rat ausführlich der aktuelle Planstand erläutert. Nach Darlegung des weiteren Planungsweges wird nach Beratung und Beantwortung verschiedener Fragen der Ratsmitglieder folgender Beschluss gefasst: - den Bebauungsplan nebst Begründung zum offiziellen Entwurf zu erheben und - den Bebauungsplan gemäß den Bestimmungen des Baugesetzbuches auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und die Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Offenlage am Verfahren zu beteiligen. Das Planungsbüro und die Verwaltung werden beauftragt, entsprechend tätig zu werden. Anstalt des öffentlichen Recht (AöR) für den Bau und den Betrieb von Anlagen zur regenerativen Energiegewinnung Die Energieversorgung ist bedeutender Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge und als Kernbereich des gemeindlichen Selbstverwaltungsrechts ausdrücklich verfassungsrechtlich nach Art. 28 Abs. 2 Grundgesetz als ureigenste Aufgabe der Gemeinde geschützt. Die Gemeinden sind demnach also nicht nur berechtigt, sondern ausdrücklich verpflichtet, die Versorgung mit Energie für ihr Gebiet zu regeln. Nach den Ausführungen von Herrn Dr. Stefan Meiborg bei der Ortsbürgermeisterbesprechung am 26. September 2012 sind derzeit Bestrebungen erkennbar, dass diese Aufgabe der Energieversorgung auf die Landkreise übergeleitet werden kann, soweit die Ortsgemeinde diesbezüglich keinerlei Regelung trifft. Nach seiner Ansicht sollten die Ortsgemeinden durch einen Beitritt zur bestehenden AöR dokumentieren, dass sie die Aufgabe der Energieversorgung vor Ort behalten und nicht an den Landkreis abtreten wollen. Dies gilt auch dann, wenn die Ortsgemeinde derzeit noch kein konkretes Projekt in Form einer Anlage zur Energiegewinnung in die AöR einbringen kann. Aufgabe der Islek Energie AöR ist gemäß 2 Absatz 1 der Anstaltssatzung der Bau und Betrieb von Anlagen zur regenerativen Energieerzeugung. Die Energiegewinnung erfolgt für den Bedarf der Bevölkerung im Rahmen der Daseinsvorsorge. Übertragung der Aufgabe der Energieversorgung an die AöR Der Rat fasste folgenden Beschluss: Die Aufgabe der Energieversorgung wird an die Islek Energie AöR übertragen. Zustimmung zur Satzung der AöR Der Rat fasste folgenden Beschluss: Der bestehenden Satzung der Islek Energie AöR wird zugestimmt. Beitrittsbeschluss zur AöR Der Rat fasste folgenden Beschluss: Die Ortsgemeinde beantragt den Beitritt zur Islek Energie AöR ab dem 1. Januar Die zu zahlende Stammeinlage in Höhe von 500 Euro ist im Haushalt 2013 eingestellt. Beratung und Feststellung einer 1. Nachtragshaushaltssatzung und eines 1. Nachtragshaushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2013 Der von der Verwaltung aufgestellte Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und des 1. Nachtragshaushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2013 wurde vorgetragen, erläutert und vom Gemeinderat so beschlossen. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt gemäß gesetzlichen Bestimmungen gesondert. Ortsbürgermeister: Albert Zimmermann, Tel /654 Unterrichtung der Einwohner aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Kickeshausen am 28. Februar 2013 Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) für den Bau und den Betrieb von Anlagen zur regenerativen Energiegewinnung Die Energieversorgung ist bedeutender Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge und als Kernbereich des gemeindlichen Selbstverwaltungsrechts ausdrücklich verfassungsrechtlich nach Artikel 28 Absatz 2 Grundgesetz als ureigenste Aufgabe der Gemeinde geschützt. Die Gemeinden sind demnach also nicht nur berechtigt, sondern ausdrücklich verpflichtet, die Versorgung mit Energie für ihr Gebiet zu regeln. Nach den Ausführungen von Herrn Dr. Stefan Meiborg bei der Ortsbürgermeisterbesprechung am 26. September 2012 sind derzeit Bestrebungen erkennbar, dass diese Aufgabe der Energieversorgung auf die Landkreise übergeleitet werden kann, soweit die Ortsgemeinde diesbezüglich keinerlei Regelung trifft. Nach seiner Ansicht sollten die Ortsgemeinden durch einen Beitritt zur bestehenden AöR dokumentieren, dass sie die Aufgabe der Energieversorgung vor Ort behalten und nicht an den Landkreis abtreten wollen. Dies gilt auch dann, wenn die Ortsgemeinde derzeit noch kein konkretes Projekt in Form einer Anlage zur Energiegewinnung in die AöR einbringen kann.

7 Arzfeld Ausgabe 19/2013 Aufgabe der Islek Energie AöR ist gemäß 2 Absatz 1 der Anstaltssatzung der Bau und Betrieb von Anlagen zur regenerativen Energieerzeugung. Die Energiegewinnung erfolgt für den Bedarf der Bevölkerung im Rahmen der Daseinsvorsorge. Übertragung der Aufgabe an die AöR Die Aufgabe der Energieversorgung wird an die Islek Energie AöR übertragen. Zustimmung zur Satzung der AöR Der bestehenden Satzung der Islek Energie AöR wird zugestimmt. Beitrittsbeschluss zur AöR Die Ortsgemeinde beantragt den Beitritt zur Islek Energie AöR ab dem 1. Januar Die zuzahlende Stammeinlage in Höhe von 500 ist im Haushalt 2013 eingestellt. Beratung und Beschlussfassung einer 1. Nachtragshaushaltssatzung und eines 1. Nachtragshaushaltsplanes zum Doppelhaushalt 2012/2013 Der von der Verwaltung aufgestellte Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und des 1. Nachtragshaushaltsplanes zum Doppelhaushalt 2012/2013 wurde vorgetragen, erläutert und vom Gemeinderat so beschlossen. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt gemäß gesetzlichen Bestimmungen gesondert. werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können Leidenborn, 3. Mai 2013 Werner Roderich, Ortsbürgermeister Lünebach Ortsbürgermeister: Peter Lauer, Tel / Jagdgenossenschaft Lambertsberg Bekanntmachung Die Niederschrift über die Jagdgenossenschaftsversammlung Lambertsberg vom 17. März 2013 liegt entsprechend den satzungsgemäßen Bestimmungen in der Zeit vom bis täglich von Uhr bis Uhr in der Wohnung des unterzeichnenden Jagdvorstehers zur Einsicht der Jagdgenossen öffentlich aus Lambertsberg, 30. April 2013 Hermann-Josef Theis, Jagdvorsteher Bekanntmachung Aufstellung einer Ergänzungssatzung Nordöstlich Lautzerath gemäß 34 Absatz 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB Der Ortsgemeinderat Leidenborn hat in seiner Sitzung am 29. April 2013 die Aufstellung einer Ergänzungssatzung Nordöstlich Lautzerath beschlossen. Mit der Satzung soll die rechtliche Grundlage zur Einbeziehung einer zusätzlichen Außenbereichsfläche in die bebaute Ortslage geschaffen werden. Hierzu ist der Erlass einer derartigen Satzung rechtlich notwendig. Der räumliche Geltungsbereich ist in der beigefügten Karte (unmaßstäbliche Verkleinerung) abgedruckt. Gemäß 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit der Aufstellungsbeschluss öffentlich bekannt gemacht. Gleichzeitig liegt der vom Ortsgemeinderat gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der Satzung Nordöstlich Lautzerath einschließlich der dazugehörigen Begründung in der Zeit vom 22. Mai 2013 bis einschließlich 24. Juni 2013 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, Luxemburger Straße 6, Zimmer 57, Arzfeld, während der Dienststunden (montags bis freitags Uhr bis Uhr, montags bis mittwochs Uhr bis Uhr und donnerstags Uhr bis Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während der Auslegungszeiten können von jedermann Anregungen zum Entwurf der Satzung schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach 47 Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrolle) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht Einwohnersprechstunde Die nächste Einwohnersprechstunde findet am Montag, 13. Mai 2013 in der Zeit von Uhr bis Uhr in der ehemaligen Grundschule statt. Bekanntmachung Am Donnerstag, 16. Mai 2013, Uhr findet in der ehemaligen Grundschule Lünebach eine Sitzung des Ortsgemeinderates Lünebach statt. Tagesordnung: Öffentliche Sitzung 1. Mitteilungen Teiländerung des Bebauungsplanes Bornwiese im beschleunigten Verfahren gemäß 13a BauGB 2.1 Beratung und Beschlussfassung über die während der gemäß 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i. V. m. 3 Abs. 2 BauGB erfolgten Offenlage eingegangenen Anregungen 2.2 Beratung und Beschlussfassung über die Anregungen aus der gemäß 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB i. V. m. 4 Abs. 2 BauGB erfolgten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange 2.3 Beschlussfassung des Bebauungsplanes als Satzung gemäß 10 BauGB 3. Projekt Qualitätsoffensive der touristischen Landschaftsnutzung Umsetzung des lokalen Wanderwegekonzeptes 4. Ausbau der K 118 mit Ausbau der Gehweganlage in der OD Lünebach als Gemeinschaftsmaßnahme - Zustimmung zur Vergabe der Bepflanzungsarbeiten 5. Vorschlagslisten zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Jahre Verschiedenes Nicht öffentliche Sitzung 7. Bau- und Grundstücksangelegenheiten 8. Genehmigung der Sitzungsniederschriften vom 05. März Nicht öffentlicher Teil 9. Verschiedenes Mit freundlichen Grüssen Peter Lauer, Ortsbürgermeister Unterrichtung der Einwohner aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Lünebach am 5. März Teiländerung des Bebauungsplanes Bornwiese im beschleunigten Verfahren gemäß 13a BauGB Der Vertreter der Verwaltung erläuterte kurz die aktuelle Sachlage. In der Ratssitzung am 4. April 2012 hatte der Gemeinderat sich bereits mit der Thematik ausführlich befasst.

8 Arzfeld Ausgabe 19/2013 Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung Die 3. Teiländerung des Bebauungsplanes Bornwiese betrifft den Bereich zwischen den Straßen Am Kirchenpfad und Im Suttert. Hier soll die zunächst geplante durchgängige Verbindung nicht hergestellt werden. Aus diesem Grund wurde eine Wendemöglichkeit an der Straße Im Suttert eingeplant. Des Weiteren entfällt die in diesem Bereich zunächst vorgesehen Erschließung der derzeit unbebauten Flächen westlich des Plangebiets sowie die Trasse für die oberirdische KV-Leitung. Der bestehende Fußweg, der zurzeit über das Anwesen Trost, Im Suttert 11, verläuft, soll auf die angrenzende Straßenfläche umgelegt werden. Die bestehende Straßenfläche wird entsprechend umgewidmet. Der Rat fasste den Beschluss, die vorbezeichnete 3. Teiländerung des Bebauungsplanes Bornwiese wie vorgestellt aufzustellen. Beratung und Beschlussfassung über einen Entwurf des Bebauungsplanes Der entsprechende Planentwurf mit Begründung wurde den Ratsmitgliedern ausführlich vorgestellt. Nach Aussprache wurde dem Entwurf des Bebauungsplanes zugestimmt. Beratung und Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung gemäß 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i. V. m. 3 Abs. 2 BauGB sowie über die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB i. V. m. 4 Abs. 2 BauGB Nach kurzer Beratung beschloss der Ortsgemeinderat die Offenlage gemäß 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB in Verbindung mit 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) sowie die gleichzeitige Beteiligung der von der Planung berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB in Verbindung mit 4 Abs. 2 BauGB. Neufestsetzung der OD-Grenze im Zuge der L 15 in der Ortsgemeinde Lünebach (frühere K 118) Nach 12 Abs. 4 LStrG setzt die Straßenbaubehörde bei Landesund Kreisstraßen im Einvernehmen mit der Ortsgemeinde und dem Träger der Straßenbaulast Anfangs- und Endpunkte der Ortsdurchfahrt fest. Kommt ein Einvernehmen nicht zustande, so entscheidet die oberste Straßenbaubehörde. Bei Bundesstraßen genügt eine Anhörung. Für die Ortsgemeinde ist das Vorhandensein einer Ortsdurchfahrt in ihrer geschlossenen Ortslage für die Reinigungspflicht ( 17 LStrG), für Bauverbote und Bauvorbehalte ( 22 bis 25 LStrG) und für die Erteilung von Sondernutzungen ( 42 LStrG) von rechtlicher Bedeutung. Bei Gemeinschaftsmaßnahmen innerhalb einer Ortsdurchfahrt finden zudem die ODRichtlinien, insbesondere hinsichtlich der Kostenverteilung, Anwendung. Die Ortsdurchfahrt i. S. des Straßenbaurechts ist nicht gleichzusetzen mit dem straßenverkehrs-rechtlichen Begriff der geschlossenen Ortschaft und dem städtebaulichen Begriff der im Zusammenhang bebauten Ortslage ( 34 BauGB). Die Grenzen der geschlossenen Ortschaft i. S. der StVO werden durch die Ortstafeln bestimmt und sind insbesondere für die allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung innerhalb der Ortschaften von Bedeutung. Eine solche straßenverkehrsrechtliche Maßnahme begründet keine im Zusammenhang bebaute Ortslage i. S. des Straßenbaurechts. Eine Ortsdurchfahrt ist der Teil einer klassifizierten Straße, der innerhalb der geschlossen Ortslage liegt und auch der Erschließung der anliegenden Grundstücke oder der mehrfachen Verknüpfung des Ortsstraßennetzes dient. Geschlossene Ortslage ist der Teil des Gemeindebezirks, der in geschlossener oder offener Bauweise zusammenhängend bebaut ist. Maßgebend sind die tatsächlichen Verhältnisse. Bestehende Ortsdurchfahrtsgrenzen sind daher zu ändern bzw. neu festzusetzen, wenn diese mit der vorhandenen zusammenhängenden Bebauung nicht mehr übereinstimmen. Die Ortsdurchfahrt wird durch Verwaltungsakt festgesetzt, wobei Anfangs- und Endpunkte in der Örtlichkeit durch das OD-Zeichen gekennzeichnet werden. Der LBM Gerolstein beabsichtigt, die Ortsdurchfahrtsgrenzen im Zuge der L 15 in der Ortsgemeinde Lünebach festzusetzen, da bisher eine Ortsdurchfahrt nicht festgesetzt war. Die Gesamtlänge der Ortsdurchfahrt beträgt 183 m. Nach eingehender Beratung erklärte sich der Ortsgemeinderat mit der vorgesehen Festsetzung einverstanden. Umsetzung des lokalen Wanderwegenetzes Im Rahmen des Projektes Qualitätsoffensive der touristischen Landschaftsnutzung wurde gemeinsam mit den Ortsgemeinden das zukünftige Angebot an örtlichen Wanderrouten erarbeitet. Die erarbeiteten Routenverläufe sind in Karten- und Tabellenform dieser Niederschrift als Anlage beigefügt. Nach dem derzeitigen Planungsstand hat die Ortsgemeinde Lünebach einen Anteil von 12,80 km an örtlichen Wanderwegen. Wie in den Arbeitskreissitzungen besprochen, müssen diese ausgewiesenen Wanderwege nach einem einheitlichen Mindeststandard markiert werden. Eine lückenlose und eindeutige Markierung der Wege muss gewährleistet sein. Für die Jagdgenossenschaft ergibt sich aus diesem Wanderwegekonzept der eindeutige Vorteil, dass der Km-Anteil an Wanderwegen erheblich reduziert und damit die Beeinträchtigungen der Jagd zurückgehen wird. Die Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt wird auf eine der nächsten Ratssitzungen verschoben. Im Vorfeld der Beschlussfassung soll ein Gespräch zwischen dem zuständigen Sachbearbeiter der Verwaltung, dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten stattfinden. Bei diesem Gespräch sollen die Vertreter der Verwaltung ausführlich über das geplante Projekt und das Gesamtkonzept informiert werden. Auf der Grundlage dieses Gespräches wird in einer der nächsten Ratssitzungen diese Thematik nochmals vom Rat beratschlagt. Ortsbürgermeister: Johann Heltemes, Tel / Stellenausschreibung Die Ortsgemeinde Plütscheid sucht zum nächstmöglichen Termin eine/n Gemeindearbeiter zur Pflege der Grünanlagen innerhalb der Ortsgemeinde Plütscheid. Es handelt sich um eine geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijob), auf Stundenlohnbasis. Die Arbeitseinteilung erfolgt nach Bedarf und auf Anweisung des Ortsbürgermeisters. Mündliche Bewerbungen können bis zum beim Unterzeichner abgegeben werden Plütscheid, Johann Heltemes, Ortsbürgermeister Tel /7021 Aktion Saubere Landschaft Die Ortsgemeinde führt am Samstag, dem 11. Mai 2013 die Aktion Saubere Landschaft durch. Treffpunkt ist um Uhr am Dorfgemeinschaftshaus. Zur Teilnahme sind neben allen Bürgerinnen und Bürgern besonders die Jugendlichen und Kinder der Ortsgemeinde aufgerufen. Im Anschluss an die Aktion wird ein kleiner Imbiss gereicht.

9 Arzfeld Ausgabe 19/2013 Unterrichtung der Einwohner aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Preischeid am 29. Januar 2013 Umsetzung des lokalen Wanderwegenetzes Im Rahmen des Projektes Qualitätsoffensive der touristischen Landschaftsnutzung wurde gemeinsam mit den Ortsgemeinden das zukünftige Angebot an örtlichen Wanderrouten erarbeitet. Die erarbeiteten Routenverläufe sind in Karten- und Tabellenform dieser Niederschrift als Anlage beigefügt. Nach dem derzeitigen Planungsstand hat die Ortsgemeinde Preischeid einen Anteil von 20,3 km an örtlichen Wanderwegen. Wie in den Arbeitskreissitzungen besprochen müssen diese ausgewiesenen Wanderwege nach einem einheitlichen Mindeststandard markiert werden. Eine lückenlose und eindeutige Markierung der Wege muss gewährleistet sein. Für die Jagdgenossenschaft ergibt sich aus diesem Wanderwegekonzept der eindeutige Vorteil, dass der Km-Anteil an Wanderwegen erheblich reduziert und damit die Beeinträchtigung der Jagd zurückgehen wird. Der Ortsgemeinderat und Jagdvorstand der Ortsgemeinde Preischeid fassen bezüglich der Umsetzung der Wanderwege folgenden Beschluss: 1. Der Ortsgemeinderat beschließt die Umsetzung der in dem Kartenausschnitt dargestellten Routenvorschläge. 2. Die Finanzierung des Eigenanteiles der Ortsgemeinde erfolgt über die Jagdgenossenschaft über das Produkt Unterhaltung Wirtschaftswege. Sofern erforderlich werden entsprechende Haushaltsmittel spätestens mit einem Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 eingestellt. Haushaltsangelegenheiten Erneute Beratung und Beschlussfassung des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 Der von der Verwaltung aufgestellte Entwurf des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 wurde vorgetragen, erläutert und vom Gemeinderat so beschlossen. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt gemäß gesetzlichen Bestimmungen gesondert. Bekanntmachung Am Donnerstag, 16. Mai 2013, Uhr findet im Bürgerhaus eine Sitzung des Ortsgemeinderates Waxweiler statt. Tagesordnung: Öffentliche Sitzung 1. Mitteilungen 2. Haushaltsangelegenheiten 3. Beratung und Beschlussfassung einer 2. Nachtragshaushaltssatzung und eines 2. Nachtragshaushaltsplanes für das Haushaltsjahr Vorschlagslisten zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Jahre Verschiedenes Nichtöffentliche Sitzung 6. Bau- und Grundstücksangelegenheiten 7. Auftragsvergabe 8. Verschiedenes Klaus Juchmes, Ortsbürgermeister Bekanntmachung Am Donnerstag, 16. Mai 2013, Uhr findet im Haus des Gastes eine nichtöffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Ortsgemeinderates Waxweiler statt. Tagesordnung: Nicht öffentliche Sitzung 1. Haushaltsangelegenheiten 2. Beratung einer 2. Nachtragshaushaltssatzung und eines 2. Nachtragshaushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2013 mit Beschlussempfehlung 3. Verschiedenes Klaus Juchmes, Ortsbürgermeister Unterrichtung der Einwohner aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Waxweiler am 14. März 2013 Aufstellung des Bebauungsplanes Unter der Mühle unter Aufhebung des Bebauungsplanes Auf der Flur Zu diesem Tagesordnungspunkt war Herr Stolz vom Ingenieurbüro Stolz & Kintzinger, Trier,anwesend. Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Anregungen im Rahmen der nach 4 Abs. 2 BauGB erfolgten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange Mit Schreiben vom 15. November 2012 wurde den beteiligten Behörden und Stellen die Möglichkeit der Stellungnahme zur beabsichtigten Planung gegeben. Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wurden verlesen. Nach Beantwortung aller aufgetretenen Fragen wurden im Ortsgemeinderat die betroffenen Stellungnahmen, wie verlesen und vorgetragen, nochmals zur Abstimmung gestellt. Der Ortsgemeinderat stimmte der Gesamtplanung wie vorgetragen zu. Beratung und Beschlussfassung über die geäußerten Anregungen im Rahmen der nach 3 Abs. 2 BauGB erfolgten Beteiligung der Öffentlichkeit Die aus der Bürgerbeteiligung eingegangenen Anregungen wurden bereits unter Tagesordnungspunkt 1.1 mit abgehandelt. Der entsprechende Beschluss wurde ebenfalls unter Tagesordnungspunkt 1.1 gefasst. Ein bestätigender Beschluss wurde vom Rat nochmals gefasst. Beratung und Beschlussfassung über die erneute verkürzte Offenlage und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. 4a Abs. 3 BauGB Ein Satzungsbeschluss gemäß 10 BauGB kann noch nicht gefasst werden. Durch die Einarbeitung der im Beteilungsverfahren eingegangenen und vom Rat beschlossenen Ergänzungen in die Planunterlagen ist eine erneute verkürzte Offenlage und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. 4a Abs. 3 BauGB erforderlich. Dabei erfolgt eine Stellungnahme nur zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen des Planentwurfes. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme kann angemessen verkürzt werden. Werden durch die Änderung oder Ergänzung des Planentwurfs die Grundzüge der Planung nicht berührt, kann die Einholung der Stellungnahmen auf die von der Änderung oder Ergänzung betroffene Öffentlichkeit sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschränkt werden. Nach kurzer Beratung beschloss der Ortsgemeinderat die erneute verkürzte Offenlage und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. 4a Abs. 3 BauGB. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme sollen 2 Wochen betragen. Es erfolgt eine Beschränkung der Einholung der Stellungnahmen auf die von der Änderung betroffene Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen. Aufstellung des Bebauungsplanes Ferien- und Freizeitzentrum Prümtal, 3. Änderung / 1. Erweiterung Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüsste der Vorsitzende Herrn Bernd Olk vom Büro b+architectes sowie Herrn Horst Blaschke vom Büro Ernst und Partner. Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Anregungen im Rahmen der nach 4 Abs. 2 BauGB erfolgten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange Mit Schreiben vom 27. Februar 2012 wurde den beteiligten Behörden und Stellen die Möglichkeit der Stellungnahme zur beabsichtigten Planung gegeben. Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wurden verlesen. Nach Beantwortung aller aufgetretenen Fragen wurden im Ortsgemeinderat die betroffenen Stellungnahmen, wie verlesen und vorgetragen, nochmals zur Abstimmung gestellt. Der Ortsgemeinderat stimmte der Gesamtplanung wie vorgetragen zu. Beratung und Beschlussfassung über die geäußerten Anregungen im Rahmen der nach 3 Abs. 2 BauGB erfolgten Beteiligung der Öffentlichkeit Die aus der Bürgerbeteiligung eingegangenen Anregungen wurden bereits unter Tagesordnungspunkt 2.1 mit abgehandelt. Der entsprechende Beschluss wurde ebenfalls unter Tagesordnungspunkt 2.1 gefasst. Ein bestätigender Beschluss wurde vom Rat nochmals gefasst.

10 Arzfeld Ausgabe 19/2013 Beratung und Beschlussfassung über die erneute verkürzte Offenlage und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. 4a Abs. 3 BauGB Ein Satzungsbeschluss gemäß 10 BauGB kann noch nicht gefasst werden. Durch die Einarbeitung der im Beteilungsverfahren eingegangenen und vom Rat beschlossenen Ergänzungen in die Planunterlagen ist eine erneute Offenlage und Beteiligung der Träger öffent-licher Belange gemäß 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. 4a Abs. 3 BauGB erforderlich. Dabei erfolgt eine Stellungnahme nur zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen des Planentwurfes. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme können angemessen verkürzt werden. Werden durch die Änderung oder Ergänzung des Planentwurfs die Grundzüge der Planung nicht berührt, kann die Einholung der Stellungnahmen auf die von der Änderung oder Ergänzung betroffene Öffentlichkeit sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschränkt werden. Nach kurzer Beratung beschloss der Ortsgemeinderat die erneute Offenlage und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. 4a Abs. 3 BauGB. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme sollen 4 Wochen betragen. Es erfolgt eine Beschränkung der Einholung der Stellungnahmen auf die von der Änderung betroffene Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen. Endausbau Erschließungsstraße Hüttenberg Es werden Baukosten in Höhe von ca Euro veranschlagt. Die Finanzierung der Kosten erfolgt zu 90 % aus Erschließungsbeiträgen. Der verbleibende Gemeindeanteil von 10 % in Höhe von Euro muss durch Kredite finanziert werden. Der Vorsitzende informierte den Rat, dass zeitnah eine Einwohnerversammlung zur Vorstellung des Projektes einberufen wird. Beratung und Beschlussfassung einer 1. Nachtragshaushaltssatzung und eines 1. Nachtragshaushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2013 Der von der Verwaltung aufgestellte Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und des 1. Nachtragshaushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2013 wurde vorgetragen, erläutert und vom Gemeinderat so beschlossen. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt gemäß gesetzlichen Bestimmungen gesondert. Verschiedenes Annahme von Spenden Der Rat beschloss die Annahme folgender Spenden: - Spende Raiffeisenbank Westeifel eg für das Projekt Unser Dorf hat Zukunft - Spende SB Märkte Schmitz zur Förderung des Kindergartens Genehmigung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Ortsgemeinde Waxweiler für das Haushaltsjahr 2013 Ortsbürgermeister Klaus Juchmes informierte den Rat über das Schreiben der Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm vom 12. Februar 2013 hinsichtlich der Genehmigung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Ortsgemeinde Waxweiler für das Haushaltsjahr Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde mit verschiedenen Beanstandungen erteilt. Nachhaltige Ernährung: Öfter vegetarisch essen in der Kita Am findet um Uhr im Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Eifel eine Vorführung mit Verkostung zum Thema Öfter vegetarisch essen in der Kita statt. Die Veranstaltung wird vom DLR Eifel für Hauswirtschaftskräfte in Kindertagesstätten angeboten. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) empfiehlt im DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung in Tageseinrichtungen für Kinder Fleischgerichte an maximal acht Tagen innerhalb von 20 Verpflegungstagen einzuplanen. Seefisch sollte mindestens viermal in dieser Zeit angeboten werden. An den verbleibenden Verpflegungstagen wird ein vegetarisches Essen empfohlen. Vegetarisch essen bedeutet dabei mehr als Fleisch und Fisch einfach aus dem Gericht zu streichen. Ein vegetarisches Essen sollte so zusammengestellt sein, dass es die Anforderungen einer vollwertigen Verpflegung für Kinder erfüllt. Die Veranstaltung bietet praxisorientiertes Fachwissen. Verschiedene Rezepte werden vorgestellt und hinsichtlich ihrer Eignung für Kitas diskutiert. Es wird eine Kostenumlage (Kopien, Lebensmittel) erhoben. Eine Anmeldung ist erforderlich unter Tel.: 06561/ oder dlr-eifel@dlr.rlp.de bis zum Finanzamt Bitburg-Prüm Arbeitgeber müssen noch in diesem Jahr die elektronische Lohnsteuerkarte verwenden Mit der Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte können Arbeitgeber bereits seit dem 1. Januar 2013 die gültigen Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) abrufen. Bereits mehr als 30 Prozent der rheinland-pfälzischen Arbeitgeber sind im ersten Quartal dieses Jahres in das elektronische Verfahren eingestiegen. Damit wird schon heute für rund Arbeitnehmer der monatliche Lohnsteuerabzug mit Hilfe der ELStAM-Daten papierlos durchgeführt. Arbeitgeber, die noch nicht auf das elektronische Verfahren umgestiegen sind, warnt die Oberfinanzdirektion Koblenz, dass die Angaben der alten Papier-Lohnsteuerkarte möglicherweise nicht mehr aktuell sind, so z.b. Anzahl der Kinderfreibeträge oder Lohnsteuerklasse. Je nach verwendetem Lohnsteuerabrechnungsprogramm kann dies dazu führen, dass Lohnsteuer vom Arbeitnehmer nachzuzahlen ist und dadurch ein niedrigerer Lohn ausgezahlt wird. Für einen reibungslosen Einstieg in das neue Verfahren empfiehlt die Oberfinanzdirektion Koblenz den betreffenden Arbeitgebern einen Informationsaustausch mit ihren Arbeitnehmern. Dazu wurden Musterschreiben unter eingestellt. Auf dieser Internetseite finden sich auch weitere Informationen rund um das ELStAM-Verfahren sowie aktuelle Besonderheiten. Auch für Arbeitnehmer lohnt sich ein Blick auf arbeitn_elstam.php. Im ElsterOnline-Portal können zudem die eigenen Daten für den Lohnsteuerabzug (Steuerklasse, Freibeträge etc.) überprüft werden. Hierzu ist aus Gründen des Datenschutzes die einmalige Registrierung mit der steuerlichen Identifikationsnummer (IdNr.) erforderlich. Forstamt Neuerburg Ferienfreizeit für Kids beim Waldjugendheim Dasburg Das Waldjugendheim Dasburg veranstaltet vom wieder eine Ferienfreizeit für Kinder im Alter von 9-12 Jahren. Wir werden uns intensiv dem Thema Wald widmen, den Tieren, dem Holz und dem Zauber, der vom Wald ausgeht. Mit dem Fahrrad fahren wir etwa 15 km durch den Wald nach Irrhausen und besuchen den Kletterpark. Unsere GPS-Geräte werden uns zu einem Schatz führen. Wenn Du Deinen Fahrradführerschein hast und Dein Rad mitbringst, Lust hast mitzuhelfen und eine schöne und interessante Woche in Dasburg zu verbringen, darfst Du Dich beim Förster Rainer Mettler anmelden: Tel.: oder per Waldjugendheim.Dasburg@wald-rlp.de. Kosten: 120 EUR je Kind. Nähere Informationen unter Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Eifel Grund- und Realschule plus Neuerburg Neuwahl des Fördervereins Die Mitgliederversammlung bestätigte Dieter Hagen in seinem Amt als Vorsitzender und wählte Anna Dunkel zur neuen stellvertretenden Vorsitzenden. Zum Vorstand gehören außerdem nach erfolgreicher Wiederwahl: Werner Bermes (Kassenwart), Hildegard Rausch (Schriftführerin) und Gerlinde Hermes (Beisitzerin). Als Beisitzer wurden Stefan Lehnen und Tanja Meiers neu in den Vorstand aufgenommen. Die Mitgliedschaft im Förderverein ist neben dem finanziellen Beitrag vor allem auch ein Zeichen der Verbundenheit mit der Schule. In der Vergangenheit unterstützte der Förderverein die Schule in vielen Bereichen und ermöglichte zahlreiche zusätzliche Anschaffungen. Darüber hinaus engagieren sich die Vorstandsmitglieder in

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