Der Lizenzgeber nimmt zur Kenntnis, dass MICA als Shopbetreiber das Rechteclearing nicht möglich ist.

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1 A L L G E M E I N E G E S C H Ä F T S B E D I N G U N G E N (AGB) zum Musiknotenshop-Einstellvertrag der MICA Music Promotion Agency GmbH (MICA), FN p mit dem Sitz in Wien und der Geschäftsanschrift in 1070 Wien, Stiftgasse 29 Die Erläuterungen zu den AGBs sind in roter Schriftfarbe gehalten. 1. Anwendungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Vertragsbeziehungen zwischen dem MICA und dem Lizenzgeber. AGB des Lizenzgebers widerspricht MICA ausdrücklich. Abweichende Vereinbarungen zu den AGB bedürfen einer ausdrücklichen unterschriftlichen Vereinbarung. Verbraucher sind Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) und somit natürliche oder juristische Personen, die keine Unternehmer sind. Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, für die der gegenständliche Vertrag zum Betrieb ihres Unternehmens gehört. Unternehmen sind alle auf Dauer angelegten Organisationen selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit, mögen sie auch nicht auf Gewinn gerichtet sein. Nutzer sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. 2. Rechteclearing Der Lizenzgeber wird mit dem Vertrag Rechte an seinen Werken der Musik und den dazugehörigen Texten im unten beschriebenen Ausmaß sowie an Materialien und Unterlagen, wie beispielsweise Fotografien, Hörbeispielen, Grafiken und Texten, zum Online-Vertrieb übertragen. Sämtliche vom Lizenzgeber beigestellten Inhalte werden im Folgenden als Content bezeichnet. Vor Abschluss des gegenständlichen Vertrages und der damit verbundenen Weiterübertragung von Rechten an dem Content ist es für den Lizenzgeber unerlässlich, sich selbst sämtliche Rechte an dem Content zu sichern. Sofern die Rechte mehreren Personen zustehen, haben sämtliche Personen den gegenständlichen Vertrag zu unterzeichnen oder die Kontaktperson nachweislich schriftlich zur Unterfertigung des Vertrages zu bevollmächtigen. Der Lizenzgeber garantiert MICA im Folgenden, das Rechteclearing vorgenommen zu haben und über die Rechte an dem Content im Umfang der Rechteeinräumung ( Vertragsrechte ) zu verfügen. Der Lizenzgeber hält MICA für den Fall einer Rechtsverletzung Dritter schad- und klaglos. Der Lizenzgeber nimmt zur Kenntnis, dass MICA als Shopbetreiber das Rechteclearing nicht möglich ist. Der Lizenzgeber erklärt, dass ihm die Rechte an der Komposition im folgenden Umfang zustehen: Der Lizenzgeber ist alleiniger Komponist des Titels/der Titel. Wenn nein: Der Lizenzgeber hat die Zustimmung des/der Mitkomponist(en) eingeholt. Der Lizenzgeber ist Mitglied bei einer Verwertungsgesellschaft (AKM/AUME). Der Lizenzgeber hat über die vetragsgegenständlichen Werke einen Verlagsvertrag oder sonstigen Lizenzvertrag abgeschlossen. Der Lizenzgeber ist alleiniger Texter des Titels/der Titel. Wenn nein: Der Lizenzgeber hat die Zustimmung des/der Texter(s)/Mittexter(s) eingeholt. 1

2 3. Vertragsgegenstand 3.1 MICA betreibt einen online Musiknotenshop ( Shop ). Der Shop ist derzeit unter der Domain shop.musicaustria.at abrufbar. 3.2 Dem Lizenzgeber stehen die Rechte an den Vertragswerken sowie an dem sonstigen Content zu. Bei dem vorliege n- den Vertrag handelt es sich um einen Rahmenvertrag. Durch Übersendung des (körperlichen oder unkörperlichen) Datenmaterials erklärt der Lizenzgeber, dieses dem gegenständlichen Vertrag unterwerfen zu wollen, und wird dieses zum Content im Vertragssinne. Die Gefahr des Verlustes des Datenmaterials bei der Übersendung trägt der Lizenzgeber. An den übersandten Werkstücken/-kopien wird das Eigentum von MICA begründet Rechteeinräumung Hier geht es ausschließlich um die Rechteeinräumung zum Zweck der Online-Distribution. Bitte beachten Sie, dass Sie den Vertrag jederzeit wieder kündigen können, siehe Absatz 9.2 Der Lizenzgeber räumt dem MICA das nicht ausschließliche, weltweite, zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränkte Recht ein, den Content zum Zwecke des Vertriebes über den Shop zu den Bedingungen dieses Vertrages zu verwerten. Ausdrücklich wird festgehalten, dass mit dem gegenständlichen Vertrag nur jene Rechte übertragen werden sollen, die zur Erfüllung des Vertragszweckes, dem Online-Noten-Vertrieb, notwendig sind. Darüber hinaus gehende Rechte bleiben beim Lizenzgeber. Diese Rechteeinräumung umfasst insbesondere nachfolgende Rechte: 4.1 Der Lizenzgeber räumt MICA das nicht ausschließliche, weltweite, zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränkte Recht ein, den Content der Öffentlichkeit drahtgebunden oder drahtlos in einer Weise zur Verfügung zu stellen, dass es Mi t- gliedern der Öffentlichkeit von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zugänglich ist ( 18a UrhG; Zurverfügungsstellungsrecht, Right of communication to the public and making available, Zugänglichmachungsrecht ). 4.2 Der Lizenzgeber räumt MICA das nicht ausschließliche, weltweite, zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränkte Recht ein, den Content in Datenbanken, Dokumentationssystemen oder Speichern ähnlicher Art einzubringen und es dem Nutzer zu ermöglichen, den Content wahrzunehmen und sich den Content herunter zu laden (umfassendes Veröffentlichungs-, Verbreitungs- und Vervielfältigungsrecht, bei Streaming von Hörbeispielen allenfalls auch Senderecht). Weiters räumt der Lizenzgeber dem MICA das Recht ein, den Content zu Zwecken der Sicherung körperlich wie unkörpe r- lich zu vervielfältigen. 4.3 Der Lizenzgeber räumt MICA ferner das nicht ausschließliche, weltweite, zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränkte Recht ein, die Noten auch in Papierform zu vervielfältigen und zu verbreiten, soferne dies von einem Kunden verlangt wird. (z.b. falls beim Kaufvorgang ein Fehler auftritt) 4.4 Der Lizenzgeber räumt MICA das Recht ein, den Content zum Zwecke der Promotion ( Vorschau ) zu kürzen und zu bewerben. (Das betrifft vor allem die Vorschau, deren Umfang vom den KomponistInnen/Verlagen selbst bestimmt werden kann. Es wird auf jeden Fall nur eine gekürzte Version der Noten als Vorschau angeboten.) 4.5 Die gegenständliche Rechteeinräumung umfasst nicht diejenigen Rechte, Vergütungs- und/oder Beteiligungsansprüche des Lizenzgebers, die er von Verwertungsgesellschaften wahrnehmen lässt. Sollten die Verwertungsrechte an den dem Content zugrunde liegenden Werken nicht an eine Verwertungsgesellschaft übertragen worden sein, so räumt der Lizenzgeber MICA ausdrücklich auch die nicht ausschließlichen urheberrechtlichen Verwertungsrechte an den dem Co n- tent zugrunde liegenden Werken, soweit sie zur Erfüllung des gegenständlichen Vertrages notwendig sind, ein. (Das ist der sogenannte Verwertungsgesellschaftenvorbehalt, er betrifft vermutlich eher wenige KomponistInnen. Wiederum werden nur jene Rechte gebraucht, die zur Vertragserfüllung, also zur Online-Distribution, notwendig sind.) Hier geht es darum, dass an einem in Hardcopy übersandten WerkSTÜCK, sohin an dem Notenblatt oder einer DVD, Eigentum begründet wird. Das erleichtert die Abwicklung, da sonst MICA für den Fall des Datenverlustes kein Hardcopy-Archiv aufbauen könnte und zur Retournierung des (beispielsweise) Notenblattes verpflichtet wäre. Mit der urheberrechtlichen Rechteübertragung hat dieser Satz nichts zu tun. 2

3 Der Lizenzgeber überträgt zum Zwecke der Vertragserfüllung die nicht ausschließlichen Rechte an dem Namen, Ken n- zeichenrechten, Lichtbildern, Grafiken und sonstigem Content, beispielsweise Hörproben. 4.7 MICA ist berechtigt, nach vorheriger Rücksprache mit dem Lizenzgeber die gegenständlichen Vertragsrechte ganz oder teilweise zu übertragen, sowie Unterlizenzen zu vergeben. Eine Übertragung und Lizenzierung hat dem Wohl des Lizenzgebers zu dienen. Einvernehmlich wird festgehalten, dass die Vertragsparteien Interesse an einer großen Reichweite haben und die Einschaltung von Aggregatoren (Online-Vertrieben) nach Möglichkeit wünschen. 5. Entgelt/ Abrechnung 5.1 Der Lizenzgeber kann den Bruttopreis für den Kauf der Vertragswerke durch den Nutzer selbst bestimmen. MICA behält sich das Recht vor, einen Mindestpreis vorzuschreiben MICA steht an den Nettoerlösen aus der Auswertung der ihr in diesem Vertrag eingeräumten Rechten 30% an Bearbeitungsgebühr zu. Als Nettoerlös im Sinne dieses Vertrages gelten die bei MICA eingehenden Erlöse aus dem Verkauf des vom Lizenzgeber bereitgestellten Contents abzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. 5.3 MICA rechnet mit dem Lizenzgeber jeweils innerhalb von 1 Monat nach dem Ende eines jeden Kalenderjahres ab. Die Auszahlung der Beteiligung erfolgt innerhalb von weiteren 3 Monaten auf das bekannt gegebene Konto. Soferne mehrere Personen als Lizenzgeber gegenüberstehen, tritt die schuldbefreiende Wirkung gegenüber jedem Einzelnen durch Überweisung der Beteiligung auf das bekannt gegebene Konto ein. Bei einem Auszahlungsbetrag von unter 10,-- unterbleibt die Auszahlung und wird der Auszahlungsbetrag auf das nächste Jahr weitergerollt. Eine Auszahlung von Beträgen unter 10,-- erfolgt frühestens nach 3 vollen Kalenderjahren. Überweisungsspesen gehen zu Lasten des Lizenzgebers. 5.4 Der Lizenzgeber hat das Recht, die den Abrechnungen zu Grunde liegenden Unterlagen von MICA durch einen zur Verschwiegenheit verpflichteten Parteienvertreter (Rechtsanwalt oder Wirtschaftstreuhänder) überprüfen zu lassen. Ergibt die Überprüfung bei nur einer einzigen Abrechnung von mehr als 5% zu Ungunsten des Lizenzgebers, so trägt MICA die Kosten der Überprüfung, ansonsten der Lizenzgeber. 6. Pflichten des Lizenzgebers 6.1 Der Lizenzgeber ist gemäß Punkt 2. zum Rechteclearing für den gesamten bereitgestellten Content verpflichtet und garantiert, dies durchgeführt zu haben. 6.2 Der Lizenzgeber hat MICA den Content in digitaler Form zu übermitteln. Der Lizenzgeber erklärt damit, dass er einen Vertrieb durch MICA wünscht. 6.3 Das Notenmaterial hat eine zu Veröffentlichungszwecken ausreichende Qualität aufzuweisen. Die Rahmenbedingungen sind den Regeln für den Notenupload auf notenupload.musicaustria.at zu entnehmen. 6.4 Der Content ist vom Lizenzgeber aktuell zu halten und zu pflegen. Der Lizenzgeber sollte aktuelle Materialien und Unterlagen, soweit sie dem Vertrieb dienlich sind, übermitteln. 6.5 Die vom Lizenzgeber angegebenen Daten müssen richtig und vollständig sein. Änderungen oder Ergänzungen nach der Registrierung sind dem MICA unverzüglich mitzuteilen. 7. Pflichten von MICA 7.1 MICA ist verpflichtet, die Vertragswerke und nach freier Auswahl den restlichen Content im Shop abrufbar zu halten. 7.2 MICA ist in der Gestaltung des Shops frei und jederzeit berechtigt, diese zu ändern, einzuschränken, zu erweitern oder - nach Kündigung des gegenständlichen Vertrages - einzustellen. Der Lizenzgeber hat keinen Anspruch auf Weiterbetrieb aber auch keine Ansprüche aus einer Beschränkung der Dienste. MICA behält sich das Recht vor, Teildienste - ohne vorherige Ankündigung - zu ändern oder einzustellen. MICA ist bemüht, die Leistungen in bester Qualität zur 3

4 Verfügung zu stellen, kann diese aber ausschließlich unter der Maßgabe der bestehenden technischen, wirtschaftl i- chen, betrieblichen und organisatorischen Möglichkeiten erbringen. 7.3 MICA trifft keine Pflicht, den Content darüber hinaus zu vermarkten. 8. Haftung 8.1 Der von MICA angebotene Shop wird für die Anforderungen und Bedürfnisse der Allgemeinheit erstellt. MICA übernimmt keine Gewähr und Haftung für die inhaltliche Richtigkeit, Aktualität, Fehlerfreiheit oder Vollständigkeit der ang e- botenen Dienste, sowie für eine bestimmt Verwendbarkeit. MICA haftet dem Lizenzgeber nicht für eine allfällige Unterbrechung, Störung, Verspätung, Löschung, Fehlübertragung, oder einen Speicherausfall im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Dienste bzw. der Kommunikation mit den Nutzern Die Haftung von MICA und seiner Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen ( Leute ) ist im Grunde nach auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt; die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personenschäden und Schäden an Sachen, die MICA zur Bearbeitung üb ernommen hat. Soweit die Haftung von MICA ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Ha f- tung der Leute. 9. Vertragsdauer 9.1 Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. 9.2 Der Vertrag kann unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum jeweiligen Monatsletzten gekündigt werden. Haben sich auf Seiten des Lizenzgebers mehrere Personen verpflichtet, so ist eine Kündigung des Lizenzgebers nur wirksam, wenn sie nachweislich von allen Personen oder von der bevollmächtigten Kontaktperson ausgesprochen wird. 9.3 Ebenso ist eine Teilkündigung hinsichtlich eines bestimmten Contents zu den Bedingungen des vorstehenden Absatzes möglich. 9.4 Darüber hinaus besteht für beide Parteien das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Verpflichtungen aus diesem Vertrag nach erfolgloser schriftlicher Mahnung ohne Einhaltung einer Kü n- digungsfrist zu kündigen. 10. Datenschutz Der Lizenzgeber ist damit einverstanden, dass die von ihm angegebenen Daten, das sind Name, Adresse, Telefonnummer, Adresse, Kontoverbindung, Lichtbilder, Angaben zum Künstler und zum Werk von MICA gespeichert und verwendet und zu Zwecken der Vertragserfüllung und der Kommunikation, etwa der Übersendung von Newslettern, verarbeitet werden. Die Daten können weiters an Aggregatoren zum Zwecke des Online-Vertriebs und der Vermarktung sowie an den Verein MICA Music Information Center Austria, 1070 Wien, Stiftgasse 29 zum Zwecke der Evidenzhaltung der Künstlerdaten und Veröffentlichung dieser Daten in einer Musiker-Datenbank übermittelt werden. Die Zustimmung kann, soweit die Daten nicht zur Erfüllung des Vertrages erforderlich sind, der Lizenzgeber jederzeit schriftlich gegenüber der MICA - Music Promotion Agency GmbH, Stifgasse 29, 1070 Wien, (info@musicaustria.at) widerrufen. 11. Steuern Der Lizenzgeber ist für die steuerlichen und versicherungsrechtlichen Belange selbst verantwortlich. Er hat die aus den Vertragseinnahmen zu entrichtenden Steuern und Sozialversicherungsbeiträge selbst zu entrichten. Im Falle der Direktabführung von Steuern durch MICA oder deren Lizenznehmer aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ist MICA zur entsprechenden Verrechnung mit den Beteiligungsansprüchen des Lizenzgebers befugt. Sofern der Lizenzgeber umsatzsteuerpflichtig ist, erhält er bei Nachweis der Umsatzsteuerpflicht die Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe zusät zlich. 12. Rechtsverfolgung Der Lizenzgeber wird MICA bei gerichtlicher oder außergerichtlicher Geltendmachung der erworbenen Rechte durch Rat und Tat unterstützen, insbesondere die notwendigen Originaldokumente zur Verfügung stellen, und, wenn erforde r- lich, notwendig werdende Abtretungen von Rechten an MICA vornehmen bzw. deren Vornahme veranlassen. MICA ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Verstöße Dritter gegen die Vertragsrechte zu verfolgen. 13. Sonstiges 4

5 13.1 Für alle im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Vertrag entstehenden Streitigkeiten, einschließlich der Vor - und Nachwirkungen, wird die ausschließliche Zuständigkeit des für den 1. Wiener Gemeindebezirk sachlich zuständigen Gerichtes vereinbart. Erfüllungsort ist Wien Ist der Lizenzgeber ein Verbraucher im Sinne des KSchG, so gilt der Gerichtsstand für Klagen von MICA gegen den Lizenzgeber nur dann als vereinbart, wenn der Lizenzgeber im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Wien hat oder seiner Beschäftigung in Wien nachgeht Die Parteien vereinbaren jedenfalls einen Gerichtsstand in Österreich Es gilt materielles österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte sich in dem Vertrag eine Lücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung, oder zur Ausfüllung der Lücke, soll eine angemessene Regelung treten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben, oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt hätten, wenn sie diese Bestimmung bedacht hätten Der gegenständliche Vertrag regelt die Vertragsbeziehungen der Vertragsparteien abschließend. Mündliche Nebenabreden verlieren mit Unterfertigung des gegenständlichen Vertrages durch den Lizenzgeber ihre Wirksamkeit Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für ein Abgehen von dem Schrif t- formerfordernis. Die Versendung per oder Telefax entspricht der Schriftform, dies gilt auch für das Klicken auf einen entsprechenden Button MICA behält sich das Recht vor, den vorliegenden Rahmenvertrag für zukünftigen Content zu ändern Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natü r- liche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden. 5

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