Allgemeinerlaubnis. Vorderstraße, Dirk geb.:

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1 Bezirksregierung I ünster Münster Herrn Dirk Vorders ~ raße Hoher Weg Hamm 30. Januar2017 Seite 1 von 7 Aktenzeichen : / Auskunft erteilt: Herr Benicke Allgemeine ~ laubnis zum Aufstieg von unbemannten Luftfahrtsystemen in N1W Ihr Antrag v1m Sehr geehrter Herr Vorderstraße, hiermit erteil ~ ich Ihnen im Einvernehmen mit der Bezirksregierung Düsseldorf gemäß 20 Abs. 1 Nr. 7 und Abs. 4 der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) die folgende Allgemeinerlaubnis Durchwahl: +49 (0) Telefax: +49 (0) Raum: Dienstgebäude und Lieferanschrift: Domplatz Münster Telefon: +49 (0) Telefax: +49 (0) Poststelle@brms.nrw.de Steuerer: Umfang der rlaubnis: Vorderstraße, Dirk geb.: Betrieb eines unbemannten Luftfahrtsystems mit einer Gesamtmasse von maximal 1 0 kg ohne Verbrennungsmotor bis zu einer maximalen Höhe von 100 m über Grund (AGL). Der Betrieb des unbemannten Luftfahrtsystems über Menschenansammlungen, Un-. glücksorten, Katastrophengebieten und anderen Einsatzorten von Polizei oder anderen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) sowie in Luftsperrgebieten und Gebieten mit Flugbeschränkungen ( 17 LuftVO) ist nicht gestattet. Dies gilt auch für den Betrieb über Justizvollzugsanstalten, Industrieanlagen, Anlagen der Energieerzeugung und -Verteilung und militäri- ÖPNV- Haltestellen: Domplatz: Linien 1, 2, 4, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 22 Bezirksregierung II: (Aibrecht-Thaer-Str. 9) Linie 17 Bürgertelefon : +49 (0) Grünes Umweltschutztelefon: +49 (0) Konto der Landeskasse: Landesbank Hessen Thüringen (Helaba)!BAN : DE BIC: WELADEDDXXX Gläubiger-ID DE59ZZZ ho

2 sehen Anlagen, soweit diese Stellen den Betrieb nicht ausdrücklich gestattet haben. Seite 2 von 7 Geltungsbereich: Betriebszeit n: Befristung: NRW 30 min vor Sonnenaufgang bis 30 min nach Sonnenuntergang (SR -30 bis SS +30). Diese Erlaubnis ist bis zum befristet. Widerrufsv0rbehalt und Vorbehalt weiterer Anordnungen 1. Die Erl ~ ubnis wird unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs( f9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Verwaltungsverfahrensgesetz -Vr VfG) erteilt. Der Wiperruf kommt insbesondere in Betracht, wenn - nachträglich Tatsachen bekannt werden, bei deren Kenntnis di ~ Erlaubnis nicht erteilt worden wäre, nachträglich Anderungen in rechtlicher oder tatsächlicher Hinsic ~ t eintreten, die zu Tatsachen führen, aufgrund deren die Ber örde diese Erlaubnis nicht erteilt hätte, wenn sie bereits zu r Zeitpunkt der Erlaubniserteilung bestanden hätten,. def Flugbetrieb zu Störungen oder Beeinträchtigungen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung führt und dies durch geeignete Nebenbestimmungen nicht vermieden werden kann, fo~gesetzt oder erheblich gegen die Festlegungen dieser Erlaubnis oder sonstige Rechtsvorschriften verstoßen wird. 2. Die mit dem Bescheid erteilten Nebenbestimmungen sind einzuhalten. Die Festlegung weiterer Nebenbestimmungen und Beschrän ~ ungen im Interesse der Sicherheit des Luftverkehrs oder zur Au ~rechterhaltung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung bleibt t rbehalten Nebenbestimmungen. 1. Starts ili nd Landungen dürfen nur mit Zustimmung des jeweiligen Grunddtückseigentümers bzw. des Verfügungsberechtigten durchgeführt werden. 2. Innerhalb geschlossener Ortschaften ist die zuständige Ordnungsbehördf /Polizeidienststelle vorab zu informieren. Innerhalb von natursch tzrechtlichen Schutzgebieten darf von dieser Erlaubnis nur

3 Gebrauch gemacht werden, wenn der Betrieb des unbemannten Lufttatsystems nicht aufgrundder Schutzgebietsverordnung untersagt oder unter Erlaubnisvorbehalt gestellt ist. ln jedem Fall ist die zu ändige Naturschutzbehörde rechtzeitig vor Beginn des Flugbel riebes zu informieren.. Seite 3 von 7 3. Das unbemannte Luftfahrtsystem darf nur von den in der Erlaubnis als "Steuerer" genannten Personen gesteuert werden. 4. Das unbemannte Luftfahrtsystem ist so zu betreiben, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Personen, landwirtschfftliche Nutztiere und Sachen, nicht gefährdet oder gestört werdel Personen dürfen nicht angeflogen werden. 5. Der Start- und Landeplatz ist abzusichern, um eine Gefährdung von Dri[ 1 ten auszuschließen. 6. Der Be rieb des unbemannten Luftfahrtsystems darf nur unter den Beding 1 ngen und innerhalb der Grenzen der Betriebsanleitung bzw. dr r Gebrauchsanweisung des Herstellers und in Sichtweite des Steuerers erfolgen 1. Der automatisch-autonome Betrieb (z. B. mittels IGPS-Waypoint-Navigation) ist nur in Sichtweite, und wenn der St, uerer jederzeit mit Hilfe de~ Funkfernsteuerung manuell und in Echtzeit eingreifen kann, erlaubt. 7. Beim Bietrieb des unbemannten Luftfahrtsystems muss ein ausreichend+ Sicherheitsabstand zu öffentlichen Verkehrswegen, Hochspann j ngsleitungen und anderen Hindernissen eingehalten werden. D.if Beurteilung eines ausreichenden Abstands ist vom Steuerer so orzunehmen, dass jegliche Beeinträchtigung und Gefährdung ausgeschlossen 1 ist. 8. F.ür dielvorbereitung des Betriebes sind vom Steuerer,alle wesentlichen lr formationen über die örtlichen Gegebenheiten, die zum Zeitpunkt des Einsatzes des unbemannten Luftfahrtsystems herrschendlen meteorologischen Bedingungen und Luftraumverhältnisse (un-(kontrollierter Luftraum, Entfernung zu Flughäfen/Landeplätzenrsegelfluggeländen, Flugsicherungsanlagen etc.) einzuholen so, ie ein an den Einsatz angepasstes Notfallverfahren für einen Fu r kausfall festzulegen. 1 Der Betrieb erfol ~ t außerhalb der Sichtweite des Steuerers, wenn das Luftfahrtgerät ohne besondere optische Hilfsmitlel nicht mehr zu sehen oder die Fluglage nicht mehr eindeutig zu erkennen ist( 19 Abs. 3 Satz 2 Lu ' VO).

4 9.. Für die Beurteilung der luftfahrtspezifischen Belange sind die von den FIL!Igsicherungsorganisationen herausgegebenen aktuellen Luftfa~[erkarten und-handbüchersowie das aktuelle VFR-Bulletin zu verj enden. Seite 4 von Beim ~etrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen ist auf weiteren Flugverkehr zu achten. Das unbemannte Luftfahrtsystem hat bemannten Luftfahrzeugen stets auszuweichen. Im Einsatzräumen von Hulbschraubern der Polizei des Bundes oder der Länder und der Re tungsdienste, ist der Betrieb nicht erlaubt bzw. umgehend einzus ellen. Die Aufnahme bzw. die Wiederaufnahme des Betriebes vo I unbemannten Luftfahrtsystemen in einer Entfernung von 1,5 Kilometern zu einer solchen Einsatzstelle ist nur mit Genehmigung dr s örtlichen Einsatzleiters erlaubt. Es dü ~en nur Funkanlagen (Telemetrieanlagen) verwendet werden, dif den für solche Anlagen geltenden Vorschriften entsprechen. D>ie für diese Anlagen geltenden Bestimmungen und Verfügunge1 der Bundesnetzagentur sind zu beachten. Bei Anzeichen von Fu r kstörungen ist der Flugbetrieb unverzüglich einzustellen bzw. d ~ s vorab festgelegte Notfallverfahren einzuleiten. Der Flugbetriebldarf erst wieder aufgenommen werden, wenn die Störquel,.. le eindl utig ermittelt und ausgeschaltet wurde. Der Erlaubnisinhab~r hat Nachweise (Aufzeichnungen über den jeweiliden Flugbetrieb) über den Einsatz von unbemannten Luftfahrtsyt temen mit folgenden Angaben zu führen: - Na[ne des Steuerers, Da ~um und Uhrzeit, Aufstiegs- und Einsatzort (mit genauen Angaben) Bekeichnung des Gerätes Ankahl von Starts und Landungen, Da ~ er des Einsatzes, Ber onderheiten, Vorkommnisse, Betriebsstörungen. Die Au ~ze i chnungen sind zwei Jahre aufzubewahren und der ausstellenjen Behörde auf Verlangen vorzulegen. 13. Unfälle mit Personen- oder schweren Sachschäden sowie sonstige nicht mur geringfügige Störungen im Zusammenhang mit der Ausübung ~ ieser Erlaubnis sind der Erlaubnisbehörde unverzüglich

5 rn ~ anzuzeigen. Eine etwaige Anzeigepflicht nach 7 LuftVO bleibt hiervo ~ 1 unberührt.. Seite 5 von Für die Regulierung von Personen- und Sachschäden muss eine Haftpfli htversicherung nach den Vorschriften 37 Absatz 1 a), 43 Lufti G i. V. m. 101 ff LuftVZO bestehen. 15. Die AllgJemeinerlaubnis oder eine Kopie davon ist beim Betrieb des unbembnnten Luftfahrtsystems mitzuführen und auf Verlangen von Vertretr rn der Luftfahrtbehörde, der Polizei, des Ordnungsamtes oder sonstigen betroffenen Stellen vorzuweisen. 16. Der B~rieb von unbemannten Luftfahrtsystemen in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometer von der Begrenzung von Flugplätze1 (Regelung für Flughäfen, siehe Nummer 17.) sowie auf Flugplatzen bedarf der Zustimmung der örtlichen Luftaufsicht oder der Flu61eitung Vor de~ Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen innerhalb des koi trollierten Luftraums ist eine Flugverkehrskontrollfreigabe bei der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle nach 21 Abs. 1 Nr. 5 L ftvo einzuholen. Die Freigaben gelten unter bestimmten Vorau ~setzungen (siehe dazu NfL sowie NfL ) als erteilt. 18. Der Be ~rieb von unbemannten Luftfahrtsystemen innerhalb einer Zone nr it Funkkommunikationspflicht (Radio Mandatory Zone, kurz RMZ) bedarf der Zustimmung der Luftaufsicht oder Flug Ieitung. Folgenf e Angaben sind mindestens zu machen: N~me, Vorname des Steuerers, Au[stiegsort Au ~stiegshöhe D ~ uer des Betriebs Teefonische Erreichbarkeit Hinweise 1. Mit Hilff des unbemannten Luftfahrtsystems darf nicht in den räumlich-gegenständlichen Bereich der privaten Lebensgestaltung Dritter ~ingedrungen werden (z. B. Persönlichl<eitsrecht, Urheberrecht). I

6 2. Die Erlaubnis ersetzt nicht nach anderen gesetzlichen Vorschriften erford+lich~ öffentlich- oder privatrechtliche Zustimmungen, Genehmigungen oder Erlaubnisse, soweit dies nicht gesetzlich vorge- 1 sehen Ist und befreit nicht von der Einhaltung der Vorschriften und sonstigen Bestimmungen, die bei der Teilnahme am Luftverkehr zu 1 beachtl n sind. Seite 6 von 7 3. Zuwidlrhandlungen gegen die Nebenbestimmungen dieses Bescheid!fs können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden, soweit sie nicl' nach anderen Vorschriften mit Strafe bedroht sind. 4. Die Erlaubnisbehörde ist berechtigt nachzuprüfen, ob die Voraussetzun~en, die für die Erteilung der Erlaubnis maßgebend waren, I fortbestehen und ob der Flugbetrieb ordnungsgemäß durchgeführt wird. s je kann die hierfür notwendigen Auskünfte verlangen, Überprüfungen durchführen und ggf. weitere Nebenbestimmungen festlegen. [ 5. Sofern ~ür einen Einsatz des unbemannten Luftfahrtsystems von dieser frrlaubnis abgewichen werden soll, ist eine gesonderte Er- laubnisj rechtzeitig bei der ausstellenden Behörde zu beantragen. Kostenfestsetzung Gemäß 2 ~er Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftKostV) in der zurzeit g ~ ltigen Fassung in Verbi~?ung mit Abschnitt VI Ziffer 16 des Gebührenve1zeichnisses wird für die Anderung dieses Bescheids eine Gebühr in Hr: he von 250,00 (in Worten: Zweihundertfünfzig Euro) erhoben. Au lagen gemäß 3 LuftKostV sind nicht angefallen. Ich bitte den Betrag innerhalb von zwei Wochen auf das auf Seite 1 angegebene Konto zu überweisen. Bitte geben Sie bei Ihrer Zahlung folgenden Verwendungszweck unbedingt jn: I I T Vorderstraße Ohne diese l ngabekann eine Zuordnung Ihrer Zahlung nicht erfolgen.

7 Rechtsbehelfsbelehrung Gegen dies, n Bescheid einschließlich der Gebührenfestsetzung kann innerhalb eil es Monats nach Bekanntgabe Klage erhoben werden. Die Klage ist beim Verwaltungsgericht in Arnsberg, Jägerstraße 1 schriftlich ei ~ zureichen oder zur Niederschrift des Urkundenbeamten der Geschäftsstylle zu erklären. Falls die Frist durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden sollte, ist dessen Ver- 1. schulden lh ~en zuzurechnen. Seite 7 von 7 Die Klage k nn auch in elektronisc. her Form nach Maßgabe der Verordnung über en Elektronischen Rechtsverkehr bei den Verwaltungsgerichten im Land I Nordrhein-Westfalen- ERWO. VG/FG- vom (GV.NRW. Seite 548) in der jeweils geltenden Fassung eingereicht werden. Das el ~ ktronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Sig atur nach 2 Nr. 3 des Signaturgesetzes vom 16. Mai 2001 (BGBI. I S. 876) in der jeweils geltenden Fassung versehen sein und an die e ektronische Poststelle des Gerichtes übermittelt werden. Eine allein gel gendie Gebührenfestsetzung eingelegte Klage hat gemäß 80 Abs. 2, Ziffer 1 der VerwaltungsgerichtsordnuRg (VwGO) keine aufschiebende r irkung und befreit nicht von der fristgerechten Zahlung. Hinweis, Bei der Ve,endung der elektronischen Form sind besondere technische RahmJnbedingungen zu beachten. Die besonderen te.chnischen Voraussetzu.lngen sind unter aufgeführt. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag c--..., ~ (Benicke)

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