Frauenförderplan der Fakultät II der Universität Siegen
|
|
- Swen Albert
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Frauenförderplan der Fakultät II der Universität Siegen
2 Frauenförderplan Präambel Die Fakultät II Bildung Architektur Künste der Universität Siegen setzt sich zum Ziel, die gleichberechtigte Zusammenarbeit von Frauen und Männern in Forschung und Lehre, Dienstleistung und Studium zu fördern gemäß Artikel 3 Abs. 2 GG: Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. Diskriminierung und Gewalt in jeglicher Form sind zu verhindern. Frauen und Männern soll die Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit in der Hochschule beziehungsweise Studium und Familie ermöglicht werden. Seit Erstellung der ersten dezentralen Frauenförderpläne 1999 sind die Fachbereiche bzw. Fakultäten und zentralen Einrichtungen an der Universität regelmäßig und systematisch an der Entwicklung gleichstellungssichernder Maßnahmen und Steuerungsmechanismen sowie an deren Umsetzung beteiligt. Die Fakultät II, die seit der Strukturreform an der Universität Siegen im Februar 2011 die ehemaligen Fachbereiche 2, 4 und 9 repräsentiert, beschließt, ihren Frauenförderplan künftig in Ausrichtung auf das Gleichstellungskonzept der Universität sowie in Ausrichtung auf die Forschungsorientierten Gleichstellungsstandards der DFG weiterzuentwickeln. Die Fakultät II beschließt außerdem, den bereits 2002 verabschiedeten Rahmenplan zur Frauenförderung an der Universität Siegen, der unter anderem die Modalitäten aller Stellenausschreibungen festlegt, in ihren Departments weiter bekannt zu machen. In der Fakultät II Bildung Architektur Künste gehören Fragen der Gleichstellung und von Diversity zu den zentralen Forschungs- und Erkenntnisinteressen, die sich auch im Lehrprogramm spiegeln. Aus diesen inhaltlichen Bezügen heraus speisen sich die Erkenntnis und das Bewusstsein, dass sich Gleichstellung in der Intention des Art. 3 GG gegen die Benachteiligungen von Frauen und von Männern zu richten hat sowie gegen jede Form der Diskriminierung aufgrund von Behinderung oder auch sozialer und kultureller Zugehörigkeit. Die Benachteiligungen von Frauen und Männern stellen sich im Bildungssystem und in den in der Fakultät II vertretenen Fachrichtungen und Studiengängen sehr unterschiedlich dar. Deshalb unterstützt die Fakultät II sowohl die Förderung von Frauen insbesondere im Feld wissenschaftlicher Funktionsstellen oder technisch-naturwissenschaftlicher Fächer als auch von Männern unter anderem in denjenigen Studiengängen, die auf eine Beschäftigung im schulischen Elementar-/Primarbereich und der Sozialen Arbeit zielen. Die Umsetzung der Gleichstellung verfolgt die Fakultät durch folgende konkrete Zielsetzungen: Gleichstellung von Frauen und Männern bei zukünftigen Stellenumstrukturierungen (W2- zu W3-Professuren und Zuordnung von wissenschaftlichen Mitarbeiter- Innenstellen), bei Stellen-Neubesetzungen und bei der Besetzung vakanter Stellen
3 Frauenförderplan gleiche Verteilung von Frauen und Männern auf Funktionsstellen der Fakultät (z.b. DekanIn, ProdekanIn, DepartmentsprecherIn, Raum- und Haushaltsbeauftragte, Vertretungen in wichtigen Kommissionen/Gremien) gezielte Förderung der wissenschaftlichen Weiterqualifikation von Frauen Verbesserung der Bedingungen für die Vereinbarkeit von wissenschaftlicher Karriere und Familie bzw. Kindern Rücksichtnahme auf die besondere Situation von Studierenden mit Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen, so dass diesen Studierenden keine Nachteile entstehen Verhinderung von Diskriminierung sowie sexueller Belästigung und Gewalt die Verankerung der Vermittlung von Genderkompetenz und Sensibilisierung für Diversity-Aspekte in der Lehre.
4 Frauenförderplan Fortschreibung des Frauenförderplans gem. 5a des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) NRW des Departments Bildung der Universität Siegen 2. Bestandsaufnahme und Analyse der Beschäftigungsstruktur (Beschäftigte nach Beschäftigungsgruppen, Laufbahngruppen, zukünftig vakante Stellen etc.; Stand: ) 2.1 Personalbestand wissenschaftliches und künstlerisches Personal (ohne Drittmittelstellen) BILDUNG gesamt davon Frauen VZÄ VZÄ Professuren C4/W C3/W Juniorprofessuren apl. Professuren Vertretungsprofessuren Wissenschaftliche MitarbeiterInnen WMA (Qualifikationsstellen) Lehrkräfte für besondere Aufgaben , Akad. RätInnen Wissenschaftliche Hilfskräfte
5 Frauenförderplan Promotionen ( ) gesamt Pädagogik und Psychologie Habilitationen ( ) gesamt Pädagogik Analyse der Beschäftigtenstruktur des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals Eine neue, unbefristete W3-Professur wurde mit einer Frau besetzt (alt: 38, neu: 44 ), dafür hat sich jedoch die Anzahl der C3-/W2- Professuren um eine verringert (alt: 4 männlich, 4 [50 ]; neu: 4 männlich, 3 [43 ]). Im vorangeganenen Frauenförderplan gab es in der Fakultät Bildung Architektur Künste noch keine Juniorprofessuren zu verzeichnen; mittlerweile gibt es drei, davon eine mit einer Frau besetzte (33 ). Derzeit verfügt die Fakultät über vier Vertretungsprofessuren, von denen drei mit Frauen besetzt sind (75 ; zuvor: 40 ); zwei dieser Professuren konnte kürzlich verlängert werden. Die einzige apl.-professur des Departments ist mit einer Frau besetzt (unbefristet). Auch bei den wissenschaftlichen MitarbeiterInnen ist der Frauenanteil hoch: Mit Stand vom beschäftigt die Fakultät 47 wissenschaftliche MitarbeiterInnen, davon 30 Frauen (63 ). Von den 47 wissenschaftlichen MitabeiterInnen sind neun Stellen unbefristet und davon wiederum sechs Stellen mit Frauen besetzt (67 ). Die 47 WMA-Stellen entsprechen allerdings nur einem VZÄ von 33,09. Bei den Lehrkräften für besondere Aufgaben beträgt die Frauenquote derzeit 75 : Es sind derzeit neun (alt: vier) Stellen besetzt, davon sieben mit einer Frau. Ähnlich verhält es sich mit WHK-Stellen: Von den acht Stellen sind fünf mit Frauen besetzt. Die insgesamt für das Department sehr guten Frauenquoten gelten auch für Promotionen und Habilitationen, deren absolte Zahl erheblich gesteigert werden konnte: Bei gegenwärtig 31 Promotionen (gegenüber sechs im vorangegangenen Berichtszeitraum) beträgt der Frauenanteil 71. Im Berichtszeitzraum habilitierte sich eine Frau (: 100 ). In den Jahren 2010 bis 2013 haben insgesamt vier Personen Erziehungsurlaub in Anspruch genommen ( : 100 ).
6 Frauenförderplan Personalbestand in Technik und Verwaltung Tarifbeschäftige gesamt davon Frauen VZÄ VZÄ mittlerer Dienst gehobener Dienst 2.6 Analyse der Beschäftigtenstruktur des Personals in Technik und Verwaltung Der Frauenanteil des Personals in Technik und Verwaltung ist bei den Tarifbeschäftigten unverändert hoch und liegt bei 100. Die Mitarbeiterinnen haben in den Jahren 2010 bis 2013 die Fort- und Weiterbildungsangebote der Universität genutzt, und zwar: Englisch-Konversation, Einführungsveranstaltung für neue Beschäftigte, SAP-Portal-Schulungen, Mittelbewirtschaftung und Rechnungskontrolle, Prozessschulung Einstellung wissenschaftlicher MA, Informations- und Beratungsveranstaltung zur VBL, spezielle Informationsund Schulungsveranstaltungen für Sekretariate, IT-Anwenderschulungen, Erste-Hilfe- Kurs.
7 Frauenförderplan Studierendenstruktur Studierende Fach insgesamt* (Haupt-, Neben-, 2. Fach, 3. Fach) Semester Gesamt davon WS 2010/ SoSe WS 2011/ SoSe WS 2012/ SoSe WS 2013/ * Belegungen (1./2./3. Studiengang, 1. x. Fach) Absolventinnen Fach insgesamt* (Haupt-, Neben-, 2. Fach, 3. Fach) Studienjahr Gesamt davon Sj Sj Sj 2013 ohne Lehramt** * Absolventen pro Studienjahr, z.b. Sj 2012 = WS 2011/ SoSe 2012 **bei den Absolventenzahlen im Studienjahr 2013 ist kein Lehramt enthalten, da diese Daten noch nicht vorliegen 2.8 Analyse der Studierendenstruktur Die Studierendenstruktur zeichnet sich durch eine unveränderte, für pädagogische Fächer, Lehramtsstudiengänge und das Fach Psychologie typische Überzahl an en Studierenden aus (ca. 73, mit geringfügigen Abweichungen). Dem entspricht anders als im alten FFP auch der an den Promotionen, der jetzt bei 71 liegt und gegenüber dem letzten Berichtszeitraum fast verdoppelt werden konnte (alt: 42). Dabei ist zu bemerken, dass es zudem gelungen ist, auch die absolute Zahl der Promotionen erheblich zu steigern (von 6 auf 31). Die Bemühungen der Fakultät, die en Studierenden weiter zu qualifizieren, haben sehr gut gegriffen.
8 Frauenförderplan Fortschreibung des Frauenförderplans gem. 5a des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) NRW des Departments Architektur der Universität Siegen 2. Bestandsaufnahme und Analyse der Beschäftigungsstruktur (Beschäftigte nach Beschäftigungsgruppen, Laufbahngruppen, zukünftig vakante Stellen etc.; Stand: ) 2.1 Personalbestand wissenschaftliches und künstlerisches Personal (ohne Drittmittelstellen) ARCHITEKTUR gesamt davon Frauen VZÄ VZÄ Professuren C4/W C3/W Juniorprofessuren apl. Professuren ,5 100 Vertretungsprofessuren Wissenschaftliche MitarbeiterInnen WMA (Qualifikationsstellen) Lehrkräfte für besondere Aufgaben ,05 49 Akad. RätInnen Wissenschaftliche Hilfskräfte Promotionen ( ) In der Architektur sind im Berichtszeitraum keine Promotionen zu verzeichnen.
9 Frauenförderplan Habilitationen ( ) In der Architektur sind im Berichtszeitraum keine Habilitationen zu verzeichnen. 2.4 Analyse der Beschäftigtenstruktur des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals Die bis zum Stichtag einzige C4-/W3-Professur ist langfristig mit einem männlichen Stelleninhaber besetzt. Allerdings ist es im Februar 2014 gelungen, eine zweite C4-/W3-Professur mit einer Frau zu besetzen, so dass der Frauenanteil bei den höchstdotierten Professuren nunmehr bei 50 liegt. Von den sieben C3-/W2- Professuren sind drei mit Frauen besetzt; damit konnte die Frauenquote in diesem Bereich auf nahezu verdoppelt und auf 43 erhöht werden (zuvor: 25 ). Die beiden Vertretungsprofessuren sind mit männlichen Stelleninhabern besetzt, ebenso die Juniorprofessur. Die apl.-professur ist mit einer Frau besetzt (allerdings ist sie nur mit einer halben Stelle beschäftigt). Die Zahl der Qualifikationsstellen (WMA) konnte insgesamt erhöht und der Frauenanteil auf 49 gesteigert werden (zuvor: 28,57 ). Erziehungsurlaub wurde in den Jahren 2010 bis 2013 von zwei Frauen und zwei Männern in Anspruch genommen. 2.5 Personalbestand in Technik und Verwaltung Tarifbeschäftige gesamt davon Frauen VZÄ VZÄ mittlerer Dienst , gehobener ,3 100 Dienst 2.6 Analyse der Beschäftigtenstruktur des Personals in Technik und Verwaltung Der Frauenanteil des Personals in Technik und Verwaltung ist bei den Tarifbeschäftigten unverändert hoch und liegt bei 100. Die Mitarbeiterinnen haben in den Jahren 2010 bis 2013 die Fort- und Weiterbildungsangebote der Universität genutzt, und zwar: Englisch-Konversation, Einführungsveranstaltung für neue Beschäftigte, SAP-Portal-Schulungen, Mittelbewirtschaftung und Rechnungskontrolle, Prozessschulung Einstellung wissenschaftlicher MA, Informations- und Beratungsveranstaltung zur VBL, spezielle Informationsund Schulungsveranstaltungen für Sekretariate, IT-Anwenderschulungen, Erste-Hilfe- Kurs.
10 Frauenförderplan Studierendenstruktur Studierende Fach insgesamt* (Haupt-, Neben-, 2. Fach, 3. Fach) Semester Gesamt davon WS 2010/ SoSe WS 2011/ SoSe WS 2012/ SoSe WS 2013/ * Belegungen (1./2./3. Studiengang, 1. x. Fach) Absolventinnen Fach insgesamt* (Haupt-, Neben-, 2. Fach, 3. Fach) Studienjahr Gesamt davon Sj Sj Sj * Absolventen pro Studienjahr, z.b. Sj 2012 = WS 2011/ SoSe 2012 **bei den Absolventenzahlen im Studienjahr 2013 ist kein Lehramt enthalten, da diese Daten noch nicht vorliegen 2.8 Analyse der Studierendenstruktur Bei den Studierenden ist der der Studentinnen gegenüber dem vergangenen Berichtszeitraum um ca. 6 gestiegen (von 55 auf 61 ), bei den Absolventinnen ist eine bemerkenswerte Zunahme um 14 Prozentpunkte auf 63 zu verzeichnen. 2.9 Spezifische Ziele/Maßnahmen des Departments Maßnahmen zur Verbesserung der Studiensituation: Zur Vereinbarkeit von Studium bzw. Beruf und Familie wurde der Masterstudiengang Planen und Bauen im Bestand auf drei wöchentliche Präsenztage und der Masterstudiengang Städtebau NRW auf zwei Präsenztage pro Woche beschränkt. Für Studierende mit Kleinkindern ist ein Wickelraum im Department vorhanden.
11 Frauenförderplan Um MitarbeiterInnen stärker an die Region zu binden, unterstützt sie das Dekanat bei Bedarf bei der Wohnungssuche und der Suche nach Kindertagesbetreuung im Raum Siegen. Baustellenpraktika (Archikubus) für Studentinnen, die Schwierigkeiten haben, Praktikumsstellen zu bekommen. Weibliche Studierende und Absolventinnen werden hinsichtlich einer Motivierung für den Masterstudiengang durch geeignete Maßnahmen, die jeweils im direkten Gespräch individuell angegangen werden unterstützt.
12 Frauenförderplan Fortschreibung des Frauenförderplans gem. 5a des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) NRW des Departments Künste der Universität Siegen 2. Bestandsaufnahme und Analyse der Beschäftigungsstruktur (Beschäftigte nach Beschäftigungsgruppen, Laufbahngruppen, zukünftig vakante Stellen etc.; Stand: ) 2.1 Personalbestand wissenschaftliches und künstlerisches Personal (ohne Drittmittelstellen) KUNST gesamt davon Frauen VZÄ VZÄ Professuren C4/W C3/W Juniorprofessuren apl. Professuren Vertretungsprofessuren Wissenschaftliche MitarbeiterInnen WMA (Qualifikationsstellen) Lehrkräfte für besondere Aufgaben Akad. RätInnen Wissenschaftliche Hilfskräfte
13 Frauenförderplan MUSIK gesamt davon Frauen VZÄ VZÄ Professuren C4/W C3/W Juniorprofessuren apl. Professuren Vertretungsprofessuren Wissenschaftliche MitarbeiterInnen WMA (Qualifikationsstellen) Lehrkräfte für besondere Aufgaben , ,33 Akad. RätInnen Wissenschaftliche Hilfskräfte Promotionen ( ) gesamt Musik 1 0 Im Fach Kunst sind im Berichtszeitraum keine Promotionen zu verzeichnen. 2.3 Habilitationen ( ) gesamt Kunst Musik 1 0
14 Frauenförderplan Analyse der Beschäftigtenstruktur des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals Die Besetzung der C4-/W3-Professuren blieb im vergangenen Berichtszeitraum konstant, so dass auch die Frauenquote in diesem Bereich unverändert bei 66,6 liegt. Die Zahl der C3-/W2-Professuren wurde um zwei erhöht; drei Professuren sind mit Frauen besetzt und die Quote auf 37,5 verbessert (von 28,5 ). Während im vergangenen Berichtszeitraum deutlich mehr Männer die WMA- und LfbA-Stellen besetzt haben, nähert sich das Verhältnis einer Geschlechterparität an (unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die acht WMA-Stellen einem VZÄ von fünf entsprechen, beträgt der er Beschäftigter 37,5. Bei den drei LfbA handelt es sich jeweils um volle Stellen, von denen eine mit einer Frau besetzt ist, also 33,33 ). Bei den Akademischen RätInnen beträgt der Frauenanteil 50, ebenso bei den WHK. Erziehungsurlaub wurde in den Jahren 2010 bis 2013 von zwei Frauen und einem Mann in Anspruch genommen. 2.5 Personalbestand in Technik und Verwaltung Tarifbeschäftige gesamt davon Frauen VZÄ VZÄ mittlerer Dienst ,25 69,23 gehobener Dienst 2.6 Analyse der Beschäftigtenstruktur des Personals in Technik und Verwaltung Der Frauenanteil des Personals in Technik und Verwaltung ist bei den Tarifbeschäftigten unverändert hoch. Die Mitarbeiterinnen haben in den Jahren 2010 bis 2013 die Fort- und Weiterbildungsangebote der Universität genutzt, und zwar: Englisch-Konversation, Einführungsveranstaltung für neue Beschäftigte, SAP-Portal-Schulungen, Mittelbewirtschaftung und Rechnungskontrolle, Prozessschulung Einstellung wissenschaftlicher MA, Informations- und Beratungsveranstaltung zur VBL, spezielle Informationsund Schulungsveranstaltungen für Sekretariate, IT-Anwenderschulungen, Erste-Hilfe- Kurs.
15 Frauenförderplan Studierendenstruktur Kunst Studierende Fach insgesamt* (Haupt-, Neben-, 2. Fach, 3. Fach) Semester Gesamt davon WS 2010/ SoSe WS 2011/ SoSe WS 2012/ SoSe WS 2013/ * Belegungen (1./2./3. Studiengang, 1. x. Fach) Absolventinnen Fach insgesamt** (Haupt-, Neben-, 2. Fach, 3. Fach) Studienjahr Gesamt davon Sj Sj Sj 2013 ohne Lehramt * Absolventen pro Studienjahr, z.b. Sj 2012 = WS 2011/ SoSe 2012 **bei den Absolventenzahlen im Studienjahr 2013 ist kein Lehramt enthalten, da diese Daten noch nicht vorliegen
16 Frauenförderplan Musik Studierende Fach insgesamt* (Haupt-, Neben-, 2. Fach, 3. Fach) Semester Gesamt davon WS 2010/ SoSe WS 2011/ SoSe WS 2012/ SoSe WS 2013/ * Belegungen (1./2./3. Studiengang, 1. x. Fach) Absolventinnen Fach insgesamt** (Haupt-, Neben-, 2. Fach, 3. Fach) Studienjahr Gesamt davon Sj Sj Sj 2013 ohne Lehramt * Absolventen pro Studienjahr, z.b. Sj 2012 = WS 2011/ SoSe 2012 **bei den Absolventenzahlen im Studienjahr 2013 ist kein Lehramt enthalten, da diese Daten noch nicht vorliegen 2.8 Analyse der Studierendenstruktur Dem Fach Kunst gehören deutlich zu wenig männliche Studierende an, wobei sich die Universität Siegen nahtlos in die bundesweite Tradition des Faches einreiht. Im Fach Musik ist der der männlichen Studierenden gegenüber dem vergangenen Berichtszeitraum gestiegen, ein Trend, der sich jedoch noch nicht in den Absolventenzahlen wiederspiegelt. 2.9 Spezifische Ziele/Maßnahmen des Departments Schulkurs Musik hören und verstehen in Kooperation mit Schulen gezielte Anwerbung von männlichen Studierenden, beispielsweise durch die Beteiligung am Boy s Day der Universität Siegen.
17 Frauenförderplan Ziele Die Fakultät II sieht sich ihren in der Präambel formulierten Zielen verpflichtet. Die Einzelanalysen haben gezeigt, dass die Maßnahmen, die bisher ergriffen wurden, um die Frauenanteile in allen Bereichen zu erhöhen, ausgesprochen zielführend waren. In einigen Bereichen auch das haben die Einzelanalysen ergeben muss allerdings mittlerweile gefragt werden, ob nicht ein Paradigmenwechsel bevorsteht, indem nunmehr vermehrt männliche Studierende angeworben, gefördert und zur Promotion geführt werden müssen, um dem Gleichstellungsgedanken weiterhin zu folgen. 3.1 Bisheriger Realisierungsgrad, bisherige Maßnahmen Der Frauenanteil konnte in nahezu allen Beschäftigungsgruppen und Qualifikationsstufen signifikant erhöht werden. Um die Verwirklichung der Chancengleichheit voranzubringen, wurde die Gleichstellung in der Fakultät Bildung Architektur Künste strukturell verankert. Das gilt insbesondere für die Leitungsebene der Fakultät, aber auch bei der Zusammensetzung der Gremien (z.b. Berufungskommissionen) wird darauf geachtet, dass sie nach Möglichkeit paritätisch erfolgt. Die Gleichstellungsbeauftragte der Fakultät war an sämtlichen Stellenbesetzungs- und Berufungsverfahren beteiligt. 3.2 Zukünftige Zielsetzungen Die Fakultät Bildung Architektur Künste bekennt sich ausdrücklich zu dem Ziel, Chancengleichheit in allen Bereichen zu verwirklichen. Deshalb wird angestrebt, dass Gleichstellung in Forschung und Lehre deutlicher erkennbar wird: - personell in Denominationen, die auch dem Genderaspekt Rechnung tragen - in der Lehre durch ein größeres Angebot an genderaffinen Lehrveranstaltungen - in der Forschung durch verstärktes Arbeiten in diesem Bereich bei stärkerer Vernetzung innerhalb und außerhalb der Universität Siegen. 4. Geplante Maßnahmen zur Erreichung der zukünftigen Ziele Die folgenden Maßnahmen dienen der weiteren Integration von Gleichstellung und Familienfreundlichkeit in die Organisationskultur der Fakultät Bildung Architektur Künste. 4.1 Akademischer Bereich Unterstützung von Studentinnen Die Professorinnen und Professoren der Fakultät Bildung Architektur Künste ermutigen geeignete Studentinnen und Absolventinnen regelmäßig zur Aufnahme eines Master-Studiums, zur Promotion und/oder zur Bewerbung auf Qualifizierungsstellen. Neue Hochschullehrende werden entsprechend sensibilisiert. Darüber hinaus werden regelmäßig Kandidatinnen für Studienpreise benannt. Die Fakultät Bildung Architektur Künste beteiligt sich zudem an den Angeboten des Gleichstellungsbüros zur Unterstützung und Förderung von Studentinnen. Außerdem werden weiterhin Maßnahmen zur besseren Information der Studierenden ergriffen: Angebote von SchülerInnenpraktika, Bereitstellung von frauenspezifischem Informationsmaterial zum Studium, Teilnahme am Girl s Day, Boy s Day, Besuch der Abi- und Mastermessen, Schulbesuche etc.
18 Frauenförderplan Berücksichtigung von genderspezifischen Gesichtspunkten in der Betreuung von Studierenden: - Sprechstundenzeiten der Lehrenden werden flexibel gehandhabt (familiengerechte Lösungen) - Beratung in den Grundmodulen der Studiengänge (Prüfungsfragen, Studienprobleme, Probleme der Studienorganisation) - Beratung zum Berufseinstieg nach Abschluss des Diploms/Bachelor-Abschlusses (Bewerbungen, Anforderungsprofil von Stellen etc.) - Bereitstellung von studentischen Arbeitsplätzen zur Verbesserung der Studienbedingungen - Beratung über die Schwerpunktsetzungen im weiteren Studienverlauf - Informationen zum Mentoring-Programm Tandem Unterstützung von Promovendinnen Die Professorinnen und Professoren der Fakultät Bildung Architektur Künste motivieren geeignete Wissenschaftlerinnen regelmäßig zur Aufnahme und/oder Wieterverfolgung einer wissenschaftlichen Karriere. Wissenschaftlerinnen mit abgeschlossener Promotion werden regelmäßig aufgefordert, sich auf Habilitationsstellen, Juniorprofessuren oder Post-doc-Stellen im lokalen, nationalen und internationalen Kontext zu bewerben. Nachwuchswissenschaftlerinnen werden in Forschungsverbünde integriert. Geeignete Kandidatinnen werden zudem regelmäßig für Wettbewerbe und Preise vorgeschlagen. Darüber hinaus beteiligt sich die Fakultät Bildung Architektur Künste am Mentoring- Programm FraMeS ( Frauenspezifisches Mentoring Siegen ), das sich an Promovendinnen und Habilitandinnen der Universität Siegen wendet und insbesondere zur gendergerechten Personalentwicklung der Fakultät genutzt wird, d.h. es soll dazu beitragen, Frauen gezielt auf eine wissenschaftliche Karriere vorzubereiten und sie auf ihrem Weg in Führungspositionen zu unterstützen. Der e wissenschaftliche Nachwuchs wird zudem durch gezielte Informationen zu Fördermöglichkeiten der Promotion/Habilitation (Stipendien, Women Career Service, Promotionsstudiengang INEDD), gezielte Angebote zur wissenschaftlichen Weiterqualifikation und Doktorandenkolloquien gefördert. Nach Möglichkeit wird die Fakultät die Teilnahme an Tagungen, Kongressen usw. finanziell unterstützen Unterstützung von Habilitandinnen Die absolute Zahl der Habilitationsverfahren ist an der Fakultät Bildung Architektur Künste gering. Die drei im vergangenen Berichtszeitraum durchgeführten Habilitationsverfahren waren solche von Frauen. Das zeigt, dass die Bemühungen der Fakultät um en wissenschaftlichen Nachwuchs greifen: Wenn Wissenschaftlerinnen habilitieren, wird das Verfahren intensiv begleitet und die Habilitandinnen werden individuell unterstützt. Zudem beteiligt sich die Fakultät Bildung Architektur Künste am Mentoring-Programm FraMeS ( Frauenspezifisches Mentoring Siegen ). Die Fakultät beteiligt sich am Women Career Service der Universität. Habilitandinnen werden auf Mittel für Projekte zur Gleichstellung und für Übergangsfinanzierungen der Universität Siegen hingewiesen. Habilitandinnen werden zur Bewerbung auf Professuren aufgefordert.
19 Frauenförderplan Aktive Rekrutierung von Professorinnen Die Fakultät Bildung Architektur Künste setzt sich zudem für die aktive Rekrutierung von Professorinnen ein, sofern die BewerberInnenlage eine gravierende Ungleichheit bezüglich der Geschlechterparität aufweist. Mögliche Kandidatinnen sollen im Rahmen von Stellenbesetzungsverfahren für wissenschaftliche Qualifikationsstellen gezielt angesprochen werden, wenn die Bewerberlage keine geschlechterparitätische Einladung ermöglicht Unterstützung von Professorinnen Weibliche und männliche Professoren sollen bei Stellenverbesserungen bzw. Verbesserungen der Stellenausstattung gleichermaßen berücksichtigt werden. Die Fakultät Bildung Architektur Künste bemüht sich, die bestehende Disparität in Sachen Geschlechterunausgeglichenheit bei den zu besetzenden Professuren auszugleichen. Die Fakultät wirkt auf Transparenz im Einstellungsverfahren in allen Statusgruppen hin. Die Fakultät unterstützt gemeinsam mit dem Dezernat 4 Einzelfallprüfungen bei ProfessorInnen hinsichtlich einer Verbeamtung im Alter von über 45 Jahren. 4.2 Bereich Technik und Verwaltung Die Fakultät Bildung Architektur Künste berücksichtigt genderspezifische Aspekte in der Personalentwicklung in Technik und Verwaltung (beispielsweise die bedarfsangepasste Aktualisierung der Stellenbeschreibungen, regelmäßige Gespräche zur Personalentwicklung). Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für MitarbeiterInnen in Technik und Verwaltung werden weiterhin positiv unterstützt und gefördert. MitarbeiterInnen, die nach Beurlaubung zurückkehren, haben Anspruch auf ein RückkehrerInnengespräch, um den Wiedereinstieg in den entsprechenden Bereich zu erleichtern. Die Fakultät unterstützt auch in dieser Gruppe folgende Maßnahmen, die darauf abzielen, Gleichstellung und Familienfreundlichkeit umzusetzen: flexible Beurlaubungs- und Vertretungsregelungen Ermöglichung von Teilzeitstellen und flexiblen Arbeitszeiten Teilnahme an alternierender Telearbeit/Homeworking bei den MitarbeiterInnen in Technik und Verwaltung familienfreundliche Termine für Gremien und andere Sitzungen der Fakultät. Bei kostenpflichtigen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen prüft die Fakultät die Möglichkeit eines finanziellen Beitrags. 4.3 Familiengerechte Hochschule Die Fakultät Bildung Architektur Künste setzt sich ausdrücklich für die Vereinbarkeit von Familie und Studium bzw. Beruf ein. Die Ermöglichung der Vereinbarkeit soll sowohl für Studierende, MitarbeiterInnen in Technik und Verwaltung sowie für das wissenschaftliche Personal gelten Unterstützung von Studierenden mit Familienverantwortung An der Fakultät Bildung Architektur Künste werden Studierende mit Kind besonders unterstützt. Es werden flexible Prüfungstermine für Studierende mit Kind angeboten. StudentInnen, die nach Beurlaubung zurückkehren, haben Anspruch auf ein RückkehrerIinnengespräch, um den Wiedereinstieg in den entsprechenden Bereich zu erleichtern.
20 Frauenförderplan Unterstützung von wissenschaftlichen MitarbeiterInnen mit Familienverantwortung Die Betreuung von MitarbeiterInnen in Elternzeit erfolgt an der Fakultät Bildung Architektur Künste durch regelmäßigen Kontakt sowie durch das Einbeziehen der MitarbeiterInnen in Elternzeit in die Planungen der Fakultät. Es wird ein übergangsloser Wiedereinstieg nach Ende der Elternzeit ermöglicht. MitarbeiterInnen mit Familienverantwortung werden flexible Arbeitszeiten (Home Office) ermöglicht. Es erfolgen nach Möglichkeit Stellenverlängerungen bei befristeten Qualifizierungsstellen für Frauen und Männer mit Kindern unter 18 Jahren (wisszeitvg, II.5 Familienpolitische Komponente). MitarbeiterInnen, die nach Beurlaubung zurückkehren, haben Anspruch auf ein RückkehrerInnengespräch, um den Wiedereinstieg in den entsprechenden Bereich zu erleichtern. Weitere Maßnahmen sind: flexible Beurlaubungs- und Vertretungsregelungen, Ermöglichung von Teilzeitstellen und flexiblen Arbeitszeiten, familienfreundliche Termine für Gremien und andere Sitzungen der Fakultät Flexible Kinderbetreuung Die Fakultät Bildung Architektur Künste unterstützt aktiv den Ausbau der flexiblen Kinderbetreuung an der Universität Siegen (Flexi). Die Fakultät stellt nach Möglichkeit und in Absprache mit der Zentralverwaltung einen Eltern-Kind-Raum bzw. einen Wickelraum zur Verfügung Audit familiengerechte Hochschule Die Fakultät Bildung Architektur Künste setzt sich für die Weiterentwicklung der familiengerechten Hochschule ein. 4.4 Integration von Gender in Forschung, Lehre und Verwaltung Die Fakultät Bildung Architektur Künste strebt an, die Integration von Genderaspekten in Forschung, Lehre und Verwaltung weiterhin zu stärken. Seit kurzem ist ein Gleichstellungsteam, bestehend aus einer Gleichstellungsbeauftragten und vier StellvertreterInnen, im Amt, das bestrebt sein wird, Gender in Forschung, Lehre und Verwaltung in der gesamten fachlichen Breite der Fakultät zu implementieren Gender in Forschung und Lehre Die Fakultät Bildung Architektur Künste unterstützt die Integration von Gender- Aspekten in Forschung und Lehre. Es gibt z.b. derzeit zahlreiche Lehrveranstaltungen, die sich explizit mit der Geschlechterthematik auseinandersetzen. In einem ersten Zugriff könnten diese analysiert werden, wie dies z.b. im BA/MA Soziale Arbeit angedacht ist, um in einem zweiten Schritt ein entsprechend erweitertes bzw. verändertes Lehrangebot zu entwickeln. In der Forschung könnte der Genderbereich verstärkt werden, indem interdisziplinär anschlußfähige Bereiche ausgebaut werden. Doktorandinnen und Doktoranden werden bei der Auseinandersetzung mit genderorientierten Fragestellungen an der Fakultät unterstützt.
21 Frauenförderplan Gender & Diversity als Kommunikations- und Führungskompetenz Die Fakultät Bildung Architektur Künste unterstützt den Aufbau eines Angebots zur Sensibilisierung von (künftigen) Führungskräften und Personalverantwortlichen für Gender- und Diversity-Aspekte Geschlechtergerechte Sprache In der Fakultät Bildung Architektur Künste ist die durchgängige Anwendung einer geschlechtergerechten Sprache weitgehend umgesetzt. 4.5 Gender Controlling Die Fakultät Bildung Architektur Künste weist die Frauenanteile auf allen Qualifikationsstufen regelmäßig in ihren Statistiken aus und betreibt Gender Controlling unter Federführung der Gleichstellungsbeauftragten der Fakultät. Der Studienerfolg wird regelmäßig geschlechtsspezifisch erfasst. 4.6 Abbau von Unterrepräsentanz An der Fakultät Bildung Architektur Künste sind vor allem Professorinnen geringfügig unterrepräsentiert. Da die Personalstärke insgesamt nur gering ist und sich die Anzahl der Professuren in den Departments zumeist im einstelligen Bereich bewegt, kann bereits eine Personalveränderung die Quote erheblich über- oder unterschreiten. Die Fakultät ist um eine ausgeglichene Quote bemüht. Aus diesem Grund ergreift die Fakultät, falls erforderlich, besondere Maßnahmen zur Unterstützung des en wissenschaftlichen Nachwuchses sowie zur aktiven Rekrutierung von Professorinnen, um diese Unterrepräsentanz abzubauen und die Frauenanteile im Bereich der Professuren nachhaltig zu erhöhen. In den Bereichen der Wissenschaftlichen MitarbeiterInnen (WMA, LfbA, WHK) sowie der Studierenden sind es überwiegend die Männer, die unterrepräsentiert sind. Es sind daher geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um im Sinne einer echten Gleichstellung auch diesen Personenkreis zu stärken. 5. Geltungsdauer des Frauenförderplans Der Frauenförderplan hat eine Laufzeit von drei Jahren und gilt für den Zeitraum vom bis Verabschiedung Der Frauenförderplan wurde in der Fakultätsratsitzung am 18. Juni 2014 verabschiedet. Prof. Dr. Hildegard Schröteler-von Brandt (Dekanin)
Chancengleichheit 2020 Zugleich: Stellungnahme der Fakultät Architektur, Bauingenieurwesen und Umweltwissenschaften
Fakultät Architektur, Bauingenieurwesen und Umweltwissenschaften Gleichstellungsplan der Fakultät Architektur, Bauingenieurwesen und Umweltwissenschaften Chancengleichheit 2020 Zugleich: Stellungnahme
MehrGleichstellungsplan der Fakultät II Bildung. Architektur. Künste der Universität Siegen
Gleichstellungsplan der Fakultät II Bildung. Architektur. Künste der Universität Siegen Frauenförderplan des Departments Erziehungswissenschaft Psychologie Frauenförderplan des Departments Architektur
MehrGleichstellungsplan der Fakultät für Elektrotechnik, Informationstechnik, Physik
Fakultät für Elektrotechnik, Informationstechnik, Physik Gleichstellungsplan der Fakultät für Elektrotechnik, Informationstechnik, Physik Chancengleichheit 2020 Zugleich: Stellungnahme der Fakultät für
MehrAmtliche Bekanntmachungen
Rheinische Friedrich-Wilhelms- Universität Bonn Amtliche Bekanntmachungen Inhalt: Rahmenplan zur Gleichstellung von Frauen und Männern an der Universität Bonn Vom 3. Juli 2013 43. Jahrgang Nr. 28 11. Juli
MehrBericht zum Frauenförderplan 2005 der Fakultät für Maschinenbau der Universität Paderborn
Dekan Prof. Dr.-Ing. Detmar Zimmer Gleichstellungsbeauftragte Dipl. Math. Julia Timmermann Raum W 3.201 Fon 0 5251 60-5574 Fax 0 5251 60-5580 E-Mail Julia.Timmermann@rtm.unipaderborn.de Web http://rtm.upb.de/
MehrFrauenförderplan der Fakultät für Naturwissenschaften
Frauenförderplan der Fakultät für Naturwissenschaften 11. Juni 2012 Inhaltsverzeichnis I Präambel 1 II Zielsetzung 1 III Analyse des Ist-Zustandes 2 IV Maßnahmen 3 V Geltungsdauer 5 I Präambel Die Umsetzung
MehrGleichstellungskonzept der Philosophischen Fakultät III Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften der Universität Regensburg
Gleichstellungskonzept der Philosophischen Fakultät III Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften der Universität Regensburg Gleichberechtigung und Gleichstellung von Frauen und Männern ist eines der
MehrDritter Gleichstellungsplan des Fachbereichs G Bildungs- und Sozialwissenschaften der Bergischen Universität Wuppertal ( )
Dritter Gleichstellungsplan des Fachbereichs G Bildungs- und Sozialwissenschaften der Bergischen Universität Wuppertal (2007-2010) 1. Vorbemerkung Im Rahmen der Gleichstellung an der Bergischen Universität
MehrFrauenförderplan der Fakultät für Mathematik an der Technischen Universität Chemnitz
Frauenförderplan der Fakultät für Mathematik an der Technischen Universität Chemnitz Inhaltsverzeichnis 1 Präambel 1 2 Zielsetzung 1 3 Analyse des Ist-Zustandes 2 4 Maßnahmen 3 5 Geltungsdauer 5 1 Präambel
MehrDezentraler Gleichstellungsplan des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften
1 Dezentraler Gleichstellungsplan des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften 1. Präambel Gemäß Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz fördert der Staat die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen
MehrG l e i c h s t e l l u n g s p l a n des Instituts für Psychologie
G l e i c h s t e l l u n g s p l a n des Instituts für Psychologie Präambel Gemäß 3 Absatz 3 des Niedersächsischen Hochschulgesetztes (NHG) vom 26.02.2007 (Nds.GVBl. S. 69) tragen die Hochschulen bei
MehrFrauenförderplan der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften
Frauenförderplan der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften 1 Einleitung Die Fakultät für Wirtschaftswissenschaften begrüßt die an der Technischen Universität Ilmenau verabschiedeten Richtlinien zur Verwirklichung
MehrDialoginitiative Geschlechtergerechte Hochschulkultur
Dialoginitiative Geschlechtergerechte Hochschulkultur Prof. Dr. Johanna Weber Universität Greifswald Panel I Verantwortung für Geschlechter und Familiengerechtigkeit in der Organisation Wo stehen wir?
Mehrder Hochschule für Bildende Künste Dresden
Frauenförderplan der Hochschule für Bildende Künste Dresden 2015-2019 Inhaltsverzeichnis I. Präambel II. Zielsetzung III. Analyse des Ist-Zustandes IV. Maßnahmen V. Schlussbestimmungen I. Präambel Die
MehrDas Gleichstellungsbüro der Martin-Luther-Universität stellt sich vor
Das Gleichstellungsbüro der Martin-Luther-Universität stellt sich vor Gesetzliche Grundlagen der Gleichstellungsarbeit an der MLU HSG LSA 3, Absatz 5 Aufgaben der Hochschule Die Hochschulen wirken bei
MehrUmsetzung der Forschungsorientierten Gleichstellungsstandards an der
Informationsveranstaltung der DFG am 27.10.2010 in Bonn Umsetzung der Forschungsorientierten Gleichstellungsstandards an der Universität t Duisburg-Essen Ingrid Fitzek Gleichstellungsbeauftragte der Universität
MehrGleichstellung an der TU Dortmund
Gleichstellung an der TU Dortmund November 2012 1 Hintergrund für Gleichstellungsaktivitäten an Hochschulen in NRW Hochschulgesetz Nordrhein-Westfalen (HG NRW) und Landesgleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen
MehrFortschreibung des Frauenförderplans ( ) gem. 5a des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) NRW der Fakultät III der Universität Siegen
Fortschreibung des Frauenförderplans (2014 2016) gem. 5a des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) NRW der Fakultät III der Universität Siegen 1. Präambel Die Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen
MehrBericht zur Gleichstellung von Frauen und Männern an der Universität Passau 2014
Bericht zur Gleichstellung von Frauen und Männern an der Universität Passau 2014 Dr. Claudia Krell 09.12.2015 Vorwort Die erste umfassende Zusammenstellung von gleichstellungsbezogenem Zahlenmaterial erfolgte
MehrZugleich: Stellungnahme der Fakultät für Maschinenbau (Fakultät 4) zum Abschlussbericht
Gleichstellungsplan der Fakultät für Maschinenbau Chancengleichheit 2020 Zugleich: Stellungnahme der Fakultät für Maschinenbau (Fakultät 4) zum Abschlussbericht der TU Braunschweig zu den Forschungsorientierten
MehrUniversitätsbibliothek Paderborn
Universitätsbibliothek Paderborn Frauenförderplan des Heinz-Nixdorf-Instituts (HNI) der Universität Paderborn Universität Paderborn Paderborn, 2010 urn:nbn:de:hbz:466:1-19078 Amtliche Verkündungsblatt
MehrFrauenförderplan der Fakultät für Maschinenbau. 1 Einleitung
Frauenförderplan der Fakultät für Maschinenbau Einleitung Die Fakultät für Maschinenbau unterstützt die Richtlinien zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frau und Mann an der TU Ilmenau (Frauenförderrichtlinien)
MehrChancengleichheitsplan der HFT Stuttgart
Schellingstrasse 24 D-70174 T +49 (0)711 8926 0 F +49 (0)711 8926 2666 www.hft-stuttgart.de info@hft-stuttgart.de Chancengleichheitsplan der HFT 2010-2015 Geltungsbereich und Geltungsdauer Der Chancengleichheitsplan
MehrGleichstellungsplan des Instituts für Zeitgeschichte München - Berlin
I. Präambel Gleichstellungsplan des Instituts für Zeitgeschichte München - Berlin Der Gleichstellungsplan des IfZ beruht auf der grundgesetzlichen Verankerung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern,
Mehr6.9. Gleichstellungsplan der Fakultät für Biologie
Förderung von Gleichstellung Vielfalt 2014 2018 6.9. Gleichstellungsplan der Fakultät für Biologie (am 06.05.2013 vom Fakultätsrat verabschiedet) Quantitative Bestandsaufnahme: Beschäftigte im wissenschaftlichen
MehrTag der Gleichstellung Dezember Stand und Perspektiven der Gleichstellungsarbeit
Tag der Gleichstellung 2015 1. Dezember 2015 Stand und Perspektiven der Gleichstellungsarbeit Das Gleichstellungsteam Gleichstellungsbeauftragte Stellvertreterin stud. Hilfskraft der Fakultät Prof. Dr.
MehrAmtliche Bekanntmachungen
Amtliche Bekanntmachungen Herausgegeben im Auftrage des Rektors von der Abteilung 1.1 des Dezernates 1.0 der RWTH Aachen, Templergraben 55, 52056 Aachen Nr. 2008/128 Redaktion: Iris Wilkening 01.12.2008
MehrInhaltsverzeichnis. Seite
Fortschreibung 213 21 Inhaltsverzeichnis Seite Geltungsbereich 3 Beschäftigtensituation / Status / Laufbahngruppen / 4 Altersabgänge Beurteilung / Teilzeitbeschäftigung / Beurlaubung / Heimarbeit 7 Gender
MehrChancengleichheitsplan der Staatsgalerie Stuttgart Analyse, Ziele, Maßnahmen
Vorwort Das Chancengleichheitsgesetz konkretisiert das Verfassungsgebot Frauen und Männer sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern
MehrChance der Bewerbung, Kompetenzprofil zu zeigen in folgenden Bereichen: 1 Frage Ziel
Anlage 5.1 Gleichstellungsfragen für Berufungsverfahren, Sammlung der LaKoG-Baden-Württemberg, Stand:11/2014 verantwortlich: Dagmar Höppel, Universität Stuttgart, Ergänzung Gleichstellungsbüro Freiburg
MehrChancengleichheit von Frauen und Männern in der Energiebranche
Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Energiebranche Genderspezifische Basisdatenerhebung zur Umsetzung von Chancengleichheit in der Personalpolitik in der österreichischen Energiebranche Über
MehrGleichstellungsmonitoring in Berufungsverfahren - S T A T I S T I K B O G E N -
Gleichstellungsmonitoring in Berufungsverfahren - S T A T I S T I K B O G E N - Mit diesem Statistikbogen zum Gleichstellungsmonitoring in Berufungsverfahren soll die Transparenz im Bewerbungsmanagement
Mehrverabschiedet in der Fakultätsratssitzung am
Fortschreibung des Frauenförderplans für die NT Fakultät (211-213) Fortschreibung des Frauenförderplans gem. 5a des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) NRW für die Naturwissenschaftlich-Technische Fakultät
MehrStellenausschreibung & Stellenbesetzungsverfahren
Stellenausschreibung & Stellenbesetzungsverfahren Handreichung zum Gleichstellungsplan der Universität des Saarlandes Stellenausschreibung/Stellenbesetzung Der Gleichstellungsplan (GP) sieht dort, wo eine
MehrBerichtsformular zur Umsetzung des Frauenförderplans 1 Fakultät/Einrichtung:
Berichtsformular zur Umsetzung des Frauenförderplans 1 Fakultät/Einrichtung: 1 Quantitativer Teil 1.1 Pro-Kopf-Anzahl von Männern und Frauen Diese Tabelle beschäftigt sich mit der Anzahl von Männern und
MehrDie Philosophische Fakultät begrüßt die Bemühungen der TU Chemnitz, die Präsenz von Wissenschaftlerinnen in Führungspositionen zu erhöhen.
Frauenförderplan der Philosophischen Fakultät Inhaltsverzeichnis I. Präambel II. Zielsetzung III. Analyse des Ist Zustandes IV. Maßnahmen V. Geltungsdauer I. Präambel Die Umsetzung der Chancengleichheit
Mehr- 1 - Bericht zum Frauenförderplan der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften Vom 26. Oktober 2010
- 1 - Bericht zum Frauenförderplan der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften Vom 26. Oktober 21 Anteil in % 2 Bericht zum Frauenförderplan der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften vom 26. Oktober 21
MehrBericht über den Frauenförderplan der Zentralverwaltung der Universität Paderborn
Bericht über den förderplan der Zentralverwaltung der Universität Paderborn - 4 Vom Senat der Universität Paderborn wurde am 4.. der aktuelle förderplan der Zentralverwaltung beschlossen. Die Veröffentlichung
MehrGleichstellungsplan der Universitätsmedizin Göttingen
Der Fakultätsrat der Universitätsmedizin Göttingen hat den Gleichstellungsplan in seiner Sitzung vom 21.04.2008 verabschiedet. Der Personalrat der Universitätsmedizin Göttingen hat ihm in seiner Sitzung
Mehrfür die Abschlussberichte zur Umsetzung der Forschungsorientierten Gleichstellungsstandards
Leitfaden und Muster für die Abschlussberichte zur Umsetzung der Forschungsorientierten Gleichstellungsstandards Formale Gestaltung: Der Bericht sollte einen Umfang von 15 Seiten nicht überschreiten. Verfassen
MehrErgänzungsplan zum Chancengleichheitsplan der HFT Stuttgart
Schellingstrasse 24 D-70174 T +49 (0)711 8926 0 F +49 (0)711 8926 2666 www.hft-stuttgart.de info@hft-stuttgart.de Ergänzungsplan zum Chancengleichheitsplan der HFT 2015-2017 Der Chancengleichheitsplan
MehrChancengleichheitsplan Hochschule Ravensburg-Weingarten. 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2018
Chancengleichheitsplan Hochschule Ravensburg-Weingarten 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2018 1 Inhalt 1 Inhalt... 2 I. Vorbemerkung... 3 II. Bestandsaufnahme... 3 1 Zuständigkeit... 3 2 Datenerhebung...
MehrProf. Dr. Marie-Christine Dabauvalle
Die Frauenbeauftragte der Prof. Dr. Marie-Christine Dabauvalle Biozentrum der Universität, Abteilung Elektronenmikroskopie Zentrales Frauenbüro Service-Center für Studentinnen und Wissenschaftlerinnen
MehrFrauenförderplan des Fachbereichs 10: Neuere Philologien
Frauenförderplan des Fachbereichs 10: Neuere Philologien 1. Vorbemerkung Die Johann Wolfgang Goethe-Universität hat sich gemäß dem Hessischen Gleichberechtigungsgesetz an den hessischen Hochschulen in
MehrDas Programm Positive Aktionen des Ministeriums für Chancengleichheit zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsplatz
Das Programm Positive Aktionen des Ministeriums für Chancengleichheit zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsplatz European Social Fund conference Equal pay and gender equality
Mehr8. DOSB-MITGLIEDERVERSAMMLUNG AM 8. DEZEMBER 2012 IN STUTTGART CHANCENGLEICHHEIT IM SPORT DURCHSETZEN! (ANTRAG DES
8. DOSB-MITGLIEDERVERSAMMLUNG AM 8. DEZEMBER 2012 IN STUTTGART CHANCENGLEICHHEIT IM SPORT DURCHSETZEN! (ANTRAG DES PRÄSIDIUMS ZUM BESCHLUSS DER 7. FRAUEN-VOLLVERSAMMLUNG) Die Mitgliederversammlung beschließt
MehrInstitut XI Institut für Archäologie und Kulturanthropologie. Gleichstellungsplan
Institut XI Institut für Archäologie und Kulturanthropologie Gleichstellungsplan 2013-2016 1. Institutsstruktur Das Institut XI Archäologie und Kulturanthropologie besteht aus den sechs Abteilungen 1.
MehrChancengleichheitsplan der Hochschule Furtwangen University. Geltungsdauer
Chancengleichheitsplan der Hochschule Furtwangen University Geltungsdauer 01.07.2011 30.06.2016 Inhalt 1 Präambel... 3 1.1 Chancengleichheitsplan... 3 2 Beschäftigungszahlen... 3 2.1 Beschäftigungszahlen
MehrKonzept für die Verwendung und Verteilung der Frauenfördermittel. Ziel: Anreizsystem zur Gleichstellung
Konzept für die Verwendung und Verteilung der Frauenfördermittel 1. Warum wird gefördert? Ziel: Anreizsystem zur Gleichstellung Gleichstellungsauftrag der Hochschulen: Hochschulrahmengesetz (HRG, in der
MehrAngebote der Gleichstellungsbeauftragten und des Gleichstellungsbüros
Angebote der Gleichstellungsbeauftragten und des Gleichstellungsbüros Präsentation von: Gleichstellungsbeauftragte der Universität Hannover Gliederung Gleichstellungspolitische Ziele Zahlenspiegel Angebote
MehrDiese Bestandsaufnahme basiert auf den Daten aus 2006 bis 2008 (siehe Tabelle 1 und 2).
Gleichstellungsplan der Fakultät für Physik der Universität Bielefeld 1. Präambel Der für die Jahre 2010 bis 2012 vorliegende Gleichstellungsplan der Fakultät für Physik entwickelt den im Jahr 2006 vorgelegten
Mehramtliche mitteilungen
amtliche mitteilungen verkündungsblatt der universität paderborn am.uni.pb ausgabe 232.16 vom 16. Dezember 2016 frauenförderplan der fakultät für wirtschaftswissenschaften zur gleichstellung von frauen
MehrCHANCENGLEICHHEITSPLAN FÜR DIE BESCHÄFTIGTEN DES
CHANCENGLEICHHEITSPLAN FÜR DIE BESCHÄFTIGTEN DES 2015-2018 INHALTSVERZEICHNIS I. EINFÜHRUNG 1 Seite II. BESTANDSAUFNAHME UND ANALYSE DER BESCHÄFTIGTENSTRUKTUR 1. Personal-Ist-Bestand 2 2. Anteil der Frauen
MehrErste Fortschreibung des Frauenförderplans
Erste Fortschreibung des Frauenförderplans 0. Vorwort zur ersten Fortschreibung I. Einleitung und allgemeine Zielvorgaben zum Frauenförderplan II. Zielvereinbarungen für die Fachbereiche (erste Fortschreibung)
MehrAMTLICHE BEKANNTMACHUNG
AMTLICHE BEKANNTMACHUNG NUMMER 2014/206 SEITEN 1-19 DATUM 11.12.2014 REDAKTION Sylvia Glaser Frauenförderplan der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen vom 09.12.2014 Aufgrund des 2 Abs.
MehrFrauen in Verwaltung und Unternehmen des Landes
Frauen in Verwaltung und Unternehmen des Landes Zwölfter Bericht über die Umsetzung des Berliner Landesgleichstellungsgesetzes Ergebnisse im Überblick Vor 25 Jahren hat sich der Berliner Senat sich mit
MehrFörderung von Frauen, in den Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind.
Förderung von Frauen, in den Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind. Prof. Dr. Gudrun Perko Die Verantwortung für die Umsetzung gleichstellungspolitischer Maßnahmen und Förderung von Frauen, an
MehrHerzlich willkommen zur Gleichstellungsversammlung der Fakultät für Agrarwissenschaften! am 21. Juni 2012
Herzlich willkommen zur Gleichstellungsversammlung der Fakultät für Agrarwissenschaften! am 21. Juni 2012 Gleichstellungsversammlung der Fakultät für Agrarwissenschaften Themen der Sitzung: 1. Kurzer Bericht
MehrGender Datenreport Berlin Bildung und Ausbildung. II. Bildung und Ausbildung 2. Hochschulbildung. Tabellen. Seite. Kurzgefasst 2.
II. Bildung und Ausbildung 2. Hochschulbildung Seite Kurzgefasst 2 Grafiken 1. Studierende an staatlichen Hochschulen in Trägerschaft des Landes Berlin nach Fächergruppen 3 2. Hauptberufliche Professorinnen
MehrDie Gleichstellungsbeauftragte lädt alle Mitarbeiterinnen der UDE ein zur: Frauenversammlung. gem. 18 Landesgleichstellungsgesetz
Die Gleichstellungsbeauftragte lädt alle Mitarbeiterinnen der UDE ein zur: Frauenversammlung gem. 18 Landesgleichstellungsgesetz am Donnerstag, 15. Dezember 2011 12:30 (s.t.) bis 14.00 Uhr im Bibliothekssaal
Mehr1. Gleichstellungskommission und Gleichstellungsbeauftragte
Grundsätze der Medizinischen Fakultät zur Gleichstellung 1 mit dem Ziel der Beseitigung der für Wissenschaftlerinnen und Studentinnen bestehenden Nachteile Stand: 26.02.2008 Die Medizinische Fakultät der
MehrFrauenförderplan der Fakultät Raumplanung der Technischen Universität Dortmund. für den Zeitraum
Frauenförderplan der Fakultät Raumplanung der Technischen Universität Dortmund gemäß dem Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen vom 20.11.1999 unter Einbeziehung
MehrFrauen und Wissenschaft in Deutschland
Frauen und Wissenschaft in Deutschland Women and Science in Germany Dr. Anna Müller, Hochschule Bremen 1 Frauen in Führungspostionen Dr. Anna Müller, Hochschule Bremen 2 Frauen: die besseren Managerinnen
MehrZielvereinbarung zur beruflichen Chancengleichheit von Frauen und Männern
vereinbarung zur beruflichen Chancengleichheit von Frauen und Männern vereinbarung zur beruflichen Einleitung Aus dem Frauenförderplan wurde gemäß Ratsbeschluss vom 01.02.2007 der Chancengleichheitsplan.
MehrDatenreport Universitätsfrauenbeauftragte. zur Gleichstellung im wissenschaftlichen Bereich an der UR. Dr. Max Mustermann
Dr. Max Mustermann Koordinationsstelle Referat Kommunikation Chancengleichheit & Marketing & Familie Verwaltung Datenreport 215 zur Gleichstellung im wissenschaftlichen Bereich an der UR Universitätsfrauenbeauftragte
MehrFrauenförderplan des Fachbereichs Geowissenschaften/Geographie der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main für den Zeitraum
der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main für den Zeitraum 2009-2014 1 Präambel Frauenförderung an Universitäten ist aus einer Vielzahl von Gründen sinnvoll und notwendig. Am Fachbereich
MehrAuf dem Weg zur geschlechtergerechten Hochschule. Bedingungen, Potentiale und Instrumente der Entwicklung
Auf dem Weg zur geschlechtergerechten Hochschule Bedingungen, Potentiale und Instrumente der Entwicklung Stichworte Leitbilddiskussion Geschlechtergerechtigkeit als Ziel Essentials aus der Diskussion E-Quality:
MehrGleichstellungsplan der Fakultät für Physik der Universität Bielefeld
Gleichstellungsplan der Fakultät für Physik der Universität Bielefeld 1. Präambel Der für die Jahre 2016 bis 2019 vorliegende Gleichstellungsplan der Fakultät für Physik entwickelt den in den Jahren 2006,
MehrHochschule Hannover University of Applied Sciences and Arts
Hochschule Hannover University of Applied Sciences and Arts 21.09.2016 Daten und Fakten Gründung der Fachhochschule Hannover 1971 1993 1997 Gründung als Fachhochschule Hannover mit sieben Fachbereichen
MehrVorschlagsformular (only available in German)
Vorschlagsformular (only available in German) Mit diesem Formular haben Sie die Möglichkeit, Maßnahmen Ihrer Hochschule zur Aufnahme in den Instrumentenkasten vorzuschlagen. Hinweise zum Eintragen ins
MehrFrauenförderplan der Fakultät Maschinenbau der Technischen Universität Dortmund für den Zeitraum
Frauenförderplan der Fakultät Maschinenbau der Technischen Universität Dortmund für den Zeitraum 2008-2010 gemäß dem Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen vom
MehrDas Konzept Gender Mainstreaming und Diversity an der Technischen Universität München
Das Konzept Gender Mainstreaming und Diversity an der Technischen Universität München Anna Buschmeyer M.A. Prof. Dr. Susanne Ihsen Gender als Indikator für gute Lehre 24. Oktober 2008 Übersicht 1. Das
MehrUniversität zu Köln. Gleichstellungsplan Mathematisch- Naturwissenschaftliche Fakultät
Universität zu Köln Gleichstellungsplan 2016-2018 Mathematisch- Naturwissenschaftliche Fakultät Gleichstellungsplan Universität zu Köln 2016-2018 Mathemathisch-Naturwissenschaftliche Fakultät 1. Bestandsaufnahme
MehrZielvereinbarungen als Steuerungsinstrument für Qualitätssicherung. Zur Entwicklung der Zielvereinbarungen an der Freien Universität Berlin
Zielvereinbarungen als Steuerungsinstrument für Qualitätssicherung Grundsätzliche Überlegungen Zur Entwicklung der Zielvereinbarungen an der Freien Universität Berlin Ergebnisse von Zielvereinbarungen
MehrZielvereinbarung zur Gleichstellung zwischen der Fakultät für Psychologie und dem Rektorat der Ruhr-Universität Bochum
Zielvereinbarung zur Gleichstellung zwischen der Fakultät für Psychologie und dem Rektorat der Ruhr-Universität Bochum 1. PRÄAMBEL Die Chancengleichheit von Frauen und Männern ist für die Ruhr-Universität
MehrGleichstellungsplan. der Fakultät für Biologie. Universität Bielefeld / Version (Stichtag Datenerhebung:
Gleichstellungsplan der Fakultät für Biologie Universität Bielefeld 23.10.2015/ Version 06.05.2016 (Stichtag Datenerhebung: 30.06.2015) 1 Inhaltsverzeichnis Kapitel 1 Präambel Seite 3 Kapitel 2 Bestandsaufnahme
MehrChancengleichheitsplan für die Beschäftigten der Hochschule Heilbronn
Chancengleichheitsplan für die Beschäftigten der Hochschule Heilbronn 2008-2013 Hochschule Heilbronn Technik Wirtschaft Informatik Max-Planck-Str. 39 74081 Heilbronn Inhaltsverzeichnis I. Einführung...3
MehrFakultätssatzung der Fakultät für Erziehungswissenschaft der Universität Hamburg. vom 14. Dezember Präambel
Fakultätssatzung der Fakultät für Erziehungswissenschaft der Universität Hamburg vom 14. Dezember 2016 Das Präsidium der Universität Hamburg hat am 15.05.2017 gemäß 108 Absatz 1 Satz 3 des Hamburgischen
Mehr4. Gleichstellungsplan der Deka-Gruppe. 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2020
4. Gleichstellungsplan der Deka-Gruppe 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2020 Vorwort. Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, als Vorstand identifizieren wir uns sehr mit den Zielen, die wir uns im Gleichstellungsplan
MehrAmtliche Bekanntmachungen
Amtliche Bekanntmachungen Herausgegeben von der Präsidentin der Fachhochschule Münster Hüfferstraße 27 48149 Münster Fon +49 251 83-64055 26.01.2016 Nr. 10/2016 Seite 80-89 Ordnung des Fachbereichs Elektrotechnik
MehrFrauenförderplan der HOWOGE
Frauenförderplan der HOWOGE Inhalt Vorstellung der Frauenvertreterin Seite 5 Vorwort Seite 6 Aktuelle Situation / Zahlen und Fakten Seite 7 Zukünftige Maßnahmen Seite 10 Ansprechpartnerin Seite 12 Seite
MehrEntwurf. Gleichstellungsplan. Fakultät für Biologie und Psychologie. der Georg-August-Universität Göttingen
Entwurf Gleichstellungsplan Fakultät für Biologie und Psychologie der Georg-August-Universität Göttingen 2015-2021 Inhalt 1 Bestandsaufnahme und Analyse 1.1 Situation der Studierenden, Promovierenden,
MehrBericht des Dekans über die Umsetzung des Frauenförderplans der Fakultät EIM für die Laufzeit bis
Bericht des Dekans über die Umsetzung des Frauenförderplans der Fakultät EIM für die Laufzeit 28.4.2011 bis 27.4.2014 (entgegengenommen vom Fakultätsrat am 19.5.2014, mit Erläuterungen gemäß den Wünschen
MehrGenderaspekte und Qualität bei Berufungsverfahren
Genderaspekte und Qualität bei Berufungsverfahren Dr. Bärbel Rompeltien Workshop 16. März 2007 Gleichstellungsrelevante rechtliche Grundlagen Umsetzung des Art. 3.2 GG durch das LGG Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten
MehrStadt Frankfurt am Main
Stadt Frankfurt am Main DOSB 14.03.2014 Verfassungsauftrag Gleichberechtigung Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen
MehrRegionaler Aktionsplan
Landratsamt Karlsruhe Regionaler Aktionsplan Gleichstellung von Frauen und Männern Büro des Landrats Gleichstellungsbeauftragte Inhalt: Regionaler Aktionsplan Gleichstellung von Frauen und Männern A. Handlungsfelder:
MehrFörderung der Karrierechancen wissenschaftlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Konzept des Rektorats
Förderung der Karrierechancen wissenschaftlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Konzept des Rektorats I. Einleitung Die Technische Universität Dortmund beschäftigt derzeit ca. 2.300 1 wissenschaftliche
MehrZielvorgaben und Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen und Männern. Fünfte Fortschreibung des Gleichstellungsplans der Universität Hildesheim
Zielvorgaben und Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen und Männern Fünfte Fortschreibung des Gleichstellungsplans der Universität Hildesheim Verabschiedet vom XIX. Senat am 15.07.2015 - 2 - Stiftung
MehrGesetzliche Grundlagen im Bereich Gender 1
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg Gesetzliche Grundlagen im Bereich Gender 1 I Internationale Abkommen Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau Art.
MehrGleichstellungskonzept des Institutes für Mathematik
28.10.14 Gleichstellungskonzept des Institutes für Mathematik A. Strukturelle Gleichstellungsstandards Gleichstellung und Frauenförderung in internen Strukturen und Prozessen Die Zuständigkeit zur Einhaltung
MehrBericht der Gleichstellungsbeauftragten Berichtszeitraum:
Bericht der Gleichstellungsbeauftragten Berichtszeitraum: 1.9.2012 31.08.2013 Senatssitzung am 25.03.2014» Statistik» Gleichstellungsplan» Aktivitäten für Studierende/Schülerinnen» Berufungen/Professorinnenprogramm»
MehrFreie Universität Berlin. Fachbereich Philosophie und Geisteswissenschaften. Frauenförderplan
Freie Universität Berlin Fachbereich Philosophie und Geisteswissenschaften Frauenförderplan Fachbereich Philosophie und Freie Universität Berlin WS 2007/2008 Vorbemerkungen Der Fachbereich Philosophie
MehrNr. 106 / 13 vom 12. Dezember Frauenförderplan der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften der Universität Paderborn
Nr. 106 / 13 vom 12. Dezember 2013 Frauenförderplan der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften der Universität Paderborn Vom 12. Dezember 2013 2 Gemäß dem Landesgleichstellungsgesetz zur Gleichstellung
MehrFrauenförderplan der Altenzentren der Stadt Solingen ggmbh
Frauenförderplan 2014 Frauenförderplan der Altenzentren der Stadt Solingen ggmbh Inhaltsverzeichnis Vorwort 1. Gesetzliche Bestimmungen 2. Statistik /Analyse der Beschäftigtenstruktur 2.1 Handlungsfelder
MehrLeitlinien für die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses durch Ingenium - Young Researchers at TU Darmstadt. I. Präambel
Leitlinien für die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses durch Ingenium - Young Researchers at TU Darmstadt I. Präambel Die Technische Universität Darmstadt erkennt die große Bedeutung des wissenschaftlichen
MehrBewerbung für die Auszeichnung Familienfreundliches Unternehmen im Kreis Paderborn
Bewerbung für die Auszeichnung Familienfreundliches Unternehmen im Kreis Paderborn Sehr geehrte Damen und Herren, der nachfolgende Fragebogen dient neben dem Unternehmensbesuch als Grundlage für die Entscheidung
MehrWeibliche Führungskräfte in öffentlichen Unternehmen dank Landesgleichstellungsgesetz (LGG)? Bericht aus Berlin Dr.
Weibliche Führungskräfte in öffentlichen Unternehmen dank Landesgleichstellungsgesetz (LGG)? Bericht aus Berlin Dr. Sandra Obermeyer, Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen, Berlin Übersicht
MehrWorkshop (3) Gleichstellung und Diversity
Workshop (3) Gleichstellung und Diversity Gute Arbeit, mehr Demokratie und Mitbestimmung: Welche Veränderungen bringt das neue Hochschulzukunftsgesetz? 26. März 2015 Veronika Schmidt-Lentzen 1 Aus dem
MehrAMTLICHE MITTEILUNGEN
AMTLICHE MITTEILUNGEN Nr. 1125 Datum: 07.11.2016 Satzung zur Qualitätssicherung für Juniorprofessuren mit verbindlichem Tenure Track Impressum gem. 8 Landespressegesetz: Amtliche Mitteilungen Nr. 1125/2016
MehrHochschule Esslingen Jahresbericht 2013/
Jahresbericht 2013/14 01.09.2013 01.08.2014 Familiengerechte Hochschule» Familiengerecht seit 2006» Sinn einer Familiengerechten Hochschule: Balance zwischen den betrieblichen / fachlichen Interessen der
Mehr