Frauenförderplan der Fakultät II der Universität Siegen

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1 Frauenförderplan der Fakultät II der Universität Siegen

2 Frauenförderplan Präambel Die Fakultät II Bildung Architektur Künste der Universität Siegen setzt sich zum Ziel, die gleichberechtigte Zusammenarbeit von Frauen und Männern in Forschung und Lehre, Dienstleistung und Studium zu fördern gemäß Artikel 3 Abs. 2 GG: Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. Diskriminierung und Gewalt in jeglicher Form sind zu verhindern. Frauen und Männern soll die Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit in der Hochschule beziehungsweise Studium und Familie ermöglicht werden. Seit Erstellung der ersten dezentralen Frauenförderpläne 1999 sind die Fachbereiche bzw. Fakultäten und zentralen Einrichtungen an der Universität regelmäßig und systematisch an der Entwicklung gleichstellungssichernder Maßnahmen und Steuerungsmechanismen sowie an deren Umsetzung beteiligt. Die Fakultät II, die seit der Strukturreform an der Universität Siegen im Februar 2011 die ehemaligen Fachbereiche 2, 4 und 9 repräsentiert, beschließt, ihren Frauenförderplan künftig in Ausrichtung auf das Gleichstellungskonzept der Universität sowie in Ausrichtung auf die Forschungsorientierten Gleichstellungsstandards der DFG weiterzuentwickeln. Die Fakultät II beschließt außerdem, den bereits 2002 verabschiedeten Rahmenplan zur Frauenförderung an der Universität Siegen, der unter anderem die Modalitäten aller Stellenausschreibungen festlegt, in ihren Departments weiter bekannt zu machen. In der Fakultät II Bildung Architektur Künste gehören Fragen der Gleichstellung und von Diversity zu den zentralen Forschungs- und Erkenntnisinteressen, die sich auch im Lehrprogramm spiegeln. Aus diesen inhaltlichen Bezügen heraus speisen sich die Erkenntnis und das Bewusstsein, dass sich Gleichstellung in der Intention des Art. 3 GG gegen die Benachteiligungen von Frauen und von Männern zu richten hat sowie gegen jede Form der Diskriminierung aufgrund von Behinderung oder auch sozialer und kultureller Zugehörigkeit. Die Benachteiligungen von Frauen und Männern stellen sich im Bildungssystem und in den in der Fakultät II vertretenen Fachrichtungen und Studiengängen sehr unterschiedlich dar. Deshalb unterstützt die Fakultät II sowohl die Förderung von Frauen insbesondere im Feld wissenschaftlicher Funktionsstellen oder technisch-naturwissenschaftlicher Fächer als auch von Männern unter anderem in denjenigen Studiengängen, die auf eine Beschäftigung im schulischen Elementar-/Primarbereich und der Sozialen Arbeit zielen. Die Umsetzung der Gleichstellung verfolgt die Fakultät durch folgende konkrete Zielsetzungen: Gleichstellung von Frauen und Männern bei zukünftigen Stellenumstrukturierungen (W2- zu W3-Professuren und Zuordnung von wissenschaftlichen Mitarbeiter- Innenstellen), bei Stellen-Neubesetzungen und bei der Besetzung vakanter Stellen

3 Frauenförderplan gleiche Verteilung von Frauen und Männern auf Funktionsstellen der Fakultät (z.b. DekanIn, ProdekanIn, DepartmentsprecherIn, Raum- und Haushaltsbeauftragte, Vertretungen in wichtigen Kommissionen/Gremien) gezielte Förderung der wissenschaftlichen Weiterqualifikation von Frauen Verbesserung der Bedingungen für die Vereinbarkeit von wissenschaftlicher Karriere und Familie bzw. Kindern Rücksichtnahme auf die besondere Situation von Studierenden mit Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen, so dass diesen Studierenden keine Nachteile entstehen Verhinderung von Diskriminierung sowie sexueller Belästigung und Gewalt die Verankerung der Vermittlung von Genderkompetenz und Sensibilisierung für Diversity-Aspekte in der Lehre.

4 Frauenförderplan Fortschreibung des Frauenförderplans gem. 5a des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) NRW des Departments Bildung der Universität Siegen 2. Bestandsaufnahme und Analyse der Beschäftigungsstruktur (Beschäftigte nach Beschäftigungsgruppen, Laufbahngruppen, zukünftig vakante Stellen etc.; Stand: ) 2.1 Personalbestand wissenschaftliches und künstlerisches Personal (ohne Drittmittelstellen) BILDUNG gesamt davon Frauen VZÄ VZÄ Professuren C4/W C3/W Juniorprofessuren apl. Professuren Vertretungsprofessuren Wissenschaftliche MitarbeiterInnen WMA (Qualifikationsstellen) Lehrkräfte für besondere Aufgaben , Akad. RätInnen Wissenschaftliche Hilfskräfte

5 Frauenförderplan Promotionen ( ) gesamt Pädagogik und Psychologie Habilitationen ( ) gesamt Pädagogik Analyse der Beschäftigtenstruktur des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals Eine neue, unbefristete W3-Professur wurde mit einer Frau besetzt (alt: 38, neu: 44 ), dafür hat sich jedoch die Anzahl der C3-/W2- Professuren um eine verringert (alt: 4 männlich, 4 [50 ]; neu: 4 männlich, 3 [43 ]). Im vorangeganenen Frauenförderplan gab es in der Fakultät Bildung Architektur Künste noch keine Juniorprofessuren zu verzeichnen; mittlerweile gibt es drei, davon eine mit einer Frau besetzte (33 ). Derzeit verfügt die Fakultät über vier Vertretungsprofessuren, von denen drei mit Frauen besetzt sind (75 ; zuvor: 40 ); zwei dieser Professuren konnte kürzlich verlängert werden. Die einzige apl.-professur des Departments ist mit einer Frau besetzt (unbefristet). Auch bei den wissenschaftlichen MitarbeiterInnen ist der Frauenanteil hoch: Mit Stand vom beschäftigt die Fakultät 47 wissenschaftliche MitarbeiterInnen, davon 30 Frauen (63 ). Von den 47 wissenschaftlichen MitabeiterInnen sind neun Stellen unbefristet und davon wiederum sechs Stellen mit Frauen besetzt (67 ). Die 47 WMA-Stellen entsprechen allerdings nur einem VZÄ von 33,09. Bei den Lehrkräften für besondere Aufgaben beträgt die Frauenquote derzeit 75 : Es sind derzeit neun (alt: vier) Stellen besetzt, davon sieben mit einer Frau. Ähnlich verhält es sich mit WHK-Stellen: Von den acht Stellen sind fünf mit Frauen besetzt. Die insgesamt für das Department sehr guten Frauenquoten gelten auch für Promotionen und Habilitationen, deren absolte Zahl erheblich gesteigert werden konnte: Bei gegenwärtig 31 Promotionen (gegenüber sechs im vorangegangenen Berichtszeitraum) beträgt der Frauenanteil 71. Im Berichtszeitzraum habilitierte sich eine Frau (: 100 ). In den Jahren 2010 bis 2013 haben insgesamt vier Personen Erziehungsurlaub in Anspruch genommen ( : 100 ).

6 Frauenförderplan Personalbestand in Technik und Verwaltung Tarifbeschäftige gesamt davon Frauen VZÄ VZÄ mittlerer Dienst gehobener Dienst 2.6 Analyse der Beschäftigtenstruktur des Personals in Technik und Verwaltung Der Frauenanteil des Personals in Technik und Verwaltung ist bei den Tarifbeschäftigten unverändert hoch und liegt bei 100. Die Mitarbeiterinnen haben in den Jahren 2010 bis 2013 die Fort- und Weiterbildungsangebote der Universität genutzt, und zwar: Englisch-Konversation, Einführungsveranstaltung für neue Beschäftigte, SAP-Portal-Schulungen, Mittelbewirtschaftung und Rechnungskontrolle, Prozessschulung Einstellung wissenschaftlicher MA, Informations- und Beratungsveranstaltung zur VBL, spezielle Informationsund Schulungsveranstaltungen für Sekretariate, IT-Anwenderschulungen, Erste-Hilfe- Kurs.

7 Frauenförderplan Studierendenstruktur Studierende Fach insgesamt* (Haupt-, Neben-, 2. Fach, 3. Fach) Semester Gesamt davon WS 2010/ SoSe WS 2011/ SoSe WS 2012/ SoSe WS 2013/ * Belegungen (1./2./3. Studiengang, 1. x. Fach) Absolventinnen Fach insgesamt* (Haupt-, Neben-, 2. Fach, 3. Fach) Studienjahr Gesamt davon Sj Sj Sj 2013 ohne Lehramt** * Absolventen pro Studienjahr, z.b. Sj 2012 = WS 2011/ SoSe 2012 **bei den Absolventenzahlen im Studienjahr 2013 ist kein Lehramt enthalten, da diese Daten noch nicht vorliegen 2.8 Analyse der Studierendenstruktur Die Studierendenstruktur zeichnet sich durch eine unveränderte, für pädagogische Fächer, Lehramtsstudiengänge und das Fach Psychologie typische Überzahl an en Studierenden aus (ca. 73, mit geringfügigen Abweichungen). Dem entspricht anders als im alten FFP auch der an den Promotionen, der jetzt bei 71 liegt und gegenüber dem letzten Berichtszeitraum fast verdoppelt werden konnte (alt: 42). Dabei ist zu bemerken, dass es zudem gelungen ist, auch die absolute Zahl der Promotionen erheblich zu steigern (von 6 auf 31). Die Bemühungen der Fakultät, die en Studierenden weiter zu qualifizieren, haben sehr gut gegriffen.

8 Frauenförderplan Fortschreibung des Frauenförderplans gem. 5a des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) NRW des Departments Architektur der Universität Siegen 2. Bestandsaufnahme und Analyse der Beschäftigungsstruktur (Beschäftigte nach Beschäftigungsgruppen, Laufbahngruppen, zukünftig vakante Stellen etc.; Stand: ) 2.1 Personalbestand wissenschaftliches und künstlerisches Personal (ohne Drittmittelstellen) ARCHITEKTUR gesamt davon Frauen VZÄ VZÄ Professuren C4/W C3/W Juniorprofessuren apl. Professuren ,5 100 Vertretungsprofessuren Wissenschaftliche MitarbeiterInnen WMA (Qualifikationsstellen) Lehrkräfte für besondere Aufgaben ,05 49 Akad. RätInnen Wissenschaftliche Hilfskräfte Promotionen ( ) In der Architektur sind im Berichtszeitraum keine Promotionen zu verzeichnen.

9 Frauenförderplan Habilitationen ( ) In der Architektur sind im Berichtszeitraum keine Habilitationen zu verzeichnen. 2.4 Analyse der Beschäftigtenstruktur des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals Die bis zum Stichtag einzige C4-/W3-Professur ist langfristig mit einem männlichen Stelleninhaber besetzt. Allerdings ist es im Februar 2014 gelungen, eine zweite C4-/W3-Professur mit einer Frau zu besetzen, so dass der Frauenanteil bei den höchstdotierten Professuren nunmehr bei 50 liegt. Von den sieben C3-/W2- Professuren sind drei mit Frauen besetzt; damit konnte die Frauenquote in diesem Bereich auf nahezu verdoppelt und auf 43 erhöht werden (zuvor: 25 ). Die beiden Vertretungsprofessuren sind mit männlichen Stelleninhabern besetzt, ebenso die Juniorprofessur. Die apl.-professur ist mit einer Frau besetzt (allerdings ist sie nur mit einer halben Stelle beschäftigt). Die Zahl der Qualifikationsstellen (WMA) konnte insgesamt erhöht und der Frauenanteil auf 49 gesteigert werden (zuvor: 28,57 ). Erziehungsurlaub wurde in den Jahren 2010 bis 2013 von zwei Frauen und zwei Männern in Anspruch genommen. 2.5 Personalbestand in Technik und Verwaltung Tarifbeschäftige gesamt davon Frauen VZÄ VZÄ mittlerer Dienst , gehobener ,3 100 Dienst 2.6 Analyse der Beschäftigtenstruktur des Personals in Technik und Verwaltung Der Frauenanteil des Personals in Technik und Verwaltung ist bei den Tarifbeschäftigten unverändert hoch und liegt bei 100. Die Mitarbeiterinnen haben in den Jahren 2010 bis 2013 die Fort- und Weiterbildungsangebote der Universität genutzt, und zwar: Englisch-Konversation, Einführungsveranstaltung für neue Beschäftigte, SAP-Portal-Schulungen, Mittelbewirtschaftung und Rechnungskontrolle, Prozessschulung Einstellung wissenschaftlicher MA, Informations- und Beratungsveranstaltung zur VBL, spezielle Informationsund Schulungsveranstaltungen für Sekretariate, IT-Anwenderschulungen, Erste-Hilfe- Kurs.

10 Frauenförderplan Studierendenstruktur Studierende Fach insgesamt* (Haupt-, Neben-, 2. Fach, 3. Fach) Semester Gesamt davon WS 2010/ SoSe WS 2011/ SoSe WS 2012/ SoSe WS 2013/ * Belegungen (1./2./3. Studiengang, 1. x. Fach) Absolventinnen Fach insgesamt* (Haupt-, Neben-, 2. Fach, 3. Fach) Studienjahr Gesamt davon Sj Sj Sj * Absolventen pro Studienjahr, z.b. Sj 2012 = WS 2011/ SoSe 2012 **bei den Absolventenzahlen im Studienjahr 2013 ist kein Lehramt enthalten, da diese Daten noch nicht vorliegen 2.8 Analyse der Studierendenstruktur Bei den Studierenden ist der der Studentinnen gegenüber dem vergangenen Berichtszeitraum um ca. 6 gestiegen (von 55 auf 61 ), bei den Absolventinnen ist eine bemerkenswerte Zunahme um 14 Prozentpunkte auf 63 zu verzeichnen. 2.9 Spezifische Ziele/Maßnahmen des Departments Maßnahmen zur Verbesserung der Studiensituation: Zur Vereinbarkeit von Studium bzw. Beruf und Familie wurde der Masterstudiengang Planen und Bauen im Bestand auf drei wöchentliche Präsenztage und der Masterstudiengang Städtebau NRW auf zwei Präsenztage pro Woche beschränkt. Für Studierende mit Kleinkindern ist ein Wickelraum im Department vorhanden.

11 Frauenförderplan Um MitarbeiterInnen stärker an die Region zu binden, unterstützt sie das Dekanat bei Bedarf bei der Wohnungssuche und der Suche nach Kindertagesbetreuung im Raum Siegen. Baustellenpraktika (Archikubus) für Studentinnen, die Schwierigkeiten haben, Praktikumsstellen zu bekommen. Weibliche Studierende und Absolventinnen werden hinsichtlich einer Motivierung für den Masterstudiengang durch geeignete Maßnahmen, die jeweils im direkten Gespräch individuell angegangen werden unterstützt.

12 Frauenförderplan Fortschreibung des Frauenförderplans gem. 5a des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) NRW des Departments Künste der Universität Siegen 2. Bestandsaufnahme und Analyse der Beschäftigungsstruktur (Beschäftigte nach Beschäftigungsgruppen, Laufbahngruppen, zukünftig vakante Stellen etc.; Stand: ) 2.1 Personalbestand wissenschaftliches und künstlerisches Personal (ohne Drittmittelstellen) KUNST gesamt davon Frauen VZÄ VZÄ Professuren C4/W C3/W Juniorprofessuren apl. Professuren Vertretungsprofessuren Wissenschaftliche MitarbeiterInnen WMA (Qualifikationsstellen) Lehrkräfte für besondere Aufgaben Akad. RätInnen Wissenschaftliche Hilfskräfte

13 Frauenförderplan MUSIK gesamt davon Frauen VZÄ VZÄ Professuren C4/W C3/W Juniorprofessuren apl. Professuren Vertretungsprofessuren Wissenschaftliche MitarbeiterInnen WMA (Qualifikationsstellen) Lehrkräfte für besondere Aufgaben , ,33 Akad. RätInnen Wissenschaftliche Hilfskräfte Promotionen ( ) gesamt Musik 1 0 Im Fach Kunst sind im Berichtszeitraum keine Promotionen zu verzeichnen. 2.3 Habilitationen ( ) gesamt Kunst Musik 1 0

14 Frauenförderplan Analyse der Beschäftigtenstruktur des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals Die Besetzung der C4-/W3-Professuren blieb im vergangenen Berichtszeitraum konstant, so dass auch die Frauenquote in diesem Bereich unverändert bei 66,6 liegt. Die Zahl der C3-/W2-Professuren wurde um zwei erhöht; drei Professuren sind mit Frauen besetzt und die Quote auf 37,5 verbessert (von 28,5 ). Während im vergangenen Berichtszeitraum deutlich mehr Männer die WMA- und LfbA-Stellen besetzt haben, nähert sich das Verhältnis einer Geschlechterparität an (unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die acht WMA-Stellen einem VZÄ von fünf entsprechen, beträgt der er Beschäftigter 37,5. Bei den drei LfbA handelt es sich jeweils um volle Stellen, von denen eine mit einer Frau besetzt ist, also 33,33 ). Bei den Akademischen RätInnen beträgt der Frauenanteil 50, ebenso bei den WHK. Erziehungsurlaub wurde in den Jahren 2010 bis 2013 von zwei Frauen und einem Mann in Anspruch genommen. 2.5 Personalbestand in Technik und Verwaltung Tarifbeschäftige gesamt davon Frauen VZÄ VZÄ mittlerer Dienst ,25 69,23 gehobener Dienst 2.6 Analyse der Beschäftigtenstruktur des Personals in Technik und Verwaltung Der Frauenanteil des Personals in Technik und Verwaltung ist bei den Tarifbeschäftigten unverändert hoch. Die Mitarbeiterinnen haben in den Jahren 2010 bis 2013 die Fort- und Weiterbildungsangebote der Universität genutzt, und zwar: Englisch-Konversation, Einführungsveranstaltung für neue Beschäftigte, SAP-Portal-Schulungen, Mittelbewirtschaftung und Rechnungskontrolle, Prozessschulung Einstellung wissenschaftlicher MA, Informations- und Beratungsveranstaltung zur VBL, spezielle Informationsund Schulungsveranstaltungen für Sekretariate, IT-Anwenderschulungen, Erste-Hilfe- Kurs.

15 Frauenförderplan Studierendenstruktur Kunst Studierende Fach insgesamt* (Haupt-, Neben-, 2. Fach, 3. Fach) Semester Gesamt davon WS 2010/ SoSe WS 2011/ SoSe WS 2012/ SoSe WS 2013/ * Belegungen (1./2./3. Studiengang, 1. x. Fach) Absolventinnen Fach insgesamt** (Haupt-, Neben-, 2. Fach, 3. Fach) Studienjahr Gesamt davon Sj Sj Sj 2013 ohne Lehramt * Absolventen pro Studienjahr, z.b. Sj 2012 = WS 2011/ SoSe 2012 **bei den Absolventenzahlen im Studienjahr 2013 ist kein Lehramt enthalten, da diese Daten noch nicht vorliegen

16 Frauenförderplan Musik Studierende Fach insgesamt* (Haupt-, Neben-, 2. Fach, 3. Fach) Semester Gesamt davon WS 2010/ SoSe WS 2011/ SoSe WS 2012/ SoSe WS 2013/ * Belegungen (1./2./3. Studiengang, 1. x. Fach) Absolventinnen Fach insgesamt** (Haupt-, Neben-, 2. Fach, 3. Fach) Studienjahr Gesamt davon Sj Sj Sj 2013 ohne Lehramt * Absolventen pro Studienjahr, z.b. Sj 2012 = WS 2011/ SoSe 2012 **bei den Absolventenzahlen im Studienjahr 2013 ist kein Lehramt enthalten, da diese Daten noch nicht vorliegen 2.8 Analyse der Studierendenstruktur Dem Fach Kunst gehören deutlich zu wenig männliche Studierende an, wobei sich die Universität Siegen nahtlos in die bundesweite Tradition des Faches einreiht. Im Fach Musik ist der der männlichen Studierenden gegenüber dem vergangenen Berichtszeitraum gestiegen, ein Trend, der sich jedoch noch nicht in den Absolventenzahlen wiederspiegelt. 2.9 Spezifische Ziele/Maßnahmen des Departments Schulkurs Musik hören und verstehen in Kooperation mit Schulen gezielte Anwerbung von männlichen Studierenden, beispielsweise durch die Beteiligung am Boy s Day der Universität Siegen.

17 Frauenförderplan Ziele Die Fakultät II sieht sich ihren in der Präambel formulierten Zielen verpflichtet. Die Einzelanalysen haben gezeigt, dass die Maßnahmen, die bisher ergriffen wurden, um die Frauenanteile in allen Bereichen zu erhöhen, ausgesprochen zielführend waren. In einigen Bereichen auch das haben die Einzelanalysen ergeben muss allerdings mittlerweile gefragt werden, ob nicht ein Paradigmenwechsel bevorsteht, indem nunmehr vermehrt männliche Studierende angeworben, gefördert und zur Promotion geführt werden müssen, um dem Gleichstellungsgedanken weiterhin zu folgen. 3.1 Bisheriger Realisierungsgrad, bisherige Maßnahmen Der Frauenanteil konnte in nahezu allen Beschäftigungsgruppen und Qualifikationsstufen signifikant erhöht werden. Um die Verwirklichung der Chancengleichheit voranzubringen, wurde die Gleichstellung in der Fakultät Bildung Architektur Künste strukturell verankert. Das gilt insbesondere für die Leitungsebene der Fakultät, aber auch bei der Zusammensetzung der Gremien (z.b. Berufungskommissionen) wird darauf geachtet, dass sie nach Möglichkeit paritätisch erfolgt. Die Gleichstellungsbeauftragte der Fakultät war an sämtlichen Stellenbesetzungs- und Berufungsverfahren beteiligt. 3.2 Zukünftige Zielsetzungen Die Fakultät Bildung Architektur Künste bekennt sich ausdrücklich zu dem Ziel, Chancengleichheit in allen Bereichen zu verwirklichen. Deshalb wird angestrebt, dass Gleichstellung in Forschung und Lehre deutlicher erkennbar wird: - personell in Denominationen, die auch dem Genderaspekt Rechnung tragen - in der Lehre durch ein größeres Angebot an genderaffinen Lehrveranstaltungen - in der Forschung durch verstärktes Arbeiten in diesem Bereich bei stärkerer Vernetzung innerhalb und außerhalb der Universität Siegen. 4. Geplante Maßnahmen zur Erreichung der zukünftigen Ziele Die folgenden Maßnahmen dienen der weiteren Integration von Gleichstellung und Familienfreundlichkeit in die Organisationskultur der Fakultät Bildung Architektur Künste. 4.1 Akademischer Bereich Unterstützung von Studentinnen Die Professorinnen und Professoren der Fakultät Bildung Architektur Künste ermutigen geeignete Studentinnen und Absolventinnen regelmäßig zur Aufnahme eines Master-Studiums, zur Promotion und/oder zur Bewerbung auf Qualifizierungsstellen. Neue Hochschullehrende werden entsprechend sensibilisiert. Darüber hinaus werden regelmäßig Kandidatinnen für Studienpreise benannt. Die Fakultät Bildung Architektur Künste beteiligt sich zudem an den Angeboten des Gleichstellungsbüros zur Unterstützung und Förderung von Studentinnen. Außerdem werden weiterhin Maßnahmen zur besseren Information der Studierenden ergriffen: Angebote von SchülerInnenpraktika, Bereitstellung von frauenspezifischem Informationsmaterial zum Studium, Teilnahme am Girl s Day, Boy s Day, Besuch der Abi- und Mastermessen, Schulbesuche etc.

18 Frauenförderplan Berücksichtigung von genderspezifischen Gesichtspunkten in der Betreuung von Studierenden: - Sprechstundenzeiten der Lehrenden werden flexibel gehandhabt (familiengerechte Lösungen) - Beratung in den Grundmodulen der Studiengänge (Prüfungsfragen, Studienprobleme, Probleme der Studienorganisation) - Beratung zum Berufseinstieg nach Abschluss des Diploms/Bachelor-Abschlusses (Bewerbungen, Anforderungsprofil von Stellen etc.) - Bereitstellung von studentischen Arbeitsplätzen zur Verbesserung der Studienbedingungen - Beratung über die Schwerpunktsetzungen im weiteren Studienverlauf - Informationen zum Mentoring-Programm Tandem Unterstützung von Promovendinnen Die Professorinnen und Professoren der Fakultät Bildung Architektur Künste motivieren geeignete Wissenschaftlerinnen regelmäßig zur Aufnahme und/oder Wieterverfolgung einer wissenschaftlichen Karriere. Wissenschaftlerinnen mit abgeschlossener Promotion werden regelmäßig aufgefordert, sich auf Habilitationsstellen, Juniorprofessuren oder Post-doc-Stellen im lokalen, nationalen und internationalen Kontext zu bewerben. Nachwuchswissenschaftlerinnen werden in Forschungsverbünde integriert. Geeignete Kandidatinnen werden zudem regelmäßig für Wettbewerbe und Preise vorgeschlagen. Darüber hinaus beteiligt sich die Fakultät Bildung Architektur Künste am Mentoring- Programm FraMeS ( Frauenspezifisches Mentoring Siegen ), das sich an Promovendinnen und Habilitandinnen der Universität Siegen wendet und insbesondere zur gendergerechten Personalentwicklung der Fakultät genutzt wird, d.h. es soll dazu beitragen, Frauen gezielt auf eine wissenschaftliche Karriere vorzubereiten und sie auf ihrem Weg in Führungspositionen zu unterstützen. Der e wissenschaftliche Nachwuchs wird zudem durch gezielte Informationen zu Fördermöglichkeiten der Promotion/Habilitation (Stipendien, Women Career Service, Promotionsstudiengang INEDD), gezielte Angebote zur wissenschaftlichen Weiterqualifikation und Doktorandenkolloquien gefördert. Nach Möglichkeit wird die Fakultät die Teilnahme an Tagungen, Kongressen usw. finanziell unterstützen Unterstützung von Habilitandinnen Die absolute Zahl der Habilitationsverfahren ist an der Fakultät Bildung Architektur Künste gering. Die drei im vergangenen Berichtszeitraum durchgeführten Habilitationsverfahren waren solche von Frauen. Das zeigt, dass die Bemühungen der Fakultät um en wissenschaftlichen Nachwuchs greifen: Wenn Wissenschaftlerinnen habilitieren, wird das Verfahren intensiv begleitet und die Habilitandinnen werden individuell unterstützt. Zudem beteiligt sich die Fakultät Bildung Architektur Künste am Mentoring-Programm FraMeS ( Frauenspezifisches Mentoring Siegen ). Die Fakultät beteiligt sich am Women Career Service der Universität. Habilitandinnen werden auf Mittel für Projekte zur Gleichstellung und für Übergangsfinanzierungen der Universität Siegen hingewiesen. Habilitandinnen werden zur Bewerbung auf Professuren aufgefordert.

19 Frauenförderplan Aktive Rekrutierung von Professorinnen Die Fakultät Bildung Architektur Künste setzt sich zudem für die aktive Rekrutierung von Professorinnen ein, sofern die BewerberInnenlage eine gravierende Ungleichheit bezüglich der Geschlechterparität aufweist. Mögliche Kandidatinnen sollen im Rahmen von Stellenbesetzungsverfahren für wissenschaftliche Qualifikationsstellen gezielt angesprochen werden, wenn die Bewerberlage keine geschlechterparitätische Einladung ermöglicht Unterstützung von Professorinnen Weibliche und männliche Professoren sollen bei Stellenverbesserungen bzw. Verbesserungen der Stellenausstattung gleichermaßen berücksichtigt werden. Die Fakultät Bildung Architektur Künste bemüht sich, die bestehende Disparität in Sachen Geschlechterunausgeglichenheit bei den zu besetzenden Professuren auszugleichen. Die Fakultät wirkt auf Transparenz im Einstellungsverfahren in allen Statusgruppen hin. Die Fakultät unterstützt gemeinsam mit dem Dezernat 4 Einzelfallprüfungen bei ProfessorInnen hinsichtlich einer Verbeamtung im Alter von über 45 Jahren. 4.2 Bereich Technik und Verwaltung Die Fakultät Bildung Architektur Künste berücksichtigt genderspezifische Aspekte in der Personalentwicklung in Technik und Verwaltung (beispielsweise die bedarfsangepasste Aktualisierung der Stellenbeschreibungen, regelmäßige Gespräche zur Personalentwicklung). Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für MitarbeiterInnen in Technik und Verwaltung werden weiterhin positiv unterstützt und gefördert. MitarbeiterInnen, die nach Beurlaubung zurückkehren, haben Anspruch auf ein RückkehrerInnengespräch, um den Wiedereinstieg in den entsprechenden Bereich zu erleichtern. Die Fakultät unterstützt auch in dieser Gruppe folgende Maßnahmen, die darauf abzielen, Gleichstellung und Familienfreundlichkeit umzusetzen: flexible Beurlaubungs- und Vertretungsregelungen Ermöglichung von Teilzeitstellen und flexiblen Arbeitszeiten Teilnahme an alternierender Telearbeit/Homeworking bei den MitarbeiterInnen in Technik und Verwaltung familienfreundliche Termine für Gremien und andere Sitzungen der Fakultät. Bei kostenpflichtigen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen prüft die Fakultät die Möglichkeit eines finanziellen Beitrags. 4.3 Familiengerechte Hochschule Die Fakultät Bildung Architektur Künste setzt sich ausdrücklich für die Vereinbarkeit von Familie und Studium bzw. Beruf ein. Die Ermöglichung der Vereinbarkeit soll sowohl für Studierende, MitarbeiterInnen in Technik und Verwaltung sowie für das wissenschaftliche Personal gelten Unterstützung von Studierenden mit Familienverantwortung An der Fakultät Bildung Architektur Künste werden Studierende mit Kind besonders unterstützt. Es werden flexible Prüfungstermine für Studierende mit Kind angeboten. StudentInnen, die nach Beurlaubung zurückkehren, haben Anspruch auf ein RückkehrerIinnengespräch, um den Wiedereinstieg in den entsprechenden Bereich zu erleichtern.

20 Frauenförderplan Unterstützung von wissenschaftlichen MitarbeiterInnen mit Familienverantwortung Die Betreuung von MitarbeiterInnen in Elternzeit erfolgt an der Fakultät Bildung Architektur Künste durch regelmäßigen Kontakt sowie durch das Einbeziehen der MitarbeiterInnen in Elternzeit in die Planungen der Fakultät. Es wird ein übergangsloser Wiedereinstieg nach Ende der Elternzeit ermöglicht. MitarbeiterInnen mit Familienverantwortung werden flexible Arbeitszeiten (Home Office) ermöglicht. Es erfolgen nach Möglichkeit Stellenverlängerungen bei befristeten Qualifizierungsstellen für Frauen und Männer mit Kindern unter 18 Jahren (wisszeitvg, II.5 Familienpolitische Komponente). MitarbeiterInnen, die nach Beurlaubung zurückkehren, haben Anspruch auf ein RückkehrerInnengespräch, um den Wiedereinstieg in den entsprechenden Bereich zu erleichtern. Weitere Maßnahmen sind: flexible Beurlaubungs- und Vertretungsregelungen, Ermöglichung von Teilzeitstellen und flexiblen Arbeitszeiten, familienfreundliche Termine für Gremien und andere Sitzungen der Fakultät Flexible Kinderbetreuung Die Fakultät Bildung Architektur Künste unterstützt aktiv den Ausbau der flexiblen Kinderbetreuung an der Universität Siegen (Flexi). Die Fakultät stellt nach Möglichkeit und in Absprache mit der Zentralverwaltung einen Eltern-Kind-Raum bzw. einen Wickelraum zur Verfügung Audit familiengerechte Hochschule Die Fakultät Bildung Architektur Künste setzt sich für die Weiterentwicklung der familiengerechten Hochschule ein. 4.4 Integration von Gender in Forschung, Lehre und Verwaltung Die Fakultät Bildung Architektur Künste strebt an, die Integration von Genderaspekten in Forschung, Lehre und Verwaltung weiterhin zu stärken. Seit kurzem ist ein Gleichstellungsteam, bestehend aus einer Gleichstellungsbeauftragten und vier StellvertreterInnen, im Amt, das bestrebt sein wird, Gender in Forschung, Lehre und Verwaltung in der gesamten fachlichen Breite der Fakultät zu implementieren Gender in Forschung und Lehre Die Fakultät Bildung Architektur Künste unterstützt die Integration von Gender- Aspekten in Forschung und Lehre. Es gibt z.b. derzeit zahlreiche Lehrveranstaltungen, die sich explizit mit der Geschlechterthematik auseinandersetzen. In einem ersten Zugriff könnten diese analysiert werden, wie dies z.b. im BA/MA Soziale Arbeit angedacht ist, um in einem zweiten Schritt ein entsprechend erweitertes bzw. verändertes Lehrangebot zu entwickeln. In der Forschung könnte der Genderbereich verstärkt werden, indem interdisziplinär anschlußfähige Bereiche ausgebaut werden. Doktorandinnen und Doktoranden werden bei der Auseinandersetzung mit genderorientierten Fragestellungen an der Fakultät unterstützt.

21 Frauenförderplan Gender & Diversity als Kommunikations- und Führungskompetenz Die Fakultät Bildung Architektur Künste unterstützt den Aufbau eines Angebots zur Sensibilisierung von (künftigen) Führungskräften und Personalverantwortlichen für Gender- und Diversity-Aspekte Geschlechtergerechte Sprache In der Fakultät Bildung Architektur Künste ist die durchgängige Anwendung einer geschlechtergerechten Sprache weitgehend umgesetzt. 4.5 Gender Controlling Die Fakultät Bildung Architektur Künste weist die Frauenanteile auf allen Qualifikationsstufen regelmäßig in ihren Statistiken aus und betreibt Gender Controlling unter Federführung der Gleichstellungsbeauftragten der Fakultät. Der Studienerfolg wird regelmäßig geschlechtsspezifisch erfasst. 4.6 Abbau von Unterrepräsentanz An der Fakultät Bildung Architektur Künste sind vor allem Professorinnen geringfügig unterrepräsentiert. Da die Personalstärke insgesamt nur gering ist und sich die Anzahl der Professuren in den Departments zumeist im einstelligen Bereich bewegt, kann bereits eine Personalveränderung die Quote erheblich über- oder unterschreiten. Die Fakultät ist um eine ausgeglichene Quote bemüht. Aus diesem Grund ergreift die Fakultät, falls erforderlich, besondere Maßnahmen zur Unterstützung des en wissenschaftlichen Nachwuchses sowie zur aktiven Rekrutierung von Professorinnen, um diese Unterrepräsentanz abzubauen und die Frauenanteile im Bereich der Professuren nachhaltig zu erhöhen. In den Bereichen der Wissenschaftlichen MitarbeiterInnen (WMA, LfbA, WHK) sowie der Studierenden sind es überwiegend die Männer, die unterrepräsentiert sind. Es sind daher geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um im Sinne einer echten Gleichstellung auch diesen Personenkreis zu stärken. 5. Geltungsdauer des Frauenförderplans Der Frauenförderplan hat eine Laufzeit von drei Jahren und gilt für den Zeitraum vom bis Verabschiedung Der Frauenförderplan wurde in der Fakultätsratsitzung am 18. Juni 2014 verabschiedet. Prof. Dr. Hildegard Schröteler-von Brandt (Dekanin)

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