Zielvereinbarung zur Gleichstellung zwischen der Fakultät für Psychologie und dem Rektorat der Ruhr-Universität Bochum
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- Franziska Fleischer
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1 Zielvereinbarung zur Gleichstellung zwischen der Fakultät für Psychologie und dem Rektorat der Ruhr-Universität Bochum 1. PRÄAMBEL Die Chancengleichheit von Frauen und Männern ist für die Ruhr-Universität ein zentrales strategisches Ziel einer zukunftsfähigen Hochschulentwicklung. Die gesamte Universität strebt danach, Chancengerechtigkeit auf allen Ebenen der Universität umzusetzen. Die in dieser Vereinbarung festgelegten Ziele sind Ergänzungen zum Hochschulentwicklungsplan (Laufzeit ab 2014). Die Fakultät kommt mit dieser Zielvereinbarung zugleich ihrer Verpflichtung zur Fortschreibung ihres Gleichstellungsplans nach. 2. GEGENSTAND DER VEREINBARUNG Das Rektorat der Ruhr-Universität Bochum und die Fakultät für Psychologie schließen die folgende Zielvereinbarung für den Zeitraum vom bis zum : Ziele und Leistungen der Fakultät Ziel 1: Steigerung des Anteils an W2- und W3- Professorinnen Ziel: 2016 Fakultät , , , * Durchschnitt Fächergruppe 27,6 28,5 29,7 Differenz zur Fächergruppe -16,5-10,3-1,1 Bundesdurchschnitt 33,4 35,3 n.v. Differenz zum -22,3-17,1 - Bundesdurchschnitt * Im Falle zu besetzender Professuren (absehbar: Methoden-Professur) wird sich die Fakultät intensiv darum bemühen, diese Stellen mit Frauen zu besetzen. SEITE 1 8
2 Leistung 1A: Steigerung des Anteils an Frauen bei Vertretungsprofessuren Ziel: 2016 M W W in % M W W in % M W W in % Fakultät ,0 50* Durchschnitt Fächergruppe 0,0 54,5 Differenz zur Fächergruppe - -54,5 * Die Fakultät strebt an, im Falle von Vertretungsprofessuren diese weiblich zu besetzen wurde die Professur Wirtschaftspsychologie von Frau Dr. Michel vertreten. Gemäß 7 Abs. 3 Ziel- und Leistungsvereinbarungen IV strebt die Ruhr-Universität Bochum an, den Anteil an Wissenschaftlerinnen bei den Vertretungsprofessuren auf mind. 40% anzuheben. Ziel 2A: Steigerung des Anteils an Juniorprofessorinnen Ziel: 2016 Fakultät 4 0 0, , , * Durchschnitt Fächergruppe 38,2 38,7 46,4 Differenz zur Fächergruppe -38,2-38,7-26,4 * Die Fakultät strebt eine 50% Quote im Bereich der Juniorprofessuren an. Dazu sollte zukünftig mindestens eine von zwei frei werdenden Juniorprofessuren weiblich besetzt werden. Ziel 2B: Steigerung des Anteils an Frauen bei Habilitationen (optional) Ziel: 2016 Fakultät 1 0 0, , ,0 50* Durchschnitt Fächergruppe 25,0 8,3 0,0 Differenz zur Fächergruppe -25,0-8,3 0,0 Bundesdurchschnitt 44,2 43,9 36,5 Differenz zum -44,2-43,9-36,5 Bundesdurchschnitt * Zielzahl gemittelt über die Jahre Die Fakultät wird voraussichtlich 2015 drei Frauen und keinen Mann habilitieren. SEITE 2 8
3 Ziel 3: Steigerung des Anteils an Frauen bei Promotionen Studienjahr 2009/ / /2012 Ziel: 2015/2016 Fakultät , , , * Durchschnitt Fächergruppe 37,2 31,0 42,0 Differenz zur Fächergruppe 12,8 11,0 18,3 Bundesdurchschnitt (Fach) 68,2 69,8 67,2 Differenz zum Bundes- -18,2-25,8-8,9 durchschnitt (Fach) * Mindestens Beibehaltung des Status quo. Anmerkung der Fakultät zu den Zielen 1-3: Hinsichtlich der Besetzungen von W3-/W2- und W1-Professuren wird die Fakultät in der Laufzeit der Zielvereinbarung den Frauenanteil steigern. Im HEP III der RUB wird unter 4.3 völlig zu Recht auf den gegenwärtig schwierigsten Punkt der Bemühungen um Gleichstellung hingewiesen: Der Übergang zwischen einer Promotion und einer Postdoktorand/innen-Stelle geht an deutschen Universitäten mit einem massiven Verlust an talentierten Wissenschaftlerinnen einher. Es ist deshalb sehr zu wünschen, dass die RUB bzw. die Research School ihre Zusage, Wissenschaftlerinnen in diesem kritischen Übergang zu unterstützen, konsequent umsetzt, und zwar nicht nur durch Beratungsaktivitäten, sondern ebenso durch flexible, auf die jeweilige Lebenssituation abgestimmten Förderprogramme, sei es arbeitsrechtlich, sei es finanziell. Konsequenter als bisher muss im Sinne einer Frauen (und Männer) umfassenden Geschlechtergerechtigkeit der Aufbau alternativer Karrieremuster auch im Hochschulbereich in den Blick genommen werden. Zwischen den Dekanen und Dekaninnen der Fakultäten für Philosophie und Erziehungswissenschaft, der Psychologie sowie für Evangelische und Katholische Theologie hat dazu ein Gespräch stattgefunden, das diese Notwendigkeit eines innovativen Ansatzes stark unterstrichen hat. Hierzu wird die Fakultät im Verlauf des Sommersemesters 2015 konkrete Vorschläge (Maßnahmen und zur Finanzierung der Maßnahmen notwendige Ausgaben) unterbreiten. SEITE 3 8
4 Ziel 4: Beibehaltung des Anteils an Frauen beim wissenschaftlichen Personal Befristet Ziel: 2016 Fakultät , , , Durchschnitt Fächergruppe 51,5 51,9 53,9 Differenz zur Fächergruppe 21,6 11,9 16,2 Unbefristet Ziel: 2016 Fakultät , , ,3 27,3* Durchschnitt Fächergruppe 43,0 44,1 47,0 Differenz zur Fächergruppe -9,7-10,8-19,7 Gesamtes wiss. Personal Ziel: 2016 W in % W in % W in % W in % Fakultät 67,8 59,8 65,3 ca. 65 Bundesdurchschnitt 63,4 63,8 n.v. Differenz zum 4,4-4,0 - Bundesdurchschnitt * Beibehaltung des Status quo, da bis 2016 keine unbefristet zu besetzenden Stellen vakant werden. SEITE 4 8
5 Ziel 5: Anteil von Frauen bei den Studierenden Studienjahr 2010/ / /2013 Ziel: 2015/2016 W in % W in % W in % W in % Fakultät 75,3 76,0 75,6 ca. 75* Durchschnitt Fächergruppe 56,3 56,9 57,2 Differenz zur Fächergruppe 19,0 19,1 18,4 Bundesdurchschnitt (Fach, im jeweiligen WiSe) 76,3 75,8 75,4 Differenz zum Bundesdurchschnitt -1,0 0,2 0,2 * Aufgrund des im Vergleich zu den meisten anderen Fächern sehr hohen Frauenanteils im Psychologiestudium wird die Fakultät keine Maßnahmen ergreifen, um diesen Anteil weiter zu steigern. Bei der Auswahl der Studierenden gilt das Prinzip der Bestenauswahl. Wenn sich durch Anwendung dieses Prinzips der Frauenanteil verändert, wird das durch die Fakultät so akzeptiert. Ziel 6: Anteil von Frauen bei den AbsolventInnen Studienjahr 2009/ / /2012 Ziel: 2015/2016 W in % W in % W in % W in % Fakultät 79,6 76,9 80,8 ca. 75% Durchschnitt Fächergruppe 63,8 58,4 59,5 Differenz zur Fächergruppe 15,8 18,5 21,3 Bundesdurchschnitt (Fach) 82,8 81,5 80,8 Differenz zum Bundesdurchschnitt -3,2-4,6 0,0 * Der Absolventinnen-Anteil soll nicht kleiner sein als der Anteil der Studentinnen an der Gesamtzahl der Studierenden. Ziel 7: Verbesserung der Situation der Beschäftigten im MTV-Bereich Das Anforderungsprofil der Arbeit der Beschäftigten im MTV-Bereich hat sich in den letzten Jahren deutlich verändert. Die Aufgaben sind anspruchsvoller und umfänglicher geworden. Fakultät und Rektorat vereinbaren vor diesem Hintergrund den bestehenden Dialog über Maßnahmen zur beruflichen Entwicklung der Beschäftigten im MTV-Bereich bedarfsorientiert fortzusetzen. Für eine hohe Transparenz des Personalentwicklungsprozesses im MTV-Bereich wird im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Sorge getragen. Die Fakultät wird auch weiterhin Möglichkeiten zur Weiterbildung in sehr großzügigem Maße gewähren. SEITE 5 8
6 Leistungen der Hochschulleitung Das Rektorat stellt den Fakultäten Euro p.a. für die Durchführung von innovativen Gleichstellungsmaßnahmen zur Verfügung. Diese werden in einem Antragsverfahren durch die Gleichstellungskommission vergeben. Darüber hinaus unterstützt das Rektorat den Gleichstellungsauftrag der Fakultäten weiterhin mit einer Reihe von zentralen Maßnahmen und Angeboten: Freigabe von Professuren Freigabe von unbefristeten Stellen Anreizsystem zur Berufung von Professorinnen ( Euro je neuberufener Professorin) Beratung zu Chancengleichheitsmaßnahmen in Verbundprojekten Mentoringprogramme Schülerinnenprojektwoche im Rahmen der Jungen Uni Audit Familiengerechte Hochschule / Charta Familie in der Hochschule Campus-Kindertagesstätte Uni-Kids Familienservice Prokids Angebote für Doppel-Karriere-Paare in Berufungsverhandlungen Lore-Agnes Preis Weiterbildungsmaßnahmen für den MTV-Bereich SEITE 6 8
7 3. ZEITPLANUNG UND BERICHTSPFLICHT Über die für die Zielerreichung zu verfolgenden Maßnahmen entscheidet die Fakultät. Die Durchführung dieser Maßnahmen ist kein Maßstab für die Zielerreichung. Die Fakultät wird jährlich durch die Universitätsverwaltung über den Stand der Erreichung der Ziele informiert. Die Evaluierung der Erfüllung der Ziele erfolgt durch die Gleichstellungskommission und wird ebenfalls einmal jährlich dem Rektorat vorgelegt. SEITE 7 8
8 4. GLOSSAR Fächergruppen In der bundeseinheitlichen Studierenden- und Prüfungsstatistik werden inhaltlich verwandte Studienfächer einzelnen Studienbereichen zugeordnet, die wiederum zu neun großen Fächergruppen zusammengefasst werden. Folgende Fächergruppen werden vom IT.NRW und dem Statistischen Bundesamt verwendet: Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Sprach- und Kulturwissenschaften (inkl. Geschichte, Philosophie, Psychologie und OAW) Ingenieurwissenschaften Mathematik und Naturwissenschaften Humanmedizin/Gesundheitswissenschaften (inkl. Zahnmedizin) Kunst und Kunstwissenschaft Sport Agrar-, Forst- und Ernährungswissenschaften Köpfe Fakultäten Stichtag An der RUB wird lediglich zwischen 4 Fächergruppen unterschieden: Geistes- und Gesellschaftswissenschaften Ingenieurwissenschaften Naturwissenschaften Medizin Bezogen auf die Personalstatistiken zählt bei der Kopfzählung jede/r Mitarbeiter/in, unabhängig davon, wie hoch ihre/seine vertragliche Arbeitszeit ist, gleich. Teilzeitfaktoren bleiben unberücksichtigt. 20 Fakultäten ohne die Hochschulverwaltung, die Zentralbibliothek, das Rechenzentrum, zentrale Betriebs- und Versorgungseinrichtungen sowie zentrale wissenschaftliche und soziale Einrichtungen. Stichtage sind definierte Zeitpunkte, an denen die Daten im Data Warehouse aktualisiert werden. Dabei richten sich die Stichtage z. T. nach den Vorgaben der Landes- und Bundesstatistik. Folgende Stichtage sind an der RUB festgelegt: 1.6. Studierendendaten 1.7. Absolvent/innendaten Studierendendaten und Personaldaten Absolvent/innendaten Studienjahr Die Bundesdaten werden vom Statistischen Bundesamt jeweils im Oktober des Folgejahres in der Fachserie 11, Reihe 4.4 (Personal an Hochschulen) sowie im September des Folgejahres in der Fachserie 11, Reihe 4.1 (Studierende an Hochschulen) veröffentlicht. Wintersemester zzgl. darauf folgendes Sommersemester (z.b. Studienjahr 2012 = Wintersemester 2011/ Sommersemester 2012). Aktuellere Daten zu den Abschlüssen (inkl. Habilitation und Promotion) liegen aufgrund des langwierigen Meldeprozesses beim IT.NRW noch nicht vor. Erfahrungsgemäß bekommt die RUB die Daten ca. 1,5 Jahre später. Die Bundesvergleichsdaten für die eingeschriebenen Studierenden werden vom Statistischen Bundesamt immer nur zum Wintersemester erhoben. SEITE 8 8
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