AMTSBLATT DER REGIERUNG VON UNTERFRANKEN

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1 AMTSBLATT DER REGIERUNG VON UNTERFRANKEN Herausgegeben von der Regierung von Unterfranken in Würzburg Würzburg, 28. Januar Jahrgang Nr. 2 Inhaltsübersicht: Sicherheit, Kommunales und Soziales Bek vom Nr /09 über Haushaltssatzung und Haushaltsplan des Zweckverbandes Meisterschule Ebern für das Schreinerhandwerk für das Haushaltsjahr Bek vom Nr /09 über Haushaltssatzung des Zweckverbandes Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Bayerischer Untermain für das Haushaltsjahr Wirtschaft, Landesentwicklung und Verkehr Bek vom Nr /09 über die Änderung des Regionalplans der Region Main-Rhön betreffend die Aufhebung des Vorbehaltsgebiets für Basalt BS4 Stengerts, Stadt Bischofsheim a.d.rhön, Landkreis Rhön-Grabfeld; Anhörungsverfahren unter Einbeziehung der Öffentlichkeit...19 Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Naturschutzrecht; Ausnahme nach 43 Abs. 8 Satz 1 Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zum Abschuss von Kormoranen in den im Regierungsbezirk Unterfranken gelegenen Teilbereichen der Flüsse: Itz, Baunach und Rodach; Allgemeinverfügung...19 Bezirk Unterfranken Beteiligungsbericht gem. Art. 80 Abs. 3 BezO über die Beteiligung des Bezirks Unterfranken an der Lohrer Selbsthilfe ggmbh für das Geschäftsjahr 2008 in der Ausfertigung vom , Az /03-1/ Sicherheit, Kommunales und Soziales Haushaltssatzung und Haushaltsplan des Zweckverbandes Meisterschule Ebern für das Schreinerhandwerk für das Haushaltsjahr 2010 Bekanntmachung vom Nr /09 I. Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Meisterschule Ebern für das Schreinerhandwerk hat in ihrer Sitzung vom die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 beschlossen. Die Regierung von Unterfranken hat mit Schreiben vom Nr /09 die Haushaltssatzung rechtsaufsichtlich gewürdigt. Der Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von ,00 wurde nach Art. 63 Abs. 2 BezO i.v.m. Art. 40 Abs. 1 KommZG genehmigt. Der Haushaltsplan liegt, vom Tage nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Regierung von Unterfranken an, eine Woche lang in den Geschäftsräumen des Zweckverbandes Meisterschule Ebern, Silcherstraße 5, Würzburg, während der Dienstzeit zur Einsichtnahme öffentlich auf. Nachfolgend wird die Haushaltssatzung öffentlich bekannt gemacht. Würzburg, Regierung von Unterfranken Rüth Abteilungsdirektor II. Aufgrund von 10 Abs. 2 Ziffer 3 der Verbandssatzung und der Art. 40, 41 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in Verbindung mit Art. 55 ff. der Bezirksordnung (BezO) erlässt der Zweckverband folgende Haushaltssatzung 1 Haushaltsplan Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf ,00 und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf ,00 festgesetzt. 2 Kredite Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf ,00 festgesetzt. 3 Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. 17

2 Amtsblatt der Regierung von Unterfranken Nr. 2/2010 vom Betriebskostenumlage Der durch Gebühren und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von Aufwendungen im Verwaltungshaushalt (Umlagesoll) wird auf ,00 festgesetzt und nach der Satzung auf die Verbandsmitglieder wie folgt aufgeteilt: - Bezirk Unterfranken Landkreis Haßberge Stadt Ebern Fachverband Schreinerhandwerk Bayern Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf ,00 festgesetzt. 6 Inkrafttreten Die Haushaltssatzung tritt zum in Kraft. Würzburg, Zweckverband Meisterschule Ebern für das Schreinerhandwerk Erwin Dotzel Bezirkstagspräsident Verbandsvorsitzender GAPl 1444 RABl 2010 S. 17 Haushaltssatzung des Zweckverbandes für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Bayerischer Untermain für das Haushaltsjahr 2010 Bekanntmachung vom Nr /09 I. Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Bayerischer Untermain hat in ihrer Sitzung vom die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 beschlossen. Die Regierung von Unterfranken hat mit Schreiben vom Nr /09 die Haushaltssatzung rechtsaufsichtlich gewürdigt. Der Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von ,00 wurde nach Art. 71 Abs. 2 GO i.v.m. Art. 40 Abs. 1 KommZG genehmigt. Der Haushaltsplan liegt, vom Tage nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Regierung von Unterfranken an, eine Woche lang in den Geschäftsräumen des Rettungszweckverbandes Aschaffenburg, Dalbergstraße 15, Aschaffenburg, während der Dienstzeit zur Einsichtnahme öffentlich auf. Nachfolgend wird die Haushaltssatzung öffentlich bekannt gemacht. Würzburg, Regierung von Unterfranken Rüth Abteilungsdirektor II. Aufgrund des Art. 40 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit i.v.m. Art. 63 ff. der Gemeindeordnung und den 13 ff. der Satzung des Zweckverbandes vom 22. Dezember 2005 (RABl Nr. 4/2006, S. 31) erlässt der Zweckverband folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010: 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit ab. 2 Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf festgesetzt. 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf festgesetzt. 4 Der Gesamtbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben wird auf festgesetzt. 5 Die Zweckverbandsumlage für die durch die sonstigen Einahmen nicht gedeckten Ausgaben wird auf festgesetzt. Sie ist durch die Verbandsmitglieder gemäß 14 der Zweckverbandssatzung für das Haushaltsjahr 2010 wie folgt aufzubringen: Landkreis Aschaffenburg ,50 Landkreis Miltenberg ,50 Stadt Aschaffenburg ,00 6 Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2010 in Kraft. Aschaffenburg, Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Bayerischer Untermain Roland Schwing Landrat und Verbandsvorsitzender GAPl 1444 RABl 2010 S

3 Amtsblatt der Regierung von Unterfranken Nr. 2/2010 vom Wirtschaft, Landesentwicklung und Verkehr Änderung des Regionalplans der Region Main-Rhön betreffend die Aufhebung des Vorbehaltsgebiets für Basalt BS4 Stengerts, Stadt Bischofsheim a.d.rhön, Landkreis Rhön-Grabfeld; Anhörungsverfahren mit Einbeziehung der Öffentlichkeit gem. 10 Abs. 1 ROG i.v.m. Art. 13 Abs. 2 BayLplG Bekanntmachung vom Nr /09 Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbands Main-Rhön (3) hat am 26. November 2009 beschlossen, das Vorbehaltsgebiet für Basalt BS4 Stengerts aufzuheben und das dafür erforderliche Anhörungsverfahren einschließlich der Einbeziehung der Öffentlichkeit durchzuführen. Gemäß 10 Abs. 1 Satz 2 und 3 i.v.m. Art. 13 Abs. 2 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes (BayLplG) vom 27. Dezember 2004 (GVBl S. 521) ist hierzu die Öffentlichkeit einzubeziehen. Deshalb wird der Planentwurf einschließlich Begründung und Umweltbericht bei der Regierung von Unterfranken - höhere Landesplanungsbehörde - Peterplatz 9, Würzburg, Zimmer H 210 vom 8. Februar 2010 bis 19. März 2010 während der Besuchszeiten (Montag bis Donnerstag 8:30-16:15 Uhr, Freitag 8:30 bis 13:30 Uhr) öffentlich ausgelegt. Vor einer Einsichtnahme ist eine Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 0931/ empfehlenswert. Bis zum Ablauf der Auslegungsfrist besteht Gelegenheit zur schriftlichen Äußerung gegenüber dem Regionalen Planungsverband Main-Rhön (Am Herrenhof 1, Haßfurt) oder dem Sachgebiet 24 Raumordnung, Landes- und Regionalplanung bei der Regierung von Unterfranken. Der Planentwurf wird in der genannten Zeit auf den Internetseiten der Regierung von Unterfranken unter unsere_aufgaben/3/6/19347/index.html eingestellt. Hinweis: Rechtsansprüche werden durch Einbeziehung der Öffentlichkeit nicht begründet (Art. 13 Abs. 2 Satz 5 BayLplG). Würzburg, Regierung von Unterfranken Wolfgang Jäger Abteilungsdirektor GAPl 8153 RABl 2010 S. 19 Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Naturschutzrecht; Ausnahme nach 43 Abs. 8 Satz 1 Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zum Abschuss von Kormoranen in den im Regierungsbezirk Unterfranken gelegenen Teilbereichen der Flüsse des Mains: Itz, Baunach und Rodach; Allgemeinverfügung Die Regierung von Unterfranken erlässt folgende Allgemeinverfügung: Auf der Grundlage von 43 Abs. 8 Satz 1 Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vom 25. März 2002 (BGBl I S. 1193), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 22. Dezember 2008 (BGBl I S. 2986), werden zum Schutz gefährdeter Fischarten folgende über 1 der Verordnung über die Zulassung von Ausnahmen von den Schutzvorschriften für besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten (Artenschutzrechtliche Ausnahmeverordnung - AAV) vom 3. Juni 2008 (GVBl S. 327) hinausgehende Regelungen getroffen: I. Tötung von Kormoranen (Phalacrocorax carbo sinensis) im Umkreis von 200 m um Fließgewässer 1. Der Abschuss von Kormoranen ist in den im Regierungsbezirk Unterfranken gelegenen Bereichen der Flüsse Itz, Baunach und Rodach auch im Europäischen Vogelschutzgebiet Itz-, Rodach- und Baunachaue (DE ) in der Zeit vom 1. September bis 15. Januar erlaubt (als Kern-Ruhezone in der beiliegenden Karte farblich rot dargestellt). 2. In den unter Nr. 1 genannten Gebieten ist der Abschuss von Kormoranen darüber hinaus entlang der in der beiliegenden Karte als erweiterte Ruhezonen (farblich gelb gekennzeichnet) dargestellten Gewässerabschnitte auch bis zum 28. Februar und entlang der in der beiliegenden Karte weder als Kern-Ruhezonen noch als erweiterte Ruhezonen dargestellten Gewässerabschnitte (farblich blau gekennzeichnet) auch bis zum 14. März erlaubt. Die Karte ist Bestandteil dieser Allgemeinverfügung Abs. 2 Nrn. 1 und 2, 1 Abs. 3 Sätze 3 und 4 AAV, insbesondere das Verbot bleihaltiger Schrote, sowie 1 Abs. 4 bis 6 AAV gelten entsprechend. Die zusätzlichen Einlageblätter zur jagdlichen Streckenliste, bei beringten Vögeln auch die Ringnummer, sind demnach bis spätestens 10. April jeden Jahres der zuständigen Jagdbehörde zu übermitteln. II. Verhinderung der Neugründung von Brutkolonien des Kormorans Neugründungen von Brutkolonien des Kormorans innerhalb der unter Ziffer I.1 genannten Gewässerabschnitte dürfen von Fischereiberechtigten und deren Beauftragten bei Zustimmung des Grundstückseigentümers sowie mit Genehmigung der Regierung von Unterfranken vor Beginn der Eiablage verhindert werden. III. Der Abschuss ist auch an Schlafbäumen zulässig. IV. Diese Allgemeinverfügung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 30.April

4 Amtsblatt der Regierung von Unterfranken Nr. 2/2010 vom außer Kraft. Hinweis: Die Regierung von Oberfranken hat mit Allgemeinverfügung vom für den Abschuss von Kormoranen an den im Regierungsbezirk Oberfranken gelegenen Bereichen der Itz, Baunach und Rodach entsprechende Regelungen getroffen. Diese können im Internet unter (Stichwortsuche A-Z: Kormorane) eingesehen werden. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem Bayer. Verwaltungsgericht Würzburg in Würzburg, Burkarderstraße 26, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: - Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22. Juni 2007 (GVBl S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im vorliegenden Rechtsbereich abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. - Die Erhebung der Klage durch ist nicht zulässig. - Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit 1. Juli 2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. Würzburg, Regierung von Unterfranken Dr. Paul Beinhofer Regierungspräsident GAPl 8642 RABl 2010 S. 19 Hinweis: Die Begründung zu dieser Allgemeinverfügung kann während der allgemeinen Dienstzeiten im Dienstgebäude der Regierung von Unterfranken, Peterplatz 9, Würzburg, eingesehen werden. Karte hierzu liegt bei. Bezirk Unterfranken Beteiligungsbericht gem. Art. 80 Abs. 3 BezO über die Beteiligung des Bezirks Unterfranken an der Lohrer Selbsthilfe ggmbh für das Geschäftsjahr 2008 in der Ausfertigung vom , Az /03-1/95 Bekanntgabe im Amtsblatt der Regierung von Unterfranken I. Mit Schreiben vom hat der Bezirk Unterfranken um Veröffentlichung des nachfolgenden Textes gebeten. Würzburg, Regierung von Unterfranken Dr. Andreas Metschke Regierungsvizepräsident II. Der Bezirk Unterfranken hat den Beteiligungsbericht gem. Art. 80 Abs. 3 BezO über seine Beteiligung an der Lohrer Selbsthilfe ggmbh für das Geschäftsjahr 2008 erstellt. Der Beteiligungsbericht kann während der allgemeinen Dienststunden im Verwaltungsgebäude des Bezirks Unterfranken, Silcherstraße 5, Würzburg, Zimmer O 52, von jedem eingesehen werden. Würzburg, 21. Dezember 2009 Erwin Dotzel Bezirkstagspräsident Az /03-1/95 RABl 2010 S. 20 Herausgegeben und gedruckt von der Regierung von Unterfranken, Würzburg. Erscheint nach Bedarf, in der Regel monatlich zweimal. Bezugspreis: jährlich 23, zuzüglich Versandkosten. Bestellungen zum laufenden Bezug sind an die Regierung von Unterfranken, Sachgebiet Z3 Haushalt, Würzburg, zu richten. Einzelnummern sind zum Preis von 2, je Stück zuzüglich Versandkosten bei der Regierung von Unterfranken erhältlich. 20

5 Itz Abschuss von Kormoranen an den im Regierungsbezirk Unterfranken gelegenen Teilbereichen der Itz, Baunach und Rodach Kern-Ruhezone (Abschuss bis 15. Januar) erweiterte Ruhezone (Abschuss bis 28. Februar) Abschuss bis 14. März (außerhalb von Vogelschutzgebieten Abschusszeiten gemäß AAV) Grenze Regierungsbezirk Oberfranken Maßstab 1: Rodach Regierungspräsident Dr. Paul Beinhofer Würzburg, 20. Januar 2010 Unterfranken Itz Baunach Unterfranken Oberfranken

6 AMTSBLATT DER REGIERUNG VON UNTERFRANKEN Sach- und Inhaltsverzeichnis zum Jahrgang 2009 Der Jahrgang umfasst die Nummern 1 bis 24 (Seiten 1 bis 198 ) Herausgegeben und gedruckt von der Regierung von Unterfranken, Peterplatz 9, Würzburg.

7 Alphabetisches Sachverzeichnis zum Amtsblatt der Regierung von Unterfranken Jahrgang 2009 (Die Zahlen verweisen auf die Seiten) A Abfallwirtschaft Raum Würzburg, 15. Änderung der Gebührensatzung des Zweckverbandes für die Benutzung des Müllheizkraftwerkes Würzburg und der Reststoffdeponie Hopferstadt...29 Abfallwirtschaft Raum Würzburg, Haushaltssatzung des Zweckverbandes für das Haushaltsjahr Abwasserverband Main-Mömling-Elsava (AMME), Entschädigungssatzung für den Zweckverband Abwasserverband Main-Mömling-Elsava, Beitritt der Gemeinden Heimbuchenthal und Mespelbrunn, Landkreis Aschaffenburg, Neuerlass und Genehmigung der Verbandssatzung des Zweckverbandes Abwasserzweckverband Main-Mömling-Elsava, Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr Abwasserzweckverband Main-Mud-Miltenberg, Entschädigungssatzung...11 Abwasserzweckverband Main-Mud-Miltenberg, Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr Aktion Integration, Auslobung des 2. Integrationspreises der Regierung von Unterfranken Ausbildungsberuf Technischer Produktdesigner/Technische Produktdesignerin, Bildung eines regierungsbezirksübergreifenden Fachsprengels...94 B Benutzungssatzung, Änderung der Satzung über die Benutzung der Musikschule Schweinfurt...72 Berufsschule Kitzingen-Ochsenfurt, Haushaltssatzung und Haushaltsplan des Zweckverbandes für das Haushaltsjahr Berufsfachschule für Krankenpflege und Kinderkrankenpflege Haßfurt/Schweinfurt, Haushaltssatzung und Haushaltsplan des Zweckverbandes für das Haushaltsjahr Bezirk Unterfranken, Beteiligungsbericht über die Beteiligung an der Lohrer Selbsthilfe ggmbh für das Geschäftsjahr Bezirk Unterfranken, Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr C Carl von Heß schen Familien- und Kirchhofskapellenstiftung Hammelburg, Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr Carl von Heß schen Sozialstiftung Hammelburg, Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr E Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG), Maßnahmen Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), Ersatzneubau der 110-kV- Leitung Aschaffenburg-Großheubach...92 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), Änderungen an der 110- kv-leitung Trennfeld-Aschaffenburg Ü Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), Änderungen an der 110- kv-leitung Eltingshausen-Brendlorenzen Ü Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), Änderungen an der 110- kv-leitung Dürrbachau-Trennfeld Ü Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), Änderungen an der 110- kv-leitung Anschluss Karlstadt Ü Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), Änderungen an der 110- kv-leitung Dürrbachau-Schweinfurt Ü Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), Änderungen an der 220- kv-leitung Ludersheim-Aschaffenburg Nr. B Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), Änderungen an der 380- kv-leitung Aschaffenburg-Bergrheinfeld, Nr. B Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), Änderungen an der 110- kv-leitung Stalldorf-Königshofen, Anlage Entschädigungssatzung, Satzung über die Entschädigung ehrenamtlicher Bezirksbürger und über die Gewährung eines Zuschusses an die im Bezirkstag vertretenen Fraktionen und Gruppierungen...51 Erholungs- und Wandergebiet Würzburg, Haushaltssatzung und Haushaltsplan des Zweckverbandes für das Haushaltsjahr Europawahl, Ernennung der Kreis- und Stadtwahlleiter und deren Stellvertreter im Regierungsbezirk Unterfranken...14 Europawahl, Änderung der Kreis- und Stadtwahlleiter und deren Stellvertreter im Regierungsbezirk Unterfranken...67 Europawahl, Änderung der Ernennung der Kreis- und Stadtwahlleiter und deren Stellvertreter im Regierungsbezirk Unterfranken...7

8 Europäische Wasserrahmenrichtlinie, Anhörung zum Umweltbericht über den Entwurf des Maßnahmenprogramms für die bayerischen Anteile der Flussgebiete Donau und Rhein gemäß Anlage III, Teil III, Nr. 2 Bayerisches Wassergesetz (BayWG)...75 F Fachoberschule/Berufsoberschule Schweinfurt, Haushaltssatzung und Haushaltsplan des Zweckverbandes für das Haushaltsjahr Fachoberschule/Berufsoberschule Aschaffenburg, Haushaltssatzung und Haushaltsplan des Zweckverbandes für das Haushaltsjahr Fachoberschule/Berufsoberschule Aschaffenburg, Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan des Zweckverbandes für das Haushaltsjahr Festlegung der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen der Netzbetreiber im Rahmen der Anreizregulierung der Energieversorgungsnetze ( 74 Satz 1 EnWG) sowie die Effizienzwerte der Netzbetreiber im Rahmen der Anreizregulierung der Energieversorgungsnetze...58 Förderschulen, Auflösung der Johannes-Foersch-Schule zur Lernförderung, Würzburg, und der Leo-Deeg-Schule zur Lernförderung, Würzburg...66 Förderschulen, Errichtung eines Sonderpädagogischen Förderzentrums Würzburg...66 Freilandmuseum Fladungen, Haushaltssatzung und Haushaltsplan des Zweckverbandes für das Haushaltsjahr G Gentechnische Anlage des Universitätsklinikums Erlangen; Genehmigung der wesentlichen Änderung...30 Gentechnische Anlage der Universität Würzburg, Genehmigung einer weiteren gentechnischen Arbeit...97 Gentechnische Anlage am Institut für Molekulare Infektionsbiologie der Universität Würzburg, Genehmigung einer wesentlichen Änderung einer gentechnischen Anlage, in der gentechnische Arbeiten der Sicherheitsstufe 3 im Laborbereich durchgeführt werden Gentechnische Anlage am Institut für Molekulare Infektionsbiologie der Universität Würzburg, Genehmigung einer weiteren gentechnischen Arbeit der Sicherheitsstufe 3 im Laborbereich Graf von Schönborn scher Wildpark Rüdern, Änderung der Bekanntmachung über die Anerkennung K Kommunale Verkehrsüberwachung Aschaffenburg und Umgebung, Haushaltssatzung und Haushaltsplan des Zweckverbandes für das Haushaltsjahr Krankenhauszweckverband für das Klinikum Aschaffenburg, Haushaltssatzung und Wirtschaftsplan für das Haushaltsjahr Krankenhauszweckverband Aschaffenburg, Änderung der Verbandssatzung Krankenhauszweckverband Aschaffenburg, Entschädigungssatzung L Landschaftsschutzgebiet Spessart, Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet Spessart...75 Landschaftsschutzgebiet Spessart, Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet Spessart M Mainfränkisches Museum Würzburg, Haushaltssatzung des Zweckverbandes für das Haushaltsjahr Meisterschule Ebern für das Schreinerhandwerk, Haushaltssatzung und Haushaltsplan des Zweckverbandes für das Haushaltsjahr Musikschule Schweinfurt, Haushaltssatzung und Haushaltsplan doppisch des Zweckverbandes für das Haushaltsjahr Musikschule Schweinfurt, Änderung der Satzung über die Benutzung der Musikschule Schweinfurt...72 Musikschule Schweinfurt, Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Musikschule Schweinfurt...72 N Naturpark Haßberge, Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Naturpark Haßberge Naturschutzbeirat bei der Regierung von Unterfranken, Neubestellung O Öffentliche Lotterien und Ausspielungen, Allgemeine Erlaubnis Öffentliche Zustellung an Hakan Demirbilek...77 Öffentliche Zustellung an Kenneth Daniels Öffentliche Zustellung an Brigitta Visney P Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) sowie dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für den sechsstreifigen Ausbau der Bundesautobahn A 3 (Frankfurt-Nürnberg) im Abschnitt Anschlussstelle Würzburg-Heidingsfeld westlich Mainbrücke Randersacker (Bau-km bis Bau-km ); Anhörungsverfahren...7 Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) sowie gemäß dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für den Ausbau der B 27 südlich Karlstadt (Str-km 34,780 bis Str-km 37,845)...69

9 Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) und Art. 36 ff. des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) i.v.m. Art. 72 ff. des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) sowie gemäß dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für die Bundesstraße B 286 und Staatsstraße 2420; Ortsumgehung Rüdenhausen...73 Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) sowie dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für die Erweiterung der Verkehrsflächen der Tankund Rastanlage Riedener Wald (Betr.-km )...81 Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) sowie gemäß dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für den Vollausbau der Richtungsfahrbahn Nürnberg der BAB A 3 im Abschnitt Autobahnkreuz Biebelried Mainbrücke Dettelbach (Bau-km bis Bau-km )...86 Planfeststellungsverfahren gemäß 18 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) i.v.m. 72 ff. des Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) sowie dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für das Bauvorhaben Ausbaustrecke Hanau-Nantenbach, Planfeststellungsabschnitt 3 Umfahrung Schwarzkopftunnel Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) sowie gemäß dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für die Erweiterung der Verkehrsflächen der Tankund Rastanlage Rhön-Ost an der BAB A7 Fulda- Würzburg (Betr.-km 602,600) Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) sowie gemäß dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für den sechsstreifigen Ausbau der Bundesautobahn A 3 (Frankfurt- Nürnberg) im Abschnitt Kauppenbrücke westlich Anschlussstelle Rohrbrunn (Bau-km bis Bau-km ) Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) sowie gemäß dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für den sechsstreifigen Ausbau der Bundesautobahn A 3 (Frankfurt- Nürnberg) im Abschnitt westlich Anschlussstelle Wiesendheid Fuchsberg (Bau-km bis Bau-km ) Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) sowie dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für die Erweiterung der Verkehrsflächen der Tankund Rastanlage Riedener Wald (Betr.-km ) R Regelung des Gemeingebrauchs an der Fränkischen Saale und ihren Nebengewässern, 1. Verordnung zur Änderung der Verordnung...86 Regionaler Planungsverband Würzburg, Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr Regionaler Planungsverband Bayerischer Untermain (1); Sitzung des Planungsausschusses...12 Regionalplan der Region Bayerischer Untermain, Entwurf der X-ten Verordnung über die Änderung betreffend Kapitel BI, Ziel , Trenngrün T 12, zwischen Stockstadt am Main und Aschaffenburg, Anhörungsverfahren mit Einbeziehung der Öffentlichkeit...27 Regionalplan der Region Bayerischer Untermain, Entwurf der X-ten Verordnung über die Änderung betreffend das Kapitel B III Land- und Forstwirtschaft, Anhörungsverfahren mit Einbeziehung der Öffentlichkeit...28 Regionalplan der Region Bayerischer Untermain, Entwurf der X-ten Verordnung über die Änderung betreffend das Kapitel B IV Gewerbliche Wirtschaft (nunmehr: Gewerbliche Wirtschaft und Dienstleistungen ) ohne Abschnitt 2.1 Gewinnung und Sicherung von Bodenschätzen -, Anhörungsverfahren mit Einbeziehung der Öffentlichkeit...28 Regionalplan der Region Würzburg (2), Entwurf der X-ten Verordnung über die Änderung betreffend die Ausweisung von Ausschluss-, Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für Windkraftnutzung; Anhörungsverfahren mit Einbeziehung der Öffentlichkeit...28 Regionalplan der Region Würzburg (2), Vierte Änderung betreffend die Errichtung von Windenergieanlagen...33 Regionalplan der Region Würzburg (2), Sechste Änderung betreffend die Ausweisung des Vorbehaltsgebiets für gewerbliche Siedlungstätigkeit Gieshügler Höhe...34 Regionalplan der Region Würzburg (2), Verordnung zur Änderung des Regionalplans betreffend die Aufhebung der Kapitel A III Bevölkerung und Arbeitsplätze, A IV Entwicklungsachsen und A VI Regionalplanerische Funktionen der Gemeinden...34 Regionalplan der Region Würzburg (2), Zweite Verordnung zur Änderung des Regionalplans betreffend die Kapitel A I Allgemeine Ziele (nunmehr: Grundlagen der regionalen Entwicklung ) und A II Raumstruktur...35 Regionalplan der Region Würzburg (2), Dritte Verordnung zur Änderung des Regionalplans betreffend das Kapitel B IV, Abschnitt 2.1 Gewinnung und Sicherung von Bodenschätzen...37 Regionalplan der Region Würzburg (2), Vierte Verordnung zur Änderung des Regionalplans betreffend das Kapitel B IX Verkehr...42 Regionalplan der Region Würzburg (2), Fünfte Verordnung zur Änderung des Regionalplans betreffend das Kapitel B XI, Abschnitt 5.1 Abflussregelung (nunmehr Hochwasserschutz )...44 Regionalplan der Region Bayerischer Untermain (1), Sechste Verordnung zur Änderung des Regionalplans betreffend die Kapitel A 1 Allgemeine Ziele (jetzt: Grundlagen der regionalen Entwicklung ) und A II Raumstruktur...47 Regionaler Planungsverband Bayerischer Untermain (1), Sitzung des Planungsausschusses am Regionaler Planungsverband Main-Rhön (3), Sitzung des Planungsausschusses am Regionaler Planungsverband Würzburg (2), Sitzung des Planungsausschusses am Regionaler Planungsverband Bayerischer Untermain, Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr Regionaler Planungsverband Bayerischer Untermain (1), Sitzung des Planungsausschusses am

10 Regionaler Planungsverband Main-Rhön (3), Sitzung des Planungsausschusses am Regionaler Planungsverband Würzburg (2), Sitzung des Planungsausschusses am Regionaler Planungsverband Main-Rhön, Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr Regionaler Planungsverband Bayerischer Untermain (1), Sitzung des Planungsausschusses am Regionaler Planungsverband Main-Rhön (3), Sitzung des Planungsausschusses am Regionalplan der Region Main-Rhön (3), Entwurf der Verordnung zur Änderung des Regionalplans betreffend das Kapitel B VII Energieversorgung, Anhörungsverfahren mit Einbeziehung der Öffentlichkeit Regionalplan der Region Bayerischer Untermain (1), Siebte Verordnung zur Änderung des Regionalplans betreffend das Kapitel B II Siedlungswesen Regionale Planungsverbände Bayerischer Untermain, Würzburg und Main-Rhön, Gemeinsame Bekanntmachung über die Aufstellung des Regionalplans Südhessen und des Regionalen Flächennutzungsplans für das Gebiet des Ballungsraums Frankfurt/Rhein-Main, erneute Anhörung und Offenlegung des Entwurfs gemäß HLPG, öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden einschließlich der Nachbarkommunen nach BauGB, Einbeziehung der Öffentlichkeit Regionalplan Würzburg (2), Entwurf der Verordnung zur Änderung des Regionalplans betreffend das Kapitel B III Land- und Forstwirtschaft, Anhörungsverfahren mit Einbeziehung der Öffentlichkeit Regionalplan der Region Würzburg (2), Sechste Verordnung zur Änderung des Regionalplans betreffend das Kapitel B II Siedlungswesen Regionalplan der Region Main-Rhön (3), Verordnung zur Änderung des Regionalplans betreffend das Kapitel B IV, Abschnitt 2.1 Gewinnung und Sicherung von Bodenschätzen, Ziele 2.1.1, , und ( Bauersberg, Stengerts ) Regionalplan der Region Main-Rhön (3), Entwurf der Verordnung zur Änderung des Regionalplans betreffend das Kapitel A III Zentrale Orte, Anhörungsverfahren mit Einbeziehung der Öffentlichkeit Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Bayerischer Untermain, Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes...1 Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Würzburg, Entschädigungssatzung des Zweckverbandes...10 Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Bayerischer Untermain, Haushaltssatzung des Zweckverbandes für das Haushaltsjahr Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Würzburg, Haushaltssatzung und Haushaltsplan des Zweckverbandes für das Haushaltsjahr Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Schweinfurt, Haushaltssatzung und Haushaltsplan des Zweckverbandes für das Haushaltsjahr S Schornsteinfegerwesen, Neueinteilung der Kehrbezirke der Stadt Würzburg und einzelner Kehrbezirke in den Landkreisen Kitzingen, Main-Spessart und Würzburg Schornsteinfegerwesen, Bestellung von Bezirksschornsteinfegermeistern Sing- und Musikschule Würzburg, Haushaltssatzung und Haushaltsplan des Zweckverbandes für das Haushaltsjahr Sparkasse Ostunterfranken, Neuerlass der Verbandssatzung des Zweckverbandes...2 Sparkasse Schweinfurt Landkreis und Stadt, Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes...79 Sparkasse Aschaffenburg-Alzenau, Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes Staatliche Realschule Bessenbach, Haushaltssatzung des Zweckverbandes für das Haushaltjahr T Tierkörperverwertung Unterfranken, Änderung der Gebührensatzung des Zweckverbandes...84 Tierkörperverwertung Unterfranken, Haushaltssatzung und Haushaltsplan des Zweckverbandes für das Haushaltsjahr U Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), Ersatzneubau der 110-kV-Leitung Aschaffenburg-Großheubach...92 Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), Änderungen an der 110-kV-Leitung Trennfeld-Aschaffenburg Ü Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG); Änderungen an der 110-kV-Leitung Eltingshausen-Brendlorenzen Ü Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), Änderungen an der 110-kV-Leitung Dürrbachau-Trennfeld Ü Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), Änderungen an der 110-kV-Leitung Anschluss Karlstadt Ü Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), Änderungen an der 110-kV-Leitung Dürrbachau-Schweinfurt Ü Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), Änderungen an der 220-kV-Leitung Ludersheim-Aschaffenburg Nr. B Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), Änderungen an der 380-kV-Leitung Aschaffenburg-Bergrheinfeld Nr. B Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG); Änderungen an der 110-kV-Leitung Stalldorf-Königshofen, Anlage Unterfränkische Kulturstiftung, Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr V Verbot der Prostitution in der Stadt Schweinfurt, Verordnung der Regierung von Unterfranken über die Änderung der Verordnung der Regierung von Unterfranken...13 Volksschule Münnerstadt-Großwenkheim (Grundschule), Auflösung...74 Volksschule, Schulsprengeländerung der Freiherr-von-Lutz- Volksschule Münnerstadt (Grundschule)...74 Volksschule, Auflösung der Volksschule Münnerstadt- Großwenkheim (Grundschule)...81

11 Volksschule, Schulsprengeländerung der Freiherr-von-Lutz- Volksschule Münnerstadt (Grundschule)...81 Volksschule, Auflösung der Hauptschulstufe der Volksschule Kleinostheim (Grund- und Hauptschule)...81 Volksschule, Schulsprengeländerung der Ascapha- Volksschule Mainaschaff (Grund- und Hauptschule)...81 W Wasserversorung der Rhön-Maintal-Gruppe, Haushaltssatzung und Wirtschaftsplan des Zweckverbandes für das Haushaltsjahr Wasserversorgungseinrichtung, Zweckvereinbarung zwischen dem Zweckverband zur Wasserversorgung der Rhön- Maintal-Gruppe und der Gemeinde Schonungen zur Übertragung der Wasserversorgungseinrichtung der Gemeinde Schonungen mit allen Aufgaben und Befugnisse auf den Zweckverband Wasserversorgung der Rhön-Maintal-Gruppe, Gründung eines Kommunalunternehmens durch den Zweckverband, Erlass einer Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen der Rhön-Maintal-Gruppe Wasserversorgung der Rhön-Maintal-Gruppe, Änderung der Wasserabgabesatzung des Zweckverbandes Wasserversorgung der Rhön-Maintal-Gruppe, Änderung und Genehmigung der Verbandssatzung des Zweckverbandes Wasserabgabesatzung, Erlass einer Wasserabgabesatzung und einer Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung des Kommunalunternehmens der Rhön-Maintal-Gruppe Z Zweckverband Sparkasse Ostunterfranken, Neuerlass der Verbandssatzung...2 Zweckverband Fernwasserversorung Mittelmain (FWM), Haushaltssatzung und Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr Zweckverband Fernwasserversorgung Mittelmain (FWM) mit Sitz in Würzburg, Bekanntmachung der Jahresabschlüsse 2005 und Zweckverband Meisterschule Ebern für das Schreinerhandwerk, Änderung der Verbandssatzung...22 Zweckvereinbarung zwischen den Landkreisen Bad Kissingen, Haßberge, Rhön-Grabfeld und Schweinfurt sowie der Stadt Schweinfurt über die Verteilung des Schulaufwandes für die Staatliche Schule für Kranke in Schweinfurt, Änderung...45

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